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"EU-Rechtsrahmen"
Drucksache 202/1/20
Empfehlungen der Ausschüsse
Entschließung des Bundesrates zur Verringerung des Exports von Plastikmüll - Antrag des Landes Niedersachsen -
... Übereinkommens nach Überführung in die EU-Abfallverbringungsverordnung sind zu evaluieren, bevor weitere Verschärfungen des EU-Rechtsrahmens im Hinblick auf die Verbringung von Kunststoffabfällen diskutiert werden. Diese Diskussion wäre dann im Rahmen der Vertragsstaatenkonferenz des
1. Zu Nummer 4, Nummer 5
2. Zu Nummer 5
3. Zu Nummer 5a - neu -
4. Zu Nummer 6
5. Zu Nummer 6
6. Zu Nummer 8 - neu -
7. Zu Nummer 8 - neu -
Drucksache 95/1/20
Empfehlungen der Ausschüsse
Weißbuch der Kommission zur künstlichen Intelligenz: Ein europäisches Konzept für Exzellenz und Vertrauen - COM(2020) 65 final
... 16. Allerdings erscheint es nicht ausreichend, einen einheitlichen EU-Rechtsrahmen nur für KI-Anwendungen mit hohem Risiko zu schaffen. Ein Mindestmaß an verbindlichen Qualitätsanforderungen und Transparenz muss auch für KI-Anwendungen mit mäßigem Risikopotenzial gelten.
Drucksache 95/20 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Weißbuch der Kommission zur künstlichen Intelligenz: Ein europäisches Konzept für Exzellenz und Vertrauen - COM(2020) 65 final
... 16. Allerdings erscheint es nicht ausreichend, einen einheitlichen EU-Rechtsrahmen nur für KI-Anwendungen mit hohem Risiko zu schaffen. Ein Mindestmaß an verbindlichen Qualitätsanforderungen und Transparenz muss auch für KI-Anwendungen mit mäßigem Risikopotenzial gelten.
Drucksache 135/20 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Ein neuer Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft - Für ein saubereres und wettbewerbsfähigeres Europa - COM(2020) 98 final
... 10. Die im Aktionsplan genannten EU-Rechtsrahmen und Maßnahmen dürfen keine neuen administrativen und legislativen Hemmnisse für die Verwendung von biologischen und erneuerbaren Rohstoffen, insbesondere für die Holzproduktion und -verwendung, aufbauen, vor allem keine zusätzlichen Hürden schaffen. Der Bundesrat weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass gerade für die ohnehin bereits stark betroffenen Waldbesitzer Mehrbelastungen durch zusätzliche Bürokratie unbedingt vermieden werden müssen.
Drucksache 202/20
Antrag des Landes Niedersachsen
Entschließung des Bundesrates zur Verringerung des Exports von Plastikmüll
... 5. Der Bundesrat hält eine solche Maßnahme allein jedoch nicht für ausreichend und fordert die Bundesregierung daher auf, sich im Rahmen der am 01. Juli 2020 beginnenden EU Ratspräsidentschaft Deutschlands, für eine weitere Verschärfung des EU-Rechtsrahmens im Zusammenhang mit dem Export von Kunststoffabfällen einzusetzen.
Drucksache 452/20 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Eine Wasserstoffstrategie für ein klimaneutrales Europa - COM(2020) 301 final
... 5. Er erhofft sich von der Umsetzung der EU-Wasserstoffstrategie eine Stärkung der EU-weiten Nachfrage und Produktion mit Leitmärkten für grüne Wasserstofftechnologien. Außerdem ist ein unterstützender EU-Rechtsrahmen wichtig, um die Marktentwicklung und die Infrastruktur einschließlich der EU-weiten Nachhaltigkeitsklassifizierung von Wasserstoff voranzubringen.
Drucksache 452/1/20
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen:
... 7. Der Bundesrat erhofft sich von der Umsetzung der EU-Wasserstoffstrategie eine Stärkung der EU-weiten Nachfrage und Produktion mit Leitmärkten für grüne Wasserstofftechnologien. Außerdem ist ein unterstützender EU-Rechtsrahmen wichtig, um die Marktentwicklung und die Infrastruktur ein- schließlich der EU-weiten Nachhaltigkeitsklassifizierung von Wasserstoff voranzubringen.
Drucksache 135/1/20
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen:
... 17. Die im Aktionsplan genannten EU-Rechtsrahmen und Maßnahmen dürfen keine neuen administrativen und legislativen Hemmnisse für die Verwendung von biologischen und erneuerbaren Rohstoffen, insbesondere für die Holzproduktion und -verwendung, aufbauen, vor allem keine zusätzlichen Hürden schaffen. Der Bundesrat weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass gerade für die ohnehin bereits stark betroffenen Waldbesitzer Mehrbelastungen durch zusätzliche Bürokratie unbedingt vermieden werden müssen.
Drucksache 325/20
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission zu einem Aktionsplan für eine umfassende Politik der Union zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung
... Der EU-Rechtsrahmen ist weitreichend. Der Kreis der sogenannten Verpflichteten18 und die Liste der Vortaten wurden schrittweise erweitert, das wirtschaftliche Eigentum und der risikobasierte Ansatz stärker in den Fokus gerückt und Hindernisse für die Kommunikation und Zusammenarbeit zwischen den zuständigen Behörden weitgehend beseitigt. Dieser Rahmen bietet den Mitgliedstaaten ein umfassendes Regelungsumfeld, um Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu bekämpfen.
2 ÜBERMITTLUNGSVERMERK
Mitteilung
I. Einführung
II. Gewährleistung der WIRKSAMEN Umsetzung des bestehenden EU-RAHMENS zur Bekämpfung von GELDWÄSCHE und TERRORISMUSFINANZIERUNG
Gewährleistung der wirksamen Umsetzung und Anwendung der Geldwäscherichtlinie
Monitoring der Kapazitäten der Mitgliedstaaten für die Geldwäscheprävention und die Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung
Europäische Bankenaufsichtsbehörde EBA
III. Schaffung eines VERBESSERTEN REGELWERKS
IV. Einführung einer auf Ebene ANGESIEDELTEN Aufsicht zur Bekämpfung von GELDWÄSCHE und TERRORISMUSFINANZIERUNG
Die Aufgaben der auf EU-Ebene angesiedelten Aufsicht für die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung
Anwendungsbereich einer Aufsicht auf EU-Ebene
Art der EU-Einrichtung
V. Einrichtung eines KOORDINIERUNGS-UND UNTERSTÜTZUNGSMECHANISMUS für zentrale MELDESTELLEN
Rolle eines Koordinierungs- und Unterstützungsmechanismus auf EU-Ebene
Die für einen Koordinierungs- und Unterstützungsmechanismus auf EU-Ebene zuständige Einrichtung
VI. DURCHSETZUNG der auf UNIONSEBENE geltenden STRAFRECHTLICHEN Bestimmungen und INFORMATIONSAUSTAUSCH
VII. STÄRKUNG der Internationalen Dimension des Rahmens zur Bekämpfung von GELDWÄSCHE und TERRORISMUSFINANZIERUNG
VIII. die nächsten Schritte: EIN Fahrplan
Drucksache 283/19
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 715/2007
über die Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen hinsichtlich der Emissionen von leichten Personenkraftwagen und Nutzfahrzeugen (Euro 5 und Euro 6) und über den Zugang zu Reparatur- und Wartungsinformationen für Fahrzeuge - COM(2019) 208 final
... - Kohärenz mit bestehenden Vorschriften in diesem Bereich Verordnungen über Emissionen werden als Teil des EU-Rechtsrahmens für die Typgenehmigung von Personenkraftwagen, Lieferwagen, Lastkraftwagen sowie Bussen verabschiedet. Die aufeinander folgenden "Euro"-Normen werden für leichte Nutzfahrzeuge (Personenkraftwagen und Lieferwagen) durch arabische und für schwere Nutzfahrzeuge (Lastkraftwagen und Busse) durch römische Zahlen bezeichnet. Die neuesten Normen sind Euro 6 für leichte und Euro VI für schwere Nutzfahrzeuge.
Vorschlag
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
- Gründe und Ziele des Vorschlags
- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen
2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und VERHÄLTNISMÄẞIGKEIT
- Rechtsgrundlage
- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit
- Verhältnismäßigkeit
- Wahl des Instruments
3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung
- Expost-Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften
- Konsultation der Interessenträger
- Einholung und Nutzung von Expertenwissen
- Folgenabschätzung
- Grundrechte
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Angaben
- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten
- Erläuternde Dokumente bei Richtlinien
Vorschlag
Artikel 1
Artikel 8 Delegierte Rechtsakte über den Zugang zu Fahrzeug-Reparatur- und Wartungsinformationen
Artikel 14a Ausübung der Befugnisübertragung
Artikel 15 Ausschussverfahren
Artikel 2
Artikel 3
2 ANNEX
Anhang
Table 2a Übereinstimmungsfaktoren für die Emissionen im praktischen Fahrbetrieb
Drucksache 347/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, die Europäische Zentralbank, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, den Ausschuss der Regionen und die Europäische Investitionsbank: Vorbereitung auf den Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union am 30. März 2019
... In diesem Zusammenhang sei daran erinnert, dass der EU-Rechtsrahmen, der für Drittländer gilt, bereits vorhanden ist und den Interessenträgern bekannt sein sollte. Dieser Rechtsrahmen bleibt am Austrittsdatum unverändert bestehen. Die Kommission hat Hinweise veröffentlicht (siehe unten und Anhang), in denen sie an die Vorschriften erinnert, die Anwendung finden, wenn das Vereinigte Königreich zum Drittland wird.
Mitteilung
Tagung des Europäischen Rates Artikel 50 , 29. April 20171
Tagung des Europäischen Rates Artikel 50 , 29. März 20182
Tagung des Europäischen Rates Artikel 50 , 29. Juni 20183
4 Zusammenfassung:
1. Hintergrund
2. Der Unterschied zwischen Vorbereitung und Notfallvorsorge
a Vorbereitungsmaßnahmen
b Notfallmaßnahmen
3. Wer sollte sich vorbereiten?
a Änderungen von Rechtsvorschriften und sonstige Instrumente
b Hinweise der Kommissionsdienststellen zur Vorbereitung auf den Austritt des Vereinigten Königreichs
c Die Verlegung von EU-Agenturen und -Einrichtungen
d Sonstige Arbeitsbereiche
4. Schlussfolgerung
ANNEX Anhang der Mitteilung der Kommission an Das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, die Europäische Zentralbank, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, den Ausschuss der Regionen und die Europäische INVESTITIONSBANK: Vorbereitung auf den Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union am 30. März 2019
Drucksache 617/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, die Europäische Zentralbank, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, den Ausschuss der Regionen und die Europäische Investitionsbank: Die Investitionsoffensive für Europa - Bestandsaufnahme und nächste Schritte
... Im Laufe der Jahre hat die Kommission sich für den Abbau regulatorischer Hürden, die den grenzüberschreitenden Handel und Investitionen im Binnenmarkt hemmen, eingesetzt. Der Binnenmarkt, der zu den größten Erfolgen und Stärken Europas zählt, hat zur Schaffung von neuen Möglichkeiten und Größenvorteilen für die europäischen Unternehmen beigetragen und es den Menschen ermöglicht, dort zu leben, zu studieren und zu arbeiten, wo sie möchten. Im Oktober 2015 nahm die Kommission ihre Binnenmarktstrategie an, deren besonderer Schwerpunkt darauf liegt, Investitionen zu fördern, indem verbleibende Hemmnisse abgebaut werden und für eine bessere Berechenbarkeit der Regulierung gesorgt wird. Aufbauend auf der Binnenmarktstrategie enthält das Paket zur öffentlichen Auftragsvergabe aus dem Jahr 2017 verschiedene Maßnahmen mit dem Ziel, den EU-Rechtsrahmen für das Vergabewesen auszubauen und eine strategischere Umsetzung der bestehenden Regeln anzuregen. Eine faire, berechenbare und transparente Auftragsvergabe ist von zentraler Bedeutung für die Investitionsförderung.17
Mitteilung
1. Europas Initiative zur Investitionsförderung
Abbildung 1 Rückgang und Erholung der Investitionsrate
2. Die Investitionsoffensive für Europa liefert konkrete Ergebnisse
Abbildung 2 Ergebnisse des Europäischen Fonds für strategische Investitionen, Stand November 2018
Beispiele von der Europäischen Plattform für Investitionsberatung
3. Abbau von Investitionshemmnissen
3.1 Initiativen auf EU-Ebene
Vertiefung des Binnenmarkts in allen seinen Dimensionen
5 Kapitalmärkte
Verkehrs - und Energieinfrastrukturen
Menschen, Bildung und Kompetenzen
Europäische Struktur- und Investitionsfonds
Staatliche Beihilfen
3.2 Beseitigung von Hemmnissen auf nationaler und regionaler Ebene
4. Schlussfolgerungen und Schlüsselbereiche für vorrangige Maßnahmen
ANNEXES 1 to 2 ANHÄNGE zur Mitteilung der Kommission an Das Europäische Parlament, den Rat, die Europäische Zentralbank, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, den Ausschuss der Regionen und die Europäische INVESTITIONSBANK Die Investitionsoffensive für Europa: Bestandsaufnahme und nächste Schritte
Anhang 1 in AUSSCHÜSSEN des Rates GEFÜHRTE THEMATISCHE DISKUSSIONEN über INVESTITIONSHEMMNISSE
1. Investitionsergebnisse und Engpässe
2. Infrastrukturinvestitionen
3. Investitionen in immaterielle Vermögenswerte
Anhang 2 Fortschritte der Mitgliedstaaten BEI der Bewältigung von Herausforderungen IM Bereich INVESTITIONEN
Drucksache 116/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über unlautere Handelspraktiken in den Geschäftsbeziehungen zwischen Unternehmen in der Lebensmittelversorgungskette - COM(2018) 173 final
... Im Juni 2016 forderte das Europäische Parlament die Kommission in einer Entschließung1 auf, einen Vorschlag für einen Rechtsrahmen der Union im Zusammenhang mit unlauteren Handelspraktiken vorzulegen. Im Dezember 2016 forderte der Rat die Kommission auf, rechtzeitig eine Folgenabschätzung mit dem Ziel durchzuführen, einen EU-Rechtsrahmen oder nichtlegislative Maßnahmen zur Eindämmung unlauterer Handelspraktiken2 vorzuschlagen. Im September 2016 veröffentlichte der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss einen Bericht, in dem die Kommission und die Mitgliedstaaten aufgefordert wurden, umgehend Maßnahmen zu ergreifen, und zwar mit dem Ziel, durch die Einrichtung eines EU-weit harmonisierten Netzes von Durchsetzungsbehörden unlautere Praktiken zu verhindern und auf diese Weise gleiche Wettbewerbsbedingungen im Binnenmarkt zu schaffen3.
Vorschlag
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
- Gründe und Ziele des Vorschlags
- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich
- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen
2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und VERHÄLTNISMÄẞIGKEIT
- Rechtsgrundlage
- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit
- Verhältnismäßigkeit
- Wahl des Instruments
3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung
- Ex-post-Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften
- Konsultation der Interessenträger
- Einholung und Nutzung von Expertenwissen
Wissenschaftlicher Workshop zu unlauteren Handelspraktiken in der Lebensmittelversorgungskette
Studie über nationale Vorschriften zur Eindämmung unlauterer Handelspraktiken in den Mitgliedstaaten
Analyse der Auswirkungen einer Regulierung unlauterer Handelspraktiken
- Folgenabschätzung
- Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung
- Grundrechte
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Angaben
- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten
- Erläuternde Dokumente bei Richtlinien
- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags
Vorschlag
Artikel 1 Gegenstand und Anwendungsbereich
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Artikel 3 Verbot unlauterer Handelspraktiken
Artikel 4 Benannte Durchsetzungsbehörde
Artikel 5 Beschwerden und Vertraulichkeit
Artikel 6 Befugnisse der Durchsetzungsbehörde
Artikel 7 Zusammenarbeit zwischen den Durchsetzungsbehörden
Artikel 8 Nationale Vorschriften
Artikel 9 Berichterstattung durch die Mitgliedstaaten
Artikel 10 Ausschussverfahren
Artikel 11 Bewertung
Artikel 12 Umsetzung
Artikel 13 Inkrafttreten
Artikel 14 Adressaten
Drucksache 223/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Mindestanforderungen für die Wasserwiederverwendung - COM(2018) 337 final
... Das allgemeine Ziel ist, - vor dem Hintergrund der Anpassung an den Klimawandel - einen Beitrag zur Entschärfung des Problems der Wasserknappheit in der EU zu leisten, und zwar insbesondere durch einen verstärkten Rückgriff auf die Wasserwiederverwendung vor allem zum Zwecke der landwirtschaftlichen Bewässerung, wann immer dies zweckdienlich und kostenwirksam ist, und gleichzeitig den Schutz der öffentlichen Gesundheit und der Umwelt in hohem Maße zu gewährleisten. Die Festlegung harmonisierter Mindestanforderungen (insbesondere von wichtigen Parametern zu Referenzpathogenen) an die Qualität von aufbereitetem Wasser und an die Überwachung zusammen mit harmonisierten Aufgaben für das Risikomanagement würde gleiche Rahmenbedingungen für die an der Wasserwiederverwendung Beteiligten und die Betroffenen sicherstellen, potenziellen Hindernissen im freien Verkehr der Agrarerzeugnisse, die mit aufbereitetem Wasser bewässert wurden, vorbeugen sowie den Schutz der Gesundheit und der Umwelt sicherstellen und somit das Vertrauen in die Praxis der Wasserwiederverwendung erhöhen. Schätzungen zufolge könnten durch das vorgeschlagene Instrument bis zu 6,6 Mrd. m3 Wasser pro Jahr für die landwirtschaftliche Bewässerung wiederverwendet werden, im Vergleich zu 1,7 Mrd. m3 pro Jahr ohne einen solchen EU-Rechtsrahmen. Eine Wiederverwendung von mehr als 50 % der gesamten Wassermenge, die aus Abwasserbehandlungsanlagen in der EU theoretisch für die Bewässerung bereitsteht, hätte zur Folge, dass mehr als 5 % der Direktentnahmen aus Gewässern und Grundwasser vermieden werden könnten, was den Wasserstress insgesamt um mehr als 5 % verringern würde. Ein Handeln zum jetzigen Zeitpunkt würde helfen, den Wasserstress dort zu lindern, wo er in der EU bereits Realität ist, sowie Wirtschaftsbeteiligte und Landwirte darauf vorzubereiten, in diesen Teilen der EU zu handeln, die in den kommenden Jahren und Jahrzehnten zunehmend mit Wasserstress konfrontiert sein werden.
Vorschlag
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
- Gründe und Ziele des Vorschlags
- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Politikbereich
- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen
2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit
- Rechtsgrundlage
- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit
- Verhältnismäßigkeit
- Wahl des Instruments
- Ex-post-Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften
- Konsultationen der Interessenträger
- Einholung und Nutzung von Expertenwissen
- Folgenabschätzung
- Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung
- Grundrechte
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Angaben
- Durchführungspläne sowie Überwachungs-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten
- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags
Artikel 1 Gegenstand und Zweck
Artikel 2 Geltungsbereich
Artikel 3 Begriffsbestimmungen
Artikel 4 Verpflichtungen der Betreiber von Aufbereitungsanlagen hinsichtlich der Wasserqualität
Artikel 5 Risikomanagement
Artikel 6 Antrag auf Erteilung einer Genehmigung für die Bereitstellung von aufbereitetem Wasser
Artikel 7 Erteilung der Genehmigung
Artikel 8 Überprüfung der Einhaltung der Bedingungen
Artikel 9 Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten
Artikel 10 Information der Öffentlichkeit
Artikel 11 Information über die Überwachung der Umsetzung
Artikel 12 Zugang zu Gerichten
Artikel 13 Evaluierung
Artikel 14 Ausübung der Befugnisübertragung
Artikel 15 Ausschussverfahren
Artikel 16 Sanktionen
Artikel 17 Inkrafttreten und Geltungsbeginn
Vorschlag
Artikel 1 Gegenstand und Zweck
Artikel 2 Geltungsbereich
Artikel 3 Begriffsbestimmungen
Artikel 4 Verpflichtungen der Betreiber von Aufbereitungsanlagen hinsichtlich der Wasserqualität
Artikel 5 Risikomanagement
Artikel 6 Antrag auf Erteilung einer Genehmigung für die Bereitstellung von aufbereitetem Wasser
Artikel 7 Erteilung der Genehmigung
Artikel 8 Überprüfung der Einhaltung der Bedingungen
Artikel 9 Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten
Artikel 10 Information der Öffentlichkeit
Artikel 11 Information über die Überwachung der Umsetzung
Artikel 12 Zugang zu Gerichten
Artikel 13 Evaluierung
Artikel 14 Ausübung der Befugnisübertragung
Artikel 15 Ausschussverfahren
Artikel 16 Sanktionen
Artikel 17 Inkrafttreten und Geltungsbeginn
Drucksache 582/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Für einen umfassenden Rahmen der Europäischen Union für endokrine Disruptoren
... Die Legislativmaßnahmen, die den EU-Rechtsrahmen für Chemikalien bilden, sind zu unterschiedlichen Zeitpunkten entstanden und dienen in bestimmten Fällen unterschiedlichen Zwecken. Dies hat dazu geführt, dass je nach reguliertem Bereich unterschiedliche Herangehensweisen an endokrine Disruptoren gewählt wurden, was die Frage aufwirft, ob der EU-Rechtsrahmen zur Regelung endokriner Disruptoren ausreichend kohärent ist. Hierbei sind insbesondere folgende beiden Punkte zu beachten:
2 Einleitung
Was ist das endokrine System?
1. ERFORSCHUNG ENDOKRINER DISRUPTOREN
Prüfmethoden und Einflussmöglichkeiten der Wissenschaft auf die Regulierungsbehörden
2. BISHERIGE EU-POLITIKMASSNAHMEN und Regulierung ENDOKRINER DISRUPTOREN
Erforschung und Entwicklung von Prüfleitlinien für endokrine Disruptoren in der EU
EU -Rechtsvorschriften über endokrine Disruptoren
Regulierung endokriner Disruptoren: einige Beispiele
Internationale Zusammenarbeit im Bereich endokrine Disruptoren
3. EU-POLITIKMASSNAHMEN IM Bereich ENDOKRINE DISRUPTOREN VORANBRINGEN
Ein kohärentes Konzept zur Regulierung endokriner Disruptoren
Ein Konzept basierend auf den aktuellsten wissenschaftlichen Erkenntnissen
Ein integratives Konzept
4. Schlussfolgerung
Drucksache 72/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2009/65 /EG
/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und der Richtlinie 2011/61 /EU
/EU des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf den grenzüberschreitenden Vertrieb von Investmentfonds - COM(2018) 92 final
... /EU /EU, das darin besteht, Verwaltern von Investmentfonds den Marktzugang zu erleichtern. Diese Verfahren harmonisieren die unterschiedlichen Praktiken, die einige Mitgliedstaaten in nicht harmonisierten Bereichen eingeführt haben. Angesichts der Notwendigkeit, dass die Mitgliedstaaten ihre nationalen Rechtsvorschriften zur Regulierung des Zugangs für Verwalter von Investmentfonds zu ihren Märkten entweder ergänzen oder ändern müssen, stellt eine Richtlinie, mit der diese neuen Verfahren in den bestehenden EU-Rechtsrahmen eingebunden werden, das geeignetste Instrument dar.
Vorschlag
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
- Gründe und Ziele des Vorschlags
- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich
- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen
2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit
- Rechtsgrundlage
- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit
- Verhältnismäßigkeit
- Wahl des Instruments
3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung
- Ex-post-Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften
- Konsultation der Interessenträger
- Einholung und Nutzung von Expertenwissen
- Folgenabschätzung
- Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung
- Grundrechte
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Angaben
- Bewertung
- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags
1 Änderung der Richtlinie 2009/65/EG /EG Artikel 1
2 Änderung der AIFM-Richtlinie Artikel 2
Vorschlag
Artikel 1 Änderung der Richtlinie 2009/65/EG /EG
Artikel 2 Änderung der Richtlinie 2011/61/EU /EU
Artikel 30a Voraussetzungen für das Pre-Marketing in der Union durch einen EU-AIFM
Artikel 32a Einstellung des Vertriebs von Anteilen von EU-AIF in anderen Mitgliedstaaten als dem Herkunftsmitgliedstaat des AIFM
Artikel 43a Einrichtungen für Kleinanleger
Artikel 3 Umsetzung
Artikel 4 Bewertung
Artikel 5 Inkrafttreten
Artikel 6
Drucksache 70/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, die Europäische Zentralbank, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: FinTech-Aktionsplan - Für einen wettbewerbsfähigeren und innovativeren EU-Finanzsektor COM(2018) 109 final
... Aus Sicht der Teilnehmer an der FinTech-Konsultation könnten die meisten innovativen Geschäftsmodelle im bestehenden EU-Rechtsrahmen funktionieren, da dieser es ermöglicht, beim Zulassungsverfahren Verhältnismäßigkeit walten zu lassen.
2 Einführung
1. Innovativen GESCHÄFTSMODELLEN eine EU-WEITE EXPANSION ERMÖGLICHEN
1.1. Innovativen Geschäftsmodellen durch klare und konsistente Zulassungsregeln eine EU-weite Expansion ermöglichen
Kasten 1
1.2. Den Wettbewerb und die Zusammenarbeit zwischen den Marktteilnehmern durch gemeinsame Normen und interoperable Lösungen verstärken
Kasten 2
1.3. Die EU-weite Entstehung innovativer Geschäftsmodelle durch Innovationsmoderatoren erleichtern
Kasten 3
2. Die Einführung TECHNOLOGISCHER Innovationen IM Finanzsektor FÖRDERN
2.1. Die Geeignetheit unserer Regeln überprüfen und Garantien für neue Technologien im Finanzsektor vorsehen
Kasten 4
2.2. Hemmnisse für Cloud-Dienste beseitigen
Kasten 5
2.3. FinTech-Anwendungen mit der EU-Blockchain-Initiative ermöglichen
Kasten 6
2.4. Aufbau von Kompetenzen und Wissen bei allen Regulierungs- und Aufsichtsbehörden in einem EU-FinTech-Lab
Kasten 7
2.5. Technologien als Hebel nutzen, um den binnenmarktweiten Vertrieb von Kleinanlegerprodukten voranzubringen
3. Die Sicherheit und INTEGRITÄT des Finanzsektors STÄRKEN
Kasten 8
Schlussfolgerungen
ANNEX 1 Anhang der Mitteilung der Europäischen Kommission an Das Europäische Parlament, den Rat, die Europäische Zentralbank, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: FinTech-Aktionsplan: Für einen wettbewerbsfähigeren und innovativeren EU-Finanzsektor
Anhang Arbeitsplan für die im FinTech-Aktionsplan enthaltenen Initiativen
INNOVATIVEN GESCHÄFTSMODELLEN eine EU-WEITE EXPANSION ERMÖGLICHEN
DIE Einführung TECHNOLOGISCHER Innovationen IM Finanzsektor FÖRDERN
DIE Sicherheit und ABWEHRKRAFT des Finanzsektors STÄRKEN
Drucksache 218/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung einheitlicher Regeln für die Bestellung von Vertretern zu Zwecken der Beweiserhebung in Strafverfahren - COM(2018) 226 final
... - Kohärenz mit dem bestehenden EU-Rechtsrahmen in diesem Bereich
Vorschlag
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
- Gründe und Ziele des Vorschlags
- Kohärenz mit dem bestehenden EU-Rechtsrahmen in diesem Bereich
- Zusammenfassung der vorgeschlagenen Richtlinie inwieweit sie den derzeitigen Rahmen verbessert
2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und VERHÄLTNISMÄẞIGKEIT
- Rechtsgrundlage
- Wahl des Instruments
- Subsidiarität
- Verhältnismäßigkeit
3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung
- Konsultation der Interessenträger
- Folgenabschätzung
- Grundrechte
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Angaben
- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten
- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags
Artikel 1 : Gegenstand und Anwendungsbereich
Artikel 2 : Begriffsbestimmungen
Artikel 3 : Vertreter
Artikel 4 : Mitteilungen und Sprachen
Artikel 5 : Sanktionen
Artikel 6 : Koordinierung
Artikel 7 , 8, 9 und 10
Vorschlag
Artikel 1 Gegenstand und Anwendungsbereich
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Artikel 3 Vertreter
Artikel 4 Mitteilungen und Sprachen
Artikel 5 Sanktionen
Artikel 6 Koordinierung
Artikel 7 Umsetzung
Artikel 8 Bewertung
Artikel 9 Inkrafttreten
Artikel 10 Adressaten
Drucksache 669/1/17
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Investitionen unterstützen durch eine freiwillige Ex-ante-Bewertung der Vergabeaspekte von Infrastrukturgroßprojekten - COM(2017) 573 final
... 3. Ungeachtet der Frage, wie die von der Kommission vorgestellten Komponenten (Helpdesks, Mitteilungsmechanismus sowie Mechanismus zum Informationsaustausch) in Bezug auf ihre Wirksamkeit zu bewerten sind, ist der Bundesrat der Auffassung, dass vieles dafür spricht, dass die wirkungsvolle praktische Umsetzung des anzuwendenden EU-Rechtsrahmens weniger eine Frage der fehlenden Unterstützungs- bzw. Beratungsangebote ist, als vielmehr eine Frage der kurzen Zeitspanne seit Umsetzung der Reform von 2014.
Drucksache 45/17
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über eine Verhältnismäßigkeitsprüfung vor Erlass neuer Berufsreglementierungen COM(2016) 822 final
... Die gegenwärtige uneinheitliche Prüfung der Regulierung von Berufen in der EU wirkt sich negative auf die Bereitstellung von Dienstleistungen und die Mobilität von Berufsangehörigen aus. Maßnahmen einzelner Mitgliedstaaten reichen allein nicht aus, um einen einheitlichen EU-Rechtsrahmen zur Prüfung der Verhältnismäßigkeit der angestrebten nationalen Berufsreglementierungen zu gewährleisten und die bestehenden Probleme der nationalen Behörden aufzugreifen. Die wichtigsten Ziele der Maßnahme, nämlich Klarstellung der anwendbaren Kriterien, Stärkung der Verlässlichkeit, Transparenz und Vergleichbarkeit zwischen den Mitgliedstaaten und Sicherstellung, dass die Regelungen auf die gleiche Weise angewendet werden, um eine weitere Belastung und Fragmentierung des Binnenmarktes zu vermeiden, könnten durch die Einführung eines gemeinsamen EU-weiten Prüfungsmechanismus, der von allen Mitgliedstaaten in vergleichbarer Weise angewendet wird, aufgrund seiner Größenordnung und Wirkungen besser erreicht werden. In Anbetracht der häufigen Änderung von Berufsreglementierungen besteht das Risiko, dass ohne EU-Maßnahmen die Unterschiede zwischen jenen, die bereits gute Regulierungsverfahren anwenden und die Verhältnismäßigkeit angemessen prüfen, bevor sie entscheiden, ob sie eine Regulierung vornehmen,6 und jenen, die dies nicht tun, größer werden und so zu größeren Qualitätsunterschieden bei den einschlägigen Rechtsvorschriften führen. Dies wirkt sich letztlich negativ auf den Zugang zu Berufen aus und hat negative Folgen sowohl für die Verbraucher als auch für die Wirtschaft.
Vorschlag
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
- Gründe und Ziele des Vorschlags
- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich
- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen
2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit
- Rechtsgrundlage
- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit
- Verhältnismäßigkeit
- Wahl des Instruments
3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung
- Ex-post-Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften
- Konsultation der Interessenträger
- Einholung und Nutzung von Expertenwissen
- Folgenabschätzung
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Angaben
- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten
- Erläuternde Dokumente für Richtlinien
- Ausführliche Erläuterung der einzelnen Bestimmungen des Vorschlags
Vorschlag
Artikel 1 Gegenstand
Artikel 2 Geltungsbereich
Artikel 3 Begriffsbestimmungen
Artikel 4 Ex-ante-Prüfung neuer Maßnahmen
Artikel 5 Rechtfertigung durch Ziele des Allgemeininteresses
Artikel 6 Verhältnismäßigkeit
Artikel 7 Informationen für Interessenträger, Mitwirkung von Interessenträgern
Artikel 8 Informationsaustausch zwischen zuständigen Behörden
Artikel 9 Transparenz
Artikel 10 Überprüfung
Artikel 11 Umsetzung
Artikel 12 Inkrafttreten
Artikel 13 Adressaten
Drucksache 45/1/17
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über eine Verhältnismäßigkeitsprüfung vor Erlass neuer Berufsreglementierungen - COM(2016) 822 final
... 6. Nach Artikel 5 Absatz 3 EUV darf die EU in den Bereichen, die nicht in ihre ausschließliche Zuständigkeit fallen, nur tätig werden, sofern und soweit die Ziele der in Betracht gezogenen Maßnahmen von den Mitgliedstaaten weder auf zentraler noch auf regionaler oder lokaler Ebene ausreichend verwirklicht werden können, sondern vielmehr wegen ihres Umfangs oder ihrer Wirkungen auf Unionsebene besser zu verwirklichen sind. Mit der ständigen Rechtsprechung des EuGH und Artikel 59 Absatz 3 der Richtlinie über die Anerkennung von Berufsqualifikationen besteht bereits ein einheitlicher EU-Rechtsrahmen zur Prüfung der Verhältnismäßigkeit nationaler Berufsreglementierungen. Die Einhaltung dieser Rechtsprechung kann auch auf nationaler Ebene ausreichend gewährleistet werden.
Drucksache 45/17 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über eine Verhältnismäßigkeitsprüfung vor Erlass neuer Berufsreglementierungen - COM(2016) 822 final
... 6. Nach Artikel 5 Absatz 3 EUV darf die EU in den Bereichen, die nicht in ihre ausschließliche Zuständigkeit fallen, nur tätig werden, sofern und soweit die Ziele der in Betracht gezogenen Maßnahmen von den Mitgliedstaaten weder auf zentraler noch auf regionaler oder lokaler Ebene ausreichend verwirklicht werden können, sondern vielmehr wegen ihres Umfangs oder ihrer Wirkungen auf Unionsebene besser zu verwirklichen sind. Mit der ständigen Rechtsprechung des EuGH und Artikel 59 Absatz 3 der Richtlinie über die Anerkennung von Berufsqualifikationen besteht bereits ein einheitlicher EU-Rechtsrahmen zur Prüfung der Verhältnismäßigkeit nationaler Berufsreglementierungen. Die Einhaltung dieser Rechtsprechung kann auch auf nationaler Ebene ausreichend gewährleistet werden.
Drucksache 70/1/17
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Infrastrukturabgabengesetzes
... 4. Für den Bundesrat ist die von der Bundesregierung in der Begründung angeführte stärkere Orientierung der Infrastrukturabgabe an den EU-Rechtsrahmen für Straßenbenutzungsgebühren für schwere Lkw nicht nachvollziehbar. Vielmehr würde im Kontext zum
Zum Gesetzentwurf allgemein
6. Zum Gesetzentwurf allgemein
15. Zu Artikel 1 Eingangssatz, Nummer 1 und 2 - neu - § 2 Absatz 3
'Artikel 1
Drucksache 144/17
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen:
... Deshalb beabsichtigt die Kommission, mit den Mitgliedstaaten und anderen Interessenträgern einen Dialog darüber aufzunehmen, wie ein etwaiger EU-Rechtsrahmen für den Datenzugang aussehen könnte. Nach Auffassung der Kommission sollte sich dieser Dialog darum drehen, wie die folgenden Ziele möglichst wirksam erreicht werden können:
Mitteilung
1. Einleitung
2. FREIER DATENVERKEHR
3. DATENZUGANG und -ÜBERTRAGUNG
3.1. Art der in Frage kommenden Daten
3.2. Einschränkung des Datenzugangs
3.3. Von Maschinen erzeugte Rohdaten: Rechtslage in der EU und auf nationaler Ebene
3.4. Die Situation in der Praxis
3.5. Ein künftiger EU-Rahmen für den Datenzugang
4. Haftung
4.1. EU-Haftungsregelungen
4.2. Mögliche Ansätze für die Zukunft
5. DATENÜBERTRAGBARKEIT, Interoperabilität und NORMEN
5.1. Übertragbarkeit von nicht personenbezogenen Daten
5.2. Interoperabilität
5.3. Normen
5.4. Mögliche Ansätze für die Zukunft
6. ERPROBUNGEN und TESTS
7. Schlussfolgerung
Drucksache 4/17
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Risikovorsorge im Elektrizitätssektor und zur Aufhebung der Richtlinie 2005/89 /EG
/EG COM(2016) 862 final; Ratsdok. 15151/16
... Die Ursache hierfür ist eine Regelungslücke. So sieht der derzeitige EU-Rechtsrahmen (Richtlinien
Vorschlag
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
- Gründe und Ziele des Vorschlags
- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich
- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen
2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit
- Rechtsgrundlage
- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit
- Verhältnismäßigkeit
- Wahl des Instruments
3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung
- Ex-post-Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften
- Konsultation der Interessenträger
- Einholung und Nutzung von Expertenwissen
- Folgenabschätzung
1. Wirtschaftliche Auswirkungen
2. Wer ist auf welche Weise betroffen?
- Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Sonstige Elemente
- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten
- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags
Vorschlag
Kapitel I Allgemeine Bestimmungen
Artikel 1 Gegenstand
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Artikel 3 Zuständige Behörde
Kapitel II Risikobewertung
Artikel 4 Bewertung der Versorgungssicherheit
Artikel 5 Methode zur Bestimmung von Szenarien für Stromversorgungskrisen auf regionaler Ebene
Artikel 6 Bestimmung von Szenarien für Stromversorgungskrisen auf regionaler Ebene
Artikel 7 Bestimmung von Szenarien für Stromversorgungskrisen auf nationaler Ebene
Artikel 8 Methode für kurzfristige Abschätzungen der Leistungsbilanz
Artikel 9 Kurzfristige Abschätzungen der Leistungsbilanz
Kapitel III Risikovorsorgeplan
Artikel 10 Erstellung der Risikovorsorgepläne
Artikel 11 Inhalt der Risikovorsorgepläne - nationale Maßnahmen
Artikel 12 Inhalt der Risikovorsorgepläne - regional abgestimmte Maßnahmen
Kapitel IV Bewältigung von Stromversorgungskrisen
Artikel 13 Frühwarnung und Erklärung des Eintritts einer Krise
Artikel 14 Zusammenarbeit und Unterstützung
Artikel 15 Einhaltung von Marktvorschriften
Kapitel V Bewertung und Überwachung
Artikel 16 Nachträgliche Analyse
Artikel 17 Überwachung durch die Koordinierungsgruppe Strom
Kapitel VI Schlussbestimmungen
Artikel 18 Zusammenarbeit mit den Vertragsparteien der Energiegemeinschaft
Artikel 19 Befugnisübertragung
Artikel 20 Aufhebung
Artikel 21 Inkrafttreten
ANNEX 1 Anhang der Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Risikovorsorge im Elektrizitätssektor und zur Aufhebung der Richtlinie2005/89/EG
Anhang Muster für den Risikovorsorgeplan
Allgemeine Informationen
1. Zusammenfassung der SZENARIEN für STROMVERSORGUNGSKRISEN
2. AUFGABEN und ZUSTÄNDIGKEITEN der zuständigen BEHÖRDE
3. Verfahren und Massnahmen in einer STROMVERSORGUNGSKRISE
3.1. Nationale Verfahren und Maßnahmen
3.2. Regionale Verfahren und Maßnahmen
4. KRISENMANAGER ODER KRISENMANAGEMENTTEAM
5. Konsultation der Interessenträger
6. NOTFALLTESTS
Drucksache 669/17 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen:
... 3. Ungeachtet der Frage, wie die von der Kommission vorgestellten Komponenten (Helpdesks, Mitteilungsmechanismus und Mechanismus zum Informationsaustausch) in Bezug auf ihre Wirksamkeit zu bewerten sind, ist der Bundesrat der Auffassung, dass vieles dafür spricht, dass die wirkungsvolle praktische Umsetzung des anzuwendenden EU-Rechtsrahmens weniger eine Frage der fehlenden Unterstützungs- bzw. Beratungsangebote ist, als vielmehr eine Frage der kurzen Zeitspanne seit Umsetzung der Reform von 2014.
Drucksache 14/17
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat: Aktionsplan für ein wirksameres europäisches Vorgehen gegen Reisedokumentenbetrug COM(2016) 790 final
... An der Einrichtung von FADO haben die Mitgliedstaaten gemeinsam gearbeitet. Die Datenbank sollte sich auf einen EU-Rechtsrahmen stützen. Derzeit sind die Mitgliedstaaten nicht rechtlich dazu verpflichtet, Dokumente (ihre eigenen echten oder die gefälschten, die sie entdeckt haben) hochzuladen und dies führt dazu, dass der Umfang der Beiträge in Bezug auf die eigenen Dokumente und die von Drittstaaten sehr unterschiedlich ist. Darüber hinaus ist die tatsächliche Nutzung der Datenbank noch eingeschränkt. Es sollte eine Analyse über den Mehrwert des Systems durchgeführt werden und über die Frage, ob Verbesserungen erforderlich sind.
Mitteilung
I. Einleitung
II. Aktionsplan
1. Registrierung der Identität
Spezielle Maßnahmen
2. Ausstellung von Dokumenten
Spezielle Maßnahmen
3. Herstellung von Dokumenten
3.1 Sicherheitsmerkmale in Reisedokumenten
3.2. Erfassung biometrischer Merkmale
Spezielle Maßnahmen
4. Kontrolle von Dokumenten
4.1 Elektronische Kontrollen der Reisedokumente von Drittstaatsangehörigen
4.2 Kontrollen der Datenbanken
4.3 Schulungen
4.4 Instrumente
4.5 Biometrische Daten in Reisedokumenten
Spezielle Maßnahmen
III. FOLLOW-UP
Drucksache 45/2/17
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über eine Verhältnismäßigkeitsprüfung vor Erlass neuer Berufsreglementierungen - COM(2016) 822 final
... 24. Mit der ständigen Rechtsprechung des EuGH und Artikel 59 Absatz 3 der Berufsanerkennungsrichtlinie besteht ein einheitlicher EU-Rechtsrahmen zur Prüfung der Verhältnismäßigkeit nationaler Berufsreglementierungen.
Drucksache 533/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat und den Rat: Bessere Rechtsetzung - Bessere Ergebnisse für eine stärkere Union COM(2016) 615 final
... 19. Siehe die Sondierung zum EU-Rechtsrahmen für Finanzdienstleistungen: http://ec.europa.eu/finance/consultations/2015/financial\-regulatory\-frameworkreview/index_de.htm
Brüssel, den 14.9.2016 COM 2016 615 final
2 Einleitung
Abbildung 1: Bessere Rechtsetzung 2015-2016 in Zahlen
Abbildung 2: Zahl der Legislativvorschläge 2011-2015
Großes bei den großen Themen leisten
Beispiele für Großes bei den großen Themen leisten
Bessere Rechtsetzung für bessere Ergebnisse
Beispiele für Kommissionsvorschläge zur Verringerung des Regulierungsaufwands und der Verwaltungslasten
Abbildung 3: Überblick über die Aktivitäten zur besseren Rechtsetzung seit ihrer Einführung in der Kommission
Beispiele für angemessenere Herangehensweisen aufgrund von Überlegungen zur besseren Rechtsetzung
Blick in die Zukunft
2 Kommission
2 Zusammenarbeiten:
Europäisches Parlament/Rat:
Das Europäische Parlament und der Rat sind aufgefordert, mit der Kommission zusammenarbeiten, um Methoden und Instrumente zur Anwendung einer besseren
2 Mitgliedstaaten:
Vorrangige Maßnahmen
Drucksache 302/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2009/45 /EG über Sicherheitsvorschriften und -normen für Fahrgastschiffe COM(2016) 369 final
... Die Änderungen dienen der Vereinfachung und Straffung des bestehenden EU-Rechtsrahmens für die Sicherheit von Fahrgastschiffen mit dem Ziel,
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
1.1 Gründe und Ziele des Vorschlags
1.2 Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich
1.3 Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen
2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit
2.1 Rechtsgrundlage
2.2 Subsidiarität
2.3 Verhältnismäßigkeit
2.4 Wahl des Instruments
3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung
3.1 Ex-post-Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften
3.2 Konsultation der Interessenträger
3.3 Einholung und Nutzung von Expertenwissen
3.4 Folgenabschätzung
3.5 Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung
3.6 Grundrechte
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Angaben
5.1 Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten
5.2 Erläuternde Dokumente
5.3 Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags
Begriffsbestimmungen und Geltungsbereich
Fahrgastschiffsklassen und Anwendung
5 Sicherheitsanforderungen
Zusätzliche Sicherheitsanforderungen, gleichwertiger Ersatz, Befreiungen und Schutzmaßnahmen
Ausschuss und Änderungsverfahren
5 Zeugnisse
Internationale Dimension
5 Bewertungsbestimmungen
Artikel 1 Änderung der Richtlinie 2009/45/EG
Artikel 3 Geltungsbereich
Artikel 10a Ausübung der Befugnisübertragung
Artikel 14 Regeln des SOLAS-Übereinkommens von 1974
Artikel 16a Bewertung
Artikel 2 Umsetzung
Artikel 3 Inkrafttreten
Artikel 4 Adressaten
Drucksache 369/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für einen Beschluss des Rates zur Festlegung eines Mehrjahresrahmens für die Agentur der Europäischen Union für Grundrechte für den Zeitraum 2018 - 2022 COM(2016) 442 final
... Es wird wichtig sein, das Vertrauen in das Internet und die Online-Sicherheit zu stärken und den Zugang zu einem breiten Spektrum an Informationen, Quellen und Standpunkten zu gewährleisten. Erreichen lässt sich dies durch das Aufgreifen grundrechtsrelevanter Fragen im Cyberraum, insbesondere durch verstärkte Strategien zum Schutz und zur Ausweitung der Freiheit und Vielfalt der Medien, durch die Förderung der Medienkompetenz, den Schutz der Privatsphäre und von personenbezogenen Daten sowie durch die Bekämpfung der Cyberkriminalität. Die EU hat hierzu besondere Initiativen unternommen, etwa in Form der Richtlinie zur Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs und der sexuellen Ausbeutung von Kindern sowie der Kinderpornografie40, der Cybersicherheitsstrategie der Europäischen Union41, der Einrichtung des Europäischen Zentrums zur Bekämpfung der Cyberkriminalität bei Europol, der Richtlinie zur Bekämpfung des Menschenhandels42 sowie des neuen EU-Rechtsrahmens zum Datenschutz43. Die Online-Grundrechte sind auch ein wichtiger Aspekt bei der Verwaltung des Internets.
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
- Gründe und Ziele des Vorschlags
- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich und mit der Politik der Union in anderen Bereichen
2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit
- Rechtsgrundlage
- Subsidiarität
- Verhältnismäßigkeit
- Wahl des Instruments
3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung
- Expost-Bewertung
- Konsultation der Interessenträger sowie Einholung und Nutzung von Expertenwissen
- Folgenabschätzung
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Angaben
- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten
- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags
Artikel 1 Mehrjahresrahmen
Artikel 2 Themenbereiche
Artikel 3 Komplementarität und Zusammenarbeit mit anderen Einrichtungen und Organisationen
Artikel 4 Inkrafttreten
Drucksache 304/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über ein System von Überprüfungen im Hinblick auf den sicheren Betrieb von Ro-Ro-Fahrgastschiffen und Fahrgast-Hochgeschwindigkeitsfahrzeugen im Linienverkehr und zur Änderung der Richtlinie 2009/16 /EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Hafenstaatkontrolle sowie zur Aufhebung der Richtlinie 1999/35/EG des Rates - COM(2016) 371 final
... Die Änderungen dienen der Vereinfachung und Straffung des bestehenden EU-Rechtsrahmens für die Sicherheit von Fahrgastschiffen mit dem Ziel,
Vorschlag
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
1.1 Gründe und Ziele des Vorschlags
1.2 Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich
1.3 Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen
2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit
2.1 Rechtsgrundlage
2.2 Subsidiarität
2.3 Verhältnismäßigkeit
2.4 Wahl des Instruments
3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung
3.1 Ex-post-Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften
3.2 Konsultation der Interessenträger
3.3 Einholung und Nutzung von Expertenwissen
3.4 Folgenabschätzung
3.5 Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung
3.6 Grundrechte
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Angaben
5.1 Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten
5.2 Erläuternde Dokumente
5.3 Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags
Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen
Vorab -Überprüfung
5 Änderungsverfahren
Änderung der Richtlinie 2009/16/EG
5 Aufhebung
5 Bewertung
Vorschlag
Artikel 1 Geltungsbereich
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Artikel 3 Vorab-Überprüfung
Artikel 4 Ausnahmen von der Pflicht zur Durchführung der Vorab-Überprüfung
Artikel 5 Regelmäßige Überprüfungen
Artikel 6 Überprüfungsmeldung und Bericht
Artikel 7 Mängelbeseitigung, Auslaufverbot und Aussetzung der Überprüfung
Artikel 8 Recht auf Widerspruch
Artikel 9 Kosten
Artikel 10 Überprüfungsdatenbank
Artikel 11 Sanktionen
Artikel 12 Änderungsverfahren
Artikel 13 Ausübung der Befugnisübertragung
Artikel 14 Änderung der Richtlinie 2009/16/EG
Artikel 14a Überprüfung von Ro-Ro-Fahrgastschiffen und FahrgastHochgeschwindigkeitsfahrzeugen im Linienverkehr
Artikel 15 Aufhebung
Artikel 16 Bewertung
Artikel 17 Umsetzung
Artikel 18 Inkrafttreten
Artikel 19 Adressaten
ANHÄNGE zur Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über ein System von Überprüfungen im Hinblick auf den sicheren Betrieb von Ro-RoFahrgastschiffen und Fahrgast-Hochgeschwindigkeitsfahrzeugen im Linienverkehr und zur Änderung der Richtlinie 2009/16/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Hafenstaatkontrolle sowie zur Aufhebung der Richtlinie 1999/35/EG des Rates
Anhang 1 besondere Anforderungen an SCHIFFE IM LINIENVERKEHR (gemäß Artikel 3 und Artikel 5)
Anhang 2 Verfahren für überprüfungen (gemäß Artikel 3 und Artikel 5)
Anhang 3 Verfahren für überprüfungen während eines LINIENVERKEHRSDIENSTES (gemäß Artikel 5)
Anhang 4 Entsprechungstabelle
Drucksache 303/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 98/41/EG des Rates über die Registrierung der an Bord von Fahrgastschiffen im Verkehr nach oder von einem Hafen eines Mitgliedstaates der Gemeinschaft befindlichen Personen und zur Änderung der Richtlinie 2010/65 /EU des Europäischen Parlaments und des Rates über Meldeformalitäten für Schiffe beim Einlaufen in und/oder Auslaufen aus Häfen der Mitgliedstaaten - COM(2016) 370 final
... Die Änderungen dienen der Vereinfachung und Straffung des bestehenden EU-Rechtsrahmens für die Sicherheit von Fahrgastschiffen mit dem Ziel,
Vorschlag
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
1.1 Gründe und Ziele des Vorschlags
1.2 Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich
1.3 Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen
2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit
2.1 Rechtsgrundlage
2.2 Subsidiarität
2.3 Verhältnismäßigkeit
2.4 Wahl des Instruments
3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung
3.1 Expost-Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften
3.2 Konsultation der Interessenträger
3.3 Einholung und Nutzung von Expertenwissen
3.4 Folgenabschätzung
3.5 Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung
3.6 Grundrechte
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Angaben
5.1 Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten
5.2 Erläuternde Dokumente
5.3 Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags
Begriffsbestimmungen und Geltungsbereich
Angaben zu den Personen an Bord
5 Gesellschaften
5 Freistellungen
5 Mitgliedstaaten
Zusätzliche Bestimmungen
Ausschussverfahren und Änderungsverfahren
5 Bewertung
Vorschlag
Artikel 1 Änderungen an der Richtlinie 98/41/EG
Artikel 5
Artikel 8
Artikel 10
Artikel 11
Artikel 12
Artikel 12a
Artikel 14a
Artikel 2 Änderungen am Anhang der Richtlinie 2010/65/EU
Artikel 3 Umsetzung
Artikel 4 Inkrafttreten
Artikel 5 Adressaten
Drucksache 60/1/16
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über die Nutzung des Frequenzbands 470-790 MHz in der Union - COM(2016) 43 final
... 6. Festlegungen zur Handelbarkeit von Frequenzen, wie die Kommission diese in Artikel 2 des Vorschlages unterbreitet, hält der Bundesrat für entbehrlich, da diese bereits jetzt im gültigen EU-Rechtsrahmen angelegt und in nationales Recht umgesetzt worden sind.
Drucksache 9/1/16
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung gemeinsamer Vorschriften für die Zivilluftfahrt und zur Errichtung einer Agentur der Europäischen Union für Flugsicherheit sowie zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 216/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates - COM(2015) 613 final
... 1. Der Bundesrat begrüßt die Absicht der Kommission, die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Luftverkehrsbranche zu stärken. Das Ziel, den EU-Rechtsrahmen für die Flugsicherheit auf die Herausforderungen der nächsten Jahre vorzubereiten, um den derzeit hohen Sicherheitsstandard in der Zivilluftfahrt auch bei zunehmendem Luftverkehrsvolumen aufrechtzuerhalten und gleichzeitig ein hohes einheitliches Umweltschutzniveau zu gewährleisten, wird im Grundsatz unterstützt.
Drucksache 15/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Schritte zu einem modernen, europäischeren Urheberrecht - COM(2015) 626 final; Ratsdok. 15264/15
... 31. Den EU-Rechtsrahmen für die Durchsetzung von Urheberrechten bilden die Richtlinie zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums sowie einige Bestimmungen der Richtlinie über Urheberrecht in der Informationsgesellschaft.
Mitteilung
1. Das Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt
2. Gewährleistung eines breiteren EU-weiten Zugangs zu Inhalten
3. Anpassung von Ausnahmen an ein digitales und grenzübergreifendes Umfeld
4. Schaffung eines funktionsfähigen Marktes für urheberrechtlich geschützte Werke
5. Ein wirksames und ausgewogenes System der Rechtedurchsetzung
6. Heranbildung eines langfristigen Konzepts
Drucksache 9/16 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung gemeinsamer Vorschriften für die Zivilluftfahrt und zur Errichtung einer Agentur der Europäischen Union für Flugsicherheit sowie zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 216/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates - COM(2015) 613 final
... 1. Der Bundesrat begrüßt die Absicht der Kommission, die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Luftverkehrsbranche zu stärken. Das Ziel, den EU-Rechtsrahmen für die Flugsicherheit auf die Herausforderungen der nächsten Jahre vorzubereiten, um den derzeit hohen Sicherheitsstandard in der Zivilluftfahrt auch bei zunehmendem Luftverkehrsvolumen aufrechtzuerhalten und gleichzeitig ein hohes einheitliches Umweltschutzniveau zu gewährleisten, wird im Grundsatz unterstützt.
Drucksache 60/16 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über die Nutzung des Frequenzbands 470-790 MHz in der Union - COM(2016) 43 final
... 6. Festlegungen zur Handelbarkeit von Frequenzen, wie die Kommission diese in Artikel 2 des Vorschlages unterbreitet, hält der Bundesrat für entbehrlich, da diese bereits jetzt im gültigen EU-Rechtsrahmen angelegt und in nationales Recht umgesetzt worden sind.
Drucksache 510/1/15
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Arbeitsprogramm der Kommission 2016 "Jetzt ist nicht die Zeit für Business as usual" - COM(2015) 610 final
... 46. Der Bundesrat bedauert, dass das Arbeitsprogramm der Kommission keine Fortführung der Tierschutzstrategie 2012 bis 2015 vorsieht. Er weist darauf hin, dass nicht alle darin enthaltenen Punkte bislang umgesetzt sind. Er hält insbesondere die Schaffung eines an den wissenschaftlichen Erkenntnissen orientierten anspruchsvollen EU-Tierschutz-Rahmenrechts mit EU-weit einheitlichen Standards für notwendig. In der im Jahr 2012 veröffentlichten Tierschutzstrategie wurde unter anderem ein umfassende Regelungen enthaltender EU-Rechtsrahmen angekündigt. Hierzu sollten die zersplitterten Einzelregelungen (zum Beispiel
Zur Vorlage insgesamt
REFIT - Programm gesellschaftlich gestalten
Andere Dinge in Angriff nehmen - Die Dinge anders angehen
EU -Haushalt
Neue Impulse für Arbeitsplätze, Wachstum und Investitionen Bildung
2 Geschlechtergleichstellung
Gemeinsame Agrarpolitik
2 Tierschutzstrategie
2 Milchmarkt
2 Gentechnik
Ein vernetzter digitaler Binnenmarkt
Eine robuste Energieunion mit einer zukunftsorientierten Klimaschutzpolitik Umwelt-, Natur- und Klimaschutz
Nachhaltigkeitsstrategie für Europa
Natura 2000
Schutz der Umweltmedien Wasser, Luft und Boden
2 Kreislaufwirtschaftsstrategie
2 Energieunion
86. Hauptempfehlung des U:
87. Hilfsempfehlung des U:
Horizont 2020
Ein vertiefter und fairerer Binnenmarkt mit gestärkter industrieller Basis
Auf gegenseitigem Vertrauen fußender Raum des Rechts und der Grundrechte
Hin zu einer neuen Migrationspolitik
Eine Union des demokratischen Wandels
Direktzuleitung der Stellungnahme
Drucksache 510/15 (Beschluss)
des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Arbeitsprogramm der Kommission 2016 - "Jetzt ist nicht die Zeit für Business as usual" - COM(2015) 610 final
... 29. Der Bundesrat bedauert, dass das Arbeitsprogramm der Kommission keine Fortführung der Tierschutzstrategie 2012 bis 2015 vorsieht. Er weist darauf hin, dass nicht alle darin enthaltenen Punkte bislang umgesetzt sind. Er hält insbesondere die Schaffung eines an den wissenschaftlichen Erkenntnissen orientierten anspruchsvollen EU-Tierschutz-Rahmenrechts mit EU-weit einheitlichen Standards für notwendig. In der im Jahr 2012 veröffentlichten Tierschutzstrategie wurde unter anderem ein umfassende Regelungen enthaltender EU-Rechtsrahmen angekündigt. Hierzu sollten die zersplitterten Einzelregelungen (zum Beispiel
Zur Vorlage insgesamt
REFIT - Programm gesellschaftlich gestalten
EU -Haushalt
Neue Impulse für Arbeitsplätze, Wachstum und Investitionen Bildung
2 Geschlechtergleichstellung
Gemeinsame Agrarpolitik
2 Tierschutzstrategie
2 Milchmarkt
2 Gentechnik
Ein vernetzter digitaler Binnenmarkt
Eine robuste Energieunion mit einer zukunftsorientierten Klimaschutzpolitik Umwelt-, Natur- und Klimaschutz
Nachhaltigkeitsstrategie für Europa
Natura 2000
Schutz der Umweltmedien Wasser, Luft und Boden
2 Kreislaufwirtschaftsstrategie
2 Energieunion
Horizont 2020
Ein vertiefter und fairerer Binnenmarkt mit gestärkter industrieller Basis
Eine vertiefte und fairere Wirtschafts- und Währungsunion
Ein vernünftiges und ausgewogenes Freihandelsabkommen mit den Vereinigten Staaten
Auf gegenseitigem Vertrauen fußender Raum des Rechts und der Grundrechte
Hin zu einer neuen Migrationspolitik
Eine Union des demokratischen Wandels
Direktzuleitung der Stellungnahme
Drucksache 509/15
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen:Den Binnenmarkt weiter ausbauen - mehr Chancen für die Menschen und die Unternehmen; COM(2015) 550 final
... Mit mehr als 2,3 Billionen EUR an jährlichen Ausgaben öffentlicher Stellen und Versorgungsunternehmen beläuft sich der Anteil der öffentlichen Aufträge am BIP der EU auf etwa 19 %. 2014 verabschiedete die EU eine grundlegende Überarbeitung des EU-Rechtsrahmens für die Vergabe öffentlicher Aufträge: Dabei wurden die Verfahren vereinfacht, die Vorschriften flexibler gestaltet und an andere strategische Ziele der öffentlichen Hand angepasst, insbesondere im Hinblick auf Innovationsförderung. Die Vergabe öffentlicher Aufträge sollte dadurch bei gleichzeitiger Achtung der Grundsätze der Transparenz und des Wettbewerbs effizienter und zielgerichteter werden, was sowohl im Interesse der öffentlichen Auftraggeber als auch der Wirtschaftsteilnehmer, insbesondere der KMU, liegt.
Mitteilung
1. Den Binnenmarkt weiter AUSBAUEN
1.1. Ein vertiefter und fairerer Binnenmarkt
1.2. Eine neue auf Chancen, Modernisierung und Ergebnissen beruhende Binnenmarktstrategie
2. Für Verbraucher und Unternehmen neue Chancen SCHAFFEN
2.1. Eine ausgewogene Entwicklung der partizipativen Wirtschaft ermöglichen
2.2. Das Wachstum von KMU und Startup-Unternehmen fördern
2.3. Den Binnenmarkt ohne Grenzen für den Dienstleistungssektor in der Praxis verwirklichen
2.4. Gegen Beschränkungen im Einzelhandel vorgehen
2.5. Die Diskriminierung von Verbrauchern und Unternehmern verhindern
3. Die Modernisierung und Innovation FÖRDERN
3.1. Unser Normensystem modernisieren
3.2. Mehr Transparenz, Effizienz und Rechenschaftspflicht bei der Vergabe öffentlicher Aufträge
3.3. Den Rahmen für die Rechte des geistigen Eigentums konsolidieren
4. Die PRAKTISCHE Umsetzung GEWÄHRLEISTEN
4.1. Eine Kultur der Rechtstreue und der intelligenten Durchsetzung
4.2. Die Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie durch eine Reform des Mitteilungsverfahrens verbessern
4.3. Den Binnenmarkt für Waren ausbauen
5. Fazit
Fahrplan für die Umsetzung der Binnenmarktstrategie
Drucksache 303/14
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Durchführung der von der Europäischen Binnenschifffahrt s Union (EBU), der Europäischen Schifferorganisation (ESO) und der Europäischen Transportarbeiter-Föderation (ETF) geschlossenen Europäischen Vereinbarung über die Regelung bestimmter Aspekte der Arbeitszeitgestaltung in der Binnenschifffahrt COM(2014) 452 final
... Die Verbesserung der Qualität der Arbeitsplätze und der Arbeitsbedingungen und insbesondere die Überprüfung der geltenden Rechtsvorschriften und die Schaffung eines verbesserten EU-Rechtsrahmens für Beschäftigung sowie für Gesundheitsschutz und Sicherheit am Arbeitsplatz stellen zudem zentrale Maßnahmen im Rahmen der "Agenda für neue Kompetenzen und Beschäftigungsmöglichkeiten: Europas Beitrag zur Vollbeschäftigung"15 dar.
Vorschlag
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
1.1. Zweck
1.2. Geltende Bestimmungen im Zusammenhang mit dem Vorschlag
1.3. Allgemeiner Kontext
1.4. Übereinstimmung mit anderen Politikbereichen und Zielen der Union
2. Ergebnisse der Konsultationen interessierter Kreise und ANALYSEPAPIER
2.1. Konsultation der Interessenträger
2.2. Analysepapier
3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags
3.1. Rechtsgrundlage
3.2 Analyse der Vereinbarung
3.2.1 Repräsentativität der Vertragsparteien und ihres Mandats
3.2.2 Rechtmäßigkeit der Vereinbarungsklauseln
3.3 Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit
3.4 Wahl der Instrumente
3.5 Unterrichtung des Europäischen Parlaments
3.6 Inhalt des Vorschlags
Artikel 1
Artikel 2
Artikel 3 bis 6
3.7 Ausführliche Erläuterung der Bestimmungen im Anhang des Vorschlags
Paragraph 1 Geltungsbereich
Paragraph 2 Begriffsbestimmungen
Paragraph 3 Arbeitszeit und Bezugszeitraum
Paragraph 4 Tägliche und wöchentliche Arbeitszeit
Paragraph 5 Arbeits- und Ruhetage
Paragraph 6 Saisonarbeit in der Fahrgastschifffahrt
Paragraph 7 Ruhezeiten
Paragraph 8 Ruhepause
Paragraph 9 Höchstarbeitszeit während der Nachtzeit
Paragraph 10 Jahresurlaub
Paragraph 11 Jugendschutz
Paragraph 12 Kontrolle
Paragraph 13 Notfälle
Paragraph 14 Untersuchung des Gesundheitszustandes
Paragraph 15 Sicherheits- und Gesundheitsschutz
Paragraph 16 Arbeitsrhythmus
Paragraph 17 Schlussbestimmungen
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. zusätzliche Informationen
Artikel 1
Artikel 2
Artikel 3
Artikel 4
Artikel 5
Artikel 6
Anhang Europäische Vereinbarung über die Regelung bestimmter Aspekte der Arbeitszeitgestaltung in der Binnenschifffahrt des Vorschlags für eine Richtlinie des Rates zur Durchführung der von der Europäischen Binnenschifffahrts Union (EBU), der Europäischen Schifferorganisation (ESO) und der Europäischen TransportarbeiterFöderation (ETF) geschlossenen Europäischen Vereinbarung über die Regelung bestimmter Aspekte der Arbeitszeitgestaltung in der Binnenschifffahrt
Anhang
Paragraf 1 Geltungsbereich
Paragraf 2 Begriffsbestimmungen
Paragraf 3 Arbeitszeit und Bezugszeitraum
Paragraf 4 Tägliche und wöchentliche Arbeitszeit
Paragraf 5 Arbeits- und Ruhetage
Paragraf 6 Saisonarbeit in der Fahrgastschifffahrt
Paragraf 7 Ruhezeiten
Paragraf 8 Ruhepause
Paragraf 9 Höchstarbeitszeit während der Nachtzeit
Paragraf 10 Jahresurlaub
Paragraf 11 Jugendschutz
Paragraf 12 Kontrolle
Paragraf 13 Notfälle
Paragraf 14 Untersuchung des Gesundheitszustandes
Paragraf 15 Sicherheits- und Gesundheitsschutz
Paragraf 16 Arbeitsrhythmus
Paragraf 17 Schlussbestimmungen
Drucksache 580/14
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, die Europäische Zentralbank, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, den Ausschuss der Regionen und die Europäische Investitionsbank: Eine Investitionsoffensive für Europa - COM(2014) 903 final
... 8. COM(2013) 462 final (zurzeit in Trilog-Verhandlungen); die Verordnung wird nach ihrem Inkrafttreten einen gemeinsamen EU-Rechtsrahmen bieten sowie Rechte im Rahmen des Europäischen Passes für auf langfristige Investitionen (beispielsweise in Infrastrukturprojekte oder KMU) spezialisierte Fonds vorsehen, die insbesondere auf institutionelle Investoren mit einem langfristigen Investitionshorizont abzielen.
1. Eine Investitionsoffensive für Europa
2. Mobilisierung von mindestens 315 Mrd. EUR an zusätzlichen Mitteln für Investitionen auf EU-Ebene
2.1. Der neue Europäische Fonds für strategische Investitionen
Abbildung 2: Der neue Europäische Fonds für strategische Investitionen EFSI - anfängliche Struktur nur EU-Beiträge
2.2. Aus dem neuen Fonds werden langfristige Investitionsprojekte unterstützt
2.3. Der neue Fonds wird auch Investitionen von KMU und Mid-Cap-Unternehmen fördern
2.4. Zusätzlich zu den über den Europäischen Fonds für Strategische Investitionen mobilisierten 315 Mrd. EUR kann die Wirkung der europäischen Struktur- und Investitionsfonds weiter gesteigert werden
3. Lenkung der Finanzmittel in die Realwirtschaft
3.1. Schaffung einer Projekt-Pipeline auf EU-Ebene
3.2. Schaffung eines Wissens- und Informationspools und Ausbau der technischen Unterstützung auf allen Ebenen: Einrichtung einer zentralen Anlaufstelle in Form einer Plattform für Investitionsberatung
3.3. Zusammenarbeit mit Akteuren auf europäischer, nationaler und regionaler Ebene
4. Verbesserung des Investitionsumfelds
4.1. Eine einfachere, bessere und berechenbarere Regulierung auf allen Ebenen
4.2. Neue Quellen der Langzeitfinanzierung und Schritte in Richtung Kapitalmarktunion
4.3. Gleiche Ausgangsbedingungen und Beseitigung von Investitionshindernissen im Binnenmarkt
5. Nächste Schritte
Anhang 1 WIE WIRD SICH das INVESTITIONSPROGRAMM VORAUSSICHTLICH AUSWIRKEN?
Anhang 2 WIE FUNKTIONIERT der neue FONDS IM FALLE LANGFRISTIGER INVESTITIONEN?
Anhang 3 WIE FUNKTIONIERT der neue FONDS IM FALLE einer Unterstützung von KMU und MID-CAPUNTERNEHMEN?
Anhang 4 Zeitplan und ETAPPENZIELE
Drucksache 55/14
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Internet-Politik und Internet-Governance - Europas Rolle bei der Mitgestaltung der Zukunft der Internet-Governance - COM(2014) 72 final
... Die Kommission begegnet diesen Herausforderungen, insbesondere durch die Reform des EU-Rechtsrahmens für den Datenschutz 29, die wirksame Bekämpfung der Cyberkriminalität und ihr ehrgeiziges Konzept zur Cybersicherheit, u.a. die Cybersicherheitsstrategie30. Diese Strategie zielt darauf ab, das Online-Umfeld der EU zu einem der sichersten der Welt zu machen, in dem die Grundrechte zugleich gewahrt und gefördert werden. 31 Bei immer mehr Tätigkeiten im Internet werden die Menschen an der Ausübung ihrer Grundrechte gehindert.
1. EINLEITUNG
2. EIN auf GRUNDSÄTZEN BASIERENDER ANSATZ
3. EIN Rahmen für KOOPERATIVE GOVERNANCE
4. die Globalisierung GRUNDLEGENDER Entscheidungen über das INTERNET
5. MULTI-STAKEHOLDER-PROZESS
6. technische NORMEN, die das Internet PRÄGEN
7. Vertrauen SCHAFFEN
8. EINANDER WIDERSPRECHENDE gerichtliche ZUSTÄNDIGKEITEN und RECHTSVORSCHRIFTEN
9. SCHLUSSFOLGERUNGEN
Drucksache 88/13
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Übermittlung von Angaben bei Geldtransfers - COM(2013) 44 final
... Zu diesem Vorschlag wurde eine Folgenabschätzung11 durchgeführt, die die größten Probleme beim gegenwärtigen EU-Rechtsrahmen für die Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung aufzeigt:
Drucksache 409/1/13
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Tiergesundheit - COM(2013) 260 final
... 1. Der Bundesrat begrüßt die Zielsetzung des Verordnungsvorschlags, mittels eines harmonisierten EU-Rechtsrahmens zur Tiergesundheit eine EU-weit einheitliche Anwendung der geltenden Bestimmungen und das reibungslose Funktionieren des Binnenmarktes sowie der Ein- und Ausfuhr von Tieren und tierischen Produkten zu gewährleisten.
Zur Vorlage insgesamt
Häufung unbestimmter Rechtsbegriffe, Verständlichkeit
2 Biosicherheit
Delegierte Rechtsakte
Fortgang der Beratungen auf EU-Ebene
Drucksache 709/13
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen - Die Bildung öffnen: Innovatives Lehren und Lernen für alle mithilfe neuer Technologien und frei zugänglicher Lehr- und Lernmaterialien - COM(2013) 654 final
... Der EU-Rechtsrahmen für das Urheberrecht30 sieht Ausnahmen für die Nutzung von Materialien zu Unterrichtszwecken vor. Diese Ausnahmen werden von den Mitgliedstaaten unterschiedlich umgesetzt. Da die innovativen Methoden zur Verwendung von Lehrmitteln ein großes grenzüberschreitendes Potenzial bergen, sollte geprüft werden, ob der derzeit geltende Rechtsrahmen in der Praxis ausreichende Transparenz und Rechtssicherheit für die Nutzer bietet. Wie in ihrer Mitteilung vom 18. Dezember 2012 über Inhalte im digitalen Binnenmarkt angekündigt, überprüft die Kommission derzeit den EU-Rechtsrahmen für das Urheberrecht.
Mitteilung
... dabei bieten die neuen Technologien die Chance für eine effizientere und gerechtere Bildung
1. Offene Lernumgebungen: Innovationschance für Einrichtungen, Lehrkräfte und Lernende
1.1. Innovative Bildungsträger
... um Anreize für innovative Lernmethoden zu schaffen
1.2. Innovative Lehrkräfte
... um sich in Nutzergemeinschaften zu vernetzen
... und sollten Anerkennung für neue Lehrmethoden erhalten
1.3 Innovation für Lernende
... und dass ihre digital erworbenen Kompetenzen problemlos bescheinigt und für weiteres Lernen oder eine Beschäftigung anerkannt werden
2. Freie Lehr- und Lernmaterialien: frei verfügbares Wissen als Chance für eine bessere und leichter zugängliche Bildung
... und die Rechte und Pflichten der Nutzer von urheberrechtlich geschützten Lehrmitteln sollten grenzüberschreitend transparenter werden
3. Konnektivität und Innovation: Partnerschaften für Infrastrukturen, neue Produkte und Dienstleistungen sowie Interoperabilität
... und es bedarf offener Standards für die Interoperabilität, um Größenvorteile nutzen zu können
... damit die europäischen Märkte für digitale Anwendungen und Inhalte wachsen können
4. Die Chancen der digitalen Revolution durch abgestimmtes Handeln nutzen
... zwischen allen Akteuren abgestimmtes Handeln
.. und ein besseres Verständnis aller noch nicht genutzten Chancen der digitalen Revolution
Drucksache 764/13
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinien 2008/94 /EG, 2009/38 /EG, 2002/14/EG, 98/59/EG und 2001/23/EG in Bezug auf Seeleute - COM(2013) 798 final
... Der Vorschlag steht zudem im Einklang mit der Strategie Europa 2020 und insbesondere ihren beschäftigungspolitischen Zielen. Die Verbesserung der Qualität der Arbeitsplätze und der Arbeitsbedingungen und insbesondere die Überprüfung der geltenden Rechtsvorschriften und die Schaffung eines verbesserten EU-Rechtsrahmens für Beschäftigung und Arbeitsschutz sind die wichtigsten Maßnahmen der "Agenda für neue Kompetenzen und Beschäftigungsmöglichkeiten: Europas Beitrag zur Vollbeschäftigung"12.
Drucksache 689/1/13
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Maßnahmen zum europäischen Binnenmarkt der elektronischen Kommunikation und zur Verwirklichung des vernetzten Kontinents und zur Änderung der Richtlinien 2002/20/EG, 2002/21 /EG und 2002/22 //EG und der Verordnungen (EG) Nr. 1211/2009 und (EU) Nr. 531/2012 - COM(2013) 627 final
... 4. Der Bundesrat bezweifelt insbesondere, ob eine unmittelbar geltende und verbindliche Verordnung zur Änderung des aus verschiedenen Richtlinien bestehenden EU-Rechtsrahmens erforderlich ist. Der Bundesrat befürchtet vielmehr, dass eine EU-Verordnung zu rechtlichen Unklarheiten und Abgrenzungsproblemen im Verhältnis zu dem geltenden Richtlinienpaket führen würde.
Zur Vorlage allgemein
Zum Umfang der Harmonisierung
Zur EU-weiten Genehmigung
Zur Frequenzvergabe
Zur Netzneutralität
Zum Best-Effort-Prinzip
Weitere Aspekte zum Verbraucherschutz
Zu den Roaming-Gebühren und den Tarifen für Fernverbindungen in Festnetzen
2 Gesamtempfehlung
2 Direktzuleitung
Drucksache 692/13
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über neue psychoaktive Substanzen - COM(2013) 619 final
... Durch die Anwendung ein und derselben strafrechtlichen Bestimmungen sowohl auf kontrollierte Drogen als auch auf ebenso schädliche neue psychoaktive Substanzen mit hohem Risiko würde die Abschreckung gegen den Handel mit derartigen Substanzen und gegen den Einstieg krimineller Vereinigungen in einen solchen Handel verstärkt und gleichzeitig der EU-Rechtsrahmen für den Drogenbereich verschlankt und präzisiert.
Drucksache 412/13 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über amtliche Kontrollen und andere amtliche Tätigkeiten zur Gewährleistung der Anwendung des Lebens- und Futtermittelrechts und der Vorschriften über Tiergesundheit und Tierschutz, Pflanzengesundheit, Pflanzenvermehrungsmaterial und Pflanzenschutzmittel sowie zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 999/2001 , (EG) Nr. 1829/2003 , (EG) Nr. 1831/2003 , (EG) Nr. 1/2005 , (EG) Nr. 396/2005 , (EG) Nr. 834/2007 , (EG) Nr. 1099/2009 , (EG) Nr. 1069/2009 und (EG) Nr. 1107/2009 , der Verordnungen (EU) Nr. 1151/2012 und (EU) Nr. [ ]/2013 und der Richtlinien 98/58 /EG, 1999/74 /EG, 2007/43 /EG, 2008/119 /EG, 2008/120 /EG und 2009/128 /EG (Verordnung über amtliche Kontrollen) - COM(2013) 265 final
... 1. Der Bundesrat begrüßt die Zielsetzung des Verordnungsvorschlags, mittels eines harmonisierten EU-Rechtsrahmens für die Organisation und Durchführung amtlicher Kontrollen entlang der Lebensmittelkette eine EU-weit einheitliche Anwendung der geltenden Bestimmungen und das reibungslose Funktionieren des Binnenmarktes für Lebensmittelprodukte zu gewährleisten.
Zur Vorlage allgemein
Zum Anwendungsbereich
Zur Verschwiegenheitspflicht, Transparenz der amtlichen Kontrollen
Delegierte Rechtsakte, Kompetenz, Verhältnismäßigkeit
Zu Artikel 33
Finanzierung der amtlichen Kontrollen Pflichtgebühren Artikel 77
Gebührennachlass für Unternehmer, die sich gleichbleibend vorschriftsmäßig verhalten Artikel 80
Befreiung von Kleinstunternehmen Artikel 82
Transparenz Artikel 83
Gleichberechtigte Beteiligung der involvierten Bereiche bei den Verhandlungen
Einrichtung einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe zu den neuen Kontrollregelungen
Einrichtung einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur nationalen Ausgestaltung
Drucksache 321/13
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Grünbuch der Kommission über die Vorbereitung auf die vollständige Konvergenz der audiovisuellen Welt: Wachstum, Schöpfung und Werte - COM(2013) 231 final
... (10) Gibt es angesichts der Konvergenz der Medien bereits Anzeichen für Marktverzerrungen, die auf die Unterscheidung zwischen linearen und nichtlinearen Diensten im Rechtsrahmen zurückzuführen sind? Wenn ja, wie könnten diese Verzerrungen am besten behoben werden, ohne die dem EU-Rechtsrahmen für audiovisuelle Mediendienste zugrunde liegenden Werte zu verletzen?
1. Einleitung1
2. Wachstum und Innovation
2.1. Marktüberlegungen
2.2. Finanzierungsmodelle
2.3. Interoperabilität von Hybridfernsehen
2.4. Infrastruktur und Frequenzen
3. Werte
3.1. Rechtsrahmen
3.2. Freiheit und Pluralismus der Medien 62
3.3. Kommerzielle Kommunikation
3.4. Schutz von Minderjährigen
3.5. Barrierefreiheit für Personen mit Behinderungen
4. Nächste Schritte
Drucksache 409/13 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Tiergesundheit - COM(2013) 260 final
... 1. Der Bundesrat begrüßt die Zielsetzung des Verordnungsvorschlags, mittels eines harmonisierten EU-Rechtsrahmens zur Tiergesundheit eine EU-weit einheitliche Anwendung der geltenden Bestimmungen und das reibungslose Funktionieren des Binnenmarktes sowie der Ein- und Ausfuhr von Tieren und tierischen Produkten zu gewährleisten.
Zur Vorlage insgesamt
Häufung unbestimmter Rechtsbegriffe, Verständlichkeit
3 Biosicherheit
Delegierte Rechtsakte
Fortgang der Beratungen auf EU-Ebene
Drucksache 412/1/13
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über amtliche Kontrollen und andere amtliche Tätigkeiten zur Gewährleistung der Anwendung des Lebens- und Futtermittelrechts und der Vorschriften über Tiergesundheit und Tierschutz, Pflanzengesundheit, Pflanzenvermehrungsmaterial und Pflanzenschutzmittel sowie zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 999/2001 , (EG) Nr. 1829/2003 , (EG) Nr. 1831/2003 , (EG) Nr. 1/2005 , (EG) Nr. 396/2005 , (EG) Nr. 834/2007 , (EG) Nr. 1099/2009 , (EG) Nr. 1069/2009 und (EG) Nr. 1107/2009 , der Verordnungen (EU) Nr. 1151/2012 und (EU) Nr. [ ]/2013 und der Richtlinien 98/58 /EG, 1999/74 /EG, 2007/43 /EG, 2008/119 /EG, 2008/120 /EG und 2009/128 /EG (Verordnung über amtliche Kontrollen) - COM(2013) 265 final
... 1. Der Bundesrat begrüßt die Zielsetzung des Verordnungsvorschlags, mittels eines harmonisierten EU-Rechtsrahmens für die Organisation und Durchführung amtlicher Kontrollen entlang der Lebensmittelkette eine EU-weit einheitliche Anwendung der geltenden Bestimmungen und das reibungslose Funktionieren des Binnenmarktes für Lebensmittelprodukte zu gewährleisten.
Drucksache 92/13
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Maßnahmen zur Gewährleistung einer hohen gemeinsamen Netz- und Informationssicherheit in der Union COM(2013) 48 final
... Option 2: ein Regulierungsansatz, bestehend aus einem Legislativvorschlag zur Schaffung eines gemeinsamen EU-Rechtsrahmens für die NIS im Hinblick auf die Kapazitäten der Mitgliedstaaten, Mechanismen für die Zusammenarbeit auf EU-Ebene und Anforderungen an wichtige private Akteure und öffentliche Verwaltungen;
Vorschlag
Begründung
1.1. Gründe und Ziele des Vorschlags
1.2. Allgemeiner Kontext
1.3. Derzeitige einschlägige Vorschriften auf EU- und internationaler Ebene
2. Ergebnisse der Konsultationen der interessierten Kreise und der Folgenabschätzungen
2.1. Anhörung interessierter Kreise und Nutzung von Sachverstand
2.2. Folgenabschätzung
3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags
3.1. Rechtsgrundlage
3.2. Subsidiarität
4. Auswirkungen auf den Haushalt
Vorschlag
Kapitel I Allgemeine Bestimmungen
Artikel 1 Gegenstand und Geltungsbereich
Artikel 2 Mindestharmonisierung
Artikel 3 Begriffsbestimmungen
Kapitel II Nationaler Rahmen für die NETZ-UND INFORMATIONSSICHERHEIT
Artikel 4 Grundsatz
Artikel 5 Nationale NIS-Strategie und nationaler NIS-Kooperationsplan
Artikel 6 Für die Netz- und Informationssicherheit zuständige nationale Behörde
Artikel 7 IT-Notfallteam
Kapitel III Zusammenarbeit zwischen den zuständigen Behörden
Artikel 8 Kooperationsnetz
Artikel 9 Sicheres System für den Informationsaustausch
Artikel 10 Frühwarnungen
Artikel 11 Koordinierte Reaktion
Artikel 13 Internationale Zusammenarbeit
Kapitel IV Sicherheit der Netze und Informationssysteme der öffentlichen Verwaltungen und der Marktteilnehmer
Artikel 14 Sicherheitsanforderungen und Meldung von Sicherheitsvorfällen
Artikel 15 Umsetzung und Durchsetzung
Artikel 16 Normung
Kapitel V Schlussbestimmungen
Artikel 17 Sanktionen
Artikel 18 Ausübung der Befugnisübertragung
Artikel 19 Ausschussverfahren
Artikel 20 Überprüfung
Artikel 21 Umsetzung
Artikel 22 Inkrafttreten
Artikel 23 Adressaten Diese Richtlinie ist an die Mitgliedstaaten gerichtet. Geschehen zu Brüssel am [ ... ]
Anhang I IT-Notfallteam (Computer Emergency Response Team, CERT) - Anforderungen und Aufgaben
Anhang II Liste der Marktteilnehmer nach Artikel 3 Absatz 8 Buchstabe a
Drucksache 689/13 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Maßnahmen zum europäischen Binnenmarkt der elektronischen Kommunikation und zur Verwirklichung des vernetzten Kontinents und zur Änderung der Richtlinien 2002/20/EG, 2002/21/EG und 2002/22/EG und der Verordnungen (EG) Nr. 1211/2009 und (EU) Nr. 531/2012 - COM(2013) 627 final
... 3. Der Bundesrat bezweifelt insbesondere, ob eine unmittelbar geltende und verbindliche Verordnung zur Änderung des aus verschiedenen Richtlinien bestehenden EU-Rechtsrahmens erforderlich ist. Er befürchtet vielmehr, dass eine EU-Verordnung zu rechtlichen Unklarheiten und Abgrenzungsproblemen im Verhältnis zu dem geltenden Richtlinienpaket führen würde. Der Bundesrat lehnt daher - mit Ausnahme für den Bereich Roaming - eine Regelung in Form einer EU-Verordnung ab und spricht sich für eine Empfehlung im Sinne von Artikel 288 AEUV aus. Allenfalls eine Richtlinie der EU kann noch als angemessen gewertet werden.
Zur Vorlage allgemein
Zum Umfang der Harmonisierung
Zur EU-weiten Genehmigung
Zur Frequenzvergabe
Zur Netzneutralität
Zum Best-Effort-Prinzip
Weitere Aspekte zum Verbraucherschutz
Zu den Roaming-Gebühren und den Tarifen für Fernverbindungen in Festnetzen
2 Gesamtempfehlung
2 Direktzuleitung
Drucksache 60/13
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Ein europäischer Aktionsplan für den Einzelhandel COM(2013) 36 final
... Für Wirtschaftsbeteiligte, die zu günstigeren Preisen Produkte und Dienstleistungen aus der gesamten EU einkaufen möchten, können die unterschiedlichen Kennzeichnungsvorschriften ein Hindernis darstellen. Mit dem bestehenden EU-Rechtsrahmen für die Kennzeichnung von Lebensmitteln 35 wird die vorgeschriebene Kennzeichnung von Lebensmitteln harmonisiert. Der Rahmen ermöglicht jedoch auch, dass auf nationaler Ebene aus bestimmten spezifischen Gründen zusätzliche verbindliche Kennzeichnungsvorschriften eingeführt werden können. Wenngleich die in den Mitgliedstaaten geltenden Vorschriften einander ähnlich sind, erfordert die Vermarktung bestimmter Produkte in einigen Fällen, dass für jedes Land einzeln geprüft wird, ob die einschlägigen Vorschriften eingehalten werden. Die sich daraus ergebende rechtliche Komplexität kann die grenzüberschreitende Beschaffung erschweren und verhindern, dass Skaleneffekte zum Tragen kommen.
Mitteilung
1. Einleitung
2. Den Binnenmarkt im Einzelhandel verwirklichen
2.1 Der Einzelhandel im Wandel
2.2 Der Einzelhandel steht vielfältigen Herausforderungen gegenüber
2.3 Ein Binnenmarkt im Einzelhandel zum Nutzen aller Beteiligten
3. Fünf Triebfedern für wettbewerbsfähigere und nachhaltigere Einzelhandelsdienstleistungen
3.1 Stärkung der Verbraucher
3.1.1 Verbraucherinformation
3.1.2 Nachhaltigeres Verbraucherverhalten
3.2 Zugang zu wettbewerbsfähigeren Dienstleistungen des Einzelhandels
3.2.1 Einrichtung von Niederlassungen
3.2.2 Elektronischer Handel
3.3 Entwicklung einer ausgewogeneren B2B-Lieferkette für Lebensmittel und Nicht-Lebensmittel
3.3.1 Bekämpfung unlauterer Handelspraktiken
3.4 Aufbau einer nachhaltigeren Lieferkette im Einzelhandel
3.4.1 Mehr Nachhaltigkeit in Produktion und Verbrauch
3.4.2 Verringerung von Lebensmittelverschwendung
3.5 Entwicklung innovativerer Lösungen
3.5.1 Produktkennzeichnung
3.5.2 Elektronische Zahlungen
3.6 Schaffung eines besseren Arbeitsumfelds
3.6.1 Missverhältnis zwischen vorhandenen und geforderten Qualifikationen
3.6.2 Informelle Wirtschaft
3.7 Internationale Dimension
4. Fazit: Ständiger Dialog mit dem Einzelhandelssektor
Drucksache 40/12 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat und den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss über die Strategie der Europäischen Union für den Schutz und das Wohlergehen von Tieren 2012 - 2015 - COM(2012) 6 final
... 4. Ein zusätzlicher vereinfachter EU-Rechtsrahmen für den Tierschutz wird kritisch gesehen, da damit möglicherweise ein Rückschritt hinter die bestehenden Tierschutzstandards in Deutschland verbunden sein könnte. Außerdem sollte gegenüber der Kommission verdeutlicht werden, dass bei manchen Themengebieten nationale Regelungen geboten erscheinen (z.B. Kaninchen), obwohl die EU noch keine Anforderungen formuliert hat.
Drucksache 399/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 1999/37/EG des Rates über Zulassungsdokumente für Fahrzeuge - COM(2012) 381 final
... (a) Als Referenzszenario, mit dem die Wirkung der anderen Optionen verglichen wird, dient die Option "Keine Änderung der bisherigen Politik". Bei dieser Option würde der derzeitige EU-Rechtsrahmen beibehalten. Auch würde sie keine kurzfristige Anpassung des technischen Anhangs der Richtlinie
Paket Verkehrssicherheit
Vorschlag
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
• Gründe und Ziele des Vorschlags
• Allgemeiner Hintergrund
• Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet
• Kohärenz mit anderen Politikbereichen und Zielen der Europäischen Union
2. Ergebnisse der Konsultationen der interessierten Kreise der Folgenabschätzungen
• Konsultation interessierter Kreise Konsultationsverfahren
Zusammenfassung der Antworten und Art ihrer Berücksichtigung
• Einholung und Nutzung von Expertenwissen
Relevante wissenschaftliche/fachliche Bereiche
5 Methodik
Form der Veröffentlichung der Stellungnahmen
• Folgenabschätzung
3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags
• Zusammenfassung des Vorschlags
• Rechtsgrundlage
• Subsidiaritätsprinzip
• Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
• Wahl des Instruments
4. Auswirkungen auf den Haushalt
Vorschlag
Artikel 1
Artikel 3a
Artikel 6 Delegierte Rechtsakte
Artikel 7 Ausübung der Befugnisübertragung
Artikel 2 Umsetzung
Artikel 3 Inkrafttreten
Artikel 4 Adressaten
Drucksache 346/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Erneuerbare Energien - ein wichtiger Faktor auf dem europäischen Energiemarkt COM(2012) 271 final
... Der derzeitige EU-Rechtsrahmen für erneuerbare Energien ist heute zwar wirksam, sein Hauptinstrument - die verbindlichen Ziele - greift jedoch ab 2020 nicht mehr. Die obigen Kapitel behandeln die künftige Weiterentwicklung der derzeitigen politischen Initiativen in den Bereichen Marktöffnung, Handel, Infrastrukturentwicklung, institutionelle und operative Marktreformen und Innovation. In einem wettbewerbsgesteuerten europäischen Energiemarkt kann die Erneuerbare-Energien-Industrie eine wichtige Rolle spielen. Die Verwirklichung des EU-Binnenmarktes ist ein zentraler Faktor für den Wohlstand Europas und sollte auch eine Triebkraft des Wandels im europäischen Energiesektor sein. In einem offenen und wettbewerbsgesteuerten europäischen Markt wäre die unter dem derzeitigen Rechtsrahmen entstandene Erneuerbare-Energien-Industrie sicherlich erfolgreich.
Mitteilung
1. Einleitung
2. Integration der Erneuerbaren Energien in den Binnenmarkt
Marktentwicklungen und Kosten
Bessere Förderregelungen
3. ÖFFNUNG des Elektrizitätsmarktes Erneuerbare Energien
4. VERÄNDERUNG UNSERER Infrastrukturen
5. STÄRKUNG der POSITION der Verbraucher
6. Förderung der Technologischen Innovation
7. Gewährleistung der Nachhaltigkeit Erneuerbarer Energien
8. Politik IM Bereich der Erneuerbaren Energien NACH 2020
9. NÄCHSTE Schritte
>> Weitere Fundstellen >>
Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
einschließlich des zugehörigen EU -Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.
Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009 , des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.