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"Auftragnehmer"
Drucksache 456/20 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung von Investitionen
... Um der Erfüllung dieses Interesses nach einem bauzeitlich optimierten und gesamtwirtschaftlichen Bauablauf Sorge zu tragen, kann es vorteilhaft sein, mehrere Teil- und Fachlose zusammengefasst an einen Auftragnehmer zu vergeben.
1. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe a Doppelbuchstabe ee § 48 Absatz 1 Satz 1 Nummer 11 VwGO
2. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe b § 48 Absatz 3 VwGO , Nummer 2 § 50 Absatz 2 VwGO
3. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a § 80 Absatz 2 Satz 1 Nummer 3a VwGO
4. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 101 Absatz 1 Satz 2 VwGO
5. Zu Artikel 1 Nummer 6a - neu - § 185 Absatz 1a - neu -VwGO
6. Zu Artikel 2 Nummer 1 § 2 Absatz 7f AEG
7. Zu Artikel 2 Nummer 2 Buchstabe b § 18 Absatz 1a Satz 1 und Satz 3 AEG
8. Zu Artikel 2 Nummer 2 Buchstabe b § 18 Absatz 1a Satz 1 AEG
9. Zu Artikel 2 Nummer 2 Buchstabe b § 18 Absatz 1a Satz 1 Nummer 1 AEG
10. Zu Artikel 2 Nummer 2 Buchstabe b § 18 Absatz 1a Satz 1 Nummer 2 AEG
11. Zu Artikel 2 Nummer 2 Buchstabe b § 18 Absatz 1a Satz 1 Nummer 5 - neu - AEG
12. Zu Artikel 2 Nummer 2 Buchstabe b § 18 Absatz 1a Satz 2a - neu - AEG
13. Zu Artikel 2 Nummer 2 Buchstabe b § 18 Absatz 1a Satz 5 AEG
14. Zu Artikel 2 Nummer 2 Buchstabe c § 18 Absatz 3 und 4 - neu - AEG
15. Zu Artikel 2 Nummer 2a - neu - § 18c Nummer 4 AEG
16. Zu Artikel 2 Nummer 3 Buchstabe a bis d - neu - § 21 Absatz 2 Satz 1, Absatz 3, Absatz 4 Satz 1, 3 und Absatz 9 - neu - AEG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe d
17. Zu Artikel 2a - neu - § 16 Absatz 1 Satz 1, Satz 1a - neu - und § 17c Nummer 4 FStrG
‚Artikel 2a Änderung des Bundesfernstraßengesetzes
Zu Nummer 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
18. Zu Artikel 2b - neu - § 14c Nummer 4 WaStrG
‚Artikel 2b Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes
19. Zu Artikel 2c - neu - § 8 Absatz 3 LuftVG
‚Artikel 2c Änderung des Luftverkehrsgesetzes
20. Zu Artikel 2d - neu - § 97 Absatz 4 Satz 3 und Satz 3a - neu - GWB
‚Artikel 2d Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
21. Zu Artikel 4 Nummer 1, Nummer 2, Nummer 3 Inhaltsübersicht, § 5 Absatz 1 Satz 1, § 14b - neu - UVPG
§ 14a ... (weiter wie Regierungsvorlage)
§ 14b Besondere Änderungen zur Modernisierung von Bundesfernstraßen
22. Zu Artikel 4 Nummer 3 § 14a Absatz 1 UVPG
23. Zu Artikel 4 Nummer 3 § 14a Absatz 1 Nummer 1 UVPG
24. Zu Artikel 4 Nummer 3 § 14a Absatz 1 Nummer 4, 5 und 6 - neu - UVPG
25. Zu Artikel 4 Nummer 3 und Nummer 4 Buchstabe c § 14a Absatz 2 Nummer 1, Absatz 3 Nummer 1 und Anlage 1 Liste UVP-pflichtige Vorhaben Nummer 19.13.1 und 19.13.2 UVPG
26. Zu Artikel 4 Nummer 3 § 14a Absatz 2 Nummer 2 UVPG
27. Zu Artikel 4 Nummer 3
28. Zu Artikel 5 Nummer 1 Buchstabe d § 15 Absatz 4 Satz 5 ROG
29. Zu Artikel 5 Änderung des Raumordnungsgesetzes
30. Zu Artikel 7 Inkrafttreten
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
31. Zum Gesetzentwurf allgemein
32. Zum Gesetzentwurf allgemein
33. Zum Gesetzentwurf allgemein
Drucksache 456/1/20
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung von Investitionen
... Um der Erfüllung dieses Interesses nach einem bauzeitlich optimierten und gesamtwirtschaftlichen Bauablauf Sorge zu tragen, kann es vorteilhaft sein, mehrere Teil- und Fachlose zusammengefasst an einen Auftragnehmer zu vergeben.
1. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 48 Absatz 1 Satz 1 Nummer 8 VwGO
2. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe a Doppelbuchstabe ee § 48 Absatz 1 Satz 1 Nummer 11 VwGO
3. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe a Doppelbuchstabe ee § 48 Absatz 1 Satz 1 Nummer 13 VwGO
4. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe b § 48 Absatz 3 VwGO , Nummer 2 § 50 Absatz 2 VwGO
5. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a § 80 Absatz 2 Satz 1 Nummer 3a VwGO
6. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a § 80 Absatz 2 Satz 1 Nummer 3a VwGO
7. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a § 80 Absatz 2 Satz 1 Nummer 3a VwGO
8. Zu Artikel 1 Nummer 4a - neu - § 87c - neu - VwGO Nummer 5a - neu - § 128a Absatz 1 Satz 1, Absatz 1a - neu - VwGO
§ 87c
Zu Buchstabe a
Zu Artikel 1 Nummer 4a
Zu Artikel 1 Nummer 4a
Zu Artikel 1 Nummer 4a
Zu Artikel 1 Nummer 4a
Zu Buchstabe b
Zu Artikel 1 Nummer 5a
9. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 101 Absatz 1 Satz 2 VwGO
10. Zu Artikel 1 Nummer 6a - neu - § 185 Absatz 1a - neu -VwGO
11. Zu Artikel 2 Nummer 1 § 2 Absatz 7f AEG
12. Zu Artikel 2 Nummer 1 § 2 Absatz 7f AEG , Nummer 2 Buchstabe a § 18 Absatz 1 Satz 5 - neu -, Buchstabe b Absatz 1a Satz 1 und Satz 3, Buchstabe c Absatz 3 AEG , Nummer 3 § 21 Absatz 8 Satz 2 AEG und Nummer 4 § 22 Absatz 1 AEG
14. Zu Artikel 2 Nummer 2 Buchstabe a § 18 Absatz 1 Satz 4 und Satz 5 - neu - AEG
15. Zu Artikel 2 Nummer 2 Buchstabe b § 18 Absatz 1a AEG
16. Zu Artikel 2 Nummer 2 Buchstabe b § 18 Absatz 1a Satz 1 AEG
17. Zu Artikel 2 Nummer 2 Buchstabe b § 18 Absatz 1a Satz 1 AEG , Nummer 3 § 21 Absatz 8 Satz 2 AEG , Nummer 4 § 22 Absatz 1 AEG
19. Zu Artikel 2 Nummer 2 Buchstabe b § 18 Absatz 1a Satz 1 Nummer 1 AEG
20. Zu Artikel 2 Nummer 2 Buchstabe b § 18 Absatz 1a Satz 1 Nummer 2 AEG
21. Zu Artikel 2 Nummer 2 Buchstabe b § 18 Absatz 1a Satz 1 Nummer 5 - neu - AEG
22. Zu Artikel 2 Nummer 2 Buchstabe b § 18 Absatz 1a Satz 2a - neu - AEG
23. Zu Artikel 2 Nummer 2 Buchstabe b § 18 Absatz 1a Satz 5 AEG
24. Zu Artikel 2 Nummer 2 Buchstabe c § 18 Absatz 3 und 4 - neu - AEG
25. Zu Artikel 2 Nummer 2a - neu - § 18c Nummer 4 AEG
26. Zu Artikel 2 Nummer 2a - neu - § 18e Absatz 5 Satz 1 AEG * In Artikel 2 ist nach Nummer 2 folgende Nummer 2a einzufügen:
27. Zu Artikel 2 Nummer 3 Buchstabe a - neu - § 21 Absatz 2 Satz 1 AEG , Buchstabe b - neu - § 21 Absatz 4 Satz 1, 3 AEG *
28. Zu Artikel 2 Nummer 3 Buchstabe a - neu - § 21 Absatz 3 AEG *
29. Zu Artikel 2 Nummer 3 § 21 Absatz 9 - neu - AEG *
30. Zu Artikel 2a - neu - § 16 Absatz 1 Satz 1, Satz 1a - neu - und § 17e Absatz 5 Satz 1 FStrG **
‚Artikel 2a Änderung des Bundesfernstraßengesetzes
Zu Nummer 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
31. Zu Artikel 2a - neu - § 17 Absatz 1 Satz 6 - neu - FStrG *
‚Artikel 2a Änderung des Bundesfernstraßengesetzes
32. Zu Artikel 2a - neu - § 14 Absatz 1 Satz 5 - neu - WaStrG *
‚Artikel 2a Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes
33. Zu Artikel 2a - neu - § 14e Absatz 5 Satz 1 WaStrG *
‚Artikel 2a Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes
34. Zu Artikel 2a - neu - § 6 Absatz 4 Satz 3 und 4 - neu - LuftVG *
‚Artikel 2a Änderung des Luftverkehrsgesetzes
35. Zu Artikel 2a - neu - § 8 Absatz 1 Satz 11 - neu - LuftVG *
‚Artikel 2a Änderung des Luftverkehrsgesetzes
36. Zu Artikel 2a - neu - § 8 Absatz 3 LuftVG *
‚Artikel 2a Änderung des Luftverkehrsgesetzes
37. Zu Artikel 2a - neu - § 97 Absatz 4 Satz 3 und Satz 3a - neu - GWB *
‚Artikel 2a Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
38. Zu Artikel 2a - neu - § 173 Absatz 2 GWB *
‚Artikel 2a Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
39. Zu Artikel 4 Nummer 1, Nummer 2, Nummer 3 Inhaltsübersicht, § 5 Absatz 1 Satz 1, § 14b - neu - UVPG
§ 14a ... (weiter wie Regierungsvorlage)
§ 14b Besondere Änderungen zur Modernisierung von Bundesfernstraßen
40. Zu Artikel 4 Nummer 3 § 14a Absatz 1 UVPG
41. Zu Artikel 4 Nummer 3 § 14a Absatz 1 Nummer 1 UVPG
42. Zu Artikel 4 Nummer 3 § 14a Absatz 1 Nummer 4, 5 und 6 - neu - UVPG
43. Zu Artikel 4 Nummer 3 § 14a Absatz 2 Nummer 1 UVPG
44. Hilfsempfehlung zu Ziffer 43
Zu Artikel 4 Nummer 3
45. Zu Artikel 4 Nummer 3 § 14a Absatz 2 Nummer 2 UVPG
46. Zu Artikel 4 Nummer 3 § 14a Absatz 3 Nummer 1 UVPG
47. Zu Artikel 4 Nummer 3
48. Zu Artikel 5 Nummer 1 Buchstabe d § 15 Absatz 4 Satz 5 ROG
49. Zu Artikel 5 Nummer 1 Buchstabe e § 15 Absatz 5 ROG
50. Zu Artikel 5 Änderung des Raumordnungsgesetzes
51. Zu Artikel 7 Inkrafttreten
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zum Gesetzentwurf allgemein
54. Zum Gesetzentwurf allgemein
Drucksache 121/20
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Anpassung des Medizinprodukterechts an die Verordnung (EU) Nr. 2017/745
und die Verordnung (EU) Nr. 2017/746
(Medizinprodukte-EU-Anpassungsgesetz - MPEUAnpG )
... , den §§ 19 und 21 Grundstücke und Geschäftsräume der Benannten Stellen, ihrer Zweigstellen und Unterauftragnehmer, der anerkannten Prüflaboratorien sowie der benannten Konformitätsbewertungsstellen für Drittstaaten zu betreten und zu besichtigen. Das Betretensrecht erstreckt sich auch auf Grundstücke und Geschäftsräume des Herstellers, soweit die Überwachung beim Hersteller erfolgt.
Drucksache 173/20
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 27. September 2019 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Republik Polen über den Ersatzneubau der Grenzbrücke im Raum Küstrin-Kietz - Küstrin (Kostrzyn nad Odrą)
... (3) Für das Vorhaben werden der Auftragnehmer oder die Auftragnehmer im Bauvertrag verpflichtet, getrennte Rechnungen sowohl in deutscher als auch in polnischer Sprache zu erstellen für:
Drucksache 45/1/20
Empfehlungen der Ausschüsse 985. Sitzung des Bundesrates am 14. Februar 2020
Gesetz zur beschleunigten Beschaffung im Bereich der Verteidigung und Sicherheit und zur Optimierung der Vergabestatistik
... − die Angabe, ob es sich beim Auftragnehmer um ein KMU handelt,
Drucksache 553/19
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung
... (5) Werden Forschungs- und Entwicklungsvorhaben im Sinne des Absatzes 1 in Auftrag gegeben, sind diese nur dann begünstigt, wenn der Auftragnehmer seinen Sitz in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union hat oder in einem anderen Staat, auf den das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR-Abkommen) Anwendung findet und der aufgrund vertraglicher Verpflichtung Amtshilfe entsprechend dem EU-Amtshilfegesetz in einem Umfang leistet, der für die Überprüfung der Anspruchsvoraussetzungen erforderlich ist.
Gesetz
Artikel 1 Gesetz zur steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung (Forschungszulagengesetz - FZulG)
3 Inhaltsübersicht
§ 1 Anspruchsberechtigung
§ 2 Begünstigte Forschungs- und Entwicklungsvorhaben
§ 3 Förderfähige Aufwendungen und Bemessungsgrundlage
§ 4 Höhe der Forschungszulage
§ 5 Antrag auf Forschungszulage
§ 6 Bescheinigung
§ 7 Kumulierung mit anderen Förderungen oder staatlichen Beihilfen
§ 8 Begünstigungszeitraum
§ 9 Anzuwendende Rechtsvorschriften der Europäischen Union
§ 10 Festsetzung und Leistung der Forschungszulage
§ 11 Verzinsung des Rückforderungsanspruchs
§ 12 Anwendung der Abgabenordnung
§ 13 Verfolgung von Straftaten
§ 14 Verordnungsermächtigung
§ 15 Bekanntmachungserlaubnis
§ 16 Anwendungsregelung
§ 17 Evaluierung und wissenschaftliche Forschung
Artikel 2 Änderung des Einkommensteuergesetzes
Artikel 3 Inkrafttreten
Drucksache 583/1/19
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur beschleunigten Beschaffung im Bereich der Verteidigung und Sicherheit und zur Optimierung der Vergabestatistik
... d) In der Merkmalsgruppe "Angaben zur Auftragsvergabe" sind beim Merkmal "Auftragnehmer ist ein KMU" in der Spalte "Ausprägungen/Bemerkungen" die Wörter "freiwillige Angabe:" voranzustellen.
1. Zu Artikel 5 Nummer 3 Anlage 1 zu § 3 Absatz 1 Nummer 1 VergStatVO
2. Zu Artikel 5 Nummer 4 Anlage 8 zu § 3 Absatz 2 Abschnitt 1 VergStatVO
Drucksache 121/19
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen
... Die Umsetzung von Energieeffizienzmaßnahmen im Wege von Dienstleistungsverträgen, in denen der Auftragnehmer die Maßnahme über Einsparungen finanziert oder Einspargarantien gewährt, stellt ein besonderes Segment des Dienstleistungsmarktes da. Gleichzeitig besteht ein erheblicher Bedarf an neutralen Informationen über bestehende Musterverträge im Bereich des Einspar-Contracting. Insbesondere für das Energiespar-Contracting wird ein besonderes Potential für Steigerungen der Energieeffizienz und der Energieeinsparungen gesehen wird. Diese Informationsbereitstellung soll mit der Änderung stärker in den Fokus durch die Bundesstelle für Energieeffizienz genommen werden.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen
§ 13 Übergangsvorschrift
Artikel 2 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
Erfüllungsaufwand der Verwaltung
5. Weitere Kosten
6. Weitere Gesetzesfolgen
VII. Befristung; Evaluierung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe f
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 5
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 6
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 7
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe f
Zu Buchstabe g
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Doppelbuchstabe cc
Zu Doppelbuchstabe dd
Zu Buchstabe h
Zu Nummer 8
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 9
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe f
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe f
Zu Nummer 12
Zu Artikel 2
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nr. 4731, BMWi: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Effizienzmaßnahmen
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
II.1 Erfüllungsaufwand
5 Wirtschaft
Verwaltung ausschließlich Bund
II.3 KMU-Betroffenheit
III. Ergebnis
Drucksache 239/1/19
... Die Ausschüsse des Deutschen Vergabe- und Vertragsausschusses für Bauleistungen (DVA) setzen sich paritätisch aus kompetenten Fachleuten der Auftraggeber- und Auftragnehmerseite zusammen und beschließen Vorlagen zur VOB mit Dreiviertelmehrheit. Durch diesen Konsens aller am Bauprozess Beteiligten werden praxisorientierte, bundesweit akzeptierte Vergabe- und Vertragsregelungen geschaffen. Dieses Rechtssystem hat sich seit über 90 Jahren in Deutschland bewährt. In der
Drucksache 97/19 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch
... es (unmittelbar geltende arbeitsrechtliche Regelungen auf Bundesebene) jeweils im gesamten zu kontrollierenden Unternehmen durch. Im Rahmen des Vergaberechts ist es nicht möglich, die öffentlichen Auftraggeber oder die zentrale Kontrollgruppe mit entsprechenden hoheitlichen Befugnissen auszustatten. Da es sich beim Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz um ein Landesgesetz handelt, wäre die Kontrollbefugnis auf Auftragnehmer, Unterauftragnehmer und Arbeitskräfteverleiher innerhalb der Landesgrenzen beschränkt.
1. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe d Doppelbuchstabe gg § 2 Absatz 4 Satz 1 Nummer 17 SchwarzArbG
2. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe d Doppelbuchstabe gg § 2 Absatz 4 Satz 1 Nummer 18 SchwarzArbG
3. Zu Artikel 1 Nummer 10 und Artikel 11 § 7 Satz 3 - neu - SchwarzArbG und § 14 TMG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
4. Zu Artikel 1 Nummer 11 Buchstabe a0 § 8 Absatz 1 Nummer 2 SchwarzArbG
5. Zu Artikel 1 Nummer 16 §§ 14a bis 14c SchwarzArbG
6. Zu Artikel 1 Nummer 17 Buchstabe b Doppelbuchstabe cc § 17 Absatz 1 Satz 1 Nummer 10 - neu - SchwarzArbG
7. Zu Artikel 2 Änderung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes
8. Zu Artikel 5 Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch
9. Zu Artikel 9 Nummer 6 Buchstabe b § 68 Absatz 5 Satz 1 EStG
10. Zu Artikel 9 Nummer 6 Buchstabe b § 68 Absatz 5 Satz 2 EStG
11. Zu Artikel 9 Nummer 6 § 68 EStG
12. Zum Gesetzentwurf allgemein
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Drucksache 242/19 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung (Forschungszulagengesetz - FZulG )
... 10. Begünstigter bei der Auftragsforschung sollte nicht der Auftragnehmer, sondern der Auftraggeber sein, da dieser auch das wirtschaftliche Risiko trägt. Gerade für KMU ist die Auftragsforschung von entscheidender Bedeutung, da sie häufig kein eigenes Forschungspersonal einsetzen können, sondern externe Forschungsaufträge vergeben. Der Ansatz beim Auftragnehmer läuft hingegen oftmals ins Leere, da öffentlichrechtliche Wissenschafts- und Forschungseinrichtungen steuerbefreit sind.
Zum Gesetzentwurf insgesamt
Drucksache 453/19
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Nachunternehmerhaftung in der Kurier-, Express- und Paketbranche zum Schutz der Beschäftigten (Paketboten-Schutz-Gesetz)
... Die Nachunternehmerhaftung entfällt außerdem, wenn der Hauptunternehmer Fachkunde, Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit des Nachunternehmers durch eine Präqualifikation nachweist. Unter Präqualifikation versteht man eine wettbewerbliche Eignungsprüfung, bei der potenzielle Auftragnehmer nach speziellen Vorgaben unabhängig von einer konkreten Ausschreibung ihre Fachkunde und Leistungsfähigkeit vorab nachweisen.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 2 Weitere Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 3 Änderung des Siebten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 4 Weitere Änderung des Siebten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 5 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
5. Weitere Kosten
6. Weitere Gesetzesfolgen
VII. Befristung; Evaluierung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Absatz 3g
Zu Absatz 3h
Zu Nummer 2
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Satz 1
Zu Satz 2
Anlage Aktualisierte Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nr. 4960, BMAS: Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Nachunternehmerhaftung in der Kurier-, Express- und Paketbranche zum Schutz der Beschäftigten
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
II.1. Erfüllungsaufwand
5 Wirtschaft
Verwaltung Bund
II.2. Weitere Kosten
II.3. ‚One in one out‘-Regel
II.4. Evaluierung
II.5. KMU-Test
III. Ergebnis
Drucksache 594/19 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Medizinprodukterechts an die Verordnung (EU) Nr. 2017/745
und die Verordnung (EU) Nr. 2017/746
(Medizinprodukte-EU-Anpassungsgesetz - MPEUAnpG )
... In Artikel 1 sind in § 71 Absatz 3 nach dem Wort "Unterauftragnehmern" die Wörter "im Einvernehmen mit der zuständigen Behörde" einzufügen.
Drucksache 594/1/19
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Medizinprodukterechts an die Verordnung (EU) Nr. 2017/745
und die Verordnung (EU) Nr. 2017/746
(Medizinprodukte-EU-Anpassungsgesetz - MPEUAnpG )
... In Artikel 1 sind in § 71 Absatz 3 nach dem Wort "Unterauftragnehmern" die Wörter "im Einvernehmen mit der zuständigen Behörde" einzufügen.
Drucksache 97/1/19
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch
... es (unmittelbar geltende arbeitsrechtliche Regelungen auf Bundesebene) jeweils im gesamten zu kontrollierenden Unternehmen durch. Im Rahmen des Vergaberechts ist es nicht möglich, die öffentlichen Auftraggeber oder die zentrale Kontrollgruppe mit entsprechenden hoheitlichen Befugnissen auszustatten. Da es sich beim Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz um ein Landesgesetz handelt, wäre die Kontrollbefugnis auf Auftragnehmer, Unterauftragnehmer und Arbeitskräfteverleiher innerhalb der Landesgrenzen beschränkt.
1. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe d Doppelbuchstabe gg § 2 Absatz 4 Satz 1 Nummer 17 SchwarzArbG
2. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe d Doppelbuchstabe gg § 2 Absatz 4 Satz 1 Nummer 18 SchwarzArbG
3. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe d Doppelbuchstabe gg § 2 Absatz 4 Satz 1 Nummer 18 SchwarzArbG
4. Zu Artikel 1 Nummer 10 und Artikel 11 § 7 Satz 3 - neu - SchwarzArbG und § 14 TMG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
5. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 7 Satz 1a - neu - SchwarzArbG
6. Zu Artikel 1 Nummer 11 Buchstabe a0 § 8 Absatz 1 Nummer 2 SchwarzArbG
7. Zu Artikel 1 Nummer 16 §§ 14a bis 14c SchwarzArbG
8. Zu Artikel 1 Nummer 17 Buchstabe b Doppelbuchstabe cc § 17 Absatz 1 Satz 1 Nummer 10 - neu - SchwarzArbG
9. Zu Artikel 2 Änderung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes
10. Zu Artikel 3 Einleitungssatz, Nummer 1 § 100a Absatz 2 Nummer 1 Buchstabe q StPO , Nummer 2 § 100a Absatz 2 Nummer 2 Buchstabe a StPO , Artikel 15a - neu - Einschränkung eines Grundrechts
Artikel 3 Änderung der Strafprozeßordnung
Artikel 15a Einschränkung eines Grundrechts
Zu Artikel 3 Nummer 2
Zu Artikel 15a
11. Zu Artikel 5 Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch
12. Zu Artikel 9 Nummer 6 Buchstabe b § 68 Absatz 5 Satz 1 EStG
13. Zu Artikel 9 Nummer 6 Buchstabe b § 68 Absatz 5 Satz 2 EStG
14. Zu Artikel 9 Nummer 6 § 68 EStG
Zum Gesetzentwurf allgemein
Drucksache 242/1/19
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung (Forschungszulagengesetz - FZulG )
... 14. Begünstigter bei der Auftragsforschung sollte nicht der Auftragnehmer, sondern der Auftraggeber sein, da dieser auch das wirtschaftliche Risiko trägt. Gerade für KMU ist die Auftragsforschung von entscheidender Bedeutung, da sie häufig kein eigenes Forschungspersonal einsetzen können, sondern externe Forschungsaufträge vergeben. Der Ansatz beim Auftragnehmer läuft hingegen oftmals ins Leere, da öffentlichrechtliche Wissenschafts- und Forschungseinrichtungen steuerbefreit sind.
Zum Gesetzentwurf insgesamt
6. Zu § 3 Absatz 7 Satz 2 - neu - FZulG
7. Zu § 6 Absatz 2 Satz 1 FZulG
Drucksache 305/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Entschließung des Bundesrates - Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) zukunftsfest gestalten - Antrag des Freistaats Thüringen -
... So erwartet das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) von den Unternehmen eine Auflistung aller Auftragnehmer, die auf dem Betriebsgelände tätig waren und durch deren Tätigkeit Strommengen von mehr als 10 Megawattstunden innerhalb eines Geschäftsjahres verbraucht werden. Bereits größere Handwerkerleistungen dürften diese Bagatellgrenze überschreiten.
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe f
2. Zu Nummer 1
3. Zu Nummer 2
4. Zu Nummer 3 - neu - und 4 - neu -*
Drucksache 170/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Förderung von Fairness und Transparenz für gewerbliche Nutzer von Online-Vermittlungsdiensten COM(2018) 238 final
... Mehrere Erhebungen, eine öffentliche Konsultation und eine Reihe von Studien wurden zwischen 2015 und 2017 von der Kommission oder von externen Auftragnehmern durchgeführt. Informationen aus der hausinternen Wirtschaftsforschung und die Unterstützung der Politikkonzipierung durch die Gemeinsame Forschungsstelle gingen ebenfalls in die Folgenabschätzung ein, die dieser Initiative zugrunde liegt. Darüber hinaus wurden die Mitgliedstaaten im Rahmen einer Online-Konsultation angehört, die zu einer Sitzung der für diese Initiative zuständigen Expertengruppe für den elektronischen Geschäftsverkehr führte. Schließlich hat die Kommission eine Vielzahl von Seminaren mit wissenschaftlichen Sachverständigen veranstaltet, deren Ansichten dazu beigetragen haben, die Problematik abzugrenzen und eine Strategie zur Erhebung von Daten festzulegen.
Vorschlag
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
- Gründe und Ziele des Vorschlags
- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich
- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen
2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit
- Rechtsgrundlage
- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit
- Verhältnismäßigkeit
- Wahl des Instruments
3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung
- Ex-post-Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften
- Konsultation der Interessenträger
- Einholung und Nutzung von Expertenwissen
- Folgenabschätzung
- Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung
- Grundrechte
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Angaben
- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten
- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags
Vorschlag
Artikel 1 Gegenstand und Anwendungsbereich
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Artikel 3 Geschäftsbedingungen
Artikel 4 Aussetzung und Beendigung
Artikel 5 Ranking
Artikel 6 Differenzierte Behandlung
Artikel 7 Datenzugang
Artikel 8 Einschränkung der Möglichkeit, andere Bedingungen auf anderem Wege anzubieten
Artikel 9 Internes Beschwerdemanagementsystem
Artikel 10 Mediation
Artikel 11 Spezialisierte Mediatoren
Artikel 12 Klageeinreichung vor Gericht durch repräsentative Organisationen oder Verbände und durch öffentliche Stellen
Artikel 13 Verhaltenskodex
Artikel 14 Überprüfung
Artikel 15 Inkrafttreten und Geltungsbeginn
Drucksache 305/18 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Entschließung des Bundesrates - Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) zukunftsfest gestalten
... So erwartet das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) von den Unternehmen eine Auflistung aller Auftragnehmer, die auf dem Betriebsgelände tätig waren und durch deren Tätigkeit Strommengen von mehr als zehn Megawattstunden innerhalb eines Geschäftsjahres verbraucht werden. Bereits größere Handwerkerleistungen dürften diese Bagatellgrenze überschreiten.
Anlage Entschließung des Bundesrates - Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) zukunftsfest gestalten
Drucksache 216/18
Verordnung der Bundesregierung
Verordnung zum Erlass der Verordnung über nationale Verpflichtungen zur Reduktion der Emissionen bestimmter Luftschadstoffe
... fixierten Verpflichtungen zur Emissionsreduktion in nationales Recht um. Die prozentualen Verpflichtungen zur Emissionsreduktion zwischen dem Jahr 2020 und dem Jahr 2029 entsprechen den Verpflichtungen zur Emissionsreduktion nach dem im Jahr 2012 geänderten Protokoll vom 30. November 1999 (Multikomponenten-Protokoll, Göteborg-Protokoll) zu dem Übereinkommen von 1979 über weiträumige grenzüberschreitende Luftverunreinigung betreffend die Verringerung von Versauerung, Eutrophierung und bodennahem Ozon. Deutschland hat die Änderungen des Protokolls mit dem Gesetz zur Änderung des Protokolls vom 30. November 1999 (Multikomponenten-Protokoll) zu dem Übereinkommen von 1979 über weiträumige grenzüberschreitende Luftverunreinigung betreffend die Verringerung von Versauerung, Eutro-phierung und bodennahem Ozon vom 17. Juli 2017 (BGBl. 2017 II S. 830) angenommen. Die prozentualen Reduktionen ab dem Jahr 2030 basieren auf dem geschätzten Reduktionspotenzial für Deutschland für die einzelnen Schadstoffe nach dem Bericht 16b "Ad-justed historic emission data projections, and optimized emission reduction targets for 2030 - A comparison with COM data 2013 Part B: Results for Member States, S. 67 des Internationalen Instituts für angewandte Systemanalyse www.iiasa.ac.at/web/home/research/researchPrograms/air/policy/TSAP R16b.pdf vom Januar 2015 (abgerufen am 1.7.2017) und dem politischen Ziel, die Reduktion der gesundheitlichen Auswirkungen bis zum Jahr 2030 im Vergleich zum Jahr 2005 in einem möglichst ähnlichem Maße zu reduzieren, wie im Richtlinienvorschlag der Europäischen Kommission vom Dezember 2013 vorgeschlagen. Das Umweltbundesamt erstellte zudem Emissionsszenarien auf der Grundlage nationaler Daten (u.a. Energie-, Verkehrs- und Agrarszenarien, technische Emissionsreduktionspotenziale bestehender und potenzieller zusätzlicher Maßnahmen und Regelungen), um die technische Machbarkeit und die wirtschaftliche Verträglichkeit von Maßnahmenoptionen und den resultierenden Emissionsreduktionen unabhängig von den Annahmen der Europäischen Kommission und deren Auftragnehmern zu bewerten. Auf dieser Grundlage wurden deutsche Positionen zu nationalen Verpflichtungen zur Emissionsreduktion im Lichte des Verhandlungsfortschritts auf EU-Ebene fortlaufend und unter Beteiligung des Bundesratsvertreters zwischen den Bundesressorts detailliert abgestimmt.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Verordnung
Artikel 1 Dreiundvierzigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über nationale Verpflichtungen zur Reduktion der Emissionen bestimmter Luftschadstoffe - 43. BImSchV)
§ 1 Begriffsbestimmungen
§ 2 Verpflichtungen zur Emissionsreduktion
§ 3 Indikative Emissionsmengen
§ 4 Nationales Luftreinhalteprogramm
§ 5 Aktualisierung des nationalen Luftreinhalteprogramms
§ 6 Beteiligung der Öffentlichkeit
§ 7 Nationales Emissionsinventar
§ 8 Nationale Emissionsprognose
§ 9 Informativer Inventarbericht
§ 10 Anpassung des nationalen Emissionsinventars im Hinblick auf die Einhaltung der Verpflichtungen zur Emissionsreduktion
§ 11 Mittelung von Emissionen im Fall außergewöhnlicher meteorologischer Bedingungen
§ 12 Kompensation der Verpflichtungen zur Emissionsreduktion für SO2, NOx und Feinstaub PM2,5 ab dem Jahr 2030
§ 13 Einhaltung der Verpflichtungen zur Emissionsreduktion bei unvorhersehbaren Entwicklungen im Energiesektor
§ 14 Inanspruchnahme der Flexibilisierungsregelungen im Hinblick auf die Einhaltung der Verpflichtungen zur Emissionsreduktion
§ 15 Monitoring der Auswirkungen der Luftverschmutzung
§ 16 Übermittlung des nationalen Luftreinhalteprogramms
§ 17 Übermittlung des nationalen Emissionsinventars und der nationalen Emissionsprognose sowie des informativen Inventarberichts
§ 18 Übermittlung von Informationen zum Monitoring der Auswirkungen der Luftverschmutzung an die Europäische Kommission
§ 19 Veröffentlichung des nationalen Luftreinhalteprogramms
§ 20 Veröffentlichung des nationalen Emissionsinventars und der nationalen Emissionsprognose sowie des informativen Inventarberichts
Anlage 1 Überwachung von und Berichterstattung über Emissionen
Tabelle
Tabelle
Tabelle
Anlage 2 Methoden für die Erstellung und Aktualisierung des nationalen Emissionsinventars und der nationalen Emissionsprognose
I. Nationales Emissionsinventar
II. Nationale Emissionsprognose
Artikel 2 Änderung der Neununddreißigsten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen - 39. BImSchV)
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Verordnungsermächtigung
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Verordnungsfolgen
1. Nachhaltigkeitsaspekte
2. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
3. Erfüllungsaufwand
a Für Bürgerinnen und Bürger
b Für die Wirtschaft
c Für die Verwaltung
4. Weitere Kosten
5. Weitere Verordnungsfolgen
6. Befristung; Evaluierung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu § 1
Zu § 2
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 3
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 4
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 5
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 6
Zu Absatz 4
Zu § 7
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 8
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 9
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 10
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 11
Zu § 12
Zu § 13
Zu § 14
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 15
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 16
Zu § 17
Zu § 18
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 19
Zu § 20
Zu Anlage 1 Überwachung von und Berichterstattung über Emissionen Anlage 1 setzt Anhang I der Richtlinie EU Nr. 2016/2284 in nationales Recht um.
Zu Anlage 2 Methoden für die Erstellung und Aktualisierung des nationalen Emissionsinventars und der nationalen Emissionsprognose
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 3
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 4324, BMUB: Entwurf einer Verordnung zum Erlass der Verordnung über nationale Verpflichtungen zur Emissionsreduktion bestimmter Luftschadstoffe
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
II.1 Erfüllungsaufwand
Bürgerinnen und Bürger
5 Wirtschaft
5 Verwaltung
II.2 Weitere Kosten
II.3 Alternativen
II.4 Evaluation
III. Ergebnis
Drucksache 173/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden - COM(2018) 218 final
... Im zweiten Fall wäre der persönliche Geltungsbereich der Richtlinie auf Arbeitnehmer beschränkt. Andere Kategorien potenzieller Hinweisgeber wie Selbstständige, Auftragnehmer usw., die wegen der Art der vorliegenden Hinweise und der internationalen Standards eine Schlüsselrolle bei der Offenlegung von Gefahren für das öffentliche Interesse oder diesbezüglichen Schädigungen spielen können, und ebenso Schutz vor Repressalien benötigen, blieben unberücksichtigt. Ein derart beschränkter Geltungsbereich würde eine große Lücke im Hinweisgeberschutz auf EU-Ebene darstellen, und zudem wäre diese Initiative, was die Verbesserung der Durchsetzung des Unionsrechts anbelangt, wegen des Ausschlusses wichtiger Kategorien potenzieller Hinweisgeber auch nur beschränkt wirksam. Der begrenzte persönliche Geltungsbereich würde nicht durch einen umfassenderen Schutz ausgeglichen werden, da die Rechtsgrundlage im Gegensatz zu den Optionen, an denen festgehalten wurde, keinen zusätzlichen Schutz bieten würde. Eine Ausweitung des Schutzes auf Situationen, in denen grenzüberschreitende Dimensionen oder andere übergreifenden Auswirkungen keine Rolle spielen, in denen keine Verbindung zum Unionsrecht besteht und in denen keine finanziellen Interessen der EU berührt werden, wäre darüber hinaus ein weitreichender und damit kostspieliger regulatorischer Eingriff durch die EU.
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
- Gründe und Ziele des Vorschlags
- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich
- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen
2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit
- Rechtsgrundlage
- Subsidiarität
- Verhältnismäßigkeit
- Wahl des Instruments
3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG25, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung
- Konsultation der Interessenträger
- Einholung und Nutzung von Expertenwissen
- Folgenabschätzung
- Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung
- Grundrechte
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Angaben
- Umsetzungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten
- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags
Vorschlag
Kapitel I Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen
Artikel 1 Sachlicher Anwendungsbereich
Artikel 2 Persönlicher Anwendungsbereich
Artikel 3 Begriffsbestimmungen
Kapitel II INTERNE MELDUNGEN und Folgemassnahmen
Artikel 4 Pflicht zur Einrichtung interner Kanäle und Verfahren für Meldungen und Folgemaßnahmen
Artikel 5 Verfahren für interne Meldungen und Folgemaßnahmen
Kapitel III EXTERNE MELDUNGEN und Folgemassnahmen
Artikel 6 Pflicht zur Einrichtung externer Meldekanäle und Ergreifung geeigneter Folgemaßnahmen
Artikel 7 Gestaltung geeigneter externer Meldekanäle
Artikel 8 Zuständige Mitarbeiter
Artikel 9 Verfahrensvorschriften für externe Meldungen
Artikel 10 Informationen über die Entgegennahme von Meldungen und deren Weiterverfolgung
Artikel 11 Dokumentation eingehender Meldungen
Artikel 12 Überprüfung der Verfahren durch die zuständigen Behörden
Kapitel IV Schutz von HINWEISGEBERN und Betroffenen Personen
Artikel 13 Bedingungen für den Schutz von Hinweisgebern
Artikel 14 Verbot von Repressalien gegen Hinweisgeber
Artikel 15 Maßnahmen zum Schutz von Hinweisgebern vor Repressalien
Artikel 16 Maßnahmen zum Schutz betroffener Personen
Artikel 17 Sanktionen
Artikel 18 Verarbeitung personenbezogener Daten
Kapitel V Schlussbestimmungen
Artikel 19 Günstigere Behandlung
Artikel 20 Umsetzung
Artikel 21 Berichterstattung, Bewertung und Überprüfung
Artikel 22 Inkrafttreten
Artikel 23 Adressaten
ANNEX 1 Anhang des Vorschlags für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden
Anhang
Teil I
A. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer i - Öffentliches Auftragswesen:
B. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer ii - Finanzdienstleistungen sowie Verhütung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung:
C. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer iii - Produktsicherheit:
D. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer iv - Verkehrssicherheit:
E. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer v - Umweltschutz:
F. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer vi - Kerntechnische Sicherheit:
G. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer vii - Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit, Tiergesundheit und Tierschutz:
H. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer viii - Öffentliche Gesundheit:
I. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer ix - Verbraucherschutz: Verbraucherrechte und Verbraucherschutzvorschriften nach Maßgabe der
J. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer x - Schutz der Privatsphäre und personenbezogener Daten sowie Sicherheit von Netz- und Informationssystemen:
Teil II Artikel 1 Absatz 2 der Richtlinie bezieht sich auf folgende Rechtsvorschriften der Union:
A. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer ii - Finanzdienstleistungen sowie Verhütung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung:
1. Finanzdienstleistungen:
2. Verhütung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung:
B. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer iv - Verkehrssicherheit:
C. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer v - Umweltschutz:
Drucksache 442/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung des Europäischen Kompetenzzentrums für Cybersicherheit in Industrie, Technologie und Forschung und des Netzes nationaler Koordinierungszentren
... (4) Unbeschadet der Absätze 1, 2 und 3 ist in Verträgen und Finanzhilfevereinbarungen, die sich aus der Durchführung dieser Verordnung ergeben, der Kommission, dem Kompetenzzentrum, dem Rechnungshof und OLAF ausdrücklich die Befugnis zu erteilen, entsprechend ihren Zuständigkeiten derartige Rechnungsprüfungen und Untersuchungen durchzuführen. Wenn die Durchführung einer Maßnahme ganz oder teilweise weitervergeben oder weiterdelegiert wird oder wenn sie die Vergabe eines öffentlichen Auftrags oder finanzieller Unterstützung an einen Dritten erfordert, müssen der Vertrag bzw. die Finanzhilfevereinbarung die Pflicht des Auftragnehmers oder des Begünstigten einschließen, von beteiligten Dritten die ausdrückliche Anerkennung dieser Befugnisse der Kommission, des Kompetenzzentrums, des Rechnungshofs und des OLAF zu verlangen.
Vorschlag
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
- Gründe und Ziele des Vorschlags
- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen
2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit
- Rechtsgrundlage
- Begründung des Vorschlags im Hinblick auf die Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit
- Wahl des Instruments
3. Konsultation der Interessenträger und Folgenabschätzung
- Konsultation der Interessenträger
- Folgenabschätzung
- Grundrechte
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Angaben
- Durchführungspläne sowie Überwachungs-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten
Vorschlag
Kapitel I Allgemeine Bestimmungen und Grundsätze des KOMPETENZZENTRUMS und des NETZES
Artikel 1 Gegenstand
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Artikel 3 Auftrag des Zentrums und des Netzes
Artikel 4 Ziele und Aufgaben des Zentrums
Artikel 5 Investitionen in Infrastrukturen, Kapazitäten, Produkte oder Lösungen und deren Nutzung
Artikel 6 Benennung der nationalen Koordinierungszentren
Artikel 7 Aufgaben der nationalen Koordinierungszentren
Artikel 8
Artikel 9 Aufgaben der Mitglieder der Kompetenzgemeinschaft für Cybersicherheit
Artikel 10 Zusammenarbeit des Kompetenzzentrums mit den Organen, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union
Kapitel II ORGANISATION des KOMPETENZZENTRUMS
Artikel 11 Zusammensetzung und Struktur
Abschnitt I VERWALTUNGSRAT
Artikel 12 Zusammensetzung des Verwaltungsrats
Artikel 13 Aufgaben des Verwaltungsrats
Artikel 14 Vorsitz und Sitzungen des Verwaltungsrates
Artikel 15 Abstimmungsregeln des Verwaltungsrates
Abschnitt II EXEKUTIVDIREKTOR
Artikel 16 Ernennung und Abberufung des Exekutivdirektors, Verlängerung seiner Amtszeit
Artikel 17 Aufgaben des Exekutivdirektors
Artikel 18 Zusammensetzung des wissenschaftlich-technischen Beirats
Artikel 19 Arbeitsweise des wissenschaftlich-technischen Beirats
Artikel 20 Aufgaben des wissenschaftlich-technischen Beirats
Kapitel III FINANZVORSCHRIFTEN
Artikel 21 Finanzbeitrag der Union
Artikel 22 Beiträge der beteiligten Mitgliedstaaten
Artikel 23 Kosten und Mittelausstattung des Kompetenzzentrums
Artikel 24 Finanzielle Verpflichtungen
Artikel 25 Haushaltsjahr
Artikel 26 Aufstellung des Haushaltsplans
Artikel 27 Rechnungslegung des Kompetenzzentrums und Entlastung
Artikel 28 Tätigkeitsberichte und Finanzberichterstattung
Artikel 29 Finanzordnung
Artikel 30 Schutz der finanziellen Interessen
Kapitel IV PERSONAL des KOMPETENZZENTRUMS
Artikel 31 PERSONAL
Artikel 32 Abgeordnete nationale Sachverständige und sonstige Bedienstete
Artikel 33 Vorrechte und Befreiungen
Kapitel V Gemeinsame Bestimmungen
Artikel 34 Sicherheitsvorschriften
Artikel 35 Transparenz
Artikel 36 Sicherheitsvorschriften für den Schutz von Verschlusssachen und nicht als Verschlusssache eingestuften vertraulichen Informationen
Artikel 37 Zugang zu Unterlagen
Artikel 38 Überwachung, Bewertung und Überprüfung
Artikel 39 Haftung des Kompetenzzentrums
Artikel 40 Zuständigkeit des Gerichtshofs der Europäischen Union und anwendbares Recht
Artikel 41 Haftung der Mitglieder und Versicherung
Artikel 42 Interessenkonflikt
Artikel 43 Schutz personenbezogener Daten
Artikel 44 Unterstützung seitens des Sitzmitgliedstaats
Kapitel VII Schlussbestimmungen
Artikel 45 Erste Maßnahmen
Artikel 46 Bestehensdauer
Artikel 47 Inkrafttreten
Drucksache 667/17
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Eine funktionierende öffentliche Auftragsvergabe in und für Europa - COM(2017) 572 final
... KMU spielen eine zentrale Rolle für die Schaffung von Arbeitsplätzen, für Wachstum und Innovation, aber sie haben nur schwer Zugang zu öffentlichen Aufträgen, sowohl innerhalb der EU als auch auf den internationalen Märkten. Derzeit erzielen KMU 45 % des kumulierten Auftragswertes oberhalb der EU-Schwellenwerte - direkt oder als Bietergemeinschaft oder Unterauftragnehmer. Die Richtlinie aus dem Jahr 2014 sieht Maßnahmen34 vor, die den Unternehmen einschließlich der KMU den Zugang zu öffentlichen Aufträgen auch grenzüberschreitend erleichtern sollten. Diese verbesserten Möglichkeiten für öffentliche Aufträge für KMU müssen in der allgemeinen Öffentlichkeit, bei Unternehmen und öffentlichen Auftraggebern deutlicher kommuniziert werden. Besonders wichtig ist dies im Hinblick auf die Förderung der grenzüberschreitenden Auftragsvergabe. Das Ziel besteht darin, den Anteil, den KMU bei öffentlichen Aufträgen halten, gemäß ihrer allgemeinen Bedeutung in der Wirtschaft zu vergrößern. Die Kommission hat außerdem spezifische Maßnahmen auf den Weg gebracht, um KMU den Zugang zu öffentlichen Aufträgen zu erleichtern, etwa die im Rahmen des Programms für die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen und für kleine und mittlere Unternehmen (COSME) finanzierten Projekte. Überdies wurden speziell im Bereich der Verteidigung weitere Maßnahmen getroffen, um KMU, so wie im Europäischen Verteidigungs-Aktionsplan35 vorgesehen, einen einfacheren grenzüberschreitenden Marktzugang zu ermöglichen.
Drucksache 166/1/17
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Chemikaliengesetz es und zur Änderung weiterer chemikalienrechtlicher Vorschriften
... es Informations- und Mitwirkungsplichten gegenüber den Auftragnehmern hinsichtlich dort vorhandener
1. Zu Artikel 1 Nummer 7
Zu Artikel 1
Zu Ziffer 2:
Zu Ziffer 3:
4. Zu Artikel 2 Nummer 4 § 28 Absatz 12 Satz 3 ChemG
Drucksache 296/1/17
Empfehlungen der Ausschüsse
Gesetz zur Fortentwicklung der haushaltsnahen Getrennterfassung von wertstoffhaltigen Abfällen
... Nach dem bisherigen Wortlaut ist die Möglichkeit einer Rahmenvorgabe nach Absatz 2 auf Verpackungen aus Kunststoff und Metall sowie auf Verbundverpackungen beschränkt. Die Erfassung von Altglasverpackungen aus privaten Haushalten durch die Auftragnehmer der dualen Systeme unterliegt aber ebenso wie die Erfassung von Leichtverpackungen dem Abstimmungserfordernis der
1. Hauptempfehlung zu den Ziffern 2 bis 7 der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit empfiehlt dem Bundesrat, zu dem Gesetz zu verlangen, dass der Vermittlungsausschuss gemäß Artikel 77 Absatz 2 des Grundgesetzes mit dem Ziel der Aufhebung des Gesetzesbeschlusses des Deutschen Bundestages einberufen wird.
2. Zu Artikel 1 § 12 VerpackG
§ 12 Ausnahmen
3. Zu Artikel 1 § 15 Absatz 1 Satz 4, Absatz 2 Satz 1, 2 - neu -, Absatz 3 Satz 6 VerpackG
4. Zu Artikel 1 § 18 Absatz 1 Satz 1, Absatz 3 Satz 1, 2, Absatz 4 VerpackG
5. Zu Artikel 1 § 22 Absatz 2 Satz 1 VerpackG
6. Zu Artikel 1 § 22 Absatz 3 Satz 1 VerpackG
7. Zu Artikel 1 § 32 VerpackG
'§ 32 Hinweispflichten
Drucksache 136/17
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Fünftes Gesetz zur Änderung des Sprengstoffgesetz es
... (3) Der Nachweis dafür, dass die Explosivstoffe und pyrotechnischen Gegenstände nach Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe a für militärische oder polizeiliche Zwecke bestimmt sind, ist durch eine Bescheinigung oder durch den Auftrag der jeweiligen staatlichen Beschaffungs- oder Auftragsstelle zu erbringen. Zum Nachweis kann die zuständige Behörde auch eine Erklärung des mit der Entwicklung befassten Unternehmens anerkennen, wenn die Einfuhr, die Ausfuhr, die Durchfuhr oder das Verbringen zum Zweck der Entwicklung erfolgt und das mit der Entwicklung befasste Unternehmen in der Regel für militärische oder polizeiliche Auftraggeber tätig ist. Gegenüber Unterauftragnehmern gilt der Nachweis als erbracht durch
Drucksache 144/17
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen:
... Es zeigt sich23, dass Unternehmen, die über große Datenmengen verfügen, in der Regel eher ihre hauseigenen Datenanalysekapazitäten nutzen. In den meisten Fällen werden Daten von ein und demselben Unternehmen erzeugt und analysiert, und selbst wenn die Datenanalyse an Unterauftragnehmer vergeben wird, findet eine nochmalige Verwendung der Daten nicht unbedingt statt. Zudem behalten Hersteller, Diensteanbieter oder sonstige Marktteilnehmer die mit ihren Maschinen oder mit Hilfe ihrer Produkte oder Dienste erzeugten Daten für sich und schränken damit die etwaige Wiederverwendung dieser Daten auf nachgelagerten Märkten ein. Viele Unternehmen nutzen die Möglichkeit einer nutzerfreundlichen Anwendungsprogrammierschnittstelle (API)24 nicht oder lassen sie nicht zu. Solche Schnittstellen legen fest, wie verschiedene Anwendungen miteinander interagieren sollen und können als sichere Zugangspunkte für eine neue und innovative Nutzung der Daten im Besitz des Unternehmens dienen.
Drucksache 596/17
... 8. die Angabe, ob die antragstellende Person sich eines Auftragnehmers nach § 11 des
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Zweite Verordnung
Artikel 1 Änderung der Personalausweisverordnung
§ 28 Antrag auf Erteilung einer Berechtigung für Vor-Ort-Diensteanbieter und sonstige Diensteanbieter
§ 29 Antrag auf Erteilung einer Berechtigung für Identifizierungsdiensteanbieter; Vorgaben zu Datenschutz und Datensicherheit bei Identifizierungsdiensteanbietern
§ 29a Einholung von Stellungnahmen der Datenschutzaufsichtsbehörden
§ 36a Ausgabe von Berechtigungszertifikaten für öffentliche Stellen anderer Mitgliedstaaten
Artikel 2 Weitere Änderung der Personalausweisverordnung zum 25. Mai 2018
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Gegenstand des Verordnungsentwurfs
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
1. Änderungen im Antragsverfahren
2. Weitere Vereinfachungen und Aktualisierungen
III. Alternativen
IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
V. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
c Erfüllungsaufwand für die Verwaltung
5. Weitere Kosten
6. Weitere Gesetzesfolgen
VI. Befristung, Evaluierung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe aa
Zu Buchstabe bb
Zu Buchstabe cc
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Nummer 18
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Drucksache 138/17
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 45/2001
und des Beschlusses Nr. 1247/2002/EG - COM(2017) 8 final
... durch die Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union wurden von dem Europäischen Datenschutzbeauftragten, anderen Organen, Einrichtungen und Stellen der Union, anderen Generaldirektionen der Kommission und einem externen Auftragnehmer beigesteuert. Dem Netz der behördlichen Datenschutzbeauftragten wurde ein Fragebogen übermittelt.6
Vorschlag
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
- Gründe und Ziele des Vorschlags
- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich
- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen
2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit
- Rechtsgrundlage
- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit
- Verhältnismäßigkeit
- Wahl des Instruments
3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung
- Einholung und Nutzung von Expertenwissen
- Folgenabschätzung
- Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung
- Grundrechte
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Angaben
- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten
- Erläuternde Dokumente bei Richtlinien
Kapitel I Allgemeine Bestimmungen
Artikel 1 Gegenstand und Ziele
Artikel 2 Anwendungsbereich
Artikel 3 Begriffsbestimmungen
Kapitel II Grundsätze
Artikel 4 Grundsätze für die Verarbeitung personenbezogener Daten
Artikel 5 Rechtmäßigkeit der Verarbeitung
Artikel 6 Verarbeitung für einen anderen konformen Zweck
Artikel 7 Voraussetzungen für die Einwilligung
Artikel 8 Voraussetzungen für die Einwilligung eines Kindes in Bezug auf Dienste der Informationsgesellschaft
Artikel 9 Übermittlung personenbezogener Daten an in der Union niedergelassene und der Verordnung (EU) Nr. 2016/679 oder der Richtlinie (EU) Nr. 2016/680 unterliegende Empfänger, die nicht Organe oder Einrichtungen der Union sind
Artikel 10 Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten
Artikel 11 Verarbeitung personenbezogener Daten über strafrechtliche Verurteilungen und Straftaten
Artikel 12 Verarbeitung, für die eine Identifizierung der betroffenen Person nicht erforderlich ist
Artikel 13 Garantien in Bezug auf die Verarbeitung für im öffentlichen Interesse liegende Archivzwecke, für wissenschaftliche oder historische Forschungszwecke oder für statistische Zwecke
Kapitel III Rechte der Betroffenen Person Abschnitt 1 Transparenz und MODALITÄTEN
Artikel 14 Transparente Informationen, Mitteilungen und Modalitäten für die Ausübung der Rechte der betroffenen Person
Abschnitt 2 INFORMATIONSPFLICHT und Recht auf Auskunft über PERSONENBEZOGENE Daten
Artikel 15 Informationspflicht, wenn personenbezogene Daten bei der betroffenen Person erhoben werden
Artikel 16 Informationspflicht, wenn personenbezogene Daten nicht von der betroffenen Person erlangt wurden
Artikel 17 Auskunftsrecht der betroffenen Person
Abschnitt 3 BERICHTIGUNG und LÖSCHUNG
Artikel 18 Recht auf Berichtigung
Artikel 19 Recht auf Löschung (Recht auf Vergessenwerden)
Artikel 20 Recht auf Einschränkung der Verarbeitung
Artikel 21 Mitteilungspflicht im Zusammenhang mit der Berichtigung oder Löschung personenbezogener Daten oder der Einschränkung ihrer Verarbeitung
Artikel 22 Recht auf Datenübertragbarkeit
Abschnitt 4 WIDERSPRUCHSRECHT und AUTOMATISIERTE ENTSCHEIDUNGSFINDUNG IM EINZELFALL
Artikel 23 Widerspruchsrecht
Artikel 24 Automatisierte Entscheidungsfindung im Einzelfall einschließlich Profiling
Abschnitt 5 BESCHRÄNKUNGEN
Artikel 25 Beschränkungen
Kapitel IV VERANTWORTLICHER und AUFTRAGSVERARBEITER Abschnitt 1 Allgemeine Pflichten
Artikel 26 Verantwortung des Verantwortlichen
Artikel 27 Datenschutz durch Technikgestaltung und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen
Artikel 28 Gemeinsam Verantwortliche
Artikel 29 Auftragsverarbeiter
Artikel 30 Verarbeitung unter der Aufsicht des Verantwortlichen und des Auftragsverarbeiters
Artikel 31 Liste der Verarbeitungen
Artikel 32 Zusammenarbeit mit dem Europäischen Datenschutzbeauftragten
Abschnitt 2 Sicherheit PERSONENBEZOGENER Daten und Vertraulichkeit der elektronischen Kommunikation
Artikel 33 Sicherheit der Verarbeitung
Artikel 34 Vertraulichkeit der elektronischen Kommunikation
Artikel 35 Schutz der sich auf Endeinrichtungen der Endnutzer beziehenden Informationen
Artikel 36 Nutzerverzeichnisse
Artikel 37 Meldung einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten beim Europäischen Datenschutzbeauftragten
Artikel 38 Benachrichtigung der von einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten betroffenen Person
Abschnitt 3 DATENSCHUTZ-FOLGENABSCHÄTZUNG und VORHERIGE Konsultation
Artikel 39 Datenschutz-Folgenabschätzung
Artikel 40 Vorherige Konsultation
Abschnitt 4 Unterrichtung und LEGISLATIVE Konsultation
Artikel 41 Unterrichtung
Artikel 42 Legislative Konsultation
Abschnitt 5 PFLICHT zur Stellungnahme zu MUTMASSLICHEN VERSTÖSSEN
Artikel 43 Pflicht zur Stellungnahme zu mutmaßlichen Verstößen
Abschnitt 6 DATENSCHUTZBEAUFTRAGTER
Artikel 44 Benennung des Datenschutzbeauftragten
Artikel 45 Stellung des Datenschutzbeauftragten
Artikel 46 Aufgaben des Datenschutzbeauftragten
Kapitel V Übermittlungen personenbezogener Daten an Drittländer oder internationale Organisationen
Artikel 47 Allgemeine Grundsätze für Übermittlungen
Artikel 48 Übermittlungen auf der Grundlage eines Angemessenheitsbeschlusses
Artikel 49 Übermittlungen vorbehaltlich geeigneter Garantien
Artikel 50 Nach Unionsrecht nicht zulässige Übermittlung oder Offenlegung
Artikel 51 Ausnahmeregelungen für bestimmte Fälle
Artikel 52 Internationale Zusammenarbeit zum Schutz personenbezogener Daten
Kapitel VI der Europäische DATENSCHUTZBEAUFTRAGTE
Artikel 53
Artikel 54 Ernennung des Europäischen Datenschutzbeauftragten
Artikel 55 Regelungen und allgemeine Bedingungen für die Wahrnehmung der Aufgaben des Europäischen Datenschutzbeauftragten, Personal und Finanzmittel
Artikel 56 Unabhängigkeit
Artikel 57 Berufsgeheimnis
Artikel 58 Aufgaben
Artikel 59 Befugnisse
Artikel 60 Tätigkeitsbericht
Kapitel VII Zusammenarbeit und KOHÄRENZ
Artikel 61 Zusammenarbeit mit nationalen Aufsichtsbehörden
Artikel 62 Koordinierte Aufsicht durch den Europäischen Datenschutzbeauftragten und die nationalen
Kapitel VIII Rechtsbehelfe, Haftung und Sanktionen
Artikel 63 Recht auf Einlegung einer Beschwerde beim Europäischen Datenschutzbeauftragten
Artikel 64 Recht auf einen wirksamen gerichtlichen Rechtsbehelf
Artikel 65 Anspruch auf Schadenersatz
Artikel 66 Geldbußen
Artikel 67 Vertretung betroffener Personen
Artikel 68 Beschwerden des Personals der Union
Artikel 69 Sanktionen
Kapitel IX Durchführungsrechtsakte
Artikel 70 Ausschussverfahren
Kapitel X Schlussbestimmungen
Artikel 71 Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 und des Beschlusses Nr. 1247/2002/EG
Artikel 72 Übergangsmaßnahmen
Artikel 73 Inkrafttreten und Anwendung
Finanzbogen
Drucksache 725/17
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 92/106/EWG über die Festlegung gemeinsamer Regeln für bestimmte Beförderungen im kombinierten Güterverkehr zwischen Mitgliedstaaten - COM(2017) 648 final
... Die folgenden Studien wurden von externen Auftragnehmern als Grundlage für die Erstellung der Folgenabschätzung durchgeführt:
Vorschlag
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
- Gründe und Ziele des Vorschlags
- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich
- Kohärenz mit anderen Politikbereichen der EU
2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit
- Rechtsgrundlage
- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit
- Verhältnismäßigkeit
- Wahl des Instruments
3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung
- Ex-post-Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften
- Konsultationen der Interessenträger
Zusammenfassung der Beiträge und der Nutzung der Ergebnisse
- Datenerhebung und Nutzung von Expertenwissen
- Folgenabschätzung
- Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung
- Grundrechte
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Angaben
- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten
- Erläuternde Dokumente bei Richtlinien
- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags
Artikel 1
Artikel 3
Artikel 5
Artikel 6
Artikel 7 und Artikel 9
Artikel 9a
Artikel 10a
Vorschlag
Artikel 1
Artikel 1
Artikel 3
Artikel 5
Artikel 9a
Artikel 10a
Artikel 2
Artikel 3
Artikel 4
Drucksache 89/16 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Entschließung des Bundesrates zur Begrenzung der Leiharbeit und gegen den Missbrauch von Werkverträgen
... Bei Werkverträgen sind die Vertragskonstruktionen oftmals vielgestaltig und teilweise kompliziert. Häufig werden verschiedene Werkvertragsnehmer und -unternehmen gleichzeitig beauftragt. Teilweise werden Unteraufträge erteilt und an weitere Unterauftragnehmer weitervergeben. Missbrauch entsteht bei Vertragskonstruktionen, die von den Vertragsparteien zwar als "Werkvertrag" bezeichnet werden, tatsächlich jedoch als Arbeitsverträge oder Arbeitnehmerüberlassungsverträge durchgeführt werden. Bei solchen verdeckten Überlassungsverträgen kann der vermeintliche Werkvertragsunternehmer bislang eine Verleiherlaubnis vorhalten und sich auf diese berufen, wenn das Scheingeschäft deutlich wird.
Drucksache 333/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Auflegung eines Unionsprogramms zur Unterstützung spezieller Tätigkeiten zur Erhöhung der Beteiligung von Verbrauchern und anderen Endnutzern von Finanzdienstleistungen an der Gestaltung der Unionspolitik im Bereich Finanzdienstleistungen für den Zeitraum 2017 - 2020 - COM(2016) 388 final
... 2. Die Kommission oder ihre Vertreter und der Rechnungshof sind befugt, bei allen Begünstigten, bei Auftragnehmern und Unterauftragnehmern, die direkt oder indirekt Unionsmittel aus dem Programm erhalten haben, Rechnungsprüfungen anhand von Unterlagen und vor Ort durchzuführen.
Vorschlag
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
- Gründe und Ziele des Vorschlags
- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich
2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit
- Rechtsgrundlage
- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit
- Verhältnismäßigkeit
- Wahl des Instruments
3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNGEN, Konsultationen von Interessengruppen und Folgenabschätzungen
- Expost-Bewertungen geltender Rechtsvorschriften
- Konsultationen von Interessengruppen
- Folgenabschätzung
4. Auswirkungen auf den Haushalt
Vorschlag
Artikel 1 Gegenstand und Geltungsbereich
Artikel 2 Ziele
Artikel 3 Begünstigte
Artikel 4 Gewährung von Finanzhilfen
Artikel 5 Transparenz
Artikel 6 Finanzbestimmungen
Artikel 7 Durchführung des Programms
Artikel 8 Schutz der finanziellen Interessen der Union
Artikel 9 Bewertung
Artikel 10 Inkrafttreten
Finanzbogen
Drucksache 797/16 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung der haushaltsnahen Getrennterfassung von wertstoffhaltigen Abfällen
... Nach dem bisherigen Wortlaut ist die Möglichkeit einer Rahmenvorgabe nach Absatz 2 auf Verpackungen aus Kunststoff und Metall sowie auf Verbundverpackungen beschränkt. Die Erfassung von Altglasverpackungen aus privaten Haushalten durch die Auftragnehmer der dualen Systeme unterliegt aber ebenso wie die Erfassung von Leichtverpackungen dem Abstimmungserfordernis der
1. Zum Gesetzentwurf allgemein
2. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 20 VerpackG
3. Zu Artikel 1 § 12 VerpackG
§ 12 Ausnahmen
4. Zu Artikel 1 § 14 Absatz 3 Satz 1, 2 VerpackG
5. Zu Artikel 1 § 15 Absatz 1 Satz 4, Absatz 2 Satz 1, 2 - neu -, Absatz 3 Satz 6 VerpackG
6. Zu Artikel 1 § 17 Absatz 1 Satz 3 - neu - VerpackG
7. Zu Artikel 1 § 18 Absatz 1 Satz 1, Absatz 3 Satz 1, 2, Absatz 4 VerpackG
8. Zu Artikel 1 § 22 Absatz 2 Satz 1 VerpackG
9. Zu Artikel 1 § 22 Absatz 2 Satz 1, Satz 2 VerpackG
10. Zu Artikel 1 § 22 Absatz 3 Satz 1 VerpackG
11. Zu Artikel 1 § 26 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1
12. Zu Artikel 1 § 27a - neu - VerpackG
§ 27a Qualitätssicherung bei Bescheinigungen und Bestätigungen von Sachverständigen und sonstigen Prüfern
13. Zu Artikel 1 § 32 VerpackG
'§ 32 Hinweispflichten
14. Zu Artikel 1 § 34 Absatz 3 VerpackG
15. Zum Gesetzentwurf im Übrigen
Drucksache 280/16
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung patentrechtlicher Vorschriften auf Grund der europäischen Patentreform
... wird beim DPMA ein einmaliger Umstellungsaufwand in Höhe von voraussichtlich 31 000 Euro entstehen, da das nationale Register angepasst werden muss. Hierbei handelt es sich um Kosten durch die Beauftragung eines externen Auftragnehmers in Höhe von insgesamt gerundet 23 000 Euro zuzüglich Kosten für internen Aufwand beim DPMA von insgesamt 16 Personentagen mit 500 Euro pro Tag, d.h. 8 000 Euro, ermittelt anhand des jährlichen Personalkostensatzes für die Besoldungsgruppe A 15 in Höhe von gerundet 110 000 Euro bei einem Ansatz von 220 Arbeitstagen im Jahr. Der voraussichtliche jährliche Erfüllungsaufwand als Folge der Änderung des § 30 PatG mit 52 Personentagen wird auf Basis desselben Personalkostenansatzes etwa 26 000 Euro betragen.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Gesetzes über internationale Patentübereinkommen
§ 15 Europäisches Patent mit einheitlicher Wirkung
§ 16 Zwangslizenz an einem europäischen Patent mit einheitlicher Wirkung
§ 17 Verzicht auf das europäische Patent mit einheitlicher Wirkung
§ 18 Doppelschutz und Einrer doppelten Inanspruchnahme
§ 19 Anwendung der Zivilprozessordnung für die Zwangsvollstreckung aus Entscheidungen und Anordnungen des Einheitlichen Patentgerichts
§ 20 Anwendung der Justizbeitreibungsordnung für die Beitreibung von Ansprüchen des Einheitlichen Patentgerichts
§ 5
Artikel 2 Änderung des Patentgesetzes
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
1. Gesetz über internationale Patentübereinkommen
2. Patentgesetz
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
5. Weitere Kosten
6. Weitere Gesetzesfolgen
VII. Befristung; Evaluierung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Dreifachbuchstabe aaa
Zu Dreifachbuchstabe bbb
Zu Dreifachbuchstabe ccc
Zu Dreifachbuchstabe ddd
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe d
Zu § 1
Zu § 3
Zu § 5
Zu § 6a
Zu § 11
Zu § 12
Zu § 13
Zu § 14
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 3
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3623: Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung patentrechtlicher Vorschriften auf Grund der europäischen Patentreform
I Zusammenfassung
II Im Einzelnen
Drucksache 123/16 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Bauvertragsrechts und zur Änderung der kaufrechtlichen Mängelhaftung
... /B geregelten Anordnungsrechte des Auftraggebers sind zentrale Vorschriften, die im Deutschen Vergabe- und Vertragsausschuss für Bauleistungen zwischen Auftragnehmer- und Auftraggebervertretern einvernehmlich ausgehandelt und beschlossen wurden. Sie sind in Zusammenschau mit den dortigen Regelungen zur Vergütungsanpassung ausgewogen und haben sich über die Jahrzehnte bewährt. Sie sollen durch ein neues werkvertragliches Leitbild im BGB nicht in Frage gestellt werden. Insbesondere die Regelung des § 650c Absatz 3 BGB-E, wonach der Unternehmer jedenfalls 80 Prozent der von ihm angebotenen Nachtragsvergütung vorläufig verlangen darf, findet sich nicht in der VOB/B. Ohne die hier vorgeschlagene textliche Ergänzung in Absatz 4 wären zahlreiche AGB-rechtliche Auseinandersetzungen und Gerichtsprozesse um die Abschlagszahlung mit der Folge unübersehbarer Baustillstände auf Baustellen der öffentlichen Hand zu erwarten.
1. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a § 309 Nummer 8 Buchstabe b Doppelbuchstabe cc BGB
2. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a § 309 Nummer 8 Buchstabe b Doppelbuchstabe cc BGB
3. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe c § 309 Nummer 15 Buchstabe a BGB
4. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe a § 439 Absatz 3 Satz 1 BGB
5. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe a § 439 Absatz 3 BGB
6. Zu Artikel 1 Nummer 9 § 445a BGB , Nummer 10 § 475 Absatz 4 BGB
7. Zu Artikel 1 Nummer 17 Buchstabe a § 632a Absatz 1 BGB
8. Zu Artikel 1 Nummer 22 § 648a Absatz 5 Satz 2 - neu - BGB
9. Zu Artikel 1 Nummer 22 § 648a Absatz 5 BGB
10. Zu Artikel 1 Nummer 25 § 650a Absatz 2 BGB
11. Zu Artikel 1 Nummer 25 § 650b Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 BGB
12. Zu Artikel 1 Nummer 25 § 650b Absatz 1 Satz 5 - neu - BGB
13. Zu Artikel 1 Nummer 25 § 650b Absatz 2 Satz 1
14. Zu Artikel 1 Nummer 25 § 650b Absatz 2 Satz 4 -neu BGB
15. Zu Artikel 1 Nummer 25 § 650b Absatz 2a - neu - BGB
16. Zu Artikel 1 Nummer 25 § 650b Absatz 3 Satz 1a -neu-, § 650c Absatz 5 Satz 1a - neu - BGB
17. Zu Artikel 1 Nummer 25 § 650b Absatz 3 Satz 2, 3 - neu - und 4 -neu-, § 650c Absatz 5 Satz 2, 3 - neu - und 4 - neu - BGB
18. Zu Artikel 1 Nummer 25 § 650b Absatz 3 Satz 3 -neuBGB
19. Zu Artikel 1 Nummer 25 § 650c Absatz 1 Satz 2 -neuBGB
20. Zu Artikel 1 Nummer 25 § 650c Absatz 3 Satz 1 BGB
21. Zu Artikel 1 Nummer 25 § 650c Absatz 4 Satz 1 und 2 BGB
22. Zu Artikel 1 Nummer 25 §§ 650b, 650c BGB
23. Zu Artikel 1 Nummer 25 § 650h BGB
24. Zu Artikel 1 Nummer 25 § 650h Absatz 1 BGB , Artikel 2 Nummer 3 Artikel 249 § 2 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 EGBGB
25. Zu Artikel 1 Nummer 25 § 650i BGB , Artikel 2 Nummer 3 Artikel 249 § 1, § 2a - neu - EGBGB
§ 650i Baubeschreibung und Vergütungsgrundlagen
§ 2a Darstellung der Vergütungsgrundlagen
26. Zu Artikel 1 Nummer 25 § 650m1-neu- BGB
§ 650m1 Schlussrechnung
27. Zu Artikel 1 Nummer 25 § 650n BGB
28. Zu Artikel 1 Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs
29. Zum Gesetzentwurf allgemein
Drucksache 470/16 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie 2014/27 /EU und zur Änderung von Arbeitsschutzverordnungen
... 2. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, in Bezug auf gefährliche Stoffe in der Gebäudesubstanz Informationspflichten des Auftraggebers oder Bauherrn gegenüber dem Auftragnehmer vorzuschreiben. Er erinnert in diesem Zusammenhang an die vom Bundesrat zu der Verordnung zur Neufassung der
Drucksache 123/1/16
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Bauvertragsrechts und zur Änderung der kaufrechtlichen Mängelhaftung
... Die in der VOB/B geregelten Anordnungsrechte des Auftraggebers sind zentrale Vorschriften, die im Deutschen Vergabe- und Vertragsausschuss für Bauleistungen zwischen Auftragnehmer- und Auftraggebervertretern einvernehmlich ausgehandelt und beschlossen wurden. Sie sind in Zusammenschau mit den dortigen Regelungen zur Vergütungsanpassung ausgewogen und haben sich über die Jahrzehnte bewährt. Sie sollen durch ein neues werkvertragliches Leitbild im BGB nicht in Frage gestellt werden. Insbesondere die Regelung des § 650c Absatz 3 BGB-E, wonach der Unternehmer jedenfalls 80 Prozent der von ihm angebotenen Nachtragsvergütung vorläufig verlangen darf, findet sich nicht in der VOB/B. Ohne die hier vorgeschlagene textliche Ergänzung in Absatz 4 wären zahlreiche AGB-rechtliche Auseinandersetzungen und Gerichtsprozesse um die Abschlagszahlung mit der Folge unübersehbarer Baustillstände auf Baustellen der öffentlichen Hand zu erwarten.
1. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a § 309 Nummer 8 Buchstabe b Doppelbuchstabe cc BGB
2. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a § 309 Nummer 8 Buchstabe b Doppelbuchstabe cc BGB
3. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe c § 309 Nummer 15 Buchstabe a BGB
4. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 356d Satz 2 BGB
5. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe a § 439 Absatz 3 Satz 1 BGB
6. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe a § 439 Absatz 3 BGB
7. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe a § 439 Absatz 3 BGB
8. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe a § 439 Absatz 3 BGB
9. Zu Artikel 1 Nummer 9 § 445a BGB ,
10. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 475 Absatz 4 BGB
11. Zu Artikel 1 Nummer 17 Buchstabe a § 632a Absatz 1 BGB
12. Zu Artikel 1 Nummer 22 § 648a Absatz 5 Satz 2 - neu - BGB
13. Zu Artikel 1 Nummer 22 § 648a Absatz 5 BGB
14. Zu Artikel 1 Nummer 25 § 650a Absatz 2 BGB
15. Zu Artikel 1 Nummer 25 § 650b Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 BGB
16. Zu Artikel 1 Nummer 25 § 650b Absatz 2 und § 650c
17. Zu Artikel 1 Nummer 25 § 650b Absatz 1 Satz 2, Absatz 2 Satz 2 BGB
18. Zu Artikel 1 Nummer 25 § 650b Absatz 1 Satz 2 BGB
19. Zu Artikel 1 Nummer 25 § 650b Absatz 1 Satz 5 -neu BGB
20. Hilfsempfehlung zu Ziffer 16:
Zu Artikel 1 Nummer 25
Zu Artikel 1 Nummer 25
22. Hilfsempfehlung zu Ziffer 16:
Zu Artikel 1 Nummer 25
23. Zu Artikel 1 Nummer 25 § 650b Absatz 2 Satz 4 -neuBGB
24. Zu Artikel 1 Nummer 25 § 650b Absatz 2a - neu - BGB
25. Zu Artikel 1 Nummer 25 § 650b Absatz 3 Satz 1a -neu-, § 650c Absatz 5 Satz 1a - neu - BGB *
26. Zu Artikel 1 Nummer 25 § 650b Absatz 3 Satz 2, 3 - neu - und 4 -neu-, § 650c Absatz 5 Satz 2, 3 - neu - und 4 - neu - BGB **
27. Zu Artikel 1 Nummer 25 § 650b Absatz 3 Satz 3 - neu - BGB
28. Zu Artikel 1 Nummer 25 § 650c Absatz 1 Satz 2 -neuBGB
29. Zu Artikel 1 Nummer 25 § 650c Absatz 3 Satz 1 BGB
30. Hilfsempfehlung zu Ziffer 16
Zu Artikel 1 Nummer 25
31. Zu Artikel 1 Nummer 25 § 650c Absatz 4 Satz 1 und 2 BGB
32. Zu Artikel 1 Nummer 25 §§ 650b, 650c BGB
33. Zu Artikel 1 Nummer 25 § 650h BGB
34. Zu Artikel 1 Nummer 25 § 650h Absatz 1 BGB ,
35. Zu Artikel 1 Nummer 25 § 650i BGB , Artikel 2 Nummer 3 Artikel 249 § 1, § 2a - neu - EGBGB
§ 650i Baubeschreibung und Vergütungsgrundlagen
§ 2a Darstellung der Vergütungsgrundlagen
36. Zu Artikel 1 Nummer 25 § 650l Absatz 2 Satz 1 BGB
37. Zu Artikel 1 Nummer 25 § 650m1-neu- BGB
§ 650m1 Schlussrechnung
38. Zu Artikel 1 Nummer 25 § 650n BGB
39. Zu Artikel 1 Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches
40. Zum Gesetzentwurf allgemein
Drucksache 294/16
... In einer arbeitsteiligen Wirtschaft sind Werkverträge unverzichtbar. Die Vertragskonstruktionen sind vielgestaltig und teilweise kompliziert. Häufig werden verschiedene Werkvertragsunternehmen gleichzeitig beauftragt. Teilweise werden Unteraufträge erteilt und an weitere Unterauftragnehmer weitervergeben.
Drucksache 507/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Einrichtung eines Zertifizierungssystems der Union für Ausrüstungen für Luftsicherheitskontrollen - COM(2016) 491 final
... Bei der Folgenabschätzung für den vorliegenden Vorschlag hat sich die Kommission zudem auf eine Studie eines externen Auftragnehmers gestützt, die sich mit der Forschung und Entwicklung im Sicherheitsbereich in den wichtigsten Drittländern befasst ("Study on security R&D in major 3rd countries”). Die Studie befasste sich ausführlich mit den Zertifizierungs- und Konformitätsbewertungssystemen in der EU und der gesamten Welt. Sie beinhaltete zudem eine Bewertung der Auswirkungen der von der Kommission ermittelten politischen Optionen. Alle einschlägigen Schlussfolgerungen der Studie wurden in der Folgenabschätzung und in dem Vorschlag gebührend berücksichtigt.
Vorschlag
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
- Allgemeiner Kontext
- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich
- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen
2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit
- Rechtsgrundlage
- Subsidiarität
- Verhältnismäßigkeit
- Wahl des Instruments
3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung
- Konsultation der Interessenträger
- Einholung und Nutzung von Expertenwissen
- Folgenabschätzung
- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und
Vorschlag
Artikel 1 Gegenstand
Artikel 2 Anwendungsbereich
Artikel 3 Begriffsbestimmungen
Artikel 4 Verkauf und Inbetriebnahme von Ausrüstungen
Artikel 5 Pflichten der Hersteller
Artikel 6 Genehmigungsbehörden
Artikel 7 Anträge auf Erteilung der EU-Typgenehmigung
Artikel 8 Prüfungen
Artikel 9 Genehmigung von Typ und Konfiguration einer Ausrüstung
Artikel 10 Beziehungen zwischen der Kommission und der für die Ausarbeitung der gemeinsamen
Artikel 11 EU-Typgenehmigungsbogen
Artikel 12 Übereinstimmung der Produktion
Artikel 13 Anträge auf Änderung von EU-Typgenehmigungsbogen
Artikel 14 Änderungsarten
Artikel 15 Vornahme und Notifizierung von Änderungen
Artikel 16 Erlöschen der Gültigkeit von EU-Typgenehmigungsbogen
Artikel 17 Verfahren für die Behandlung von Ausrüstungen, von denen eine Gefahr ausgeht, auf nationaler Ebene
Artikel 18 Schutzklauselverfahren der Union
Artikel 19 Nicht mit dem genehmigten Typ übereinstimmende Ausrüstungen
Artikel 20 Bekanntgabe von Entscheidungen und Rechtsbehelfe
Artikel 21 Notifizierung von technischen Diensten
Artikel 22 Anforderungen an technische Dienste
Artikel 23 Bewertung der Fähigkeiten technischer Dienste
Artikel 24 Koordinierung von technischen Diensten
Artikel 25 Änderungen der Benennungen
Artikel 26 Anfechtung der Kompetenz von technischen Diensten
Artikel 27 Änderungen der Anhänge
Artikel 28 Ausübung der Befugnisübertragung
Artikel 29 Sanktionen
Artikel 30 Übergangsbestimmungen
Artikel 31 Bewertungen
Artikel 32 Inkrafttreten
ANHÄNGE des Vorschlags für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Einrichtung eines Zertifizierungssystems der Union für Ausrüstungen für Luftsicherheitskontrollen
LISTE der ANHÄNGE
Anhang I LEISTUNGSANFORDERUNGEN
Anhang II EU-ÜBEREINSTIMMUNGSBESCHEINIGUNG
1. Allgemeine BESCHREIBUNG
Anhang III EU-TYPGENEHMIGUNGSZEICHEN
Anhang IV Gemeinsame PRÜFMETHODEN für die Typgenehmigung von AUSRÜSTUNGEN für LUFTSICHERHEITSKONTROLLEN
Anhang V MUSTER [ERWEITERUNG] [VERWEIGERUNG] [ENTZUG] des EU-TYPGENEHMIGUNGSBOGENS
Abschnitt II
Anlage n : Beschreibungsunterlagen PrüfergebnisseName(n), Unterschriftsprobe(n) und Dienststellung(en) der zur Unterzeichnung von Übereinstimmungsbescheinigungen berechtigten Personen
Anhang VI Verfahren zur Kontrolle der Übereinstimmung der Produktion
Anhang VII von den TECHNISCHEN DIENSTEN zu Erfüllende NORMEN
Drucksache 797/1/16
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung der haushaltsnahen Getrennterfassung von wertstoffhaltigen Abfällen
... Nach dem bisherigen Wortlaut ist die Möglichkeit einer Rahmenvorgabe nach Absatz 2 auf Verpackungen aus Kunststoff und Metall sowie auf Verbundverpackungen beschränkt. Die Erfassung von Altglasverpackungen aus privaten Haushalten durch die Auftragnehmer der dualen Systeme unterliegt aber ebenso wie die Erfassung von Leichtverpackungen dem Abstimmungserfordernis der
1. Zum Gesetzentwurf allgemein
Zum Gesetzentwurf im Besonderen Streichung der Mehrwegquote
Abstimmung Kommunen/Systeme
Zentrale Stelle
Ökologische Gestaltung der Beteiligungsentgelte
Papier, Pappe und Kartonage PPK
2 Hinweispflicht
2 Pfandregelungen
4. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 3 Satz 2 - neu - VerpackG
5. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 3 Satz 2 - neu - VerpackG
6. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 20 VerpackG
Zu Artikel 1
§ 12 Ausnahmen
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
9. Zu Artikel 1 § 14 Absatz 3 Satz 1, 2 VerpackG
10. Zu Artikel 1 § 15 Absatz 1 Satz 4, Absatz 2 Satz 1, 2 - neu -, Absatz 3 Satz 6 VerpackG
11. Zu Artikel 1 § 17 Absatz 1 Satz 3 - neu - VerpackG
12. Zu Artikel 1 § 18 Absatz 1 Satz 1, Absatz 3 Satz 1, 2, Absatz 4 VerpackG
13. Zu Artikel 1 § 21 Absatz 1 Nummer 1 VerpackG
14. Zu Artikel 1 § 22 Absatz 2 Satz 1 VerpackG
15. Zu Artikel 1 § 22 Absatz 2 Satz 1, Satz 2 VerpackG
16. Zu Artikel 1 § 22 Absatz 3 Satz 1 VerpackG
17. Zu Artikel 1 § 26 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1
18. Zu Artikel 1 § 27a - neu - VerpackG
§ 27a Qualitätssicherung bei Bescheinigungen und Bestätigungen von Sachverständigen und sonstigen Prüfern
19. Zu Artikel 1 § 32 VerpackG
'§ 32 Hinweispflichten
20. Zu Artikel 1 § 34 Absatz 3 VerpackG
21. Zum Gesetzentwurf im Übrigen
Drucksache 87/1/16
Empfehlungen der Ausschüsse
Verordnung zur Modernisierung des Vergaberechts (Vergaberechtsmodernisierungsverordnung - VergRModVO )
... /A in der Praxis zu erheblichen Rechtsunsicherheiten für die öffentlichen Auftraggeber und für die Auftragnehmer geführt hat, die es zu vermeiden gilt.
1. Zu Artikel 1 § 2 Satz 1 VgV
2. Begründung:
3. Begründung:
4. Zu Artikel 1 § 46 Absatz 1 Satz 1a - neu - VgV
5. Zu Artikel 1 § 53 Absatz 6 VgV
6. Zu Artikel 1 § 78 Absatz 2 Satz 2 VgV
7. Zu Artikel 1 § 79 Absatz 3 Satz 2 VgV
8. Zu Artikel 2 § 28 Absatz 3 Satz 1 SektVO
9. Zu Artikel 4 § 2 Absatz 2 Nummer 1 VergStatVO
Drucksache 89/1/16
Antrag des Landes Baden-Württemberg
Entschließung des Bundesrates zur Begrenzung der Leiharbeit und gegen den Missbrauch von Werkverträgen - Antrag des Landes Baden-Württemberg - Punkt 33 der 942. Sitzung des Bundesrates am 26. Februar 2016
... Bei Werkverträgen sind die Vertragskonstruktionen oftmals vielgestaltig und teilweise kompliziert. Häufig werden verschiedene Werkvertragsnehmer und -unternehmen gleichzeitig beauftragt. Teilweise werden Unteraufträge erteilt und an weitere Unterauftragnehmer weitervergeben. Missbrauch entsteht bei Vertragskonstruktionen, die von den Vertragsparteien zwar als "Werkvertrag" bezeichnet werden, tatsächlich jedoch als Arbeitsverträge oder Arbeitnehmerüberlassungsverträge durchgeführt werden. Bei solchen verdeckten Überlassungsverträgen kann der vermeintliche Werkvertragsunternehmer bislang eine Verleiherlaubnis vorhalten und sich auf diese berufen, wenn das Scheingeschäft deutlich wird.
Drucksache 89/16
Antrag des Landes Baden-Württemberg
Entschließung des Bundesrates zur Begrenzung der Leiharbeit und gegen den Missbrauch von Werkverträgen
... Bei Werkverträgen sind die Vertragskonstruktionen oftmals vielgestaltig und teilweise kompliziert. Häufig werden verschiedene Werkvertragsnehmern und -unternehmen gleichzeitig beauftragt. Teilweise werden Unteraufträge erteilt und an weitere Unterauftragnehmer weitervergeben. Missbrauch entsteht bei Vertragskonstruktionen, die von den Vertragsparteien zwar als "Werkvertrag" bezeichnet werden, tatsächlich jedoch als Arbeitsverträge oder Arbeitnehmerüberlassungsverträge durchgeführt werden. Bei solchen verdeckten Überlassungsverträgen kann der vermeintliche Werkvertragsunternehmer bislang eine Verleiherlaubnis vorhalten und sich auf diese berufen, wenn das Scheingeschäft deutlich wird.
Drucksache 317/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Empfehlung des Rates über den Europäischen Qualifikationsrahmen für lebenslanges Lernen und zur Aufhebung der Empfehlung des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. April 2008 zur Einrichtung des Europäischen Qualifikationsrahmens für lebenslanges Lernen - COM(2016) 383 final
... 6. ist unmittelbarer Bestandteil des internen Managements (einschließlich an Unterauftragnehmer vergebener Aufgaben) der Stellen, die dem EQR zugeordnete Qualifikationen ausstellen;
Drucksache 87/16 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Verordnung zur Modernisierung des Vergaberechts (Vergaberechtsmodernisierungsverordnung - VergRModVO )
... Staatliche Arbeitsschutzbehörden und gesetzliche Unfallversicherungsträger beanstanden schon seit langem, dass bei der Vergabe öffentlicher Aufträge die Belange des Arbeitsschutzes und der Sicherheitstechnik nicht oder nur unzureichend berücksichtigt werden. Das verursacht in der Praxis oft erhebliche Probleme, weil die Auftragnehmer dann notwendige Arbeitsschutzmaßnahmen oder Sicherheitsvorkehrungen nicht eingeplant, diese deshalb kostenmäßig bei ihren Angeboten nicht berücksichtigt und in der Praxis nicht eingesetzt haben. Bei der Durchführung des Vorhabens muss die Arbeitsschutzaufsicht diese aber einfordern. Das führt zu erheblichem Verwaltungsaufwand, zu Verzögerungen im Ablauf und oft auch zu finanziellen Nachforderungen. Belastet wird dadurch nicht nur der Auftragnehmer, sondern auch der Arbeitgeber. Zudem sollte die öffentliche Hand als Gesetz- und Verordnungsgeber alle Aspekte geltenden Rechts schon bei der Auftragsvergabe berücksichtigen.
Zu Ziffern 1 bis 3
Zu Ziffer 4
Drucksache 415/16
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2014/55 /EU über die elektronische Rechnungsstellung im öffentlichen Auftragswesen
... Die Gesetzgebungskompetenz des Bundes für die elektronische Rechnungsstellung an die erfassten Sektorenauftraggeber und Konzessionsgeber sowie für die Auftragnehmer und Rechnungssteller der Privatwirtschaft beruht auf Artikel 74 Absatz 1 Nummer 11 GG (Recht der Wirtschaft). Für das Recht der Wirtschaft hat der Bund die Gesetzgebungskompetenz nur dann, wenn die Voraussetzungen der Erforderlichkeitsklausel vorliegen (Artikel 72 Absatz 2 in Verbindung mit Artikel 74 Absatz 1 Nummer 11 GG) . Dies ist hier der Fall. Die Wahrnehmung der konkurrierenden Gesetzgebungskompetenz für das Recht der Wirtschaft durch den Bund ist zur Wahrung der Wirtschaftseinheit im gesamtstaatlichen Interesse erforderlich. Eine bundesgesetzliche Regelung ist im Sinne des Artikels 72 Absatz 2 GG sowohl hinsichtlich des Gesamtvorhabens als auch hinsichtlich der wichtigsten Einzelregelungen zur Wahrung der Rechts- und Wirtschaftseinheit geboten. Die Änderungen sind weitgehend durch die E-Rechnungsrichtlinie vorgegeben. Eine divergierende Umsetzung der Richtlinie auf Bundes- und Länderebene würde in einem eng verflochtenen Wirtschaftsraum wie der Bundesrepublik Deutschland zu grundsätzlich unterschiedlichen Voraussetzungen und Standards im Rechnungsstellungsverfahren führen, was weder im Interesse des Bundes noch der Länder hingenommen werden könnte und eine unzumutbare Behinderung für Unternehmen darstellen würde, die sich bundesweit und über Landesgrenzen hinweg um öffentliche Aufträge und Konzessionen bewerben.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des E-Government-Gesetzes
§ 4a Elektronischer Rechnungsempfang; Verordnungsermächtigung
§ 18 Anwendungsregelung
Artikel 2 Weitere Änderungen des E-Government-Gesetzes
Artikel 3
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Gegenstand des Gesetzentwurfs
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
5. Weitere Kosten
6. Weitere Gesetzesfolgen
VII. Befristung; Evaluation
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 3
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
Auswirkungen auf den Erfüllungsaufwand
Bürgerinnen und Bürger
5 Wirtschaft
5 Verwaltung
4 Gesamtbewertung
Drucksache 114/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 96/71 /EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 1996 über die Entsendung von Arbeitnehmern im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen COM(2016) 128 final
... Es wird ein neuer Absatz eingefügt, der sich mit Untervergabeketten befasst. Durch diese neue Regelung können die Mitgliedstaaten Unternehmen dazu verpflichten, Unteraufträge nur an Unternehmen zu vergeben, die Arbeitnehmern bestimmte, für den Auftragnehmer geltende Entlohnungsbedingungen einräumen, einschließlich jener, die sich aus nicht allgemein verbindlichen Tarifverträgen ergeben. Dies kann nur auf der Grundlage von Verhältnismäßigkeit und Nichtdiskriminierung erfolgen, was insbesondere bedeutet, dass für alle nationalen Unterauftragnehmer die gleichen Bedingungen gelten müssten.
Vorschlag
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
1.1. Begründung und Ziele des Vorschlags
1.2. Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich
2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit
2.1. Rechtsgrundlage
2.2. Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit
2.3. Verhältnismäßigkeit
3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung
3.1. Konsultation der Interessenträger
4. Einholung und Nutzung von EXPERTENWISSEN
5. Folgenabschätzung
6. Grundrechte
7. AUSFÜHRLICHE Erläuterung Einzelner Bestimmungen des Vorschlags
7.1. Absatz 1
7.2. Absatz 2
Buchstabe a
Buchstabe b
Buchstabe c
7.3. Absatz 3
Artikel 1 Änderung der Richtlinie 96/71/EG
Artikel 2a Entsendungen für mehr als vierundzwanzig Monate
Artikel 2
Artikel 3
Artikel 4
Drucksache 407/16
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen
... Dienst mit jährlichen Personalkosten i.H.v. 166 900 Euro und zu Sachkosten i.H.v. 500 000 Euro für die Beauftragung von externen Auftragnehmern jährlich. Der Mehrbedarf an Sach- und Personalmitteln soll finanziell und stellenmäßig im jeweiligen Einzelplan erwirtschaftet werden.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
1. Zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung in einem elektronischen Aufzeichnungssystem
2. Einführung einer Kassen-Nachschau
3. Sanktionierung von Verstößen
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung der Abgabenordnung
§ 146a Ordnungsvorschrift für die Buchführung und für Aufzeichnungen mittels elektronischer Aufzeichnungssysteme; Verordnungsermächtigung
§ 146b Kassen-Nachschau
Artikel 2 Änderung des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung
§ 30 Ordnungsvorschrift für die Buchführung und für Aufzeichnungen mittels elektronischer Aufzeichnungssysteme
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
1. Zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung in einem elektronischen Aufzeichnungssystem
2. Einführung einer Kassen-Nachschau
3. Sanktionierung von Verstößen
III. Alternativen
1. Null-Option
2. INSIKA INtegrierte SIcherheitslösung für messwertverarbeitende KAssensysteme
a INSIKA-Infrastruktur
b INSIKA-Technik INSIKA-Smartcard
3. Zertifizierungsverfahren
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
5. Weitere Kosten
6. Weitere Gesetzesfolgen
VII. Befristung; Evaluierung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
§ 146b - neu - AO
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Nummer 4
§ 147 Absatz 6 Satz 3 - neu - AO
Zu Nummer 5
Zu Buchstabe a
§ 379 Absatz 1 AO
Zu Buchstabe b
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3286: Entwurf eines Gesetzes zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen und einer Verordnung zur Bestimmung der technischen Anforderungen an elektronische Aufzeichnungs- und Sicherungssysteme im Geschäftsverkehr (Kassensicherungs-Verordnung)
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
Lösung des Gesetzentwurfs
Darstellung von Alternativen
Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
Erfüllungsaufwand der Verwaltung
Drucksache 470/1/16
Empfehlungen der Ausschüsse
Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie 2014/27 /EU und zur Änderung von Arbeitsschutzverordnungen
... b) Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, in Bezug auf gefährliche Stoffe in der Gebäudesubstanz Informationspflichten des Auftraggebers oder Bauherrn gegenüber dem Auftragnehmer vorzuschreiben. Er erinnert in diesem Zusammenhang an die vom Bundesrat zu der Verordnung zur Neufassung der
Drucksache 249/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2004/37 /EG über den Schutz der Arbeitnehmer gegen Gefährdung durch Karzinogene oder Mutagene bei der Arbeit - COM(2016) 248 final
... ii) als Werte, die verfügbaren Daten entsprechen (beispielsweise unter Berücksichtigung der in dem Mitgliedstaat geltenden Grenzwerte) oder iii) auf der Grundlage von Empfehlungen des Auftragnehmers (beispielsweise unter Berücksichtigung von außerhalb der EU geltenden Grenzwerten). Rechtfertigten die verfügbaren Daten die Festlegung eines Grenzwerts unter oder über dem ACSH-Grenzwert nicht, so wurden diese Optionen verworfen.
Vorschlag
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
- Gründe und Ziele des Vorschlags
- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich
- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen
2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit
- Rechtsgrundlage
- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit
- Verhältnismäßigkeit
- Wahl des Instruments
3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung
- Ex-post-Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften
- Konsultation der Interessenträger
- Einholung und Nutzung von Expertenwissen
4 Folgenabschätzung
Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung Auswirkungen auf KMU
Auswirkungen auf die Wettbewerbsfähigkeit der EU und den internationalen Handel
- Auswirkungen auf die Grundrechte
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Angaben
- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten
- Erläuternde Dokumente bei Richtlinien
- Ausführliche Erläuterung der einzelnen Bestimmungen des Vorschlags
Artikel 1
Artikel 3 bis 5
Anhang
Vorschlag
Artikel 1
Artikel 2
Artikel 3
Artikel 4
ANNEX 1 Anhang des Vorschlags für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2004/37/EG über den Schutz der Arbeitnehmer gegen Gefährdung durch Karzinogene oder Mutagene bei der Arbeit
Anhang Anhang III: Grenzwerte und andere damit unmittelbar zusammenhängende Bestimmungen (Artikel 16)
A. GRENZWERTE für die Exposition AM ARBEITSPLATZ
B. andere DAMIT unmittelbar ZUSAMMENHÄNGENDE Bestimmungen z. E
Drucksache 260/15
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Vierzehnten Gesetzes zur Änderung des Atomgesetz es
... Ferner entstehen für den Bund Kosten für die durch die Richtlinie vorgegebenen und in § 24b neu festgelegte Selbstbewertungspflicht durch den Bund sowie für die durch internationale Experten durchzuführende Prüfung. Diese beiden Pflichten werden alle zehn Jahre beim Bund zu geschätzten Fremdkosten für durch Auftragnehmer auszuführende Sacharbeiten, insbesondere umfangreiche Sachverständigentätigkeiten, in Höhe von ca. 4 Millionen Euro führen, verteilt ist dies pro Jahr ein Betrag von ca. 400 000 Euro. Hinzu kommt - jeweils auf einen zeitlichen Umfang von 5 Jahren befristet - für die alle zehn Jahre durch den Bund vorzunehmende Selbstbewertung und die Abwicklung sowie Betreuung der durch internationale Experten durchzuführenden Prüfungen ein Stellenbedarf pro Jahr von:
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
Bürokratiekosten aus Informationspflichten
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
4 Bund
4 Länder
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Atomgesetzes
§ 2c Nationales Entsorgungsprogramm
§ 2d Grundsätze der nuklearen Entsorgung
§ 9h Pflichten des Zulassungsinhabers
§ 9i Bestandsaufnahme und Schätzung
Artikel 2 Änderung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeines
I. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs
II. Gesetzgebungskompetenz des Bundes
III. Finanzielle Auswirkungen
III.1. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
III.2. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
III.3. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
§ 7c Die in § 9h normierte Ausweitung der Pflichten aus § 7c - Managementsystem, Aus- und Fortbildung, finanzielle und personelle Ressourcen - auf die in § 9h genannten Inhaber einer Zulassung verursacht keine wesentliche Änderung des Erfüllungsaufwandes für die Wirtschaft, da die Inhaber diese Pflichten weitestgehend bereits aufgrund ihrer jeweiligen atom- oder strahlenschutzrechtlichen Zulassung sowie aufgrund der einschlägigen Vorschriften des bestehenden Atom- und Strahlenschutzrechts erfüllen müssen.
III.4. Erfüllungsaufwand der Verwaltung
a Bund
§ 7c Die in § 9h vorgesehene Ausweitung der Pflichten aus § 7c (Managementsystem, Aus- und Fortbildung, finanzielle und personelle Ressourcen) auf die dort genannten Inhaber einer Zulassung für Anlagen und Einrichtungen führt für den Bereich der öffentlichen Verwaltung des Bundes nicht zu erhöhtem Erfüllungsaufwand.
b Länder
Im Einzelnen:
Pflichten der Zulassungsinhaber, § 9h i.V.m. 7c
Pflichten der Zulassungsinhaber, § 9h i.V.m. § 19a Absatz 3 und 4
IV. Gleichstellungspolitische Auswirkungen
V. Vereinbarkeit mit Europarecht
VI. Nachhaltige Entwicklung
VII. Befristung
B. Zu den einzelnen Artikeln
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3270: Entwurf für ein 14. Gesetz zur Änderung des Atomgesetzes (BMUB)
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
1. Erfüllungsaufwand
2. 1:1 Umsetzung von EU-Recht
Drucksache 367/15 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Vergaberechts (Vergaberechtsmodernisierungsgesetz - VergRModG )
... /EU ist es sachgerecht, den Ländern durch einen Ländergesetzesvorbehalt die Möglichkeit einzuräumen, die Einhaltung der Rechte von Menschen mit Behinderungen als Zuschlagskriterium und nicht nur als Ausführungsbedingung vorzugeben. Dies würde vermutlich die Akzeptanz dieser Vorgaben auf Seiten der Auftragnehmer erhöhen, da ein Nichterfüllen eines einzelnen Zuschlagskriteriums nicht zwingend zu einer Nichtberücksichtigung des Angebots bei der Zuschlagsentscheidung führt.
1. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 105 Absatz 3 - neu - GWB
2. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 114 Absatz 2 GWB
3. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 118 Absatz 1 und 2, § 121 Absatz 2 GWB
4. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 123 Absatz 2 GWB
5. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 123 Absatz 3 GWB
6. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 129 GWB
7. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 131 Absatz 3 GWB
8. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 131 Absatz 3 Satz 2 - neu - GWB
9. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 131 Absatz 4 - neu - GWB
10. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 131a - neu - GWB
§ 131a Vergabe von öffentlichen Aufträgen über Personenverkehrsleistungen auf der Straße
11. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 157 Absatz 4 Satz 3 - neu - GWB
Drucksache 355/15 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Verlängerung der Befristung von Vorschriften nach den Terrorismusbekämpfungsgesetzen
... Der Gesamtaufwand beträgt geschätzt 190 Arbeitstage. Für die Funktionserweiterung schätzt der externe Auftragnehmer die Kosten für Anpassungen von SolumSTAR auf insgesamt etwa 100 000 Euro (netto).
Drucksache 367/1/15
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Vergaberechts (Vergaberechtsmodernisierungsgesetz - VergRModG )
... /EU ist es sachgerecht, den Ländern durch einen Ländergesetzesvorbehalt die Möglichkeit einzuräumen, die Einhaltung der Rechte von Menschen mit Behinderungen als Zuschlagskriterium und nicht nur als Ausführungsbedingung vorzugeben. Dies würde vermutlich die Akzeptanz dieser Vorgaben auf Seiten der Auftragnehmer erhöhen, da ein Nichterfüllen eines einzelnen Zuschlagskriteriums nicht zwingend zu einer Nichtberücksichtigung des Angebots bei der Zuschlagsentscheidung führt.
1. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 97 Absatz 3 Satz 2 - neu - GWB
2. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 97 Absatz 5 Satz 2 - neu - GWB
3. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 105 Absatz 3 - neu - GWB
4. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 114 Absatz 2 GWB
5. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 118 Absatz 1 und 2, § 121 Absatz 2 GWB
6. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 123 Absatz 2 GWB
7. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 123 Absatz 3 GWB
8. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 123 Absatz 4a - neu -, 5 Satz 2, § 124 Absatz 1 Nummer 1 GWB
9. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 127 Absatz 1 Satz 4 GWB
10. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 127 Absatz 1 Satz 4, 5 - neu - GWB
11. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 127 Absatz 1 Satz 5 - neu - GWB *
12. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 128 Absatz 2 Satz 3, Absatz 3 - neu - GWB
13. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 129 GWB
§ 129 Zwingend zu berücksichtigende Eignungs-, Zuschlagskriterien und Ausführungsbedingungen
14. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 129 GWB
15. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 129 GWB - Hilfsempfehlung zu Ziffer 13
16. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 131 Absatz 3 GWB
17. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 131 Absatz 3 GWB
18. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 131 Absatz 3 Satz 2 - neu - GWB
19. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 131 Absatz 4 - neu - GWB
20. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 131a - neu - GWB
§ 131a Vergabe von öffentlichen Aufträgen über Personenverkehrsleistungen auf der Straße
21. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 152 Absatz 3 Satz 3
22. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 157 Absatz 4 Satz 3 - neu - GWB
Drucksache 8/15
... b) In Absatz 1a werden nach dem Wort "Arbeitgeber" ein Komma und die Wörter "der Verlader, der Spediteur, der Reiseveranstalter, der Hauptauftragnehmer, der Unterauftragnehmer und die Fahrervermittlungsagentur" eingefügt und wird das Wort "hat" am Ende durch das Wort "haben" ersetzt.‘
Drucksache 355/1/15
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Verlängerung der Befristung von Vorschriften nach den Terrorismusbekämpfungsgesetzen
... Der Gesamtaufwand beträgt geschätzt 190 Arbeitstage. Für die Funktionserweiterung schätzt der externe Auftragnehmer die Kosten für Anpassungen von SolumSTAR auf insgesamt etwa 100 000 Euro (netto).
Drucksache 435/1/14
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Fahrpersonalgesetz es
... b) In Absatz 1a werden nach dem Wort "Arbeitgeber" ein Komma und die Wörter "der Verlader, der Spediteur, der Reiseveranstalter, der Hauptauftragnehmer, der Unterauftragnehmer und die Fahrervermittlungsagentur" eingefügt sowie am Ende das Wort "hat" durch das Wort "haben" ersetzt.'
Drucksache 147/14 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Tarifautonomie (Tarifautonomiestärkungsgesetz)
... Eine Reihe von Ländern haben das Ziel, bessere Arbeitsbedingungen in ihrem Landesgebiet zu schaffen, unter anderem dadurch verfolgt, dass sie bei der Vergabe öffentlicher Aufträge die Zahlung eines Mindestentgelts zur Bedingung für die Auftragnehmer gemacht haben. Aufgrund fehlender gesetzlicher Regelung haben die Vergabe- und/oder Prüfstellen keinen Zugang zu den dem Zoll aufgrund eigener Prüfungen vorliegenden Informationen hinsichtlich unterbliebener Zahlungen der Mindestentgelte bei der Ausführung öffentlicher Aufträge im Geltungsbereich der jeweiligen Landesgesetze. Eine entsprechende Erweiterung des § 6
1. Zu dem Gesetzentwurf insgesamt
2. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 1 MiLoG
3. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 2 Satz 3 MiLoG
4. Zu Artikel 1 § 3 Satz 2 MiLoG
5. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 2 Satz 2 MiLoG
6. Zu Artikel 1 § 10 Absatz 3 MiLoG
7. Zu Artikel 1 § 13 MiLoG
8. Zu Artikel 1 § 16 Absatz 1 MiLoG
9. Zu Artikel 1 § 17 Absatz 1 Satz 2 MiLoG
10. Zu Artikel 1 § 21 Absatz 2 Nummer 2 MiLoG
11. Zu Artikel 1 § 22 Absatz 1 Satz 3 Nummer 1 MiLoG
12. Zu Artikel 1 § 22 Absatz 2 MiLoG
13. Zu Artikel 3 § 6 SchwarzArbG
14. Zu Artikel 5 Nummer 1 Buchstabe a § 5 Absatz 1 TVG
15. Zu Artikel 10 Nummer 3 § 75 Absatz 1 Satz 3 SGB X
Drucksache 541/14
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (5. SGB IV-ÄndG)
... "(7) In Angelegenheiten nach § 7a des Vierten Buches Sozialgesetzbuch ist das Sozialgericht örtlich zuständig, in dessen Bezirk der Auftraggeber seinen Sitz oder in Ermangelung dessen seinen Wohnsitz hat. Hat dieser seinen Sitz oder in Ermangelung dessen seinen Wohnsitz im Ausland, ist das Sozialgericht örtlich zuständig, in dessen Bezirk der Auftragnehmer seinen Wohnsitz oder in Ermangelung dessen seinen Aufenthaltsort hat."
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Fünftes Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze 5. SGB IV-ÄndG
Artikel 1 Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch
Sechster Abschnitt
Erster Titel Übermittlung von Daten zu und innerhalb der Sozialversicherung
§ 95 Gemeinsame Grundsätze Technik
Zweiter Titel Annahme, Weiterleitung und Verarbeitung der Daten der Arbeitgeber durch die Sozialversicherungsträger
§ 96 Kommunikationsserver
§ 97 Annahmestellen
§ 98 Weiterleitung der Daten durch die Einzugsstellen
Artikel 2 Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 3 Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch
§ 196a Elektronische Bescheinigungen
Artikel 4 Änderung des Siebten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 5 Änderung des Unfallversicherungsmodernisierungsgesetzes
Artikel 6 Änderung des Aufwendungsausgleichsgesetzes
Artikel 7 Änderung des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte
§ 102b Abschlagsfreiheit vorzeitig in Anspruch genommener Altersrenten
Artikel 8 Änderung des Sozialgerichtsgesetzes
Artikel 9 Änderung des Gesetzes zur Errichtung der Deutschen Rentenversicherung Bund und der Deutschen Rentenversicherung
§ 6 Stellenbörse
Artikel 10 Änderung der Gewerbeordnung
Artikel 11 Änderung der Beitragsverfahrensverordnung
Artikel 12 Änderung der Datenerfassungs- und -übermittlungsverordnung
§ 22a Testverfahren
Artikel 13 Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung
Artikel 14 Folgeänderungen
Artikel 15 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentliche Inhalte des Gesetzentwurfes
1. Optimierung der Meldeverfahren in der sozialen Sicherung OMS
2. Weitere Regelungsinhalte
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
5. Weitere Kosten
6. Weitere Gesetzesfolgen
VII. Befristung; Evaluation
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe f
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe g
Zu Nummer 8
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe g
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu § 95
Zu § 96
Zu § 97
Zu § 98
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Nummer 19
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 2
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe b
Zu Absatz 2a
Zu Absatz 2b
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Artikel 4
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 13
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Artikel 5
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 6
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 7
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Artikel 8
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 9
Zu Artikel 10
Zu Artikel 11
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Artikel 12
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 13
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Artikel 13
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 2
Zu Artikel 14
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Artikel 15
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu Absatz 8
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3073: Entwurf eines fünften Gesetzes zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
11.1 Auswirkungen des Regelungsvorhabens auf den Erfüllungsaufwand 11.1.1 Erfüllungsaufwand der Bürgerinnen und Bürge
11.1.2 Erfüllungsaufwand der Wirtschaft
11.1.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
11.2 Auswirkungen auf kleine und mittlere Unternehmen
11.3 Einheitliche Beschreibungen für Meldeverfahren
11.4 Fortführung des papiergebundenen Verfahrens in der Unfallversicherung
Drucksache 147/1/14
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Tarifautonomie (Tarifautonomiestärkungsgesetz)
... Eine Reihe von Ländern haben das Ziel, bessere Arbeitsbedingungen in ihrem Landesgebiet zu schaffen, unter anderem dadurch verfolgt, dass sie bei der Vergabe öffentlicher Aufträge die Zahlung eines Mindestentgelts zur Bedingung für die Auftragnehmer gemacht haben. Aufgrund fehlender gesetzlicher Regelung haben die Vergabe- und/oder Prüfstellen keinen Zugang zu den dem Zoll aufgrund eigener Prüfungen vorliegenden Informationen hinsichtlich unterbliebener Zahlungen der Mindestentgelte bei der Ausführung öffentlicher Aufträge im Geltungsbereich der jeweiligen Landesgesetze. Eine entsprechende Erweiterung des § 6
1. Zu dem Gesetzentwurf insgesamt
2. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 1 MiLoG
3. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 2 MiLoG
4. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 2 Satz 3 MiLoG
5. Zu Artikel 1 § 3 Satz 2 MiLoG
6. Zu Artikel 1 § 6 MiLoG
7. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 2 Satz 2 MiLoG
8. Zu Artikel 1 § 9 Absatz 2 MiLoG
9. Zu Artikel 1 § 10 Absatz 3 MiLoG
10. Zu Artikel 1 § 13 MiLoG
11. Zu Artikel 1 § 15 Satz 2 MiLoG
12. Zu Artikel 1 § 16 Absatz 1 MiLoG
13. Zu Artikel 1 § 17 Absatz 1 Satz 2 MiLoG
14. Zu Artikel 1 § 21 Absatz 2 Nummer 2 MiLoG
15. Zu Artikel 1 § 22 Absatz 1 Satz 3 Nummer 1 MiLoG
16. Zu Artikel 1 § 22 Absatz 2 und Absatz 4 MiLoG
17. Zu Artikel 3 § 6 SchwarzArbG
18. Zu Artikel 5 Nummer 1 Buchstabe a § 5 Absatz 1 TVG
19. Zu Artikel 6 Nummer 6 Buchstabe c Doppelbuchstabe cc § 7 Absatz 5 Satz 4 AEntG
20. Zu Artikel 10 Nummer 3 § 75 Absatz 1 Satz 3 SGB X
>> Weitere Fundstellen >>
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