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"Bedarfsfall"
Drucksache 530/10
... im Bedarfsfall erlaubt. Wenn Prüfzeugnisse für Epoxidharzprodukte vorliegen, kann auf den Nachweis der Einhaltung des Grenzwertes an der Entnahmestelle in der Trinkwasser-Installation verzichtet werden. Für zertifizierte Produkte liegen entsprechende Prüfzeugnisse vor, da sie in der Zertifizierungsgrundlage gefordert werden. Siehe auch Begründung zu Teil I laufende Nummer 1.
Drucksache 772/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat: EU-Strategie der inneren Sicherheit - Fünf Handlungsschwerpunkte für mehr Sicherheit in Europa KOM (2010) 673 endg.
... Ausgehend von den vorhandenen Möglichkeiten und bisherigen Erfahrungen wird die Kommission bis 2012 die vorhandenen sektorspezifischen Frühwarnsysteme und Kooperationsmechanismen für den Krisenfall34, sei es im Gesundheitswesen, beim Zivilschutz oder in der Atom- und Terrorüberwachung, stärker miteinander vernetzen und dabei auf operative Programme der EU zurückgreifen. Dies trägt zu einem verbesserten Informationsaustausch – auch mit den EU-Agenturen und dem Europäischen Auswärtigen Dienst einschließlich des Lagezentrums – bei und ermöglicht im Bedarfsfall die Erstellung gemeinsamer Berichte über die Bewertung der Risiken und der Bedrohungslage in der EU.
1. Das Europäische Sicherheitsmodell: Gemeinsam Europa sicherer machen
2. Fünf strategische Ziele für die Innere Sicherheit
Ziel 1: Schwächung internationaler krimineller Netzwerke
Maßnahme 1: Aufdeckung und Zerschlagung krimineller Netzwerke
Maßnahme 2: Schutz der Wirtschaft vor krimineller Infiltration
Maßnahme 3: Einziehung von Erträgen aus Straftaten
Ziel 2: Maßnahmen gegen Terrorismus, Radikalisierung und die Rekrutierung von Terroristen
Maßnahme 1: Einbindung der Bevölkerung in die Verantwortung zur Verhinderung von Radikalisierung und Rekrutierung von Terroristen
Maßnahme 2: Unterbindung der Geld- und Materialbeschaffung durch Terroristen und Überwachung ihrer Transaktionen
Maßnahme 3: Schutz der Verkehrsträger
Ziel 3: Besserer Schutz der Bürger und Unternehmen im Cyberspace
Maßnahme 1: Aufbau von Kapazitäten bei der Strafverfolgung und in der Justiz
Maßnahme 2: Zusammenarbeit mit der Industrie zur Aktivierung und zum Schutz der Bürger
Maßnahme 3: Verbesserung des Reaktionsvermögens gegenüber Cyberangriffen
Ziel 4: Erhöhung der Sicherheit durch Maßnahmen an den Außengrenzen
Maßnahme 1: Volle Ausschöpfung des EUROSUR-Potenzials
Maßnahme 2: Verstärkung des Frontex-Beitrags zur Kriminalitätsbekämpfung an den Außengrenzen
Maßnahme 3: Gemeinsames Risikomanagement für den die EU-Außengrenzen überschreitenden Warenverkehr
Maßnahme 4: Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen nationalen Behörden
Ziel 5: Verbesserung der Widerstandsfähigkeit Europas gegenüber Krisen und Katastrophen
Maßnahme 1: Anwendung der Solidaritätsklausel
Maßnahme 2: Entwicklung einer Bedrohung s- und Risikobewertung smethode, die allen Gefahren Rechnung trägt
Maßnahme 3: Vernetzung der verschiedenen Lagebeobachtungszentren
Maßnahme 4: Aufbau europäischer Notfallabwehrkapazitäten für den Katastrophenfall
3. Umsetzung der Strategie
4 Umsetzung
Überwachung und Bewertung
Abschliessende Bemerkungen
Drucksache 428/10
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 20. Mai 2010 zur Union für den Mittelmeerraum (2009/2215(INI))
... 15. fordert die Kommission auf, während der Aushandlung von Handelsabkommen die Ergebnisse der bestehenden Folgenabschätzungen zu berücksichtigen und die Auswirkungen des Liberalisierungsprozesse vor dem Hintergrund des Klimawandels und der wirtschaftlichen und sozialen Krise zu beurteilen sowie im Bedarfsfall eine schrittweise und asymmetrische Umsetzung zu ermöglichen, wobei auf beiden Seiten des Mittelmeers vergleichbare Produktionen geschützt werden, für die die Konkurrenz durch eine fortschreitende Liberalisierung die größte Gefahr in sich birgt; fordert die UfM auf, Projekte hauptsächlich entsprechend sozialen und wirtschaftlichen Erfordernissen und der Notwendigkeit der ökologischen Schadensbegrenzung auszuwählen;
Drucksache 283/09
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung luftverkehrsrechtlicher Vorschriften
... 5. die flugsicherungstechnischen Dienste nach Satz 1 Nummer 2 sowie Flugvermessungsdienste zur Überwachung von Instrumentenflugverfahren, sind keine hoheitliche Aufgabe des Bundes. Solche Unterstützungsdienste können von Wirtschaftsunternehmen zu Marktbedingungen als privatwirtschaftliche Dienstleistung in Übereinstimmung mit dem Recht der Europäischen Gemeinschaft erbracht werden. Die Absicht zur Aufnahme solcher Dienste ist dem Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung spätestens einen Monat im Voraus anzuzeigen; der Anzeige ist ein von einem Mitgliedstaat der Europäischen Union ausgestellter Befähigungsnachweis beizufügen, sofern das Recht der Europäischen Gemeinschaft einen solchen Befähigungsnachweis vorsieht. Im Bedarfsfall kann eine nach § 31b Absatz 1 beauftragte Flugsicherungsorganisation verpflichtet werden, diese Dienste vorzuhalten. Das Nähere wird durch Rechtsverordnung nach § 32 Absatz 4 Nummer 4b geregelt."
Drucksache 515/09 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Verordnung über die Zulassung privater Gegenprobensachverständiger und über Regelungen für amtliche Gegenproben sowie zur Änderung der Gegenprobensachverständigen -Prüflaboratorienverordnung
... Die vorgesehenen Informationspflichten können im Interesse der Unternehmer und der Überwachungsbehörden weiter reduziert werden. Die zuständigen Behörden benötigen die Informationen über die erfolgte Weiter-Unterrichtung durch den Lebensmittelunternehmer nur im Bedarfsfall, beispielsweise wenn das Untersuchungsergebnis einer amtlichen Probenahme bzw. das Hinterlassen einer Gegenprobe angezweifelt wird. Eine Information an die zuständige Behörde in jedem Fall einer hinterlassenen Gegenprobe darüber, dass der Lebensmittelunternehmer seiner Verpflichtung aus § 7 Absatz 2 Satz 1 nachgekommen ist, wird darüber hinaus nicht für erforderlich gehalten.
Anlage Änderungen zur Verordnung über die Zulassung privater Gegenprobensachverständiger und über Regelungen für amtliche Gegenproben sowie zur Änderung der Gegenprobensachverständigen-Prüflaboratorienverordnung
1. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 3 Nummer 2 GPV
2. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 2 Satz 2, 3 GPV
Drucksache 66/09
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs und der elektronischen Akte im Grundbuchverfahren sowie zur Änderung weiterer grundbuch-, register- und kostenrechtlicher Vorschriften (ERVGBG)
... Die Aussonderung kommt demnach nur bei den Grundbuchblättern in Betracht, die durch Scannen erfasst werden. Sämtliche anderen Methoden liefern keine vollständigen und bildgetreuen Wiedergaben des bisherigen Grundbuchblatts. Eine solche ist jedoch erforderlich, um im Bedarfsfall auch historische Grundbuchstände zweifelsfrei feststellen zu können. Die Übereinstimmung des neu angelegten maschinell geführten Grundbuchs mit dem bisherigen Papiergrundbuch wird durch § 71 GBV gewährleistet. Danach darf die Freigabe nur erfolgen, wenn die Vollständigkeit und Richtigkeit des angelegten elektronischen Grundbuchs gesichert ist. Hierzu muss der Bedienstete, der die Anlegung durchführt, die Vollständigkeit und Richtigkeit überprüfen. Die Überprüfung hat sich darauf zu erstrecken, dass die richtigen und vollständigen Daten in das maschinelle Grundbuch eingegeben wurden (vgl. Meikel, Grundbuchrecht, 9. Aufl., § 71 GBV Rn. 9).
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung der Grundbuchordnung
§ 12b
§ 32
Achter Abschnitt
§ 135 Elektronischer Rechtsverkehr und elektronische Grundakte; Verordnungsermächtigungen
§ 136 Eingang elektronischer Dokumente beim Grundbuchamt
§ 137 Form elektronischer Dokumente
§ 138 Übertragung von Dokumenten
§ 139 Aktenausdruck, Akteneinsicht und Datenabruf
§ 140 Entscheidungen, Verfügungen und Mitteilungen
§ 141 Ermächtigung des Bundesministeriums der Justiz
Artikel 2 Änderung der Grundbuchverfügung
Abschnitt XV Vorschriften über den elektronischen Rechtsverkehr und die elektronische Grundakte
§ 94 Grundsatz
§ 95 Allgemeine technische und organisatorische Maßgaben
§ 96 Anlegung und Führung der elektronischen Grundakte
§ 97 Übertragung von Papierdokumenten in die elektronische Form
§ 98 Übertragung elektronischer Dokumente in die Papierform oder in andere Dateiformate
§ 99 Aktenausdruck, Akteneinsicht und Datenabruf
§ 100 Wiederherstellung des Grundakteninhalts
§ 101 Ausführungsvorschriften
Artikel 3 Änderung der Justizverwaltungskostenordnung
Artikel 4 Änderungen sonstigen Bundesrechts
§ 70
§ 113
Artikel 5 Inkrafttreten
A. Allgemeiner Teil
I. Gegenstand und Ziel des Gesetzentwurfs
1. Einleitung
2. Elektronischer Rechtsverkehr
3. Elektronische Grundakte
4. Gebühren für den Grundbuchabruf
II. Die wesentlichen Regelungen im Überblick
1. Elektronischer Rechtsverkehr
2. Elektronische Grundakte
3. Gebühren für den Grundbuchabruf
4. Sonstige Regelungen
III. Gesetzgebungszuständigkeit des Bundes
IV. Kosten und Preise
1. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
2. Sonstige Kosten und Preise
V. Bürokratiekosten
1. Informationspflichten der Wirtschaft
2. Informationspflichten der Verwaltung
VI. Sonstige Angaben nach den §§ 43 und 44 GGO
1. Andere Lösungsmöglichkeiten
3. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
4. Vereinbarkeit mit EU-Recht
5. Gleichstellungsrelevante Regelungsfolgen
6. Evaluierung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 15
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu § 135
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 136
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 137
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 138
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 139
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 140
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 141
Zu den Nummern 18 bis 21
Zu Nummer 22
Zu Nummer 24
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 8
Zu § 94
Zu § 95
Zu § 96
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 97
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 98
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 99
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 100
Zu § 101
Zu den Nummern 9 bis 14
Zu Nummer 15
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 20
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 21
Zu Nummer 23
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Artikel 4
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu Absatz 8
Zu Absatz 9
Zu Absatz 10
Zu Absatz 11
Zu Absatz 12
Zu Artikel 5
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 610: Entwurf eines Gesetzes zur Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs und der elektronischen Akte im Grundbuchverfahren sowie zur Änderung weiterer grundbuch-, register- und kostenrechtlicher Vorschriften
Drucksache 797/09
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, den Europäischen Gerichtshof und die Europäische Zentralbank: Ein EU-Rahmen für das grenzübergreifende Krisenmanagement im Bankensektor KOM (2009) 561 endg.; Ratsdok. 15049/09
... Das erste Ziel besteht darin sicherzustellen, dass alle nationalen Aufsichtsbehörden über angemessene Instrumente verfügen, um Probleme im Bankensektor in einem ausreichend frühen Stadium zu erkennen und im Bedarfsfall eingreifen zu können, damit das betreffende Institut bzw. die Gruppe wieder stabilisiert und eine weitere Verschlechterung verhindert werden kann. Dies wird grundlegende Änderungen bei den Eigenkapitalbestimmungen erfordern, die durch einen Rahmen für die Übertragung von Vermögenswerten zwischen einzelnen Einheiten einer Gruppe begleitet werden könnten, um Finanz- oder Liquiditätshilfen zu ermöglichen, ehe einzelne Gruppeneinheiten in kritische Probleme geraten.
Mitteilung
1. Einleitung
2. Ziel und Struktur der Mitteilung
2.1. Ziel
2.2. Struktur
2.3 Wechselwirkungen mit anderen EU-Maßnahmen
3. Frühzeitiges Eingreifen der Aufsichtsbehörden
3.1. Werkzeuge für ein frühzeitiges Eingreifen
5 Fragen8
3.2. Übertragung von Vermögenswerten innerhalb der Gruppe
4. Abwicklung von Banken
4.1. Warum werden für die Abwicklung von Banken EU-Maßnahmen benötigt?
Unterschiede zwischen nationalen Rechtsvorschriften
Anreize für die Isolierung nationaler Vermögenswerte
4.2. Ziele des Abwicklungsmechanismus für den Bankensektor
4.3. Welche Instrumente werden benötigt?
4.4. Auslöseschwellen und Zeitplan für den Einsatz der Instrumente
4.5. Geltungsbereich des Abwicklungsrahmens für den Bankensektor
4.6. Bedeutung der Rechte der Beteiligten für den Abwicklungsmechanismus im Bankensektor
5 Aktionäre
Gläubiger und Gegenparteien
4.7. Abwicklung von Bankengruppen
4.8. Finanzierung der grenzübergreifenden Abwicklung
Finanzierung durch den Privatsektor
5 Lastenteilung
5. Insolvenz
Integrierter Umgang mit Unternehmensgruppen
Harmonisierte EU-Insolvenzregelung für Banken
6. Folgemassnahmen
Drucksache 4/09
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Regelung des Datenschutzaudits und zur Änderung datenschutzrechtlicher Vorschriften
... Verfahren im Hinblick auf den Entzug der Zulassung einer unzuverlässig arbeitenden Kontrollstelle können einen erheblichen Zeitraum in Anspruch nehmen. In dieser Zeit ist die Kontrollstelle in der Regel weiterhin tätig und stellt ein Risikoelement für die Integrität des Kontrollsystems und die Aussagekraft des Datenschutzauditsiegels dar. Damit die zuständigen Behörden im Bedarfsfall schnell und effektiv eingreifen können, bieten Befristungen, Bedingungen, Auflagen und Widerrufsvorbehalte die Möglichkeit, entsprechende Vorkehrungen zu treffen, um dem entgegenzuwirken und die Belange des Datenschutzes sicherzustellen. Durch die Worte "
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Datenschutzauditgesetz (DSAG)1
§ 1 Datenschutzaudit
§ 2 Zuständigkeit
§ 3 Kontrollen
§ 4 Zulassung der Kontrollstelle und Entziehung der Zulassung
§ 5 Anforderungen an das Personal der Kontrollstelle
§ 6 Pflichten der Kontrollstelle
§ 7 Pflichten der zuständigen Behörde
§ 8 Überwachung
§ 9 Datenschutzauditsiegel, Verzeichnisse
§ 10 Gebühren und Auslagen
§ 11 Datenschutzauditausschuss
§ 12 Mitglieder des Datenschutzauditausschusses
§ 13 Geschäftsordnung, Vorsitz und Beschlussfassung des Datenschutzauditausschusses
§ 14 Geschäftsstelle des Datenschutzauditausschusses
§ 15 Rechtsaufsicht
§ 16 Verordnungsermächtigungen
§ 17 Bußgeldvorschriften
§ 18 Strafvorschriften
§ 19 Einziehung
§ 20 Übergangsvorschrift
Artikel 2 Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes
§ 28 Datenerhebung und -speicherung für eigene Geschäftszwecke
§ 42a Informationspflicht bei unrechtmäßiger Kenntniserlangung von Daten
§ 47 Übergangsregelung
Artikel 3 Änderung des Telemediengesetzes1
§ 15a Informationspflicht bei unrechtmäßiger Kenntniserlangung von Daten
Artikel 4 Änderung des Telekommunikationsgesetzes
Artikel 5 Bekanntmachungserlaubnis
Artikel 6 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Ziel und Inhalt des Entwurfs
II. Gesetzgebungskompetenz
III. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union
IV. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
V. Kosten
VI. Auswirkungen
1. Bürokratiebelastungen für die Wirtschaft
2. Bürokratiebelastungen für die Bürgerinnen und Bürger
3. Bürokratiebelastungen für die Verwaltung
VII. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu § 1
Zu § 2
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 7
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 8
Zu § 9
Zu Absatz 1
Absatz 2
Zu § 10
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 11
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 12
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 13
Zu Absatz 1
Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 14
Zu § 15
Absatz 1
Absätze 2 bis 4
Zu § 16
Absatz 1
Absatz 2
Absatz 3
Zu § 17
Zu § 18
Zu § 19
Zu § 20
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 781: Gesetz zur Regelung des Datenschutzaudits und zur Änderung datenschutzrechtlicher Vorschriften
Drucksache 780/09
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Zuständigkeit, das anzuwendende Recht, die Anerkennung und die Vollstreckung von Entscheidungen und öffentlichen Urkunden in Erbsachen sowie zur Einführung eines Europäischen Nachlasszeugnisses KOM (2009) 154 endg.; Ratsdok. 14722/09
... Die Bestimmungen dieses Kapitels gelten für alle Gerichte der Mitgliedstaaten, finden auf ausergerichtliche Stellen aber nur im Bedarfsfall Anwendung.
Drucksache 600/09
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Änderung luftverkehrsrechtlicher Vorschriften
... beizufügen. Das Nähere wird durch Rechtsverordnung nach § 32 Absatz 4 Nummer 4b geregelt. Die Voraussetzungen für die Erbringung von Flugvermessungsdiensten werden durch Rechtsverordnung nach § 32 Absatz 4 Nummer 2 und 3 geregelt. Im Bedarfsfall kann die nach § 31b Absatz 1 beauftragte Flugsicherungsorganisation verpflichtet werden, die in Satz 2 genannten Dienste vorzuhalten."‘
I. Artikel 1 wird wie folgt geändert:
II. Artikel 2 wird wie folgt gefasst:
Artikel 2 Änderung der Luftverkehrs-Ordnung
III. Nach Artikel 2 werden die folgenden Artikel 3 und 4 eingefügt:
Artikel 3 Änderung der Verordnung zur Beauftragung eines Flugsicherungsunternehmens
Artikel 4 Änderung der Verordnung über die Betriebsdienste der Flugsicherung
IV. Die bisherigen Artikel 3 und 4 werden die Artikel 5 und 6.
Drucksache 821/09
Verordnung des Bundesministeriums für Gesundheit
Verordnung zur Aufteilung und Geltendmachung der Haftungsbeträge durch den Spitzenverband Bund der Krankenkassen bei Insolvenz oder Schließung einer Krankenkasse
... In Absatz 1 Satz 1 wird geregelt, dass der Haftungsbetrag für die einzelne Krankenkasse der betroffenen Kassenart nach ihrer zuletzt erfassten monatlichen Mitgliederzahl ermittelt wird. Dies ergibt sich aus der jüngsten Mitgliederstatistik KM 1 (§ 1 KSVwV). Die Festlegung der Mitgliederzahl als maßgebliches Kriterium für die Aufteilung der Haftungsverpflichtungen ist sachgerecht. Seit der Einführung des Gesundheitsfonds erhalten die Krankenkassen Finanzmittel aus zwei Quellen: Sie erhalten Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds und können im Bedarfsfall Zusatzbeiträge erheben. Die Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds dienen der Finanzierung ihrer Leistungsausgaben und ihrer Verwaltungskosten. Aus diesen Zuweisungen können aber nicht die Beträge aufgebracht werden, die zur Erfüllung der Verpflichtungen einer geschlossenen Krankenkasse benötigt werden; insbesondere dann nicht, wenn es sich hierbei um Beträge in erheblicher Größenordnung handelt. Hierfür müssen die Krankenkassen in der Regel Zusatzbeträge erheben. Da diese von den Mitgliedern aufzubringen sind, führt auch nur eine Aufteilung der Haftungsbeträge nach der Mitgliederzahl der einzelnen Krankenkassen zu sachgerechten Ergebnissen. Würden die Haftungsverpflichtungen entsprechend der Versichertenzahl der Krankenkassen aufgeteilt, hätte dies zur Folge, dass Krankenkassen mit einem hohen Anteil Familienversicherter auch entsprechend hohe Anteile der Haftungsverpflichtung zu tragen hätten, ohne dass diese in Bezug zu den Refinanzierungsmöglichkeiten dieser Krankenkassen durch Zusatzbeiträge stünden.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Verordnung
Verordnung
§ 1 Sachlicher Anwendungsbereich
§ 2 Aufteilung auf die Krankenkassen der Kassenart im Schließungsfall
§ 3 Aufteilung auf die Krankenkassen der übrigen Kassenarten bei Schließung einer Krankenkasse
§ 4 Aufteilung im Insolvenzfall
§ 5 Verfahrensregelungen
§ 6 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
B. Besonderer Teil
Zu § 1
Zu § 2
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 3
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 4
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 5
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 6
C. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
D. Kosten- und Preiswirkungsklausel
E. Gleichstellungspolitische Folgenabschätzung
F. Bürokratiekosten
G. Vereinbarkeit mit EU-Recht
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1032: Verordnung zur Aufteilung von Haftungsbeträgen durch den Spitzenverband Bund der Krankenkassen nach § 171d Abs. 2 SGB V (BMG)
Drucksache 625/09
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Stellungnahme der Bundesregierung zu den Beschlüssen des Bundesrates zur Entschließung des Bundesrates zum Schutz geistigen Eigentums gegenüber Drittstaaten und zur Entschließung des Bundesrates zu Maßnahmen der EU zum verbesserten Schutz geistigen Eigentums
... Im Rahmen der VO (EG) Nr. 1383/2003 wird der Zoll tätig, wenn Waren unter zollamtlicher Überwachung im Verdacht stehen ein Recht geistigen Eigentums zu verletzen. Im Verdachtsfall wird die Überlassung der Waren ausgesetzt bzw. werden die Waren von den Zollbehörden zurückgehalten. Der Zeitraum der jeweiligen Maßnahme beträgt zunächst 10 Arbeitstage, kann aber im Bedarfsfall um weitere 10 Arbeitstage verlängert werden. Der betroffene Rechtsinhaber wird über die Maßnahme informiert und kann auf Antrag u. a. ein Muster der in Frage stehenden Waren zur Begutachtung erhalten. Bestätigt sich der Verdacht, so ist der Rechtsinhaber grundsätzlich aufgefordert, innerhalb der Fristen ein Gerichtsverfahren in die Wege zu leiten, in dessen Verlauf die Schutzrechtsverletzung festgestellt wird. Allerdings können die Waren in einem vereinfachten Verfahren ohne Gerichtsbeteiligung vernichtet werden, wenn der Rechtsinhaber dies beantragt.
Zu den einzelnen vom Bundesrat angesprochenen Maßnahmen ist im Übrigen folgendes zu berichten:
1. Maßnahmen des Zolls und der Zollzusammenarbeit der EU mit Drittstaaten
1.1. Maßnahmen des Zolls:
1.2. Maßnahmen der Zollzusammenarbeit der EU mit Drittstaaten
2. Bilaterale Freihandelsabkommen der EU mit Drittstaaten
3. Einrichtung eines EU-Koordinators für geistiges Eigentum und stärkere Bewusstseinsbildung für die Werte des geistigen Eigentums
Drucksache 515/1/09
Empfehlungen der Ausschüsse
Verordnung über die Zulassung privater Gegenprobensachverständiger und über Regelungen für amtliche Gegenproben sowie zur Änderung der Gegenprobensachverständigen -Prüflaboratorienverordnung
... Die vorgesehenen Informationspflichten können im Interesse der Unternehmer und der Überwachungsbehörden weiter reduziert werden. Die zuständigen Behörden benötigen die Informationen über die erfolgte Weiter-Unterrichtung durch den Lebensmittelunternehmer nur im Bedarfsfall, beispielsweise wenn das Untersuchungsergebnis einer amtlichen Probenahme bzw. das Hinterlassen einer Gegenprobe angezweifelt wird. Eine Information an die zuständige Behörde in jedem Fall einer hinterlassenen Gegenprobe darüber, dass der Lebensmittelunternehmer seiner Verpflichtung aus § 7 Absatz 2 Satz 1 nachgekommen ist, wird darüber hinaus nicht für erforderlich gehalten.
1. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 3 Nummer 2 GPV
2. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 2 Satz 2, 3 GPV
Drucksache 748/1/08
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 92/85 /EWG des Rates vom 19. Oktober 1992 über die Durchführung von Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes von schwangeren Arbeitnehmerinnen, Wöchnerinnen und stillenden Arbeitnehmerinnen am Arbeitsplatz KOM (2008) 637 endg.; Ratsdok. 13983/08
... 36. Mit der im Richtlinienvorschlag enthaltenen teilweisen Beweislastumkehr (Artikel 12a) steigt der Aufwand der Arbeitgeber, ihre Entscheidungen zu dokumentieren, erheblich. Dem potenziell Beklagten ist der Beweis, dass keine Diskriminierung vorliegt unter anderem möglich, wenn er die Umstände der Entscheidung so dokumentiert und registriert, dass er im Bedarfsfall unberechtigte Vorwürfe abzuwehren imstande ist. Bei einem Unternehmer wird es daher erforderlich werden, sämtliche Kontakte zu den Betroffenen ab der Mitteilung der Schwangerschaft bis zu einem Zeitraum von sechs Monaten nach Ende des Mutterschaftsurlaubs exakt zu erfassen.
Drucksache 551/08
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Filmförderungsgesetzes
... Sowohl die Förderung zur Drehbuchherstellung nach Absatz 1 als auch die Förderung nach Absatz 2 setzen für weniger erfahrene Autorinnen und Autoren, die nur gemeinsam mit einem Produzenten antragsberechtigt sind, die Zusammenarbeit mit einer von der FFA beauftragten Autorenberatungsstelle voraus. Die Einführung dieser Regelung in Absatz 3 dient in erster Linie der Qualitätssteigerung von Treatments, vergleichbaren Darstellungen und Drehbüchern sowie der Begleitung der Autorinnen und Autoren mit dem Ziel, die Verfilmung ihres Vorhabens zu realisieren und damit auch zu einer Steigerung der Verfilmungsquote von geförderten Drehbüchern beizutragen. Die Autorenberatungsstelle ist ein Beratungs- und Begleitungsangebot, das Autorinnen und Autoren die Chance bietet, sich im Bedarfsfall im Hinblick auf den Inhalt und die Qualität der Stoffe bzw. Drehbücher, aber auch auf Präsentationsformen und ihre nationale und internationale Vermarktung beraten und begleiten zu lassen. Einzelheiten der Zusammenarbeit mit der Autorenberatungsstelle regelt die Richtlinie des Verwaltungsrates. Hierin soll insbesondere die Intensität der Zusammenarbeit näher geregelt werden, wobei vor allem der jeweilige Beratungsbedarf entsprechend der Qualifikation und den Erfahrungen der geförderten Autorinnen und Autoren maßgeblich sein wird.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Kosten der öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Filmförderungsgesetzes
§ 14a Begriffsbestimmungen
§ 20 Sperrfristen
§ 32 Förderungshilfen
§ 35 Bewilligungsbescheid
§ 41 Referenzförderung
§ 47 Förderungshilfen
§ 48 Antrag
§ 49 Auszahlung
§ 50 Verwendung
§ 51 Schlussprüfung
§ 56 Förderungshilfen
Artikel 2 Bekanntmachungserlaubnis
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeines
I. Ausgangssituation und Zielsetzung
II. Notwendigkeit einer bundesgesetzlichen Regelung
III. Inhalt der Novelle
IV. Finanzielle Auswirkungen
1. Bürokratiekosten der Wirtschaft
a Bürokratiekosten neuer Informationspflichten
b Bürokratiekosten geänderter Informationspflichten
2. Bürokratiekosten für die Verwaltung
V. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung
VI. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Gemeinschaft
B. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu Artikel 1
Zu § 2
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 8a
Zu § 9
Zu § 12
Zu § 14
Zu § 14a
Zu § 15
Zu § 16
Zu § 16a
Zu § 17
Zu § 17a
Zu § 20
Zu § 20
Zu § 21
Zu § 22
Zu § 23
Zu § 24
Zu § 25
Zu § 26
Zu § 28
Zu § 29
Zu § 30
Zu § 30a
Zu § 31
Zu § 32
Zu § 33
Zu § 34
Zu § 35
Zu § 36
Zu § 37
Zu § 38
Zu § 39
Zu § 41
Zu § 42
Zu § 44
Zu § 45
Zu § 47
Zu § 48
Zu § 49
Zu § 50
Zu § 51
Zu § 52
Zu § 53
Zu § 53a
Zu § 53b
Zu § 54
Zu § 55
Zu § 56
Zu § 56a
Zu § 57
Zu § 58
Zu § 59
Zu § 60
Zu § 63
Zu § 64
Zu § 65
Zu § 66
Zu § 66a
Zu § 67
Zu § 67a
Zu § 67b
Zu § 68
Zu § 68a
Zu § 69
Zu § 70
Zu § 73
Zu § 74
Zu § 75
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 487: Fünftes Gesetz zur Änderung des Filmförderungsgesetzes
Drucksache 340/08
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung von Vorschriften auf dem Gebiet des ökologischen Landbaus an die Verordnung (EG) Nr. 834/2007 des Rates vom 28. Juni 2007 über die ökologische/biologische Produktion und die Kennzeichnung von ökologischen/biologischen Erzeugnissen und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 2092/91
... Durch die vorgesehenen Bestimmungen soll den in diesem Sektor tätigen Wirtschaftsbeteiligten unter ihren spezifischen Bedingungen, z.B. bei der Rohstoffbeschaffung, die notwendige Flexibilität geboten werden, um im Bedarfsfall tagesaktuell entscheiden zu können, ob sie das gesamte Speisenangebot, einzelne Menüs, Gerichte oder Komponenten mit einem Bezug auf die ökologische oder biologische Produktion ausgelobt anbieten wollen, oder ob sie lediglich darauf verweisen wollen, dass einzelne verwendete landwirtschaftliche Ausgangsstoffe oder Zutaten aus ökologischem Landbau stammen.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Gesetz zur Durchführung der Rechtsakte der Europäischen Gemeinschaft auf dem
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Durchführung
§ 3 Kontrollsystem
§ 4 Zulassung der Kontrollstellen und Entzug der Zulassung
§ 5 Pflichten der Kontrollstellen
§ 6 Vorschriften für gemeinschaftliche Verpflegungseinrichtungen
§ 7 Mitwirkung der Zollbehörden
§ 8 Überwachung
§ 9 Datenübermittlung, Außenverkehr
§ 10 Gebühren und Auslagen
§ 11 Ermächtigungen
§ 12 Strafvorschriften
§ 13 Bußgeldvorschriften
§ 14 Einziehung
§ 15 Übergangsvorschriften
§ 16 Ausschluss des Abweichungsrechts
Artikel 2 Öko-Kennzeichengesetz *
§ 2 Ermächtigungen
Artikel 3 Bekanntmachungserlaubnis
Artikel 4 Aufhebung bisherigen Bundesrechts
Artikel 5 Inkrafttreten
A. Allgemeiner Teil
I. Ausgangslage und wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs
II. Gesetzgebungskompetenz des Bundes
III. Alternativen
IV. Gesetzesfolgen
1. Geschlechterdifferenzierte Gesetzesfolgenabschätzung
2. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
a Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
b Vollzugsaufwand
3. Kosten für die Wirtschaft und Preiswirkungen
a Allgemeine Kosten
b Bürokratiekosten
c Preiswirkungen
4. Evaluierung
V. Befristung
VI. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu § 10
Zu § 11
Zu § 12
Zu § 13
Zu § 14
Zu § 15
Zu § 16
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung von Vorschriften auf dem Gebiet des ökologischen Landbaus an die Verordnung (EG) Nr. 834/2007 des Rates vom 28. Juni 2007 über die ökologische / biologische Produktion und die Kennzeichnung von ökologischen / biologischen Erzeugnissen und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 2092/91
Drucksache 56/08
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Erweiterung des Anwendungsbereiches der Sicherungsverwahrung bei gefährlichen jungen Gewalttätern - Antrag des Freistaates Bayern -
... über die Persönlichkeit, die Entwicklung und die Umwelt des Verurteilten ohnehin zu erheben sein. Bei einem Verurteilten, der die letzten fünf Jahre in Haft verbracht hat, wird die Jugendgerichtshilfe auch eher selten über aktuelle Informationen zu den vorgenannten Gesichtspunkten verfügen. Im Bedarfsfalle steht es dem Gericht aber auch frei, im Rahmen einer umfassenden Sachaufklärung auch einen Vertreter der Jugendgerichtshilfe zu hören.
Zu Artikel 1
Artikel 3 Änderung der Strafprozessordnung
Artikel 4 Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes
Zu Nummer 4
Zu Artikel 4
Drucksache 951/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Grünbuch der Kommission der Europäischen Gemeinschaften über kollektive Rechtsdurchsetzungsverfahren für Verbraucher KOM (2008) 794 endg.; Ratsdok. 16658/08
... 2. Die Kommission hat in ihrer verbraucherpolitischen Strategie1 das Ziel festgelegt, den Binnenmarkt im Einzelhandel zu stärken, indem sie bis 2013 sicherstellt, dass Verbraucher und Einzelhändler grenzüberschreitend genauso sicher einkaufen können wie in ihrem Heimatland. Dieses Ziel kann jedoch nur erreicht werden, wenn sich die Verbraucher darauf verlassen können, dass ihre Rechte im Bedarfsfall durchgesetzt werden und sie ausreichenden Rechtsschutz genießen. 76 % der Verbraucher, die geringes Vertrauen in grenzüberschreitende Einkäufe haben, sagen, es sei für ihr Vertrauen sehr oder ziemlich wichtig, dass ein grenzüberschreitender Rechtsstreit nach nationalem Recht von ihren nationalen Gerichten entschieden wird2. Dies deutet auf mangelndes Vertrauen in andere Rechtssysteme hin, sowohl im Hinblick auf materielle Rechte als auch auf wirksame Rechtsbehelfe. Der Vorschlag für eine Richtlinie über Rechte der Verbraucher3 wird sich mit der Frage der Rechtssicherheit in Bezug auf materielle Rechte befassen. Die Wirksamkeit grenzüberschreitender Rechtsdurchsetzungsverfahren muss jedoch davon unabhängig behandelt werden.
Grünbuch über kollektive Rechtsdurchsetzungsverfahren für Verbraucher
1. Einleitung
2. Das Problem
3. Aktuelles europäisches Instrumentarium
4. Optionen
Option 1 – Keine EG-Maßnahmen
Option 2 – Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten
Option 3: Kombination von Instrumenten
Option 4 – Gerichtliche kollektive Rechtsdurchsetzungsverfahren
Drucksache 716/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Stellungnahme der Bundesregierung zum Tätigkeitsbericht der Bundesnetzagentur 2006 und 2007 nach § 14b Abs. 4 des Allgemeinen Eisenbahngesetz es
Bedarfsfall
Stellungnahme der Bundesregierung zum Tätigkeitsbericht der Bundesnetzagentur 2006 und 2007 nach § 14b Abs. 4 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes
I. Diskriminierungsfreier Zugang zu Schienenwegen
II. Diskriminierungsfreier Zugang zu Serviceeinrichtungen
III. Kontrolle der Höhe der Zugangsentgelte
IV. Qualitätssicherung des Schienenverkehrs
V. Anreizregulierung
VI. Internationale Kontakte
VII. Öffentlichkeitsarbeit
Drucksache 760/08
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen der Vereinten Nationen vom 13. Dezember 2006 über die Rechte von Menschen mit Behinderungen sowie zu dem Fakultativprotokoll vom 13. Dezember 2006 zum Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen
... iii) garantieren sie die freie Willensäußerung von Menschen mit Behinderungen als Wähler und Wählerinnen und erlauben zu diesem Zweck im Bedarfsfall auf Wunsch, dass sie sich bei der Stimmabgabe durch eine Person ihrer Wahl unterstützen lassen
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1
Artikel 2
Begründung
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Schlussbemerkung
Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen
3 Präambel
Artikel 1 Zweck
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Artikel 3 Allgemeine Grundsätze
Artikel 4 Allgemeine Verpflichtungen
Artikel 5 Gleichberechtigung und Nichtdiskriminierung
Artikel 6 Frauen mit Behinderungen
Artikel 7 Kinder mit Behinderungen
Artikel 8 Bewusstseinsbildung
Artikel 9 Zugänglichkeit
Artikel 10 Recht auf Leben
Artikel 11 Gefahrensituationen und humanitäre Notlagen
Artikel 12 Gleiche Anerkennung vor dem Recht
Artikel 13 Zugang zur Justiz
Artikel 14 Freiheit und Sicherheit der Person
Artikel 15 Freiheit von Folter oder grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe
Artikel 16 Freiheit von Ausbeutung, Gewalt und Missbrauch
Artikel 17 Schutz der Unversehrtheit der Person
Artikel 18 Freizügigkeit und Staatsangehörigkeit
Artikel 19 Unabhängige Lebensführung und Einbeziehung in die Gemeinschaft
Artikel 20 Persönliche Mobilität
Artikel 21 Recht der freien Meinungsäußerung, Meinungsfreiheit und Zugang zu Informationen
Artikel 22 Achtung der Privatsphäre
Artikel 23 Achtung der Wohnung und der Familie
Artikel 24 Bildung
Artikel 25 Gesundheit
Artikel 26 Habilitation und Rehabilitation
Artikel 27 Arbeit und Beschäftigung
Artikel 28 Angemessener Lebensstandard und sozialer Schutz
Artikel 29 Teilhabe am politischen und öffentlichen Leben
Artikel 30 Teilhabe am kulturellen Leben sowie an Erholung, Freizeit und Sport
Artikel 31 Statistik und Datensammlung
Artikel 32 Internationale Zusammenarbeit
Artikel 33 Innerstaatliche Durchführung und Überwachung
Artikel 34 Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen
Artikel 35 Berichte der Vertragsstaaten
Artikel 36 Prüfung der Berichte
Artikel 37 Zusammenarbeit zwischen den Vertragsstaaten und dem Ausschuss
Artikel 38 Beziehungen des Ausschusses zu anderen Organen
Artikel 39 Bericht des Ausschusses
Artikel 40 Konferenz der Vertragsstaaten
Artikel 41 Verwahrer
Artikel 42 Unterzeichnung
Artikel 43 Zustimmung, gebunden zu sein
Artikel 44 Organisationen der regionalen Integration
Artikel 45 Inkrafttreten
Artikel 46 Vorbehalte
Artikel 47 Änderungen
Artikel 48 Kündigung
Artikel 49 Zugängliches Format
Artikel 50 Verbindliche Wortlaute
Fakultativprotokoll zum Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen
Artikel 1
Artikel 2
Artikel 3
Artikel 4
Artikel 5
Artikel 6
Artikel 7
Artikel 8
Artikel 9
Artikel 10
Artikel 11
Artikel 12
Artikel 13
Artikel 14
Artikel 15
Artikel 16
Artikel 17
Artikel 18
A. Denkschrift zu dem Übereinkommen vom 13. Dezember 2006 über die Rechte von Menschen mit Behinderungen
A. Allgemeines
I. Entstehungsgeschichte
1. Behinderungsthematik im Kontext der Vereinten Nationen
2. Verhandlung des Übereinkommens
II. Sachstand
III. Würdigung des Übereinkommens
IV. Verhältnis des Übereinkommens zur Europäischen Gemeinschaft
B. Zu den einzelnen Bestimmungen
I. Vorbemerkung
II. Zu den einzelnen Artikeln des Übereinkommens
Artikel 1 (Zweck)
Artikel 2 (Begriffsbestimmungen)
Artikel 3 (Allgemeine Grundsätze)
Artikel 4 (Allgemeine Verpflichtungen)
Artikel 5 (Gleichberechtigung und Nichtdiskriminierung)
Artikel 6 (Frauen mit Behinderungen)
Artikel 7 (Kinder mit Behinderungen)
Artikel 8 (Bewusstseinsbildung)
Artikel 9 (Zugänglichkeit)
Artikel 10 (Recht auf Leben)
Artikel 11 (Gefahrensituationen und humanitäre Notlagen)
Artikel 12 (Gleiche Anerkennung vor dem Recht)
Artikel 13 (Zugang zur Justiz)
Artikel 14 (Freiheit und Sicherheit der Person)
Artikel 15 (Freiheit von Folter oder grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe)
Artikel 16 (Freiheit von Ausbeutung, Gewalt und Missbrauch)
Artikel 17 (Schutz der Unversehrtheit der Person)
Artikel 18 (Freizügigkeit und Staatsangehörigkeit)
Artikel 19 (Unabhängige Lebensführung und Einbeziehung in die Gemeinschaft)
Artikel 20 (Persönliche Mobilität)
Artikel 21 (Recht der freien Meinungsäußerung, Meinungsfreiheit und Zugang zu Informationen)
Artikel 22 (Achtung der Privatsphäre)
Artikel 23 (Achtung der Wohnung und der Familie)
Artikel 24 (Bildung)
Artikel 25 (Gesundheit)
Artikel 26 (Habilitation und Rehabilitation)
Artikel 27 (Arbeit und Beschäftigung)
Artikel 28 (Angemessener Lebensstandard und sozialer Schutz)
Artikel 29 (Teilhabe am politischen und öffentlichen Leben)
Artikel 30 (Teilhabe am kulturellen Leben sowie an Erholung, Freizeit und Sport)
Artikel 31 (Statistik und Datensammlung)
Artikel 32 (Internationale Zusammenarbeit)
Artikel 33 (Innerstaatliche Durchführung und Überwachung)
Artikel 32 (Internationale Zusammenarbeit)
Artikel 33 (Innerstaatliche Durchführung und Überwachung)
Artikel 34 (Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen)
Artikel 35 (Berichte der Vertragsstaaten)
Artikel 36 (Prüfung der Berichte)
Artikel 37 (Zusammenarbeit zwischen den Vertragsstaaten und dem Ausschuss)
Artikel 38 (Beziehungen des Ausschusses zu anderen Organen)
Artikel 39 (Bericht des Ausschusses)
Artikel 40 (Konferenz der Vertragsstaaten)
Artikel 41 (Verwahrer)
Artikel 42 (Unterzeichnung)
Artikel 43 (Zustimmung, gebunden zu sein)
Artikel 44 (Organisationen der regionalen Integration)
Artikel 45 (Inkrafttreten)
Artikel 46 (Vorbehalte)
Artikel 47 (Änderungen)
Artikel 48 (Kündigungen)
Artikel 49 (Zugängliches Format)
Artikel 50 (Verbindliche Wortlaute)
B. Denkschrift zu dem Fakultativprotokoll vom 13. Dezember 2006 zum Übereinkommen vom 13. Dezember 2006 über die Rechte von Menschen mit Behinderungen
A. Allgemeines
I. Sachstand des Fakultativprotokolls
II. Würdigung des Fakultativprotokolls
B. Zu den einzelnen Bestimmungen
I. Vorbemerkung
II. Zu den einzelnen Artikeln des Fakultativprotokolls
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu Artikel 7
Zu Artikel 8
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gemäß § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 540: Entwurf eines Gesetzes zum Übereinkommen der Vereinten Nationen vom 13. Dezember 2006 über die Rechte von Menschen mit Behinderungen sowie zum Fakultativprotokoll vom 13. Dezember 2006 zum Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen
Drucksache 681/08
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 3. September 2008 zur Gleichstellung von Frauen und Männern – 2008 (2008/2047(INI))
... 39. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, eine Anzahl von Quantitäts- und Qualitätsindikatoren sowie von geschlechterbezogenen Statistiken, die verlässlich, vergleichbar und im Bedarfsfall erhältlich sind, auszuarbeiten, die während der Nachbereitung der Umsetzung der Lissabon-Strategie für Wachstum und Beschäftigung zu verwenden sind, um die Geschlechterdimension zu berücksichtigen und um die angemessene Umsetzung und Weiterbehandlung der Maßnahmen sicherzustellen;
Drucksache 561/08
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes über das Verfahren des elektronischen Entgeltnachweises (ELENA -Verfahrensgesetz)
... Im Bedarfsfall - also bei einer jederzeit möglichen Anfrage durch die abrufende Behörde -übermittelt die Zentrale Speicherstelle die Daten. Die Speicherung der Daten in der Zentralen Speicherstelle muss unter Gewährleistung größtmöglicher Datensicherheit erfolgen, um das informationelle Selbstbestimmungsrecht des Einzelnen zu sichern. Die Daten werden daher mit einem geeigneten Chiffrierverfahren verschlüsselt. Maßstab hierfür ist der jeweilige Stand der Technik, so dass das System immer auf dem größtmöglichen Sicherheitsstandard gehalten werden kann. Es gelten die Vorschriften für den Sozialdatenschutz nach
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch
Sechster Abschnitt
Erster Titel Allgemeine Vorschriften
§ 95 Anwendungsbereich
§ 96 Errichtung der Zentralen Speicherstelle und der Registratur Fachverfahren
Zweiter Titel Pflichten der Arbeitgeber und Beschäftigten
§ 97 Pflichten des Arbeitgebers
§ 98 Mitwirkung des Beschäftigten
Dritter Titel Aufgaben und Befugnisse der Zentralen Speicherstelle und der Registratur Fachverfahren
§ 99 Aufgaben und Befugnisse der Zentralen Speicherstelle
§ 100 Aufgaben und Befugnisse der Registratur Fachverfahren
Vierter Titel Abrufverfahren
§ 101 Abrufverfahren bei der Zentralen Speicherstelle
§ 102 Pflichten der abrufenden Behörde
§ 103 Rechte und Pflichten des Teilnehmers im Abrufverfahren
Fünfter Titel Finanzierung des Verfahrens
§ 104 Finanzierung des Verfahrens des elektronischen Entgeltnachweises
§ 115 Vorfinanzierung des Verfahrens des elektronischen Entgeltnachweises
§ 118 Bundeseinheitliche Regelung
§ 119 Übergangsregelungen zum Verfahren des elektronischen Entgeltnachweises
§ 120 Außerkrafttreten
Artikel 2 Änderung des Ersten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 3 Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch
Fünfter Unterabschnitt Verfahren des elektronischen Entgeltnachweises ELENA
§ 320a Auskünfte und Bescheinigungen für Teilnehmer
Artikel 4 Änderung des Altersteilzeitgesetzes
Artikel 5 Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 6 Änderung des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 7 Änderung der Gewerbeordnung
Artikel 8 Änderung des Wohnraumförderungsgesetzes
Artikel 91 Änderung des Wohngeldgesetzes
Artikel 10 Änderung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes
Artikel 11 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Anlass
1. Hohe Kosten für die Arbeitgeber
2. Effizienzverluste in Verwaltungsverfahren
II. Maßnahmen und Ziele
1. Ergebnisse des Modellvorhabens
2. Struktur des ELENA-Verfahrens
III. Schutz der informationellen Selbstbestimmung
Zweck der Datenspeicherung
Organisatorischer Datenschutz
4 Angemessenheit
IV. Weitere Gesichtspunkte der Verhältnismäßigkeit
1. Eignung
a Aufbau neuer Bürokratie?
b Nettobelastung von kleinen und Kleinstunternehmen?
2. Alternativen
a Ausnahme für Personen mit hohem Einkommen
b Grundsatz der Freiwilligkeit
c Ende-zu-Ende-Verschlüsselung?
3. Kostenverteilung
V. Zuständigkeit des Bundes
1. Gesetzgebungskompetenz
2. Einrichtung der Zentralen Speicherstelle und der Registratur Fachverfahren
3. Bundeseinheitliche Geltung
VI. Gesetzesfolgenabschätzung
1. Allgemeine Kostenwirkung
2. Preiswirkung
3. Bürokratiekosten
3.1 Bürokratiekosten der Wirtschaft
3.2 Bürokratiekosten der Bürger
3.3 Bürokratiekosten der Verwaltung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu § 95
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 96
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 97
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu § 98
Zu Absatz 1
Zu Absatz 3
Zu § 99
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu § 100
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu Absatz 8
Zu § 101
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 102
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 103
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 4
Zu Nummer 15
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Artikel 6
Zu Artikel 7
Zu Artikel 8
Zu Artikel 9
Zu Artikel 10
Zu Artikel 11
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Entwurf eines Gesetzes über die Einrichtung des Verfahrens des elektronischen Einkommensnachweises (ELENA)
Drucksache 483/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 216/2008 in Bezug auf Flugplätze, Flugverkehrsmanagement und Flugsicherungsdienste sowie zur Aufhebung der Richtlinie 2006/23/EG KOM (2008) 390 endg.; Ratsdok. 11285/08
... (n) Sämtliche im Rettungs- und Feuerlöschdienst tätigen Personen, die im Bedarfsfall zur Hilfeleistung bei luftfahrttechnischen Notfällen eingesetzt werden müssen in regelmäßigen Abständen durch eine ärztliche Untersuchung nachweisen dass sie – unter Berücksichtigung ihrer Tätigkeit – zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung ihrer Aufgaben in der Lage sind. In diesem Zusammenhang ist unter der medizinischen Tauglichkeit – einschließlich der körperlichen und geistigen Tauglichkeit – zu verstehen, dass die betreffenden Personen an keinen Erkrankungen oder Behinderungen leiden, infolge deren sie möglicherweise außerstande sind:
1. Hintergrund
2. Gegenwärtig anstehende Herausforderungen
3. Stellungnahme der Europäischen Agentur für Flugsicherheit und Konsultation der Interessengruppen
4. Folgenabschätzung
5. Vorschlag für eine Verordnung
5.1. Instrument und Methode
5.2. Inhalt
5.2.1. Änderungen an der Stellungnahme der Agentur
5.2.2. Ausweitung des Geltungsbereichs der Verordnung
5.2.2.1. Flugplätze
5.2.2.2 ATM/ANS
5.2.3. Sonstige Änderungen der Verordnung
6. Entsprechungstabelle mit der neuen und der alten Artikelnummerierung sowie Angabe der Änderungen der Verordnung EG NR. 216/2008
7. Subsidiarität und Verhältnismässigkeit
8. Bewertung
Vorschlag
Artikel 1 Die Verordnung (EG) Nr. 216/2008 wird wie folgt geändert:
Artikel 1 Geltungsbereich
Artikel 8a Flugplätze
Artikel 8b ATM/ANS
Artikel 8c Fluglotsen
Artikel 8d Akkreditierte Stellen
Artikel 22a Zulassung von Flugplatzbetreibern
Artikel 22b ATM/ANS
Artikel 22c Zulassung von Fluglotsen
Artikel 22d Akkreditierte Stellen
Artikel 65a Abänderungen
Artikel 2
Artikel 3
Anhang
Anhang Va Grundlegende Anforderungen an Flugplätze
A – Physische Merkmale, Infrastruktur und Einrichtungen von Flugplätzen
Roll - und Vorfeld
5 Hindernisfreiheit
Optische und nicht-optische Hilfen und Flugplatzeinrichtungen
5 Flugplatzdaten
B – Betrieb und Verwaltung
C - Flugplatzumgebung
Anhang Vb Grundlegende Anforderungen an Flugverkehrsmanagement und Flugsicherungsdienste
1 Luftraumnutzung
2 Dienste
a Luftfahrtinformationen und Daten für Luftraumnutzer für Flugsicherungszwecke
b Meteorologische Informationen
c Flugverkehrsdienste
d Kommunikationsdienste
e Navigationsdienste
f Überwachungsdienste
g Verkehrsflussregelung
h Luftraummanagement
3 Systeme und Komponenten
a Allgemeines
b Integrität, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit von Systemen und Komponenten
c Auslegung von Systemen und Komponenten
d Anhaltende Dienstgüte
e Modifizierung von Systemen und Komponenten
4 Qualifikation von Fluglotsen
a Allgemeines
b Theoretische Kenntnisse
c Praktische Fertigkeiten
d Sprachkenntnisse
e Simulationsübungsgeräte
f Ausbildungslehrgang
g Ausbilder
h Prüfer
i Medizinische Tauglichkeit von Fluglotsen
5 Dienstleister und Ausbildungseinrichtungen
Finanzbogen
Drucksache 951/08 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Grünbuch der Kommission der Europäischen Gemeinschaften über kollektive Rechtsdurchsetzungsverfahren für Verbraucher KOM (2008) 794 endg.; Ratsdok. 16658/08
... 3. Der Verbraucher muss sich darauf verlassen können, im Bedarfsfall ausreichenden Rechtsschutz zur Durchsetzung seiner Rechte zur Verfügung zu haben. Eine effektive Rechtsdurchsetzung in allen Mitgliedstaaten ergänzt den materiellen Verbraucherschutz und trägt - auch grenzüberschreitend - zu fairen Wettbewerbsbedingungen zwischen Unternehmen untereinander, ebenso wie im Verhältnis zum Verbraucher bei.
Drucksache 180/08
Allgemeine Verwaltungsvorschrift der Bundesregierung
Allgemeine Verwaltungsvorschrift für die Abrechnung der Aufwendungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende durch die zugelassenen kommunalen Träger und für die Bewirtschaftung von Bundesmitteln im automatisierten Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen des Bundes (Kommunalträger-Abrechnungsverwaltungsvorschrift - KoA-VV)
... Da Organisationsuntersuchungen normalerweise einem eng umrissenen Ziel und nicht der Leistungsüberprüfung der Mitarbeiter dienen, ist es üblich, die Datenerhebung anonymisiert durchzuführen. Das verhindert Widerstand gegen die Organisationsuntersuchung und erhöht die Validität der erhobenen Daten, indem die Realität der Aufgabenerledigung in den Arbeitsaufzeichnungen niedergelegt wird und nicht ein definierter Soll- oder Idealzustand. Eine anonyme Datenerhebung erschwert andererseits die spätere Plausibilisierung der Ergebnisse. Sofern sich Unklarheiten oder offenbar fehlerhafte Erhebungen im nachhinein nicht klären lassen, muss auf die entsprechenden Datensätze im Zweifel verzichtet werden. Einen Kompromiss zwischen namentlicher und anonymisierter Erhebung stellt die Verschlüsselung dar, bei der die einzelnen Teilnehmer eine Kennung erhalten, anhand derer ihre Datensätze im Bedarfsfall identifiziert werden können. Vertrauen in die Anonymität der eigenen Daten besteht hierbei vermutlich nur bei Durchführung der Untersuchung durch externe Dritte.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Allgemeine Verwaltungsvorschrift
Allgemeine Verwaltungsvorschrift
Abschnitt 1 Geltungsbereich
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Verhältnis zu den Verwaltungsvereinbarungen
Abschnitt 2 Abrechnung von Aufwendungen
Unterabschnitt 1 Begriffsbestimmungen
§ 3 Haushaltsjahr
§ 4 Einzahlungen und Auszahlungen
§ 5 Einnahmen, Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen
§ 6 Kosten der Grundsicherung für Arbeitsuchende
§ 7 Eingliederungsleistungen
§ 8 Verwaltungskosten
§ 9 Vollzeitäquivalent
§ 10 Personalkosten
§ 11 Personalnebenkosten
§ 12 Versorgungsaufwendungen bei Beamtinnen und Beamten
§ 13 Personalgemeinkosten
§ 14 Sachkosten
§ 15 Investitionen
Unterabschnitt 2 Vorschriften über die Rechnungslegung
§ 16 Grundsätze der Abrechnung
§ 17 Buchung nach Haushaltsjahren
§ 18 Abgrenzung von kommunalen Aufgaben und Bundesaufgaben
§ 19 Abrechnung von Personalkosten
§ 20 Abrechnung von Personalnebenkosten
§ 21 Versorgungszuschlag
§ 22 Abrechnung von Personalgemeinkosten
§ 23 Abrechnung von Sachkosten
§ 24 Abrechnung von Investitionen
§ 25 Kommunaler Finanzierungsanteil
Abschnitt 3 Bewirtschaftung von Bundesmitteln im HKR-Verfahren
Unterabschnitt 1 Allgemeine Grundsätze
§ 26 Sachliche und zeitliche Bindung
§ 27 Deckungsfähigkeit
§ 28 Übertragbarkeit
§ 29 Verbot von Vorleistungen
Unterabschnitt 2 Vorschriften über den Mittelabruf
§ 30 Bedarfsgerechter Mittelabruf
§ 31 Verzinsung
§ 32 Mittelzuweisung bei schrittweiser Freigabe des Ermächtigungsrahmens in besonderen Einzelfällen
Abschnitt 4 Informations- und Sorgfaltspflichten
§ 33 Kassensicherheit
§ 34 Stundung, Niederschlagung und Erlass
§ 35 Sonstige Dokumentations- und Mitteilungspflichten
Abschnitt 5 Übergangsvorschriften und Inkrafttreten
§ 36 Übergangsvorschrift
§ 37 Inkrafttreten
Anlage 1 (zu § 19 Abs. 2) Rundschreiben des Bundesministeriums der Finanzen zu Personalkostensätzen und Sachkostenpauschalen vom 30. Juli 2007 (II A 3 – H 1012 – 10/07/0001)
Anlage 2 (zu § 24) Merkblatt zur Abrechnung von Investitionen als Verwaltungskosten bei den Trägern der Grundsicherung für Arbeitsuchende (Zb1 – 04611)
Anlage 3 (zu § 25 Abs. 2) Merkblatt zur Erhebung des kommunalen Finanzierungsanteils (IIb6 – 28534 – 2)
Merkblatt zur Erhebung des kommunalen Finanzierungsanteils KFA an den Verwaltungskosten bei den zugelassenen kommunalen Trägern zkT – Stand 04.10.2007 Mit diesem Merkblatt werden die Hinweise für eine Erhebung zum kommunalen Finanzierungsanteil KFA vom 08. Mai 2007 aufgrund neuer Erkenntnisse ersetzt.
3 Hintergrund
Anlage 4 (zu § 25 Abs. 2) Leitfaden Ermittlung des kommunalen Aufgabenanteils bei den Trägern der Grundsicherung nach dem SGB II
Leitfaden Ermittlung des kommunalen Aufgabenanteils bei den Trägern der Grundsicherung nach dem SGB II – Kriterien für Organisationsuntersuchungen – erstellt für das Bundesministerium für Arbeit und Soziales Berlin
1 Einleitung
2 Die Durchführung von Organisationsuntersuchungen zum kommunalen Aufgabenanteil
2.1 Projektmanagement
2.1.1 Projektbegleitende Strukturen
2.1.2 Offensive Informationspolitik im Projekt
2.2 Vorbereitung der Organisationsuntersuchung:
2.2.1 Aufbauorganisation:
2.2.2 Prozessorganisation:
2.3 Aufgabenkatalog
2.3.1 Das gesamte Aufgaben-Portfolio der Grundsicherungsstelle:
2.3.2 Die Abgrenzung von kommunalen und Bundesaufgaben
2.3.3 Querschnitts-, Führungs- und sonstige nichtoperative Aufgaben
2.3.4 Verteil- und Verlustzeiten
2.4 Methodenwahl und methodisches Design der Organisationsuntersuchung
2.4.1 Allgemeines zur Methodenwahl
2.4.2 Mindestanforderungen an das Ergebnis der Organisationsuntersuchung
2.4.3 Erhebungsdesign für die gesamte Organisation festlegen
2.4.4 Datengewinnung über Arbeitsaufzeichnungen Selbstaufschreibung der Mitarbeiter
2.5 Durchführung der Erhebung, Auswertung und Dokumentation
2.5.1 Plausibilisierung der Daten
2.5.2 Ermittlung des Gesamtergebnisses
2.5.3 Kommunaler Aufgabenanteil = kommunaler Finanzierungsanteil?
2.5.4 Dokumentation der Organisationsuntersuchung
3 Schlussbemerkung
4 Abbildungsverzeichnis
Begründung
A. Allgemeiner Teil
1. Finanzbeziehungen zwischen Bund und zugelassenen kommunalen Trägern
2. Regelungsbefugnis und verfassungsrechtlicher Rahmen
3. Alternative zum Erlass einer Verwaltungsvorschrift: Änderung der Verwaltungsvereinbarungen
4. Übertragbarkeit auf den Bereich der Arbeitsgemeinschaften und der Kooperationsmodelle getrennte Aufgabenwahrnehmung
5. Gleichstellungspolitische Relevanzprüfung
B. Besonderer Teil
Zu Abschnitt 1 Geltungsbereich
Zu § 1
Zu § 2
Zu Abschnitt 2 Abrechnung von Aufwendungen
Zu Unterabschnitt 1 Begriffsbestimmungen
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 9
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 10
Zu § 11
Zu § 12
Zu § 13
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 5
Zu § 14
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 15
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Unterabschnitt 2 Vorschriften über die Rechnungslegung
Zu § 16
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 17
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 4
Zu § 18
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 19
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 20
Zu § 21
Zu § 22
Zu § 23
Zu § 24
Zu § 25
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Abschnitt 3 Bewirtschaftung von Bundesmitteln im HKR-Verfahren
Zu Unterabschnitt 1 Allgemeine Grundsätze
Zu § 26
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 27
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 28
Zu § 29
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Unterabschnitt 2 Vorschriften über den Mittelabruf
Zu § 30
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 31
Zu § 32
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Abschnitt 4 Informations- und Sorgfaltspflichten
Zu § 33
Zu § 34
Zu Absatz 1
Zu Absatz 1
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu § 35
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Abschnitt 5 Übergangsvorschriften und Inkrafttreten
Zu § 36
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 37
C. Finanzieller Teil
D. Preiswirkungsklausel
E. Bürokratiekosten
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Entwurf von Allgemeinen Verwaltungsvorschriften für die Abrechnung der Aufwendungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende durch die zugelassenen kommunalen Träger und für die Bewirtschaftung von Bundesmitteln im HKR-Verfahren
Drucksache 951/1/08
Empfehlungen der Ausschüsse
Grünbuch der Kommission der Europäischen Gemeinschaften über kollektive Rechtsdurchsetzungsverfahren für Verbraucher KOM (2008) 794 endg.; Ratsdok. 16658/08
... 6. Der Verbraucher muss sich darauf verlassen können, im Bedarfsfall ausreichenden Rechtsschutz zur Durchsetzung seiner Rechte zur Verfügung zu haben. Eine effektive Rechtsdurchsetzung in allen Mitgliedstaaten ergänzt den materiellen Verbraucherschutz und trägt - auch grenzüberschreitend - zu fairen Wettbewerbsbedingungen zwischen Unternehmen untereinander, ebenso wie im Verhältnis zum Verbraucher bei.
Zu Frage 1:
Zu den Fragen 2 bis 7:
Drucksache 831/08
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung eines Bundesaufsichtsamtes für Flugsicherung und zur Änderung und Anpassung weiterer Vorschriften
... (2) Das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung wird als Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung errichtet. Das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung untersteht der Rechts- und Fachaufsicht des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung. Sitz des Bundesaufsichtsamtes für Flugsicherung ist die Stadt Langen in Hessen. Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung kann jedoch im Bedarfsfall einen anderen Sitz bestimmen; die Entscheidung ist im Bundesanzeiger bekannt zu machen. Das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung wird von einem Direktor oder einer Direktorin geleitet.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Gesetz über die Errichtung des Bundesaufsichtsamtes für Flugsicherung (BAFG)
§ 1 Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung
§ 2 Übergangsregelungen
Artikel 2 Änderung des Luftverkehrsgesetzes
Artikel 3 Änderung des Gesetzes über vereinfachte Verkündungen und Bekanntgaben
Artikel 4 Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes
Artikel 5 Änderung des Arbeitssicherstellungsgesetzes
Artikel 6 Änderung des Flugunfall-Untersuchungs-Gesetzes
Artikel 7 Änderung des Luftsicherheitsgesetzes
Artikel 8 Änderung des Gesetzes zur Übernahme der Beamten und Arbeitnehmer der Bundesanstalt für Flugsicherung
§ 4
§ 5
Artikel 9 Änderung des Betriebsverfassungsgesetzes
Artikel 10 Änderung des Gesetzes über den Deutschen Wetterdienst
Artikel 11 Änderung der Luftverkehrs-Ordnung
Artikel 12 Änderung der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung
Artikel 13 Änderung der Kostenverordnung der Luftfahrtverwaltung
Artikel 14 Änderung der Verordnung über Art, Umfang, Beschaffenheit, Zulassung, Kennzeichnung und Betrieb von Anlagen und Geräten für die Flugsicherung
Artikel 15 Änderung der Bergverordnung für den Festlandsockel
Artikel 16 Änderung der Verordnung über die Durchführung der Flughafenkoordinierung
Artikel 17 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeines
I. Ziel der Regelung
II. Lösung
III. Gesetzgebungskompetenz des Bundes
IV. Begleitende Maßnahmen
V. Gleichstellungspolitische Auswirkungen
VI. Finanzielle Auswirkungen
VII. Sonstige Kosten- und Preiswirkungen
VIII. Bürokratiekosten
1. Bürokratiekosten der Wirtschaft
2. Bürokratiekosten der Verwaltung
3. Bürokratiekosten der Bürgerinnen und Bürger
B. Im Einzelnen
Zu Artikel 1
Zu § 1
Zu § 2
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Nummer 18
Zu den Nummern 19 bis 21
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 7
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 8
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 9
Zu Artikel 10
Zu Artikel 11
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Nummer 18
Zu Nummer 19
Zu Nummer 20
Zu Nummer 21
Zu Artikel 12
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 13
Zu Artikel 14
Zu Artikel 15
Zu Artikel 16
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 17
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 596: Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung eines Bundesaufsichtsamts für Flugsicherung und zur Anpassung von Vorschriften über die Flugsicherung
Drucksache 745/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinien 2006/48/EG und 2006/49/EG hinsichtlich Zentralorganisationen zugeordneter Banken, bestimmter Eigenmittelbestandteile, Großkredite, Aufsichtsregelungen und Krisenmanagement KOM (2008) 602 endg.; Ratsdok. 13713/08
... Das Hauptkriterium für die Unterscheidung zwischen den Kategorien, nämlich die Wandelbarkeit hybrider Instrumente im Bedarfsfall, liefert den Anreiz, Hybridinstrumente zu entwickeln die die Qualität des Kapitals im Krisenfall (durch einen höheren Anteil an Kernkapital) erhöhen. In Krisensituationen können die Aufsichtsbehörden die Anrechnungsbeschränkungen zeitweise aufheben.
Begründung
1. Kontext des Vorschlages
2. Anhörung von interessierten Kreisen
2.1 Großkredite unter Banken
2.2 Kapitalanforderungen bei Verbriefung
2.3 Aufsichtskollegien
2.4 Fachkenntnisse/Gutachten
3. Folgenabschätzung
3.1 Großkredite
3.2 Hybride Finanzinstrumente
3.3 Herkunfts-/Aufnahmestaataufsicht und Krisenmanagement
3.4 Ausnahmen von bestimmten Aufsichtsanforderungen für Banknetze
3.5 Behandlung von Organismen für gemeinsame Anlagen OGA im Rahmen des auf internen Ratings basierenden Ansatzes IRB-Ansatzes
3.6 Eigenkapitalanforderungen und Risikomanagement bei Verbriefungspositionen
4. Rechtliche Aspekte
5. Auswirkungen auf den Haushalt
6. Einzelerläuterung zum Vorschlag
6.1 Hybridkapital Kapitel 2 Abschnitt 1 der Richtlinie 2006/48/EG
6.1.1 Differenzierung zwischen den Bestandteilen des Kernkapitals der Banken und hybriden Finanzinstrumenten, die als ursprüngliche Eigenmittel angerechnet werden können Artikel 57 Buchstaben a und ca der Richtlinie 2006/48/EG
6.1.2. Voraussetzungen für die Anrechenbarkeit Artikel 63a der Richtlinie 2006/48/EG
6.1.3. Quantitative Anrechnungsbeschränkungen Artikel 66 der Richtlinie 2006/48/EG
6.1.4. Übergangsbestimmungen Artikel 154 Absätze 8 und 9 der Richtlinie 2006/48/EG
6.1.5. Vorschriften zur Offenlegung Anhang XII Teil 2 Nummer 3 Buchstaben a und b der Richtlinie 2006/48/EG
6.2. Großkredite
6.2.1. Begriffsbestimmungen Artikel 4 Nummer 45 und Artikel 106 der Richtlinie 2006/48/EG
6.2.2. Vereinfachung der Großkreditvorschriften Kapitel 2 Abschnitt 5 der Richtlinie 2006/48/EG
6.2.3. Interbankenkredite Artikel 111 der Richtlinie 2006/48/EG
6.2.4. Ausnahmeregelung für bestimmte Wertpapierfirmen Artikel 28 der Richtlinie 2006/49/EG
6.3. Aufsichtsregelungen
6.3.1. Informationsaustausch und Zusammenarbeit – Artikel 40, 42a, 42 b, 49 und 50 der Richtlinie 2006/48
6.3.2. Aufsichtskollegien – Artikel 42a, 129 und 131a neu der Richtlinie 2006/48
6.4. Technische Änderungen
6.4.1. Ausnahmeregelungen für Kreditinstitute, die einer Zentralorganisation zugeordnet sind Artikel 3 der Richtlinie 2006/48/EG
6.4.2. Eigenmittelanforderungen für Anlagen in Organismen für gemeinsame Anlagen Artikel 87 der Richtlinie 2006/48/EG
6.4.3. Verbriefung neuer Artikel 122a der Richtlinie 2006/48/EG
6.4.4. Gegenparteiausfallrisiko Anhang III und Artikel 150 der Richtlinie 2006/48/EG
6.4.5. Liquiditätsrisiko Anhänge V und XI der Richtlinie 2006/48/EG
Vorschlag
Artikel 1 Änderung der Richtlinie 2006/48/EG
Artikel 42a
Artikel 42b
Artikel 63a
Artikel 107
Artikel 110
Artikel 115
Abschnitt 7 Forderungen aus übertragenen Kreditrisiken
Artikel 122a
Artikel 131a
Artikel 2 Änderung der Richtlinie 2006/49/EG
Artikel 3 Umsetzung
Artikel 4 Inkrafttreten
Artikel 5 Adressaten
Drucksache 748/08 (Beschluss)
Beschluss Bundesrates
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 92/85 /EWG des Rates vom 19. Oktober 1992 über die Durchführung von Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes von schwangeren Arbeitnehmerinnen, Wöchnerinnen und stillenden Arbeitnehmerinnen am Arbeitsplatz KOM (2008) 637 endg.; Ratsdok. 13983/08
... 13. Mit der im Richtlinienvorschlag enthaltenen teilweisen Beweislastumkehr (Artikel 12a) steigt der Aufwand der Arbeitgeber, ihre Entscheidungen zu dokumentieren, erheblich. Dem potenziell Beklagten ist der Beweis, dass keine Diskriminierung vorliegt unter anderem möglich, wenn er die Umstände der Entscheidung so dokumentiert und registriert, dass er im Bedarfsfall unberechtigte Vorwürfe abzuwehren imstande ist. Bei einem Unternehmer wird es daher erforderlich werden, sämtliche Kontakte zu den Betroffenen ab der Mitteilung der Schwangerschaft bis zu einem Zeitraum von sechs Monaten nach Ende des Mutterschaftsurlaubs exakt zu erfassen.
Drucksache 499/1/08
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Anwendung des Grundsatzes der Gleichbehandlung ungeachtet der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung KOM (2008) 426 endg.; Ratsdok. 11531/08
... 20. Der Bundesrat weist darauf hin, dass aufgrund der vorgesehenen zumindest teilweisen Beweislastumkehr der Aufwand für alle diejenigen, die vom Anwendungsbereich der Richtlinie betroffen sind, ihre Entscheidungen zu dokumentieren, erheblich steigen wird. Denn wenn es der Person, die sich durch die Nichtanwendung des Gleichbehandlungsgrundsatzes für verletzt hält, gelingt, Tatsachen für eine Diskriminierung glaubhaft zu machen, soll es dem Beklagten obliegen, zu beweisen, dass keine Verletzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vorgelegen hat. Dies ist u. a. möglich, wenn der Beklagte die Umstände der Entscheidung so dokumentiert und registriert, dass er im Bedarfsfall unberechtigte Vorwürfe abzuwehren imstande ist.
Drucksache 555/2/07
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Neuorganisation der Eisenbahnen des Bundes
... " tatsächlich eine politisch umsetzbare Handlungsalternative ist. Dies ist für die Länder essenziell, um Fehlentwicklungen der Privatisierung des wirtschaftlichen Eigentums im Bedarfsfall mit Hilfe des Bundes zu einem politisch akzeptablen Preis korrigieren zu können. Zugleich ist diese Schutzmaßnahme notwendig um die Asymmetrie zwischen den geringen Einwirkungsmöglichkeiten der Länder und ihrer überdurchschnittlichen Betroffenheit infolge des Renditedrucks auf den Verkehr in der Fläche auszubalancieren.
Zum Gesetzentwurf allgemein1
a Sicherstellung von Bestand und Leistungsfähigkeit des Netzes in der Fläche
b Vermeidung einer stärkeren Belastung der Länderhaushalte
c Gewährleistung der erforderlichen verkehrspolitischen Einflussnahmemöglichkeiten
d Ausschluss eines nachteiligen Einflusses des Kapitalmarktes auf Schieneninfrastruktur und Verkehrsangebot
e Einbeziehung der Länder in die Verhandlung der LuFV
f Stärkung der Regulierungsbehörde
Zu den einzelnen Vorschriften
10. Zu Artikel 1 § 2 DBPrivG Artikel 3 § 4 Abs. 2 Satz 2, Abs. 3 Satz 1 BSEAG
11. Zu Artikel 2 § 4a - neu - BESG
12. Zu Artikel 2 § 5 Abs. 1 Nr. 2 und 3 BESG
13. Zu Artikel 2 § 7 Abs. 1 Satz 1 und 2 BESG
Zu Artikel 2
15. Zu Artikel 3 § 3 Abs. 1 Satz 1, § 4 Abs. 1 Satz 1, Satz 3 - neu -, § 6 Abs. 2 Satz 2 - neu - , § 7 Abs. 1a - neu - , § 8 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2, Nr. 5 - neu - , Satz 2, Abs. 7 - neu -, § 10, § 11 Satz 3 - neu - BSEAG
16. Zu Artikel 3 § 3 Abs. 3 - neu -, § 21 Abs. 1 BSEAG
17. Zu Artikel 3 § 3 Abs. 4 - neu - BSEAG
18. Zu Artikel 3 § 3 Abs. 5 - neu - BSEAG
19. Zu Artikel 3 § 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2, 3, 5a - neu -, § 6 Abs. 2 Nr. 6a - neu -, Nr. 7, 8 BSEAG
20. Zu Artikel 3 § 5a - neu - BSEAG
21. Zu Artikel 3 § 6 Abs. 2 Nr. 1, Nr. 4, Nr. 4a - neu -; Abs. 2a - neu -; Abs. 3 BSEAG
22. Zu Artikel 3 § 7a - neu - BSEAG
23. Zu Artikel 3 § 23 Abs. 2 - neu - BSEAG
24. Zu Artikel 3a - neu - BSPFVG - neu -
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
25. Zu Artikel 4 Nr. 3, 4 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa, Buchstabe b, Nr. 5, Buchstabe c und d, Nr. 6 § 9 Abs. 1e Satz 1, § 9a Abs. 1 Nr. 5, Abs. 5, § 14 Abs. 1 Satz 5 und 7, § 14b Abs. 1a AEG
26. Zu Artikel 4 Nr. 5 Buchstabe b § 14 Abs. 1 Satz 4 AEG
27. Zu Artikel 4 Nr. 5 Buchstabe b - neu - § 14 Abs. 2 Nr. 5 - neu - AEG
28. Zu Artikel 4 Nr. 5 Buchstabe b - neu -, Buchstabe c - neu -, Nr. 11 Buchstabe a
29. Zu Artikel 4 Nr. 5 Buchstabe b - neu - § 14 Abs. 4b - neu - AEG
30. Zu Artikel 4 Nr. 7 Buchstabe b und c § 14c Abs. 2, Abs. 2a - neu - AEG
Drucksache 674/07
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2003/55 /EG über gemeinsame Vorschriften für den Erdgasbinnenmarkt KOM (2007) 529 endg.; Ratsdok. 13045/07
... (28) Die Verordnung (EG) Nr. 1775/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. September 2005 über die Bedingungen für den Zugang zu den Erdgasfernleitungsnetzen16 sieht vor, dass die Kommission Leitlinien erlassen kann, um das erforderliche Maß an Harmonisierung zu bewirken. Solche Leitlinien, bei denen es sich um bindende Durchführungsmaßnahmen handelt, sind ein nützliches Instrument, das im Bedarfsfall rasch angepasst werden kann.
Begründung
1. Wirksame Trennung der Versorgung und Erzeugung vom Betrieb der Netze
1.1. Die bestehenden Entflechtungsvorschriften gewährleisten kein reibungsloses Funktionieren des Marktes
1.2. Daher ist eine wirksamere Entflechtung der Übertragungs-/Fernleitungsnetzbetreiber unbedingt erforderlich
1.3. Aspekte betreffend Drittländer
2. Stärkung der Befugnisse und der Unabhängigkeit der Nationalen Regulierungsbehörden
2.1. Starke nationale Regulierungsbehörden, die das Funktionieren der Elektrizitäts- und Gasmärkte überwachen
2.2. Mehr Marktvertrauen durch nachweisliche Unabhängigkeit der Regulierungsbehörden
3. Ein unabhängiger Mechanismus für die Zusammenarbeit der Nationalen Regulierungsbehörden und ihre Entscheidungsprozesse: Die Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden
3.1. Die positiven Erfahrungen mit der ERGEG müssen in die Schaffung einer offiziellen Kooperationsstruktur einmünden
3.2. Hauptaufgaben der vorgeschlagenen Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden
3.3. Verwaltung der vorgeschlagenen Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden
3.4. Finanzielle Aspekte
3.5. Rolle der Kommission
4. Effiziente Zusammenarbeit zwischen den Übertragungs- und Fernleitungsnetzbetreibern
4.1. Eine intensive Zusammenarbeit zwischen Übertragungs-/Fernleitungsnetzbetreibern ist für eine Integration der Elektrizitäts- und Gasmärkte unverzichtbar
4.2. Ein optimierter Kooperationsmechanismus
5. Verbesserung des Funktionierens des Marktes
5.1. Ausnahmeregelung
5.2. Transparenz
5.3. Zugang zu Speicheranlagen
5.4. Zugang zu LNG-Terminals
5.5. Langfristige Liefervereinbarungen
5.6. Ein Rahmen für die schrittweise Schaffung eines europäischen Endkundenmarktes
6. Zusammenarbeit für eine bessere Versorgungssicherheit
6.1. Überwachung der Versorgungssicherheit durch die Übertragungs-/Fernleitungsnetzbetreiber
6.2. Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten
Artikel 1 Änderung der Richtlinie 2003/55/EG
Artikel 2 Umsetzung
Artikel 3 Inkrafttreten
Artikel 4
Drucksache 680/1/07
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften: Ein Europa der Ergebnisse - Anwendung des Gemeinschaftsrechts KOM (2007) 502 endg.
... 13. Der Bundesrat erwartet, dass in Bereichen, in denen nationale oder regionale Spielräume in der Umsetzung von Gemeinschaftsrecht bestehen, dies auch in der Beurteilung der Frage einer gemeinschaftsrechtskonformen Umsetzung ihren Niederschlag findet. In diesem Zusammenhang sollten im Bedarfsfall entsprechende Auslegungshinweise durch EU-Dienststellen möglichst frühzeitig vorgelegt werden. Dies stellt einen wichtigen Beitrag zu höherer Rechtssicherheit einerseits und zu einer zuverlässigeren Abschätzung des Verwaltungsaufwandes andererseits dar.
Drucksache 555/07 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Neuorganisation der Eisenbahnen des Bundes
... " tatsächlich eine politisch umsetzbare Handlungsalternative ist. Dies ist für die Länder essenziell, um Fehlentwicklungen der Privatisierung des wirtschaftlichen Eigentums im Bedarfsfall mit Hilfe des Bundes zu einem politisch akzeptablen Preis korrigieren zu können. Zugleich ist diese Schutzmaßnahme notwendig um die Asymmetrie zwischen den geringen Einwirkungsmöglichkeiten der Länder und ihrer überdurchschnittlichen Betroffenheit infolge des Renditedrucks auf den Verkehr in der Fläche auszubalancieren.
Zum Gesetzentwurf allgemein
a Sicherstellung von Bestand und Leistungsfähigkeit des Netzes in der Fläche
b Vermeidung einer stärkeren Belastung der Länderhaushalte
c Gewährleistung der erforderlichen verkehrspolitischen Einflussnahmemöglichkeiten
d Ausschluss eines nachteiligen Einflusses des Kapitalmarktes auf Schieneninfrastruktur und Verkehrsangebot
e Einbeziehung der Länder in die Verhandlung der LuFV
f Stärkung der Regulierungsbehörde
Zu den einzelnen Vorschriften
2. Zu Artikel 1 § 2 DBPrivG Artikel 3 § 4 Abs. 2 Satz 2, Abs. 3 Satz 1 BSEAG
3. Zu Artikel 2 § 4a - neu - BESG
4. Zu Artikel 2 § 5 Abs. 1 Nr. 2 und 3 BESG
5. Zu Artikel 2 § 7 Abs. 1 Satz 1 und 2 BESG
Zu Artikel 2
7. Zu Artikel 3 § 3 Abs. 1 Satz 1, § 4 Abs. 1 Satz 1, Satz 3 - neu -, § 6 Abs. 2 Satz 2 - neu - , § 7 Abs. 1a - neu - , § 8 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2, Nr. 5 - neu - , Satz 2, Abs. 7 - neu -, § 10, § 11 Satz 3 - neu - BSEAG
8. Zu Artikel 3 § 3 Abs. 2 Satz 2 BSEAG
9. Zu Artikel 3 § 3 Abs. 3 - neu -, § 21 Abs. 1 BSEAG
10. Zu Artikel 3 § 3 Abs. 4 - neu - BSEAG
11. Zu Artikel 3 § 3 Abs. 5 - neu - BSEAG
12. Zu Artikel 3 § 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2, 3, 5a - neu -, § 6 Abs. 2 Nr. 6a - neu -, Nr. 7, 8 BSEAG
13. Zu Artikel 3 § 5a - neu - BSEAG
14. Zu Artikel 3 § 6 Abs. 2 Nr. 1, Nr. 4, Nr. 4a - neu -; Abs. 2a - neu -; Abs. 3 BSEAG
15. Zu Artikel 3 § 7a - neu - BSEAG
16. Zu Artikel 3 § 23 Abs. 2 - neu - BSEAG
17. Zu Artikel 3a - neu - BSPFVG - neu -
Begründung
3 Einführung:
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
18. Zu Artikel 4 Nr. 3, 4 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa, Buchstabe b, Nr. 5, Buchstabe c und d, Nr. 6 § 9 Abs. 1e Satz 1, § 9a Abs. 1 Nr. 5, Abs. 5, § 14 Abs. 1 Satz 5 und 7, § 14b Abs. 1a AEG
19. Zu Artikel 4 Nr. 5 Buchstabe b § 14 Abs. 1 Satz 4 AEG
20. Zu Artikel 4 Nr. 5 Buchstabe b - neu - § 14 Abs. 2 Nr. 5 - neu - AEG
21. Zu Artikel 4 Nr. 5 Buchstabe b - neu -, Buchstabe c - neu -, Nr. 11 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa - neu -, Doppelbuchstabe cc - neu -, Doppelbuchstabe dd - neu -, Buchstabe b - neu - § 14 Abs. 4, Abs. 4a - neu -; § 26 Abs. 1 erster Halbsatz, Abs. 1 Nr. 7b - neu -, Nr. 9, Abs. 3 Satz 5 AEG
22. Zu Artikel 4 Nr. 5 Buchstabe b - neu - § 14 Abs. 4b - neu - AEG
23. Zu Artikel 4 Nr. 7 Buchstabe b und c § 14c Abs. 2, Abs. 2a - neu - AEG
Drucksache 135/07
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über einen gemeinsamen Rechtsrahmen für die Vermarktung von Produkten KOM (2007) 53 endg.; Ratsdok. 6378/07
... Außerdem enthalten sie gemeinsame Eckpunkte für die Organisation der im Bedarfsfall erfolgenden Überarbeitung der bestehenden produktbezogenen Harmonisierungsrechtsvorschriften der Gemeinschaft und für künftige produktbezogene Rechtsvorschriften.
Begründung
1. Kontext des Vorschlages
• Gründe und Ziele
• Allgemeiner Kontext
• Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet
• Kohärenz mit den anderen Politikbereichen und Zielen der Union
2. Anhörung von interessierten Kreisen und Folgenabschätzung
• Anhörung von interessierten Kreisen
Anhörungsmethoden, angesprochene Sektoren und allgemeines Profil der Befragten
Zusammenfassung der Antworten und Art ihrer Berücksichtigung
• Einholung und Nutzung von Expertenwissen
Relevante wissenschaftliche/fachliche Bereiche
5 Methodik
Konsultierte Organisationen/Sachverständige
Zusammenfassung der Stellungnahmen und Gutachten
Form der Veröffentlichung der Stellungnahmen
• Folgenabschätzung
3. Rechtliche Aspekte
• Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme
• Rechtsgrundlage
• Subsidiaritätsprinzip
• Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
• Wahl des Instruments
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Angaben
• Vereinfachung
• Aufhebung geltender Rechtsvorschriften
• Europäischer Wirtschaftsraum
Vorschlag
Titel I Allgemeine Grundsätze für die Ausarbeitung von Rechtsakten der Gemeinschaft zur Festlegung der Bedingungen für die Vermarktung von Produkten
Artikel 1 Gegenstand und Geltungsbereich
Artikel 2 Öffentliche Interessen: Schutzniveau
Artikel 3 Konformitätsbewertungsverfahren
Artikel 4 EG-Konformitätserklärung
Artikel 5 Konformitätsbewertung
Titel II Musterbestimmungen für Rechtsakte der Gemeinschaft zur Festlegung der Bedingungen für die Vermarktung von Produkten
Kapitel 1 Begriffsbestimmungen
Artikel 6 Begriffsbestimmungen
Kapitel 2 Verpflichtungen der Wirtschaftsakteure
Artikel 7 Verpflichtungen der Hersteller
Artikel 8 Bevollmächtigte
Artikel 9 Verpflichtungen der Importeure
Artikel 10 Verpflichtungen der Händler
Artikel 11 Umstände, unter denen die Verpflichtungen des Herstellers auch für Importeure und Händler gelten
Artikel 12 Identifizierung der Wirtschaftsakteure
Kapitel 3 Konformität des Produkts
Artikel 13 Konformitätsvermutung
Artikel 14 Formale Einwände gegen harmonisierte Normen
Artikel 15 EG-Konformitätserklärung
Artikel 16 Allgemeine Grundsätze der CE-Kennzeichnung
Artikel 17 Vorschriften und Bedingungen für die Anbringung der CE-Kennzeichnung
Kapitel 4 Notifizierung von Konformitätsbewertungsstellen
Artikel 18 Notifizierung
Artikel 19 Notifizierende Behörden
Artikel 20 Anforderungen an notifizierende Behörden
Artikel 21 Informationspflichten der notifizierenden Behörden
Artikel 22 Anforderungen an notifizierte Stellen
Artikel 23 Konformitätsvermutung
Artikel 24 Zweigstellen von notifizierten Stellen und Vergabe von Unteraufträgen
Artikel 25 Akkreditierte interne Stellen
Artikel 26 Anträge auf Notifizierung
Artikel 27 Notifizierungsverfahren
Artikel 28 Kennnummern und Verzeichnis notifizierter Stellen
Artikel 29 Änderungen der Notifizierung
Artikel 30 Anfechtung der Kompetenz von notifizierten Stellen
Artikel 31 Verpflichtungen der notifizierten Stellen in Bezug auf ihre Arbeit
Artikel 32 Meldepflichten der notifizierten Stellen
Artikel 33 Erfahrungsaustausch
Artikel 34 Koordinierung der notifizierten Stellen
Kapitel 5 Schutzklauselverfahren
Artikel 35 Verfahren zur Behandlung von Produkten, mit denen eine Gefahr verbunden ist, auf nationaler Ebene
Artikel 36 Schutzklauselverfahren der Gemeinschaft
Artikel 37 Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit durch konforme Produkte
Artikel 38 Formale Nichtkonformität
Titel III Schlussbestimmungen
Artikel 39 Aufhebung
Anhang I Konformitätsbewertungsverfahren
Modul A Interne Fertigungskontrolle
Modul A1 Interne Fertigungskontrolle mit überwachten Produktprüfungen
Modul A2 Interne Fertigungskontrolle mit überwachten Produktprüfungen in unregelmäßigen Abständen
Modul B EG-Baumusterprüfung
Modul C Konformität mit der Bauart auf der Grundlage einer internen Fertigungskontrolle
Modul C1 Konformität mit der Bauart auf der Grundlage einer internen Fertigungskontrolle mit überwachten Produktprüfungen
Modul C2 Konformität mit der Bauart auf der Grundlage einer internen Fertigungskontrolle mit überwachten Produktprüfungen in unregelmäßigen Abständen
Modul D Konformität mit der Bauart auf der Grundlage einer Qualitätssicherung bezogen auf den Produktionsprozess
Modul D1 Qualitätssicherung bezogen auf den Produktionsprozess
Modul E Konformität mit der Bauart auf der Grundlage der Qualitätssicherung bezogen auf das Produkt
Modul E1 Qualitätssicherung von Endabnahme und Prüfung der Produkte
Modul F Konformität mit der Bauart auf der Grundlage einer Produktprüfung
Modul F1 Konformität auf der Grundlage einer Prüfung der Produkte
Modul G Konformität auf der Grundlage einer Einzelprüfung
Modul H Konformität auf der Grundlage einer umfassenden Qualitätssicherung
Modul H1 Konformität auf der Grundlage einer umfassenden Qualitätssicherung mit Entwurfsprüfung
Drucksache 90/07
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Grünbuch der Kommission der Europäischen Gemeinschaften: Der diplomatische und konsularische Schutz des Unionsbürgers in Drittländern KOM (2006) 712 endg.; Ratsdok. 6192/07
... Derzeit gibt es nur drei Länder, in denen alle Mitgliedstaaten vertreten sind: die Volksrepublik China, die Russische Föderation und die Vereinigten Staaten von Amerika. Von 167 Drittländern sind in 107 maximal zehn Mitgliedstaaten vertreten.7 Sehr deutlich wurde dies bei der Tsunami-Katastrophe Ende 2004 in Südostasien, wo die meisten Mitgliedstaaten nicht in allen der betroffenen Länder über eine Vertretung verfügten. So sind 17 Mitgliedstaaten in Thailand vertreten, während Sri Lanka nur 6 und Brunei nur 3 Vertretungen zählt. Wie der Libanon-Konflikt gezeigt hat, verfügen auch dort nicht alle Mitgliedstaaten über eine ständige Vertretung, die im Bedarfsfall angesprochen werden kann. Dem Barnier-Bericht zufolge ist in bestimmten Ländern, in denen es nur sehr wenige nationale Vertretungen gibt, die Präsenz der Europäischen Union durch die Delegationen der Europäischen Kommission sichergestellt. Auch wenn diese Delegationen nicht über konsularische Befugnisse verfügen, könnten sie bei künftigen Bemühungen um eine gemeinsame Nutzung der Ressourcen berücksichtigt werden.
1. Einleitung
2. Informationen für den Bürger
2.1. Informationen über das Recht auf diplomatischen und konsularischen Schutz
2.2. Informationen über Vertretungen der Mitgliedstaaten in Drittländern
2.3. Nutzung des Reisepasses zu Informationszwecken
2.4. Reisehinweise
2.5. Veröffentlichung aller zur Umsetzung des Artikels 20 EG-Vertrag getroffener Maßnahmen
3. Umfang des Schutzes
3.1. Schutz von Unionsbürgern, die in Drittländern arbeiten und wohnen
3.2. Familienangehörige des Unionsbürgers, die nicht die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaats besitzen
3.3. Identifizierung und Überführung von Leichen
3.4. Vereinfachung der Modalitäten für finanzielle Vorleistungen
4. Strukturen und Ressourcen.
4.1. Einrichtung gemeinsamer Stellen
4.2. Schulung der einzelstaatlichen Beamten
5. Zustimmung der Drittländerbehörden
6. Fazit
Drucksache 680/07 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften: Ein Europa der Ergebnisse - Anwendung des Gemeinschaftsrechts KOM (2007) 502 endg.
... 8. Der Bundesrat erwartet, dass in Bereichen, in denen nationale oder regionale Spielräume in der Umsetzung von Gemeinschaftsrecht bestehen, dies auch in der Beurteilung der Frage einer gemeinschaftsrechtskonformen Umsetzung ihren Niederschlag findet. In diesem Zusammenhang sollten im Bedarfsfall entsprechende Auslegungshinweise durch EU-Dienststellen möglichst frühzeitig vorgelegt werden. Dies stellt einen wichtigen Beitrag zu höherer Rechtssicherheit einerseits und zu einer zuverlässigeren Abschätzung des Verwaltungsaufwandes andererseits dar.
Drucksache 826/07
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für einen Rahmenbeschluss des Rates über die Verwendung von Fluggastdatensätzen (PNR-Daten) zu Strafverfolgungszwecken KOM (2007) 654 endg.; Ratsdok. 14922/07
... 3. Die gemeinsamen Protokolle und Verschlüsselungsstandards werden nach dem Verfahren des Artikels 15 festgelegt und im Bedarfsfall angepasst.
Begründung
1. Hintergrund
• Gründe und Ziele des Vorschlags
• Allgemeiner Kontext
• Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet
• Vereinbarkeit mit der Politik und den Zielen der Union in anderen Bereichen
2. Anhörung von interessierten Kreisen und Folgenabschätzung
• Anhörung von interessierten Kreisen
Gewähltes Verfahren, Zielgruppen und allgemeines Profil der Befragten
Zusammenfassung der Antworten und Art ihrer Berücksichtigung
• Einholung und Nutzung von Expertenwissen
• Folgenabschätzung
3. Rechtliche Aspekte
• Zusammenfassung des Vorschlags
• Rechtsgrundlage
• Subsidiaritätsprinzip
• Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
• Wahl des Rechtsinstruments
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Sonstige Informationen
• Simulation, Pilotphase und Übergangsfrist
• Überprüfungs-/Revisions-/Verfallsklausel
Kapitel I Allgemeine Vorschriften
Artikel 1 Ziele
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Kapitel II Zuständigkeiten der Mitgliedstaaten
Artikel 3 PNR-Zentralstelle
Artikel 4 Zuständige Behörden
Artikel 5 Pflichten der Fluggesellschaften
Artikel 6 Datenmittler
Artikel 7 Datenaustausch
Artikel 8 Datenübermittlung an Drittstaaten
Artikel 9 Speicherfrist
Artikel 10 Sanktionen
Kapitel III Schutz personenbezogener Daten
Artikel 11 Schutz personenbezogener Daten
Artikel 12 Datensicherheit
Kapitel IV Komitologie
Artikel 13 Gemeinsame Protokolle und Verschlüsselungsstandards
Artikel 14 Ausschussverfahren
Artikel 15 Verfahren
Kapitel V Schlussbestimmungen
Artikel 16 Durchführung
Artikel 17 Überprüfung
Artikel 18 Statistische Daten
Artikel 19 Verhältnis zu anderen Übereinkünften
Artikel 20 Inkrafttreten
Anhang PNR-Daten gemäß Artikel 2
Angaben für alle Fluggäste
Zusätzliche Angaben für unbegleitete Minderjährige unter 18 Jahren
Drucksache 136/07
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Vorschriften für die Akkreditierung und Marktüberwachung im Zusammenhang mit der Vermarktung von Produkten KOM (2007) 37 endg.; Ratsdok. 6377/07
... Außerdem enthalten sie gemeinsame Eckpunkte für die Organisation der im Bedarfsfall erfolgenden Überarbeitung der bestehenden produktbezogenen Harmonisierungsrechtsvorschriften der Gemeinschaft und für künftige produktbezogene Rechtsvorschriften.
Begründung
1. Kontext des Vorschlages
• Gründe und Ziele
• Allgemeiner Kontext
• Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet
• Kohärenz mit den anderen Politikbereichen und Zielen der Union
2. Anhörung von interessierten Kreisen und Folgenabschätzung
• Anhörung von interessierten Kreisen
Anhörungsmethoden, angesprochene Sektoren und allgemeines Profil der Befragten
Zusammenfassung der Antworten und Art ihrer Berücksichtigung
• Einholung und Nutzung von Expertenwissen
Relevante wissenschaftliche/fachliche Bereiche
5 Methodik
Konsultierte Organisationen / Sachverständige
Zusammenfassung der Stellungnahmen und Gutachten
Form der Veröffentlichung der Stellungnahmen
• Folgenabschätzung
3. Rechtliche Aspekte
• Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme
• Rechtsgrundlage
• Subsidiaritätsprinzip
• Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
• Wahl des Instruments
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Angaben
• Vereinfachung
• Aufhebung geltender Rechtsvorschriften
• Europäischer Wirtschaftsraum
Vorschlag
Kapitel I Allgemeine Bestimmungen
Artikel 1 Gegenstand und Geltungsbereich
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Kapitel II Akkreditierung
Artikel 3 Geltungsbereich
Artikel 4 Allgemeine Grundsätze
Artikel 5 Durchführung der Akkreditierung
Artikel 6 Grenzübergreifende Akkreditierung
Artikel 7 Anforderungen an nationale Akkreditierungsstellen
Artikel 8 Übereinstimmung mit den Anforderungen
Artikel 9 Beurteilung unter Gleichrangigen
Artikel 10 Konformitätsvermutung
Artikel 11 Informationspflicht
Artikel 12 Ersuchen an die EA
Kapitel III Rechtsrahmen für eine gemeinschaftliche Marktüberwachung und die Kontrolle von in den Gemeinschaftsmarkt eingeführten Produkten
Abschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen
Artikel 13 Geltungsbereich
Artikel 14 Allgemeine Anforderungen
Abschnitt 2 Gemeinschaftlicher Rechtsrahmen für die Marktüberwachung
Artikel 15 Informationspflichten
Artikel 16 Organisatorische Verpflichtungen der Mitgliedstaaten
Artikel 17 Marktüberwachungsmaßnahmen
Artikel 18 Mit einer ernsten Gefahr verbundene Produkte
Artikel 19 Beschränkende Maßnahmen
Artikel 20 Informationsaustausch – Schnellinformationssystem der Gemeinschaft
Artikel 21 System für das Informationsmanagement
Artikel 22 Grundsätze für die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten und der Kommission
Artikel 23 Gemeinsame Nutzung von Ressourcen
Abschnitt 3 Kontrolle von in den Gemeinschaftsmarkt eingeführten Produkten
Artikel 24 Kontrolle von in den Gemeinschaftsmarkt eingeführten Produkten
Artikel 25 Freigabe von Produkten
Artikel 26 Nationale Maßnahmen
Kapitel IV Finanzierung durch die Gemeinschaft
Artikel 27 Stelle mit Ziel von allgemeinem europäischen Interesse
Artikel 28 Förderfähige Tätigkeiten
Artikel 29 Förderfähige Einrichtungen
Artikel 30 Finanzierung
Artikel 31 Finanzierungsmodalitäten
Artikel 32 Verwaltung und Überwachung
Artikel 33 Schutz der finanziellen Interessen der Gemeinschaft
2 Schlussbestimmungen
Artikel 34 Technische Leitlinien
Artikel 35 Übergangsbestimmungen
Artikel 36 Sanktionen
Artikel 37 Aufhebung
Artikel 38
Finanzbogen
Drucksache 673/07
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2003/54 /EG über gemeinsame Vorschriften für den Elektrizitätsbinnenmarkt KOM (2007) 528 endg.; Ratsdok. 13043/07
... (25) Die Verordnung (EG) Nr. 1228/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2003 über die Netzzugangsbedingungen für den grenzüberschreitenden Stromhandel16 sieht vor, dass die Kommission Leitlinien erlassen kann, um das erforderliche Maß an Harmonisierung zu bewirken. Solche Leitlinien, bei denen es sich um bindende Durchführungsmaßnahmen handelt, sind ein nützliches Instrument, das im Bedarfsfall rasch angepasst werden kann.
Begründung
1. Wirksame Trennung der Versorgung und Erzeugung vom Betrieb der Netze
1.1. Die bestehenden Entflechtungsvorschriften gewährleisten kein reibungsloses Funktionieren des Marktes.
1.2. Daher ist eine wirksamere Entflechtung der Übertragungs-/Fernleitungsnetzbetreiber unbedingt erforderlich
1.3. Aspekte betreffend Drittländer
2. Stärkung der Befugnisse und der Unabhängigkeit der Nationalen Regulierungsbehörden
2.1. Starke nationale Regulierungsbehörden, die das Funktionieren der Elektrizitäts- und Gasmärkte überwachen
2.2. Mehr Marktvertrauen durch nachweisliche Unabhängigkeit der Regulierungsbehörden
3. Ein unabhängiger Mechanismus für die Zusammenarbeit der Nationalen Regulierungsbehörden und ihre Entscheidungsprozesse: Die Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden
3.1. Die positiven Erfahrungen mit der ERGEG müssen in die Schaffung einer offiziellen Kooperationsstruktur einmünden
3.2. Hauptaufgaben der vorgeschlagenen Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden
3.3. Verwaltung der vorgeschlagenen Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden
3.4. Finanzielle Aspekte
3.5. Rolle der Kommission
4. Effiziente Zusammenarbeit zwischen den Übertragungs- und Fernleitungsnetzbetreibern
4.1. Eine intensive Zusammenarbeit zwischen Übertragungs-/Fernleitungsnetzbetreibern ist für eine Integration der Elektrizitäts- und Gasmärkte unverzichtbar
4.2. Ein optimierter Kooperationsmechanismus
5. Verbesserung des Funktionierens des Marktes
5.1. Ausnahmeregelung
5.2. Transparenz
5.3. Zugang zu Speicheranlagen
5.4. Zugang zu LNG-Terminals
5.5. Langfristige Liefervereinbarungen
5.6. Ein Rahmen für die schrittweise Schaffung eines europäischen Endkundenmarktes
6. Zusammenarbeit für eine bessere Versorgungssicherheit
6.1. Überwachung der Versorgungssicherheit durch die Übertragungs-/Fernleitungsnetzbetreiber
6.2. Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten
Artikel 1 Änderung der Richtlinie 2003/54/EG
Artikel 2 Umsetzung
Artikel 3 Inkrafttreten
Artikel 4
Drucksache 847/1/06
Empfehlungen der Ausschüsse
Gesetz über die Durchsetzung der Verbraucherschutzgesetze bei innergemeinschaftlichen Verstößen
... Dieses Bedürfnis kann zum gegenwärtigen Zeitpunkt nur vermutet werden, da konkrete Erfahrungswerte noch nicht vorliegen. Die Intention war, den für den Verbraucherschutz zuständigen Obersten Landesbehörden im Bedarfsfall die Option frei zu halten, die Zentrale Verbindungsstelle auch außerhalb der jährlichen Berichtspflicht in einem konkreten Fall um Auskunft ersuchen zu können. Da die Zentrale Verbindungsstelle ohnehin eine Datenbank einrichten muss, um ihrer Berichtspflicht gegenüber der Kommission nachkommen zu können, wäre es gerade der unbürokratischste Weg, wenn den für den Verbraucherschutz zuständigen Obersten Landesbehörden entsprechende Zugriffsrechte auf diese Datenbank eingeräumt würden.
2. Zu Artikel 1 § 2 Nr. 1 Buchstabe a VSchDG
3. Zu Artikel 1 § 3 Abs. 2 - neu - VSchDG
Drucksache 527/06 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über einen Aktionsrahmen der Gemeinschaft für den nachhaltigen Einsatz von Pestiziden KOM (2006) 373 endg.; Ratsdok. 11896/06
... Der Bundesrat stellt fest, dass die Einführung eines generellen Verbots für das Sprühen aus der Luft gemäß Artikel 9 Abs. 1 des Vorschlags nicht immer mit den Erfordernissen eines sachgerechten Pflanzenschutzes vereinbar ist. So kann das Sprühen aus der Luft, je nach Kultur (z.B. Wald) und Gebiet (z.B. stark geneigte Flächen), oftmals nicht durch andere Pflanzenschutztechniken ersetzt werden. Nach Artikel 9 Abs. 2 bis 6 des Vorschlags können zwar Ausnahmen von diesem Verbot erteilt werden, dies wäre jedoch jeweils mit einem unverhältnismäßig hohen Verwaltungsaufwand verbunden. Zudem wäre unter diesen Voraussetzungen ein schnelles und effektives Eingreifen im Bedarfsfall (z.B. Schädlingskalamität im Wald) erheblich erschwert. Die Bundesregierung wird daher gebeten, anstelle der bisher vorgesehenen Regelungen gemäß Artikel 9 des Vorschlags sich für die Einführung eines Anzeigeverfahrens einzusetzen, mit der Verpflichtung, die Pflanzenschutzmaßnahme jeweils rechtzeitig vor Beginn des Einsatzes bei einer von den Mitgliedstaaten zu benennenden zuständigen Behörde anzuzeigen. Auf diesem Weg kann auch eine ordnungsgemäße Überwachung durch die zuständige Behörde sichergestellt werden.
Zu Erwägungsgrund Nr. 7
Zu Artikel 1
Zu Artikel 4
Zu Artikel 7
Zu Artikel 13
Zu Artikel 14
Zu Artikel 15
Zu Artikel 9
Zu Artikel 11
Drucksache 250/06
Gesetzesantrag der Länder Niedersachsen, Baden-Württemberg
Entwurf eines Gesetzes zur Begrenzung der Aufwendungen für die Prozesskostenhilfe (Prozesskostenhilfebegrenzungsgesetz PKHBegrenzG)
Im Interesse der Herbeiführung vollständiger und richtiger Angaben insbesondere zu den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen sollte das Gericht im Bedarfsfall auch die Abgabe einer Versicherung an Eides Statt einfordern. Dass diese Möglichkeit im Rahmen des § 118 Abs. 2 Satz 1
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
Gesetzesantrag
Entwurf
Artikel 1 Änderung der Zivilprozessordnung
Artikel 2 Änderung des Arbeitsgerichtsgesetzes
Artikel 3 Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung
Artikel 4 Änderung der Finanzgerichtsordnung
Artikel 5 Änderung des Rechtspflegergesetzes
Artikel 6 Änderung des Gerichtskostengesetzes
Artikel 7 Änderung der Kostenordnung
Artikel 8 Änderung des Gesetzes über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
Artikel 9 Änderung der Prozesskostenhilfevordruckverordnung
Artikel 10 Änderung der Insolvenzordnung
Artikel 11 Änderung des Gesetzes über das Kreditwesengesetz
Artikel 12 Änderung der Strafprozeßordnung
Artikel 13 Änderung des Patentgesetzes
Artikel 14 Rückkehr zum einheitlichen Verordnungsrang
Artikel 15 Änderung des Gesetzes betreffend die Einführung der Zivilprozessordnung
Artikel 16 Inkrafttreten
Begründung
I. Allgemeines
1. Notwendigkeit einer Ausgabenbegrenzung
5. Zustimmungsbedürftigkeit
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu § 114
Zu § 114
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu § 115
Zu § 115
Zu § 115
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu § 120
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 7
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe bb
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe bb
Zu Buchstabe cc
Zu Buchstabe dd
Zu Buchstabe ee
Zu Buchstabe ff
Zu Nummer 8
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe bb
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 9
Zu § 120a
Zu § 120a
Frage gestellt sein. Erlangt die bedürftige Partei Geld, wird sie dieses nach
Zu § 120a
Zu § 120a
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe bb
Zu Buchstabe cc
Zu Buchstabe dd
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Artikel 6
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Artikel 7
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Artikel 8
Zu Artikel 9
Zu Artikel 10
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 11
Zu Artikel 12
Zu Artikel 13
Zu Artikel 14
Zu Artikel 15
Zu Artikel 16
Drucksache 33/06
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2002/59/EG über die Einrichtung eines gemeinschaftlichen Überwachungs- und Informationssystems für den Schiffsverkehr KOM (2005) 589 endg.; Ratsdok. 5171/06
... - Die besondere Funktion der vorgeschlagenen Maßnahmen ist die, dass sie den Mitgliedstaaten den Zugang zu genauen Informationen über die Schiffe, die sich in ihren Hoheitsgewässern aufhalten, ermöglichen und die Mitgliedstaaten daher im Bedarfsfall potenziellen Risiken besser vorbeugen können. In diesem Rahmen erlaubt der Informationsaustausch eine Verbesserung der Qualität der kompilierten Daten und erleichtert deren Bearbeitung.
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
- Gründe und Ziele des Vorschlags
- Allgemeiner Kontext
- Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet
- Übereinstimmung mit anderen Politikbereichen und Zielen der Europäischen Union
2. Anhörung von Interessierten Kreisen und Folgenabschätzung
• Anhörung von interessierten Kreisen
Anhörungsmethoden, angesprochene Sektoren und allgemeines Profil der Befragten
Zusammenfassung der Antworten und Art ihrer Berücksichtigung
- Einholung und Nutzung von Expertenwissen
Relevante wissenschaftliche/fachliche Bereiche
5 Methodik
Wichtigste konsultierte Verbände und Fachleute
Zusammenfassung der eingeholten und berücksichtigten Stellungnahme
Form der Veröffentlichung der Stellungnahmen
• Folgenabschätzung
Option 1
Option 2
Option 3
Option 4
3. rechtliche Aspekte des Vorschlags
• Zusammenfassung des Vorschlags
- Rechtsgrundlage
- Subsidiaritätsprinzip
- Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
- Wahl des Instruments
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. weitere Angaben
• Simulation, Pilotphase und Übergangszeit
- Überprüfungs-/Revisions-/Verfallsklausel
- Entsprechungstabelle
- Europäischer Wirtschaftsraum
Vorschlag
Artikel 1
Artikel 2
Artikel 3
Artikel 4
Drucksache 677/06
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes über die Umweltverträglichkeit von Wasch- und Reinigungsmitteln (Wasch - und Reinigungsmittelgesetz - WRMG )
... Aus Gründen des Gesundheitsschutzes ist es sachgerecht, von der Regelungsoption nach Artikel 9 Abs. 3 Unterabs. 2 der EG-Verordnung Gebrauch zu machen, damit die Giftinformationszentren der Länder über das Bundesinstitut für Risikobewertung flächendeckend, d.h. nicht nur auf Anfrage beim jeweiligen Hersteller im Bedarfsfall die notwendigen Informationen über die Inhaltsstoffe in Wasch- und Reinigungsmitteln erhalten, um in Notfällen, z.B. bei Unfällen (Verschlucken durch Kinder) oder plötzlich auftretenden Allergien beim Umgang mit Wasch- und Reinigungsmitteln, wichtige, unter Umständen lebensrettende Hilfestellung leisten zu können. Die Übermittlung der Datenblattinformationen an die Giftinformationszentren der Länder wird durch die entsprechende Anwendung des § 16e Abs. 3 des
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Begriffsbestimmungen
§ 3 Allgemeine Pflichten
§ 4 Abbaubarkeit von Tensiden
§ 5 Höchstmengen von Phosphorverbindungen
§ 6 Weitere Anforderungen an die Umweltverträglichkeit von Wasch- und Reinigungsmitteln und deren Inhaltsstoffen
§ 7 Anhörung beteiligter Kreise
§ 8 Kennzeichnung, Veröffentlichung des Datenblattes über Inhaltsstoffe
§ 9 Angabe der Wasserhärtebereiche
§ 10 Übermittlung von Daten zu medizinischen Zwecken
§ 11 Verzeichnis anerkannter Labors
§ 12 Aufgaben und Zuständigkeiten des Umweltbundesamtes
§ 13 Überwachung
§ 14 Behördliche Anordnungen
§ 15 Bußgeldvorschriften
§ 16 Kosten
§ 17 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Begründung
A. Allgemeines
I. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs
II. Gesetzgebungskompetenz des Bundes
1. Recht der Wirtschaft Artikel 74 Abs. 1 Nr. 11 GG
2. Recht der Bedarfsgegenstände Artikel 74 Abs. 1 Nr. 20 GG
3. Strafrecht Artikel 74 Abs. 1 Nr. 1 GG
4. Erforderlichkeit bundesgesetzlicher Regelungen nach Artikel 72 Abs. 2 GG
III. Regelungsnotwendigkeit, Alternativen, Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
IV. Gender-Mainstreaming
V. Gesetzesfolgen
1. Kosten für die öffentlichen Haushalte
2. Kosten für die Wirtschaft und Preiswirkungen
VI. Befristung
B. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu § 10
Zu § 11
Zu § 12
Zu § 13
Zu § 14
Zu § 15
Zu § 16
Zu § 17
Drucksache 527/1/06
Empfehlungen der Ausschüsse zu Punkt der 825. Sitzung des Bundesrates am 22. September 2006
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über einen Aktionsrahmen der Gemeinschaft für den nachhaltigen Einsatz von Pestiziden KOM (2006) 373 endg.; Ratsdok. 11896/06
... Der Bundesrat stellt fest, dass die Einführung eines generellen Verbots für das Sprühen aus der Luft gemäß Artikel 9 Abs. 1 des Vorschlags nicht immer mit den Erfordernissen eines sachgerechten Pflanzenschutzes vereinbar ist. So kann das Sprühen aus der Luft, je nach Kultur (z.B. Wald) und Gebiet (z.B. stark geneigte Flächen), oftmals nicht durch andere Pflanzenschutztechniken ersetzt werden. Nach Artikel 9 Abs. 2 bis 6 des Vorschlags können zwar Ausnahmen von diesem Verbot erteilt werden, dies wäre jedoch jeweils mit einem unverhältnismäßig hohen Verwaltungsaufwand verbunden. Zudem wäre unter diesen Voraussetzungen ein schnelles und effektives Eingreifen im Bedarfsfall (z.B. Schädlingskalamität im Wald) erheblich erschwert. Die Bundesregierung wird daher gebeten, anstelle der bisher vorgesehenen Regelungen gemäß Artikel 9 des Vorschlags sich für die Einführung eines Anzeigeverfahrens einzusetzen, mit der Verpflichtung, die Pflanzenschutzmaßnahme jeweils rechtzeitig vor Beginn des Einsatzes bei einer von den Mitgliedstaaten zu benennenden zuständigen Behörde anzuzeigen. Auf diesem Weg kann auch eine ordnungsgemäße Überwachung durch die zuständige Behörde sichergestellt werden.
2. Zu Erwägungsgrund Nr. 7
Zu Artikeln 1
5. Zu Artikel 4 Abs. 3
6. Zu Artikel 7
7. Zu Artikel 13
8. Zu Artikel 14
9. Zu Artikel 15
10. Zu Artikel 9
11. Zu Artikel 11 Buchstabe b
Drucksache 697/06
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Stellungnahme der Bundesregierung zu der Entschließung des Bundesrates zur Verordnung über die Anwendung der Guten Klinischen Praxis bei der Durchführung von klinischen Prüfungen mit Arzneimitteln zur Anwendung am Menschen (GCP -Verordnung - GCP -V)
... richtet, losgelöst ist. Im Zuge der Bearbeitung eines Antrages für eine klinische Prüfung wird dem Antragsteller im Bedarfsfalle zusammen mit der Feststellung der formalen Vollständigkeit bzw. einem formalen Mängelbescheid mitgeteilt, dass eine Erlaubnis nach § 3
Drucksache 181/06
Gesetzesantrag des Freistaates Bayern
Entwurf eines Gesetzes zur Erweiterung des Anwendungsbereiches der Sicherungsverwahrung bei gefährlichen jungen Gewalttätern
... über die Persönlichkeit, die Entwicklung und die Umwelt des Verurteilten ohnehin zu erheben sein. Bei einem Verurteilten, der die letzten 5 Jahre in Haft verbracht hat, wird die Jugendgerichtshilfe auch eher selten über aktuelle Informationen zu den vorgenannten Gesichtspunkten verfügen. Im Bedarfsfalle steht es dem Gericht aber auch frei, im Rahmen einer umfassenden Sachaufklärung auch einen Vertreter der Jugendgerichtshilfe zu hören.
Drucksache 570/06
... Im Gegensatz zur bisherigen Regelung werden durch die Verordnung nur die einzelnen Erhebungsmerkmale festgelegt. Die Fragebögen selbst sind dagegen nicht mehr Bestandteil der Verordnung. Dies führt zu einer erheblichen Reduzierung des Normbestandes. Zugleich ermöglicht die Beschränkung auf die Festlegung der meldepflichtigen Tatbestände, dass gegebenenfalls erforderlichen Anpassungen der Fragebögen - soweit sie inhaltlich durch diese Verordnung abgedeckt sind – künftig ohne eine Änderungsverordnung möglich sind. Absatz 1 legt die Erhebungsmerkmale fest, zu denen alle meldepflichtigen Betriebe Auskunft geben müssen. Zu den Telekommunikationsanschlussnummern gehören die Telefon-, die Faxnummer, die E-Mail- sowie die Internetadresse. Damit der Kontakt mit dem jeweiligen Betrieb im Bedarfsfall schnell hergestellt werden kann, ist vom Meldepflichtigen der Name und die Telefon- bzw. Handynummer eines Ansprechpartners zu melden. Dies kann wahlweise der/die Betriebsinhaber/in, der/die Leiter/in oder der/die Geschäftsführer/in der Betriebsstätte sein.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
Verordnung
Ernährungswirtschaftsmeldeverordnung EWMV
§ 1 Meldepflichtige Betriebe
§ 2 Erhebungsmerkmale
§ 3 Meldepflichtige Personen, Periodizität, Erhebungs- und Berichtszeitraum
§ 4 Zuständige Stelle
§ 5 Zweck der Erhebung
§ 6 Übertragung von Verordnungsermächtigungen
§ 7 Straftaten und Ordnungswidrigkeiten
§ 8 Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten
§ 9 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Begründung
I. Allgemeines
II. Im Einzelnen
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu §§ 4
Zu § 6
Zu §§ 7
Zu § 9
Drucksache 245/06 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Verordnung zur Umsetzung der Ratsentscheidung vom 19. Dezember 2002 zur Festlegung von Kriterien und Verfahren für die Annahme von Abfällen auf Abfalldeponien
... Es handelt sich nicht um eine zulässige Überschreitung, sondern um eine alternative Bestimmungsmethode, die bei den Analysevorschriften beim Parameter DOC mit aufzunehmen ist und wahlweise im Bedarfsfall verwendet werden kann.
Anlage Änderungen zur Verordnung zur Umsetzung der Ratsentscheidung vom 19. Dezember 2002 zur Festlegung von Kriterien und Verfahren für die Annahme von Abfällen auf Abfalldeponien
1. Zu Artikel 1 Nr. 1 § 2 Nr. 11 AbfAblV
2. Zu Artikel 1 Nr. 2 § 5 Abs. 1 Satz 1 und 2 - neu - AbfAblV
3. Zu Artikel 1 Nr. 2 § 5 Abs. 1 Satz 2 AbfAblV *
4. Zu Artikel 1 Nr. 2 § 5 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 AbfAblV
5. Zu Artikel 1 Nr. 2 § 5 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 AbfAblV
6. Zu Artikel 1 Nr. 2 § 5 Abs. 1 Satz 3 AbfAblV
7. Zu Artikel 1 Nr. 2 § 5 Abs. 1 Satz 4 AbfAblV
8. Zu Artikel 1 Nr. 2 § 5 Abs. 1 Satz 6 AbfAblV
9. Zu Artikel 1 Nr. 2 § 5 Abs. 4 AbfAblV
10. Zu Artikel 1 Nr. 2 § 5 Abs. 5 Satz 1 AbfAblV
11. Zu Artikel 1 Nr. 4 Anhang 1 Satz 3 und 4 - neu - zur AbfAblV
12. Zu Artikel 1 Nr. 4 Anhang 1 Satz 5 - neu - AbfAblV
13. Zu Artikel 1 Nr. 4 Anhang 1 Tabelle Nr. 1.02 Spalte DK I und Spalte DK II zur AbfAblV
14. Zu Artikel 1 Nr. 4 Anhang 1 Tabelle Nr. 2.01 und Nr. 2.02 Spalte DK II zur AbfAblV
15. Zu Artikel 1 Nr. 4 Anhang 1 Tabelle Nr. 2.02 Spalte DK II zur AbfAblV
16. Zu Artikel 1 Nr. 4 Anhang 1 Tabelle Nr. 4.03 Spalte DK I zur AbfAblV
17. Zu Artikel 1 Nr. 4 Anhang 1 Tabelle Nr. 4.08 und 4.19 Spalte Parameter und Fußnote 12 zur AbfAblV
18. Zu Artikel 1 Nr. 4 Anhang 1 Tabelle Fußnote 3 Satz 1, 2 - neu - und 3 - neu - zur AbfAblV
19. Zu Artikel 1 Nr. 4 Anhang 1 Tabelle Fußnote 8 zur AbfAblV
20. Zu Artikel 1 Nr. 4 Anhang 1 Tabelle Fußnote 10 zur AbfAblV
21. Zu Artikel 1 Nr. 4 Anhang 1 Tabelle Fußnote 11 zur AbfAblV
22. Zu Artikel 1 Nr. 4 Anhang 1 Fußnote 14 zur AbfAblV
23. Zu Artikel 1 Nr. 4 Anhang 1 Tabelle Fußnote 15 zur AbfAblV
24. Zu Artikel 1 Nr. 4 Anhang 1 Tabelle Fußnote 16 Satz 2 - neu - zur AbfAblV
25. Zu Artikel 1 Nr. 4a - neu - Anhang 2 Überschrift zur AbfAblV *
26. Zu Artikel 1 Nr. 4b - neu - Anhang 2 Tabelle Nr. 1.01 bis 1.03 und Fußnote 1 zur AbfAblV **
27. Zu Artikel 1 Nr. 4c - neu - Anhang 2 Tabelle Nr. 4.03 Spalte 3 zur AbfAblV *
28. Zu Artikel 1 Nr. 5 Buchstabe c Anhang 3 Nr. 3 Satz 3 zur AbfAblV
29. Zu Artikel 1 Nr. 6 Buchstabe a Anhang 4 Nr. 3.3 zur AbfAblV
30. Zu Artikel 1 Nr. 6 Buchstabe a Anhang 4 Nr. 3.4.26 - neu - zur AbfAblV
31. Zu Artikel 1 Nr. 6 Buchstabe b Doppelbuchstabe dd Anhang 4 Nr. 4.2 Satz 1 zur AbfAblV *
32. Zu Artikel 1 Nr. 6 Buchstabe b Doppelbuchstabe dd Dreifachbuchstabe bbb - neu - Anhang 4 Nr. 4.2 Satz 1 zur AbfAblV
33. Zu Artikel 2 Nr. 2 Buchstabe c § 6 Abs. 4 DepV
34. Zu Artikel 2 Nr. 2 Buchstabe c1 - neu - § 6 Abs. 5 Satz 2 und 5 - neu - DepV
35. Zu Artikel 2 Nr. 2 Buchstabe f - neu - § 6 Abs. 9 - neu - DepV
36. Zu Artikel 2 Nr. 4 § 8 Abs. 8 Satz 1 DepV
37. Zu Artikel 2 Nr. 4 § 8 Abs. 8 Satz 1 Nr. 1 DepV
38. Zu Artikel 2 Nr. 7 § 13 Abs. 5 Nr. 10 DepV
39. Zu Artikel 2 Nr. 8 § 14 Abs. 8 Satz 1 DepV
40. Zu Artikel 2 Nr. 9 Buchstabe b § 24 Nr. 15 DepV
41. Zu Artikel 2 Nr. 10 Anhang 1 Nr. 1 Fußnote 1 Satz 1 DepV
42. Zu Artikel 2 Nr. 11 Anhang 3 Satz 2 zur DepV
43. Zu Artikel 2 Nr. 11 Anhang 3 Satz 3 zur DepV
44. Zu Artikel 2 Nr. 11 Anhang 3 Tabelle Nr. 2.01 Spalte DK III und Fußnote 6 zur DepV
45. Zu Artikel 2 Nr. 11 Anhang 3 Tabelle Nr. 4.05 bis 4.12 und 4.18 bis 4.22 Spalte DK III und Fußnote 9a - neu - zur DepV
46. Zu Artikel 2 Nr. 11 Anhang 3 Tabelle Nr. 5 - neu - zur DepV
47. Zu Artikel 2 Nr. 11 Anhang 3 Tabelle Fußnote 5 Satz 1 und 2 zur DepV
48. Zu Artikel 2 Nr. 11 Anhang 3 Tabelle Fußnote 6 Satz 1 und 2 zur DepV
49. Zu Artikel 2 Nr. 11 Anhang 3 Tabelle Fußnote 8 zur DepV
50. Zu Artikel 2 Nr. 11 Anhang 3 Tabelle Fußnote 9 Satz 1 und 2 - neu - zur DepV
51. Zu Artikel 2 Nr. 11 Anhang 3 Fußnote 12 zur DepV
52. Zu Artikel 3 Nr. 1 § 2 Nr. 7 DepVerwV
53. Zu Artikel 3 Nr. 3 Buchstabe a Anhang 1 Tabelle 1 Nr. 3 Spalte 2 Fußnote 6 - neu - zur DepVerwV
54. Zu Artikel 3 Nr. 3 Buchstabe b Anhang 1 Tabelle 2 Nr. 4.14 und 4.15 Spalte 7 und 8 zur DepVerwV
55. Zu Artikel 3 Nr. 3 Buchstabe b Anhang 1 Tabelle 2 Nr. 4.17 Spalte 8 zur DepVerwV
56. Zu Artikel 3 Nr. 3 Buchstabe b Anhang 1 Tabelle 2 Nr. 4.20 Spalte 6 zur DepVerwV
57. Zu Artikel 3 Nr. 3 Buchstabe b Anhang 1 Tabelle 2 Fußnote 3 zur DepVerwV
58. Zu Artikel 3 Nr. 3 Buchstabe b Anhang 1 Tabelle 2 Fußnote 7 zur DepVerwV
59. Zu Artikel 3 Nr. 3 Buchstabe b Anhang 1 Tabelle 2 Fußnote 12
60. Zu Artikel 1 Nr. 2, 4 und 5 Buchstabe d § 5 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 und 4, Anhang 1 Satz 2 und Fußnote 16, Anhang 3 Nr. 4 AbfAblV ,
Drucksache 680/06
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes über die elektromagnetische Verträglichkeit von Betriebsmitteln (EMVG)
... in die Lage versetzt, im Bedarfsfall Kontrollen durchzuführen und falls bei Störungen erforderlich, auch Abhilfemaßnahmen zu ergreifen. Das im bisherigen EMVG erreichte und geforderte hohe Schutzniveau für Geräte (Betriebsmitteln) der Anlage I des EMVG(alt) (z.B. Buchstabe e) medizinische und wissenschaftliche Apparate und Geräte) wird unter anderem durch eine intensive Einflussnahme der zuständigen Behörden auf die diesbezüglichen Normungsaktivitäten (siehe z.B. § 13 (6)) weiterhin sichergestellt.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte, getrennt für Bund, Länder und Kommunen, aufgeteilt in
E. Sonstige Kosten (z.B. Kosten für die Wirtschaft, Kosten für soziale Sicherungssysteme, Auswirkungen auf das Preisniveau, insbesondere auf das Verbraucherpreisniveau)
Gesetzentwurf
Entwurf
Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Ausnahmen
§ 3 Begriffsbestimmungen
§ 4 Grundlegende Anforderungen
§ 5 Vermutungswirkung
§ 6 Inverkehrbringen, Inbetriebnahme und Betrieb
§ 7 Konformitätsbewertungsverfahren für Geräte
§ 8 CE-Kennzeichnung
§ 9 Sonstige Kennzeichen und Informationen
§ 10 Benannte Stellen
§ 11 Besondere Regelungen
§ 12 Ortsfeste Anlagen
Abschnitt 2 Marktaufsicht der Bundesnetzagentur
§ 13 Aufgaben und Zuständigkeiten der Bundesnetzagentur
§ 14 Befugnisse der Bundesnetzagentur
§ 15 Auskunfts- und Beteiligungspflicht
§ 16 Zwangsgeld
§ 17 Kostenregelung
§ 18 Vorverfahren
§ 19 Beitragsregelung
Abschnitt 3 Bußgeldvorschriften
§ 20 Bußgeldvorschriften
Abschnitt 4 Schlussbestimmungen
§ 21 Übergangsbestimmungen
§ 22 Aufhebung und Änderungen von Rechtsvorschriften
§ 23 Neufassung der Beleihungs- und Anerkennungs-Verordnung
§ 24 Inkrafttreten
Anlage 1 Technische Unterlagen, EG-Konformitätserklärung
1. Technische Unterlagen
2. EG-Konformitätserklärung
Anlage 2 CE-Kennzeichnung
Begründung
A. Allgemeiner Teil
Ausgangslage und Ziel der Neufassung
Zum Inhalt des Gesetzesentwurfs
Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
Auswirkungen auf die Wirtschaft
B. Besonderer Teil
Zu § 1
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 2
Zu § 2
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 3
Zu § 3
Zu § 3
Zu § 3
Zu § 3
Zu § 3
Zu § 3
Zu § 3
Zu § 3
Zu § 3
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu § 10
Zu § 10
Zu § 11
Zu § 12
Zu § 13
Zu § 13
Zu § 14
Zu § 14
Zu § 14
Zu § 14
Zu § 15
Zu § 16
Zu § 17
Zu § 18
Zu § 19
Zu § 19
Zu § 20
Zu § 20
Zu § 20
Zu § 20
Zu § 21
Zu § 22
Zu § 23
Zu § 24
Zu den Anlagen
Drucksache 101/06
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Entscheidung des Rates über ein Gemeinschaftsverfahren für den Katastrophenschutz (Neufassung) KOM (2006) 29 endg.; Ratsdok. 5865/06
... Diese Bestandteile sind zwar sinnvoll, für den Aufbau eines europäischen Krisenreaktionsinstruments, wie es der Europäische Rat gefordert hat, jedoch unzureichend. Dies wird bekräftigt durch die Bewertung der Reaktionsfähigkeit, die sich schwerpunktmäßig mit dem verfügbaren Katastrophenschutz im Fall von Terroranschlägen in der Europäischen Union befasste. Die Bewertung zeigt mangelnde Reaktionsfähigkeit in mehreren Bereichen auf, in denen voraussichtlich um gegenseitige Unterstützung ersucht werden wird.8 Diese Bereiche müssen behandelt werden damit gemeinsame Unterstützung durch die Gemeinschaft im Bedarfsfall gewährleistet ist.
Begründung
1 Kontext des Vorschlages
• Gründe und Ziele des Vorschlags
• Allgemeiner Kontext
• Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet
• Übereinstimmung mit anderen Politikbereichen und Zielen der Europäischen Union
2 Anhörung von interessierten Kreisen und Folgenabschätzung
• Anhörung von interessierten Kreisen
Anhörungsmethoden, angesprochene Sektoren und allgemeines Profil der Befragten
Zusammenfassung der Antworten und Art ihrer Berücksichtigung
• Einholung und Nutzung von Expertenwissen
• Folgenabschätzung
3 Rechtliche Aspekte
• Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme
• Rechtsgrundlage
• Subsidiaritätsprinzip
• Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
• Wahl des Instruments
4 Auswirkungen auf den Haushalt
5 Weitere Angaben
• Vereinfachung
• Aufhebung geltender Rechtsvorschriften
• Überprüfungs-/Revisions-/Verfallsklausel
• Neufassung
• Europäischer Wirtschaftsraum
• Einzelerläuterung zum Vorschlag
1. Beförderung
a Aktueller Stand
b Vorschläge
2. Aufbau eines europäischen Krisenreaktionsinstruments
a Aktueller Stand
b Vorschläge
3. Frühwarnsystem
4. Koordinierung von Einsätzen in Drittländern
a Aktueller Stand
b Vorschläge
Drucksache 556/06 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Vereinheitlichung von Vorschriften über bestimmte elektronische Informations- und Kommunikationsdienste (Elektronischer-Geschäftsverkehr-Vereinheitlichungsgesetz - ElGVG )
... Im Bereich der Gefahrenabwehr wäre ein Bedarfsfall beispielsweise gegeben, wenn auf einer Internetplattform Anleitungen zum Bau von Sprengsätzen, Blankoformulare für Dienstausweise der Polizei oder Zugangsberechtigungen für einen bestimmten Flughafen angeboten werden. Hier kann für die Polizei von Bedeutung sein, zu erfahren, welche Person/Firma sich hinter dem Anbieter verbirgt und ob Informationen über weitere Internetangebote dieser Person/Firma vorliegen.
1. Zum Gesetzentwurf allgemein
2. Zum Gesetzentwurf allgemein
3. Zu Artikel 1 § 6 Abs. 2 Satz 2, Satz 3 - neu - TMG
4. Zu Artikel 1 § 14 Abs. 2 TMG
5. Zu Artikel 1 § 14 Abs. 2 TMG
Drucksache 556/1/06
Empfehlungen der Ausschüsse - 825. Sitzung des Bundesrates am 22. September 2006
Entwurf eines Gesetzes zur Vereinheitlichung von Vorschriften über bestimmte elektronische Informations- und Kommunikationsdienste (Elektronischer-Geschäftsverkehr-Vereinheitlichungsgesetz - ElGVG )
... Im Bereich der Gefahrenabwehr wäre ein Bedarfsfall beispielsweise gegeben, wenn auf einer Internetplattform Anleitungen zum Bau von Sprengsätzen, Blankoformulare für Dienstausweise der Polizei oder Zugangsberechtigungen für einen bestimmten Flughafen angeboten werden. Hier kann für die Polizei von Bedeutung sein, zu erfahren, welche Person/Firma sich hinter dem Anbieter verbirgt und ob Informationen über weitere Internetangebote dieser Person/Firma vorliegen.
1. Zum Gesetzentwurf allgemein
2. Zum Gesetzentwurf allgemein
3. Zu Artikel 1 § 6 Abs. 2 Satz 2, Satz 3 - neu - TMG
4. Zu Artikel 1 § 14 Abs. 2 TMG
5. Zu Artikel 1 § 14 Abs. 2 TMG
Drucksache 751/1/06
Empfehlungen der Ausschüsse
Verordnung zur Umsetzung der EG-Richtlinien 2002/44 /EG und 2003/10 /EG zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch Lärm und Vibrationen
... (3) Nach der Einbringung des Begasungsmittels bis zur Freigabe der begasten Räume muss ein Begasungsleiter im Bedarfsfall verfügbar sein.
1. Zu Artikel 1 § 2 Abs. 1 LärmVibrationsArbSchV
2. Zu Artikel 1 § 2 Abs. 2 Satz 1 LärmVibrationsArbSchV
3. Zu Artikel 1 § 2 Abs. 5a - neu - LärmVibrationsArbSchV
4. Zu Artikel 1 § 3 Abs. 1 Satz 1 und Satz 1a - neu - LärmVibrationsArbSchV
5. Zu Artikel 1 § 3 Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe c LärmVibrationsArbSchV
6. Zu Artikel 1 § 3 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe c LärmVibrationsArbSchV
7. Zu Artikel 1 § 4 Abs. 1 Satz 4 LärmVibrationsArbSchV
8. Zu Artikel 1 § 4 Abs. 1 Satz 4 LärmVibrationsArbSchV
9. Zu Artikel 1 § 7 Abs. 2 Nr. 5 LärmVibrationsArbSchV
10. Zu Artikel 1 § 7 Abs. 4 Satz 1 LärmVibrationsArbSchV
11. Zu Artikel 1 § 8 Abs. 2 Satz 2 LärmVibrationsArbSchV
12. Zu Artikel 1 § 9 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 LärmVibrationsArbSchV
13. Zu Artikel 1 § 10 Abs. 2 Nr. 2 und Nr. 3 LärmVibrationsArbSchV
14. Zu Artikel 1 § 13 Abs. 1 Satz 1 und Satz 3 - neu - LärmVibrationsArbSchV
15. Zu Artikel 1 § 16 Abs. 1 Nr. 13 - neu - LärmVibrationsArbSchV
16. Zu Artikel 2 Nr. 01 - neu - § 2 Abs. 7a - neu - BioStoffV
17. Zu Artikel 2 Nr. 4 Buchstabe b - neu - § 13 Abs. 3 Satz 1 BioStoffV
18. Zu Artikel 2 Nr. 4a - neu - § 15 Abs. 3 Satz 2 BioStoffV *
19. Zu Artikel 2 Nr. 4a - neu - § 15 Abs. 5 Satz 7 und Satz 8 - neu - BioStoffV *
20. Zu Artikel 2 Nr. 8a - neu - § 18 Abs. 1 Nr. 14 BioStoffV
21. Zu Artikel 4 Nr. 4 § 7 Abs. 6 Satz 2 GefStoffV
22. Zu Artikel 4 Nr. 5 § 9 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1, Abs. 11 Satz 3 Nr. 2 GefStoffV , Nr. 5a - neu - § 11 Abs. 3 Satz 3 GefStoffV *
23. Zu Artikel 4 Nr. 5 Buchstabe b - neu - § 9 Abs. 3 Satz 2 GefStoffV *
24. Zu Artikel 4 Nr. 6a - neu - § 15 Abs. 3 Satz 2 GefStoffV
25. Zu Artikel 4 Nr. 9a - neu - § 24 Abs. 2 GefStoffV
26. Zu Artikel 4 Nr. 12 Buchstabe a1 - neu - Anhang III Nr. 2.1 Satz 2 GefStoffV *
27. Zu Artikel 4 Nr. 12 Buchstabe a1 - neu - Anhang III Nr. 2.1 Satz 3 GefStoffV *1
28. Zu Artikel 4 Nr. 12 Buchstabe a1 - neu - Anhang III Nr. 2.4.2 Abs. 2 Satz 2 Nr. 6 GefStoffV *2
29. Zu Artikel 4 Nr. 12 Buchstabe a1 - neu - Anhang III Nr. 2.4.3 Abs. 1 GefStoffV *
30. Zu Artikel 4 Nr. 12 Buchstabe d Anhang III Nr. 5 GefStoffV
Zu Nummer 5
Zu Nummer 5
Zu Nummer 5
Zu Nummer 5
Zu Nummer 5
Zu Nummer 5
Zu Nummer 5
Zu Nummer 5
32. Zu Artikel 4 Nr. 13 Buchstabe a1 - neu - Anhang IV Nr. 22 Abs. 1 GefStoffV
33. Zu Artikel 4 Nr. 13 Buchstabe b Anhang IV Nr. 31 Abs. 1 GefStoffV
34. Zu Artikel 4 Nr. 14 Buchstabe a Doppelbuchstabe cc Anhang V Nr. 2.1 Nr. 5 GefStoffV
35. Zu Artikel 4 Nr. 14 Buchstabe a Doppelbuchstabe dd Anhang V Nr. 2.1 Nr. 7 GefStoffV
36. Zu Artikel 5 Nr. 2 § 27 Abs. 6 BetrSichV
37. Zu Artikel 6 Abs. 1 Nr. 2 - neu - Anhang zu § 2 Anlage 6a Zeile 1 Spalte 5 2. SprengV
38. Zu Artikel 6 Abs. 6 - neu - Anhang zu § 1 Abschnitt 23 Spalte 2 ChemVerbotsV
Drucksache 153/06
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der neu gefassten Bankenrichtlinie und der neu gefassten Kapitaladäquanzrichtlinie
... "Aufgrund des Wegfalls der Mindestkapitalanforderungen auf Einzelebene muss darüber hinaus gewährleistet sein, dass es keine rechtlichen oder bedeutenden tatsächlichen Hindernisse gibt die im Bedarfsfall eine unverzügliche Übertragung von Eigenmitteln auf das nachgeordnete Institut oder eine Übernahme der Verpflichtung durch das übergeordnete Unternehmen verhindern. Ergänzend muss sich das übergeordnete Unternehmen verbindlich verpflichten, in diesem Fall für die vom nachgeordneten Unternehmen eingegangenen bestehenden und künftigen Verpflichtungen einzustehen. Eine derartige Erklärung ist nur dann entbehrlich, wenn die vom nachgeordneten Unternehmen verursachten Risiken von untergeordneter Bedeutung sind. Der Nachweis hierfür ist von dem Institut zu führen.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Kreditwesengesetzes
1. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert:
2. § 1 wird wie folgt geändert:
3. Nach § 1 wird folgender § 1a eingefügt:
4. § 2 wird wie folgt geändert:
5. Nach § 2 wird folgender § 2a eingefügt:
6. Die bisherigen §§ 2a bis 2c werden zu §§ 2b bis 2d.
7. § 8 wird wie folgt geändert:
8. Nach § 8 wird folgender § 8a eingefügt:
9. Der bisherige § 8a wird zu § 8b und wie folgt geändert:
10. Der bisherige § 8b wird zu § 8c und wie folgt neu gefasst:
11. Der bisherige § 8c wird zu § 8d.
12. § 10 wird wie folgt geändert:
13. § 10a wird wie folgt gefasst:
14. § 10b Abs. 3 Satz 5 wird wie folgt gefasst:
15. Nach § 10b wird folgender § 10c eingefügt:
16. § 11 Abs. 1 wird wie folgt gefasst:
17. § 12 wird wie folgt geändert:
18. § 12a wird wie folgt geändert:
19. § 13 wird wie folgt geändert:
20. In § 13a Abs. 1 Satz 1 und Abs. 3 Satz 2 und 6
21. § 13b wird wie folgt geändert:
22. § 13c Abs. 4 Satz 2 wird wie folgt gefasst:
23. § 14 Abs. 1 wird wie folgt geändert:
24. § 15 wird wie folgt geändert:
25. In § 18 Satz 4
26. § 19 wird wie folgt geändert:
27. § 20 wird wie folgt gefasst:
28. Nach § 20 werden folgende §§ 20a bis 20c eingefügt:
29. § 22 wird wie folgt gefasst:
30. § 24 wird wie folgt geändert:
31. In § 24c Abs. 3 Satz 1 wird Nr. 1 wie folgt gefasst:
32. § 25 wird wie folgt geändert:
33. § 25a wird wie folgt geändert:
34. In § 25b Abs. 1 Satz 1
35. Nach § 26 werden folgende Zwischenüberschrift und folgender § 26a eingefügt:
36. In § 28 Abs. 3
37. § 29 wird wie folgt geändert:
38. Nach § 29 wird folgender § 30 eingefügt:
39. § 31 wird wie folgt geändert:
40. § 33 Abs. 1 Satz 1 wird wie folgt geändert:
41. In § 33a Satz 1
42. In § 33b Satz 1
43. Dem § 35 wird folgender Absatz 4 angefügt:
44. § 44 wird wie folgt geändert:
45. § 44a wird wie folgt geändert:
46. In § 44b
47. § 45 Abs. 1 und 2 werden wie folgt gefasst:
48. § 45a wird wie folgt geändert:
49. Nach § 45a wird folgender § 45b eingefügt:
50. Dem § 46d Abs. 1 wird folgender Satz angefügt:
51. In § 46e Abs. 5 Satz 1
52. § 49 wird wie folgt gefasst:
53. § 53 Abs. 2 Nr. 4 wird wie folgt geändert:
54. In § 53b Abs. 3 Satz 1
55. § 53e wird wie folgt geändert:
56. In § 55a Abs. 1
57. In § 55b Abs. 1
58. § 56 wird wie folgt geändert:
59. § 64a wird aufgehoben.
60. § 64c wird aufgehoben.
61. § 64e wird wie folgt geändert:
62. In § 64f werden die Absätze 3 bis 6 aufgehoben.
63. Nach § 64g wird folgender § 64h angefügt:
Artikel 2 Änderung des Gesetzes über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
Artikel 3 Änderung des Handelsgesetzbuchs
Artikel 4 Änderung des Wertpapierhandelsgesetzes
Artikel 5 Änderung des Einkommensteuergesetzes
Artikel 6 Änderung des Körperschaftsteuergesetzes
Artikel 7 Änderung des Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetzes
Artikel 8 Änderung des Investmentgesetzes
Artikel 9 Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes
Artikel 10 Neufassung des Kreditwesengesetzes
Artikel 11 Inkrafttreten
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung
II. Sachverhalt und Notwendigkeit
1. Ziele der Regelungen:
2. Regelungsansatz
2.1. Säule I - Mindestkapitalanforderungen
2.1.1. Standardansatz
2.1.2. Basis-IRB-Ansatz
2.1.3. Fortgeschrittener IRB-Ansatz
2.1.4. Anerkannte Sicherheiten, wie z.B. Bargeld, Gold, Schuldverschreibungen, Aktien, Investmentfonds,
2.2. Säule II - Qualitative Bankenaufsicht
2.3. Säule III - Offenlegungspflichten
2.4. Verbesserte Zusammenarbeit der Aufsichtsbehörden
3. Rechtliche Regelungen zur Umsetzung
III. Gesetzgebungskompetenz des Bundes
IV. Gesetzesfolgen
1. Verstärkte Differenzierung nach Bonität des Schuldners/Auswirkungen auf den Mittelstand
2. Die gewünschte künftige Entwicklung sollte wie folgt aussehen:
3. Allgemeine finanzielle Auswirkungen und sonstige Kosten:
B. Besonderer Teil
I. Artikel 1 Änderung des Kreditwesengesetzes
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe f
Zu Buchstabe g
Zu Buchstabe h
Zu Buchstabe i
Zu Buchstabe j
Zu Buchstabe k
Zu Buchstabe l
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe f
Zu Buchstabe g
Zu Buchstabe h
Zu Buchstabe h
Zu Buchstabe h
Zu Buchstabe i
Zu Buchstabe i
Zu Buchstabe i
Zu Buchstabe i
Zu Buchstabe i
Zu Buchstabe g
Zu Buchstabe l
Zu Buchstabe m
Zu Buchstabe n
Zu Buchstabe o
Zu Buchstabe p
Zu Buchstabe p
Zu Buchstabe q
Zu Buchstabe r
Zu Buchstabe s
Zu Buchstabe t
Zu Buchstabe u
Zu Buchstabe v
Zu Buchstabe w
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 18
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 19
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 20
Zu Nummer 21
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 22
Zu Nummer 23
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 24
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 25
Zu Nummer 26
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 27
Zu Nummer 28
Zu Nummer 29
Zu Nummer 30
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 31
Zu Nummer 32
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 33
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 34
Zu Nummer 35
Zu Nummer 36
Zu Nummer 37
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 38
Zu Nummer 39
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 40
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 41
Zu Nummer 42
Zu Nummer 43
Zu Nummer 44
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 45
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 46
Zu Nummer 47
Zu Nummer 48
Zu Nummer 49
Zu Nummer 38
Zu Nummer 50
Zu Nummer 51
Zu Nummer 52
Zu Nummer 53
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 54
Zu Nummer 55
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 56
Zu Nummer 57
Zu Nummer 58
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 59
Zu Nummer 60
Zu Nummer 61
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 62
Zu Nummer 63
II. Zu Artikel 2 bis 9 Folgeänderungen in anderen Gesetzen
III. Zu Artikel 10 Neufassung des Kreditwesengesetzes
IV. Zu Artikel 11 Inkrafttreten
Drucksache 900/05
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat, das Europäische Parlament und den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss über die Prävention und Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung durch bessere Koordinierung auf nationaler Ebene und größere Transparenz des gemeinnützigen Sektors KOM (2005) 620 endg.; Ratsdok. 15203/05
... 2.4. Die für die Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung zuständigen Sachverständigen der Finanzermittlungsgruppen sollten über ausreichende Sicherheitsbefugnisse für die Entgegennahme, Übermittlung und gemeinsame Analyse vertraulicher Finanzinformationen mit Nachrichtendiensten oder anderen mit vertraulichen Daten arbeitenden Beteiligten verfügen. Zudem sollte die Notwendigkeit geprüft werden, entsprechende Befugnisse auch anderen beteiligten Stellen zu erteilen, damit im Bedarfsfall vertrauliche Informationen auch mit diesen Stellen ausgetauscht und gemeinsam analysiert werden können.
2 Einleitung
Teil I - nationale Koordinierungsstrukturen
1. HORIZONTALE Koordinierungsstrukturen für ALLE Beteiligten
2. Die Koordinierung zwischen bestimmten Beteiligten
Förderung des gegenseitigen Verständnisses aller Beteiligten
Optimale Nutzung von Finanzinformationen
Kombinierung von Fähigkeiten
Einbindung der breiten Öffentlichkeit
3. Die Beteiligten und der Privatsektor
Zugang zu Finanzinformationen des Privatsektors
Ausbau der Zusammenarbeit mit dem Privatsektor
Teil II - Missbrauch von gemeinnützigen Organisationen zur Unterstützung der Terrorismusfinanzierung und anderer Straftaten
1. europäischer und internationaler Kontext
2. Umsetzung auf europäischer Ebene
Anhang
1. Einleitung
2. Empfehlung an die Mitgliedstaaten zur Beseitigung der Anfälligkeit des gemeinnützigen Sektors für dessen Missbrauch zur Terrorismusfinanzierung und ZU anderen Straftaten
2.1. Überwachung des gemeinnützigen Sektors
2.2 Einhaltung des Verhaltenskodexes
2.3 Sensibilisierung der für einen Missbrauch zur Terrorismusfinanzierung und zur Begehung anderer Straftaten anfälligen gemeinnützigen Organisationen
2.4 Untersuchungen über den Missbrauch gemeinnütziger Organisationen
3. Vorschläge für den gemeinnützigen Sektor - Entwurf eines Verhaltenskodexes für gemeinnützige Organisationen zur FÖRDERUNG bewährter Transparenz- und Buchführungspraktiken
Drucksache 463/05
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die mehrjährige Finanzierung der Maßnahmen der Europäischen Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs im Bereich der Meeresverschmutzung durch Schiffe und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1406/2002 KOM (2005) 210 endg.; Ratsdok. 9577/05
... Es wurden vier Regionen festgelegt, in denen schwerpunktmäßig operative Hilfe bereitgestellt werden soll, nämlich die Ostsee, die westlichen Zufahrten zum Ärmelkanal, die Atlantikküste und das Mittelmeer (insbesondere die Gebiete entlang der Tankerroute zum Schwarzen Meer), und wo die Agentur speziell für die Verschmutzungsbekämpfung ausgerüstete Schiffe postieren wird, doch kann im Bedarfsfall auch überall sonst Hilfe geleistet werden.
1. Gründe und Ziele
2. Allgemeiner Kontext und Begründung des vorgeschlagenen Rechtsakts
1. Tätigkeit der Agentur im Bereich der Verschmutzungsbekämpfung
2. Finanzierung der Verschmutzungsbekämpfung
3. Mehrjährige Finanzierung von Verschmutzungsbekämpfungsmaßnahmen.
Abrufbereite Schiffe
Satellitenbilder
Information, Zusammenarbeit und Koordinierung
4. Schlussfolgerung
Vorschlag
Artikel 1 Ziel
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Artikel 3 Geltungsbereich
Artikel 4 Gemeinschaftsmittel
Artikel 5 Schutz der finanziellen Interessen der Gemeinschaft
Artikel 6 Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1406/2002
Artikel 7 Bewertung
Artikel 8 Inkrafttreten
2 Folgenabschätzungsbogen
Titel des vorgeschlagenen Rechtsakts
DER vorgeschlagene Rechtsakt
AUSWIRKUNG auf die Unternehmen
- besondere Gebiete der Gemeinschaft, in denen diese Unternehmen ihren Standort haben
Drucksache 276/05 (Beschluss)
Gesetzentwurf des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Vermeidung von Rückfalltaten gefährlicher junger Gewalttäter
... über die Persönlichkeit, die Entwicklung und die Umwelt des Verurteilten ohnehin zu erheben sein. Bei einem Verurteilten, der die letzten fünf Jahre in Haft verbracht hat, wird die Jugendgerichtshilfe auch eher selten über aktuelle Informationen zu den vorgenannten Gesichtspunkten verfügen. Im Bedarfsfalle steht es dem Gericht aber auch frei, im Rahmen einer umfassenden Sachaufklärung auch einen Vertreter der Jugendgerichtshilfe zu hören.
Drucksache 184/05
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Rechte von Flugreisenden mit eingeschränkter Mobilität KOM (2005) 47 endg.; Ratsdok. 6622/05
... 13. Zweitens beginnt die Hilfe nicht zwangsläufig beim Abflug am Abfertigungsschalter oder endet bei der Ankunft in der Gepäckhalle. Einige Fluggäste eingeschränkter Mobilität können auf Parkplätzen, an Bushaltestellen oder Bahnhöfen ankommen und dann Hilfe benötigen, um den Abfertigungsschalter zu erreichen. Auch können sie weitere Hilfe brauchen, um von der Gepäckhalle, wo sie oft sich selbst überlassen bleiben, zu dem Ort zu gelangen, von dem aus sie den Flughafen verlassen. Umsteigende Fluggäste brauchen vielleicht Hilfe, um von einem Abflug-Gate zu einem anderen und möglicherweise von einem Flughafenabfertigungsgebäude zu einem anderen zu gelangen. Außerdem brauchen Personen eingeschränkter Mobilität möglicherweise weitere Hilfe unterwegs, z.B. am Abfertigungsschalter, bei der Sicherheits - und Ausweiskontrolle, an den Gepäckbändern und bei der Zollabfertigung. Dies bedeutet nicht, dass alle Fahrgäste eingeschränkter Mobilität solche erweiterten Dienstleistungen wollten, sondern nur, dass sie im Bedarfsfall verfügbar sein sollten. Auch bedeutet dies nicht zwangsläufig, dass die Hilfe überall auf dem Flughafen angeboten werden muss, sondern nur zu und zwischen ausgewiesenen Orten, an denen Fluggäste eingeschränkter Mobilität sie leicht anfordern können.
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