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88 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Eilverfahren"


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Drucksache 548/06 (Beschluss)

... wurde die Fristsetzung damit begründet, dass die Festlegung einer dreimonatigen Sollfrist für die gerichtliche Entscheidung den Charakter des Freigabeverfahrens als Eilverfahren unterstreichen und ein "

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Drucksache 548/06 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nr. 3 § 16 Abs. 3 Satz 4 UmwG

2. Zu Artikel 1 Nr. 4 § 17 Abs. 1, 2 Satz 2 UmwG

3. Zu Artikel 1 Nr. 4 § 17 Abs. 2 Satz 4 UmwG

4. Zu Artikel 1 Nr. 6 Buchstabe a § 29 Abs. 1 Satz 1 UmwG

5. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 35 UmwG

6. Zu Artikel 1 Nr. 8, 9 §§ 44, 48 UmwG

7. Zu Artikel 1 Nr. 12, 15 § 54 Abs. 1 Satz 3, § 68 Abs. 1 Satz 3 UmwG

8. Zu Artikel 1 Nr. 17 § 122d UmwG

9. Zu Artikel 1 Nr. 17 § 122j Abs. 1 Satz 3 - neu - UmwG

10. Zu Artikel 1 Nr. 17 § 122k Abs. 2, 4 UmwG

11. Zu Artikel 1 Nr. 17 § 122k Abs. 4 UmwG

12. Zu Artikel 1 Nr. 17 § 122l Abs. 1 Satz 2 UmwG

13. Zu Artikel 2 Nr. 1 § 1 SpruchG

14. Zu Artikel 2 Nr. 2 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 § 4 SpruchG


 
 
 


Drucksache 548/1/06

... wurde die Fristsetzung damit begründet, dass die Festlegung einer dreimonatigen Sollfrist für die gerichtliche Entscheidung den Charakter des Freigabeverfahrens als Eilverfahren unterstreichen und ein "

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 548/1/06




1. Zu Artikel 1 Nr. 3 § 16 Abs. 3 Satz 4 UmwG

2. Zu Artikel 1 Nr. 4 § 17 Abs. 1, 2 Satz 2 UmwG

3. Zu Artikel 1 Nr. 4 § 17 Abs. 2 Satz 4 UmwG

4. Zu Artikel 1 Nr. 6 Buchstabe a § 29 Abs. 1 Satz 1 UmwG

5. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 35 UmwG

6. Zu Artikel 1 Nr. 8, 9 §§ 44, 48 UmwG

7. Zu Artikel 1 Nr. 12, 15 § 54 Abs. 1 Satz 3, § 68 Abs. 1 Satz 3 UmwG

8. Zu Artikel 1 Nr. 17 § 122d UmwG

9. Zu Artikel 1 Nr. 17 § 122j Abs. 1 Satz 3 - neu - UmwG

10. Zu Artikel 1 Nr. 17 § 122k Abs. 2, 4 UmwG

11. Zu Artikel 1 Nr. 17 § 122k Abs. 4 UmwG

12. Zu Artikel 1 Nr. 17 § 122l Abs. 1 Satz 2 UmwG

13. Zu Artikel 2 Nr. 1 § 1 SpruchG

14. Zu Artikel 2 Nr. 2 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 § 4 SpruchG


 
 
 


Drucksache 37/1/05

... 18. Das von der Kommission vorgeschlagene "gemeinsame Eilverfahren" bedarf noch näherer Erläuterung zu Details hinsichtlich Voraussetzungen und Verfahren. Im Allgemeinen wird allerdings eine Mehrung eigenständiger und paralleler Zulassungsverfahren zum Arbeitsmarkt die Unübersichtlichkeit für alle Beteiligten erhöhen, was mit gemeinschaftsrechtlichen Regelungen im Grunde vermieden werden soll.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 37/1/05




Grad der Vereinheitlichung

Zulassungsverfahren bei unselbständiger Erwerbstätigkeit

Zulassungsverfahren bei Selbständigen

Wechsel des Arbeitgebers/Sektors

Rechtsstellung von Arbeitnehmern aus Drittstaaten

Flankierende Maßnahmen


 
 
 


Drucksache 445/05

... (5) Wird eine Bundesbeamtin oder ein Bundesbeamter zur Leitung der Antidiskriminierungsstelle des Bundes bestellt, scheidet er oder sie mit Beginn des Amtsverhältnisses aus dem bisherigen Amt aus. Für die Dauer des Amtsverhältnisses ruhen die aus dem Beamtenverhältnis begründeten Rechte und Pflichten mit Ausnahme der Pflicht zur Amtsverschwiegenheit und des Verbots der Annahme von Belohnungen oder Geschenken. Bei unfallverletzten Beamtinnen oder Beamten bleiben die gesetzlichen Ansprüche auf das Heilverfahren und einen Unfallausgleich unberührt.



Drucksache 248/05

... (6) Wird ein Bundesbeamter oder eine Bundesbeamtin zum Präsidenten oder zur Präsidentin ernannt, scheidet er oder sie mit Beginn des Amtsverhältnisses aus dem bisherigen Amt aus. Für die Dauer des Amtsverhältnisses ruhen die in dem Beamtenverhältnis begründeten Rechte und Pflichten mit Ausnahme der Pflicht zur Amtsverschwiegenheit und des Verbots der Annahme von Belohnungen oder Geschenken. Bei unfallverletzten Beamten oder Beamtinnen bleiben die gesetzlichen Ansprüche auf das Heilverfahren und einen Unfallausgleich unberührt.



Drucksache 210/2/05

... - Modifizierung der Übergangsfristen für legalisierte Kartelle - Streitwertbegrenzung, Rechtsmittel im Eilverfahren



Drucksache 3/05

... Das Freigabeverfahren ist als spezielles Eilverfahren konzipiert, es gelten die Regeln der

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Drucksache 3/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternative

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Aktiengesetzes

Artikel 2
Änderung sonstigen Bundesrechts

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

I. Allgemeiner Teil

II. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu Nummer 25

Zu Nummer 26

Zu Nummer 27

Zu Nummer 28

Zu Nummer 29

Zu Nummer 30

Zu Nummer 31

Zu Nummer 32

Zu Nummer 33

Zu Nummer 34

Zu Nummer 35

Zu Nummer 36

Zu Nummer 37

Zu Nummer 38

Zu Artikel 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 210/05 (Beschluss)

... - Modifizierung der Übergangsfristen für legalisierte Kartelle; - Streitwertbegrenzung, Rechtsmittel im Eilverfahren;



Drucksache 409/05

... Das InvZulG 2005 trittbezüglich der o.g. Investitionsvorhaben von mittleren Unternehmen in Schwierigkeiten erst mit einer Genehmigung des Teilverfahrens N 142b/2004 durch die Kommission in Kraft. Diese Verordnung kann daher erst am Tag der Erteilung dieser Genehmigung in Kraft treten.



Drucksache 37/05 (Beschluss)

... 11. Das von der Kommission vorgeschlagene "gemeinsame Eilverfahren" bedarf noch näherer Erläuterung zu Details hinsichtlich Voraussetzungen und Verfahren. Im Allgemeinen wird allerdings eine Mehrung eigenständiger und paralleler Zulassungsverfahren zum Arbeitsmarkt die Unübersichtlichkeit für alle Beteiligten erhöhen, was mit gemeinschaftsrechtlichen Regelungen im Grunde vermieden werden soll.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 37/05 (Beschluss)




Grad der Vereinheitlichung

Zulassungsverfahren bei unselbständiger Erwerbstätigkeit

Zulassungsverfahren bei Selbständigen

Anträge auf Arbeits- und Aufenthaltsgenehmigungen

Wechsel des Arbeitgebers/Sektors

Rechtsstellung von Arbeitnehmern aus Drittstaaten

Flankierende Maßnahmen


 
 
 


Drucksache 705/05 (Beschluss)

... 14. Diese Artikel verdeutlichen die von dem Richtlinienvorschlag zu erwartenden Verfahrensverzögerungen: Die überflüssigen Rückführungsentscheidungen und Abschiebungsanordnungen müssen umfänglich schriftlich begründet und ggf. übersetzt werden und ermöglichen zusätzlich noch Rechtsschutzmöglichkeiten mit zwingend aufschiebender Wirkung bis zur Verfahrensbeendigung auch im Eilverfahren.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 705/05 (Beschluss)




2 Subsidiarität

Familiäre Bindungen und Wohl des Kindes Artikel 5

Abschiebungsanordnung Artikel 7

Wiedereinreiseverbot Artikel 9

Abschiebung Artikel 10

Form und Rechtsbehelfe Artikel 11 und 12

Vorläufige Gewahrsamnahme und Bedingungen des vorläufigen Gewahrsams Artikel 14 und 15

Ergreifung in anderen Mitgliedstaaten Artikel 16

Defizite des Richtlinienvorschlags


 
 
 


Drucksache 615/05

... (1) Unterlagen über Beihilfen sind stets als Teilakte zu führen. Diese ist von der übrigen Personalakte getrennt aufzubewahren. Sie soll in einer von der übrigen Personalverwaltung getrennten Organisationseinheit bearbeitet werden; Zugang sollen nur Beschäftigte dieser Organisationseinheit haben. Die Beihilfeakte darf für andere als für Beihilfezwecke nur genutzt oder weitergegeben werden, wenn die oder der Beihilfeberechtigte und bei der Beihilfegewährung berücksichtigte Angehörige im Einzelfall einwilligen, die Einleitung oder Durchführung eines im Zusammenhang mit einem Beihilfeantrag stehenden behördlichen oder gerichtlichen Verfahrens dies erfordert oder soweit es zur Abwehr erheblicher Nachteile für das Gemeinwohl, einer sonst unmittelbar drohenden Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder einer schwerwiegenden Beeinträchtigung der Rechte einer anderen Person erforderlich ist. Die Sätze 1 bis 4 gelten entsprechend für Unterlagen über Heilfürsorge und Heilverfahren.



Drucksache 37/05

Einführung eines gemeinsamen Eilverfahrens, das die Zulassung von Migranten im Falle

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Drucksache 37/05




1. Einführung

2. Entwicklung eines Eu-Konzepts für Arbeitsmigration

2.1. Wieviel Vereinheitlichung sollte die EU anstreben?

2.2. Zulassungsverfahren im Falle der unselbstständigen Erwerbstätigkeit

2.3. Zulassungsverfahren im Falle der selbstständigen Erwerbstätigkeit

2.4. Anträge auf Arbeits- und Aufenthaltsgenehmigung en

2.5. Möglichkeit des Wechsels des Arbeitgebers/Sektors

2.6. Rechte

2.7. Flankierende Maßnahmen: Integration, Rückkehr und Zusammenarbeit mit Drittländern

3. Schlussfolgerung

Anhang


 
 
 


Drucksache 3/1/05

... Die Festlegung einer dreimonatigen Sollfrist für die gerichtliche Entscheidung soll den Charakter des Freigabeverfahrens als Eilverfahren unterstreichen und ein "Leitbild" für das Gericht aufstellen. Dies erscheint jedoch verfahrenstechnisch untunlich.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 3/1/05




1. Zu Artikel 1 Nr. 1 Buchstabe a § 93 Abs. 1 Satz 2 AktG

2. Zu Artikel 1 Nr. 5 § 123 AktG

3. Zu Artikel 1 Nr. 5 § 123 Abs. 2a - neu -, 3 Satz 2, 3 AktG , Nr. 10 § 135 Abs. 4 Satz 3 Halbsatz 2 AktG , Artikel 2 Abs. 3 § 16 WpÜG

5. Zu Artikel 1 Nr. 5 § 123 Abs. 4 AktG

6. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 127a Abs. 1, Abs. 3a - neu -, Abs. 4 AktG

7. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 127a Abs. 1, 4 AktG

8. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 127a Abs. 1 AktG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

9. Zu Artikel 1 Nr. 9 § 131 AktG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

10. Zu Artikel 1 Nr. 9 Buchstabe a § 131 Abs. 2a - neu - AktG

11. Zu Artikel 1 Nr. 11 Buchstabe a § 142 Abs. 2 Satz 1 bis 3 AktG

12. Zu Artikel 1 Nr. 12 § 145 Abs. 4 AktG

13. Zu Artikel 1 Nr. 13 § 146 Satz 2 AktG , Nr. 15 § 148 Abs. 5 Satz 5 AktG

14. Zu Artikel 1 Nr. 15 § 148 Abs. 1 Satz 1 AktG

15. Zu Artikel 1 Nr. 15 § 148 Abs. 1 Satz 1 AktG

16. Zu Artikel 1 Nr. 15 § 148 AktG

17. Zu Artikel 1 Nr. 11, 15, 31 und 36 §§ 142, 148, 258 und 315 AktG

18. Zu Artikel 1 Nr. 15 § 148 Abs. 2 Satz 8 AktG

19. Zu Artikel 1 Nr. 15 § 148 Abs. 3 Satz 1 AktG

20. Zu Artikel 1 Nr. 15 § 148 Abs. 4 AktG , Nr. 16 § 149 AktG

21. Zu Artikel 1 Nr. 16 § 149 Abs. 1 AktG

22. Zu Artikel 1 Nr. 16 § 149 Abs. 1 AktG

23. Zu Artikel 1 Nr. 23 § 246a AktG

24. Zu Artikel 2 Abs. 1 § 16 EGAktG

25. Zu Artikel 3 Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 705/1/05

... 16. Diese Artikel verdeutlichen die von dem Richtlinienvorschlag zu erwartenden Verfahrensverzögerungen: Die überflüssigen Rückführungsentscheidungen und Abschiebungsanordnungen müssen umfänglich schriftlich begründet und ggf. übersetzt werden und ermöglichen zusätzlich noch Rechtsschutzmöglichkeiten mit zwingend aufschiebender Wirkung bis zur Verfahrensbeendigung auch im Eilverfahren.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 705/1/05




2 Subsidiarität

Familiäre Bindungen und Wohl des Kindes Artikel 5

Rückführungsentscheidung Artikel 6

Abschiebungsanordnung Artikel 7

Wiedereinreiseverbot Artikel 9

Abschiebung Artikel 10

Form und Rechtsbehelfe Artikel 11 und 12

Vorläufige Gewahrsamnahme und Bedingungen des vorläufigen Gewahrsams Artikel 14 und 15

Ergreifung in anderen Mitgliedstaaten Artikel 16

Defizite des Richtlinienvorschlags


 
 
 


Drucksache 300/05

Kommt ein teilnehmender Mitgliedstaat den aufeinander folgenden Beschlüssen des Rates gemäß Artikel 104 Absätze 7 und 9 nicht nach, so fasst der Rat den Beschluss, gemäß Artikel 104 Absatz 11 Sanktionen zu verhängen, innerhalb von vierzehn Monaten nach der Annahme eines Berichts nach Artikel 104 Absatz 3 durch die Kommission. Im Falle der Anwendung von Artikel 3 Absatz 5 oder von Artikel 5 Absatz 2 dieser Verordnung verlängert sich die Frist von vierzehn Monaten entsprechend. Bei einem bewusst geplanten Defizit, das nach Feststellung des Rates übermäßig ist, wird ein Eilverfahren angewandt.“

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Drucksache 300/05




Begründung

Vorschlag

Artikel 1

Artikel 2

Anhang f
ür das Vereinigte Königreich geltende Fristen


 
 
 


Drucksache 3/05 (Beschluss)

... Die Festlegung einer dreimonatigen Sollfrist für die gerichtliche Entscheidung soll den Charakter des Freigabeverfahrens als Eilverfahren unterstreichen und ein "Leitbild" für das Gericht aufstellen. Dies erscheint jedoch verfahrenstechnisch untunlich.



Drucksache 663/04

... Der Entwurf unterscheidet nicht zwischen Hauptsacheverfahren und Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes. Nach der Plenarentscheidung des Bundesverfassungsgerichts muss die Anhörungsrüge für Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes jedenfalls dann zugelassen werden, wenn bei einer erst im Hauptsacheverfahren stattfindenden Korrektur unzumutbare Nachteile drohen. Eine Korrektur erst im Hauptsacheverfahren kommt danach insbesondere dann nicht in Betracht, wenn die Eilentscheidung endgültige Verhältnisse schafft oder - wegen der Dauer des Hauptsacheverfahrens - faktisch zu endgültigen Verhältnissen führt. Dies ist jedoch häufig der Fall. Eine Verzögerung des Eilrechtsschutzes ist nicht zu erwarten, da die Anhörungsrüge bei dem mit dem Verfahren vertrauten Ausgangsgericht anzubringen ist. Die Beschränkung der Rügemöglichkeit auf das Hauptsacheverfahren würde im übrigen auch dazu führen, dass Hauptsacheverfahren nur zur Behebung eines Anhörungsmangels im Eilverfahren eingeleitet werden müssten; dies erscheint prozessökonomisch nicht sinnvoll.

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Drucksache 663/04




Problem und Ziel

2 Lösung

2 Alternativen

Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung der Zivilprozessordnung

Artikel 2
Änderung der Strafprozeßordnung

Artikel 3
Änderung des Jugendgerichtsgesetzes

Artikel 5
Änderung der Grundbuchordnung

Artikel 6
Änderung der Schiffsregisterordnung

Artikel 7
Änderung des Arbeitsgerichtsgesetzes

Artikel 8
Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung

Artikel 9
Änderung des Sozialgerichtsgesetzes

Artikel 10
Änderung der Finanzgerichtsordnung

Artikel 11
Änderung des Gerichtskostengesetzes

Artikel 12
Änderung der Kostenordnung

Artikel 13
Änderung des Gerichtsvollzieherkostengesetzes

Artikel 14
Änderung der Justizverwaltungskostenordnung

Artikel 15
Änderung des Artikels XI des Gesetzes zur Änderung und Ergänzung kostenrechtlicher Vorschriften

Artikel 16
Änderung des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes

Artikel 17
Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes

Artikel 18
Änderung des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten

Artikel 19
Änderung der Wehrdisziplinarordnung

Artikel 20
Änderung des Gesetzes über Wettbewerbsbeschränkungen

Artikel 21
Aufhebung von Rechtsvorschriften

Artikel 22
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ausgangslage

II. Inhalt des Entwurfs

III. Gesetzgebungszuständigkeit des Bundes

IV. Kosten und Preise; geschlechtsspezifische Auswirkungen

B. Einzelbegründung

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Artikel 8

Zu Nummer n

Zu Nummer 3

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Artikel 12

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 13

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu den Artikeln 14

Zu Artikel 16

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 17

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 4

Zu Artikel 18

Zu Artikel 19

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 20

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 21

Zu Artikel 22


 
 
 


Drucksache 458/04 (Beschluss)

... entwickelten richterrechtlichen Figur der Leistungsverfügung, nach der eine vorläufige Befriedigung gewährt wird, wenn der Anspruchsteller auf eine sofortige Leistung zur Abwendung unverhältnismäßiger Schadensfolgen dringend angewiesen ist. Mit Ausnahmefällen dieser Art ist die oben dargelegte besondere Belastungssituation des Klägers regelmäßig nicht vergleichbar. Dies ergibt sich schon aus der grundlegend anderen Verfahrenssituation. Leistungsverfügungen ergehen auf Grund selbständiger Eilverfahren, in denen die Gerichte häufig nur über einen kursorischen Sachvortrag (oft nur einer Partei) und über knappe Entscheidungsfristen verfügen. Zudem ist das Beweismaß auf eine bloße Glaubhaftmachung reduziert. Zur Bewältigung umfangreicher und komplexer Sachverhalte ist das Verfahren der Leistungsverfügung deshalb nicht geeignet.

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Drucksache 458/04 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte (Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand/Vollzugsaufwand)

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Anlage
Entwurf eines Gesetzes zur Sicherung von Werkunternehmeransprüchen und zur verbesserten Durchsetzung von Forderungen (Forderungssicherungsgesetz - FoSiG)

Artikel 1
Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs

Artikel 2
Änderung des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche

Artikel 3
Änderung der Zivilprozessordnung

Artikel 4
Änderung des Gesetzes, betreffend die Einführung der Zivilprozessordnung

Artikel 5
Änderung des Gesetzes über die Sicherung der Bauforderungen

Artikel 6
Änderung des Gerichtskostengesetzes

Artikel 7
Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes

Artikel 8
Änderung der Verordnung über Abschlagszahlungen

Artikel 9
Änderung des Aktiengesetzes

Artikel 10
Änderung des Einführungsgesetzes zum Aktiengesetz

Artikel 11
Änderung des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung

Artikel 12
Änderung des Arbeitsgerichtsgesetzes

Artikel 13
Änderung des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 14
Änderung des Straßenverkehrsgesetzes

Artikel 15
Rückkehr zum einheitlichen Verordnungsrang

Artikel 16
Überleitungsvorschrift zum Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung

Artikel 17
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

I. Notwendigkeit gesetzgeberischer Maßnahmen

II. Allgemeine Zielsetzung des Entwurfs

1. Änderungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs

2. Änderungen der Zivilprozessordnung

3. Änderung des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung und des Aktiengesetzes

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Nummer 3

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Nummer 6

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Absatz 1

- Qualifiziertes Privatgutachten

- Gerichtliches Sachverständigengutachten

- Zweifelhafter Gegenbeweis

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Nummer 1

Zu Nummer 4

Zu Artikel 8

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 14

Zu Artikel 15

Zu Artikel 16

Zu Artikel 17


 
 
 


Drucksache 380/04

... Bei Ausbruch der Pandemie wird eine Pandemievariation beantragt. Diese Variation enthielte nur Daten, die neu und für den Pandemiestamm relevant sind. Prüfung und Zulassung dieser Variation würde in einem Eilverfahren erfolgen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 380/04




2 Zusammenfassung

1. Einleitung

2. Grundsätze, Ziele und Bestandteile des Bereitschaftsplans

3. PHASEN und Stufen

Tabelle

4. Die Kommission und die Mitgliedstaaten: HAUPTAUFGABEN und ROLLE

4.1. Management und Koordinierung

4.1.1. Hauptziele

4.1.2. Die Rolle der Kommission und der Mitgliedstaaten

4.2. Überwachung

4.2.1. Ziele

4.2.2. Die Rolle der Kommission und der Mitgliedstaaten

4.3. Prävention, Mitigierung und Reaktion

4.3.1. Ziele

4.3.2. Die Rolle der Kommission und der Mitgliedstaaten

4.4. Kommunikation

4.5. Katastrophenschutz

4.6. Forschung

5. BEREITSCHAFT und Reaktion auf Influenzapandemien: Wichtigste Massnahmen

6. Schlussfolgerungen


 
 
 


Drucksache 365/04

... auf die Beibehaltung und gegebenenfalls die Weiterentwicklung eines hochwertigen Gesundheitsversorgungssystems [zu achten], das der Entwicklung der Bedürfnisse der Bevölkerung, insbesondere der Bedürfnisse aufgrund der Abhängigkeit alter Menschen, der Entwicklung von Krankheiten und Heilverfahren sowie der erforderlichen Intensivierung der Vorsorge angepasst ist



Drucksache 666/04

... Bei Mischhaushalten erfolgt eine kopfteilige Anrechnung der Miete und der Wohnfläche der Wohnung. Da die kopfteilige Miete bei der Berechnung des Wohngelds herangezogen wird, darf auch nur diese als Miete für den wohngeldberechtigten Teilhaushalt ausgewiesen werden. Gleiches gilt für die Feststellung, über welche Wohnfläche der wohngeldberechtigte Haushalt verfügt. Das Kopfteilverfahren führt allerdings zu Verzerrungen beim Ausweis der tatsächlichen Miete und beim Ausweis der Größe der vom wohngeldberechtigten Haushalt bewohnten Wohnung. Auf dem Wohnungsmarkt sind die Quadratmetermieten bei großen Wohnungen in der Regel niedriger als bei kleinen Wohnungen. Die kopfteilige Umrechnung der Gesamtmiete auf die kopfteilige Fläche führt deshalb zu einer im Vergleich zu niedrig ausgewiesenen Quadratmetermiete.



Drucksache 613/04

... (6) Wird ein Bundesbeamter oder eine Bundesbeamtin zum Präsidenten oder zur Präsidentin ernannt, scheidet er oder sie mit Beginn des Amtsverhältnisses aus dem bisherigen Amt aus. Für die Dauer des Amtsverhältnisses ruhen die in dem Beamtenverhältnis begründeten Rechte und Pflichten mit Ausnahme der Pflicht zur Amtsverschwiegenheit und des Verbots der Annahme von Belohnungen oder Geschenken. Bei unfallverletzten Beamten oder Beamtinnen bleiben die gesetzlichen Ansprüche auf das Heilverfahren und einen Unfallausgleich unberührt.



Drucksache 411/16 PDF-Dokument



Drucksache 493/14 PDF-Dokument



Drucksache 546/14 PDF-Dokument



Drucksache 547/14 PDF-Dokument



Drucksache 633/15 PDF-Dokument



Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

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