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"EU-verordnung"


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0290/1/06
0017/06
0290/06B
0477/06
0286/06
0818/06B
0631/1/06
0295/1/06
0017/1/06
0194/1/05
0325/05B
0621/05B
0286/1/05
0911/1/05
0398/05
0621/1/05
0911/05B
0325/1/05
0199/05
0194/05B
0018/05
0286/05B
0363/05
0172/05
0744/05
0097/05
0014/2/05
0860/1/04
0729/04B
0789/04B
0985/04B
0438/04
0860/04
0729/1/04
0176/1/04
0985/1/04
0176/04B
0613/04
0860/04B
Drucksache 429/14

... wird die Systematik zur Lizenzierung des Personals in der Luftfahrt reformiert. Das bisherige System der "Joint Aviation Authorities (JAA)" und der zugehörigen Regelungen (Joint Aviation Requirements - Flight Crew Licensing [JAR-FCL]) wird durch diese EU-Verordnung abgelöst.



Drucksache 136/14

... Neufassung wegen der notwendigen Anpassung des Vollzitates der in Bezug genommen EU-Verordnung.



Drucksache 420/1/14

... -Verordnung. Die hier vorgenommene Definition für immunologische Tierarzneimittel differenziert nicht zwischen verschiedenartigen Impfstoffen und enthält keine Invitro-Diagnostika. Sollte eine Aufnahme von Regelungen zu Tierimpfstoffen in die EU-Verordnung erfolgen, behält sich der Bundesrat eine erneute Stellungnahme aus tierseuchenrechtlicher Sicht vor.



Drucksache 649/13

... Es ist absehbar, und dies wird nach Vorlage des EU-Verordnungsvorschlages auch inhaltlich Kontur annehmen, dass die europäische Novellierung des Lebensmittelhygienerechts umfangreiche Rechtssetzungsmaßnahmen auch auf nationaler Ebene erfordern wird.



Drucksache 207/13

... wird neuen EU-Eigenkapital- und Liquiditätsanforderungen sowie der Regelungen zur Corporate Governance angepasst. Die EU-Vorgaben (CRD IV Paket aus EU-Verordnung und Richtlinie) dienen der Umsetzung von Basel III in europäisches Recht..



Drucksache 53/13

... Die Verordnung über Vermarktungsnormen für Geflügelfleisch vom 17. Oktober 1991 in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Dezember 1994 (BGBl. I S. 3989) nimmt Bezug auf die Verordnung (EWG) Nr. 1906/90 des Rates vom 26. Juni 1990 über Vermarktungsnormen für Geflügelfleisch (ABl. L 173 vom 6.7.1990, S.1) und die Verordnung (EWG) Nr. 1538/1991 vom 05. Juni 1991 mit ausführlichen Durchführungsvorschriften zur Verordnung (EWG) Nr. 1906/90 des Rates über bestimmte Vermarktungsnormen für Geflügelfleisch (ABl. L 143 vom 7.6.1991, S. 11). Beide EU-Verordnungen wurden aufgehoben.



Drucksache 689/1/13

... 2. Der Bundesrat begrüßt im Grundsatz die Initiative der Kommission für weitere Maßnahmen zur Verwirklichung eines Binnenmarktes der elektronischen Kommunikation. Gleichwohl sieht der Bundesrat mit Sorge, dass mit diesem Verordnungsvorschlag die schon länger zu beobachtende Tendenz zu weiteren Verlagerungen von nationalen Kompetenzen auf die EU-Ebene beschleunigt wird. Das in Deutschland bestehende hohe nationale Regelungs- bzw. Schutzniveau, das in Teilen weit über die vorgeschlagenen EU-Vorgaben hinausgeht, droht so durch eine bindende EU-Verordnung konterkariert zu werden.



Drucksache 444/13 (Beschluss)

... Zur Beibehaltung der Flexibilität und im Hinblick auf die Novellierung der EU-Verordnung über amtlichen Kontrollen sollte der Regelungsinhalt der Verordnung in einen Bund-Länder-Leitfaden aufgenommen werden.



Drucksache 98/13

... -Richtlinie fort und enthält unmittelbar geltende unionsrechtliche Vorschriften zu Zulassung, Kennzeichnung und Verwendung von Biozid-Produkten. Daneben finden sich in der EU-Verordnung aber eine Reihe von Neuerungen, die insbesondere einer Straffung und weitergehenden Zentralisierung der Verfahren und Entscheidungen im Interesse der betroffenen Wirtschaft, teilweise aber auch einer materiellen Stärkung des Umwelt- und Verbraucherschutzes dienen.



Drucksache 199/13

... Durch die Verordnung (EG) Nr. 2027/97 in der Fassung der Verordnung (EG) Nr. 889/2002 wird das Montrealer Übereinkommen in EU-Recht umgesetzt und dessen Anwendungsbereich von internationalen Flügen auch auf Inlandsflüge ausgeweitet. In dem Übereinkommen sind Haftungshöchstbeträge bei der Beförderung von Fluggästen, Gepäck und Fracht festgelegt, die mit Wirkung vom 30. Dezember 2009 um 13,1 % heraufgesetzt wurden. Im vorliegenden Vorschlag werden die Höchstbeträge in der EU-Verordnung aktualisiert und an die geänderten Beträge in dem Übereinkommen angepasst (Artikel 2 Absätze 2 und 3 sowie Anhang 2 des Vorschlags, Artikel 5 Absatz 2 und Artikel 6 Absatz 1 sowie der Anhang der geänderten Verordnung (EG) Nr. 2027/97).



Drucksache 552/13

... Angesichts der Versäumnisse der Bundesregierung ist es nun dringend geboten, im europäischen Rechtsetzungsverfahren, das auf den Erlass einer EU-weit unmittelbar geltenden Datenschutz-Grundverordnung gerichtet ist, darauf hinzuwirken, dass der Beschäftigtendatenschutz weiterhin so weit als möglich auf nationaler Ebene geregelt werden kann. Nach dem derzeit vorliegenden Entwurf der EU-Kommission ist davon auszugehen, dass die EU-Verordnung auch für den Beschäftigtendatenschutz allgemein geltende Grundsätze aufstellen wird. Hier gilt es zu verhindern, dass Spielräume für den nationalen Gesetzgeber, den Beschäftigtendatenschutz im oben genannten Sinne zu regeln, verloren gehen.



Drucksache 444/1/13

... Zur Beibehaltung der Flexibilität und im Hinblick auf die Novellierung der EU-Verordnung über amtlichen Kontrollen sollte der Regelungsinhalt der Verordnung in einen Bund-Länder-Leitfaden aufgenommen werden.



Drucksache 53/1/13

... Die EU-Verordnungen, die mit der Verordnung über Vermarktungsnormen für Geflügelfleisch umgesetzt werden sollen, regeln die "Vermarktung" von Geflügelfleisch. Dieser Begriff ist in Artikel 2 Buchstabe e der Verordnung (EG) Nr. 543/2008 definiert als das Feilhalten oder Aufstellen zum Zwecke des Verkaufs, das Feilbieten, der Verkauf, die Lieferung oder jede andere Art des Inverkehrbringens. Ein Inverkehrbringen (als Oberbegriff für die genannten Vermarktungsarten) setzt daher, da schon das Aufstellen der Ware zum Zwecke des Verkaufs genügt, keine Änderung der Eigentumsverhältnisse voraus. Die Formulierung in der Verordnungsbegründung unterstellt jedoch, dass zur Verwirklichung des Tatbestands von § 3 der Verordnung eine Änderung der Eigentumsverhältnisse erforderlich ist.



Drucksache 191/13

... ) dahingehend zu ändern ist, dass bei allen Lebensmitteln in Fertigpackungen, die Eier oder Eiprodukte - unabhängig davon, ob diese in Deutschland produziert wurden - enthalten, aussagekräftige Angaben zur Haltungsart der Legehennen - in analoger Anwendung der EU-Verordnungen (EG) Nr.



Drucksache 814/1/13

... 4. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, sich auch für ein Verbot des Inverkehrbringens und des Imports von Samen und Eizellen von Klontieren einzusetzen. Für Zuchttiere, Samen, Eizellen und Embryonen sollte eine Kennzeichnungspflicht auch bei der anstehenden Novellierung des EU-Tierzuchtrechts (EU-Verordnung) berücksichtigt werden.



Drucksache 611/13

... Die allgemeine Verwaltungsvorschrift richtet sich an die nach Landesrecht zuständigen Behörden, soweit sie nach § 1 Absatz 2 Satz 2 des Holzhandels-Sicherungs-Gesetzes für die Durchführung der einschlägigen holzhandelsrechtlichen Vorschriften zuständig sind. Neben dem Holzhandels-Sicherungs-Gesetz sind dies die genannten unmittelbar anwendbaren EU-Verordnungen. Ziel der allgemeinen Verwaltungsvorschrift ist, die einheitliche Durchführung der Überwachungstätigkeit der Länder nach diesen Vorschriften zu gewährleisten.



Drucksache 814/13 (Beschluss)

... 4. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, sich auch für ein Verbot des Inverkehrbringens und des Imports von Samen und Eizellen von Klontieren einzusetzen. Für Zuchttiere, Samen, Eizellen und Embryonen sollte eine Kennzeichnungspflicht auch bei der anstehenden Novellierung des EU-Tierzuchtrechts (EU-Verordnung) berücksichtigt werden.



Drucksache 660/13

... Im Rahmen der fortschreitenden Harmonisierung der Recht svorschriften über Lebensmittelzusatzstoffe wird bestehendes EU-Richtlinienrecht zunehmend durch EU-Verordnungsrecht abgelöst. Dies erfordert eine Anpassung der



Drucksache 704/13

... festgelegten Vorsorgeprinzip. Die vorliegende Verordnung dient der vollständigen Umsetzung der EU-Verordnung, weitergehende Regeln werden nicht getroffen, so dass sich keine eigenständigen Aspekte der Nachhaltigkeit ergeben.



Drucksache 417/13

... - Aktualisierung der Verweise auf die EU-Verordnungen zur Terrorismusbekämpfung sowie auf die EU-Embargoverordnungen gegen Irak, Simbabwe, Liberia, die Demokratische Republik Kongo, die Demokratische Volksrepublik Korea, Iran, Guinea und Libyen.



Drucksache 765/13

... Die nationale Umsetzung der entsprechenden EU-Verordnungen wird im Schulobstgesetz des Bundes geregelt, im Rahmen dessen die Länder ihre Teilnahme am Programm beim BMELV fristgerecht mitteilen. Die derzeit im Schulobstgesetz enthaltenen Regelungen zu Antragsfristen für die Teilnahme am Schulobstprogramm und für die Mitteilung der jeweiligen Umsetzungsstrategie an die Kommission würden verhindern, dass die Länder an dem voraussichtlich bereits ab dem Schuljahr 2014/15 erhöhten Kofinanzierungssatz durch die EU partizipieren können.



Drucksache 412/1/13

... enthaltenen Regelungen sind in dem vorliegenden Vorschlag der EU-Verordnung über amtliche Kontrollen in Artikel 7 (Verschwiegenheitspflicht des Personals der zuständigen Behörden) sowie in Artikel 10 (Transparenz der amtlichen Kontrollen) aufgegangen.



Drucksache 689/13 (Beschluss)

... 1. Der Bundesrat unterstützt das Anliegen der Kommission, den Binnenmarkt im Bereich der elektronischen Kommunikation zu stärken. Er begrüßt im Grundsatz die Initiative der Kommission für weitere Maßnahmen zur Verwirklichung eines Binnenmarktes der elektronischen Kommunikation. Gleichwohl sieht der Bundesrat mit Sorge, dass mit diesem Verordnungsvorschlag die schon länger zu beobachtende Tendenz zu weiteren Verlagerungen von nationalen Kompetenzen auf die EU-Ebene beschleunigt wird. Das in Deutschland bestehende hohe nationale Regelungs- bzw. Schutzniveau, das in Teilen weit über die vorgeschlagenen EU-Vorgaben hinausgeht, droht so durch eine bindende EU-Verordnung konterkariert zu werden.



Drucksache 765/13 (Beschluss)

... Die nationale Umsetzung der entsprechenden EU-Verordnungen wird im Schulobstgesetz des Bundes geregelt, im Rahmen dessen die Länder ihre Teilnahme am Programm beim Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft fristgerecht mitteilen. Die derzeit im Schulobstgesetz enthaltenen Regelungen zu Antragsfristen für die Teilnahme am Schulobstprogramm und für die Mitteilung der jeweiligen Umsetzungsstrategie an die Kommission würden verhindern, dass die Länder an dem voraussichtlich bereits ab dem Schuljahr 2014/2015 erhöhten Kofinanzierungssatz durch die Europäische Union partizipieren können.



Drucksache 99/13

... in Bezug auf die Verwendung von Phosphaten und anderen Phosphorverbindungen in für den Verbraucher bestimmten Waschmitteln und Maschinengeschirrspülmitteln (ABL. L 94 vom 30.3.2012, S. 16) zu schaffen. Die neue EU-Verordnung führt durch Änderung der Verordnung (EG) Nr.



Drucksache 679/13 (Beschluss)

... 5. Darüber hinaus sollte vermieden werden, dass mit der geplanten EU-Verordnung unnötige Doppelstrukturen für die Überwachung bestimmter Arten aufgebaut werden.



Drucksache 438/13

... /EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Oktober 2009 zur Schaffung eines Rahmens für die Festlegung von Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung energieverbrauchsrelevanter Produkte (ABl. L 285 vom 31.10.2009, S. 10 - sog. Ökodesign-Richtlinie) um. Die einzelnen produktspezifischen Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung von energieverbrauchsrelevanten Produkten (Ökodesign) werden mittels Durchführungsrechtsvorschriften durch die Europäische Kommission verabschiedet. Bislang hat die Europäische Kommission für 16 Produktgruppen Durchführungsrechtsvorschriften zur Ökodesign-Richtlinie in Form unmittelbar wirksamer EU-Verordnungen erlassen.



Drucksache 610/13

... Eine weitere Problemstellung betrifft die zweijährliche Überprüfung und Anpassung der vergaberechtlichen EU-Schwellenwerte durch die Europäische Kommission. Die neuen Schwellenwerte werden in einer EU-Verordnung angepasst. Diese Schwellenwerte wurden bisher durch eine entsprechende Änderung der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) mit Zustimmung des Bundesrates in nationales Recht umgesetzt. Aufgrund der turnusmäßigen Überprüfung und Anpassung der Schwellenwerte regten die Bundesländer an, eine dynamische Verweisung auf die jeweils geltende Fassung des maßgeblichen Artikels 7 der Richtlinie 2004/18/EG, in dem die Schwellenwerte festgelegt werden, in die VgV aufzunehmen.



Drucksache 306/13

... In Deutschland wird der Zusatz von Farbstoffen zu Arzneimitteln durch die Arzneimittelfarbstoffverordnung geregelt. Bislang dürfen im Rahmen von klinischen Prüfungen bei Menschen nur solche Arzneimittel verwendet werden, die den Anforderungen der EG-Verordnung 1333/2008 und der EU-Verordnung 231/2012 genügen.



Drucksache 191/13 (Beschluss)

... ) dahingehend zu ändern ist, dass bei allen Lebensmitteln in Fertigpackungen, die Eier oder Eiprodukte - unabhängig davon, ob diese in Deutschland produziert wurden - enthalten, aussagekräftige Angaben zur Haltungsart der Legehennen - in analoger Anwendung der EU-Verordnungen (EG) Nr.



Drucksache 100/13

... Im Zuge der Harmonisierung der Regeln für den EU-Emissionshandel hat die EU-Kommission auf Basis des Artikels 15 der Emissionshandels-Richtlinie eine EU-Verordnung zur Akkreditierung und Verifizierung beschlossen (Verordnung (EU) Nr.



Drucksache 679/1/13

... 4. Darüber hinaus sollte vermieden werden, dass mit der geplanten EU-Verordnung unnötige Doppelstrukturen für die Überwachung bestimmter Arten aufgebaut werden.



Drucksache 57/13

... - Aktualisierung der Verweise auf die EU-Verordnung zur Umsetzung des Zertifikationssystems des Kimberley-Prozesses, auf die EU-Verordnungen zur Terrorismusbekämpfung sowie auf die EU-Embargoverordnungen gegen Ägypten, Belarus, Eritrea, Iran, Liberia, Somalia, Syrien und Tunesien.



Drucksache 276/13

... Mit dem Regelungsvorhaben wird eine Informationspflicht der Wirtschaft aus der Bedarfsgegenständeverordnung gestrichen. Diese Informationspflicht, für die Kosten in Höhe von rund 2,2 Mio. Euro jährlich anfallen, ist nunmehr in einer EU-Verordnung enthalten. Daher resultiert aus der Streichung keine Änderung der Bürokratiekosten für die Unternehmen.



Drucksache 305/1/12

... - Die Luftsicherheitsbehörden haben in Folge der EU-Verordnungen 300/2008 und 18/2010 und des Nationalen Qualitätskontrollprogramms umfangreiche Qualitätskontrollmaßnahmen an den Flughäfen, insbesondere Inspektionen, Sicherheitstests, Sicherheitsüberprüfungen und Untersuchungen, durchzuführen. - Die Luftsicherheitsbehörden haben in Abständen von höchstens drei Monaten jedes an einer Kontrollstelle eingesetzte Röntgenprüfgerät sowie jede Metalldetektorschleuse zu überprüfen bzw. die Ausführung des Prüfvorgangs durch das beauftragte Personal zu kontrollieren.



Drucksache 672/12

... spätestens bis zum 1. Januar 2013 zu erlassen und der Kommission mitzuteilen. Darüber hinaus ist der Kommission vor dem 1. Januar 2013 die Beibehaltung nationaler Regelungen mitzuteilen, die schon vor Inkrafttreten der EU-Verordnung gegolten haben und mit denen ein umfassenderer Tierschutz sichergestellt wird.



Drucksache 319/12 (Begründung)

... Die Regelung enthält eine neue Pflicht, für IED-Anlagen einen Bericht über den Ausgangszustand zu erstellen. Dieser Bericht ist bei einer Neugenehmigung für eine solche Anlage grundsätzlich mit dem Genehmigungsantrag der zuständigen Behörde vorzulegen. Er ist für alle relevanten Stoffe oder Gemische nach Artikel 3 der EU-Verordnung 1272/2008, die durch die Anlage verwendet, erzeugt oder freigesetzt werden, mit Bezug auf eine mögliche Verschmutzung des Bodens und des Grundwassers zu erstellen und hat den Ausgangszustand von Boden und Grundwasser im Hinblick auf die dort genannten Stoffe zu beschreiben. Es handelt sich um eine Vielzahl von mehreren hundert Stoffen, die potentiell zu ermitteln sind. Mit der Formulierung, dass die Pflicht zur Erstellung eines Berichts über den Ausgangszustand sich nur auf "relevante" Stoffe bezieht, die einen Bezug zu einer möglichen Verschmutzung des Bodens und des Grundwassers auf dem Anlagengrundstück aufweisen, erfährt die Pflicht jedoch eine Einschränkung. Es ist daher nicht für jeden Stoff nach Artikel 3 der EU-Verordnung 1272/2008 ein derartiger Bericht zu erstellen. Die Anzahl in Ausgangszustandsberichten zu erfassender Stoffe (und damit der Umfang und die Prüftiefe von Ausgangszustandsberichten) ist dabei derzeit nicht abschätzbar.



Drucksache 745/12 (Beschluss)

... 32. Der Bundesrat hält es für notwendig, dass zur Verbesserung der frühzeitigen Inanspruchnahme von Mitteln für umwelt- und klimawandelbezogene Maßnahmen die notwendigen EU-Verordnungen mit einem ausreichenden Vorlauf vor Beginn des neuen Programmplanungszeitraums erlassen werden. Die in diesem Zusammenhang geforderte Stärkung der Kapazitäten bei den durchführenden Stellen zur Tätigung kostenwirksamer und nachhaltiger Investitionen in diesem Bereich ist nicht begründet, da das Vorhalten ausreichender Kapazitäten ausreichend ist.



Drucksache 662/1/12

... Der Bußgeldtatbestand des § 8 Absatz 2a betrifft die Sorgfaltspflichten nach Artikel 4 Absatz 3 der EU-Verordnung, der in Verbindung mit Artikel 4 Absatz 2 die Sorgfaltspflichtregelungen des gesamten Artikels 6 erfasst. Die Pflichten nach Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a, b und c richten sich aber wohl an unterschiedliche Marktteilnehmer bzw. an die zuständigen Behörden, so dass nicht klar ist, wer der konkrete Adressat und damit der "Täter" im Sinne des Bußgeldtatbestandes ist. Mangels einer Konkretisierung der Handlungspflichtigen und der einzelnen Handlungspflichten fehlt es an der notwendigen Bestimmtheit für einen Ordnungswidrigkeitentatbestand.



Drucksache 809/1/12

Verordnung zur Neuordnung der Straf- und Bußgeldvorschriften bei Zuwiderhandlungen gegen EG- oder EU-Verordnungen auf dem Gebiet der



Drucksache 470/12

... 2. Gemäß Artikel 288 Absatz 2 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) hat eine EU-Verordnung als Rechtsetzungsakt allgemeine Geltung, ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat. Voraussetzung dafür ist, dass sie ohne weitere Konkretisierung die Normadressaten berechtigt oder verpflichtet und von den mitgliedstaatlichen Behörden und Gerichten angewandt werden kann (selfexecuting). Abweichend hiervon ist jedoch eine Umsetzung in nationales Recht dann erforderlich, wenn die EU-Verordnung nicht so hinreichend bestimmt und unbedingt ist, dass sie ohne weitere Zwischenakte nach dem Recht des Mitgliedstaates vollzogen werden kann.



Drucksache 32/12

... Der Tag des dem Zuzug vorangegangenen Fortzugs vom Inland ins Ausland sowie der Tag des letzten Zuzugs aus dem Ausland werden benötigt, um die Aufenthaltsdauer in Deutschland statistisch erfassen zu können. Von der EU-Verordnung zur Migration wird gefordert, Zu- und Fortzüge über die Grenzen Deutschlands nach einer Mindestdauer von 12 Monaten abzugrenzen. Dazu sind die exakten Daten zum Zuzugs- und Wegzugstag erforderlich.



Drucksache 249/1/12

... Dieser Zwischenschritt ist aber auch für das Zusammenwirken von Bund und Ländern erforderlich. Der neu eingefügte § 3 Absatz 4a FinStabG-E ist in weiten Teilen wortgleich mit dem Artikel 17 Absatz 2 der o.g. EU-Verordnung. Hierdurch wird nicht nur der Druck in Richtung Veröffentlichung genommen. Dem Ausschuss für Finanzstabilität wird vielmehr ein weiteres Instrument an die Hand gegeben, um die Behörden der Länder bei identifizierten Gefahren zu aktivem Handeln zu bewegen.



Drucksache 500/12

... - Aktualisierung der Verweise auf die EU-Verordnungen zur Terrorismusbekämpfung, auf die EU-Verordnung betreffend den Handel mit bestimmten Gütern zur Vollstreckung der Todesstrafe und zu Folter sowie auf die EU-Embargoverordnungen gegen den Irak, Simbabwe, Birma/Myanmar, Liberia, die Demokratische Republik Kongo, Côte d’Ivoire, Belarus, die Demokratische Volksrepublik Korea, die Republik Guinea und Libyen.



Drucksache 250/12

... Die Kosten resultieren aus den erweiterten Pflichten des Wirtschaftsprüfers nach der EU-Verordnung. Die Pflichten sind erforderlich um die Einhaltung der Verordnungen Nr. 924/2009 und 260/2012 durch die Zahlungsdienstleister - wie von den Verordnungen vorgeschrieben - zu überwachen.



Drucksache 661/1/12

... Für Invitro-Diagnostika im Tierseuchenbereich fordert die EU-Verordnung Nr. 882/2004 über amtliche Kontrollen zur Überprüfung der Einhaltung des Lebensmittel- und Futtermittelrechts sowie der Bestimmungen über die Tiergesundheit unter Verweis auf den Erwägungsgrund Nr. 17 lediglich, dass die mit der Auswertung amtlicher Proben befassten



Drucksache 729/12

... Auch die Diskussion auf europäischer Ebene belegt, dass direkte und parlamentarische Demokratie keine Gegensätze sind. Auf der Grundlage des Vertrages von Lissabon können nach Umsetzung der in der EU-Verordnung vereinbarten Vorgaben durch das am 15. Dezember 2011 vom Deutschen Bundestag beschlossene Gesetz über die Umsetzung der Europäischen Bürgerinitiative bereits seit dem 1. April 2012 auch Europäische Bürgerinitiativen (EBI) durchgeführt werden.



Drucksache 175/12

... (a. F.) wurde seinerzeit in das Gesetz aufgenommen, um der Bundesregierung die rechtliche Möglichkeit einzuräumen, die Durchführungsbestimmungen als Rechtsverordnungen in deutsches Recht umzusetzen. Da die Durchführungsbestimmungen zu Geodaten, Geodatendiensten und Metadaten, die bisher vorliegen, als EU-Verordnungen in Kraft gesetzt wurden und somit unmittelbar in den Mitgliedstaaten geltendes Recht sind, hat die Bundesregierung bislang von der Ermächtigung keinen Gebrauch gemacht.



Drucksache 434/12

... Annahme einer EU-Verordnung



Drucksache 305/12 (Beschluss)

... - Die Luftsicherheitsbehörden haben in Folge der EU-Verordnungen 300/2008 und 18/2010 und des Nationalen Qualitätskontrollprogramms umfangreiche Qualitätskontrollmaßnahmen an den Flughäfen, insbesondere Inspektionen, Sicherheitstests, Sicherheitsüberprüfungen und Untersuchungen, durchzuführen. - Die Luftsicherheitsbehörden haben in Abständen von höchstens drei Monaten jedes an einer Kontrollstelle eingesetzte Röntgenprüfgerät sowie jede Metalldetektorschleuse zu überprüfen bzw. die Ausführung des Prüfvorgangs durch das beauftragte Personal zu kontrollieren.



Drucksache 249/12 (Beschluss)

... Dieser Zwischenschritt ist aber auch für das Zusammenwirken von Bund und Ländern erforderlich. Der neu eingefügte § 3 Absatz 4a FinStabG-E ist in weiten Teilen wortgleich mit dem Artikel 17 Absatz 2 der o.g. EU-Verordnung. Hierdurch wird nicht nur der Druck in Richtung Veröffentlichung genommen. Dem Ausschuss für Finanzstabilität wird vielmehr ein weiteres Instrument an die Hand gegeben, um die Behörden der Länder bei identifizierten Gefahren zu aktivem Handeln zu bewegen.



Drucksache 809/12 (Beschluss)

Verordnung zur Neuordnung der Straf- und Bußgeldvorschriften bei Zuwiderhandlungen gegen EG- oder EU-Verordnungen auf dem Gebiet der



Drucksache 447/12

... Aufgrund der Änderungen des EU-Rechts und der damit verbundenen Anpassung der nationalen Regelungen sind die erforderlichen Anpassungen an geänderte Begriffe in den EU-Verordnungen vorzunehmen. Darüber hinaus erfolgen notwendige Präzisierungen, Erläuterungen zu unbestimmten Rechtsbegriffen, Festlegungen von Zuständigkeiten und ergänzende Regelungen zur Übermittlung von Daten.



Drucksache 606/12

... des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. Juli 2012 über OTC-Derivate, zentrale Gegenparteien und Transaktionsregister (ABl. L 201 vom 27.7.2012, S. 1) (auch: European Market Infrastructure Regulation, EMIR) umgesetzt. Die EU-Verordnung enthält folgende Elemente: Für standardisierte OTC-Derivate wird eine Clearingpflicht eingeführt. Die Clearingpflicht gilt für finanzielle Gegenparteien, die in der Europäischen Union beaufsichtigt werden. Nichtfinanzielle Gegenparteien werden von der Clearingpflicht erfasst, wenn sie in einem größeren Umfang Derivate einsetzen, die nicht zur Absicherung der wirtschaftlichen Risiken ihrer Geschäftstätigkeit dienen. Auch bei Geschäften, die aufgrund ihrer Struktur nicht für das zentrale Clearing geeignet sind, haben die Vertragsparteien besondere Anforderungen an das Risikomanagement zu beachten. Um die Transparenz zu erhöhen, sind Derivategeschäfte an ein Transaktionsregister zu melden. Die EU-Verordnung regelt zudem die Anforderungen für die Zulassung und laufende Beaufsichtigung von zentralen Gegenparteien und sieht eine verstärkte Zusammenarbeit der Aufsichtsbehörden vor. Schließlich wird der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) die Aufsicht über die Transaktionsregister übertragen. Die Bestimmungen der EU-Verordnung gelten in Deutschland unmittelbar. Die Mitgliedstaaten haben aber die zuständigen nationalen Behörden zu bestimmen und geeignete Maßnahmen und Sanktionen vorzusehen, um die Einhaltung der Vorgaben der EU-Verordnung sicherzustellen.



Drucksache 672/1/12

... des geltenden Rechts. Der Text der EU-Verordnung (Artikel 7 Absatz 1) ist nicht so präzise. Auch stellt die bisherige nationale Verordnung auf die Person ab und nicht auf den Unternehmer. Zwar ist es richtig, dass der Unternehmer nach Artikel 7 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr.



Drucksache 468/12

... Der Gesetzentwurf klärt das Zusammenwirken der neuen EU-Verordnung mit den nationalen Regelungen im Bereich des Internationalen Privatrechts. Er beinhaltet die zur Durchführung der Rom-III-Verordnung erforderlichen Bestimmungen.



Drucksache 661/12 (Beschluss)

... Für Invitro-Diagnostika im Tierseuchenbereich fordert die EU-Verordnung Nr. 882/2004 über amtliche Kontrollen zur Überprüfung der Einhaltung des Lebensmittel- und Futtermittelrechts sowie der Bestimmungen über die Tiergesundheit unter Verweis auf den Erwägungsgrund Nr. 17 lediglich, dass die mit der Auswertung amtlicher Proben befassten



Drucksache 662/12

... Das Regelungsvorhaben dient der Durchführung einer neuen EU-Verordnung, indem es die erforderlichen Aufgaben und Eingriffsbefugnisse der zuständigen Behörden regelt.



Drucksache 248/12

... vor, und es werden nach der einschlägigen Begriffsbestimmung für "Lebensmittel" in Artikel 2 der EU-Verordnung auch Weinprodukte erfasst. Durch die Bestimmung des § 4 Absatz 1 Nummer 4 LFGB werden Weinerzeugnisse allerdings von sämtlichen Vorschriften des LFGB - und damit auch von den Strafgeldvorschriften - ausgenommen. Insofern ist eine Sondervorschrift im WeinG erforderlich.



Drucksache 338/12

... 23 Mitgliedstaaten werden zurzeit einem Defizitverfahren nach dem Stabilitäts- und Wachstumspakt unterzogen. Sie werden in den länderspezifischen Empfehlungen darauf hingewiesen, dass sie den Empfehlungen des Rates für Korrekturmaßnahmen nachkommen müssen. Für Deutschland und Bulgarien hat die Kommission am 30. Mai in zwei getrennten Beschlüssen vorgeschlagen festzustellen, dass kein übermäßiges Defizit mehr besteht. Darüber hinaus hat die Kommission, nachdem sie die Maßnahmen Ungarns geprüft hat, gemäß der EU-Verordnung über den Kohäsionsfonds einen Vorschlag für einen Beschluss des Rates zur Aufhebung der Aussetzung von Mittelbindungen für den Kohäsionsfonds vom März 2012 vorgeschlagen. Den Behörden derjenigen Mitgliedstaaten, die keinem Defizitverfahren unterliegen, wird empfohlen, ihre finanzpolitischen Pläne auf die Wachstumsförderung und zugleich einen Haushalt auszurichten, der eine langfristige Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen, auch unter Berücksichtigung der Bevölkerungsalterung, sicherstellt.



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Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.