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"EU-Regel"


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0892/04
0241/04B
0709/04
Drucksache 123/14 (Beschluss)

... 22. Auf dem Feld des europäischen Katastrophenschutzes ist eine Phase der Konsolidierung angezeigt. Durch den Beschluss Nr. 1313/2013/EU des Europäischen Parlaments und des Rates über ein Katastrophenschutzverfahren der Union vom 17. Dezember 2013 mit Wirkung vom 1. Januar 2013 hat dieser eine grundlegend neue Rechtsgrundlage erhalten. Diese neuen EU-Regelungen vom 17. Dezember 2013 bedürfen der Evaluierung und kritischer Begleitung. Für neue gesetzgeberische Initiativen ist aus Sicht des Bundesrates kein Raum.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 123/14 (Beschluss)




2 Allgemeines

Ein offenes und sicheres Europa - Weiterentwicklung des Datenschutzes im Rahmen der Grundsätze von Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit

Innere Sicherheit

2 Katastrophenschutz

Gestaltung der künftigen Politik der EU im Bereich Inneres auf dem Gebiet Asyl, Migration, Integration und Rückkehr in der EU

Direktzuleitung der Stellungnahme an die Kommission


 
 
 


Drucksache 122/14 (Beschluss)

... 8. Anknüpfend an die bisherigen Initiativen der Kommission (siehe z.B. die Mitteilung der Kommission "Intelligente Regulierung in der Europäischen Union" vom 8. Oktober 2010, COM(2010) 543 final (vgl. BR-Drucksache 631/10), sowie die Mitteilung der Kommission "Regulatorische Eignung der EU-Vorschriften" vom 12. Dezember 2012, COM(2012) 746 final (vgl. BR-Drucksache 771/12), sogenanntes REFIT-Programm) ist nach Auffassung des Bundesrates der Prozess der Optimierung der europäischen Rechtsetzung fortzusetzen. Die künftigen Reformschritte sollten darauf abzielen, die Akzeptanz und die Legitimität der EU und ihrer Rechtsetzung zu steigern. Sinnvoll erscheint in diesem Zusammenhang die Errichtung eines externen unabhängigen Gremiums, das die Folgenabschätzung überwacht und insbesondere prüft, ob ein Regelungsbedürfnis besteht und eine EU-Regelung einen Mehrwert erwarten lässt. Auf diese Weise kann auch einer Überdehnung der EU-Kompetenzen entgegengewirkt werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 122/14 (Beschluss)




Allgemeine Erwägungen

Materielles Zivilrecht

2 Zivilverfahrensrecht

Materielles Strafrecht

2 Strafverfahrensrecht

E -Justice

Schutz der Grundrechte

Zur Aus- und Fortbildung

Direktzuleitung an die Kommission


 
 
 


Drucksache 583/14

... Für die Gewährleistung eines EU-Regelungsrahmens, mit dem Arbeitsplätze, Wachstum und Investitionen gefördert werden, sind ehrgeizige Maßnahmen erforderlich. Die Kommission wird den im Dezember 2012 mit der Einleitung des Programms zur Gewährleistung der Effizienz und Leistungsfähigkeit der Rechtsetzung (REFIT) - eine allgemeine Überarbeitung geltender Rechtsvorschriften - begonnenen Arbeiten Vorrang einräumen. Mit dem Programm sollen schlankere, einfachere und kostensparendere EU-Rechtsvorschriften zum Vorteil für Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen geschaffen werden. Die Kommission wird ihr Regulierungsinstrumentarium (Folgenabschätzung, Evaluierung) in enger Zusammenarbeit mit den anderen europäischen Organen, den Mitgliedstaaten und den Interessenträgern weiter ausbauen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 583/14




2 Einleitung

Kasten 1 - Wesentliche Ergebnisse der Herbstprognose 2014 der Kommission2

1. EIN INTEGRIERTES Konzept

Abbildung 1: Ein integriertes Konzept

2. INVESTITIONSFÖRDERUNG

Schwache Investitionstätigkeit hemmt wirtschaftliche Erholung Europas

Abbildung 2: Jüngste Trends bei den Investitionen in der EU Reale Bruttoanlageinvestitionen, EU-28, in Preisen von 2013, in Mrd. EUR

Auf nationaler und regionaler Ebene kann viel getan werden

Ein Investitionsprogramm für Europa

Kasten 2 - Wichtigste Merkmale des Investitionsprogramms für Europa

Mobilisierung von mindestens 315 Mrd. EUR zusätzlicher Finanzmittel für Investitionen auf EU-Ebene

3. ERNEUTES ENGAGEMENT für STRUKTURREFORMEN

BESEITIGUNG Wesentlicher Hindernisse auf Ebene

STRUKTURREFORMEN auf der Ebene der Mitgliedstaaten

Kasten 3 - Beispiele für wirksame Strukturreformen in den Mitgliedstaaten

1. Stärkung der Dynamik auf den Arbeitsmärkten und Bekämpfung der hohen Arbeitslosigkeit.

2. Rentenreform.

3. Modernisierung der Sozialschutzsysteme.

4. Höhere Flexibilität der Waren- und Dienstleistungsmärkte.

5. Bessere Rahmenbedingungen für Unternehmensinvestitionen.

6. Verbesserung der Investitionen in Forschung und Innovation FuI .

7. Eine effizientere öffentliche Verwaltung.

4. VERANTWORTUNGSVOLLE FISKALPOLITIK

Kasten 4 - Verantwortliche wachstumsfördernde Haushaltskonsolidierung

5. STRAFFUNG UNSERES WIRTSCHAFTSPOLITISCHEN STEUERUNGSSYSTEMS zur ERHÖHUNG seiner WIRKSAMKEIT und zur STÄRKUNG der IDENTIFIKATION

6. Schlussfolgerung

Anhang
Straffung und Aufwertung des Europäischen Semesters


 
 
 


Drucksache 308/1/14

... ist aus deponiefachlicher Sicht nicht erforderlich. Die bestehenden EU-Regelungen und deren Umsetzung in deutsches Recht stellen die umweltverträgliche Ablagerung von Abfällen sicher. Schon jetzt kommen nur nicht recycelbare oder nicht verwertbare Abfälle zur Ablagerung. Die von der Kommission vorgesehenen weiteren Regelungen sind wenig sachdienlich und zum Teil völlig überzogen, zum Beispiel Berichtspflichten, Frühwarnsystem, Befugnisübertragung auf die Kommission (Artikel 16, Artikel 17a). Insbesondere haben sich die geltenden Regelungen zur Anpassung der Anhänge der Deponie-Richtlinie an den wissenschaftlichen und technischen Fortschritt usw. in der Praxis bewährt. Deponiefachlichen Belangen trägt dies besser Rechnung als ein übergeordneter Ausschuss nach der

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 308/1/14




Zur Vorlage allgemein

Zu Artikel 1 Nummer 1

Zu Artikel 1 Nummer 1

Zu Artikel 1 Nummer 1

Zu Artikel 1 Nummer 2

Zu Artikel 1 Nummer 3

Zu Artikel 1 Nummer 4

Zu Artikel 1 Nummer 6

Zu Artikel 1 Nummer 7

Zu Artikel 1 Nummer 7

Zu Artikel 1 Nummer 8

Zu Artikel 1 Nummer 9

Zu Artikel 1 Nummer 11

Zu Artikel 1 Nummer 12

Zu Artikel 1 Nummer 16

Zu Artikel 1 Nummer 18

Zu Artikel 1 Nummer 20

Zu Artikel 1 Nummer 22

Zu Artikel 2 Nummer 3

Zu Artikel 3

Zu Artikel 3 Nummer 1

Zu Artikel 3 Nummer 2

Zu Anhang VII

Schlussbemerkung

3 Direktzuleitung


 
 
 


Drucksache 308/14 (Beschluss)

... ist aus deponiefachlicher Sicht nicht erforderlich. Die bestehenden EU-Regelungen und deren Umsetzung in deutsches Recht stellen die umweltverträgliche Ablagerung von Abfällen sicher. Schon jetzt kommen nur nicht recycelbare oder nicht verwertbare Abfälle zur Ablagerung. Die von der Kommission vorgesehenen weiteren Regelungen sind wenig sachdienlich und zum Teil völlig überzogen, zum Beispiel Berichtspflichten, Frühwarnsystem, Befugnisübertragung auf die Kommission (Artikel 16, Artikel 17a). Insbesondere haben sich die geltenden Regelungen zur Anpassung der Anhänge der Deponie-Richtlinie an den wissenschaftlichen und technischen Fortschritt usw. in der Praxis bewährt. Deponiefachlichen Belangen trägt dies besser Rechnung als ein übergeordneter Ausschuss nach der

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 308/14 (Beschluss)




Zur Vorlage allgemein

Zu Artikel 1 Nummer 1

Zu Artikel 1 Nummer 1

Zu Artikel 1 Nummer 2

Zu Artikel 1 Nummer 3

Zu Artikel 1 Nummer 4

Zu Artikel 1 Nummer 6

Zu Artikel 1 Nummer 7

Zu Artikel 1 Nummer 7

Zu Artikel 1 Nummer 8

Zu Artikel 1 Nummer 9

Zu Artikel 1 Nummer 11

Zu Artikel 1 Nummer 12

Zu Artikel 1 Nummer 16

Zu Artikel 1 Nummer 18

Zu Artikel 1 Nummer 20

Zu Artikel 1 Nummer 22

Zu Artikel 2 Nummer 3

Zu Artikel 3

Zu Artikel 3 Nummer 1

Zu Artikel 3 Nummer 2

Zu Anhang VII

Schlussbemerkung

3 Direktzuleitung


 
 
 


Drucksache 357/1/14

... Von daher hat sich der Bundesrat in seiner Stellungnahme zum Entwurf der EU-Trennbankenverordnung (Ziffer 19 der BR-Drs. 45/14(B) vom 11. April 2014) dafür ausgesprochen, dass die deutschen Regelungen zur Abschirmung von Risiken und die vorgeschlagenen EU-Regelungen im Interesse der Rechts- und Planungssicherheit für die betroffenen Institute auch hinsichtlich ihres Inkrafttretens aufeinander abgestimmt werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 357/1/14




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

6. Zum Gesetzentwurf allgemein

Zu Artikel 1

12. Zu Artikel 1

Zu Artikel 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

15. Zu Artikel 1 § 43 Absatz 1 und 2 SAG

16. Zu Artikel 1 § 63 Absatz 2 SAG

17. Zu Artikel 1 § 77 Absatz 3 SAG

18. Zu Artikel 1 § 79 Absatz 3 SAG

19. Zu Artikel 1 § 107 SAG

20. Zu Artikel 1 § 115 Absatz 1 Satz 1 und 2 SAG

1. Zu Artikel 1 § 146 Absatz 2 nach Satz 3 SAG

22. Zu Artikel 1 § 146 Absatz 2 Satz 4 und 5 SAG

Zu Artikel 2 Nummer 5

25. Zu Artikel 2 Nummer 35 - neu - § 64s Absatz 2 KWG

26. Zu Artikel 3

27. Zu Artikel 3

28. Zu Artikel 4 Nummer 6 Buchstabe b § 19 Absatz 1 Nummer 4 Satz 1 PfandBG


 
 
 


Drucksache 122/1/14

... 8. Anknüpfend an die bisherigen Initiativen der Kommission (siehe z.B. die Mitteilung der Kommission "Intelligente Regulierung in der Europäischen Union" vom 8. Oktober 2010, COM(2010) 543 final (vgl. BR-Drucksache 631/10), sowie die Mitteilung der Kommission Regulatorische Eignung der EU-Vorschriften" vom 12. Dezember 2012, COM(2012) 746 final (vgl. BR-Drucksache 771/12), sogenanntes REFIT-Programm) ist nach Auffassung des Bundesrates der Prozess der Optimierung der europäischen Rechtsetzung fortzusetzen. Die künftigen Reformschritte sollten darauf abzielen, die Akzeptanz und die Legitimität der EU und ihrer Rechtsetzung zu steigern. Sinnvoll erscheint in diesem Zusammenhang die Errichtung eines externen unabhängigen Gremiums, das die Folgenabschätzung überwacht und insbesondere prüft, ob ein Regelungsbedürfnis besteht und eine EU-Regelung einen Mehrwert erwarten lässt. Auf diese Weise kann auch einer Überdehnung der EU-Kompetenzen entgegengewirkt werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 122/1/14




Allgemeine Erwägungen

Materielles Zivilrecht

2 Zivilverfahrensrecht

Materielles Strafrecht

2 Strafverfahrensrecht

E -Justice

Schutz der Grundrechte

Zur Aus- und Fortbildung

Direktzuleitung an die Kommission


 
 
 


Drucksache 357/14 (Beschluss)

... Von daher hat sich der Bundesrat in seiner Stellungnahme zum Entwurf der EU-Trennbankenverordnung (Ziffer 19 der BR-Drs. 45/14(B) vom 11. April 2014) dafür ausgesprochen, dass die deutschen Regelungen zur Abschirmung von Risiken und die vorgeschlagenen EU-Regelungen im Interesse der Rechts- und Planungssicherheit für die betroffenen Institute auch hinsichtlich ihres Inkrafttretens aufeinander abgestimmt werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 357/14 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zum Gesetzentwurf allgemein

3. Zu Artikel 1

4. Zu Artikel 1

5. Zu Artikel 1 § 1 SAG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

6. Zu Artikel 1 § 43 Absatz 1 und 2 SAG

7. Zu Artikel 1 § 63 Absatz 2 SAG

8. Zu Artikel 1 § 77 Absatz 3 SAG

9. Zu Artikel 1 § 79 Absatz 3 SAG

10. Zu Artikel 1 § 107 SAG

11. Zu Artikel 1 § 115 Absatz 1 Satz 1 und 2 SAG

12. Zu Artikel 1 § 146 Absatz 2 nach Satz 3 SAG

13. Zu Artikel 1 § 146 Absatz 2 Satz 4 und 5 SAG

14. Zu Artikel 2 Nummer 5 Buchstabe c und Nummer 7 Buchstabe a § 6 Absatz 1 Satz 3 und § 7 Absatz 1a Satz 1 KWG

15. Zu Artikel 2 Nummer 35 - neu - § 64s Absatz 2 KWG

16. Zu Artikel 3

17. Zu Artikel 3

18. Zu Artikel 4 Nummer 6 Buchstabe b § 19 Absatz 1 Nummer 4 Satz 1 PfandBG


 
 
 


Drucksache 639/14

... ), EU-Regelungen (insbesondere die Richtlinie 83/182/EWG) sowie bilaterale und multilaterale Abkommen (z.B. die Verwaltungsabkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung bei der Kraftfahrzeugsteuer mit zurzeit 41 Staaten und das Genfer Abkommen über die Besteuerung von Straßenfahrzeugen zum privaten Gebrauch im internationalen Verkehr).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 639/14




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes1)

Artikel 2
Änderung des Versicherungsteuergesetzes

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Demografische Auswirkungen

4. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

5. Erfüllungsaufwand

5.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

5.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

5.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

6. Weitere Kosten

7. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluation

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 10

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe f

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 3155: Entwurf eines Zweiten Verkehrsteueränderungsgesetzes (BMF) Der Nationale Normenkontrollrat hat den Entwurf des oben genannten Regelungsvorhabens geprüft.

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen


 
 
 


Drucksache 409/1/13

... 3. Die Biosicherheit im Zusammenhang mit der Tiergesundheit bekommt mit der Verordnung einen noch größeren Stellenwert. Der Bundesrat begrüßt die geplante EU-Regelung zu Biosicherheitsmaßnahmen in der Verantwortung der Unternehmer. Ungeachtet der Beachtung der Prinzipien von Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit bittet der Bundesrat jedoch die Bundesregierung darauf hinzuwirken, dass auch für kleinstrukturierte Betriebe und alternative Haltungssysteme modifizierte Standards formuliert und Lösungen gefunden werden, die mit vertretbarem Aufwand umsetzbar sind. Er bittet die Bundesregierung, dass insbesondere bei den in Teil IV des Vorschlags vorgesehenen Ermächtigungen für die Mitgliedstaaten hiervon durch die Bundesregierung Gebrauch gemacht wird, sofern es nicht gelingen sollte, dieses Anliegen in dem Vorschlag zu berücksichtigen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 409/1/13




Zur Vorlage insgesamt

Häufung unbestimmter Rechtsbegriffe, Verständlichkeit

2 Biosicherheit

Delegierte Rechtsakte

Fortgang der Beratungen auf EU-Ebene


 
 
 


Drucksache 513/13

... Einige Mitgliedstaaten befürworteten eine verbindliche EU-Regelung nur für bestimmte Rechtsbereiche oder Problemlösungen: Dänemark - für einen grenzüberschreitenden kollektiven Rechtsschutz; die Niederlande - für Aspekte des Internationalen Privatrechts; Schweden - für Bereiche mit harmonisiertem materiellem Recht (z.B. Wettbewerb); Vereinigtes Königreich - für den Bereich Wettbewerb; Lettland - für verbindliche Mindestnormen im Bereich des Verbraucher- und Wettbewerbsrechts bei grenzüberschreitenden Fällen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 513/13




1. Einleitung

1.1. Zweck dieser Mitteilung

1.2. Was bedeutet kollektiver Rechtsschutz?

1.3. Stand des kollektiven Rechtsschutzes in der Europäischen Union

2. Wesentliche Ergebnisse der öffentlichen Konsultation

2.1. Beiträge der Teilnehmer

2.2. Mögliche Vor- und Nachteile des kollektiven Rechtsschutzes

2.2.1. Vorteile: Zugang zur Justiz und wirksamere Rechtsverfolgung

2.2.2. Nachteil: Gefahr von Klagemissbrauch

2.3. Entschließung des Europäischen Parlaments von 2012

3. Komponenten eines Allgemeinen Europäischen Rahmens für den Kollektiven Rechtsschutz

3.1. Verhältnis zwischen öffentlicher Rechtsdurchsetzung und privater kollektiver

3.2. Zulässigkeit des kollektiven Rechtsschutzes

3.3. Klagebefugnis

3.4. Optin vs. optout

3.5. Effektive Information potenzieller Kläger

3.6. Verhältnis zwischen privater kollektiver Rechtsverfolgung und öffentlicher

3.7. Effektive Rechtsdurchsetzung im Wege grenzübergreifender Kollektivklagen mithilfe des Internationalen Privatrechts

3.8. Möglichkeit der außergerichtlichen kollektiven Streitbeilegung

3.9. Finanzierung des kollektiven Rechtsschutzes

3.9.1. Finanzierung durch Dritte

3.9.2. Finanzierung aus öffentlichen Mitteln

3.9.3. Wer verliert, zahlt

4. Fazit


 
 
 


Drucksache 682/13

... sflotten der Gemeinschaft zur Förderung des Binnenschiffsverkehrs1 wurde mit der "Altfürneu-Regelung” ein Regulierungsmechanismus eingeführt, dessen Ziel es ist, eine Zunahme der bestehenden Überkapazitäten oder die Schaffung neuer Überkapazitäten bei der Flotte im



Drucksache 757/13 (Beschluss)

... Die Eigenkontrollergebnisse müssen in das Verfahren zur Bestimmung der Prävalenz einfließen. Aus den einschlägigen EU-Regelungen (jeweils Nummer 4 des Anhangs der Verordnung (EU) Nr. 200/2010, Verordnung (EU) Nr.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 757/13 (Beschluss)




Anlage
Änderungen zur Ersten Verordnung zur Änderung der Hühner-Salmonellen-Verordnung

1. Zu Artikel Nummer 7 § 6 Satz 1, 2 , Nummer 20 Buchstabe b Doppelbuchstabe dd - neu - und ee - neu - § 30 Absatz 2 , Nummer 27 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa Anlage Abschnitt 2 Nummer 2 Satz 5

2. Zu Artikel 1 Nummer 9 Buchstabe c und d - neu - § 8 Absatz 3 Nummer 2, Absatz 4

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe c


 
 
 


Drucksache 718/13 (Beschluss)

... 1. Der Bundesrat begrüßt grundsätzlich, dass die Kommission einen Abbau des bürokratischen Aufwandes und der damit verbundenen Kosten anstrebt und unter Berücksichtigung der Subsidiarität verschiedene EU-Regelungen zum Vorteil der Mitgliedstaaten optimieren will. Dazu wird eine Identifizierung von reform- und nachbesserungsbedürftigen Bereichen, u.a. durch sogenannte Fitness-Checks, und von nicht zielführenden Legislativmaßnahmen notwendig.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 718/13 (Beschluss)




Zur Vorlage allgemein

Zu einzelnen REFIT-Maßnahmen


 
 
 


Drucksache 757/1/13

... Die Eigenkontrollergebnisse müssen in das Verfahren zur Bestimmung der Prävalenz einfließen. Aus den einschlägigen EU-Regelungen (jeweils Nummer 4 des Anhangs der Verordnung (EU) Nr. 200/2010, Verordnung (EU) Nr.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 757/1/13




Zu Artikel 1 Nummer 9

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe c


 
 
 


Drucksache 412/13 (Beschluss)

... 6. Mit dem Vorschlag werden auch Vorschriften für "andere amtliche Tätigkeiten, die von den zuständigen Behörden nach dieser Verordnung und den Vorschriften gemäß Artikel 1 Absatz 2 durchgeführt werden" in den Anwendungsbereich der Kontrollverordnung (vgl. Artikel 1 Absatz 5) einbezogen. Nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gehen die Maßnahmen der Union inhaltlich wie formal nicht über das zur Erreichung der Ziele der Verträge erforderliche Maß hinaus. Zum Zwecke eines einheitlichen EU-Regelwerkes für amtliche Kontrollen ist es jedoch nicht erforderlich, auch für andere amtliche Tätigkeiten der zuständigen Behörden außerhalb einer amtlichen Kontrolle (vergleiche Artikel 1 Absatz 5 in Verbindung mit Artikel 2 Absatz 2) EU-weit verbindlich geltende Regelungen einzuführen. Der Bundesrat geht daher davon aus, dass zur Gewährleistung der Ziele der Verordnung die Einbeziehung von Vorschriften für andere amtliche Tätigkeiten nicht erforderlich ist. Er hält es daher für erforderlich, die Aufnahme dieser Vorschriften zu streichen und den Anwendungsbereich des Verordnungsvorschlags insoweit wieder zu beschränken.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 412/13 (Beschluss)




Zur Vorlage allgemein

Zum Anwendungsbereich

Zur Verschwiegenheitspflicht, Transparenz der amtlichen Kontrollen

Delegierte Rechtsakte, Kompetenz, Verhältnismäßigkeit

Zu Artikel 33

Finanzierung der amtlichen Kontrollen Pflichtgebühren Artikel 77

Gebührennachlass für Unternehmer, die sich gleichbleibend vorschriftsmäßig verhalten Artikel 80

Befreiung von Kleinstunternehmen Artikel 82

Transparenz Artikel 83

Gleichberechtigte Beteiligung der involvierten Bereiche bei den Verhandlungen

Einrichtung einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe zu den neuen Kontrollregelungen

Einrichtung einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur nationalen Ausgestaltung


 
 
 


Drucksache 660/13

... enthält eine durch spezielle EU-Regelungen für aromatisierte weinhaltige Getränke, aromatisierten Wein oder andere bislang in § 1 1 Absatz 5 aufgeführte Erzeugnisse nicht tangierte, insofern also abschließend geltende, Regelung zum Zusatz von Süßungsmitteln.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 660/13




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4 Bund

Länder und Kommunen

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

4 Bund

Länder und Kommunen

F. Weitere Kosten

Verordnung

Zweite Verordnung

Artikel 1
Änderung der Weinverordnung

§ 19
Herstellen von Qualitätswein, Prädikatswein, Sekt b.A., Qualitätsperlwein b.A.,Qualitätslikörwein b.A., Qualitätsschaumwein außerhalb des bestimmten Anbaugebiets (zu § 17 Absatz 2 Nummer 1 des Weingesetzes).

§ 20
Herstellen von Landwein außerhalb des Landweingebiets (zu § 22 Absatz 2 Nummer 2 des Weingesetzes)

§ 40
Angabe kleinerer geografischer Einheiten (zu § 24 Absatz 2 des Weingesetzes)

Artikel 2
Änderung der Wein-Überwachungsverordnung

§ 23
Begleitpapier, Ermächtigungen (zu § 30 Satz 1 Nr. 2 i. V.m.

§ 41
Übergangsvorschriften

Artikel 3
Änderung der Verordnung zur Durchsetzung des gemeinschaftlichen Weinrechts

Artikel 4
Änderung der Alkoholhaltige Getränke-Verordnung

Artikel 5
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Gründe

II. Verordnungsgebungskompetenz

III. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

IV. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

V. Erfüllungsaufwand

1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

3. Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

5 Bund

Länder und Kommunen

4. Weitere Kosten

VI. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluation

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe n

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Buchstabe n

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu Nummer 25

Zu Nummer 26

Zu Nummer 27

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 28

Zu Nummer 29

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 30

Zu Nummer 31

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer n

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 2453: Entwurf einer Zweiten Verordnung zur Änderung weinrechtlicher Vorschriften und der Alkoholhaltige Getränke-Verordnung

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen


 
 
 


Drucksache 409/13 (Beschluss)

... 3. Die Biosicherheit im Zusammenhang mit der Tiergesundheit bekommt mit der Verordnung einen noch größeren Stellenwert. Der Bundesrat begrüßt die geplante EU-Regelung zu Biosicherheitsmaßnahmen in der Verantwortung der Unternehmer. Ungeachtet der Beachtung der Prinzipien von Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit bittet der Bundesrat jedoch die Bundesregierung darauf hinzuwirken, dass auch für kleinstrukturierte Betriebe und alternative Haltungssysteme modifizierte Standards formuliert und Lösungen gefunden werden, die mit vertretbarem Aufwand umsetzbar sind. Er bittet die Bundesregierung, dass insbesondere bei den in Teil IV des Vorschlags vorgesehenen Ermächtigungen für die Mitgliedstaaten hiervon durch die Bundesregierung Gebrauch gemacht wird, sofern es nicht gelingen sollte, dieses Anliegen in dem Vorschlag zu berücksichtigen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 409/13 (Beschluss)




Zur Vorlage insgesamt

Häufung unbestimmter Rechtsbegriffe, Verständlichkeit

3 Biosicherheit

Delegierte Rechtsakte

Fortgang der Beratungen auf EU-Ebene


 
 
 


Drucksache 412/1/13

... 6. Mit dem Vorschlag werden Vorschriften für "andere amtliche Tätigkeiten, die von den zuständigen Behörden nach dieser Verordnung und den Vorschriften gemäß Artikel 1 Absatz 2 durchgeführt werden" in den Anwendungsbereich der Kontrollverordnung (vgl. Artikel 1 Absatz 5) einbezogen. Nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gehen die Maßnahmen der Union inhaltlich wie formal nicht über das zur Erreichung der Ziele der Verträge erforderliche Maß hinaus. Zum Zwecke eines einheitlichen EU-Regelwerkes für amtliche Kontrollen ist es jedoch nicht erforderlich, auch für andere amtliche Tätigkeiten der zuständigen Behörden außerhalb einer amtlichen Kontrolle (vergleiche Artikel 1 Absatz 5 in Verbindung mit Artikel 2 Absatz 2) EU-weit verbindlich geltende Regelungen einzuführen. Der Bundesrat geht daher davon aus, dass zur Gewährleistung der Ziele der Verordnung die Einbeziehung von Vorschriften für andere amtliche Tätigkeiten nicht erforderlich ist. Der Bundesrat hält es daher für erforderlich, die Aufnahme dieser Vorschriften zu streichen und den Anwendungsbereich des Verordnungsvorschlags insoweit wieder zu beschränken.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 412/1/13




Zur Vorlage allgemein

Delegierte Rechtsakte, Kompetenz, Verhältnismäßigkeit

Zu Artikel 33

Finanzierung der amtlichen Kontrollen

Pflichtgebühren Artikel 77

Befreiung von Kleinstunternehmen Artikel 82

Transparenz Artikel 83

Gleichberechtigte Beteiligung der involvierten Bereiche bei den Verhandlungen

Einrichtung einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe zu den neuen Kontrollregelungen

Einrichtung einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur nationalen Ausgestaltung


 
 
 


Drucksache 62/13

... Allerdings werden inländische Personenverkehrsdienste größtenteils nicht auf kommerzieller Basis erbracht und daher zumeist auf der Grundlage öffentlicher Dienstleistungsaufträge angeboten. Da es keine gemeinsamen EU-Regeln für die Vergabe solcher Aufträge gibt, haben einige Mitgliedstaaten die wettbewerbliche Vergabe dieser Aufträge eingeführt, während die zuständigen Behörden in anderen Ländern sie direkt vergeben. Durch dieses Stückwerk der rechtlichen Systeme in der EU ist es für Eisenbahnunternehmen schwierig, ihr Potenzial für den Betrieb in einem Binnenmarkt vollständig zu entfalten. Dieses Legislativpaket befasst sich daher mit dem Wettbewerb um öffentliche Dienstleistungsaufträge, Aspekten, die dem Wettbewerb entgegenstehen, wie die Verfügbarkeit geeigneten Rollmaterials für potentielle Bieter, sowie dem diskriminierungsfreien Zugang zu Informationssystemen und integrierten Fahrscheinsystemen, soweit die Fahrgäste davon profitieren.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 62/13




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

1.2 Anstehende Probleme

1.3 Allgemeine Ziele

1.4 Einzelziele

2. Ergebnisse der Konsultationen der interessierten Kreise und der Folgenabschätzungen

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

3.1 Definition einer zuständigen örtlichen Behörde Artikel 2 Buchstabe c

3.2 Spezifikationen zur Definition gemeinwirtschaftlicher Verpflichtungen und des geografischen Geltungsbereichs öffentlicher Dienstleistungsaufträge durch die zuständigen Behörden Artikel 2 Buchstabe e und neuer Artikel 2a

3.3 Bereitstellung operationeller, technischer und finanzieller Informationen über den öffentlichen Personenverkehr, für den ein öffentlicher Dienstleistungsauftrag im Wege einer Ausschreibung zu vergeben ist Artikel 4 Absatz 6 und neuer Artikel 4 Absatz 8

3.4 Obergrenzen für die Direktvergabe von Aufträgen kleinen Umfangs und Direktvergabe an kleine und mittlere Unternehmen Artikel 5 Absatz 4

3.5 Obligatorische wettbewerbliche Vergabe von Aufträgen im Eisenbahnverkehr Artikel 5 Absatz 6 und Artikel 4

3.6 Vergabebeschränkungen neuer Artikel 5 Absatz 6

3.7 Zugang zu Rollmaterial neuer Artikel 5a und neuer Artikel 9a

3.8 Veröffentlichung bestimmter Informationen zu öffentlichen Dienstleistungsaufträgen Artikel 7 Absätze 1 und 2

3.9 Übergangszeitraum für die wettbewerbliche Vergabe Artikel 8 Absatz 2

3.10 Übergangszeitraum für bestehende direkt vergebene Eisenbahnaufträge neuer Artikel 8 Absatz 2a

3.11 Anpassung der Bestimmungen der Verordnung 1370/2007 hinsichtlich der Befreiung von der Meldepflicht für staatliche Beihilfen und der Bedingungen für die Vereinbarkeit staatlicher Beihilfen aufgrund von Anforderungen des AEUV

Vorschlag

Artikel 1

Artikel 2a
Pläne für den öffentlichen Verkehr und gemeinwirtschaftliche Verpflichtungen

Artikel 5a
Rollmaterial

Artikel 9a
Ausschussverfahren

Artikel 2


 
 
 


Drucksache 807/1/13

... 11. Der Bundesrat stellt fest, dass der städtische Verkehr durch europäische Richtlinien und Verordnungen sowohl horizontaler als auch verkehrsträgerspezifischer Art beeinflusst wird und die Kommunen zunehmend von europäischen Anforderungen zur Luftreinhaltung und zum Lärmschutz überfordert werden. Diese auf Immissionsbegrenzung zielenden EU-Regelungen müssen deshalb in Verbindung mit den Vollzugsinstrumenten (z.B. Plaketten, Verkehrszeichen) und komplementären Strategien (Nachrüstung, Förderung) entwickelt und harmonisiert werden.



Drucksache 718/1/13

... 1. Der Bundesrat begrüßt grundsätzlich, dass die Kommission einen Abbau des bürokratischen Aufwandes und der damit verbundenen Kosten anstrebt und unter Berücksichtigung der Subsidiarität verschiedene EU-Regelungen zum Vorteil der Mitgliedstaaten optimieren will. Dazu wird eine Identifizierung von reform- und nachbesserungsbedürftigen Bereichen, u.a. durch sogenannte Fitness-Checks, und von nicht zielführenden Legislativmaßnahmen notwendig.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 718/1/13




Zur Vorlage allgemein

Zu einzelnen REFIT-Maßnahmen


 
 
 


Drucksache 185/13

... Einzelstaatliche Gesetzgebung allein kann keine kohärente Erfassung der rechtlichen Fragen im Zusammenhang mit der Raumfahrt und keinen harmonisierten Rechtsrahmen für alle Mitgliedstaaten gewährleisten. Ein inkohärenter Rechtsrahmen kann das Funktionieren des Binnenmarktes beeinträchtigen. Es könnte sich daher als notwendig erweisen, Maßnahmen zur Einrichtung eines kohärenten EU-Regelungsrahmens für die Raumfahrt zu ergreifen, um das Potenzial eines Raumfahrt-Binnenmarktes zu erschließen, indem rechtliche Lücken auf kohärente Weise geschlossen, divergierende nationale Rechtsrahmen vermieden und die einzelstaatlichen und europäischen Sicherheitsinteressen gewahrt werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 185/13




Mitteilung

1. Ein strategischer Wirtschaftszweig, der zur Verwirklichung der Strategie Europa 2020 beitragen WIRD

2. EIN Hochtechnologie-Sektor, der weltweiter Konkurrenz trotzt

2.1. Eine Branche vor internationalen Herausforderungen

2.1.1. Gefahren für kommerzielle Märkte, auf die die Raumfahrtindustrie der EU in hohem Maße angewiesen ist

2.1.2. Sicherung der Stellung der europäischen Raumfahrtindustrie: Weltniveau für die Branche am Telekommunikationsmarkt bewahren

2.1.3. Die neue Perspektive: Positionierung des EU-Raumfahrtsektors auf entstehenden Märkten für Navigations- und Erdbeobachtungsanwendungen Dienstleistungen und Produkte

2.2. Um diesen Herausforderungen zu begegnen, sollte Europa technologische Eigenständigkeit und Liefersicherheit erreichen und einen unabhängigen Zugang zum Weltraum behalten.

2.2.1. Eine technologische Führungsrolle, Liefersicherheit und Eigenständigkeit erfordern anhaltende Anstrengungen und die Verfügbarkeit des erforderlichen Fachwissens

2.2.2. Europas unabhängiger Zugang zum Weltraum muss langfristig erhalten und ausgebaut werden

3. Ziele einer Industriepolitik der EU

4. Wege zur Erreichung der Ziele der EU-Industriepolitik

4.1. Verbesserung der Rahmenbedingungen

4.1.1. Verbesserung des Regelungsrahmens für das Segment der Dienstleistungen und die Industrie

Beobachtung und Verbesserung der Ausfuhrkontrollen und des Regelungsrahmens für die Verbringung in der EU

Die Verfügbarkeit von Funkfrequenzen sicherstellen

4.1.2. Die Normung vorantreiben

4.1.3. Die Verfügbarkeit erforderlicher Qualifikationen sicherstellen

4.1.4. Den Zugang der europäischen Raumfahrtbranche zum Weltmarkt verbessern

4.2. Forschung und Innovation unterstützen

4.2.1. Europa in der Raumfahrt weltweit wettbewerbsfähig machen, insbesondere durch Sicherstellung europäischer Eigenständigkeit bei kritischer Technik und durch Innovationsförderung

4.2.2. Fortschritte in der Raumfahrttechnik ermöglichen

4.2.3. Anreize zur uneingeschränkten Nutzung von Weltraumdaten und zur Entwicklung innovativer Anwendungen

4.3. Das Spektrum und die Nutzung verfügbarer Finanzierungsinstrumente erweitern

4.4. Die Beschaffungspolitik besser nutzen

4.5. Einführung und Durchführung einer echten europäischen Trägerraketenpolitik

4.6. Die Nachhaltigkeit der Raumfahrttätigkeiten in Europa sicherstellen

5. Schlussfolgerungen

Anhang
Geplante Maßnahmen für die Raumfahrtindustriepolitik

1. Verbesserung der Rahmenbedingungen

1.1. Verbesserung des Rechtsrahmens für das Segment der Dienstleistungen und die Industrie

1.1.1. Erarbeitung eines Raumfahrt-Rechtsrahmens zur Stärkung des europäischen Raumfahrtmarktes

1.1.2. Beobachtung und Verbesserung der Ausfuhrkontrollen und des Regelungsrahmens für die Verbringung in der EU

1.1.3. Die Verfügbarkeit von Funkfrequenzen sicherstellen

1.1.4. Bedürfen gewerbliche Raumfahrttätigkeiten eines Rechtsrahmens?

1.2. Die Normung vorantreiben

2. Forschung und Innovation unterstützen

2.1. Europa in der Raumfahrt wettbewerbsfähig machen, insbesondere durch Sicherstellung der Eigenständigkeit bei kritischer Technik und durch Förderung von Innovation

2.2. Fortschritte in der Raumfahrttechnik ermöglichen

2.3. Anreize zur uneingeschränkten Nutzung von Weltraumdaten und zur Entwicklung innovativer Anwendungen

3. das Spektrum und die Nutzung verfügbarer Finanzierungsinstrumente erweitern

4. die Beschaffungspolitik besser Nutzen

5. Einführung und Durchführung einer Echten Europäischen Trägerraketenpolitik

6. Unterstützung der Einrichtung und des Betriebs eines Europäischen Dienstes für die Beobachtung und VERFOLGUNG von Objekten IM Weltraum


 
 
 


Drucksache 430/13

... sowie den EU-Regeln zurückbleiben, ist grundsätzlich von keinem gesetzlichen Änderungsbedarf zur Durchführung des Vertrages auszugehen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 430/13




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

D.1 Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

D.2 Vollzugsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Vertrag über den Waffenhandel Übersetzung

3 Präambel

3 Grundsätze

Artikel 1
Ziel und Zweck

Artikel 2
Geltungsbereich

Artikel 3
Munition

Artikel 4
Teile und Komponenten

Artikel 5
Allgemeine Durchführung

Artikel 6
Verbote

Artikel 7
Ausfuhr und deren Bewertung

Artikel 8
Einfuhr

Artikel 9
Durchfuhr oder Umladung

Artikel 10
Vermittlungstätigkeit

Artikel 11
Umleitung

Artikel 12
Führen von Aufzeichnungen

Artikel 13
Berichterstattung

Artikel 14
Durchsetzung

Artikel 15
Internationale Zusammenarbeit

Artikel 16
Internationale Unterstützung

Artikel 17
Konferenz der Vertragsstaaten

Artikel 18
Sekretariat

Artikel 19
Beilegung von Streitigkeiten

Artikel 20
Änderungen

Artikel 21
Unterzeichnung, Ratifikation, Annahme, Genehmigung oder Beitritt

Artikel 22
Inkrafttreten

Artikel 23
Vorläufige Anwendung

Artikel 24
Geltungsdauer und Rücktritt

Artikel 25
Vorbehalte

Artikel 26
Verhältnis zu anderen völkerrechtlichen Übereinkünften

Artikel 27
Verwahrer

Artikel 28
Verbindliche Wortlaute

Denkschrift

I. Allgemeines

II. Besonderes Präambel/Prinzipien

Artikel 1
Ziel und Zweck

Artikel 2
Geltungsbereich

Artikel 3
Munition

Artikel 4
Teile und Komponenten

Artikel 5
Allgemeine Durchführung

Artikel 6
Verbote

Artikel 7
Ausfuhr und deren Bewertung

Sonstige Transaktionen

Artikel 8
Einfuhr

Artikel 9
Durchfuhr oder Umladung

Artikel 10
Vermittlungstätigkeit

Artikel 11
Umleitung

Artikel 12
Führen von Aufzeichnungen

Artikel 13
Berichterstattung

Artikel 14
Durchsetzung

Artikel 15
Internationale Zusammenarbeit

Artikel 16
Internationale Unterstützung

Artikel 17
Konferenz der Vertragsstaaten

Artikel 18
Sekretariat

Artikel 19
Beilegung von Streitigkeiten

Artikel 20
Änderungen

Artikel 21
Unterzeichnung, Ratifikation, Annahme, Genehmigung oder Beitritt

Artikel 22
Inkrafttreten

Artikel 23
Vorläufige Anwendung

Artikel 24
Geltungsdauer und Rücktritt

Artikel 25
Vorbehalte

Artikel 26
Verhältnis zu anderen internationalen Verträgen

Artikel 27
Verwahrer

Artikel 28
Verbindliche Wortlaute


 
 
 


Drucksache 63/13

... /EU bezüglich der Entscheidungsautonomie bei den wesentlichen Funktionen und der Unabhängigkeit der Geschäftsführung des Infrastrukturbetreibers zu erfüllen, sondern enthalten noch weitere Bestimmungen, um auszuschließen, dass Einnahmen der Infrastrukturbetreiber zur Finanzierung anderer rechtlicher Einheiten des vertikal integrierten Unternehmens verwendet werden. Dies sollte unabhängig von der Anwendung der Steuervorschriften der Mitgliedstaaten und unbeschadet der EU-Regeln für staatliche Beihilfen gelten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 63/13




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

1.2. Anstehende Probleme

1.2 Allgemeine Ziele

1.3. Einzelziele

2. Ergebnisse der Konsultationen der interessierten Kreise und der Folgenabschätzungen

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

3.1. Definition des Infrastrukturbetreibers Artikel 3 Absatz 2

3.2. Definition grenzüberschreitender Personenverkehrsdienste Artikel 3 Nummer 5

3.3. Trennung der Rechnungsführung innerhalb einer integrierten Eisenbahngruppe Artikel 6 Absatz 2

3.4. Institutionelle Trennung des Infrastrukturbetreibers Artikel 7

3.5. Unabhängigkeit der Infrastrukturbetreiber innerhalb vertikal integrierter Unternehmen Artikel 7a und 7b

3.6. Kontrolle der Einhaltung Artikel 7c

3.7. Koordinierungsausschuss Artikel 7d

3.8. Europäisches Netz der Infrastrukturbetreiber Artikel 7e

3.9. Bedingungen für den Zugang zur Eisenbahninfrastruktur Artikel 10

3.10. Einschränkung des Zugangsrechts Artikel 11

3.11. Gemeinsame Informations- und integrierte Fahrscheinsysteme Artikel 13a

3.12. Rechte an Fahrwegkapazität Artikel 38 Absatz 4

Vorschlag

Artikel 1

‚Artikel 7 Institutionelle Trennung des Infrastrukturbetreibers

‚Artikel 7a Effektive Unabhängigkeit des Infrastrukturbetreibers innerhalb vertikal integrierter Unternehmen

Artikel 7b
Effektive Unabhängigkeit von Personal und Management des Infrastrukturbetreibers innerhalb vertikal integrierter Unternehmen

Artikel 7c
Verfahren zur Kontrolle der Einhaltung

Artikel 7d
Koordinierungsausschuss

Artikel 7e
Europäisches Netz der Infrastrukturbetreiber

‚Artikel 13a Gemeinsame Informations- und integrierte Fahrscheinsysteme

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4


 
 
 


Drucksache 370/12 (Beschluss)

... 9. Im Übrigen geht der Bundesrat davon aus, dass die Bundesregierung, wie auch bisher bei sich auf Artikel 352 AEUV stützenden EU-Regelungen üblich, zeitnah einen entsprechenden Gesetzentwurf vorlegt.



Drucksache 51/12 (Beschluss)

... 4. Der Kompetenzrahmen des Artikels 16 Absatz 2 AEUV ("Anwendungsbereich des Unionsrecht") wird gemäß Artikel 2 Absatz 6 AEUV im polizeilichen Bereich durch Artikel 87 AEUV konkretisiert. Danach ist nur die Zusammenarbeit zwischen den mitgliedstaatlichen Polizei- und Strafverfolgungsbehörden erfasst. Artikel 87 Absatz 1 AEUV vermittelt insofern keine Kompetenz zur Regelung von Sachverhalten, die ausschließlich die Tätigkeit dieser Behörden innerhalb eines Mitgliedstaats und damit keine Form der Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten betreffen. Die Regelungsbefugnis bezüglich des polizeilichen Informationsaustauschs, die in Artikel 87 Absatz 2 Buchstabe a AEUV niedergelegt ist, korrespondiert in ihrer Reichweite durch die Verweisung auf die Zwecke des Artikels 87 Absatz 1 mit der dortigen Festlegung des Kompetenzbereiches auf die Zusammenarbeit der mitgliedstaatlichen Behörden. Daraus folgt, dass auch in datenschutzrechtlicher Hinsicht der polizeiliche Informationsverkehr ausschließlich in Bezug auf die Zusammenarbeit zwischen den mitgliedstaatlichen Strafverfolgungsbehörden einer EU-Regelungskompetenz unterworfen ist.



Drucksache 595/12

... 1) Die Schreibweise"eCall" wird von der EU-Kommission als Abkürzung für emergency call benutzt und daher bei wörtlichen Zitaten von EU-Regelungen übernommen. Für deutsche Texte empfiehlt die Gesellschaft für deutsche Sprache (GfdS) unter Hinweis auf Regelungen des Dudens die Schreibweise"E-Call". Beide Schreibweisen bezeichnen unterschiedslos denselben Gegenstand.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 595/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

V. Befristung; Evaluation

B. Besonderer Teil

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2193: Verordnung zur Änderung der Verordnung über Notrufverbindungen


 
 
 


Drucksache 51/1/12

... 8. Der Kompetenzrahmen des Artikels 16 Absatz 2 AEUV ("Anwendungsbereich des Unionsrecht") wird gemäß Artikel 2 Absatz 6 AEUV im polizeilichen Bereich durch Artikel 87 AEUV konkretisiert. Danach ist nur die Zusammenarbeit zwischen den mitgliedstaatlichen Polizei- und Strafverfolgungsbehörden erfasst. Artikel 87 Absatz 1 AEUV vermittelt insofern keine Kompetenz zur Regelung von Sachverhalten, die ausschließlich die Tätigkeit dieser Behörden innerhalb eines Mitgliedstaats und damit keine Form der Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten betreffen. Die Regelungsbefugnis bezüglich des polizeilichen Informationsaustauschs, die in Artikel 87 Absatz 2 Buchstabe a AEUV niedergelegt ist, korrespondiert in ihrer Reichweite durch die Verweisung auf die Zwecke des Artikels 87 Absatz 1 mit der dortigen Festlegung des Kompetenzbereiches auf die Zusammenarbeit der mitgliedstaatlichen Behörden. Daraus folgt, dass auch in datenschutzrechtlicher Hinsicht der polizeiliche Informationsverkehr ausschließlich in Bezug auf die Zusammenarbeit zwischen den mitgliedstaatlichen Strafverfolgungsbehörden einer EU-Regelungskompetenz unterworfen ist.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 51/1/12




Zur Vorlage allgemein

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 8

Zu Artikel 11

Zu Artikel 17

Zu Artikel 24

Zu Artikel 26

Zu Artikel 37

Zu Artikel 44

Zu Artikel 46

Zu Artikel 57

3 Allgemeines

Direktzuleitung der Stellungnahme an die Kommission


 
 
 


Drucksache 548/12

... (6) ein Aktionsplan zur Verbesserung des Zugangs zu Finanzmitteln für die 23 Mio. KMU in Europa, den die Kommission im Dezember 201112 beschlossen hat, und ein Vorschlag für einen neuen EU-Regelungsrahmen zur Schaffung eines echten Binnenmarkts für Risikokapitalfonds;13

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 548/12




1. Einleitung

2. Was ist die BLAUE Wirtschaft?

3. Förderung der BLAUEN Wirtschaft durch die Mitgliedstaaten

4. Laufende Initiativen der EU

5. Schwerpunktbereiche für BLAUES Wachstum

5.1. Blaue Energie

5.2. Aquakultur

5.3. Meeres-, Küsten- und Kreuzfahrttourismus

5.4. Meeresbodenschätze

5.5. Blaue Biotechnologie

6. Fazit


 
 
 


Drucksache 219/3/12

... - Der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme vom 16. Dezember 2011 zur Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament und den Rat über die Methode zur Erstellung von EU-Statistiken: eine Vision für das nächste Jahrzehnt (BR-Drucksache 769/11(B)) und vom 6. November 2009 zur Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament und den Rat über die Methode zur Erstellung von EU-Statistiken (BR-Drucksache 706/09(B)) die Wahrung der nationalen und föderalen Eigenständigkeit hinsichtlich von Organisation und Ausgestaltung der amtlichen Statistik angemahnt. Diesem Petitum widerspricht der Verordnungsvorschlag, wenn in Artikel 5 Absatz 1 Nummer 1 künftig nur eine einzige nationale statistische Stelle für jeden Mitgliedstaat als Kontaktstelle gegenüber der Kommission auftreten können soll. Dieser Kontaktstelle sollen umfassende innerstaatliche Koordinierungsbefugnisse für alle statistischen Aktivitäten übertragen werden. Dies ist mit der innerstaatlichen Kompetenzverteilung in der Bundesrepublik Deutschland nicht vereinbar. Wie die Erfahrungen der letzten Jahrzehnte belegen, vermag Deutschland - wie auch viele andere Mitgliedstaaten - qualitativ hochwertige und objektive Statistiken zur Verfügung zu stellen, ohne dass es einer Regelung wie in Artikel 5 des Verordnungsvorschlags bedarf. Gerade die Dezentralität, die in der deutschen amtlichen Statistik seit Jahrzehnten erfolgreich praktiziert wird, ist ein Garant für die Bereitstellung objektiver, manipulationsfreier statistischer Daten, weil eine gegenseitige Kontrolle stattfindet. Da die angestrebten Ziele auch auf nationaler Ebene erreicht werden können, verstößt die EU-Regelung über umfassende Koordinierungsbefugnisse für alle statistischen Aktivitäten gegen das Verhältnismäßigkeitsprinzip.



Drucksache 334/12

... Im Juni 2009, orderte der Europäische Rat die Schaffung eines einheitlichen EU-Regelwerks, das für sämtliche Finanzinstitute im Binnenmarkt gültig ist. Ziel dieses einheitlichen Regelwerks ist die Bereitstellung eines einheitlichen Katalogs harmonisierter Aufsichtsregeln, die unionsweit für die Banken gelten und somit die einheitliche Anwendung der Basel-III-Anforderungen in allen Mitgliedstaaten sicherstellen. Hierdurch werden Gesetzeslücken geschlossen und somit ein Beitrag zum wirksameren Funktionieren des Binnenmarktes geleistet. Die Kommission schlägt vor, nationale Optionen und Ermessensspielräume aus der Eigenkapitalrichtlinie zu streichen und eine vollständige Harmonisierung dadurch zu erreichen, dass die Mitgliedstaaten strengere Anforderungen nur anwenden dürfen, wenn diese aus Gründen der Finanzstabilität oder wegen des spezifischen Risikoprofils einer Bank notwendig sind

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 334/12




Parallele Umsetzung von Basel III

2 Eigenkapitaldefinition

Stille Einlagen

2 Sanktionen

Delegierte Rechtsakte Artikel 443

Verbindliche technische Standards

2 Liquidität

2 Verschuldungsquote

Finanzierung von KMU


 
 
 


Drucksache 388/12 (Beschluss)

... an die EU-Regelungen anzupassen und hinsichtlich Adressatenkreis und inhaltliche Ausgestaltung zu vereinheitlichen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 388/12 (Beschluss)




Zur Vorlage insgesamt

Zu den einzelnen Vorschriften

11. Zu Artikel 2

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 8

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Zu Artikel 15

Zu den Artikeln 19

Direktzuleitung der Stellungnahme


 
 
 


Drucksache 510/2/12

... Der Bundesrat hat erhebliche Bedenken dagegen, dass die in den EU-Regelwerken eröffneten Rechte und Pflichten zum Erlass von Ausführungsbestimmungen ausschließlich im eigenen Ermessen der "zuständigen Behörden" wahrgenommen werden sollen. Er bittet darum, dass im weiteren Gesetzgebungsverfahren eingehend geprüft wird, ob diese Auslegung der EU-Rechtsakte zwingend und mit rechtsstaatlichen Grundsätzen vereinbar ist. Insbesondere § 10d KWG-E (Festlegung eines antizyklischen Puffers) hat gravierende Auswirkungen auf die Eigenkapitalanforderungen der gesamten Kreditwirtschaft. Es sollte in diesem Sinne hinterfragt werden, ob wesentliche Voraussetzungen nicht weiterhin durch den Gesetzgeber zu regeln sind, statt lediglich eine Verordnungsermächtigung nach § 10 Absatz 1 Nummer 5 KWG-E vorzusehen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 510/2/12




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

3. Zu Artikel 1 Nummer 25 §§ 10d und 10e KWG

4. Zu Artikel 1 Nummer 25 § 10d Absatz 1 Satz 3 und § 10e KWG

5. Zu Artikel 1 Nummer 25 § 10e KWG

6. Zu Artikel 1 Nummer 29 § 13 Absatz 5 - neu - KWG

7. Zu Artikel 1 Nummer 37 § 20 Absatz 2 Nummer 8 KWG

8. Zu Artikel 1 Nummer 48 § 25d Absatz 3 Satz 1 Nummer 1, Satz 4 - neu - KWG

9. Zu Artikel 1 Nummer 48 § 25d Absatz 3 Satz 1 Nummer 3 und 4, Satz 2 und 3 KWG

10. Zu Artikel 1 Nummer 48 § 25d Absatz 7 bis 12 KWG

11. Zu Artikel 1 Nummer 48 § 25d Absatz 7 bis 12 KWG

12. Zu Artikel 1 Nummer 48 § 25d Absatz 9 Satz 3* KWG

13. Zu Artikel 1 Nummer 64 Buchstabe c § 36 Absatz 3 Satz 2 KWG

14. Zu Artikel 1 Nummer 102 § 64o Absatz 8 KWG

15. Zu Artikel 2 Nummer 15 Buchstabe f § 30 Absatz 6a Satz 1, 1a -neu-, 1b -neu-, 2,4 PfandBG

Zu Buchstabe b

16. Zu Artikel 2 Nummer 16 Buchstabe i § 31 Absatz 11 Satz 4 PfandBG


 
 
 


Drucksache 155/1/12

... 9. Ansatz für eine vorgezogene EU-Regelung bieten die Maßnahmen der Selbstverpflichtung der internationalen Schifffahrtsverbände, die "Guidelines on Transitional Measures for Shipowners Selling Ships for Recycling".



Drucksache 219/2/12

... - Der Bundesrat hat in seinen Stellungnahmen vom 16. Dezember 2011 zur Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament und den Rat über die Methode zur Erstellung von EU-Statistiken: eine Vision für das nächste Jahrzehnt (BR-Drucksache 769/11(B)) und vom 6. November 2009 zur Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament und den Rat über die Methode zur Erstellung von EU-Statistiken (BR-Drucksache 706/09(B)) die Wahrung der nationalen und föderalen Eigenständigkeit hinsichtlich von Organisation und Ausgestaltung der amtlichen Statistik angemahnt. Diesem Petitum widerspricht der Verordnungsvorschlag, wenn in Artikel 5 Absatz 1 Nummer 1 künftig nur eine einzige nationale statistische Stelle für jeden Mitgliedstaat als Kontaktstelle gegenüber der Kommission auftreten können soll. Dieser Kontaktstelle sollen umfassende innerstaatliche Koordinierungsbefugnisse für alle statistischen Aktivitäten übertragen werden. Dies ist mit der innerstaatlichen Kompetenzverteilung in der Bundesrepublik nicht vereinbar. Wie die Erfahrungen der letzten Jahrzehnte belegen, vermag Deutschland - wie auch viele andere Mitgliedstaaten - qualitativ hochwertige und objektive Statistiken zur Verfügung zu stellen, ohne dass es einer Regelung wie in Artikel 5 des Verordnungsvorschlags bedarf. Gerade die Dezentralität, die in der deutschen amtlichen Statistik seit Jahrzehnten erfolgreich praktiziert wird, ist ein Garant für die Bereitstellung objektiver, manipulationsfreier statistischer Daten, weil eine gegenseitige Kontrolle stattfindet. Da die angestrebten Ziele auch auf nationaler Ebene erreicht werden können, verstößt die EU-Regelung über umfassende Koordinierungsbefugnisse für alle statistischen Aktivitäten gegen das Subsidiaritätsprinzip. - Artikel 5a greift tief in die Organisationsstruktur der Mitgliedstaaten ein, indem er im Detail die innerstaatlichen Befugnisse des Leiters des nationalen Statistikamtes regelt. Die Organisationsgewalt, d.h. die Errichtung und Ausstattung von Behörden, die Zuständigkeitsverteilung sowie die Ausgestaltung von Entscheidungsbefugnissen, ist Sache der Mitgliedstaaten, und zwar auch dann, wenn die EU eine Regelungskompetenz nach dem Vertrag über die Arbeitsweise für die EU (AEUV) besitzt. Artikel 338 AEUV gibt den zuständigen Organen der EU zwar eine Kompetenz für die Anordnung von Statistiken, wenn dies für die Durchführung der Tätigkeiten der Union erforderlich ist, nicht aber für Eingriffe in die Organisationshoheit der Mitgliedstaaten.



Drucksache 370/1/12

... 20. Im Übrigen geht der Bundesrat davon aus, dass die Bundesregierung, wie auch bisher bei sich auf Artikel 352 AEUV stützenden EU-Regelungen üblich, zeitnah einen entsprechenden Gesetzentwurf vorlegt.



Drucksache 248/12

... Die nach dem Semikolon enthalte Präzisierung der Regelungen die die Landesregierungen durch Rechtsverordnung regeln können, erscheint überflüssig. Das bei der Kontrolle zu beachtende Verfahren ist weitgehend durch EU-Regelungen vorgezeichnet, sodass eine Hervorhebung bestimmter Kontrollen entbehrlich ist.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 248/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4 Bund

Länder und Kommunen

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

4 Bund

Länder und Kommunen

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Weingesetzes

§ 9a
Abgabe, Verwendung oder Verwertung von Wein, Jungwein oder Traubenmost aus nicht selbst erzeugten Weintrauben, nicht selbst erzeugtem Jungwein oder nicht selbst erzeugtem Traubenmost.

§ 9a
Abgabe, Verwendung oder Verwertung von Wein, Jungwein oder Traubenmost aus nicht selbst erzeugten Weintrauben, nicht selbst erzeugtem Jungwein oder nicht selbst erzeugtem Traubenmost.

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Gründe

II. Gesetzgebungskompetenz

III. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union

IV. Nachhaltigkeitsprüfung

V. Gleichstellungspolitische Bedeutung

VI. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

VII. Erfüllungsaufwand

1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

3. Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

5 Bund

Länder und Kommunen

VIII. Weitere Kosten

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe n

Zu Buchstabe f

Zu Buchstabe g

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 9

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu Nummer 25

Zu Nummer 26

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 27

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 28

Zu Artikel 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 1922: Siebentes Gesetz zur Änderung des Weingesetzes


 
 
 


Drucksache 155/12 (Beschluss)

... 8. Ansatz für eine vorgezogene EU-Regelung bieten die Maßnahmen der Selbstverpflichtung der internationalen Schifffahrtsverbände, die "Guidelines on Transitional Measures for Shipowners Selling Ships for Recycling".



Drucksache 135/12

... Die Straftatdefinition verweist auf in bestehenden EU-Regelungen enthaltene präzise Begriffsbestimmungen von Straftatbeständen, die den in Artikel 83 Absatz 1 AEUV aufgeführten Kriminalitätsbereichen zuzuordnen sind.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 135/12




Begründung

1. Kontext des Vorschlags

1.1. Allgemeiner Kontext

1.2. Einschlägige Rechtsvorschriften der EU

1.3. Übereinstimmung mit Maßnahmen in anderen Bereichen

2. Ergebnisse der Anhörungen der Folgenabschätzung

2.1. Anhörung interessierter Kreise

2.2. Folgenabschätzung

2.3. Rechtsgrundlage

2.4. Subsidiarität, Verhältnismäßigkeit und Achtung der Grundrechte

2.5. Wahl des Instruments

2.6. Erläuterung der Artikel

- Gegenstand Artikel 1

- Begriffsbestimmungen Artikel 2

- Einziehung Artikel 3

- Erweiterte Einziehungsmöglichkeiten Artikel 4

- Einziehung ohne vorherige Verurteilung Artikel 5

- Dritteinziehung Artikel 6

- Sicherstellung Artikel 7

- Garantien Artikel 8

- Umfang der Einziehung und wirksame Vollstreckung Artikel 9

- Verwaltung sichergestellter Vermögensgegenstände Artikel 10

- Wirksamkeit und Berichtspflichten Artikel 11

Vorschlag

Titel I
Gegenstand Anwendungsbereich

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Titel II
Sicherstellung Einziehung

Artikel 3
Einziehung auf der Grundlage einer Verurteilung

Artikel 4
Erweiterte Einziehungsmöglichkeiten

Artikel 5
Einziehung ohne vorherige Verurteilung

Artikel 6
Dritteinziehung

Artikel 7
Sicherstellung

Artikel 8
Garantien

Artikel 9
Umfang der Einziehung und wirksame Vollstreckung

Artikel 10
Verwaltung sichergestellter Vermögensgegenstände

Titel III
Schlussbestimmungen

Artikel 11
Statistik

Artikel 12
Umsetzung

Artikel 13
Berichterstattung

Artikel 14
Ersetzung der Gemeinsamen Maßnahme 98/699/JI, des Rahmenbeschlusses 2001/500/JI und des Rahmenbeschlusses 2005/212/JI

Artikel 15
Inkrafttreten

Artikel 16
Adressaten


 
 
 


Drucksache 549/12

... Der strategische Verkehrstechnologieplan wird die Durchführung der von der Kommission vorgeschlagenen Finanzierungsprogramme für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen, vorbehaltlich der Verabschiedung durch den Gesetzgeber, unterstützen. Dazu gehören das Programm "Horizont 2020", die Fazilität "Connecting Europe"18, der EFRE und der Kohäsionsfonds19 sowie das Programm für die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen, insbesondere der KMU20. Die Europäische Investitionsbank wird aufgerufen, verstärkt Vorzugsdarlehen im Rahmen der Finanzierungsfazilität mit Risikoteilung (RSFF) zu gewähren, ihre Kreditvergabe an den Verkehrssektor im Rahmen ihrer neuen Darlehenspolitik21 auszuweiten und öffentliche und private Akteure stärker technisch zu unterstützen. Die Gewährung öffentlicher Finanzunterstützung muss voll und ganz im Einklang mit den geltenden EU-Regeln für staatliche Beihilfen, auch diejenigen für Forschung, Entwicklung und Innovation sowie für die Finanzierung von Verkehrstätigkeiten und Infrastrukturinvestitionen, erfolgen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 549/12




1. Forschung Innovation zur Unterstützung der Verkehrspolitik

2. Mobilisierung des Ungenutztes Innovationspotentials des Europäischen Verkehrssektors

3. die Zukunftsvision für den künftigen Verkehr die Mobilität in Europa

3.1. Ein nutzerorientierter integrierter Verkehr

3.2. Nachhaltiger Fernverkehr, interurbaner Verkehr und Stadtverkehr

4. Stärkung des Europäischen Forschungs- Innovationssystems

5. Initiativen zur Verbesserung der Innovationsfähigkeit des Verkehrssektors

5.1. Stärkere Fokussierung der Forschung und Innovation im Verkehrsbereich

5.2. Bessere Ausrichtung der Anstrengungen

5.3. Heraus aus der Komfortzone: Technologische Festlegungen durchbrechen

5.4. Effiziente Umsetzung innovativer Lösungen

6. Chancen Herausforderungen der Einführung von Verkehrstechnologien

7. Weiterführende Arbeiten

Anhang
Bereiche der Forschung und Innovation, vorrangige Felder und ihre politische Relevanz


 
 
 


Drucksache 388/1/12

... an die EU-Regelungen anzupassen und hinsichtlich Adressatenkreis und inhaltliche Ausgestaltung zu vereinheitlichen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 388/1/12




Zur Vorlage insgesamt

Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 2

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 8

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Zu Artikel 15

Zu den Artikeln 19

Direktzuleitung der Stellungnahme


 
 
 


Drucksache 114/11

... - die Bildung von KMU-Netzwerken im Einklang mit den EU-Regeln zu staatlichen Hilfen und zum Wettbewerb zu unterstützen;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 114/11




Mitteilung

1. Einleitung

2. Die Umsetzung des SBA schreitet stetig voran, doch muss noch mehr getan werden

2.1. Die Fortschritte der Europäischen Kommission

2.2. Entwicklungen in den Mitgliedstaaten

2.3. Es muss noch mehr geschehen

3. Frischer Schwung für den SBA

3.1. Die intelligente Rechtsetzung muss bei den europäischen KMU ankommen

3.2. Aufgrund der wirtschaftlichen Lage erfordert der Finanzierungsbedarf von KMU besondere Aufmerksamkeit

3.3. Entwicklung eines breit angelegten Ansatzes für einen verbesserten Marktzugang für KMU

3.3.1. Maximaler Nutzen des Binnenmarktes für KMU

3.3.2. Unterstützung für KMU angesichts globalisierter Märkte

3.3.3. Unterstützung von KMU bei ihrem Beitrag zu einer ressourceneffizienten Wirtschaft.

3.4. Förderung des Unternehmertums, der Schaffung von Arbeitsplätzen und des integrativen Wachstums KMU sind in der EU führend bei der Schaffung von Arbeitsplätzen, aber infolge der Wirtschaftskrise gingen in KMU etwa 3,25 Millionen Arbeitsplätze verloren.

4. Verstärkte Steuerung des SBA zur Erziehlung greifbarer Ergebnisse

5. Nächste Schritte

Anhang
Überprüfung des SBA

Grundsatz 1: Förderung unternehmerischer Initiative

Grundsatz 2: Eine zweite Chance

Grundsatz 3: Vorfahrt für KMU

Grundsatz 4: Sensibilisierung der Behörden

Grundsatz 5: Zugang zum öffentlichen Beschaffungswesen

Grundsatz 6: Zugang zu Finanzierungsmitteln

Grundsatz 7: Binnenmarkt

Grundsatz 8: Kompetenzen und Innovation

Grundsatz 9: Umwandlung von Umweltproblemen in Geschäftschancen

Grundsatz 10: Förderung der Internationalisierung


 
 
 


Drucksache 157/11

... Eine EU-Regelung zu den ehelichen Güterständen gehörte schon im Wiener Aktionsplan von 1998 zu den prioritären Vorhaben. Dementsprechend war im Maßnahmenprogramm des Rates zur Umsetzung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen 1 vom 30. November 2000 die Ausarbeitung eines Rechtsinstruments über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen über eheliche Güterstände und die vermögensrechtlichen Folgen der Trennung von nicht verheirateten Paaren vorgesehen. Im Haager Programm 2 des Europäischen Rates vom 4./5. November 2004, in dem die Umsetzung dieses Maßnahmenprogramms als erste Priorität genannt wurde, wurde die Kommission aufgefordert, ein „Grünbuch über die Regelung des Kollisionsrechts im Bereich des ehelichen Güterstands, einschließlich der Frage der Zuständigkeit und der gegenseitigen Anerkennung“ zu unterbreiten und bis 2011 eine entsprechende Regelung vorzulegen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 157/11




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

1.1 Hintergrund

1.2 Gründe für den Vorschlag und Zielsetzung

2. Ergebnis der Konsultationen – Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte

3.1 Rechtsgrundlage

3.2 Subsidiaritätsprinzip

3.3 Verhältnismäßigkeitsprinzip

3.4 Auswirkungen auf die Grundrechte

3.5 Wahl des Instruments

4. Auswirkungen auf den Haushalt, VEREINFACHUNG der Verfahren Vereinbarkeit mit der Politik der EU in Anderen Bereichen

4.1 Auswirkungen auf den Haushalt

4.3 Übereinstimmung mit der Politik der EU in anderen Bereichen

5. Erläuterung der Artikel

5.1 Kapitel I: Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen

Artikel 1

Artikel 2

5.2 Kapitel II: Zuständigkeit

Artikel 3

Artikel 4

Artikel 5

Artikel 6

5.3 Kapitel III: Anzuwendendes Recht

Artikel 15

Artikel 16

Artikel 17

Artikel 18

Artikel 19
und 20

Artikel 22

5.4 Kapitel IV: Anerkennung, Vollstreckbarkeit und Vollstreckung

5 Entscheidungen

Öffentliche Urkunden

5.5 Kapitel V: Wirkung gegenüber Dritten

Vorschlag

Kapitel I
Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen

Artikel 1
Anwendungsbereich

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Kapitel II
Zuständigkeit

Artikel 3
Zuständigkeit im Fall des Todes eines Ehegatten

Artikel 4
Zuständigkeit im Fall der Ehescheidung, Trennung ohne Auflösung des Ehebandes oder Ungültigerklärung einer Ehe

Artikel 5
Zuständigkeit in anderen Fällen

Artikel 6
Subsidiäre Zuständigkeit

Artikel 7
Notzuständigkeit

Artikel 8
Zuständigkeit für Gegenanträge

Artikel 9
Anrufung eines Gerichts

Artikel 10
Prüfung der Zuständigkeit

Artikel 11
Prüfung der Zulässigkeit

Artikel 12
Rechtshängigkeit

Artikel 13
Aussetzung wegen Sachzusammenhang

Artikel 14
Einstweilige Maßnahmen einschließlich Sicherungsmaßnahmen

Kapitel III
Anzuwendendes Recht

Artikel 15
Einheit des anzuwendenden Rechts

Artikel 16
Rechtswahl

Artikel 17
Mangels Rechtswahl anzuwendendes Recht

Artikel 18
Wechsel des anzuwendenden Rechts

Artikel 19
Formvorschriften für die Rechtswahl

Artikel 20
Auf die Form des Ehevertrags anzuwendendes Recht

Artikel 21
Universelle Anwendung

Artikel 22
Eingriffsnormen

Artikel 23
Öffentliche Ordnung (ordre public) im Staat des angerufenen Gerichts

Artikel 24
Ausschluss der Rück- und Weiterverweisung

Artikel 25
Staaten mit zwei oder mehr Rechtssystemen – Kollisionen hinsichtlich der Gebiete

Kapitel IV
Anerkennung, Vollstreckbarkeit und Vollstreckung Abschnitt 1 Entscheidungen

Unterabschnitt 1
Anerkennung

Artikel 26
Anerkennung der Entscheidungen

Artikel 27
Gründe für die Nichtanerkennung einer Entscheidung

Artikel 28
Ausschluss der Nachprüfung der Zuständigkeit des Gerichts des Ursprungsmitgliedstaats

Artikel 29
Ausschluss der Nachprüfung in der Sache

Artikel 30
Aussetzung des Anerkennungsverfahrens

Unterabschnitt 2
Vollstreckung

Artikel 31
Vollstreckbare Entscheidungen

Abschnitt 2
öffentliche Urkunden gerichtliche Vergleiche

Artikel 32
Anerkennung öffentlicher Urkunden

Artikel 33
Vollstreckbarkeit öffentlicher Urkunden

Artikel 34
Anerkennung und Vollstreckbarkeit gerichtlicher Vergleiche

Kapitel V
Wirkung gegenüber Dritten

Artikel 35
Wirkung gegenüber Dritten

Kapitel VI
Allgemeine und Schlussbestimmungen

Artikel 36
Verhältnis zu bestehenden internationalen Übereinkünften

Artikel 37
Informationen für die Öffentlichkeit und die zuständigen Behörden

Artikel 38
Revisionsklausel

Artikel 39
Übergangsbestimmungen

Artikel 40
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 735/11

... Die für Familienzusammenführung zu entrichtenden Gebühren (Antragsgebühren, Gebühren für Visa und Aufenthaltstitel sowie sonstige Aufwendungen, um die Bedingungen zu erfüllen, z.B. Sprachtests vor Verlassen des Landes, falls solche Tests angeboten werden) sind gegenwärtig sehr unterschiedlich. Durch überhöhte Gebühren kann die Richtlinie an Wirkung verlieren und das Recht auf Familienzusammenführung beeinträchtigen. Da hier EU-Regeln fehlen, gibt es von Mitgliedstaat zu Mitgliedstaat große Unterschiede in der Höhe der Gebühren.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 735/11




I. Einleitung Ziel des Grünbuchs

II. Fragen an die Interessenträger

1. Anwendungsbereich

1.1 Wer kann als Zusammenführender gelten?

Frage 1

1.2. In Frage kommende Familienangehörige

Frage 2

Frage 3

1.2.2. Fakultativklausel - andere Familienangehörige

Frage 4

2. Voraussetzungen für die Ausübung des rechts auf Familienzusammenführung

2.1 Integrationsmaßnahmen

Frage 5

2.2 Wartefrist und Aufnahmefähigkeit

Frage 6

3. Einreise Aufenthalt der Familienangehörigen

Frage 7

4. Fragen IM Zusammenhang mit ASYL

4.1 Ausschluss des subsidiären Schutzes

Frage 8

4.2 Fragen im Zusammenhang mit Asyl

Frage 9

5. Betrug, Missbrauch, Verfahrensfragen

5.1 Befragungen und Nachforschungen

Frage 10

5.2 Scheinehen

Frage 11

5.3 Gebühren

Frage 12

5.4 Dauer des Verfahrens - Frist für die Verwaltungsentscheidung

Frage 13

Frage 14

6. Fazit Weiteres Vorgehen

Anhang
Familienzusammenführung in Zahlen


 
 
 


Drucksache 366/11

... 7) Wären zur Stärkung des gegenseitigen Vertrauens eine auf das notwendige Mindestmaß beschränkte EU-Regelung in Bezug auf die Höchstdauer der Untersuchungshaft sowie eine regelmäßige Überprüfung der Untersuchungshaft sinnvoll" Wenn ja, wie könnte eine optimale Lösung aussehen" Welche sonstigen Maßnahmen böten sich an, um die Dauer der Untersuchungshaft zu verkürzen"

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 366/11




Grünbuch Stärkung des gegenseitigen Vertrauens im europäischen Rechtsraum – Grünbuch zur Anwendung der EU-Strafrechtsvorschriften im Bereich des Freiheitsentzugs

1. Gegenstand

2. Wieso hat die EU ein Interesse an diesen Fragen

3. Der Zusammenhang zwischen den Instrumenten der gegenseitigen Anerkennung Freiheitsentziehenden Massnahmen

3.1. Der Europäische Haftbefehl8

3.2. Überstellung von Häftlingen

3.3. Bewährungsstrafen und alternative Sanktionen

3.4. Europäische Überwachungsanordnung

3.5. Umsetzung

Fragen zu den Instrumenten der gegenseitigen Anerkennung

4. die Untersuchungshaft

4.1. Länge der Untersuchungshaft

4.2. Regelmäßige Überprüfung der Gründe für die Untersuchungshaft/gesetzliche Höchstdauer

Fragen zur Untersuchungshaft

5. Kinder

Frage zum Freiheitsentzug BEI Kindern

6. Haftbedingungen

6.1. Maßnahmen der EU mit Bezug zum Strafvollzug

6.2. Überprüfung der Haftbedingungen durch die Mitgliedstaaten

Fragen zur überprüfung der Haftbedingungen

6.3. Europäische Strafvollzugsgrundsätze

Fragen zu den Haftbedingungen

7. öffentliche Anhörung

2 Anhänge

Tabelle

Tabelle


 
 
 


Drucksache 834/1/11

... 57. Der Vorschlag sieht die verpflichtende Nutzung des Binnenmarktinformationssystems (IMI) durch die zuständigen Behörden vor. Auf dieses System stützen sich insbesondere Teile der Regelungen zum europäischen Berufsausweis wie auch zum sogenannten Vorwarnmechanismus. Der Bundesrat hält IMI grundsätzlich für ein geeignetes Instrument, um den Austausch zwischen den zuständigen Behörden zu erleichtern und die Transparenz zu erhöhen. Zurzeit ist eine erforderliche Funktionalität für die geplanten Regelungen allerdings noch nicht erreicht. Die EU-Regelungen, die sich auf IMI stützen, können erst in Kraft treten, wenn in IMI die notwendigen Voraussetzungen geschaffen worden sind und alle zuständigen Behörden das System entsprechend den Vorgaben nutzen. Die Anforderungen des Datenschutzes müssen erfüllt sein.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 834/1/11




Europäischer Berufsausweis

2 Allgemeines

Zu einzelnen Vorschriften

Artikel 4a

Artikel 4c

Artikel 4a
bis e

Zum Beruf des Notars

Artikel 4f

Artikel 4b
und 4e (IMI)

Artikel 7

Artikel 12

Artikel 11
und 13

Artikel 14

Artikel 21

Artikel 24

Artikel 31

Artikel 46
Absatz 1 Buchstabe a und b

Artikel 49a

Artikel 53

Artikel 56a

Artikel 57

Artikel 58a

Artikel 59

Anhang IV

Berücksichtigung der Stellungnahme und Direktzuleitung an die Kommission


 
 
 


Drucksache 424/11 (Beschluss)

... Der Bundesrat hält es für erforderlich, dass bei der Transformation der EU-Regelungen in nationales Recht ausreichend Zeit für Beratungen in den jeweiligen Gremien zur Verfügung steht und der Umsetzungsprozess von Basel III durch einen kontinuierlichen Überprüfungsprozess begleitet wird.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 424/11 (Beschluss)




Zu Artikel 68

Zu Artikel 73

Zu Artikeln 76

Zu Artikel 87

Zum Richtlinienvorschlag allgemein

Zur Umsetzung von Basel III in EU-Recht

Zur Umsetzung von Basel III allgemein

Direktzuleitung an die Kommission


 
 
 


Drucksache 512/11 (Beschluss)

... 3. Jedoch hält der Bundesrat die bestehenden EU-Regelungen für die elektronische Kennzeichnung von Rindern für ausreichend, nach denen Mitgliedstaaten jetzt die Verwendung der zweiten Ohrmarke mit einem elektronischen Speicher genehmigen können (Verordnung (EG) Nr.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 512/11 (Beschluss)




Zur Vorlage allgemein

Zu den Ermächtigungen zum Erlass delegierter Rechtsakte

Zu den einzelnen Vorschriften

- Zu Nummer 3

- Zu Nummer 3 in Verbindung mit Nummer 9

- Zu Nummer 4

- Zu Nummern 5 und 6

- Zu Nummer 7 Buchstabe b

- Zu Nummer 12

- Zu Nummer 14

Zur elektronischen Kennzeichnung von Schafen und Ziegen


 
 
 


Drucksache 626/11

... Folgeänderung, die sich aus dem Wegfall der EU-Regelungen über die Beihilfe für Stärkekartoffeln ergibt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 626/11




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E3. Erfüllungsaufwand der Verwaltung

a Bund

b Länder

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Änderung der Betriebsprämiendurchführungsverordnung

Artikel 2
Änderung der InVeKoS-Verordnung

§ 8a
Landschaftselemente

§ 10
Nichtgewährung von Zahlungen

§ 11
Antrag auf Erhöhung von Zahlungsansprüchen durch den Stärkekartoffelerhöhungsbetrag

§ 12
Höhere Gewalt und außergewöhnliche Umstände

Artikel 3
Änderung der Direktzahlungen-Verpflichtungenverordnung

Artikel 4
Verordnung zur Aufhebung produktbezogener Verordnungen

§ 1

§ 2
Die in § 1 genannten Verordnungen sind auf Anträge, die sich auf die Wirtschaftsjahre bis einschließlich des Wirtschaftsjahres 2011/2012 beziehen, weiter anzuwenden.

Artikel 5
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Gründe für die Änderungsverordnung

II. Finanzielle Auswirkungen und Bürokratiekosten

Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

4 Erfüllungsaufwand

1. Erfüllungsaufwand für die Bürgerinnen und Bürger

2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

a Informationspflichten

b Sonstiger Erfüllungsaufwand

3. Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

a Bund

b Länder

III. Weitere Kosten

IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der EU

V. Nachhaltigkeit und gleichstellungspolitische Auswirkungen

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Buchstabe a

Buchstabe b

Buchstabe c

Buchstabe d

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 1871: Verordnung zur Änderung der Betriebsprämiendurchführungsverordnung, der InVeKos-Verordnung und der Direktzahlungen-Verpflichtungenverordnung sowie zur Aufhebung und Fortgeltung produktbezogener Verordnungen


 
 
 


Drucksache 853/11

... Die Verordnung (EG) Nr. 765/2008 schafft für Produkte, die europäischen Harmonisierungsrechtsvorschriften unterfallen, einen einheitlichen Rahmen für die Akkreditierung und Marktüberwachung. Die EU-Regelungen über die EU-weit einheitliche

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 853/11




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

Davon Bürokratiekosten aus Informationspflichten

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Gesetz zur Kennzeichnung von energieverbrauchsrelevanten Produkten, Kraftfahrzeugen und Reifen mit Angaben über den Verbrauch an Energie und an anderen wichtigen Ressourcen (Energieverbrauchskennzeichnungsgesetz - EnVKG)

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Begriffsbestimmungen

§ 3
Allgemeine Anforderungen an die Verbrauchskennzeichnung, an sonstige Produktinformationen sowie an Informationen in der Werbung und in sonstigen Werbeinformationen

§ 4
Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen

§ 5
Zuständigkeit für die Marktüberwachung und Zusammenarbeit; Verordnungsermächtigung

§ 6
Marktüberwachungskonzept

§ 7
Vermutungswirkung

§ 8
Stichprobenkontrollen und Marktüberwachungsmaßnahmen

§ 9
Adressaten der Stichprobenkontrollen und Marktüberwachungsmaßnahmen

§ 10
Betretensrechte, Befugnisse und Duldungspflichten

§ 11
Meldeverfahren

§ 12
Berichtspflichten

§ 13
Beauftragte Stelle

§ 14
Aufgaben der beauftragten Stelle

§ 15
Bußgeldvorschriften; Verordnungsermächtigung

Artikel 2
Änderung der Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Begriffsbestimmungen

§ 5
Nicht ausgestellte Geräte

§ 6a
Anforderungen an die Werbung

§ 6b
Anforderungen an technische Werbeschriften

§ 8
Ordnungswidrigkeiten

Artikel 3
Änderung der Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung

Artikel 4
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 5
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ziel und Regelungsinhalt

II. Gesetzgebungskompetenz

III. Gesetzesfolgen

1. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

2. Erfüllungsaufwand

2.1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

2.2 Erfüllungsaufwand der Wirtschaft

Bürokratiekosten aus Informationspflichten für Unternehmen

2.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

3. Weitere Kosten

3.1 Folgen für die Wirtschaft

IV. Gleichstellungsrelevanz

V. Auswirkungen auf die Nachhaltigkeit

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1853: Gesetzes zur Neuordnung des Energieverbrauchskennzeichnungsrechts


 
 
 


Drucksache 309/11

... Invasive gebietsfremde Arten (IGA) stellen für die Biodiversität in der EU eine spürbare Bedrohung dar, die in Zukunft noch zunehmen dürfte, soweit nicht auf allen Ebenen robuste Maßnahmen getroffen werden, um die Einschleppung und Etablierung dieser Arten zu bekämpfen und bereits eingeschleppte Arten unter Kontrolle zu bringen. 23 Invasive gebietsfremde Arten verursachen EU-weit Schäden in Höhe von ungefähr 12,5 Mrd. EUR jährlich. Obgleich IGA für viele Mitgliedstaaten eine Herausforderung darstellen, gibt es mit Ausnahme der Vorschriften für die Verwendung nicht heimischer und gebietsfremder Arten in der Aquakultur derzeit keine gezielte und umfassende EU-Regelung für diese Frage. Die vorliegende Strategie soll diese Lücke schließen, indem ein spezifisches EU-Legislativinstrument vorgeschlagen wird, mit dem die wichtigsten Herausforderungen (u.a. Einschleppungspfade, Früherkennung/Abwehr und Eindämmung/Bewirtschaftung von IGA) gemeistert werden könnten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 309/11




1. Einleitung

2. eine neue Grundlage für die Biodiversitätspolitik der EU

2.1. Ein doppeltes Handlungsmandat

2.2. Wertbestimmung unseres Naturkapitals seiner Vielfachen Vorteile

2.3. Biodiversitätswissen als Grundlage

3. Ein Handlungsrahmen für das kommende Jahrzehnt

3.1. Erhaltung Wiederherstellung der Natur

Einzelziel 1

3.2. Erhaltung Verbesserung der Ökosysteme ihrer Dienstleistungen

Einzelziel 2

3.3. Sicherstellung einer nachhaltigen Landwirtschaft, Forstwirtschaft Fischerei

Einzelziel 3*

Einzelziel 4

3.4. Bekämpfung invasiver Gebietsfremder Arten

Einzelziel 5

3.5. Bewältigung der Globalen Biodiversitätskrise

Einzelziel 6

3.6. Beiträge anderer Umweltmassnahmen Umweltinitiativen

4. Wir sitzen alle im selben Boot

4.1. Partnerschaften zum Schutz der Biodiversität

4.2. Mobilisierung von Mitteln zur Förderung des Schutzes von Biodiversität Ökosystemdienstleistungen

4.3. eine Gemeinsame Umsetzungsstrategie für die EU

5. Folgemassnahmen

Anhang

Einzelziel 1: Vollständige Umsetzung der Vogelschutz- und der HABITAT-Richtlinie

Maßnahme 1: Vollendung des Natura-2000-Netzes und Sicherstellung seiner ordnungsgemäßen Bewirtschaftung

Maßnahme 2: Sicherstellung einer angemessenen Finanzierung für Natura-2000-Gebiete

Maßnahme 3: Verstärkung der Sensibilisierung und Einbindung von Interessenträgern und Verbesserung der Durchsetzung

Maßnahme 4: Verbesserung und Rationalisierung von Überwachung und Berichterstattung

Einzelziel 2: Erhaltung Wiederherstellung von Ökosystemen Ökosystemdienstleistungen

Maßnahme 5: Verbesserung der Kenntnisse über Ökosysteme und Ökosystemdienstleistungen in der EU

Maßnahme 6: Festlegung von Prioritäten für die Wiederherstellung von Ökosystemen und Förderung der Nutzung grüner Infrastrukturen

Maßnahme 7: Vermeidung von Nettoverlusten an Biodiversität und Ökosystemdienstleistungen

Einzelziel 3: ERHÖHUNG des Beitrags von Land- und Forstwirtschaft zur Erhaltung Verbesserung der Biodiversität

Maßnahme 8: Verstärkung der Direktzahlungen für öffentliche Umweltgüter im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik der EU

Maßnahme 9: Bessere Ausrichtung der ländlichen Entwicklung auf die Erhaltung der Biodiversität

Maßnahme 10: Erhaltung der genetischen Vielfalt der europäischen Landwirtschaft

Maßnahme 11: Förderung des Schutzes und der Verbesserung der Waldbiodiversität durch Waldbesitzer

Maßnahme 12: Einbeziehung von Biodiversitätsmaßnahmen in Waldbewirtschaftungspläne

Einzelziel 4: Sicherstellung der nachhaltigen Nutzung von Fischereiressourcen

Maßnahme 13: Verbesserung der Bewirtschaftung befischter Bestände

Maßnahme 14: Eliminierung negativer Auswirkungen auf Fischbestände, Arten, Lebensräume und Ökosysteme

Einzelziel 5: Bekämpfung invasiver Gebietsfremder Arten

Maßnahme 15: Verschärfung der Pflanzen- und Tiergesundheitsvorschriften der EU

Maßnahme 16: Einführung eines speziellen Instruments für invasive gebietsfremde Arten

Einzelziel 6: Beitrag zur Vermeidung des Globalen Biodiversitätsverlustes

Maßnahme 17: Verringerung der indirekten Ursachen des Biodiversitätsverlustes

Maßnahme 18: Mobilisierung zusätzlicher Ressourcen für die Erhaltung der globalen Biodiversität

Maßnahme 19: „Biodiversitätsgerechte“ EU-Entwicklungszusammenarbeit

Maßnahme 20: Regelung des Zugangs zu genetischen Ressourcen und des angemessenen und fairen Ausgleichs der Vorteile aus ihrer Nutzung


 
 
 


Drucksache 639/11

... Die Europäische Kommission hat bei der Überarbeitung der internationalen Sicherheitsgrundnormen eng mit der IAEO und anderen internationalen Organisationen zusammengearbeitet. Es ist jedoch hervorzuheben, dass die Euratom-Richtlinie über grundlegende Sicherheitsnormen kein Mittel ist, um den internationalen Anforderungen Rechtsverbindlichkeit zu verleihen. Vor allem aus zwei Gründen können sich EU-Rechtsvorschriften nicht auf die internationalen Grundnormen beziehen bzw. diese übernehmen. Zum einen entspricht die Formulierung der internationalen Normen nicht den EU-Regeln für die Abfassung von Rechtstexten. Außerdem sind die internationalen Normen zuweilen viel zu detailliert und gehen über das hinaus, was im Euratom-Vertrag unter "grundlegenden" Normen verstanden wird. Bei den Euratom-Grundnormen sind ferner die Vorschriften für den Binnenmarkt zu beachten. Zum anderen wird bei den internationalen Sicherheitsgrundnormen berücksichtigt, dass alle Länder weltweit - bei einem unterschiedlichen Regulierungsniveau und unterschiedlich entwickelter technischer Infrastruktur - in der Lage sein müssen, sie einzuhalten. Die EU-Vorschriften sind anspruchsvoller. Euratom hat gemäß dem Vertrag die Aufgabe, einheitliche grundlegende Sicherheitsnormen festzulegen. Die Übernahme der internationalen Sicherheitsgrundnormen in einen EU-Rechtsakt ist daher nicht nur schwierig, sondern würde auch der wichtigen Rolle widersprechen, die Euratom seit 1959 spielt, sowie der Tatsache, dass bereits eine beträchtliche Anzahl von Rechtsvorschriften erlassen worden sind. Die Kommission strebt jedoch eine weitestmögliche Übereinstimmung zwischen den Euratom-Normen und den internationalen Normen an und erwägt, im Namen von Euratom die internationalen Normen gegebenenfalls zu unterstützen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 639/11




Vorschlag

Begründung

1. Hintergrund

1.1. Hintergrund und Ziele

1.2. Subsidiarität

1.3. Geltende Rechtsvorschriften

1.4. Vereinfachung

1.5. Internationaler Kontext

2. Anhörung interessierter Kreise und Folgenabschätzung 2. 1. Interessierte Kreise

2.2. Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte

3. 1. Kapitel I: Gegenstand und Anwendungsbereich

3.2. Kapitel II: Begriffsbestimmungen

3.3. Kapitel III: Strahlenschutzsystem

3.4. Kapitel IV: Anforderungen an Ausbildung, Fortbildung und Unterweisung im Bereich des Strahlenschutzes

3.5. Kapitel V: Rechtfertigung und aufsichtsrechtliche Kontrolle der Tätigkeiten

3.6. Kapitel VI: Schutz von Arbeitskräften, Auszubildenden und Studierenden

3.7. Kapitel VII: Schutz von Patienten und anderen Personen bei medizinischer Exposition

3.9. Kapitel IX: Umweltschutz

3.10. Kapitel X: Anforderungen an die aufsichtsrechtliche Kontrolle

3.11. Kapitel XI: Schlussbestimmungen

4. Auswirkungen auf den Haushalt

Vorschlag

Kapitel I
Gegenstand Anwendungsbereich

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Anwendungsbereich

Artikel 3
Ausschluss vom Anwendungsbereich

Kapitel II
Begriffsbestimmungen

Artikel 4

Kapitel III
Strahlenschutzsystem

Artikel 5
Allgemeine Grundsätze

Abschnitt 1
Optimierungsinstrumente

Artikel 6
Dosisrichtwerte für berufliche Expositionen und Expositionen der Bevölkerung

Artikel 7
Dosisrichtwerte für medizinische Expositionen

Artikel 8
Referenzwerte

Abschnitt 2
Dosisbegrenzung

Artikel 9
Altersbegrenzung für strahlenexponierte Arbeitskräfte

Artikel 10
Dosisgrenzwerte für berufliche Expositionen

Artikel 11
Schutz von Schwangeren

Artikel 12
Dosisgrenzwerte für Auszubildende und Studierende

Artikel 13
Dosisgrenzwerte für die Exposition der Bevölkerung

Artikel 14
Schätzung der effektiven Dosis und der Äquivalentdosis

Kapitel IV
Anforderungen an Ausbildung, FORTBILDUNG Unterweisung IM Bereich des Strahlenschutzes

Artikel 15
Allgemeine Zuständigkeiten für die Ausbildung, Fortbildung und Unterweisung

Artikel 16
Fortbildung von strahlenexponierten Arbeitskräften, Auszubildenden und Studierenden und deren Unterweisung

Artikel 17
Unterweisung und Fortbildung von Arbeitskräften, die einer potenziellen Exposition durch herrenlose Strahlenquellen ausgesetzt sind

Artikel 18
Unterweisung und Fortbildung der Notfalleinsatzkräfte

Artikel 19
Ausbildung, Unterweisung und Fortbildung im Bereich medizinischer Exposition

Kapitel V
Rechtfertigung aufsichtsrechtliche Kontrolle der Tätigkeiten

Artikel 20
Rechtfertigung von Tätigkeiten

Artikel 21
Rechtfertigung von Tätigkeiten mit Geräten oder Produkten, die ionisierende Strahlung aussenden

Artikel 22
Verbot von Tätigkeiten

Artikel 23
Tätigkeiten mit einer absichtlichen Exposition von Menschen zu nicht medizinischen Zwecken

Artikel 24
Ermittlung von Tätigkeiten mit natürlich vorkommenden radioaktiven Materialien

Artikel 25
Notifizierung

Artikel 26
Aufsichtsrechtliche Kontrolle

Artikel 27
Genehmigung

Artikel 28
Genehmigungsverfahren

Artikel 29
Freigabe aus der aufsichtsrechtlichen Kontrolle

Kapitel VI
Schutz von Arbeitskräften, AUSZUBILDENDEN Studierenden

Artikel 30
Zuständigkeiten

Artikel 31
Maßnahmen zum Schutz der Arbeitskräfte

Artikel 32
Konsultation des Strahlenschutzexperten

Artikel 33
Vorkehrungen am Arbeitsplatz

Artikel 34
Einstufung der Arbeitsstätten

Artikel 35
Anforderungen für Kontrollbereiche

Artikel 36
Anforderungen für Überwachungsbereiche

Artikel 37
Radiologische Überwachung des Arbeitsumfeldes

Artikel 38
Kategorien strahlenexponierter Arbeitskräfte

Artikel 39
Individuelle Überwachung

Artikel 40
Überwachung bei unfallbedingter Strahlenexposition

Artikel 41
Erfassung und Übermittlung der Ergebnisse

Artikel 42
Zugang zu den Ergebnissen

Artikel 43

Artikel 44
Medizinische Überwachung strahlenexponierter Arbeitskräfte

Artikel 45
Medizinische Einstufung

Artikel 46
Verbot der Beschäftigung oder Einstufung nicht tauglicher Arbeitskräfte als Kategorie-A-Arbeitskräfte

Artikel 47
Gesundheitsakten

Artikel 48
Besondere medizinische Überwachung

Artikel 49
Rechtsbehelfe

Artikel 50
Schutz externer Arbeitskräfte

Artikel 51
Gesondert genehmigte Strahlenexpositionen

Artikel 52
Berufsbedingte Notfallexposition

Artikel 53
Radon am Arbeitsplatz

Kapitel VII
Schutz von Patienten Anderen Personen bei medizinischer Exposition

Artikel 54
Rechtfertigung

Artikel 55
Optimierung

Artikel 56
Zuständigkeiten

Artikel 57
Verfahren

Artikel 58
Fortbildung

Artikel 59
Ausrüstung

Artikel 60
Besondere Anwendungen

Artikel 61
Besonderer Schutz während Schwangerschaft und Stillzeit

Artikel 62
Unfallbedingte und unbeabsichtigte Expositionen Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass

Artikel 63
Abschätzung der Bevölkerungsdosis

Kapitel VIII
Schutz der Bevölkerung

Abschnitt 1
Schutz der Bevölkerung UNTER normalen Bedingungen

Artikel 64
Grundsätze des Schutzes der Bevölkerung

Artikel 65
Schutz der Bevölkerung

Artikel 66
Abschätzung der Dosen für Einzelpersonen der Bevölkerung

Artikel 67
Überwachung der Ableitung radioaktiver Stoffe

Artikel 68
Aufgaben der Unternehmen

Artikel 69
Umweltüberwachungsprogramm

Abschnitt 2
NOTFALL-EXPOSITIONSSITUATIONEN

Artikel 70
Notfalleinsätze

Artikel 71
Informationen für die von einem Notfall wahrscheinlich betroffene Bevölkerung

Artikel 72
Informationen für die von einem Notfall tatsächlich betroffene Bevölkerung

Abschnitt 3
Bestehende EXPOSITIONSSITUATIONEN

Artikel 73
Kontaminierte Bereiche

Artikel 74
Radon in Wohnräumen und öffentlich zugänglichen Gebäuden

Artikel 75
Baumaterialien

Kapitel IX
Umweltschutz

Artikel 76
Umweltkriterien

Artikel 77
Genehmigte Ableitungsgrenzwerte

Artikel 78
Unfallbedingte Freisetzungen

Artikel 79
Umweltüberwachung

Kapitel X
Anforderungen an die aufsichtsrechtliche Kontrolle

Abschnitt 1
Institutionelle Infrastruktur

Artikel 80
Zuständige Behörde

Artikel 81
Anerkennung von Diensten und Fachleuten

Artikel 82
Arbeitsmedizinische Dienste

Artikel 83
Dosimetrie-Dienste

Artikel 84
Strahlenschutzexperte

Artikel 85
Medizinphysik-Experte

Artikel 86
Strahlenschutzbeauftragter

Abschnitt 2
Kontrolle Umschlossener Strahlenquellen

Artikel 87
Allgemeine Anforderungen

Artikel 88
Anforderungen an die Kontrolle hoch radioaktiver umschlossener Strahlenquellen

Artikel 89
Besondere Anforderungen an die Zulassung für den Umgang mit hoch radioaktiven umschlossenen Strahlenquellen

Artikel 90
Aufzeichnungen des Unternehmens

Artikel 91
Aufzeichnungen der zuständigen Behörden

Artikel 92
Sicherung hoch radioaktiver umschlossener Strahlenquellen

Abschnitt 3
herrenlose Strahlenquellen

Artikel 93
Entdeckung herrenloser Strahlenquellen

Artikel 94
Metall-Kontaminierung

Artikel 95
Bergung, Handhabung und Entsorgung herrenloser Strahlenquellen

Artikel 96
Finanzielle Absicherung für den Umgang mit herrenlosen Strahlenquellen

Abschnitt 4
NOTFALL-EXPOSITIONSSITUATIONEN

Artikel 97
Notfallmanagementsystem

Artikel 98
Notfallvorsorge

Artikel 99
Internationale Zusammenarbeit

Abschnitt 5
Bestehende EXPOSITIONSSITUATIONEN

Artikel 100
Programme für bestehende Expositionssituationen

Artikel 101
Festlegung von Strategien

Artikel 102
Durchführung der Strategien

Artikel 103
Radon-Maßnahmenplan

Abschnitt 6
Durchsetzungssystem

Artikel 104
Inspektionen

Artikel 105
Durchsetzung

Artikel 106
Sanktionen

Kapitel XI
Schlussbestimmungen

Artikel 107
Umsetzung

Artikel 108
Aufhebung

Artikel 109
Inkrafttreten

Artikel 110
Adressaten

Anhang I
Bandbreiten für Referenzwerte für die Exposition der Bevölkerung

Anhang II
Aktivitätswerte zur Definition hoch radioaktiver umschlossener Strahlenquellen

Anhang III
Inverkehrbringen von Geräten oder Produkten

Anhang IV
Tätigkeiten, die mit einer Exposition zwecks nicht medizinischer Bildgebung verbunden sind

Anhang V
Liste industrieller Tätigkeiten mit Einsatz natürlich vorkommender radioaktiver Materialien

Anhang VI
Freistellungs- und Freigabekriterien

1. Freistellung

2. Freistellungs- und Freigabewerte

3. Allgemeine Freistellungs- und Freigabekriterien

Anhang VII
Definition und Verwendung des Aktivitätskonzentrationsindex für die von Baumaterialien emittierte Gammastrahlung

Anhang VIII
Datensystem für die individuelle Strahlenüberwachung

Allgemeine Bestimmungen

A: Daten, die in das Datensystem für die individuelle Strahlenüberwachung aufzunehmen sind

B: Daten zu externen Arbeitskräften, die über das Datensystem für die individuelle Strahlenüberwachung zu übermitteln sind

C. Bestimmungen für den persönlichen Strahlenschutzpass

Anhang IX

A. Im Rahmen eines Notfallmanagementsystems zu berücksichtigende Aspekte

B. Im Rahmen eines Notfallplans zu berücksichtigende Aspekte

Anhang X

A. Im Voraus bereitzustellende Informationen für die in einer Notfallsituation voraussichtlich betroffenen Einzelpersonen der Bevölkerung

B. In einem Notfall bereitzustellende Informationen für die betroffenen Einzelpersonen der Bevölkerung

Anhang XI
Als Anhaltspunkt dienende Liste von Baumaterialien, für die Kontrollmaßnahmen hinsichtlich der emittierten Gammastrahlen in Betracht zu ziehen sind

Anhang XII
Informationen in den Aufzeichnungen über hoch radioaktive umschlossene Strahlenquellen

Anhang XIII
Bereitstellung von Daten über hoch radioaktive umschlossene Strahlenquellen

Anhang XIV
Anforderungen an für hoch radioaktive umschlossene Strahlenquellen zuständige Unternehmen

Anhang XV
Identifizierung und Kennzeichnung hoch radioaktiver umschlossener Strahlenquellen

Anhang XVI
Als Anhaltspunkt dienende Liste von Punkten, die im nationalen Maßnahmenplan zum Umgang mit langfristigen Risiken von Radon-Expositionen enthalten sein sollten


 
 
 


Drucksache 159/11

... 10. ist besorgt über die Komplexität der EU-Regeln für die Finanzmärkte und die Leitlinien für europäische Finanzinstrumente, insbesondere wenn europäische Fonds und Programme zur Unterstützung einzelner Unternehmen durch die Bereitstellung relativ kleiner Finanzierungssummen genutzt werden; ist der Ansicht, dass der Kosten- bzw. Zeitaufwand, der notwendig ist, um diesen Bestimmungen zu entsprechen, völlig außer Verhältnis zum Nutzen für den Endempfänger der Finanzmittel steht; fordert ein gestrafftes Management, effiziente Verwaltung und Berichterstattung sowie Kosteneffizienz im Zusammenhang mit innovativen Finanzinstrumenten; dringt darauf, dass Banken, Intermediäre und Empfänger durch den damit zusammenhängenden Verwaltungsaufwand nicht entmutigt oder abgehalten werden dürfen, Programme und Fonds zu nutzen; fordert die Kommission auf, vereinfachte und kostengünstigere Regeln und Leitlinien vorzuschlagen, insbesondere für Programme, mit denen eine kleinvolumigere KMU-Finanzierung in Form von Garantien und Mezzanine- oder Equity-Instrumenten unterstützt werden soll;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 159/11




Entschließung

Stärkung des Funktionierens der KMU-Finanzierungsmechanismen

3 Marktversagen

Beseitigung von administrativen Hindernissen

Entschließung

Entschließung

Entschließung

Entschließung


 
 
 


Drucksache 834/11 (Beschluss)

... 32. Der Vorschlag sieht die verpflichtende Nutzung des IMI durch die zuständigen Behörden vor. Auf dieses System stützen sich insbesondere Teile der Regelungen zum europäischen Berufsausweis wie auch zum sogenannten Vorwarnmechanismus. Der Bundesrat hält IMI grundsätzlich für ein geeignetes Instrument, um den Austausch zwischen den zuständigen Behörden zu erleichtern und die Transparenz zu erhöhen. Zurzeit ist eine erforderliche Funktionalität für die geplanten Regelungen allerdings noch nicht erreicht. Die EU-Regelungen, die sich auf IMI stützen, können erst in Kraft treten, wenn in IMI die notwendigen Voraussetzungen geschaffen worden sind und alle zuständigen Behörden das System entsprechend den Vorgaben nutzen. Die Anforderungen des Datenschutzes müssen erfüllt sein.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 834/11 (Beschluss)




Europäischer Berufsausweis

2 Allgemeines

Zu einzelnen Vorschriften

Artikel 4a

Artikel 4c

Artikel 4a
bis e

Zum Beruf des Notars

Artikel 4f

Artikel 4b
und 4e (IMI)

Artikel 7

Artikel 12

Artikel 11
und 13

Artikel 14

Artikel 21

Artikel 24

Artikel 31

Artikel 46
Absatz 1 Buchstabe a und b

Artikel 49a

Artikel 53

Artikel 55a

Artikel 56a

Artikel 57

Artikel 58a

Artikel 59

Anhang IV

Vorlagenbezogene Vertreterbenennung

Berücksichtigung der Stellungnahme und Direktzuleitung an die Kommission


 
 
 


Drucksache 78/11

... Bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben betreiben Bund, Länder und Gemeinden Anwendungen, die geregelte Stoffe enthalten. Ihre Haushalte wurden daher durch Kosten der bisherigen, in den §§ 3, 4 und 5 normierten Pflichten belastet, die jetzt wegfallen. Da diese nationalen Pflichten durch EU-Regelungen ersetzt wurden, werden die aufgrund der nationalen Streichung erwarteten Einsparungen allerdings aufgehoben. Ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass aufgrund des bereits bisher normierten Nachfüllverbotes für das Kältemittel HFCKW 22 ab dem 1.1.2015 entsprechende Bestandsanlagen in den nächsten Jahren umgerüstet oder ersetzt werden müssen und sich der von den Regelungen betroffene Anlagenbestand schon vor diesem Zeitpunkt deutlich verringern wird.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 78/11




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

1 Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2 Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten und Preiswirkungen

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Änderung der Chemikalien-Ozonschichtverordnung

§ 2
Anzeige der Verwendung von Halonen

§ 4
Verhinderung des Austritts in die Atmosphäre; Dichtheitsprüfungen; Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflicht

Artikel 2
Änderung der Chemikalien Straf- und Bußgeldverordnung

§ 1
Straftaten nach der Verordnung (EG) Nr. 1005/2009

§ 3
Ordnungswidrigkeiten nach der Verordnung (EG) Nr. 1005/2009

Artikel 3
Änderung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung

Artikel 4
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 5
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Verordnung

II. Verordnungsermächtigungen

III. Regelungsnotwendigkeit, Alternativen, Rechts- und Verwaltungsvereinfachung, Nachhaltigkeit

IV. Kosten und Preiswirkungen

1. Kosten der öffentlichen Haushalte

a Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

b Vollzugsaufwand

2. Sonstige Kosten und Preiswirkungen

V. Bürokratiekosten

VI. Gleichstellung von Frauen und Männern

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1473 : Verordnung zur Anpassung chemikalienrechtlicher Vorschriften an die Verordnung (EG) Nr. 1005/2009 über Stoffe, die die zum Abbau der Ozonschicht beitragen, sowie des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung an Änderungen der Gefahrstoffverordnung


 
 
 


Drucksache 179/11

... – Ausdehnung unserer Verkehrs- und Infrastrukturpolitik auf unsere unmittelbaren Nachbarn, unter anderem bei der Ausarbeitung von Mobilitätskontinuitätsplänen und zur Erreichung einer engeren Marktintegration 23. Ein Kooperationsrahmen ähnlich wie der Verkehrsvertrag für den westlichen Balkan könnte genutzt werden, um die EU-Regeln auf andere Nachbarländer auszudehnen. Vollendung des gemeinsamen europäischen Luftverkehrsraums mit 58 Ländern und 1 Mrd. Einwohnern. 24 Zusammenarbeit mit den Mittelmeer-Partnern bei der Umsetzung einer Seeverkehrsstrategie für das Mittelmeer, um die technische Sicherheit, Gefahrenabwehr und Überwachung zu verbessern 25. Förderung der weltweiten Einführung von SESAR-, ERTMS- und ITS-Technologie und Schaffung von Forschungs- und Innovationspartnerschaften auch auf internationaler Ebene.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 179/11




Weissbuch
Fahrplan zu einem einheitlichen europäischen Verkehrsraum – Hin zu einem wettbewerbsorientierten und ressourcenschonenden Verkehrssystem

1. Zukunftsausrichtung des Europäischen Verkehrsraums

2. Eine Vision für ein wettbewerbsorientiertes nachhaltiges Verkehrssystem

2.1. Verkehrswachstum gewährleisten und Mobilität unterstützen bei Erreichung des Emissionsminderungsziels von 60 %

2.2. Ein effizientes Kernnetz für die multimodale Beförderung von Personen und Gütern zwischen Städten

2.3. Weltweit faire Wettbewerbsbedingungen für den Personenfernverkehr und interkontinentalen Güterverkehr

2.4. Umweltfreundlicher Stadt- und Pendlerverkehr

2.5. Zehn Ziele für ein wettbewerbsorientiertes und ressourcenschonendes Verkehrssystem: Orientierungswerte zur Erreichung des Ziels einer Verringerung der Treibhausgasemissionen um 60 %

Entwicklung und Einführung neuer und nachhaltiger Kraftstoffe und Antriebssysteme

Optimierung der Leistung multimodaler Logistikketten, unter anderem durch stärkere Nutzung energieeffizienterer Verkehrsträger

Steigerung der Effizienz des Verkehrs und der Infrastrukturnutzung durch Informationssysteme und marktgestützte Anreize

3. Die Strategie - Was zu tun ist

3.1. Ein einheitlicher europäischer Verkehrsraum

3.2. Innovationen für die Zukunft – Technologie und Verhalten

Eine europäische Forschungs-, Innovations- und Einführungsstrategie für den Verkehr

Innovative Mobilitätsmuster

3.3. Moderne Infrastruktur, intelligente Bepreisung und Finanzierung

Ein europäisches Mobilitätsnetz

Richtige Preissetzung und Vermeidung von Verzerrungen

3.4. Die externe Dimension

4. Fazit

Anhang I
Liste der Initiativen

1. Effizientes integriertes Mobilitätssystem

1.1. Einheitlicher europäischer Verkehrsraum

1. Ein wirklicher Binnenmarkt für Schienenverkehrsdienste

2. Vollendung des einheitlichen europäischen Luftraums

3. Kapazität und Qualität der Flughäfen

4. „Blauer Gürtel“ im Seeverkehr und Marktzugang in den Häfen

5. Geeignete Rahmenbedingungen für die Binnenschifffahrt

6. Güterkraftverkehr

7. Multimodaler Güterverkehr: e-Freight

1.2. Förderung hochwertiger Arbeitsplätze und Arbeitsbedingungen

8. Sozialregelungen für Berufskraftfahrer

9. Sozialagenda für den Seeverkehr

10. Sozial verantwortlicher Luftverkehrssektor

11. Evaluierung des verkehrsträgerübergreifenden EU-Konzepts für Beschäftigung und Arbeitsbedingungen

1.3. Sicherer Verkehr

12. Gefahrenabwehr im Frachtverkehr

13. Hohes Sicherheitsniveau für Fluggäste bei möglichst geringer Belästigung

14. Gefahrenabwehr im Landverkehr

15. Durchgängige Gefahrenabwehr

1.4. Maßnahmen im Bereich der Verkehrssicherheit zur Rettung Tausender von Menschenleben

16. Ziel einer „Vision Null“ für die Straßenverkehrssicherheit

17. Europäische Strategie für die Sicherheit der Zivilluftfahrt

18. Sicherheit im Seeverkehr

19. Eisenbahnsicherheit

20. Beförderung gefährlicher Güter

1.5. Qualität und Zuverlässigkeit der Dienstleistung

21. Passagierrechte

22. Nahtlose Tür-zu-Tür-Beförderungen

23. Pläne zur Aufrechterhaltung der Mobilität

2. Innovation für die Zukunft: Technologie Verhaltensweisen

2.1. Europäische Forschungs- und Innovationspolitik für den Verkehr

24. Technologiefahrplan

25. Innovations- und Umsetzungsstrategie

26. Rechtsrahmen für innovativen Verkehr

2.2. Förderung eines nachhaltigeren Verhaltens

27. Reiseinformationen

28. Kennzeichnung der CO2-Emissionen und Kraftstoffeffizienz von Fahrzeugen

29. Rechner für den CO2-Fußabdruck

30. Umweltbewusstes Fahren und Geschwindigkeitsbegrenzungen

2.3. Integrierte urbane Mobilität

31. Pläne für urbane Mobilität

32. EU-Rahmen für die Innenstadt-Maut

33. Strategie zur annähernd emissionsfreien Stadtlogistik bis 2030

3. Moderne Infrastruktur intelligente Finanzierung

3.1. Verkehrsinfrastruktur: territorialer Zusammenhalt und Wirtschaftswachstum

34. Kernnetz einer strategischen europäischen Infrastruktur – ein europäisches Mobilitätsnetz

35. Multimodale Güterverkehrskorridore für nachhaltige Verkehrsnetze

36. Kriterien für die Ex-ante-Evaluierung von Projekten

3.2. Kohärenter Finanzierungsrahmen

37. Neuer Finanzierungsrahmen für Verkehrsinfrastruktur

38. Einbeziehung der Privatwirtschaft

3.3. Richtige Preissetzung und Vermeidung von Verzerrungen

39. Intelligente Preisgestaltung und Besteuerung

Phase I bis 2016

Phase II 2016 bis 2020

4. Externe Dimension

40. Der Verkehr in der Welt und seine externe Dimension


 
 
 


Drucksache 817/1/11

... Der Evaluationsbericht zur Umgebungsrichtlinie (Quelle: Impact Assessment and Proposal of Action Plan, Final Report on Task 3, Milieu Ltd., Risk and Policy Analysis Ltd. (RPA) and TNO, May 2010) sieht Potentiale von 2 bis 5 dB(A) bei der Reduzierung der Fahrzeuggeräuschemissionen. Hierzu ist eine Anpassung des EU-weit gültigen Typprüfverfahrens bei der Zulassung von Kraftfahrzeugen in Verbindung mit der Festsetzung von Grenzwerten für Fahrzeuggeräuschemissionen erforderlich. Die Umgebungslärmrichtlinie selbst sieht bereits die Anpassung von relevanten EU-Regelungen vor, wenn sich dies zum Zweck der Lärmminderung als geboten herausstellen sollte.



Drucksache 512/1/11

... 3. Jedoch hält der Bundesrat die bestehenden EU-Regelungen für die elektronische Kennzeichnung von Rindern für ausreichend, nach denen Mitgliedstaaten jetzt die Verwendung der zweiten Ohrmarke mit einem elektronischen Speicher genehmigen können (Verordnung (EG) Nr.

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Drucksache 512/1/11




Zur Vorlage allgemein

Zu den einzelnen Vorschriften


 
 
 


Drucksache 37/11

... 33. Sollten die EU-Regeln auch einen Zuständigkeitstransfer abdecken? Bitte erläutern Sie die Gründe.

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Drucksache 37/11




Grünbuch über die Modernisierung der europäischen Politik im Bereich des öffentlichen Auftragswesens: Wege zu einem effizienteren europäischen Markt für öffentliche Aufträge

1. Worum geht es bei den EU-Vorschriften für das öffentliche Auftragswesen

1.1. Beschaffung

1.2. Öffentliche Aufträge

Dienstleistungen gemäß Anhang II Teile A und B

5 Schwellenwerte

1.3. Öffentliche Auftraggeber

Auftragsvergabe durch öffentliche Stellen

Öffentliche Versorgungsleistungen

2. Verbesserung des Instrumentarium für die öffentlichen Auftraggeber

2.1. Modernisierung der Verfahren

Allgemeine Verfahren

Mehr Verhandlungen

Gewerbliche Güter und Dienstleistungen

Auswahl und Zuschlagserteilung

Berücksichtigung früherer Erfahrungen

Spezifische Instrumentarien für Versorgungsunternehmen

2.2. Spezifische Instrumente für kleine öffentliche Auftraggeber

Mehr Rechtssicherheit für die Vergabe von Aufträgen unterhalb der Richtlinienschwellenwerte

2.3. Öffentlich-öffentliche Zusammenarbeit

2.4. Angemessene Instrumentarien für die Zusammenführung der Nachfrage / gemeinsame Auftragsvergabe

2.5. Bedenken im Hinblick auf die Auftragsausführung

Wesentliche Änderungen

Änderungen hinsichtlich des Auftragnehmers und Beendigung von Aufträgen

Vergabe von Unteraufträgen

3. Bessere Zugänglichkeit des Europäischen Beschaffungsmarkts

3.1. Besserer Zugang für KMU und Neugründungen

Verringerung der Verwaltungslasten in der Auswahlphase

Sonstige Vorschläge

3.2. Gewährleistung eines fairen und wirksamen Wettbewerbs

Verhinderung von wettbewerbswidrigem Verhalten

3.3. Vergabe im Falle nicht vorhandenen Wettbewerbs/bei Vorhandensein von Ausschließlichkeitsrechten

4. Die öffentliche Auftragsvergabe als Strategische Antwort auf neue Herausforderungen

4.1. „Beschaffungstechnik“ – Erreichung der Ziele von Europa 2020

Beschreibung des Auftragsgegenstands und technische Spezifikationen

Festlegung besonders relevanter Auswahlkriterien

Anwendung der zweckmäßigsten Zuschlagskriterien

Vorgabe angemessener Klauseln für die Auftragsausführung

Prüfung der Anforderungen

Verknüpfung mit Auftragsgegenstand/Auftragsausführung

4.2. „Beschaffungsgegenstand“ – Förderung der Ziele von Europa 2020

4.3. Innovation

4.4. Sozialwesen

5. Gewährleistung ordnungsgemässer Verfahren

5.1. Vermeidung von Interessenkonflikten

5.2. Bekämpfung von Günstlingswirtschaft und Korruption

5.3. Ausschluss „unseriöser“ Bieter

5.4. Vermeidung unfairer Vorteile

6. Zugang von Lieferanten aus Drittländern zum EU-Markt


 
 
 


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Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.