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0664/04B
0682/04
0666/04
0657/04B
0649/03
0715/03
Drucksache 692/1/13

... Der EBDD und den nationalen REITOX-Knotenpunkten kommt bei der Datenerhebung, der Risikobewertung und dem Wissenstransfer zum Thema NPS eine entscheidende Rolle zu, die auf Grund der hohen Anforderungen ausreichende Ressourcen erfordert.



Drucksache 217/1/13

... Mit der Verordnung über das Verfahren zum Risikostrukturausgleich in der gesetzlichen Krankenversicherung (RSAV) vom 3. Januar 1994, zuletzt geändert durch Gesetz vom 23. Oktober 2012, hat das BMG von seiner Ermächtigungsgrundlage Gebrauch gemacht und Vorgaben über die Datenerhebung zur Durchführung und Weiterentwicklung des Risikostrukturausgleichs erlassen. Gemäß § 34 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 RSAV haben die Krankenkassen für die Schätzung der Belastungen auf Grund der Einführung der Verteilungskriterien des Gesundheitsfonds für die in einem Land tätigen Krankenkassen (§ 272

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 217/1/13




1. Zum Gesetzentwurf insgesamt

2. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 20 Absatz 2 Satz 1 SGB V

3. Zu Artikel 1 Nummer 12 - neu - § 268 Absatz 3 Satz 1 SGB V

4. Zu Artikel 1 Nummer 13 - neu - § 303e Absatz 2 Satz 1 Nummer 5 SGB V

5. Zu Artikel 1a - neu - § 30 Absatz 1 Satz 1 Nummer 10a - neu - und Absatz 2 Satz 2 RSAV

'Artikel 1a Änderung der Risikostruktur-Ausgleichsverordnung

6. Zur Sicherstellung eines vollständigen und dauerhaften Ausgleichs für die Krankenkassen für den Wegfall der Praxisgebühr


 
 
 


Drucksache 284/13 (Beschluss)

... 'Der wertausfüllungsbedürftige Begriff des "schutzwürdigen Interesses" verlangt eine Abwägung des Interesses des Betroffenen an dem Schutz seiner Daten und des Stellenwerts, den die Offenlegung und Verwendung der Daten für ihn hat, mit den Interessen der Nutzer, für deren Zwecke die Speicherung erfolgt, unter Berücksichtigung der objektiven Wertordnung der Grundrechte. Dabei sind Art, Inhalt und Aussagekraft der beanstandeten Daten an den Aufgaben und Zwecken zu messen, denen die Datenerhebung und -speicherung dient.'

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 284/13 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Anlage 1
Entwurf eines Gesetzes zur Strafbarkeit der Datenhehlerei

Artikel 1
Änderung des Strafgesetzbuchs

§ 202d
Datenhehlerei

Artikel 2
Änderung der Strafprozessordnung

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs

II. Gesetzgebungskompetenz

III. Auswirkungen

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 4

Zu § 202d

Zu § 202d

Zu § 202d

Zu § 202d

Zu Nummer 5

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 4

Zu Artikel 3

Anlage 2
Entwurf eines Gesetzes zur Strafbarkeit der Datenhehlerei


 
 
 


Drucksache 320/13

... Gleichwohl ist einem erheblichen Teil der Bevölkerung der Zugang zu einem Girokonto versagt. Zwar existieren insoweit keine validen Datenerhebungen, die genaue Erkenntnisse über die Anzahl der Personen ohne Girokonto zulassen, insbesondere nicht über die Anzahl der Personen, die sich erfolglos um ein Girokonto bemüht haben. Nach den Feststellungen der Bundesregierung in ihrem 6. Bericht zur Umsetzung der Empfehlungen der Zentralen Kreditausschusses zum Girokonto für Jedermann vom 27.12.2011 (BT-Drs.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 320/13




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeine Begründung

I. Bedeutung eines Zugangs zu Girokonten

II. Problem mangelnden Zugangs zum Girokonto

III. Bisher kein Rechtsanspruch

IV. Ziele und wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs

V. Verfassungsrechtliche Aspekte

VI. Auswirkungen des Gesetzentwurfs

1. finanzielle Auswirkungen

2. gesellschaftspolitischer Art

3. gleichstellungspolitischer Art

VII. Gesetzgebungskompetenz

VIII. Zustimmungsbedürftigkeit

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 552/13

... Voraussetzungen einer lediglich vorübergehenden und anlassbezogenen Überwachung verzichtet. Das Fragerecht des Arbeitgebers vor Beginn des Beschäftigungsverhältnisses wird ausgeweitet statt eingedämmt. Mitarbeiter von Callcentern müssen befürchten, einer legalen Dauerüberwachung ausgesetzt zu werden. Bisher verbotene Praktiken des Datenabgleichs und die heimliche Datenerhebung zu repressiven und präventiven Zwecken werden zum Nachteil der Beschäftigten in weiten Teilen legalisiert.



Drucksache 30/13

... Die Anforderungen der EU an die Qualität der Statistiken zum Staatssektor und deren Überwachung sind auch unterstützt von Deutschland in den letzten Jahren drastisch gestiegen. Dabei sind insbesondere die bis Ende 2013 umzusetzenden Ansprüche gemäß Richtlinie 2011/85/EU vom 8. November 2011 an eine kohärente und vollständige Abdeckung sowie die Integrität der zugrunde liegenden Datenerhebungs- und Verarbeitungssysteme explizit herausgestellt und von Bedeutung (Artikel 3 und Artikel 12). Hohe und anhaltende unerklärte Differenzen zwischen dem Defizit und der Änderung des Schuldenstandes (unerklärte Bestandsanpassungen bei den Überleitungsrechnungen im Rahmen der Maastricht-Notifikation) werden mittlerweile nach EU-Recht (vgl. Artikel 11 b, Absatz 3, Buchstabe e) der Verordnung (EG) Nr. 479/2009 in der geänderten Fassung) als Hinweise auf erhebliche Risiken oder Probleme bei der Datenqualität gewertet. Zugleich beeinträchtigen die zahlreichen Ausgliederungen von Einheiten aus den Kernhaushalten und die Schaffung weiterer Extrahaushalte eine umfassende und kohärente Abbildung des Staatssektors in verschiedenen sekundären Datenquellen, die bisher im Rahmen der Maastricht-Notifikationen genutzt werden. So werden bislang für Erhebungseinheiten nach § 2 Absatz 1 Nummer 10, die nach den Definitionen im Anhang A der Verordnung (EG) Nr. 2223/96 in der jeweils geltenden Fassung dem Sektor Staat zugerechnet werden und bei denen das kaufmännische Rechnungswesen angewendet wird, keine Transaktion in Finanzaktiva nachgewiesen. In anderen Fällen kommt es im bestehenden System primärer und sekundärer Datenquellen mitunter zu Doppelzählungen, da beispielsweise Geldanlagen sowohl in der Finanzstatistik (z.B. als Darlehensvergaben oder Beteiligungserwerbe) als auch in der Banken- oder Depotstatistik (z.B. Einlage bei Banken oder festverzinsliche Wertpapiere) erfasst werden, jedoch nicht einzeln identifizierbar sind. Zur Verbesserung von Kohärenz und Integrität sowie zur Reduzierung des Risikos eines Auftretens erheblicher statistischer Differenzen ist es daher erforderlich, solche bestehenden Lücken und Inkohärenzen mit der vierteljährlichen Erhebung von Transaktionen in Finanzaktiva im Rahmen der Finanzstatistik zu schließen, um die auf der europäischen Ebene auch von Deutschland explizit eingegangenen Verpflichtungen zu erfüllen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 30/13




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Finanz- und Personalstatistikgesetzes

§ 5
Statistik über die Schulden, Sicherheiten für Schulden und Finanzaktiva

§ 9
Zusätzliche Erhebungsmerkmale Zusätzliche Erhebungsmerkmale sind

§ 9a
Datenbank Berichtskreismanagement

Artikel 2
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

II. Gesetzgebungskompetenz

III. Kosten

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe f

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Absatz 2

Absatz 3

Absatz 4

Absatz 5

Zu Nummer 12

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 2400 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Finanz- und Personalstatistikgesetzes

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen


 
 
 


Drucksache 699/13

... Ein Ausbau der Wissensbasis zu Wäldern ist notwendig, um die komplexen Herausforderungen im Zusammenhang mit Umwelt und Gesellschaft besser zu verstehen, denen die Forstwirtschaft gegenübersteht. Zur Kartierung und Bewertung des Zustands von Forstökosystemen und ihren Leistungen sind bessere Waldinformationen auf EU-Ebene vonnöten. Relevante Variablen und Parameter werden auf EU-Ebene harmonisiert; dazu werden internationale, gesamteuropäische und nationale Datenerhebungssysteme sowie eine detaillierte Analyse der EU-weiten Herausforderungen bemüht. EU-Programme wie LIFE+ könnten zur Mobilisierung der erforderlichen Ressourcen beitragen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 699/13




Mitteilung

1. Europa braucht seine Wälder

2. Warum ein neuer Rahmen notwendig ist

3. Das weitere Vorgehen: eine neue EU-Strategie für Wälder und den Forstbasierten Sektor

3.1 Leitgrundsätze

3.2 Forstbezogene Ziele bis 2020

3.3 Acht miteinander verknüpfte Schwerpunktbereiche: Wertschöpfung für alle

3.3.2 Förderung der Wettbewerbsfähigkeit und Nachhaltigkeit der Forstwirtschaft, der Bioenergie und der allgemeinen grünen Wirtschaft der EU

3.3.3 Wälder in einem sich ändernden Klima

3.3.4 Der Schutz von Wäldern und die Verbesserung von Ökosystemleistungen

3.3.5 Welche Wälder haben wir, und wie verändern sie sich?

3.3.6 Neue und innovative forstwirtschaftliche Erzeugnisse mit hoher Wertschöpfung

3.3.7 Mehr Zusammenarbeit für eine kohärente Bewirtschaftung und ein besseres Verständnis unserer Wälder

3.3.8 Wälder aus einer globalen Perspektive

4. Grundsätze in die Praxis umsetzen: Zusammenarbeit für unsere Wälder und die Forstwirtschaft

5. Schlussfolgerungen


 
 
 


Drucksache 262/13

... Die EU wird dem Umweltprogramm der Vereinten Nationen auch finanzielle Unterstützung für den Aufbau von Kapazitäten in Entwicklungs- und Schwellenländern in Bereichen wie Umweltfußabdruck, Ökobilanz-Methoden und Datenerhebung bereitstellen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 262/13




Mitteilung

1. Einleitung

2. Kontext des Vorschlags

2.1. Die Herausforderungen der Umwelt- und Ressourceneffizienz

2.2. Die Umweltvorteile grüner Produkte und grüner Organisationen

2.3. Die wirtschaftlichen Vorteile grüner Produkte und grüner Organisationen

3. die Probleme, die mit Diesem Vorschlag in Angriff Genommen werden Sollen

3.1. Fehlen einer gemeinsamen Definition für grünes Produkt und grüne Organisation

3.2. Unnötige Kosten für die Unternehmen

3.3. Hindernisse für den freien Verkehr von als grün vermarkteten Produkten

Kasten 1 - Konkrete Hindernisse für den Handel mit als grün vermarkteten Produkten im Binnenmarkt

3.4. Mangelndes Vertrauen der Verbraucher gegenüber Umweltaussagen

4. die politische Antwort der EU

4.1. Handlungsziel der EU

4.2. Methodische Arbeiten zur Messung der Umweltwirkung von Produkten und Organisationen

4.3. Das Vorschlagspaket als erste Phase einer neuen Politik

4.3.1. Die Empfehlung der Kommission

4.3.2. Pilotphase: Testen der Anwendung der Umweltfußabdruckmethoden

4.3.3. Umweltaussagen und bessere Leitlinien für die Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken

4.3.4. Offenlegung der Umweltleistung von Produkten und Organisationen

4.4. Die zweite Phase: Evaluierung und künftige Politik

5. Globaler Kontext und internationale Zusammenarbeit


 
 
 


Drucksache 110/1/13

... Ebenso wie bei Wasserfahrzeugen des Bundes werden auch mit Wasserfahrzeugen der Länder Einsätze zum Teil verdeckt durchgeführt. Neben Einsatzfahrten gilt dies auch für Trainingseinsätze der polizeilichen Sondereinsatzkräfte auf Wasserfahrzeugen der Länder. Durch die im SchUnfDatG-E vorgesehene Datenerhebung würden auch bei Unfällen mit Beteiligung von Behördenfahrzeugen der Länder unerwünschte Schlussfolgerungen über die sicherheitsbehördlichen Tätigkeiten ermöglicht.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 110/1/13




1. Zu § 1 Absatz 1 Nummer 4 - neu - In § 1 Absatz 1 Nummer 3 ist der abschließende Punkt durch ein Komma zu ersetzen und folgende Nummer ist anzufügen:

2. Zu § 1 Absatz 2 Nummer 2

3. Zu § 3 Absatz 2 Nummer 1a - neu -, § 6 Absatz 1

4. Zu § 5 Absatz 2 Satz 1 und 2


 
 
 


Drucksache 110/13 (Beschluss)

... Ebenso wie bei Wasserfahrzeugen des Bundes werden auch mit Wasserfahrzeugen der Länder Einsätze zum Teil verdeckt durchgeführt. Neben Einsatzfahrten gilt dies auch für Trainingseinsätze der polizeilichen Sondereinsatzkräfte auf Wasserfahrzeugen der Länder. Durch die im SchUnfDatG-E vorgesehene Datenerhebung würden auch bei Unfällen mit Beteiligung von Behördenfahrzeugen der Länder unerwünschte Schlussfolgerungen über die sicherheitsbehördlichen Tätigkeiten ermöglicht.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 110/13 (Beschluss)




1. Zu § 1 Absatz 1 Nummer 4 - neu -

2. Zu § 1 Absatz 2 Nummer 2

3. Zu § 3 Absatz 2 Nummer 1a - neu -, § 6 Absatz 1

4. Zu § 5 Absatz 2 Satz 1 und 2


 
 
 


Drucksache 447/13

... Die Vorschrift zieht den Zeitpunkt der generellen, bereits vorgesehenen, Evaluierung des Systems der Anreizregulierung vor und verpflichtet, die Bundesnetzagentur bereits zum 31. Dezember 2014 zu berichten. Die Vorziehung des Evaluierungszeitpunkts schafft die Möglichkeit, eventuell erforderliche Änderungen, die ggf. auch grundsätzlicher Art sein könnten, rechtzeitig vor Ende der zweiten Regulierungsperiode vornehmen zu können. Berichtspflichten sind immer mit Datenerhebungen bei Netzbetreiberunternehmen verbunden. Um die Unternehmen von der mehrfachen und zeitlich nunmehr nah zusammen liegenden Mitwirkungspflicht zu entlasten, wird der Bericht zum Juni 2013 gestrichen. Die Inhalte des Berichts zum Investitionsverhalten überschneiden sich mit dem Bericht 2014.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 447/13




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Änderung der Stromnetzentgeltverordnung

§ 6a
Preisindizes zur Ermittlung der Tagesneuwerte

Artikel 2
Weitere Änderung der Stromnetzentgeltverordnung zum 1. Januar 2014

Artikel 3
Änderung der Gasnetzentgeltverordnung

§ 6a
Preisindizes zur Ermittlung der Tagesneuwerte

Artikel 4
Änderung der Anreizregulierungsverordnung

§ 25a
Forschungs- und Entwicklungskosten

Artikel 5
Änderung der Stromnetzzugangsverordnung

Artikel 6
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt

II. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

III. Erfüllungsaufwand

1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

3. Erfüllungsaufwand der Verwaltung

IV. Weitere Kosten

V. Gleichstellungspolitische Auswirkungen

VI. Nachhaltigkeit

VII. Befristung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Artikel 6

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2509: Verordnung zur Änderung von Verordnungen auf dem Gebiet des Energiewirtschaftsgesetzes

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

1. Änderung der Preisindizes zur Ermittlung der Tagesneuwerte

2. Änderung der Verzinsung des die Eigenkapitalquote übersteigenden Eigenkapital-Anteils

3. Änderung der Sonderregelung für energieintensive Letztverbraucher

4. Berücksichtigung von Erweiterungs- und Umstrukturierungskosten sowie Kosten für Forschung und Entwicklung bei Festlegung der Erlösobergrenzen


 
 
 


Drucksache 74/13

... (4) Die nach Absatz 2 Satz 4 in den Richtlinien bestimmten Stellen sind befugt, die für die Wahrnehmung ihrer Aufgaben erforderlichen und in den Richtlinien aufgeführten Daten nach den dort genannten Vorgaben zu erheben, zu verarbeiten und zu nutzen. Für die Einladungen nach Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 dürfen die in § 291 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 bis 6 genannten Daten der Krankenkassen erhoben, verarbeitet und genutzt werden; sofern andere Stellen als die Krankenkassen die Aufgabe der Einladung wahrnehmen, darf die Krankenversichertennummer nur in pseudonymisierter Form verwendet werden. Die Versicherten können in Textform weiteren Einladungen widersprechen; sie sind in den Einladungen auf ihr Widerspruchsrecht hinzuweisen. Andere personenbezogene Daten der Krankenkassen, insbesondere Befunddaten und Daten über die Inanspruchnahme von Krebsfrüherkennungsuntersuchungen, dürfen für die Einladungen nur mit Einwilligung der Versicherten verwendet werden. Für die Datenerhebungen, - verarbeitungen und -nutzungen zum Zwecke der Qualitätssicherung nach Absatz 1 Satz 2 Nummer 4 gilt § 299, sofern der Versicherte nicht schriftlich widersprochen hat. Ein Abgleich der Daten nach Satz 4 und der Daten, die nach § 299 zum Zwecke der Qualitätssicherung an eine vom Gemeinsamen Bundesausschuss bestimmte Stelle übermittelt werden, mit Daten der epidemiologischen oder klinischen Krebsregister ist unter Beachtung der landesrechtlichen Vorschriften zulässig, sofern der Versicherte nicht schriftlich widersprochen hat. Der Gemeinsame Bundesausschuss legt in den Richtlinien fest, welche Daten für den Abgleich zwischen den von ihm bestimmten Stellen und den epidemiologischen oder klinischen Krebsregistern übermittelt werden sollen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 74/13




Gesetz

Artikel 1
Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

§ 25a
Organisierte Früherkennungsprogramme

§ 65c
Klinische Krebsregister

§ 136a
Förderung der Qualität durch die Deutsche Krankenhausgesellschaft

Artikel 2
Änderung des Krankenhausfinanzierungsgesetzes

Artikel 2a
Änderung des Zweiten Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte

Artikel 2b
Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 3
Änderung des Krankenhausentgeltgesetzes

Artikel 4
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 734/1/13

... 2. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass eine zusätzliche originäre Datenerhebung durch die



Drucksache 603/13

... 4.4. Mit Unterstützung der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte sollten die Mitgliedstaaten im Einklang mit dem geltenden nationalen und EU-Recht Basisindikatoren und Datenerhebungsmethoden festlegen, um die Fortschritte - besonders auf lokaler Ebene - regelmäßig zu messen und somit eine effiziente Berichterstattung und einen aufschlussreichen Vergleich zwischen der Situation der Roma und der Nicht-Roma in und zwischen den Mitgliedstaaten zu ermöglichen. Außerdem sollten sie Bezugswerte und messbare Zielvorgaben für ihre Strategien und Aktionspläne festlegen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 603/13




1. Kontext des Vorschlags

4 Hintergrund

Politischer Kontext

Ziel des Vorschlags

Vereinbarkeit mit anderen Politikbereichen und Zielen der Union

2. Ergebnisse der Konsultationen

3. Rechtliche Aspekte

4 Rechtsgrundlage

Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit

Wahl des Instruments

4. Auswirkungen auf den Haushalt

Vorschlag

1. ZWECK

2. GRUNDLEGENDE politische Fragen

Gezielte politische Maßnahmen

Zugang zu Bildung

Zugang zur Beschäftigung

Zugang zur Gesundheitsfürsorge

4 Finanzierung

3. HORIZONTALE politische Massnahmen

4 Antidiskriminierung

Schutz von Roma-Kindern und -Frauen

Verringerung der Armut und soziale Inklusion

3.6. Die Mitgliedstaaten sollten Armut und soziale Ausgrenzung, von denen Roma betroffen sind, durch Investitionen in das Humankapital und Maßnahmen für sozialen Zusammenhalt bekämpfen, insbesondere durch

Stärkung der Gestaltungs- und Entscheidungsmacht

4. STRUKTURMASSNAHMEN

Lokale Maßnahmen

Überwachung und Bewertung

Mit der Förderung der Gleichbehandlung befasste Stellen

Nationale Kontaktstellen für die Integration der Roma

Länderübergreifende Zusammenarbeit

4.8. Neben den Maßnahmen, die die Mitgliedstaaten innerhalb des EU-Rahmens für nationale Strategien zur Integration der Roma ergreifen, sollten sie sich an Formen länderübergreifender Zusammenarbeit auf nationaler, regionaler oder lokaler Ebene beteiligen und politische Initiativen, insbesondere Projekte und bilaterale oder multilaterale Übereinkünfte, ausarbeiten, um

5. Berichterstattung und FOLLOW-UP


 
 
 


Drucksache 446/12

... "(2) Für Prüfungen bis zum Ausgleichsjahr 2008 ist § 15a in der bis zum 31. Dezember 2008 geltenden Fassung anzuwenden. Korrekturen der Berichtsjahre bis einschließlich 2008 und die damit verbundenen Datenerhebungen sind ab dem 1. Januar 2012 nicht mehr durchzuführen."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 446/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Vierundzwanzigste Verordnung

Artikel 1
Änderung der Risikostruktur-Ausgleichsverordnung

§ 39a
Ermittlung des Korrekturbetrags

§ 42
Prüfung der Datenmeldungen

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen; Alternativen

II. Erfüllungsaufwand; Kosten

4 Einmalaufwand

4 Daueraufwand

III. Gesetzesfolgenabschätzung; Nachhaltigkeitsaspekte

IV. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen, die die Bundesrepublik Deutschland abgeschlossen hat

B. Besonderer Teil

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe c

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 7

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 10

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2131: Entwurf einer Vierundzwanzigsten Verordnung zur Änderung der Risikostruktur-Ausgleichsverordnung


 
 
 


Drucksache 144/12

... Auch die Datenerhebung muss ein Thema sein, da einige nationale Aufsichtsbehörden möglicherweise nicht über die notwendigen Befugnisse verfügen, um für alle Unternehmen des Schattenbanksektors Daten zu sammeln. Zur Einschätzung der Lage werden die Kommission und die europäischen Aufsichtsbehörden die nationalen Aufsichtsbehörden konsultieren. Je nach Ergebnis könnte sich eine Legislativinitiative auf EU-Ebene als notwendig erweisen. Den Arbeiten des FSB zum Thema Datenlücken zufolge könnte es auch nützlich sein, die Aufsichtsbehörden zum weltweiten Erheben und Austauschen von Daten zu befugen. In diesem Zusammenhang wäre die Schaffung einer globalen Unternehmenskennung (Legal Entity Identifier, LEI)17 sinnvoll.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 144/12




Grünbuch Schattenbankwesen Text von Bedeutung für den EWR

1. Einleitung

2. Internationaler Kontext

3. Was ist unter Schattenbankwesen zu verstehen?

4. mit Welchen Risiken Vorteilen SIND Schattenbankgeschäfte verbunden?

5. Wo liegen die Herausforderungen für Aufsichts- und Regulierungsbehörden?

6. WIE IST das Schattenbankwesen in der EU reguliert?

6.1. Indirekte Regulierung von Schattenbanktätigkeiten durch das Banken- und Versicherungsrecht

6.2. Ausweitung des Geltungsbereichs der bestehenden Aufsichtsvorschriften auf Schattenbanktätigkeiten

6.3. Direkte Regulierung bestimmter Schattenbanktätigkeiten

7. Offene Fragen

7.1. Bankenregulierung

7.2. Regulierung der Vermögensverwaltung

7.3. Wertpapierleih- und Pensionsgeschäfte

7.4. Verbriefung

7.5. Andere Unternehmen des Schattenbanksektors16

8. Welche Schritte Plant die EU als nächstes?


 
 
 


Drucksache 745/12

... 67. In den letzten Jahrzehnten hat es bei der Art und Weise, in der Umweltinformationen und -statistiken in der EU und in den Mitgliedstaaten wie auch weltweit erhoben und genutzt werden, Verbesserungen gegeben. Datenerhebung und -qualität sind aber weiter uneinheitlich, und die Vielfalt von Quellen kann den Zugang erschweren. Daher bedarf es fortlaufender Investitionen, um sicherzustellen, dass glaubwürdige, vergleichbare und qualitätsgesicherte Daten und Indikatoren verfügbar sind und diejenigen, die an der Ausarbeitung und Durchführung der Politik beteiligt sind, Zugang dazu haben. Die Umweltinformationssysteme müssen so konzipiert werden, dass neue Informationen über neu aufkommende Themen leicht einbezogen werden können.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 745/12




Vorschlag

Begründung

1. Inhalt des Vorschlags

2. Ergebnisse der Konsultation von Interessenträgern und Folgenabschätzungen

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

4. finanzielle Auswirkungen

Vorschlag

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Anhang
Gut leben innerhalb der Belastbarkeitsgrenzen unseres Planeten: EIN Aktionsprogramm für die ZEIT BIS 2020

3 THEMENBEREICHE

Prioritäres Ziel 1: Schutz, Erhaltung und Verbesserung des Naturkapitals der EU

Prioritäres Ziel 2: Übergang der EU zu einem ressourceneffizienten, umweltschonenden und wettbewerbsfähigen CO2-armen Wirtschaftssystem

Prioritäres Ziel 3: Schutz der europäischen Bürger vor umweltbedingten Belastungen, Gesundheitsrisiken und Beeinträchtigungen ihrer Lebensqualität

GEEIGNETE Rahmenbedingungen

Prioritäres Ziel 4: Maximierung der Vorteile aus dem Umweltrecht der EU

Prioritäres Ziel 5: Verbesserung der Faktengrundlage für die Umweltpolitik

Prioritäres Ziel 6: Sicherung von Investitionen für Umwelt- und Klimapolitik und angemessene Preisgestaltung

Prioritäres Ziel 7: Verbesserung der Einbeziehung von Umweltbelangen und der Politikkohärenz

Bewältigung lokaler, REGIONALER und Globaler Herausforderungen

Prioritäres Ziel 8: Förderung der Nachhaltigkeit der Städte in der EU

Prioritäres Ziel 9: Verbesserung der Fähigkeit der EU, wirksam auf regionale und globale Umwelt- und Klimaprobleme einzugehen

3 überwachung


 
 
 


Drucksache 52/1/12

... 27. Der Bundesrat hält es für erforderlich, die in der vorgeschlagenen Verordnung den Mitgliedstaaten übertragenen Befugnisse zum Erlass nationaler Rechtsvorschriften sowohl für den öffentlichen als auch für den nichtöffentlichen Bereich zu präzisieren. Die in der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs anerkannten Möglichkeiten zur ausdrücklichen Ermächtigung der Mitgliedstaaten zur Ergänzung von Verordnungen werden bislang nicht hinreichend genutzt. Erforderlich sind hierzu umfassende, den Regelungen über delegierte Rechtsakte gleichgestellte und hinreichend bestimmte Ermächtigungen, die für das bestehende ausdifferenzierte Datenschutzrecht Bestandsschutz und die Möglichkeit zur Fortentwicklung im Rahmen der von der vorgeschlagenen Verordnung abstrakt definierten Grundprinzipien gewährleisten. Die bisher lediglich in Artikel 6 Absatz 3 Buchstabe b des Entwurfs vorgesehene Schnittstelle zum Erlass einzelstaatlicher Regelungen, die eine öffentliche Aufgabe begründen können, zu deren Erfüllung die Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich ist, eröffnet selbst im öffentlichen Bereich bislang keine hinreichenden Spielräume. So ist beispielsweise offen, ob der Erlass nationaler Rechtsakte zur Begründung einer Datenverarbeitung entsprechend der Begriffsbestimmung in Artikel 4 Absatz 3 des Entwurfs für jede der dort genannten Phasen der Datenverarbeitung zulässig sein soll oder ob die Mitgliedstaaten auf die Regelung des "Ob" der Datenerhebung beschränkt bleiben. Für den Bereich des nichtöffentlichen Datenschutzes ergibt sich aus dem Verordnungsentwurf bisher nur für die Kommission im Rahmen delegierter Rechtsakte nach Artikel 6 Absatz 5 des Entwurfs die Möglichkeit, die unbestimmten Rechtsbegriffe im Rahmen des Tatbestands der Datenverarbeitung "zur Wahrnehmung berechtigter Interessen" (Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f des Entwurfs) zu konkretisieren, nicht aber für die Mitgliedstaaten. Nationale Konkretisierungen wie sie z.B. zur Gewährleistung der Rechtssicherheit und einheitlicher Vollzugsstandards in den §§ 28 ff.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 52/1/12




Zur Vorlage allgemein

Zu Artikel 2

Zur internationalen Rechtshilfe in gerichtlichen Verfahren

Ausnahme des Justizvollzugs vom Anwendungsbereich

Zu den einzelnen Vorschriften

Vorlagenbezogene Vertreterbenennung

Direktzuleitung der Stellungnahme


 
 
 


Drucksache 253/1/12

... genannten Daten nur auf Anforderung der Markttransparenzstelle zu übermitteln sind. Die Voraussetzungen und der Umfang der Datenerhebung durch die Markttransparenzstelle werden im Gesetz nicht konkretisiert. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung deshalb sicherzustellen, dass sämtliche für die Aufdeckung eines Kartellrechtsverstoßes erforderlichen Daten erhoben werden und der Umfang der Datenerhebung nicht von einem im Gesetz nicht näher konkretisierten Anforderungsverhalten der Markttransparenzstelle abhängt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 253/1/12




Zu Artikel 1

Zu Ziffern 1, 2 und 4:

Zu Ziffern 3 und 4:

Zu Ziffern 4 und 5:

Zu Ziffern 6, 7, 8 und 10:

Zu Ziffer 11:

Zu Artikel 2

12. Zu Artikel 2 Nummer 10 § 68a Satz 2 und 3 EnWG

13. Zu Artikel 2 Nummer 14 § 95a Absatz 1 EnWG


 
 
 


Drucksache 745/12 (Beschluss)

... 18. Die Ergebnisse der Umgebungslärmrichtlinie zeigen, dass EU-weit sehr viele Menschen mit Lärmpegeln oberhalb der WHO-Empfehlungen belastet sind. Die Umgebungslärmrichtlinie fordert eine Lärmaktionsplanung bei Lärmproblemen und Lärmauswirkungen. Zur Umsetzung von Maßnahmen, die zu einer Verbesserung führen, fehlen aber die Werkzeuge. Anstelle neuer Regelungen wird der bessere Vollzug der Maßnahmen als Schwerpunkt des Umweltaktionsprogramms angegeben. Grundsätzlich wird dieser Ansatz begrüßt, allerdings fehlen u.a. in der Umgebungslärmrichtlinie konkrete Vorgaben für den Vollzug und die Umsetzung von Maßnahmen zur Lärmminderung. So ist eine Kontrolle des Vollzugs der Richtlinie, die sich rein auf die Datenerhebung (Lärmkartierung) und Aufstellung von Lärmaktionsplänen bezieht, nur dann sinnvoll, wenn klare Ziele genannt und Instrumente zur Zielerreichung bereitgestellt werden. Um eine Verbesserung der Lärmsituation zu erreichen, sollte sich der Fokus des Umweltaktionsprogramms daher auf konkret bestehende Richtlinien (z.B. Umgebungslärmrichtlinie), die erforderlichen Anpassungen dieser sowie die Synergieeffekte verschiedenen Richtlinien (Umgebungslärm/Luftreinhaltung vs. Verkehr) richten. Folgende Punkte sollten im Rahmen des Umweltaktionsprogramms für eine Verbesserung der Umgebungslärmrichtlinie aufgenommen und überarbeitet werden:

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Drucksache 745/12 (Beschluss)




Zur Vorlage insgesamt

Zu den Zielen des Anhangs

Zum prioritären Ziel 1 Schutz, Erhaltung und Verbesserung des Naturkapitals der EU

Klima - und Energieziele der EU

Nachwachsende Rohstoffe

Schaffung von Ressourceneffizienzindikatoren

Luftverschmutzung und Lärm

EU -Politik zur Luftreinhaltung

EU -Politik zur Lärmminderung

2 Gewässerschutz

Umwelt und Gesundheit

2 Nachhaltigkeit

2 Nanotechnologie

Anbau von gentechnisch veränderten Organismen

Zum prioritären Ziel 4 Maximierung der Vorteile aus dem Umweltrecht der EU

Zugang zu Gerichten

Zum prioritären Ziel 5: Verbesserung der Faktengrundlage für die Umweltpolitik

Zum prioritären Ziel 8 Förderung der Nachhaltigkeit der Städte in der EU

2 Weiteres


 
 
 


Drucksache 557/12

... 2. welche der beteiligten Stellen jeweils für die Rechtmäßigkeit der Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung verantwortlich ist.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 557/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung (E-Government-Gesetz - EGovG)

4 Inhaltsübersicht

§ 1
Geltungsbereich

§ 2
Elektronischer Zugang zur Verwaltung

§ 3
Information zu Behörden und über ihre Verfahren in öffentlich zugänglichen Netzen

§ 4
Elektronische Bezahlmöglichkeiten

§ 5
Nachweise

§ 6
Elektronische Aktenführung

§ 7
Übertragen und Vernichten des Papieroriginals

§ 8
Akteneinsicht

§ 9
Optimierung von Verwaltungsabläufen und Information zum Verfahrensstand

§ 10
Umsetzung von Standardisierungsbeschlüssen des IT-Planungsrates

§ 11
Gemeinsame Verfahren

§ 12
Anforderungen an das Bereitstellen von Daten, Verordnungsermächtigung

§ 13
Elektronische Formulare

§ 14
Georeferenzierung

§ 15
Amtliche Mitteilungs- und Verkündungsblätter

Artikel 2
Änderung des De-Mail-Gesetzes

Artikel 3
Änderung des Verwaltungsverfahrensgesetzes

§ 27a
Öffentliche Bekanntmachung im Internet

Artikel 4
Änderung des Ersten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 5
Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 6
Änderung des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 7
Änderung der Abgabenordnung

Artikel 8
Änderung des Passgesetzes

Artikel 9
Änderung des Personalausweisgesetzes

Artikel 10
Änderung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung

Artikel 11
Änderung des Umweltschutzprotokoll-Ausführungsgesetzes

Artikel 12
Änderung des Aufenthaltsgesetzes

Artikel 13
Änderung des Bundesstatistikgesetzes

§ 11a
Elektronische Datenübermittlung

Artikel 14
Änderung des Rechtsdienstleistungsgesetzes

Artikel 15
Änderung der Rechtsdienstleistungsverordnung

Artikel 16
Änderung des Satellitendatensicherheitsgesetzes

Artikel 17
Änderung des Gesetzes zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern

Artikel 18
Änderung der Gewerbeordnung

Artikel 19
Änderung der Handwerksordnung

Artikel 20
Änderung der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz

Artikel 21
Änderung des Berufsbildungsgesetzes

Artikel 22
Änderung des Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes

Artikel 23
Änderung des Straßenverkehrsgesetzes

Artikel 24
Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung

Artikel 25
Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes

Artikel 26
Änderung des Luftverkehrsgesetzes

§ 32d
Elektronische Veröffentlichungen, Veröffentlichungen der Europäischen Union

Artikel 27
Änderung der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung

Artikel 28
Änderung schifffahrtsrechtlicher Vorschriften

Artikel 29
Evaluierung

Artikel 30
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

Ziel und Gegenstand des Gesetzentwurfs

Die wesentlichen Änderungen im Überblick

1. E-Government-Gesetz des Bundes

2. Regelungen betreffend die Ersetzung der Schriftform durch andere technische Verfahren als die qualifizierte elektronische Signatur qeS Artikel 2 - Artikel 4 sowie Artikel 7

3. Weitere Regelungen des Entwurfs

4. Zuletzt enthält der Entwurf in Artikel 29 Vorschriften zur Evaluierung und Weiterentwicklung.

Gesetzgebungskompetenz des Bundes

Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union

4 Barrierefreiheit

Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4 Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

4 Bund

Weitere Einzelvorgaben

5 Entlastungen

Länder inklusive Kommunen

Weitere Kosten

Gesetzesfolgen und Nachhaltigkeit

Gleichstellungspolitische Auswirkungen

Befristung, Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu § 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 4

Zu § 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 6

Zu § 7

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 8

Zu § 9

Zu Absatz 1

Zu Satz 1

Zu Satz 2

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 10

Zu § 11

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu § 12

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 13

Zu § 14

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 15

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 7

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Artikel 14

Zu Artikel 15

Zu Artikel 16

Zu Artikel 17

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 18

Zu Artikel 19

Zu Artikel 20

Zu Artikel 21

Zu Artikel 22

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 23

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 24

Zu Artikel 25

Zu Artikel 26

Zu Artikel 27

Zu Artikel 28

Zu Artikel 29

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 30

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2030: Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der elektronischen Verwaltung sowie zur Änderung weiterer Vorschriften

1. Gesamtbewertung

2. Im Einzelnen

2.1. Abbau rechtlicher Hindernisse

a Streichung von Schriftformerfordernissen

b Gefühlte Schriftform

c Alternativen zur qualifizierten elektronischen Signatur

2.2. Verbesserung der IT-Infrastrukturen und Optimierung von Verwaltungsabläufen

a Mindeststandards über Zugang zur und Kommunikation mit der Verwaltung

b Elektronische Aktenführung

c Optimierung von Verwaltungsabläufen

2.3. Auswirkungen auf den Erfüllungsaufwand

a Auswirkungen auf die Verwaltung

b Auswirkungen für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen

c Zeitliche Perspektive

3. Schlussfolgerungen

Anlage 2
Stellungnahme der Bundesregierung zu der Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates vom 28. August 2012 zu dem Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der elektronischen Verwaltung sowie zur Änderung weiterer Vorschriften


 
 
 


Drucksache 51/12 (Beschluss)

... 6. Der Richtlinienvorschlag verstößt auch gegen das in Artikel 5 Absatz 3 EUV verankerte Subsidiaritätsprinzip im engeren Sinne, soweit der Vorschlag Regelungen für die rein innerstaatliche Datenerhebung und -verarbeitung enthält. Insofern ist ein Mehrwert der vorgesehenen europaweit einheitlichen Regelungen nicht erkennbar. Im Gegenteil können die Mitgliedstaaten die rein innerstaatliche Datenverarbeitung (Erhebung, Speicherung und Übermittlung) ausreichend selbst regeln bzw. ist dieser Bereich im deutschen Recht durch die geltenden Datenschutzgesetze bereits ausreichend geregelt.



Drucksache 517/1/12

... Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zeigt, dass der Bedarf für eine erweiterte Sachgebietsbezeichnung erkannt wurde. Die Bezeichnung "Vermessungstechnik" konnte nicht allen technischen und rechtlichen Aspekten im Vermessungs- und Katasterbereich gerecht werden. Die neue Sachgebietsbezeichnung "Vermessungs- und Katasterwesen" geht als umfassende Bezeichnung aber weit über die rein handwerklichen vermessungstechnischen Tatbestände hinaus, da insbesondere im Katasterwesen vielfach historische Rechtsverhältnisse an Eigentumsgrenzen einer sachverständigen Bewertung bedürfen. Darüber hinaus sind im Hinblick auf die Satellitengeodäsie komplexe Sachverhalte der Datenerhebung und in der Bereitstellung raumbezogener digitaler Daten nicht nur präsentationstechnische sondern insbesondere nutzungs- und urheberrechtliche sowie kostenrechtliche Aspekte zu bewerten. Bei den Sachverhalten im Vermessungs- und Katasterwesen handelt es sich zwangsläufig um solche, die profunde Kenntnisse in der Geodäsie, im Fach- und Kostenrecht sowie im Verwaltungs- und Privatrecht voraussetzen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 517/1/12




Zum Gesetzentwurf allgemein

5. Zu Artikel 1 Überschrift Kapitel 1 Abschnitt 3 GNotKG

Abschnitt 3
Vorauszahlung und Sicherstellung der Kosten

6. Zu Artikel 1 Überschrift Kapitel 1 Abschnitt 4 GNotKG

Abschnitt 4
Kostenansatz

7. Zu Artikel 1 § 18 Absatz 2 GNotKG

8. Zu Artikel 1 § 19 Absatz 2 Nummer 1, 6 - neu - bis 9 -neu-, Absatz 3, 4, 5 GNotKG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

9. Zu Artikel 1 § 22 Absatz 1a - neu - GNotKG

10. Zu Artikel 1 Überschrift zu § 23 GNotKG

11. Zu Artikel 1 § 24 Satz 1 Nummer 3, Satz 2 - neu - GNotKG

12. Zu Artikel 1 § 27 Nummer 5 - neu - GNotKG

13. Zu Artikel 1 § 34 Absatz 2 Satz 2 GNotKG

14. Zu Artikel 1 § 39 Absatz 2 Satz 2 GNotKG

15. Zu Artikel 1 § 40 Absatz 1 Satz 2, Absatz 5 Halbsatz 1, Absatz 6 -neu - GNotKG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

16. Zu Artikel 1 § 52 Absatz 2 Satz 2, Absatz 3 Satz 1 und Absatz 5 GNotKG

17. Zu Artikel 1 § 55 GNotKG

18. Zu Artikel 1 § 58a - neu - GNotKG

§ 58a
Rechnungsgebühren

19. Zu Artikel 1 § 67 GNotKG

20. Zu Artikel 1 § 69 Absatz 1 Satz 1 GNotKG

21. Zu Artikel 1 § 77 GNotKG

§ 77
Mitwirkung der Beteiligten, Angabe des Werts

22. Zu Artikel 1 § 79 Absatz 1, 1a - neu - GNotKG

Zu Artikel 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

25. Zu Artikel 1 Nummern 11101, 11102, 11104, 12311 KV GNot KG

26. Zu Artikel 1 Nummer 11102a - neu - KV GNotKG

27. Zu Artikel 1 Nummer 11105 KV GNotKG

28. Zu Artikel 1 Nummer 12100 KV GNotKG

29. Zu Artikel 1 Nummer 12101 KV GNotKG

30. Zu Artikel 1 Nummer 12215 KV GNotKG

31. Zu Artikel 1 Nummer 12410 KV GNotKG

32. Zu Artikel 1 Nummer 12420,12420a - neu - KV GNot KG

33. Zu Artikel 1 Nummern 13100, 13101 KV GNotKG

34. Zu Artikel 1 Nummer 13200 und 13201 KV GNotKG

35. Zu Artikel 1 Nummer 13400 KV GNotKG

36. Zu Artikel 1 Nummer 14110 KV GNotKG

37. Zu Artikel 1 Nummer 14122 KV GNotKG

38. Zu Artikel 1 Nummer 14125 KV GNotKG

39. Zu Artikel 1 Nummern 14142a -neu-, 14143 KV GNotKG

40. Zu Artikel 1 Nummer 14150 KV GNotKG

41. Zu Artikel 1 Nummer 14160 KV GNotKG

42. Zu Artikel 1 Nummern 14260 und 14261 KV GNotKG

43. Zu Artikel 1 Nummer 14331 KV GNotKG

44. Zu Artikel 1 Nummer 14400 KV GNotKG

45. Zu Artikel 1 Nummer 14401 KV GNotKG

46. Zu Artikel 1 Vorbemerkung 1.4.5 KV GNotKG

47. Zu Artikel 1 Teil 1 Hauptabschnitt 7 KV GNotKG

48. Zu Artikel 1 Nummern 19112 bis 19114 und 19123 bis 19125 KV GNotKG

49. Zu Artikel 1 Nummer 22114 KV GNotKG

50. Zu Artikel 1 Nummer 22125 KV GNotKG

51. Zu Artikel 1 Nummer 23100 KV GNotKG

52. Zu Artikel 1 Nummer 25300 Anmerkung Satz 2 - neu - KV GNotKG

53. Zu Artikel 1 Nummer 26002 Anmerkung Absatz 2a - neu - GNotKG

54. Zu Artikel 1 Nummer 31000 Nummer 1 und 3 - neu - KV GNotKG

55. Zu Artikel 1 Nummer 31000 Nummer 2 und Nummer 32002 KV GNotKG , Artikel 2 Nummer 2000 Nummer 2 KV JVKostG ,

56. Zu Artikel 1 Nummer 31002 KV GNotKG

57. Zu Artikel 1 Nummer 31003 KV GNotKG

58. Zu Artikel 1 Nummer 31004 KV GNotKG

59. Zu Artikel 2 § 1 Absatz 4 Satz 2 - neu - JVKostG

60. Zu Artikel 2 § 12 Absatz 2 - neu - JVKostG

61. Zu Artikel 2 Nummern 1110 und 1112 KV JVKostG

62. Zu Artikel 2 Nummer 1401 KV JVKostG

63. Zu Artikel 3 Absatz 1 Nummer 8 § 12 Absatz 1 Satz 3 -neu-, Absatz 2 Nummer 1 GKG

'Artikel 3a Änderung der Zivilprozessordnung

64. Zu Artikel 3 Absatz 1 Nummer 15 Buchstabe a § 34 Absatz 1 Satz 2 GKG ,

Zu Artikel 3

67. Zu Artikel 3 Absatz 1 Nummer 18 Buchstabe a § 52 Absatz 3 GKG

68. Zu Artikel 3 Absatz 1 Nummer 20 § 70 Absatz 1 Satz 2, 3 GKG

69. Zu Artikel 3 Absatz 2 Nummer 2 Nummer 1100 KV GKG

70. Zu Artikel 3 Absatz 2 Nummer 3a - neu - Nummer 1220 KV GKG , Nummer 3b - neu - Nummer 1222 KV GKG , Nummer 3c - neu - Nummer 1223 KV GKG , Nummer 88a - neu - Nummer 5122 KV GKG , Nummer 88b - neu - Nummer 5124 KV GKG , Nummer 93a - neu - Nummer 7120 KV GKG , Nummer 93b - neu - Nummer 7122 KV GKG

71. Zu Artikel 3 Absatz 2 Nummer 30, 30a - neu - Nummern 2210, 2220 KV GKG

72. Zu Artikel 3 Absatz 2 Nummer 51 Nummer 3117 KV GKG Nummer 76 Nummer 4110 KV GKG

Zu Artikel 3

74. Zu Artikel 3 Absatz 2 Nummer 106 Buchstabe a Nummer 9000 Nummer 1 und 3 - neu - KV GKG

75. Zu Artikel 3 Absatz 2 Nummer 108 Nummer 9003 KV GKG

76. Zu Artikel 3 Absatz 2 Nummer 109 Nummer 9004 KV GKG

77. Zu Artikel 5 Absatz 1 Nummer 20 § 43 Absatz 1 Satz 2 FamGKG

78. Zu Artikel 5 Absatz 1 Nummer 25 § 62 Absatz 1 Satz 2, 3 FamGKG

79. Zu Artikel 5 Absatz 2 Nummer 4a - neu - Nummer 1312a - neu - KV FamGKG

80. Zu Artikel 5 Absatz 2 Nummer 35 Buchstabe a Nummer 2000 Nummer 1, 3 - neu - KV FamGKG In Artikel 5 Absatz 2 Nummer 35 Buchstabe a ist in Anlage 1 Kostenverzeichnis Nummer 2000 wie folgt zu ändern:

81. Zu Artikel 5 Absatz 2 Nummer 37 Nummer 2003 KV FamGKG

82. Zu Artikel 5 Absatz 2 Nummer 38 Nummer 2004 KV FamGKG

3. Zu Artikel 5 Absatz 2 Nummer 39a - neu - Nummer 2006a KV FamGKG

84. Zu Artikel 6 Absatz 1 Nummer 4 Buchstabe c § 10 Absatz 3 GVKostG

85. Zu Artikel 6 Absatz 1 Nummer 6 § 12a GvKostG ,

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

86. Zu Artikel 6 Absatz 1 Nummer 8a - neu - § 14 Satz 2 GvKostG ,

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 430

Zu Nummer 431

Zu Nummer 432

Zu Nummer 433

87. Zu Artikel 6 Absatz 2 Nummer 4 Vorbemerkung 1 Absatz 3 - neu - KV GvKostG

88. Zu Artikel 6 Absatz 2 Nummer 6 Nummer 101 KV GvKostG Nummer 38 Nummer 600 KV GvKostG Nummer 42 Buchstabe a Nummer 604 KV GvKostG

89. Zu Artikel 6 Absatz 2 Nummer 13 Nummer 240 KV GvKostG

90. Zu Artikel 6 Absatz 2 Nummer 45 Nummer 702 KV GvKostG

Zu Artikel 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

93. Zu Artikel 6 Absatz 2 Nummer 51 Nummer 713 KV GvKostG

94. Zu Artikel 7 Nummer 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe cc § 2 Absatz 1 Satz 3 JVEG

95. Zu Artikel 7 Nummer 5a - neu - § 8 Absatz 2 Satz 1a - neu - JVEG

96. Zu Artikel 7 Nummer 7 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 9 Absatz 1 Satz 1 JVEG

97. Zu Artikel 7 Nummer 7 Buchstabe c Doppelbuchstabe aa § 9 Absatz 3 Satz 1 JVEG

98. Zu Artikel 7 Nummer 9 § 11 Absatz 1 Satz 2 JVEG

99. Zu Artikel 7 Nummer 9 § 11 Absatz 1 Satz 3 JVEG

100. Zu Artikel 7 Nummer 10 Buchstabe a § 12 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 JVEG

101. Zu Artikel 7 Nummer 11 Buchstabe b § 13 Absatz 2 Satz 1 und 2 JVEG

102. Zu Artikel 7 Nummer 1 1a - neu - § 15 Absatz 2 Satz 2 JVEG

103. Zu Artikel 7 Nummer 13 Buchstabe b - neu - § 17 Satz 1a - neu - JVEG

104. Zu Artikel 7 Nummer 17 Buchstabe b - neu - § 21 Satz 1a - neu - JVEG

105. Zu Artikel 7 Nummer 19 Nummern 1, 3a -neu-, 11, 26, 32, 42 - neu - der Tabelle 1 und Tabelle 2 der Anlage 1 JVEG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

106. Zu Artikel 7 Nummer 19 Nummer 40 der Tabelle 1 der Anlage 1 JVEG

107. Zu Artikel 7 Nummer 19 Nummern 39a -neu-, 40 der Tabelle 1 der Anlage 1 JVEG

108. Zu Artikel 7 Nummer 19 Nummern 39a -neu-, 40 der Tabelle 1 der Anlage 1 JVEG

109. Zu Artikel 7 Nummer 20 Buchstabe d Nummer 102 KV JVEG Buchstabe e Nummer 103 KV JVEG Buchstabe f Nummer 104 KV JVEG Buchstabe h1 - neu - Nummer 107 - neu - KV JVEG

Zu Buchstabe d

110. Zu Artikel 8 Absatz 1 Nummer 25 Buchstabe b § 48 Absatz 3 Satz 1 RVG

111. Zu Artikel 8 Absatz 1 Nummer 27 § 50 Absatz 1 Satz 1a - neu - RVG Artikel 8 Absatz 1 Nummer 27 ist wie folgt zu fassen:

112. Zu Artikel 8 Absatz 1 Nummer 29 § 58 Absatz 3 Satz 5 - neu - RVG

113. Zu Artikel 8 Absatz 2 Nummer 60 Vorbemerkung 4 Absatz 1 VV RVG


 
 
 


Drucksache 508/12

... Die Mitgliedstaaten sind zur Überwachung ihrer eigenen Gewässer und ihrer Fangflotten rechtlich verpflichtet. Allerdings hat die Bündelung der Bemühungen in einigen Fällen klare Vorteile. Das eindeutigste Beispiel hierfür ist die Beobachtung durch erdumkreisende Satelliten. Es wäre ohne Frage ineffizient, wenn jeder Mitgliedstaat eine Satellitenkonstellation zur Messung der Farbe der Ozeane, der Temperatur an der Meersoberfläche, des Meeresspiegels und der Eisausdehnung ins All schießen würde. Die EU hat freilich die Entwicklung und den anfänglichen Betrieb von Satelliten durch ihr GMES-Programm36 unterstützt. Darüber hinaus unterstützt die EU Programme für die Datenerhebung und Probenahme in der Fischerei, wenn sie die Ergebnisse für ihre eigenen Zwecke benötigt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 508/12




1. Die Vision

2. Dieses Grünbuch

3. Der Bedarf an Meereskenntnissen

3.1. Industrie

3.2. Behörden

3.3. Wissenschaft

3.4. Zivilgesellschaft

4. Verfügbarkeit Interoperabilität

4.1. Engpässe

4.2. Mehrfachnutzung von Meeresdaten

4.3. Wettbewerbsfähigkeit und Innovation

5. Bisherige Fortschritte

5.1. Nationale Anstrengungen

5.2. Europäisches Meeresbeobachtungs- und Datennetzwerk EMODnet

5.3. Meeresdienst im Rahmen der globalen Umwelt- und Sicherheitsüberwachung GMES

5.4. Rahmenregelung für die Erhebung von Fischereidaten

5.5. Forschung

5.6. Umweltberichterstattung

5.7. Anpassung an den Klimawandel

5.8. Internationale Initiativen

6. Governance

6.1. Gleichgewicht zwischen den Anstrengungen der EU und der Mitgliedstaaten

6.2. EU-Unterstützung für die Erhebung und Verarbeitung von Meeresdaten

6.3. Einbeziehung der Nachbarländer

6.4 Bestimmung der Prioritäten

7. Beteiligung des Privatsektors

8. Reaktionen auf das Grünbuch


 
 
 


Drucksache 725/12

... Quelle: Eurostat-Datenbank13, UOE-Datenerhebung

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 725/12




Mitteilung

1. Bildung und Qualifikationen - zentrale Strategische Faktoren für das Wachstum

2. IM Europäischen Semester aufzugreifende Herausforderungen in den Mitgliedstaaten

2.1. Qualifikationen für das 21. Jahrhundert aufbauen

Querschnittskompetenzen und Grundfertigkeiten

Berufliche Qualifikationen

2.2. Offenes und flexibles Lernen anregen

Qualifikationen sollten so viele Türen öffnen wie möglich

Die Lehrkräfte18 in Europa unterstützen

2.3. Gemeinsame Anstrengungen fördern

Finanzierung der Bildung

5 Partnerschaften

3. Prioritäten für die Mitgliedstaaten

4. Europäische Ebene: Koordinierung und Beiträge

5. Schlussfolgerungen


 
 
 


Drucksache 89/12 (Beschluss)

... Die Möglichkeit zum Ablegen der Sachkundeprüfung für Finanzanlagenvermittler sollte nicht auf zwei Wiederholungen beschränkt werden. Dies stellt einen Eingriff in das Grundrecht der freien Berufsausübung dar, der sachlich nicht gerechtfertigt scheint. Eine Stärkung des Verbraucherschutzes ist dadurch kaum zu erwarten. Nach erfolgreichem Ablegen der Prüfung kann von der erforderlichen Sachkenntnis ausgegangen werden, auch wenn die Prüfung vorher mehrmals nicht bestanden wurde. In praktischer Hinsicht stellt sich zudem das Problem des Vollzuges dieser Regelung. Erforderlich wäre eine deutschlandweite Registrierung der Prüfungsversuche mit entsprechender Datenerhebung und -speicherung. Zudem stellt sich die Frage, wie im Fall von Spartenprüfungen zu verfahren ist. Bei den Versicherungsvermittlern wurde auf eine derartige Regelung verzichtet.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 89/12 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 2 Satz 4 FinVermV

2. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 8 Satz 4 FinVermV

3. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe c - neu - FinVermV

4. Zu Artikel 1 § 14 Absatz 4 FinVermV

5. Zu Artikel 1 § 16 Absatz 5 - neu - FinVermV

6. Zu Artikel 1 § 17 Absatz 2 Satz 2, Absatz 3 FinVermV


 
 
 


Drucksache 51/1/12

... 10. Der Richtlinienvorschlag verstößt auch gegen das in Artikel 5 Absatz 3 EUV verankerte Subsidiaritätsprinzip im engeren Sinne, soweit der Vorschlag Regelungen für die rein innerstaatliche Datenerhebung und -verarbeitung enthält. Insofern ist ein Mehrwert der vorgesehenen europaweit einheitlichen Regelungen nicht erkennbar. Im Gegenteil können die Mitgliedstaaten die rein innerstaatliche Datenverarbeitung (Erhebung, Speicherung und Übermittlung) ausreichend selbst regeln bzw. ist dieser Bereich im deutschen Recht durch die geltenden Datenschutzgesetze bereits ausreichend geregelt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 51/1/12




Zur Vorlage allgemein

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 8

Zu Artikel 11

Zu Artikel 17

Zu Artikel 24

Zu Artikel 26

Zu Artikel 37

Zu Artikel 44

Zu Artikel 46

Zu Artikel 57

3 Allgemeines

Direktzuleitung der Stellungnahme an die Kommission


 
 
 


Drucksache 520/12

... geschaffen. Um den mit einer mehrfachen Datenerhebung verbundenen Aufwand seitens der Unternehmen, sonstiger Marktakteure und bei der Verwaltung möglichst zu begrenzen, aber auch um Fehlerpotenzial zu vermeiden, soll daher durch eine Änderung des Energiestatistikgesetzes ein wechselseitiger Zugriff auf bei der jeweils anderen Behörde vorhandenen Daten seitens der

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 520/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes

§ 12
Aufgaben der Betreiber von Übertragungsnetzen, Verordnungsermächtigung.

§ 17
Netzanschluss, Verordnungsermächtigung.

§ 17a
Bundesfachplan Offshore des Bundesamtes für Seeschifffahrt und Hydrographie

§ 17b
Offshore-Netzentwicklungsplan

§ 17c
Bestätigung des Offshore-Netzentwicklungsplans durch die Regulierungsbehörde

§ 17d
Umsetzung des Offshore-Netzentwicklungsplans

§ 17e
Entschädigung bei Störungen oder Verzögerung der Anbindung von Offshore-Anlagen

§ 17f
Belastungsausgleich

§ 17g
Haftung für Sachschäden an Offshore-Anlagen

§ 17h
Abschluss von Versicherungen

§ 17i
Evaluierung

§ 17j
Verordnungsermächtigung

Artikel 2
Änderung des Energiestatistikgesetzes

Artikel 3
Änderung des Netzausbaubeschleunigungsgesetzes Übertragungsnetz

Artikel 4
Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes

Artikel 5
Änderung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung

Artikel 6
Änderung der Anreizregulierungsverordnung

Artikel 7
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Inhalt

II. Gesetzgebungskompetenz

III. Gesetzesfolgen

1. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

Artikel 1

a Allgemeiner Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

b Informationspflichten für die Wirtschaft

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Artikel 5

Artikel 6
Durch die Änderungen in Artikel 6 entsteht kein zusätzlicher Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft, da die zu übermittelnden Daten ohnehin den Regulierungsbehörden zur Verfügung gestellt werden müssen, um einen Abgleich zwischen prognostizierten und tatsächlichen Erlösen zu ermöglichen. Die Prozesse ändern sich für die Wirtschaft nicht, so dass sich auch keine Veränderung beim Erfüllungsaufwand ergibt

2. Erfüllungsaufwand für die öffentlichen Haushalte

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Artikel 5

Artikel 6

3. Sonstige Kosten

VII. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

VIII. Befristung

B. Besonderer Teil

Artikel 1
Zu Nummer 1 (Inhaltsübersicht)

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Buchstabe a

Buchstabe b

Buchstabe c

Buchstabe d

Buchstabe e

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Buchstabe a

Buchstabe b

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu § 17a

Zu § 17b

Zu § 17c

Zu § 17d

Zu § 17e

Zu § 17f

Grundrechtsbetroffenheit der Stromverbraucher

Zu § 17g

Zu § 17h

Zu § 17i

Zu § 17j

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Buchstabe a

Buchstabe b

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Artikel 2
(Energiestatistikgesetz)

Artikel 3
(Änderung des Netzausbaubeschleunigungsgesetzes)

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Artikel 4
(Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes)

Artikel 5
(Änderung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung)

Artikel 6
(Änderung der Anreizregulierungsverordnung)

Zu Ziffer 1

Zu Ziffer 2

Zu Ziffer 3

Zu Ziffer 4

Zu Ziffer 5

Artikel 7

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2284: Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Neuregelung energiewirtschaftlicher Vorschriften

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

Zu 1.: Entschädigungsregelung und Auswirkungen auf die Strompreise

Zu 2.: Offshore-Netzentwicklungsplan

Zu 3.: Austausch statistischer Daten


 
 
 


Drucksache 251/12

... Das geltende Mikrozensusgesetz 2005 vom 24. Juni 2004 ordnet Datenerhebungen bis einschließlich 2012 an. Zur Fortführung des Mikrozensus ist ein Anschlussgesetz erforderlich.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 251/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Mikrozensusgesetzes 2005

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Probleme des geltenden Rechts

II. Lösung

III. Gesetzgebungskompetenz

IV. Kosten und Preise, Erfüllungsaufwand

V. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

VI. Folgen für die nachhaltige Entwicklung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2114: Gesetz zur Änderung des Mikrozensusgesetzes 2005


 
 
 


Drucksache 664/12 (Beschluss)

... Das Bundesverfassungsgericht stellte bereits in seiner Entscheidung vom 24. Januar 2012 (1 BVR 1299/05) fest, dass schlichte Datenerhebungsbefugnisse in Bundes- und auch Landesgesetzen allein nicht als Rechtsgrundlage für den Datenabruf ausreichen. Vielmehr bedarf es für Auskunftsverlangen in Bereichen, deren Regelung dem Landesrecht vorbehalten ist, bereichsspezifischer Rechtsgrundlagen der Länder, die eine Auskunftsverpflichtung der Telekommunikationsunternehmen eigenständig begründen (vgl. Rz. 167 oder auch 171). Vor dem Hintergrund, dass neue, normenklare Abrufregelungen des Fachrechts erst noch zu erlassen sind, hat das Bundesverfassungsgericht sich letztlich auch zur Schaffung einer Übergangsregelung bis zum 30. Juni 2013 veranlasst gesehen. Es führte hierzu aus "würden diese Anforderungen sofort wirksam, wären in zahlreichen Fällen [ ... ] Auskünfte zu Telekommunikationsnummern nicht mehr möglich. Auch könnten dynamische IP-Adressen bis zu einer Neuregelung nicht mehr identifiziert werden. Angesichts der Bedeutung solcher Auskünfte für die Aufklärung von Gefahren und Straftaten stehen die Nachteile eines solchen Ergebnisses in keinem Verhältnis zu der vorläufigen Hinnahme einer Praxis, die zwar formell den verfassungsrechtlichen Anforderungen nicht entspricht, aber im Wesentlichen rechtfertigungsfähig ist".

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 664/12 (Beschluss)




Zum Gesetzentwurf insgesamt

5. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 113 Absatz 1 Satz 3 TKG , Artikel 2 § 100j Absatz 2 StPO

6. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 113 Absatz 4 Satz 2 TKG

7. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb und cc § 149 Absatz 1 Nummer 33 bis 35 TKG

8. Zu Artikel 7a* - neu - Anlage 3 Vorbemerkung Absatz 2 JVEG

'Artikel 7a* Änderung des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes

9. Zu Artikel 10 Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 31/12

... (2) Die Anwendung des Artikel 1 ist von der Bundesregierung vor dem 31. Januar 2016 unter Einbeziehung eines oder mehrerer wissenschaftlicher Sachverständiger, die im Einvernehmen mit dem Deutschen Bundestag bestellt werden, zu evaluieren. Bei der Untersuchung sind auch die Häufigkeit und die Auswirkungen der mit den Datenerhebungen, -verarbeitungen und -nutzungen verbundenen Grundrechtseingriffe einzubeziehen und in Beziehung zu setzen zu der anhand von Tatsachen darzustellenden Wirksamkeit zum Zweck der Bekämpfung des gewaltbezogenen Rechtsextremismus. Die Sachverständigenauswahl muss dem Maßstab der Evaluierung gemäß Satz 2 Rechnung tragen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 31/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Mit freundlichen Grüßen

Entwurf

Artikel 1
Gesetz zur Errichtung einer standardisierten zentralen

§ 1
Datei zur Bekämpfung des gewaltbezogenen Rechtsextremismus

§ 2
Inhalt der Datei und Speicherungspflicht

§ 3
Zu speichernde Datenarten

§ 4
Beschränkte und verdeckte Speicherung

§ 5
Zugriff auf die Daten

§ 6
Weitere Verwendung der Daten

§ 7
Erweiterte Datennutzung

§ 8
Übermittlung von Erkenntnissen

§ 9
Datenschutzrechtliche Verantwortung

§ 10
Protokollierung, technische und organisatorische Maßnahmen

§ 11
Datenschutzrechtliche Kontrolle, Auskunft an den Betroffenen

§ 12
Berichtigung, Löschung und Sperrung von Daten

§ 13
Errichtungsanordnung

§ 14
Einschränkung von Grundrechten

§ 15
Außerkrafttreten

Artikel 2
Änderung des Bundesverfassungsschutzgesetzes

Artikel 3
Inkrafttreten, Evaluierung

Begründung

A. Allgemeines

I. Anlass und Zielsetzung des Entwurfs

II. Wesentliche Schwerpunkte des Entwurfs

III. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

IV. Erfüllungsaufwand

V. Weitere Kosten

VI. Gleichstellungspolitische Gesetzesfolgenabschätzung

VII. Nachhaltigkeit

B. Im Einzelnen

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 2

Zu Satz 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Satz 2

Zu § 3

Zu Absatz 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Absatz 2

Zu § 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 7

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Satz 1

Zu Satz 2

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 8

Zu § 9

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 10

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 11

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 12

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz NKR-Nr. 1971: Gesetz zur Verbesserung der Bekämpfung des Rechtsextremismus


 
 
 


Drucksache 511/12

... (4) Die nach Absatz 2 Satz 4 in den Richtlinien bestimmten Stellen sind befugt, die für die Wahrnehmung ihrer Aufgaben erforderlichen und in den Richtlinien aufgeführten Daten nach den dort genannten Vorgaben zu erheben, zu verarbeiten und zu nutzen. Für die Einladungen nach Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 dürfen die in § 291 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 bis 6 genannten Daten der Krankenkassen erhoben, verarbeitet und genutzt werden; sofern andere Stellen als die Krankenkassen die Aufgabe der Einladung wahrnehmen, darf die Krankenversichertennummer nur in pseudonymisierter Form verwendet werden. Die Versicherten können in Textform weiteren Einladungen widersprechen; sie sind in den Einladungen auf ihr Widerspruchsrecht hinzuweisen. Andere personenbezogene Daten der Krankenkassen, insbesondere Befunddaten und Daten über die Inanspruchnahme von Krebsfrüherkennungsuntersuchungen, dürfen für die Einladungen nur mit Einwilligung der Versicherten verwendet werden. Für die Datenerhebungen, -verarbeitungen und -nutzungen zum Zwecke der Qualitätssicherung nach Absatz 1 Satz 2 Nummer 4 gilt § 299, sofern der Versicherte nicht schriftlich widersprochen hat. Ein Abgleich der Daten nach Satz 4 und der Daten, die nach § 299 zum Zwecke der Qualitätssicherung an eine vom Gemeinsamen Bundesausschuss bestimmte Stelle übermittelt werden, mit Daten der epidemiologischen oder klinischen Krebsregister ist unter Beachtung der landesrechtlichen Vorschriften zulässig, sofern der Versicherte nicht schriftlich widersprochen hat. Der Gemeinsame Bundesausschuss legt in den Richtlinien fest, welche Daten für den Abgleich zwischen den von ihm bestimmten Stellen und den epidemiologischen oder klinischen Krebsregistern übermittelt werden sollen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 511/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

D.1 Bund, Länder und Gemeinden

D.2 Gesetzliche Krankenversicherung

a Früherkennungsuntersuchungen

b Klinische Krebsregister

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

a Früherkennungsuntersuchungen

b Klinische Krebsregister

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

E.3.1. Länder

a Früherkennungsuntersuchungen

b Klinische Krebsregister

E.3.2. Gesetzliche Krankenversicherung

a Früherkennungsuntersuchungen

b Klinische Krebsregister

F. Weitere Kosten

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

§ 25a
Organisierte Früherkennungsprogramme

§ 65c
Klinische Krebsregister

Artikel 2
Änderung des Krankenhausfinanzierungsgesetzes

Artikel 3
Änderung des Krankenhausentgeltgesetzes

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Handlungsbedarf

1. Weiterentwicklung der Krebsfrüherkennung

2. Flächendeckende Etablierung klinischer Krebsregister

II. Wesentliche Inhalte des Gesetzes

1. Weiterentwicklung der Krebsfrüherkennung

1.1. Flexibilisierung von Inanspruchnahme und Altersgrenzen

1.2. Verpflichtung zur Durchführung organisierter Krebsfrüherkennungsprogramme

1.3. Erprobung der Ausgestaltung von organisierten Krebsfrüherkennungsprogrammen

1.4. Regelung der datenschutzrechtlichen Anforderungen für Einladungswesen und Qualitätssicherung

1.5. Trennung von Krebsfrüherkennung und Anspruch auf reduzierte Belastungsgrenze

2. Flächendeckender Ausbau klinischer Krebsregister

2.1. Notwendige bundeseinheitliche Vorgaben

2.1.1. Festlegung eines einheitlichen Aufgabenprofils

2.1.2. Einrichtung klinischer Krebsregister durch die Länder

2.2. Förderung klinischer Krebsregister durch die gesetzlichen Krankenkassen

2.2.1. Festlegung von Fördervoraussetzungen

2.2.2. Förderung durch eine fallbezogene Krebsregisterpauschale und Meldevergütungen

2.2.3 Finanzierungsbeteiligung der privaten Krankenversicherungen und der Beihilfe

2.3 Übergangsregelungen

2.4. Aufgabenverteilung bei der Qualitätssicherung der onkologischen Versorgung

2.5 Angleichung der Dokumentationsanforderungen in strukturierten Behandlungsprogrammen für Brustkrebs

2.6. Transparenz über die Ergebnisse der klinischen Krebsregistrierung

III. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

IV. Vereinbarkeit mit EU-Recht

V. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

V.1. Bund, Länder und Gemeinden

V.2. Gesetzliche Krankenversicherung

a Früherkennungsuntersuchungen

b Klinische Krebsregister

VI. Erfüllungsaufwand VI.1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

a Früherkennungsuntersuchungen

b Klinische Krebsregister

VI.2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

a Früherkennungsuntersuchungen

b Klinische Krebsregister

VI.3. Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

1. Länder

a Früherkennungsuntersuchungen

b Klinische Krebsregister

2. Gesetzliche Krankenversicherung

a Früherkennungsuntersuchungen

b Klinische Krebsregister

VII. Weitere Kosten

VIII. Nachhaltigkeit

IX. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Doppelbuchstabe dd

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Nummer 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Absatz 9

Zu Absatz 10

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 6

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 2234: Entwurf eines Krebsfrüherkennungs- und registergesetzes

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

1. Weiterentwicklung der Krebsfrüherkennung

1.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

1.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

1.3.1 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung - Länder

1.3.2 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung - Träger im Bereich der Gesetzlichen Krankenversicherung

2. Flächendeckende Einführung klinischer Krebsregister

2.1 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

2.3.1 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung - Länder

2.3.2 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung - Träger im Bereich der Gesetzlichen Krankenversicherung


 
 
 


Drucksache 687/12

... (3) Die Kommission wird gemäß Artikel 20 dazu befugt, delegierte Rechtsakte zu erlassen, mit denen die Anforderungen für die in Absatz 1 Unterabsatz 2 genannten Datenerhebungssysteme festgelegt und für bestimmte Sektoren vorgegeben wird, ob ein System gemäß Absatz 1 Unterabsatz 2 Buchstabe a oder b einzuführen ist.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 687/12




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

Problembeschreibung und Ziele

4 Hintergrund

2. Ergebnisse der Konsultation interessierter Kreise und der Folgenabschätzungen

Konsultation interessierter Kreise sowie Einholung und Nutzung von Expertenwissen

4 Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

4 Rechtsgrundlage

4 Subsidiaritätsprinzip

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Wahl der Instrumente

4. Auswirkungen auf den Haushalt

Vorschlag

Kapitel I
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1
Begriffsbestimmungen

Kapitel II
Reduzierung

Artikel 2
Vermeidung von Emissionen

Artikel 3
Kontrolle auf Dichtheit

Artikel 4
Leckage-Erkennungssysteme

Artikel 5
Führung von Aufzeichnungen

Artikel 6
Emissionen bei der Herstellung

Artikel 7
Rückgewinnung

Artikel 8
Ausbildung und Zertifizierung

Kapitel III
Inverkehrbringen und überwachung der Verwendung

Artikel 9
Beschränkungen des Inverkehrbringens

Artikel 10
Kennzeichnung und Produktinformation

Artikel 11
Beschränkung der Verwendung

Artikel 12
Vorbefüllung von Einrichtungen

Kapitel IV
Verringerung des Inverkehrbringens von teilfluorierten Kohlenwasserstoffen

Artikel 13
Verringerung des Inverkehrbringens von teilfluorierten Kohlenwasserstoffen

Artikel 14
Zuweisung von Quoten für das Inverkehrbringen von teilfluorierten Kohlenwasserstoffen

Artikel 15
Quotenregister

Artikel 16
Übertragung von Quoten

Kapitel V
Berichterstattung

Artikel 17
Berichterstattung über Herstellung, Einfuhr, Ausfuhr und Zerstörung

Artikel 18
Erhebung von Emissionsdaten

Kapitel VI
Schlussbestimmungen

Artikel 19
Überprüfung

Artikel 20
Ausführung der Befugnisübertragung

Artikel 21
Ausschussverfahren

Artikel 22
Sanktionen

Artikel 23
Aufhebung

Artikel 24
Inkrafttreten

Anhang I
In Artikel 1 Ziffer 1 genannte fluorierte Treibhausgase

Anhang II

Anhang III
Verbote des Inverkehrbringens gemäß Artikel 9 Absatz 1

Anhang IV
In Artikel 9 Absatz 1 und Artikel 11 Absatz 3 genannte Methode zur Berechnung des Gesamttreibhauspotenzials eines Gemischs

Anhang V
Berechnung der Höchstmenge, Referenzwerte und Quoten für das Inverkehrbringen von teilfluorierten Kohlenwasserstoffen

Anhang VI
Zuweisungsmechanismus gemäß Artikel 14

1. Festlegung der Menge, die den Unternehmen zugewiesen wird, für die gemäß Artikel 14 Absätze 1 und 3 ein Referenzwert bestimmt wurde

2. Festlegung der Menge, die den Unternehmen zugewiesen wird, die eine Anmeldung gemäß Artikel 14 Absatz 2 übermittelt haben

2.1. Schritt 1 der Berechnung

2.2. Schritt 2 der Berechnung

2.3. Schritt 3 der Berechnung

3. Festlegung der Menge, die den Unternehmen zugewiesen wird, die eine Anmeldung gemäß Artikel 13 Absatz 4 übermittelt haben

Anhang VII
Angaben, die gemäß Artikel 17 gemeldet werden müssen

Anhang VIII
Entsprechungstabelle


 
 
 


Drucksache 176/12 (Beschluss)

... Das in § 31 Absatz 4 Nummer 2 GWB-E vorgesehene Vergleichsmarktkonzept wird der Praxis im Bereich der Wasserversorgungsunternehmen nicht immer gerecht. Angesichts der zum Teil erheblichen Unterschiede der Wasserversorgungsunternehmen kann es sehr aufwändig sein, geeignete Vergleichsunternehmen zu finden. Zudem erfordert die Prüfung nach dem Vergleichsmarktkonzept eine umfassende Datenerhebung bei Vergleichsunternehmen. Dies erzeugt einen hohen Verwaltungsaufwand und stellt gegenüber den Vergleichsunternehmen eine einschneidende Maßnahme dar, die mit erheblichen Kosten und Arbeitsaufwand verbunden ist. Ebenfalls erheblichen Aufwand verursacht ggf. die sachliche Rechtfertigung der Unterschiede des geprüften Unternehmens zu den Vergleichsunternehmen, vgl. § 19 Absatz 4 Nummer 3 2. Halbsatz

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 176/12 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zum Gesetzentwurf allgemein

3. Zur kartellrechtlichen Fusionskontrolle bei Zusammenlegung öffentlicher Einrichtungen und Betriebe

4. Zur Anwendbarkeit des GWB bei Trägerschaft mehrerer Unternehmen durch eine kommunale Gebietskörperschaft

5. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe c und d § 19 Absatz 2 Nummer 5 - neu -, Absatz 3 GWB

6. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe a1 - neu -, Buchstabe b Doppelbuchstabe aa § 20 Absatz 1 GWB

7. Zu Artikel 1 Nummer 10a - neu -, Nummer 44 § 29 Satz 1 und § 131 Absatz 1 GWB

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

8. Zu Artikel 1 Nummer 11 §§ 31 ff. GWB

9. Zu Artikel 1 Nummer 11 § 31 Absatz 4 Nummer 3 - neu - GWB

10. Zu Artikel 1 Nummer 11 § 31b Absatz 2 Satz 2 - neu - GWB

11. Zu Artikel 1 Nummer 11 § 31b Absatz 3 Nummer 1a - neu - GWB

12. Zu Artikel 1 Nummer 11 § 31b Absatz 3 Satz 2 - neu - GWB

13. Zu Artikel 1 Nummer 17 Buchstabe a § 34 Absatz 1 Satz 1 GWB

14. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 34a Absatz 1, Absatz 4 Satz 2 und 3, Absatz 5 GWB

15. Zu Artikel 1 Nummer 18a - neu - § 34b - neu - GWB

§ 34b
Sondervermögen des Bundes

16. Zu Artikel 1 Nummer 21 Buchstabe a § 38 Absatz 3 Satz 2 - neu - GWB

17. Zu Artikel 1 Nummer 35 § 64 Absatz 1 Nummer 2 GWB

Zu § 31b

Zu § 32

18. Zu Artikel 1 Nummer 38a - neu - § 82a Absatz 1 GWB

19. Zu Artikel 1 Nummer 38a - neu - § 82a Absatz 2 Satz 3 - neu - GWB

20. Zu Artikel 1 Nummer 43a - neu - § 130 Absatz 1 Satz 1a - neu - GWB

21. Zu Artikel 3 Nummer 1 § 4 Absatz 3 Satz 2 und 3 SGB V , Nummer 2 § 172a SGB V und Artikel 4 Absatz 8 § 51 Absatz 3 SGG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

22. Zu Artikel 4 Absatz 7 § 95 Absatz 2 Nummer 1 GVG


 
 
 


Drucksache 478/12

... d) Die empfangende Stelle hat den Betroffenen über die Datenerhebung bei der übermittelnden Stelle zu informieren; es sei denn, dass die Daten ohne Ersuchen übermittelt wurden. Die Information kann unterbleiben, soweit und solange eine Abwägung ergibt, dass das öffentliche Interesse an dem Unterbleiben der Information gegenüber dem Informationsinteresse des Betroffenen überwiegt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 478/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Schlussbemerkung

Artikel 1
Unter das Abkommen fallende Personen

Artikel 2
Unter das Abkommen fallende Steuern

Artikel 3
Allgemeine Begriffsbestimmungen

Artikel 4
Ansässige Person

Artikel 5
Betriebsstätte

Artikel 6
Einkünfte aus unbeweglichem Vermögen

Artikel 7
Unternehmensgewinne

Artikel 8
See-, Binnenschifffahrt und Luftfahrt

Artikel 9
Verbundene Unternehmen

Artikel 10
Dividenden

Artikel 11
Zinsen

Artikel 12
Lizenzgebühren

Artikel 13
Gewinne aus der Veräußerung von Vermögen

Artikel 14
Einkünfte aus unselbständiger Arbeit

Artikel 15
Aufsichtsrats- und Verwaltungsratsvergütungen

Artikel 16
Künstler und Sportler

Artikel 17
Ruhegehälter, Renten und ähnliche Vergütungen

Artikel 18
Öffentlicher Dienst

Artikel 19
Gastprofessoren, Lehrer und Studenten

Artikel 20
Andere Einkünfte

Artikel 21
Vermögen

Artikel 22
Vermeidung der Doppelbesteuerung im Wohnsitzstaat

Artikel 23
Gleichbehandlung

Artikel 24
Verständigungsverfahren

Artikel 25
Informationsaustausch

Artikel 26
Verfahrensregeln für die Quellenbesteuerung

Artikel 27
Anwendung des Abkommens in bestimmten Fällen

Artikel 28
Mitglieder diplomatischer Missionen und konsularischer Vertretungen

Artikel 29
Protokoll

Artikel 30
Inkrafttreten

Artikel 31
Kündigung

Protokoll zum
Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Großherzogtum Luxemburg zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und Verhinderung der Steuerhinterziehung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen vom 23. April 2012

1. Zu dem Abkommen insgesamt

2. Zu den Artikeln 10 und 11

3. Zu den Artikeln 10, 11, 12, 13 und 22

4. Zu Artikel 23 Absatz 5

5. Zu Artikel 25

Denkschrift

I. Allgemeines

II. Besonderes

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Zu Artikel 14

Zu Artikel 15

Zu Artikel 16

Zu Artikel 17

Zu Artikel 18

Zu Artikel 19

Zu Artikel 20

Zu Artikel 21

Zu Artikel 22

Zu Artikel 23

Zu Artikel 24

Zu Artikel 25

Zu Artikel 26

Zu Artikel 27

Zu Artikel 28

Zu Artikel 29

Zu Artikel 30

Zu Artikel 31

Zu Artikel 32

Zu Nummer 1


 
 
 


Drucksache 548/12

... (2) die Initiative "Meereskenntnisse 2020"7. Mit dieser Initiative soll eine integrierte Wissensinfrastruktur auf der Grundlage von nationalen Systemen zur Datenerhebung geschaffen werden, die Datenprodukte auf europäischer Ebene über das Internet bereitstellt. Hierzu gehören eine bahnbrechende digitale Karte des Meeresbodens der europäischen Gewässer mit Mehrfachauflösung sowie aktuelle Informationen über den Zustand der darüberliegenden Wassersäule; dieses Projekt soll bis 2020 abgeschlossen sein. Die Vorteile durch mehr Effizienz und Innovation werden auf mindestens 500 Mio. EUR jährlich8 beziffert;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 548/12




1. Einleitung

2. Was ist die BLAUE Wirtschaft?

3. Förderung der BLAUEN Wirtschaft durch die Mitgliedstaaten

4. Laufende Initiativen der EU

5. Schwerpunktbereiche für BLAUES Wachstum

5.1. Blaue Energie

5.2. Aquakultur

5.3. Meeres-, Küsten- und Kreuzfahrttourismus

5.4. Meeresbodenschätze

5.5. Blaue Biotechnologie

6. Fazit


 
 
 


Drucksache 89/1/12

... Die Möglichkeit zum Ablegen der Sachkundeprüfung für Finanzanlagenvermittler sollte nicht auf zwei Wiederholungen beschränkt werden. Dies stellt einen Eingriff in das Grundrecht der freien Berufsausübung dar, der sachlich nicht gerechtfertigt scheint. Eine Stärkung des Verbraucherschutzes ist dadurch kaum zu erwarten. Nach erfolgreichem Ablegen der Prüfung kann von der erforderlichen Sachkenntnis ausgegangen werden, auch wenn die Prüfung vorher mehrmals nicht bestanden wurde. In praktischer Hinsicht stellt sich zudem das Problem des Vollzuges dieser Regelung. Erforderlich wäre eine deutschlandweite Registrierung der Prüfungsversuche mit entsprechender Datenerhebung und -speicherung. Zudem stellt sich die Frage, wie im Fall von Spartenprüfungen zu verfahren ist. Bei den Versicherungsvermittlern wurde auf eine derartige Regelung verzichtet.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 89/1/12




1. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 3 - neu - FinVermV

2. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 2 Satz 3 FinVermV

3. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 8 Satz 4 FinVermV

4. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe c - neu - FinVermV

5. Zu Artikel 1 § 14 Absatz 4 FinVermV

6. Zu Artikel 1 § 16 Absatz 5 - neu - FinVermV

7. Zu Artikel 1 § 17 Absatz 1 Nummer 1, Nummer 2, Absatz 2 Satz 2, Absatz 3 FinVermV

8. Zu Artikel 1 Abschnitt 7 § 27 - neu - FinVermV

'Abschnitt 7 Übergangsregelungen

§ 27
Übergangsregelung


 
 
 


Drucksache 219/3/12

... d) Der generelle Zugriff auf Verwaltungsdaten - wie in Artikel 17a des Verordnungsvorschlags formuliert - ist aus datenschutzrechtlichen Gründen abzulehnen. Nicht nur das deutsche Verfassungsrecht, sondern auch die einschlägigen Rechtsetzungsakte der EU garantieren einen hohen Datenschutzstandard. Die Vorteile und Grenzen der Verwaltungsdatennutzung in der amtlichen Statistik müssen daher im Einzelfall unter Beachtung des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung sorgfältig abgewogen werden. Einer unbegrenzten Datenerhebung aus Verwaltungsdaten steht nicht nur das Zweckbindungsgebot, sondern auch der Grundsatz der Normenklarheit und der Verhältnismäßigkeit entgegen. Einzuhalten sind ferner mögliche Geheimhaltungsvorschriften. In Deutschland werden bereits bei etwa der Hälfte aller Statistiken Verwaltungsdaten genutzt. Es ist nicht ersichtlich, dass in größerem Umfang Datenbestände verfügbar sind, die für EU-Statistiken nutzbar gemacht werden könnten. Insofern ist die vorgeschlagene Regelung weder erforderlich noch mit Blick auf den damit verbundenen Eingriff in die Grundrechte verhältnismäßig.



Drucksache 300/1/12

... Eine Klarstellung hinsichtlich der Einordnung von Betrieben mit Pferden, die an wechselnden Orten auftreten (insbesondere in Form von Rodeo-Veranstaltungen, aber auch Ponyreitbahnen), ist erforderlich, da bislang unklar war, ob solche Veranstaltungen nach § 11 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 Buchstabe c ("einen Reit- oder Fahrbetrieb unterhalten" oder Buchstabe d ("Tiere zur Schau stellen oder für solche Zwecke zur Verfügung zu stellen") einzuordnen sind. Mit der nun vorgenommenen Ergänzung der neuen Nummer 7 Buchstabe d können diese Veranstaltungen künftig eindeutig zugeordnet werden. Als Folge werden solche Betriebe mit Pferden, die an wechselnden Orten auftreten, auch von der Regelung zur Datenerhebung und -verwendung in § 16 Absatz 6 erfasst.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 300/1/12




1. Zum Gesetzentwurf insgesamt

2. Zu Artikel 1 Nummer 01 - neu - § 1

3. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe 0a - neu - § 2a Absatz 1 Nummer 6 - neu -

Zu Artikel 1 Nummer 1

3 4.

3 5.

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

6. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 2a Absatz 4 - neu -, 5 - neu -

7. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 2a

8. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 2a

9. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 2a

10. [und Registrierung]

11. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 2a

12. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b § 3 Nummer 6

13. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b § 3 Nummer 10

14. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b § 3 Nummer 12 - neu -

15. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b § 3 Nummer 13 - neu -

16. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b § 3 Nummer 14 - neu -

17. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b § 3 Nummer 15 - neu -

18. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa - neu - § 4 Absatz 1a Satz 1

19. Zu Artikel 1 Nummer 3a - neu - § 4a Absatz 2 Nummer 2 , Nummer 40a - neu - § 21b1 - neu -

§ 21b1

Zu Nummer 3a

Zu Nummer 40a

20. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 5 , Nummer 6 § 6

21. Zu Artikel 1 Nummer 5, 6 § 5 Absatz 3 Nummer 7, § 6 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2

22. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 6

3 23.

Zu Buchstabe n

Zu Buchstabe c

24. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe a § 5 Absatz 3 Nummer 1a , Nummer 39 § 21 Absatz 1

25. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 6 Absatz 1 Satz 2 Nummer 4

26. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe c - neu -, d - neu - § 6 Absatz 3 Satz 3 - neu - Absatz 5 , Nummer 29 Buchstabe a § 16a Absatz 1 Satz 2 Nummer 5 - neu -

27. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 6

28. Zu Artikel 1 Nummer 9 Buchstabe a § 7a Absatz 1 Satz 3 - neu -, 4 - neu -

29. Zu Artikel 1 Nummer 9 Buchstabe b § 7a Absatz 3

30. Zu Artikel 1 Nummer 9 Buchstabe d § 7a Absatz 7 - neu -

31. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 7 , Nummer 9 § 7a

32. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 8 Absatz 5

33. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 8 Absatz 5 Satz 2 - neu -

34. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 8 Absatz 6

35. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 8 , Nummer 10a - neu - § 8a , Nummer 26 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 15 Absatz 1 Satz 2 , Buchstabe c § 15 Absatz 4 , Nummer 34 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb Dreifachbuchstabe bbb § 18 Absatz 1 Nummer 3 Buchstabe b

36. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 8a Absatz 1 Nummer 5 - neu -

37. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 8a Absatz 5

38. Zu Artikel 1 Nummer 12 § 9 Absatz 3 Satz 2 - neu -

39. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 11 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3

40. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 11 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4a - neu -

41. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 11 Absatz 1 Satz 1 Nummer 7 Buchstabe d

42. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 11 Absatz 1 Satz 1 Nummer 7 Buchstabe f - neu -

43. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 11 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2

44. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 11 Absatz 4

45. Hauptvorschlag zu Ziffer 57*

Zu Artikel 1 Nummer 18

46. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 11 Absatz 8 - neu -

47. Zu Artikel 1 Nummer 19 § 11b

§ 11b

48. Zu Artikel 1 Nummer 21 Buchstabe a - neu - § 12 Absatz 2 Satz 1 Nummer 4

49. Zu Artikel 1 Nummer 22a - neu - § 13 Absatz 1a - neu -

50. Zu Artikel 1 Nummer 22 § 13 Absatz 2

51. Zu Artikel 1 Nummer 22 § 13 Absatz 3

52. Zu Artikel 1 Nummer 26 Buchstabe c § 15 Absatz 4 Satz 2 - neu -

53. Zu Artikel 1 Nummer 26 § 15

54. Zu Artikel 1 Nummer 28 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb und cc § 16 Absatz 1 Nummer 4 Satz 2 bis 6 - neu - , Buchstabe c Doppelbuchstabe aa Dreifachbuchstabe 0aaa - neu - § 16 Absatz 3 Satz 1 , Dreifachbuchstabe aaa und Dreifachbuchstabe bbb § 16 Absatz 3 Satz 1

55. Zu Artikel 1 Nummer 33a - neu - § 17 Nummer 2 Buchstabe a und b

56. Zu Artikel 1 Nummer 39 § 21 Absatz 1

57. Hilfsvorschlag zu Ziffer 45*

Zu Artikel 1 Nummer 39

58. Zum Gesetzentwurf allgemein

59. Zum Gesetzentwurf allgemein

60. Zum Gesetzentwurf allgemein

61. Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 367/12

... Zur Verbesserung der Ermittlung und strafrechtlichen Verfolgung von Menschenhändlern sowie zur Intensivierung der grenzüberschreitenden Kooperation und zur Zentralisierung der zum Menschenhandel vorhandenen Erkenntnisse sollten die Mitgliedstaaten nationale, multidisziplinäre Strafverfolgungseinheiten im Bereich Menschenhandel einrichten. Diese Einheiten sollten als Kontaktstellen für EU-Agenturen, insbesondere für Europol, fungieren 28 und die ermittelten Daten an die Nationalen Europol-Stellen senden, die sie an Europol weiterleiten. Sie sollten sich mit allen Formen des Menschenhandels befassen und ihre Aufklärungsrate bei Menschenhandelsfällen sowie die diesbezügliche Datenerhebung und -analyse verbessern. Es müssen Verfahren existieren, die den Informationsaustausch zwischen lokalen und regionalen Strafverfolgungseinheiten sowie den nationalen Behörden regeln. Die Einheiten sollten auch auf Veränderungen in Verhaltensmustern reagieren, zum Beispiel hinsichtlich der Anwerbung von Opfern des Menschenhandels und der Werbung für deren Dienstleistungen im Internet.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 367/12




Mitteilung

1. Bestimmung der Ausgangslage

Maßnahmen der EU-zur Bekämpfung des Menschenhandels

Maßnahmen auf internationaler Ebene

2. Die wichtigsten Prioritäten

2.1. PRIORITÄT A: Erkennung, Schutz und Unterstützung der Opfer des Menschenhandels

1 Maßnahme 1: Einrichtung nationaler und länderübergreifender Verweismechanismen referral mechanisms

2 Maßnahme 2: Erkennen von Opfern

3 Maßnahme 3: Schutz von Kindern, die Opfer von Menschenhandel sind

4 Maßnahme 4: Bereitstellung von Informationen zu den Rechten der Opfer

2.2. PRIORITÄT B: Verstärkung der Präventionsmaßnahmen gegen Menschenhandel

1 Maßnahme 1: Die Nachfrage verstehen und verringern

2 Maßnahme 2: Förderung der Einrichtung einer Plattform für den Privatsektor

3 Maßnahme 3: EU-weite Sensibilisierungsmaßnahmen und Präventionsprogramme

2.3. PRIORITÄT C: Verstärkung der strafrechtlichen Verfolgung der Menschenhändler

1 Maßnahme 1: Einrichtung nationaler, multidisziplinärer Strafverfolgungseinheiten

2 Maßnahme 2: Sicherstellung proaktiver Finanzermittlungen

3 Maßnahme 3: Verstärkung der grenzüberschreitenden polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit

4 Maßnahme 4: Intensivierung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit

2.4. PRIORITÄT D: Verbesserung der Koordination und Kooperation zwischen den maßgeblichen Akteuren sowie Kohärenz der Politiken

1 Maßnahme 1: Stärkung des EU-Netzwerks nationaler Berichterstatter oder gleichwertiger Mechanismen

2 Maßnahme 2: Koordinierung der externen politischen Aktivitäten der EU

3 Maßnahme 3: Förderung der Einrichtung einer Plattform der Zivilgesellschaft

4 Maßnahme 4: Überprüfung EU-finanzierter Projekte

5 Maßnahme 5: Stärkung der Grundrechte in der Politik zur Bekämpfung des Menschenhandels und in verwandten Maßnahmen

6 Maßnahme 6: Koordinierung von Schulungsmaßnahmen in einem multidisziplinären Kontext

2.5. PRIORITÄT E: Verbesserung der einschlägigen Kenntnisse und effiziente

1 Maßnahme 1: Entwicklung eines EU-weiten Datenerhebungssystems

2 Maßnahme 2: Ausbau von Kenntnissen über die geschlechterspezifische Dimension des Menschenhandels und die gefährdeten Gruppen

3 Maßnahme 3: Kenntnisse über Anwerbung im Internet

4 Maßnahme 4: Bekämpfung des Menschenhandels zu Zwecken der Ausbeutung der Arbeitskraft

3. Bewertung, Überwachung

Zusammenfassung der Maßnahmen der EU-Strategie zur Beseitigung des Menschenhandels 2012-2016


 
 
 


Drucksache 256/12

... e) Die empfangende Stelle hat den Betroffenen über die Datenerhebung bei der übermittelnden Stelle zu unterrichten. Die Information kann unterbleiben, soweit und solange eine Abwägung ergibt, dass das öffentliche Interesse an dem Unterbleiben der Information gegenüber dem Informationsinteresse des Betroffenen überwiegt.

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Drucksache 256/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Schlussbemerkung

Abkommen

Artikel 1
Geltungsbereich des Abkommens

Artikel 2
Zuständigkeit

Artikel 3
Unter das Abkommen fallende Steuern

Artikel 4
Begriffsbestimmungen

Artikel 5
Informationsaustausch

Artikel 6
Steuerprüfungen im Ausland

Artikel 7
Möglichkeit der Ablehnung eines Ersuchens

Artikel 8
Vertraulichkeit

Artikel 9
Kosten

Artikel 10
Umsetzungsgesetzgebung

Artikel 11
Sprache

Artikel 12
Verständigungsverfahren

Artikel 13
Protokoll

Artikel 14
Inkrafttreten

Artikel 15
Kündigung

Protokoll zu
dem Abkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung von Montserrat über die Unterstützung in Steuer- und Steuerstrafsachen durch Informationsaustausch

Denkschrift

I. Allgemeines

1. Ziele und Bedeutung des Abkommens

2. Die Gliederung des Abkommens

II. Zu den einzelnen Artikeln des Abkommens

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Zu Artikel 14

Zu Artikel 15


 
 
 


Drucksache 664/1/12

... 4. Der Bundesrat vermisst im § 113 Absatz 3 TKG-E eine klare Beschränkung auf bestimmte, klar begrenzte Fälle. Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist im Bereich der Gefahrenabwehr eine konkrete Gefahr, im Bereich der Strafverfolgung der Verdacht einer Straftat (Anfangsverdacht) Mindestvoraussetzung einer verhältnismäßigen staatlichen Bestandsdatenerhebung. Weder die Hürde des Richtervorbehalts noch einer sonstigen staatsanwaltschaftlichen Anordnung sind in dem Gesetzentwurf vorgesehen. § 113 Absatz 1 Satz 3 TKG stellte hierzu bislang klar:

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Drucksache 664/1/12




Zum Gesetzentwurf insgesamt

Zu Ziffern 1, 2 und 4 bis 6:

9. Zu Artikel 1 Nummer 01 - neu - § 111 Absatz 1 Satz 4a - neu -, Absatz 2 Satz 1 TKG , Nummer 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa0 - neu - § 149 Absatz 1 Nummer 30 TKG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

10. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 113 Absatz 1 Satz 3 TKG , Artikel 2 § 100j Absatz 2 StPO

11. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 113 Absatz 4 Satz 1 TKG , Artikel 2 § 100j Absatz 3 Satz 1 StPO , Artikel 3 Nummer 1 Buchstabe a § 7 Absatz 5 Satz 1 BKAG , Nummer 2 Buchstabe a § 20b Absatz 5 Satz 1 BKAG , Nummer 3 § 22 Absatz 4* Satz 1 BKAG , Artikel 4 Nummer 1 § 22a Absatz 3 Satz 1 BPolG , Artikel 5 Nummer 2 § 7 Absatz 7 ZFdG , Nummer 3 Buchstabe c § 15 Absatz 4 ZFdG , Artikel 6 § 8d Absatz 3 BVerfSchG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe n

12. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 113 Absatz 4 Satz 1 TKG , Artikel 2 § 100j Absatz 3 Satz 1 StPO ,

13. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 113 Absatz 4 Satz 1a - neu - TKG

14. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 113 Absatz 4 Satz 1 TKG

15. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 113 Absatz 4 Satz 2 TKG

16. Zu Artikel 7a* - neu - Anlage 3 Vorbemerkung Absatz 2 JVEG

'Artikel 7a* Änderung des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes

17. Zu Artikel 10 Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 32/12 (Beschluss)

... Die Erhebungsmerkmale "Körpergewicht und Körperlänge" sind wichtige Indikatoren für die Beschreibung des Gesundheitszustandes der Bevölkerung und der Leistungsfähigkeit der Medizin, insbesondere im Zusammenhang mit der Frühgeburtlichkeit. Die Angabe zu Lebendgeborenen nach Geburtsgewicht ist im Indikatorensatz für die Gesundheitsberichterstattung der Länder enthalten. Bei einer Streichung der Merkmale sind negative Auswirkungen auf die Gesundheits- und Sozialberichterstattung absehbar. Die Merkmale müssen aus wissenschaftlichmedizinischer Sicht weiterhin im Standesamt erhoben werden. Datenerhebungen nichthoheitlicher Akteure im Gesundheitswesen können diese Aufgabe nicht ersetzen.

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Drucksache 32/12 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zu § 2 Absatz 1 und 4 BevStatG

3. Zu § 2 Absatz 2 Nummer 2 Buchstabe c - neu -, Absatz 3 Nummer 2 Buchstabe c - neu -, Absatz 4 Nummer 1 Buchstabe a1 - neu -, Absatz 5 Nummer 1 Buchstabe a1 - neu -,

4. Zu § 2 Absatz 2 Nummer 2 Buchstabe c - neu -, Absatz 3 Nummer 2 Buchstabe c - neu -, Absatz 4 Nummer 2 Buchstabe d - neu - und e - neu -, Absatz 5 Nummer 2 Buchstabe c - neu - BevStatG

5. Zu § 2 Absatz 4 Nummer 1 Buchstabe b BevStatG

6. Zu § 4 Satz 1 Nummer 2 Buchstaben b - neu - und c - neu - BevStatG

7. Zu § 5 Absatz 2 Nummer 3 Buchstabe b - neu - BevStatG

8. Zu § 7 Inkrafttreten, Außerkrafttreten


 
 
 


Drucksache 176/1/12

... wird der Praxis im Bereich der Wasserversorgungsunternehmen nicht immer gerecht. Angesichts der zum Teil erheblichen Unterschiede der Wasserversorgungsunternehmen kann es sehr aufwändig sein, geeignete Vergleichsunternehmen zu finden. Zudem erfordert die Prüfung nach dem Vergleichsmarktkonzept eine umfassende Datenerhebung bei Vergleichsunternehmen. Dies erzeugt einen hohen Verwaltungsaufwand und stellt gegenüber den Vergleichsunternehmen eine einschneidende Maßnahme dar, die mit erheblichen Kosten und Arbeitsaufwand verbunden ist. Ebenfalls erheblichen Aufwand verursacht ggf. die sachliche Rechtfertigung der Unterschiede des geprüften Unternehmens zu den Vergleichsunternehmen, vgl. § 19 Absatz 4 Nummer 32. Halbsatz

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 176/1/12




Zum Gesetzentwurf allgemein*

1. Zur bußgeldrechtlichen Haftung der Gesamtrechtsnachfolger

3 2.

3 3.

4. Zum Gesetzentwurf allgemein

5. Zur kartellrechtlichen Fusionskontrolle bei Zusammenlegung öffentlicher Einrichtungen und Betriebe

6. Zur Anwendbarkeit des GWB bei Trägerschaft mehrerer Unternehmen durch eine kommunale Gebietskörperschaft

7. Zu Artikel 1 Nummer 1a - neu - und 1b - neu - Überschrift des Ersten Abschnitts des Ersten Teils und § 01 - neu - GWB

§ 01
Zweck des Gesetzes

8. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe c und d § 19 Absatz 2 Nummer 5 - neu -, Absatz 3 GWB

9. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe a1 - neu -, Buchstabe b Doppelbuchstabe aa § 20 Absatz 1 GWB

2 Hauptempfehlung:*

10. Zu Artikel 1 Nummer 10a - neu -, Nummer 44 § 29 Satz 1 und § 131 Absatz 1 GWB

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

11. Zu Artikel 1 Nummer 11 §§ 31 bis 31b GWB allgemein

12. Zu Artikel 1 Nummer 11 §§ 3 1 ff. GWB

13. Zu Artikel 1 Nummer 11 § 31 Absatz 3 GWB

2 Hauptempfehlung:*1

14. Zu Artikel 1 Nummer 11 § 31 Absatz 4 Nummer 3 - neu - GWB

Hilfsempfehlung zu Ziffer 10 und 14:*2

15. Zum Gesetzentwurf allgemein

16. Zu Artikel 1 Nummer 11 § 3 1a Absatz 1 Satz 1 GWB

17. Zu Artikel 1 Nummer 11 § 3 1b Absatz 2 Satz 2 - neu - GWB

18. Zu Artikel 1 Nummer 11 § 3 1b Absatz 3 Nummer 1a - neu - GWB

19. Zu Artikel 1 Nummer 11 § 3 1b Absatz 3 Satz 2 - neu - GWB

20. Zu Artikel 1 Nummer 11 § 3 1b Absatz 6 GWB

Zu Artikel 1 Nummer 17

3 21.

3 22.

Zu Ziffer 2 1:

Zu Ziffer 22:

23. Zu Artikel 1 Nummer 17 Buchstabe a § 34 Absatz 1 GWB

24. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 34a Absatz 1, Absatz 4 Satz 2 und 3, Absatz 5 GWB 4

25. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 34a Absatz 1, Absatz 4 Satz 1 bis 3 und Absatz 5 GWB

26. Zu Artikel 1 Nummer 18a - neu - § 34b - neu - GWB 5

§ 34b
Sondervermögen des Bundes

27. Zu Artikel 1 Nummer 21 Buchstabe a § 3 8 Absatz 3 Satz 2 - neu - GWB

28. Zu Artikel 1 Nummer 35 § 64 Absatz 1 Nummer 2 GWB

Zu § 3

Zu § 32

29. Zu Artikel 1 Nummer 37 Buchstabe b § 81 Absatz 2 Nummer 2 Buchstabe a GWB

30. Zu Artikel 1 Nummer 38a - neu - § 82a Absatz 1 GWB

31. Zu Artikel 1 Nummer 3 8a - neu - § 82a Absatz 2 Satz 3 - neu - GWB 6

32. Zu Artikel 1 Nummer 43a - neu - § 130 Absatz 1 Satz 1a - neu - GWB

33. Zu Artikel 3 Nummer 1 § 4 Absatz 3 Satz 2 und 3 SGB V , Nummer 2 § 172a SGB V und Artikel 4 Absatz 8 § 51 Absatz 3 SGG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

34. Zu Artikel 3 SGB V allgemein

35. Zu Artikel 4 Absatz 7 § 95 Absatz 2 Nummer 1 GVG


 
 
 


Drucksache 159/12

... Die Analyse der Entsendung als wirtschaftliches und soziales Phänomen scheitert daran, dass - abgesehen von sporadischen Daten - keine präzisen Zahlen vorliegen und die Qualität der Datenbasis mangelhaft ist. Die einzige zur Verfügung stehende Datenquelle auf EU-Ebene beruht auf der systematischen Datenerhebung (2005-2009) der Bescheinigungen E101 im Bereich der sozialen Sicherheit, die die Generaldirektion Beschäftigung (GD EMPL) gemeinsam mit den nationalen Behörden durchgeführt hat13 . Diese Datenbasis ist jedoch nur bedingt aussagekräftig. 14

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 159/12




Vorschlag

Begründung

1. Hintergrund

Allgemeiner Kontext

2. Ergebnisse der Konsultationen interessierter Kreise der Folgenabschätzungen

2.1. Konsultation interessierter Kreise

2.2. Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte

3.1 Allgemeiner Rahmen - Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

3.2 Rechtsgrundlage

3.3 Subsidiaritätsprinzip und Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

3.4 Ausführliche Erläuterung des Vorschlags

3.4.1 Gegenstand

3.4.2 Prävention von Missbrauch und Umgehung - Elemente für bessere Umsetzung und besseres Monitoring der Anwendung des Entsendekonzepts

3.4.3 Zugang zu Informationen

3.4.4 Verwaltungszusammenarbeit und Amtshilfe

3.4.5 Monitoring der Einhaltung - nationale Kontrollmaßnahmen - Verbindung zur Verwaltungszusammenarbeit

3.4.6. Durchsetzung - Verteidigung von Rechten, Untervergabeketten, Haftung und Sanktionen

5 Beschwerdeverfahren

Gesamtschuldnerische Haftung

3.4.7. Grenzüberschreitende Durchsetzung von Verwaltungsbußgeldern und -sanktionen

3.4.8. Schlussbestimmungen - Sanktionen

4. Auswirkungen auf den Haushalt

Vorschlag

Kapitel I
Allgemeine Vorschriften

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Verhinderung von Missbrauch und Umgehung von Bestimmungen

Kapitel II
Zugang zu Informationen

Artikel 4
Aufgaben der Verbindungsbüros

Artikel 5
Besserer Zugang zu Informationen

Kapitel III
Verwaltungszusammenarbeit

Artikel 6
Gegenseitige Amtshilfe - allgemeine Grundsätze

Artikel 7
Rolle des Mitgliedstaats der Niederlassung

Artikel 8
Begleitende Maßnahmen

Kapitel IV
überwachung der Einhaltung

Artikel 9
Nationale Kontrollmaßnahmen

Artikel 10
Prüfungen

Kapitel V
Durchsetzung

Artikel 11
Verteidigung von Rechten - Erleichterung der Einreichung von Beschwerden - Nachzahlungen

Artikel 12
Unteraufträge - gesamtschuldnerische Haftung

Kapitel VI
Grenzüberschreitende Durchsetzung von Verwaltungsstrafen Sanktionen

Artikel 13
Allgemeine Grundsätze -gegenseitige Amtshilfe und Anerkennung

Artikel 14
Ersuchen um Beitreibung, Information oder Mitteilung

Artikel 15
Aussetzung des Verfahrens

Artikel 16
Kosten

Kapitel VII
Schlussbestimmungen

Artikel 17
Sanktionen

Artikel 18
Binnenmarkt-Informationssystem

Artikel 19
Änderung der [IMI-Verordnung]

Artikel 20
Umsetzung

Artikel 21
Bericht

Artikel 22
Inkrafttreten

Artikel 23
Adressaten


 
 
 


Drucksache 253/12

... und die European Energy Exchange (EEX) bereits praktizieren. Die internetbasierte Datenerhebung nach § 47d Absatz 1 Satz 4 lässt nach anfänglichem Mehraufwand für die Errichtung der Internet-Plattform Einsparungen bei den Verwaltungsprozessen erwarten. Dies gilt auch für die kontinuierliche elektronische Datenübermittlung. Eine Vorgabe spezieller Datenformate durch die Markttransparenzstelle kann zwar zu einmaligen Kosten durch Anschaffung oder Anpassung der IT-Software führen. Die Kosten sind derzeit nicht bezifferbar. Sie können aber als gering eingestuft werden, da § 47b die Markttransparenzstelle verpflichtet, mehrfache Meldepflichten und dadurch entstehende Kosten möglichst zu vermeiden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 253/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen

Neunter Abschnitt

§ 47a
Einrichtung, Zuständigkeit, Organisation

§ 47b
Aufgaben

§ 47c
Datenverwendung

§ 47d
Befugnisse

§ 47e
Mitteilungspflichten

§ 47f
Verordnungsermächtigung

47g Festlegungsbereiche

§ 47h
Berichtspflichten, Veröffentlichungen

§ 47i
Zusammenarbeit mit anderen Behörden und Aufsichtsstellen

§ 47j
Vertrauliche Informationen, operationelle Zuverlässigkeit, Datenschutz

§ 47k
Marktbeobachtung im Bereich Kraftstoffe

Artikel 2
Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes

§ 5b
Anzeige von Verdachtsfällen, Verschwiegenheitspflichten

§ 58a
Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 1227/2011

§ 58b
Beteiligung der Bundesnetzagentur und Mitteilungen in Strafsachen

§ 68a
Zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft

§ 95a
Strafvorschriften

§ 95b
Strafvorschriften

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

1. Vorgeschichte

2. Ziele und Grundzüge des Gesetzes

3. Gesetzgebungskompetenz

4. Erfüllungsaufwand

a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

c Erfüllungsaufwand der Verwaltung

d Weitere Kosten

5. Gleichstellungspolitische Auswirkungen

6. Vereinbarkeit mit dem Recht der EU

7. Nachhaltigkeit

8. Befristung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu § 47a

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 47b

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu § 47c

Zu § 47d

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 47e

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 47f

Zu § 47g

Zu § 47h

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 47i

Zu § 47j

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 47k

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe n

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchtstabe c :

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 14

Zu § 95a

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 95b

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2109: Gesetz zur Einrichtung einer Markttransparenzstelle für den Großhandel mit Strom und Gas

I. Votum

II. Regelungsschwerpunkte

III. Meldesystem über Handel mit Strom und Gas

IV. Beobachtung der Preisbildung auf Kraftstoffmärkten

V. Darstellung von Alternativen

Anlage 2
Stellungnahme der Bundesregierung zu der Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates vom 25. April 2012 zum Entwurf eines Gesetzes zur Einrichtung einer Markttransparenzstelle für den Großhandel mit Strom und Gas (Markttransparenzstellen-Gesetz)


 
 
 


Drucksache 661/12

... Datenerhebung

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 661/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E3. Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Abschnitt 1
Allgemeines

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Begriffsbestimmungen

Abschnitt 2
Maßnahmen zur Vorbeugung vor Tierseuchen und zu deren Bekämpfung

§ 3
Anzeigepflicht

§ 4
Maßnahmen zur Ermittlung einer Tierseuche

§ 5
Ermächtigungen zur Vorbeugung vor und Bekämpfung von Tierseuchen

§ 6
Mittel und Verfahren zur Desinfektion

Abschnitt 3
Besondere Schutzmaßnahmen

§ 7
Schutzgebiete, Tiergesundheitsstatus

§ 8
Tierseuchenfreiheit

§ 9
Monitoring

Abschnitt 4
Immunologische Tierarzneimittel, Invitro-Diagnostika

§ 10
Inverkehrbringen und Anwendung

§ 11
Herstellung

Abschnitt 5
Innergemeinschaftliches Verbringen, Einfuhr, Ausfuhr, Durchfuhr

§ 12
Verbringungs- und Einfuhrverbote

§ 13
Rechtsverordnungen zur Regelung des innergemeinschaftlichen Verbringens, der Einfuhr, Ausfuhr, Durchfuhr

Abschnitt 6
Entschädigung für Tierverluste

§ 14
Grundsatz der Entschädigung

§ 15
Höhe der Entschädigung

§ 16
Ausschluss der Entschädigung

§ 17
Entfallen der Entschädigung

§ 18
Teilweise Entschädigung

§ 19
Entschädigungspflichtiger

§ 20
Entschädigungsberechtigter, Forderungsübergang

§ 21
Ergänzende Bestimmungen

Abschnitt 7
Datenerhebung

§ 22
Datenerhebung

Abschnitt 8
Überwachung, zuständige Behörden

§ 23
Überwachung

§ 24
Überwachung bestimmter Veranstaltungen und Einrichtungen

§ 25
Rechtsverordnungen zur Überwachung

§ 26
Friedrich-Loeffler-Institut

§ 27
Durchführung bei Bundeswehr, Kliniken und Instituten

§ 28
Mitwirkung der Zolldienststellen

§ 29
Bereitstellung von Tierimpfstoffen; Tierseuchenbekämpfungszentren

Abschnitt 9
Straf- und Bußgeldvorschriften

§ 30
Strafvorschriften

§ 31
Bußgeldvorschriften

§ 32
Einziehung

Abschnitt 10
Schlussvorschriften

§ 33
Aufgabenübertragung

§ 34
Amtshilfe im innergemeinschaftlichen Verkehr, Außenverkehr

§ 35
Schiedsverfahren

§ 36
Anfechtung von Anordnungen

§ 37
Rechtsverordnungen und Anordnungsbefugnisse in bestimmten Fällen

§ 38
Weitergehende Maßnahmen

§ 39
Verkündung von Rechtsverordnungen

§ 40
Verhältnis zu anderen Vorschriften

§ 41
Gebühren

§ 42
Übergangsvorschriften

§ 43
Änderung weiterer Vorschriften

§ 44
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ziel des Gesetzes

II. Wesentlicher Inhalt des Gesetzes

1. Generelle Neustrukturierung des Tierseuchengesetzes

2. Verbesserung des vorbeugenden Schutzes vor Tierseuchen

3. Änderungen bei den Entschädigungsvorschriften für Tierverluste

4. Änderungen bei der Zulassung von immunologischen Tierarzneimitteln und Invitro-Diagnostika

5. Weitere Änderungen

III. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

IV. Vereinbarkeit mit EU-Recht

V. Erfüllungsaufwand

1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

3. Erfüllungsaufwand der Verwaltung

VI. Weitere Kosten

VII. Gleichstellungspolitische Bedeutung

VIII. Nachhaltigkeit

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu § 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu § 20

Zu § 21

Zu § 22

Zu § 23

Zu § 24

Zu § 25

Zu § 26

Zu § 27

Zu § 28

Zu § 29

Zu § 30

Zu § 31

Zu § 32

Zu § 33

Zu § 34

Zu § 35

Zu § 36

Zu § 37

Zu § 38

Zu § 39

Zu § 40

Zu § 41

Zu § 42

Zu § 43

Zu § 44

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 2135: Entwurf eines Gesetzes zur Vorbeugung vor und Bekämpfung von Tierseuchen (Tiergesundheitsgesetz - TierGesG)

3 Zusammenfassung:

Im Einzelnen:

Anlage 2
Stellungnahme der Bundesregierung zu der Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates zum Entwurf eines Gesetzes zur Vorbeugung vor und Bekämpfung von Tierseuchen (NKR-Nr. 2135)


 
 
 


Drucksache 300/12 (Beschluss)

... Eine Klarstellung hinsichtlich der Einordnung von Betrieben mit Pferden, die an wechselnden Orten auftreten (insbesondere in Form von Rodeo-Veranstaltungen, aber auch Ponyreitbahnen), ist erforderlich, da bislang unklar war, ob solche Veranstaltungen nach § 11 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 Buchstabe c ("einen Reit- oder Fahrbetrieb unterhalten" oder Buchstabe d ("Tiere zur Schau stellen oder für solche Zwecke zur Verfügung zu stellen") einzuordnen sind. Mit der nun vorgenommenen Ergänzung der neuen Nummer 7 Buchstabe d können diese Veranstaltungen künftig eindeutig zugeordnet werden. Als Folge werden solche Betriebe mit Pferden, die an wechselnden Orten auftreten, auch von der Regelung zur Datenerhebung und -verwendung in § 16 Absatz 6 erfasst.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 300/12 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf insgesamt

2. Zu Artikel 1 Nummer 01 - neu - § 1

3. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe 0a - neu - § 2a Absatz 1 Nummer 6 - neu -

4. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe a1 - neu - § 2a Absatz 1c - neu - , Nummer 2 Buchstabe b § 3 Nummer 11

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

5. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 2a Absatz 4 - neu -, 5 - neu -

6. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 2a

7. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 2a

8. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 2a

9. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 2a

10. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b § 3 Nummer 6

11. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b § 3 Nummer 10

12. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b § 3 Nummer 12 - neu -

13. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b § 3 Nummer 13 - neu -

14. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b § 3 Nummer 14 - neu -

15. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b § 3 Nummer 15 - neu -

16. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa - neu - § 4 Absatz 1a Satz 1

17. Zu Artikel 1 Nummer 3a - neu - § 4a Absatz 2 Nummer 2 , Nummer 40a - neu - § 21b1 - neu -

§ 21b1

Zu Nummer 3a

Zu Nummer 40a

18. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 5 , Nummer 6 § 6

19. Zu Artikel 1 Nummer 5, 6 § 5 Absatz 3 Nummer 7, § 6 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2

20. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 6

Zu Buchstabe n

Zu Buchstabe c

21. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe a § 5 Absatz 3 Nummer 1a , Nummer 39 § 21 Absatz 1

22. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 6 Absatz 1 Satz 2 Nummer 4

23. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe c - neu -, d - neu - § 6 Absatz 3 Satz 3 - neu - Absatz 5 , Nummer 29 Buchstabe a § 16a Absatz 1 Satz 2 Nummer 5 - neu -

24. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 6

25. Zu Artikel 1 Nummer 9 Buchstabe a § 7a Absatz 1 Satz 3 - neu -, 4 - neu -

26. Zu Artikel 1 Nummer 9 Buchstabe b § 7a Absatz 3

27. Zu Artikel 1 Nummer 9 Buchstabe d § 7a Absatz 7 - neu -

28. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 7 , Nummer 9 § 7a

29. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 8 Absatz 5

30. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 8 Absatz 5 Satz 2 - neu -

31. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 8 Absatz 6

32. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 8a Absatz 5

33. Zu Artikel 1 Nummer 12 § 9 Absatz 3 Satz 2 - neu -

34. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 11 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3

35. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 11 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4a - neu -

36. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 11 Absatz 1 Satz 1 Nummer 7 Buchstabe d

37. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 11 Absatz 1 Satz 1 Nummer 7 Buchstabe f - neu -

38. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 11 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2

39. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 11 Absatz 4

40. Hauptvorschlag zu Ziffer 50*

Zu Artikel 1 Nummer 18

41. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 11 Absatz 8 - neu -

42. Zu Artikel 1 Nummer 21 Buchstabe a - neu - § 12 Absatz 2 Satz 1 Nummer 4

43. Zu Artikel 1 Nummer 22a - neu - § 13 Absatz 1a - neu -

44. Zu Artikel 1 Nummer 22 § 13 Absatz 2

45. Zu Artikel 1 Nummer 22 § 13 Absatz 3

46. Zu Artikel 1 Nummer 26 § 15

47. Zu Artikel 1 Nummer 28 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb und cc § 16 Absatz 1 Nummer 4 Satz 2 bis 6 - neu - , Buchstabe c Doppelbuchstabe aa Dreifachbuchstabe 0aaa - neu - § 16 Absatz 3 Satz 1 , Dreifachbuchstabe aaa und Dreifachbuchstabe bbb § 16 Absatz 3 Satz 1

48. Zu Artikel 1 Nummer 33a - neu - § 17 Nummer 2 Buchstabe a und b

49. Zu Artikel 1 Nummer 39 § 21 Absatz 1

50. Hilfsvorschlag zu Ziffer 40*

Zu Artikel 1 Nummer 39

51. Zum Gesetzentwurf allgemein

52. Zum Gesetzentwurf allgemein

53. Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 128/12

... - Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten und Aufnahme eines Dialogs mit wichtigen Netzwerken von Inspektoren, Staatsanwälten und Richtern, um die wesentlichen Kategorien von Informationen und die beste Art und Weise der Datenerhebung und -zusammenstellung zu bestimmen;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 128/12




2 Einleitung

Warum eine ordnungsgemäße Anwendung wichtig ist

Warum die EU die Informationen über die Anwendung verbessern muss

Verbesserung der Informationen über die Anwendung

2 Fazit


 
 
 


Drucksache 264/12

... Der Inhalt des § 4 entspricht im Wesentlichen dem bisherigen § 5 SchuVVO. Vorangestellt ist ein neuer Absatz 1. Dieser regelt die Möglichkeit der Datenerhebung und automatisierten Datenverarbeitung für die Bewilligung und Ausgestaltung der Abdruckerteilung. Für die Ausgestaltung des Abdruckerteilungsverfahrens sind neben den gesetzlich vorgeschriebenen Angaben für die Abdruckerteilung auch die Angaben nach § 3 Absatz 2 erforderlich. Absatz 2 regelt eine besondere Datenverarbeitungsbefugnis für den Fall der Antragsablehnung oder die Rücknahme des Antrags. Die Vorschrift dient damit der Missbrauchsprävention. Die Frist für die Aufbewahrung und Speicherung der Daten korrespondiert mit der Frist in § 6 Absatz 1.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 264/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

Abschnitt 1
Bewilligungsverfahren

§ 1
Bewilligung des Bezugs von Abdrucken

§ 2
Zuständigkeit

§ 3
Antrag

§ 4
Speicherung von Daten des Antragstellers

§ 5
Bewilligung

§ 6
Befristungen, Auflagen und Bedingungen

§ 7
Widerruf und Rücknahme von Bewilligungen

Abschnitt 2
Abdrucke und Listen

§ 8
Inhalt von Abdrucken

§ 9
Erteilung und Aufbewahrung von Abdrucken

§ 10
Einstweiliger Ausschluss vom Bezug von Abdrucken

§ 11
Inhalt von Listen

§ 12
Anfertigung, Erteilung und Verwendung von Listen

§ 13
Ausschluss vom Bezug von Listen

§ 14
Löschung in Abdrucken und Listen

§ 15
Kontrolle von Löschungen in Abdrucken und Listen

Abschnitt 3
Automatisiertes Abrufverfahren

§ 16
Einrichtung

§ 17
Ausgestaltung elektronischer Abrufverfahren

§ 18
Ausschluss von der Abrufberechtigung

Abschnitt 4
Schlussvorschriften

§ 19
Rechtsweg

§ 20
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit

II. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand, Nachhaltigkeitsaspekte

1. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte ohne Erfüllungsaufwand

2. Folgenabschätzung und Auswirkungen auf das Preisniveau

3. Nachhaltigkeitsaspekte

III. Erfüllungsaufwand

1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

3. Erfüllungsaufwand der Verwaltung

IV. Weitere Kosten

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen, die die Bundesrepublik Deutschland abgeschlossen hat

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu § 20

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1941: Verordnung über den Bezug von Abdrucken aus dem Schuldnerverzeichnis


 
 
 


Drucksache 571/12

... es umgesetzt und eine rechtzeitige Überprüfung der Zielerreichung des Investitionsprogramms sichergestellt; dabei sind die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes in dem Beschluss vom 7. September 2010 (2 BvF 1/09) zur Datenerhebung der Bundesverwaltung und des Bundesrechnungshofes berücksichtigt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 571/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Haushaltsgrundsätzegesetzes

Artikel 2
Änderung des Stabilitätsratsgesetzes

§ 6
Einhaltung der Obergrenze des strukturellen gesamtstaatlichen Finanzierungsdefizits nach § 51 Absatz 2 des Haushaltsgrundsätzegesetzes

§ 7
Unabhängiger Beirat des Stabilitätsrates

Artikel 3
Änderung des Sanktionszahlungs-Aufteilungsgesetzes

§ 1
Gegenstand

Artikel 4
Änderung des Finanzausgleichsgesetzes

Artikel 5
Änderung des Gesetzes über Finanzhilfen des Bundes zum Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder

Kapitel 1
Investitionsprogramm Kinderbetreuungsfinanzierung 2008-2013.

§ 4
Mittelabruf; Nachweis der Mittelverwendung; Abschlussbericht

Kapitel 2
Investitionsprogramm Kinderbetreuungsfinanzierung 2013-2014

§ 5
Zweck der Finanzhilfen

§ 6
Höhe und Aufteilung der Programmkosten

§ 7
Anpassung der Verfügungsrahmen

§ 8
Verfahren und Durchführung

§ 9
Qualifiziertes Monitoring; Berichtspflichten

§ 10
Rückforderung von Bundesmitteln

§ 11
Grundvereinbarung

Artikel 6
Änderung des Kinderbetreuungsfinanzierungsgesetzes

§ 4a
Aufstockung des Sondervermögens

Artikel 7
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

Ausgangslage und rechtliche Vorgaben

Innerstaatliche Umsetzung der Vorgaben des Fiskalvertrags Schuldenbremse und Fiskalvertrag

Verankerung der Obergrenze für das strukturelle gesamtstaatliche Finanzierungsdefizit im Haushaltsgrundsätzegesetz

Überwachung der Einhaltung der Obergrenze des strukturellen gesamtstaatlichen Finanzierungsdefizits durch den Stabilitätsrat

Weitere Inhalte des Gesetzes

3 Gesetzgebungskompetenz

Finanzielle Auswirkungen ohne Erfüllungsaufwand

3 Erfüllungsaufwand

1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

3. Erfüllungsaufwand der Verwaltung

Weitere Kosten

Gleichstellungspolitische Relevanzprüfung

3 Nachhaltigkeit

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu § 6

Zu § 7

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 7

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Nr. 2276: Gesetz zur innerstaatlichen Umsetzung des Fiskalvertrags


 
 
 


Drucksache 32/1/12

... Die Erhebungsmerkmale "Körpergewicht und Körperlänge" sind wichtige Indikatoren für die Beschreibung des Gesundheitszustandes der Bevölkerung und der Leistungsfähigkeit der Medizin, insbesondere im Zusammenhang mit der Frühgeburtlichkeit. Die Angabe zu Lebendgeborenen nach Geburtsgewicht ist im Indikatorensatz für die Gesundheitsberichterstattung der Länder enthalten. Bei einer Streichung der Merkmale sind negative Auswirkungen auf die Gesundheits- und Sozialberichterstattung absehbar. Die Merkmale müssen aus wissenschaftlichmedizinischer Sicht weiterhin im Standesamt erhoben werden. Datenerhebungen nichthoheitlicher Akteure im Gesundheitswesen können diese Aufgabe nicht ersetzen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 32/1/12




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zu § 2 Absatz 1 und 4 BevStatG

3. Zu § 2 Absatz 4 Nummer 1 Buchstabe a1 - neu -, Buchstabe b 1 - neu -, Absatz 5 Nummer 1 Buchstabe a1 - neu -, § 4 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe a - neu - und b - neu - und § 5 Absatz 2 Nummer 3 Buchstabe a - neu - und b - neu - BevStatG* Bei Annahme entfällt Ziffer 7

3 4.

3 5.

6. Zu § 2 Absatz 2 Nummer 2 Buchstabe c - neu -, Absatz 3 Nummer 2 Buchstabe c - neu -, Absatz 4 Nummer 2 Buchstabe d - neu -, Absatz 5 Nummer 2 Buchstabe c - neu -*

7. Entfällt bei Annahme von Ziffer 3

Zu Ziffer 3 und 5:

Zu Ziffern 5 bis 7:

8. Zu § 2 Absatz 2 Nummer 2 Buchstabe c - neu -, Absatz 3 Nummer 2 Buchstabe c - neu -, Absatz 4 Nummer 2 Buchstabe d - neu - und e - neu -, Absatz 5 Nummer 2 Buchstabe c - neu - BevStatG

9. Zu § 2 Absatz 4 Nummer 1 Buchstabe b BevStatG

10. Zu § 2 Absatz 4 Nummer 1 Buchstabe i - neu - BevStatG

11. Zu § 4 Satz 1 Nummer 2 Buchstaben b - neu - und c - neu - BevStatG

12. Zu § 5 Absatz 1 Satz 2 BevStatG

13. Zu § 5 Absatz 2 Nummer 3 Buchstabe b - neu - BevStatG

14. Zu § 7 Inkrafttreten, Außerkrafttreten


 
 
 


Drucksache 249/12

... Zu diesen Daten gehören insbesondere Bilanzzahlen, Informationen zur außerbilanziellen Geschäftstätigkeit sowohl auf Einzel- als auch auf Konzernebene, Informationen zur Konzernstruktur und Strukturdaten, Informationen zur bilateralen Vernetzung und zum Risikomanagement sowie Solvenz- und Liquiditätszahlen. Diese Daten können auch personenbezogene Daten umfassen, soweit dies zur Erfüllung der in diesem Gesetz genannten Aufgaben zwingend erforderlich ist. Die Deutsche Bundesbank fordert die Daten nur an, soweit sie diese nicht auch durch einen Informationsaustausch mit anderen Behörden erlangen kann. Die Anforderung muss schriftlich ergehen und hat die Rechtsgrundlage, die zu übermittelnden Daten und den Zweck der Datenerhebung anzugeben sowie eine angemessene Frist zur Übermittlung zu setzen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 249/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Bürgerinnen und Bürger

E.2 Wirtschaft davon Bürokratiekosten aus Informationspflichten

E.3 Verwaltung

F. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Gesetz zur Überwachung der Finanzstabilität (Finanzstabilitätsgesetz - FinStabG)

§ 1
Wahrung der Finanzstabilität

§ 2
Ausschuss für Finanzstabilität

§ 3
Warnungen und Empfehlungen

§ 4
Zusammenarbeit der Deutschen Bundesbank mit der Bundesanstalt

§ 5
Mitteilungspflichten; Verordnungsermächtigung

§ 6
Verschwiegenheitspflicht

Artikel 2
Änderung des Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetzes

§ 4a
Meinungsverschiedenheiten bei der laufenden Überwachung

§ 4b
Beschwerden

§ 4c
Aktenvorlage und Auskunftspflicht in verwaltungsgerichtlichen Verfahren

§ 8a
Verbraucherbeirat

§ 10a
Stellenzulage

§ 10b
Personalgewinnungszuschlag

§ 22
Übergangsvorschriften zum Gesetz zur Stärkung der deutschen Finanzaufsicht

Artikel 3
Änderung der Verordnung über die Erhebung von Gebühren und die Umlegung von Kosten nach dem Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz

Artikel 4
Änderung der Erschwerniszulagenverordnung

Artikel 5
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ziel des Gesetzes

II. Wesentlicher Inhalt der Gesetzgebung

Im Einzelnen

1. Verbesserung der Aufsicht

2. Verbesserung der Bezahlungsstruktur der Bundesanstalt

3. Verbraucherfragen

5. Stärkung der Unabhängigkeit der Bundesanstalt

6. Sonstige Änderungen

III. Alternativen, Folgen und Auswirkungen des Gesetzes

1. Alternativen

2. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

3. Erfüllungsaufwand

a Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

b Erfüllungsaufwand für die Verwaltung Kosten für die Bundesbank

4. Weitere Kosten

5. Nachhaltigkeit

6. Gleichstellungspolitische Gesetzesfolgenabschätzung

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu Absatz 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Absatz 2

Zu § 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Absatz 9

Zu § 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 5

Zu Absatz 1

Zu § 6

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu § 4a

Zu § 4b

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 4c

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu § 10a

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 10b

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 10

Zu § 22

Zu § 22

Zu § 22

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Nr. 2075: Gesetz zur Stärkung der deutschen Finanzaufsicht


 
 
 


Drucksache 488/12

... "4. an ein indikatorengestütztes Verfahren zur vergleichenden Messung und Darstellung von Ergebnisqualität im stationären Bereich, das auf der Grundlage einer strukturierten Datenerhebung im Rahmen des internen Qualitätsmanagements eine Qualitätsberichterstattung und die externe Qualitätsprüfung ermöglicht."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 488/12




Gesetz

Artikel 1
Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch

§ 7b
Beratungsgutscheine

§ 18a
Weiterleitung der Rehabilitationsempfehlung, Berichtspflichten

§ 18b
Dienstleistungsorientierung im Begutachtungsverfahren

§ 38a
Zusätzliche Leistungen für Pflegebedürftige in ambulant betreuten Wohngruppen

Sechster Abschnitt

§ 45e
Anschubfinanzierung zur Gründung von ambulant betreuten Wohngruppen

§ 45f
Weiterentwicklung neuer Wohnformen

§ 53b
Beauftragung von anderen unabhängigen Gutachtern durch die Pflegekassen im Verfahren zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit

§ 97d
Begutachtung durch unabhängige Gutachter

§ 118
Beteiligung von Interessenvertretungen, Verordnungsermächtigung

§ 123
Übergangsregelung: Verbesserte Pflegeleistungen für Personen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz

§ 124
Übergangsregelung: Häusliche Betreuung

§ 125
Modellvorhaben zur Erprobung von Leistungen der häuslichen Betreuung durch Betreuungsdienste

Dreizehntes Kapitel Zulagenförderung der privaten Pflegevorsorge

§ 126
Zulageberechtigte

§ 127
Pflegevorsorgezulage, Fördervoraussetzungen

§ 128
Verfahren; Haftung des Versicherungsunternehmens

§ 129
Wartezeit bei förderfähigen Pflege-Zusatzversicherungen

§ 130
Verordnungsermächtigung

Artikel 2
Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 3
Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

§ 24c
Leistungen bei Schwangerschaft und Mutterschaft

§ 24d
Ärztliche Betreuung und Hebammenhilfe

§ 24e
Versorgung mit Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmitteln

§ 24f
Entbindung

§ 24g
Häusliche Pflege

§ 24h
Haushaltshilfe

§ 24i
Mutterschaftsgeld

Artikel 4 Änderung der Verordnung zur Bezeichnung der als Einkommen geltenden sonstigen Einnahmen nach § 21 Absatz 3 Nummer 4 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes

Artikel 5
Änderung des Bundesvertriebenengesetzes

Artikel 6
Änderung des Mutterschutzgesetzes

Artikel 7
Änderung der Reichsversicherungsordnung

Artikel 8
Änderung des Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte

Artikel 9
Änderung des Zweiten Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte

§ 14
Mutterschaftsgeld

Artikel 10
Änderung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes

Artikel 11
Änderung des Ersten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 12
Änderung der Risikostruktur-Ausgleichsverordnung

Artikel 13
Änderung des LSV-Neuordnungsgesetzes

Artikel 14
Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 15
Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes

Artikel 16
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 717/12

... § 8 Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 717/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

3. Erfüllungsaufwand der Verwaltung

Verordnung

Verordnung

Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Begriffsbestimmungen

Abschnitt 2
Anforderungen an Zentren und Ethikkommissionen

§ 3
Voraussetzungen für die Zulassung von Zentren

§ 4
Ethikkommissionen für Präimplantationsdiagnostik

§ 5
Antrag auf Durchführung einer Präimplantationsdiagnostik

§ 6
Prüfung des Antrags auf Durchführung einer Präimplantationsdiagnostik

§ 7
Umgang der Ethikkommissionen mit Daten

§ 8
Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung

Abschnitt 3
Zentralstelle

§ 9
Zentralstelle

Abschnitt 4
Schlussvorschriften

§ 10
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzungen und wesentliche Regelungen

II. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

2. Erfüllungsaufwand

a. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

b. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

c. Erfüllungsaufwand der Verwaltung

III. Nachhaltigkeit

IV. Geschlechtsspezifische Auswirkungen

V. Vereinbarkeit mit EU-Recht

B. Besonderer Teil

Zu Abschnitt 1 - Allgemeine Vorschriften:

Zu § 1

Zu § 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Abschnitt 2 - Anforderungen an Zentren und Ethikkommissionen:

Zu § 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Absatz 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu § 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu § 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 7

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 8

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Abschnitt 3 - Zentralstelle:

Zu § 9

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Abschnitt 4 - Schlussvorschriften:

Zu § 10

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2253: Entwurf einer Verordnung zur Regelung der Präimplantationsdiagnostik

1. Zusammenfassung

2. Im Einzelnen


 
 
 


Drucksache 517/12 (Beschluss)

... b) anspruchsvollen interpretatorischen Arbeiten, die der gutachterlichen Auswertung und Beurteilung der Messergebnisse dienen, von Ingenieurinnen und Ingenieuren durchgeführt werden und oftmals eine Würdigung rechtlicher Belange umfassen, wie z.B. die sachverständige Bewertung historischer Rechtsverhältnisse an Eigentumsgrenzen. Darüber hinaus sind im Hinblick auf die Satellitengeodäsie komplexe Sachverhalte der Datenerhebung und in der Bereitstellung raumbezogener digitaler Daten nicht nur präsentationstechnische, sondern insbesondere nutzungs- und urheberrechtliche sowie kostenrechtliche Aspekte zu bewerten. Bei den Sachverhalten im Vermessungs- und Katasterwesen handelt es sich zwangsläufig um solche, die profunde Kenntnisse in der Geodäsie, im Fach- und Kostenrecht sowie im Verwaltungs- und Privatrecht voraussetzen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 517/12 (Beschluss)




Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zu Artikel 1 Überschrift Kapitel 1 Abschnitt 3 GNotKG

Abschnitt 3
Vorauszahlung und Sicherstellung der Kosten

3. Zu Artikel 1 Überschrift Kapitel 1 Abschnitt 4 GNotKG

Abschnitt 4
Kostenansatz

4. Zu Artikel 1 § 18 Absatz 2 GNotKG

5. Zu Artikel 1 § 19 Absatz 2 Nummer 1, 6 - neu - bis 9 -neu-, Absatz 3, 4, 5 GNotKG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

6. Zu Artikel 1 § 22 Absatz 1a - neu - GNotKG

7. Zu Artikel 1 Überschrift zu § 23 GNotKG

8. Zu Artikel 1 § 24 Satz 1 Nummer 3, Satz 2 - neu - GNotKG

9. Zu Artikel 1 § 27 Nummer 5 - neu - GNotKG

10. Zu Artikel 1 § 34 Absatz 2 Satz 2 GNotKG

11. Zu Artikel 1 § 39 Absatz 2 Satz 2 GNotKG

12. Zu Artikel 1 § 40 Absatz 1 Satz 2, Absatz 5 Halbsatz 1, Absatz 6 - neu - GNotKG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

13. Zu Artikel 1 § 52 Absatz 2 Satz 2, Absatz 3 Satz 1 und Absatz 5 GNotKG

14. Zu Artikel 1 § 55 GNotKG

15. Zu Artikel 1 § 58a - neu - GNotKG

§ 58a
Rechnungsgebühren

16. Zu Artikel 1 § 67 GNotKG

17. Zu Artikel 1 § 69 Absatz 1 Satz 1 GNotKG

18. Zu Artikel 1 § 77 GNotKG

§ 77
Mitwirkung der Beteiligten, Angabe des Werts

19. Zu Artikel 1 § 79 Absatz 1, 1a - neu - GNotKG

20. Zu Artikel 1 § 127 Absatz 1 GNotKG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

21. Zu Artikel 1 Nummern 11101, 11102, 11104, 12311 KV GNot KG

22. Zu Artikel 1 Nummer 11102a - neu - KV GNotKG

23. Zu Artikel 1 Nummer 11105 KV GNotKG

24. Zu Artikel 1 Nummer 12100 KV GNotKG

25. Zu Artikel 1 Nummer 12101 KV GNotKG

26. Zu Artikel 1 Nummer 12215 KV GNotKG

27. Zu Artikel 1 Nummer 12410 KV GNotKG

28. Zu Artikel 1 Nummer 12420, 12420a - neu - KV GNot KG

29. Zu Artikel 1 Nummern 13100, 13101 KV GNotKG

30. Zu Artikel 1 Nummer 13200 und 13201 KV GNotKG

31. Zu Artikel 1 Nummer 13400 KV GNotKG

32. Zu Artikel 1 Nummer 14110 KV GNotKG

33. Zu Artikel 1 Nummer 14122 KV GNotKG

34. Zu Artikel 1 Nummer 14125 KV GNotKG

35. Zu Artikel 1 Nummern 14142a -neu-, 14143 KV GNotKG

36. Zu Artikel 1 Nummer 14150 KV GNotKG

37. Zu Artikel 1 Nummer 14160 KV GNotKG

38. Zu Artikel 1 Nummern 14260 und 14261 KV GNotKG

39. Zu Artikel 1 Nummer 14331 KV GNotKG

40. Zu Artikel 1 Nummer 14400 KV GNotKG

41. Zu Artikel 1 Nummer 14401 KV GNotKG

42. Zu Artikel 1 Vorbemerkung 1.4.5 KV GNotKG

43. Zu Artikel 1 Teil 1 Hauptabschnitt 7 KV GNotKG

44. Zu Artikel 1 Nummern 19112 bis 19114 und 19123 bis 19125 KV GNotKG

45. Zu Artikel 1 Nummer 22114 KV GNotKG

46. Zu Artikel 1 Nummer 22125 KV GNotKG

47. Zu Artikel 1 Nummer 23100 KV GNotKG

48. Zu Artikel 1 Nummer 25300 Anmerkung Satz 2 - neu - KV GNotKG

49. Zu Artikel 1 Nummer 26002 Anmerkung Absatz 2a - neu - GNotKG

50. Zu Artikel 1 Nummer 31000 Nummer 1 und 3 - neu - KV GNotKG

51. Zu Artikel 1 Nummer 31000 Nummer 2 und Nummer 32002 KV GNotKG , Artikel 2 Nummer 2000 Nummer 2 KV JVKostG ,

52. Zu Artikel 1 Nummer 31002 KV GNotKG

53. Zu Artikel 1 Nummer 31003 KV GNotKG

54. Zu Artikel 1 Nummer 31004 KV GNotKG

55. Zu Artikel 2 § 1 Absatz 4 Satz 2 - neu - JVKostG

56. Zu Artikel 2 § 12 Absatz 2 - neu - JVKostG

57. Zu Artikel 2 Nummern 1110 und 1112 KV JVKostG

58. Zu Artikel 2 Nummer 1401 KV JVKostG

59. Zu Artikel 3 Absatz 1 Nummer 8 § 12 Absatz 1 Satz 3 -neu-, Absatz 2 Nummer 1 GKG Artikel 3a - neu - § 110 Absatz 2 Satz 2 -neu-, Absatz 2 Nummer 4 ZPO

'Artikel 3a Änderung der Zivilprozessordnung

60. Zu Artikel 3 Absatz 1 Nummer 15 Buchstabe a § 34 Absatz 1 Satz 2 GKG , Artikel 5 Absatz 1 Nummer 14 Buchstabe a § 28 Absatz 1 Satz 2 FamGKG

61. Zu Artikel 3 Absatz 1 Nummer 18 Buchstabe a0 - neu - § 52 Absatz 2 GKG Buchstabe b § 52 Absatz 4 Nummer 1 GKG

62. Zu Artikel 3 Absatz 1 Nummer 18 Buchstabe a § 52 Absatz 3 GKG

63. Zu Artikel 3 Absatz 1 Nummer 20 § 70 Absatz 1 Satz 2, 3 GKG

64. Zu Artikel 3 Absatz 2 Nummer 2 Nummer 1100 KV GKG

65. Zu Artikel 3 Absatz 2 Nummer 3a - neu - Nummer 1220 KV GKG , Nummer 3b - neu - Nummer 1222 KV GKG ,

66. Zu Artikel 3 Absatz 2 Nummer 30, 30a - neu - Nummern 2210, 2220 KV GKG

67. Zu Artikel 3 Absatz 2 Nummer 51 Nummer 3117 KV GKG Nummer 76 Nummer 4110 KV GKG

Zu Artikel 3

69. Zu Artikel 3 Absatz 2 Nummer 106 Buchstabe a Nummer 9000 Nummer 1 und 3 - neu - KV GKG

70. Zu Artikel 3 Absatz 2 Nummer 108 Nummer 9003 KV GKG

71. Zu Artikel 3 Absatz 2 Nummer 109 Nummer 9004 KV GKG

72. Zu Artikel 5 Absatz 1 Nummer 20 § 43 Absatz 1 Satz 2 FamGKG

73. Zu Artikel 5 Absatz 1 Nummer 25 § 62 Absatz 1 Satz 2, 3 FamGKG

74. Zu Artikel 5 Absatz 2 Nummer 4a - neu - Nummer 1312a - neu - KV FamGKG

75. Zu Artikel 5 Absatz 2 Nummer 35 Buchstabe a Nummer 2000 Nummer 1, 3 - neu - KV FamGKG

76. Zu Artikel 5 Absatz 2 Nummer 37 Nummer 2003 KV FamGKG

77. Zu Artikel 5 Absatz 2 Nummer 38 Nummer 2004 KV FamGKG

78. Zu Artikel 5 Absatz 2 Nummer 39a - neu - Nummer 2006a KV FamGKG

79. Zu Artikel 6 Absatz 1 Nummer 4 Buchstabe c § 10 Absatz 3 GVKostG

80. Zu Artikel 6 Absatz 1 Nummer 6 § 12a GvKostG , Absatz 2 Nummer 49 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa Nummer 711 Anmerkung Absatz 2 Satz 3 KV GvKostG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

81. Zu Artikel 6 Absatz 1 Nummer 8a - neu - § 14 Satz 2 GvKostG , Absatz 2 Nummer 32 Nummern 430, 431 -neu-, 432 -neu-, 433 - neu - KV GvKostG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 430

Zu Nummer 431

Zu Nummer 432

Zu Nummer 433

82. Zu Artikel 6 Absatz 2 Nummer 4 Vorbemerkung 1 Absatz 3 - neu - KV GvKostG

83. Zu Artikel 6 Absatz 2 Nummer 6 Nummer 101 KV GvKostG , Nummer 38 Nummer 600 KV GvKostG , Nummer 42 Buchstabe a Nummer 604 KV GvKostG

84. Zu Artikel 6 Absatz 2 Nummer 13 Nummer 240 KV GvKostG

85. Zu Artikel 6 Absatz 2 Nummer 45 Nummer 702 KV GvKostG

86. Zu Artikel 6 Absatz 2 Nummer 49 Buchstabe a Nummer 711 KV GvKostG , Buchstabe b Doppelbuchstabe bb Nummer 711 Anmerkung Absatz 4 Satz 2 KV GvKostG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

87. Zu Artikel 6 Absatz 2 Nummer 51 Nummer 713 KV GvKostG

88. Zu Artikel 7 Nummer 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe cc § 2 Absatz 1 Satz 3 JVEG

89. Zu Artikel 7 Nummer 5a - neu - § 8 Absatz 2 Satz 1a - neu - JVEG

90. Zu Artikel 7 Nummer 7 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 9 Absatz 1 Satz 1 JVEG

91. Zu Artikel 7 Nummer 7 Buchstabe c Doppelbuchstabe aa § 9 Absatz 3 Satz 1 JVEG

92. Zu Artikel 7 Nummer 9 § 11 Absatz 1 Satz 2 JVEG

93. Zu Artikel 7 Nummer 9 § 11 Absatz 1 Satz 3 JVEG

94. Zu Artikel 7 Nummer 10 Buchstabe a § 12 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 JVEG

95. Zu Artikel 7 Nummer 11 Buchstabe b § 13 Absatz 2 Satz 1 und 2 JVEG

96. Zu Artikel 7 Nummer 1 1a - neu - § 15 Absatz 2 Satz 2 JVEG

97. Zu Artikel 7 Nummer 13 Buchstabe b - neu - § 17 Satz 1a - neu - JVEG

98. Zu Artikel 7 Nummer 17 Buchstabe b - neu - § 21 Satz 1a - neu - JVEG

99. Zu Artikel 7 Nummer 19 Nummern 1, 3a -neu-, 11, 26, 32, 42 - neu - der Tabelle 1 und Tabelle 2 der Anlage 1 JVEG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

100. Zu Artikel 7 Nummer 19 Nummern 39a -neu-, 40 der Tabelle 1 der Anlage 1 JVEG

101. Zu Artikel 7 Nummer 20 Buchstabe d Nummer 102 KV JVEG , Buchstabe e Nummer 103 KV JVEG , Buchstabe f Nummer 104 KV JVEG , Buchstabe h1 - neu - Nummer 107 - neu - KV JVEG

Zu Buchstabe d

102. Zu Artikel 8 Absatz 1 Nummer 25 Buchstabe b § 48 Absatz 3 Satz 1 RVG

103. Zu Artikel 8 Absatz 1 Nummer 27 § 50 Absatz 1 Satz 1a - neu - RVG

104. Zu Artikel 8 Absatz 1 Nummer 29 § 58 Absatz 3 Satz 5 - neu - RVG

Zu § 58

105. Zu Artikel 8 Absatz 2 Nummer 60 Vorbemerkung 4 Absatz 1 VV RVG


 
 
 


Drucksache 253/12 (Beschluss)

... 8. Der Bundesrat weist im Übrigen darauf hin, dass die in § 47k GWB-E genannten Daten nur auf Anforderung der Markttransparenzstelle zu übermitteln sind. Die Voraussetzungen und der Umfang der Datenerhebung durch die Markttransparenzstelle werden im Gesetz nicht konkretisiert. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung deshalb sicherzustellen, dass sämtliche für die Aufdeckung eines Kartellrechtsverstoßes erforderlichen Daten erhoben werden und der Umfang der Datenerhebung nicht von einem im Gesetz nicht näher konkretisierten Anforderungsverhalten der Markttransparenzstelle abhängt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 253/12 (Beschluss)




Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

9. Zu Artikel 2 Nummer 10 § 68a Satz 2 und 3 EnWG

10. Zu Artikel 2 Nummer 14 § 95a Absatz 1 EnWG


 
 
 


Drucksache 555/12

... Mit dem vorliegenden Gesetz sollen erstmals Regelungen über eine auf der Ebene des Tierhaltungsbetriebes bezogene Minimierung des Antibiotikaeinsatzes getroffen werden, die mit einem Benchmarking und der Ermittlung der bundesweiten Therapiehäufigkeit einhergehen. Alle dazu erforderlichen Datenerhebungen, auch die allgemeinen Betriebsdaten sind unabdingbare und mit diesen Regelungen verknüpfte Voraussetzungen für Regelungen, die den Verkehr mit und die Anwendung von Arzneimitteln betreffen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 555/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E 3. Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

F. Weitere Kosten

3 Sozialversicherung

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

§ 58a
Mitteilungen über Tierhaltungen und Arzneimittelverwendung

§ 58b
Ermittlung der Therapiehäufigkeit

§ 58c
Verringerung der Anwendung antimikrobiell wirksamer Stoffe

§ 58d
Verordnungsermächtigungen

§ 83b
Verkündung von Rechtsverordnungen

Artikel 2

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Gründe für die Gesetzesänderung

II. Gesetzgebungskompetenz

III. Kosten

IV. Erfüllungsaufwand und Informationspflichten

Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

V. Gleichstellungspolitische Bedeutung

VI. Nachhaltigkeitsprüfung

B. Besonderer Teil

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu § 58a

Zu § 58b

Zu § 58c

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 1950: Sechzehntes Gesetz zur Änderung des Arzneimittelgesetzes

1. Gesamtbewertung

2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

3. Erfüllungsaufwand für die Verwaltung


 
 
 


Drucksache 512/12

... Die im Rahmen der Durchführung von Forschungsvorhaben unter Umständen notwendige ergänzende Datenerhebung und das anschließende Speichern und Nutzen dieser Daten im Rahmen und für die Dauer des jeweiligen Forschungsvorhabens durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge kann auf § 86 des

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 512/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für die Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des AZR-Gesetzes

§ 24a
Verarbeiten und Nutzen personenbezogener Daten für wissenschaftliche Zwecke

Artikel 2
Änderung der Zivilprozessordnung

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Problem

II. Lösung

III. Gesetzgebungskompetenz

IV. Gesetzesfolgen

1. Finanzielle Auswirkungen

2. Erfüllungsaufwand

a Erfüllungsaufwand für die Bürgerinnen und Bürger

b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

c Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

3. Weitere Kosten

4. Gleichstellungspolitische Bedeutung

5. Nachhaltigkeit

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu a Satz 1 Nummer 3

Zu b Satz 2

Zu Nummer 5

Zu a Absatz 1a

Zu b Absatz 3 Nummer 1

Zu Nummer 6

Zu a bis c Absatz 1 Nummer 1 bis 5, Absatz 2 Sätze 1 und 3, Absatz 3 Satz 1

Zu d Absatz 4 Satz 1

Zu Nummer 7

Zu a Absatz 1a

Zu b Absatz 2 Satz 2

Zu Nummer 8

Zu a Absatz 1 Sätze 1 und 3

Zu b Absatz 2 Satz 3

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu a Absatz 1

Zu aa Satz 1 Nummer 1

Zu bb Sätze 2 und 3

Zu b und c Absätze 2 und 3

Zu Nummer 12

Zu Nummer 14

Zu a Absatz 1 Satz 2

Zu b Absatz 2

Zu Nummer 15

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu a Absatz 1

Zu b Absatz 2 Nummer 2

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1425: Gesetz zur Änderung des Gesetzes über das Ausländerzentralregister


 
 
 


Drucksache 745/1/12

... 19. Die Ergebnisse der Umgebungslärmrichtlinie zeigen, dass EU-weit sehr viele Menschen mit Lärmpegeln oberhalb der WHO-Empfehlungen belastet sind. Die Umgebungslärmrichtlinie fordert eine Lärmaktionsplanung bei Lärmproblemen und Lärmauswirkungen. Zur Umsetzung von Maßnahmen, die zu einer Verbesserung führen, fehlen aber die Werkzeuge. Anstelle neuer Regelungen wird der bessere Vollzug der Maßnahmen als Schwerpunkt des Umweltaktionsprogramms angegeben. Grundsätzlich wird dieser Ansatz begrüßt, allerdings fehlen u.a. in der Umgebungslärmrichtlinie konkrete Vorgaben für den Vollzug und die Umsetzung von Maßnahmen zur Lärmminderung. So ist eine Kontrolle des Vollzugs der Richtlinie, die sich rein auf die Datenerhebung (Lärmkartierung) und Aufstellung von Lärmaktionsplänen bezieht, nur dann sinnvoll, wenn klare Ziele genannt und Instrumente zur Zielerreichung bereitgestellt werden. Um eine Verbesserung der Lärmsituation zu erreichen, sollte sich der Fokus des Umweltaktionsprogramms daher auf konkret bestehende Richtlinien (z.B. Umgebungslärmrichtlinie), die erforderlichen Anpassungen dieser sowie die Synergieeffekte verschiedenen Richtlinien (Umgebungslärm/Luftreinhaltung vs. Verkehr) richten. Folgende Punkte sollten im Rahmen des Umweltaktionsprogramms für eine Verbesserung der Umgebungslärmrichtlinie aufgenommen und überarbeitet werden:

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 745/1/12




Zur Vorlage insgesamt

Zu den Zielen des Anhangs

Klima - und Energieziele der EU

Nachwachsende Rohstoffe

Schaffung von Ressourceneffizienzindikatoren

Luftverschmutzung und Lärm

EU -Politik zur Luftreinhaltung

EU -Politik zur Lärmminderung

2 Gewässerschutz

Umwelt und Gesundheit

2 Nachhaltigkeit

2 Nanotechnologie

Anbau von gentechnisch veränderten Organismen

Zum prioritären Ziel 4 Maximierung der Vorteile aus dem Umweltrecht der EU

Zugang zu Gerichten

Prioritäres Ziel 5: Verbesserung der Faktengrundlage für die Umweltpolitik

Prioritäres Ziel 8 Förderung der Nachhaltigkeit der Städte in der EU

2 Weiteres


 
 
 


>> Weitere Fundstellen >>

Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.