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"Bestimmten"
Drucksache 512/20
Gesetzesantrag des Landes Berlin
Entwurf eines Gesetzes zur Erleichterung des Familiennachzuges
... Der Familiennachzug stellt einen wesentlichen Faktor für die Integration von Ausländerinnen und Ausländern im Bundesgebiet dar, da er soziokulturelle Stabilität schafft und so das Einleben der Betroffenen in die hiesigen Lebensverhältnisse erleichtert. Dem wird das gegenwärtige Aufenthaltsrecht an mehreren Stellen nicht hinreichend gerecht. So finden sich Nachzugsrestriktionen, deren aufenthaltsrechtliche Zwecksetzung fraglich oder deren Wirkung nicht belegt ist. Der Familiennachzug ist in bestimmten Fallkonstellationen nur unter erschwerten Bedingungen möglich, was unter humanitären Gesichtspunkten oft zu unvertretbaren familiären Situationen führt. Dem muss im Rahmen bestehender unions- und verfassungsrechtlicher Vorgaben im Wege einer Novellierung der Regeln zum Familiennachzug Rechnung getragen werden.
Drucksache 510/20
Gesetzesantrag des Landes Niedersachsen
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Bundes -Immissionsschutzgesetzes
... Vornehmliches Ziel der vorgeschlagenen Gesetzesänderung ist es, den eigentlichen Zweck der Öffentlichkeitsbeteiligung im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren erneut in den Fokus zu rücken, weil vermehrt festzustellen ist, dass Einwendungen erhoben werden, ohne dass überhaupt eine eigene örtliche oder persönliche Betroffenheit vorliegt. So können etwa einzelne Verfahren durch sogenannte Aktionsbündnisse oder auch Bürgerinitiativen, die eine ablehnende Haltung gegenüber bestimmten Arten von Großprojekten gefasst haben, dadurch verzögert werden, dass mit Hilfe von externer Expertise eine Vielzahl an Einwendungen generiert werden (sog. Masseneinwendungen). Die gegenüber dem Antragsteller bestehende Verpflichtung der effektiven und zügigen Verfahrensführung erfordert daher angemessene Korrekturen.
Drucksache 75/20
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz für einen fairen Kassenwettbewerb in der gesetzlichen Krankenversicherung (Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz - GKV-FKG)
... "(1a) Bei Arzneimitteln, die zur Anwendung bei Menschen bestimmt sind und die durch Ärzte oder Zahnärzte unmittelbar an Patienten angewendet werden, kann die zuständige Bundesoberbehörde im Fall eines drohenden oder bestehenden versorgungsrelevanten Lieferengpasses auf Antrag des Zulassungsinhabers im Einzelfall gestatten, dass das Arzneimittel abweichend von Absatz 1 Satz 1 befristet mit einer Kennzeichnung in einer anderen als der deutschen Sprache in den Verkehr gebracht wird."
Drucksache 325/20
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission zu einem Aktionsplan für eine umfassende Politik der Union zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung
... In ihrer Mitteilung über Wege zu einer besseren Umsetzung des Rechtsrahmens der EU für die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung11 und den zugehörigen Berichten vom Juli 2019 hat die Kommission dargelegt, welche Maßnahmen erforderlich sind, um eine umfassende EU-Politik zur Prävention von Geldwäsche und zur Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung (AML/CFT) sicherzustellen. Dazu gehören eine bessere Umsetzung der bestehenden Vorschriften, ein detaillierteres und harmonisiertes Regelwerk, eine konsequente Aufsicht von hoher Qualität, unter anderem indem bestimmte Aufsichtsaufgaben auf eine EU-Einrichtung übertragen werden, die Vernetzung zentraler Bankkontenregister und ein stärkerer Mechanismus zur Koordinierung und Unterstützung der Arbeit der zentralen Meldestellen (FIU).
Drucksache 434/20 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinien (EU) Nr. 2019/878 und (EU) Nr. 2019/879 zur Reduzierung von Risiken und zur Stärkung der Proportionalität im Bankensektor (Risikoreduzierungsgesetz - RiG )
... Die in § 24 Absatz 1 Nummer 15 KWG vorgeschlagene Beurteilung der Eignungsanforderungen durch ein Institut erfasst insbesondere auch Sparkassen. Damit greift sie in das der Gesetzgebungszuständigkeit der Länder unterfallende Sparkassenrecht ein und widerspricht dabei sparkassenorganisationsrechtlichen Vorgaben der Länder zur Bestellung von Verwaltungsratsmitgliedern. Je nach landesgesetzlicher Ausgestaltung werden die Mehrzahl der Verwaltungsratsmitglieder vom Träger und eine bestimmte Anzahl von Mitgliedern von den Bediensteten gewählt. Von ihnen ist die Eignung der zur Wahl stehenden Personen zu beurteilen. Sie entscheiden, wer im Verwaltungsrat die Aufsicht über das Institut wahrnehmen soll. Die Sparkassen selbst haben hierauf dagegen keinen Einfluss. Ihnen stehen - anders als den meisten anderen Institutsformen - keine Vorschlags- oder Vetorechte zu. Daher wäre es nicht sachgerecht und stünde in einem deutlichen Widerspruch zu sparkassenorganisationsrechtlichen Vorgaben der Länder, wenn Sparkassen die Eignung von Verwaltungsratsmitgliedern bewerten und im Ergebnis nachweisen müssten. Dementsprechend ist die Aussage in der Begründung zum Gesetzentwurf, dass die Institute die Hauptverantwortung für die Eignung ihrer Organmitglieder trügen, in Bezug auf die Verwaltungsratsmitglieder von Sparkassen nicht zutreffend. Im Übrigen wäre die Verpflichtung zu Eignungsbewertungen von Sparkassen als kommunale Anstalten des öffentlichen Rechts systemwidrig und auch möglicherweise konfliktträchtig. Verwaltungsratsmitglieder werden von der Vertretung des Trägers oder Sparkassenbediensteten in Kenntnis der Eignungsanforderungen und Mandatsverantwortung gewählt. Demnach ist es nicht Aufgabe der Sparkassen, diese Entscheidung zu bewerten.
Drucksache 87/20 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität
... Eine solche erledigungsbasierte Berechnung anhand von "Pensen" ist in der bundesweiten Personalbedarfsberechnung anhand des nach wissenschaftlichen Grundsätzen entwickelten Personalbedarfsberechnungssystems PEBB§Y nicht vorgesehen. Vielmehr sind die Bearbeitungsaufwände unterschiedlicher Geschäftsanfälle in entsprechenden Erhebungsgeschäften bundesweit streng empirischanalytisch erhoben und nach anschließender sachverständiger Plausibilisierung in Bundesbasiszahlen für bestimmte Produkte zusammengefasst worden. Der Personalbedarf für strafrechtliche Ermittlungs- und Gerichtsverfahren wird anhand dieser Bundesbasiszahlen aufgrund der dem Produkt zugeordneten Mengen (Verfahrenseingänge) ermittelt.
Drucksache 84/20
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) Nr. 2018/957
des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Juni 2018 zur Änderung der Richtlinie 96/71 /EG
/EG über die Entsendung von Arbeitnehmern im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen
... - Die Anwendbarkeit der Entsenderichtlinie auf bestimmte Konstellationen der Arbeitnehmerüberlassung wird klargestellt und die Änderungsrichtlinie führt bestimmte Informationspflichten für Entleiher ein.
Drucksache 242/3/19
Antrag des Freistaates Sachsen
Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung (Forschungszulagengesetz - FZulG )
... Nach § 4 Satz 2 FZulG-E entsteht der Anspruch auf Forschungszulage erst mit Ablauf des Wirtschaftsjahres, in dem die förderungsfähigen Aufwendungen beim Anspruchsberechtigten entstanden sind. Antragstellung (§ 5 Absatz 3 Satz 1 FZulG-E) und Auszahlung (§ 9 FZulG-E) können also erst nach Ablauf dieses Wirtschaftsjahrs erfolgen. Der Auszahlungszeitpunkt der Forschungszulage liegt somit in der Regel mehrere Monate nach Abfluss der Personalaufwendungen. Dies führt insbesondere bei Existenzgründern, Start-Ups sowie ertragsschwächeren Unternehmen zu Liquiditätsnachteilen, die der gezielten Förderung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben entgegenstehen können. Eine Verkürzung des Zeitraums zwischen Abfluss der förderfähigen Aufwendungen (z.B. nach Erreichen einer bestimmten Höhe) und Zufluss der Forschungszulage verbessert die Liquiditätswirkungen für diese Unternehmen erheblich und kann dazu beitragen, verstärkte Anreize für Forschung und Entwicklung zu setzen.
Drucksache 553/19
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung
... (1) Der Anspruchsberechtigte hat nach Ablauf des Wirtschaftsjahres, in dem die förderfähigen Aufwendungen im Sinne des § 3 Absatz 1 und 2 vom Arbeitnehmer bezogen worden sind oder die nach § 3 Absatz 3 und 4 förderfähigen Aufwendungen entstanden sind, einen Antrag auf Forschungszulage nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz über die amtlich bestimmte Schnittstelle bei dem für die Besteuerung des Anspruchsberechtigten nach dem Einkommen zuständigen Finanzamt zu stellen. Ist eine Mitunternehmerschaft Anspruchsberechtigter, so ist der Antrag bei dem Finanzamt zu stellen, das für die einheitliche und gesonderte Feststellung der Einkünfte zuständig ist.
Drucksache 625/19
Verordnung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung
Verordnung zur Durchführung von § 14 Absatz 1 des Forschungszulagengesetzes (Forschungszulagen-Bescheinigungsverordnung - FZulBV ) A. Problem und Ziel
... Das BMBF wird als zuständige Stelle bestimmt, die die Durchführung der Aufgabe an einen oder mehrere Dritte (Bescheinigungsstellen) übertragen und diese soweit erforderlich beleihen kann.
Drucksache 521/19
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines Bundes-Klimaschutzgesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften
... Es wird ein unabhängiger Expertenrat für Klimafragen eingerichtet. Seine Mitglieder werden von der Bundesregierung bestimmt. Der Expertenrat für Klimafragen berichtet der Bundesregierung und dem Bundestag.
Drucksache 360/19 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes für eine bessere Versorgung durch Digitalisierung und Innovation (Digitale-Versorgung-Gesetz - DVG )
... Nach § 33a SGB V haben Versicherte Anspruch auf Versorgung mit sogenannten digitalen Gesundheitsanwendungen, die dazu bestimmt sind, bei den Versicherten oder in der Versorgung durch Leistungserbringer die Erkennung, Überwachung, Behandlung oder Linderung von Krankheiten oder die Erkennung, Behandlung, Linderung oder Kompensierung von Verletzungen oder Behinderungen zu unterstützen, wenn diese in das Verzeichnis für digitale Gesundheitsanwendungen aufgenommen werden und entweder nach Verordnung des behandelnden Arztes oder mit Genehmigung der Krankenkasse angewendet werden.
Drucksache 418/19
Gesetzesantrag des Landes Rheinland-Pfalz
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuch es - Verbesserung des strafrechtlichen Schutzes von im politischen Leben des Volkes stehenden Personen
... Die beschriebene Entwicklung kann als Zeichen zunehmender Respektlosigkeit angesehen werden. Die bestehende Distanz, d.h. die fehlende unmittelbare Gegenüberstellung mit dem Opfer, dürfte die Hemmschwelle für strafbares Handeln herabsetzen. Durch die Nutzung des Internets und der sozialen Medien wurden die Begehungsformen von Hasskriminalität zudem erheblich erweitert.1 Politikerinnen und Politiker als in der Öffentlichkeit stehende Repräsentanten des Volkes befinden sich in dieser Funktion im Fokus der Aufmerksamkeit. Sie sind daher in stärkerem Maße insbesondere von verbalen Repressalien betroffen. In diesem Zusammenhang muss auch dem Umstand, dass eine weltweit verbreitete und auf unbestimmte Zeit abrufbare verleumderische Äußerung über eine Person des öffentlichen Lebens geeignet ist, das öffentliche Wirken dieser Person zu erschweren, angemessen Rechnung getragen werden. Dies hat unabhängig davon zu gelten, auf welcher politischen Ebene - Europa, Bund, Land oder Kommune - die betroffene Person tätig ist.
Drucksache 55/1/19
... Als ersten Schritt fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, Instrue mente zur Förderung von Teilzeitausbildungen bzw. - studiengängen bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen (zum Beispiel Kindererziehung) zu prüfen.
Drucksache 400/19 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Strukturstärkungsgesetzes Kohleregionen
... e) Der Bundesrat fordert daher die Bundesregierung auf, dafür Sorge zu tragen, dass fachlich vordringliche Projekte in anderen Ländern nicht deshalb zurückgestellt werden müssen, weil Mittel per Umschichtung im Gesamthaushaltsplan für bestimmte Projekte im Rahmen des Strukturstärkungsgesetzes vorbelegt sind.
Drucksache 285/19 (Beschluss)
Gesetzentwurf des Bundesrates
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuch es - Strafrechtlicher Schutz bei Verunglimpfung der Europäischen Union und ihrer Symbole
... Die Einführung des § 90c StGB stellt die Verunglimpfung der europäischen Flagge und der Hymne unter Strafe und kann damit - in bestimmten Fallkonstellationen - ein Eingriff in die Meinungs- und Kunstfreiheit gemäß Artikel 5 Absatz 1 und Absatz 3 des Grundgesetzes darstellen.
Drucksache 388/19 (Beschluss)
Gesetzentwurf des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Verwirklichung der Barrierefreiheit im Eisenbahnverkehr
... es durch Landesrecht bestimmten Stellen, soweit Belange des Schienenpersonennahverkehrs betroffen sind.
Drucksache 579/19
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Vorbereitung der Schaffung von Baurecht durch Maßnahmengesetz im Verkehrsbereich (Maßnahmengesetzvorbereitungsgesetz - MgvG )
... /EU /EU über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten die Verwirklichung der Ziele der vorgenannten Richtlinie sichert.
Drucksache 576/19 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Rahmenbedingungen luftsicherheitsrechtlicher Zuverlässigkeitsüberprüfungen
... unter anderem das Personal der Flugplatz- und Luftfahrtunternehmen, der Flugsicherungsorganisation sowie der Luftwerften und Instandhaltungsbetriebe, der Fracht-, Post- und Reinigungsunternehmen sowie der Warenlieferanten und vergleichbarer Versorgungsunternehmen. Überprüft werden Luftfahrer und entsprechende Flugschüler sowie Mitglieder von flugplatzansässigen Vereinen, Schülerpraktikanten oder Führer von Luftfahrzeugen, denen nicht nur gelegentlich Zugang zu dem Sicherheitsbereich des Geländes eines Flugplatzes gewährt werden soll. Eine Beschränkung auf Auskünfte über Verdachtsfälle einer bestimmten Tatschwere ist nicht vorgesehen.
Drucksache 170/19
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat und den Rat: Eine effizientere und demokratischere Beschlussfassung in der Energie- und Klimapolitik der EU
... Im Laufe der Zeit ist die EU von der Einstimmigkeit zur Beschlussfassung mit qualifizierter Mehrheit übergegangen, die durch die Einheitliche Europäische Akte8 auf die meisten Politikbereiche ausgeweitet wurde. In anderen Bereichen - wie der Besteuerung - hat dieser Wandel beim Beschlussfassungsprozess jedoch noch nicht stattgefunden. Es gibt einen einfachen und einleuchtenden Grund für den Übergang von der Einstimmigkeit zur qualifizierten Mehrheit. Die Mitgliedstaaten haben nämlich erkannt, dass in Fällen, in denen sie in einem bestimmten Politikbereich ehrgeizige Ziele verfolgen, ein Punkt erreicht wird, an dem die Einstimmigkeitsregel die Fortschritte bremst und die EU daran hindert, sich an die sich verändernden Gegebenheiten anzupassen und den Europäerinnen und Europäern die am besten geeigneten Mittel zur Verteidigung ihrer Interessen zur Verfügung zu stellen. In dieser Hinsicht war der Übergang zur qualifizierten Mehrheit für die EU bisher jedes Mal auch ein wichtiger Schritt nach vorne. Die Beschlussfassung mit qualifizierter Mehrheit basiert auf einer Kompromisskultur. Sie schafft mehr Raum für Diskussionen und pragmatische Lösungen, die den Interessen aller Rechnung tragen. Durch diesen flexiblen, effizienten und zügigen Ansatz bei der Beschlussfassung ist die Union in Politikbereichen wie Umwelt- und Verbraucherschutz, Beschäftigung und Sozialstandards, Datenschutz sowie freier und fairer Handel weltweit zum Referenzmodell und Standardsetzer geworden.9
Drucksache 661/19
Antrag der Länder Hessen, Baden-Württemberg
Entschließung des Bundesrates betreffend EU-Bankenregulierung zielgenau verbessern - mit Fokus auf kleine und mittlere Banken sowie zum Nutzen der Realwirtschaft
... 10. Basel III final unterscheidet bei den Risikogewichten für Kredite an Unternehmen danach, ob eine Firma ein externes Rating einer Ratingagentur vorlegen kann oder nicht. Kredite an ungeratete Unternehmen sind pauschal mit deutlich mehr Eigenkapital zu unterlegen. Alternativ ("Entweder/Oder-Ansatz") erlaubt Basel III final den Regulatoren, gänzlich auf externe Ratings zur Risikobewertung zu verzichten. Dann dürfen Kredite an Firmen unter bestimmten Voraussetzungen ein geringeres Risikogewicht erhalten.
Drucksache 136/1/19
Antrag des Saarlandes
Entschließung des Bundesrates - Anwendungsregelungen Glyphosat - Antrag der Länder Thüringen und Bremen - Punkt 11 der 976. Sitzung des Bundesrates am 12. April 2019
... Die Anwendung von Glyphosat zur Vorerntebehandlung (Sikkation) ist bereits stark eingeschränkt, unter bestimmten Voraussetzungen aber noch erlaubt. Eine Anwendung im erlaubten Zeitfenster kann zu unerwünschten Rückständen im Erntegut führen. Weiterhin kann die Notwendigkeit einer Vorerntebehandlung bei der Einhaltung der guten landwirtschaftlichen Praxis komplett entfallen. Präventiv kann über andere pflanzenbauliche Maßnahmen das Risiko einer Spät-Verunkrautung verringert werden.
Drucksache 352/19 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Änderungsrichtlinie zur Vierten EU-Geldwäscherichtlinie
... In erster Linie berät der Lohnsteuerhilfeverein im Bereich der Arbeitnehmereinkünfte. Eine Versteuerung dieser Einkünfte findet regelmäßig im Wege des Lohnsteuerabzugs statt. Darüber hinaus besitzt der Lohnsteuerhilfeverein eine Beratungsbefugnis nur für ganz bestimmte weitere Einkunftsarten, die zusätzlich in der Höhe gedeckelt sind. So darf eine Beratung im Bereich der Überschusseinkunftsarten i.d.R. nur stattfinden, wenn die Einnahmen höchstens 13.000 Euro im Jahr betragen. Die Hilfeleistung in Steuersachen bei Gewinneinkunftsarten nach den §§ 13 ff
Drucksache 100/19 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung des Zensus im Jahr 2021 (Zensusgesetz 2021 - ZensG 2021)
... erhalten sollen. Die Aufwandsentschädigungen sind somit nicht grundsätzlich in voller Höhe steuerfrei. Steuern werden fällig, wenn bestimmte Freibeträge überschritten werden. Als steuerfreie Aufwandsentschädigung aus öffentlichen Kassen (§ 3 Nummer 12 Satz 2
Drucksache 399/1/19
... [Mit der vorgeschlagenen Änderung in Nummer 5 Buchstabe a des Gesetzentwurfs soll die Rechtsgrundlage für das BAFA, den Erdölbevorratungsverband verpflichten zu können, bestimmte Abnehmer zu beliefern, dahingehend geändert werden, diesen lediglich Erdöl und/oder Erdölerzeugnisse bereitzustellen.
Drucksache 71/19
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Information über einen Schwangerschaftsabbruch
... § 219a StGB wird in einem neuen Absatz 4 um einen weiteren Ausnahmetatbestand ergänzt. Dieser schafft zum einen für Ärztinnen und Ärzte, Krankenhäuser sowie andere Einrichtungen die Möglichkeit, selbst öffentlich darüber zu informieren, dass sie Schwangerschaftsabbrüche unter den Voraussetzungen des § 218a Absatz 1 bis 3 StGB durchführen, und zum anderen die Möglichkeit, Informationen über die Durchführung von Schwangerschaftsabbrüchen durch Hinweis auf bestimmte ausdrücklich benannte Quellen öffentlich zugänglich zu machen. Denn durch diesen Ausnahmetatbestand wird die Unterrichtung durch die genannten Stellen über die Tatsache, einen nach § 218a Absatz 1 StGB straffreien oder einen nach § 218a Absatz 2 oder 3 StGB nicht rechtswidrigen Schwangerschaftsabbruch vorzunehmen, ausdrücklich von der Strafbarkeit nach § 219a Absatz 1 StGB ausgenommen. Gleiches gilt für den Hinweis auf Informationen einer insoweit zuständigen Bundes- oder Landes behörde, einer Beratungsstelle nach dem Schwangerschaftskonfliktgesetz (SchKG) oder einer Ärztekammer über Schwangerschaftsabbrüche.
Drucksache 616/19 (Beschluss)
Gesetzentwurf des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des § 246 Baugesetzbuch (Baugesetzbuch änderungsgesetz - BauGBÄG )
... um drei Jahre verlängert werden. Dies ermöglicht den Gemeinden, auf einen anhaltenden Bedarf an Unterbringung von Flüchtlingen weitere drei Jahre flexibler reagieren zu können. Zudem ist zu berücksichtigen, dass in bestimmten Fällen ein Bauleitplanverfahren einen längeren Zeitraum in Anspruch nehmen kann.
Drucksache 169/19
Antrag des Freistaates Bayern
Entschließung des Bundesrates zur steuerlichen Entlastung verbilligter Wohnraumüberlassungen
... 3. Weitergehend hält es der Bundesrat für erforderlich, verbilligte Wohnraumüberlassungen auch jenseits einer Nichtaufgriffsgrenze steuerlich zu entlasten. Hierzu sollte bis zu einem bestimmten Bruttolohn des Arbeitnehmers die Möglichkeit einer Pauschalversteuerung geschaffen werden, wie sie bereits heute für die unentgeltliche oder verbilligte Überlassung arbeitstäglicher Mahlzeiten gilt. Die pauschale Lohnsteuer würde dann vom Arbeitgeber getragen, so dass der Nettolohn des Arbeitnehmers nicht gemindert wird.
Drucksache 613/19
Antrag der Freien Hansestadt Bremen
Entschließung des Bundesrates - Änderung des Bundesmeldegesetz es hier: Schaffung einer gesetzlichen Grundlage zur Eintragung von Auskunftssperren für Berufsgruppen, die sich aufgrund ihrer Berufsausübung in einer Gefährdungslage befinden sowie Privatpersonen, die durch ihr grundrechtskonformes Verhalten zur Zielscheibe gewaltbereiter Gruppen geworden sind
... Die bisherige Praxis der Einrichtung von Auskunftssperren hat gezeigt, dass die vom Bundesverwaltungsgericht formulierten Anforderungen an die Einrichtung einer Auskunftssperre bei Gefahren, die aufgrund der Ausübung eines bestimmten Berufes oder Ehrenamts oder aufgrund öffentlicher Äußerungen bestehen oder befürchtet werden, als zu hoch einzuschätzen sind. Dies gilt auch im Hinblick auf Mandatsträgerinnen und Mandatsträger sowie Vertreterinnen und Vertretern des investigativen Journalismus und Beratungsstellen, die im Bereich des Extremismus tätig sind.
Drucksache 520/1/19
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser
... Unter verbraucherschutzrechtlichen Aspekten erscheint die Begrenzung auf "Einfamilienhäuser" nicht zielführend. Es sollten auch Grundstücke, die zur Wohnbebauung vorgesehen sind, erfasst werden. Auch unter Zugrundelegung der Prämisse des Gesetzentwurfs, dass Geldanlagen (zur Altersvorsorge) schützenswert sind, erscheint die Begrenzung auf ein "Einfamilienhaus" zu eng. Die Begrifflichkeit wirkt auch deswegen unsachgemäß, da Gegenstand des Kaufvertrags ein Grundstück mit einer bestimmten Bebauung ist.
Drucksache 532/19 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Strafverfahrens
... Der Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht in Artikel 1 Nummer 20 und 21 wichtige und richtige Ergänzungen der StPO vor. Die Befugnis von Bewährungshelfern und Führungsaufsichtsstellen, unter bestimmten Voraussetzungen unmittelbar an die Polizei, die Einrichtungen des Justiz- und Maßregelvollzugs und die Vollstreckungsbehörden Informationen zu übermitteln, wird ausdrücklich und unmissverständlich im Gesetz geregelt.
Drucksache 158/19 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Verordnung über die Teilnahme von Elektrokleinstfahrzeugen am Straßenverkehr und zur Änderung weiterer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
... ,(3) Für das Befahren von anderen Verkehrsflächen können die Straßenverkehrsbehörden abweichend von Absatz 1 und 2 Ausnahmen für bestimmte Einzelfälle oder allgemein für bestimmte Antragsteller zulassen. Eine allgemeine Zulassung von Elektrokleinstfahrzeugen auf solchen Verkehrsflächen kann durch Anordnung des Zusatzzeichens
Drucksache 7/19 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Fachkräfteeinwanderungsgesetzes
... Bereits heute besteht ein erhebliches Missverhältnis zwischen Angebot und Nachfrage an Anpassungsqualifizierungsmaßnahmen (ApQ). Es gibt nicht genug Bildungsträger, die ApQ anbieten, da der Erfüllungsaufwand für die privaten Bildungsträger in Bezug zum wirtschaftlichen Nutzen in keinem Verhältnis steht. Auf das Angebot der privaten Träger haben die Behörden keinen Einfluss. In mehreren Ländern gibt es derzeit für Berufsgruppen, die - wie zum Beispiel Hebammen - nur in geringerer Zahl Anträge auf Anerkennung stellen, aktuell gar keine Bildungsträger, die ApQ anbieten. Ohne Erweiterung der Qualifizierungsmaßnahmen droht der erwartete Anstieg der Fachkräfteeinwanderung - auch bei Verkürzung der Bearbeitungsfristen - ins Leere zu laufen, denn die zeitliche Dauer der Anerkennungsverfahren wird bei den Gesundheitsfachberufen primär durch Wartezeiten auf Qualifizierungsmaßnahmen bestimmt.
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Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
einschließlich des zugehörigen EU -Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.
Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009 , des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.