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"Bestimmtheit"


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0877/04
0361/04
0872/1/04
0720/04
0782/04
0238/04
0722/04
0438/04B
0438/1/04
0429/04B
0613/04
0915/04
0312/03B
Drucksache 607/2/12

... Darüber hinaus sind die Voraussetzungen, bei deren Erfüllung ein nach KWG erlaubnispflichtiger Sachverhalt vorliegt so weit gefasst, dass nicht nur der Hochfrequenzhandel im eigentlichen Sinne erfasst wird, sondern nahezu jegliche Nutzung von Algorithmen zum Handel von Finanzinstrumenten. Prinzipiell jeder Algorithmus reagiert in "Sekundenbruchteilen" auf Marktpreisänderungen oder sonstige Parameter durch Auslösen programmierter Handelsaktivitäten, da Algorithmen gerade zu diesem Zweck im Börsenhandel genutzt werden. Hochfrequenzhandel stellt eine Unterform des algorithmischen Handels dar. Die mit dem Entwurf verfolgte Absicht, allein den Hochfrequenzhandel erlaubnispflichtig zu machen, nicht aber die Nutzung von Algorithmen im Allgemeinen, würde wegen der im Falle eines Verstoßes gegen die Erlaubnispflicht drohenden strafrechtlichen Sanktion (§ 54 KWG) eine dem verfassungsrechtlichen Bestimmtheitsgebot genügende trennscharfe Abgrenzung des Hochfrequenzhandels vom allgemeinen algorithmischen Handel erfordern. Dieses dürfte kaum möglich sein. Um nicht eine kaum vertretbare Erlaubnisbedürftigkeit der Nutzung von Handelsalgorithmen allgemein einzuführen - wie durch die Fassung des Regierungsentwurfs allerdings geschehen - bleibt nur die Möglichkeit, von einer Regelung im KWG abzusehen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 607/2/12




Zu Artikel 1 Nummer 2


 
 
 


Drucksache 567/11 (Beschluss)

... Die Änderungen sind erforderlich, um dem Gebot der Richtlinienumsetzung Rechnung zu tragen. Hieraus resultiert allerdings zwangsläufig eine fehlende Bestimmtheit, in welchen Fällen die Wirtschaftsakteure ordnungswidrig handeln, sofern eine Rücknahme oder ein Rückruf unterbleibt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 567/11 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 4 Satz 1, Satz 2 ODV

2. Zu Artikel 1 § 22 Absatz 3 Satz 4 ODV

3. Zu Artikel 1 § 22 Absatz 9 ODV und

Zu Artikel 2 Nummer 15

4. Zu Artikel 1 § 27 Absatz 1 Nummer 3 Buchstabe a, c, e bis h ODV

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

5. Zu Artikel 1 § 27 Absatz 1 Nummer 5 Buchstabe a ODV

6. Zu Artikel 1 § 27 Absatz 2 Nummer 3 Buchstabe d ODV

7. Zu Artikel 1 § 27 Absatz 2 Nummer 4 Buchstabe a und b ODV

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

8. Zu Artikel 1 Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Abschnitt B Nummer 2 und 3 ODV

9. Zu Artikel 4

Artikel 4
Bekanntmachung von Neufassungen


 
 
 


Drucksache 646/1/11

... Der Bundesrat gibt zu bedenken, dass die Mitgliedstaaten bei der Schaffung von Straftatbeständen dem Bestimmtheitsgrundsatz zu entsprechen haben, was es erfordert, die Reichweite von Tatbeständen in klarer Weise zu begrenzen.



Drucksache 60/11

... (2) Vor der Entscheidung über den Antrag ist die Partei zu hören, gegen die sich die Vollstreckbarerklärung richten soll. Stehen der Vollstreckbarerklärung Hindernisse entgegen, setzt das Gericht den Parteien zur Behebung eine angemessene Frist. Mit Zustimmung der Parteien sorgt es in der Entscheidung für die in der Zwangsvollstreckung nötige Bestimmtheit. Die Vollstreckbarerklärung ist abzulehnen, wenn die Vereinbarung unwirksam ist. Die Entscheidung ergeht durch Beschluss. Eine Anfechtung findet nicht statt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 60/11




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Mediationsgesetz (MediationsG)

§ 1
Begriffsbestimmungen

§ 2
Verfahren; Aufgaben des Mediators

§ 3
Offenbarungspflichten; Tätigkeitsbeschränkungen

§ 4
Verschwiegenheitspflicht

§ 5
Aus- und Fortbildung des Mediators

§ 6
Wissenschaftliche Forschungsvorhaben; finanzielle Förderung der Mediation

§ 7
Übergangsbestimmung

Artikel 2
Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes

§ 15
Die Landesregierungen werden ermächtigt, durch Rechtsverordnung zu bestimmen, dass gerichtsinterne Mediation in Zivilsachen angeboten wird. Die gerichtsinterne Mediation kann einem Gericht für die Bezirke mehrerer Gerichte zugewiesen werden. Die Landesregierungen können die Ermächtigungen durch Rechtsverordnung auf die jeweils zuständige oberste Landesbehörde übertragen.

Artikel 3
Änderung der Zivilprozessordnung

§ 278a
Mediation, außergerichtliche Konfliktbeilegung

§ 796d
Vollstreckbarerklärung der Mediationsvereinbarung

Artikel 4
Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit

§ 36a
Mediation, außergerichtliche Konfliktbeilegung

Artikel 5
Änderung des Arbeitsgerichtsgesetzes

§ 54a
Mediation, außergerichtliche Konfliktbeilegung

Artikel 6
Änderung des Sozialgerichtsgesetzes

Artikel 7
Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung

Artikel 8
Änderung des Gerichtskostengesetzes

Artikel 9
Änderung der Kostenordnung

Artikel 10
Änderung des Patentgesetzes

Artikel 11
Änderung des Markengesetzes

Artikel 12
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ausgangslage

1. Begriff

2. Entwicklung der Mediation

3. Die EU-Richtlinie über bestimmte Aspekte der Mediation in Zivil- und Handelssachen

4. Vorarbeiten für das Gesetz

II. Inhalt des Entwurfs

III. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

IV. Kosten und Preise; Nachhaltigkeitsaspekte

1. Kosten für die öffentlichen Haushalte

2. Kosten für die Wirtschaft und Preiswirkungen

3. Nachhaltigkeitsaspekte

V. Rechtsvereinfachung; Bürokratiekosten

VI. Alternativen

VII. Befristung

VIII. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen, die die Bundesrepublik Deutschland abgeschlossen hat

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 7

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1402: Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der Mediation und anderer Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung (BMJ)


 
 
 


Drucksache 131/11

... Buchstabe a) und b): Die Bußgeldvorschriften sind an die geänderten materiellen Regelungen der Verordnung sowie an erhöhte Bestimmtheitsanforderungen anzupassen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 131/11




A. Problem

C. Alternativen

D. Kosten der öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Fünfte Verordnung zur Änderung der Eichordnung

Artikel 1
(Änderung der Eichordnung)

§ 12
Allgemeines

§ 69
Pflichten bei der Durchführung öffentlicher Wägungen

Artikel 2
(Inkrafttreten)

Begründung

A. Allgemeines

3 Gesetzesfolgen

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Nr. 1

Zu Nr. 2

Zu Nr. 3

Zu Nr. 4

Zu Nr. 5

Zu Nr. 6

Zu Nr. 7

Zu Nr. 8

Zu Nr. 9

Zu Nr. 10

Zu Nr. 11

Zu Nr. 12

Zu Nr. 13

Zu Nr. 14

Zu Nr. 15

Zu Nr. 16

Zu Nr. 17

Zu Nr. 18

Zu Nr. 19

Zu Nr. 20

Zu Nr. 21

Zu Nr. 22

Zu Nr. 23

Zu Artikel 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1661: Fünfte Verordnung zur Änderung der Eichordnung


 
 
 


Drucksache 522/1/11

... Der Hafen Wilhelmshaven besteht aus fünf unterschiedlichen Bereichen, soweit die oben genannte Definition des Betreibers eines Hafens zu Grunde gelegt wird. Sie grenzen nur zum Teil aneinander. Für den Betreiber ergeben sich aus dem Gesetz verschiedene Verpflichtungen. Es wäre unverhältnismäßig, jedem einzelnen Betreiber in Wilhelmshaven die sich aus dem Gesetz ergebenden Verpflichtungen aufzuerlegen, zumal insgesamt in Deutschland überhaupt nur eine begrenzte Auswahl von Häfen in § 13 Absatz 1 aufgeführt ist. Nach dem Bestimmtheitsgrundsatz ist daher eindeutig festzulegen, welcher Betreiber im Einzelnen dazu verpflichtet werden soll.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 522/1/11




1. Zum Gesetzentwurf allgemein bei Annahme entfallen Ziffern 2, 6, 7, 10 und 11

2. Zu Artikel 1 allgemein IGV-DG

3. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 2 Nummer 15a - neu -, § 13 Absatz 1 und § 14 Absatz 4 - neu - IGV-DG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

4. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 2 Nummer 20a - neu - IGV-DG

5. Zu Artikel 1 § 5 Absatz 3 - neu - IGV-DG

6. Zu Artikel 1 § 8 Absatz 6 Satz 3 bis 5 IGV-DG

7. Zu Artikel 1 § 8 Absatz 7 Satz 2 IGV-DG

8. Zu Artikel 1 § 13 Absatz 3 IGV-DG

9. Zu Artikel 1 § 13 Absatz 6, Absatz 7, Absatz 9, Absatz 5 Nummer 4 und Absatz 10 IGV-DG

10. Zu Artikel 1 § 13 Absatz 6 Satz 3 bis 5 IGV-DG

11. Zu Artikel 1 § 13 Absatz 7 Satz 2 IGV-DG

12. Zu Artikel 1 § 13 Absatz 9 Satz 1 IGV-DG

13. Zu Artikel 1 § 16 Absatz 2 Nummer 01 - neu - IGV-DG

14. Zu Artikel 1 § 20 Absatz 3 - neu - IGV-DG

15. Zu Artikel 1 § 21 Absatz 1 Nummer 2a - neu - IGV-DG

16. Zu Artikel 1 Anlage 2 zu § 19

17. Zu Artikel 3 Nummer 2 Buchstabe 0a - neu - 6 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe j1 - neu - und Buchstabe j2 - neu - IfSG , Buchstabe 1a - neu - 6 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe l1 - neu - IfSG , Buchstabe a1 - neu - 6 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe n1 - neu - IfSG , Nummer 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe 0aa - neu - 7 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2a - neu - IfSG , Doppelbuchstabe 0 1 aa - neu - 7 Absatz 1 Satz 1 Nummer 10 IfSG , Doppelbuchstabe 02aa - neu - 7 Absatz 1 Satz 1 Nummer 27 IfSG , Doppelbuchstabe 03aa - neu - 7 Absatz 1 Satz 1 Nummer 30a - neu - IfSG , Doppelbuchstabe aa1 - neu - 7 Absatz 1 Satz 1 Nummer 38a - neu - IfSG . Doppelbuchstabe aa2 - neu - 7 Absatz 1 Satz 1 Nummer 42a - neu - IfSG und Doppelbuchstabe aa3 - neu - 7 Absatz 1 Satz 1 Nummer 43a - neu - IfSG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

18. Zu Artikel 3 Nummer 4 § 8 Absatz 1 Nummer 6 IfSG

19. Zu Artikel 3 Nummer 5 Buchstabe c - neu - § 9 Absatz 4 Satz 1 IfSG

20. Zu Artikel 3 Nummer 10 § 27 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 IfSG

21. Zu Artikel 4 Nummer 2 Buchstabe a § 79 Absatz 5 Satz 2 AMG


 
 
 


Drucksache 620/11

... -Codes. Durch den Verweis auf die Fundstellen der amtlichen deutschen Übersetzungen dieser Vorschriften wird in Verbindung mit § 3 eine Bestimmtheit der Regelungen erreicht, die eine Ahndung von Verstößen gegen die Rechtsnormen der genannten internationalen Regelungen erlaubt. Nummer 2 (Änderung von § 3)

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 620/11




A. Problem und Ziel

B Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf Öffentliche Haushalte:

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand:

2. Vollzugsaufwand:

E. Sonstige Kosten:

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Dritte Verordnung

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Begründung

I. Allgemeines

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand:

2. Vollzugsaufwand:

Sonstige Kosten

4 Bürokratiekosten

Gleichstellungspolitische Belange:

4 Nachhaltigkeit:

II. Einzelvorschriften

Zu Artikel 1 Nummer 1

Nummer 3

Zu Absatz 8

Zu Absatz 11

Zu Absatz 12

Nummer 4

Nummer 5

Zu Absatz 2

Zu Absatz 10

Nummer 6

Nummer 7

Zu Absatz 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 1

Nummer 8

Zu Absatz 1

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 9

Zu Absatz 10

Nummer 9

Nummer 10

Zu Absatz 1

Zu Absatz 4

Zu Absatz 6

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1739: Dritte Verordnung zur Änderung der Gefahrgutverordnung See


 
 
 


Drucksache 522/11 (Beschluss)

... Der Hafen Wilhelmshaven besteht aus fünf unterschiedlichen Bereichen, soweit die oben genannte Definition des Betreibers eines Hafens zu Grunde gelegt wird. Sie grenzen nur zum Teil aneinander. Für den Betreiber ergeben sich aus dem Gesetz verschiedene Verpflichtungen. Es wäre unverhältnismäßig, jedem einzelnen Betreiber in Wilhelmshaven die sich aus dem Gesetz ergebenden Verpflichtungen aufzuerlegen, zumal insgesamt in Deutschland überhaupt nur eine begrenzte Auswahl von Häfen in § 13 Absatz 1 aufgeführt ist. Nach dem Bestimmtheitsgrundsatz ist daher eindeutig festzulegen, welcher Betreiber im Einzelnen dazu verpflichtet werden soll.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 522/11 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 2 Nummer 15a - neu -, § 13 Absatz 1 und § 14 Absatz 4 - neu - IGV-DG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

3. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 2 Nummer 20a - neu - IGV-DG

4. Zu Artikel 1 § 5 Absatz 3 - neu - IGV-DG

5. Zu Artikel 1 § 13 Absatz 3 IGV-DG

6. Zu Artikel 1 § 13 Absatz 6, Absatz 7, Absatz 9, Absatz 5 Nummer 4 und Absatz 10 IGV-DG

7. Zu Artikel 1 § 13 Absatz 9 Satz 1 IGV-DG

8. Zu Artikel 1 § 16 Absatz 2 Nummer 01 - neu - IGV-DG

9. Zu Artikel 1 § 20 Absatz 3 - neu - IGV-DG

10. Zu Artikel 1 § 21 Absatz 1 Nummer 2a - neu - IGV-DG

11. Zu Artikel 1 Anlage 2 zu § 19

Anlage 2
Zu § 19 Gebührenverzeichnis

12. Zu Artikel 3 Nummer 2 Buchstabe 0a - neu - § 6 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe j 1 - neu - und Buchstabe j2 - neu - IfSG ,

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

13. Zu Artikel 3 Nummer 4 § 8 Absatz 1 Nummer 6 IfSG

14. Zu Artikel 3 Nummer 5 Buchstabe c - neu - § 9 Absatz 4 Satz 1 IfSG

15. Zu Artikel 3 Nummer 10 § 27 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 IfSG

16. Zu Artikel 4 Nummer 2 Buchstabe a § 79 Absatz 5 Satz 2 AMG


 
 
 


Drucksache 853/11

... sverordnung (EnVKV), jedoch ist sowohl für den Rechtsunterworfenen als auch für die Vollzugsbehörden im Sinne von Rechtsklarheit, hinreichender Bestimmtheit und Verständlichkeit eine Anpassung des nationalen Rechts erforderlich.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 853/11




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

Davon Bürokratiekosten aus Informationspflichten

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Gesetz zur Kennzeichnung von energieverbrauchsrelevanten Produkten, Kraftfahrzeugen und Reifen mit Angaben über den Verbrauch an Energie und an anderen wichtigen Ressourcen (Energieverbrauchskennzeichnungsgesetz - EnVKG)

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Begriffsbestimmungen

§ 3
Allgemeine Anforderungen an die Verbrauchskennzeichnung, an sonstige Produktinformationen sowie an Informationen in der Werbung und in sonstigen Werbeinformationen

§ 4
Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen

§ 5
Zuständigkeit für die Marktüberwachung und Zusammenarbeit; Verordnungsermächtigung

§ 6
Marktüberwachungskonzept

§ 7
Vermutungswirkung

§ 8
Stichprobenkontrollen und Marktüberwachungsmaßnahmen

§ 9
Adressaten der Stichprobenkontrollen und Marktüberwachungsmaßnahmen

§ 10
Betretensrechte, Befugnisse und Duldungspflichten

§ 11
Meldeverfahren

§ 12
Berichtspflichten

§ 13
Beauftragte Stelle

§ 14
Aufgaben der beauftragten Stelle

§ 15
Bußgeldvorschriften; Verordnungsermächtigung

Artikel 2
Änderung der Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Begriffsbestimmungen

§ 5
Nicht ausgestellte Geräte

§ 6a
Anforderungen an die Werbung

§ 6b
Anforderungen an technische Werbeschriften

§ 8
Ordnungswidrigkeiten

Artikel 3
Änderung der Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung

Artikel 4
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 5
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ziel und Regelungsinhalt

II. Gesetzgebungskompetenz

III. Gesetzesfolgen

1. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

2. Erfüllungsaufwand

2.1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

2.2 Erfüllungsaufwand der Wirtschaft

Bürokratiekosten aus Informationspflichten für Unternehmen

2.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

3. Weitere Kosten

3.1 Folgen für die Wirtschaft

IV. Gleichstellungsrelevanz

V. Auswirkungen auf die Nachhaltigkeit

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1853: Gesetzes zur Neuordnung des Energieverbrauchskennzeichnungsrechts


 
 
 


Drucksache 567/1/11

... Die Änderungen sind erforderlich, um dem Gebot der Richtlinienumsetzung Rechnung zu tragen. Hieraus resultiert allerdings zwangsläufig eine fehlende Bestimmtheit, in welchen Fällen die Wirtschaftsakteure ordnungswidrig handeln, sofern eine Rücknahme oder ein Rückruf unterbleibt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 567/1/11




1. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 4 Satz 1, Satz 2 ODV

2. Zu Artikel 1 § 22 Absatz 3 Satz 4 ODV

3. Zu Artikel 1 § 22 Absatz 9 ODV und

Zu Artikel 2 Nummer 15

4. Zu Artikel 1 § 27 Absatz 1 Nummer 3 Buchstabe a, c, e bis h ODV

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

5. Zu Artikel 1 § 27 Absatz 1 Nummer 5 Buchstabe a ODV

6. Zu Artikel 1 § 27 Absatz 2 Nummer 3 Buchstabe d ODV

7. Zu Artikel 1 § 27 Absatz 2 Nummer 4 Buchstabe a und b ODV

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

8. Zu Artikel 1 Anlage 1 Abschnitt B Nummer 2, Nummer 3 ODV

9. Zu Artikel 4

Artikel 4
Bekanntmachung von Neufassungen


 
 
 


Drucksache 647/1/11

... 2. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, im weiteren Verlauf [der Beratungen in den Gremien der EU] darauf hinzuwirken, dass noch einmal geprüft wird, ob Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e des Verordnungsvorschlags den Erfordernissen des {im nationalen Recht geltenden verfassungsrechtlichen} Bestimmtheitsgebots {des Artikels 103 GG} [und der Rechtssicherheit in hinreichendem Maße] genügt.



Drucksache 766/11 (Beschluss)

... 1. Der Bundesrat hält mit Blick auf das Harmonisierungsverbot im Kulturbereich nach Artikel 167 Absatz 5 erster Spiegelstrich AEUV die Ausgestaltung des Programms "Kreatives Europa" als Verordnung, statt wie bisher als Beschluss, für problematisch. Verordnungen sind in allen Teilen rechtsverbindlich, ohne dass es eines mitgliedstaatlichen Umsetzungsaktes bedarf. Darüber hinaus können aus einer Verordnung bei hinreichender Bestimmtheit Ansprüche oder Pflichten dritter Rechtssubjekte begründet werden. Auch im Hinblick auf die Verhältnismäßigkeit sollte die bisher gewählte Regelungsform des Beschlusses auch bei dem Programm "Kreatives Europa" Anwendung finden. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, dies in den weiteren Verhandlungen zu vertreten.



Drucksache 57/1/11

... Dem Gesetzentwurf mangelt es an hinreichender Bestimmtheit. Es ist keine zeitliche Begrenzung für die Ausreise nach Geltendmachung eines Härtefalls vorgesehen, was dazu führt, dass eine Ausreise in den Geltungsbereich des BVFG nach erfolgter nachträglicher Einbeziehung zeitlich unbeschränkt möglich ist. Dieses steht mit der gesetzgeberischen Intention, bei Vorliegen eines Härtefalls mittels nachträglicher Einbeziehung eine Familienzusammenführung zu ermöglichen, nicht im Einklang. Auch ist nicht kalkulierbar, wie viele Personen zu welchem Zeitpunkt tatsächlich in das Bundesgebiet einreisen. Um den Ländern ein Mindestmaß an Planungssicherheit zu geben, wird die nachträgliche Einbeziehung auf drei Jahre nach Bekanntgabe befristet. Erfolgt die Ausreise in das Bundesgebiet nicht innerhalb dieser Frist, erlischt die Einbeziehung kraft Gesetzes. Den berechtigten Interessen der Betroffenen wird insoweit hinreichend Rechnung getragen, als dass ihnen ausreichend Zeit eingeräumt wird, ihre Angelegenheiten im Aussiedlungsgebiet zu ordnen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 57/1/11




1. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 27 Absatz 3 Satz 1 BVFG

2. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 27 Absatz 3 Satz 4 - neu - BVFG


 
 
 


Drucksache 766/1/11

... 1. Der Bundesrat hält mit Blick auf das Harmonisierungsverbot im Kulturbereich nach Artikel 167 Absatz 5 erster Spiegelstrich AEUV die Ausgestaltung des Programms "Kreatives Europa" als Verordnung, statt wie bisher als Beschluss, für problematisch. Verordnungen sind in allen Teilen rechtsverbindlich, ohne dass es eines mitgliedstaatlichen Umsetzungsaktes bedarf. Darüber hinaus können aus einer Verordnung bei hinreichender Bestimmtheit Ansprüche oder Pflichten dritter Rechtssubjekte begründet werden. Auch im Hinblick auf die Verhältnismäßigkeit sollte die bisher gewählte Regelungsform des Beschlusses auch bei dem Programm "Kreatives Europa" Anwendung finden. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, dies in den weiteren Verhandlungen zu vertreten.



Drucksache 344/1/11

... zu sehr verengt. Bezüglich der im Entwurf enthaltenen Vereinbarkeit mit "baukulturellen Belangen" ist zweifelhaft, ob dieser Rechtsbegriff rechtsstaatlichen Bestimmtheitsanforderungen entspricht.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 344/1/11




1. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 1 Absatz 5 Satz 2 BauGB , Nummer 3 § 1a Absatz 5 BauGB , Nummer 8 Buchstabe a § 136 Absatz 2 Satz 2 Nummer 1 BauGB , Buchstabe b Doppelbuchstabe bb § 136 Absatz 3 Nummer 2 Buchstabe d BauGB und Buchstabe c § 136 Absatz 4 Satz 2 Nummer 1 BauGB , Nummer 10 Buchstabe a und b Doppelbuchstabe aa und bb § 17 1a Absatz 2 Satz 2, Absatz 3 Satz 2 Nummer 1 und Nummer 6 BauGB

2. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 1 Absatz 6 Nummer 11 BauGB

3. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe a § 5 Absatz 2 Nummer 2 Buchstabe b und c BauGB

4. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 35 Absatz 1 Nummer 5, 6 und 7, Absatz 1a - neu - und Absatz 5 Satz 2 BauGB

5. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe a § 35 Absatz 1 Nummer 6 Einleitungssatz und Buchstabe a BauGB

6. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe c § 35 Absatz 1 Nummer 8 BauGB

7. Zu Artikel 1 Nummer 9a - neu - § 164b Absatz 2 Nummer 3 und 4 - neu - BauGB

8. Zu Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb und cc § 171a Absatz 3 Satz 2 Nummer 6 und 7 BauGB

9. Zu Artikel 1 Nummer 11 Buchstabe b und c § 171c Satz 2 Nummer 3 und 4 BauGB

10. Zu Artikel 1 Nummer 12 § 248 BauGB

§ 248
Sonderregelung zur sparsamen und effizienten Nutzung von Energie

11. Zu Artikel 1 Nummer 12 § 248 BauGB

§ 248
Sonderregelung zur sparsamen und effizienten Nutzung von Energie

12. Zu Artikel 1 Nummer 12 § 249 Absatz 1 Satz 1 BauGB

13. Zu Artikel 1 Nummer 12 § 249 Absatz 1 BauGB

14. Zu Artikel 2a - neu - § 14 Absatz 1 Satz 3 - neu - BauNVO

'Artikel 2a Änderung der Baunutzungsverordnung


 
 
 


Drucksache 647/11 (Beschluss)

... Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, im weiteren Verlauf der Beratungen in den Gremien der EU darauf hinzuwirken, dass noch einmal geprüft wird, ob Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e des Verordnungsvorschlags den Erfordernissen des im nationalen Recht geltenden verfassungsrechtlichen Bestimmtheitsgebots des Artikels 103 GG und der Rechtssicherheit in hinreichendem Maße genügt.



Drucksache 317/11

... Mit der Änderung des § 17 werden die bisherigen Absätze 1 und 2 zusammengefasst und um weitere Bußgeldtatbestände ergänzt. Im subjektiven Tatbestand soll nun für alle Zuwiderhandlungen bei den Verstößen, die nach gegenwärtiger Rechtslage (§ 17 Absatz 2) nur vorsätzlich begangen werden konnten, Leichtfertigkeit genügen; der einheitliche Bußgeldrahmen beträgt nun 100 000 Euro. Die Zusammenfassung der Bußgeldtatbestände des § 17 Absatz 1 und 2 - a. F. - in § 17 Absatz 1 - neu - und die einheitliche Bußgeldhöhe in § 17 Absatz 2 - neu - folgen aus der Erwägung, dass die bisherige Differenzierung nicht mehr sachgerecht ist, da die unterschiedlichen Anforderungen im subjektiven Bereich und der unterschiedliche Bußgeldrahmen eine Abstufung des Unrechtsgehalts zwischen den Taten in Absatz 1 und Absatz 2 indiziert: Bei den Taten in Absatz 1 hatte Leichtfertigkeit ausgereicht, für die Taten in Absatz 2 war hingegen Vorsatz erforderlich. Die Taten in Absatz 1 konnten mit einer Geldbuße bis zu 100 000 Euro geahndet werden, die Taten in Absatz 2 nur bis zu 50 000 Euro. Diese Differenzierung soll nicht mehr aufrechterhalten werden, weil die Vorwerfbarkeit der bußgeldbewehrten Zuwiderhandlungen eine solche Abstufung nicht mehr rechtfertigt. So ist es beispielsweise nicht schlüssig, die unterbliebene Identifizierung des Vertragspartners härter zu sanktionieren als die unterbliebene Verifizierung der Identität, denn bei Zuwiderhandlungen kann es in beiden Fällen zu einem Irrtum über die Identität des Vertragspartners kommen. Dies bedeutet nicht, dass die Vorwerfbarkeit in allen Fällen identisch sein muss. Dieser Umstand kann jedoch im Rahmen der konkreten Bußgeldbemessung, wofür der Bußgeldrahmen hinreichend Raum lässt, Berücksichtigung finden. Eine von vornherein abgestufte Vorwerfbarkeit der jeweiligen Taten erscheint jedenfalls nicht mehr angemessen. Des weiteren soll die Absenkung der Anforderungen im subjektiven Tatbestand - nunmehr soll stets Fahrlässigkeit genügen - verdeutlichen, dass der Gesetzgeber Zuwiderhandlungen stärker missbilligt und die Vorwerfbarkeit bereits in einem früheren Stadium als bisher beginnt. Diese Änderung soll neben der zum Ausdruck kommenden Wertung des Gesetzgebers die Präventionswirkung verstärken. Die Neufassung des § 17 greift zudem die Monita der FATF zur Umsetzung der FATF-Empfehlung 17 auf. Diese sieht vor, dass wirksame, angemessene und abschreckende Sanktionen strafrechtlicher, zivilrechtlicher oder verwaltungsrechtlicher Art gegen natürliche oder juristische Personen zur Verfügung stehen, die dem Regelungsinhalt der Empfehlungen unterliegen und deren Anforderungen an die Bekämpfung der Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung nicht erfüllen. Die FATF kritisiert in ihrem Deutschland-Prüfbericht vom 19. Februar 2010, dass im deutschen Recht die Anzahl der durch Bußgeld sanktionierten Verstöße zu gering und die Bußgeldhöhe nicht ausreichend hoch sei (vgl. Tz. 838, 839, 847, 855 - 2. und 3. Aufzählungspunkt und Bewertung zur Empfehlung 17). Durch Erweiterung des Ordnungswidrigkeitenkatalogs und die vorgenommene Erhöhung der Bußgeldhöhe (einheitlich auf bis zu hunderttausend Euro) soll dieser Kritik Rechnung getragen werden. Die weitere Kritik der FATF, die Verletzungen von verschiedenen Sorgfaltspflichten (z.B. die Pflicht zur kontinuierlichen Überwachung gemäß § 3 Absatz 2 Nummer 4) sei nicht bußgeldbewehrt, wird auf Grund des in Deutschland diesem Petitum entgegenstehenden verfassungsrechtlichen Bestimmtheitsgebots im Gesetz nicht berücksichtigt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 317/11




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Geldwäschegesetzes

§ 10
Zentralstelle für Verdachtsmeldungen

§ 14
Meldepflicht von Behörden

Abschnitt 4
Aufsicht, Zusammenarbeit und Bußgeldvorschriften

§ 16a
Zusammenarbeit mit der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde, der Europäischen Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung sowie mit der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde

Artikel 2
Änderungen des Kreditwesengesetzes

Artikel 3
Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes

Artikel 4
Änderung des Personalausweisgesetzes

Artikel 5
Änderung der Abgabenordnung

Artikel 6
Änderung der Prüfungsberichtsverordnung

§ 25f
Absatz 1 und 2 KWG

Artikel 7
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ziel des Gesetzes

II. Wesentlicher Inhalt

III. Untergesetzliche Maßnahmen - Forum für Geldwäscheprävention und Verhinderung der Terrorismusfinanzierung

IV. Alternativen, Folgen und Auswirkungen des Gesetzes

1. Alternativen

2. Folgen und Auswirkungen

3. Gleichstellungspolitische Gesetzesfolgenabschätzung

V. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

VI. Auswirkungen des Gesetzes auf die Einnahmen und Ausgaben der öffentlichen Haushalte, Kosten für die Wirtschaftsunternehmen und Auswirkungen auf das Preisniveau

VII. Bürokratiekosten

1. Vorbemerkung

2. Bürokratiekosten für die Wirtschaft

3. Bürokratiebelastungen für Bürgerinnen und Bürger

4. Bürokratiekosten für die Verwaltung

VIII. Nachhaltige Entwicklung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Doppelbuchstabe dd

Zu Buchstabe b

Zu § 3

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 5

Zu § 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 9

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 12

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 13

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 14

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 15

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 7

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Nr. 1657: Gesetz zur Optimierung der Geldwäscheprävention

1. Bestellung eines Geldwäschebeauftragten

2. Verdachtsmeldewesen

3. Bewertung des NKR

Anlage 2
Stellungnahme der Bundesregierung zu der Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrats (NKR) vom 4. Mai 2011 zum Entwurf eines Gesetzes zur Optimierung der Geldwäscheprävention


 
 
 


Drucksache 57/11 (Beschluss)

... Dem Gesetzentwurf mangelt es an hinreichender Bestimmtheit. Es ist keine zeitliche Begrenzung für die Ausreise nach Geltendmachung eines Härtefalls vorgesehen, was dazu führt, dass eine Ausreise in den Geltungsbereich des BVFG nach erfolgter nachträglicher Einbeziehung zeitlich unbeschränkt möglich ist. Dieses steht mit der gesetzgeberischen Intention, bei Vorliegen eines Härtefalls mittels nachträglicher Einbeziehung eine Familienzusammenführung zu ermöglichen, nicht im Einklang. Auch ist nicht kalkulierbar, wie viele Personen zu welchem Zeitpunkt tatsächlich in das Bundesgebiet einreisen. Um den Ländern ein Mindestmaß an Planungssicherheit zu geben, wird die nachträgliche Einbeziehung auf drei Jahre nach Bekanntgabe befristet. Erfolgt die Ausreise in das Bundesgebiet nicht innerhalb dieser Frist, erlischt die Einbeziehung kraft Gesetzes. Den berechtigten Interessen der Betroffenen wird insoweit hinreichend Rechnung getragen, als dass ihnen ausreichend Zeit eingeräumt wird, ihre Angelegenheiten im Aussiedlungsgebiet zu ordnen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 57/11 (Beschluss)




Zu Artikel 1 Nummer 2


 
 
 


Drucksache 480/10

... Die Vorschriften im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz sind in hohem Maße von europäischen Vorgaben geprägt. Am 1. Dezember 2009 ist der Vertrag von Lissabon zur Änderung des Vertrags über die Europäische Union und des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft in Kraft getreten. Die Europäische Union ist danach an die Stelle der Europäischen Gemeinschaft getreten, deren Rechtsnachfolgerin sie ist. Daran sind die Bezugnahmen auf die Europäische Gemeinschaft in den genannten Gesetzen - im Wesentlichen redaktionell - anzupassen. Im Hinblick auf Ermächtigungen zum Erlass von Rechtsverordnungen zur Konkretisierung der nebenstrafrechtlichen Blankettvorschriften ist eine Anpassung wegen des strafrechtlichen Bestimmtheitsgebots unabweislich.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 480/10




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Gentechnikgesetzes(2121-60-1)

Artikel 2
Änderung des EG-Gentechnik-Durchführungsgesetzes(2121-62)

Artikel 3
Änderung des Weingesetzes(2125-5-7)

Artikel 4
Änderung des Vorläufigen Tabakgesetzes(2125-40-1-2)

Artikel 5
Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuchs(2125-44)

Artikel 6
Änderung des Lebensmittelspezialitätengesetzes(2125-42)

Artikel 7
Änderung des Verbraucherinformationsgesetzes(2125-46)

Artikel 8
Änderung des EG-Verbraucherschutzdurchsetzungsgesetzes(402-41)

Artikel 9
Änderung des GAK-Gesetzes(7810-2)

Artikel 10
Änderung des Düngegesetzes(7820-15)

Artikel 11
Änderung des Hopfengesetzes(7821-2)

Artikel 12
Änderung des Saatgutverkehrsgesetzes(7822-6)

Artikel 13
Änderung des Sortenschutzgesetzes(7822-7)

Artikel 14
Änderung des Pflanzenschutzgesetzes(7823-5)

Artikel 15
Änderung des Legehennenbetriebsregistergesetzes(7824-7)

Artikel 16
Änderung des Tierzuchtgesetzes(7824-8)

Artikel 17
Änderung der Bundes-Tierärzteordnung(7830-1)

Artikel 18
Änderung des Tierseuchengesetzes(7831-1)

Artikel 19
Änderung des Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetzes(7831-12)

Artikel 20
Änderung des Tierschutzgesetzes(7833-3)

Artikel 21
Änderung des Marktstrukturgesetzes(7840-3)

Artikel 22
Änderung des Milch- und Margarinegesetzes(7842-10)

Artikel 23
Änderung des Fleischgesetzes(7843-6)

Artikel 24
Änderung des Marktorganisationsgesetzes(7847-11)

Artikel 25
Änderung des Gesetzes über Meldungen über Marktordnungswaren(7847-12)

Artikel 26
Änderung des Gesetzes zur Gleichstellung stillgelegter und landwirtschaftlich genutzter Flächen(7847-18)

Artikel 27
Änderung des Rindfleischetikettierungsgesetzes(7847-19)

Artikel 28
Änderung des Rinderregistrierungsdurchführungsgesetzes(7847-20)

Artikel 29
Änderung des Öko-Kennzeichengesetzes(7847-21)

Artikel 30
Änderung des Agrarabsatzförderungsdurchführungsgesetzes(7847-24)

Artikel 31
Änderung des Direktzahlungen-Verpflichtungengesetzes(7847-27)

Artikel 32
Änderung des Agrar- und Fischereifonds-Informationen-Gesetzes(7847-30)

Artikel 33
Änderung des Öko-Landbaugesetzes(7847-31)

Artikel 34
Änderung des Schulobstgesetzes(7847-32)

Artikel 35
Änderung des Handelsklassengesetzes(7849-2)

Artikel 36
Änderung des Agrarstatistikgesetzes(7860-9)

Artikel 37
Änderung des Forstvermehrungsgutgesetzes(790-19)

Artikel 38
Änderung des Bundesjagdgesetzes(792-1)

Artikel 39
Änderung des Seefischereigesetzes(793-12)

Artikel 40
Gesetz zur Anpassung von Rechtsverordnungen im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz im Hinblick auf den Vertrag von Lissabon (BMELV - Vertrag von Lissabon-Anpassungsgesetz)

Artikel 41
Neubekanntmachungserlaubnis

Artikel 42
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

A. Allgemeiner Teil

I. Anlass und Ziel

II. Gesetzgebungskompetenz

III. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen, die Deutschland abgeschlossen hat

IV. Bürokratiekosten

V. Weitere Gesetzesfolgen

VI. Auswirkungen auf öffentliche Haushalte und sonstige Kosten

VII. Gleichstellung von Frauen und Männern

B. Besonderer Teil

Zu den Artikel 1

Zu Artikel 5

Zu Artikel 16

Zu Artikel 27

Zu Artikel 40

Zu Artikel 41

Zu Artikel 42


 
 
 


Drucksache 295/10

... Am 1. Dezember 2009 ist der Vertrag von Lissabon zur Änderung des Vertrags über die Europäische Union und des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft in Kraft getreten. Dadurch wird insbesondere mit Blick auf bewehrte Verbote und Beschränkungen aus Gründen der Bestimmtheit und zur Vermeidung von Regelungslücken eine Anpassung lebensmittelhygienerechtlicher Regelungen und der

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 295/10




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanziellen Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

1. Bürokratiekosten der Wirtschaft

2. Bürokratiekosten für Bürgerinnen und Bürger sowie für die Verwaltung

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Änderung der Lebensmittelhygiene-Verordnung

Artikel 2
Änderung der Tierische Lebensmittel-Hygieneverordnung

Artikel 3
Änderung der Tierische Lebensmittel-Überwachungsverordnung

Artikel 4
Änderung der Lebensmitteleinfuhr-Verordnung

Artikel 5
Änderung der Binnenmarkt-Tierseuchenschutzverordnung

§ 37a
Verbote und Beschränkungen

§ 39a
Anwendung von Unionsrecht

Artikel 6
Änderung der Milcherzeugnisverordnung

Artikel 7
Änderung der Konsummilch-Kennzeichnungs-Verordnung

Artikel 8
Änderung der Käseverordnung

Artikel 9
Änderung der Margarine- und Mischfettverordnung

Artikel 10
Änderung der Butterverordnung

Artikel 11
Aufhebung von Vorschriften

Artikel 12
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Artikel 4
Änderung der Lebensmitteleinfuhr-Verordnung

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Artikel 5
Änderung der Binnenmarkt-Tierseuchenschutzverordnung

Zu Nummer 1

Zu Nummer 5

Artikel 6 bis 8
sowie Artikel 9 Nummer 2 und Artikel 10 Änderung der Milcherzeugnisverordnung, Konsummilch-Kennzeichnungs-Verordnung, Käseverordnung, Margarine- und Mischfettverordnung, Butterverordnung

Artikel 9
Nummer 1 Margarine- und Mischfettverordnung

Artikel 11
Aufhebung von Vorschriften

Artikel 12
Inkrafttreten

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1222: Verordnung zur Anpassung lebensmittelhygiene- und tierseuchenrechtlicher Vorschriften an den Vertrag von Lissabon

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1266: Verordnung zur Änderung nebenstrafrechtlicher Bestimmungen in Produktverordnungen


 
 
 


Drucksache 222/10

... Daraus ergibt sich zugleich, dass § 362 StPO-E hinreichend präzise ausgeformt ist und damit dem Grundsatz der Bestimmtheit genügt. Der Begriff der "

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 222/10




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung der Strafprozessordnung

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

3 I.

3 II.

3 III.

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 98/10

... " zugeordnet. Aus diesem Grund hat das Bundesverfassungsgericht am 1. September 2008 (2 BvR 2238/ 07) entschieden, dass eine Ausdehnung des Anwendungsbereichs dieser Vorschrift auf solche Gegenstände dem Bestimmtheitsgebot zuwiderläuft.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 98/10




A. Problem

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten der öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Strafgesetzbuches

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

Zu Artikel 1

1. § 113 Abs. 1 StGB

2. § 113 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 StGB

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 276/10

... Die so erweiterte Vorschrift des § 93 Abs. 8 AO trägt auch dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 13. Juni 2007 (1 BvR 1550/ 03; 1 BvR 2357/ 04; 1 BvR 603/ 05) Rechnung. Hierin hatte das Bundesverfassungsgericht gefordert, Anlass, Zweck und Grenzen des Eingriffs in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung mit Blick auf das Gebot der Normenklarheit und -bestimmtheit präzise festzulegen.



Drucksache 443/10 (Beschluss)

... 4. In Artikel 22 des Verordnungsvorschlags werden die Sanktionsmöglichkeiten geregelt. Es bestehen Bedenken, ob die Regelungen in Artikel 22 Absatz 1 und Absatz 2 mit dem Bestimmtheitsgebot und mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit vereinbar sind. Nach Artikel 22 Absatz 1 Satz 1 des Verordnungsvorschlags können je nach Art und Schwere des Verstoßes eine Verwarnung erteilt, eine Geldstrafe verhängt oder eine Lizenz entzogen werden, ohne dass näher geregelt ist, was unter Art und Schwere eines Verstoßes zu verstehen ist. In Artikel 22 Absatz 2 des Verordnungsvorschlags wird außerdem die Möglichkeit eröffnet, dass sowohl der Herkunftsmitgliedstaat als auch der Durchfuhrmitgliedstaat beziehungsweise der Aufnahmemitgliedstaat wegen gleicher Verstöße Sanktionen verhängen können. Deswegen besteht die Gefahr, dass ein Unternehmer zweimal wegen des gleichen Verstoßes mit Sanktionen rechnen muss.



Drucksache 699/1/10

... e mit mehr als 8 Sitzplätzen und Kraftfahrzeuge zur Güterbeförderung von mehr als 3,5 Tonnen sollen auf den Antriebsachsen montierte Winterreifen genügen, um der Winterreifenpflicht zu entsprechen. Es wird für erforderlich gehalten, diese Ausnahme wegen des Bestimmtheitsgrundsatzes in der gesetzlichen Regelung selbst zu treffen und nicht nur in der amtlichen Begründung zu verankern.

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Drucksache 699/1/10




1. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 3a Satz 1 und 2 StVO *

2. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 3a Satz 1 und 2 - neu - StVO

3. Zu Artikel 2 Anlage zu § 1 Absatz 1 Bußgeldkatalog Tabelle laufende Nummer 5a und 6 Spalte Tatbestand und Spalte StVO BKatV

'Artikel 2 Änderung der Bußgeldkatalog-Verordnung


 
 
 


Drucksache 647/1/10

... Hinzu kommt, dass die Verordnungsermächtigungen nicht dem verfassungsrechtlichen Bestimmtheitsgebot des Artikels 80 Absatz 1 Satz 2 des

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 647/1/10




1. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a und b - neu - § 5 Absatz 5 Satz 1 und Absatz 6 - neu -EEG

2. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 5 Absatz 5 Buchstabe d Satz 1 und 2 - neu - EEG **

3. Zu Artikel 2 Nummer 3 § 1a EEWärmeG

4. Zu Artikel 2 Nummer 3 § 1a Satz 3 - neu - EEWärmeG

5. Zu Artikel 2 Nummer 4 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa § 2 Absatz 2 Nummer 2 EEWärmeG

Zu Artikel 2 Nummer 4

7. Zu Artikel 2 Nummer 4 Buchstabe b Doppelbuchstabe cc und Nummer 5 Buchstabe b § 2 Absatz 2 Nummer 5 Buchstabe a und § 3 Absatz 3 EEWärmeG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

8. Zu Artikel 2 Nummer 4 Buchstabe b Doppelbuchstabe cc § 2 Absatz 2 Nummer 6 Buchstabe b EEWärmeG

9. Zu Artikel 2 Nummer 5 Buchstabe b § 3 Absatz 3 Satz 1 und 2 EEWärmeG

10. Zu Artikel 2 Nummer 5 Buchstabe b § 3 Absatz 4 Nummer 1 EEWärmeG

11. Zu Artikel 2 Nummer 11 Buchstabe b § 9 Absatz 2 Nummer 2 EEWärmeG

12. Zu Artikel 2 Nummer 12 Buchstabe c Doppelbuchstabe bb § 10 Absatz 3 Satz 2 EEWärmeG und Buchstabe e § 10 Absatz 6 Satz 3 EEWärmeG

13. Zu Artikel 2 Nummer 12 Buchstabe c Doppelbuchstabe cc - neu - § 10 Absatz 3 Satz 3 EEWärmeG

14. Zu Artikel 2 Nummer 12 Buchstabe e § 10 Absatz 7 - neu - EEWärmeG Artikel 2 Nummer 12 Buchstabe e ist wie folgt zu fassen:

15. Zu Artikel 2 Nummer 13 § 10a EEWärmeG Artikel 2 Nummer 13 ist zu streichen.

16. Zu Artikel 2 Nummer 14 § 13 Satz 1 EEWärmeG

17. Zu Artikel 2 Nummer 14 § 13 Satz 1 EEWärmeG

18. Zu Artikel 2 Nummer 15 Buchstabe b § 14 Absatz 2 EEWärmeG Artikel 2 Nummer 15 Buchstabe b ist zu streichen.

19. Zu Artikel 2 Nummer 20 § 18a EEWärmeG

22. Zu Artikel 5a - neu - § 3 Absatz 1 Nummer 6 HBauStatG

'Artikel 5a Änderung des Hochbaustatistikgesetzes

23. Zu Artikel 2 Nummer 21 Buchstabe d § 19 Absatz 3 Satz 1 EEWärmeG

24. Zu Artikel 2 Nummer 22 Buchstabe d Doppelbuchstabe bb Anlage Nummer III.1 Buchstabe b Satz 1 EEWärmeG

25. Zu Artikel 2 Nummer 22 Buchstabe d Doppelbuchstabe cc Dreifachbuchstabe bbb Anlage Nummer III.2 EEWärmeG

Zu Artikel 2 Nummer 22

26. Zu Artikel 2 Nummer 22 Buchstabe h Doppelbuchstabe bb Anlage Nummer VII.2 Buchstabe a EEWärmeG

28. Zu Artikel 2 Nummer 22 Buchstabe i Doppelbuchstabe bb Dreifachbuchstabe aaa Anlage Nummer VIII.1 Satz 1 EEWärmeG


 
 
 


Drucksache 69/10 (Beschluss)

... , S. 26). Sie gilt uneingeschränkt auch für das Beratungshilferecht. Die Modalitäten der Auskunftsabfrage tragen den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts (Beschluss vom 13. Juni 2007 - 1 BvR 1550/ 03, 1 BvR 2357/ 04, 1 BvR 603/ 05 - BVerfGE 118, 168) zur gebotenen Normenklarheit Rechnung, denn § 4 Absatz 3 Satz 3 BerHG-E regelt mit hinreichender Bestimmtheit sowohl die zum Abruf berechtigte Stelle ("das Gericht") als auch die Aufgaben, denen das Auskunftsersuchen dienen soll (Klärung der persönlichen und wirtschaftlichen Voraussetzungen für die Gewährung von Beratungshilfe).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 69/10 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Bund

a Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

b Vollzugsaufwand

2. Länder

a Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

b Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Anlage
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Beratungshilferechts

Artikel 1
Änderung des Beratungshilfegesetzes

§ 11

§ 13

Artikel 2
Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ausgangslage

1. Sprunghafter Anstieg der Ausgaben für die Beratungshilfe

2. Uneinheitliche Rechtsanwendung

II. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs

1. Präzisierung der Bewilligungsvoraussetzungen

a Präzisierung des Mutwilligkeitsbegriffs § 1 Absatz 1 Nummer 3, Absatz 4 BerHG-E

b Möglichkeit zur Führung von Listen über andere Hilfemöglichkeiten § 1 Absatz 3 BerHG-E

c Klarstellung der tatbestandlichen Voraussetzungen für die Bewilligung von Beratungshilfe durch Vertretung § 2 Absatz 1 Satz 2 - neu - BerHG-E

2. Verfahrensverbesserungen

a Pflicht zur Antragstellung vor Gewährung der Beratungshilfe § 4 Absatz 2 BerHG-E

b Verbesserung der Aufklärungsmöglichkeiten des Gerichts § 4 Absatz 2 und 3 - neu - BerHG-E

c Erinnerungsrecht der Staatskasse § 6 Absatz 4 - neu - BerHG-E

3. Änderungen des Gebührenrechts

4. Öffnung des Beratungshilferechts für öffentliche und anwaltliche Rechtsberatung für alle Länder

III. Auswirkungen des Gesetzentwurfs

1. Auswirkungen auf die Justizhaushalte der Länder

2. Auswirkungen auf die Wirtschaft und das allgemeine Preisniveau

3. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Zustimmungsbedürftigkeit

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu den Buchstabe n

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 8

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu den Buchstabe n

Zu Buchstabe f

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 98/10 (Beschluss)

... . Hingegen werden Gegenstände, die nicht bei bestimmungsgemäßem Gebrauch, wohl aber nach ihrer objektiven Beschaffenheit und der Art ihrer Benutzung im Einzelfall geeignet sind, erhebliche Verletzungen zuzufügen, in Rechtsprechung und Schrifttum dem Begriff des gefährlichen Werkzeugs zugeordnet. Aus diesem Grund hat das Bundesverfassungsgericht am 1. September 2008 (a.a.O.) entschieden, dass eine Ausdehnung des Anwendungsbereichs des § 113 Absatz 2 Satz 2 Nummer 1 StGB auf solche Gegenstände dem Bestimmtheitsgebot zuwiderläuft.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 98/10 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

3 Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

Anlage
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches (... Strafrechtsänderungsgesetz - ... StRÄndG)

Artikel 1
Änderung des Strafgesetzbuches

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

1. § 113 Absatz 1 StGB

2. § 113 Absatz 2 Satz 2 Nummer 1 StGB

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 699/10 (Beschluss)

... e mit mehr als 8 Sitzplätzen und Kraftfahrzeuge zur Güterbeförderung von mehr als 3,5 Tonnen sollen auf den Antriebsachsen montierte Winterreifen genügen, um der Winterreifenpflicht zu entsprechen. Es wird für erforderlich gehalten, diese Ausnahme wegen des Bestimmtheitsgrundsatzes in der gesetzlichen Regelung selbst zu treffen und nicht nur in der amtlichen Begründung zu verankern.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 699/10 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 3a Satz 1, 2 und 3 StVO

2. Zu Artikel 2 Anlage zu § 1 Absatz 1 Bußgeldkatalog Tabelle laufende Nummer 5a und 6 Spalte Tatbestand und Spalte StVO BKatV

'Artikel 2 Änderung der Bußgeldkatalog-Verordnung


 
 
 


Drucksache 833/1/10

... 6. Der Bundesrat begrüßt die Fortentwicklung standardisierter Formblätter. Insbesondere wird befürwortet, dass mit Blick auf das Erfordernis einer hinreichenden Bestimmtheit eines Titels das Formblatt nach Anhang I entwickelt wurde, welches bei Titeln über Geldforderungen eine Konkretisierung des Zinsanspruchs vorsieht sowie bei Feststellungsentscheidungen, einstweiligen Maßnahmen und sonstigen Entscheidungsarten eine Kurzdarstellung des Streitgegenstandes und der Entscheidung des Gerichts verlangt. Sofern die Rubriken ordnungsgemäß ausgefüllt werden, ermöglicht dies den Vollstreckungsorganen im Zweifelsfall die Auslegung des Titels.



Drucksache 699/4/10

... ) gegen das Bestimmtheitsgebot des Artikels 103 Absatz 2 des

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 699/4/10




Zu Artikel 2

'Artikel 2 Änderung der Bußgeldkatalog-Verordnung

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b


 
 
 


Drucksache 581/5/10

... Zudem enthält der Auftrag bislang keine inhaltlichen Rahmenvorgaben. Aus Gründen des Bestimmtheitsgebots sowie um zu verhindern, dass wesentliche Zielrichtungen der Korrektur der Honorarsystematik unberücksichtigt bleiben, ist es erforderlich, den Auftrag bereits im Gesetzestext näher zu präzisieren. Insbesondere ist klarzustellen, dass regionale Besonderheiten angemessen Berücksichtigung finden müssen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 581/5/10




Zu Artikel 1 Nummer 7


 
 
 


Drucksache 699/10

... gegen das Bestimmtheitsgebot (Artikel 103 Absatz 2

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 699/10




A. Zielsetzung

B. Lösung

C. Alternative

D. Finanzielle Auswirkungen

1. Öffentliche Haushalte

2. Private Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

G. Gleichstellungspolitische Auswirkungen

H. Nachhaltigkeit

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung

Artikel 2
Änderung der Bußgeldkatalog-Verordnung

Artikel 3
Inkrafttreten

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung des Entwurfs

II. Kosten, Auswirkungen auf das Preisgefüge

1. Öffentliche Haushalte

2. Private Haushalte

III. Sonstige Kosten

IV. Bürokratiekosten

V. Gleichstellungspolitische Auswirkungen

VI. Nachhaltigkeit

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1533: Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung und der Bußgeldkatalog-Verordnung


 
 
 


Drucksache 231/10

... " (Nummer 6) ist der in § 3 Absatz 2 Satz 4 Nummer 2 verankerte sowie in den §§ 4, 5 und 7 näher ausgeführte Marktentwicklungs- und Förderzweck zu beachten. Diese Ausrichtung erfordert eine gewisse Offenheit für das mögliche Spektrum zukünftiger Marktentwicklungen. Der gleichwohl gebotenen Bestimmtheit dienen außer der vorliegenden Legaldefinition mit ihren drei grundlegenden Elementen (Kombinationsgegenstand, regelmäßiges Ergebnis, schuldrechtliche Grundlage) auch die hiermit eng zusammenhängende Definition nach § 2 Nummer 5 (Energiedienstleister). Ergänzend sind auch die Erwägungsgründe der Richtlinie

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 231/10




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

a Unternehmen

b Bürgerinnen und Bürger

c Verwaltung

Entwurf

Artikel 1
Gesetz über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen (EDL-G)

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Begriffsbestimmungen Im Sinne dieses Gesetzes sind

§ 3
Energieeinsparziele

§ 4
Information und Beratung der Endkunden; Verordnungsermächtigung

§ 5
Sorgepflicht der Energieunternehmen; Verordnungsermächtigung

§ 6
Information der Marktteilnehmer

§ 7
Anbieterliste; Verordnungsermächtigung

§ 8
Energieaudits

§ 9
Bundesstelle für Energieeffizienz

§ 10
Beirat

§ 11
Datenerhebung; Verordnungsermächtigung

§ 12
Bußgeldvorschriften

§ 13
Zwischenüberprüfung

Artikel 2
Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes

Artikel 3
Änderung der Stromgrundversorgungsverordnung

Artikel 4
Änderung der Gasgrundversorgungsverordnung

Artikel 5
Änderung der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme

Artikel 6
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

I. Zielsetzung und Notwendigkeit des Gesetzes

II. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

III. Wesentlicher Inhalt

IV. Alternativen

V. Gesetzesfolgen

1. Kosten für die öffentlichen Haushalte

1.1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

1.2. Vollzugsaufwand

2. Kosten für die Wirtschaft und Preiswirkungen

2.1 Folgen für die Wirtschaft

2.2. Bürokratiekosten

VI. Zeitliche Geltung

VII. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union

VIII. Änderungen zur geltenden Rechtslage

IX. Gleichstellungspolitische Auswirkungen

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 3

Zu § 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 7

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 8

Zu § 9

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 10

Zu § 11

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 12

Zu § 13

Zu Artikel 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 3

Zu Artikel 3

Zu Artikel 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Artikel 6

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 567: Entwurf eines Gesetzes zur Steigerung der Energieeffizienz


 
 
 


Drucksache 854/10

... (1) Lehnt das Vollstreckungsorgan die Zwangsvollstreckung aus einem ausländischen Titel, der keiner Vollstreckungsklausel bedarf, mangels hinreichender Bestimmtheit ab, kann der Gläubiger die Bestimmung des vollstreckungsfähigen Inhalts (Konkretisierung) des Titels beantragen. Zuständig ist das in § 35 Absatz 1 und 2 bestimmte Gericht.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 854/10




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Gesetz zur Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen im Verkehr mit ausländischen Staaten (Auslandsunterhaltsgesetz – AUG)

Kapitel 1
Allgemeiner Teil

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Allgemeine gerichtliche Verfahrensvorschriften

§ 3
Begriffsbestimmungen

Abschnitt 2
Zentrale Behörde

§ 4
Zentrale Behörde

§ 5
Aufgaben und Befugnisse der zentralen Behörde

§ 6
Unterstützung durch das Jugendamt

Abschnitt 3
Ersuchen um Unterstützung in Unterhaltssachen

Unterabschnitt 1
Ausgehende Ersuchen

§ 7
Vorprüfung durch das Amtsgericht; Zuständigkeitskonzentration

§ 8
Inhalt und Form des Antrages

§ 9
Umfang der Vorprüfung

§ 10
Übersetzung des Antrages

§ 11
Weiterleitung des Antrages durch die zentrale Behörde

§ 12
Registrierung eines bestehenden Titels im Ausland

Unterabschnitt 2
Eingehende Ersuchen

§ 13
Übersetzung des Antrages

§ 14
Inhalt und Form des Antrages

§ 15
Behandlung einer vorläufigen Entscheidung

Abschnitt 4
Datenerhebung durch die zentrale Behörde

§ 16
Auskunftsrecht der zentralen Behörde zur Herbeiführung oder Änderung eines Titels

§ 17
Auskunftsrecht zum Zweck der Anerkennung, Vollstreckbarerklärung und Vollstreckung eines Titels

§ 18
Benachrichtigung über die Datenerhebung

§ 19
Übermittlung und Löschung von Daten

Abschnitt 5
Verfahrenskostenhilfe

§ 20
Voraussetzungen für die Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe

§ 21
Zuständigkeit für Anträge auf Verfahrenskostenhilfe nach der Richtlinie 2003/8/EG

§ 22
Verfahrenskostenhilfe nach Artikel 46 der Verordnung (EG) Nr. 4/2009

§ 23
Verfahrenskostenhilfe für die Anerkennung, Vollstreckbarerklärung und Vollstreckung von unterhaltsrechtlichen Titeln

§ 24
Verfahrenskostenhilfe für Verfahren mit förmlicher Gegenseitigkeit

Abschnitt 6
Ergänzende Zuständigkeitsregelungen; Zuständigkeitskonzentration

§ 25
Internationale Zuständigkeit nach Artikel 3 Buchstabe c der Verordnung (EG) Nr. 4/2009

§ 26
Örtliche Zuständigkeit

§ 27
Örtliche Zuständigkeit für die Auffang- und Notzuständigkeit

§ 28
Zuständigkeitskonzentration; Verordnungsermächtigung

§ 29
Zuständigkeit im Anwendungsbereich der Verordnung (EG) Nr. 1896/2006

Kapitel 2
Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen

Abschnitt 1
Verfahren ohne Exequatur nach der Verordnung (EG) Nr. 4/2009

§ 30
Verzicht auf Vollstreckungsklausel; Unterlagen

§ 31
Anträge auf Verweigerung, Beschränkung oder Aussetzung der Vollstreckung nach Artikel 21 der Verordnung (EG) Nr. 4/2009

§ 32
Einstellung der Zwangsvollstreckung

§ 33
Einstweilige Einstellung bei Wiedereinsetzung, Rechtsmittel und Einspruch

§ 34
Bestimmung des vollstreckungsfähigen Inhalts eines ausländischen Titels

Abschnitt 2
Gerichtliche Zuständigkeit für Verfahren zur Anerkennung und Vollstreckbarerklärung ausländischer Entscheidungen

§ 35
Gerichtliche Zuständigkeit; Zuständigkeitskonzentration; Verordnungsermächtigung

Abschnitt 3
Verfahren mit Exequatur nach der Verordnung (EG) Nr. 4/2009 und den Abkommen der Europäischen Union

Unterabschnitt 1
Zulassung der Zwangsvollstreckung aus ausländischen Titeln

§ 36
Antragstellung

§ 37
Zustellungsempfänger

§ 38
Verfahren

§ 39
Vollstreckbarkeit ausländischer Titel in Sonderfällen

§ 40
Entscheidung

§ 41
Vollstreckungsklausel

§ 42
Bekanntgabe der Entscheidung

Unterabschnitt 2
Beschwerde, Rechtsbeschwerde

§ 43
Beschwerdegericht; Einlegung der Beschwerde; Beschwerdefrist

§ 44
Einwendungen gegen den zu vollstreckenden Anspruch im Beschwerdeverfahren

§ 45
Verfahren und Entscheidung über die Beschwerde

§ 46
Statthaftigkeit und Frist der Rechtsbeschwerde

§ 47
Einlegung und Begründung der Rechtsbeschwerde

§ 48
Verfahren und Entscheidung über die Rechtsbeschwerde

Unterabschnitt 3
Beschränkung der Zwangsvollstreckung auf Sicherungsmaßregeln und unbeschränkte Fortsetzung der Zwangsvollstreckung

§ 49
Prüfung der Beschränkung

§ 50
Sicherheitsleistung durch den Schuldner

§ 51
Versteigerung beweglicher Sachen

§ 52
Unbeschränkte Fortsetzung der Zwangsvollstreckung; besondere gerichtliche Anordnungen

§ 53
Unbeschränkte Fortsetzung der durch das Gericht des ersten Rechtszuges zugelassenen Zwangsvollstreckung

§ 54
Unbeschränkte Fortsetzung der durch das Beschwerdegericht zugelassenen Zwangsvollstreckung

Unterabschnitt 4
Feststellung der Anerkennung einer ausländischen Entscheidung

§ 55
Verfahren

§ 56
Kostenentscheidung

Abschnitt 4
Anerkennung und Vollstreckung von Unterhaltstiteln nach völkerrechtlichen Verträgen

Unterabschnitt 1
Allgemeines

§ 57
Anwendung von Vorschriften

§ 58
Anhörung

§ 59
Beschwerdefrist

§ 60
Beschränkung der Zwangsvollstreckung kraft Gesetzes

Unterabschnitt 2
Anerkennung und Vollstreckung von Unterhaltstiteln nach dem Haager Übereinkommen vom 2. Oktober 1973 über die Anerkennung und Vollstreckung von Unterhaltsentscheidungen

§ 61
Einschränkung der Anerkennung und Vollstreckung

§ 62
Beschwerdeverfahren im Anwendungsbereich des Haager Übereinkommens

Unterabschnitt 3
Übereinkommen über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen vom 16. September 1988

§ 63
Sonderregelungen für das Beschwerdeverfahren

Abschnitt 5
Verfahren bei förmlicher Gegenseitigkeit

§ 64
Vollstreckbarkeit ausländischer Titel

Kapitel 3
Vollstreckung, Vollstreckungsabwehrantrag, besonderes Verfahren; Schadensersatz

Abschnitt 1
Vollstreckung, Vollstreckungsabwehrantrag, besonderes Verfahren

§ 65
Vollstreckung

§ 66
Vollstreckungsabwehrantrag

§ 67
Verfahren nach Aufhebung oder Änderung eines für vollstreckbar erklärten ausländischen Titels im Ursprungsstaat

§ 68
Aufhebung oder Änderung ausländischer Entscheidungen, deren Anerkennung festgestellt ist

Abschnitt 2
Schadensersatz wegen ungerechtfertigter Vollstreckung

§ 69
Schadensersatz wegen ungerechtfertigter Vollstreckung

Kapitel 4
Entscheidungen deutscher Gerichte; Mahnverfahren

§ 70
Antrag des Schuldners nach Artikel 19 der Verordnung (EG) Nr. 4/2009

§ 71
Bescheinigungen zu inländischen Titeln

§ 72
Bezifferung dynamisierter Unterhaltstitel zur Zwangsvollstreckung im Ausland

§ 73
Vervollständigung inländischer Entscheidungen zur Verwendung im Ausland

§ 74
Vollstreckungsklausel zur Verwendung im Ausland

§ 75
Mahnverfahren mit Zustellung im Ausland

Kapitel 5
Kosten; Übergangsvorschriften

Abschnitt 1
Kosten

§ 76
Übersetzungen

Abschnitt 2
Übergangsvorschriften

§ 77
Übergangsvorschriften

Artikel 2
Änderung des Rechtspflegergesetzes

Artikel 3
Änderung des Beratungshilfegesetzes

Artikel 4
Änderung der Zivilprozessordnung

Artikel 5
Änderung des Bundeszentralregistergesetzes

Artikel 6
Änderung des Anerkennungs- und Vollstreckungsausführungsgesetzes

Artikel 7
Änderung des Internationalen Familienrechtsverfahrensgesetzes

Artikel 8
Änderung des Gerichtskostengesetzes

Artikel 9
Änderung der Kostenordnung

Artikel 10
Änderung des Gesetzes über Gerichtskosten in Familiensachen

Artikel 11
Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes

Artikel 12
Änderung des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche

Artikel 13
Änderung des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 14
Änderung des Straßenverkehrsgesetzes

Artikel 15
Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung

Artikel 16
Weitere Änderung des Straßenverkehrsgesetzes

Artikel 17
Weitere Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung

Artikel 18
Änderung des Gesetzes zur Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung

Artikel 19
Änderung des Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 20. Juni 1956 über die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen im Ausland

Artikel 20
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

A. Allgemeiner Teil

I. Entstehungsgeschichte

II. Wesentliche Neuregelungen durch die Unterhaltsverordnung; Verhältnis zu bestehenden Übereinkommen

III. Durchführungsbedarf im deutschen Recht; Regelungsstandort

IV. Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes

V. Gesetzgebungskompetenz; Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen, die die Bundesrepublik Deutschland abgeschlossen hat

VI. Gesetzesfolgenabschätzung; Bürokratiekosten; Nachhaltigkeitsaspekte; gleichstellungspolitische Auswirkungen

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Abschnitt 1 Anwendungsbereich, Begriffsbestimmungen

Zu § 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 2

Zu § 3

Zu Abschnitt 2 Zentrale Behörde

Zu § 4

Zu § 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 6

Zu Abschnitt 3 Ersuchen um Unterstützung in Unterhaltssachen

Zu Unterabschnitt 1 Ausgehende Ersuchen

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu Abschnitt 4 Datenerhebung durch die zentrale Behörde

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu Abschnitt 5 Verfahrenskostenhilfe

Zu § 20

Zu § 21

Zu § 22

Zu § 23

Zu § 24

Zu Abschnitt 6 Ergänzende Zuständigkeitsregelungen; Zuständigkeitskonzentration

Zu § 25

Zu § 26

Zu § 27

Zu § 28

Zu § 29

Zu Kapitel 2 Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen

Zu Abschnitt 1 Verfahren ohne Exequatur nach der Verordnung EG Nr. 4/2009

Zu § 30

Zu § 31

Zu § 32

Zu § 33

Zu § 34

Zu Abschnitt 2 Gerichtliche Zuständigkeit für Verfahren zur Anerkennung und Vollstreckbarerklärung ausländischer Entscheidungen

Zu § 35

Zu Abschnitt 3 Verfahren mit Exequatur nach der Verordnung EG Nr. 4/2009 und den Abkommen der Europäischen Union

Zu Unterabschnitt 1 Zulassung der Zwangsvollstreckung aus ausländischen Titeln

Zu § 36

Zu § 37

Zu § 38

Zu § 39

Zu § 40

Zu § 41

Zu § 42

Zu § 43

Zu § 44

Zu § 45

Zu § 46

Zu § 47

Zu Unterabschnitt 3 Beschränkung der Zwangsvollstreckung auf Sicherungsmaßregeln und unbeschränkte Fortsetzung der Zwangsvollstreckung und zu Unterabschnitt 4 Feststellung der Anerkennung einer ausländischen Entscheidung

Zu § 49

Zu den §§ 50

Zu Abschnitt 4 Anerkennung und Vollstreckung von Unterhaltstiteln nach völkerrechtlichen Verträgen

Zu Unterabschnitt 1 Allgemeines

Zu § 57

Zu § 58

Zu § 59

Zu § 60

Zu Unterabschnitt 2 Anerkennung und Vollstreckung von Unterhaltstiteln nach dem Haager Übereinkommen vom 2. Oktober 1973 über die Anerkennung und Vollstreckung von Unterhaltsentscheidungen

Zu Unterabschnitt 3 Übereinkommen über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen vom 16. September 1988

Zu Abschnitt 5 Verfahren bei förmlicher Gegenseitigkeit

Zu § 64

Zu Kapitel 3 Vollstreckung, Vollstreckungsabwehrantrag, besonderes Verfahren; Schadensersatz

Zu Abschnitt 1 Vollstreckung, Vollstreckungsabwehrantrag, besonderes Verfahren

Zu § 65

Zu § 66

Zu § 67

Zu § 68

Zu Abschnitt 2 Schadensersatz wegen ungerechtfertigter Vollstreckung

Zu § 69

Zu Kapitel 4 Entscheidungen deutscher Gerichte; Mahnverfahren

Zu § 70

Zu § 71

Zu § 72

Zu § 73

Zu § 74

Zu Kapitel 5 Kosten; Übergangsvorschriften

Zu Abschnitt 1 Kosten

Zu § 76

Zu Abschnitt 2 Übergangsvorschriften

Zu § 77

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Nummer n

Zu Nummer 3

Zu Artikel 12

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 13

Zu Artikel 14

Zu Artikel 15

Zu den Artikeln 16

Zu Artikel 19

Zu Artikel 20

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1420: Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 4/2009 und zur Neuordnung bestehender Aus- und Durchführungsbestimmungen auf dem Gebiet des internationalen Unterhaltsverfahrensrechts


 
 
 


Drucksache 495/10

... explizit an die Vorgaben des Rahmenbeschlusses anzupassen. Denn das EU-Recht verlangt, dass die innerstaatliche Umsetzung hinreichend klar und bestimmt erfolgt und bei den Bürgerinnen und Bürgern keine Zweifel entstehen, wie sie behandelt werden. Maßstab sind insbesondere die Anforderungen der Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten an die Bestimmtheit von Straftatbeständen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 495/10




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Strafgesetzbuches

Artikel 2
Inkrafttreten

A. Allgemeiner Teil

I. Entstehungsgeschichte

II. Änderungsbedarf im deutschen Strafrecht

III. Anforderungen, denen das geltende Recht bereits genügt

IV. Gesetzgebungskompetenz; Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen, die die Bundesrepublik Deutschland abgeschlossen hat

V. Gesetzesfolgen

VI. Bürokratiekosten

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 203/10

... " anzulegen ist, nach den für die jeweilige Art der Freiheitsentziehung heranzuziehenden Kriterien. Auch insoweit verbieten sich Pauschalisierungen. Es dürfte kaum zweifelhaft sein, dass für den Bereich des geschlossenen Vollzugs bei hochgefährlichen Straftätern andere Grundsätze gelten müssen als beispielsweise im offenen Vollzug. Im Übrigen wird der Rechtsanwender mit den in Nummer 2 verwendeten Rechtsbegriffen unter dem Gesichtspunkt der Bestimmtheit - ebenso wie in zahlreichen anderen Straftatbeständen, die ebenfalls Begriffe wie "

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 203/10




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Strafgesetzbuches

§ 122
Vollzugsgefährdung

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

B. Einzelbegründung

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu den einzelnen Absätzen:

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 443/1/10

... 5. In Artikel 22 des Verordnungsvorschlags werden die Sanktionsmöglichkeiten geregelt. Es bestehen Bedenken, ob die Regelungen in Artikel 22 Absatz 1 und Absatz 2 mit dem Bestimmtheitsgebot und mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit vereinbar sind. Nach Artikel 22 Absatz 1 Satz 1 des Verordnungsvorschlags können je nach Art und Schwere des Verstoßes eine Verwarnung erteilt, eine Geldstrafe verhängt oder eine Lizenz entzogen werden, ohne dass näher geregelt ist, was unter Art und Schwere eines Verstoßes zu verstehen ist. In Artikel 22 Absatz 2 des Verordnungsvorschlags wird außerdem die Möglichkeit eröffnet, dass sowohl der Herkunftsmitgliedstaat als auch der Durchfuhrmitgliedstaat beziehungsweise der Aufnahmemitgliedstaat wegen gleicher Verstöße Sanktionen verhängen können. Deswegen besteht die Gefahr, dass ein Unternehmer zweimal wegen des gleichen Verstoßes mit Sanktionen rechnen muss.



Drucksache 276/10 (Beschluss)

... Für die Feststellung und Durchsetzung des Rückgriffsanspruchs nach § 7 UVG ist die Regelung des Kontenabrufs aus den bereits genannten Gründen und in diesen Die so erweiterte Vorschrift des § 93 Absatz 8 AO trägt auch dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 13. Juni 2007 (1 BvR 1550/ 03; 1 BvR 2357/ 04; 1 BvR 603/ 05) Rechnung. Hierin hatte das Bundesverfassungsgericht gefordert, Anlass, Zweck und Grenzen des Eingriffs in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung mit Blick auf das Gebot der Normenklarheit und -bestimmtheit präzise festzulegen.



Drucksache 833/10 (Beschluss)

... 5. Der Bundesrat begrüßt die Fortentwicklung standardisierter Formblätter. Insbesondere wird befürwortet, dass mit Blick auf das Erfordernis einer hinreichenden Bestimmtheit eines Titels das Formblatt nach Anhang I entwickelt wurde, welches bei Titeln über Geldforderungen eine Konkretisierung des Zinsanspruchs vorsieht sowie bei Feststellungsentscheidungen, einstweiligen Maßnahmen und sonstigen Entscheidungsarten eine Kurzdarstellung des Streitgegenstandes und der Entscheidung des Gerichts verlangt. Sofern die Rubriken ordnungsgemäß ausgefüllt werden, ermöglicht dies den Vollstreckungsorganen im Zweifelsfall die Auslegung des Titels.



Drucksache 581/12/10

... Der Gesetzentwurf des GKV-Finanzierungsgesetzes sieht nun eine Honorarangleichung in der vertragsärztlichen Versorgung vor, die mangels rechtlicher Bestimmtheit der Anpassungstatbestände erheblichen rechtlichen Bedenken begegnet.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 581/12/10




Zur Honorarangleichung in der vertragsärztlichen Versorgung


 
 
 


Drucksache 456/10 (Beschluss)

... Aus Gründen der Bestimmtheit und Rechtssicherheit in der Wirtschaft und für den Vollzug ist dabei klar abzugrenzen, welche Inhalte Verordnungscharakter haben müssen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 456/10 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 1 Satz 1 GefStoffV

2. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 2 Satz 4 GefStoffV

3. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 8 Satz 1 GefStoffV

4. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 7 Satz 1 GefStoffV

5. Zu Artikel 1 § 9 Absatz 1 Satz 1 GefStoffV

6. Zu Artikel 1 § 9 Absatz 5 Satz 2 - neu - GefStoffV

7. Zu Artikel 1 § 9 Absatz 7 Satz 1 GefStoffV

8. Zu Artikel 1 § 10 Absatz 1 Satz 1 GefStoffV

9. Zu Artikel 1 § 10 Absatz 4 Satz 2 GefStoffV

10. Zu Artikel 1 § 12 GefStoffV

§ 12
Tätigkeiten mit explosionsgefährlichen Stoffen und organischen Peroxiden

11. Zu Artikel 1 § 13 Absatz 1 bis 3 GefStoffV

Begründung

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

12. Zu Artikel 1 § 14 Absatz 3 Nummer 3 GefStoffV

13. Zu Artikel 1 § 14 Absatz 3 Nummer 4, § 22 Absatz 1 Nummer 28 - neu - GefStoffV

Zu a:

Zu b:

14. Zu Artikel 1 § 16 Absatz 3 Satz 2 GefStoffV

15. Zu Artikel 1 § 19 Absatz 1 Satz 2 GefStoffV

16. Zu Artikel 1 § 22 Absatz 1 Nummer 3a - neu - GefStoffV

17. Zu Artikel 1 § 22 Absatz 1 Nummer 15a - neu - GefStoffV

18. Zu Artikel 1 Anhang I Nummer 2.1 Satz 3 GefStoffV

19. Zu Artikel 1 Anhang I Nummer 4.4.4 Absatz 2 Warnzeichen GefStoffV

20. Zu Artikel 1 Anhang II Nummer 1 Absatz 1 GefStoffV

21. Zu Artikel 1 Anhang II Nummer 5 Absatz 4 - neu - GefStoffV

22. Zu Artikel 2 Nummer 2 § 2 der 2. SprengV

§ 2
Allgemeine Anforderungen

23. Zu Artikel 2 Nummer 5 Buchstabe k Doppelbuchstabe bb Anhang Nummer 2.2.5 Absatz 4 der 2. SprengV

24. Zu Artikel 2 Nummer 5 Buchstabe t bis v Anhang Nummer 4.1 bis 4.3 der 2. SprengV In Artikel 2 Nummer 5 sind Buchstabe t bis v wie folgt zu fassen:

Zu Buchstabe u

25. Zu Artikel 2 Nummer 7 Buchstabe c Anhang Anlage 2 Tabelle 5 der 2. SprengV

26. Zu Artikel 2 Nummer 7 Buchstabe e Anhang Anlage 2 Tabelle 7 der 2. SprengV

27. Zu Artikel 2 Nummer 11 Anhang Anlagen 6 und 7 der 2. SprengV

28. Zu Artikel 3 Nummer 1a - neu - § 8 Satz 2 der 1. SprengV

29. Zu Artikel 3 Nummer 2a - neu - § 13 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 der 1. SprengV

30. Zu Artikel 3 Nummer 3a - neu - § 47 Nummer 3 der 1. SprengV

31. Zu Artikel 3 Nummer 3a - neu - § 47 Nummer 4 der 1. SprengV

1. Zur Gefahrstoffverordnung insgesamt

2. Zur langfristigen Aufbewahrung von Expositionsdaten

3. Zu § 15 Absatz 5 GefStoffV

4. Zur Verwendung von dichlormethanhaltigen Farbabbeizmitteln


 
 
 


Drucksache 16/1/10

... Durch die freie Wahl für die beteiligten Parteien bei der Zuständigkeit für die Aufzeichnung würde die Bestimmung ins Leere laufen. Ein Verstoß gegen die Aufzeichnungspflicht wäre wegen der Unbestimmtheit der Regelung nicht sanktionsfähig.



Drucksache 582/10

... Durch die Ermächtigung soll gewährleistet werden, dass auf Änderungen von Vorschriften in Rechtsakten der Europäischen Gemeinschaft oder der Europäischen Union zeitnah durch die entsprechende Anpassung von Bezugnahmen auf diese Vorschriften im Verordnungswege reagiert werden kann. So soll diese neue Ermächtigung dafür genutzt werden, bei Änderungen der Verordnung (EU) Nr. 37/2010 Verweise auf diese Verordnung in den neu gefassten §§ 95 und 96 (siehe Nummer 25 und 26) zu ändern. Aufgrund der für Straf- und Bußgeldbewehrungen geltenden besonderen Bestimmtheitsanforderungen kann in den genannten Vorschriften nicht pauschal auf die jeweils geltende Fassung der EU-Verordnung verwiesen werden. Zur Vermeidung von Diskrepanzen zwischen geltendem Unionsrecht und den zugehörigen Bewehrungen im nationalen Recht soll sichergestellt werden, dass die erforderlichen Anpassungen der Bewehrungen an Änderungen des Unionsrechts möglichst zügig vorgenommen werden können.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 582/10




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

§ 59d

§ 83a
Rechtsverordnungen in bestimmten Fällen

Artikel 2

Artikel 3

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Gründe für die Gesetzesänderung

II. Gesetzgebungskompetenz

III. Kosten

IV. Bürokratiekosten

V. Gleichstellungspolitische Bedeutung

VI. Nachhaltigkeitsprüfung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 17

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 18

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu Nummer 25

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 26

Zu Nummer 27

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1397: Entwurf einer Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Monitorings von Lebensmitteln, kosmetischen Mitteln und Bedarfsgegenständen für die Jahre 2011 bis 2015


 
 
 


Drucksache 647/10 (Beschluss)

... Hinzu kommt, dass die Verordnungsermächtigungen nicht dem verfassungsrechtlichen Bestimmtheitsgebot des Artikels 80 Absatz 1 Satz 2 des

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 647/10 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a und b - neu - § 5 Absatz 5 Satz 1 und Absatz 6 - neu -EEG

Zu Absatz 6

2. Zu Artikel 2 Nummer 3 § 1a Satz 3 - neu - EEWärmeG

3. Zu Artikel 2 Nummer 4 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa § 2 Absatz 2 Nummer 2 EEWärmeG

4. Zu Artikel 2 Nummer 4 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa § 2 Absatz 2 Nummer 3 Buchstabe b EEWärmeG

5. Zu Artikel 2 Nummer 4 Buchstabe b Doppelbuchstabe cc und Nummer 5 Buchstabe b § 2 Absatz 2 Nummer 5 Buchstabe a und § 3 Absatz 3 EEWärmeG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

6. Zu Artikel 2 Nummer 4 Buchstabe b Doppelbuchstabe cc § 2 Absatz 2 Nummer 6 Buchstabe b EEWärmeG

7. Zu Artikel 2 Nummer 5 Buchstabe b § 3 Absatz 4 Nummer 1 EEWärmeG

8. Zu Artikel 2 Nummer 11 Buchstabe b § 9 Absatz 2 Nummer 2 EEWärmeG

9. Zu Artikel 2 Nummer 12 Buchstabe c Doppelbuchstabe bb § 10 Absatz 3 Satz 2 EEWärmeG und Buchstabe e § 10 Absatz 6 Satz 3 EEWärmeG

10. Zu Artikel 2 Nummer 12 Buchstabe c Doppelbuchstabe cc - neu - § 10 Absatz 3 Satz 3 EEWärmeG

11. Zu Artikel 2 Nummer 12 Buchstabe e § 10 Absatz 7 - neu - EEWärmeG

12. Zu Artikel 2 Nummer 13 § 10a EEWärmeG

13. Zu Artikel 2 Nummer 14 § 13 Satz 1 EEWärmeG

14. Zu Artikel 2 Nummer 14 § 13 Satz 1 EEWärmeG

15. Zu Artikel 2 Nummer 15 Buchstabe b § 14 Absatz 2 EEWärmeG Artikel 2 Nummer 15 Buchstabe b ist zu streichen.

16. Zu Artikel 2 Nummer 20 § 18a EEWärmeG , Artikel 5a - neu - § 3 Absatz 1 Nummer 6 HBauStatG

'Artikel 5a Änderung des Hochbaustatistikgesetzes

17. Zu Artikel 2 Nummer 21 Buchstabe d § 19 Absatz 3 Satz 1 EEWärmeG In Artikel 2 Nummer 21 Buchstabe d ist in § 19 Absatz 3 Satz 1 die Angabe 1. Juli 2011 durch die Angabe 1. Januar 2012 zu ersetzen.

18. Zu Artikel 2 Nummer 22 Buchstabe h Doppelbuchstabe bb Anlage Nummer VII.2 Buchstabe a EEWärmeG

19. Zu Artikel 2 Nummer 22 Buchstabe i Doppelbuchstabe bb Dreifachbuchstabe aaa Anlage Nummer VIII.1 Satz 1 EEWärmeG


 
 
 


Drucksache 96/10

... Für Strafvorschriften hat das rechtsstaatliche Bestimmtheitsgebot aus Art. 20 Absatz 3, Art. 103 Absatz 2 GG eine gesteigerte Bedeutung. Die sonst bei Identität des Normgebers allgemein zulässige dynamische Verweisung auf andere Gesetze ist aus Gründen der Rechtsklarheit eingeschränkt, wenn auf strafrechtsferne Gesetzesmaterien verwiesen wird. Der Normadressat muss anhand der Strafvorschriften und deren gesetzlichen Änderungen sicher beurteilen können, welches Handeln oder Unterlassen künftig strafbewehrt ist. Daher soll ausgeschlossen sein, dass der Gesetzgeber beiläufig (auch unbewusst oder schwer erkennbar in einem Artikelgesetz) den Straftatbestand durch Änderung der verwiesenen Vorschriften erweitert oder die Strafandrohung verschärft, ohne dass die Strafvorschrift selbst geändert wird.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 96/10




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

§ 307a
Strafvorschriften

Artikel 2
Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 3
Änderung der Bundespflegesatzverordnung

Artikel 4
Änderung der Bundes-Apothekerordnung

Artikel 5
Änderung der Bundesärzteordnung

Artikel 6
Änderung des Gesetzes über die Ausübung der Zahnheilkunde

Artikel 7
Änderung des Krankenpflegegesetzes

Artikel 8
Änderung des Hebammengesetzes

Artikel 9
Änderung der Approbationsordnung für Apotheker

Artikel 10
Änderung der Approbationsordnung für Ärzte

Artikel 11
Änderung der Approbationsordnung für Zahnärzte

Artikel 12
Änderung des Medizinproduktegesetzes

Artikel 13
Änderung des Gesetzes zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften

Artikel 14
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ziele des Gesetzentwurfes

II. Wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfes

II.1. Einbeziehung privater Abrechnungsstellen bei Abrechnung von Leistungen

II.2. Klarstellungen in krankenversicherungsrechtlichen und anderen Vorschriften

II.3. Klarstellung bestimmter Straf- und Bußgeldvorschriften

II.4. Änderung berufsrechtlicher Regelungen

III. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

IV. Vereinbarkeit mit EU-Recht

V. Finanzielle Auswirkungen, Kosten und Preiswirkung

VI. Bürokratiekosten

VII. Gleichstellungspolitische Bedeutung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 3

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Artikel 7

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Artikel 8

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Zu Artikel 14

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3


 
 
 


Drucksache 282/1/09

... Die Ergänzung ist wegen des Erfordernisses der Bestimmtheit von Bußgeldvorschriften notwendig.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 282/1/09




1. Zu Artikel 1 § 1 KSpG

2. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 4 - neu - KSpG

3. Zu Artikel 1 § 3 Nummer 2 KSpG

4. Zu Artikel 1 § 3 Nummer 6 KSpG

5. Zu Artikel 1 § 3 Nummer 10 KSpG

6. Zu Artikel 1 § 3 Nummer 15 KSpG

7. Zu Artikel 1 § 3 Nummer 16 - neu - KSpG

8. Zu Artikel 1 § 3 Nummer 16 - neu - KSpG *

9. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 1 KSpG

10. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 3 Satz 2 - neu - KSpG

11. Zu Artikel 1 § 5 Absatz 2 Satz 1 KSpG

12. Zu Artikel 1 § 5 Überschrift, Absatz 6 - neu -, § 6 Absatz 1 Nummer 1 KSpG

13. Zu Artikel 1 § 5 Absatz 2 Satz 2 Nummer 5 KSpG

14. Zu Artikel 1 § 5 Absatz 4 Satz 1, Satz 2 - neu - KSpG

15. Zu Artikel 1 § 5 Absatz 4 KSpG

16. Zu Artikel 1 § 5 Absatz 4 Satz 2 - neu - KSpG

17. Zu Artikel 1 § 5 Absatz 4 Satz 2* - neu - KSpG

18. Zu Artikel 1 § 5 Absatz 5 Satz 2 - neu - KSpG

19. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 1 KSpG

20. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 1 KSpG

21. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 2 Nummer 6 - neu - KSpG

22. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 2 Nummer 6*- neu - KSpG

23. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 3 Satz 2 KSPG

24. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 6 KSpG

25. Zu Artikel 1 § 7 Überschrift, Absatz 01 - neu - KSpG

26. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 1 Satz 2 Nummer 3 KSpG

27. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 1 Satz 3 KSpG

28. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 4 Satz 2 KSpG

29. Zu Artikel 1 § 8 Absatz 2 Satz 2, Satz 3 - neu - KSpG

30. Zu Artikel 1 § 8 Absatz 2 Satz 2 KSpG

31. Zu Artikel 1 § 9 Absatz 1 Satz 1 KSpG

32. Zu Artikel 1 § 9 Absatz 1 Satz 3 KSpG

33. Zu Artikel 1 § 10 Absatz 1 Satz 1 KSpG

34. Zu Artikel 1 § 13 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 KSpG

35. Zu Artikel 1 § 13 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 KSpG

36. Zu Artikel 1 § 13 Absatz 1 Nummer 4 KSpG

37. Zu Artikel 1 § 13 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 KSpG

38. Zu Artikel 1 § 13 Absatz 1 Satz 1 Nummer 7 und 7a - neu - KSpG

Zu Artikel 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

41. Zu Artikel 1 § 13 Absatz 4 Satz 1 KSpG

42. Zu Artikel 1 § 13 Absatz 5 - neu - KSpG

43. Zu Artikel 1 § 16 Absatz 2 Satz 1 KSpG

44. Zu Artikel 1 § 17 Absatz 5 Satz 1 KSpG

45. Zu Artikel 1 § 21 Überschrift, Absatz 1 Satz 2, Absatz 2 Satz 1 und 2 KSpG

46. Zu Artikel 1 § 22 Absatz 2 Nummer 3 KSpG

47. Zu Artikel 1 § 23 Absatz 1 Satz 1 Nummer 01 - neu - und Satz 2 - neu -, § 25 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 KSpG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

48. Zu Artikel 1 § 24 Absatz 1 Nummer 4 KSpG

49. Zu Artikel 1 § 24 Absatz 3 KSpG

50. Zu Artikel 1 § 26 Absatz 1 und 2 KSpG

51. Zu Artikel 1 § 27 Satz 2 KSpG

52. Zu Artikel 1 § 28 Überschrift KSpG

53. Zu Artikel 1 § 28 Absatz 3 Satz 2 KSpG

54. Zu Artikel 1 § 28 Absatz 5 Satz 2 KSpG

55. Zu Artikel 1 § 29 Absatz 1 KSpG

56. Zu Artikel 1 § 29 Absatz 4 KSpG

57. Zu Artikel 1 § 30 Absatz 1 Nummer 2 und 4 KSpG

58. Zu Artikel 1 § 30 Absatz 2 Satz 3 und 4 KSpG

59. Zu Artikel 1 §§ 29 bis 33 KSpG

60. Zu Artikel 1 § 31 Absatz 1 und § 32 Absatz 3 KSpG

61. Zu Artikel 1 § 31 Absatz 1 Satz 2 - neu - , Satz 3 - neu - KSpG

62. Zu Artikel 1 § 31 Absatz 1 Satz 2 - neu - und 3 - neu - KSpG

63. Zu Artikel 1 § 31 Absatz 5 KSpG

64. Zu Artikel 1 § 35 Absatz 1 Satz 2 KSpG

65. Zu Artikel 1 § 36 Absatz 3 bis 5 KSpG

66. Zu Artikel 1 § 36 Absatz 4 KSpG

67. Zu Artikel 1 § 37 Absatz 1 Satz 1 KSpG

68. Zu Artikel 1 § 37 Absatz 2 Satz 2 KSpG

69. Zu Artikel 1 § 37 Absatz 4 KSpG

70. Zu Artikel 1 § 38 Absatz 2 KSpG

Zu Artikel 1

73. Zu Artikel 1 § 41 KSpG

74. Zu Artikel 1 § 41 Absatz 1 Satz 2 KSpG

75. Zu Artikel 1 § 41 KSpG

§ 41
Gebühren und Auslagen

76. Zu Artikel 1 § 42 Absatz 1 Nummer 6 KSpG

77. Zu Artikel 1 § 42 Absatz 1 Nummer 8 KSpG

78. Zu Artikel 1 § 42 Absatz 1 Nummer 13 KSpG

79. Zu Artikel 1 § 42 Absatz 2 KSpG

80. Zu Artikel 1 Inhaltsübersicht zu § 42a - neu - und § 42a - neu - KSpG

§ 42a
Speicherabgabe

82. Zu Artikel 1 § 44 KSpG

§ 44
Übergangsvorschriften

83. Zu Artikel 1 Anlage 1 Nummer 1.1 Buchstabe b, Nummer 1.2 Buchstabe c, Nummer 2 Satz 3 Buchstabe b KSpG

84. Zu Artikel 1 Anlage 2 Überschrift KSpG

85. Zu Artikel 1 Anlage 2 Nummer 1 und 1.2 KSpG

86. Zu Artikel 1

87. Zu Artikel 3 Nummer 2 § 6 Absatz 1d TEHG

88. Zu Artikel 6 Nummer 2 § 7a Satz 1 der 13. BImSchV

89. Zu Artikel 6a - neu - § 1 Satz 3 Nummer 3a - neu - ROV

Artikel 6a
Änderung der Raumordnungsverordnung


 
 
 


Drucksache 734/09

... Auch unter dem Blickwinkel des Bestimmtheitsgebots bedarf es einer Normierung des Einbringens von Betäubungsmitteln in eine Vollzugsanstalt als besonders schwerer Fall. Der Gesetzgeber ist gehalten, den Strafrahmen vorzugeben und diesen nicht auf die Praxis zu verlagern. Darüber hinaus stellt das Bundesverfassungsgericht strenge Maßstäbe an die Bestimmtheit gerade von schweren Strafandrohungen (BVerfG, Urteil vom 20. März 2002, NJW 2002, 1779).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 734/09




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf öffentliche Haushalte.

E. Sonstige Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Betäubungsmittelgesetzes

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

2 Allgemeines

2 Einzelbegründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 172/1/09

... Die Änderung dient der Normenklarheit und dem Bestimmtheitsgebot. Nur die genannten Teile beinhalten Regelungen zur Qualitätssicherung und werden von der Ermächtigung in § 37 Absatz 5 Nummer 2 Buchstabe a

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 172/1/09




1. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe a § 6 Absatz 2 Satz 3 MPG

2. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 7 Absatz 2 MPG *

3. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 7 Absatz 2 MPG *

4. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 11 Absatz 3a Nummer 1 und 3 MPG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

5. Zu Artikel 1 Nummer 9 § 12 Absatz 2 Satz 2 und Absatz 3 Satz 2 MPG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

6. Zu Artikel 1 Nummern 17 bis 19

7. Zu Artikel 1 Nummer 17 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb Dreifachbuchstabe bbb und ccc - neu § 20 Absatz 1 Satz 2 Nummer 4 und 7 MPG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

8. Zu Artikel 1 Nummer 19 § 22 Absatz 4 Satz 2 - neu - MPG

9. Zu Artikel 1 Nummer 19 § 22a Absatz 2 und 3 Nummer 3 MPG

10. Zu Artikel 1 Nummer 19 § 22a Absatz 3 Nummer 4 und § 22b Absatz 1 Satz 2 MPG

11. Zu Artikel 1 Nummer 19 § 22a Absatz 6 Satz 1 MPG

12. Zu Artikel 1 Nummer 19 § 22b Absatz 5 MPG

13. Zu Artikel 1 Nummer 19 § 22c Absatz 2 MPG

14. Zu Artikel 1 Nummer 19 § 22c Absatz 4 Satz 2 - neu - MPG

15. Zu Artikel 1 Nummer 19 § 22c Absatz 5 Satz 1, 2 und 2a - neu - MPG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe c

16. Zu Artikel 1 Nummer 20 Buchstabe a0 - neu - § 26 Absatz 1 Satz 2 MPG

17. Zu Artikel 1 Nummer 20 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb und cc - neu - § 26 Absatz 2 Satz 2a und 3 MPG

18. Zu Artikel 1 Nummer 20 Buchstabe b § 26 Absatz 2a MPG

19. Zu Artikel 1 Nummer 26 § 37a MPG

20. Zu Artikel 2 Nummer 3 Buchstabe b § 4 Absatz 2 Satz 7 MPV

21. Zu Artikel 2 Nummer 5 Buchstabe e § 7 Absatz 9 Satz 3 MPV

22. Zu Artikel 3 Nummer 3 Buchstabe c § 3 Absatz 5 Satz 1 MPSV

23. Zu Artikel 3 Nummer 7 § 9 Satz 3 MPSV

24. Zu Artikel 3 Nummer 10 Buchstabe b § 12 Absatz 3 MPSV

25. Zu Artikel 3 Nummer 14 Buchstabe b § 15 Satz 2 MPSV

26. Zu Artikel 3 Nummer 16 § 20 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 MPSV

27. Zu Artikel 4 Nummer 1 § 4a Absatz 1 Satz 2 MPBetreibV

28. Zu Artikel 4 Nummer 1 § 4a Absatz 2 MPBetreibV

29. Zu Artikel 4 Nummer 2 § 13 Nummer 3a - neu - und 3b MPBetreibV


 
 
 


Drucksache 172/09 (Beschluss)

... Die Änderung dient der Normenklarheit und dem Bestimmtheitsgebot. Nur die genannten Teile beinhalten Regelungen zur Qualitätssicherung und werden von der Ermächtigung in § 37 Absatz 5 Nummer 2 Buchstabe a

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 172/09 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe a § 6 Absatz 2 Satz 3 MPG

2. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 7 Absatz 2 MPG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

3. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 11 Absatz 3a Nummer 1 und 3 MPG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

4. Zu Artikel 1 Nummer 9 § 12 Absatz 2 Satz 2 und Absatz 3 Satz 2 MPG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

5. Zu Artikel 1 Nummern 17 bis 19

6. Zu Artikel 1 Nummer 17 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb Dreifachbuchstabe bbb und ccc - neu § 20 Absatz 1 Satz 2 Nummer 4 und 7 MPG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

7. Zu Artikel 1 Nummer 19 § 22 Absatz 4 Satz 2 - neu - MPG

8. Zu Artikel 1 Nummer 19 § 22a Absatz 2 und 3 Nummer 3 MPG

9. Zu Artikel 1 Nummer 19 § 22a Absatz 3 Nummer 4 und § 22b Absatz 1 Satz 2 MPG

10. Zu Artikel 1 Nummer 19 § 22a Absatz 6 Satz 1 MPG

11. Zu Artikel 1 Nummer 19 § 22b Absatz 5 MPG

12. Zu Artikel 1 Nummer 19 § 22c Absatz 2 MPG

13. Zu Artikel 1 Nummer 19 § 22c Absatz 4 Satz 2 - neu - MPG

14. Zu Artikel 1 Nummer 19 § 22c Absatz 5 Satz 1, 2 und 2a - neu - MPG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe c

15. Zu Artikel 1 Nummer 20 Buchstabe a0 - neu - § 26 Absatz 1 Satz 2 MPG

16. Zu Artikel 1 Nummer 20 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb und cc - neu - § 26 Absatz 2 Satz 2a und 3 MPG

17. Zu Artikel 1 Nummer 20 Buchstabe b § 26 Absatz 2a MPG

18. Zu Artikel 1 Nummer 26 § 37a MPG

19. Zu Artikel 2 Nummer 3 Buchstabe b § 4 Absatz 2 Satz 7 MPV

20. Zu Artikel 2 Nummer 5 Buchstabe e § 7 Absatz 9 Satz 3 MPV

21. Zu Artikel 3 Nummer 3 Buchstabe c § 3 Absatz 5 Satz 1 MPSV

22. Zu Artikel 3 Nummer 7 § 9 Satz 3 MPSV

23. Zu Artikel 3 Nummer 10 Buchstabe b § 12 Absatz 3 MPSV

24. Zu Artikel 3 Nummer 14 Buchstabe b § 15 Satz 2 MPSV

25. Zu Artikel 3 Nummer 16 § 20 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 MPSV

26. Zu Artikel 4 Nummer 1 § 4a Absatz 1 Satz 2 MPBetreibV

27. Zu Artikel 4 Nummer 1 § 4a Absatz 2 MPBetreibV

28. Zu Artikel 4 Nummer 2 § 13 Nummer 3a - neu - und 3b MPBetreibV


 
 
 


Drucksache 95/09

... 14. empfiehlt, dass Medienerziehung auch über urheberrechtliche Gesichtspunkte der Mediennutzung und über die Bedeutung der Achtung der Rechte am geistigen Eigentum, insbesondere im Hinblick auf das Internet, informieren und über Datensicherheit und das Recht auf informationelle Selbstbestimmtheit aufklären sollte; betont die Notwendigkeit, den Nutzern neuer Medienkompetenzen die potenziellen Gefahren betreffend die Informationssicherheit und die Sicherheit personenbezogener Daten sowie die Risiken im Zusammenhang mit Gewalt im Internet bewusst zu machen;



Drucksache 734/09 (Beschluss)

... Auch unter dem Blickwinkel des Bestimmtheitsgebots bedarf es einer Normierung des Einbringens von Betäubungsmitteln in eine Vollzugsanstalt als besonders schwerer Fall. Der Gesetzgeber ist gehalten, den Strafrahmen vorzugeben und diesen nicht auf die Praxis zu verlagern. Darüber hinaus stellt das Bundesverfassungsgericht strenge Maßstäbe an die Bestimmtheit gerade von schweren Strafandrohungen (BVerfG, Urteil vom 20. März 2002 - 2 BvR 794/ 95 -, NJW 2002, 1779).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 734/09 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf öffentliche Haushalte.

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Anlage
Entwurf eines Gesetzes zur besseren Bekämpfung des Einbringens von Rauschgift in Vollzugsanstalten

Artikel 1
Änderung des Betäubungsmittelgesetzes

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 4/1/09

... es zeigen dass hierdurch den Interessen der Verbraucherinnen und Verbraucher auf Marktzugang nicht hinreichend Rechnung getragen werden kann. Im Übrigen wirft die Formulierung auf Grund ihrer Unbestimmtheit Auslegungsschwierigkeiten auf. Es besteht Unklarheit, in welchen Fällen Betroffenen ein anderer Zugang zu gleichwertigen vertraglichen Leistungen ohne die Einwilligung nicht oder nicht in zumutbarer Weise möglich ist.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 4/1/09




Zu Artikel 1

4. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 DSAG

5. Zu Artikel 1 § 9 Absatz 1 Satz 1 DSAG

6. Zu Artikel 2 Nummer 1a - neu - § 4 Absatz 3 Satz 1 BDSG

7. Zu Artikel 2 Nummer 2 § 4f Absatz 2 Satz 1 und 2 BDSG

8. Zu Artikel 2 § 9 und Anlage zu § 9 Satz 1 BDSG

9. Zu Artikel 2 § 11 Absatz 2 Satz 2 BDSG

10. Zu Artikel 2 Nummer 3a - neu - § 11 Absatz 2 Satz 4 BDSG

11. Zu Artikel 2 § 11 Absatz 4 BDSG

12. Zu Artikel 2 Nummer 5 Buchstabe b § 28 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 BDSG

13. Zu Artikel 2 Nummer 5 Buchstabe b § 28 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 BDSG

14. Zu Artikel 2 Nummer 5 Buchstabe d § 28 Absatz 3 allgemein BDSG

15. Zu Artikel 2 Nummer 5 Buchstabe d § 28 Absatz 3 Satz 4, Satz 5 BDSG

16. Zu Artikel 2 Nummer 5 Buchstabe d § 28 Absatz 3 Satz 6 BDSG

17. Zu Artikel 2 Nummer 5 Buchstabe d § 28 Absatz 3 Satz 7 - neu - BDSG

18. Zu Artikel 2 Nummer 5 Buchstabe e § 28 Absatz 3a Satz 1, Satz 2 - neu - BDSG

19. Zu Artikel 2 Nummer 5 Buchstabe e § 28 Absatz 3b BDSG

Zu § 4a

20. Zu Artikel 2 Nummer 5 §§ 28 bis 30 BDSG

21. Zu Artikel 2 Nummer 7a - neu - § 35 Absatz 5 BDSG

22. Zu Artikel 2 § 38 Absatz 5 BDSG

23. Zu Artikel 2 Nummer 7b - neu - § 38 Absatz 5a - neu - BDSG *

24. Zu Artikel 2 Nummer 8 § 42a Satz 1 BDSG

25. Zu Artikel 2 Nummer 8 § 42a Satz 5 BDSG

26. Zu Artikel 2 Nummer 9 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 43 Absatz 1 Nummer 2b BDSG

27. Zu Artikel 2 Nummer 9 Buchstabe b § 43 Absatz 2 Nummer 1 BDSG

28. Zu Artikel 2 Nummer 9 § 43 BDSG

Zu Artikel 2 Nummer 9

31. Zu Artikel 2 Nummer 9a - neu - § 44 Absatz 2 - neu - *

32. Zu Artikel 2 Nummer 9a - neu - § 44 Absatz 2 Satz 2 BDSG

33. Zu Artikel 2 Nummer 10 § 47 BDSG

34. Zu Artikel 2 Nummer 10 § 47 BDSG

35. Zu Artikel 3 Nummer 3 § 15a TMG

Zu Artikel 4 Nummer 1

36. Zu Artikel 4 Nummer 2 § 95 Absatz 5 TKG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b


 
 
 


Drucksache 815/09

... Durch den Verweis auf die Fundstellen der amtlichen deutschen Übersetzungen dieser Vorschriften wird in Verbindung mit § 3 eine Bestimmtheit der Regelungen erreicht, die eine Ahndung von Verstößen gegen die Rechtsnormen der genannten internationalen Regelung erlaubt. Darüber hinaus werden Begriffsbestimmungen für

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 815/09




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentliche Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Zweite Verordnung

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Begründung

I. Allgemeines

Finanzielle Auswirkungen auf Öffentliche Haushalte:

Sonstige Kosten:

3 Bürokratiekosten:

II. Artikel 1

Zu Nr. 1

Zu Nr. 2

§ 2
Abs. 1

§ 2
Abs. 2 Nr 2

§ 2
Abs. 3

Zu Nr. 3

§ 3
Abs. 2

§ 3
Abs. 4

§ 3
Abs. 7

Zu Nr. 4

§ 4
Abs. 12

Zu Nr. 5

Zu Nr. 6

Zu Nr. 7

§ 7
Abs. 1 und 2

§ 7
Abs. 4

§ 7
Abs. 7

Zu Nr. 8

Zu Nr. 11

III. Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 955: Zweite Verordnung zur Änderung der Gefahrgutverordnung See


 
 
 


Drucksache 274/09

... Der Bestimmtheitsgrundsatz verlangt eine eindeutige Pflichtenzuweisung wenn mehrere Adressaten handeln sollen. Durch die Verwendung des Wortes "

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 274/09




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Verordnung

§ 1
Geltungsbereich

§ 2
Begriffsbestimmungen

§ 3
Zulassung zur Beförderung

§ 4
Allgemeine Sicherheitspflichten

§ 5
Ausnahmen

§ 6
Zuständigkeiten des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung

§ 7
Zuständigkeiten der vom Bundesministerium der Verteidigung oder vom Bundesministerium des Innern bestellten Sachverständigen oder Dienststellen

§ 8
Zuständigkeiten der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung

§ 9
Zuständigkeiten der von der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung anerkannten Sachverständigen

§ 10
Zuständigkeiten des Bundesamtes für Wehrtechnik und Beschaffung

§ 11
Zuständigkeiten des Bundesamtes für Strahlenschutz

§ 12
Zuständigkeiten zugelassener Überwachungsstellen

§ 13
Zuständigkeiten der Benannten Stellen

§ 14
Besondere Zuständigkeiten im Straßenverkehr

§ 15
Besondere Zuständigkeiten im Eisenbahnverkehr

§ 16
Besondere Zuständigkeiten in der Binnenschifffahrt

§ 17
Pflichten des Auftraggebers des Absenders

§ 18
Pflichten des Absenders

§ 19
Pflichten des Beförderers

§ 20
Pflichten des Empfängers

§ 21
Pflichten des Verladers

§ 22
Pflichten des Verpackers

§ 23
Pflichten des Befüllers

§ 24
Pflichten des Betreibers eines Tankcontainers, ortsbeweglichen Tanks, MEGC, Schüttgut-Containers oder MEMU

§ 25
Pflichten des Herstellers und des Rekonditionierers von Verpackungen und der Stellen für Inspektionen und Prüfungen von IBC

§ 26
Sonstige Pflichten

§ 27
Pflichten mehrerer Beteiligter im Straßen- und Eisenbahnverkehr sowie in der Binnenschifffahrt

§ 28
Pflichten des Fahrzeugführers im Straßenverkehr

§ 29
Pflichten mehrerer Beteiligter im Straßenverkehr

§ 30
Pflichten des Betreibers eines Kesselwagens, abnehmbaren Tanks und Batteriewagens im Eisenbahnverkehr

§ 31
Pflichten des Eisenbahninfrastrukturunternehmers im Eisenbahnverkehr

§ 32
Pflichten des Reisenden im Eisenbahnverkehr

§ 33
Pflichten des Schiffsführers in der Binnenschifffahrt

§ 34
Pflichten des Eigentümers oder Ausrüsters in der Binnenschifffahrt

§ 35
Fahrweg und Verlagerung im Straßenverkehr

§ 36
Schriftliche Weisungen im Eisenbahnverkehr

§ 37
Ordnungswidrigkeiten

§ 38
Übergangsbestimmungen

§ 39
Aufheben von Vorschriften

§ 40
Inkrafttreten

Anlage 1
(zu § 35)

Gefährliche Güter, für deren innerstaatliche und grenzüberschreitende Beförderung § 35 gilt

Tabelle

Tabelle

Tabelle

Tabelle

Tabelle

Anlage 2

Anlage 3

1. Berlin:

2. Hamburg:

3. Niedersachsen:

4. Nordrhein-Westfalen:

5. Thüringen:

I. Allgemeines

Finanzielle Auswirkungen auf Öffentliche Haushalte:

Sonstige Kosten:

4 Bürokratiekosten:

II. Zu den Einzelvorschriften zu § 1 Geltungsbereich:

Zu § 1

Zu § 1

Zu § 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 5

Zu § 5

Zu § 5

Zu § 5

Zu § 5

Zu § 5

Zu § 5

Zu § 5

Zu § 5

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 17

Zu § 19

Zu § 25

Zu § 27

Zu § 33

Zu § 34

Zu § 35

Zu § 36

Zu § 38

Zu § 39

Zu § 40

Zu Anlage 1:

Zu Anlage 2:

Zu Anlage 3:

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Entwurf einer Verordnung über die innerstaatliche und grenzüberschreitende Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße, mit Eisenbahnen und auf Binnengewässern (Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahnen und Binnenschifffahrt – GGVSEB)


 
 
 


Drucksache 594/1/09

... e. eine klare und eindeutige Regelung als Ersatz für § 40 Absatz 4 Satz 4 Nr. 4 zu schaffen. Die Regelung des § 40 Absatz 4 Satz 4 Nummer 4 entspricht nicht den Anforderungen des Bestimmtheitsgrundsatzes und ist so in der Praxis nicht umsetzbar. Die bisherige Fassung fingiert, dass sich heimische Gehölze in einer "



Drucksache 180/09

... Die in Absatz 1 Satz 2 geregelten Fallgruppen sind aus Gründen der Bestimmtheit abschließend. Der gemeinsame Vertreter hat die Gläubiger nach Satz 3 auch unverzüglich darüber zu unterrichten, wenn in seiner Person nachträglich Umstände eintreten, die er nach Satz 2 vor seiner Bestellung hätte offenbaren müssen. Die Gläubiger sollen so in die Lage versetzt werden, von ihrem Recht zur jederzeitigen Abberufung des gemeinsamen Vertreters (Absatz 4) auf sachlicher Grundlage Gebrauch machen zu können.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 180/09




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Gesetz über Schuldverschreibungen aus Gesamtemissionen (Schuldverschreibungsgesetz – SchVG)

Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Anleihebedingungen

§ 3
Transparenz des Leistungsversprechens

§ 4
Kollektive Bindung

Abschnitt 2
Beschlüsse der Gläubiger

§ 5
Mehrheitsbeschlüsse der Gläubiger

§ 6
Stimmrecht

§ 7
Gemeinsamer Vertreter der Gläubiger

§ 8
Bestellung des gemeinsamen Vertreters in den Anleihebedingungen

§ 9
Einberufung der Gläubigerversammlung

§ 10
Frist, Anmeldung, Nachweis

§ 11
Ort der Gläubigerversammlung

§ 12
Inhalt der Einberufung, Bekanntmachung

§ 13
Tagesordnung

§ 14
Vertretung

§ 15
Vorsitz, Beschlussfähigkeit

§ 16
Auskunftspflicht, Abstimmung, Niederschrift

§ 17
Bekanntmachung von Beschlüssen

§ 18
Abstimmung ohne Versammlung

§ 19
Insolvenzverfahren

§ 20
Anfechtung von Beschlüssen

§ 21
Vollziehung von Beschlüssen

§ 22
Geltung für Mitverpflichtete

Abschnitt 3
Bußgeldvorschriften; Übergangsbestimmungen

§ 23
Bußgeldvorschriften

§ 24
Übergangsbestimmungen

Artikel 2
Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit

Artikel 3
Änderung des Allgemeinen Kriegsfolgengesetzes

Artikel 4
Änderung des Wertpapierhandelsgesetzes

Abschnitt 6
Verhaltenspflichten, Organisationspflichten, Transparenzpflichten.

Abschnitt 6
Verhaltenspflichten, Organisationspflichten, Transparenzpflichten.

§ 43
Übergangsregelung für die Verjährung von Ersatzansprüchen nach § 37a

Artikel 5
Änderung des Depotgesetzes

Artikel 6
Änderung des Pfandbriefgesetzes

Artikel 7
Änderung der Wertpapierdienstleistungs-Verhaltens- und Organisationsverordnung

Artikel 8
Inkrafttreten; Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

1. Gesetz über Schuldverschreibungen aus Gesamtemissionen

2. Verbesserung der Durchsetzbarkeit von Ansprüchen von Anlegern im Fall einer Falschberatung

3. Bezüge zum Recht der Europäischen Union

4. Gesetzgebungszuständigkeit des Bundes

5. Finanzielle Auswirkungen

6. Bürokratiekosten

7. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

8. Gesetzesfolgen

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu § 20

Zu § 21

Zu § 22

Zu § 23

Zu § 24

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Anlage 1
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 533: Gesetz zur Neuregelung der Rechtsverhältnisse bei Schuldverschreibungen aus Gesamtemissionen und zur Verbesserung der Durchsetzbarkeit von Ansprüchen von Anlegern aus Falschberatung

Anlage 2
Stellungnahme der Bundesregierung zu der Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates zum Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung der Rechtsverhältnisse bei Schuldverschreibungen aus Gesamtemissionen und zur verbesserten Durchsetzbarkeit von Ansprüchen von Anlegern aus Falschberatung (NKR-Nr. 533)


 
 
 


Drucksache 637/09 (Beschluss)

... ", die für Zweck und Zulässigkeit der Datenübermittlung maßgebend sind. Dies widerspricht dem Bestimmtheitsgebot sowie der ständigen Rechtsprechung des BVerfG, wonach der Zweck der Datenerhebung und -verwendung im Gesetz hinreichend klar festgelegt sein muss.



Drucksache 8/09

... Ausländische Sorgerechtsentscheidungen haben dagegen zum Teil nicht nur rechtsgestaltende Wirkungen, sondern können auch vollstreckbare Titel auf Herausgabe des Kindes sein ohne dass dies in der Entscheidung notwendigerweise mit derselben Deutlichkeit zum Ausdruck gebracht wird wie nach deutschem Recht. Grundsätzlich ist ein Titel in Deutschland mit den Wirkungen anzuerkennen, die er nach dem Recht des Staates hat, in dem er geschaffen wurde. Allerdings stellt es für die mit den Gepflogenheiten anderer Rechtsordnungen nicht vertrauten deutschen Gerichte und Behörden eine gewisse Schwierigkeit dar, den Umfang der vollstreckbaren Verpflichtung festzustellen, wenn der Titel nicht den Anforderungen an die Bestimmtheit einer zu vollstreckenden Anordnung genügt die nach deutschem Vollstreckungsrecht gefordert ist.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 8/09




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Internationalen Familienrechtsverfahrensgesetzes

§ 13a
Verfahren bei grenzüberschreitender Abgabe

§ 32
Anerkennungsfeststellung

Artikel 2
Änderung der Justizverwaltungskostenordnung

Artikel 3
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Absatz 6

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 710: Gesetz zur Änderung des internationalen Familienrechtsverfahrensgesetzes (Haager Kinderschutzübereinkommen)


 
 
 


Drucksache 440/1/09

... " angesprochenen Vorschläge im Wesentlichen geeignet sind, die Verordnung zu verbessern. Der Ausschluss der Unterhaltssachen ist wegen der Verordnung (EG) Nr. 4/2009 des Rates am 18. Dezember 2008 über die Zuständigkeit, das anwendbare Recht, die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen und die Zusammenarbeit in Unterhaltssachen (Abl. L7 vom 10. Januar 2009, S. 1) konsequent. Insbesondere würde der Bundesrat die Einführung eines einheitlichen, in allen EG-Amtssprachen verfügbaren Formulars begrüßen, das den maßgeblichen Teil des Urteils in einer den für die Vollstreckung zu fordernden deutschen Bestimmtheitsanforderungen genügenden Form enthält. Dies empfiehlt sich auch vor dem Hintergrund, dass in der gerichtlichen Praxis bei Beantragung einer Vollstreckbarerklärung mitunter Ausfertigungen von Entscheidungen vorlegt werden, die die für ihre Beweiskraft erforderlichen Voraussetzungen nach Artikel 53 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 44/2001 nicht erfüllen. Weiter ist wiederholt festzustellen, dass Zinsentscheidungen der Gerichte anderer Mitgliedstaaten nicht ausreichend nachvollziehbar - und damit nicht hinreichend bestimmt sind. Zum Thema Sammelklagen wird auf die Ausführungen zu Frage 5 Bezug genommen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 440/1/09




1. Zu Frage 1:

2. Zu Frage 2:

3. Zu Frage 3:

4. Zu Frage 4:

5. Zu Frage 5:

6. Zu Frage 6:

7. Zu Frage 7:

8. Zu Frage 8:


 
 
 


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Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.