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"Board"


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Drucksache 144/12

... Die Krise von 2008, die ausgehend vom Finanzdienstleistungssektor die ganze Weltwirtschaft erfasste, hat eine Reihe von Schwachstellen offenbart, wie Regulierungslücken, ineffiziente Aufsicht, intransparente Märkte und zu komplexe Produkte. Auch die Gegenmaßnahmen wurden in internationalem Maßstab getroffen und über die G-20 und den Rat für Finanzstabilität (Financial Stability Board, FSB) koordiniert.

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Drucksache 144/12




Grünbuch Schattenbankwesen Text von Bedeutung für den EWR

1. Einleitung

2. Internationaler Kontext

3. Was ist unter Schattenbankwesen zu verstehen?

4. mit Welchen Risiken Vorteilen SIND Schattenbankgeschäfte verbunden?

5. Wo liegen die Herausforderungen für Aufsichts- und Regulierungsbehörden?

6. WIE IST das Schattenbankwesen in der EU reguliert?

6.1. Indirekte Regulierung von Schattenbanktätigkeiten durch das Banken- und Versicherungsrecht

6.2. Ausweitung des Geltungsbereichs der bestehenden Aufsichtsvorschriften auf Schattenbanktätigkeiten

6.3. Direkte Regulierung bestimmter Schattenbanktätigkeiten

7. Offene Fragen

7.1. Bankenregulierung

7.2. Regulierung der Vermögensverwaltung

7.3. Wertpapierleih- und Pensionsgeschäfte

7.4. Verbriefung

7.5. Andere Unternehmen des Schattenbanksektors16

8. Welche Schritte Plant die EU als nächstes?


 
 
 


Drucksache 356/12

... Auf internationaler Ebene forderten die Staats- und Regierungschefs der G-20 eine "Überprüfung der Abwicklungsregime und Insolvenzgesetze im Lichte der jüngsten Erfahrungen, um sicherzustellen, dass sie eine geordnete Abwicklung großer, komplexer und grenzübergreifend tätiger Institute ermöglichen."2 Im November 2011 billigten sie in Cannes die vom Rat für Finanzstabilität ("Financial Stability Board"/FSB) erarbeiteten "Key Attributes of Effective Resolution Regimes for Financial Institutions" ("Key Attributes" )3. In diesen "Key Attributes" wird dargelegt, welche Kernelemente ein effektives Abwicklungsregime nach Auffassung des FSB aufweisen muss. Die Umsetzung der "Key Attributes" sollte den Behörden die Möglichkeit geben, Finanzinstitute auf geordnete Weise ohne das Risiko abzuwickeln, dass der Steuerzahler für die durch eine Solvenzerhaltung entstehenden Verluste aufkommen muss, während gleichzeitig die Kontinuität der grundlegenden volkswirtschaftlichen Funktionen der betreffenden Institute gewährleistet wird. Ab Juni 2012 werden die G-20 die Fortschritte bei der Umsetzung dieser Bestimmungen in den verschiedenen Rechtsräumen bewerten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 356/12




Vorschlag

Begründung

1. Hintergrund des vorgeschlagenen Rechtsakts

2. Ergebnisse der Anhörungen interessierter Kreise der Folgenabschätzungen

3. Allgemeine Erläuterung: EIN Rahmen für Sanierung Abwicklung

Die Notwendigkeit eines wirksamen Sanierungs- und Abwicklungsrahmens

Vorbereitung und Prävention, frühzeitiges Eingreifen und Abwicklung

Abwicklung - eine spezielle Insolvenzregelung für Institute

Der Binnenmarkt - Behandlung grenzübergreifender Gruppen

4. Rechtliche Aspekte

4.1 Rechtsgrundlage

4.2 Subsidiarität

4.3 Verhältnismäßigkeit

4.4 Einzelerläuterung zum Vorschlag

4.4.1 Gegenstand und Anwendungsbereich Artikel 1

4.4.2 Abwicklungsbehörden Artikel 3

4.4.3 Sanierungs- und Abwicklungspläne Artikel 5 bis 13

4.4.4 Befugnisse zum Abbau bzw. zur Beseitigung von Hindernissen für die Abwicklungsfähigkeit Artikel 14 bis 16

4.4.5 Gruppeninterne finanzielle Unterstützung Artikel 17-23

4.4.6 Frühzeitiges Eingreifen - Sonderverwalter Artikel 23-26

4.4.7 Abwicklungsvoraussetzungen Artikel 27

4.4.8 Allgemeine Grundsätze - Insbesondere keine Schlechterstellung von Gläubigern Artikel 29

4.4.9 Bewertung Artikel 30

4.4.10 Abwicklungsinstrumente und -befugnisse Artikel 31-64

4.4.11 Kündigungsbeschränkungen und Schutzbestimmungen für Gegenparteien Artikel 68-73 und 77

4.4.12 Einschränkungen in Bezug auf Gerichtsverfahren Artikel 78 und 77

4.4.13 Grenzübergreifende Abwicklung Artikel 80-83

4.4.14 Beziehungen zu Drittländern Artikel 84-89

4.4.15 Abwicklungsfinanzierung Artikel 90-99

4.4.16 Einhaltung der Artikel 290 und 291 AEUV

4.4.17 Änderung der Liquidationsrichtlinie, der Gesellschaftsrechtsrichtlinien und der EBA-Verordnung Artikel 104-111

4.4.18 Inkrafttreten

5. Auswirkungen auf den Haushalt

Titel I
Anwendungsbereich, Begriffsbestimmungen Zuständige Behörden

Artikel 1
Gegenstand und Anwendungsbereich

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Benennung der für die Abwicklung zuständigen Behörden

Titel II
Vorbereitung

Kapitel I
Sanierungs- und Abwicklungsplan

Abschnitt 1
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 4
Vereinfachte Anforderungen für bestimmte Institute

Abschnitt 2
Sanierungsplanung

Artikel 5
Sanierungspläne

Artikel 6
Bewertung von Sanierungsplänen

Artikel 7
Gruppensanierungspläne

Artikel 8
Bewertung von Gruppensanierungsplänen

Abschnitt 3
Abwicklungsplanung

Artikel 9
Abwicklungspläne

Artikel 10
Für die Erstellung von Abwicklungsplänen erforderliche Informationen

Artikel 11
Gruppenabwicklungspläne

Artikel 12
Anforderungen und Verfahren für Gruppenabwicklungspläne

Kapitel II
Bewertung der Abwicklungsfähigkeit präventive Befugnisse

Artikel 13
Bewertung der Abwicklungsfähigkeit

Artikel 14
Befugnisse zum Abbau bzw. zur Beseitigung von Hindernissen für die Abwicklungsfähigkeit

Artikel 15
Befugnisse zum Abbau bzw. zur Beseitigung von Hindernissen für die Abwicklungsfähigkeit: Verfahren bei Gruppen

Kapitel III
Gruppeninterne finanzielle Unterstützung

Artikel 16
Vereinbarung über gruppeninterne finanzielle Unterstützung

Artikel 17
Prüfung der geplanten Vereinbarung durch die Aufsichtsbehörden und Schlichtung

Artikel 18
Zustimmung der Anteilsinhaber zur geplanten Vereinbarung

Artikel 19
Bedingungen für die Gewährung gruppeninterner finanzieller Unterstützung

Artikel 20
Beschluss über die Gewährung einer finanziellen Unterstützung

Artikel 21
Ablehnungsbefugnis der zuständigen Behörden

Artikel 22
Offenlegungspflichten

Titel III
Frühzeitiges Eingreifen

Artikel 23
Frühzeitiges Eingreifen

Artikel 24
Sonderverwaltung

Artikel 25
Koordinierung der Frühinterventionsbefugnisse und Bestellung eines Sonderverwalters im Falle von Gruppen

Titel IV
Abwicklung

Kapitel I
Ziele, Voraussetzungen Allgemeine Grundsätze

Artikel 26
Abwicklungsziele

Artikel 27
Voraussetzungen für eine Abwicklung

Artikel 28
Abwicklungsvoraussetzungen in Bezug auf Finanzinstitute und Holdinggesellschaften

Artikel 29
Allgemeine Grundsätze für eine Abwicklung

Kapitel II
Bewertung

Artikel 30
Vorläufige Bewertung

Kapitel III
Abwicklungsinstrumente

Abschnitt I
Allgemeine Grundsätze

Artikel 31
Die Abwicklungsinstrumente betreffende allgemeine Grundsätze

Abschnitt 2
Instrument der Unternehmensveräusserung

Artikel 32
Instrument der Unternehmensveräußerung

Artikel 33
Instrument der Unternehmensveräußerung: formale Anforderungen

Abschnitt 3
Instrument des Brückeninstituts

Artikel 34
Instrument des Brückeninstituts

Artikel 35
Betrieb eines Brückeninstituts

Abschnitt 4
Instrument der Ausgliederung von Vermögenswerten

Artikel 36
Instrument der Ausgliederung von Vermögenswerten

Abschnitt 5
Instrument des BAIL-IN

Artikel 37
Instrument des Bail-in

Artikel 38
Anwendungsbereich des Bail-in-Instruments

Unterabschnitt 2
Mindestanforderungen an Abschreibungsfähige Verbindlichkeiten

Artikel 39
Mindestanforderungen an Verbindlichkeiten, in Bezug auf die Abschreibungs- und Umwandlungsbefugnisse ausgeübt werden

Artikel 40
Anwendung von Mindestanforderungen in Bezug auf Gruppen

Unterabschnitt 3
Anwendung des BAIL-IN-Instruments

Artikel 41
Bewertung des Bail-in-Betrags

Artikel 42
Behandlung der Anteilsinhaber

Artikel 43
Rangfolge der Forderungen

Artikel 44
Derivate

Artikel 45
Satz für die Umwandlung von Schulden in Eigenkapital

Artikel 46
Bail-in-begleitende Sanierungs- und Reorganisationsmaßnahmen

Artikel 47
Reorganisationsplan

Unterabschnitt 4
BAIL-IN-Instrument: zusätzliche Bestimmungen

Artikel 48
Wirksamwerden des Bail-in

Artikel 49
Beseitigung der verfahrenstechnischen Hindernisse für einen Bail-in

Artikel 50
Vertragliche Anerkennung des Bail-in

Kapitel IV
Abschreibung von Kapitalinstrumenten

Artikel 51
Verpflichtung zur Abschreibung von Kapitalinstrumenten

Artikel 52
Bestimmungen für die Abschreibung von Kapitalinstrumenten

Artikel 53
Vertragliche Abschreibung oder Umwandlung von Kapitalinstrumenten

Artikel 54
Für die Feststellung zuständige Behörden

Artikel 55
Konsolidierte Anwendung: Feststellungsverfahren

Kapitel V
Abwicklungsbefugnisse

Artikel 56
Allgemeine Befugnisse

Artikel 57
Zusätzliche Befugnisse zur Übertragungsbefugnis

Artikel 58
Befugnis, die Bereitstellung von Diensten und Einrichtungen zu verlangen

Artikel 59
Befugnis zur Durchsetzung von Abwicklungsmaßnahmen anderer Mitgliedstaaten

Artikel 60
Befugnis, die Übertragung von in Drittländern belegenem Eigentum zu verlangen

Artikel 61
Befugnis zur Aussetzung bestimmter Pflichten

Artikel 62
Befugnis zur Beschränkung von Sicherungsrechten

Artikel 63
Befugnis zur vorübergehenden Aussetzung von Kündigungsrechten

Artikel 64
Wahrnehmung der Abwicklungsbefugnisse

Kapitel VI
Schutzbestimmungen

Artikel 65
Behandlung der Anteilsinhaber und Gläubiger bei partiellen Übertragungen und Anwendung des Bail-in -Instruments

Artikel 66
Bewertung

Artikel 67
Schutzbestimmungen für Anteilsinhaber und Gläubiger

Artikel 68
Schutzbestimmungen für Gegenparteien bei partiellen Vermögensübertragungen

Artikel 69
Schutz von Vereinbarungen über Finanzsicherheiten, Aufrechnungs- und Nettingvereinbarungen

Artikel 70
Schutz von Sicherheitenvereinbarungen

Artikel 71
Schutz strukturierter Finanzierungsmechanismen

Artikel 72
Partielle Übertragungen: Schutz von Handels-, Clearing- und Abwicklungssystemen

Artikel 73
Unter das Recht von Drittländern fallende Eigentumsrechte, Rechte und Verbindlichkeiten

Kapitel VII
Verfahrenspflichten

Artikel 74
Mitteilungspflichten

Artikel 75
Verfahrenspflichten der Abwicklungsbehörden

Artikel 76
Vertraulichkeit

Kapitel VIII
Rechtsbehelf und Ausschluss anderer Maßnahmen

Artikel 77
Ausschluss von Kündigungs- und Aufrechnungsrechten im Abwicklungsprozess

Artikel 78
Anfechtungsrechte

Artikel 79
Beschränkungen sonstiger gerichtlicher Verfahren

Titel V
Gruppenabwicklung

Artikel 80
Abwicklungskollegien

Artikel 81
Europäische Abwicklungskollegien

Artikel 82
Informationsaustausch

Artikel 83
Gruppenabwicklung

Titel VI
BEZIEHUNGEN zu Drittländern

Artikel 84
Vereinbarungen mit Drittländern

Artikel 85
Anerkennung der Abwicklungsverfahren von Drittländern

Artikel 86
Recht auf Verweigerung der Anerkennung der Abwicklungsverfahren von Drittländern

Artikel 87
Abwicklung von in der Union niedergelassenen Zweigstellen von Drittlandsinstituten

Artikel 88
Zusammenarbeit mit Drittlandsbehörden

Artikel 89
Vertraulichkeit

Titel VII
Europäisches System von Finanzierungsmechanismen

Artikel 90
Europäisches System von Finanzierungsmechanismen

Artikel 91
Verpflichtung zur Einrichtung von Abwicklungsfinanzierungsmechanismen

Artikel 92
Inanspruchnahme des Abwicklungsfinanzierungsmechanismus

Artikel 93
Zielausstattung

Artikel 94
Exante-Beiträge

Artikel 95
Außerordentliche Expost-Beiträge

Artikel 96
Alternative Finanzierungsmöglichkeiten

Artikel 97
Kreditaufnahme unter Finanzierungsmechanismen

Artikel 98
Gegenseitige Unterstützung der nationalen Finanzierungsmechanismen bei einer Gruppenabwicklung

Artikel 99
Inanspruchnahme von Einlagensicherungssystemen im Rahmen einer Abwicklung

Titel VIII
Sanktionen

Artikel 100
Verwaltungssanktionen und -maßnahmen

Artikel 101
Besondere Bestimmungen

Artikel 102
Wirksame Anwendung von Sanktionen und Ausübung der Sanktionsbefugnisse durch die zuständigen Behörden

Artikel 103
Ausübung der Befugnisübertragung

Titel X
ÄNDERUNG der Richtlinien 77/91/EWG, 82/891/EWG, 2001/24/EG, 2002/47/EG, 2004/25/EG, 2005/56/EG, 2007/36/EG, 2011/35/EU der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010

Artikel 104
Änderung der Richtlinie 77/91/EWG

Artikel 105
Änderung der Richtlinie 82/891/EWG

Artikel 106
Änderungen der Richtlinie 2001/24/EG

Artikel 107
Änderung der Richtlinie 2002/47/EG

Artikel 108
Änderung der Richtlinie 2004/25/EG

Artikel 109
Änderung der Richtlinie 2005/56/EG

Artikel 110
Änderungen der Richtlinie 2007/36/EG

Artikel 111
Änderung der Richtlinie 2011/35/EU

Titel XI
Schlussbestimmungen

Artikel 113
EBA -Abwicklungsausschuss

Artikel 114
Überprüfung

Artikel 115
Umsetzung

Artikel 116
Inkrafttreten

Artikel 117
Adressaten Diese Richtlinie ist an die Mitgliedstaaten gerichtet. Geschehen zu Brüssel am [...]

Anhang

Abschnitt
A Informationen, die im Sanierungsplan enthalten sein müssen

Abschnitt
B Informationen, die die Abwicklungsbehörden für die Erstellung Fortschreibung von Abwicklungsplänen bei den Instituten Anfordern können

Abschnitt
C Aspekte, die die Abwicklungsbehörde bei der Bewertung der Abwicklungsfähigkeit eines Instituts zu prüfen hat

Finanzbogen


 
 
 


Drucksache 372/12

... 14. Die FuE-Leistung Europas nahm zwischen 2010 und 2011 zwar zu, wie etwa der Anstieg der internationalen wissenschaftlichen Kopublikationen um 6 % belegt, die Vermarktungstätigkeit ging aber zurück, was sich daran ablesen lässt, dass die Zahl der Produkt- oder Prozessinnovationen einführenden europäischen KMU um 0,7 % abgenommen hat und dass der Absatz von Markt- und Firmenneuheiten um 1,2% zurückgegangen ist. Siehe Innovationsanzeiger 2011 (Innovation Scoreboard 2011), 7. Februar 2012, http://www.proinno-europe.eu/inno-metrics/page/innovation-unionscoreboard-2011. Dieselben Trends wurden im Innovationsanzeiger 2010 beschrieben.



Drucksache 356/12 (Beschluss)

... 1. Der Bundesrat begrüßt den vorliegenden Richtlinienvorschlag der Kommission, mit dem ein EU-Rahmen für ein effektives Krisenmanagement im Bankensektor errichtet werden soll. Der Vorschlag steht im Einklang mit mehreren wichtigen Beschlüssen auf G-20-Ebene und den vom "Financial Stability Board" (FSB) erarbeiteten Kernelementen eines effektiven Abwicklungsregimes vom November 2011.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 356/12 (Beschluss)




Internationales Regelungsumfeld

Zum Richtlinienvorschlag allgemein

Verhältnis zum deutschen Restrukturierungsgesetz

Geschäftstätigkeit als Brückeninstitut und Übernahme von Vermögensteilen durch öffentliche Stellen Zu den Erwägungsgründen 9, 28, 31, 36 ff. und 59

EU -Abwicklungsregime/Gefahr für die Stabilität des gesamten Finanzsystems zu Artikel 1

Proportionalitätsprinzip zu Artikel 5 Absatz 1 und Artikel 9 Absatz 1

Verhältnis zum regulären Insolvenzrecht

Befugnisse der Kommission/Begrenzung der Delegation von Rechtsetzungsbefugnissen auf die Kommission

Befugnisse der EBA/Keine Trennung von Entscheidungsbefugnissen und finanzieller Verantwortung

Bail -In-Instrument/Grundlegende Überarbeitung des Instruments zu Artikel 37 ff

2 Anfechtungsrechte

Zielgröße für Finanzierungsmechanismen zu Artikel 93 Absatz 1

Vorgaben für Finanzierungsmechanismen/Keine Vergemeinschaftung der Haftung bei Bankkrisen zu Artikel 97 Absatz 2

Einlagensicherungssysteme und Finanzierungsmechanismen

2 Verhältnismäßigkeitsgrundsatz

Beitragsregelungen zu Artikel 94


 
 
 


Drucksache 356/1/12

... 2. Der Vorschlag steht im Einklang mit mehreren wichtigen Beschlüssen auf G-20-Ebene und den vom "Financial Stability Board" (FSB) erarbeiteten Kernelementen eines effektiven Abwicklungsregimes vom November 2011.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 356/1/12




Internationales Regelungsumfeld

Zum Richtlinienvorschlag allgemein

Verhältnis zum deutschen Restrukturierungsgesetz

Geschäftstätigkeit als Brückeninstitut und Übernahme von Vermögensteilen durch öffentliche Stellen Zu den Erwägungsgründen 9, 28, 31, 36 ff. und 59

EU -Abwicklungsregime / Gefahr für die Stabilität des gesamten Finanzsystems zu Artikel 1

Proportionalitätsprinzip zu Artikel 5 Absatz 1 und Artikel 9 Absatz 1

Verhältnis zum regulären Insolvenzrecht

Befugnisse der Kommission / Begrenzung der Delegation von Rechtsetzungsbefugnissen auf die Kommission

Befugnisse der EBA / Keine Trennung von Entscheidungsbefugnissen und finanzieller Verantwortung

3 Anfechtungsrechte

Zielgröße für Finanzierungsmechanismen zu Artikel 93 Absatz 1

Vorgaben für Finanzierungsmechanismen / Keine Vergemeinschaftung der Haftung bei Bankkrisen zu Artikel 97 Absatz 2

Einlagensicherungssysteme und Finanzierungsmechanismen

3 Verhältnismäßigkeitsgrundsatz

Beitragsregelungen zu Artikel 94


 
 
 


Drucksache 330/12

... Auch im übrigen Europa sind Frauen in verantwortlichen Positionen unterrepräsentiert. Verschiedene Studien (Europäische Kommission: Report on Progress on Equality between Women and Men in 2010; McKinsey: Woman Matter 4; EPWN Bord Women Monitor 2010; Phönix Report; Egon Zehnder International: European board diversity analysis 2010) zeigen zudem, dass die Verteilung der Führungspositionen auf Frauen und Männer in den einzelnen Ländern ganz erheblich variiert: Im europäischen Durchschnitt liegt die Frauenbeteiligung in Führungs- und Kontrollgremien in Europa im Jahr 2010 bei 12,2 %.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 330/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Aktiengesetzes

Artikel 2
Weitere Änderung des Aktiengesetzes

Artikel 3
Änderung des Mitbestimmungsgesetzes

Artikel 4
Änderung des Drittelbeteiligungsgesetzes

Artikel 5
Änderung des Gesetzes über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer in den Aufsichtsräten und Vorständen der Unternehmen des Bergbaus und der Eisen und Stahl erzeugenden Industrie

Artikel 6
Änderung des Gesetzes zur Ergänzung des Gesetzes über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer in den Aufsichtsräten und Vorständen der Unternehmen des Bergbaus und der Eisen und Stahl erzeugenden Industrie

Artikel 7
Änderung des Gesetzes über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer bei einer grenzüberschreitenden Verschmelzung

Artikel 8
Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes

Artikel 9
Änderung des SE-Ausführungsgesetzes

Artikel 10
Änderung des SE-Beteiligungsgesetzes

Artikel 11
Änderung des Handelsgesetzbuchs

§ 289b
Erklärung zur Teilhabe von Frauen und Männern in Führungsgremien

Artikel 12
Änderung des Einführungsgesetzes zum Handelsgesetzbuch

Artikel 70

Artikel 13
Änderung des Körperschaftsteuergesetzes

Artikel 14
Gesetz über die Statistik zur Förderung gleichberechtigter Teilhabe von Frauen und Männern in Führungsgremien (Teilhabestatistikgesetz - TeilhStatG)

§ 1

§ 2

§ 3

§ 4

Artikel 15
Änderung des Teilhabestatistikgesetzes

Artikel 16
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Gegenwärtige Situation, Ursachen und wirtschaftliche Bedeutung

1. Tatsächliche und rechtliche Situation in Deutschland

2. Tatsächliche und rechtliche Situation in Europa

3. Ursachen geringer Frauenrepräsentanz

4. Bedeutung für die Unternehmen und die Volkswirtschaft

II. Verfassungsrechtliche Zulässigkeit

1. Vereinbarkeit mit Artikel 14 Absatz 1 GG

a Legitimer Zweck der Mindestquote

b Eignung und Erforderlichkeit der Regelungen zur Zweckerreichung

aa Keine milderen, gleich effektiven Mittel zur Zweckerreichung ersichtlich

bb Keine mildere, gleich effektive Sanktionierung möglich

c Verhältnismäßigkeit der Mindestquote

aa Keine unangemessene Einschränkung der Wahlfreiheit

bb Quotenhöhe nicht unzumutbar

cc Härtefallregelung und Ausnahmetatbestand

dd Großzügige Übergangsfristen

2. Artikel 3 Absatz 3 GG

3. Weitere Grundrechte

III. Europarechtliche Zulässigkeit

1. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

2. Primärrecht

3. Sekundärrecht

4. Empfehlungen der Unionsorgane

IV. Zielsetzung der gesetzlichen Regelung

V. Ausgestaltung der gesetzlichen Regelung

1. Anwendungsbereich

a Börsennotierung

b Mitbestimmung

c Rechtsformen

d Gremium

2. Konkrete Ausgestaltung der Mindestquote

a Quotenhöhe

b Getrennte Betrachtung von Teilgremien in mitbestimmten Unternehmen

c Regelung für mitbestimmte Unternehmen

d Übergangsvorschriften

3. Ausnahmetatbestände

a Arbeitnehmerstruktur

b Kein Ausnahmetatbestand für Familienunternehmen

c Härtefallklausel

4. Sanktion

a Vertreter der Anteilseigner

b Vertreter der Arbeitnehmer

c Verfahren

d Keine alternativen Sanktionsmöglichkeiten

5. Berichtspflicht

B. Besonderer Teil

Zu Art. 1 Änderung des Aktiengesetzes

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Art. 2 Weitere Änderung des § 96 Absatz 3 Satz 4 Aktiengesetz

Zu Art. 3 Änderung des Mitbestimmungsgesetzes

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Art. 4 Änderung des Drittelbeteiligungsgesetzes

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Art. 5 Änderung des Montan-Mitbestimmungsgesetzes

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Art. 6 § 17 Satz 2 Montan-Mitbestimmungsergänzungsgesetzes - neu -

Zu Art. 7 Änderung des Mitbestimmungsgesetzes bei einer grenzüberschreitenden Verschmelzung

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Art. 8 Änderung des § 35 Satz 3 Satz 1 Versicherungsaufsichtsgesetz

Zu Art. 9 Änderung des SE-Ausführungsgesetzes

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Art. 10 Änderung des SE-Beteiligungsgesetzes

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Art. 11 Änderung des Handelsgesetzbuches

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Art. 13 Änderung des Körperschaftsteuergesetzes

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Art. 14 Teilhabestatistikgesetz - neu -

Zu Art. 15 § 2 Absatz 1 Teilhabestatistikgesetz - neu -

Zu Art. 16 Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 370/12

... 1. Ein Mitgliedstaat, der unter verstärkter Überwachung steht, trifft - in Konsultation und Zusammenarbeit mit der Kommission, die sich ihrerseits mit der EZB, den europäischen Aufsichtsbehörden ("European Supervisory Authorities" - ESA) und dem Europäischen Ausschuss für Systemrisiken ("European Systemic Risk Board" - ESRB) und gegebenenfalls dem

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 370/12




Vorschlag

Begründung

1. Hintergrund

2. Rechtliche Aspekte

Vorschlag

Artikel 1
Gegenstand und Anwendungsbereich

Artikel 2
Finanzieller Beistand der Union

Artikel 3
Bedingungen und Verfahren für die Gewährung von Darlehen

Artikel 4
Bedingungen für die Gewährung von Kreditlinien

Artikel 5
Verfahren zur Gewährung von Kreditlinien

Artikel 6
Verstärkte Überwachung

Artikel 7
Kohärenz mit dem Verfahren bei einem übermäßigen Defizit

Artikel 8
Kohärenz mit dem Verfahren bei makroökonomischen Ungleichgewichten

Artikel 9
Kohärenz mit dem Europäischen Semester zur Koordinierung der Wirtschaftspolitik

Artikel 10
Auszahlung eines Darlehens

Artikel 11
Freigabe von Mitteln im Rahmen einer Kreditlinie

Artikel 12
Anleihe- und Darlehenstransaktionen

Artikel 13
Kosten

Artikel 14
Verwaltung der Darlehen

Artikel 15
Überwachung nach Gewährung des Beistands

Artikel 16
Aufhebung

Artikel 17
Übergangsvorschriften

Artikel 18
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 578/12

... 1. United Nations’ International Narcotics Control Board.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 578/12




Begründung

1. Hintergrund des Vorschlags

Allgemeiner Kontext

Gründe und Ziele des Vorschlags

Vereinbarkeit mit anderen Politikbereichen und Zielen der Union

2. Ergebnisse der Konsultationen der interessierten Kreise der Folgenabschätzungen

Konsultationen interessierter Kreise, Einholung und Nutzung von Expertenwissen

4 Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte

4 Rechtsgrundlage

4 Subsidiaritätsprinzip

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Wahl des Instruments

Kernbestimmungen des Vorschlags

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. zusätzliche Angaben

Vorschlag

Artikel 1

Artikel 13a
Datenbank

Artikel 13b
Datenschutz

Artikel 14
Durchführungsrechtsakte

Artikel 14a
Ausschussverfahren

Artikel 15
Anpassung von Anhängen

Artikel 15a
Ausübung der Befugnisübertragung

Artikel 16
Information über die von den Mitgliedstaaten ergriffenen Maßnahmen

Artikel 2

Anhang
Kategorie 2

Unterkategorie 2A

Unterkategorie 2B


 
 
 


Drucksache 722/1/12

... 3. Der Bundesrat hebt hervor, dass die Einschätzung der Kommission zur Ungeeignetheit von Selbstverpflichtungslösungen durch die nationale Entwicklung bestätigt wird. So beträgt der Anteil an weiblichen Aufsichtsratsmitgliedern in börsennotierten Unternehmen nach dem aktuellen Womenon-Board-Index der Initiative Frauen in die Aufsichtsräte e.V. (FidAR) lediglich 15,32 Prozent; auf Eignerseite sind es sogar nur 10,63 Prozent. Über zehn Jahre nach Abschluss der Vereinbarung zwischen Bundesregierung und Spitzenverbänden der deutschen Wirtschaft zur Förderung der Chancengleichheit von Frauen und Männern in der Privatwirtschaft haben nach Zahlen des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung e.V. mehr als ein Viertel der Aufsichtsräte von TOP-200- Unternehmen kein einziges weibliches Aufsichtsratsmitglied.



Drucksache 473/12

... Die Bundesregierung möchte mit der Einführung eines speziellen Zulassungsverfahrens für Bewachungsunternehmen, die auf Seeschiffen Bewachungsleistungen erbringen wollen, diesen besonderen Erfordernissen Rechnung tragen. Die Internationale Seeschifffahrtsorganisation (IMO - International Maritime Organization) hat die Interimsleitlinien "Revised Interim Guidance to shipowners, ship operators and shipmasters on the use of privately contracted armed security personnel on board ships in the High Risk Area" (MSC.1/Circ. 1405/Rev.2) sowie die Interimsleitlinien "Interim Guidance to private maritime security companies providing privately contracted armed security personnel on board ships in the High Risk Area" (MSC.1/Circ. 1443) erstellt. Das geplante unternehmensbezogene Zulassungsverfahren orientiert sich an diesen Leitlinien. Für die Zulassung wird das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zuständig sein. Es wird hierbei durch die Bundespolizei unterstützt werden.



Drucksache 722/12

... 1. Dieses unausgewogene Zahlenverhältnis ist in allen EU-Mitgliedstaaten stark ausgeprägt; die Durchschnittswerte reichen von etwa 5 % in MT, CY, HU, LU, PT, IT, EE und EL bis etwa 25 % in SE, LV und FI. Der Frauenanteil unter den nicht geschäftsführenden Direktoren/Aufsichtsratsmitgliedern schwankt EU-weit zwischen etwa 3 % und etwa 28 %; unter den geschäftsführenden Direktoren/Vorstandsmitgliedern bewegt sich der Frauenanteil zwischen 0 % und etwa 21 %. Siehe Fortschrittsbericht: Frauen in wirtschaftlichen Entscheidungspositionen in der EU, März 2012 http://ec.europa.eu/justice/genderequality/files/womenonboards_de.pdf



Drucksache 144/12 (Beschluss)

... 1. Der Bundesrat begrüßt die Beschlüsse auf G20-Ebene, das Schattenbankwesen stärker zu regulieren, und die dazu vom Financial Stability Board (FSB) ergriffenen Arbeiten. Das vorliegende Grünbuch der Kommission sieht er dabei als wichtigen Vorstoß für eine europäische Herangehensweise, um die Regulierung und Aufsicht des Schattenbankwesens in der EU weiter zu verbessern.



Drucksache 162/12

... Der Ausschuss für Folgenabschätzung der Kommission (Impact Assessment Board, IAB) hat zwei Stellungnahmen zum Folgenabschätzungsbericht abgegeben. Im Lichte der ersten Stellungnahme wurde der Folgenabschätzungsbericht überarbeitet: Im Abschnitt "Problemstellung" wurde der Fokus auf das in der Folgenabschätzung aufgezeigte zentrale Anliegen gerichtet, nämlich auf die Notwendigkeit einer weiteren Öffnung der Beschaffungsmärkte in Drittländern und die Behebung von Problemen im Zusammenhang mit der Einhaltung der von der EU eingegangenen internationalen Verpflichtungen. Das Spektrum der zu prüfenden Optionen wurde erweitert. Neben einer aktiveren Verhandlungspolitik wird auch eine Ausweitung der derzeit nach den Artikeln 58 und 59 der Richtlinie

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 162/12




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

Gründe und Ziele

Allgemeiner Kontext

Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

Übereinstimmung mit der Politik und den Zielen der Union in anderen Bereichen

2. Ergebnisse der Anhörung interessierter Kreise der Folgenabschätzung

Anhörung interessierter Kreise

Zusammenfassung der Antworten und Art ihrer Berücksichtigung

Einholung und Nutzung von Expertenwissen

4 Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte

Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

4 Rechtsgrundlage

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Wahl des Instruments

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Fakultative Angaben

Überprüfungs -/Revisions-/Verfallsklausel

Europäischer Wirtschaftsraum

Einzelerläuterungen zum Vorschlag

Vorschlag

Kapitel I
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1
Gegenstand und Anwendungsbereich

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Herkunftsregeln

Kapitel II
Behandlung erfasster nicht erfasster Waren Dienstleistungen, ungewöhnlich niedrige Angebote

Artikel 4
Behandlung erfasster Waren und Dienstleistungen

Artikel 5
Zugangsbestimmungen für nicht erfasste Waren und Dienstleistungen

Artikel 6
Befugnis öffentlicher Auftraggeber/Vergabestellen zum Ausschluss von Angeboten, die nicht erfasste Waren und Dienstleistungen umfassen

Kapitel III
Bestimmungen über ungewöhnlich niedrige Angebote

Artikel 7
Ungewöhnlich niedrige Angebote

Kapitel IV
Untersuchungen der Kommission, Konsultationen restriktive Massnahmen zur vorübergehenden Beschränkung des Zugangs nicht erfasster Waren Dienstleistungen ZUM öffentlichen Beschaffungsmarkt der EU

Artikel 8
Untersuchungen hinsichtlich des Zugangs von Wirtschaftsteilnehmern, Waren und Dienstleistungen aus der EU zu den öffentlichen Beschaffungsmärkten von Drittländern

Artikel 9
Konsultationen mit einem Drittland

Artikel 10
Maßnahmen zur Beschränkung des Zugangs nicht erfasster Waren und Dienstleistungen zum öffentlichen Beschaffungsmarkt der EU

Artikel 11
Aufhebung oder Aussetzung von Maßnahmen

Artikel 12
Unterrichtung der Bieter

Artikel 13
Ausnahmen

Kapitel V
Übertragene Befugnisse Durchführungsbefugnisse, Berichterstattung Schlussbestimmungen

Artikel 14
Änderung des Anhangs

Artikel 15
Ausübung der übertragenen Befugnisse

Artikel 16
Anwendung

Artikel 17
Ausschussverfahren

Artikel 18
Vertraulichkeit

Artikel 19
Berichterstattung

Artikel 20
Aufhebung

Artikel 21
Inkrafttreten

Anhang Verzeichnis
internationaler Vereinbarungen der Europäischen Union im Bereich der öffentlichen Auftragsvergabe, die Verpflichtungen hinsichtlich des Marktzugangs enthalten


 
 
 


Drucksache 722/12 (Beschluss)

... 3. Der Bundesrat hebt hervor, dass die Einschätzung der Kommission zur Ungeeignetheit von Selbstverpflichtungslösungen durch die nationale Entwicklung bestätigt wird. So beträgt der Anteil an weiblichen Aufsichtsratsmitgliedern in börsennotierten Unternehmen nach dem aktuellen Womenon-Board-Index der Initiative Frauen in die Aufsichtsräte e.V. (FidAR) lediglich 15,32 Prozent; auf Eignerseite sind es sogar nur 10,63 Prozent. Über zehn Jahre nach Abschluss der Vereinbarung zwischen Bundesregierung und Spitzenverbänden der deutschen Wirtschaft zur Förderung der Chancengleichheit von Frauen und Männern in der Privatwirtschaft haben nach Zahlen des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung e.V. mehr als ein Viertel der Aufsichtsräte von TOP-200- Unternehmen kein einziges weibliches Aufsichtsratsmitglied.



Drucksache 611/12

... Im Anschluss an die Vorlage des Zwischenberichts der Kommission6 fanden von Januar bis April 2012 umfassende EU-weite gegenseitige Überprüfungen statt. Das Ergebnis waren ein von ENSREG bestätigter Gesamtbericht des ENSREG-Gremiums für die gegenseitige Überprüfung ("ENSREG Peer Review Board”) sowie siebzehn nationale Berichte7 mit detaillierten Empfehlungen. Im Juli einigte sich die ENSREG auf einen Aktionsplan zur Begleitung der Umsetzung der Empfehlungen der Peer Review. Auf dieser Grundlage werden die in dieser Mitteilung enthaltenen sicherheitstechnischen Ergebnisse und Empfehlungen formuliert. Arbeiten des Rates zur Gefahrenabwehr (Adhoc-Gruppe für die Gefahrenabwehr im Nuklearbereich - AHGNS/Ad Hoc Group on Nuclear Security)

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 611/12




1. Einleitung

2. Vorgehensweise, wichtigste Ergebnisse der Risiko- Sicherheitsbewertungen sowie unmittelbar im Anschluss Ergriffene Folgemassnahmen

2.1. Überprüfung der nuklearen Sicherheit und der Gefahrenabwehr in bisher einmaligem Ausmaß

Sicherheitsbewertungen der ENSREG

Beteiligung von Nachbarländern der EU an den Stresstests

Prüfung des institutionellen und rechtlichen Rahmens durch die Kommission

Folgen von Flugzeugabstürzen

Notfallvorsorge außerhalb des Standorts

Zusammenarbeit im Rahmen internationaler Organisationen

2.2. Ergebnisse der Sicherheitsbewertungen und der institutionellen und rechtlichen Prüfung

2.2.1. Ergebnisse für die sicherheitstechnischen Maßnahmen in bestehenden KKW

Einige wichtige Ergebnisse:

2.2.2. Ergebnisse für sicherheitstechnische Verfahren und Rahmen

2.2.3. Ergebnisse für den Rechtsrahmen für nukleare Sicherheit und dessen Umsetzung

2.3. Wichtigste Empfehlungen auf der Grundlage der Stresstests

2.3.1. Empfehlungen für Sicherheitsmaßnahmen in bestehenden KKW

2.3.2. Empfehlungen für sicherheitstechnische Verfahren und Rahmen

2.4. Wichtige Ergebnisse und Empfehlungen auf der Grundlage der Bewertungen im Bereich der Gefahrenabwehr 14

2.5. Empfehlungen für die Zusammenführung der Arbeiten zur nuklearen Sicherheit und zur Gefahrenabwehr

3. Stärkung des EU-Rahmens für die Nukleare Sicherheit

3.1. Umsetzung des bestehenden Rechtsrahmens für die nukleare Sicherheit

3.2. Verbesserung des Rechtsrahmens für die nukleare Sicherheit

3.2.1. Überarbeitung der Richtlinie über nukleare Sicherheit

3.2.2. Versicherung und Haftung im Nuklearbereich

3.2.3. Überarbeitung der Rechtsvorschriften über Nahrungs- und Futtermittel

3.3. Unterstützung der Humanressourcen und Verbesserung der Ausbildung

3.4. Aufbau der internationalen Zusammenarbeit

3.5. Verbesserung des weltweiten Rechtsrahmens für die nukleare Sicherheit

4. Stärkung der Gefahrenabwehr IM Nuklearbereich

5. Schlussfolgerungen weitere Schritte

Abkürzungsverzeichnis AHGNS Adhoc Group on Nuclear Security Adhoc-Gruppe für die Gefahrenabwehr im Nuklearbereich

Anhang 25
Zusammenfassung der wichtigsten Verbesserungsempfehlungen infolge der Stresstests in den Kernkraftwerken der EU-Mitgliedstaaten


 
 
 


Drucksache 310/12

... Entsprechend dem Vorschlag der Sachverständigengruppe wird daran festgehalten, den Anspruch auf Ausstellung eines Konnossements dem in Absatz 2 näher definierten Ablader und nicht etwa dem Befrachter zu gewähren. Zum einen steht dies im Einklang mit der Regelung in § 486 Absatz 1 Satz 2 und 3 HGB-E, wonach der Verfrachter demjenigen, der das Gut ablädt, auf dessen Verlangen ein Empfangsbekenntnis erteilen muss, das auch in einem Konnossement bestehen kann. Zum andern kann nur so sichergestellt werden, dass ein vom Befrachter verschiedener Dritter, der dem Verfrachter das Gut im Einverständnis mit dem Befrachter zur Beförderung übergibt, eine eigene wertpapierrechtlich geschützte Position erwirbt und so die Möglichkeit erhält, über das Gut zu verfügen. Dies aber ist vor allem dann unverzichtbar, wenn es sich bei dem der Beförderung zu Grunde liegenden Kaufvertrag um ein "fob-Geschäft" ("fob" = "free on board") handelt, bei dem der Käufer derjenige ist, der den Stückgutfrachtvertrag abschließt und mithin der Befrachter ist. Denn in diesem Falle muss dem Verkäufer die Möglichkeit gegeben werden, vor Erhalt des Kaufpreises noch Einfluss auf die Beförderung zu nehmen.



Drucksache 610/12

... Design und andere nicht technologische Innovationen tragen immer häufiger entscheidend dazu bei, dass hochwertige Produkte entwickelt werden und Produktivität und Ressourceneffizienz steigen. Damit der Faktor Design auch für die Innovation eine wichtige Rolle spielt, hat der Lenkungsausschuss für europäisches Design ("European Design Leadership Board") Vorschläge mit folgendem Inhalt ausgearbeitet: Design soll für Unternehmen besser zugänglich werden. Design-Innovationen für Herstellungssysteme und Design-Kompetenz sollen gefördert werden. Design soll im EU-Forschungs- und Innovationssystem einen höheren Stellenwert erhalten und im öffentlichen Sektor stärkere Anwendung finden. Europäisches Design soll weltweit hohen Wiedererkennungswert haben.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 610/12




Mitteilung

I. die Partnerschaft für eine stärkere Europäische Industrie

II. politischer wirtschaftlicher Kontext: die Industrie spielt eine zentrale Rolle

III. INVESTITIONEN in Innovation, bessere Marktbedingungen, Zugang zu Kapital Humanressourcen sowie Qualifikation - die tragenden Säulen einer effizienteren Industriepolitik

A. Investitionen in neue Technologien und Innovationen fördern

1. Bereiche für vorrangige Maßnahmen

i Märkte für fortschrittliche Herstellungstechnologien zur umweltfreundlichen Produktion

ii Märktefür Schlüsseltechnologien

iii Märktefür biobasierte Produkte

iv Nachhaltige Industriepolitik, Bauwirtschaft und Rohstoffe

v Umweltfreundliche Fahrzeuge und Schiffe

vi Intelligente Netze

2. Begleitmaßnahmen

B. Marktzugang

1. Verbesserung des Binnenmarktes für Waren

2. Mehr Dynamik im Binnenmarkt durch Förderung des Unternehmertums

3. Der Binnenmarkt für Technologie, das einheitliche Patent und der Schutz der Rechte des geistigen Eigentums

4. Internationale Märkte

C. Zugang zu Finanzierungen und den Kapitalmärkten

1. Unterstützung durch den öffentlichen Sektor zur Erleichterung des Zugriffs der Industrie auf frisches Kapital

2. Zugang zu den Kapitalmärkten

D. Die Schlüsselrolle der Humanressourcen

1. Die aktuellen Herausforderungen bewältigen: Schaffung von Arbeitsplätzen

2. Investitionen in Qualifikation und Berufsbildung zur Begleitung des Strukturwandels

3. Antizipierung des Bedarfs an Arbeitskräften und Kompetenzen und Management von Umstrukturierungsprozessen in Unternehmen

IV. Schlussfolgerung: Governance Ziele

1. Investitionen

2. Binnenhandel


 
 
 


Drucksache 144/1/12

... 1. Der Bundesrat begrüßt die Beschlüsse auf G20-Ebene, das Schattenbankwesen stärker zu regulieren, und die dazu vom Financial Stability Board (FSB) ergriffenen Arbeiten. Das vorliegende Grünbuch der Kommission sieht er dabei als wichtigen Vorstoß für eine europäische Herangehensweise, um die Regulierung und Aufsicht des Schattenbankwesens in der EU weiter zu verbessern.



Drucksache 338/12

... In ihrem kürzlich vorgelegten Beschäftigungspaket hat die Kommission konkrete Maßnahmen für eine beschäftigungsintensive wirtschaftliche Erholung in der gesamten EU vorgeschlagen. Die auf die Erschließung des Potenzials zur Schaffung von Arbeitsplätzen angelegten Maßnahmen in wichtigen Sektoren wie IKT (Informationsund Kommunikationstechnologien), Gesundheitswesen und grüne Wirtschaft erfordern die Zusammenarbeit von Kommission, Mitgliedstaaten, Sozialpartnern sowie öffentlichen und privaten Akteuren. Von der verstärkten Überwachung der nationalen Beschäftigungspläne durch das von der Kommission vorgeschlagene Benchmarking- und Scoreboard-Verfahren werden weitere Impulse für beschäftigungsfördernde Reformen ausgehen, zu denen auch die engere Verknüpfung der länderspezifischen Empfehlungen mit der Zuteilung von Mitteln aus den Strukturfonds, insbesondere dem Europäischen Sozialfonds, beitragen dürfte, die die Kommission für den kommenden Programmzeitraum (2014-2020) vorgeschlagen hat.



Drucksache 134/12

... (6) Der Rat für Finanzstabilität (Financial Stability Board - FSB) forderte am 20. Oktober 2010 eine Stärkung der zentralen Marktinfrastrukturen und sprach sich für die Überarbeitung und den Ausbau der bestehenden Standards aus9. Der Ausschuss für Zahlungsverkehrs- und Abrechnungssysteme (CPSS) der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich (BIZ) und die Internationale Organisation der Wertpapieraufsichtsbehörden (IOSCO) stehen kurz vor Abschluss der Arbeiten an einem Entwurf für weltweite Standards. Diese Standards sollen die BIZ-Empfehlungen aus dem Jahr 2001 ersetzen, die auf europäischer Ebene 2009 durch unverbindliche Leitlinien des Europäischen Systems der Zentralbanken (ESZB) und des Ausschusses der europäischen Wertpapierregulierungsbehörden (CESR) angepasst wurden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 134/12




Begründung

1. Kontext des Vorschlags

2. Ergebnisse der Anhörungen interessierter Kreise der Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte

3.1. Rechtsgrundlage

3.2. Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit

3.3. Einzelerläuterung zum Vorschlag

3.3.1. Anwendungsbereich des Vorschlags Titel I

3.3.2. Wertpapierabrechnung Titel II

3.3.3. Zentralverwahrer Titel III

Zulassung und Beaufsichtigung von Zentralverwahrern Kapitel I

Anforderungen für Zentralverwahrer und Normenkollision Kapitel II und III

Zugang zu Zentralverwahrern Kapitel IV

3.3.4. Als Verrechnungsstelle benannte Kreditinstitute Titel IV

3.3.5. Sanktionen Titel V

3.3.6. Einhaltung der Artikel 290 und 291 AEUV

4. Auswirkungen auf den Haushalt

Vorschlag

Titel I
Gegenstand, Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen

Artikel 1
Gegenstand und Geltungsbereich

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Titel II
Wertpapierabrechnung

Kapitel I
Verbuchung im Effektengiro

Artikel 3
Verbuchung im Effektengiro

Artikel 4
Durchsetzung

Kapitel II
Abrechnungsperioden

Artikel 5
Vorgesehene Abrechnungstage

Kapitel III
Abrechnungsdisziplin

Artikel 6
Maßnahmen zur Verhinderung gescheiterter Abwicklungen

Artikel 7
Maßnahmen gegen gescheiterte Abwicklungen

Artikel 8
Durchsetzung

Titel III
Zentralverwahrer

Kapitel I
Zulassung und Beaufsichtigung von Zentralverwahrern

Abschnitt 1
für die Zulassung Beaufsichtigung von Zentralverwahrern Zuständige Behörden

Artikel 9
Zuständige Behörde

Artikel 10
Benennung der zuständigen Behörde

Artikel 11
Maßgebliche Behörden

Artikel 12
Zusammenarbeit zwischen den Behörden

Artikel 13
Krisensituationen

Abschnitt 2
Zulassungsbedingungen -Verfahren für Zentralverwahrer

Artikel 14
Zulassung eines Zentralverwahrers

Artikel 15
Zulassungsverfahren

Artikel 16
Auswirkungen der Zulassung

Artikel 17
Ausweitung und Auslagerung der Tätigkeiten und Dienstleistungen

Artikel 18
Entzug der Zulassung

Artikel 19
Zentralverwahrer-Verzeichnis

Abschnitt 3
Beaufsichtigung von Zentralverwahrern

Artikel 20
Überprüfung und Bewertung

Abschnitt 4
Erbringung von Dienstleistungen in einem Anderen Mitgliedstaat

Artikel 21
Freier Dienstleistungsverkehr in anderen Mitgliedstaaten

Artikel 22
Kooperation zwischen den Behörden des Herkunfts- und des Aufnahmemitgliedstaats

Abschnitt 5
Beziehungen zu Drittländern

Artikel 23
Drittländer

Kapitel II
Anforderungen für Zentralverwahrer

Abschnitt 1
Organisatorische Anforderungen

Artikel 24
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 25
Geschäftsleitung, Leitungsorgan und Aktionäre

Artikel 26
Nutzerausschuss

Artikel 27
Aufbewahrungspflichten

Artikel 28
Auslagerung

Abschnitt 2
Wohlverhaltensregeln

Artikel 29
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 30
Beteiligungsvorschriften

Artikel 31
Transparenz

Artikel 32
Verfahren der Kommunikation mit Teilnehmern und anderen Marktinfrastrukturen

Abschnitt 3
Anforderungen für Dienstleistungen der Zentralverwahrer

Artikel 33
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 34
Integrität der Emission

Artikel 35
Schutz der Wertpapiere der Teilnehmer

Artikel 36
Wirksamkeit von Abrechnungen

Artikel 37
Barabrechnung

Artikel 38
Regeln und Verfahren bei Ausfall eines Teilnehmers

Abschnitt 4
Aufsichtsrechtliche Anforderungen

Artikel 39
Allgemeine Anforderungen

Artikel 40
Rechtliche Risiken

Artikel 41
Allgemeines Geschäftsrisiko

Artikel 42
Operationelle Risiken

Artikel 43
Anlagerisiken

Artikel 44
Eigenkapitalanforderungen

Abschnitt 5
Anforderungen für Verbindungen der Zentralverwahrer

Artikel 45
Verbindungen der Zentralverwahrer

Kapitel III
Rechtskollision

Artikel 46
Auf Eigentumsaspekte anwendbares Recht

Kapitel IV
Zugang zu Zentralverwahrern

Abschnitt 1
Zugang der Emittenten zu Zentralverwahrern

Artikel 47
Begebung bei einem beliebigen in der EU-zugelassenen Zentralverwahrer

Abschnitt 2
Zugang von Zentralverwahrern untereinander

Artikel 48
Normale Zugangsverbindung

Artikel 49
Kundenspezifische Zugangsverbindung

Artikel 50
Verfahren für Zentralverwahrer-Verbindungen

Abschnitt 3
Zugang zwischen einem Zentralverwahrer einer Anderen Marktinfrastruktur

Artikel 51
Zugang zwischen einem Zentralverwahrer und einer anderen Marktinfrastruktur

Titel IV
Zur Erbringung bankartiger Nebendienstleistungen für Teilnehmer der Zentralverwahrer Benannte Kreditinstitute

Artikel 52
Genehmigung zur Erbringung bankartiger Nebendienstleitungen

Artikel 53
Verfahren zur Erteilung oder Ablehnung der Genehmigung

Artikel 54
Erweiterung der bankartigen Nebendienstleitungen

Artikel 55
Entzug der Genehmigung

Artikel 56
Zentralverwahrer- Verzeichnis

Artikel 57
Aufsichtsrechtliche Anforderungen an zur Erbringung bankartiger Nebendienstleistungen benannte Kreditinstitute

Artikel 58
Beaufsichtigung der zur Erbringung bankartiger Nebendienstleistungen benannten Kreditinstitute

Titel V
Sanktionen

Artikel 59
Verwaltungsrechtliche Sanktionen und Maßnahmen

Artikel 60
Sanktionsbefugnisse

Artikel 61
Wirksame Anwendung der Sanktionen

Artikel 62
Meldung von Verstößen

Titel VI
Delegierte Rechtsakte, Übergangsbestimmungen,

Artikel 63
Übertragung von Befugnissen

Artikel 64
Ausübung der Befugnisübertragung

Artikel 65
Durchführungsbefugnisse

Artikel 66
Ausschussverfahren

Artikel 67
Übergangsbestimmungen

Artikel 68
Änderung der Richtlinie 98/26/EG

Artikel 69
Berichte und Überprüfung

Artikel 70
Inkrafttreten und Anwendung

Anhang
Liste der Dienstleistungen

Abschnitt
A Kerndienstleistungen der Zentralverwahrer

Abschnitt
B Nichtbankartige Nebendienstleistungen der Zentralverwahrer

Abschnitt
C Bankartige Nebendienstleistungen

Anhang
Finanzbogen


 
 
 


Drucksache 546/1/12

... Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, im weiteren Verfahren zu prüfen, ob und welche Alternativen zur Zuständigkeit der EZB in Betracht kommen, um Interessenkonflikte zwischen Geldpolitik und Bankenaufsicht auszuschließen. Er regt an, die Prüfung besonders darauf zu richten, den Europäischen Ausschuss für Systemrisiken (European Systemic Risk Board -

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 546/1/12




Zum Verordnungsvorschlag allgemein

Zu einzelnen Vorschriften

Schlussbemerkung


 
 
 


Drucksache 464/12

... es) - eine Schlichtung im Luftverkehr auf eine gesetzliche Grundlage gestellt werden. Diese setzt zunächst auf die Freiwilligkeit der Teilnahme an einer Schlichtung durch die Möglichkeit, privatrechtlich organisierte Einrichtungen als Schlichtungsstellen anzuerkennen. Die im Bundesverband der Deutschen Luftverkehrswirtschaft e.V. (BDL) zusammengeschlossenen deutschen Luftfahrtunternehmen und die in dem Board of Airline Representatives in Germany e.V. (BARIG) organisierten ausländischen Luftfahrtunternehmen haben sich nach Gesprächen mit der Bundesregierung zu einer freiwilligen Teilnahme an einer Schlichtung durch eine privatrechtlich organisierte Schlichtungsstelle bereit gefunden. Ist auch die sich in der freiwilligen Teilnahme ausdrückende Akzeptanz durch die Luftfahrtunternehmen für den Erfolg einer Schlichtung essentiell, so soll aber ebenso den Fluggästen nicht freiwillig teilnehmender Luftfahrtunternehmen mit der in diesem Gesetzentwurf vorgesehenen Möglichkeit zur Anrufung einer behördlichen Schlichtungsstelle ein verbesserter Verbraucherschutz ermöglicht werden. Damit gibt die Bundesregierung zugleich ihrer Erwartung Ausdruck, dass auch die an einer behördlichen Schlichtung teilnehmenden Luftfahrtunternehmen die Vorteile einer Schlichtung noch erkennen werden.

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Drucksache 464/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Luftverkehrsgesetzes

5. Unterabschnitt Schlichtung

§ 57
Privatrechtlich organisierte Schlichtung

§ 57a
Behördliche Schlichtung

§ 57b
Gemeinsame Vorschriften

§ 57c
Verordnungsermächtigungen

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ziel des Gesetzentwurfs

II. Wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs

III. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

V. Gesetzesfolgen

1. Nachhaltigkeitsaspekte

2. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

3. Erfüllungsaufwand

a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

c Erfüllungsaufwand der Verwaltung

4. Weitere Kosten

5. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu § 57

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu § 57a

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 57b

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 57c

Zu Nummer 4

Zu Artikel 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1791: Gesetz zur Schlichtung im Luftverkehr


 
 
 


Drucksache 709/11 (Beschluss)

... Seit dem 1. Januar 2010 ist die Untersuchung des Abgasverhaltens bei allen Kraftfahrzeugen Teil der Hauptuntersuchung. Da sie auch weiterhin als eigenständiger Teil z.B. durch anerkannte Kfz-Werkstätten durchgeführt und dann bei der Hauptuntersuchung beigesteuert werden kann, beinhaltet die Gebührenordnung hierfür auch weiterhin eine eigene Gebühr. Bei einer gemeinsamen Durchführung von Haupt- und Abgasuntersuchung ergibt sich die Gebühr aus der Summe der Einzelgebühren. Um die durch die gemeinsame Prüfung erzielte Zeitersparnis zu berücksichtigen, wird die Gebühr für die Abgasuntersuchung bislang mit dem Faktor 0,7 multipliziert. Zusätzlich wird bei Fahrzeugen, bei denen auf die Abgasmessung am Abgasendrohr verzichtet werden kann (On Board Diagnose-Fahrzeuge mit Erstzulassung ab dem 1. Januar 2006), eine nochmals verringerte Gebühr in Ansatz gebracht. Diese Gebührensystematik - verbunden mit der zusätzlichen Unterscheidung zwischen den Antriebsarten (Otto- oder Dieselmotor sowie Alternativantriebe) - hat letztlich dazu geführt, dass bis zu 14 unterschiedliche Gebühren gebildet werden müssen. Untersuchungen unter anderem des Zentralverbandes des Deutschen Kraftfahrzeuggewerbes e.V. haben gezeigt, dass dieses Gebührendurcheinander auf zwei Gebührentatbestände reduziert werden kann. Zudem hat sich in der Praxis gezeigt, dass die gemeinsame Durchführung von Haupt- und Abgasuntersuchung nicht zu einer Steigerung der Effektivität (Zeitersparnis) um 30 Prozent, sondern lediglich um maximal 15 Prozent führt. Entsprechend wird der Multiplikationsfaktor auf 0,85 angepasst.

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Drucksache 709/11 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 01 - neu - § 3 Absatz 1 Satz 3 FZV Nummer 02 - neu - § 6 Absatz 1 Satz 2 Nummer 3, Absatz 4 Nummer 4 Buchstabe d, Absatz 4 Nummer 5 - neu - FZV

Zu Nummer 01

Zu Nummer 02

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

2. Zu Artikel 1 Nummer 1a - neu - § 9 Absatz 2 Satz 1 Nummer 6, Nummer 7, Nummer 8 - neu - FZV

3. Zu Artikel 1 Nummer 2a - neu - § 11 Absatz 1 Satz 2, Absatz 5 FZV

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

4. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 14 Absatz 1 Satz 1 FZV

5. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe b § 24 Absatz 1 Nummer 6 FZV

6. Zu Artikel 1 Nummer 10a - neu - Anlage 1 zu § 8 Absatz 1 Satz 3 Nummer 1 und 2 FZV

7. Zu Artikel 1 Nummer 10b - neu - Anlage 1 zu § 8a Absatz 1 Satz 3 Nummer 1 und 2 FZV und Zu Artikel 6 Satz 1 und Satz 2 - neu - FZV

8. Zu Artikel 1 Nummer 10c - neu - Anlage 1 zu § 8 Absatz 1 Satz 3 Nummer 1 und 2 FZV

9. Zu Artikel 1 Nummer 10d - neu - Anlage 1 zu § 8 Absatz 1 Satz 3 Nummer 1 und 2 FZV

10. Zu Artikel 1 Nummer 12 Anlage 4 Abschnitt 1 Nummer 4 Satz 7, Abschnitt 2a Nummer 4 Satz 3, Abschnitt 6 Nummer 4 Satz 4 Buchstabe b Satz 1 und 2 FZV

Abschnitt 2a
Wechselkennzeichen

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

11. Zu Artikel 3 Anlage zu § 1 GebOSt

'Artikel 3 Änderung der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr

Zu Nummer 1

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 12

Zu Nummer 14

Zu Nummer 17

12. Zu Artikel 5a - neu - § 19 Absatz 1 Satz 6 - neu -,

'Artikel 5a Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

13. Zu Artikel 6


 
 
 


Drucksache 709/15/11

... Seit dem 1. Januar 2010 ist die Untersuchung des Abgasverhaltens bei allen Kraftfahrzeugen Teil der Hauptuntersuchung. Da sie auch weiterhin als eigenständiger Teil z.B. durch anerkannte Kfz-Werkstätten durchgeführt und dann bei der Hauptuntersuchung beigesteuert werden kann, beinhaltet die Gebührenordnung hierfür auch weiterhin eine eigene Gebühr. Bei einer gemeinsamen Durchführung von Haupt- und Abgasuntersuchung ergibt sich die Gebühr aus der Summe der Einzelgebühren. Um die durch die gemeinsame Prüfung erzielte Zeitersparnis zu berücksichtigen, wird die Gebühr für die Abgasuntersuchung bislang mit dem Faktor 0,7 multipliziert. Zusätzlich wird bei Fahrzeugen, bei denen auf die Abgasmessung am Abgasendrohr verzichtet werden kann (On Board Diagnose-Fahrzeuge mit Erstzulassung ab dem 1. Januar 2006), eine nochmals verringerte Gebühr in Ansatz gebracht. Diese Gebührensystematik - verbunden mit der zusätzlichen Unterscheidung zwischen den Antriebsarten (Otto- oder Dieselmotor sowie Alternativantriebe) - hat letztlich dazu geführt, dass bis zu 14 unterschiedliche Gebühren gebildet werden müssen. Untersuchungen unter anderem des Zentralverbandes des Deutschen Kraftfahrzeuggewerbes e.V. haben gezeigt, dass dieses Gebührendurcheinander auf zwei Gebührentatbestände reduziert werden kann. Zudem hat sich in der Praxis gezeigt, dass die gemeinsame Durchführung von Haupt- und Abgasuntersuchung nicht zu einer Steigerung der Effektivität (Zeitersparnis) um 30 Prozent, sondern lediglich um maximal 15 Prozent führt. Entsprechend wird der Multiplikationsfaktor auf 0,85 angepasst.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 709/15/11




Zu Artikel 3

'Artikel 3 Änderung der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr


 
 
 


Drucksache 407/11 Board

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 407/11




Begründung

1. Hintergrund des vorgeschlagenen Rechtsakts

2. Konsultation der Betroffenen Kreise Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

4. Auswirkungen auf den Haushalt

Artikel 1
Gegenstand und Geltungsbereich

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Expositionsgrenzwerte, Orientierungswerte und Auslösewerte

Artikel 4
Ermittlung der Exposition und Bewertung der Risiken

Artikel 5
Maßnahmen zur Vermeidung oder Verringerung der Risiken

Artikel 8
Gesundheitsüberwachung

Artikel 11
Ausübung der Befugnisübertragung

Artikel 12
Dringlichkeitsverfahren

Artikel 14
Umsetzung


 
 
 


Drucksache 265/1/11

... Seit dem 1. Januar 2010 ist die Untersuchung des Abgasverhaltens bei allen Kraftfahrzeugen Teil der Hauptuntersuchung. Da sie auch weiterhin als eigenständiger Teil z.B. durch anerkannte Kfz-Werkstätten durchgeführt und dann bei der Hauptuntersuchung beigesteuert werden kann, beinhaltet die Gebührenordnung hierfür auch weiterhin eine eigene Gebühr. Bei einer gemeinsamen Durchführung von Haupt- und Abgasuntersuchung ergibt sich die Gebühr aus der Summe der Einzelgebühren. Um die durch die gemeinsame Prüfung erzielte Zeitersparnis zu berücksichtigen, wird die Gebühr für die Abgasuntersuchung bislang mit dem Faktor 0,7 multipliziert. Zusätzlich wird bei Fahrzeugen, bei denen auf die Abgasmessung am Abgasendrohr verzichtet werden kann (OnBoardDiagnose-Fahrzeuge mit Erstzulassung ab dem 1. Januar 2006), eine nochmals verringerte Gebühr in Ansatz gebracht. Diese Gebührensystematik - verbunden mit der zusätzlichen Unterscheidung zwischen den Antriebsarten (Otto- oder Dieselmotor sowie Alternativantriebe) - hat letztlich dazu geführt, dass bis zu 14 unterschiedliche Gebühren gebildet werden müssen. Untersuchungen unter anderem des Zentralverbandes des Deutschen Kraftfahrzeuggewerbes haben gezeigt, dass dieses Gebührendurcheinander auf zwei Gebührentatbestände reduziert werden kann. Zudem hat sich in der Praxis gezeigt, dass die gemeinsame Durchführung von Haupt-und Abgasuntersuchung nicht zu einer Steigerung der Effektivität (Zeitersparnis) um 30 Prozent, sondern lediglich um maximal 15 Prozent führt. Entsprechend wird der Multiplikationsfaktor auf 0,85 angepasst.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 265/1/11




1. Zu Artikel 1 Nummer 01 - neu - § 3 Absatz 1 Satz 3 FZV *

2. Zu Artikel 1 Nummer 02 - neu - § 6 Absatz 1 Satz 2 Nummer 3 Absatz 4 Nummer 5 - neu - FZV *

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

3. Zu Artikel 1 Nummer 03 - neu - § 11 Absatz 1 Satz 2 Absatz 5 FZV *

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

4. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe a § 13 Absatz 4 Satz 2 FZV

5. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe b § 13 Absatz 5 Satz 1 FZV

6. Zu Artikel 1 Nummer 4 - neu - Anlage 2 zu § 8 Absatz 1 Satz 4 Nummer 2 Satz 2 und 3 FZV *

7. Zu Artikel 1 Nummer 5 - neu - Anlage 4 Abschnitt 1 Nummer 4 Satz 7 FZV *

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe n

Zu Buchstabe d

8. Zu Artikel 1 Nummer 6 - neu - Anlage 4 Abschnitt 6 Nummer 4 Buchstabe b Satz 1 und 2 FZV *

9. Zu Artikel 2 Nummer 01 - neu - § 19 Absatz 1 Satz 6 - neu - StVZO * In Artikel 2 ist der Nummer 1 folgende Nummer voranzustellen:

10. Zu Artikel 2 Nummer 02 - neu - § 19 Absatz 5 Satz 1 - neu - StVZO * **

Zu Artikel 2 Nummer 03

11. a In Absatz 1 werden nach Satz 3 die folgenden Sätze eingefügt:

12. b Nach Absatz 1 wird folgender Absatz eingefügt:

13. Zu Artikel 2 Nummer 04 - neu - § 52 Absatz 11 - neu - StVZO **

14. Zu Artikel 2 Nummer 05 - neu - § 69a Absatz 2 Nummer 1a - neu - StVZO *

15. Zu Artikel 2 Nummer 06 - neu - § 72 Absatz 2 StVZO *

16. Zu Artikel 5 Nummer 3 - neu - Anlage zu § 1 GebOSt *

17. Zu Artikel 5 Nummer 4 - neu - Anlage zu § 1 GebOSt *

18. Zu Artikel 5 Nummer 5 - neu - Anlage zu § 1 GebOSt *

19. Zu Artikel 5 Nummer 6 - neu - Anlage zu § 1 GebOSt *

20. Zu Artikel 5 Nummer 7 - neu - Anlage zu § 1 GebOSt *

21. Zu Artikel 5 Nummer 8 - neu - Anlage zu § 1 GebOSt *

22. Zu Artikel 5 Nummer 9 - neu - Anlage zu § 1 GebOSt *

23. Zu Artikel 5 Nummer 10 - neu - Anlage zu § 1 GebOSt *

24. Zu Artikel 5 Nummer 11 - neu - Anlage zu § 1 GebOSt *

25. Zu Artikel 5 Nummer 12 - neu - Anlage zu § 1 GebOSt *

26. Zu Artikel 5 Nummer 13 - neu - Anlage zu § 1 GebOSt *

27. Zu Artikel 5 Nummer 14 - neu - Anlage zu § 1 GebOSt *

28. Zu Artikel 5 Nummer 15 - neu - und Nummer 16 - neu - Anlage zu § 1 GebOSt *

29. Zu Artikel 6 Nummer 23 - neu - Anlage zu § 1 GebOSt * In Artikel 6 ist der Nummer 22 folgende Nummer anzufügen:

30. Zu Artikel 6 Nummer 24 - neu - und 25 - neu - Anlage zu § 1 GebOSt *


 
 
 


Drucksache 86/11

... 11. Die FuE-Intensität der EU-27 lag 2009 bei 2,01 % des BIP, die der USA dagegen bei 2,77 % (2008) und die Japans bei 3,44 % (2007). Weitere Informationen enthält der Europäische Innovationsanzeigers 2010, abrufbar unter http://ec.europa.eu/enterprise/policies/innovation/facts-figures-analysis/innovationscoreboard/index_en.htm



Drucksache 739/11

... Für die internationale Ebene gab der Rat für Finanzstabilität (Financial Stability Board, FSB) im Oktober 2010 Grundsätze zur Verringerung des Rückgriffs von Behörden und Finanzinstituten auf Ratings aus 6 . Laut diesen Grundsätzen sollten Verweise auf derartige Ratings aus Rechtsvorschriften gestrichen oder ersetzt werden, sofern geeignete andere Bonitätsstandards verfügbar sind, und die Anleger aufgefordert werden, ihre eigenen Bonitätsbewertungen vorzunehmen. Diese Grundsätze wurden im November 2010 auf dem G20-Gipfel in Seoul gebilligt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 739/11




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

2. Ergebnisse der Anhörungen interessierter Kreise der Folgenabschätzungen

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

3.1. Rechtsgrundlage

3.3. Einhaltung der Artikel 290 und 291 AEUV

3.4. Erläuterung des Vorschlags

3.4.1. Ausweitung des Geltungsbereichs der Verordnung auf Rating-Outlooks

3.4.2. Änderungen in Bezug auf die Verwendung von Ratings

3.4.3. Änderungen in Bezug auf die Unabhängigkeit der Ratingagenturen

3.4.4. Änderungen in Bezug auf die Offenlegung von Informationen über Methoden der Ratingagenturen, Ratings und Rating-Outlooks

3.4.5. Änderungen in Bezug auf Länderratings

3.4.6. Änderungen in Bezug auf die Vergleichbarkeit von Ratings und Ratinggebühren

3.4.7. Änderungen in Bezug auf die zivilrechtliche Haftung von Ratingagenturen gegenüber Anlegern

3.4.8. Sonstige Änderungen

3.4.9 Die Frage der Europäischen Ratingagentur

4. Auswirkungen auf den Haushalt

Vorschlag

Artikel 1
Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1060/2009

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 5a
Übermäßiger Rückgriff auf Ratings durch Finanzinstitute

Artikel 5b
Rückgriff auf Ratings durch die Europäischen Aufsichtsbehörden und den Europäischen Ausschuss für Systemrisiken

Artikel 6a
Interessenkonflikte im Zusammenhang mit Investitionen in Ratingagenturen

Artikel 6b
Höchstlaufzeit der vertraglichen Beziehungen zu einer Ratingagentur

Artikel 8a
Informationen zu strukturierten Finanzinstrumenten

Artikel 8b
Doppeltes Rating strukturierter Finanzinstrumente

Artikel 11a
Europäischer Ratingindex

Titel IIIa
Zivilrechtliche Haftung der Ratingagenturen

Artikel 35a
Zivilrechtliche Haftung

Artikel 2
Inkrafttreten

Anhang I

Anhang II

Anhang III


 
 
 


Drucksache 378/11

... Berufsangehörige können Schwierigkeiten mit der Anerkennung ihrer Qualifikationen haben, wenn hinsichtlich des Umfangs der als Teil des Berufs ausgeübten Wirtschaftstätigkeiten Unterschiede zwischen ihrem Herkunftsmitgliedstaat und dem Mitgliedstaat, in dem sie sich niederlassen wollen, bestehen. Dies ist beispielsweise beim Beruf des „Snowboardlehrers“ der Fall, den es in einigen Mitgliedstaaten als eigenständigen Beruf gibt, während in anderen Mitgliedstaaten Snowboardunterricht von Skilehrern erteilt wird.



Drucksache 189/11

... 20. ‘Enhancing stakeholder diversity in the Board room’, Reihe ‘The Erfurt meetings’ Nr. 1, März 2008, Herausgeber der 'European Citizens’ Seminare e.V. (Erfurt, Deutschland).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 189/11




Grünbuch Europäischer Corporate Governance-Rahmen Text von Bedeutung für den EWR

1. Verwaltungsrat

1.1 Zusammensetzung des Verwaltungsrats

1.1.1 Berufliche Vielfalt

1.1.2 Internationale Diversität

1.1.3 Geschlechterspezifische Diversität

1.2 Verfügbarkeit und zeitliches Engagement

1.3 Beurteilung des Verwaltungsrats

1.4 Vergütung von Verwaltungsratsmitgliedern

1.5 Risikomanagement

2. Aktionäre

2.1 Mangelndes Engagement der Aktionäre

2.2 Kurzfristiges Denken auf den Kapitalmärkten

2.3 Bevollmächtigtenverhältnis zwischen institutionellen Anlegern und Vermögensverwaltern

2.3.1 Kurzfristiges Denken und Vermögensverwaltungsverträge

2.3.1 Mangelnde Transparenz bei der Wahrnehmung treuhänderischer Verpflichtungen

2.4 Sonstige mögliche Hindernisse für das Engagement institutioneller Anleger

2.4.1 Interessenkonflikte

2.4.2 Hindernisse für die Zusammenarbeit zwischen Aktionären

2.5 Berater für die Stimmrechtsvertretung „Proxy advisors

2.6 Identifizierung der Aktionäre

2.7 Schutz von Minderheitsaktionären

2.7.1 Möglichkeiten für ein Engagement und die Funktionsweise des Grundsatzes „Mittragen oder Begründen ‘comply or explain’ im Falle eines Mehrheitsaktionärs oder eines Aktionärs mit beherrschendem Einfluss

2.7.2 Schutz gegen möglichen Missbrauch

2.8 Kapitalbeteiligung von Arbeitnehmern

3. der Grundsatz „Mittragen ODER Begründen ‘COMPLY OR EXPLAIN’ – überwachung Umsetzung der Corporate Governance-Kodizes

3.1 Verbesserung der Qualität der Erläuterungen in Corporate Governance-Erklärungen

3.2 Bessere Überwachung der Corporate Governance

4. Nächste Schritte

Anhang 1
Fragenkatalog

Allgemeine Fragen

3 Verwaltungsrat

3 Aktionäre

Überwachung und Umsetzung der Corporate Governance- Kodizes

Anhang 2
Aufstellung der EU-Maßnahmen auf dem Gebiet der Corporate Governance


 
 
 


Drucksache 809/11

... (b) Beiträge zur Überwachung der Verwirklichung der Innovationsunion (Scoreboards, Entwicklung von Indikatoren usw., Betrieb eines öffentlichen Systems für die Ermittlung und Bereitstellung relevanter Informationen);



Drucksache 877/11

... 17. http://ec.europa.eu/consumers/consumer research/editions/docs/6th edition scoreboard de.pdf. Für einige Dienstleistungsbereiche, etwa Stromversorgung und Bankkonten, hat die Kommission detailliertere Marktstudien durchgeführt (Zugang über die genannte Webadresse).



Drucksache 28/11

... - die Einrichtung eines Europäischen Ausschusses für Systemrisiken ("European Systemic Risk Board " / ESRB), der die potenziellen Risiken für die Finanzmarktstabilität, die sich aus makroökonomischen Entwicklungen und aus Entwicklungen innerhalb des Finanzsystems insgesamt ergeben, überwachen und bewerten soll.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 28/11




Übermittlung gemäß dem im Protokoll Nr. 2 zum Vertrag über die Europäische Union und zum Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union vorgesehenen Verfahren über die Anwendung der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit

Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

2. Anhörung der interessierten Kreise

3. Folgenabschätzung

4. Rechtliche Aspekte

5. Auswirkungen auf den Haushalt

6. Einzelerläuterungen zum Vorschlag

6.1 Weitere Änderungen an der Solvabiliät-II-Richtlinie

5 Übergangsbestimmungen

Änderungen in Bezug auf Stufe-2-Ermächtigungen

Aufnahme der Europäischen Genossenschaft SCE in die Liste der zulässigen Formen von Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen

Absolute Untergrenze der Mindestkapitalanforderung in Euro

Verlängerung der Umsetzungsfrist um zwei Monate

Vorschlag

Artikel 50
Delegierte Rechtsakte

Artikel 52
Informationen für die Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung und von ihr vorzulegende Berichte

Artikel 56
Bericht über Solvabilität und Finanzlage: delegierte Rechtsakte und Durchführungsrechtsakte

Artikel 77a
Von der Europäischen Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche

Artikel 86
Delegierte Rechtsakte und Durchführungsrechtsakte

Artikel 92
Delegierte Rechtsakte und Durchführungsrechtsakte

Artikel 97
Delegierte Rechtsakte und Durchführungsrechtsakte

Artikel 99
Delegierte Rechtsakte und Durchführungsrechtsakte

Artikel 109a
In die Standardformel einfließende harmonisierte technische Daten: Rolle der Europäischen

Artikel 111
Delegierte Rechtsakte und Durchführungsrechtsakte

Artikel 114
Delegierte Rechtsakte und Durchführungsrechtsakte

Artikel 127
Delegierte Rechtsakte und Durchführungsrechtsakte

Artikel 130
Delegierte Rechtsakte

Artikel 135
Delegierte Rechtsakte

Artikel 143
Delegierte Rechtsakte

Artikel 234
Delegierte Rechtsakte

Artikel 241
Tochterunternehmen eines Versicherungs- oder Rückversicherungsunternehmens: delegierte Rechtsakte

Artikel 259
Berichterstattung der EIOPA

Artikel 301a
Ausübung der Befugnisübertragung

Artikel 301b
Widerruf der Befugnisübertragung

Artikel 301c
Einwände gegen delegierte Rechtsakte

ABSCHNITT 3 In delegierten Rechtsakten festgelegte Übergangsmaßnahmen

Artikel 308a
Übergangsbestimmungen

Artikel 308b
Delegierte Rechtsakte

Artikel 3
Umsetzung

Artikel 4
Inkrafttreten

Artikel 5
Adressaten


 
 
 


Drucksache 800/11

... 3. Die Kommission wird ermächtigt, zur Änderung der Definition des Ausdrucks "internationale Prüfungsstandards" in Absatz 2 delegierte Rechtsakte gemäß Artikel 48a zu erlassen. Bei der Wahrnehmung dieser Befugnis trägt die Kommission etwaigen Änderungen der ISA durch die IFAC, der Stellungnahme des Public Interest Oversight Board zu diesen Änderungen und jeglicher sonstigen Entwicklung im Prüfungswesen und im Prüfungsgewerbe Rechnung.

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Drucksache 800/11




Begründung

1. Kontext des Vorschlags

2. Anhörung der interessierten Kreise

3. Folgenabschätzung

4. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

4.1. Rechtsgrundlage

4.2. Subsidiarität und Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

4.3. Einzelerläuterung zum Vorschlag

5. Auswirkungen auf den Haushalt

Vorschlag

Artikel 1
Änderungen

Artikel 3a
Grenzüberschreitende Erbringung von Dienstleistungen durch Abschlussprüfer

Artikel 3b
Anerkennung von Prüfungsgesellschaften

Artikel 14
Zulassung von Abschlussprüfern aus anderen Mitgliedstaaten

Artikel 26
Prüfungsstandards

Artikel 32a
Übertragung von Aufgaben

Kapitel Xa
besondere Bestimmungen für die Abschlussprüfung BEI kleinen mittleren Unternehmen

Artikel 43a
Vereinfachte Prüfung von mittleren Unternehmen

Artikel 43b
Kleine Unternehmen

Artikel 48a
Ausübung der Befugnisübertragung

Artikel 2
Umsetzung

Artikel 3
Inkrafttreten

Artikel 4
Adressaten Diese Richtlinie ist an die Mitgliedstaaten gerichtet. Geschehen zu Brüssel am


 
 
 


Drucksache 738/11

... Für die internationale Ebene gab der Rat für Finanzstabilität (Financial Stability Board, FSB) im Oktober 2010 Grundsätze zur Verringerung des Rückgriffs von Behörden und Finanzinstituten auf externe Ratings aus.7 Diesen Grundsätzen zufolge sollten Verweise auf derartige Ratings aus Rechtsvorschriften gestrichen oder ersetzt werden, sofern geeignete andere Bonitätsstandards verfügbar sind, und die Anleger aufgefordert werden, ihre eigenen Bonitätsbewertungen vorzunehmen. Diese Grundsätze wurden im November 2010 auf dem G20-Gipfel in Seoul gebilligt.

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Drucksache 738/11




Vorschlag

Begründung

1. Hintergrund des vorgeschlagenen Rechtsakts

2. Ergebnisse der Beratungen mit den interessierten Parteien der Folgenabschätzungen

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

3.1. Rechtsgrundlage

3.2. Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit

3.3. Erläuterung des Vorschlags

3.3.1. Änderung der Richtlinie 2009/65/EG über OGAW

3.3.2. Änderung der Richtlinie 2011/61/EU über die Verwalter alternativer Investmentfonds

3.3.3. Umsetzung

4. Auswirkungen auf den Haushalt

Vorschlag

Artikel 1
Änderung der Richtlinie 2009/65/EG

Artikel 2
Änderung der Richtlinie 2011/61/EU

Artikel 3
Umsetzung

Artikel 4
Inkrafttreten

Artikel 5
Adressaten


 
 
 


Drucksache 89/11

... - unter Hinweis auf das Arbeitsdokument der Dienststellen der Kommission vom 29. März 2010 mit dem Titel „Consumer Markets Scoreboard - Consumers at Home in the Internal Market - Monitoring the integration of the retail Internal Market and Benchmarking the Consumer Environment in Member States“ (SEK(2010)0385),



Drucksache 722/11

... ), das Berichterstattungstool für die Programmaktivitäten (Activity Reporting Tool - ART2), die elektronische Taxud-Online-Projektverwaltung (Taxud electronic management of project online - Tempo), das Tool für die Diensteverwaltung (Service management tool - SMT), das Nutzer-Verwaltungssystem (User management system - UM), das BPM-System, die Verfügbarkeitsanzeige (Availability dashboard) und AvDB, das IT-Portal für die Diensteverwaltung (IT service management portal), Verzeichnis- und Nutzerzugangsverwaltung (directory and user access management);



Drucksache 232/11

... 44. Consumer Condition Scoreboard, 5th edition: http://ec.europa.eu/consumers/strategy/docs/5th_edition_scoreboard_en.pdf.



Drucksache 733/11

... Auf globaler Ebene wurde durch die Erklärung der G20 vom 2. April 2009 die Verpflichtung untermauert, der Krise mit international kohärenten Anstrengungen entgegenzutreten, die Quantität und Qualität des Eigenkapitals im Bankensystem zu verbessern, eine zusätzliche risikounabhängige Maßnahme zur Eindämmung des Schuldenaufbaus einzuführen, einen Rahmen für stärkere Liquiditätspuffer in Finanzinstituten auszuarbeiten und die Empfehlungen des Rats für Finanzstabilität (Financial Stability Board, FSB) zur Minderung der Prozyklik umzusetzen.

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Drucksache 733/11




Vorschlag

Begründung

1. Hintergrund

1.1. Gründe und Ziele

1.1.1. Aufgegriffene Probleme - neue Bestimmungen nach Basel III

1.1.2. Ziele des Vorschlags

1.2. Allgemeiner Rahmen

2. Ergebnisse der Konsultationen der Beteiligten der Folgenabschätzungen

2.1. Konsultation der Beteiligten

2.1.1. CEBS

2.1.2. CRD-Arbeitsgruppe

2.1.3. Andere öffentliche Konsultationen

2.2. Folgenabschätzung

2.2.1. Einzelne Maßnahmen

2.2.2. Politikinstrumente

2.2.3. Gesamtwirkung des Legislativpakets

2.2.4. Bürokratieaufwand

3. Überwachung Evaluierung

4. Rechtliche Aspekte

4.1. Rechtsgrundlage

4.2. Subsidiarität

4.3. Rolle der EBA und Einhaltung der Artikeln 290 und 291 AEUV

4.4. Interaktion und Kohärenz der Elemente des Pakets

5. Ausführliche Erklärung des Vorschlags - Vergleich mit BASEL III

5.1. Maximale Harmonisierung gesamte Verordnung

5.2. Eigenkapitaldefinition Teil 2 :

5.2.1. Abzug von wesentlichen Beteiligungen an Versicherungsunternehmen und Finanzkonglomeraten

5.2.2. Eigenmittel höchster Qualität - Kriterien, Übergang und Besitzstandsregelung

5.2.3. Gegenseitigkeitsgesellschaften, Genossenschaftsbanken und ähnliche Einrichtungen

5.2.4. Minderheitsbeteiligung und bestimmte von Tochtergesellschaften emittierte Kapitalinstrumente

5.2.5. Abzug bestimmter latenter Steueransprüche DTAs

5.3. Behandlung spezifischer Forderungen Teil 3, Titel II, Kapitel 2 :

5.3.1. Behandlung von Forderungen gegenüber KMU

5.3.2. Behandlung von Forderungen aufgrund von Handelsfinanzierungsaktivitäten

5.4. Gegenparteiausfallrisiko Teil 3, Titel II, Kapitel 6 :

5.5. Liquidität Teil 6

5.5.1. Mindestanforderung für die Liquidität

5.5.2. Strukturelle Liquiditätsanforderung

5.6. Verschuldung Teil 7

5.7. Untergrenze von Basel I Teil 13

6. Auswirkungen auf den Haushalt

Vorschlag

TEIL 1 Allgemeine Bestimmungen

Titel I
Gegenstand, Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen

Artikel 1
Anwendungsbereich

Artikel 2
Aufsichtsbefugnisse

Artikel 3
Anwendung strengerer Anforderungen durch Institute

Artikel 4
Begriffsbestimmungen

Titel II
Anwendungsebenen

Kapitel 1
Erfüllung der Anforderungen auf Einzelbasis

Artikel 5
Allgemeine Grundsätze

Artikel 6
Ausnahmen von der Anwendung der Aufsichtsanforderungen auf Einzelbasis

Artikel 7
Ausnahmen von der Anwendung der Liquiditätsanforderungen auf Einzelbasis

Artikel 8
Konsolidierung auf Einzelbasis

Artikel 9
Ausnahmenfür Kreditinstitute, die einer Zentralorganisation ständig zugeordnet sind

Kapitel 2
Aufsichtliche Konsolidierung

Abschnitt 1
Anwendung der Anforderungen auf konsolidierter Basis

Artikel 10
Allgemeine Behandlung

Artikel 11
Finanzholdinggesellschaft oder gemischte Finanzholdinggesellschaft mit einem Kreditinstitut und einer Wertpapierfirma als Tochtergesellschaften

Artikel 12
Anwendung der Offenlegungspflichten auf konsolidierter Basis

Artikel 13
Anwendung der Anforderungen von Teil 5 auf konsolidierter Basis

Artikel 14
Ausnahme von der Anwendung der Eigenmittelanforderungen auf konsolidierter Basis auf Wertpapierfirmengruppen

Artikel 15
Beaufsichtigung von Wertpapierfirmen mit einer Befreiung von den Eigenmittelanforderungen auf konsolidierter Basis

Abschnitt 2
METHODEN der aufsichtlichen Konsolidierung

Artikel 16
Methoden der aufsichtlichen Konsolidierung

Abschnitt 3
Anwendungsbereich der aufsichtlichen Konsolidierung

Artikel 17
Vom Anwendungsbereich der aufsichtlichen Konsolidierung ausgenommene Unternehmen

Artikel 18
Gemeinsame Entscheidungen über Aufsichtsanforderungen

Artikel 19
Gemeinsame Entscheidungen über die Anwendung von Liquiditätsanforderungen

Artikel 20
Teilkonsolidierung von Unternehmen in Drittländern

Artikel 21
Unternehmen in Drittländern

TEIL 2 Eigenmittel

Titel I
Begriffsbestimmungen für Eigenmittel

Artikel 22
Begriffsbestimmungen

Titel II
Bestandteile der Eigenmittel

Kapitel 1
Kernkapital

Artikel 23
Kernkapital

Kapitel 2
Hartes Kernkapital

Abschnitt 1
Posten Instrumente des harten Kernkapitals

Artikel 24
Posten des harten Kernkapitals

Artikel 25
Zu den Posten des harten Kernkapitals zählende Kapitalinstrumente von Gegenseitigkeitsgesellschaften, Genossenschaften und ähnlichen Einrichtungen

Artikel 26
Instrumente des harten Kernkapitals

Artikel 27
Kapitalinstrumente von Gegenseitigkeitsgesellschaften, Genossenschaften und ähnlichen Einrichtungen

Artikel 28
Nichterfüllung der Bedingungen für Instrumente des harten Kernkapitals

Abschnitt 2
Prudential Filter

Artikel 29
Verbriefte Aktiva

Artikel 30
Cash-flow-Sicherungsgeschäfte und Wertveränderungen der Eigenverbindlichkeiten

Artikel 31
Zusätzliche Wertberichtigungen

Artikel 32
Nicht realisierte Gewinne und Verluste zum Fair Value

Abschnitt 3
Abzüge von Posten des harten Kernkapitals, Ausnahmen Alternativen

Unterabschnitt 1
Abzüge von Posten des harten Kernkapitals

Artikel 33
Abzüge von Posten des harten Kernkapitals

Artikel 34
Abzug immaterieller Vermögenswerte

Artikel 35
Abzug von der künftigen Rentabilität abhängiger latenter Steueransprüche

Artikel 36
Nicht von der künftigen Rentabilität abhängige latente Steueransprüche

Artikel 37
Abzug negativer Beträge aus der Berechnung der erwarteten Verlustbeträge

Artikel 38
Abzug der Vermögenswerte leistungsdefinierter Pensionsfonds

Artikel 39
Abzug von Beteiligungen an eigenen Instrumenten des harten Kernkapitals

Artikel 40
Wesentliche Investition in ein relevantes Unternehmen

Artikel 41
Abzug von Beteiligungen an Instrumenten des harten Kernkapitals relevanter Unternehmen und bei Überkreuzbeteiligung eines Instituts mit dem Ziel der künstlichen Erhöhung der Eigenmittel

Artikel 42
Abzug von Beteiligungen an Instrumenten des harten Kernkapitals relevanter Unternehmen

Artikel 43
Abzüge von Beteiligungen an relevanten Unternehmen, an denen das Institut keine wesentliche Investition hält

Artikel 44
Abzug von Beteiligungen an Instrumenten des harten Kernkapitals, wenn ein Institut eine wesentliche Investition an einem relevanten Unternehmen hält

Unterabschnitt 2
Abzug von Posten des harten Kernkapitals - Ausnahmen Alternativen

Artikel 45
Schwellenwertefür Ausnahmen vom Abzug von Posten des harten Kernkapitals

Artikel 46
Abzüge bei konsolidierten Abschlüssen -Ausnahmen und Alternativen

Abschnitt 3
Hartes Kernkapital

Artikel 47
Hartes Kernkapital

Kapitel 3
Zusätzliches Kernkapital

Abschnitt 1
Posten Instrumente des zusätzlichen Kernkapitals

Artikel 48
Posten des zusätzlichen Kernkapitals

Artikel 49
Instrumente des zusätzlichen Kernkapitals

Artikel 50
Beschränkungen hinsichtlich der Streichung von Ausschüttungen aus Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals und Merkmale der Instrumente, die eine Rekapitalisierung des Instituts behindern könnten

Artikel 51
Wertberichtigung oder Umwandlung von Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals

Artikel 52
Nichteinhaltung der Auflagen für Instrumente des zusätzlichen Kernkapitals

Abschnitt 2
Abzüge von Posten des zusätzlichen Kernkapitals

Artikel 53
Abzüge von Posten des zusätzlichen Kernkapitals

Artikel 54
Abzug von Beteiligungen an Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals

Artikel 55
Abzug von Beteiligungen an Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals relevanter Unternehmen und bei Überkreuzbeteiligung eines Instituts mit dem Ziel der künstlichen Erhöhung der Eigenmittel

Artikel 56
Abzug von Beteiligungen an Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals relevanter Unternehmen

Artikel 57
Abzug von Beteiligungen an Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals von relevanten

Abschnitt 3
Zusätzliches Kernkapital

Artikel 58
Zusätzliches Kernkapital

Kapitel 4
Ergänzungskapital

Abschnitt 1
Posten Instrumente des Ergänzungskapitals

Artikel 59
Posten des Ergänzungskapitals

Artikel 60
Instrumente des Ergänzungskapitals

Artikel 61
Amortisierung von Instrumenten des Ergänzungskapitals

Artikel 62
Nichteinhaltung der Auflagen für Instrumente des Ergänzungskapitals

Abschnitt 2
ABZÜGE von Posten des Ergänzungskapitals

Artikel 63
Abzüge von Posten des Ergänzungskapitals

Artikel 64
Abzüge von Beteiligungen an Instrumenten des Ergänzungskapitals und nachrangigen Darlehen

Artikel 65
Abzug von Beteiligungen an Instrumenten des Ergänzungskapitals und nachrangigen Darlehen relevanter Unternehmen und bei Überkreuzbeteiligung eines Instituts mit dem Ziel der künstlichen Erhöhung der Eigenmittel

Artikel 66
Abzug von Beteiligungen an Instrumenten des Ergänzungskapitals und nachrangiger Darlehen relevanter Unternehmen

Artikel 67
Abzug von Instrumenten des Ergänzungskapitals ohne Halten einer wesentlichen Investition an einem relevanten Unternehmen

Abschnitt 3
Ergänzungskapital

Artikel 68
Ergänzungskapital

Kapitel 5
Eigenmittel

Artikel 69
Eigenmittel

Kapitel 6
Allgemeine Anforderungen

Artikel 70
Beteiligungen an nicht zum regulatorischen Kapital zählenden Kapitalinstrumenten beaufsichtigter Unternehmen

Artikel 71
Indirekte Beteiligungen aus dem Halten von Indexpapieren

Artikel 72
Bedingungen für die Verringerung der Eigenmittel

Artikel 73
Zustimmung der Aufsichtsbehörden zur Verringerung der Eigenmittel

Artikel 74
Befristete Ausnahme vom Abzug von Eigenmitteln

Artikel 75
Kontinuierliche Prüfung der Eigenmittelqualität

Titel III
Minderheitsbeteiligungen und durch Tochtergesellschaften begebene Instrumente des zusätzlichen Kernkapitals und des Ergänzungskapitals

Artikel 76

Artikel 77
Qualifiziertes zusätzliches Kernkapital, Kernkapital, Ergänzungskapital und qualifizierte Eigenmittel

Artikel 78
Qualifiziertes zusätzliches Kernkapital und Ergänzungskapital einer Zweckgesellschaft

Artikel 79
Minderheitsbeteiligungen des konsolidierten harten Kernkapitals

Artikel 80
Qualifizierte Kernkapitalinstrumente des konsolidierten Kernkapitals

Artikel 81
Qualifiziertes Kernkapital des konsolidierten zusätzlichen Kernkapitals

Artikel 82
Qualifizierte Eigenmittel der konsolidierten Eigenmittel

Artikel 83
Qualifizierte Eigenmittelinstrumente des konsolidierten Ergänzungskapitals

Titel IV
Qualifizierte Beteiligungen außerhalb des Finanzsektors

Artikel 84
Risikogewichtung und Verbot qualifizierter Beteiligungen außerhalb des Finanzsektors

Artikel 85
Alternative zum Risikogewicht von 1250%

Artikel 86
Ausnahmen

TEIL III Eigenmittelanforderungen

Titel I
Allgemeine Anforderungen, Bewertung und Berichterstattung

Kapitel 1
Mindesthöhe der Eigenmittel Abschnitt 1 Eigenmittelanforderungen an Institute

Artikel 87
Eigenmittelanforderungen

Artikel 88
Anfangskapitalanforderung unter Annahme der Unternehmensfortführung

Artikel 89
Ausnahmefür Handelsbuchtätigkeiten von geringem Umfang

Abschnitt 2
Eigenmittelanforderungen an Wertpapierfirmen mit Beschränkter Zulassung für die Erbringung von Finanzdienstleistungen

Artikel 90
Eigenmittelanforderungen an Wertpapierfirmen mit beschränkter Zulassung für die Erbringung von Finanzdienstleistungen

Artikel 91
Eigenmittelanforderungen an Wertpapierfirmen mit einem Anfangskapital in der in Artikel 29 der Richtlinie [vom Amt für Veröffentlichungen einzufügen] festgelegten Höhe

Artikel 92
Eigenmittel auf der Grundlage der fixen Gemeinkosten

Artikel 93
Eigenmittel von Wertpapierfirmen auf konsolidierter Basis

Kapitel 2
Berechnung und Meldepflichten

Artikel 94
Bewertung

Artikel 95
Berichterstattung über Eigenmittelanforderungen

Artikel 96
Spezifische Meldepflichten

Kapitel 3
Handelsbuch

Artikel 97
Anforderungen für das Handelsbuch

Artikel 98
Führung des Handelsbuchs

Artikel 99
Einbeziehung in das Handelsbuch

Artikel 100
Anforderungenfür eine vorsichtige Bewertung

Artikel 101
Interne Sicherungsgeschäfte

Titel II
Eigenkapitalanforderungen für Kreditrisiken

Kapitel 1
Allgemeine Grundsätze

Artikel 102
Ansätze zur Ermittlung des Kreditrisikos

Artikel 103
Verwendung des Verfahrens zur Kreditrisikominderung im Rahmen des Standard- und IRB-Ansatzes

Artikel 104
Behandlung verbriefter Forderungen im Rahmen des Standard- und IRB-Ansatzes

Artikel 105
Behandlung der Kreditrisikoanpassung

Kapitel 2
Standardansatz

Abschnitt 1
Allgemeine Grundsätze

Artikel 106
Forderungswert

Artikel 107
Forderungsklassen

Artikel 108
Berechnung der risikogewichteten Forderungsbeträge

Abschnitt 2
Risikogewichte

Artikel 109
Forderungen an Zentralstaaten oder Zentralbanken

Artikel 110
Forderungen an Gebietskörperschaften

Artikel 111
Forderungen an öffentliche Stellen

Artikel 112
Forderungen an multilaterale Entwicklungsbanken

Artikel 113
Forderungen an internationale Organisationen

Artikel 114
Forderungen an Institute

Artikel 115
Forderungen an Institute mit Rating

Artikel 116
Forderungen an Institute ohne Rating

Artikel 117
Forderungen an Unternehmen

Artikel 118
Retailforderungen

Artikel 119
Durch Hypotheken auf Immobilien besicherte Forderungen

Artikel 120
Durch Wohnimmobilien vollständig besicherte Forderungen

Artikel 121
Durch Hypotheken auf gewerbliche Immobilien vollständig besicherte Forderungen

Artikel 122
Ausgefallene Forderungen

Artikel 123
Mit besonders hohen Risiken verbundene Posten

Artikel 124
Forderungen in Form gedeckter Schuldverschreibungen

Artikel 125
Verbriefungspositionen

Artikel 126
Forderungen an Institute und Unternehmen mit einem kurzfristigen Rating

Artikel 127
Forderungen in Form von Anteilen an oder Aktien von Organismen für Gemeinsame Anlagen (OGA)

Artikel 128
Beteiligungspositionen

Artikel 129
Sonstige Posten

Abschnitt 3
Anerkennung Zuordnung von Kreditrisikoeinschätzungen

Unterabschnitt 1
Anerkennung von ECAI

Unterabschnitt 2
Zuordnung der Ratings von ECAI

Artikel 131
Zuordnung der Ratings von ECAI

Unterabschnitt 3
Anwendung der Ratings von Exportversicherungsagenturen

Artikel 132
Anwendung der Ratings von Exportversicherungsagenturen

Abschnitt 4
Anwendung der Ratings von ECAI zur Bestimmung des Risikogewichts

Artikel 133
Allgemeine Anforderungen

Artikel 134
Emittenten- und Emissionsratings

Artikel 135
Lang- und kurzfristige Ratings

Artikel 136
Positionen in der Landeswährung und in ausländischer Währung

Kapitel 3
Auf internen Ratings basierender Ansatz (IRB-Ansatz)

Abschnitt 1
Genehmigung der Anwendung des IRB-Ansatzes durch die zuständigen Behörden

Artikel 137
IRB 0 Begriffsbestimmungen

Artikel 138
Genehmigungfür die Anwendung des IRB-Ansatzes

Artikel 139
Bewertung eines Antrags auf Anwendung des IRB-Ansatzes durch die zuständigen Behörden

Artikel 140
Erfahrungen mit der Anwendung von IRB-Ansätzen

Artikel 141
Erforderliche Maßnahmen, wenn die Anforderungen dieses Kapitels nicht mehr erfüllt sind

Artikel 142
Methode für die Zuordnung von Forderungen in Forderungsklassen

Artikel 143
Bedingungen für die Anwendung des IRB-Ansatzes in verschiedenen Forderungsklassen und Geschäftsfeldern

Artikel 144
Bedingungen für einen Rückgriff auf weniger komplizierte Ansätze

Artikel 145
Bedingungen für eine dauerhafte Teilanwendung

Abschnitt 2
Berechnung risikogewichteter Forderungsbeträge

Unterabschnitt 1
Behandlung nach Forderungsart / Forderungsklasse

Artikel 146
Behandlung nach Forderungsklasse

Artikel 147
Behandlung von Forderungen in Form von Anteilen an oder Aktien von Organismen für Gemeinsame Anlagen (OGA)

Unterabschnitt 2
Berechnung der risikogewichteten Forderungsbeträge für Kreditrisiken

Artikel 148
Risikogewichtete Forderungsbeträge für Forderungen an Unternehmen, Institute, Zentralstaaten und Zentralbanken

Artikel 149
Risikogewichtete Forderungsbeträge für Retailforderungen

Artikel 150
Risikogewichtete Forderungsbeträge für Beteiligungspositionen

Artikel 151
Risikogewichtete Forderungsbeträgefür Beteiligungspositionen

Artikel 152
Risikogewichtete Forderungsbeträgefür sonstige Aktiva, bei denen es sich nicht um Kreditverpflichtungen handelt

Unterabschnitt 3
Berechnung der risikogewichteten Forderungsbeträge für das Verwässerungsrisiko gekaufter Forderungen

Artikel 153
Risikogewichtete Forderungsbeträgefür das Verwässerungsrisiko gekaufter Forderungen


 
 
 


Drucksache 265/11 (Beschluss)

... Seit dem 1. Januar 2010 ist die Untersuchung des Abgasverhaltens bei allen Kraftfahrzeugen Teil der Hauptuntersuchung. Da sie auch weiterhin als eigenständiger Teil z.B. durch anerkannte Kfz-Werkstätten durchgeführt und dann bei der Hauptuntersuchung beigesteuert werden kann, beinhaltet die Gebührenordnung hierfür auch weiterhin eine eigene Gebühr. Bei einer gemeinsamen Durchführung von Haupt- und Abgasuntersuchung ergibt sich die Gebühr aus der Summe der Einzelgebühren. Um die durch die gemeinsame Prüfung erzielte Zeitersparnis zu berücksichtigen, wird die Gebühr für die Abgasuntersuchung bislang mit dem Faktor 0,7 multipliziert. Zusätzlich wird bei Fahrzeugen, bei denen auf die Abgasmessung am Abgasendrohr verzichtet werden kann (OnBoardDiagnose-Fahrzeuge mit Erstzulassung ab dem 1. Januar 2006), eine nochmals verringerte Gebühr in Ansatz gebracht. Diese

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 265/11 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 01 - neu - § 3 Absatz 1 Satz 3 FZV

2. Zu Artikel 1 Nummer 02 - neu - § 6 Absatz 1 Satz 2 Nummer 3 Absatz 4 Nummer 5 - neu - FZV

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

3. Zu Artikel 1 Nummer 03 - neu - § 11 Absatz 1 Satz 2 Absatz 5 FZV

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

4. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe a § 13 Absatz 4 Satz 2 FZV

5. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe b § 13 Absatz 5 Satz 1 FZV

6. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 48 Nummer 12 FZV

7. Zu Artikel 1 Nummer 4 - neu - Anlage 2 zu § 8 Absatz 1 Satz 4 Nummer 2 Satz 2 und 3 FZV

8. Zu Artikel 1 Nummer 5 - neu - Anlage 4 Abschnitt 1 Nummer 4 Satz 7 FZV

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe n

Zu Buchstabe d

9. Zu Artikel 1 Nummer 6 - neu - Anlage 4 Abschnitt 6 Nummer 4 Buchstabe b Satz 1 und 2 FZV

10. Zu Artikel 2 Nummer 01 - neu - § 19 Absatz 1 Satz 7 - neu - StVZO

11. Zu Artikel 2 Nummer 02 - neu - § 19 Absatz 5 Satz 1 - neu - StVZO

12. Zu Artikel 2 Nummer 03 - neu - § 21 Absatz 1 Satz 3a - neu - und 3b - neu - Absatz 1a - neu - StVZO

13. Zu Artikel 2 Nummer 04 - neu - § 52 Absatz 11 - neu - StVZO

14. Zu Artikel 2 Nummer 05 - neu - § 69a Absatz 2 Nummer 1a - neu - StVZO

15. Zu Artikel 2 Nummer 06 - neu - § 72 Absatz 2 StVZO

16. Zu Artikel 2 Nummer 07 - neu - § 72 Absatz 2 StVZO

17. Zu Artikel 5 Nummer 3 - neu - bis 16 - neu - Anlage zu § 1 GebOSt

Zu Nummer 9

Zu Nummer 12

Zu Nummer 15

Zu allen übrigen Nummern:

18. Zu Artikel 6 Nummer 23 - neu -, 24 - neu - und 25 - neu - Anlage zu § 1 GebOSt

19. Zu Artikel 6a - neu - Anlage zu § 1 Absatz 1 laufende Nummer 189.4 - neu -, 189.4.1 - neu - und 189.4.2 - neu - laufende Nummer 214 und laufende Nummer 214a - neu -, 214a.1 - neu - und 214a.2 - neu -

'Artikel 6a Änderung der Bußgeldkatalog-Verordnung

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2


 
 
 


Drucksache 176/11

... 20. Die Einzelergebnisse für Märkte in bestimmten Ländern („Dashboards“), der vollständige Bericht (Gewinnspiele, siehe S. 243), Tabellen usw. können unter folgender Webadresse eingesehen werden: http://ec.europa.eu/consumers/strategy/cons satisfaction en.htm



Drucksache 190/11

... Gesetzliche Umsetzung der vom Financial Stability Board (FSB) auf Grundlage der G 20-Beschlüsse entwickelten internationalen Vergütungsstandards im Banken- und Versicherungsbereich: Erfordernis angemessener, transparenter und auf eine nachhaltige Entwicklung ausgerichteter Vergütungssysteme Regelung der näheren Einzelheiten in zwei Rechtsverordnungen des Bundesministeriums der Finanzen Ermächtigung der BaFin in bestimmten Fällen die Auszahlung variabler Vergütungsbestandteile zu untersagen

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 190/11




Nationales Reformprogramm Deutschland 2011

1. Einführung

2. Das gesamtwirtschaftliche Umfeld

Tabelle

3. Überführung der fünf EU-2020-Kernziele in nationale Ziele

4 Vorbemerkung

a Förderung der Beschäftigung

b Verbesserung der Bedingungen für Innovation, Forschung und Entwicklung

c Emissionsreduzierung, erneuerbare Energien und Energieeffizienz

d Verbesserung des Bildungsniveaus

e Förderung der sozialen Eingliederung, vor allem durch die Verringerung von Armut

4. Deutsches Aktionsprogramm 2011 für den Euro Plus Pakt

Förderung der Wettbewerbsfähigkeit

Förderung der Beschäftigung

Verbesserung der langfristigen Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen

Stärkung der Finanzstabilität

5. Wesentliche Maßnahmen zur Stärkung von Wachstum und Beschäftigung in Deutschland

a Wachstumsfreundliche Konsolidierung der öffentlichen Haushalte

b Sicherstellung eines stabilen und funktionsfähigen Finanzsektors

c Stärkung der Binnennachfrage

d Volle Nutzung des Arbeitskräftepotenzials sicherstellen

i. Stärkere Einbeziehung von Älteren in den Arbeitsmarkt „Arbeiten bis 67“

ii. Stärkere Integration von Frauen in den Arbeitsmarkt

iii. Stärkere Integration von arbeitsmarktfernen Bevölkerungsgruppen „Integrativer Arbeitsmarkt“

iv. Zuwanderung und Anerkennung ausländischer Abschlüsse „Attraktiver und transparenter Arbeitsmarkt“

e Den Beitrag des Bildungssystems zu Qualifizierung und Beschäftigungsfähigkeit von Arbeitskräften verbessern

6. Verwendung von EU-Fördermitteln

a Europäische Strukturfonds

b Entwicklung des ländlichen Raums Zweite Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik GAP

Anhang
Übersicht der in Abschnitt 5 genannten Maßnahmen


 
 
 


Drucksache 378/11 (Beschluss)

... Das Kriterium, wonach die berufliche Tätigkeit objektiv von der Gesamtheit der Tätigkeiten zu trennen sein muss, die der Beruf in dem Mitgliedstaat umfasst, stellt aus Sicht des Bundesrates jedenfalls allein kein ausreichendes Kriterium dar, um zum Schutz der Verbraucher eine Zersplitterung gewachsener Berufsbilder zu verhindern. Sollte die Kommission trotz der geäußerten Bedenken die Grundsätze für einen partiellen Zugang in die Richtlinie aufnehmen, müsste als weiteres Kriterium hinzukommen, dass die Unterschiede zwischen zwei Berufsbildern, wie im Beispiel des Ski- und Snowboardlehrers, so groß sind, dass sie nicht durch eine erfolgreiche Teilnahme an Ausgleichsmaßnahmen, sondern nur durch ein Durchlaufen des vollständigen Ausbildungsprogramms ausgeglichen werden könnten. Zudem muss klargestellt werden, dass Ausnahmen vom partiellen Zugang zum Beruf zum Schutz von Allgemeininteressen wie beispielsweise des Patientenschutzes oder aufgrund der besonderen Bedingungen des Berufsbeamtentums möglich sind.



Drucksache 832/11

... • Die Kommission wird Maßnahmen und Aktionen der Mitgliedstaaten und der EU anhand der Erfahrungen aus dem "Eco-Innovation Scoreboard"31 und anderen einschlägigen Indikatoren für Öko-Innovationen überwachen und überprüfen.



Drucksache 723/10

... Kraftfahrzeuge mit alternativen Antrieben oder Kraftstoffen mit On-Board-Diagnosesystem (OBD-System)

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 723/10




A. Zielsetzung

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Bund

a Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

b Vollzugsaufwand

2. Länder und Kommunen

a Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

b Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

G. Sonstige Auswirkungen

Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr GebOSt

§ 1
Gebührentarif

§ 2
Auslagen

§ 3
Kostengläubiger

§ 4
Kostenschuldner

§ 5
Persönliche Gebührenfreiheit

§ 6
Anwendung des Verwaltungskostengesetzes

§ 7
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Anlage zu
§ 1

1. Abschnitt

2. AbschnittGebühren der Behörden im Landesbereich

3. AbschnittGebühren der amtlich anerkannten Sachverständigen und Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr, der Prüfstellen nach der Fahrzeugteileverordnung, der Begutachtungsstellen fürFahreignung und der Sehteststellen

Begründung

A. Allgemeines

B. Kosten, Auswirkungen auf das Preisgefüge

1. Bund

a Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

b Vollzugsaufwand

2. Länder und Kommunen

a Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

b Vollzugsaufwand

3. Sonstige Kosten

4. Bürokratiekosten

C. Sonstige Auswirkungen

1. Gleichstellungspolitische Auswirkungen

2. Nachhaltigkeit

D. Einzelbestimmungen

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Neuverkündung der Verordnung über EG-Genehmigung für Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger sowie für Systeme, Bauteile und selbständige technische Einheiten für die Fahrzeuge (NKR-Nr. 1517)


 
 
 


Drucksache 663/10

... Der Ausschuss für Folgenabschätzung (Impact Assessment Board) ist ein dem Kommissionspräsidenten unterstelltes zentrales Gremium, das Unterstützungs- und Qualitätskontrollfunktionen ausübt. Er ist unabhängig von den Dienststellen, die politische Maßnahmen ausarbeiten. Der Ausschuss prüft alle Folgenabschätzungen der Kommission und gibt Stellungnahmen dazu sowie zur Qualität der den Maßnahmenvorschlägen der Kommission zugrunde liegenden Analyse ab. Er prüft systematisch die grundrechtsbezogenen Aspekte in den ihm vorgelegten Folgenabschätzungsentwürfen und nimmt erforderlichenfalls zu diesen Fragen Stellung.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 663/10




Mitteilung

Die Charta der Grundrechte der Europäischen Union

Beitritt zur Europäischen Menschenrechtskonvention

Ziel der Strategie: Die Union muss Vorbild sein

1. Die Union muss Vorbild sein

1.1. Stärkung der Grundrechtskultur in der Kommission

Grundrechts -Checkliste

1.1.1. Konsultationen im Vorfeld

1.1.2. Folgenabschätzung

1.1.2.1. Einbeziehung der „Grundrechtsdimension“ in die Arbeiten der Steuerungsgruppen für Folgenabschätzung

1.1.2.2. Operative Leitlinien zu den Grundrechten

1.1.2.3. Ausschuss für Folgenabschätzung

1.1.3. Abfassung des Entwurfs eines Rechtsakts

1.1.3.1. Gezielte Erwägungsgründe

1.1.3.2. Zusammenfassung der „Grundrechtsaspekte“ in der Begründung

1.2. Berücksichtigung der Charta während des Gesetzgebungsverfahrens

1.2.1. Änderungen

1.2.2. Interinstitutioneller Dialog

1.3. Sicherstellung der Achtung der Charta bei der Durchführung des Rechts der Union durch die Mitgliedstaaten

1.3.1. Prävention

1.3.2. Vertragsverletzungsverfahren

1.3.3. Nicht unter die Charta fallende Situationen

2. Bessere Information der Bürger

2.1. Informationsbedarf

2.2. Maßnahmen der Kommission

2.2.1. Information über die Rolle der Union auf dem Gebiet der Grundrechte

2.2.2. Information über mögliche Rechtsmittel

3. Jahresbericht über die Anwendung der Charta


 
 
 


Drucksache 306/10

... • Erhöhung der Ausgaben für IKT-FuE: Verdopplung der öffentlichen Investitionen auf 11 Mrd. EUR (Ausgangswert: 2007 betrugen die staatlichen Mittelzuweisungen oder Ausgaben (GBOARD) für die IKT-FuE nominal 5,7 Mrd. EUR)



Drucksache 341/10

... 17 Cedefop, Finnish National Board of Education (2009): Competence Framework for VET professions.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 341/10




Mitteilung

1. Einleitung

2. Ein neuer Impuls für die berufliche Aus- und Weiterbildung

2.1. Die Schlüsselrolle der beruflichen Aus- und Weiterbildung für lebenslanges Lernen und Mobilität

Flexibler Zugang zu Ausbildung und Qualifikationen

Strategischer Ansatz für die Mobilität in der beruflichen Aus- und Weiterbildung

2.2. Steigerung der Attraktivität und Leistungsfähigkeit der beruflichen Aus- und Weiterbildung durch Qualität und Effizienz

Einführung der Qualitätssicherung in der beruflichen Aus- und Weiterbildung

Veränderte Rollen von Lehrkräften und Ausbildern

Berufliche Fachkompetenz in Kombination mit gut entwickelten Schlüsselkompetenzen

Effizienz und Arbeitsmarktrelevanz durch Partnerschaften

2.3. Gerechtigkeit und aktiver Bürgersinn

Integrative berufliche Aus- und Weiterbildung für integratives Wachstum

2.4. Innovation, Kreativität und unternehmerisches Denken

2.5. Internationale Zusammenarbeit in der beruflichen Aus- und Weiterbildung

3. Eine Neue Agenda für die Europäische Zusammenarbeit in der beruflichen Aus- und Weiterbildung


 
 
 


Drucksache 188/1/10

... Consumer Market Scoreboard



Drucksache 188/10 (Beschluss)

... Consumer Market Scoreboard



Drucksache 603/10 (Beschluss)

... 24. Der Bundesrat begrüßt die mit der vorgeschlagenen Verordnung anhand eines Scoreboards mit Indikatoren zur Erkennung, Vermeidung und Korrektur schwerwiegender makroökonomischer Ungleichgewichte verfolgte Verbesserung der wirtschaftspolitischen Koordinierung innerhalb der EU.



Drucksache 616/1/10

... Da eine enge Kooperation von europäischer, nationaler und regionaler Ebene angestrebt wird, sollten Ländervertreter in den Steering Boards der Innovationspartnerschaften und - falls vorhandene Strukturen, wie z.B. Joint Programming Sekretariate, genutzt werden - auch dort vertreten sein.



Drucksache 603/1/10

... 29. Der Bundesrat begrüßt die mit der vorgeschlagenen Verordnung anhand eines Scoreboards mit Indikatoren zur Erkennung, Vermeidung und Korrektur schwerwiegender makroökonomischer Ungleichgewichte verfolgte Verbesserung der wirtschaftspolitischen Koordinierung innerhalb der EU.



Drucksache 634/10

... Die verschiedenen Fragestellungen, die mit der Regelung für den Zugang zum PRS verbunden sind, wurden im „GSB (Galileo Security Board)“ genannten Sicherheitsausschuss eingehend erörtert, der mit Artikel 7 der Verordnung (EG) Nr. 876/2002 des Rates3 eingerichtet und mit Artikel 23 der Verordnung (EG) Nr. 683/2008 wieder abgeschafft wurde. Der GSB sollte die das Galileo-System betreffenden Sicherheitsfragen behandeln und setzte sich aus einem Vertreter jedes EU-Mitgliedstaats und einem Vertreter der Kommission zusammen. Ihm gehörten die wenigen Experten an, die in der EU über das erforderliche Fachwissen verfügen, um die Sicherheit so komplexer Systeme wie Galileo zu gewährleisten. Er wurde durch eine Expertengruppe der Kommission ersetzt.4

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 634/10




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

2. Anhörung der Beteiligten Folgenabschätzung

A. die Problemstellung

B. das Gewählte Vorgehen die Alternativen

C. Auswirkungen auf die Mitgliedstaaten die übrigen Beteiligten

D. EIN echter Konsens

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. weitere Angaben

Vorschlag

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Allgemeine Grundsätze für den Zugang zum PRS

Artikel 3
Mit der Funktionsweise des Systems zusammenhängende Autorisierung des Zugangs

Artikel 4
Schutz von Verschlusssachen

Artikel 5
Sanktionen

Artikel 6
Die zuständige PRS-Behörde

Artikel 7
Aufgabe der Sicherheitszentrale

Artikel 8
Herstellung der Empfänger und Sicherheitsmodule und ihre Sicherheit

Artikel 9
Ausfuhrkontrollen

Artikel 10
Referenzstationen mit PRS-Geräten

Artikel 11
Anwendung der Gemeinsamen Aktion 2004/552/GASP

Artikel 12
Ausübung der Befugnisübertragung

Artikel 13
Widerruf der Befugnisübertragung

Artikel 14
Einwände gegen delegierte Rechtsakte

Artikel 15
Inkrafttreten

Artikel 16
Adressaten

Anhang


 
 
 


Drucksache 436/10

... European Systemic Risk Board”, ESRB) geschaffen, dessen Aufgabe es sein wird, Risiken für das Finanzsystem als Ganzes aufzudecken. Ferner wird ein Europäisches System für die Finanzaufsicht (

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 436/10




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

2. Anhörung interessierter Kreise

3. Folgenabschätzung

4. Rechtliche Aspekte

4.1. Rechtsgrundlage

4.2. Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit

4.3. Detaillierte Erläuterung des Vorschlags

4.3.1. Anpassung an die MiFID – Von der Richtlinie erfasste Dienstleistungen und Einstufung der Kunden – Artikel 1 Absatz 2 und Anhang I

4.3.2. Zahlungsunfähigkeit eines als Verwahrer tätigen Dritten – Artikel 2 Absatz 2 und Artikel 12

4.3.3. Zahlungsunfähigkeit einer OGAW-Verwahrstelle – Artikel 1 Absatz 4, Artikel 2 Absatz 1, Artikel 4a, Artikel 5, Artikel 10 Absatz 1 und Artikel 12

4.3.4. Ausschluss von Ansprüchen in Fällen von Marktmissbrauch – Artikel 3 und Artikel 9 Absatz 3

4.3.5. Höhe der Entschädigung – Artikel 4 Absatz 1 und Artikel 2 Absatz 3

4.3.6. Finanzierungsgrundsätze – Artikel 4a

4.3.7. Kreditmechanismus zwischen den nationalen Systemen als letztes Mittel – Artikel 4b

4.3.8. Entschädigungsobergrenze Prinzip des Selbstbehalts – Artikel 4 Absatz 4 und Artikel 8 Absatz 1

4.3.9. Auszahlungsfristen – Artikel 2 und Artikel 9 Absatz 2

4.3.10. Information der Anleger – Artikel 10 Absatz 1

5. Auswirkungen auf den Haushalt

Vorschlag

Artikel 1
Änderungen der Richtlinie 97/9/EG

Artikel 3

Artikel 4a

Artikel 4b

Artikel 5

Artikel 6

Artikel 8

Artikel 9

Artikel 12

Artikel 13a

Artikel 13b

Artikel 13c

Artikel 14a

Artikel 2
Umsetzung

Artikel 3
Inkrafttreten

Artikel 4
Adressaten


 
 
 


Drucksache 616/10 (Beschluss)

... Da eine enge Kooperation von europäischer, nationaler und regionaler Ebene angestrebt wird, sollten Ländervertreter in den Steering Boards der Innovationspartnerschaften und - falls vorhandene Strukturen, wie z.B. Joint Programming Sekretariate, genutzt werden - auch dort vertreten sein.



Drucksache 74/10

... Um diesen Fehlentwicklungen entgegenzuwirken, hat der Rat für Finanzstabilität (Financial Stability Board -

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 74/10




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Kreditwesengesetzes

Artikel 2
Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes

§ 64b
Vergütungssysteme

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung

II. Sachverhalt und Notwendigkeit

1. Selbstverpflichtungserklärung

2. Rundschreiben

3. Gesetzliche Umsetzung

III. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

IV. Wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

§ 64b
Absatz 1.

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Nr. 1170: Gesetz über die aufsichtsrechtlichen Anforderungen an die Vergütungssysteme von Instituten und Versicherungsunternehmen (BMF)


 
 
 


Drucksache 501/10

... -Protokoll) und fördert Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel in Entwicklungsländern. Der Rat des Anpassungsfonds (engl. Adaptation Fund Board) ist das 32-köpfige Leitungsgremium des Anpassungsfonds (16 Mitglieder und 16 Vertreter). Er trifft sich vier Mal jährlich für vier Tage in Bonn, dem Sitz der Sekretariate der Klimarahmenkonvention und des

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 501/10




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Rechtsfähigkeit des Rates des Anpassungsfonds

Artikel 2
Gelder, Guthaben und sonstige Vermögenswerte des Rates des Anpassungsfonds

Artikel 3
Immunität der Mitglieder des Rates des Anpassungsfonds

Artikel 4
Inkrafttreten

A. Allgemeiner Teil

I. Notwendigkeit und Zielsetzung

II. Wesentlicher Inhalt

III. Alternativen, Folgen und Auswirkungen des Gesetzes

1. Alternativen

2. Gleichstellungspolitische Gesetzesfolgenabschätzung

3. Auswirkungen des Gesetzes im Hinblick auf eine nachhaltige Entwicklung

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

VI. Bürokratiekosten

VII. Sonstige Kosten

VIII. Befristung und Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrat gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr: 1306 Entwurf eines Gesetzes zur Verleihung der Rechtsfähigkeit an den Rat des Anpassungsfonds


 
 
 


Drucksache 813/10

... , das European Milk Board, die European Coordination Via Campesina (die alle die Landwirte vertreten), der Europäische Milchindustrieverband (Molkereien), EUCOLAIT (Milchhändler), EUROCOMMERCE (Einzelhandel) und BEUC (Verbraucher). Außerdem erhielt die HLG Beiträge von eingeladenen Wissenschaftlern, Drittstaatenvertretern (aus den USA, Neuseeland, Australien und der Schweiz), nationalen Wettbewerbsbehörden und Dienststellen der Kommission (GD COMP und GD AGRI). Darüber hinaus fand am 26. März 2010 eine Konferenz der Interessenvertreter des Milchsektors statt, auf der eine größere Gruppe an der Versorgungskette beteiligter Akteure ihre Sicht der Dinge darlegen konnte.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 813/10




Begründung

Vorschlag

Artikel 1
Änderungen der Verordnung (EG) Nr. 1234/2007

Artikel 4a
Erlass von delegierten Rechtsakten und Durchführungsrechtsakten

Abschnitt IIa
Erzeugerorganisationen im Sektor Milch Milcherzeugnisse

Artikel 126a
Vertragsverhandlungen im Sektor Milch und Milcherzeugnisse

Artikel 177a
Vereinbarungen und aufeinander abgestimmte Verhaltensweisen im Sektor Milch und Milcherzeugnisse

Artikel 179
Durchführungsbefugnisse in Bezug auf Vereinbarungen und abgestimmte Verhaltensweisen

Artikel 185e
Obligatorische Angaben im Sektor Milch und Milcherzeugnisse

Artikel 185f
Vertragsbeziehungen im Sektor Milch und Milcherzeugnisse

Artikel 196a
Delegierte Rechtsakte

Artikel 196b
Durchführungsrechtsakte

Artikel 2
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 475/09

... 5. fordert die Kommission auf, eine Bestandsaufnahme der Hemmnisse vorzunehmen, die der uneingeschränkten und problemlosen Inanspruchnahme der Freizügigkeit und anderer Errungenschaften durch die Unionsbürger im Weg stehen, und ruft die Kommission auf, das Ergebnis in einem Scoreboard zu erfassen, um zu gewährleisten, dass diese Hemmnisse wirksam und an der Wurzel angepackt werden;



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Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.