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"Eilverfahren"
Drucksache 548/06 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Umwandlungsgesetz es
... wurde die Fristsetzung damit begründet, dass die Festlegung einer dreimonatigen Sollfrist für die gerichtliche Entscheidung den Charakter des Freigabeverfahrens als Eilverfahren unterstreichen und ein "
1. Zu Artikel 1 Nr. 3 § 16 Abs. 3 Satz 4 UmwG
2. Zu Artikel 1 Nr. 4 § 17 Abs. 1, 2 Satz 2 UmwG
3. Zu Artikel 1 Nr. 4 § 17 Abs. 2 Satz 4 UmwG
4. Zu Artikel 1 Nr. 6 Buchstabe a § 29 Abs. 1 Satz 1 UmwG
5. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 35 UmwG
6. Zu Artikel 1 Nr. 8, 9 §§ 44, 48 UmwG
7. Zu Artikel 1 Nr. 12, 15 § 54 Abs. 1 Satz 3, § 68 Abs. 1 Satz 3 UmwG
8. Zu Artikel 1 Nr. 17 § 122d UmwG
9. Zu Artikel 1 Nr. 17 § 122j Abs. 1 Satz 3 - neu - UmwG
10. Zu Artikel 1 Nr. 17 § 122k Abs. 2, 4 UmwG
11. Zu Artikel 1 Nr. 17 § 122k Abs. 4 UmwG
12. Zu Artikel 1 Nr. 17 § 122l Abs. 1 Satz 2 UmwG
13. Zu Artikel 2 Nr. 1 § 1 SpruchG
14. Zu Artikel 2 Nr. 2 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 § 4 SpruchG
Drucksache 548/1/06
Empfehlungen der Ausschüsse - 825. Sitzung des Bundesrates am 22. September 2006
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Umwandlungsgesetz es
... wurde die Fristsetzung damit begründet, dass die Festlegung einer dreimonatigen Sollfrist für die gerichtliche Entscheidung den Charakter des Freigabeverfahrens als Eilverfahren unterstreichen und ein "
1. Zu Artikel 1 Nr. 3 § 16 Abs. 3 Satz 4 UmwG
2. Zu Artikel 1 Nr. 4 § 17 Abs. 1, 2 Satz 2 UmwG
3. Zu Artikel 1 Nr. 4 § 17 Abs. 2 Satz 4 UmwG
4. Zu Artikel 1 Nr. 6 Buchstabe a § 29 Abs. 1 Satz 1 UmwG
5. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 35 UmwG
6. Zu Artikel 1 Nr. 8, 9 §§ 44, 48 UmwG
7. Zu Artikel 1 Nr. 12, 15 § 54 Abs. 1 Satz 3, § 68 Abs. 1 Satz 3 UmwG
8. Zu Artikel 1 Nr. 17 § 122d UmwG
9. Zu Artikel 1 Nr. 17 § 122j Abs. 1 Satz 3 - neu - UmwG
10. Zu Artikel 1 Nr. 17 § 122k Abs. 2, 4 UmwG
11. Zu Artikel 1 Nr. 17 § 122k Abs. 4 UmwG
12. Zu Artikel 1 Nr. 17 § 122l Abs. 1 Satz 2 UmwG
13. Zu Artikel 2 Nr. 1 § 1 SpruchG
14. Zu Artikel 2 Nr. 2 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 § 4 SpruchG
Drucksache 37/1/05
Empfehlungen der Ausschüsse EU - AS - In - Wi 809. Sitzung des Bundesrates am 18. März 2005
Grünbuch der Kommission der Europäischen Gemeinschaften über ein EU-Konzept zur Verwaltung der Wirtschaftsmigration
... 18. Das von der Kommission vorgeschlagene "gemeinsame Eilverfahren" bedarf noch näherer Erläuterung zu Details hinsichtlich Voraussetzungen und Verfahren. Im Allgemeinen wird allerdings eine Mehrung eigenständiger und paralleler Zulassungsverfahren zum Arbeitsmarkt die Unübersichtlichkeit für alle Beteiligten erhöhen, was mit gemeinschaftsrechtlichen Regelungen im Grunde vermieden werden soll.
Drucksache 445/05
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Umsetzung europäischer Äntidiskriminierungsrichtlinien
... (5) Wird eine Bundesbeamtin oder ein Bundesbeamter zur Leitung der Antidiskriminierungsstelle des Bundes bestellt, scheidet er oder sie mit Beginn des Amtsverhältnisses aus dem bisherigen Amt aus. Für die Dauer des Amtsverhältnisses ruhen die aus dem Beamtenverhältnis begründeten Rechte und Pflichten mit Ausnahme der Pflicht zur Amtsverschwiegenheit und des Verbots der Annahme von Belohnungen oder Geschenken. Bei unfallverletzten Beamtinnen oder Beamten bleiben die gesetzlichen Ansprüche auf das Heilverfahren und einen Unfallausgleich unberührt.
Drucksache 248/05
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Zweites Gesetz zur Neuregelung des Energiewirtschaft srechts
... (6) Wird ein Bundesbeamter oder eine Bundesbeamtin zum Präsidenten oder zur Präsidentin ernannt, scheidet er oder sie mit Beginn des Amtsverhältnisses aus dem bisherigen Amt aus. Für die Dauer des Amtsverhältnisses ruhen die in dem Beamtenverhältnis begründeten Rechte und Pflichten mit Ausnahme der Pflicht zur Amtsverschwiegenheit und des Verbots der Annahme von Belohnungen oder Geschenken. Bei unfallverletzten Beamten oder Beamtinnen bleiben die gesetzlichen Ansprüche auf das Heilverfahren und einen Unfallausgleich unberührt.
Drucksache 210/2/05
... - Modifizierung der Übergangsfristen für legalisierte Kartelle - Streitwertbegrenzung, Rechtsmittel im Eilverfahren
Drucksache 3/05
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Unternehmensintegrität und Modernisierung des Anfechtungsrechts (UMAG)
... Das Freigabeverfahren ist als spezielles Eilverfahren konzipiert, es gelten die Regeln der
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternative
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Aktiengesetzes
Artikel 2 Änderung sonstigen Bundesrechts
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
I. Allgemeiner Teil
II. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Nummer 18
Zu Nummer 19
Zu Nummer 20
Zu Nummer 21
Zu Nummer 22
Zu Nummer 23
Zu Nummer 24
Zu Nummer 25
Zu Nummer 26
Zu Nummer 27
Zu Nummer 28
Zu Nummer 29
Zu Nummer 30
Zu Nummer 31
Zu Nummer 32
Zu Nummer 33
Zu Nummer 34
Zu Nummer 35
Zu Nummer 36
Zu Nummer 37
Zu Nummer 38
Zu Artikel 2
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Artikel 3
Drucksache 210/05 (Beschluss)
Anrufung des Vermittlungsausschusses durch den Bundesrat: Siebtes Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
... - Modifizierung der Übergangsfristen für legalisierte Kartelle; - Streitwertbegrenzung, Rechtsmittel im Eilverfahren;
Drucksache 409/05
Verordnung des Bundesministeriums der Finanzen
Verordnung zur Durchführung von § 5 Abs. 2 Satz 4 des Investitionszulagengesetzes 2005
... Das InvZulG 2005 trittbezüglich der o.g. Investitionsvorhaben von mittleren Unternehmen in Schwierigkeiten erst mit einer Genehmigung des Teilverfahrens N 142b/2004 durch die Kommission in Kraft. Diese Verordnung kann daher erst am Tag der Erteilung dieser Genehmigung in Kraft treten.
Drucksache 37/05 (Beschluss)
Grünbuch der Kommission der Europäischen Gemeinschaften über ein EU-Konzept zur Verwaltung der Wirtschaftsmigration
KOM (2004) 811 endg.; Ratsdok. 5436/05
... 11. Das von der Kommission vorgeschlagene "gemeinsame Eilverfahren" bedarf noch näherer Erläuterung zu Details hinsichtlich Voraussetzungen und Verfahren. Im Allgemeinen wird allerdings eine Mehrung eigenständiger und paralleler Zulassungsverfahren zum Arbeitsmarkt die Unübersichtlichkeit für alle Beteiligten erhöhen, was mit gemeinschaftsrechtlichen Regelungen im Grunde vermieden werden soll.
Drucksache 705/05 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über gemeinsame Normen und Verfahren in den Mitgliedstaaten zur Rückführung illegal aufhältiger Drittstaatangehöriger KOM (2005) 391 endg.; Ratsdok. 12125/05
... 14. Diese Artikel verdeutlichen die von dem Richtlinienvorschlag zu erwartenden Verfahrensverzögerungen: Die überflüssigen Rückführungsentscheidungen und Abschiebungsanordnungen müssen umfänglich schriftlich begründet und ggf. übersetzt werden und ermöglichen zusätzlich noch Rechtsschutzmöglichkeiten mit zwingend aufschiebender Wirkung bis zur Verfahrensbeendigung auch im Eilverfahren.
Drucksache 615/05
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Strukturen des öffentlichen Dienstrechts (Strukturreformgesetz - StruktRefG ) ... (1) Unterlagen über Beihilfen sind stets als Teilakte zu führen. Diese ist von der übrigen Personalakte getrennt aufzubewahren. Sie soll in einer von der übrigen Personalverwaltung getrennten Organisationseinheit bearbeitet werden; Zugang sollen nur Beschäftigte dieser Organisationseinheit haben. Die Beihilfeakte darf für andere als für Beihilfezwecke nur genutzt oder weitergegeben werden, wenn die oder der Beihilfeberechtigte und bei der Beihilfegewährung berücksichtigte Angehörige im Einzelfall einwilligen, die Einleitung oder Durchführung eines im Zusammenhang mit einem Beihilfeantrag stehenden behördlichen oder gerichtlichen Verfahrens dies erfordert oder soweit es zur Abwehr erheblicher Nachteile für das Gemeinwohl, einer sonst unmittelbar drohenden Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder einer schwerwiegenden Beeinträchtigung der Rechte einer anderen Person erforderlich ist. Die Sätze 1 bis 4 gelten entsprechend für Unterlagen über Heilfürsorge und Heilverfahren.
Drucksache 37/05
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Grünbuch der Kommission der Europäischen Gemeinschaften über ein EU-Konzept zur Verwaltung der Wirtschaftsmigration
Einführung eines gemeinsamen Eilverfahrens, das die Zulassung von Migranten im Falle
1. Einführung
2. Entwicklung eines Eu-Konzepts für Arbeitsmigration
2.1. Wieviel Vereinheitlichung sollte die EU anstreben?
2.2. Zulassungsverfahren im Falle der unselbstständigen Erwerbstätigkeit
2.3. Zulassungsverfahren im Falle der selbstständigen Erwerbstätigkeit
2.4. Anträge auf Arbeits- und Aufenthaltsgenehmigung en
2.5. Möglichkeit des Wechsels des Arbeitgebers/Sektors
2.6. Rechte
2.7. Flankierende Maßnahmen: Integration, Rückkehr und Zusammenarbeit mit Drittländern
3. Schlussfolgerung
Anhang
Drucksache 3/1/05
Empfehlungen der Ausschüsse 808. Sitzung des Bundesrates am 18. Februar 2005
Entwurf eines Gesetzes zur Unternehmensintegrität und Modernisierung des Anfechtungsrechts (UMAG)
... Die Festlegung einer dreimonatigen Sollfrist für die gerichtliche Entscheidung soll den Charakter des Freigabeverfahrens als Eilverfahren unterstreichen und ein "Leitbild" für das Gericht aufstellen. Dies erscheint jedoch verfahrenstechnisch untunlich.
1. Zu Artikel 1 Nr. 1 Buchstabe a § 93 Abs. 1 Satz 2 AktG
2. Zu Artikel 1 Nr. 5 § 123 AktG
3. Zu Artikel 1 Nr. 5 § 123 Abs. 2a - neu -, 3 Satz 2, 3 AktG , Nr. 10 § 135 Abs. 4 Satz 3 Halbsatz 2 AktG , Artikel 2 Abs. 3 § 16 WpÜG
5. Zu Artikel 1 Nr. 5 § 123 Abs. 4 AktG
6. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 127a Abs. 1, Abs. 3a - neu -, Abs. 4 AktG
7. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 127a Abs. 1, 4 AktG
8. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 127a Abs. 1 AktG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
9. Zu Artikel 1 Nr. 9 § 131 AktG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
10. Zu Artikel 1 Nr. 9 Buchstabe a § 131 Abs. 2a - neu - AktG
11. Zu Artikel 1 Nr. 11 Buchstabe a § 142 Abs. 2 Satz 1 bis 3 AktG
12. Zu Artikel 1 Nr. 12 § 145 Abs. 4 AktG
13. Zu Artikel 1 Nr. 13 § 146 Satz 2 AktG , Nr. 15 § 148 Abs. 5 Satz 5 AktG
14. Zu Artikel 1 Nr. 15 § 148 Abs. 1 Satz 1 AktG
15. Zu Artikel 1 Nr. 15 § 148 Abs. 1 Satz 1 AktG
16. Zu Artikel 1 Nr. 15 § 148 AktG
17. Zu Artikel 1 Nr. 11, 15, 31 und 36 §§ 142, 148, 258 und 315 AktG
18. Zu Artikel 1 Nr. 15 § 148 Abs. 2 Satz 8 AktG
19. Zu Artikel 1 Nr. 15 § 148 Abs. 3 Satz 1 AktG
20. Zu Artikel 1 Nr. 15 § 148 Abs. 4 AktG , Nr. 16 § 149 AktG
21. Zu Artikel 1 Nr. 16 § 149 Abs. 1 AktG
22. Zu Artikel 1 Nr. 16 § 149 Abs. 1 AktG
23. Zu Artikel 1 Nr. 23 § 246a AktG
24. Zu Artikel 2 Abs. 1 § 16 EGAktG
25. Zu Artikel 3 Inkrafttreten
Drucksache 705/1/05
Empfehlungen der Ausschüsse 817. Sitzung des Bundesrates am 25. November 2005
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über gemeinsame Normen und Verfahren in den Mitgliedstaaten zur Rückführung illegal aufhältiger Drittstaatangehöriger KOM (2005) 391 endg.; Ratsdok. 12125/05
... 16. Diese Artikel verdeutlichen die von dem Richtlinienvorschlag zu erwartenden Verfahrensverzögerungen: Die überflüssigen Rückführungsentscheidungen und Abschiebungsanordnungen müssen umfänglich schriftlich begründet und ggf. übersetzt werden und ermöglichen zusätzlich noch Rechtsschutzmöglichkeiten mit zwingend aufschiebender Wirkung bis zur Verfahrensbeendigung auch im Eilverfahren.
Drucksache 300/05
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1467/97 über die Beschleunigung und Klärung des Verfahrens bei einem übermäßigen Defizit KOM (2005) 155 endg.; Ratsdok. 8193/05
Kommt ein teilnehmender Mitgliedstaat den aufeinander folgenden Beschlüssen des Rates gemäß Artikel 104 Absätze 7 und 9 nicht nach, so fasst der Rat den Beschluss, gemäß Artikel 104 Absatz 11 Sanktionen zu verhängen, innerhalb von vierzehn Monaten nach der Annahme eines Berichts nach Artikel 104 Absatz 3 durch die Kommission. Im Falle der Anwendung von Artikel 3 Absatz 5 oder von Artikel 5 Absatz 2 dieser Verordnung verlängert sich die Frist von vierzehn Monaten entsprechend. Bei einem bewusst geplanten Defizit, das nach Feststellung des Rates übermäßig ist, wird ein Eilverfahren angewandt.“
Drucksache 3/05 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Unternehmensintegrität und Modernisierung des Anfechtungsrechts (UMAG)
... Die Festlegung einer dreimonatigen Sollfrist für die gerichtliche Entscheidung soll den Charakter des Freigabeverfahrens als Eilverfahren unterstreichen und ein "Leitbild" für das Gericht aufstellen. Dies erscheint jedoch verfahrenstechnisch untunlich.
Drucksache 663/04
Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes über die Rechtsbehelfe bei Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör(Anhörungsrügengesetz)
... Der Entwurf unterscheidet nicht zwischen Hauptsacheverfahren und Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes. Nach der Plenarentscheidung des Bundesverfassungsgerichts muss die Anhörungsrüge für Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes jedenfalls dann zugelassen werden, wenn bei einer erst im Hauptsacheverfahren stattfindenden Korrektur unzumutbare Nachteile drohen. Eine Korrektur erst im Hauptsacheverfahren kommt danach insbesondere dann nicht in Betracht, wenn die Eilentscheidung endgültige Verhältnisse schafft oder - wegen der Dauer des Hauptsacheverfahrens - faktisch zu endgültigen Verhältnissen führt. Dies ist jedoch häufig der Fall. Eine Verzögerung des Eilrechtsschutzes ist nicht zu erwarten, da die Anhörungsrüge bei dem mit dem Verfahren vertrauten Ausgangsgericht anzubringen ist. Die Beschränkung der Rügemöglichkeit auf das Hauptsacheverfahren würde im übrigen auch dazu führen, dass Hauptsacheverfahren nur zur Behebung eines Anhörungsmangels im Eilverfahren eingeleitet werden müssten; dies erscheint prozessökonomisch nicht sinnvoll.
Problem und Ziel
2 Lösung
2 Alternativen
Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
Sonstige Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung der Zivilprozessordnung
Artikel 2 Änderung der Strafprozeßordnung
Artikel 3 Änderung des Jugendgerichtsgesetzes
Artikel 5 Änderung der Grundbuchordnung
Artikel 6 Änderung der Schiffsregisterordnung
Artikel 7 Änderung des Arbeitsgerichtsgesetzes
Artikel 8 Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung
Artikel 9 Änderung des Sozialgerichtsgesetzes
Artikel 10 Änderung der Finanzgerichtsordnung
Artikel 11 Änderung des Gerichtskostengesetzes
Artikel 12 Änderung der Kostenordnung
Artikel 13 Änderung des Gerichtsvollzieherkostengesetzes
Artikel 14 Änderung der Justizverwaltungskostenordnung
Artikel 15 Änderung des Artikels XI des Gesetzes zur Änderung und Ergänzung kostenrechtlicher Vorschriften
Artikel 16 Änderung des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes
Artikel 17 Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes
Artikel 18 Änderung des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten
Artikel 19 Änderung der Wehrdisziplinarordnung
Artikel 20 Änderung des Gesetzes über Wettbewerbsbeschränkungen
Artikel 21 Aufhebung von Rechtsvorschriften
Artikel 22 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Ausgangslage
II. Inhalt des Entwurfs
III. Gesetzgebungszuständigkeit des Bundes
IV. Kosten und Preise; geschlechtsspezifische Auswirkungen
B. Einzelbegründung
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu Artikel 7
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Artikel 8
Zu Nummer n
Zu Nummer 3
Zu Artikel 9
Zu Artikel 10
Zu Artikel 11
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Artikel 12
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 13
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu den Artikeln 14
Zu Artikel 16
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 17
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 4
Zu Artikel 18
Zu Artikel 19
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 20
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 21
Zu Artikel 22
Drucksache 458/04 (Beschluss)
Gesetzentwurf des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Sicherung von Werkunternehmeransprüchen und zur verbesserten Durchsetzung von Forderungen (Forderungssicherungsgesetz - FoSiG )
... entwickelten richterrechtlichen Figur der Leistungsverfügung, nach der eine vorläufige Befriedigung gewährt wird, wenn der Anspruchsteller auf eine sofortige Leistung zur Abwendung unverhältnismäßiger Schadensfolgen dringend angewiesen ist. Mit Ausnahmefällen dieser Art ist die oben dargelegte besondere Belastungssituation des Klägers regelmäßig nicht vergleichbar. Dies ergibt sich schon aus der grundlegend anderen Verfahrenssituation. Leistungsverfügungen ergehen auf Grund selbständiger Eilverfahren, in denen die Gerichte häufig nur über einen kursorischen Sachvortrag (oft nur einer Partei) und über knappe Entscheidungsfristen verfügen. Zudem ist das Beweismaß auf eine bloße Glaubhaftmachung reduziert. Zur Bewältigung umfangreicher und komplexer Sachverhalte ist das Verfahren der Leistungsverfügung deshalb nicht geeignet.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte (Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand/Vollzugsaufwand)
E. Sonstige Kosten
Gesetzentwurf
Anlage Entwurf eines Gesetzes zur Sicherung von Werkunternehmeransprüchen und zur verbesserten Durchsetzung von Forderungen (Forderungssicherungsgesetz - FoSiG)
Artikel 1 Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs
Artikel 2 Änderung des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche
Artikel 3 Änderung der Zivilprozessordnung
Artikel 4 Änderung des Gesetzes, betreffend die Einführung der Zivilprozessordnung
Artikel 5 Änderung des Gesetzes über die Sicherung der Bauforderungen
Artikel 6 Änderung des Gerichtskostengesetzes
Artikel 7 Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes
Artikel 8 Änderung der Verordnung über Abschlagszahlungen
Artikel 9 Änderung des Aktiengesetzes
Artikel 10 Änderung des Einführungsgesetzes zum Aktiengesetz
Artikel 11 Änderung des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung
Artikel 12 Änderung des Arbeitsgerichtsgesetzes
Artikel 13 Änderung des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 14 Änderung des Straßenverkehrsgesetzes
Artikel 15 Rückkehr zum einheitlichen Verordnungsrang
Artikel 16 Überleitungsvorschrift zum Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung
Artikel 17 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeines
I. Notwendigkeit gesetzgeberischer Maßnahmen
II. Allgemeine Zielsetzung des Entwurfs
1. Änderungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs
2. Änderungen der Zivilprozessordnung
3. Änderung des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung und des Aktiengesetzes
B. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Nummer 3
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Absatz 1
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Nummer 6
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Absatz 1
- Qualifiziertes Privatgutachten
- Gerichtliches Sachverständigengutachten
- Zweifelhafter Gegenbeweis
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu Absatz 8
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Absatz 1
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Artikel 6
Zu Artikel 7
Zu Nummer 1
Zu Nummer 4
Zu Artikel 8
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 2
Zu Artikel 9
Zu Artikel 10
Zu Artikel 11
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Artikel 12
Zu Artikel 13
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 14
Zu Artikel 15
Zu Artikel 16
Zu Artikel 17
Drucksache 380/04
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Arbeitsdokument der Kommission der Europäischen Gemeinschaften zur Bereitschafts- und Reaktionsplanung der Gemeinschaft mit Blick auf eine Influenzapandemie KOM (2004) 201 endg.; Ratsdok. 7975/04 KEP-AE-Nr. 041216
... Bei Ausbruch der Pandemie wird eine Pandemievariation beantragt. Diese Variation enthielte nur Daten, die neu und für den Pandemiestamm relevant sind. Prüfung und Zulassung dieser Variation würde in einem Eilverfahren erfolgen.
2 Zusammenfassung
1. Einleitung
2. Grundsätze, Ziele und Bestandteile des Bereitschaftsplans
3. PHASEN und Stufen
Tabelle
4. Die Kommission und die Mitgliedstaaten: HAUPTAUFGABEN und ROLLE
4.1. Management und Koordinierung
4.1.1. Hauptziele
4.1.2. Die Rolle der Kommission und der Mitgliedstaaten
4.2. Überwachung
4.2.1. Ziele
4.2.2. Die Rolle der Kommission und der Mitgliedstaaten
4.3. Prävention, Mitigierung und Reaktion
4.3.1. Ziele
4.3.2. Die Rolle der Kommission und der Mitgliedstaaten
4.4. Kommunikation
4.5. Katastrophenschutz
4.6. Forschung
5. BEREITSCHAFT und Reaktion auf Influenzapandemien: Wichtigste Massnahmen
6. Schlussfolgerungen
Drucksache 365/04
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen:
... auf die Beibehaltung und gegebenenfalls die Weiterentwicklung eines hochwertigen Gesundheitsversorgungssystems [zu achten], das der Entwicklung der Bedürfnisse der Bevölkerung, insbesondere der Bedürfnisse aufgrund der Abhängigkeit alter Menschen, der Entwicklung von Krankheiten und Heilverfahren sowie der erforderlichen Intensivierung der Vorsorge angepasst ist
Drucksache 666/04
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung von Vorschlägen zu Bürokratieabbau und Deregulierung aus den Regionen und zur Änderung wohnungsrechtlicher Vorschriften
... Bei Mischhaushalten erfolgt eine kopfteilige Anrechnung der Miete und der Wohnfläche der Wohnung. Da die kopfteilige Miete bei der Berechnung des Wohngelds herangezogen wird, darf auch nur diese als Miete für den wohngeldberechtigten Teilhaushalt ausgewiesen werden. Gleiches gilt für die Feststellung, über welche Wohnfläche der wohngeldberechtigte Haushalt verfügt. Das Kopfteilverfahren führt allerdings zu Verzerrungen beim Ausweis der tatsächlichen Miete und beim Ausweis der Größe der vom wohngeldberechtigten Haushalt bewohnten Wohnung. Auf dem Wohnungsmarkt sind die Quadratmetermieten bei großen Wohnungen in der Regel niedriger als bei kleinen Wohnungen. Die kopfteilige Umrechnung der Gesamtmiete auf die kopfteilige Fläche führt deshalb zu einer im Vergleich zu niedrig ausgewiesenen Quadratmetermiete.
Drucksache 613/04
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Neuregelung des Energiewirtschaft srechts
... (6) Wird ein Bundesbeamter oder eine Bundesbeamtin zum Präsidenten oder zur Präsidentin ernannt, scheidet er oder sie mit Beginn des Amtsverhältnisses aus dem bisherigen Amt aus. Für die Dauer des Amtsverhältnisses ruhen die in dem Beamtenverhältnis begründeten Rechte und Pflichten mit Ausnahme der Pflicht zur Amtsverschwiegenheit und des Verbots der Annahme von Belohnungen oder Geschenken. Bei unfallverletzten Beamten oder Beamtinnen bleiben die gesetzlichen Ansprüche auf das Heilverfahren und einen Unfallausgleich unberührt.
Drucksache 411/16
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des
Drucksache 493/14
Verordnung der Bundesregierung
Verordnung zur Neuregelung des gesetzlichen Messwesens und zur Anpassung an europäische Rechtsprechung
Drucksache 546/14
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Assoziierungsabkommen vom 27. Juni 2014 zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Georgien andererseits
Drucksache 547/14
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Assoziierungsabkommen vom 27. Juni 2014 zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Moldau andererseits
Drucksache 633/15
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 655/2014 sowie zur Änderung sonstiger zivilprozessualer Vorschriften (EuKoPfVODG)
Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
einschließlich des zugehörigen EU -Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.
Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009 , des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.