759 gefundene Dokumente zum Suchbegriff
"Einwand"
Drucksache 464/08
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 20. Mai 2008 zu den Fortschritten in Bezug auf Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung in der eeuu (Umsetzung der Richtlinien 2000/43/EG und 2000/78/EG) (2007/2202(INI))
... C. in der Erwägung, dass Beschäftigung eine der Grundvoraussetzungen für die soziale Integration darstellt, dass aber die Arbeitslosenzahlen in vielen Bevölkerungsgruppen, insbesondere in der Gruppe der Frauen, Einwanderer, Menschen mit Behinderungen, ethnischen Minderheiten, älteren und jüngeren Menschen sowie Menschen mit einzelnen oder nicht anerkannten Fähigkeiten, nach wie vor zu hoch sind; in der Erwägung, dass die Arbeitslosigkeit unter denjenigen, die unter Mehrfachdiskriminierung leiden, noch höher ist,
Drucksache 775/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Grünbuch der Kommission der Europäischen Gemeinschaften zur Qualität von Agrarerzeugnissen: Produktnormen, Bewirtschaftungsauflagen und Qualitätsregelungen KOM (2008) 641 endg.; Ratsdok. 14358/08
... einwandfreiem Zustand, unverfälscht und von vermarktbarer Qualität
Drucksache 965/08 (Beschluss)
Beschluss Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung der Kriterien und Verfahren zur Bestimmung des Mitgliedstaats, der für die Prüfung eines von einem Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen in einem Mitgliedstaat gestellten Antrags auf internationalen Schutz zuständig ist (Neufassung) KOM (2008) 820 endg.; Ratsdok. 16929/08
... 2. Der Bundesrat weist aber darauf hin, dass die Harmonisierung des Asylrechts und damit auch die Neufassung der Dublin-Verordnung unter Berücksichtigung der nationalen Besonderheiten und des - auch im Europäischen Pakt für Einwanderung und Asyl vom 16. Oktober 2008 - erklärten Ziels, die illegale Zuwanderung in die EU zu bekämpfen, auf das erforderliche Maß zu beschränken sind. Administrative Maßnahmen zur Statusverbesserung von Asylbewerbern und Schutzsuchenden dürfen nicht kontraproduktiv zu den gleichzeitig eingeleiteten Maßnahmen zur Sicherung der EU-Außengrenzen und zur Bekämpfung der Schleuserkriminalität wirken.
Drucksache 394/08
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 8. Mai 2008 zu dem Jahresbericht 2007 zur Menschenrechtslage in der Welt und zur Menschenrechtspolitik der Europäischen Union (2007/2274(INI))
... 140. ist sich der Tatsache bewusst, dass die Einwanderungspolitik zu einem vorrangigen Thema auf der Agenda der Innen- und Außenpolitik der Europäischen Union geworden ist und dass die Europäische Union versucht hat, in ihren Texten Einwanderung und Entwicklung miteinander zu verbinden und sicherzustellen, dass die Grundrechte der Einwanderer geachtet werden; vertritt allerdings die Auffassung, dass die Realität vor Ort diese Texte Lügen straft; betont, dass Abkommen im Hinblick auf die Rückübernahme von illegalen Einwanderern mit Ländern abgeschlossen werden müssen, die über die rechtlichen und institutionellen Strukturen verfügen die notwendig sind, um die Rückübernahme ihrer Staatsangehörigen und den Schutz ihrer Rechte zu bewerkstelligen; hebt hervor, dass sichergestellt werden muss dass solche Rückübernahmeabkommen unter vollständiger Einhaltung des Grundsatzes der Nichtabschiebung durchgeführt werden und der Zugang zu einem fairen Asylverfahren gewährleistet sein muss; fordert eine effektive Überwachung der Behandlung von Personen, die im Rahmen von Rückübernahmeabkommen zurückgeführt werden, insbesondere im Hinblick auf eine mögliche Ketten-Abschiebung ("
Allgemeine Prinzipien und Vorschläge für Menschenrechte, Demokratie, Frieden und Gewaltlosigkeit
Der EU-Jahresbericht 2007 zur Menschenrechtslage
Die Tätigkeiten von Rat und Kommission in Menschenrechtsfragen in internationalen Gremien
Wirksamkeit der Leitlinien der Europäischen Union auf dem Gebiet der Menschenrechte
Die Todesstrafe
Kinder und bewaffnete Konflikte
2 Menschenrechtsverteidiger
Leitlinien für die Menschenrechtsdialoge und anerkannte Konsultationen mit Drittländern
Genitalverstümmelung bei Frauen und andere schädliche traditionelle Praktiken
Allgemeine Überprüfung der Tätigkeiten des Rates und der Kommission, einschließlich der Bilanz der beiden Ratsvorsitze
Die Außenhilfeprogramme der Kommission und EIDHR
Wahlhilfe und Wahlbeobachtung
Umsetzung von Menschenrechts- und Demokratieklauseln in Abkommen mit Drittländern
Durchgehende Berücksichtigung der Menschenrechte Mainstreaming
Wirksamkeit der Interventionen des Europäischen Parlaments in Menschenrechtsfällen
Drucksache 351/08
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 25. Juli 2007 über die Beteiligung der Republik Bulgarien und Rumäniens am Europäischen Wirtschaftsraum
... – in Anbetracht der weiterhin hohen, die Netto-Einwanderungsquote der oben genannten Regelung übersteigenden Zahl von Staatsangehörigen der EG-Mitgliedstaaten und der EFTA-Staaten, die sich in Liechtenstein niederlassen wollen, und
Drucksache 522/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament und an den Rat: Fünfter Zwischenbericht über den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt - Wachsende Regionen, wachsendes Europa KOM (2008) 371 endg.; Ratsdok. 10897/08 EUDISYS-AE-Nr. 080472
... • Aktive arbeitsmarktpolitische Maßnahmen stehen ebenfalls im Zentrum der vorgeschlagenen Maßnahmen zur Förderung der Beschäftigung, zur Stärkung des sozialen Zusammenhalts und zur Verringerung des Armutsrisikos. Ein beträchtlicher Teil der Teilnehmer der Konsultation ist der Auffassung, dass die Kohäsionspolitik einen Beitrag zur sozialen Dimension Europas leisten sollte, indem die Beschäftigungsaussichten der anfälligsten Bevölkerungsgruppen – junge Menschen, ältere Menschen, behinderte Menschen, Einwanderer und Minderheiten – verbessert werden.
Mitteilung
1. Einleitung
2. Kohäsionspolitik: Stand der Debatte
2.1. Ziele und Prioritäten
2.2. Durchführung der Kohäsionspolitik
2.3. Nächste Schritte
3. Konvergenz, Wachstum und wirtschaftliche Umstrukturierung in den EU-Regionen
3.1. Regionale Verteilung der europäischen wachstumsstarken Sektoren
3.1.1. Konvergenzregionen
3.1.2. Übergangsregionen
3.1.3. Regionen des Ziels regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung
3.2. Beitrag der wachstumsstarken Sektoren zur Konvergenz
3.3. Bildung, Kompetenzen und Wissensarbeiter
3.4. Schlussfolgerungen
Drucksache 152/08
Gesetzesantrag des Freistaates Bayern
Entwurf eines Gesetzes zur Begrenzung der Risiken des Kreditverkaufs (Kreditnehmerschutzgesetz)
... " Einrede der Einwand, die gesicherte Forderung sei nach Übertragung der Sicherungsgrundschuld in voller Höhe oder teilweise getilgt worden. Insoweit ergeben sich verschiedene Fallkonstellationen, je nachdem, ob die Sicherungsgrundschuld isoliert oder zusammen mit der gesicherten Forderung übertragen wurde. Hat der bisherige Sicherungsnehmer die Sicherungsgrundschuld übertragen, ist aber selbst Gläubiger der gesicherten Forderung geblieben, so kann der Grundstückseigentümer dem Erwerber der Sicherungsgrundschuld die Einrede des Erlöschens der Forderung (§ 362 Abs. 1) entgegensetzen nachdem er die gesicherte Forderung durch Zahlung an den Gläubiger erfüllt hat. Gleiches gilt, wenn die Sicherungsgrundschuld zusammen mit der gesicherten Forderung übertragen wurde und der Eigentümer die gesicherte Forderung durch Zahlung an den Erwerber erfüllt hat. Leistet der Grundstückseigentümer Zahlungen auf die gesicherte Forderung an den bisherigen Gläubiger, nachdem Sicherungsgrundschuld und gesicherte Forderung auf den Erwerber übertragen wurden, ergeben sich unterschiedliche Rechtsfolgen, die davon abhängen, ob der Grundstückseigentümer Kenntnis von der Forderungsabtretung hatte. War dem Grundstückseigentümer die Forderungsabtretung nicht bekannt, so muss der Erwerber die Leistung an den bisherigen Gläubiger gegen sich gelten lassen (§ 407 Abs. 1). Dem Grundstückseigentümer steht insoweit eine Einrede zu die er dem Erwerber auch bezüglich des Vorgehens aus der Grundschuld entgegensetzen kann. Hatte der Grundstückseigentümer jedoch Kenntnis von der Forderungsabtretung, bleibt die gesicherte Forderung trotz der Zahlung an den bisherigen Gläubiger bestehen. Somit entsteht keine Einrede, die er dem Erwerber bezüglich eines Vorgehens aus der Grundschuld entgegensetzen könnte.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
Gesetzesantrag
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches
§ 488a Besondere Pflichten beim Immobiliardarlehensvertrag
§ 489a Gesamtfälligstellung von Teilzahlungsdarlehen bei Immobiliardarlehensverträgen
Artikel 2 Inkrafttreten
Begründung
I. Allgemeines
II. Einzelbegründung
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 5a
Zu Nummer 5b
Zu Artikel 2
Drucksache 381/08
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 24. April 2008 zum 5. Gipfeltreffen EU-Lateinamerika/Karibik in Lima
... 13. unterstreicht, dass der multilaterale Ansatz am geeignetsten ist, um die gemeinsamen Herausforderungen, denen sich die europäischen und lateinamerikanischen Partner gegenüber sehen, zu bewältigen, wie zum Beispiel Bekämpfung von Terrorismus, Drogenhandel, organisiertem Verbrechen, Korruption und Geldwäsche, Menschenhandel – einschließlich der Mafiaorganisationen, die die illegale Einwanderung zu ihrem Vorteil ausnutzen – und Klimawandel oder bei Fragen der Energiesicherheit;
Ein entscheidender Impuls für die regionale Integration und die Assoziierungsabkommen
Zur Lima-Agenda zur Beseitigung von Armut, Ungleichheit und Ausgrenzung
Entwicklung von Formen für die Zusammenarbeit in der Migrationspolitik
Zur Lima-Agenda in Bezug auf die nachhaltige Entwicklung, vor allem Umwelt, Klimawandel und Energie
Zur Verstärkung der institutionellen Förderungs- und Vorsorgemechanismen
Drucksache 95/08
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der grenzüberschreitenden Forderungsdurchsetzung und Zustellung
... Eine unmittelbare Entsprechung zum deutschen Vollstreckungsbescheid kennt die Verordnung (EG) Nr. 1896/2006 nicht. Auch der für vollstreckbar erklärte Europäische Zahlungsbefehl unterscheidet sich vom Vollstreckungsbescheid, weil er sofort unanfechtbar ist. Die Regelung in Absatz 2 stellt deshalb darauf ab, dass die Einwendung nach Zustellung des Europäischen Zahlungsbefehls entstanden ist und eine Anfechtung mittels Einspruchs nach Artikel 16 der Verordnung nicht mehr in Betracht kommt. Zulässig ist damit insbesondere der Einwand der Erfüllung, wenn der Schuldner nach Zustellung des Zahlungsbefehls zahlt, aber keinen Einspruch einlegt und der Gläubiger gleichwohl die Vollstreckung betreibt. Gleichzeitig ist klar, dass der Antragsgegner primär die Möglichkeit des Einspruchs nutzen muss.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung der Zivilprozessordnung
§ 183 Zustellung im Ausland
Abschnitt 1 Zustellung nach der Verordnung (EG) Nr. 1393/2007.
§ 1067 Zustellung durch diplomatische oder konsularische Vertretungen
§ 1068 Zustellung durch die Post
Abschnitt 5 Europäisches Mahnverfahren nach der Verordnung (EG)Nr.1896/2006
Titel 1 Allgemeine Vorschriften
§ 1087 Zuständigkeit
§ 1088 Maschinelle Bearbeitung
§ 1089 Zustellung
Titel 2 Einspruch gegen den Europäischen Zahlungsbefehl
§ 1090 Verfahren nach Einspruch
§ 1091 Einleitung des Streitverfahrens
Titel 3 Überprüfung des Europäischen Zahlungsbefehls in Ausnahmefällen
§ 1092 Verfahren
Titel 4 Zwangsvollstreckung aus dem Europäischen Zahlungsbefehl
§ 1093 Vollstreckungsklausel
§ 1094 Übersetzung
§ 1095 Vollstreckungsschutz und Vollstreckungsabwehrklage gegen den im Inland erlassenen Europäischen Zahlungsbefehl
§ 1096 Anträge nach den Artikeln 22 und 23 der Verordnung (EG) Nr. 1896/2006; Vollstreckungsabwehrklage
Abschnitt 6 Europäisches Verfahren für geringfügige Forderungen nach der Verordnung (EG) Nr.861/2007
Titel 1 Erkenntnisverfahren
§ 1097 Einleitung und Durchführung des Verfahrens
§ 1098 Annahmeverweigerung auf Grund der verwendeten Sprache
§ 1099 Widerklage
§ 1100 Mündliche Verhandlung
§ 1101 Beweisaufnahme
§ 1102 Urteil
§ 1103 Säumnis
§ 1104 Abhilfe bei unverschuldeter Säumnis des Beklagten
Titel 2 Zwangsvollstreckung
§ 1105 Zwangsvollstreckung inländischer Titel
§ 1106 Bestätigung inländischer Titel
§ 1107 Ausländische Vollstreckungstitel
§ 1108 Übersetzung
§ 1109 Anträge nach den Artikeln 22 und 23 der Verordnung (EG) Nr. 861/2007; Vollstreckungsabwehrklage
Artikel 2 Änderung des Rechtspflegergesetzes
Artikel 3 Änderung des Arbeitsgerichtsgesetzes
§ 46b Europäisches Mahnverfahren nach der Verordnung (EG) Nr. 1896/2006
Artikel 4 Änderung des Gerichtskostengesetzes
§ 1 Geltungsbereich
Artikel 5 Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes
Artikel 6 Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs
Artikel 7 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Gegenstand und Ziel des Gesetzentwurfs
II. Der wesentliche Inhalt des Entwurfs im Überblick
1. Durchführungsvorschriften zur Einführung des Europäischen Mahnverfahrens
2. Durchführungsvorschriften zur Einführung des europäischen Verfahrens für geringfügige Forderungen
3. Änderungen aufgrund der Neufassung der Zustellungsverordnung
4. Änderung der Vorschriften über die Auslandszustellung
III. Gesetzgebungszuständigkeit des Bundes
IV. Kosten und Preise; geschlechtsspezifische Auswirkungen
1. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
2. Sonstige Kosten
3. Geschlechtsspezifische Auswirkungen
V. Bürokratiekosten
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu § 183
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Nummer 3
Zu § 184
Zu Nummer 4
Zu § 688
Zu Nummer 5
Zu § 689
Zu Nummer 6
Zu § 794
Zu Nummer 7
Zu § 795
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu § 1067
Zu § 1068
Zu Nummer 10
Zu § 1069
Zu Nummer 11
Zu § 1070
Zu § 1071
Zu Nummer 12
Zu § 1087
Zu § 1088
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 1089
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 1090
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 1091
Zu § 1092
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 1093
Zu § 1094
Zu § 1095
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 1096
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Nummer 13
Zu § 1097
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 1098
Zu § 1099
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 1100
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 1101
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 1102
Zu § 1103
Zu § 1104
Zu § 1105
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 1106
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 1107
Zu § 1108
Zu § 1109
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu § 20
Zu Nummer 2
Zu § 20
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu § 13a
Zu Nummer 2
Zu § 46b
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Nummer 3
Zu §§ 46c
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu § 204
Zu Artikel 7
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 272: Gesetz zur Verbesserung der grenzüberschreitenden Forderungsdurchsetzung und Zustellung
Drucksache 796/08
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 23. September 2008 zu dem Bologna-Prozess und die Mobilität der Studierenden (2008/2070(INI))
... 2. unterstreicht, dass zur Förderung der Mobilität der Studierenden bereichsübergreifende Maßnahmen in verschiedenen Politikbereichen getroffen werden müssen; verweist darauf dass verschiedene Aspekte der Mobilität über den Bereich der Hochschulbildung hinausgehen und auch soziale Angelegenheiten, Finanzen, sowie Einwanderungs- und Visumpolitik betreffen;
Mobilität der Studierenden: Qualität und Effizienz
Hochschulreform und Modernisierung von Universitäten: Qualität, Innovation und Flexibilität
Finanzierung der und Investitionen in die Mobilität der Studierenden und die soziale Dimension
Qualität und umfassende Anerkennung von Diplomen
Umsetzung des Bologna-Prozesses in allen beteiligten Ländern
Drucksache 19/08
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 8. September 2006 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Trinidad und Tobago über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen
... (5) Die an der Streitigkeit beteiligte Vertragspartei wird während eines Schiedsverfahrens oder der Vollstreckung eines Schiedsspruchs nicht als Einwand geltend machen, dass der Staatsangehörige oder die Gesellschaft der anderen Vertragspartei eine Entschädigung für einen Teil des Schadens oder den Gesamtschaden aus einer Versicherung erhalten hat.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1
Artikel 2
Begründung
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Schlussbemerkung
Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Trinidad und Tobago über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen
Artikel 1 Begriffsbestimmungen
Artikel 2 Förderung von Kapitalanlagen
Artikel 3 Schutz von Kapitalanlagen
Artikel 4 Inländerbehandlung und Meistbegünstigung
Artikel 5 Enteignung
Artikel 6 Entschädigung für Verluste
Artikel 7 Rückführung von Kapitalanlagen und Erträgen
Artikel 8 Eintritt in Rechte
Artikel 9 Wechselkurs und Transfermodalitäten
Artikel 10 Anwendung sonstiger Bestimmungen
Artikel 11 Anwendungsbereich des Vertrags
Artikel 12 Beilegung von Streitigkeiten zwischen den Vertragsparteien
Artikel 13 Beilegung von Streitigkeiten zwischen einer Vertragspartei und einem Staatsangehörigen oder einer Gesellschaft der anderen Vertragspartei bezüglich Kapitalanlagen
Artikel 14 Inkrafttreten, Geltungsdauer und Außerkrafttreten
Denkschrift
I. Allgemeines
II. Besonderes
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu Artikel 7
Zu Artikel 8
Zu Artikel 9
Zu Artikel 10
Zu Artikel 11
Zu Artikel 12
Zu Artikel 13
Zu Artikel 14
Drucksache 133/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Sicherheit von Spielzeug KOM (2008) 9 endg.; Ratsdok. 5938/08
... 7. Erhebt weder ein Mitgliedstaat noch die Kommission innerhalb von drei Monaten nach Erhalt der in Absatz 4 genannten Informationen einen Einwand gegen eine vorläufige Maßnahme eines Mitgliedstaats gegen das betreffende Spielzeug, gilt diese Maßnahme als gerechtfertigt.
Begründung
1. Kontext des Vorschlages
Allgemeiner Kontext
Übereinstimmung mit anderen Politikbereichen und Zielen der Union
2. Anhörung von interessierten Kreisen und Folgenabschätzung
Anhörung von interessierten Kreisen
Einholung und Nutzung von Expertenwissen
4 Folgenabschätzung
3. Rechtliche Aspekte
3.1. Höhere Sicherheitsanforderungen
3.1.1. Chemische Stoffe in Spielzeug
3.1.2. Gefahrenhinweise
3.1.3. Gefahr der Atemnot und der Erstickung
3.1.4. Spielzeug in Lebensmitteln
3.1.5. Festlegung der allgemeinen Sicherheitsanforderung
3.2. Wirksamere und kohärentere Durchsetzung der Richtlinie
3.2.1. Verstärkung der Marktüberwachung durch die Mitgliedstaaten
3.2.2. Informationen über Chemikalien im technischen Dossier
3.2.3. CE-Kennzeichnung und ihre Anbringung
3.2.4. Sicherheitsbewertung
3.3. Angleichung an den allgemeinen Rechtsrahmen für die Vermarktung von Produkten
3.4. Klarstellung des Geltungsbereichs und der Begriffe der Richtlinie
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Angaben
Vorschlag
Kapitel I Allgemeine Bestimmungen
Artikel 1 Gegenstand und Geltungsbereich
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Kapitel II Pflichten der Wirtschaftsakteure
Artikel 3 Pflichten der Hersteller
Artikel 4 Bevollmächtigte
Artikel 5 Pflichten der Importeure
Artikel 6 Pflichten der Händler
Artikel 7 Fälle, in denen die Pflichten des Herstellers auch für Importeure und Händler gelten
Artikel 8 Identifizierung der Wirtschaftsakteure
Kapitel III Konformität des Spielzeugs
Artikel 9 Wesentliche Sicherheitsanforderungen
Artikel 10 Warnungen
Artikel 11 Freier Warenverkehr
Artikel 12 Konformitätsvermutung
Artikel 13 Formale Einwände gegen harmonisierte Normen
Artikel 14 EG-Konformitätserklärung
Artikel 15 Allgemeine Grundsätze der CE-Kennzeichnung
Artikel 16 Vorschriften und Bedingungen für die Anbringung der CE-Kennzeichnung
Kapitel IV Konformitätsbewertung
Artikel 17 Sicherheitsbewertungen
Artikel 18 Anzuwendende Konformitätsbewertungsverfahren
Artikel 19 EG-Baumusterprüfung
Artikel 20 Technische Unterlagen
Kapitel V Notifizierung von Konformitätsbewertungsstellen
Artikel 21 Notifizierung
Artikel 22 Notifizierende Behörden
Artikel 23 Anforderungen an notifizierende Behörden
Artikel 24 Informationspflichten der notifizierenden Behörden
Artikel 25 Anforderungen an notifizierte Stellen
Artikel 26 Konformitätsvermutung
Artikel 27 Zweigstellen von notifizierten Stellen und Vergabe von Unteraufträgen
Artikel 28 Anträge auf Notifizierung
Artikel 29 Notifizierungsverfahren
Artikel 30 Kennnummern und Verzeichnis notifizierter Stellen
Artikel 31 Änderungen der Notifizierung
Artikel 32 Anfechtung der Kompetenz notifizierter Stellen
Artikel 33 Verpflichtungen der notifizierten Stellen in Bezug auf ihre Arbeit
Artikel 34 Meldepflichten der notifizierten Stellen
Artikel 35 Erfahrungsaustausch
Artikel 36 Koordinierung der notifizierten Stellen
Kapitel VI Marktüberwachung
Artikel 37 Allgemeine Verpflichtung zur Organisation der Marktüberwachung
Artikel 38 Befugnisse der Marktüberwachungsbehörden
Artikel 39 Anweisungen an die notifizierte Stelle
Artikel 40 Zusammenarbeit bei der Marktüberwachung
Kapitel VII Schutzklauselverfahren
Artikel 41 Schutzklausel, Verfahren zur Behandlung von Spielzeug, von dem Gefahr ausgeht, auf nationaler Ebene
Artikel 42 Schutzklauselverfahren der Gemeinschaft
Artikel 43 RAPEX-Meldungen
Artikel 44 Formale Nichtkonformität
Kapitel VIII Ausschussverfahren
Artikel 45 Änderungen und Durchführungsmaßnahmen
Artikel 46 Ausschuss
Kapitel IX Besondere Verwaltungsvorschriften
Artikel 47 Berichterstattung
Artikel 48 Transparenz und Vertraulichkeit
Artikel 49 Begründung von Maßnahmen
Artikel 50 Sanktionen
Kapitel X Schluss- und Übergangsbestimmungen
Artikel 51 Anwendung der Richtlinien 85/374/EWG und 2001/95/EG
Artikel 52 Übergangsfrist
Artikel 53 Umsetzung
Artikel 54 Aufhebung
Artikel 55 Inkrafttreten
Artikel 56 Adressaten
Anhang I Liste von Produkten, die insbesondere im Sinne dieser Richtlinie (Artikel 2 Absatz 1) nicht als Spielzeug gelten
Anhang II Besondere Sicherheitsanforderungen
I. Physikalische und mechanische Eigenschaften
II. Entzündbarkeit
III. Chemische Eigenschaften
IV. Elektrische Eigenschaften
V. Hygiene
VI. Radioaktivität
Anhang III EG-Konformitätserklärung
Anhang IV Technische Unterlagen
Anhang V Gefahrenhinweise (Artikel 10)
Teil A Allgemeine Gefahrenhinweise
Teil B Besondere Gefahrenhinweise und Gebrauchsvorschriften für die Benutzung bestimmter Spielzeugkategorien
1. Spielzeug, das nicht für Kinder unter 36 Monaten bestimmt ist
2. Rutschbahnen, Hängeschaukeln, Ringe, Trapeze, Seile und ähnliche Spielzeuge, montiert an Gerüsten
3. Funktionelles Spielzeug
4. Spielzeug, das als solches gefährliche Stoffe oder Gemische enthält; chemisches Spielzeug
5. Schlittschuhe, Rollschuhe, Inline-Skates, Skate-Boards, Roller und Spielzeugfahrräder für Kinder
6. Wasserspielzeug
7. Spielzeug in Lebensmitteln
Finanzbogen
Drucksache 643/08
Verordnung der Bundesregierung
Verordnung zur Rechtsvereinfachung und Stärkung der arbeitsmedizinischen Vorsorge
... vom 23. Dezember 2004 (BGBl. I S. 3758), die am 1. Januar 2005 in Kraft getreten ist, hat die BGV A 4 an Bedeutung verloren und gilt nur noch für wenige Untersuchungsanlässe. Die historisch bedingte, parallele Rechtsetzung sowohl im staatlichen Recht als auch im Unfallverhütungsrecht ist fachlich nicht mehr begründbar. In einigen Bereichen bestehen in der Praxis zudem Unsicherheiten in Bezug auf die Verbindlichkeit von arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen. Ziel dieser Verordnung ist die Schaffung rechtlich einwandfreier systematischer und transparenter Rechtsgrundlagen zur arbeitsmedizinischen Vorsorge. Die BGV A 4 kann aufgehoben werden. Die Verordnung dient damit der Rechtsvereinfachung wie sie auch der Bundesrat in seiner Entschließung BR-Drs. 413/04 fordert.
Drucksache 691/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen -Mehrsprachigkeit: Trumpfkarte Europas, aber auch gemeinsame Verpflichtung KOM (2008) 566 endg.; Ratsdok. 13253/08
... 6 Bericht des Europäischen Parlaments mit Empfehlungen an die Kommission zu den regionalen und weniger verbreiteten europäischen Sprachen – den Sprachen der Minderheiten in der EU – unter Berücksichtigung der Erweiterung und der kulturellen Vielfalt (A5-0271/2003); Entschließung des Europäischen Parlaments zu der Integration von Einwanderern durch mehrsprachige Schulen und einen Unterricht in mehreren Sprachen (2004/2267(INI); Entschließung des Europäischen Parlaments zu einer neuen Rahmenstrategie zur Mehrsprachigkeit (2006/2083(INI).
Mitteilung
1. Einleitung
2. Die Herausforderungen einer grösseren und vielfältigeren EU
3. Ziele
4. Mehrsprachigkeit für interkulturellen Dialog und sozialen Zusammenhalt
4.1. Wertschätzung aller Sprachen
4.2. Überwindung von Sprachbarrieren im lokalen Umfeld
5. Mehrsprachigkeit und Wohlstand
5.1. Sprachen und Wettbewerbsfähigkeit
5.2. Sprachen und Beschäftigungsfähigkeit
6. Lebenslanges lernen
6.1. Mehr Gelegenheiten, um mehr Sprachen zu lernen
6.2. Effektiver Sprachunterricht
7. Medien, neue Technologien und Übersetzung
8. Die externe Dimension der Mehrsprachigkeit
9. Umsetzung
10. Fazit
Drucksache 846/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Entscheidung des Rates über ein Warn- und Informationsnetz für kritische Infrastrukturen (CIWIN) KOM (2008) 676 endg.; Ratsdok. 15041/08
... Erhaltung und Weiterentwicklung der Union als Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts, in dem in Verbindung mit geeigneten Maßnahmen in Bezug auf die Kontrollen an den Außengrenzen, das Asyl, die Einwanderung sowie die Verhütung und Bekämpfung der Kriminalität der freie Personenverkehr gewährleistet ist
Drucksache 451/1/08
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Eine gemeinsame Einwanderungspolitik für Europa - Grundsätze, Maßnahmen und Instrumente KOM (2008) 359 endg.; Ratsdok. 11017/08
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Eine gemeinsame Einwanderungspolitik für Europa - Grundsätze, Maßnahmen und Instrumente KOM (2008)
Drucksache 137/08
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 17. Januar 2008 zu einer wirkungsvolleren EU-Politik für den Südkaukasus: von Versprechen zu Taten (2007/2076(INI))
... – fordert eine Verstärkung der Zusammenarbeit in den Bereichen der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts, insbesondere bei Fragen der Grenzkontrolle, von Migration und Asyl, der Bekämpfung des organisierten Verbrechens, des Menschen- und Drogenhandels, der illegalen Einwanderung, des Terrorismus und der Geldwäsche;
Drucksache 83/08
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 12. Dezember 2007 zur Bekämpfung des Terrorismus
... D. besorgt über die weitreichenden Konsequenzen des Einsatzes umfassender Datenbanken für Einwanderung und Asyl auf EU-Ebene bei der Terrorismusbekämpfung und besonders darüber, dass den Polizei- und Strafverfolgungsbehörden der Mitgliedstaaten und Europol bei der Erfüllung ihrer Aufgaben im Zusammenhang mit der Prävention, Aufdeckung und Untersuchung terroristischer und sonstiger schwerwiegender Straftaten Zugang zu Eurodac gewährt werden soll, wie in den Schlussfolgerungen des Rates "
Drucksache 505/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Grünbuch der Kommission der Europäischen Gemeinschaften - Migration und Mobilität: Chancen und Herausforderungen für die EU-Bildungssysteme KOM (2008) 423 endg.; Ratsdok. 11631/08
... " dar, die von bestimmten EU-Texten auf dem Gebiet der Einwanderungspolitik abweicht.1 Obwohl erhebliche rechtliche und praktische Unterschiede zur Lage von Drittstaatsangehörigen bestehen, werden in einem anderen Mitgliedstaat wohnhafte EU-Bürger einbezogen, denn die spezifischen bildungspolitischen Aspekte, die nachstehend behandelt werden, dürften auch auf einen Großteil dieser Personengruppe zutreffen. Im Übrigen stützt sich das Grünbuch weitgehend auf die PIRLS- und die PISA-Studie, die bei den Herkunftsländern nicht nach EU-Staaten und Drittstaaten unterscheiden.2
1. Einleitung
2. Bildungssituation von Kindern mit Migrationshintergrund
2.1. Viele Migrantenkinder leiden unter Bildungsbenachteiligung
2.2. Auswirkungen der Migration auf die Bildungssysteme
3. Gründe für die Bildungsbenachteiligung von Kindern mit Migrationshintergrund
3.1. Situation und Hintergrund von Kindern mit Migrationshintergrund
3.2. Bildungsumfeld
3.3. Einige positive politische Antworten
4. Bewältigung des Problems auf europäischer Ebene
4.1. Rolle der Programme und Maßnahmen der EU
4.2. Politikaustausch auf europäischer Ebene
4.3. Rolle der Richtlinie 77/486/EWG über die schulische Betreuung der Kinder von Wanderarbeitnehmern35
5. Vorschlag für eine Konsultation
A. Politische Herausforderung
B. Politische Antwort
C. Rolle der Europäischen Union
D. Zukunft der Richtlinie 77/486/EWG
Drucksache 996/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Grünbuch der Kommission der Europäischen Gemeinschaften über Arbeitskräfte des Gesundheitswesens in Europa KOM (2008) 725 endg.; Ratsdok. 17479/08
... Eine gemeinsame Einwanderungspolitik für Europa: Grundsätze, Maßnahmen und Instrumente
Arbeitskräfte des Gesundheitswesens in Europa: Förderung der Nachhaltigkeit
1. Einleitung
Schaubild 1: Schema der Arbeitskräfte des Gesundheitswesens in Europa
2. Sinn und Zweck dieses Grünbuchs
3. Rechtlicher Rahmen und Grundlage für Massnahmen auf Eu-Ebene
4. Einflussfaktoren für die Arbeitskräfte des Gesundheitswesens in der Eu und damit verbundene Hauptprobleme
4.1. Demografie und Förderung der Nachhaltigkeit der Arbeitskräfte
Schaubild 2: Bevölkerungsprognose 2008 - 2060
4.2. Kapazitäten im Bereich der öffentlichen Gesundheit
4.3. Aus-, Weiter- und Fortbildung
4.4. Mobilitätsmanagement der Arbeitskräfte des Gesundheitswesens innerhalb der EU
4.5. Globale Migration von Arbeitskräften des Gesundheitswesens
4.6. Daten zur Unterstützung der Entscheidungsfindung
5. Die Auswirkungen neuer Technologien: Verbesserung der Effizienz der Arbeitskräfte im Gesundheitswesen
6. Die Bedeutung Selbständiger für das Arbeitskräftepotenzial im Gesundheitswesen
7. Kohäsionspolitik
8. Anhörung
Drucksache 606/1/08
Antrag der Länder Baden-Württemberg, Saarland, Rheinland-Pfalz
Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht
... 2. Der Bundesrat tritt dafür ein, dass der Vertrag von Lissabon und seine Begleitgesetze möglichst noch vor den Europawahlen 2009 in Kraft treten können. Der Vertrag von Lissabon stärkt die Handlungsfähigkeit der Institutionen in einer EU mit 27 Mitgliedstaaten und ist notwendig zur Bewältigung der großen Herausforderungen der EU. Zu nennen sind insbesondere die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit Europas und des europäischen Sozialmodells, die Bekämpfung von Terrorismus, schwerer grenzüberschreitender Kriminalität und illegaler Einwanderung, die Energieversorgungssicherheit sowie der Umwelt- und Klimaschutz und eine wirksame Vertretung der Werte und Interessen Europas im internationalen Rahmen.
a Vorwurf der mangelnden demokratischen Legitimation der Europäischen Union
Im Einzelnen:
aa Stärkung der Rechte des Europäischen Parlaments
bb Verbesserte demokratische Legitimation der Europäischen Kommission
cc Größere Transparenz durch öffentliche Ratssitzungen
dd Die gestärkte Rolle der nationalen Parlamente
ee Stärkung der Rolle des Ausschusses der Regionen
b Vorwurf der Entstaatlichung der Bundesrepublik Deutschland zugunsten einer europäischen Staatlichkeit
aa Verbesserte Kompetenzabgrenzung
bb Begrenzte Übertragung zusätzlicher Kompetenzen auf die Europäische Union
cc Achtung der nationalen Identität der Mitgliedstaaten durch die Union
dd Recht auf Austritt
Drucksache 97/08
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 15. Dezember 2003 über Politischen Dialog und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Andengemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten (Bolivien, Ecuador, Kolumbien, Peru und Venezuela) andererseits
... (1) Die Vertragsparteien bestätigen erneut die Bedeutung, die sie der gemeinsamen Steuerung der Migrationsströme zwischen ihren Gebieten beimessen. Zur Intensivierung der Zusammenarbeit führen die Vertragsparteien einen umfassenden Dialog über alle mit der Migration zusammenhängenden Fragen, einschließlich insbesondere der illegalen Einwanderung, der Schleuserkriminalität und des Menschenhandels, und über die Einbeziehung dieser Fragen in die nationalen Strategien zur wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung der Gebiete, aus denen die Migranten stammen, unter Berücksichtigung der historischen und kulturellen Bindungen zwischen den beiden Regionen.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1
Artikel 2
Artikel 3
Artikel 4
Begründung
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Schlussbemerkung
Abkommen
Titel I Ziele, Art und Geltungsbereich des Abkommens
Artikel 1 Grundsätze
Artikel 2 Ziele und Geltungsbereich
Titel II Politischer Dialog
Artikel 3 Ziele
Artikel 4 Mechanismen
Artikel 5 Zusammenarbeit im Bereich der Außen- und Sicherheitspolitik
Titel III Zusammenarbeit
Artikel 6 Ziele
Artikel 7 Mittel
Artikel 8 Zusammenarbeit im Bereich der Menschenrechte, der Demokratie und der verantwortungsvollen Staatsführung
Artikel 9 Zusammenarbeit im Bereich der Konfliktprävention
Artikel 10 Zusammenarbeit bei der Modernisierung des Staats und der öffentlichen Verwaltung
Artikel 11 Zusammenarbeit im Bereich der regionalen Integration
Artikel 12 Regionale Zusammenarbeit
Artikel 13 Zusammenarbeit im Handelsbereich
Artikel 14 Zusammenarbeit im Dienstleistungsbereich
Artikel 15 Zusammenarbeit im Bereich geistiges Eigentum
Artikel 16 Zusammenarbeit im Bereich des öffentlichen Beschaffungswesens
Artikel 17 Zusammenarbeit im Bereich Wettbewerbspolitik
Artikel 18 Zusammenarbeit im Zollbereich
Artikel 19 Zusammenarbeit im Hinblick auf technische Vorschriften und Konformitätsbewertung
Artikel 20 Industrielle Zusammenarbeit
Artikel 21 Zusammenarbeit bei der Förderung von Kleinst-, Klein- und Mittelunternehmen
Artikel 22 Zusammenarbeit in den Bereichen Landwirtschaft, Forstwirtschaft und ländliche Entwicklung
Artikel 23 Zusammenarbeit im Bereich Fischerei und Aquakultur
Artikel 24 Zusammenarbeit im Bergbaubereich
Artikel 25 Zusammenarbeit im Energiebereich
Artikel 26 Zusammenarbeit im Verkehrsbereich
Artikel 27 Zusammenarbeit in den Bereichen Informationsgesellschaft, Informationstechnologie und Telekommunikation
Artikel 28 Zusammenarbeit im audiovisuellen Bereich
Artikel 29 Zusammenarbeit im Tourismusbereich
Artikel 30 Zusammenarbeit zwischen Finanzinstitutionen
Artikel 31 Zusammenarbeit im Bereich der Investitionsförderung
Artikel 32 Gesamtwirtschaftlicher Dialog
Artikel 33 Zusammenarbeit im Bereich der Statistik
Artikel 34 Zusammenarbeit im Bereich Verbraucherschutz
Artikel 35 Zusammenarbeit im Bereich Datenschutz
Artikel 36 Zusammenarbeit in Wissenschaft und Technologie
Artikel 37 Zusammenarbeit im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung
Artikel 38 Zusammenarbeit im Bereich Umwelt und biologische Vielfalt
Artikel 39 Zusammenarbeit im Bereich Naturkatastrophen
Artikel 40 Kulturelle Zusammenarbeit und Schutz des Kulturerbes
Artikel 41 Zusammenarbeit im Gesundheitsbereich
Artikel 42 Zusammenarbeit im sozialen Bereich
Artikel 43 Beteiligung der organisierten Zivilgesellschaft an der Zusammenarbeit
Artikel 44 Zusammenarbeit im Bereich Gleichstellung
Artikel 45 Zusammenarbeit in Bezug auf indigene Völker
Artikel 46 Zusammenarbeit im Hinblick auf
Artikel 47 Zusammenarbeit im Kampf gegen illegale Drogen und die damit verbundene organisierte Kriminalität
Artikel 48 Zusammenarbeit im Kampf gegen die Geldwäsche und die damit verbundene Kriminalität
Artikel 49 Zusammenarbeit im Bereich der Migration
Artikel 50 Zusammenarbeit im Bereich der Terrorismusbekämpfung
Titel IV Allgemeine Bestimmungen
Artikel 51 Ressourcen
Artikel 52 Institutioneller Rahmen
Artikel 53 Bestimmung des Begriffs Vertragspartei
Anhang Einseitige Erklärungen der Europäischen Union
Erklärung der Kommission und des Rates der Europäischen Union zur Klausel über die Rückführung und die Rückübernahme illegaler Migranten Artikel 49 des Abkommens
Erklärung der Kommission und des Rates der Europäischen Union zur Klausel über die Bestimmung des Begriffs Vertragsparteien Artikel 53 des Abkommens
Denkschrift
I. Allgemeines
II. Besonderes
Titel I Ziele, Art und Geltungsbereich des Abkommens (Artikel 1 und 2)
Titel II Politischer Dialog (Artikel 3 bis 5)
Titel III Zusammenarbeit (Artikel 6 bis 50)
Titel IV Allgemeine Bestimmungen (Artikel 51 bis 60)
Drucksache 134/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Jährliche Strategieplanung für 2009 KOM (2008) 72 endg.; Ratsdok. 6688/08
... 2.3. Verwirklichung der Gemeinsamen Einwanderungspolitik
Mitteilung
1. Europa voranbringen
2. Teil I - Prioritäten für 2009: Die Bürgerinnen und Bürger an die erste Stelle rücken
2.1. Wachstum und Beschäftigung
2.2. Klimawandel und nachhaltige Entwicklung in Europa
2.3. Verwirklichung der Gemeinsamen Einwanderungspolitik
2.4. Die Bürgerinnen und Bürger an die erste Stelle rücken
2.5. Europa als Partner der Welt
2.6. Bessere Rechtsetzung - Erfüllung der Versprechen und Wandel der Rechtsetzungskultur
2.7. Europa vermitteln
3. Teil II - Allgemeiner Rahmen für Human- und Finanzressourcen im Jahr 2009
3.1. Humanressourcen
3.1.2. Zuweisung von Humanressourcen anhand politischer Prioritäten
3.1.3. Verstärkte Zusammenarbeit auf interinstitutioneller Ebene
3.2. Änderungen bei der Zuweisung von Finanzressourcen
3.2.1. Wettbewerbsfähigkeit für Wachstum und Beschäftigung Teilrubrik 1a
3.2.2. Kohäsion für Wachstum und Beschäftigung Teilrubrik 1b
3.2.3. Bewahrung und Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen Rubrik 2
3.2.4. Freiheit, Sicherheit und Recht Teilrubrik 3a
3.2.5. Unionsbürgerschaft Teilrubrik 3b
3.2.6. EU als globaler Partner Rubrik 4
3.2.7. Nach Rubriken gegliederte Übersicht über Änderungen des Finanzrahmens 2009 Vorausschau 2010-2013
Anhang Für 2009 geplante Leitaktionen
1. Wachstum und Beschäftigung
Lissabon -Strategie für Wachstum und Beschäftigung
Binnenmarkt und Wettbewerb
4 Steuern
4 Energie
4 Verkehr
4 Kohäsionspolitik
2. Zukunftsfähiges Europa
Strategie für eine nachhaltige Entwicklung
4 Klimawandel
Biologische Vielfalt und Ressourcen
4 Weltraum
Integrierte Meerespolitik
4 Landwirtschaft
3. Verwirklichung der Gemeinsamen Einwanderungspolitik
Legale Migration
Integrierte Verwaltung der Außengrenzen
Gemeinsame Visapolitik
Gemeinsames Europäisches Asylsystem
4. Bürgerinnen und Bürger an die erste Stelle rücken
Unionsbürgerschaft und Grundrechte
Gemeinsamer Rechtsraum
Bekämpfung des Terrorismus
Verbrauchervertrauen und Verbraucherschutz
Gesundheit und Sicherheit
4 Zivilschutz
5. Europa als Partner in der Welt
4 Erweiterung
Europäische Nachbarschaft und Russland
Übrige Welt
4 Entwicklung
Drucksache 84/08
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 12. Dezember 2007 zu dem Legislativ- und Arbeitsprogramm der Kommission für 2008
... 31. ist der Auffassung, dass eine gemeinsame Einwanderungs-, Visa- und Asylpolitik sowie eine wirksame wirtschaftliche, soziale und politische Integration von Einwanderern auf der Grundlage gemeinsamer Prinzipien zwei Seiten ein und derselben Medaille sind und eine wesentliche Herausforderung darstellen, wobei insbesondere in Bezug auf die Einwanderung die Aufteilung der Zuständigkeiten zwischen den Mitgliedstaaten und der EU umfassend gewahrt werden muss;
Drucksache 367/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Verordnung des Rates mit gemeinsamen Regeln für Direktzahlungen im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik und mit bestimmten Stützungsregelungen für Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe
... (1) Die Beihilfe wird je Hektar beihilfefähige Baumwollanbaufläche gewährt. Beihilfefähig sind nur Flächen, die zu landwirtschaftlichen Flächen gehören, auf denen der Mitgliedstaat den Baumwollanbau genehmigt hat, die mit zugelassenen Sorten eingesät sind und die unter normalen Wachstumsbedingungen tatsächlich abgeerntet werden. Die Beihilfe nach Artikel 77 wird für Baumwolle von einwandfreier und handelsüblicher Qualität gezahlt.
Drucksache 716/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Stellungnahme der Bundesregierung zum Tätigkeitsbericht der Bundesnetzagentur 2006 und 2007 nach § 14b Abs. 4 des Allgemeinen Eisenbahngesetz es
Einwand
Stellungnahme der Bundesregierung zum Tätigkeitsbericht der Bundesnetzagentur 2006 und 2007 nach § 14b Abs. 4 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes
I. Diskriminierungsfreier Zugang zu Schienenwegen
II. Diskriminierungsfreier Zugang zu Serviceeinrichtungen
III. Kontrolle der Höhe der Zugangsentgelte
IV. Qualitätssicherung des Schienenverkehrs
V. Anreizregulierung
VI. Internationale Kontakte
VII. Öffentlichkeitsarbeit
Drucksache 778/1/08
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 94/19/EG über Einlagensicherungssysteme im Hinblick auf Deckungssumme und Auszahlungsfrist KOM (2008) 661 endg.; Ratsdok. 14317/08
... 10. Die möglichst schnelle Erfüllung von Entschädigungsansprüchen setzt zunächst eine einwandfreie, stets aktuelle Datenbasis über die entschädigungsberechtigten Bankkunden voraus, auf die die Entschädigungseinrichtung im Leistungsfall problemlos zugreifen kann. Sodann muss jeder Anspruch einzeln geprüft, eine aktuelle Kontoverbindung des Entschädigungsberechtigten nachgefragt und der Betrag zur Auszahlung angewiesen werden. Dieser von den Sicherungssystemen mit äußerster Sorgfalt durchzuführende Prozess ist, auch bei einer kleinen Bank, unmöglich innerhalb von drei Tagen abzuarbeiten. Noch fragwürdiger ist die vorgesehene kurze Frist bei einem eine große Bank mit mehreren hunderttausend Entschädigungsberechtigten betreffenden Entschädigungsfall.
Drucksache 760/08
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen der Vereinten Nationen vom 13. Dezember 2006 über die Rechte von Menschen mit Behinderungen sowie zu dem Fakultativprotokoll vom 13. Dezember 2006 zum Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen
... b) Menschen mit Behinderungen nicht aufgrund von Behinderung die Möglichkeit versagt wird, Dokumente zum Nachweis ihrer Staatsangehörigkeit oder andere Identitätsdokumente zu erhalten, zu besitzen und zu verwenden oder einschlägige Verfahren wie Einwanderungsverfahren in Anspruch zu nehmen, die gegebenenfalls erforderlich sind, um die Ausübung des Rechts auf Freizügigkeit zu erleichtern;
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1
Artikel 2
Begründung
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Schlussbemerkung
Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen
3 Präambel
Artikel 1 Zweck
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Artikel 3 Allgemeine Grundsätze
Artikel 4 Allgemeine Verpflichtungen
Artikel 5 Gleichberechtigung und Nichtdiskriminierung
Artikel 6 Frauen mit Behinderungen
Artikel 7 Kinder mit Behinderungen
Artikel 8 Bewusstseinsbildung
Artikel 9 Zugänglichkeit
Artikel 10 Recht auf Leben
Artikel 11 Gefahrensituationen und humanitäre Notlagen
Artikel 12 Gleiche Anerkennung vor dem Recht
Artikel 13 Zugang zur Justiz
Artikel 14 Freiheit und Sicherheit der Person
Artikel 15 Freiheit von Folter oder grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe
Artikel 16 Freiheit von Ausbeutung, Gewalt und Missbrauch
Artikel 17 Schutz der Unversehrtheit der Person
Artikel 18 Freizügigkeit und Staatsangehörigkeit
Artikel 19 Unabhängige Lebensführung und Einbeziehung in die Gemeinschaft
Artikel 20 Persönliche Mobilität
Artikel 21 Recht der freien Meinungsäußerung, Meinungsfreiheit und Zugang zu Informationen
Artikel 22 Achtung der Privatsphäre
Artikel 23 Achtung der Wohnung und der Familie
Artikel 24 Bildung
Artikel 25 Gesundheit
Artikel 26 Habilitation und Rehabilitation
Artikel 27 Arbeit und Beschäftigung
Artikel 28 Angemessener Lebensstandard und sozialer Schutz
Artikel 29 Teilhabe am politischen und öffentlichen Leben
Artikel 30 Teilhabe am kulturellen Leben sowie an Erholung, Freizeit und Sport
Artikel 31 Statistik und Datensammlung
Artikel 32 Internationale Zusammenarbeit
Artikel 33 Innerstaatliche Durchführung und Überwachung
Artikel 34 Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen
Artikel 35 Berichte der Vertragsstaaten
Artikel 36 Prüfung der Berichte
Artikel 37 Zusammenarbeit zwischen den Vertragsstaaten und dem Ausschuss
Artikel 38 Beziehungen des Ausschusses zu anderen Organen
Artikel 39 Bericht des Ausschusses
Artikel 40 Konferenz der Vertragsstaaten
Artikel 41 Verwahrer
Artikel 42 Unterzeichnung
Artikel 43 Zustimmung, gebunden zu sein
Artikel 44 Organisationen der regionalen Integration
Artikel 45 Inkrafttreten
Artikel 46 Vorbehalte
Artikel 47 Änderungen
Artikel 48 Kündigung
Artikel 49 Zugängliches Format
Artikel 50 Verbindliche Wortlaute
Fakultativprotokoll zum Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen
Artikel 1
Artikel 2
Artikel 3
Artikel 4
Artikel 5
Artikel 6
Artikel 7
Artikel 8
Artikel 9
Artikel 10
Artikel 11
Artikel 12
Artikel 13
Artikel 14
Artikel 15
Artikel 16
Artikel 17
Artikel 18
A. Denkschrift zu dem Übereinkommen vom 13. Dezember 2006 über die Rechte von Menschen mit Behinderungen
A. Allgemeines
I. Entstehungsgeschichte
1. Behinderungsthematik im Kontext der Vereinten Nationen
2. Verhandlung des Übereinkommens
II. Sachstand
III. Würdigung des Übereinkommens
IV. Verhältnis des Übereinkommens zur Europäischen Gemeinschaft
B. Zu den einzelnen Bestimmungen
I. Vorbemerkung
II. Zu den einzelnen Artikeln des Übereinkommens
Artikel 1 (Zweck)
Artikel 2 (Begriffsbestimmungen)
Artikel 3 (Allgemeine Grundsätze)
Artikel 4 (Allgemeine Verpflichtungen)
Artikel 5 (Gleichberechtigung und Nichtdiskriminierung)
Artikel 6 (Frauen mit Behinderungen)
Artikel 7 (Kinder mit Behinderungen)
Artikel 8 (Bewusstseinsbildung)
Artikel 9 (Zugänglichkeit)
Artikel 10 (Recht auf Leben)
Artikel 11 (Gefahrensituationen und humanitäre Notlagen)
Artikel 12 (Gleiche Anerkennung vor dem Recht)
Artikel 13 (Zugang zur Justiz)
Artikel 14 (Freiheit und Sicherheit der Person)
Artikel 15 (Freiheit von Folter oder grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe)
Artikel 16 (Freiheit von Ausbeutung, Gewalt und Missbrauch)
Artikel 17 (Schutz der Unversehrtheit der Person)
Artikel 18 (Freizügigkeit und Staatsangehörigkeit)
Artikel 19 (Unabhängige Lebensführung und Einbeziehung in die Gemeinschaft)
Artikel 20 (Persönliche Mobilität)
Artikel 21 (Recht der freien Meinungsäußerung, Meinungsfreiheit und Zugang zu Informationen)
Artikel 22 (Achtung der Privatsphäre)
Artikel 23 (Achtung der Wohnung und der Familie)
Artikel 24 (Bildung)
Artikel 25 (Gesundheit)
Artikel 26 (Habilitation und Rehabilitation)
Artikel 27 (Arbeit und Beschäftigung)
Artikel 28 (Angemessener Lebensstandard und sozialer Schutz)
Artikel 29 (Teilhabe am politischen und öffentlichen Leben)
Artikel 30 (Teilhabe am kulturellen Leben sowie an Erholung, Freizeit und Sport)
Artikel 31 (Statistik und Datensammlung)
Artikel 32 (Internationale Zusammenarbeit)
Artikel 33 (Innerstaatliche Durchführung und Überwachung)
Artikel 32 (Internationale Zusammenarbeit)
Artikel 33 (Innerstaatliche Durchführung und Überwachung)
Artikel 34 (Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen)
Artikel 35 (Berichte der Vertragsstaaten)
Artikel 36 (Prüfung der Berichte)
Artikel 37 (Zusammenarbeit zwischen den Vertragsstaaten und dem Ausschuss)
Artikel 38 (Beziehungen des Ausschusses zu anderen Organen)
Artikel 39 (Bericht des Ausschusses)
Artikel 40 (Konferenz der Vertragsstaaten)
Artikel 41 (Verwahrer)
Artikel 42 (Unterzeichnung)
Artikel 43 (Zustimmung, gebunden zu sein)
Artikel 44 (Organisationen der regionalen Integration)
Artikel 45 (Inkrafttreten)
Artikel 46 (Vorbehalte)
Artikel 47 (Änderungen)
Artikel 48 (Kündigungen)
Artikel 49 (Zugängliches Format)
Artikel 50 (Verbindliche Wortlaute)
B. Denkschrift zu dem Fakultativprotokoll vom 13. Dezember 2006 zum Übereinkommen vom 13. Dezember 2006 über die Rechte von Menschen mit Behinderungen
A. Allgemeines
I. Sachstand des Fakultativprotokolls
II. Würdigung des Fakultativprotokolls
B. Zu den einzelnen Bestimmungen
I. Vorbemerkung
II. Zu den einzelnen Artikeln des Fakultativprotokolls
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu Artikel 7
Zu Artikel 8
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gemäß § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 540: Entwurf eines Gesetzes zum Übereinkommen der Vereinten Nationen vom 13. Dezember 2006 über die Rechte von Menschen mit Behinderungen sowie zum Fakultativprotokoll vom 13. Dezember 2006 zum Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen
Drucksache 134/1/08
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Jährliche Strategieplanung für 2009 KOM (2008) 72 endg.; Ratsdok. 6688/08
... 20. Der Bundesrat erkennt die europäische Einwanderungspolitik als ein zentrales und wichtiges europapolitisches Thema mit erheblicher Bedeutung für die Innen-, Zuwanderungs-, Arbeitsmarkt- und Integrationspolitik der Mitgliedstaaten an. Er verweist jedoch erneut auf die Beachtung der Kompetenzordnung und bestärkt seine Überzeugung, dass insbesondere der Zugang zum nationalen Arbeitsmarkt in der Kompetenz der Mitgliedstaaten bleiben muss.
Drucksache 932/08
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Empfehlung des Europäischen Parlaments an den Rat vom 22. Oktober 2008 zu dem Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Union und Australien über die Verarbeitung von Fluggastdatensätzen (Passenger Name Records – PNR) aus der Europäischen Union und deren Übermittlung durch die Fluggesellschaften an die australische Zollbehörde (2008/2187(INI))
... - Zoll, Einwanderung und Kriminalität (Verweis auf entsprechende Gesetze in der Einleitung),
Drucksache 486/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen - Vorfahrt für KMU in Europa: Der "Small Business Act " für Europa KOM (2008) 394 endg.; Ratsdok. 11262/08
... Das unternehmerische Potenzial muss besser genutzt werden. Nach wie vor gibt es geschlechterspezifische Unterschiede, was sich darin äußert, dass weniger Frauen als Unternehmer tätig sind. Hinzu kommt, dass das unternehmerische Potenzial der Einwanderer nicht ausgeschöpft wird.10
Mitteilung
1. Einleitung
2. Zeit für einen Durchbruch in der KMU-Politik
3. Der Small Business Act für Europa: Programm für eine ehrgeizige KMU-Politik
4. Vom Grundsatz zur konkreten Maßnahme
5. Umsetzung des SBA und Regierungshandeln
Anhang : Austausch bewährter Verfahren in der KMU-Politik
Drucksache 963/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Passagierrechte im See- und Binnenschiffsverkehr und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 über die Zusammenarbeit zwischen den für die Durchsetzung der Verbraucherschutzgesetze zuständigen nationalen Behörden KOM (2008) 816 endg.; Ratsdok. 11990/08
... – das Gepäck (erforderlichenfalls) unter Erledigung der nötigen Einwanderungs- und Zollverfahren wieder in Besitz zu nehmen;
Begründung
1. Hintergrund dieses Vorschlags
1.1. Gründe und Zielsetzung
1.2. Seeverkehr
1.3. Behandelte Fragen
2. Geltungsbereich
3. Kohärenz mit anderen Politikbereichen und Zielen der EU
4. Anhörung von interessierten Kreisen
4.1. Öffentliche Anhörung
4.2. Einholung und Nutzung von Expertenwissen
4.3. Folgenabschätzung
Zusammenfassung der Ergebnisse der Folgenabschätzung:
5. Rechtliche Aspekte
5.1. Rechtsgrundlage
5.2. Wahl des Instruments
5.3. Subsidiaritätsprinzip
5.4. Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
5.5. Rechtsdurchsetzung
5.6. Europäischer Wirtschaftsraum und Schweiz
6. Einzelne Bestimmungen des Vorschlags
Kapitel I Allgemeine Bestimmungen
Kapitel II Rechte von Passagieren mit Behinderungen oder eingeschränkter Mobilität
Kapitel III Pflichten von Beförderern bei Reiseunterbrechung
Kapitel IV Information der Passagiere und Umgang mit Beschwerden
Kapitel V Durchsetzung und nationale Durchsetzungsstellen
Kapitel VI Schlussbestimmungen
Vorschlag
Kapitel I Allgemeine Bestimmungen
Artikel 1 Gegenstand
Artikel 2 Geltungsbereich
Artikel 3 Begriffsbestimmungen
Artikel 4 Beförderungsvertrag und nichtdiskriminierende Beförderungsbedingungen
Artikel 5 Ausschluss des Rechtsverzichts und der Rechtsbeschränkung
Kapitel II Rechte von Passagieren mit Behinderungen oder eingeschränkter Mobilität
Artikel 6 Beförderungspflicht
Artikel 7 Ausnahmen und besondere Bedingungen
Artikel 8 Zugänglichkeit und Information
Artikel 9 Recht auf Hilfeleistung in Häfen
Artikel 10 Recht auf Hilfeleistung an Ein- bzw. Ausschiffungsorten
Artikel 11 Recht auf Hilfeleistung an Bord von Schiffen
Artikel 12 Voraussetzungen für das Erbringen von Hilfeleistungen
Artikel 13 Mitteilungen an Dritte
Artikel 14 Qualitätsstandards für Hilfeleistungen
Artikel 15 Schulung
Artikel 16 Haftung für Rollstühle und Mobilitätshilfen
Kapitel III Pflichten von Beförderern bei Reiseunterbrechung
Artikel 17 Bereitstellung von Informationen
Artikel 18 Recht auf Hilfeleistung
Artikel 19 Anderweitige Beförderung und Fahrpreiserstattung
Artikel 20 Entschädigung durch Fahrpreisnachlass
Artikel 21 Weiter gehende Ansprüche
Artikel 22 Zusätzliche Maßnahmen zu Gunsten der Passagiere
Kapitel IV Information der Passagiere und Umgang mit Beschwerden
Artikel 23 Recht auf Reiseinformationen
Artikel 24 Unterrichtung über Passagierrechte
Artikel 25 Beschwerden
Kapitel V Durchsetzung und nationale Durchsetzungsstellen
Artikel 26 Nationale Durchsetzungsstellen
Artikel 27 Berichterstattung über die Durchsetzung
Artikel 28 Zusammenarbeit der Durchsetzungsstellen
Artikel 29 Sanktionen
Kapitel VI Schlussbestimmungen
Artikel 30 Bericht
Artikel 31 Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004
Artikel 32 Inkrafttreten
Anhang I Recht von Personen mit Behinderungen oder eingeschränkter Mobilität auf Erstattung oder anderweitige Beförderung bei Vorausbuchung
Anhang II Hilfeleistung in Häfen
Anhang III Hilfeleistung an Bord von Schiffen
Anhang IV Schulung in Behindertenfragen
Drucksache 32/08
Verordnung des Bundesministeriums des Innern
Verordnung zur Einführung von Luftsicherheitsschulungen
... Die Anzahl der Fragen im theoretischen Teil der Prüfung wurde an den jeweils erforderlichen Kenntnisstand der Luftsicherheitskontrollkräfte angepasst. Luftsicherheitskontrollkräfte für Personal- und Warenkontrollen müssen zwar keine Kenntnisse der Besonderheiten der Beleihung aufweisen. Sie müssen jedoch Kfz-Kontrollen beherrschen und Warensendungen einwandfrei kontrollieren können. Luftsicherheitskontrollkräfte für Personalkontrollen benötigen keine Kenntnisse über Besonderheiten der Beleihung und keine theoretischen Kenntnisse der Röntgentechnik oder anderen Waren- oder Frachtkontrolltechniken. Luftsicherheitskontrollkräfte für Frachtkontrollen benötigen Kenntnisse der Röntgentechnik insbesondere im Hinblick auf die Kontrolle von Fracht, müssen dafür aber nicht mit Tor- und Handsonden umgehen können.
Drucksache 681/08
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 3. September 2008 zur Gleichstellung von Frauen und Männern – 2008 (2008/2047(INI))
... P. in der Erwägung, dass die Lage bestimmter Gruppen von Frauen, die sich oft einer Häufung mehrerer Schwierigkeiten und Risiken sowie doppelter Diskriminierung ausgesetzt sehen – insbesondere behinderte Frauen, Frauen mit betreuungsbedürftigen Familienmitgliedern, ältere Frauen, Frauen aus Minderheits- und Einwanderergruppen sowie inhaftierte Frauen – , Anzeichen für eine Verschlechterung aufweist,
Drucksache 952/08 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Hin zu einer EU-Strategie für den Umgang mit invasiven Arten KOM (2008) 789 endg.; Ratsdok. 16813/08
... 1. Der Ansatz der Kommission für eine Strategie für den Umgang mit invasiven Arten wird - insbesondere vor dem Hintergrund der aktuell auftretenden Probleme im Bereich der Landwirtschaft mit der beifußblättrigen Ambrosie und im Bereich des Gartenbaus mit diversen neuen pilzlichen bzw. bakteriellen Schädlingen oder Holz zerstörenden Insekten wie dem Asiatischen Laubholz-Bockkäfer - befürwortet. Die Praxis hat gezeigt, dass solche Arten bei realistischer Betrachtung nicht mehr aus den neubesiedelten Gebieten zu entfernen sind. Um die Einwanderung invasiver Arten bereits im Vorfeld zu verhindern oder wenigstens zu behindern, ist ein abgestimmtes europäisches Vorgehen dringend erforderlich.
Drucksache 21/08
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 8. November 2006 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Guinea über die gegenseitige Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen
... (5) Der an der Streitigkeit beteiligte Vertragsstaat wird während eines Schiedsverfahrens oder der Vollstreckung eines Schiedsspruchs nicht als Einwand geltend machen, dass der Investor des anderen Vertragsstaats eine Entschädigung für einen Teil des Schadens oder den Gesamtschaden aus einer Versicherung erhalten hat.
Drucksache 968/08
Allgemeine Verwaltungsvorschrift der Bundesregierung
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Neuregelung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Wohngeldgesetz es 2009 (Wohngeld-Verwaltungsvorschrift 2009 - WoGVwV 2009)
Einwand
Artikel 1 Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Wohngeldgesetzes 2009 (Wohngeld-Verwaltungsvorschrift 2009 – WoGVwV 2009)
2 Abkürzungsverzeichnis
Begründung
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 787: Entwurf einer Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Neuregelung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Wohngeldgesetzes – WoGVwV 2009
Drucksache 315/08
Gesetzesantrag des Landes Sachsen-Anhalt
Entwurf eines Gesetzes zur Sicherstellung von Eisenbahninfrastrukturqualität und Fernverkehrsangebot
... Hierzu gehört der zulässige theoretische Fahrtzeitverlust im gesamten Netz. Dabei handelt es sich um den Fahrzeitverlust, den ein theoretischer Zug beim Abfahren des Gesamtnetzes dadurch hinzunehmen hat, dass Mängel bedingt nicht alle Strecken mit der Geschwindigkeit befahren werden können, die dort möglich wäre, wenn die Strecken sich in einem einwandfreien Zustand befänden.
Drucksache 134/08 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Jährliche Strategieplanung für 2009 KOM (2008) 72 endg.; Ratsdok. 6688/08
... 17. Der Bundesrat erkennt die europäische Einwanderungspolitik als ein zentrales und wichtiges europapolitisches Thema mit erheblicher Bedeutung für die Innen-, Zuwanderungs-, Arbeitsmarkt- und Integrationspolitik der Mitgliedstaaten an. Er verweist jedoch erneut auf die Beachtung der Kompetenzordnung und bestärkt seine Überzeugung, dass insbesondere der Zugang zum nationalen Arbeitsmarkt in der Kompetenz der Mitgliedstaaten bleiben muss.
Drucksache 965/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung der Kriterien und Verfahren zur Bestimmung des Mitgliedstaats, der für die Prüfung eines von einem Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen in einem Mitgliedstaat gestellten Antrags auf internationalen Schutz zuständig ist (Neufassung) KOM (2008) 820 endg.; Ratsdok. 16929/08
... Am 5. März 2008 erörterten die Kommissionsdienststellen zusammen mit den Mitgliedstaaten auf informeller Ebene im Ausschuss für Einwanderung und Asyl (CIA) die Grundzüge des Vorschlags. Zwischen Oktober 2007 und Juli 2008 fanden darüber hinaus Sitzungen mit Sachverständigen der Mitgliedstaaten, des UNHCR und von Nichtregierungsorganisationen, mit Rechtsanwälten und Richtern sowie Mitgliedern des Europäischen Parlaments statt, um sich über die notwendigen Verbesserungen an der Dublin-Verordnung auszutauschen.
Drucksache 152/08 (Beschluss)
Gesetzentwurf des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Begrenzung der Risiken des Kreditverkaufs (Kreditnehmerschutzgesetz)
... " Einrede der Einwand, die gesicherte Forderung sei nach Übertragung der Sicherungsgrundschuld in voller Höhe oder teilweise getilgt worden. Insoweit ergeben sich verschiedene Fallkonstellationen, je nachdem, ob die Sicherungsgrundschuld isoliert oder zusammen mit der gesicherten Forderung übertragen wurde. Hat der bisherige Sicherungsnehmer die Sicherungsgrundschuld übertragen ist aber selbst Gläubiger der gesicherten Forderung geblieben, so kann der Grundstückseigentümer dem Erwerber der Sicherungsgrundschuld die Einrede des Erlöschens der Forderung (§ 362 Abs. 1
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
Gesetzentwurf
Anlage Entwurf eines Gesetzes zur Begrenzung der Risiken des Kreditverkaufs (Kreditnehmerschutzgesetz)
Artikel 1 Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches
§ 488a Besondere Pflichten beim Immobiliardarlehensvertrag
§ 489a Gesamtfälligstellung von Teilzahlungsdarlehen bei Immobiliardarlehensverträgen
Artikel 2 Änderung des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche
§ 18 Übergangsvorschrift zum Kreditnehmerschutzgesetz vom ... [einfügen: Datum der Bekanntmachung]
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeines
B. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Drucksache 833/08
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 13. November 2007 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Haschemitischen Königreich Jordanien über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen
... (4) Die an der Streitigkeit beteiligte Vertragspartei wird während eines Schiedsverfahrens oder der Vollstreckung eines Schiedsspruchs nicht als Einwand geltend machen, dass der Investor der anderen Vertragspartei eine Entschädigung für einen Teil des Schadens oder den Gesamtschaden aus einer Versicherung erhalten hat.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1
Artikel 2
Begründung
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Schlussbemerkung
Abkommen
Artikel 1 Begriffsbestimmungen
Artikel 2 Förderung und Zulassung
Artikel 3 Inländerbehandlung und Meistbegünstigung
Artikel 4 Entschädigung im Falle von Enteignung
Artikel 5 Freier Transfer
Artikel 6 Subrogation
Artikel 7 Transfermodalitäten
Artikel 8 Sonstige Verpflichtungen
Artikel 9 Geltungsbereich
Artikel 10 Beilegung von Streitigkeiten zwischen den Vertragsparteien
Artikel 11 Beilegung von Streitigkeiten zwischen einer Vertragspartei und einem Investor der anderen Vertragspartei
Artikel 12 Beziehungen zwischen den Vertragsparteien
Artikel 13 Protokoll
Artikel 14 Inkrafttreten, Geltungsdauer und Kündigung
Protokoll zum Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Haschemitischen Königreich Jordanien über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen
1. Zu Artikel 1
2. Zu Artikel 2
3. Zu Artikel 3
4. Zu Artikel 7
Denkschrift
I. Allgemeines
II. Besonderes
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu Artikel 7
Zu Artikel 8
Zu Artikel 9
Zu Artikel 10
Zu Artikel 11
Zu Artikel 12
Zu Artikel 13
Zu Artikel 14
Zum Protokoll
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gemäß § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 651: Zustimmungsgesetze zu den Investitionsförderungs- und -schutzverträgen (IFV) der Bundesrepublik Deutschland vom 15. Oktober 2004 mit Libyen und vom 13. November 2007 mit Jordanien
Drucksache 952/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Hin zu einer EU-Strategie für den Umgang mit invasiven Arten KOM (2008) 789 endg.; Ratsdok. 16813/08
... ", Korridor und selbständige Einwanderung. Die meisten Migrationen erfolgen direkt oder indirekt über den Handel. Um weitere Einschleppungen auf diesem Wege zu begrenzen oder zu verhindern, müssten die Kontrollen und Inspektionen an den Grenzen verschärft und durch ein Bewertungsverfahren zur Entscheidung über die Annehmbarkeit der Einfuhr neuer Waren flankiert werden. Ein solches Vorgehen müsste durch einen Informationsaustausch zwischen den nationalen, regionalen und internationalen Gremien, die mit der Bekämpfung biologischer Invasionen befasst sind, untermauert werden.
1. Was sind invasive Arten?
2. Erfordernis sofortigen Handelns auf Eu-Ebene
3. Invasive Arten in Europa und Ihre Auswirkungen
3.1. Invasive Arten in Europa
3.2. Einschleppungswege
3.3. Ökologische Auswirkungen invasiver Arten
3.4. Wirtschaftliche Auswirkungen invasiver Arten
3.5. Gesundheitliche Auswirkungen invasiver Arten
3.6. IA-bezogene Kosten
4. Von Einschleppung bis Einbürgerung und Verbreitung
5. Strategien für den Umgang mit invasiven Arten
5.1. Der hierarchische Dreistufenansatz
5.2. Vorhandene Instrumente für den Umgang mit invasiven Arten in Europa
6. Politische Optionen
7. Horizontale Fragen
8. Schlussfolgerung
Drucksache 561/08
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes über das Verfahren des elektronischen Entgeltnachweises (ELENA -Verfahrensgesetz)
... Zentrale Aufgabe der Registratur Fachverfahren ist die Zuordnung von Zertifikatsidentitätsnummern und vorläufigen Identitätsnummern zu Personen, um eine einwandfreie Kennzeichnung zu ermöglichen. Die Zertifikatsidentitätsnummer ergibt sich aus der Anmeldung; für die vorläufige Identitätsnummer werden die Angaben aus der Arbeitgebermeldung und damit der Einbindung genutzt.
Drucksache 14/08
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Öffnung des Messwesens bei Strom und Gas für Wettbewerb
... 1. der Messstellenbetrieb, wenn der einwandfreie und den eichrechtlichen Vorschriften entsprechende Messstellenbetrieb durch den Dritten gewährleistet ist und die Voraussetzungen nach Absatz 3 Satz 2 Nr. 2 vorliegen, sowie
Drucksache 409/08
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Verordnung über die Gewinnung, Abgabe und Verwendung von Samen, Eizellen und Embryonen von Zuchttieren (Samenverordnung - SamEnV )
... Die Vorschriften dieser Verordnung über die tierseuchenhygienisch einwandfreie Gewinnung, Aufbereitung, Lagerung und Abgabe von Samen, Eizellen und Embryonen gewährleisten die Rückverfolgbarkeit nach der Abgabe.
Drucksache 30/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 über eine gemeinsame Organisation der Agrarmärkte und mit Sondervorschriften für bestimmte landwirtschaftliche Erzeugnisse (Verordnung über die einheitliche GMO) KOM (2007) 854 endg.; Ratsdok. 16856/07
... 1. Die Erzeugnisse des Sektors Obst und Gemüse, die frisch an den Verbraucher verkauft werden sollen, dürfen nur in Verkehr gebracht werden, wenn sie in einwandfreiem Zustand, unverfälscht und von vermarktbarer Qualität sind und das Ursprungsland angegeben ist.
Drucksache 502/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen - Ein erneuertes Engagement für ein soziales Europa: Verstärkung der offenen Koordinierungsmethode für Sozialschutz und soziale Eingliederung KOM (2008) 418 endg.; Ratsdok. 11560/08
... Wie in der Mitteilung der Kommission über eine ganzheitliche, übergreifende erneuerte Sozialagenda betont, ist allgemein anerkannt, dass sozialpolitische Erwägungen auch anderweitig überall in die EU-Politik einbezogen werden müssen (Wettbewerb, Binnenmarkt, Wirtschaftspolitik, Gesundheit, Einwanderung, Handel, Landwirtschaft, usw.).
1. Einleitung
2. Entwicklung und wichtigste Errungenschaften der OKM Soziales
3. Erforderliche stärkung der OKM Soziales
3.1. Mehr politisches Engagement und Außenwirkung
Die Lissabon-Strategie als Muster
5 Zielvorgaben
Empfehlungen der Kommission
Bessere Berichterstattung, Kommunikation und Verbreitung
3.2. Verstärkung der positiven Wechselwirkung mit anderen EU-Politiken
5 Mainstreaming
Horizontale Koordinierung
3.3. Verbesserung der Analyseinstrumente
3.4. Bessere Akzeptanz durch gegenseitige Überprüfung Peer Review , Voneinanderlernen und Einbeziehung aller relevanten Akteure
Gegenseitige Überprüfung Peer Reviews
Neue Instrumente für das Voneinanderlernen
Einbeziehung aller relevanten Akteure
4. Zusammenfassung und Fazit
Anhang 1 Ziele der OKM für Sozialschutz und soziale Eingliederung
Anhang 2 Übergreifende Indikatoren für das Monitoring der OKM Soziales
Drucksache 398/08
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 8. Mai 2008 zum Weißbuch Sport (2007/2261(INI))
... 102. besteht darauf, dass die Einwanderungsgesetze in Bezug auf die Rekrutierung ausländischer junger Talente stets respektiert werden müssen, und fordert die Kommission auf, das Problem des Kinderhandels im Kontext des Rahmenbeschlusses des Rates zur Bekämpfung des Menschenhandels (2002/629/JI) vom 19. Juli 2002 und/oder im Kontext der Umsetzung der Richtlinie
2 Doping
Sport und Drittländer
Sicherung von Sportveranstaltungen
Fragen im Zusammenhang mit der Beschäftigung von Sportlerinnen und Sportlern
Drucksache 193/08
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 20. Februar 2008 zu dem Vertrag von Lissabon (2007/2286(INI))
... h) die Maßnahmen im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts ehrgeizigere Zielsetzungen und effizientere Verfahren aufweisen werden, weil nicht mehr eigene Instrumente und Verfahren der Regierungszusammenarbeit angewandt werden und weil sie einer gerichtlichen Überprüfung unterworfen werden, was spürbare Fortschritte hinsichtlich der Probleme der Rechtsprechung, Sicherheit und Einwanderung verspricht;
Drucksache 36/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen und Motoren hinsichtlich der Emissionen von schweren Nutzfahrzeugen (Euro VI) und über den Zugang zu Reparatur- und Wartungsinformationen für Fahrzeuge KOM (2007) 851 endg.; Ratsdok. 5127/08
... (17) Einwandfreies Arbeiten der Abgasnachbehandlungssysteme ist ganz besonders bei NOx eine Grundvoraussetzung für die Einhaltung der festgelegten Emissionsgrenzwerte. In diesem Zusammenhang sollten Maßnahmen erlassen werden die gewährleisten, dass Systeme, die mit einem Reagens arbeiten, ordnungsgemäß funktionieren.
Drucksache 265/08
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 13. März 2008 zur besonderen Situation von Frauen im Gefängnis und die Auswirkungen der Inhaftierung von Eltern auf deren Leben in Familie und Gesellschaft (2007/2116(INI))
... D. in der Erwägung, dass schwangeren Frauen in Haft die Unterstützung, Informationen und alle Elemente zugute kommen sollten, die für eine komplikationslose Schwangerschaft und Mutterschaft notwendig sind, nämlich eine ausgewogene Ernährung, einwandfreie hygienische Bedingungen, frische Luft, körperliche Betätigung sowie prä- und postnatale Versorgung,
Drucksache 100/08
Verordnung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
Erste Verordnung zur Änderung der Durchführungsverordnung zum Fahrlehrergesetz
... Zusammenhängend auf gelbem, glatten Leinwandpapier, Breite 114 mm, Höhe 72 mm Typendruck. Statt des Leinwandpapiers können papierartige Stoffe verwendet werden die hinsichtlich der Gebrauchsfähigkeit, insbesondere der Reißlänge, der Bruchdehnung, der Nassfestigkeit, der Abriebsfestigkeit und der Doppelfalzzahl, mindestens dem Leinwandpapier entsprechen und gut bedruckt und beschriftet werden können.
Drucksache 883/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Legislativ- und Arbeitsprogramm der Kommission 2009 - Jetzt für ein besseres Europa handeln KOM (2008) 712 endg.; Ratsdok. 15256/08
... Die Schaffung einer gemeinsamen Einwanderungspolitik wird weiterhin Priorität genießen. In ihrer kürzlich vorgelegten Mitteilung "
Mitteilung
1. Bewährungsproben für Europa
2. Prioritäten für 2009
2.1. Wachstum und Beschäftigung
2.2. Klimawandel und nachhaltige Entwicklung Europas
2.3. Ein bürgernahes Europa
2.4. Europa als Partner in der Welt
3. Bessere Rechtsetzung – Erfüllung von Zusagen und Wandel der Regelungskultur
4. Europa vermitteln
Anhang 1 Verzeichnis der strategischen und vorrangigen Initiativen
Strategische Initiativen
Vorrangige Initiativen
Anhang 2 Verzeichnis der Vereinfachungsinitiativen
Anhang 3 Rücknahme anhängiger Rechtsetzungsvorschläge
Drucksache 870/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen über den Nutzen der Telemedizin für Patienten, Gesundheitssysteme und die Gesellschaft KOM (2008) 689 endg.; Ratsdok. 15283/08
... Option darstellen könnte, behindert die fehlende Rechtsklarheit ihren breiteren Einsatz - so der bei der Konsultation der interessierten Kreise häufig erhobene Einwand.
Mitteilung
1. Einleitung
2. Telemedizin – Begriffsbestimmung und Beispiele
2.1. Telemonitoring: eine riesige Chance für die Behandlung chronischer Krankheiten
2.2. Teleradiologie: ein Weg für den optimalen Einsatz knapper Ressourcen
3. Telemedizin – Wie sie Wirklichkeit werden kann
3.1. Schaffung von Vertrauen in die Dienste der Telemedizin und Aufbau von
3.2. Schaffung von Rechtsklarheit
Option darstellen könnte, behindert die fehlende Rechtsklarheit ihren breiteren Einsatz - so der bei der Konsultation der interessierten Kreise häufig erhobene Einwand.
3.3. Klärung technischer Fragen und Erleichterung der Marktentwicklung
4. Schlussfolgerungen
Anhang Für die kommenden Jahre stehen Maßnahmen auf drei Ebenen an:
Maßnahmen der Mitgliedstaaten
Von der EU geförderte Maßnahmen der Mitgliedstaaten
Von der Kommission durchzuführenden Maßnahmen
Drucksache 930/08
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 22. Oktober 2008 zur Tagung des Europäischen Rates vom 15. und 16. Oktober 2008
... Europäischer Pakt zu Einwanderung und Asyl
Drucksache 719/1/08
Empfehlungen der Ausschüsse
Bericht der Kommission der Europäischen Gemeinschaften über die Anwendung der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit "Bessere Rechtsetzung 2007 " (15. Bericht) KOM (2008) 586 endg.; Ratsdok. 13631/08
... 3. Der Bundesrat erkennt zwar ausdrücklich an, dass die Kommission seiner Aufforderung vom 9. November 2007 (BR-Drucksache 390/07 (Beschluss)) nachgekommen ist, und sich im 15. Bericht vornehmlich auf die Berichterstattung zur Anwendung der Prinzipien von Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit konzentriert hat. Allerdings hat dies nicht zu einer vertieften Auseinandersetzung mit der Anwendung der beiden Grundsätze im Berichtszeitraum geführt. Er ersucht daher die Kommission erneut, im kommenden 16. Bericht der Darstellung der Entwicklungen und Fortschritte in diesem Bereich deutlich breiteren Raum als bisher einzuräumen. Er regt hierzu neben einer insgesamt umfassenderen Berichterstattung unter anderem an, im Rahmen der Darstellung konkreter Anwendungsfälle beider Grundsätze auch solche Praxisfälle aufzuführen, in denen Einwände im Hinblick auf das Subsidiaritätsprinzip nicht aufgegriffen wurden. Dabei sollte der Bericht auch darüber Angaben enthalten, aus welchen Gründen die Kommission einen Subsidiaritätseinwand für unbeachtlich gehalten hat.
Drucksache 719/08 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Bericht der Kommission der Europäischen Gemeinschaften über die Anwendung der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit "Bessere Rechtsetzung 2007 " (15. Bericht) KOM (2008) 586 endg.; Ratsdok. 13631/08
... 3. Der Bundesrat erkennt zwar ausdrücklich an, dass die Kommission seiner Aufforderung vom 9. November 2007 (BR-Drucksache 390/07 (Beschluss)) nachgekommen ist, und sich im 15. Bericht vornehmlich auf die Berichterstattung zur Anwendung der Prinzipien von Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit konzentriert hat. Allerdings hat dies nicht zu einer vertieften Auseinandersetzung mit der Anwendung der beiden Grundsätze im Berichtszeitraum geführt. Er ersucht daher die Kommission erneut, im kommenden 16. Bericht der Darstellung der Entwicklungen und Fortschritte in diesem Bereich deutlich breiteren Raum als bisher einzuräumen. Er regt hierzu neben einer insgesamt umfassenderen Berichterstattung unter anderem an, im Rahmen der Darstellung konkreter Anwendungsfälle beider Grundsätze auch solche Praxisfälle aufzuführen, in denen Einwände im Hinblick auf das Subsidiaritätsprinzip nicht aufgegriffen wurden. Dabei sollte der Bericht auch darüber Angaben enthalten, aus welchen Gründen die Kommission einen Subsidiaritätseinwand für unbeachtlich gehalten hat.
Drucksache 498/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen - Eine erneuerte Sozialagenda: Chancen, Zugangsmöglichkeiten und Solidarität im Europa des 21. Jahrhunderts KOM (2008) 412 endg.; Ratsdok. 11517/08
... Sie muss vielmehr bereichsübergreifend und mehrdimensional sein und ein breites Spektrum abdecken – von der Arbeitsmarktpolitik bis hin zu Bildung, Gesundheit, Einwanderung und interkulturellem Dialog. Es hat sich gezeigt, dass wirtschafts- und sozialpolitische Maßnahmen auf EU-Ebene und nationaler Ebene sich gegenseitig verstärken und ergänzen. Deshalb steht diese erneuerte Sozialagenda voll im Einklang mit der Lissabon-Strategie für Wachstum und Beschäftigung und untermauert diese Strategie.
1. Einleitung
2. Die soziale Dimension Europas – Zeit für Erneuerung und Neubelebung
3. Ziele der erneuerten Sozialagenda für Chancen, Zugangsmöglichkeiten und Solidarität
4. Prioritäten der erneuerten Sozialagenda für Chancen, Zugangsmöglichkeiten und Solidarität
4.1. Kinder und Jugendliche – das Europa von morgen
4.2. In Menschen investieren, mehr und bessere Arbeitsplätze schaffen, neue
4.3. Mobilität
4.4. Länger und gesünder leben
4.5. Bekämpfung der Armut und der sozialen Ausgrenzung
4.6. Diskriminierungsbekämpfung
4.7. Chancen, Zugangsmöglichkeiten und Solidarität auf globaler Ebene
5. Instrumente der erneuerten Sozialagenda für Chancen, Zugangsmöglichkeiten und Solidarität
5.1. Gemeinschaftsrecht
5.2. Sozialer Dialog
5.3. Offene Methode der Koordinierung
5.4. Vergabe von EU-Finanzmitteln
5.5. Partnerschaft, Dialog und Kommunikation
5.6. Ausrichtung aller politischen Maßnahmen der EU auf die Förderung von Chancen, Zugangsmöglichkeiten und Solidarität
6. Fazit
Drucksache 452/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Künftige Asylstrategie - ein integriertes Konzept für EU-weiten Schutz KOM (2008) 360 endg.; Ratsdok. 11022/08
... - Es muss die Kohärenz mit den anderen Maßnahmen wahren, die Auswirkungen auf den internationalen Schutz haben, z.B. Grenzkontrollen, Bekämpfung der illegalen Einwanderung und Maßnahmen zur Förderung der Rückkehr.
1. Einführung
1.1. Hintergrund
1.2. Tendenzen
2. Übergeordnete Ziele des gemeinsamen Europäischen Asylsystems
3. Qualitativ bessere und stärker vereinheitlichte Standards im Bereich des internationalen Schutzes
3.1. Richtlinie über Mindestnormen für die Aufnahme von Asylbewerbern Mindestnormen-Richtlinie
3.2. Asylverfahrensrichtlinie
3.3. Anerkennungsrichtlinie
4. Praktische Zusammenarbeit
5. Förderung von Verantwortung und Solidarität
5.1. Solidarität und gerechte Aufteilung der Verantwortlichkeiten innerhalb der EU
5.1.1. Änderung des Dublin-Systems
5.1.2. Solidaritätsmechanismen
5.2. Solidarität nach außen
5.2.1. Regionale Schutzprogramme
5.2.2. Wiederansiedlung
5.2.3. Gut organisierte und regelgerechte Ankunft von Schutzbedürftigen
6. SCHLUSSFOLGERUNG
>> Weitere Fundstellen >>
Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
einschließlich des zugehörigen EU -Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.
Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009 , des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.