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"Bereitschaft"
Drucksache 315/08
Gesetzesantrag des Landes Sachsen-Anhalt
Entwurf eines Gesetzes zur Sicherstellung von Eisenbahninfrastrukturqualität und Fernverkehrsangebot
... In der Vergangenheit waren nicht aktivierungsfähige Aufwandstatbestände durch den Bund nicht finanzierungsfähig und mussten daher von den Eisenbahninfrastrukturunternehmen des Bundes getragen werden. Hierzu gehören z.B. bei Ausbaumaßnahmen die Kosten für erforderliche Abriss- und Entsorgungsmaßnahmen. Nunmehr soll, ähnlich wie nach anderen Fördergesetzen (z.B. GVFG), eine umfassende Projektförderung stattfinden, bei der gleichwohl der investive Charakter der Förderung im Vordergrund steht. Die vorgesehene Ausweitung der Förderung entspricht dem Interesse des Bundes an der Realisierung von Bedarfsplanvorhaben. Da bislang vielfach bei Vorhaben des Bedarfsplans selbst ein sehr geringer Eigenanteil der Eisenbahninfrastrukturunternehmen des Bundes eine Bereitschaft zur Realisierung der Vorhaben des Bedarfsplans verhindert hat, müssen diese nach der neuen Regelung keinen Eigenanteil mehr erbringen. Etwas anderes gilt nach Satz 2 dann, wenn der Ausbau eines Schienenweges auf Antrag eines Eisenbahninfrastrukturunternehmens des Bundes in den Bedarfsplan aufgenommen wurde und diese Maßnahme im wirtschaftlichen Interesse dieses Unternehmens liegt. In diesem Falle kann in der Finanzierungsvereinbarung nach § 20 eine Kostenbeteiligung des Eisenbahninfrastrukturunternehmens des Bundes vorgesehen werden.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
3 Bund
Länder und Gemeinden
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Artikel 1 Bundesschienenwegegesetz
a Unternehmen
b Bürgerinnen und Bürger
c Verwaltung
Artikel 2 Gesetz zur Sicherstellung des Schienenpersonenfernverkehrs
a Unternehmen
b Bürgerinnen und Bürger
c Verwaltung
Gesetzesantrag
Entwurf
Artikel 1 Gesetz über die Erhaltung und den Ausbau der Schienenwege der Eisenbahnen des Bundes (Bundesschienenwegegesetz - BSEAG)
Abschnitt 1 Allgemeiner Teil
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Begriffsbestimmungen
Abschnitt 2 Erhaltung der Schienenwege
Teil 1 Grundregeln der Erhaltung der Schienenwege
§ 3 Verpflichtung zur Erhaltung der Schienenwege
Teil 2 Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung
§ 4 Die Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung
§ 5 Geltungsdauer von Leistungs- und Finanzierungsvereinbarungen
§ 5a Option zur Übertragung von regionaler Infrastruktur auf Dritte
Teil 3 Kontrolle der Erhaltung der Schienenwege
§ 6 Der Infrastrukturzustands- und -entwicklungsbericht
§ 7 Befugnisse des Bundes
§ 7a Gewährleistung der Kapazität und der Zugangsrechte
Teil 4 Pflichtverletzungen der Eisenbahninfrastrukturunternehmen des Bundes
§ 8 Pflichtverletzungen durch Nichteinhaltung der Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung
§ 9 Verletzungen sonstiger Pflichten
§ 10 Wiederholte Pflichtverletzungen
§ 11 Schadensersatz
Abschnitt 3 Ausbau von Schienenwegen
§ 12 Ausbau der Schienenwege
§ 13 Bedarfsplan, Einzelmaßnahmen
§ 14 Gegenstand des Bedarfsplans
§ 15 Überprüfung des Bedarfs
§ 16 Planungszeitraum
§ 17 Unvorhergesehener Bedarf
§ 18 Berichtspflicht
§ 19 Finanzierung
§ 20 Finanzierungsvereinbarung und Baudurchführung
§ 21 Nahverkehr
§ 22 Rückzahlung von Mitteln des Bundes
Abschnitt 4 Schlussbestimmungen
§ 23 Übergangsregelungen
Anlage (zu § 12 Abs. 1) Bedarfsplan für die Bundesschienenwege
Artikel 2 Gesetz zur Gewährleistung des Schienenpersonenfernverkehrs (Bundesschienen-Personenfernverkehrsgesetz - BSPFVG)
§ 1 Gewährleistungsauftrag
§ 2 Gegenstand der Gewährleistung
§ 3 Mindestumfang des Schienenpersonenfernverkehrs
§ 4 Schienenpersonenfernverkehrsplan und –bericht
§ 5 Verkehrsdurchführungsverträge
§ 6 Übergangsregelung
Artikel 3 Aufhebung des Bundesschienenwegeausbaugesetzes
Artikel 4 Inkrafttreten
Begründung
Allgemeiner Teil
1. Allgemeines
2. Wesentliche Regelungsbereich des Gesetzes
a Erhaltung und Ausbau der Schienenwege der Eisenbahnen des Bundes
b Die Sicherstellung des Fernverkehrs
3. Gesetzgebungskompetenz
4. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
5 Bund
Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
5 Vollzugsaufwand
Länder und Gemeinden
5. Sonstige Kosten
6. Bürokratiekosten
a Unternehmen:
b Bürgerinnen und Bürger
c Verwaltung
Zu den einzelnen Vorschriften
Artikel 1 Gesetz über die Erhaltung und den Ausbau der Schienenwege der Eisenbahnen des Bundes (Bundesschienenwegegesetz - BSEAG)
3 Allgemeines
Zu den einzelnen Bestimmungen
§ 1
§ 2
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
§ 3
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
§ 4 Allgemeines
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
§ 5
§ 5a
§ 6
Zu Absatz 1
Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
§ 7
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
§ 7a
§§ 8 bis 11
4 Allgemeines
§ 8
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
§ 9
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
§ 10
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
§ 11
§ 12
§ 13
§ 14
§ 15
§ 16
§ 17
§ 18
§ 19
§ 20
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
§ 21
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
§ 22
§ 23
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Artikel 2 Gesetz zur Gewährleistung des Schienenpersonenfernverkehrs (Bundesschienen-Personenfernverkehrsgesetz - BSPFVG)
3 Allgemeines
Zu den einzelnen Bestimmungen
§ 1 :
§ 2 :
§ 3 :
§ 4 :
§ 5 :
§ 6 :
Artikel 3 Aufhebung des Bundeschienenwegeausbaugesetzes
Artikel 4 Inkrafttreten
Drucksache 477/08
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 22. Mai 2008 zur Festnahme politischer Gegner in Belarus
... – unter Hinweis auf die Erklärung der Kommission vom 21.November 2006, in der sie die Bereitschaft der Europäischen Union zum Ausdruck gebracht hat, ihre Beziehungen zu Belarus und dessen Bevölkerung im Rahmen der Europäischen Nachbarschaftspolitik (ENP) zu erneuern,
Drucksache 39/1/08
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung des Fahrverbots als Hauptstrafe - Antrag der Freien und Hansestadt Hamburg -
... Etwa beim Einsatz des Fahrzeugs zu Drogengeschäften kann die Entziehung der Fahrerlaubnis seither nur noch angeordnet werden, wenn sich aus der Tat hinreichende Anhaltspunkte für die Bereitschaft des Täters ergeben, dass er die Sicherheit des Straßenverkehrs seinen kriminellen Zielen unterordnen werde. Nach Auffassung des Entwurfs müssen jedoch bei sämtlichen Missbräuchen des Kraftfahrzeugs im Zusammenhang mit der Begehung von Straftaten effektive Sanktionen verhängt werden können, die gerade die Berechtigung des Täters zum Führen von Kraftfahrzeugen betreffen. Dem trägt der Ausbau des Fahrverbots Rechnung."
1. Zum Vorblatt Abschnitt A und B und zur Allgemeinen Begründung Ziffer I und II
2. Zu Artikel 1 Nr. 3 Buchstabe b § 44 Abs. 1 StGB
3. Zu Artikel 1 Nr. 4 Buchstabe a § 51 Abs. 1 Satz 1 StGB
4. Zu Artikel 1 Nr. 4 Buchstabe c § 51 Abs. 5 StGB
5. Zu Artikel 3 § 15a - neu - JGG
Artikel 3 Änderung des Jugendgerichtsgesetzes
§ 15a Fahrverbot
Drucksache 392/08
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Beschluss des Europäischen Parlaments vom 8. Mai 2008 über den Abschluss einer Interinstitutionellen Vereinbarung zwischen dem Europäischen Parlament und der Kommission über die Modalitäten der Anwendung des Beschlusses 1999/468 /EG des Rates zur Festlegung der Modalitäten für die Ausübung der der Kommission übertragenen Durchführungsbefugnisse, in der Fassung des Beschlusses 2006/512 /EG (C6-0009/2008 – 2008/2002(ACI))
... 13. weist darauf hin, dass das Parlament – um sein Recht auf Kontrolle auf der Grundlage angemessener Informationen wahrzunehmen – sämtliche Hintergrunddokumente erhalten muss, in denen erläutert wird, warum die Kommission bestimmte Maßnahmen vorschlägt begrüßt die Bereitschaft der Kommission, das Parlament zu unterstützen, um eine umfassende Zusammenarbeit bei der Behandlung spezifischer Durchführungsmaßnahmen zu gewährleisten, und fordert die Kommission deshalb auf, dem Parlament auf Antrag jedes Hintergrunddokument zu unterbreiten, das sich auf den Entwurf einer Durchführungsmaßnahme bezieht;
Drucksache 352/08
Verordnung des Bundesministeriums der Finanzen
Verordnung zur Anwendung des Fremdvergleichsgrundsatzes nach § 1 Abs. 1 des Außensteuergesetz es in Fällen grenzüberschreitender Funktionsverlagerungen (Funktionsverlagerungsverordnung - FVerlV )
... ", der für die Bestimmung der Verrechnungspreise im Zusammenhang mit Funktionsverlagerungen von besonderer Bedeutung ist. Für die Wertbestimmung des Transferpakets ist es regelmäßig erforderlich, das Gewinnpotenzial sowohl des verlagernden Unternehmens (wesentliches Element für den Mindestpreis im Einigungsbereich) als auch das Gewinnpotenzial des übernehmenden Unternehmens (wesentliches Element für den Höchstpreis im Einigungsbereich) jeweils aus ihren Gewinnerwartungen, bezogen auf die verlagerte Funktion, abzuleiten. Auszugehen ist von dem zu erwartenden Reingewinn nach Steuern, denn auch voneinander unabhängige Dritte würden ihre Zahlungsbereitschaft für das Transferpaket von dem zu erwartenden Nettoergebnis aus der Übernahme der Funktion abhängig machen.
Drucksache 502/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen - Ein erneuertes Engagement für ein soziales Europa: Verstärkung der offenen Koordinierungsmethode für Sozialschutz und soziale Eingliederung KOM (2008) 418 endg.; Ratsdok. 11560/08
... Die Gesamtbewertung der OKM Soziales durch die Mitgliedstaaten und Akteure ist weitgehend positiv. Sie ist als ein Instrument zur Förderung des Fortschritts im sozialen Bereich und als ein innovatives Werkzeug des Europäischen Regierens anerkannt2. Sie hat die Reform vorangebracht, den Willen zur Zusammenarbeit und die Bereitschaft gefördert, bei der Suche nach den besten Lösungen zur Verwirklichung des sozialen Fortschritts voneinander zu lernen, ohne die Verpflichtung, einen "
1. Einleitung
2. Entwicklung und wichtigste Errungenschaften der OKM Soziales
3. Erforderliche stärkung der OKM Soziales
3.1. Mehr politisches Engagement und Außenwirkung
Die Lissabon-Strategie als Muster
5 Zielvorgaben
Empfehlungen der Kommission
Bessere Berichterstattung, Kommunikation und Verbreitung
3.2. Verstärkung der positiven Wechselwirkung mit anderen EU-Politiken
5 Mainstreaming
Horizontale Koordinierung
3.3. Verbesserung der Analyseinstrumente
3.4. Bessere Akzeptanz durch gegenseitige Überprüfung Peer Review , Voneinanderlernen und Einbeziehung aller relevanten Akteure
Gegenseitige Überprüfung Peer Reviews
Neue Instrumente für das Voneinanderlernen
Einbeziehung aller relevanten Akteure
4. Zusammenfassung und Fazit
Anhang 1 Ziele der OKM für Sozialschutz und soziale Eingliederung
Anhang 2 Übergreifende Indikatoren für das Monitoring der OKM Soziales
Drucksache 602/08
Antrag des Freistaates Bayern
Entschließung des Bundesrates zur Schaffung einer Ausnahmeregelung für Fahrerlaubnisse von Angehörigen der Feuerwehren, des Rettungsdienstes und des Katastrophenschutzes
... Der dem alten Führerschein der Klasse 3 entsprechende neue Führerschein der Klasse B berechtigt nur noch zum Fahren von Kraftfahrzeugen bis zu 3,5 Tonnen statt bisher 7,5 Tonnen. Der neue Führerschein der Klasse C1 deckt Kraftfahrzeuge zwischen 3,5 und 7,5 Tonnen ab. Für Kraftfahrzeuge mit höherem Gewicht als 7,5 Tonnen ist der Führerschein der Klasse C erforderlich. Diese neue Klasseneinteilung stellt insbesondere die Freiwilligen Feuerwehren, die Rettungsdienste sowie die technischen Hilfsdienste vor große Probleme, weil die im Fuhrpark vorhandenen Kraftfahrzeuge auf Grund technischer Neuerungen ganz überwiegend ein zulässiges Gesamtgewicht von über 3,5 Tonnen haben. So verfügt beispielsweise ein Großteil der neu beschafften Tragkraftspritzenfahrzeuge der Feuerwehr auf Grund der technischen Entwicklung über eine tatsächliche Fahrzeugmasse von rund 3.800 kg. Deshalb wurde die DIN-Norm für Tragkraftspritzenfahrzeuge aktualisiert und die zulässige Gesamtmasse für diese Fahrzeuge auf 4,0 Tonnen erhöht. Vergleichbares gilt auch für Fahrzeuge des Rettungsdienstes und des Katastrophenschutzes. Die jüngeren Mitglieder der zahlreichen ehrenamtlichen Kräfte verfügen in der Regel nur noch über den Führerschein der Klasse B, der jedoch nicht berechtigt, diese Kraftfahrzeuge zu führen. Dies hat grundsätzliche Auswirkungen auf die Einsatzbereitschaft bei den Freiwilligen Feuerwehren, den technischen Hilfsdiensten, den Rettungsdiensten und dem Katastrophenschutz.
Drucksache 480/08
Gesetzesantrag des Freistaats Thüringen
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zweiten und des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch
... Dies ist jedoch mindestens zweifelhaft, da finanzielle Leistungen an Sozialhilfeempfänger im Regelfall für Zwecke verwendet werden dürften, denen auch die Sozialhilfe dient (Sicherung des Lebensunterhalts). Die bestehenden gesetzlichen Privilegierungen haben immer einen sehr engen Anwendungsbereich. Sofern Länder und Kommunen für ihren Bereich finanziell wirksame Maßnahmen ergreifen möchten, die generell die Bereitschaft zur Familiengründung fördern sollen, entsteht im Regelfall das Problem, dass derartige Leistungen Transferleistungsempfängern nicht zugute kommen. Dies erscheint unter sozialpolitischen Gesichtspunkten wenig sinnvoll, weil staatliches Interesse an der Familienförderung unabhängig von Einkommensverhältnissen besteht. Zudem stellt sich in der politischen Diskussion auch immer wieder die Gerechtigkeitsfrage, die unter Umständen dahingehend beantwortet wird, dass besondere familienpolitische Leistungen allen Bürgern unterschiedslos gewährt werden sollen, andernfalls insbesondere Länder und Kommunen von der Einführung solcher Maßnahmen absehen könnten.
Drucksache 817/08
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 9. Oktober 2008 zur Lage in Belarus nach der Parlamentswahl vom 28. September 2008
... – unter Hinweis auf die Erklärung der Kommission vom 21. November 2006, in der sie die Bereitschaft der Europäischen Union zum Ausdruck gebracht hat, ihre Beziehungen zu Belarus und seiner Bevölkerung im Rahmen der Europäischen Nachbarschaftspolitik (ENP) zu erneuern,
Drucksache 756/08 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zivilschutzgesetz es (Zivilschutzgesetzänderungsgesetz - ZSGÄndG )
... 3. die Gewährleistung der jederzeitigen Einsatzbereitschaft der Medizinischen Task Forces und der Analytischen Task Forces für ihre jeweiligen Aufgabenbereiche.
Drucksache 356/08
Verordnung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung und des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
Siebte Verordnung über Änderungen der Anlage des Internationalen Übereinkommens von 1978 über Normen für die Ausbildung, die Erteilung von Befähigungszeugnissen und den Wachdienst von Seeleuten
... Kenntnis der Bauweise, Instandsetzung, Reparatur und Ausrüstung schneller Bereitschaftsboote.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Verordnung
Siebte Verordnung
Artikel 1
Artikel 2
Begründung
I. Allgemeines
II. Erläuterungen zu den Einzelbestimmungen
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Entschließung
Anlage Änderungen zu dem Internationalen Übereinkommen von 1978 über Normen für die Ausbildung, die Erteilung von Befähigungszeugnissen und den Wachdienst von Seeleuten in der jeweils geltenden Fassung
Kapitel I Allgemeine Bestimmungen
Regel I/1 Begriffsbestimmungen und Klarstellungen
Kapitel VI Aufgaben im Zusammenhang mit Notfällen, beruflicher Sicherheit, medizinischer Fürsorge und dem Überleben
Regel VI/5 Verbindliche Mindestanforderungen für die Ausstellung von Befähigungsnachweisen an Beauftragte für die Gefahrenabwehr auf dem Schiff
Entschließung
Anlage Änderungen des Codes für die Ausbildung, die Erteilung von Befähigungszeugnissen und den Wachdienst von Seeleuten (STCW-Code)
Teil A Verbindliche Normen bezüglich der Bestimmungen der Anlage des STCW-Übereinkommens
Abschnitt A-VI/5 Mindestanforderungen für die Ausstellung von Befähigungsnachweisen an Beauftragte für die Gefahrenabwehr auf dem Schiff
5 Befähigungsnorm
5 Übergangsbestimmungen
Tabelle
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 493: Entwurf einer Siebten Verordnung über die Inkraftsetzung der Änderungen der Anlage des Internationalen Übereinkommens von 1978 über Normen für die Ausbildung, die Erteilung von Befähigungszeugnissen und den Wachdienst von Seeleuten
Drucksache 870/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen über den Nutzen der Telemedizin für Patienten, Gesundheitssysteme und die Gesellschaft KOM (2008) 689 endg.; Ratsdok. 15283/08
... Tragfähige und großmaßstäbliche Telemedizin-Programme sind nur dann denkbar, wenn die Kosten dieser Dienste zurückerstattet werden. Die Bereitschaft der Gesundheitsbehörden, die Kosten für bestimmte Arten von Diensten, insbesondere für das Telemonitoring, zurückzuerstatten hängt sehr stark von den Ergebnissen der Studien zur Wirksamkeit und Kosteneffizienz ab.
Mitteilung
1. Einleitung
2. Telemedizin – Begriffsbestimmung und Beispiele
2.1. Telemonitoring: eine riesige Chance für die Behandlung chronischer Krankheiten
2.2. Teleradiologie: ein Weg für den optimalen Einsatz knapper Ressourcen
3. Telemedizin – Wie sie Wirklichkeit werden kann
3.1. Schaffung von Vertrauen in die Dienste der Telemedizin und Aufbau von
3.2. Schaffung von Rechtsklarheit
Option darstellen könnte, behindert die fehlende Rechtsklarheit ihren breiteren Einsatz - so der bei der Konsultation der interessierten Kreise häufig erhobene Einwand.
3.3. Klärung technischer Fragen und Erleichterung der Marktentwicklung
4. Schlussfolgerungen
Anhang Für die kommenden Jahre stehen Maßnahmen auf drei Ebenen an:
Maßnahmen der Mitgliedstaaten
Von der EU geförderte Maßnahmen der Mitgliedstaaten
Von der Kommission durchzuführenden Maßnahmen
Drucksache 304/08
Gesetzesantrag der Länder Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Niedersachsen, Sachsen
Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung
... Das herkömmliche Verfahren der eidesstattlichen Versicherung kann auch deshalb nicht zufrieden stellen, weil es die Informationsmöglichkeiten des Gläubigers auf Eigenangaben des Schuldners beschränkt. Dieser muss zwar Auskunft über sein Vermögen geben und diese eidesstattlich bekräftigen; das Gesetz sieht insoweit auch Zwangsmittel vor. Die praktische Erfahrung zeigt allerdings, dass auf die Richtigkeit und Vollständigkeit derartiger Selbstauskünfte gleichwohl wenig Verlass ist. Andere seriöse zuverlässige und ergiebige Erkenntnisquellen stellt das geltende Recht dem privaten Gläubiger nicht zur Verfügung, was dessen Rechtsdurchsetzungschancen von vornherein schmälert und im übrigen die Bereitschaft des Schuldners zu wahrheitsgemäßen Eigenangaben nicht fördert.
A. Problem
B. Lösung
C. Alternativen
D. Kosten
Gesetzesantrag
Artikel 1 Änderung der Zivilprozessordnung
§ 754 Vollstreckungsauftrag und vollstreckbare Ausfertigung
§ 755 Ermittlung des Aufenthaltsorts des Schuldners
Titel 1 Allgemeine Vorschriften
§ 802a Grundsätze der Vollstreckung; Regelbefugnisse des Gerichtsvollziehers
§ 802b Gütliche Erledigung; Vollstreckungsaufschub bei Stundung
§ 802c Vermögensauskunft des Schuldners
§ 802d Erneute Vermögensauskunft
§ 802e Zuständigkeit
§ 802f Verfahren zur Abnahme der Vermögensauskunft
§ 802g Erzwingungshaft
§ 802h Unzulässigkeit der Haftvollstreckung
§ 802i Vermögensauskunft des verhafteten Schuldners
§ 802j Dauer der Haft; erneute Haft
§ 802k Zentrale Verwaltung der Vermögensverzeichnisse
§ 802l Auskunftsrechte des Gerichtsvollziehers
§ 807 Abnahme der Vermögensauskunft nach Pfändungsversuch
Titel 6 Schuldnerverzeichnis
§ 882b Inhalt des Schuldnerverzeichnisses
§ 882c Eintragungsanordnung
§ 882d Vollziehung der Eintragungsanordnung
§ 882e Löschung
§ 882f Einsicht in das Schuldnerverzeichnis
§ 882g Erteilung von Abdrucken
§ 882h Zuständigkeit; Ausgestaltung des Schuldnerverzeichnisses
Artikel 2 Änderung der Abgabenordnung
§ 284 Vermögensauskunft des Vollstreckungsschuldners
Artikel 3 Änderung kostenrechtlicher Vorschriften
§ 22a Entschädigung von Auskunftsstellen
Artikel 4 Änderung anderer Rechtsvorschriften
Artikel 5 Übergangsbestimmungen
§ 35
Artikel 6 Inkrafttreten
Begründung
I. Allgemeines
1. Ausgangslage
2. Zielsetzung des Gesetzentwurfs
3. Die wesentlichen Änderungen im Überblick
a Informationsbeschaffung des Gläubigers bei Vollstreckungsbeginn
b Modernisierung des Verfahrens zur Abnahme der Vermögensauskunft
c Neukonzeption des Schuldnerverzeichnisses
d Allgemeines Vollstreckungsrecht
e Verwaltungsvollstreckung
4. Auswirkungen des Gesetzentwurfs
a Auswirkungen auf die Haushalte des Bundes und der Länder
b Auswirkungen auf die Wirtschaft und das allgemeine Preisniveau
5. Gesetzgebungskompetenz
6. Zustimmungsbedürftigkeit
II. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu § 802a
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 802b
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 802c
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 802d
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 802e
Zu § 802f
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu § 802g
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 802h
Zu § 802i
Zu § 802j
Zu § 802k
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 802l
Zu Absatz 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Absatz 2
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu § 882b
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 882c
Zu Absatz 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Absatz 2
Zu § 882d
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 882e
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 882f
Zu § 882g
Zu § 882h
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Nummer 17
Zu Nummer 18
Zu Nummer 19
Zu Nummer 20
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu Absatz 8
Zu Absatz 9
Zu Absatz 10
Zu den Nummer n
Zu Artikel 3
Zu Absatz 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Absatz 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe f
Zu Buchstabe g
Zu Buchstabe h
Zu Buchstabe i
Zu Buchstabe j
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Absatz 5
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 4
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu Absatz 8
Zu Absatz 9
Zu Absatz 10
Zu Absatz 11
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Absatz 12
Zu Absatz 13
Zu Absatz 14
Zu Absatz 15
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Drucksache 239/1/08
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur verbesserten Einbeziehung der selbstgenutzten Wohnimmobilie in die geförderte Altersvorsorge (Eigenheimrentengesetz - EigRentG )
... Eine höhere Verlässlichkeit der Betriebsrentenzahlungen würde im Übrigen auch die Vorsorgebereitschaft der Arbeitnehmer stärken.
Drucksache 602/08 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Entschließung des Bundesrates zur Schaffung einer Ausnahmeregelung für Fahrerlaubnisse von Angehörigen der Feuerwehren, des Rettungsdienstes und des Katastrophenschutzes
... Der dem alten Führerschein der Klasse 3 entsprechende neue Führerschein der Klasse B berechtigt nur noch zum Fahren von Kraftfahrzeugen bis zu 3,5 Tonnen statt - wie bisher - 7,5 Tonnen. Der neue Führerschein der Klasse C1 deckt Kraftfahrzeuge zwischen 3,5 und 7,5 Tonnen ab. Für Kraftfahrzeuge mit höherem Gewicht als 7,5 Tonnen ist der Führerschein der Klasse C erforderlich. Diese neue Klasseneinteilung stellt insbesondere die Freiwilligen Feuerwehren, die Rettungsdienste sowie die technischen Hilfsdienste vor große Probleme, weil die im Fuhrpark vorhandenen Kraftfahrzeuge auf Grund technischer Neuerungen ganz überwiegend ein zulässiges Gesamtgewicht von über 3,5 Tonnen haben. So verfügt beispielsweise ein Großteil der neu beschafften Tragkraftspritzenfahrzeuge der Feuerwehr auf Grund der technischen Entwicklung über eine tatsächliche Fahrzeugmasse von rund 3800 kg. Deshalb wurde die DIN-Norm für Tragkraftspritzenfahrzeuge aktualisiert und die zulässige Gesamtmasse für diese Fahrzeuge auf 4,0 Tonnen erhöht. Vergleichbares gilt auch für Fahrzeuge des Rettungsdienstes und des Katastrophenschutzes. Die jüngeren Mitglieder der zahlreichen ehrenamtlichen Kräfte verfügen in der Regel nur noch über den Führerschein der Klasse B, der jedoch nicht berechtigt, diese Kraftfahrzeuge zu führen. Dies hat grundsätzliche Auswirkungen auf die Einsatzbereitschaft bei den Freiwilligen Feuerwehren, den technischen Hilfsdiensten, den Rettungsdiensten und dem Katastrophenschutz.
Drucksache 973/08 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Siebzehntes Hauptgutachten der Monopolkommission 2006/2007 - Stellungnahme der Bundesregierung
... Der Bundesrat begrüßt daher die grundsätzliche Bereitschaft der Bundesregierung, sich für diese Forderung einzusetzen und erwartet eine schnellstmögliche Vorlage der entsprechenden Gesetzesänderungen.
1. Zu Abschnitt II. Buchstabe C.
2. Zu Abschnitt II. Buchstabe E.
3. Zu Abschnitt IV. Buchstabe B.
Drucksache 498/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen - Eine erneuerte Sozialagenda: Chancen, Zugangsmöglichkeiten und Solidarität im Europa des 21. Jahrhunderts KOM (2008) 412 endg.; Ratsdok. 11517/08
... " bezeichnet) spielt für die EU-Sozialagenda eine Schlüsselrolle: Sie hat dazu beigetragen dass die Mitgliedstaaten ein gemeinsames Verständnis der sozialen Herausforderungen entwickelten. Sie hat den Willen zur Zusammenarbeit und die Bereitschaft gefördert von den Verfahren der anderen Mitgliedstaaten zu lernen. Sie hat eine neue Dynamik bei der Weiterführung und Umsetzung von Reformen geschaffen. Und sie hat eine stärker wissensbasierte politische Entscheidungsfindung unterstützt, die von Offenheit, Transparenz und Partizipation gekennzeichnet ist.
1. Einleitung
2. Die soziale Dimension Europas – Zeit für Erneuerung und Neubelebung
3. Ziele der erneuerten Sozialagenda für Chancen, Zugangsmöglichkeiten und Solidarität
4. Prioritäten der erneuerten Sozialagenda für Chancen, Zugangsmöglichkeiten und Solidarität
4.1. Kinder und Jugendliche – das Europa von morgen
4.2. In Menschen investieren, mehr und bessere Arbeitsplätze schaffen, neue
4.3. Mobilität
4.4. Länger und gesünder leben
4.5. Bekämpfung der Armut und der sozialen Ausgrenzung
4.6. Diskriminierungsbekämpfung
4.7. Chancen, Zugangsmöglichkeiten und Solidarität auf globaler Ebene
5. Instrumente der erneuerten Sozialagenda für Chancen, Zugangsmöglichkeiten und Solidarität
5.1. Gemeinschaftsrecht
5.2. Sozialer Dialog
5.3. Offene Methode der Koordinierung
5.4. Vergabe von EU-Finanzmitteln
5.5. Partnerschaft, Dialog und Kommunikation
5.6. Ausrichtung aller politischen Maßnahmen der EU auf die Förderung von Chancen, Zugangsmöglichkeiten und Solidarität
6. Fazit
Drucksache 431/08
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Stellungnahme der Europäischen Kommission zu dem Beschluss des Bundesrates zur Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Jährliche Strategieplanung für 2009 KOM (2008) 72 endg.; Ratsdok. 6688/08
... Die Kommission unterbreitet stets als erste Vorschläge für Einsparungen infolge der verbesserten interinstitutionellen Zusammenarbeit. Allerdings ist nach wie vor die Bereitschaft der anderen Institutionen nötig. Darüber hinaus hat die Haushaltsbehörde erhebliche Bedenken hinsichtlich der Verlagerung von Durchführungsaufgaben auf Exekutivagenturen geäußert.
Bemerkungen der Kommission zu einer Stellungnahme des Deutschen Bundesrates KOM 2008 72 endg. – Jährliche Strategieplanung für 2009
Punkt 3 – Soziales Europa
Punkt 4 – Klimawandel
Punkt 5 – Marktbeobachtung
Punkt 6 – Regelung für KMU
Punkt 7 – Bessere Rechtsetzung
Punkt 9 – Kohäsionspolitik
Punkt 10 – Finanzdienstleistungen
Punkt 11 – Meerespolitik
Punkt 12 – Kultur- und Kreativwirtschaft
Punkt 13 - Verkehrspolitik
Punkt 15 - EURODAC
Punkt 16 - Asyl
Punkt 17 – Zuwanderung
Punkt 18 - Chemische, biologische, nukleare und radiologische Gefahren
Punkt 19 – Zivilschutz
Punkt 20 – Gesundheitswesen
Punkt 21 – Chancengleichheit
Punkt 22 – Demografie
Punkt 23 - Health Check der Gemeinsamen Agrarpolitik
Punkt 25 - Personal
Punkt 26 – Übersetzung
Punkt 27 – Agenturen
Drucksache 26/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen - Vorschlag für ein Lissabon-Programm der Gemeinschaft 2008 bis 2010 KOM (2007) 804 endg.; Ratsdok. 16752/07
... • Stärkung der Investitionsbereitschaft der KMU und Verbesserung ihres Zugangs zu Finanzierungsmitteln;
Drucksache 497/1/08
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen - Bessere Kompetenzen für das 21. Jahrhundert: Eine Agenda für die europäische Zusammenarbeit im Schulwesen KOM (2008) 425 endg.; Ratsdok. 11473/08
... 5. Der Bundesrat begrüßt ausdrücklich den von der Kommission geforderten lernergebnisorientierten Ansatz, stellt fest, dass die von der Kommission vorgeschlagenen Maßnahmen in diesem Bereich in weiten Teilen den in den Ländern in der Bundesrepublik Deutschland implementierten Reformen entsprechen, und erklärt die Bereitschaft der Länder, über die Vorstellung und den Austausch bewährter Verfahren aus diesem Bereich zu einer Vertiefung der EU-Bildungskooperation auf dem Gebiet der Schulbildung beizutragen.
Drucksache 263/08
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Empfehlung des Europäischen Parlaments vom 13. März 2008 an den Rat zur Rolle der Europäischen Union im Irak (2007/2181(INI))
... J. in der Erwägung, dass die Europäische Union in ihrer Unterstützung des Irak bei seinem Fortschritt in dem Bestreben, ein demokratischer Bundesstaat zu werden, strategischer vorgehen muss; in der Erwägung, dass nach Auffassung der Europäischen Union als grundlegende Voraussetzungen für eine tragende Rolle der Europäischen Union im Irak eine belastungsfähige Partnerschaft mit dem Volk des Irak, ein ständiger Einsatz der irakischen Regierung für Sicherheit, Versöhnung, Bereitschaft zur Zusammenarbeit, Anstrengungen zum Aufbau von Kapazitäten und Demokratie und Anstrengungen zur Bekämpfung von Korruption und zur Gewährleistung von Transparenz und Effizienz vorhanden sein müssen, damit sie wirksame Unterstützung leisten kann; in der Erwägung, dass die größten Herausforderungen beim Wiederaufbau institutioneller und gesellschaftlicher Art sind, vor allem Aufbau von Kapazitäten in Institutionen und Verwaltung und Konsolidierung der Rechtsstaatlichkeit, der Strafverfolgung und der Achtung der Menschenrechte,
Drucksache 180/08
Allgemeine Verwaltungsvorschrift der Bundesregierung
Allgemeine Verwaltungsvorschrift für die Abrechnung der Aufwendungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende durch die zugelassenen kommunalen Träger und für die Bewirtschaftung von Bundesmitteln im automatisierten Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen des Bundes (Kommunalträger-Abrechnungsverwaltungsvorschrift - KoA-VV)
... (3) Der Innere Dienst umfasst insbesondere Schreibkräfte, Botendienste, Pförtnerdienste, Fahrbereitschaft, Materialverwaltung, Druckerei und Vervielfältigung, Poststelle und Bibliothek.
Drucksache 546/1/08
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Investitionszulagengesetzes 2010 (InvZulG 2010)
... Der Bundesrat erwartet, dass die Bundesregierung mit den Ländern kurzfristig Verhandlungen aufnimmt und die Bereitschaft verdeutlicht, die Mittelausstattung der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur substanziell und nachhaltig zu verbessern. Dies kann parallel zum Abschmelzen der I-Zulage-Ost in den Jahren 2011 bis 2014 erfolgen.
1. Zum Gesetzentwurf allgemein
2. Zum Gesetzentwurf allgemein
3. Zum Gesetzentwurf allgemein
Drucksache 779/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Verpflichtungen von Marktteilnehmern, die Holz und Holzerzeugnisse in Verkehr bringen KOM (2008) 644 endg.; Ratsdok. 14482/08
... Es sei darauf hingewiesen, dass die Sorgfaltspflicht nicht nur eine moralische Verpflichtung zu umsichtigem Handeln ist, sondern eine rechtliche Verpflichtung zu einem proaktiven Verhalten. Danach müssen die Marktteilnehmer bei der Überprüfung der Legalität des Holzes und der Holzerzeugnisse, die in ihre Lieferkette gelangen, Umsicht, Urteilsvermögen und Handlungsbereitschaft an den Tag legen, um das Risiko, dass Holz und Holzerzeugnisse aus illegalem Einschlag auf dem Gemeinschaftsmarkt in Verkehr gebracht werden, weitestgehend zu begrenzen.
Drucksache 831/08
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung eines Bundesaufsichtsamtes für Flugsicherung und zur Änderung und Anpassung weiterer Vorschriften
... ist nunmehr das BAF dafür zuständig einheitliche und allgemeine Ausnahmen von der ständigen Hörbereitschaft zuzulassen, während die Flugsicherungsorganisation mit Rücksicht auf die jeweilige Verkehrssituation im Einzelfall eine Ausnahme erteilen kann.
Drucksache 333/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Initiative zur Nationalen Stadtentwicklungspolitik
... Am Projektaufruf haben sich öffentliche und private Antragssteller aus allen Bundesländern beteiligt die Projektanträge kamen aus Städten jeder Größenklasse. Darüber haben zahlreiche Kommunen in Kooperationen mit anderen Städten und Gemeinden abgestimmte Projektanträge eingereicht. Die breite und qualitative Beteiligung an dem Projektaufruf ist ein deutlicher Ausdruck für die Bereitschaft, sich für Stadt und Region zu engagieren. Insgesamt war das Interesse aus den Kommunen an Projektförderungen deutlich größer als das verfügbare Fördervolumen.
Initiative zur Nationalen Stadtentwicklungspolitik
1. Bedeutung der Städte für Deutschland:
2. Ausgangspunkt der Nationalen Stadtentwicklungspolitik:
2.1 Die Leipzig Charta zur nachhaltigen europäischen Stadt
2.2 Nationale Stadtentwicklungspolitik:
2.2.1 Strategieelement Gute Praxis
• Handlungsfeld Städtebauliche Sanierung und Entwicklung:
• Handlungsfeld Erhaltung historischer Städte:
• Handlungsfeld Sozial benachteiligte Stadtteile:
• Handlungsfeld Stadtumbau Ost:
• Handlungsfeld Stadtumbau West:
• Handlungsfeld Lebendige Innenstädte:
• Handlungsfeld Klimagerechte Stadt:
2.2.2 Projektreihe für Stadt und Urbanität
3. Ausblick: Themenschwerpunkte, Ziele und Handlungsansätze
• Bürger für ihre Stadt aktivieren - Zivilgesellschaft:
• Chancen schaffen und Zusammenhalt bewahren – soziale Stadt:
• Die Stadt von morgen bauen – Klimaschutz und globale Verantwortung:
• Städte besser gestalten – Baukultur:
• Die Zukunft der Stadt ist die Region – Regionalisierung:
1. Abstimmungsprozesse verbessern:
2. Ressortübergreifend denken und handeln:
3. Mehr Bewusstsein für städtische Chancen und Handlungsmöglichkeiten schaffen:
Drucksache 437/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Bericht der Bundesregierung über die Tätigkeit des Europarats für die Zeit vom 1. Januar bis 30. Juni 2007 sowie vom 1. Juli bis 31. Dezember 2007
... Die Kampagne des Europarats gegen den Menschenhandel wurde im Februar 2006 gestartet und endete im Dezember 2007. Ziel der Kampagne war es, bei Regierungen, Parlamentsabgeordneten, lokalen und regionalen Regierungen, Nichtregierungsorganisationen und der Zivilgesellschaft ein Problembewusstsein über Art und Ausmaß des Menschenhandels zu wecken und zu schärfen und die Bereitschaft zum Beitritt zum Übereinkommen des Europarats zur Bekämpfung des Menschenhandels zu erhöhen. Hierbei wurde vor allem auf den 11 Regionalseminaren durch den Austausch von Best-practice-Maßnahmen auf unterschiedliche, aber erfolgreiche Herangehensweisen zur Bekämpfung des Menschenhandels aufmerksam gemacht, die im Einklang mit dem Bestimmungen des Übereinkommens des Europarats zur Bekämpfung des Menschenhandels stehen. Vertreterinnen und Vertreter der Bundesregierung nahmen an mehreren Regionalseminaren mit aktiven Beiträgen und Referaten teil. Besonders hervorzuheben ist das Regionalseminar in Berlin vom 19. – 20. April 2007, das von der Konrad-Adenauer-Stiftung organisiert wurde."
Anlage 1 Bericht der Bundesregierung über die Tätigkeit des Europarats im Zeitraum vom 1. Januar bis 30. Juni 2007
I. Überblick über politische Fragen und Entwicklungen
II. Generalsekretär
III. Ministerkomitee
1. Haushalt
2. Vorsitze und Themen
IV. Parlamentarische Versammlung
V. Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte EGMR
VI. Kongress der Gemeinden und Regionen
VII. Aus den einzelnen Aufgabengebieten des Europarats
1. Menschenrechtsfragen
a Europäische Kommission gegen Rassismus und Intoleranz ECRI
b Antifolterausschuss CPT
c Expertengruppe Entwicklung der Menschenrechte DH-DEV
d Datenschutz
e Minderheitenrechte
2. Bekämpfung von Korruption
3. Rechtliche Zusammenarbeit, Strafrechtsfragen
a Europäische Kommission für die Wirksamkeit der Justiz CEPEJ
b Konsultativrat der Europäischen Richter CCJE
c Bekämpfung der Computerkriminalität
d Europäischer Ausschuss über rechtliche Zusammenarbeit CDCJ
4. Sozial- und Gesundheitspolitik
a Europäische Sozialcharta
b Gleichstellungsfragen
c Familienfragen Expertenausschuss zu Sozialpolitik für Familien und Kinder
d Europäisches Direktorat für die Qualität von Arzneimitteln – European Directorate for the Quality of Medicines & HealthCare EDQM
f Soziale Kohäsion
g Tierschutz
5. Kommunal- und Regionalpolitik
6. Jugend
7. Sport Anti-Doping sowie Sport und Gewalt
8. Bildung und Kultur
a Bildung
b Kultur
9. Medien
Statistische Angaben zum Bericht der Bundesregierung über die Tätigkeit des Europarats im Zeitraum vom 01. Januar bis 30. Juni 2007
Anlage 1
Anlage 2
Anlage 3
Anlage 4
Anlage 2 Bericht der Bundesregierung über die Tätigkeit des Europarats im Zeitraum vom 1. Juli bis 31. Dezember 2007
I. Überblick über politische Fragen und Entwicklungen
II. Generalsekretär
III. Ministerkomitee
1. Haushalt
2. Vorsitze und Themen
IV. Parlamentarische Versammlung
V. Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte EGMR
1. Jahresbilanz 2007
2. Reform
3. Rechtsprechung
VI. Kongress der Gemeinden und Regionen
VII. Aus den einzelnen Aufgabengebieten des Europarates
1. Menschenrechtsfragen
a Europäische Kommission gegen Rassismus und Intoleranz ECRI
b Antifolterausschuss CPT
c Expertengruppe Entwicklung der Menschenrechte DH-DEV
d Datenschutz
e Minderheitenrechte
2. Bekämpfung von Korruption
3. Rechtliche Zusammenarbeit, Strafrechtsfragen
a Konferenz der Justizminister
b Europäische Kommission für die Wirksamkeit der Justiz CEPEJ
c Europäischer Ausschuss für die Probleme der Kriminalität CDPC
d Ausschusses für Familienrechtsexperten des Europarats CJ-FA
e Konsultativrat der Europäischen Richter CCJE
f Menschenrechtsausbildung für Menschenrechtsexperten HELP
g Lissabon-Netzwerk Lisbon Network
h Übereinkommen zum Schutz von Kindern
4. Sozial- und Gesundheitspolitik
a Europäische Sozialcharta
b Gleichstellungsfragen
c Familienfragen
d Pompidou Gruppe
d Europäisches Direktorat für die Qualität von Arzneimitteln – European Directorate for the Quality of Medicines & HealthCare EDQM
e Biomedizin
f Soziale Kohäsion
g Tierschutz
5. Kommunal- und Regionalpolitik
6. Jugend
7. Sport Anti-Doping sowie Sport und Gewalt
8. Bildung und Kultur
a Bildung
b Kultur
9. Medien
Anlage 1 Statistische Angaben
Anlage 2 Statistische Angaben
Anlage 3 Statistische Angaben
Anlage 4 Statistische Angaben
Drucksache 549/1/08
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes
... ). In der Regel besteht hier ein großes Spektrum von Möglichkeiten, das weichere und härtere, direkt und indirekt wirkende, bürgerlichrechtliche, öffentlichrechtliche und strafrechtliche Instrumente einschließt. Auch soweit es um die Sicherung der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung und hier besonders um den Schutz vor der gezielten Herbeiführung rechtswidriger Entscheidungen durch Täuschung, Bestechung oder Bedrohung der Entscheidungsträger geht, ist dem Gesetzgeber im Allgemeinen nicht der Einsatz bestimmter einzelner Sicherungsmittel von Verfassungs wegen vorgegeben. So verbietet die Verfassung es nicht prinzipiell, auch begünstigende Verwaltungsakte, die auf diese Weise erwirkt worden sind in Geltung zu lassen. Die rechtlichen Rahmenbedingungen dürfen jedoch insgesamt jedenfalls nicht so beschaffen sein, dass sie – zumindest aus der Sicht der weniger Gewissenhaften – zu rechtswidrigem Verhalten oder zur Herstellung rechtswidriger Zustände geradezu einladen. Die Bereitschaft zu rechtmäßigem Verhalten darf nicht dadurch untergraben werden, dass statt des rechtstreuen Verhaltens der Rechtsverstoß begünstigt wird."
1. Zu Artikel 1 Nr. 0.1 - neu - § 10 Abs. 5 Satz 2 und 3 - neu - und Absatz 7 StAG
2. Zu Artikel 1 Nr. 0.2 - neu - § 12 Abs. 1 Satz 2 Nr. 6 StAG
3. Zu Artikel 1 Nr. 1 Buchstabe b § 17 Abs. 2 StAG
4. Zu Artikel 1 Nr. 2 § 35 Abs. 2 StAG
5. Zu Artikel 1 Nr. 2 § 35 Abs. 3 StAG
6. Zu Artikel 1 Nr. 2 § 35 Abs. 5 Satz 2 StAG
7. Zu Artikel 1 Nr. 3 - neu - § 42 - neu - StAG
§ 42 Strafvorschriften
Zum Gesetzentwurf allgemein
Drucksache 491/08
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 5. Juni 2008 zu dem Jahresbericht des Rates an das Europäische Parlament zu den wichtigsten Aspekten und den grundlegenden Weichenstellungen der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP), der dem Europäischen Parlament gemäß Teil G Nummer 43 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 vorgelegt wurde
... 11. begrüßt, dass die Tatsache immer stärker anerkannt wird, dass die Legitimität und Kohärenz der GASP/ESVP in hohem Maße von der zunehmenden Bereitschaft des Hohen Vertreters und seiner Dienststellen abhängt, mit dem Parlament zusammenzuarbeiten sowie von der Bereitschaft des Ratsvorsitzes, das Parlament zu beteiligen Prioritäten des Parlaments betreffend bestimmte horizontale Aspekte für das Jahr 2008
Drucksache 773/08
Vorlage der Bundesregierung
Vorschlag für eine Richtlinie des Rates über die Ermittlung und Ausweisung europäischer kritischer Infrastrukturen und die Bewertung der Notwendigkeit, ihren Schutz zu verbessern
... " an, in der konkrete Vorschläge zur Stärkung der Prävention, Abwehrbereitschaft und Reaktionsfähigkeit in Europa in Bezug auf terroristische Anschläge gegen kritische Infrastrukturen vorgebracht wurden.
Drucksache 17/08
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 22. November 2004 über das Europäische Korps und die Rechtsstellung seines Hauptquartiers zwischen der Französischen Republik, der Bundesrepublik Deutschland, dem Königreich Belgien, dem Königreich Spanien und dem Großherzogtum Luxemburg (Straßburger Vertrag)
... Im Rahmen der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik der Europäischen Union haben der Bundeskanzler der Bundesrepublik Deutschland und der Präsident der Französischen Republik im Oktober 1991 die Aufstellung des Europäischen Korps (EK) beschlossen. Am 22. Mai 1992 wurde durch den Deutsch-Französischen Verteidigungs- und Sicherheitsrat der Bericht von La Rochelle über die Aufstellung des EK angenommen, dem die belgische Regierung am 25. Juni 1993, die spanische Regierung am 1. Juli 1993 und die luxemburgische Regierung am 7. Mai 1996 beigetreten sind. Die in einem völkerrechtlichen Vertrag zu regelnden Rechtsgrundlagen sollten sich an den Prinzipien der Gleichberechtigung der beteiligten Staaten, der Gegenseitigkeit und der ausgewogenen Aufteilung der Lasten in Bezug auf das EKin seiner Gesamtheit, d. h. das Hauptquartier und die dem Korps zugeordneten Truppen, orientieren. Am 1. Oktober 1996 wurde die Einsatzbereitschaft des EK hergestellt.
Drucksache 699/08
... Die Verlässlichkeit einer bundesweit einheitlichen und damit vom Standort der jeweils ausgewählten Fortbildungsstätte unabhängigen finanziellen Absicherung der Fortbildung ist Grundlage dafür, alle Begabungsreserven bestmöglich auszuschöpfen und die erforderliche Mobilitätsbereitschaft während der beruflichen Weiterbildung zu sichern. Die Ausgestaltung als subsidiäre staatliche Sozialleistung macht eine bundeseinheitliche Gewährleistung gleicher Förderungsvoraussetzungen und Förderungskonditionen erforderlich, die mit den vorgesehenen Änderungen zur Einbeziehung von bislang nicht förderungsberechtigten Fortbildungswilligen mit Migrationshintergrund, zur Anhebung des Erhöhungsbetrages für Kinder und dessen Bezuschussung, zur pauschalen Gewährung des Kinderbetreuungszuschlags bei gleichzeitigem Verzicht auf den Kostennachweis, zur Einführung des Bestehenserlasses und der neuen Erlasskomponente bei den Existenzgründern oder Existenzgründerinnen, dem Qualitätsnachweis für Weiterbildungsträger usw., maßgeblich tangiert werden. Unterschiedliche landesrechtliche Regelungen hierzu würden zwangsläufig zu einer bildungspolitisch nicht hinnehmbaren und die Mobilität von Fortbildungswilligen verhindernden Rechtszersplitterung im Bereich der Förderung der beruflichen Weiterbildung führen, so dass eine Regelung durch den Bundesgesetzgeber erforderlich ist.
Drucksache 248/08 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Weißbuch der Kommission der Europäischen Gemeinschaften über Schadenersatzklagen wegen Verletzung des EG-Wettbewerbsrechts KOM (2008) 165 endg.; Ratsdok. 8235/08
... ) würde einen Kronzeugen immer zum bevorzugten Objekt von Schadenersatzklagen machen. Deshalb erscheint die vorgeschlagene Begrenzung auf von dem Kronzeugen bei seinen Vertragspartnern oder dessen Abnehmern unmittelbar verursachte Schäden erforderlich, aber auch ausreichend. Wegen der denkbaren Auswirkungen auf die Kooperationsbereitschaft weiterer Rechtsverletzer könnte sogar in Erwägung gezogen werden, ein solches Privileg allen erfolgreichen Kronzeugen, also auch solchen zu gewähren, denen zwar kein vollständiger Erlass, aber eine Reduzierung der Geldbuße zugestanden wurde.
Drucksache 203/08
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 21. Februar 2008 zu Belarus
... – unter Hinweis auf die Erklärung der Kommission vom 21. November 2006, in der sie die Bereitschaft der Europäischen Union zum Ausdruck gebracht hat, ihre Beziehungen zu Belarus und seiner Bevölkerung im Rahmen der Europäischen Nachbarschaftspolitik (ENP) zu erneuern,
Drucksache 589/08
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 8. Juli 2008 zur Stabilisierung Afghanistans: Herausforderungen für die Europäische Union und die internationale Gemeinschaft (2007/2208(INI))
... 12. betont, dass eine deutliche Stärkung des politischen Willens und Engagements erforderlich ist und dass damit nicht nur die Bereitschaft, ungeachtet nationaler Vorbehalte zusätzliche Truppen in die schwierigsten Gebiete zu entsenden, einhergehen muss, sondern auch sofortige und verstärkte Anstrengungen auf dem Gebiet des zivilen Wiederaufbaus, um die Erfolge zu festigen und das Vertrauen der afghanischen Bevölkerung langfristig und nachhaltig wiederherzustellen; ist insbesondere der Auffassung, dass die Operation "
Drucksache 964/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Qualitäts- und Sicherheitsstandards für zur Transplantation bestimmte menschliche Organe KOM (2008) 818 endg.; Ratsdok. 16521/08
... (3) Darüber hinaus hängt die Verfügbarkeit von Organen menschlichen Ursprungs für therapeutische Zwecke von der Bereitschaft der EU-Bürger ab, Organe zu spenden. Um die öffentliche Gesundheit zu schützen und die Krankheitsübertragung durch solche Organe zu vermeiden, sollten bei ihrer Beschaffung, Beförderung und Verwendung Vorsorgemaßnahmen getroffen werden.
Drucksache 915/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Verpflichtung der Mitgliedstaaten, Mindestvorräte an Erdöl und/oder Erdölerzeugnissen zu halten KOM (2008) 775 endg.; Ratsdok. 15910/08
... Angesichts der internationalen Dimension der Erdölmärkte wirkt sich jede Unterbrechung der Erdölversorgung auf sämtliche Mitgliedstaaten aus, unabhängig davon, ob sie in einem oder mehreren Mitgliedstaaten oder aber in einem Drittland eintritt. Ferner beeinflusst in einem Wirtschaftssystem mit dem Integrationsgrad des Binnenmarktes die Vorbereitung jedes einzelnen Mitgliedstaates auf Notfälle das Bereitschaftsniveau der Union insgesamt. Die Festlegung von Mindestanforderungen auf europäischer Ebene könnte zur Vermeidung von Problemen und zur Krisenbewältigung beitragen.
Drucksache 343/08K
Gesetzentwurf des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Strukturreform des Versorgungsausgleich s (VAStrRefG)
... in § 3a Abs. 8 Satz 2 VAHRG normiert. Die mangelnde Auskunftsbereitschaft des auskunftsverpflichteten Ehegatten wird der ausgleichsberechtigte Ehegatte gegenüber den Versorgungsträgern nachweisen müssen, beispielsweise durch eine vergebliche Mahnung.
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Überblick über das Reformkonzept
1. Der Versorgungsausgleich als unverzichtbares Institut
2. Die Schwächen des derzeitigen Ausgleichs
a Gerechtigkeitsdefizite:
b Anwendungsdefizite:
3. Die Lösung der Strukturreform
a Beseitigung der Gerechtigkeitsdefizite durch die interne Teilung von Anrechten
b Beseitigung der Anwendungsdefizite durch Strukturierung, Vereinfachung und Flexibilisierung
II. Hintergründe und Einzelaspekte der Strukturreform
1. Die vom Versorgungsausgleich zu bewältigenden Aufgaben
a Halbteilung und frühzeitige Trennung der Versorgungsschicksale
b Gestaltender Eingriff in die komplexen Vorsorgesysteme als notwendige Folge
c Berechnung des in der Ehezeit erworbenen Werts
d Vollzug des Ausgleichs
2. Der bislang geltende Versorgungsausgleich
a Saldierung und Einmalausgleich über die gesetzliche Rentenversicherung als Grundmodell
b Vergleichbarkeit aller Anrechte als Voraussetzung für eine Saldierung
c Barwert-Verordnung und fiktive Einzahlung in die gesetzliche Rentenversicherung Dynamisierung
d Der öffentlich-rechtliche Wertausgleich
e Der schuldrechtliche Ausgleich
f Das Abänderungsverfahren Totalrevision
g Fakten zum gegenwärtigen Versorgungsausgleich
3. Die Veränderungen der sozialen Sicherungssysteme und ihre Auswirkungen auf den Versorgungsausgleich
a Der Versorgungsausgleich als akzessorisches System
b Zunehmende Vielfalt der Versorgungen
c Abweichungen von prognostischen Annahmen als Normalfall
4. Die Elemente des reformierten Versorgungsausgleichs
a Der Grundsatz der internen Teilung Ausgleich bei demselben Versorgungsträger
b Die zulässigen Fälle einer externen Teilung Ausgleich bei einem anderen Versorgungsträger
c Ausnahmen von der internen oder der externen Teilung
d Keine Dynamisierung und Totalrevision mehr erforderlich
e Erweiterte Spielräume für Eheleute, Entlastung der Versorgungsträger und der Gerichte
f Strukturelle und sprachliche Neuordnung des Normenbestands
5. Bewertung anderer Reformvorschläge
a Das Modell der Kommission Strukturreform des Versorgungsausgleichs
b Das Modell Bergner
c Weitere Reformansätze
III. Verfassungsrechtliche Bewertung
1. Betroffene Grundrechtspositionen der Eheleute
2. Auswirkungen der internen Teilung auf die Grundrechtspositionen der Versorgungsträger
IV. Gleichstellungspolitische Bewertung
V. Gesetzgebungskompetenz
VI. Finanzielle Auswirkungen und Bürokratiekosten
1. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
2. Sonstige Kosten
3. Bürokratiekosten
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Teil 1
Zu Kapitel 1 Allgemeiner Teil
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu Kapitel 2 Ausgleich
Zu Abschnitt 1 Vereinbarungen über den Versorgungsausgleich
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu Abschnitt 2 Wertausgleich bei der Scheidung
Zu Unterabschnitt 1 Grundsätze des Wertausgleichs bei der Scheidung
Zu § 9
Zu Unterabschnitt 2 Interne Teilung
Zu § 10
Zu § 11
Zu § 12
Zu § 13
Zu Unterabschnitt 3 Externe Teilung
Zu § 14
Zu § 15
Zu § 16
Zu § 17
Zu Unterabschnitt 4 Ausnahmen
Zu § 18
Zu § 19
Zu Abschnitt 3 Ausgleichsansprüche nach der Scheidung
Zu Unterabschnitt 1 Schuldrechtliche Ausgleichszahlungen
Zu § 20
Zu § 21
Zu § 22
Zu Unterabschnitt 2 Abfindung
Zu § 23
Zu § 24
Zu Unterabschnitt 3 Teilhabe an der Hinterbliebenenversorgung
Zu § 25
Zu § 26
Zu Abschnitt 4 Härtefälle
Zu § 27
Zu Kapitel 3 Ergänzende Vorschriften
Zu § 28
Zu § 29
Zu § 30
Zu § 31
Zu Kapitel 4 Anpassung nach Rechtskraft
Zu § 32
Zu § 33
Zu § 34
Zu § 35
Zu § 36
Zu § 37
Zu § 38
Zu Teil 2
Zu Kapitel 1 Allgemeine Wertermittlungsvorschriften
Zu § 39
Zu § 40
Zu § 41
Zu § 42
Zu Kapitel 2 Sondervorschriften für bestimmte Versorgungsträger
Zu § 43
Zu § 44
Zu § 45
Zu § 46
Zu Kapitel 3 Korrespondierender Kapitalwert
Zu § 47
Zu Teil 3
Zu § 48
Zu § 49
Zu § 50
Zu § 51
Zu § 52
Zu § 53
Zu § 54
Zu Artikel 2
§ 217 Versorgungsausgleichssachen
§ 218 Örtliche Zuständigkeit
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu § 219
Zu § 220
Zu § 221
Zu § 222
Zu § 223
Zu § 224
Zu § 225
Zu § 226
Zu § 227
Zu § 228
Zu Nummer 6
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Artikel 4
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu § 120f
Zu § 120g
Zu § 120h
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 14
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Artikel 5
Zu § 1
Zu Absatz 1
Zu Absatz 3
Zu § 2
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu § 3
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu Artikel 6
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 5
Zu Artikel 7
Zu Artikel 8
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 5
Zu Artikel 9
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Artikel 10
Zu Nummer 1
Zu § 3
Zu § 3
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Artikel 11
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 12
Zu Artikel 13
Zu Artikel 14
Zu Artikel 15
Zu Artikel 16
Zu Artikel 17
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Artikel 18
Zu Artikel 19
Zu Artikel 20
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 21
Zu Artikel 22
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 432: Gesetz zur Strukturreform des Versorgungsausgleichs (VAStrRefG)
Drucksache 372/08
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 22. April 2008 zu Organspende und -transplantation: Maßnahmen auf EU-Ebene (2007/2210)(INI))
... P. in der Erwägung, dass das öffentliche Bewusstsein, konkrete und positive Informationen sowie Weiterbildungsangebote für und die Kommunikationsfähigkeiten von Fachkräften eine wichtige Rolle für die Erhöhung der Organspendebereitschaft spielen Qin der Erwägung, dass wirksame gesundheitspolitische Maßnahmen getroffen werden müssen, die bei chronischen Erkrankungen, die zu Organversagen führen, wie chronisches Nierenleiden, eine frühzeitige Erkennung und Behandlung ermöglichen, um die Zahl der Patienten, die Organtransplantate benötigen, in Zukunft auf ein Minimum zu senken.
Drucksache 154/08
Gesetzesantrag des Freistaates Bayern
Entwurf eines Gesetzes zur Erleichterung ausländerrechtlicher Maßnahmen bei der Bekämpfung von Jugendgewalt und Kriminalität
... " der Verrohung und Gewaltbereitschaft. Die Erfahrungen zeigen, dass in den vergangenen Jahren vor allem bei jugendlichen Intensivtätern offenbar die Hemmschwelle zur Gewaltanwendung deutlich gesunken ist. Vorfälle im Dezember und Januar 2007/2008 in verschiedenen deutschen Städten, insbesondere im ÖPNV, bei denen ausländische Jugendliche und Heranwachsende der Begehung erheblicher Gewalttaten dringend verdächtig oder bereits überführt sind, beeinflussen unabhängig von ihrem objektiven Gewicht die Wahrnehmung der Sicherheitslage und das Sicherheitsempfinden vieler Bürger in äußerst negativer Weise.
Drucksache 47/08 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen über kreative Online-Inhalte im Binnenmarkt KOM (2007) 836 endg.; Ratsdok. 5279/08
... In seinem Urteil vom 29. Januar 2008 (C-275/06) hat der EuGH festgestellt dass das Gemeinschaftsrecht es den Mitgliedstaaten zwar nicht vorschreibt aber erlaubt, eine Pflicht zur Weitergabe personenbezogener Daten im Rahmen eines zivilrechtlichen Verfahrens vorzusehen. Die Mitgliedstaaten sind verpflichtet, die Achtung des Privatlebens mit dem Eigentumsrecht und dem Recht auf wirksamen Rechtsbehelf in ein angemessenes Gleichgewicht zu bringen. Neben gesetzlichen Regelungen können dazu auch die von der Kommission angesprochenen freiwilligen Vereinbarungen zwischen Rechteinhabern, Internetprovidern und Verbrauchern sinnvoll sein wenn jede Seite den ihrer Verantwortung und ihren Möglichkeiten entsprechenden Teil zur Lösung dieses zentralen Problems beiträgt. Eine entsprechende Bereitschaft der betroffenen Kreise wäre zu begrüßen.
Zu 2.1. Verfügbarkeit kreativer Inhalte
Zu 2.2. Gebietsübergreifende Lizenzen für kreative Inhalte
Zu 2.3. Interoperabilität und Transparenz der Systeme zur Verwaltung digitaler Rechte [DRM-Systeme]
Zu 2.4. Legale Angebote und Piraterie
Drucksache 239/08 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur verbesserten Einbeziehung der selbstgenutzten Wohnimmobilie in die geförderte Altersvorsorge (Eigenheimrentengesetz - EigRentG )
... Eine höhere Verlässlichkeit der Betriebsrentenzahlungen würde im Übrigen auch die Vorsorgebereitschaft der Arbeitnehmer stärken.
Drucksache 649/08
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung einer Stiftung "Deutsches Historisches Museum "
... " anknüpft. Dargestellt werden soll auch, wie sehr der europäische Gedanke die Bereitschaft der deutschen Vertriebenen wie der Stiftung "
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Gesetz zur Errichtung einer Stiftung Deutsches Historisches Museum (DHMG)
Abschnitt 1 Stiftung Deutsches Historisches Museum
§ 1 Name, Sitz, Rechtsform und Trägerschaft der Stiftung
§ 2 Stiftungszweck
§ 3 Stiftungsvermögen
§ 4 Satzung
§ 5 Organe der Stiftung
§ 6 Kuratorium
§ 7 Präsidentin oder Präsident
§ 8 Wissenschaftlicher Beirat
§ 9 Ehrenamtliche Tätigkeit
§ 10 Aufsicht; Jahresabschluss; Wirtschaftsplan; Haushalts- und Wirtschaftsführung; Prüfung
§ 11 Berichterstattung
§ 12 Beschäftigte
§ 13 Gebühren und Auslagen
§ 14 Dienstsiegel
Abschnitt 2 Unselbständige Stiftung Stiftung Flucht, Vertreibung, Versöhnung
§ 15 Name, Sitz und Rechtsform
§ 16 Stiftungszweck
§ 17 Stiftungsvermögen
§ 18 Gremien und Leitung der unselbständigen Stiftung
§ 19 Stiftungsrat
§ 20 Wissenschaftlicher Beraterkreis
§ 21 Direktorin oder Direktor
Artikel 2 Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
B. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu Artikel 1
Zu Abschnitt 1
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu § 10
Zu § 11
Zu § 12
Zu § 13
Zu § 14
Zu Abschnitt 2
Zu § 15
Zu § 16
Zu § 17
Zu § 18
Zu § 19
Zu § 20
Zu § 21
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 599: Gesetz zur Errichtung der Stiftung Deutsches Historisches Museum (mit Errichtung der unselbständigen Stiftung Flucht, Vertreibung, Versöhnung)
Drucksache 349/08
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Vergaberechts
... " können dem Auftragnehmer auch mittelbar bestimmte Produktionsverfahren bei der Ausführung des Auftrags vorgegeben werden. Bei der Beschaffung von Gütern und Dienstleistungen kann die Berücksichtigung innovativer Verfahren oder Produkte im Stadium der Bedarfsanalyse nicht nur bessere Lösungen bringen, sondern auch ein Signal für die Innovationsbereitschaft öffentlicher Auftraggeber sein. In vielen Fällen kann es aber auch schon darauf ankommen, durch eine funktionale Leistungsbeschreibung oder die ausdrückliche Zulassung von Nebenangeboten Angebote über innovative Lösungen zu erhalten.
Drucksache 102/08 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2003/87 /EG zwecks Verbesserung und Ausweitung des EU-Systems für den Handel mit Treibhausgas -Emissionszertifikaten KOM (2008) 16 endg.; Ratsdok. 5862/08
... /EG als Teil des Klima- und Energiepakets der Kommission untermauert die Bereitschaft, konkrete Fortschritte im Klimaschutz zu erreichen und ist deshalb - aber auch wegen seiner Signalwirkung für die weiteren internationalen Klimaverhandlungen - zu begrüßen.
Drucksache 798/08
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 23. September 2008 mit Empfehlungen an die Kommission zu Hedge-Fonds und Private Equity (2007/2238(INI))
... AA. in der Erwägung, dass die Gehaltssysteme für Manager von Hedge-Fonds und Private Equity möglicherweise als ungeeignete Anreize dienen, die eine verantwortungslose Risikobereitschaft fördern,
Drucksache 928/08
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 21. Oktober 2008 zur besseren Rechtsetzung 2006 gemäß Artikel 9 des Protokolls über die Anwendung der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit (2008/2045(INI))
... 30. bekräftigt seine Bereitschaft, die Zusammenarbeit mit dem Rat und der Kommission aufrechtzuerhalten und zu stärken, um den Erwartungen der Bürger und der Unternehmen hinsichtlich der Vereinfachung des Gemeinschaftsrechts zu entsprechen, insbesondere was die Vorschläge für Schnellmaßnahmen angeht, durch die die Verwaltungslasten verringert werden sollen; betont nachdrücklich, dass in jedem Fall die Vereinfachung der Beschlussfassungsverfahren zur Verkürzung der Fristen den Anforderungen der in den Verträgen vorgesehenen Verfahren entsprechen muss;
Drucksache 89/08
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 13. Dezember 2007 zu den Schiffsunglücken in der Meerenge von Kertsch im Schwarzen Meer und zu der darauffolgenden Ölpest
... 1. bekundet sein Mitgefühl und seine Bereitschaft zur Unterstützung der Opfer dieses Unglücks;
Drucksache 307/08
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 10. April 2008 zu dem Fortschrittsbericht 2007 über Kroatien (2007/2267(INI))
... 27. begrüßt die Bereitschaft Kroatiens, seine noch ausstehenden Grenzfragen mit Montenegro zu klären, wie die von den beiden Ministerpräsidenten am 12. März 2008 erzielte Einigung bekundet; begrüßt zudem die informelle grundsätzliche Einigung, die von den Ministerpräsidenten Kroatiens und Sloweniens in der Frage des Schiedsverfahrens erzielt wurde, und ersucht beide Seiten, diese Einigung umzusetzen und das Ergebnis des Schiedsverfahrens durch einen eindeutigen Beschluss der Parlamente der beiden Länder zu bekräftigen;
Drucksache 630/08
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Zivildienstgesetz es und anderer Gesetze (Drittes Zivildienstgesetzänderungsgesetz)
... es leisten, prägt die Dienstleistenden und vermittelt ihnen wichtige soziale Schlüsselqualifikationen wie Verantwortungsbereitschaft, Kommunikations-und Teamfähigkeit. Ziel des Gesetzes ist es, diese Lernprozesse zu sichern, sie zu ergänzen und den Zivildienst insgesamt als Lerndienst zu gestalten, um die persönliche und soziale Kompetenz der Dienstleistenden nachhaltig zu stärken.
Drucksache 913/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Grünbuch der Kommission der Europäischen Gemeinschaften: Hin zu einem sicheren, nachhaltigen und wettbewerbsfähigen europäischen Energienetz KOM (2008) 782 endg.; Ratsdok. 15927/08
... Bislang wurde immer davon ausgegangen, dass sich die Energienetze selbst finanzieren würden. Ein klarer, stabiler Rechtsrahmen ist die Hauptvoraussetzung für die Bereitschaft der Privatwirtschaft zu Investitionen in Erzeugung und Übertragung/Fernleitung. Eines der wesentlichen Ziele des Energie- und Klimapakets und des dritten Energiebinnenmarktpakets5 zur Vollendung des Gas- und Strombinnenmarktes war es, diesen Rahmen zu schaffen.
Grünbuch Hin zu einem sicheren, nachhaltigen und wettbewerbsfähigen europäischen Energienetz
1. Einleitung
2. Künftige Prioritäten für die Entwicklung des europäischen Netzes
2.1. Ein neuer Schwerpunkt für die EU-Politik im Bereich der Energienetze
2.2. EU-Förderung für die Entwicklung der Energienetze
2.3. Administrative und regulatorische Hemmnisse für Energienetzvorhaben
2.3.1. Planungs- und Genehmigungsverfahren Planungs- und Genehmigungsverfahren sind wegen der unterschiedlichen lokalen und nationalen Planungsvorschriften ein häufiger Grund für Verzögerungen bei Energievorhaben.
2.3.2. Regulierungsrahmen
2.4. Entwicklung hin zu einem wirklich integrierten und flexiblen europäischen Energienetz
2.5. Festlegung neuer Prioritäten
3. Ein neuer Ansatz der Eu für den Energienetzausbau
3.1. Energiepolitische Ziele der EU
3.1.1. Förderung des Verständnisses und der Solidarität der Öffentlichkeit
3.1.2. Erreichung der 20-20-20-Ziele bis 202013
3.1.3. Innovation und neue Technologien
3.1.4. Internationale Energienetze
3.2. Ein lückenloses europäisches Energienetz
3.2.1. Ein effizienter Energiebinnenmarkt
3.2.2. Die interregionale Dimension
3.2.3. Ein neuer Planungsansatz
3.3. Die TEN-E im Dienste der Sicherheit und Solidarität
3.3.1. Überarbeitete TEN-E-Leitlinien
3.3.2. Weitere Möglichkeiten zur Verbesserung der TEN-E
3.3.3. Koordinierung zwischen den TEN-E und anderen EU-Finanzierungsinstrumenten
4. Schlussfolgerungen
Drucksache 364/08
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Stellungnahme der Europäischen Kommission zu dem Beschluss des Bundesrates zum Weißbuch der Kommission der Europäischen Gemeinschaften: Gemeinsam für die Gesundheit - ein strategischer Ansatz der Europäischen Union für 2008 - 2013 KOM (2007) 630 endg.; Ratsdok. 14689/07
... Die Zuständigkeit für den Schutz und die Verbesserung der Gesundheit der Bürger liegt vorrangig bei den Mitgliedstaaten. Als Teil dieser Zuständigkeit liegt es bei ihnen, über die Organisation und die Erbringung der Gesundheitsdienstleistungen und der medizinischen Versorgung zu entscheiden. Gleichwohl haben die fundamentalen Ziele der EU in Bezug auf den freien Verkehr von Waren und Dienstleistungen und der Zusammenarbeit in grenzübergreifenden Fragen natürlich auch Gesundheitsaspekte. Es ist unbestritten, dass es viele gesundheitsrelevante Gebiete gibt, in denen die Maßnahmen Zusammenarbeit und Koordinierung zwischen den Ländern erfordern, damit sie effektiv sind. Die Prävention größerer Gesundheitsgefahren, Pandemiebereitschaftsplanung oder die Patientenmobilität und die Freizügigkeit der Beschäftigten im Gesundheitswesen sind Bereiche, in denen die Mitgliedstaaten einzeln nicht wirkungsvoll handeln können und in denen die Zusammenarbeit auf EU-Ebene unabdingbar ist.
Drucksache 88/08
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 13. Dezember 2007 zum Abschluss des Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommens zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten und Montenegro
... 38. vertritt die Auffassung, dass der neue Verfassungstext ein Schritt in die richtige Richtung ist, der einen weiteren Beweis für die Bereitschaft Montenegros darstellt, sich vollständig in die Europäische Union zu integrieren; ist jedoch der Ansicht, dass die Vorschriften für die Ernennung und die Amtsenthebung von Richtern und Staatsanwälten im Hinblick auf eine bessere Gewährleistung einer unabhängigen Justiz verschärft werden sollten, sobald geeignete Schritte unternommen wurden, um die Rechenschaftspflicht von Richtern zu verbessern und die weit verbreitete Korruption auszumerzen, die das Ansehen der Justizbehörden beschädigt;
Drucksache 701/08
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu den Protokollen vom 9. Juli 2008 zum Nordatlantikvertrag über den Beitritt der Republik Albanien und der Republik Kroatien
... Die Beitrittsgespräche mit den beiden Staaten haben im April und Mai 2008 stattgefunden. Dabei haben die beiden Staaten ihre Bereitschaft und Fähigkeit dokumentiert, alle Pflichten, die sich aus einer NATO-Mitgliedschaft ergeben vollständig zu erfüllen. Im Rahmen der Gespräche wurden u. a. folgende Themen besprochen:
Drucksache 700/1/08
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung von Verfahren im anwaltlichen und notariellen Berufsrecht, zur Errichtung einer Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft sowie zur Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung , der Finanzgerichtsordnung und kostenrechtlicher Vorschriften
... Die Pflicht eines Rechtsanwalts, in einem Vermittlungsverfahren auf Verlangen vor dem Vorstand oder einem vom Vorstand beauftragten Mitglied der Rechtsanwaltskammer persönlich zu erscheinen (§ 56 Abs. 2 BRAO-E), ist von der Zwangsgeldbewehrung auszunehmen. Der Rechtsanwalt kann in einem Vermittlungsverfahren nicht zur Einigung gezwungen werden; eine Zwangsgeldbewehrung der Pflicht zum Erscheinen auf Verlangen erscheint kaum geeignet, die Einigungsbereitschaft zu fördern.
Drucksache 978/08
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 18. November 2008 zu der WWU@10: Zehn Jahre Wirtschafts- und Währungsunion – Errungenschaften und Herausforderungen (2008/2156(INI))
... 30. unterstreicht seine Bereitschaft, mögliche Verbesserungen beim Verfahren für die Ernennung der Mitglieder des EZB-Direktoriums vor 2010 zu sondieren; hält es für wichtig dass wissenschaftliche und/oder berufliche Erfahrung und eine Vielfalt von Hintergründen auf dem Gebiet der Wirtschafts-, Geld- und Finanzpolitik bei den Mitgliedern des Direktoriums vorhanden sind; verweist auf seine Forderungen nach einem aus neun Mitgliedern bestehenden Direktorium der EZB, das die ausschließliche Verantwortung für die Festlegung der Zinssätze trägt und mit dem das derzeit bestehende System ersetzt und die für die Zukunft beschlossene, noch komplexere Lösung vermieden wird; fordert dringend eine entsprechende Änderung des Vertrags;
Drucksache 997/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung eines europäischen Schienennetzes für einen wettbewerbsfähigen Güterverkehr KOM (2008) 852 endg.; Ratsdok. 17324/08
... (a) das Vorliegen einer Absichtserklärung der betreffenden Mitgliedstaaten, aus der ihre Bereitschaft zur Schaffung des Güterverkehrskorridors hervorgeht;
Begründung
1. Hemmnisse der Entwicklung des Schienengüterverkehrs
1.1. Aufbau eines nachhaltigen Verkehrssystems: ein vorrangiges Ziel der Gemeinschaft
1.2. Hemmnisse im Bereich des Schienenverkehrs
2. Bessere Infrastrukturleistungen für Güterverkehrsbetreiber in einem Besonderen Schienennetz
2.1. Bereits unternommene Maßnahmen
2.2. Fortbestehende Schwierigkeiten
3. Bedarf an neuen initiativen
3.1. Forderung der Akteure nach einem gemeinschaftlichen Vorgehen
3.2. Verordnung zur Schaffung eines europäischen Schienennetzes für einen wettbewerbsfähigen Güterverkehr und entsprechende Begleitmaßnahmen
4. Allgemeine Grundsätze des Verordnungsvorschlags
4.1. Festlegung und Leitung des europäischen Schienennetzes für einen wettbewerbsfähigen Güterverkehr
4.2. Investitionen
4.3. Nutzung der Güterverkehrskorridore
Vorschlag
Kapitel I Allgemeines
Artikel 1 Gegenstand und Anwendungsbereich
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Kapitel II Konzeption und Leitung des Europäischen Schienennetzes für einen Wettbewerbsfähigen Güterverkehr
Artikel 3 Auswahl der Güterverkehrskorridore
Artikel 4 Leitung der Güterverkehrskorridore
Artikel 5 Maßnahmen zur Realisierung des Güterverkehrskorridors
Artikel 6 Konsultation der Antragsteller
Kapitel III Für den Güterverkehrskorridor bestimmte Investitionen
Artikel 7 Investitionsplanung
Artikel 8 Umfangreiche Instandhaltungsarbeiten
Artikel 9 Strategisch wichtige Terminals
Kapitel IV Management des Güterverkehrskorridors
Artikel 10 Einzige Anlaufstelle für die Beantragung grenzübergreifender Fahrwegtrassen
Artikel 11 Vorrangiger Güterverkehr
Artikel 12 Zuweisung von Güterverkehrstrassen
Artikel 13 Zugelassene Antragsteller
Artikel 14 Verkehrsmanagement
Artikel 15 Informationen zu den Nutzungsbedingungen des Güterverkehrskorridors
Artikel 16 Dienstleistungsqualität im Güterverkehrskorridor
Artikel 17 Regulierungsstellen
Kapitel V Schlussbestimmungen
Artikel 18 Ausschuss
Artikel 19 Zusammenarbeit
Artikel 20 Ausnahmen
Artikel 21 Beobachtung der Umsetzung
Artikel 22 Bericht
Artikel 23 Änderung
Artikel 24 Inkrafttreten
Anhang Kriterien für die Bewertung der Vorschläge zur Schaffung von Güterverkehrskorridoren
Finanzbogen
Drucksache 715/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament und den Rat zu einem EU-Drogenaktionsplan 2009 - 2012 KOM (2008) 567 endg.; Ratsdok. 13407/08
... Betriebsbereitschaft des Systems
Drucksache 102/1/08
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2003/87 /EG zwecks Verbesserung und Ausweitung des EU-Systems für den Handel mit Treibhausgas -Emissionszertifikaten KOM (2008) 16 endg.; Ratsdok. 5862/08
... /EG als Teil des Klima- und Energiepakets der Kommission untermauert die Bereitschaft, konkrete Fortschritte im Klimaschutz zu erreichen und ist deshalb - aber auch wegen seiner Signalwirkung für die weiteren internationalen Klimaverhandlungen - zu begrüßen.
Drucksache 197/08
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 21. Februar 2008 zu dem 23. Jahresbericht der Kommission über die Kontrolle der Anwendung des Gemeinschaftsrechts (2005) (2006/2271(INI))
... 3. begrüßt die Bereitschaft der meisten zuständigen Generaldirektionen, über die Ressourcen, die für Verstöße in ihrem jeweiligen Zuständigkeitsbereich bereitgestellt werden sowie über den Stand der einschlägigen Verfahren Auskunft zu geben; stellt fest dass jede Generaldirektion im Umgang mit der Anwendung des Gemeinschaftsrechts und der Zuweisung von Ressourcen ihre eigene Methode hat und dass es keinen genauen Überblick und keine allgemeine öffentliche Bewertung der Funktionsweise dieser unterschiedlichen Methoden gibt;
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Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
einschließlich des zugehörigen EU -Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.
Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009 , des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.