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0193/07B
0331/07
0589/07B
0211/07
0544/8/07
0008/07
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0005/07
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0484/07
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0554/07
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0295/07
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0624/06
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0352/1/05
0431/05
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0583/05
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0605/05
0424/05
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0213/05B
0252/05
0680/05
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0276/05B
0294/05
0668/05
0444/05
0778/05B
0354/1/05
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0285/05
0263/05
0313/05
0286/1/05
0397/05
0078/05
0693/05
0400/05
0082/1/05
0657/05
0004/1/05
0795/05
0312/05
0932/05
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0140/05
0778/05
0321/1/05
0288/05
0202/05
0733/05
0004/05
0022/05
0364/05
0236/05
0820/05B
0851/05
0784/05
0783/05
0084/05
0477/05
0523/05
0286/05B
0148/05
0401/05
0354/05B
0490/05
0428/05
0339/1/05
0875/05
0678/05B
0615/2/05
0873/05
0725/05
0318/05
0400/1/05
0380/05B
0086/05
0323/05
0588/05
0354/05
0723/05
0569/05B
0276/05
0449/05
0766/05
0132/1/05
0429/05
0678/05
0322/05B
0615/05
0894/05
0615/05B
0284/1/05
0569/1/05
0820/05
0339/05B
0705/05
0312/1/05
0817/05
0321/05B
0683/05
0726/05
0132/05B
0631/05
0092/05
0924/05
0336/05
0097/05
0575/05
0674/05
0321/05
0622/05
0082/05B
0012/05
0369/05
0323/1/05
0694/05
0669/05
0873/05B
0574/05
0330/05
0934/05
0237/05
0846/05
0672/05
0733/05B
0594/05B
0275/05
0322/1/05
0943/05
0320/05
0820/1/05
0238/04B
0870/1/04
0917/04B
0802/1/04
0846/04B
0769/04
0983/2/04
0712/04B
0712/04
0846/1/04
0959/04
0803/04
0176/04
0683/3/04
0678/04
0242/04B
0547/04B
0737/04
0850/1/04
0834/04
0846/2/04
0802/04B
0622/04
0808/1/04
0850/04B
0737/1/04
0782/04
0544/04B
0892/04
0012/04
0280/04
0586/04
0408/04
0930/04
0232/04
0917/3/04
0983/04B
0979/04
1012/04
0504/04B
0238/04
0105/04B
0450/04
0722/04
0894/04
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0458/04B
0380/04
0870/04B
0105/04
0507/04B
0917/1/04
0438/1/04
0889/1/04
0889/04B
0455/04B
0981/04
0441/04
0959/04B
0667/04
0818/04
0300/03B
0663/03
0649/03
0715/03
0954/03B
Drucksache 315/08

... In der Vergangenheit waren nicht aktivierungsfähige Aufwandstatbestände durch den Bund nicht finanzierungsfähig und mussten daher von den Eisenbahninfrastrukturunternehmen des Bundes getragen werden. Hierzu gehören z.B. bei Ausbaumaßnahmen die Kosten für erforderliche Abriss- und Entsorgungsmaßnahmen. Nunmehr soll, ähnlich wie nach anderen Fördergesetzen (z.B. GVFG), eine umfassende Projektförderung stattfinden, bei der gleichwohl der investive Charakter der Förderung im Vordergrund steht. Die vorgesehene Ausweitung der Förderung entspricht dem Interesse des Bundes an der Realisierung von Bedarfsplanvorhaben. Da bislang vielfach bei Vorhaben des Bedarfsplans selbst ein sehr geringer Eigenanteil der Eisenbahninfrastrukturunternehmen des Bundes eine Bereitschaft zur Realisierung der Vorhaben des Bedarfsplans verhindert hat, müssen diese nach der neuen Regelung keinen Eigenanteil mehr erbringen. Etwas anderes gilt nach Satz 2 dann, wenn der Ausbau eines Schienenweges auf Antrag eines Eisenbahninfrastrukturunternehmens des Bundes in den Bedarfsplan aufgenommen wurde und diese Maßnahme im wirtschaftlichen Interesse dieses Unternehmens liegt. In diesem Falle kann in der Finanzierungsvereinbarung nach § 20 eine Kostenbeteiligung des Eisenbahninfrastrukturunternehmens des Bundes vorgesehen werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 315/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

3 Bund

Länder und Gemeinden

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Artikel 1
Bundesschienenwegegesetz

a Unternehmen

b Bürgerinnen und Bürger

c Verwaltung

Artikel 2
Gesetz zur Sicherstellung des Schienenpersonenfernverkehrs

a Unternehmen

b Bürgerinnen und Bürger

c Verwaltung

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Gesetz über die Erhaltung und den Ausbau der Schienenwege der Eisenbahnen des Bundes (Bundesschienenwegegesetz - BSEAG)

Abschnitt 1
Allgemeiner Teil

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Begriffsbestimmungen

Abschnitt 2
Erhaltung der Schienenwege

Teil 1
Grundregeln der Erhaltung der Schienenwege

§ 3
Verpflichtung zur Erhaltung der Schienenwege

Teil 2
Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung

§ 4
Die Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung

§ 5
Geltungsdauer von Leistungs- und Finanzierungsvereinbarungen

§ 5a
Option zur Übertragung von regionaler Infrastruktur auf Dritte

Teil 3
Kontrolle der Erhaltung der Schienenwege

§ 6
Der Infrastrukturzustands- und -entwicklungsbericht

§ 7
Befugnisse des Bundes

§ 7a
Gewährleistung der Kapazität und der Zugangsrechte

Teil 4
Pflichtverletzungen der Eisenbahninfrastrukturunternehmen des Bundes

§ 8
Pflichtverletzungen durch Nichteinhaltung der Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung

§ 9
Verletzungen sonstiger Pflichten

§ 10
Wiederholte Pflichtverletzungen

§ 11
Schadensersatz

Abschnitt 3
Ausbau von Schienenwegen

§ 12
Ausbau der Schienenwege

§ 13
Bedarfsplan, Einzelmaßnahmen

§ 14
Gegenstand des Bedarfsplans

§ 15
Überprüfung des Bedarfs

§ 16
Planungszeitraum

§ 17
Unvorhergesehener Bedarf

§ 18
Berichtspflicht

§ 19
Finanzierung

§ 20
Finanzierungsvereinbarung und Baudurchführung

§ 21
Nahverkehr

§ 22
Rückzahlung von Mitteln des Bundes

Abschnitt 4
Schlussbestimmungen

§ 23
Übergangsregelungen

Anlage
(zu § 12 Abs. 1) Bedarfsplan für die Bundesschienenwege

Artikel 2
Gesetz zur Gewährleistung des Schienenpersonenfernverkehrs (Bundesschienen-Personenfernverkehrsgesetz - BSPFVG)

§ 1
Gewährleistungsauftrag

§ 2
Gegenstand der Gewährleistung

§ 3
Mindestumfang des Schienenpersonenfernverkehrs

§ 4
Schienenpersonenfernverkehrsplan und –bericht

§ 5
Verkehrsdurchführungsverträge

§ 6
Übergangsregelung

Artikel 3
Aufhebung des Bundesschienenwegeausbaugesetzes

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

Allgemeiner Teil

1. Allgemeines

2. Wesentliche Regelungsbereich des Gesetzes

a Erhaltung und Ausbau der Schienenwege der Eisenbahnen des Bundes

b Die Sicherstellung des Fernverkehrs

3. Gesetzgebungskompetenz

4. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

5 Bund

Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

5 Vollzugsaufwand

Länder und Gemeinden

5. Sonstige Kosten

6. Bürokratiekosten

a Unternehmen:

b Bürgerinnen und Bürger

c Verwaltung

Zu den einzelnen Vorschriften

Artikel 1
Gesetz über die Erhaltung und den Ausbau der Schienenwege der Eisenbahnen des Bundes (Bundesschienenwegegesetz - BSEAG)

3 Allgemeines

Zu den einzelnen Bestimmungen

§ 1

§ 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

§ 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

§ 4
Allgemeines

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

§ 5

§ 5a

§ 6

Zu Absatz 1

Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

§ 7

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

§ 7a

§§ 8 bis 11

4 Allgemeines

§ 8

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

§ 9

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

§ 10

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

§ 11

§ 12

§ 13

§ 14

§ 15

§ 16

§ 17

§ 18

§ 19

§ 20

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

§ 21

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

§ 22

§ 23

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Artikel 2
Gesetz zur Gewährleistung des Schienenpersonenfernverkehrs (Bundesschienen-Personenfernverkehrsgesetz - BSPFVG)

3 Allgemeines

Zu den einzelnen Bestimmungen

§ 1
:

§ 2
:

§ 3
:

§ 4
:

§ 5
:

§ 6
:

Artikel 3
Aufhebung des Bundeschienenwegeausbaugesetzes

Artikel 4
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 477/08

... – unter Hinweis auf die Erklärung der Kommission vom 21.November 2006, in der sie die Bereitschaft der Europäischen Union zum Ausdruck gebracht hat, ihre Beziehungen zu Belarus und dessen Bevölkerung im Rahmen der Europäischen Nachbarschaftspolitik (ENP) zu erneuern,



Drucksache 39/1/08

... Etwa beim Einsatz des Fahrzeugs zu Drogengeschäften kann die Entziehung der Fahrerlaubnis seither nur noch angeordnet werden, wenn sich aus der Tat hinreichende Anhaltspunkte für die Bereitschaft des Täters ergeben, dass er die Sicherheit des Straßenverkehrs seinen kriminellen Zielen unterordnen werde. Nach Auffassung des Entwurfs müssen jedoch bei sämtlichen Missbräuchen des Kraftfahrzeugs im Zusammenhang mit der Begehung von Straftaten effektive Sanktionen verhängt werden können, die gerade die Berechtigung des Täters zum Führen von Kraftfahrzeugen betreffen. Dem trägt der Ausbau des Fahrverbots Rechnung."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 39/1/08




1. Zum Vorblatt Abschnitt A und B und zur Allgemeinen Begründung Ziffer I und II

2. Zu Artikel 1 Nr. 3 Buchstabe b § 44 Abs. 1 StGB

3. Zu Artikel 1 Nr. 4 Buchstabe a § 51 Abs. 1 Satz 1 StGB

4. Zu Artikel 1 Nr. 4 Buchstabe c § 51 Abs. 5 StGB

5. Zu Artikel 3 § 15a - neu - JGG

Artikel 3
Änderung des Jugendgerichtsgesetzes

§ 15a
Fahrverbot


 
 
 


Drucksache 392/08

... 13. weist darauf hin, dass das Parlament – um sein Recht auf Kontrolle auf der Grundlage angemessener Informationen wahrzunehmen – sämtliche Hintergrunddokumente erhalten muss, in denen erläutert wird, warum die Kommission bestimmte Maßnahmen vorschlägt begrüßt die Bereitschaft der Kommission, das Parlament zu unterstützen, um eine umfassende Zusammenarbeit bei der Behandlung spezifischer Durchführungsmaßnahmen zu gewährleisten, und fordert die Kommission deshalb auf, dem Parlament auf Antrag jedes Hintergrunddokument zu unterbreiten, das sich auf den Entwurf einer Durchführungsmaßnahme bezieht;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 392/08




Anlage

Unterrichtung des Europäischen Parlaments

Vertrauliche Dokumente

Entschließung

Regelungsverfahren mit Kontrolle

2 Finanzdienstleistungen

Zeitplan der parlamentarischen Arbeiten

Zusammenarbeit zwischen dem Europäischen Parlament und der Kommission

Frühere Vereinbarungen


 
 
 


Drucksache 352/08

... ", der für die Bestimmung der Verrechnungspreise im Zusammenhang mit Funktionsverlagerungen von besonderer Bedeutung ist. Für die Wertbestimmung des Transferpakets ist es regelmäßig erforderlich, das Gewinnpotenzial sowohl des verlagernden Unternehmens (wesentliches Element für den Mindestpreis im Einigungsbereich) als auch das Gewinnpotenzial des übernehmenden Unternehmens (wesentliches Element für den Höchstpreis im Einigungsbereich) jeweils aus ihren Gewinnerwartungen, bezogen auf die verlagerte Funktion, abzuleiten. Auszugehen ist von dem zu erwartenden Reingewinn nach Steuern, denn auch voneinander unabhängige Dritte würden ihre Zahlungsbereitschaft für das Transferpaket von dem zu erwartenden Nettoergebnis aus der Übernahme der Funktion abhängig machen.



Drucksache 502/08

... Die Gesamtbewertung der OKM Soziales durch die Mitgliedstaaten und Akteure ist weitgehend positiv. Sie ist als ein Instrument zur Förderung des Fortschritts im sozialen Bereich und als ein innovatives Werkzeug des Europäischen Regierens anerkannt2. Sie hat die Reform vorangebracht, den Willen zur Zusammenarbeit und die Bereitschaft gefördert, bei der Suche nach den besten Lösungen zur Verwirklichung des sozialen Fortschritts voneinander zu lernen, ohne die Verpflichtung, einen "

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 502/08




1. Einleitung

2. Entwicklung und wichtigste Errungenschaften der OKM Soziales

3. Erforderliche stärkung der OKM Soziales

3.1. Mehr politisches Engagement und Außenwirkung

Die Lissabon-Strategie als Muster

5 Zielvorgaben

Empfehlungen der Kommission

Bessere Berichterstattung, Kommunikation und Verbreitung

3.2. Verstärkung der positiven Wechselwirkung mit anderen EU-Politiken

5 Mainstreaming

Horizontale Koordinierung

3.3. Verbesserung der Analyseinstrumente

3.4. Bessere Akzeptanz durch gegenseitige Überprüfung Peer Review , Voneinanderlernen und Einbeziehung aller relevanten Akteure

Gegenseitige Überprüfung Peer Reviews

Neue Instrumente für das Voneinanderlernen

Einbeziehung aller relevanten Akteure

4. Zusammenfassung und Fazit

Anhang 1
Ziele der OKM für Sozialschutz und soziale Eingliederung

Anhang 2
Übergreifende Indikatoren für das Monitoring der OKM Soziales


 
 
 


Drucksache 602/08

... Der dem alten Führerschein der Klasse 3 entsprechende neue Führerschein der Klasse B berechtigt nur noch zum Fahren von Kraftfahrzeugen bis zu 3,5 Tonnen statt bisher 7,5 Tonnen. Der neue Führerschein der Klasse C1 deckt Kraftfahrzeuge zwischen 3,5 und 7,5 Tonnen ab. Für Kraftfahrzeuge mit höherem Gewicht als 7,5 Tonnen ist der Führerschein der Klasse C erforderlich. Diese neue Klasseneinteilung stellt insbesondere die Freiwilligen Feuerwehren, die Rettungsdienste sowie die technischen Hilfsdienste vor große Probleme, weil die im Fuhrpark vorhandenen Kraftfahrzeuge auf Grund technischer Neuerungen ganz überwiegend ein zulässiges Gesamtgewicht von über 3,5 Tonnen haben. So verfügt beispielsweise ein Großteil der neu beschafften Tragkraftspritzenfahrzeuge der Feuerwehr auf Grund der technischen Entwicklung über eine tatsächliche Fahrzeugmasse von rund 3.800 kg. Deshalb wurde die DIN-Norm für Tragkraftspritzenfahrzeuge aktualisiert und die zulässige Gesamtmasse für diese Fahrzeuge auf 4,0 Tonnen erhöht. Vergleichbares gilt auch für Fahrzeuge des Rettungsdienstes und des Katastrophenschutzes. Die jüngeren Mitglieder der zahlreichen ehrenamtlichen Kräfte verfügen in der Regel nur noch über den Führerschein der Klasse B, der jedoch nicht berechtigt, diese Kraftfahrzeuge zu führen. Dies hat grundsätzliche Auswirkungen auf die Einsatzbereitschaft bei den Freiwilligen Feuerwehren, den technischen Hilfsdiensten, den Rettungsdiensten und dem Katastrophenschutz.



Drucksache 480/08

... Dies ist jedoch mindestens zweifelhaft, da finanzielle Leistungen an Sozialhilfeempfänger im Regelfall für Zwecke verwendet werden dürften, denen auch die Sozialhilfe dient (Sicherung des Lebensunterhalts). Die bestehenden gesetzlichen Privilegierungen haben immer einen sehr engen Anwendungsbereich. Sofern Länder und Kommunen für ihren Bereich finanziell wirksame Maßnahmen ergreifen möchten, die generell die Bereitschaft zur Familiengründung fördern sollen, entsteht im Regelfall das Problem, dass derartige Leistungen Transferleistungsempfängern nicht zugute kommen. Dies erscheint unter sozialpolitischen Gesichtspunkten wenig sinnvoll, weil staatliches Interesse an der Familienförderung unabhängig von Einkommensverhältnissen besteht. Zudem stellt sich in der politischen Diskussion auch immer wieder die Gerechtigkeitsfrage, die unter Umständen dahingehend beantwortet wird, dass besondere familienpolitische Leistungen allen Bürgern unterschiedslos gewährt werden sollen, andernfalls insbesondere Länder und Kommunen von der Einführung solcher Maßnahmen absehen könnten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 480/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen der öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 2
Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

Allgemeiner Teil

Besonderer Teil

Zu Artikel 1 Nummer 1

Zu Artikel 1 Nummer 2

Zu Artikel 2 Nummer 1

Zu Artikel 2 Nummer 2

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 817/08

... – unter Hinweis auf die Erklärung der Kommission vom 21. November 2006, in der sie die Bereitschaft der Europäischen Union zum Ausdruck gebracht hat, ihre Beziehungen zu Belarus und seiner Bevölkerung im Rahmen der Europäischen Nachbarschaftspolitik (ENP) zu erneuern,



Drucksache 756/08 (Beschluss)

... 3. die Gewährleistung der jederzeitigen Einsatzbereitschaft der Medizinischen Task Forces und der Analytischen Task Forces für ihre jeweiligen Aufgabenbereiche.



Drucksache 356/08

... Kenntnis der Bauweise, Instandsetzung, Reparatur und Ausrüstung schneller Bereitschaftsboote.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 356/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Siebte Verordnung

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

I. Allgemeines

II. Erläuterungen zu den Einzelbestimmungen

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Entschließung

Anlage
Änderungen zu dem Internationalen Übereinkommen von 1978 über Normen für die Ausbildung, die Erteilung von Befähigungszeugnissen und den Wachdienst von Seeleuten in der jeweils geltenden Fassung

Kapitel I
Allgemeine Bestimmungen

Regel I/1 Begriffsbestimmungen und Klarstellungen

Kapitel VI
Aufgaben im Zusammenhang mit Notfällen, beruflicher Sicherheit, medizinischer Fürsorge und dem Überleben

Regel VI/5 Verbindliche Mindestanforderungen für die Ausstellung von Befähigungsnachweisen an Beauftragte für die Gefahrenabwehr auf dem Schiff

Entschließung

Anlage
Änderungen des Codes für die Ausbildung, die Erteilung von Befähigungszeugnissen und den Wachdienst von Seeleuten (STCW-Code)

Teil
A Verbindliche Normen bezüglich der Bestimmungen der Anlage des STCW-Übereinkommens

Abschnitt
A-VI/5 Mindestanforderungen für die Ausstellung von Befähigungsnachweisen an Beauftragte für die Gefahrenabwehr auf dem Schiff

5 Befähigungsnorm

5 Übergangsbestimmungen

Tabelle

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 493: Entwurf einer Siebten Verordnung über die Inkraftsetzung der Änderungen der Anlage des Internationalen Übereinkommens von 1978 über Normen für die Ausbildung, die Erteilung von Befähigungszeugnissen und den Wachdienst von Seeleuten


 
 
 


Drucksache 870/08

... Tragfähige und großmaßstäbliche Telemedizin-Programme sind nur dann denkbar, wenn die Kosten dieser Dienste zurückerstattet werden. Die Bereitschaft der Gesundheitsbehörden, die Kosten für bestimmte Arten von Diensten, insbesondere für das Telemonitoring, zurückzuerstatten hängt sehr stark von den Ergebnissen der Studien zur Wirksamkeit und Kosteneffizienz ab.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 870/08




Mitteilung

1. Einleitung

2. Telemedizin – Begriffsbestimmung und Beispiele

2.1. Telemonitoring: eine riesige Chance für die Behandlung chronischer Krankheiten

2.2. Teleradiologie: ein Weg für den optimalen Einsatz knapper Ressourcen

3. Telemedizin – Wie sie Wirklichkeit werden kann

3.1. Schaffung von Vertrauen in die Dienste der Telemedizin und Aufbau von

3.2. Schaffung von Rechtsklarheit

Option darstellen könnte, behindert die fehlende Rechtsklarheit ihren breiteren Einsatz - so der bei der Konsultation der interessierten Kreise häufig erhobene Einwand.

3.3. Klärung technischer Fragen und Erleichterung der Marktentwicklung

4. Schlussfolgerungen

Anhang
Für die kommenden Jahre stehen Maßnahmen auf drei Ebenen an:

Maßnahmen der Mitgliedstaaten

Von der EU geförderte Maßnahmen der Mitgliedstaaten

Von der Kommission durchzuführenden Maßnahmen


 
 
 


Drucksache 304/08

... Das herkömmliche Verfahren der eidesstattlichen Versicherung kann auch deshalb nicht zufrieden stellen, weil es die Informationsmöglichkeiten des Gläubigers auf Eigenangaben des Schuldners beschränkt. Dieser muss zwar Auskunft über sein Vermögen geben und diese eidesstattlich bekräftigen; das Gesetz sieht insoweit auch Zwangsmittel vor. Die praktische Erfahrung zeigt allerdings, dass auf die Richtigkeit und Vollständigkeit derartiger Selbstauskünfte gleichwohl wenig Verlass ist. Andere seriöse zuverlässige und ergiebige Erkenntnisquellen stellt das geltende Recht dem privaten Gläubiger nicht zur Verfügung, was dessen Rechtsdurchsetzungschancen von vornherein schmälert und im übrigen die Bereitschaft des Schuldners zu wahrheitsgemäßen Eigenangaben nicht fördert.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 304/08




A. Problem

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten

Gesetzesantrag

Artikel 1
Änderung der Zivilprozessordnung

§ 754
Vollstreckungsauftrag und vollstreckbare Ausfertigung

§ 755
Ermittlung des Aufenthaltsorts des Schuldners

Titel 1
Allgemeine Vorschriften

§ 802a
Grundsätze der Vollstreckung; Regelbefugnisse des Gerichtsvollziehers

§ 802b
Gütliche Erledigung; Vollstreckungsaufschub bei Stundung

§ 802c
Vermögensauskunft des Schuldners

§ 802d
Erneute Vermögensauskunft

§ 802e
Zuständigkeit

§ 802f
Verfahren zur Abnahme der Vermögensauskunft

§ 802g
Erzwingungshaft

§ 802h
Unzulässigkeit der Haftvollstreckung

§ 802i
Vermögensauskunft des verhafteten Schuldners

§ 802j
Dauer der Haft; erneute Haft

§ 802k
Zentrale Verwaltung der Vermögensverzeichnisse

§ 802l
Auskunftsrechte des Gerichtsvollziehers

§ 807
Abnahme der Vermögensauskunft nach Pfändungsversuch

Titel 6
Schuldnerverzeichnis

§ 882b
Inhalt des Schuldnerverzeichnisses

§ 882c
Eintragungsanordnung

§ 882d
Vollziehung der Eintragungsanordnung

§ 882e
Löschung

§ 882f
Einsicht in das Schuldnerverzeichnis

§ 882g
Erteilung von Abdrucken

§ 882h
Zuständigkeit; Ausgestaltung des Schuldnerverzeichnisses

Artikel 2
Änderung der Abgabenordnung

§ 284
Vermögensauskunft des Vollstreckungsschuldners

Artikel 3
Änderung kostenrechtlicher Vorschriften

§ 22a
Entschädigung von Auskunftsstellen

Artikel 4
Änderung anderer Rechtsvorschriften

Artikel 5
Übergangsbestimmungen

§ 35

Artikel 6
Inkrafttreten

Begründung

I. Allgemeines

1. Ausgangslage

2. Zielsetzung des Gesetzentwurfs

3. Die wesentlichen Änderungen im Überblick

a Informationsbeschaffung des Gläubigers bei Vollstreckungsbeginn

b Modernisierung des Verfahrens zur Abnahme der Vermögensauskunft

c Neukonzeption des Schuldnerverzeichnisses

d Allgemeines Vollstreckungsrecht

e Verwaltungsvollstreckung

4. Auswirkungen des Gesetzentwurfs

a Auswirkungen auf die Haushalte des Bundes und der Länder

b Auswirkungen auf die Wirtschaft und das allgemeine Preisniveau

5. Gesetzgebungskompetenz

6. Zustimmungsbedürftigkeit

II. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu § 802a

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 802b

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 802c

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 802d

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 802e

Zu § 802f

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu § 802g

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 802h

Zu § 802i

Zu § 802j

Zu § 802k

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 802l

Zu Absatz 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Absatz 2

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu § 882b

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 882c

Zu Absatz 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Absatz 2

Zu § 882d

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 882e

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 882f

Zu § 882g

Zu § 882h

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Absatz 9

Zu Absatz 10

Zu den Nummer n

Zu Artikel 3

Zu Absatz 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Absatz 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Buchstabe g

Zu Buchstabe h

Zu Buchstabe i

Zu Buchstabe j

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Absatz 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Absatz 9

Zu Absatz 10

Zu Absatz 11

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Absatz 12

Zu Absatz 13

Zu Absatz 14

Zu Absatz 15

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6


 
 
 


Drucksache 239/1/08

... Eine höhere Verlässlichkeit der Betriebsrentenzahlungen würde im Übrigen auch die Vorsorgebereitschaft der Arbeitnehmer stärken.



Drucksache 602/08 (Beschluss)

... Der dem alten Führerschein der Klasse 3 entsprechende neue Führerschein der Klasse B berechtigt nur noch zum Fahren von Kraftfahrzeugen bis zu 3,5 Tonnen statt - wie bisher - 7,5 Tonnen. Der neue Führerschein der Klasse C1 deckt Kraftfahrzeuge zwischen 3,5 und 7,5 Tonnen ab. Für Kraftfahrzeuge mit höherem Gewicht als 7,5 Tonnen ist der Führerschein der Klasse C erforderlich. Diese neue Klasseneinteilung stellt insbesondere die Freiwilligen Feuerwehren, die Rettungsdienste sowie die technischen Hilfsdienste vor große Probleme, weil die im Fuhrpark vorhandenen Kraftfahrzeuge auf Grund technischer Neuerungen ganz überwiegend ein zulässiges Gesamtgewicht von über 3,5 Tonnen haben. So verfügt beispielsweise ein Großteil der neu beschafften Tragkraftspritzenfahrzeuge der Feuerwehr auf Grund der technischen Entwicklung über eine tatsächliche Fahrzeugmasse von rund 3800 kg. Deshalb wurde die DIN-Norm für Tragkraftspritzenfahrzeuge aktualisiert und die zulässige Gesamtmasse für diese Fahrzeuge auf 4,0 Tonnen erhöht. Vergleichbares gilt auch für Fahrzeuge des Rettungsdienstes und des Katastrophenschutzes. Die jüngeren Mitglieder der zahlreichen ehrenamtlichen Kräfte verfügen in der Regel nur noch über den Führerschein der Klasse B, der jedoch nicht berechtigt, diese Kraftfahrzeuge zu führen. Dies hat grundsätzliche Auswirkungen auf die Einsatzbereitschaft bei den Freiwilligen Feuerwehren, den technischen Hilfsdiensten, den Rettungsdiensten und dem Katastrophenschutz.



Drucksache 973/08 (Beschluss)

... Der Bundesrat begrüßt daher die grundsätzliche Bereitschaft der Bundesregierung, sich für diese Forderung einzusetzen und erwartet eine schnellstmögliche Vorlage der entsprechenden Gesetzesänderungen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 973/08 (Beschluss)




1. Zu Abschnitt II. Buchstabe C.

2. Zu Abschnitt II. Buchstabe E.

3. Zu Abschnitt IV. Buchstabe B.


 
 
 


Drucksache 498/08

... " bezeichnet) spielt für die EU-Sozialagenda eine Schlüsselrolle: Sie hat dazu beigetragen dass die Mitgliedstaaten ein gemeinsames Verständnis der sozialen Herausforderungen entwickelten. Sie hat den Willen zur Zusammenarbeit und die Bereitschaft gefördert von den Verfahren der anderen Mitgliedstaaten zu lernen. Sie hat eine neue Dynamik bei der Weiterführung und Umsetzung von Reformen geschaffen. Und sie hat eine stärker wissensbasierte politische Entscheidungsfindung unterstützt, die von Offenheit, Transparenz und Partizipation gekennzeichnet ist.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 498/08




1. Einleitung

2. Die soziale Dimension Europas – Zeit für Erneuerung und Neubelebung

3. Ziele der erneuerten Sozialagenda für Chancen, Zugangsmöglichkeiten und Solidarität

4. Prioritäten der erneuerten Sozialagenda für Chancen, Zugangsmöglichkeiten und Solidarität

4.1. Kinder und Jugendliche – das Europa von morgen

4.2. In Menschen investieren, mehr und bessere Arbeitsplätze schaffen, neue

4.3. Mobilität

4.4. Länger und gesünder leben

4.5. Bekämpfung der Armut und der sozialen Ausgrenzung

4.6. Diskriminierungsbekämpfung

4.7. Chancen, Zugangsmöglichkeiten und Solidarität auf globaler Ebene

5. Instrumente der erneuerten Sozialagenda für Chancen, Zugangsmöglichkeiten und Solidarität

5.1. Gemeinschaftsrecht

5.2. Sozialer Dialog

5.3. Offene Methode der Koordinierung

5.4. Vergabe von EU-Finanzmitteln

5.5. Partnerschaft, Dialog und Kommunikation

5.6. Ausrichtung aller politischen Maßnahmen der EU auf die Förderung von Chancen, Zugangsmöglichkeiten und Solidarität

6. Fazit


 
 
 


Drucksache 431/08

... Die Kommission unterbreitet stets als erste Vorschläge für Einsparungen infolge der verbesserten interinstitutionellen Zusammenarbeit. Allerdings ist nach wie vor die Bereitschaft der anderen Institutionen nötig. Darüber hinaus hat die Haushaltsbehörde erhebliche Bedenken hinsichtlich der Verlagerung von Durchführungsaufgaben auf Exekutivagenturen geäußert.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 431/08




Bemerkungen der Kommission zu einer Stellungnahme des Deutschen Bundesrates KOM 2008 72 endg. – Jährliche Strategieplanung für 2009

Punkt 3 – Soziales Europa

Punkt 4 – Klimawandel

Punkt 5 – Marktbeobachtung

Punkt 6 – Regelung für KMU

Punkt 7 – Bessere Rechtsetzung

Punkt 9 – Kohäsionspolitik

Punkt 10 – Finanzdienstleistungen

Punkt 11 – Meerespolitik

Punkt 12 – Kultur- und Kreativwirtschaft

Punkt 13 - Verkehrspolitik

Punkt 15 - EURODAC

Punkt 16 - Asyl

Punkt 17 – Zuwanderung

Punkt 18 - Chemische, biologische, nukleare und radiologische Gefahren

Punkt 19 – Zivilschutz

Punkt 20 – Gesundheitswesen

Punkt 21 – Chancengleichheit

Punkt 22 – Demografie

Punkt 23 - Health Check der Gemeinsamen Agrarpolitik

Punkt 25 - Personal

Punkt 26 – Übersetzung

Punkt 27 – Agenturen


 
 
 


Drucksache 26/08

... • Stärkung der Investitionsbereitschaft der KMU und Verbesserung ihres Zugangs zu Finanzierungsmitteln;



Drucksache 497/1/08

... 5. Der Bundesrat begrüßt ausdrücklich den von der Kommission geforderten lernergebnisorientierten Ansatz, stellt fest, dass die von der Kommission vorgeschlagenen Maßnahmen in diesem Bereich in weiten Teilen den in den Ländern in der Bundesrepublik Deutschland implementierten Reformen entsprechen, und erklärt die Bereitschaft der Länder, über die Vorstellung und den Austausch bewährter Verfahren aus diesem Bereich zu einer Vertiefung der EU-Bildungskooperation auf dem Gebiet der Schulbildung beizutragen.



Drucksache 263/08

... J. in der Erwägung, dass die Europäische Union in ihrer Unterstützung des Irak bei seinem Fortschritt in dem Bestreben, ein demokratischer Bundesstaat zu werden, strategischer vorgehen muss; in der Erwägung, dass nach Auffassung der Europäischen Union als grundlegende Voraussetzungen für eine tragende Rolle der Europäischen Union im Irak eine belastungsfähige Partnerschaft mit dem Volk des Irak, ein ständiger Einsatz der irakischen Regierung für Sicherheit, Versöhnung, Bereitschaft zur Zusammenarbeit, Anstrengungen zum Aufbau von Kapazitäten und Demokratie und Anstrengungen zur Bekämpfung von Korruption und zur Gewährleistung von Transparenz und Effizienz vorhanden sein müssen, damit sie wirksame Unterstützung leisten kann; in der Erwägung, dass die größten Herausforderungen beim Wiederaufbau institutioneller und gesellschaftlicher Art sind, vor allem Aufbau von Kapazitäten in Institutionen und Verwaltung und Konsolidierung der Rechtsstaatlichkeit, der Strafverfolgung und der Achtung der Menschenrechte,



Drucksache 180/08

... (3) Der Innere Dienst umfasst insbesondere Schreibkräfte, Botendienste, Pförtnerdienste, Fahrbereitschaft, Materialverwaltung, Druckerei und Vervielfältigung, Poststelle und Bibliothek.



Drucksache 546/1/08

... Der Bundesrat erwartet, dass die Bundesregierung mit den Ländern kurzfristig Verhandlungen aufnimmt und die Bereitschaft verdeutlicht, die Mittelausstattung der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur substanziell und nachhaltig zu verbessern. Dies kann parallel zum Abschmelzen der I-Zulage-Ost in den Jahren 2011 bis 2014 erfolgen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 546/1/08




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zum Gesetzentwurf allgemein

3. Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 779/08

... Es sei darauf hingewiesen, dass die Sorgfaltspflicht nicht nur eine moralische Verpflichtung zu umsichtigem Handeln ist, sondern eine rechtliche Verpflichtung zu einem proaktiven Verhalten. Danach müssen die Marktteilnehmer bei der Überprüfung der Legalität des Holzes und der Holzerzeugnisse, die in ihre Lieferkette gelangen, Umsicht, Urteilsvermögen und Handlungsbereitschaft an den Tag legen, um das Risiko, dass Holz und Holzerzeugnisse aus illegalem Einschlag auf dem Gemeinschaftsmarkt in Verkehr gebracht werden, weitestgehend zu begrenzen.



Drucksache 831/08

... ist nunmehr das BAF dafür zuständig einheitliche und allgemeine Ausnahmen von der ständigen Hörbereitschaft zuzulassen, während die Flugsicherungsorganisation mit Rücksicht auf die jeweilige Verkehrssituation im Einzelfall eine Ausnahme erteilen kann.



Drucksache 333/08

... Am Projektaufruf haben sich öffentliche und private Antragssteller aus allen Bundesländern beteiligt die Projektanträge kamen aus Städten jeder Größenklasse. Darüber haben zahlreiche Kommunen in Kooperationen mit anderen Städten und Gemeinden abgestimmte Projektanträge eingereicht. Die breite und qualitative Beteiligung an dem Projektaufruf ist ein deutlicher Ausdruck für die Bereitschaft, sich für Stadt und Region zu engagieren. Insgesamt war das Interesse aus den Kommunen an Projektförderungen deutlich größer als das verfügbare Fördervolumen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 333/08




Initiative zur Nationalen Stadtentwicklungspolitik

1. Bedeutung der Städte für Deutschland:

2. Ausgangspunkt der Nationalen Stadtentwicklungspolitik:

2.1 Die Leipzig Charta zur nachhaltigen europäischen Stadt

2.2 Nationale Stadtentwicklungspolitik:

2.2.1 Strategieelement Gute Praxis

Handlungsfeld Städtebauliche Sanierung und Entwicklung:

Handlungsfeld Erhaltung historischer Städte:

Handlungsfeld Sozial benachteiligte Stadtteile:

Handlungsfeld Stadtumbau Ost:

Handlungsfeld Stadtumbau West:

Handlungsfeld Lebendige Innenstädte:

Handlungsfeld Klimagerechte Stadt:

2.2.2 Projektreihe für Stadt und Urbanität

3. Ausblick: Themenschwerpunkte, Ziele und Handlungsansätze

Bürger für ihre Stadt aktivieren - Zivilgesellschaft:

Chancen schaffen und Zusammenhalt bewahren – soziale Stadt:

Die Stadt von morgen bauen – Klimaschutz und globale Verantwortung:

Städte besser gestalten – Baukultur:

Die Zukunft der Stadt ist die Region – Regionalisierung:

1. Abstimmungsprozesse verbessern:

2. Ressortübergreifend denken und handeln:

3. Mehr Bewusstsein für städtische Chancen und Handlungsmöglichkeiten schaffen:


 
 
 


Drucksache 437/08

... Die Kampagne des Europarats gegen den Menschenhandel wurde im Februar 2006 gestartet und endete im Dezember 2007. Ziel der Kampagne war es, bei Regierungen, Parlamentsabgeordneten, lokalen und regionalen Regierungen, Nichtregierungsorganisationen und der Zivilgesellschaft ein Problembewusstsein über Art und Ausmaß des Menschenhandels zu wecken und zu schärfen und die Bereitschaft zum Beitritt zum Übereinkommen des Europarats zur Bekämpfung des Menschenhandels zu erhöhen. Hierbei wurde vor allem auf den 11 Regionalseminaren durch den Austausch von Best-practice-Maßnahmen auf unterschiedliche, aber erfolgreiche Herangehensweisen zur Bekämpfung des Menschenhandels aufmerksam gemacht, die im Einklang mit dem Bestimmungen des Übereinkommens des Europarats zur Bekämpfung des Menschenhandels stehen. Vertreterinnen und Vertreter der Bundesregierung nahmen an mehreren Regionalseminaren mit aktiven Beiträgen und Referaten teil. Besonders hervorzuheben ist das Regionalseminar in Berlin vom 19. – 20. April 2007, das von der Konrad-Adenauer-Stiftung organisiert wurde."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 437/08




Anlage 1
Bericht der Bundesregierung über die Tätigkeit des Europarats im Zeitraum vom 1. Januar bis 30. Juni 2007

I. Überblick über politische Fragen und Entwicklungen

II. Generalsekretär

III. Ministerkomitee

1. Haushalt

2. Vorsitze und Themen

IV. Parlamentarische Versammlung

V. Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte EGMR

VI. Kongress der Gemeinden und Regionen

VII. Aus den einzelnen Aufgabengebieten des Europarats

1. Menschenrechtsfragen

a Europäische Kommission gegen Rassismus und Intoleranz ECRI

b Antifolterausschuss CPT

c Expertengruppe Entwicklung der Menschenrechte DH-DEV

d Datenschutz

e Minderheitenrechte

2. Bekämpfung von Korruption

3. Rechtliche Zusammenarbeit, Strafrechtsfragen

a Europäische Kommission für die Wirksamkeit der Justiz CEPEJ

b Konsultativrat der Europäischen Richter CCJE

c Bekämpfung der Computerkriminalität

d Europäischer Ausschuss über rechtliche Zusammenarbeit CDCJ

4. Sozial- und Gesundheitspolitik

a Europäische Sozialcharta

b Gleichstellungsfragen

c Familienfragen Expertenausschuss zu Sozialpolitik für Familien und Kinder

d Europäisches Direktorat für die Qualität von Arzneimitteln – European Directorate for the Quality of Medicines & HealthCare EDQM

f Soziale Kohäsion

g Tierschutz

5. Kommunal- und Regionalpolitik

6. Jugend

7. Sport Anti-Doping sowie Sport und Gewalt

8. Bildung und Kultur

a Bildung

b Kultur

9. Medien

Statistische Angaben zum Bericht der Bundesregierung über die Tätigkeit des Europarats im Zeitraum vom 01. Januar bis 30. Juni 2007

Anlage 1

Anlage 2

Anlage 3

Anlage 4

Anlage 2
Bericht der Bundesregierung über die Tätigkeit des Europarats im Zeitraum vom 1. Juli bis 31. Dezember 2007

I. Überblick über politische Fragen und Entwicklungen

II. Generalsekretär

III. Ministerkomitee

1. Haushalt

2. Vorsitze und Themen

IV. Parlamentarische Versammlung

V. Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte EGMR

1. Jahresbilanz 2007

2. Reform

3. Rechtsprechung

VI. Kongress der Gemeinden und Regionen

VII. Aus den einzelnen Aufgabengebieten des Europarates

1. Menschenrechtsfragen

a Europäische Kommission gegen Rassismus und Intoleranz ECRI

b Antifolterausschuss CPT

c Expertengruppe Entwicklung der Menschenrechte DH-DEV

d Datenschutz

e Minderheitenrechte

2. Bekämpfung von Korruption

3. Rechtliche Zusammenarbeit, Strafrechtsfragen

a Konferenz der Justizminister

b Europäische Kommission für die Wirksamkeit der Justiz CEPEJ

c Europäischer Ausschuss für die Probleme der Kriminalität CDPC

d Ausschusses für Familienrechtsexperten des Europarats CJ-FA

e Konsultativrat der Europäischen Richter CCJE

f Menschenrechtsausbildung für Menschenrechtsexperten HELP

g Lissabon-Netzwerk Lisbon Network

h Übereinkommen zum Schutz von Kindern

4. Sozial- und Gesundheitspolitik

a Europäische Sozialcharta

b Gleichstellungsfragen

c Familienfragen

d Pompidou Gruppe

d Europäisches Direktorat für die Qualität von Arzneimitteln – European Directorate for the Quality of Medicines & HealthCare EDQM

e Biomedizin

f Soziale Kohäsion

g Tierschutz

5. Kommunal- und Regionalpolitik

6. Jugend

7. Sport Anti-Doping sowie Sport und Gewalt

8. Bildung und Kultur

a Bildung

b Kultur

9. Medien

Anlage 1
Statistische Angaben

Anlage 2
Statistische Angaben

Anlage 3
Statistische Angaben

Anlage 4
Statistische Angaben


 
 
 


Drucksache 549/1/08

... ). In der Regel besteht hier ein großes Spektrum von Möglichkeiten, das weichere und härtere, direkt und indirekt wirkende, bürgerlichrechtliche, öffentlichrechtliche und strafrechtliche Instrumente einschließt. Auch soweit es um die Sicherung der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung und hier besonders um den Schutz vor der gezielten Herbeiführung rechtswidriger Entscheidungen durch Täuschung, Bestechung oder Bedrohung der Entscheidungsträger geht, ist dem Gesetzgeber im Allgemeinen nicht der Einsatz bestimmter einzelner Sicherungsmittel von Verfassungs wegen vorgegeben. So verbietet die Verfassung es nicht prinzipiell, auch begünstigende Verwaltungsakte, die auf diese Weise erwirkt worden sind in Geltung zu lassen. Die rechtlichen Rahmenbedingungen dürfen jedoch insgesamt jedenfalls nicht so beschaffen sein, dass sie – zumindest aus der Sicht der weniger Gewissenhaften – zu rechtswidrigem Verhalten oder zur Herstellung rechtswidriger Zustände geradezu einladen. Die Bereitschaft zu rechtmäßigem Verhalten darf nicht dadurch untergraben werden, dass statt des rechtstreuen Verhaltens der Rechtsverstoß begünstigt wird."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 549/1/08




1. Zu Artikel 1 Nr. 0.1 - neu - § 10 Abs. 5 Satz 2 und 3 - neu - und Absatz 7 StAG

2. Zu Artikel 1 Nr. 0.2 - neu - § 12 Abs. 1 Satz 2 Nr. 6 StAG

3. Zu Artikel 1 Nr. 1 Buchstabe b § 17 Abs. 2 StAG

4. Zu Artikel 1 Nr. 2 § 35 Abs. 2 StAG

5. Zu Artikel 1 Nr. 2 § 35 Abs. 3 StAG

6. Zu Artikel 1 Nr. 2 § 35 Abs. 5 Satz 2 StAG

7. Zu Artikel 1 Nr. 3 - neu - § 42 - neu - StAG

§ 42
Strafvorschriften

Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 491/08

... 11. begrüßt, dass die Tatsache immer stärker anerkannt wird, dass die Legitimität und Kohärenz der GASP/ESVP in hohem Maße von der zunehmenden Bereitschaft des Hohen Vertreters und seiner Dienststellen abhängt, mit dem Parlament zusammenzuarbeiten sowie von der Bereitschaft des Ratsvorsitzes, das Parlament zu beteiligen Prioritäten des Parlaments betreffend bestimmte horizontale Aspekte für das Jahr 2008

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 491/08




Entschließung

2 Grundsätze

Wirksamkeit, Kohärenz und Sichtbarkeit der GASP

Finanzierung der GASP/GSVP im Lichte des Vertrags von Lissabon


 
 
 


Drucksache 773/08

... " an, in der konkrete Vorschläge zur Stärkung der Prävention, Abwehrbereitschaft und Reaktionsfähigkeit in Europa in Bezug auf terroristische Anschläge gegen kritische Infrastrukturen vorgebracht wurden.



Drucksache 17/08

... Im Rahmen der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik der Europäischen Union haben der Bundeskanzler der Bundesrepublik Deutschland und der Präsident der Französischen Republik im Oktober 1991 die Aufstellung des Europäischen Korps (EK) beschlossen. Am 22. Mai 1992 wurde durch den Deutsch-Französischen Verteidigungs- und Sicherheitsrat der Bericht von La Rochelle über die Aufstellung des EK angenommen, dem die belgische Regierung am 25. Juni 1993, die spanische Regierung am 1. Juli 1993 und die luxemburgische Regierung am 7. Mai 1996 beigetreten sind. Die in einem völkerrechtlichen Vertrag zu regelnden Rechtsgrundlagen sollten sich an den Prinzipien der Gleichberechtigung der beteiligten Staaten, der Gegenseitigkeit und der ausgewogenen Aufteilung der Lasten in Bezug auf das EKin seiner Gesamtheit, d. h. das Hauptquartier und die dem Korps zugeordneten Truppen, orientieren. Am 1. Oktober 1996 wurde die Einsatzbereitschaft des EK hergestellt.



Drucksache 699/08

... Die Verlässlichkeit einer bundesweit einheitlichen und damit vom Standort der jeweils ausgewählten Fortbildungsstätte unabhängigen finanziellen Absicherung der Fortbildung ist Grundlage dafür, alle Begabungsreserven bestmöglich auszuschöpfen und die erforderliche Mobilitätsbereitschaft während der beruflichen Weiterbildung zu sichern. Die Ausgestaltung als subsidiäre staatliche Sozialleistung macht eine bundeseinheitliche Gewährleistung gleicher Förderungsvoraussetzungen und Förderungskonditionen erforderlich, die mit den vorgesehenen Änderungen zur Einbeziehung von bislang nicht förderungsberechtigten Fortbildungswilligen mit Migrationshintergrund, zur Anhebung des Erhöhungsbetrages für Kinder und dessen Bezuschussung, zur pauschalen Gewährung des Kinderbetreuungszuschlags bei gleichzeitigem Verzicht auf den Kostennachweis, zur Einführung des Bestehenserlasses und der neuen Erlasskomponente bei den Existenzgründern oder Existenzgründerinnen, dem Qualitätsnachweis für Weiterbildungsträger usw., maßgeblich tangiert werden. Unterschiedliche landesrechtliche Regelungen hierzu würden zwangsläufig zu einer bildungspolitisch nicht hinnehmbaren und die Mobilität von Fortbildungswilligen verhindernden Rechtszersplitterung im Bereich der Förderung der beruflichen Weiterbildung führen, so dass eine Regelung durch den Bundesgesetzgeber erforderlich ist.



Drucksache 248/08 (Beschluss)

... ) würde einen Kronzeugen immer zum bevorzugten Objekt von Schadenersatzklagen machen. Deshalb erscheint die vorgeschlagene Begrenzung auf von dem Kronzeugen bei seinen Vertragspartnern oder dessen Abnehmern unmittelbar verursachte Schäden erforderlich, aber auch ausreichend. Wegen der denkbaren Auswirkungen auf die Kooperationsbereitschaft weiterer Rechtsverletzer könnte sogar in Erwägung gezogen werden, ein solches Privileg allen erfolgreichen Kronzeugen, also auch solchen zu gewähren, denen zwar kein vollständiger Erlass, aber eine Reduzierung der Geldbuße zugestanden wurde.



Drucksache 203/08

... – unter Hinweis auf die Erklärung der Kommission vom 21. November 2006, in der sie die Bereitschaft der Europäischen Union zum Ausdruck gebracht hat, ihre Beziehungen zu Belarus und seiner Bevölkerung im Rahmen der Europäischen Nachbarschaftspolitik (ENP) zu erneuern,



Drucksache 589/08

... 12. betont, dass eine deutliche Stärkung des politischen Willens und Engagements erforderlich ist und dass damit nicht nur die Bereitschaft, ungeachtet nationaler Vorbehalte zusätzliche Truppen in die schwierigsten Gebiete zu entsenden, einhergehen muss, sondern auch sofortige und verstärkte Anstrengungen auf dem Gebiet des zivilen Wiederaufbaus, um die Erfolge zu festigen und das Vertrauen der afghanischen Bevölkerung langfristig und nachhaltig wiederherzustellen; ist insbesondere der Auffassung, dass die Operation "



Drucksache 964/08

... (3) Darüber hinaus hängt die Verfügbarkeit von Organen menschlichen Ursprungs für therapeutische Zwecke von der Bereitschaft der EU-Bürger ab, Organe zu spenden. Um die öffentliche Gesundheit zu schützen und die Krankheitsübertragung durch solche Organe zu vermeiden, sollten bei ihrer Beschaffung, Beförderung und Verwendung Vorsorgemaßnahmen getroffen werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 964/08




Begründung

3 Einleitung

Geltungsbereich und Ziele

Der Mehrwert der Richtlinie

Gewährleistung von Qualität und Sicherheit für die Patienten auf EU-Ebene

Sicherstellung des Spenderschutzes

Erleichterung der Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten und grenzüberschreitender Austausch

Vorschlag

Kapitel I
Gegenstand, Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Geltungsbereich

Artikel 3
Begriffsbestimmungen

Kapitel II
Qualität und Sicherheit von Organen

Artikel 4
Nationale Qualitätsprogramme

Artikel 5
Beschaffungsorganisationen

Artikel 6
Organbeschaffung

Artikel 7
Organ- und Spendercharakterisierung

Artikel 8
Organbeförderung

Artikel 9
Transplantationszentren

Artikel 10
Rückverfolgbarkeit

Artikel 11
Meldesysteme für schwerwiegende Zwischenfälle und unerwünschte Reaktionen

Artikel 12
Personal

Kapitel III
Schutz des Spenders und des Empfängers

Artikel 13
Grundsätze der Organspende

Artikel 14
Einwilligungs- und Zulassungsvoraussetzungen für die Beschaffung

Artikel 15
Schutz des lebenden Spenders

Artikel 16
Schutz personenbezogener Daten, Vertraulichkeit und Sicherheit der Verarbeitung

Artikel 17
Anonymisierung von Spendern und Empfängern

Kapitel IV
Pflichten der zuständigen Behörden und Informationsaustausch

Artikel 18
Benennung und Aufgaben der zuständigen Behörden

Artikel 19
Register und Berichte über Beschaffungsorganisationen und Transplantationszentren

Artikel 20
Informationsaustausch

Kapitel V
Organaustausch mit Drittländern und europäische Organisationen für den Organaustausch

Artikel 21
Organaustausch mit Drittländern

Artikel 22
Europäische Organisationen für den Organaustausch

Kapitel VI
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 23
Berichte über diese Richtlinie

Artikel 24
Sanktionen

Artikel 25
Durchführungsmaßnahmen

Artikel 26
Ausschuss

Artikel 27
Umsetzung

Kapitel VII
Schlussbestimmungen

Artikel 28
Inkrafttreten

Artikel 29
Adressaten

Anhang
Organ- und Spendercharakterisierung

Finanzbogen


 
 
 


Drucksache 915/08

... Angesichts der internationalen Dimension der Erdölmärkte wirkt sich jede Unterbrechung der Erdölversorgung auf sämtliche Mitgliedstaaten aus, unabhängig davon, ob sie in einem oder mehreren Mitgliedstaaten oder aber in einem Drittland eintritt. Ferner beeinflusst in einem Wirtschaftssystem mit dem Integrationsgrad des Binnenmarktes die Vorbereitung jedes einzelnen Mitgliedstaates auf Notfälle das Bereitschaftsniveau der Union insgesamt. Die Festlegung von Mindestanforderungen auf europäischer Ebene könnte zur Vermeidung von Problemen und zur Krisenbewältigung beitragen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 915/08




Begründung

Kontext des Vorschlags

Gründe und Ziele des Vorschlags

Allgemeiner Kontext

Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

Vereinbarkeit mit den anderen Politikbereichen und Zielen der Union

Anhörung von interessierten Kreisen und Folgenabschätzung

Anhörung von interessierten Kreisen

Anhörungsmethoden, angesprochene Sektoren und allgemeines Profil der Befragten

Zusammenfassung der Antworten und Art ihrer Berücksichtigung

Einholung und Nutzung von Expertenwissen

4 Folgenabschätzung

Rechtliche Aspekte

Zusammenfassung des Vorschlags

4 Rechtsgrundlage

4 Subsidiaritätsgrundsatz

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Auswirkungen auf den Haushalt

Zusätzliche Informationen

5 Vereinfachung

Vorschlag

Artikel 1
Zweck

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Sicherheitsvorräte – Berechnung der Bevorratungsverpflichtungen

Artikel 4
Bestimmung der gehaltenen Vorratsmengen

Artikel 5
Verfügbarkeit der Vorräte

Artikel 6
Verzeichnis der Sicherheitsvorräte - Jahresbericht

Artikel 7
Einrichtung zentraler Bevorratungsstellen

Artikel 8
Aufgabenübertragung durch Unternehmen

Artikel 9
Anlage spezifischer Vorräte

Artikel 10
Verwaltung der spezifischen Vorräte

Artikel 11
Vereinbarungen zwischen Mitgliedstaaten und zentralen Bevorratungsstellen über spezifische

Artikel 12
Wirkung der Übertragungen und Vereinbarungen

Artikel 13
Statistische Erfassung der Vorräte gemäß Artikel 3

Artikel 14
Statistische Erfassung der spezifischen Vorräte

Artikel 15
Statistiken über kommerzielle Vorräte

Artikel 16
Datenverarbeitung

Artikel 17
Biokraftstoffe und Zusatzstoffe

Artikel 18
Koordinierungsgruppe für Erdöl und Erdölerzeugnisse

Artikel 19
Kontrollen durch die Kommission

Artikel 20
Schutz natürlicher Personen bei der Datenverarbeitung

Artikel 21
Notfallverfahren

Artikel 22
Sanktionen

Artikel 23
Bewertung

Artikel 24
Ausschuss

Artikel 25
Aufhebung

Artikel 26
Umsetzung

Artikel 27
Inkrafttreten

Artikel 28
Adressaten

Anhang I
Methode zur Berechnung des Rohöläquivalents der Einfuhren von Erdölerzeugnissen

Anhang II
Methode zur Berechnung des Rohöläquivalents des Inlandsverbrauchs:

Anhang III
Methoden zur Berechnung der gehaltenen Vorräte:

Anhang IV
Modalitäten der Erstellung von Statistiken über die Höhe der gemäß Artikel 3 zu haltenden Bestände und deren Übermittlung an die Kommission:

Finanzbogen


 
 
 


Drucksache 343/08K

... in § 3a Abs. 8 Satz 2 VAHRG normiert. Die mangelnde Auskunftsbereitschaft des auskunftsverpflichteten Ehegatten wird der ausgleichsberechtigte Ehegatte gegenüber den Versorgungsträgern nachweisen müssen, beispielsweise durch eine vergebliche Mahnung.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 343/08K




Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Überblick über das Reformkonzept

1. Der Versorgungsausgleich als unverzichtbares Institut

2. Die Schwächen des derzeitigen Ausgleichs

a Gerechtigkeitsdefizite:

b Anwendungsdefizite:

3. Die Lösung der Strukturreform

a Beseitigung der Gerechtigkeitsdefizite durch die interne Teilung von Anrechten

b Beseitigung der Anwendungsdefizite durch Strukturierung, Vereinfachung und Flexibilisierung

II. Hintergründe und Einzelaspekte der Strukturreform

1. Die vom Versorgungsausgleich zu bewältigenden Aufgaben

a Halbteilung und frühzeitige Trennung der Versorgungsschicksale

b Gestaltender Eingriff in die komplexen Vorsorgesysteme als notwendige Folge

c Berechnung des in der Ehezeit erworbenen Werts

d Vollzug des Ausgleichs

2. Der bislang geltende Versorgungsausgleich

a Saldierung und Einmalausgleich über die gesetzliche Rentenversicherung als Grundmodell

b Vergleichbarkeit aller Anrechte als Voraussetzung für eine Saldierung

c Barwert-Verordnung und fiktive Einzahlung in die gesetzliche Rentenversicherung Dynamisierung

d Der öffentlich-rechtliche Wertausgleich

e Der schuldrechtliche Ausgleich

f Das Abänderungsverfahren Totalrevision

g Fakten zum gegenwärtigen Versorgungsausgleich

3. Die Veränderungen der sozialen Sicherungssysteme und ihre Auswirkungen auf den Versorgungsausgleich

a Der Versorgungsausgleich als akzessorisches System

b Zunehmende Vielfalt der Versorgungen

c Abweichungen von prognostischen Annahmen als Normalfall

4. Die Elemente des reformierten Versorgungsausgleichs

a Der Grundsatz der internen Teilung Ausgleich bei demselben Versorgungsträger

b Die zulässigen Fälle einer externen Teilung Ausgleich bei einem anderen Versorgungsträger

c Ausnahmen von der internen oder der externen Teilung

d Keine Dynamisierung und Totalrevision mehr erforderlich

e Erweiterte Spielräume für Eheleute, Entlastung der Versorgungsträger und der Gerichte

f Strukturelle und sprachliche Neuordnung des Normenbestands

5. Bewertung anderer Reformvorschläge

a Das Modell der Kommission Strukturreform des Versorgungsausgleichs

b Das Modell Bergner

c Weitere Reformansätze

III. Verfassungsrechtliche Bewertung

1. Betroffene Grundrechtspositionen der Eheleute

2. Auswirkungen der internen Teilung auf die Grundrechtspositionen der Versorgungsträger

IV. Gleichstellungspolitische Bewertung

V. Gesetzgebungskompetenz

VI. Finanzielle Auswirkungen und Bürokratiekosten

1. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

2. Sonstige Kosten

3. Bürokratiekosten

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Teil 1

Zu Kapitel 1 Allgemeiner Teil

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu Kapitel 2 Ausgleich

Zu Abschnitt 1 Vereinbarungen über den Versorgungsausgleich

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu Abschnitt 2 Wertausgleich bei der Scheidung

Zu Unterabschnitt 1 Grundsätze des Wertausgleichs bei der Scheidung

Zu § 9

Zu Unterabschnitt 2 Interne Teilung

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu Unterabschnitt 3 Externe Teilung

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu Unterabschnitt 4 Ausnahmen

Zu § 18

Zu § 19

Zu Abschnitt 3 Ausgleichsansprüche nach der Scheidung

Zu Unterabschnitt 1 Schuldrechtliche Ausgleichszahlungen

Zu § 20

Zu § 21

Zu § 22

Zu Unterabschnitt 2 Abfindung

Zu § 23

Zu § 24

Zu Unterabschnitt 3 Teilhabe an der Hinterbliebenenversorgung

Zu § 25

Zu § 26

Zu Abschnitt 4 Härtefälle

Zu § 27

Zu Kapitel 3 Ergänzende Vorschriften

Zu § 28

Zu § 29

Zu § 30

Zu § 31

Zu Kapitel 4 Anpassung nach Rechtskraft

Zu § 32

Zu § 33

Zu § 34

Zu § 35

Zu § 36

Zu § 37

Zu § 38

Zu Teil 2

Zu Kapitel 1 Allgemeine Wertermittlungsvorschriften

Zu § 39

Zu § 40

Zu § 41

Zu § 42

Zu Kapitel 2 Sondervorschriften für bestimmte Versorgungsträger

Zu § 43

Zu § 44

Zu § 45

Zu § 46

Zu Kapitel 3 Korrespondierender Kapitalwert

Zu § 47

Zu Teil 3

Zu § 48

Zu § 49

Zu § 50

Zu § 51

Zu § 52

Zu § 53

Zu § 54

Zu Artikel 2

§ 217
Versorgungsausgleichssachen

§ 218
Örtliche Zuständigkeit

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu § 219

Zu § 220

Zu § 221

Zu § 222

Zu § 223

Zu § 224

Zu § 225

Zu § 226

Zu § 227

Zu § 228

Zu Nummer 6

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu § 120f

Zu § 120g

Zu § 120h

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 14

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 5

Zu § 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 3

Zu § 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 5

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 5

Zu Artikel 9

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 10

Zu Nummer 1

Zu § 3

Zu § 3

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 11

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Zu Artikel 14

Zu Artikel 15

Zu Artikel 16

Zu Artikel 17

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 18

Zu Artikel 19

Zu Artikel 20

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 21

Zu Artikel 22

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 432: Gesetz zur Strukturreform des Versorgungsausgleichs (VAStrRefG)


 
 
 


Drucksache 372/08

... P. in der Erwägung, dass das öffentliche Bewusstsein, konkrete und positive Informationen sowie Weiterbildungsangebote für und die Kommunikationsfähigkeiten von Fachkräften eine wichtige Rolle für die Erhöhung der Organspendebereitschaft spielen Qin der Erwägung, dass wirksame gesundheitspolitische Maßnahmen getroffen werden müssen, die bei chronischen Erkrankungen, die zu Organversagen führen, wie chronisches Nierenleiden, eine frühzeitige Erkennung und Behandlung ermöglichen, um die Zahl der Patienten, die Organtransplantate benötigen, in Zukunft auf ein Minimum zu senken.



Drucksache 154/08

... " der Verrohung und Gewaltbereitschaft. Die Erfahrungen zeigen, dass in den vergangenen Jahren vor allem bei jugendlichen Intensivtätern offenbar die Hemmschwelle zur Gewaltanwendung deutlich gesunken ist. Vorfälle im Dezember und Januar 2007/2008 in verschiedenen deutschen Städten, insbesondere im ÖPNV, bei denen ausländische Jugendliche und Heranwachsende der Begehung erheblicher Gewalttaten dringend verdächtig oder bereits überführt sind, beeinflussen unabhängig von ihrem objektiven Gewicht die Wahrnehmung der Sicherheitslage und das Sicherheitsempfinden vieler Bürger in äußerst negativer Weise.



Drucksache 47/08 (Beschluss)

... In seinem Urteil vom 29. Januar 2008 (C-275/06) hat der EuGH festgestellt dass das Gemeinschaftsrecht es den Mitgliedstaaten zwar nicht vorschreibt aber erlaubt, eine Pflicht zur Weitergabe personenbezogener Daten im Rahmen eines zivilrechtlichen Verfahrens vorzusehen. Die Mitgliedstaaten sind verpflichtet, die Achtung des Privatlebens mit dem Eigentumsrecht und dem Recht auf wirksamen Rechtsbehelf in ein angemessenes Gleichgewicht zu bringen. Neben gesetzlichen Regelungen können dazu auch die von der Kommission angesprochenen freiwilligen Vereinbarungen zwischen Rechteinhabern, Internetprovidern und Verbrauchern sinnvoll sein wenn jede Seite den ihrer Verantwortung und ihren Möglichkeiten entsprechenden Teil zur Lösung dieses zentralen Problems beiträgt. Eine entsprechende Bereitschaft der betroffenen Kreise wäre zu begrüßen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 47/08 (Beschluss)




Zu 2.1. Verfügbarkeit kreativer Inhalte

Zu 2.2. Gebietsübergreifende Lizenzen für kreative Inhalte

Zu 2.3. Interoperabilität und Transparenz der Systeme zur Verwaltung digitaler Rechte [DRM-Systeme]

Zu 2.4. Legale Angebote und Piraterie


 
 
 


Drucksache 239/08 (Beschluss)

... Eine höhere Verlässlichkeit der Betriebsrentenzahlungen würde im Übrigen auch die Vorsorgebereitschaft der Arbeitnehmer stärken.



Drucksache 649/08

... " anknüpft. Dargestellt werden soll auch, wie sehr der europäische Gedanke die Bereitschaft der deutschen Vertriebenen wie der Stiftung "

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 649/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Gesetz zur Errichtung einer Stiftung Deutsches Historisches Museum (DHMG)

Abschnitt 1
Stiftung Deutsches Historisches Museum

§ 1
Name, Sitz, Rechtsform und Trägerschaft der Stiftung

§ 2
Stiftungszweck

§ 3
Stiftungsvermögen

§ 4
Satzung

§ 5
Organe der Stiftung

§ 6
Kuratorium

§ 7
Präsidentin oder Präsident

§ 8
Wissenschaftlicher Beirat

§ 9
Ehrenamtliche Tätigkeit

§ 10
Aufsicht; Jahresabschluss; Wirtschaftsplan; Haushalts- und Wirtschaftsführung; Prüfung

§ 11
Berichterstattung

§ 12
Beschäftigte

§ 13
Gebühren und Auslagen

§ 14
Dienstsiegel

Abschnitt 2
Unselbständige Stiftung Stiftung Flucht, Vertreibung, Versöhnung

§ 15
Name, Sitz und Rechtsform

§ 16
Stiftungszweck

§ 17
Stiftungsvermögen

§ 18
Gremien und Leitung der unselbständigen Stiftung

§ 19
Stiftungsrat

§ 20
Wissenschaftlicher Beraterkreis

§ 21
Direktorin oder Direktor

Artikel 2
Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Abschnitt 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu Abschnitt 2

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu § 20

Zu § 21

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 599: Gesetz zur Errichtung der Stiftung Deutsches Historisches Museum (mit Errichtung der unselbständigen Stiftung Flucht, Vertreibung, Versöhnung)


 
 
 


Drucksache 349/08

... " können dem Auftragnehmer auch mittelbar bestimmte Produktionsverfahren bei der Ausführung des Auftrags vorgegeben werden. Bei der Beschaffung von Gütern und Dienstleistungen kann die Berücksichtigung innovativer Verfahren oder Produkte im Stadium der Bedarfsanalyse nicht nur bessere Lösungen bringen, sondern auch ein Signal für die Innovationsbereitschaft öffentlicher Auftraggeber sein. In vielen Fällen kann es aber auch schon darauf ankommen, durch eine funktionale Leistungsbeschreibung oder die ausdrückliche Zulassung von Nebenangeboten Angebote über innovative Lösungen zu erhalten.



Drucksache 102/08 (Beschluss)

... /EG als Teil des Klima- und Energiepakets der Kommission untermauert die Bereitschaft, konkrete Fortschritte im Klimaschutz zu erreichen und ist deshalb - aber auch wegen seiner Signalwirkung für die weiteren internationalen Klimaverhandlungen - zu begrüßen.



Drucksache 798/08

... AA. in der Erwägung, dass die Gehaltssysteme für Manager von Hedge-Fonds und Private Equity möglicherweise als ungeeignete Anreize dienen, die eine verantwortungslose Risikobereitschaft fördern,



Drucksache 928/08

... 30. bekräftigt seine Bereitschaft, die Zusammenarbeit mit dem Rat und der Kommission aufrechtzuerhalten und zu stärken, um den Erwartungen der Bürger und der Unternehmen hinsichtlich der Vereinfachung des Gemeinschaftsrechts zu entsprechen, insbesondere was die Vorschläge für Schnellmaßnahmen angeht, durch die die Verwaltungslasten verringert werden sollen; betont nachdrücklich, dass in jedem Fall die Vereinfachung der Beschlussfassungsverfahren zur Verkürzung der Fristen den Anforderungen der in den Verträgen vorgesehenen Verfahren entsprechen muss;



Drucksache 89/08

... 1. bekundet sein Mitgefühl und seine Bereitschaft zur Unterstützung der Opfer dieses Unglücks;



Drucksache 307/08

... 27. begrüßt die Bereitschaft Kroatiens, seine noch ausstehenden Grenzfragen mit Montenegro zu klären, wie die von den beiden Ministerpräsidenten am 12. März 2008 erzielte Einigung bekundet; begrüßt zudem die informelle grundsätzliche Einigung, die von den Ministerpräsidenten Kroatiens und Sloweniens in der Frage des Schiedsverfahrens erzielt wurde, und ersucht beide Seiten, diese Einigung umzusetzen und das Ergebnis des Schiedsverfahrens durch einen eindeutigen Beschluss der Parlamente der beiden Länder zu bekräftigen;



Drucksache 630/08

... es leisten, prägt die Dienstleistenden und vermittelt ihnen wichtige soziale Schlüsselqualifikationen wie Verantwortungsbereitschaft, Kommunikations-und Teamfähigkeit. Ziel des Gesetzes ist es, diese Lernprozesse zu sichern, sie zu ergänzen und den Zivildienst insgesamt als Lerndienst zu gestalten, um die persönliche und soziale Kompetenz der Dienstleistenden nachhaltig zu stärken.



Drucksache 913/08

... Bislang wurde immer davon ausgegangen, dass sich die Energienetze selbst finanzieren würden. Ein klarer, stabiler Rechtsrahmen ist die Hauptvoraussetzung für die Bereitschaft der Privatwirtschaft zu Investitionen in Erzeugung und Übertragung/Fernleitung. Eines der wesentlichen Ziele des Energie- und Klimapakets und des dritten Energiebinnenmarktpakets5 zur Vollendung des Gas- und Strombinnenmarktes war es, diesen Rahmen zu schaffen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 913/08




Grünbuch Hin zu einem sicheren, nachhaltigen und wettbewerbsfähigen europäischen Energienetz

1. Einleitung

2. Künftige Prioritäten für die Entwicklung des europäischen Netzes

2.1. Ein neuer Schwerpunkt für die EU-Politik im Bereich der Energienetze

2.2. EU-Förderung für die Entwicklung der Energienetze

2.3. Administrative und regulatorische Hemmnisse für Energienetzvorhaben

2.3.1. Planungs- und Genehmigungsverfahren Planungs- und Genehmigungsverfahren sind wegen der unterschiedlichen lokalen und nationalen Planungsvorschriften ein häufiger Grund für Verzögerungen bei Energievorhaben.

2.3.2. Regulierungsrahmen

2.4. Entwicklung hin zu einem wirklich integrierten und flexiblen europäischen Energienetz

2.5. Festlegung neuer Prioritäten

3. Ein neuer Ansatz der Eu für den Energienetzausbau

3.1. Energiepolitische Ziele der EU

3.1.1. Förderung des Verständnisses und der Solidarität der Öffentlichkeit

3.1.2. Erreichung der 20-20-20-Ziele bis 202013

3.1.3. Innovation und neue Technologien

3.1.4. Internationale Energienetze

3.2. Ein lückenloses europäisches Energienetz

3.2.1. Ein effizienter Energiebinnenmarkt

3.2.2. Die interregionale Dimension

3.2.3. Ein neuer Planungsansatz

3.3. Die TEN-E im Dienste der Sicherheit und Solidarität

3.3.1. Überarbeitete TEN-E-Leitlinien

3.3.2. Weitere Möglichkeiten zur Verbesserung der TEN-E

3.3.3. Koordinierung zwischen den TEN-E und anderen EU-Finanzierungsinstrumenten

4. Schlussfolgerungen


 
 
 


Drucksache 364/08

... Die Zuständigkeit für den Schutz und die Verbesserung der Gesundheit der Bürger liegt vorrangig bei den Mitgliedstaaten. Als Teil dieser Zuständigkeit liegt es bei ihnen, über die Organisation und die Erbringung der Gesundheitsdienstleistungen und der medizinischen Versorgung zu entscheiden. Gleichwohl haben die fundamentalen Ziele der EU in Bezug auf den freien Verkehr von Waren und Dienstleistungen und der Zusammenarbeit in grenzübergreifenden Fragen natürlich auch Gesundheitsaspekte. Es ist unbestritten, dass es viele gesundheitsrelevante Gebiete gibt, in denen die Maßnahmen Zusammenarbeit und Koordinierung zwischen den Ländern erfordern, damit sie effektiv sind. Die Prävention größerer Gesundheitsgefahren, Pandemiebereitschaftsplanung oder die Patientenmobilität und die Freizügigkeit der Beschäftigten im Gesundheitswesen sind Bereiche, in denen die Mitgliedstaaten einzeln nicht wirkungsvoll handeln können und in denen die Zusammenarbeit auf EU-Ebene unabdingbar ist.



Drucksache 88/08

... 38. vertritt die Auffassung, dass der neue Verfassungstext ein Schritt in die richtige Richtung ist, der einen weiteren Beweis für die Bereitschaft Montenegros darstellt, sich vollständig in die Europäische Union zu integrieren; ist jedoch der Ansicht, dass die Vorschriften für die Ernennung und die Amtsenthebung von Richtern und Staatsanwälten im Hinblick auf eine bessere Gewährleistung einer unabhängigen Justiz verschärft werden sollten, sobald geeignete Schritte unternommen wurden, um die Rechenschaftspflicht von Richtern zu verbessern und die weit verbreitete Korruption auszumerzen, die das Ansehen der Justizbehörden beschädigt;



Drucksache 701/08

... Die Beitrittsgespräche mit den beiden Staaten haben im April und Mai 2008 stattgefunden. Dabei haben die beiden Staaten ihre Bereitschaft und Fähigkeit dokumentiert, alle Pflichten, die sich aus einer NATO-Mitgliedschaft ergeben vollständig zu erfüllen. Im Rahmen der Gespräche wurden u. a. folgende Themen besprochen:

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 701/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Schlussbemerkung

Protokoll zum
Nordatlantikvertrag über den Beitritt der Republik Albanien (Übersetzung)

Artikel I

Artikel II

Artikel III

Protokoll zum
Nordatlantikvertrag über den Beitritt der Republik Kroatien (Übersetzung)

Artikel I

Artikel II

Artikel III

Denkschrift

I. Allgemeines

II. Besonderes

Artikel I

Artikel II

Artikel III

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 686: Entwurf eines Vertragsgesetzes zu den Protokollen vom 9. Juli 2008 zum Nordatlantikvertrag über den Beitritt der Republik Albanien und der Republik Kroatien


 
 
 


Drucksache 700/1/08

... Die Pflicht eines Rechtsanwalts, in einem Vermittlungsverfahren auf Verlangen vor dem Vorstand oder einem vom Vorstand beauftragten Mitglied der Rechtsanwaltskammer persönlich zu erscheinen (§ 56 Abs. 2 BRAO-E), ist von der Zwangsgeldbewehrung auszunehmen. Der Rechtsanwalt kann in einem Vermittlungsverfahren nicht zur Einigung gezwungen werden; eine Zwangsgeldbewehrung der Pflicht zum Erscheinen auf Verlangen erscheint kaum geeignet, die Einigungsbereitschaft zu fördern.



Drucksache 978/08

... 30. unterstreicht seine Bereitschaft, mögliche Verbesserungen beim Verfahren für die Ernennung der Mitglieder des EZB-Direktoriums vor 2010 zu sondieren; hält es für wichtig dass wissenschaftliche und/oder berufliche Erfahrung und eine Vielfalt von Hintergründen auf dem Gebiet der Wirtschafts-, Geld- und Finanzpolitik bei den Mitgliedern des Direktoriums vorhanden sind; verweist auf seine Forderungen nach einem aus neun Mitgliedern bestehenden Direktorium der EZB, das die ausschließliche Verantwortung für die Festlegung der Zinssätze trägt und mit dem das derzeit bestehende System ersetzt und die für die Zukunft beschlossene, noch komplexere Lösung vermieden wird; fordert dringend eine entsprechende Änderung des Vertrags;

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Drucksache 978/08




Die ersten zehn Jahre des Euro

Wirtschaftliche Unterschiede, Strukturreformen und öffentliche Finanzen

2 Geldpolitik

Integration und Aufsicht von Finanzmärkten

Erweiterung des Euroraums

2 Kommunikation

Internationale Rolle des Euro und externe Vertretung

Wirtschaftliche Instrumente der WWU und Governance


 
 
 


Drucksache 997/08

... (a) das Vorliegen einer Absichtserklärung der betreffenden Mitgliedstaaten, aus der ihre Bereitschaft zur Schaffung des Güterverkehrskorridors hervorgeht;

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Drucksache 997/08




Begründung

1. Hemmnisse der Entwicklung des Schienengüterverkehrs

1.1. Aufbau eines nachhaltigen Verkehrssystems: ein vorrangiges Ziel der Gemeinschaft

1.2. Hemmnisse im Bereich des Schienenverkehrs

2. Bessere Infrastrukturleistungen für Güterverkehrsbetreiber in einem Besonderen Schienennetz

2.1. Bereits unternommene Maßnahmen

2.2. Fortbestehende Schwierigkeiten

3. Bedarf an neuen initiativen

3.1. Forderung der Akteure nach einem gemeinschaftlichen Vorgehen

3.2. Verordnung zur Schaffung eines europäischen Schienennetzes für einen wettbewerbsfähigen Güterverkehr und entsprechende Begleitmaßnahmen

4. Allgemeine Grundsätze des Verordnungsvorschlags

4.1. Festlegung und Leitung des europäischen Schienennetzes für einen wettbewerbsfähigen Güterverkehr

4.2. Investitionen

4.3. Nutzung der Güterverkehrskorridore

Vorschlag

Kapitel I
Allgemeines

Artikel 1
Gegenstand und Anwendungsbereich

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Kapitel II
Konzeption und Leitung des Europäischen Schienennetzes für einen Wettbewerbsfähigen Güterverkehr

Artikel 3
Auswahl der Güterverkehrskorridore

Artikel 4
Leitung der Güterverkehrskorridore

Artikel 5
Maßnahmen zur Realisierung des Güterverkehrskorridors

Artikel 6
Konsultation der Antragsteller

Kapitel III
Für den Güterverkehrskorridor bestimmte Investitionen

Artikel 7
Investitionsplanung

Artikel 8
Umfangreiche Instandhaltungsarbeiten

Artikel 9
Strategisch wichtige Terminals

Kapitel IV
Management des Güterverkehrskorridors

Artikel 10
Einzige Anlaufstelle für die Beantragung grenzübergreifender Fahrwegtrassen

Artikel 11
Vorrangiger Güterverkehr

Artikel 12
Zuweisung von Güterverkehrstrassen

Artikel 13
Zugelassene Antragsteller

Artikel 14
Verkehrsmanagement

Artikel 15
Informationen zu den Nutzungsbedingungen des Güterverkehrskorridors

Artikel 16
Dienstleistungsqualität im Güterverkehrskorridor

Artikel 17
Regulierungsstellen

Kapitel V
Schlussbestimmungen

Artikel 18
Ausschuss

Artikel 19
Zusammenarbeit

Artikel 20
Ausnahmen

Artikel 21
Beobachtung der Umsetzung

Artikel 22
Bericht

Artikel 23
Änderung

Artikel 24
Inkrafttreten

Anhang
Kriterien für die Bewertung der Vorschläge zur Schaffung von Güterverkehrskorridoren

Finanzbogen


 
 
 


Drucksache 715/08

... Betriebsbereitschaft des Systems



Drucksache 102/1/08

... /EG als Teil des Klima- und Energiepakets der Kommission untermauert die Bereitschaft, konkrete Fortschritte im Klimaschutz zu erreichen und ist deshalb - aber auch wegen seiner Signalwirkung für die weiteren internationalen Klimaverhandlungen - zu begrüßen.



Drucksache 197/08

... 3. begrüßt die Bereitschaft der meisten zuständigen Generaldirektionen, über die Ressourcen, die für Verstöße in ihrem jeweiligen Zuständigkeitsbereich bereitgestellt werden sowie über den Stand der einschlägigen Verfahren Auskunft zu geben; stellt fest dass jede Generaldirektion im Umgang mit der Anwendung des Gemeinschaftsrechts und der Zuweisung von Ressourcen ihre eigene Methode hat und dass es keinen genauen Überblick und keine allgemeine öffentliche Bewertung der Funktionsweise dieser unterschiedlichen Methoden gibt;



>> Weitere Fundstellen >>

Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.