[ Info ] [Aktuell ] [News ] [Bestellung/Preise (PDF)] [BR] [Kataster ] [Support ] [Kontakt ] [Beratersuche ]
Neu

277 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Besichtigen"


⇒ Schnellwahl ⇒

0511/20
0047/20
0002/20B
0121/20
0002/1/20
0426/2/20
0426/20B
0528/20
0586/19
0585/19
0621/19B
0373/19B
0621/19
0373/1/19
0506/19
0548/19
0584/19
0431/18B
0347/18
0431/1/18
0468/18
0300/18
0543/18
0376/6/18
0543/18B
0173/18
0426/18
0136/17
0314/17B
0314/1/17
0072/16
0302/16
0236/1/16
0236/16B
0304/16
0496/16
0327/16
0507/16
0238/16B
0651/1/16
0175/16
0458/16
0690/16
0428/15B
0419/15
0237/15
0046/15
0428/1/15
0456/15
0618/1/14
0400/14
0447/14B
0447/1/14
0447/14
0459/13
0113/13
0150/13
0032/13
0110/13
0683/13
0219/13B
0176/13B
0547/13
0718/13B
0177/13B
0176/13
0126/13B
0498/13
0177/13
0718/1/13
0612/13
0444/13
0753/13
0114/13
0319/12X
0556/12
0066/12
0314/12B
0445/12
0799/12
0525/12
0791/1/12
0791/12B
0016/12
0300/12
0300/1/12
0615/12
0661/12
0300/12B
0708/12
0503/12B
0582/12
0314/1/12
0156/12
0599/12
0317/11B
0713/11
0858/11
0355/11
0314/11
0361/11
0144/11
0056/11
0853/11
0555/11
0150/11
0317/1/11
0256/11
0323/11B
0323/1/11
0874/11
0317/11
0323/11
0003/10
0850/10B
0025/10
0826/10
0530/1/10
0873/10
0725/10
0490/10
0637/10
0822/10
0530/10
0157/10
0845/10
0530/10B
0850/1/10
0805/09
0122/09
0895/09
0348/09
0587/09
0171/09B
0190/09
0278/09A
0174/09
0275/09B
0286/09
0171/09
0275/2/09
0688/09
0004/09
0755/09
0474/09
0003/1/09
0171/1/09
0278/09
0280/09A
0185/09
0522/09
0340/08
0173/08
0766/08
0104/08
0173/1/08
0703/08
0004/08
0113/08
0058/08
0294/08
0113/08B
0210/08
0433/08B
0433/1/08
0031/1/08
0356/08
0340/08B
0113/1/08
0339/08
0642/08
0279/08
0827/08
0340/1/08
0031/08B
0829/08
0879/08
0018/08
0951/07
0558/07
0718/07
0113/07
0719/07
0361/07
0385/07
0064/07
0557/07
0135/07
0538/07
0282/07
0722/07
0748/07
0022/07
0094/07
0572/06
0555/06
0308/06
0254/06
0008/06
0259/06
0578/1/06
0173/06
0103/1/06
0578/06B
0680/06
0103/06
0299/06
0379/06
0103/06B
0143/06
0295/06
0093/05
0252/05
0479/05B
0795/05
0945/05
0926/05
0479/2/05
0773/05
0237/1/05
0762/05
0237/05B
0479/1/05
0817/05
0173/05
0237/05
0672/05
0348/05
0458/04B
0429/04
0429/04B
Drucksache 113/07

... 1. Geschäftsräume und Grundstücke, Verkaufseinrichtungen und Transportmittel betreten und dort Besichtigungen vornehmen,



Drucksache 719/07

... 4. Grundstücke, Gebäude, Gebäudeteile, Einrichtungen und Transportmittel, die zum Verkehr mit Grundstoffen genutzt werden, zu betreten und zu besichtigen, um zu prüfen, ob die Vorschriften dieses Gesetzes sowie der Verordnung (EG) Nr. 273/2004, der Verordnung (EG) Nr. 111/2005 und der Verordnung (EG) Nr. 1277/2005 beachtet werden. Zur Abwehr dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit, insbesondere zur Verhinderung einer Straftat nach § 19 oder einer Ordnungswidrigkeit nach § 20, dürfen die bezeichneten Grundstücke, Gebäude, Gebäudeteile, Einrichtungen und Transportmittel auch außerhalb der Betriebs- und Geschäftszeit sowie zu Wohnzwecken dienende Räume betreten werden; das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 des



Drucksache 64/07

... (1) Wer mit hinreichender Wahrscheinlichkeit entgegen den §§ 9 bis 13 eine patentierte Erfindung benutzt, kann von dem Rechtsinhaber oder einem anderen Berechtigten auf Vorlage einer Urkunde oder Besichtigung einer Sache, die sich in seiner Verfügungsgewalt befindet oder eines Verfahrens, das Gegenstand des Patents ist, in Anspruch genommen werden wenn dies zur Begründung von dessen Ansprüchen erforderlich ist.



Drucksache 94/07

... (2) Soweit dies zur Feststellung der Art oder des Umfangs der Geschäfte oder Tätigkeiten erforderlich ist, darf die Aufsichtsbehörde Prüfungen in den Räumen des Unternehmens sowie in den Räumen der nach Absatz 1 auskunfts- und vorlegungspflichtigen Personen . und Unternehmen vornehmen. Die Bediensteten der Aufsichtsbehörde dürfen hierzu diese Räume innerhalb der üblichen Betriebs- und Geschäftszeiten betreten und besichtigen. Zur Verhütung dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung dürfen sie diese Räume auch außerhalb der üblichen Betriebs- und Geschäftszeiten sowie Räume, die auch als Wohnung dienen, betreten und besichtigen; das Grundrecht des Artikels 13 des



Drucksache 572/06

... (2) Die zuständige Behörde entscheidet über den Antrag auf Erteilung der Herstellungserlaubnis innerhalb von 90 Tagen nach Zugang des Antrages. Vor der Entscheidung nach Satz 1 hat die zuständige Behörde den Betrieb zu besichtigen, in dem die Mittel hergestellt werden sollen. Stellt die zuständige Behörde vor Ablauf der Frist Mängel der vorgelegten Unterlagen oder des besichtigten Betriebs fest, hat sie dem Antragsteller Gelegenheit zur Beseitigung zu geben.



Drucksache 555/06

... (4) Die Angestellten der Wirtschaftsprüferkammer sowie die sonstigen Personen, deren sich die Wirtschaftsprüferkammer bei der Berufsaufsicht bedient, können die Grundstücke und Geschäftsräume von Berufsangehörigen und von Wirtschaftsprüfungsgesellschaften innerhalb der üblichen Betriebs- und Geschäftszeiten betreten und besichtigen, Einsicht in Unterlagen nehmen und hieraus Abschriften und Ablichtungen anfertigen. Die betroffenen Berufsangehörigen und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften haben diese Maßnahmen zu dulden.



Drucksache 254/06

... (4) Die Bundesanstalt ist befugt, die Sicherheit des Digitalfunk BOS und seiner Komponenten zu überprüfen. Sie kann hierzu die notwendigen Auskünfte, insbesondere auch zu technischen Details, verlangen sowie Unterlagen und Datenträger des Betreibers oder eines mit Betriebsleistungen beauftragten Dritten einsehen und hiervon Abschriften, Auszüge, Ausdrucke oder Kopien, auch von Datenträgern, anfertigen oder Ausdrucke von elektronisch gespeicherten Daten verlangen, Grundstücke und Betriebsräume betreten und Einrichtungen besichtigen, die für den Digitalfunk BOS verwendet werden.



Drucksache 578/1/06

... (1) Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie überwacht im Fall des § 7n Abs. 1 Nr. 3 die Einhaltung der Anerkennungsvoraussetzungen. Es kann von der benannten Stelle und ihrem mit der Leitung und der Durchführung der Fachaufgaben beauftragten Personal die zur Erfüllung seiner Überwachungsaufgaben erforderlichen Auskünfte und sonstige Unterstützung verlangen sowie die dazu erforderlichen Anordnungen treffen. Es und seine Beauftragten sind befugt, zu den Betriebs- und Geschäftszeiten Grundstücke und Geschäftsräume sowie Prüflaboratorien zu betreten und zu besichtigen und die Vorlage von Unterlagen zu verlangen. Die Auskunftspflichtigen haben die Maßnahmen nach Satz 3 zu dulden. Sie können die Auskunft auf solche Fragen verweigern, deren Beantwortung sie selbst oder einen der in § 383 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 der



Drucksache 578/06 (Beschluss)

... (1) Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie überwacht im Fall des § 7n Abs. 1 Nr. 3 die Einhaltung der Anerkennungsvoraussetzungen. Es kann von der benannten Stelle und ihrem mit der Leitung und der Durchführung der Fachaufgaben beauftragten Personal die zur Erfüllung seiner Überwachungsaufgaben erforderlichen Auskünfte und sonstige Unterstützung verlangen sowie die dazu erforderlichen Anordnungen treffen. Es und seine Beauftragten sind befugt, zu den Betriebs- und Geschäftszeiten Grundstücke und Geschäftsräume sowie Prüflaboratorien zu betreten und zu besichtigen und die Vorlage von Unterlagen zu verlangen. Die Auskunftspflichtigen haben die Maßnahmen nach Satz 3 zu dulden. Sie können die Auskunft auf solche Fragen verweigern, deren Beantwortung sie selbst oder einen der in § 383 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 der



Drucksache 680/06

... dürfen Betriebsgrundstücke, Betriebs- und Geschäftsräume sowie Fahrzeuge, auf oder in denen Betriebsmittel oder Geräte im Sinne des Gesetzes über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen geprüft, hergestellt, angeboten oder zum Zwecke des Inverkehrbringens oder der Weitergabe gelagert werden, ausgestellt sind oder betrieben werden, während der Geschäfts- und Betriebszeiten betreten, die Geräte besichtigen und prüfen, zur Prüfung betreiben lassen und unentgeltlich vorübergehend zu Prüf- und Kontrollzwecken entnehmen. Die nach Absatz 1 Auskunftspflichtigen haben diese Maßnahmen zu dulden.



Drucksache 299/06

... (2) Soweit dies zur Feststellung der Art oder des Umfangs der Geschäfte oder Tätigkeiten erforderlich ist, darf die Aufsichtsbehörde Prüfungen in den Räumen des Unternehmens sowie in den Räumen der nach Absatz 1 auskunfts- und vorlegungspflichtigen Personen und Unternehmen vornehmen. Die Bediensteten der Aufsichtsbehörde dürfen hierzu diese Räume innerhalb der üblichen Betriebs- und Geschäftszeiten betreten und besichtigen. Zur Verhütung dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung dürfen sie diese Räume auch außerhalb der üblichen Betriebs- und Geschäftszeiten sowie Räume, die auch als Wohnung dienen zu betreten und zu besichtigen; das Grundrecht des Artikels 13 des



Drucksache 379/06

... B. in der Erwägung, dass eine Delegation des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres am 24. März 2006 nach Malta gereist ist, um die Einrichtungen für Verwaltungsgewahrsam zu besichtigen, und zwar Hal Safi, Hal Far und Lyster Barracks, und mit maltesischen Behörden und nichtstaatlichen Organisationen zusammenzutreffen, um über Einwanderungsfragen zu beraten,



Drucksache 429/04

... 4. alle geschäftlichen Schrift- und Datenträger, insbesondere Aufzeichnungen, Frachtbriefe, Herstellungsbeschreibungen und Unterlagen über die bei der Herstellung verwendeten Stoffe, ein zusehen und hieraus Abschriften, Auszüge, Ausdrucke oder Kopien, auch von Datenträgern, anzufertigen oder Ausdrucke von elektronisch gespeicherten Daten zu verlangen sowie Mittel, Einrichtungen und Geräte zur Beförderung von Erzeugnissen zu besichtigen und zu fotografieren;



Drucksache 49/16 PDF-Dokument



Drucksache 85/17 PDF-Dokument



Drucksache 87/16 PDF-Dokument



Drucksache 95/06 PDF-Dokument



Drucksache 143/16 PDF-Dokument



Drucksache 144/16 PDF-Dokument



Drucksache 144/16 (Beschluss) PDF-Dokument



Drucksache 148/18 PDF-Dokument



Drucksache 156/16 PDF-Dokument



>> Weitere Fundstellen >>

Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.