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Drucksache 551/18 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Verordnung zur Einführung der Verordnung über mittelgroße Feuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen sowie zur Änderung der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen
... Für die Angaben zur Feuerungswärmeleistung im Verordnungstext sollte eine einheitliche Formulierung verwendet werden. Es wird deshalb vorgeschlagen, in den betreffenden Absätzen die Formulierungen zu ändern und so an die übrige Textfassung wie folgt anzugleichen:
Drucksache 34/18 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Bewertung von Gesundheitstechnologien und zur Änderung der Richtlinie 2011/24 /EU - COM(2018) 51 final
... 5. Bedenken gegen die vollständige Harmonisierung von HTA-Instrumenten, -Verfahren und -Methoden sowie der in Artikel 8 des Verordnungsvorschlags vorgesehenen verbindlichen gemeinsamen klinischen Bewertung aufgrund ihrer Auswirkungen auf die nationalen Gesundheits- und Sozialversicherungssysteme betreffen auch Medizinprodukte. Zudem besteht in Bezug auf Medizinprodukte die Gefahr, dass die verbindliche Nutzenbewertung auf EU-Ebene die Entscheidung für die Entwicklung innovativer neuer Medizintechnikprodukte verzögern oder behindern könnte.
Drucksache 369/18
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Lebensmittel-und Futtermittelgesetzbuches
... -Grundverordnung) eine nationalstaatliche Verpflichtung zur Löschung personenbezogener Daten. Etwaige Ansprüche auf Zugang zu den betreffenden Informationen auf Antrag, etwa nach dem Umweltinfor-mationsrecht des Bundes und der Länder, bleiben von der Regelung unberührt.
Drucksache 146/18
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 7. Dezember 2017 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und dem Europäischen Forstinstitut über die Errichtung eines Büros des Europäischen Forstinstituts in der Bundesrepublik Deutschland
... (2) Zu den Erleichterungen nach Absatz 1 zählt die gebührenfreie und möglichst umgehende Erteilung von Visa, sofern dies für die in Absatz 1 genannten Personen erforderlich ist, sowie die Befreiung von der Ausländermeldepflicht, sofern die betreffenden Personen im Besitz eines durch die Regierung ausgestellten Sonderausweises sind. Die Vorschriften zur allgemeinen Meldepflicht bleiben hiervon unberührt.
Drucksache 312/18
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Ausübung von Optionen der EU-Prospektverordnung und zur Anpassung weiterer Finanzmarktgesetze
... c) der Emittent der Wertpapiere hat die auf Grund der Richtlinien der Europäischen Gemeinschaft erlassenen Vorschriften betreffend die Zulassung zum Handel an dem anderen organisierten Markt und die hiermit im Zusammenhang stehenden Informationspflichten erfüllt,
Drucksache 300/18
Gesetzesantrag des Landes Berlin
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des sozialen Mietrechts (Mietrechtsmodernisierungsgesetz)
... (2) Die nach Landesrecht zuständige Behörde darf für die Erstellung eines Mietspiegels Informationen einschließlich personenbezogener Daten erheben, verarbeiten und nutzen, soweit diese Merkmale betreffen, die für die Bestimmung der ortsüblichen Vergleichsmiete Bedeutung haben können. Soweit erforderlich darf die zuständige Behörde dazu auch personenbezogene Daten erheben, verarbeiten und nutzen, die sie oder eine andere Stelle ursprünglich für andere Zwecke erhoben hat. Die Übermittlung von Informationen einschließlich personenbezogener Daten durch andere öffentliche oder nicht-öffentliche Stellen, insbesondere durch Meldebehörden, Finanzbehörden, Statistische Ämter des Bundes und der Länder sowie durch örtliche Versorgungsunternehmen an die zuständige Behörde ist zulässig, soweit die Übermittlung nicht nach anderen Vorschriften ausgeschlossen ist. Die Sätze 1 bis 3 gelten nicht, soweit offensichtlich überwiegend schutzwürdige Interessen des Betroffenen entgegenstehen.
Drucksache 229/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über besondere Bestimmungen für das aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung sowie aus Finanzierungsinstrumenten für das auswärtige Handeln unterstützte Ziel "Europäische territoriale Zusammenarbeit" (Interreg)
... 51. Die neue Regelung, dass bei "Meinungsverschiedenheiten zwischen der Verwaltungsbehörde und der Prüfbehörde in Bezug auf die Förderfähigkeit [als solche] eines [im Rahmen des betreffenden Interreg-Programms] ausgewählten In-terreg-Vorhabens" die Meinung der Verwaltungsbehörde Vorrang hat, wird begrüßt. Meinungsverschiedenheiten zwischen Verwaltungs- und Prüfbehörden entstehen jedoch häufig in Bezug auf Förderfähigkeitsregeln in den Programmen, Dokumentationspflichten der Begünstigten und die Bewertung von Fehlerfeststellungen. Diese Divergenzen können mangels einer übergeordneten Instanz oft nicht aufgelöst werden. Der Bundesrat [schlägt deshalb vor] und {bittet insofern die Kommission zu erwägen}, bei der Kommission eine unabhängige Clearingstelle zur Schlichtung von besonders schwerwiegenden und/oder finanziell erheblichen Streitfällen zwischen Verwaltungsbehörden und Prüfbehörden einzurichten.
Drucksache 216/18
Verordnung der Bundesregierung
Verordnung zum Erlass der Verordnung über nationale Verpflichtungen zur Reduktion der Emissionen bestimmter Luftschadstoffe
... Wenn die nationalen Verpflichtungen zur Emissionsreduktion in einem bestimmten Jahr auf Grund eines außergewöhnlich strengen Winters oder eines außergewöhnlich trockenen Sommers nicht erfüllt werden können, so kann das Umweltbundesamt auf Grundlage einer Entscheidung nach § 14 Absatz 1 bei der Übermittlung des nationalen Emissionsinventars im Nachhinein den Mittelwert der nationalen jährlichen Emissionen aus dem betreffenden Jahr sowie dem vorherigen und dem darauffolgenden Jahr zugrunde legen. In diesem Fall sind die nationalen Verpflichtungen zur Emissionsreduktion eingehalten, wenn der Mittelwert die nationale jährliche Emissionsmenge nicht übersteigt, die sich aus der nationalen Reduktionsverpflichtung ergibt.
Drucksache 67/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, die Europäische Zentralbank, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Aktionsplan - Finanzierung nachhaltigen Wachstums - COM(2018) 97 final
... /EG /EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2009 betreffend die Aufnahme und Ausübung der Versicherungs- und der Rückversicherungstätigkeit.
Drucksache 632/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1305/2013
und (EU) Nr. 1307/2013
in Bezug auf bestimmte Vorschriften über Direktzahlungen und die Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums für die Jahre 2019 und 2020
... (Verordnung über die Entwicklung des ländlichen Raums) erforderlich, um die Kontinuität der Politik in den letzten Jahren des Programmplanungszeitraums und einen reibungslosen Übergang zum nächsten Programmplanungszeitraum zu gewährleisten. Diese Änderungen betreffen einen neuen Zeitplan für das schrittweise Auslaufen der Zahlungen für Gebiete, die aus naturbedingten Gründen benachteiligt sind und bei denen es sich nicht um Berggebiete handelt, und die Nutzung der technischen Hilfe im Rahmen des ELER auf Initiative der Kommission für Maßnahmen, durch die die Durchführung der künftigen GAP vorbereitet wird.
Drucksache 367/18
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Tabakerzeugnisgesetz es
... Die Folgenabschätzung der EU-Kommission ist nach Einschätzung des Ressorts grundsätzlich nachvollziehbar und plausibel. Dafür spricht auch die positive Bewertung durch das Regulatory Scrutiny Board. Schätzungen eines anderen Mitgliedstaats haben zwar Anhaltspunkte dafür geliefert, dass der Erfüllungsaufwand pro Packung höher liegen könnte. Die konkrete Höhe der zusätzlichen Kosten hängt jedoch einerseits maßgeblich von der konkreten mitgliedstaatlichen Ausgestaltung der Regelungen zur Zuständigkeit ihrer Ausgabestellen ab. Diese sind aber derzeit nicht bekannt. Andererseits lassen die höher liegenden Schätzungen aus dem betreffenden Mitgliedstaat keine Schlüsse auf die Grundannahmen und einzelnen Kostenbestandteile zu, sodass es keine ausreichende Grundlage für eine Übertragbarkeit dieser Werte auf die Kosten in Deutschland gibt. Die Verbände haben sich in ihren Stellungnahmen zwar ebenfalls zu den Kosten geäußert. Die betreffenden Stellungnahmen lassen jedoch nicht erkennen, ob die Schätzungen sich ausschließlich auf die Vorgaben aus dem vorliegenden Regelungsvorhaben beziehen oder auch Posten betreffen, die bereits Teil der Schätzungen zur Richtlinienumsetzung im Jahr 2015 waren. Sie eignen sich deshalb nicht als Grundlage einer alternativen Schätzung.
Drucksache 386/18
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Beschränkung des marinen Geo-Engineerings
... Die Vorgaben der Nummern 1, 2, 5 und 6 betreffen die Antragstellung des Vorhabenträgers und werden zu einem Prozess "Antragsverfahren" zusammengefasst.
Drucksache 543/18
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft
Verordnung zur Änderung eier- und fleischhandelsrechtlicher Vorschriften
... - Verordnung über Vermarktungsnormen für Bruteier und Küken von Hausgeflügel Zudem sind die in den betreffenden nationalen Vorschriften enthaltenen Verweise und Bezugnahmen auf die zwischenzeitlich aufgehobene Verordnung (EG) Nr.
Drucksache 163/18 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie (EU) Nr. 2017/1132
im Hinblick auf den Einsatz digitaler Werkzeuge und Verfahren im Gesellschaftsrecht
... d) Ein solch enges Verständnis dürfte die Kommission auch nicht zugrunde gelegt haben. So führt sie in Erwägungsgrund 12 des Richtlinienvorschlags aus, dass die nicht vom Richtlinienvorschlag erfassten Angelegenheiten betreffend die Online-Eintragung von Gesellschaften und Zweigstellen - die materiellrechtlichen Gründungsvorschriften - dem nationalen Recht unterliegen sollen und ferner, dass den Mitgliedstaaten zur Wahrung ihrer gesellschaftsrechtlichen Traditionen die notwendige Flexibilität hinsichtlich der Ausgestaltung eines vollständig online funktionierenden "Eintragungs"-Systems gewährleistet werde, einschließlich der Beteiligung der Notare.
Drucksache 582/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Für einen umfassenden Rahmen der Europäischen Union für endokrine Disruptoren
... Gestützt auf die Gemeinschaftsstrategie von 1999 hat die EU Politikmaßnahmen betreffend endokrine Disruptoren ausgearbeitet, deren Schwerpunkte auf der Förderung der wissenschaftlichen Erforschung, einer wirksamen Regulierung endokriner Disruptoren und dem Ausbau der internationalen Zusammenarbeit auf diesem Gebiet liegen.
Drucksache 75/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Emission gedeckter Schuldverschreibungen und die öffentliche Aufsicht über gedeckte Schuldverschreibungen und zur Änderung der Richtlinien 2009/65 /EG
/EG und 2014/59 /EU
/EU COM(2018) 94 final
... Im Vorschlag für eine vorgeschlagenen Richtlinie werden die Kernelemente gedeckter Schuldverschreibungen beschrieben und wird eine gemeinsame Definition formuliert, die über Finanzsektoren hinweg als konsistenter und hinreichend detaillierter Bezugspunkt für aufsichtsrechtliche Zwecke dienen kann. Weitere Vorschriften betreffen die strukturellen Merkmale des Instruments, die öffentliche Aufsicht gedeckter Schuldverschreibungen, Regeln für die Verwendung des Gütesiegels "Europäische gedeckte Schuldverschreibung" und Veröffentlichungspflichten der zuständigen Behörden im Bereich der gedeckten Schuldverschreibungen.
Drucksache 423/18 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Verordnung zur weiteren Modernisierung des Strahlenschutzrechts
... es betreffen, ohne dass dies bisher in einem Gesetz oder in einer Verordnung kodifiziert wurde.
Drucksache 403/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Stellungnahme der Europäischen Kommission zu dem Beschluss des Bundesrates zum Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010 zur Errichtung einer Europäischen Aufsichtsbehörde (Europäische Bankenaufsichtsbehörde), der Verordnung (EU) Nr. 1094/2010 zur Errichtung einer Europäischen Aufsichtsbehörde (Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung), der Verordnung (EU) Nr. 1095/2010
zur Errichtung einer Europäischen Aufsichtsbehörde (Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde), der Verordnung (EU) Nr. 345/2013
über Europäische Risikokapitalfonds, der Verordnung (EU) Nr. 346/2013
über Europäische Fonds für soziales Unternehmertum, der Verordnung (EU) Nr. 600/2014
über Märkte für Finanzinstrumente, der Verordnung (EU) Nr. 2015/760
über europäische langfristige Investmentfonds, der Verordnung (EU) Nr. 2016/1011
über Indizes, die bei Finanzinstrumenten und Finanzkontrakten als Referenzwert oder zur Messung der Wertentwicklung eines Investmentfonds verwendet werden, und der Verordnung (EU) Nr. 2017/1129
über den Prospekt, der beim öffentlichen Angebot von Wertpapieren oder bei deren Zulassung zum Handel auf einem geregelten Markt zu veröffentlichen ist
... Die Kommission hält es für erforderlich, den europäischen Aufsichtsbehörden angemessene Instrumente an die Hand zu geben, damit sie die zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben erforderlichen Informationen erhalten. Andernfalls wäre die wirksame Durchführung ihrer Aufgaben davon abhängig, ob einzelne Mitglieder in der Lage und bereit sind diese Informationen bereitzustellen. Wenngleich die Kommission der Auffassung ist, dass ein direktes Auskunftsersuchen an Marktteilnehmer nicht die Regel sein sollte, ist es ihrer Ansicht nach doch von zentraler Bedeutung, diese Möglichkeit für Fälle zu stärken, in denen ein Ersuchen an die betreffende zuständige Behörde sich als nicht ausreichend erwiesen hat oder als nicht ausreichend angesehen wird, um die erforderlichen Informationen einzuholen.
Drucksache 14/18 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen über einen Überwachungsrahmen für die Kreislaufwirtschaft - COM(2018) 29 final
... 2. Die Aussagen der Mitteilung betreffen nahezu ausschließlich das Recycling. Eine thermische Behandlung als notwendige Schadstoffsenke und die energetische Verwertung als wichtiger Aspekt der Abfallbewirtschaftung werden nicht miteinbezogen. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, im weiteren Verfahren darauf zu achten, dass ein umfassendes und sachgerechtes Bild von der deutschen Abfall- und Kreislaufwirtschaft entsteht, welches auch andere umweltfachlich sinnvolle Aspekte der Kreislaufwirtschaft als das Recycling berücksichtigt.
Drucksache 600/18 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Dreizehnte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis -Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
... "Die Klasse der auf Grund einer ab dem 19.01.2013 erteilten Dienstfahrerlaubnis der Bundeswehr zu erteilenden allgemeinen Fahrerlaubnis ergibt sich aus § 6. Auf dem Führerschein ist in Feld 10 der Tag zu vermerken, an dem die Dienstfahrerlaubnis für die betreffende Klasse erteilt worden ist. Wenn die Geltungsdauer der betreffenden Klasse der Dienstfahrerlaubnis befristet ist, wird die im Dienstführerschein vermerkte Geltungsdauer in Feld 11 der betreffenden Klassen eingetragen."
Drucksache 400/18
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft
Verordnung zur Änderung der Direktzahlungen-Durchführungsverordnung und der Agrarzahlungen -Verpflichtungenverordnung
... Mit der vorliegenden Änderungsverordnung soll in der Direktzahlungen-Durchführungsverordnung (DirektZahlDurchfV) ausnahmsweise für das Jahr 2018 die Möglichkeit eröffnet werden, dass die Länder im Einzelfall für Betriebsinhaber in Gebieten, in denen auf Grund ungünstiger Witterungsereignisse nicht ausreichend Futter zur Verfügung steht oder stehen wird, den Zeitraum, in dem die Flächen mit der Kulturpflanzenmischung bestellt sein müssen, auf Antrag auf einen Zeitraum von acht Wochen verkürzen, der auf betrieblicher Ebene festgelegt wird. Für den Fall einer solchen Genehmigung soll geregelt werden, dass der Aufwuchs der betreffenden Flächen mit Zwischenfruchtanbau nach Ablauf des für den Betrieb geltenden Zeitraums durch Beweidung mit Tieren aller Arten oder durch Schnittnutzung für Futterzwecke genutzt werden kann.
Drucksache 155/18 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Verbandsklagen zum Schutz der Kollektivinteressen der Verbraucher und zur Aufhebung der Richtlinie 2009/22 /EG
/EG
... /EG /EG weit hinaus, indem Ziel und Ergebnis einer Verbandsklage nicht nur die Beendigung oder das Verbot einer rechtswidrigen Praxis, sondern auch die zugunsten der Verbraucherinnen und Verbraucher wirkende Feststellung sein kann, dass eine Praktik einen Verstoß gegen Unionsvorschriften darstellt, der den Kollektivinteressen der Verbraucherinnen und Verbraucher schadet. Die daran geknüpften Folgen sind sehr weitgehend: So soll diese Feststellung die Grundlage für Abhilfemaß-nahmen nach Artikel 6 des Richtlinienvorschlags sein; auch gilt der festgestellte Verstoß in anderen Verfahren, soweit sie im selben Mitgliedstaat geführt werden, nach Artikel 10 Absatz 1 des Richtlinienvorschlags als unwiderlegbar nachgewiesen und er wird in Verfahren in anderen Mitgliedstaaten widerlegbar vermutet. Auch die Erhebung der Verbandsklage selbst soll schon Wirkungen haben, die nicht nur die Verfahrensbeteiligten betreffen, indem die Verjährung von Ansprüchen betroffener Verbraucherinnen und Verbraucher nach Artikel 11 des Richtlinienvorschlags ohne Weiteres gehemmt oder unterbrochen sein soll.
Drucksache 387/18
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Rechtsgrundlagen für die Fortentwicklung des Europäischen Emissionshandels
... geregelten Vollzugsaufgaben betreffen jedoch auch andere Berichterstattungssysteme für Treibhausgase. So werden internationale Flüge ab dem Jahr 2019 über den globalen marktbasierten Mechanismus der ICAO erfasst. Durch diese zusätzlichen Vollzugsaufgaben wird sich der Verwaltungsaufwand erhöhen. Die Kosten werden durch die Veräußerung von Emissionszertifikaten in voller Höhe refinanziert. Die etwaigen Mehrbedarfe werden in den betroffenen Einzelplänen im Rahmen der geltenden Finanzplanung gedeckt.
Drucksache 156/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Aufbau eines gemeinsamen europäischen Datenraums - COM(2018) 232 final
... Der Leitfaden beruht auf den in dieser Mitteilung dargelegten Grundsätzen für die gemeinsame Datennutzung zwischen Unternehmen sowie zwischen Unternehmen und öffentlichem Sektor. Die vorgesehenen Maßnahmen betreffen verschiedene Arten von Daten und weisen daher unterschiedliche Regelungsintensitäten auf. Gleichzeitig dienen sie alle dem übergeordneten Ziel, Daten - als wichtige Innovations- und Wachstumsquelle - aus verschiedenen Sektoren, Ländern und Sachgebieten in einem gemeinsamen Datenraum zusammenzuführen.
Drucksache 252/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Straffung von Maßnahmen zur rascheren Verwirklichung des transeuropäischen Verkehrsnetzes
... Derzeit existieren keine spezifischen Bestimmungen, die Genehmigungs- und Regulierungsverfahren im Bereich des transeuropäischen Verkehrsnetzes betreffen. Es gibt jedoch ähnliche Bestimmungen, die im Bereich des transeuropäischen Energienetzes (TEN-E) gelten13.
Drucksache 498/18
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft
Erste Verordnung zur Änderung der Neuartige Lebensmittel-Verordnung
... Mit der vorliegenden Verordnung sollen die sich aus den betreffenden Durchführungsrechtsakten für die Mitgliedstaaten ergebenden Aufgaben national dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) übertragen werden. Zudem sollen mit der Verordnung Verstöße gegen das Gebot, nur zugelassene, d.h. in der Unionsliste aufgeführte neuartige Lebensmittel in den Verkehr zu bringen, bewehrt werden.
Drucksache 99/18
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Stellungnahme der Bundesregierung zu der Entschließung des Bundesrates zur Verordnung zur Änderung der Straßenbahn-Bau-und Betriebsordnung und der Straßenverkehrs -Ordnung
... Zum interessengerechten Einbringen berücksichtigungsfähiger Leistungen bestehen Vorschläge von Ländervertretern, die Fälle betreffen, dass die Prüfung nicht im ersten Versuch bestanden wurde. In der Prüfung hat der Kandidat seine fachliche Befähigung zum Betriebsleiter nachzuweisen, indem in den vier Fächern jeweils mindestens ausreichende Leistungen zu erbringen sind. Dies gilt auch für den Fall, dass eine Nachprüfung erforderlich wird, weil in mindestens einem Fach nicht ausreichende Leistungen erbracht worden sind. Die Länder schlagen vor, dass sich Kandidaten nur in solchen Fächern von der ersten notwendigen Nachprüfung auf Antrag befreien lassen können, in denen mindestens eine befriedigende Leistung erbracht wurde. Gegenwärtig berechtigt hierzu eine ausreichende Leistung. Nach Einschätzung der Bundesregierung ist das gegenwärtige Verfahren sachdienlich.
Drucksache 32/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (Neufassung) - COM(2017) 753 final; Ratsdok. 5846/18
... 3. Die Änderungen betreffen im Wesentlichen
Drucksache 389/18 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich
... vorsieht und andere Fachplanungsgesetze, die ebenfalls die Verkehrsinfrastruktur betreffen und Regelungen zum Planfeststellungsverfahren enthalten (wie etwa das
Drucksache 224/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Verringerung der Auswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte auf die Umwelt
... 18. Auch die von der Kommission vorgeschlagene erweiterte Herstellerverantwortung, die sämtliche Kunststoffeinwegartikel betreffen soll, die nicht verboten werden, wird vom Bundesrat ausdrücklich unterstützt. Die hiervon erfasste Pflicht der Hersteller, die Kosten für die Sammlung, Beförderung und Behandlung der hieraus entstehenden Abfälle einschließlich der Kosten von Säuberungsaktionen und Sensibilisierungsmaßnahmen zu tragen, kann das Abfallaufkommen signifikant reduzieren und nicht verursachergerechte, die öffentlichen Haushalte belastende Gebührenerhöhungen vermeiden.
Drucksache 61/18
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft
Dritte Verordnung zur Änderung der Direktzahlungen-Durchführungsverordnung und der InVeKoS \-Verordnung
... Von der Beifügung eines Nachweises gemäß Satz 1 Nummer 2 kann abgesehen werden, soweit das Umpflügen durch Angaben zu den Nutzungscodes für die betroffene Fläche aus den Sammelanträgen für frühere Jahre nachgewiesen werden soll. Die betreffenden Sammelanträge sind dann anzugeben.
Drucksache 157/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen über die Ermöglichung der digitalen Umgestaltung der Gesundheitsversorgung und Pflege im digitalen Binnenmarkt, die aufgeklärte Mitwirkung der Bürger und den Aufbau einer gesünderen Gesellschaft COM(2018) 233 final
... Zu diesem Zweck führte die Kommission eine öffentliche Konsultation25 durch. In den Antworten auf die Konsultation wurde die Notwendigkeit weiterer Arbeiten weitgehend anerkannt, und es wurden wichtige Probleme genannt, die EU-weit die Einführung digitaler Gesundheits- und Pflegedienste verhindern und den Bedürfnissen der Menschen entgegenstehen. Sie betreffen Bereiche wie den Zugang zu Gesundheitsdaten, die Vielfalt elektronischer Patientenakten, die mangelnde technische Interoperabilität und den Zugang zu digitalen Gesundheitsdiensten. Ferner wurde in der Konsultation auf besondere Probleme beim elektronischen Datenaustausch hingewiesen, insbesondere auf die Gefahr von Verletzungen der Privatsphäre, Cybersicherheitsrisiken und Fragen der Qualität und Zuverlässigkeit der Daten.
Drucksache 462/18 (Beschluss)
Verordnungsentwurf des Bundesrates
Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Baunutzungsverordnung (Flächensparende Errichtung von Stellplätzen und Garagen)
... sind dann Stellplätzen und Garagen auf Baugrundstücken nur in den festgesetzten Geschossen zulässig. Für eine derartige Festsetzung muss die Gemeinde jedoch nach der bestehenden Regelung "besondere städtebauliche Gründe" vorweisen können. Fehlt eine solche Festsetzung, so können Stellplätze derzeit planungsrechtlich - unter Beachtung weiterer Festsetzungen im Bebauungsplan, zum Beispiel zum Maß baulicher Nutzung - auch bei großen Vorhaben grundsätzlich ebenerdig mit entsprechendem Flächenverbrauch errichtet werden. Entsprechendes gilt, wenn für das betreffende Grundstück überhaupt kein Bebauungsplan existiert.
Drucksache 176/18
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer zivilprozessualen Musterfeststellungsklage
... (1) Ab dem Tag der Rechtshängigkeit der Musterfeststellungsklage kann gegen den Beklagten keine andere Musterfeststellungsklage erhoben werden, soweit deren Feststellungsziele denselben zugrunde liegenden Lebenssachverhalt betreffen. Die Wirkung von Satz 1 entfällt, sobald die Musterfeststellungsklage ohne Entscheidung in der Sache beendet wird.
Drucksache 32/18 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (Neufassung) - COM(2017) 753 final; Ratsdok. 5846/18
... 2. Die Änderungen betreffen im Wesentlichen
Drucksache 630/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission und die Hohe Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik
Gemeinsame Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Aktionsplan gegen Desinformation
... Desinformationskampagnen, insbesondere von Drittländern, sind häufig Teil einer hybriden Kriegsführung 14 ‚ zu der Cyberangriffe und das "Hacken" von Netzen 15 gehören. Es ist erwiesen, dass ausländische staatliche Akteure zunehmend Desinformationsstrategien einsetzen, um gesellschaftliche Debatten zu beeinflussen, Spaltungen herbeizuführen und in die demokratische Entscheidungsfindung einzugreifen. Diese Strategien betreffen nicht nur die Mitgliedstaaten, sondern auch die Partnerländer in der östlichen und in der südlichen Nachbarschaft, im Nahen Osten und in Afrika.
Drucksache 215/18 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Europäische Herausgabeanordnungen und Sicherungsanordnungen für elektronische Beweismittel in Strafsachen
... 11. Der Bundesrat gibt zu bedenken, dass die vorgeschlagene Verordnung einer Erleichterung der Erlangung elektronischer Beweismittel dienen soll. Dazu im Widerspruch steht, dass nach Artikel 4 Absatz 1 und Absatz 3 des Verordnungsvorschlags auch Herausgabe- und Sicherungsanordnungen betreffend Bestandsdaten mindestens durch einen Staatsanwalt zu erlassen und zu validieren sind. Im gegenwärtigen System werden Auskunftsbegehren in Bezug auf Bestandsdaten vielfältig von den polizeilichen Ermittlungsbeamtinnen und - beamten ohne Einbindung der Staatsanwaltschaft getätigt. Ein Großteil der Ersuchen um Bestandsdaten wird auch weiterhin Diensteanbieter betreffen, deren europäischer Sitz in einem Mitgliedstaat liegt, der es erlaubt, dass ausländische Strafverfolgungsbehörden unmittelbar an die dort ansässigen Diensteanbieter herantreten, welche entsprechende Ersuchen auf freiwilliger Basis beantworten können. Die nunmehr vorgesehene zwingende Beteiligung der Staatsanwaltschaften würde in Bezug auf die Bestandsdaten eine Verschlechterung des Status quo bedeuten. Im Laufe der weiteren Verhandlungen sollte dafür Sorge getragen werden, dass Anordnungen in Bezug auf Bestandsdaten auch von polizeilichen Ermittlungsbeamtinnen und -beamten erlassen werden dürfen oder das bestehende Regime freiwilliger Auskunftserteilung von dem Regelwerk unberührt bleibt.
Drucksache 563/18
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Erneuerbare \-Energien\-Gesetzes, des Kraft -Wärme-Kopplungsgesetzes, des Energiewirtschaftsgesetz es und weiterer energierechtlicher Vorschriften
... (4) In den Fällen von Absatz 2 Nummer 2 sind die jeweiligen Strommengen durch eine Schätzung abzugrenzen. Diese Schätzung hat in sachgerechter und in einer für einen nicht sachverständigen Dritten jederzeit nachvollziehbaren und nachprüfbaren Weise zu erfolgen. Bei der Schätzung muss sichergestellt werden, dass auf die gesamte Strommenge nicht weniger EEG-Umlage gezahlt wird als im Fall einer Abgrenzung durch mess- und eichrechtskonforme Messeinrichtungen. Die Anforderung nach Satz 3 ist insbesondere erfüllt, wenn bei den jeweils voneinander abzugrenzenden Strommengen mit unterschiedlicher EEG-Umlagehöhe zur Bestimmung der Strommenge, für die im Vergleich der höchste EEG-Umlagesatz anzuwenden ist, die maximale Leistungsaufnahme der betreffenden Stromverbrauchseinrichtung mit der Summe der vollen Zeitstunden des jeweiligen Kalenderjahres multipliziert wird.
Drucksache 163/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie (EU) Nr. 2017/1132
im Hinblick auf den Einsatz digitaler Werkzeuge und Verfahren im Gesellschaftsrecht
... d) Ein solch enges Verständnis dürfte die Kommission auch nicht zugrunde gelegt haben. So führt sie in Erwägungsgrund 12 des Richtlinienvorschlags aus, dass die nicht vom Richtlinienvorschlag erfassten Angelegenheiten betreffend die Online-"Eintragung" von Gesellschaften und Zweigstellen - die materiell-rechtlichen Gründungsvorschriften - dem nationalen Recht unterliegen sollen und ferner, dass den Mitgliedstaaten zur Wahrung ihrer gesellschaftsrechtlichen Traditionen die notwendige Flexibilität hinsichtlich der Ausgestaltung eines vollständig online funktionierenden "Eintragungs"-Systems gewährleistet werde, einschließlich der Beteiligung der Notare.
Drucksache 423/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Verordnung zur weiteren Modernisierung des Strahlenschutzrechts
... es betreffen, ohne dass dies bisher in einem Gesetz oder in einer Verordnung kodifiziert wurde.
Drucksache 444/18 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Europäischen Rat:
... 4. Der Bundesrat sieht kritisch, dass nicht klar ist, für welche Straftaten die Kompetenzen der EUStA nach einer Erweiterung gelten sollen. Auch der Verweis auf eine analoge Anwendung der Richtlinie (EU) Nr. 2017/541 vom 15. März 2017 zur Terrorismusbekämpfung und zur Ersetzung des Rahmenbeschlusses 2002/475/JI des Rates und zur Änderung des Beschlusses 2005/671/JI des Rates, verbunden mit dem Hinweis, dass die Straftaten mehr als einen Mitgliedstaat betreffen sollen, dürfte Zuständigkeits- und Abgrenzungsprobleme nach sich ziehen.
Drucksache 151/18
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zum Erlass und zur Änderung bundesrechtlicher Vorschriften in Bezug auf die Übernahme der Aufgaben der Deutschen Dienststelle für die Benachrichtigung der nächsten Angehörigen von Gefallenen der ehemaligen deutschen Wehrmacht durch das Bundesarchiv
... Aus zeitgeschichtlichen Gründen wurde die Deutsche Dienststelle für die Benachrichtigung der nächsten Angehörigen von Gefallenen der ehemaligen Deutschen Wehrmacht (Deutsche Dienststelle (WASt)) jahrzehntelang als Behörde des Landes Berlin geführt, obwohl sie Bundesaufgaben wahrnahm. Gemäß einer Verwaltungsvereinbarung aus dem Jahr 1951 erstattete der Bund dem Land Berlin sämtliche Aufwendungen für die Aufgabenerledigung der Deutschen Dienststelle (WASt). Nunmehr sollen die Aufgaben der Deutschen Dienststelle (WASt) dem Bundesarchiv übertragen werden, weil die betreffenden Unterlagen zur zentralstaatlichen Überlieferung der deutschen Militärverwaltung gehören und perspektivisch zu Archivgut werden.
Drucksache 152/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat und den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss: Neugestaltung der Rahmenbedingungen für die Verbraucher
... Viele Herausforderungen der Verbraucherpolitik bleiben dennoch bestehen. Die jüngsten groß angelegten missbräuchlichen Praktiken, die die Verbraucher in der ganzen EU betrafen, haben deren Vertrauen in den Binnenmarkt untergraben. Diese weitreichenden Ereignisse betreffen das "Dieselgate" (bei dem bestimmte Autohersteller in Kraftfahrzeuge Technologien eingebaut hatten, die eine Manipulation der Abgastests ermöglichten) sowie die weitverbreitete Verwendung von missbräuchlichen Vertragsklauseln in Hypothekenverträgen durch Banken18. Diese Ereignisse haben auch eine Debatte darüber ausgelöst, ob die EU über ausreichend wirksame Instrumente verfügt, um solche Vorfälle in den Griff zu bekommen, also die Verbraucherschutzvorschriften tatsächlich durchzusetzen und geschädigten Verbrauchern zu einer Entschädigung zu verhelfen. Daneben hat sich auch das Thema der unterschiedlichen Zusammensetzungen oder Eigenschaften derselben und in unterschiedlichen Teilen des Binnenmarkts verkauften Waren als ein Grund für Bedenken in verschiedenen Mitgliedstaaten erwiesen.
Drucksache 360/18 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Verordnung über die Finanzierung der beruflichen Ausbildung nach dem Pflegeberufegesetz sowie zur Durchführung statistischer Erhebungen (Pflegeberufe-Ausbildungsfinanzierungsverordnung - PflAFinV )
... Artikel 74 Absatz 1 Nummer 19 GG ("Zulassung zu ärztlichen und anderen Heilberufen") gibt dem Bund nach den maßgeblichen verfassungsrechtlichen Kommentierungen keine umfassende, sondern eine deutlich eingeschränkte Gesetzgebungskompetenz. Danach kann der Bund allenfalls gewisse berufsspezifische Mindestanforderungen an die Ausbildung an den Beruflichen Schulen und die praktische Ausbildung festlegen. Er kann aber nicht nach Artikel 74 Absatz 1 Nummer 19 GG Regelungen treffen, die die Beruflichen Schulen selbst betreffen (Organisation, Finanzierung und so weiter). Wenn die Länder die Pflegeausbildung dem Schulbereich unterwerfen, muss der Bund daher, wenn es um Fragen der Organisation und Finanzierung der Beruflichen Schulen geht, auf die landesrechtlichen Regelungen Rücksicht nehmen.
Drucksache 72/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2009/65 /EG
/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und der Richtlinie 2011/61 /EU
/EU des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf den grenzüberschreitenden Vertrieb von Investmentfonds - COM(2018) 92 final
... /EU /EU erfüllen müssen, gelten weiterhin für die Anleger, die nach dem Widerruf der Marketing-Anzeige in dem betreffenden Mitgliedstaat ihre Investition beibehalten.
Drucksache 228/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung und den Kohäsionsfonds
... - Der Bundesrat stellt fest, dass nach Artikel 6 Absatz 2 aus dem Kohäsionsfonds die Unterstützung von Investitionen in den Wohnungsbau betreffend die Förderung der Energieeffizienz oder der Nutzung erneuerbarer Energien möglich sein soll. Der Bundesrat wiederholt, anknüpfend an seine Stellungnahme vom 10. Februar 2012 (BR-Drucksache 614/11(B)), da ebenfalls die Förderung der Energieeffizienz und die Förderung der Nutzung erneuerbarer Energien auch im Wohnungsbau vorgesehen war, auch an dieser Stelle seinen Hinweis, dass für den Bereich des Wohnungsbaus und der Wohnraumförderung keine Kompetenz der EU besteht.
Drucksache 388/18
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Seearbeitsgesetz es
... Die Änderungen betreffen Regelungen in Bezug auf das Seearbeitszeugnis eines Seeschiffes. Bei einem Seearbeitszeugnis handelt es sich um ein schiffsbezogenes Dokument, mit dessen Hilfe die Einhaltung der Anforderungen des Seearbeitsübereinkommens überprüft werden kann. Das Seearbeitszeugnis ist im Original nach den Vorgaben des Seearbeitsübereinkommens an Bord eines Schiffes mitzuführen. Die Änderungen haben zum Ziel, die kurzzeitige Verlängerung eines Seearbeitszeugnisses für den Fall zu ermöglichen, dass nach einer Erneuerungsüberprüfung ein neues Seearbeitszeugnis nicht sofort ausgestellt und an Bord verfügbar gemacht werden kann.
Drucksache 286/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung des Asyl- und Migrationsfonds
... 14. Der Bundesrat weist darauf hin, dass die dem Gesamtstaat zufließenden europäischen Mittel, soweit sie nicht projektgebunden sind, Bund, Ländern und Gemeinden gemeinsam zustehen. Dies wird auch die Mittel aus dem künftigen Asyl- und Migrationsfonds betreffen. Die bisherigen politischen Festlegungen zur Beteiligung der einzelnen staatlichen Ebenen an den Flüchtlingskosten berücksichtigen diese zusätzlichen Mittel noch nicht.
Drucksache 507/18
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 14. August 2017 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Mauritius über den Luftverkehr
... (2) Die Gesetze, sonstigen Vorschriften und Verfahren einer Vertragspartei betreffend Pässe oder andere anerkannte und genehmigte Reisedokumente, Einreise in ihr Hoheitsgebiet sowie Aufenthalt in und Ausreise aus demselben einschließlich Zollabfertigung und Quarantäne sind beim Einflug in das Hoheitsgebiet dieser Vertragspartei durch die - oder im Namen der - von den Luftfahrzeugen der bezeichneten Unternehmen der anderen Vertragspartei beförderten Besatzungen, Fluggäste, Fracht- und Postsendungen einzuhalten.
Drucksache 176/18 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer zivilprozessualen Musterfeststellungsklage
... In Artikel 2 Nummer 3 sind in § 610 Absatz 1 Satz 1 die Wörter "deren Feststellungsziele denselben zugrunde liegenden Lebenssachverhalt betreffen." durch die Wörter "der Streitgegenstand denselben Lebenssachverhalt und dieselben Feststellungsziele betrifft." zu ersetzen.
Drucksache 105/18
Verordnung des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz
Verordnung über die Ausgestaltung der Gesellschafterliste (Gesellschafterlistenverordnung - GesLV )
... § 18 des neuen Gesetzes über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten (GwG) sieht nun die Errichtung eines Transparenzregisters vor, durch das Angaben zu wirtschaftlich Berechtigten (§ 19 GwG) von Vereinigungen und von sonstigen Rechtsgestaltungen (§§ 20 und 21 GwG) nach der Maßgabe von § 23 GwG zugänglich gemacht werden. Das Transparenzregister vermittelt unter anderem den Zugang zu Daten zu wirtschaftlich Berechtigten, die bereits in anderen öffentlichen Registern vorhanden sind. Um diese Daten, soweit sie eine GmbH betreffen, für den Nutzer noch besser aufzubereiten und es ihm damit zu erleichtern, wirtschaftlich Berechtigte zu identifizieren, hat der Gesetzgeber auch die inhaltlichen Vorgaben für die Erstellung von GmbH-Gesellschafterlisten erweitert. Diese Erweiterung ist durch die genannte Richtlinie nicht zwingend vorgeschrieben, entspricht aber Sinn und Zweck der EU-Regelung. Zugleich hat der Gesetzgeber in § 40 Absatz 4 des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz ermächtigt, mit Zustimmung des Bundesrates eine Verordnung über die nähere Ausgestaltung der Gesellschafterliste zu erlassen.
Drucksache 137/18
Gesetzesantrag des Freistaates Sachsen
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte
... Die Wiedergabehandlung ist jede Übertragung geschützter Werke unabhängig vom eingesetzten technischen Mittel oder Verfahren. Jede Übertragung, die nach einem spezifischen technischen Verfahren erfolgt, muss grundsätzlich vom Urheber des betreffenden Werks einzeln erlaubt werden (EuGH, Urteil vom 16. März 2017 - C-138/16, Rn. 23; EuGH, Urteil vom 31. Mai 2016 - C-117/15, Rn. 38 und 39). Weiterhin ist für die Subsumtion unter den Begriff der öffentlichen Wiedergabe in diesem Sinne erforderlich, dass die geschützten Werke tatsächlich "öffentlich" wiedergegeben werden, wobei der Begriff "öffentlich" auf eine unbestimmte Zahl möglicher Adressaten abstellt und zudem recht viele Personen voraussetzt (EuGH, Urteil vom 16. März 2017 - C-138/16, Rn. 24; EuGH, Urteil vom 31. Mai 2016 - C-117/15, Rn. 40 und 41). Dazu muss ein gesendetes Werk, um unter den Begriff "öffentliche Wiedergabe" fallen zu können, für ein "neues Publikum" übertragen werden, d.h. ein Publikum, das von den Inhabern der Rechte an den geschützten Werken nicht berücksichtigt wurde, als sie deren Nutzung durch Wiedergabe an das ursprüngliche Publikum zugestimmt haben (EuGH, Urteil vom 16. März 2017 - C-138/16, Rn. 25; EuGH, Urteil vom 31. Mai 2016 - C-117/15, Rn. 45).
Drucksache 227/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates mit gemeinsamen Bestimmungen für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds Plus, den Kohäsionsfonds und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds sowie mit Haushaltsvorschriften für diese Fonds und für den Asyl- und Migrationsfonds, den Fonds für die innere Sicherheit und das Instrument für Grenzmanagement und Visa
... 41. Hinsichtlich der weiteren Indikatoren betont der Bundesrat, dass diese nur dann Einfluss auf die Mittelverteilung nehmen sollten, wenn ihre Wirkung nicht bereits mittelbar im BIP pro Kopf als Indikator der Wirtschaftskraft abgebildet ist. Vor diesem Hintergrund erachtet er mit Blick auf die von der Kommission zur "Berlin-Formel" vorgeschlagenen Indikatoren insbesondere die Aufnahme und Integration von Flüchtlingen sowie die Dekarbonisierung als interessante Ansätze, die als langfristig bestehende Herausforderungen die Gesamtheit der EU betreffen. [Die weiteren von der Kommission vorgeschlagenen Indikatoren, insbesondere der Indikator der Jugendarbeitslosigkeit, sind nicht in vergleichbarem Maße von dem Hauptindikator des BIP pro Kopf abgrenzbar.]
Drucksache 53/18 (Beschluss)
Gesetzentwurf des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung von Kammern für internationale Handelssachen (KfiHG)∗
... Änderung des Gesetzes betreffend die Einführung der
Drucksache 137/18 (Beschluss)
Gesetzentwurf des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte
... Die Wiedergabehandlung ist jede Übertragung geschützter Werke unabhängig vom eingesetzten technischen Mittel oder Verfahren. Jede Übertragung, die nach einem spezifischen technischen Verfahren erfolgt, muss grundsätzlich vom Urheber des betreffenden Werks einzeln erlaubt werden (vergleiche EuGH, Urteil vom 16. März 2017 - C-138/16, Rn. 23; EuGH, Urteil vom 31. Mai 2016 - C-117/15, Rn. 38 und 39). Weiterhin ist für die Subsumtion unter den Begriff der öffentlichen Wiedergabe in diesem Sinne erforderlich, dass die geschützten Werke tatsächlich "öffentlich" wiedergegeben werden, wobei der Begriff "öffentlich" auf eine unbestimmte Zahl möglicher Adressaten abstellt und zudem recht viele Personen voraussetzt (vergleiche EuGH, Urteil vom 16. März 2017 - C-138/16, Rn. 24; EuGH, Urteil vom 31. Mai 2016 - C-117/15, Rn. 40 und 41). Dazu muss ein gesendetes Werk, um unter den Begriff "öffentliche Wiedergabe" fallen zu können, für ein "neues Publikum" übertragen werden, das heißt für ein Publikum, das von den Inhabern der Rechte an den geschützten Werken nicht berücksichtigt wurde, als sie deren Nutzung durch Wiedergabe an das ursprüngliche Publikum zugestimmt haben (vergleiche EuGH, Urteil vom 16. März 2017 - C-138/16, Rn. 25; EuGH, Urteil vom 31. Mai 2016 - C-117/15, Rn. 45).
Drucksache 634/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie 2006/112 /EG
/EG des Rates vom 28. November 2006 in Bezug auf Vorschriften für Fernverkäufe von Gegenständen und bestimmte inländische Lieferungen von Gegenständen
... "Hat der Steuerpflichtige den Sitz seiner wirtschaftlichen Tätigkeit nicht in der Gemeinschaft und hat er dort keine feste Niederlassung, so ist der Mitgliedstaat der Identifizierung der Mitgliedstaat, aus dem die Gegenstände versandt oder befördert werden. Gibt es mehr als einen Mitgliedstaat, aus dem Gegenstände versandt oder befördert werden, so gibt der Steuerpflichtige an, welcher dieser Mitgliedstaaten der Mitgliedstaat der Identifizierung sein soll. Der Steuerpflichtige ist an diese Entscheidung für das betreffende Kalenderjahr und die beiden darauf folgenden Kalenderjahre gebunden."
Drucksache 94/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Festlegung von Vorschriften für die Unternehmensbesteuerung einer signifikanten digitalen Präsenz - COM(2018) 147 final
... Die derzeitigen Körperschaftsteuervorschriften basieren auf dem Grundsatz, dass Gewinne am Ort der Wertschöpfung besteuert werden sollten. Diese Vorschriften wurden jedoch hauptsächlich zu Beginn des 20. Jahrhunderts für "herkömmliche" Unternehmen konzipiert und definieren, welcher Sachverhalt ein Besteuerungsrecht in einem Land begründet ("wo wird besteuert") und welcher Anteil der Unternehmenseinnahmen einem Land zugewiesen wird ("wie viel wird besteuert"), und zwar weitgehend ausgehend von der physischen Präsenz in dem betreffenden Land und ohne Berücksichtigung der Wertschöpfung, die durch die Beteiligung der Nutzer in diesem Steuergebiet generiert wird. Das bedeutet, dass steuerlich nicht Ansässige in einem Land nur dann steuerpflichtig sind, wenn sie dort eine Betriebsstätte haben4. Derartige Vorschriften erfassen jedoch nicht die globale Reichweite digitaler Geschäftstätigkeiten, bei denen die physische Präsenz für die Bereitstellung digitaler Dienstleistungen nicht mehr erforderlich ist. Daher werden neue Indikatoren für eine signifikante wirtschaftliche Präsenz benötigt, um Besteuerungsrechte in Bezug auf die neuen digitalen Geschäftsmodelle zu begründen.
Drucksache 357/18
Verordnung des Bundesministeriums für Gesundheit
Erste Verordnung zur Änderung der Medizinprodukte -Abgabeverordnung
... Die Änderungen betreffen die MPAV. Neben der Änderung des § 3 Absatz 4 MPAV wird eine neue Anlage 3 angefügt, in der die freigebenden Tests gelistet werden.
Drucksache 260/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Stellungnahme der Europäischen Kommission zu dem Beschluss des Bundesrates zum Geänderten Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 904/2010 im Hinblick auf die Stärkung der Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden auf dem Gebiet der Mehrwertsteuer
... Die Kommission erkennt an, dass das Territorialitätsprinzip eingehalten werden muss und die ausgetauschten Daten, insbesondere personenbezogene Daten und Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, zu schützen sind. Auch in Fällen, in denen eine weitere Zusammenarbeit eines Mitgliedstaats erforderlich sein wird, wären dennoch die nationalen Rechtsvorschriften anwendbar, denn der Vorschlag sieht insbesondere vor, dass die betreffenden Mitgliedstaaten entsprechende Modalitäten festlegen.
Drucksache 614/18
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Änderung des Erneuerbare \-Energien\-Gesetzes, des Kraft -Wärme-Kopplungsgesetzes, des Energiewirtschaftsgesetz es und weiterer energierechtlicher Vorschriften
... (3) In den Fällen von Absatz 2 Nummer 2 sind die jeweiligen Strommengen durch eine Schätzung abzugrenzen. Diese Schätzung hat in sachgerechter und in einer für einen nicht sachverständigen Dritten jederzeit nachvollziehbaren und nachprüfbaren Weise zu erfolgen. Bei der Schätzung muss sichergestellt werden, dass auf die gesamte Strommenge nicht weniger EEG-Umlage gezahlt wird als im Fall einer Abgrenzung durch mess- und eichrechtskonforme Messeinrichtungen. Die Anforderung nach Satz 3 ist insbesondere erfüllt, wenn bei den jeweils voneinander abzugrenzenden Strommengen mit unterschiedlicher EEG-Umlagehöhe zur Bestimmung der Strommenge, für die im Vergleich der höchste EEG-Umlagesatz anzuwenden ist, die maximale Leistungsaufnahme der betreffenden Stromverbrauchseinrichtung mit der Summe der vollen Zeitstunden des jeweiligen Kalenderjahres multipliziert wird.
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Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
einschließlich des zugehörigen EU -Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.
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