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161 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Bewerberin"


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Drucksache 327/05

... Der Artikel 10 kann aufgehoben werden. Die Sonderregelungen im Einigungsvertrag über die Möglichkeit, im Beitrittsgebiet Bewährungsbewerberinnen und -bewerber zu Beamtinnen und Beamten auf Probe ernennen zu können, war bis zum 31. Dezember 1996 befristet. Aufgrund des Zeitablaufs ist davon auszugehen, dass die bis zu diesem Zeitpunkt entsprechend ernannten Beamtinnen und Beamten entweder ihre Probezeit beendet haben bzw. endgültig nicht in das Beamtenverhältnis übernommen worden sind. Die Regelung über die Kürzung der Probezeit ist damit entbehrlich. Der Bundespersonalausschuss hat letztmalig am 17. August 1998 auf der Grundlage von Artikel 10 Ausnahmen zur Verkürzung der Probezeit zugelassen. Die Überleitungsvorschriften des Artikels 14 aus dem Jahre 1997 werden nicht mehr benötigt. Auch die Regelungen in Artikel 15 sind inzwischen gegenstandslos und werden daher aufgehoben.



Drucksache 600/05 (Beschluss)

... der Kreis der Personen, die bei einer Durchsuchung zugegen sein dürfen, nicht fest umrissen. So ist es nicht nur nicht verboten, sondern in Einzelfällen sogar geboten, den Anzeigeerstatter oder von ihm beauftragte Personen bei Durchsuchungen hinzuzuziehen, wenn z.B. Diebesgut identifiziert werden muss. Unzulässig wäre die Teilnahme solcher Personen nach deutschem Recht jedoch, wenn dadurch das den Ermittlungsbehörden obliegende Gebot der Unparteilichkeit verletzt würde. Dies ist der Fall, wenn zwei Unternehmen in einem Wettbewerbsverhältnis stehen und Inhaber oder Angestellte eines der Unternehmen verdächtig sind, zum Nachteil des anderen Unternehmens einen Verstoß gegen Wettbewerbsgesetze begangen zu haben (vgl. OLG Hamm, NStZ 1996, 326 f.). Hier besteht die Gefahr, dass die Mitarbeiter der Anzeigeerstatterin bei der Durchsuchung möglicherweise Geschäftsgeheimnisse der "beschuldigten" Mitbewerberin erfahren können, was einen Verstoß gegen die in Artikel 14 GG grundrechtlich gewährleistete Wettbewerbsfreiheit darstellen könnte. Eine derartige Konstellation dürfte in Fällen der Verletzung des geistigen Eigentums nicht selten vorkommen.



Drucksache 789/05

... Bei der letzten Bundestagswahl hat sich gezeigt, dass die wahlrechtlichen Folgen des Todes einer Wahlkreisbewerberin oder eines Wahlkreisbewerbers nach der Zulassung des Kreiswahlvorschlages, aber noch vor der Wahl, unbefriedigend geregelt sind. Die nach dem geltenden Recht für diesen Fall im Wahlkreis vorgeschriebene Nachwahl als Erst- und Zweitstimmenwahl verzögert die Ermittlung und Feststellung der Wahlergebnisse. Ferner wird in der Öffentlichkeit geltend gemacht, die Wählerinnen und Wähler dieses Wahlkreises hätten einen Informationsvorsprung und könnten deshalb durch taktisches Stimmverhalten stärker als die übrige Wählerschaft das Gesamtergebnis der Wahl beeinflussen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 789/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzesantrag

Anlage
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Bundeswahlgesetzes

Artikel 1
Änderung des Bundeswahlgesetzes

Artikel 2
In-Kraft-Treten

A. Allgemeines

1. Problem

2. Denkbare Problemlösungen

2.1 Trennung von Erst- und Zweitstimmenwahl

2.2 Beschränkung der Nachwahl auf Briefwählerinnen und Briefwähler

2.3 Nichtveröffentlichung von Wahlergebnissen am Tag der Hauptwahl

2.4 Ermittlung der Wahlergebnisse der Hauptwahl erst am Tag der Nachwahl

2.5 Obligatorische Aufstellung von Ersatzbewerberinnen und Ersatzbewerbern

2.6 Fakultative Aufstellung von Ersatzbewerberinnen und Ersatzbewerbern

3. Vorschlag für eine Neuregelung

4. Kosten

B. Zu den einzelnen Bestimmungen

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu den Nummer n

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 789/1/05

... b) Die Frage nach Zulässigkeit und Grenzen der Aufnahme parteifremder Bewerberinnen und Bewerber in Wahlvorschläge bedarf einer gesetzgeberischen Klarstellung. Der Gesetzgeber selbst muss entscheiden, ob bei der Aufstellung und Zulassung von Landeslisten und Kreiswahlvorschlägen ein Homogenitätsgebot zu beachten sein soll und es bejahendenfalls so ausgestalten, dass es in der Kürze der Wahlvorbereitungszeit von den Parteien und Wahlorganen rechtssicher angewendet werden kann.



Drucksache 615/05

... Andere Bewerberinnen und Bewerber

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 615/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

1. Modernisierung und Deregulierung der statusrechtlichen Vorgaben bei den allgemeinen dienstrechtlichen Beschäftigungsbedingungen durch:

2. Reform der Bezahlungsstrukturen durch:

3. Anpassung der versorgungsrechtlichen Regelungen an die neuen Bezahlungsstrukturen durch:

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Beamtenrechtsrahmengesetz (BRRG)

§ 1
Einleitende Vorschrift

§ 2
Berufung in das Beamtenverhältnis

§ 3
Arten des Beamtenverhältnisses

§ 4
Voraussetzungen für das Beamtenverhältnis

§ 5
Ernennung

§ 6
Probezeit

§ 7
Kriterien der Ernennung

§ 8
Nichtigkeit der Ernennung

§ 9
Rücknahme der Ernennung

§ 10
Mitwirkung der unabhängigen Stelle

§ 11
Laufbahn

§ 12
Zugang zur Laufbahn

§ 13
Vorbereitungsdienst

§ 14
Einstellung

§ 15
Beförderung

§ 16
Staatsangehörige der Mitgliedstaaten der Europäischen Union

§ 17
Andere Bewerberinnen und Bewerber

§ 18
Führungsämter auf Probe

§ 19
Führungsämter auf Zeit

§ 20
Laufbahnrechtliche Experimentierklausel

§ 21
Abordnung

§ 22
Versetzung

§ 23
Beendigungsgründe

§ 24
Entlassung kraft Gesetz

§ 25
Entlassung durch Verwaltungsakt

§ 26
Verlust der Beamtenrechte

§ 27
Ruhestand wegen Erreichens der Altersgrenze

§ 28
Dienstunfähigkeit

§ 29
Begrenzte Dienstfähigkeit

§ 30
Ruhestand bei Beamtenverhältnis auf Probe

§ 31
Wiederherstellung der Dienstfähigkeit

§ 32
Einstweiliger Ruhestand

§ 33
Einstweiliger Ruhestand bei Auflösung der Behörde

§ 34
Übernahme eines parlamentarischen Mandats

§ 35
Mandatsniederlegung, erneute Ernennung

§ 36
Ausscheiden von Regierungsmitgliedern

§ 37
Grundpflichten

§ 38
Wahrnehmung der Aufgaben, Verhalten

§ 39
Weisungsgebundenheit

§ 40
Verantwortung für die Rechtmäßigkeit

§ 41
Verschwiegenheitspflicht

§ 42
Diensteid

§ 43
Verbot der Dienstgeschäfte

§ 44
Nebentätigkeit

§ 45
Tätigkeit nach Beendigung des Beamtenverhältnisses

§ 46
Verbot der Geschenkannahme

§ 47
Mehrarbeit

§ 48
Teilzeit

§ 49
Beurlaubung ohne Dienstbezüge oder Bezahlung

§ 50
Nichterfüllung von Pflichten

§ 51
Pflicht zum Schadensersatz

§ 52
Fürsorge

§ 53
Übergang eines Schadensersatzanspruchs auf Dritte

§ 54
Erholungsurlaub

§ 55
Personalakte

§ 56
Mitgliedschaft in Gewerkschaft und Berufsverbänden

§ 57
Beteiligung von Spitzenorganisationen bei der Vorbereitung von Normen

§ 58
Unabhängige Stelle

§ 59
Beamtenverhältnis auf Zeit

§ 60
Ruhestand bei einem Beamtenverhältnis auf Zeit

§ 61
Entlassung aus einem Beamtenverhältnis auf Zeit

§ 62
Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamte

§ 63
Polizeidienstfähigkeit

§ 64
Wissenschaftliches und künstlerisches Personal von Hochschulen

§ 65
Ehrenbeamtinnen und Ehrenbeamte

§ 66
Erlöschen eines privatrechtlichen Arbeitsverhältnisses zum Dienstherrn

§ 67
Amtsbezeichnung

§ 68
Dienstherrnfähigkeit

§ 69
Anerkennung von Ausbildungs- und Befähigungsnachweisen anderer Dienstherrn

§ 70
Abordnung oder Versetzung zu einem anderen Dienstherrn

§ 71
Zuweisung

§ 72
Verschwiegenheitspflicht, Aussagegenehmigung

§ 73
Verbot eines doppelten Amtsverhältnisses für Soldatinnen und Soldaten

§ 74
Änderungen der Einstellungsvoraussetzungen während Mutterschutz und Elternzeit

§ 75
Übermittlungen bei Strafverfahren

§ 76
Verwaltungsrechtsweg

§ 77
Revision

§ 78
Übernahme von Beamtinnen und Beamten bei der Umbildung von Körperschaften

§ 79
Verfahren bei der Umbildung von Körperschaften

§ 80
Einstweiliger Ruhestand bei Übernahme in den Dienst einer anderen Körperschaft

§ 81
Ernennung bei bevorstehender Umbildung

§ 82
Übernahme von Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfängern bei der

§ 83
Körperschaften

§ 84
Anwendungsbereich

§ 85
Abordnung, Verpflichtung zu anderen nicht laufbahngerechten oder erschwerten Aufgaben, Verlegung des Dienstortes

§ 86
Aufschub der Entlassung und des Ruhestandes

§ 87
Erneute Berufung von Ruhestandsbeamtinnen und Ruhestandsbeamten unter 65 Jahren

§ 88
Verpflichtung zur Gemeinschaftsunterkunft,

§ 89
Verwendungen im Ausland

§ 90
Rechnungsprüfungsbehörden der Länder

§ 91
Öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften

§ 92
Übergangsregelung für Beamtinnen auf Probe und Beamte auf Probe

Artikel 2
Bundesbeamtengesetz (BBG)

§ 1
Geltungsbereich

§ 2
Bundesbeamtenverhältnis

§ 3
Begriffsbestimmungen

§ 4
Berufung in das Beamtenverhältnis

§ 5
Voraussetzungen für die Berufung

§ 6
Arten der Beamtenverhältnisse

§ 7
Stellenausschreibung

§ 8
Auswahl- und Ernennungskriterien

§ 9
Ernennung

§ 10
Voraussetzungen für die Ernennung auf Lebenszeit

§ 11
Zuständigkeit und Wirkung der Ernennung

§ 12
Nichtigkeit der Ernennung

§ 13
Rücknahme der Ernennung

§ 14
Rechtsfolgen bei nichtiger oder zurückgenommener Ernennung

§ 15
Rechtsverordnung über Laufbahnen

§ 16
Laufbahn

§ 17
Zugang zu den Laufbahnen

§ 18
Anforderungen für Staatsangehörige der Mitgliedstaaten der Europäischen Union

§ 19
Andere Bewerberinnen und Bewerber

§ 20
Einstellung

§ 21
Beförderungen

§ 22
Beförderungssperre zwischen zwei Mandaten

§ 23
Führungsämter auf Probe

§ 24
Laufbahnrechtliche Experimentierklausel

§ 25
Abordnung

§ 26
Versetzung

§ 27
Beendigungsgründe

§ 28
Entlassung kraft Gesetzes

§ 29
Entlassung aus zwingenden Gründen

§ 30
Entlassung auf Verlangen

§ 31
Entlassung von Beamtinnen auf Probe und Beamten auf Probe

§ 32
Entlassung von Beamtinnen auf Widerruf und Beamten auf Widerruf

§ 33
Verfahren der Entlassung

§ 34
Folgen der Entlassung

§ 35
Ausscheiden bei Wahlen oder Übernahme politischer Ämter

§ 36
Einstweiliger Ruhestand

§ 37
Einstweiliger Ruhestand wegen organisatorischer Veränderungen

§ 38
Beginn des einstweiligen Ruhestandes

§ 39
Erneute Berufung

§ 40
Ende des einstweiligen Ruhestandes

§ 41
Ruhestand

§ 42
Hinausschieben der Altersgrenze

§ 43
Ruhestand bei dem Beamtenverhältnis auf Probe

§ 44
Dienstunfähigkeit

§ 45
Begrenzte Dienstfähigkeit

§ 46
Verfahren bei Dienstunfähigkeit

§ 47
Wiederherstellung der Dienstfähigkeit

§ 48
Ärztliche Untersuchung

§ 49
Verfahren bei Versetzung in den Ruhestand

§ 50
Wirkung eines Strafurteils

§ 51
Gnadenrecht

§ 52
Wirkung eines Wiederaufnahmeverfahrens

§ 53
Grundpflichten

§ 54
Wahrnehmung von Aufgaben

§ 55
Weisungsgebundenheit

§ 56
Verantwortung für die Rechtmäßigkeit

§ 57
Eidespflicht, Eidesformel

§ 58
Befreiung von Amtshandlungen

§ 59
Führung der Dienstgeschäfte

§ 60
Verschwiegenheitspflicht

§ 61
Aussagegenehmigung

§ 62
Gutachtenerstattung

§ 63
Presseauskünfte

§ 64
Nebentätigkeit

§ 65
Nebentätigkeit im öffentlichen Dienst

§ 66
Genehmigungspflichtige Nebentätigkeiten

§ 67
Nicht genehmigungspflichtige Nebentätigkeiten

§ 68
Ausübung von Nebentätigkeiten

§ 69
Regressanspruch für die Haftung aus angeordneter Nebentätigkeit

§ 70
Erlöschen der mit dem Hauptamt verbundenen Nebentätigkeit

§ 71
Erlass ausführender Rechtsverordnungen

§ 72
Anzeigepflicht nach Beendigung des Beamtenverhältnisses

§ 73
Verbot der Geschenkannahme

§ 74
Arbeitszeit

§ 75
Teilzeit

§ 76
Familienpolitische Teilzeit und Beurlaubung

§ 77
Altersteilzeit

§ 78
Hinweispflicht

§ 79
Benachteiligungsverbot

§ 80
Beurlaubung ohne Dienstbezüge oder Bezahlung

§ 81
Fernbleiben vom Dienst

§ 82
Wahl der Wohnung

§ 83
Aufenthaltspflicht

§ 84
Dienstkleidung

§ 85
Dienstvergehen

§ 86
Pflicht zum Schadensersatz

§ 87
Fürsorgepflicht des Dienstherrn

§ 88
Beihilfe in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen

§ 89
Reisekosten, Umzugskosten und Trennungsgeld

§ 90
Mutterschutz und Elternzeit

§ 91
Jubiläumszuwendung

§ 92
Amtsbezeichnung

§ 93
Übergang von Schadensersatzansprüchen

§ 94
Urlaub

§ 95
Wahl in eine gesetzgebende Körperschaft

§ 96
Personalakte

§ 97
Zugang zur Personalakte

§ 98
Beihilfeakte

§ 99
Anhörungspflicht

§ 100
Einsichtsrecht

§ 101
Vorlage von Personalakten und Auskünfte an Dritte

§ 102
Entfernung von Unterlagen

§ 103
Aufbewahrungsfrist

§ 104
Verarbeitung und Nutzung von Personalaktendaten

§ 105
Vereinigungsfreiheit

§ 106
Dienstzeugnis

§ 107
Personalvertretung

§ 108
Zuziehung der Gewerkschaften

§ 109
Errichtung

§ 110
Mitglieder

§ 111
Rechtsstellung der Mitglieder

§ 112
Aufgaben

§ 113
Geschäftsordnung

§ 114
Sitzungen und Beschlüsse

§ 115
Geschäftsstelle

§ 116
Beweiserhebung, Auskünfte und Amtshilfe

§ 117
Bekanntmachung und Verbindlichkeit der Beschlüsse

§ 118
Dienstaufsicht

§ 119
Dienstweg bei Anträgen und Beschwerden, Schlichtungsverfahren

§ 120
Vertretung des Dienstherrn

§ 121
Zustellung von Verfügungen und Entscheidungen

§ 122
Beamtinnen und Beamte des Bundestages,

§ 123
Beamtinnen und Beamte der Hochschulen

§ 124
Ehrenbeamtinnen und Ehrenbeamte

§ 125
Bisherige Bundesbeamtenverhältnisse

§ 126
Entscheidungsrecht oberster Bundesbehörden

§ 127
Mitglieder des Bundesrechnungshofes

§ 128
Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamte

§ 129
Auswärtiger Dienst

§ 130
Durchführungsvorschriften

§ 131
Übergangsregelung für Beamtinnen auf Probe und Beamte auf Probe

Artikel 3
Gesetz über die Bezahlungsstrukturen bei Bund und Ländern (Bezahlungsstrukturgesetz - BezStruktG)

§ 1
Geltungsbereich

§ 2
Regelung durch Gesetz

§ 3
Anspruch auf Bezahlung

§ 4
Teilzeitbeschäftigung

§ 5
Begrenzte Dienstfähigkeit

§ 6
Verlust der Bezahlung bei Fernbleiben vom Dienst

§ 7
Grundbezahlung aus dem Amt

§ 8
Regelung der Ämter in Bezahlungsordnungen F

§ 9
Grundsatz der funktionsgerechten Bezahlung

§ 10
Bezahlungsbandbreite

§ 11
Eingangsämter

§ 12
Anpassung

§ 13
Grundbezahlung

§ 14
Basisgehalt in den Bezahlungsebenen F 2 bis F 16

§ 15
Leistungsvariablen

§ 16
Vergabebudget für Leistungsvariablen

§ 17
Ausgestaltung durch Bund und Länder

§ 18
Bezahlungsanspruch in besonderen Fällen

§ 19
Amts- und Stellenzulagen

§ 20
Auslandsbezüge, Kaufkraftausgleich

§ 21
Bestandteile der Auslandsbezüge

§ 22
Auslandsverwendungszuschlag

§ 23
Nebenbezahlung

§ 24
Funktionszulagen

§ 25
Zulagen für besondere Erschwernisse

§ 26
Vergütungen

§ 27
Zuschläge

§ 28
Leistungsprämien

§ 29
Jährliche Sonderzahlungen

§ 30
Vermögenswirksame Leistungen

§ 31
Familienzuschlag

§ 32
Ausgleichszulagen

§ 33
Allgemeine Stellenzulage

§ 34
Anwendung von Regelungen des Bundesbesoldungsrechts

§ 35
Anwendung sonstiger Vorschriften

§ 36
Optionsrecht

§ 37
Umsetzungspflicht

§ 38
Anwendung für den Personenkreis des Bezahlungsstrukturüberleitungsgesetzes

Anlage I
(zu § 8 Abs. 1)

Bezahlungsordnung F

Bezahlungsebene F 2

Bezahlungsebene F 3

Bezahlungsebene F 4

Bezahlungsebene F 5

Bezahlungsebene F 6

Bezahlungsebene F 7

Bezahlungsebene F 8

Bezahlungsebene F 9

Bezahlungsebene F 10

Bezahlungsebene F 11

Bezahlungsebene F 12

Bezahlungsebene F 13

Bezahlungsebene F 14

Bezahlungsebene F 15

Bezahlungsebene F 16

Bezahlungsebene F 17

Bezahlungsebene F 18

Bezahlungsebene F 19

Bezahlungsebene F 20

Bezahlungsebene F 21

Bezahlungsebene F 22

Bezahlungsebene F 23

Bezahlungsebene F 24

Bezahlungsebene F 25

Bezahlungsebene F 26

Anlage II
(zu § 13 Abs. 2 Satz 1)

Bezahlungsordnung F

Artikel 4
Gesetz zur Überleitung in die Bezahlungsstrukturen bei Bund und Ländern (Bezahlungsstrukturüberleitungsgesetz - BezStruktÜblG)

§ 1
Geltungsbereich

§ 2
Überleitung

§ 3
Überleitung in die Bezahlungsebene

§ 4
Überleitung in das Basisgehalt

§ 5
Überleitungszulage

§ 6
Optionsrecht

Artikel 5
Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes

§ 40
Familienzuschlag

§ 42a
Prämien für besondere Leistungen

§ 83
Übergangsregelungen für Zulagen

§ 85
Übergangsregelungen für Familienzuschlag

§ 86
Übergangsregelungen für Leistungselemente

§ 87
Neuregelungen aus Anlass des Bezahlungsstrukturgesetzes

§ 88
Anwendung des Bezahlungsstrukturgesetzes bei Verwendung im Ausland

§ 89
Anwendung des Bezahlungsstrukturgesetzes bei besonderer Verwendung im Ausland

Artikel 6
Änderung des Beamtenversorgungsgesetzes

§ 5
Ruhegehaltfähige Bezahlung

§ 67
Professoren, hauptamtliche Leiter und Mitglieder von Leitungsgremien an Hochschulen, soweit ihre Ämter den Bezahlungsebenen der Bezahlungsordnung F zugewiesen sind

§ 69c
Übergangsregelungen für am 1. Januar 1999 vorhandene Beamte

§ 69d
Übergangsregelungen für am 1. Januar 2001 vorhandene Beamte

§ 69g
Übergangsregelungen und Sonderregelungen aus Anlass des Strukturreformgesetzes

§ 70
Allgemeine Anpassung

Artikel 7
Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes

§ 17

§ 18

§ 89a
Bezahlung im Sinne der §§ 11 und 12 ist die Bezahlung nach § 2 Abs. 2 Nr. 1 und 2 des Bezahlungsstrukturgesetzes sowie der Familienzuschlag, Ausgleichszulagen und die Allgemeine Stellenzulage nach Maßgabe der §§ 31 bis 33 des Bezahlungsstrukturgesetzes.“

Artikel 8
Änderung des Gesetzes über die Nichtanpassung von Amtsgehalt und Ortszuschlag der Mitglieder der Bundesregierung und der Parlamentarischen Staatssekretäre in den Jahren 1992 bis 1994

Artikel 9
Änderungen weiterer Vorschriften

§ 1
Geltungsbereich

§ 2
Allgemeines

㤠14

§ 76a
Teilzeitbeschäftigung

§ 76b
Urlaub ohne Dienstbezüge

§ 19
Verbot der Annahme von Belohnungen oder Geschenken, Herausgabe- und Auskunftspflicht:

Artikel 10
Rückkehr zum einheitlichen Verordnungsrang

Artikel 11
Neufassungen

Artikel 12
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

I. Novellierung des Beamtenrechtsrahmengesetzes und des Bundesbeamtengesetzes

1. Modernisierung des Laufbahnprinzips

2. Stärkung der Mobilität

3. Stärkung des Leistungsgedankens

4. Nutzung personeller Ressourcen

5. Größere Handlungsspielräume der Länder

6. Weniger Bürokratie und zeitgemäße Pflichtenregelung

II. Reform der Grundstrukturen des Bezahlungsrechts

Die Modernisierungs- und Erneuerungsmaßnahmen des Bezahlungsrechts im Einzelnen:

1. Strukturelle Neuordnung zugunsten der Länder durch Kompetenzverlagerungen, Öffnungen, Bandbreiten und einen umfassenden Abbau bundesstaatlicher Vorgaben

2. Einführung eines leistungs- und funktionsbezogenen Bezahlungssystems

3. Systemumstellung und Überleitung in das neue System

4. Kostenneutrale Einführung durch Umschichtungen innerhalb des Systems


 
 
 


Drucksache 789/05 (Beschluss)

... Bei der letzten Bundestagswahl hat sich gezeigt, dass die wahlrechtlichen Folgen des Todes einer Wahlkreisbewerberin oder eines Wahlkreisbewerbers nach der Zulassung des Kreiswahlvorschlages, aber noch vor der Wahl, unbefriedigend geregelt sind.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 789/05 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Anlage
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundeswahlgesetzes

Artikel 1
Änderung des Bundeswahlgesetzes

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

1. Problem

2. Denkbare Problemlösungen

2.1 Trennung von Erst- und Zweitstimmenwahl

2.2 Beschränkung der Nachwahl auf Briefwählerinnen und Briefwähler

2.3 Nichtveröffentlichung von Wahlergebnissen am Tag der Hauptwahl

2.4 Ermittlung der Wahlergebnisse der Hauptwahl erst am Tag der Nachwahl

2.5 Obligatorische Aufstellung von Ersatzbewerberinnen und Ersatzbewerbern

2.6 Fakultative Aufstellung von Ersatzbewerberinnen und Ersatzbewerbern

3. Vorschlag für eine Neuregelung

4. Kosten

B. Zu den einzelnen Bestimmungen

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu den Nummer n

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 679/05 Bewerberin


Drucksache 80/05

von Bewerbern und Bewerberinnen für den Beruf des Wirtschaftsprüfers oder der

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 80/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Verordnung

Teil 1
Anerkennung von Hochschulausbildungsgängen (§ 8a der Wirtschaftsprüferordnung)

§ 1
Besondere Eignung von Masterstudiengängen

§ 2
Anerkennungsgrundlagen

§ 3
Anforderungen an den Zugang zum Masterstudiengang und dessen Ausgestaltung

§ 4
Referenzrahmen

§ 5
Akkreditierung

§ 6
Anrechnung von Leistungen aus dem Masterstudiengang auf das Wirtschaftsprüfungsexamen und Anrechnungsverfahren

Teil 2
Verkürzte Prüfung nach Anrechnung gleichwertiger Prüfungsleistungen (§ 13b der Wirtschaftsprüferordnung)

§ 7
Voraussetzungen der Anrechnung

§ 8
Bestätigung der Gleichwertigkeit an die Hochschule

§ 9
Anrechnung auf das Wirtschaftsprüfungsexamen

Teil 3
Schlussbestimmungen

§ 10
Berücksichtigung von Diplomstudiengängen

§ 11
Übergangsvorschriften

§ 12
Inkrafttreten

Amtliche Begründung

I. Zielsetzung

II. Aufbau der Verordnung; Verordnungskompetenz; Gleichstellung

IV. Evaluation

B. Zu den einzelnen Vorschriften Zu Teil 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu § 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 5

Zu Absatz 1

Zu § 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Teil 2

Zu § 7

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 8

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 9

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Teil 3

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12


 
 
 


Drucksache 600/1/05

... der Kreis der Personen, die bei einer Durchsuchung zugegen sein dürfen, nicht fest umrissen. So ist es nicht nur nicht verboten, sondern in Einzelfällen sogar geboten, den Anzeigeerstatter oder von ihm beauftragte Personen bei Durchsuchungen hinzuzuziehen, wenn z.B. Diebesgut identifiziert werden muss. Unzulässig wäre die Teilnahme solcher Personen nach deutschem Recht jedoch, wenn dadurch das den Ermittlungsbehörden obliegende Gebot der Unparteilichkeit verletzt würde. Dies ist der Fall, wenn zwei Unternehmen in einem Wettbewerbsverhältnis stehen und Inhaber oder Angestellte eines der Unternehmen verdächtig sind, zum Nachteil des anderen Unternehmens einen Verstoß gegen Wettbewerbsgesetze begangen zu haben (vgl. OLG Hamm, NStZ 1996, 326 f.). Hier besteht die Gefahr, dass die Mitarbeiter der Anzeigeerstatterin bei der Durchsuchung möglicherweise Geschäftsgeheimnisse der "beschuldigten" Mitbewerberin erfahren können, was einen Verstoß gegen die in Artikel 14 GG grundrechtlich gewährleistete Wettbewerbsfreiheit darstellen könnte. Eine derartige Konstellation dürfte in Fällen der Verletzung des geistigen Eigentums nicht selten vorkommen.



Drucksache 877/04

... Bisher sind Inhaberinnen und Inhaber von Eingliederungs- und Zulassungsscheinen im Gegensatz zu freien Bewerberinnen und Bewerbern, unabhängig von der Bewertung ihrer Leistungen und Befähigungen, nach Ablauf der Probezeit im Sinne des § 9 Abs. 3 Satz 1 anzustellen, wenn die beamtenrechtlichen Voraussetzungen vorliegen. Durch diese Änderung soll sichergestellt werden dass künftig alleiniges Entscheidungskriterium für die Anstellung das Leistungsprinzip ist.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 877/04




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Geschlechterdifferenzierte Gesetzesfolgenabschätzung

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes

Artikel 2
Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes

Artikel 3
Änderung der Verordnung über die Übertragung von Zuständigkeiten auf dem Gebiet der

Artikel 4
Änderung der Stellenvorbehaltsverordnung

Artikel 5
Rückkehr zum einheitlichen Verordnungsrang

Artikel 6
Inkrafttreten

A. Allgemeiner Teil

Ziele und Schwerpunkte

Änderung der Ruhensregelung

3 Gesetzgebungskompetenz

3 Kosten

Geschlechterdifferenzierte Gesetzesfolgenabschätzung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 24

Zu Nummer 25

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Nummer 26

Zu Nummer 27

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Nummer 28

Zu Nummer 29

Zu Nummer 30

Zu Nummer 31

Zu Nummer 32

Zu Nummer 33

Zu Nummer 34

Zu Nummer 35

Zu Nummer 36

Zu Nummer 37

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 38

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 39

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 40

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 41

Zu Nummer 42

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

C. Kosten

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand


 
 
 


Drucksache 727/1/04

... erfV) eine Regelung für erforderlich, die es auch den langjährig Geduldeten ermöglicht, weiterhin eine (versicherungspflichtige) Beschäftigung auszuüben. In Deutschland dürften gegenwärtig etwa 150 000 Geduldete einer Beschäftigung nachgehen. Wäre diesem Personenkreis künftig die Ausübung einer Erwerbstätigkeit verwehrt, könnte dies zu erheblichen Schwierigkeiten, gerade auch für Mittelstand und Handwerk führen. Außerdem wären erhebliche Zusatzbelastungen für die sozialen Sicherungssysteme und insbesondere die Kommunalhaushalte zu erwarten. In der Öffentlichkeit wäre es nach den früheren Erfahrungen mit der entsprechenden Problemstellung bei Asylbewerberinnen und Asylbewerbern nur schwer zu vermitteln, dass dieser Personenkreis nicht selbst ­ zumindest teilweise ­ seinen Lebensunterhalt bestreitet. Ein Arbeitsverbot für Geduldete würde nach Auffassung des Bundesrates per Saldo nicht zu einer Abmilderung, sondern tendenziell zu einer Verschärfung der Beschäftigungsprobleme in Deutschland führen.



Drucksache 727/2/04

... Der Bundesrat bittet die Bundesregierung um Klarstellung, dass sich die Anforderungen in § 25 (Erfordernis der mindestens dreijährigen Berufsausbildung) auf das Qualifikationsprofil der Tätigkeit, die aufgenommen werden soll und nicht auf die Qualifikation der Bewerberin oder des Bewerbers als Person beziehen, d.h. die der Qualifikation der Tätigkeit entsprechende persönliche Qualifikation nicht unbedingt eine mindestens dreijährige Berufsausbildung voraussetzt.



Drucksache 782/04

... Die Änderung schafft die Möglichkeit, Bewerberinnen und Bewerber für die Laufbahn der Offiziere des Sanitätsdienstes für 25 Jahre in das Dienstverhältnis einer Soldatin auf Zeit oder eines Soldaten auf Zeit zu berufen und bereits vorhandene Soldatinnen auf Zeit und Soldaten auf Zeit bis zu einer Dienstzeit von 25 Jahren weiter zu verpflichten (§ 40 Abs. 2). Für die Erweiterung der Höchstverpflichtungsdauer besteht im Sanitätsdienst der Bundeswehr ein Bedarf. Auf Grund der langen Ausbildungszeiten der Offiziere des Sanitätsdienstes (Ärztinnen, Ärzte, Zahnärztinnen, Zahnärzte, Tierärztinnen, Tierärzte, Apothekerinnen und Apotheker) reicht die derzeit zulässige Höchstverpflichtungszeit von 20 Jahren nicht aus, um kosten- und zeitintensive Weiterbildungsmaßnahmen effektiv nutzen zu können.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 782/04




A. Zielsetzung

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Artikel 1
Änderung des Wehrpflichtgesetzes

Artikel 2
Änderung des Soldatengesetzes

Artikel 3
Änderung der Soldatenlaufbahnverordnung

Artikel 4
Änderung des Wehrsoldgesetzes

Artikel 5
Änderung des Arbeitsplatzschutzgesetzes

Artikel 6
Änderung des Unterhaltssicherungsgesetzes

Artikel 7
Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes

Artikel 8
Änderung des MAD-Gesetzes

Artikel 9
Änderung des Versorgungsreformgesetzes 1998

Artikel 10
Änderung der Soldatenurlaubsverordnung

Artikel 11
Änderung des Bundesdisziplinargesetzes

Artikel 12
Änderung des Soldatenbeteiligungsgesetzes

Artikel 13
Änderung der Wehrbeschwerdeordnung

Artikel 14
Änderung der Wehrdisziplinarordnung

Artikel 15
Änderung des Wehrstrafgesetzes

Artikel 16
Änderung des Zivildienstgesetzes

Artikel 17
Änderung des Arbeitssicherstellungsgesetzes

Artikel 18
Änderung der Sonderurlaubsverordnung

Artikel 19
Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch - Arbeitsförderung -

Artikel 20
Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Krankenversicherung -

Artikel 21
Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Rentenversicherung -

Artikel 22
Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch Soziale Pflegeversicherung -

Artikel 23
Änderung des Dritten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt

Artikel 24
Änderung. der Gesamtbeitragsverordnung

Artikel 25
Rückkehr zum einheitlichen Verordnungsrang

Artikel 26
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 27
Inkrafttreten, Außerkrafttreten


 
 
 


Drucksache 727/04 (Beschluss)

... erfV) eine Regelung für erforderlich, die es auch den langjährig Geduldeten ermöglicht, weiterhin eine (versicherungspflichtige) Beschäftigung auszuüben. In Deutschland dürften gegenwärtig etwa 150 000 Geduldete einer Beschäftigung nachgehen. Wäre diesem Personenkreis künftig die Ausübung einer Erwerbstätigkeit verwehrt, könnte dies zu erheblichen Schwierigkeiten, gerade auch für Mittelstand und Handwerk führen. Außerdem wären erhebliche Zusatzbelastungen für die sozialen Sicherungssysteme und insbesondere die Kommunalhaushalte zu erwarten. In der Öffentlichkeit wäre es nach den früheren Erfahrungen mit der entsprechenden Problemstellung bei Asylbewerberinnen und Asylbewerbern nur schwer zu vermitteln, dass dieser Personenkreis nicht selbst ­ zumindest teilweise ­ seinen Lebensunterhalt bestreitet. Ein Arbeitsverbot für Geduldete würde nach Auffassung des Bundesrates per Saldo nicht zu einer Abmilderung, sondern tendenziell zu einer Verschärfung der Beschäftigungsprobleme in Deutschland führen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 727/04 (Beschluss)




Änderungen und Entschließungen zur Verordnung über die Zulassung von neueinreisenden Ausländern zur Ausübung einer Beschäftigung Beschäftigungsverordnung - BeschV

A Änderungen

1. Zu § 4 Nr. 4 BeschV

2. Zu § 5 Nr. 1 BeschV

3. Zu § 30 BeschV

B Entschließungen


 
 
 


Drucksache 945/04

... (2) Wird der Eid von einer Bewerberin geleistet, so treten an die Stelle der Wörter „eines Rechtsanwalts“ die Wörter „einer Rechtsanwältin“.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 945/04




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung der Bundesrechtsanwaltsordnung

Artikel 2
Änderung des Gesetzes über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland

Artikel 3
Änderung der Bundesnotarordnung

Artikel 4
Änderung der Zivilprozessordnung

Artikel 5
Änderung der Strafprozeßordnung

Artikel 6
Übergangsvorschriften

Artikel 7
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer n

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Nummern 24 bis 28

Zu Nummer 29

Zu Nummer 30

Zu Nummer 31

Zu Nummer 32

Zu Nummer 33

Zu Nummer 34

Zu Nummer 35

Zu Nummer 36

Zu Nummer 37

Zu Nummer 38

Zu Nummer 39

Zu Nummer 40

Zu Nummer 41

Zu Nummer 42

Zu Nummer n

Zu Nummer 46

Zu Nummer 47

Zu Nummer 48

Zu Nummer 49

Zu Nummer 50

Zu Artikel 2

Zu Nummern 1 bis 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7


 
 
 


Drucksache 790/04 (Beschluss)

... Die Änderung der vorgenannten Gesetze ist erforderlich, um Bewerberinnen und Bewerbern nach dem Erwerb der jeweils geforderten Aufnahmevoraussetzungen ohne Altersbeschränkung den Zugang zur Ausbildung zu ermöglichen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 790/04 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Anlage
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Masseur- und Physiotherapeutengesetzes und anderer Gesetze zur Regelung von Gesundheitsfachberufen

Artikel 1
Änderung des Masseur- und Physiotherapeutengesetzes

Artikel 2
Änderung des Hebammengesetzes

Artikel 3
Änderung des Logopädengesetzes

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung


 
 
 


Drucksache 945/04 (Beschluss)

... (2) Wird der Eid von einer Bewerberin geleistet, so treten an die Stelle der Wörter "eines Rechtsanwalts" die Wörter "einer Rechtsanwältin".

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 945/04 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte Haushaltsausgaben ohne Vollzug/Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Artikel 1
Änderung der Bundesrechtsanwaltsordnung

§ 12
Zulassung

§ 12a
Vereidigung

§ 18
Zulassung bei den Gerichten

§ 27
Kanzlei

§ 30
Zustellungsbevollmächtigter

§ 31
Rechtsanwaltsverzeichnis und Rechtsanwaltsbescheinigung

§ 37
Antrag

§ 109
Beendigung des Amtes als Beisitzer

§ 172b
Kanzlei

§ 192
Erhebung von Verwaltungsgebühren

Artikel 2
Änderung des Gesetzes über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland

§ 39
Gebühren

Artikel 3
Änderung der Bundesnotarordnung

Artikel 4
Änderung der Zivilprozessordnung

Artikel 5
Änderung der Strafprozeßordnung

Artikel 6
Übergangsvorschriften

Artikel 7
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu den Nummer n

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu den Nummern 24 bis 28

Zu Nummer 29

Zu Nummer 30

Zu Nummer 32

Zu Nummer 37

Zu Nummer 38

Zu Nummer 39

Zu Nummer 40

Zu Nummer 41

Zu Nummer 42

Zu Nummer 43

Zu Nummer 50

Zu den Nummer n

Zu Nummer 53

Zu Nummer 54

Zu Artikel 2

Zu den Nummer n

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 3

Zu den Nummer n

Zu Nummer 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7


 
 
 


Drucksache 8/17 PDF-Dokument



Drucksache 20/16 PDF-Dokument



Drucksache 110/17 PDF-Dokument



Drucksache 147/14 PDF-Dokument



Drucksache 174/16 PDF-Dokument



Drucksache 177/19 PDF-Dokument



Drucksache 208/15 PDF-Dokument



Drucksache 265/17 PDF-Dokument



Drucksache 266/16 PDF-Dokument



Drucksache 301/19 PDF-Dokument



Drucksache 366/15 PDF-Dokument



Drucksache 401/16 PDF-Dokument



Drucksache 417/17 PDF-Dokument



Drucksache 431/16 PDF-Dokument



Drucksache 431/17 PDF-Dokument



Drucksache 504/18 PDF-Dokument



Drucksache 535/10 PDF-Dokument



Drucksache 535/2/10 PDF-Dokument



Drucksache 542/14 PDF-Dokument



Drucksache 587/17 PDF-Dokument



Drucksache 592/17 PDF-Dokument



Drucksache 593/15 PDF-Dokument



Drucksache 636/14 PDF-Dokument



Drucksache 679/16 PDF-Dokument



Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.