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0754/05
0140/05B
0397/05
0009/05
0003/05
0327/05
0947/05
0288/05
0329/05
0013/05
0004/05
0523/05
0210/05
0511/05
0721/05
0397/1/05
0512/05
0622/1/05
0086/05
0224/05
0940/05
0572/05
0363/05
0509/05
0876/05
0002/05B
0211/05B
0705/05
0002/1/05
0944/05
0631/05
0622/05B
0853/05
0874/05
0211/05
0162/05
0210/1/05
0330/05
0399/05
0618/05
0942/05
0764/05
0238/04B
0780/04
0872/04B
0366/1/04
0877/04
0413/04B
0683/3/04
0663/04
0336/04
0983/04
0966/04
0872/1/04
0622/04
0903/04
0438/04
0782/04
0544/04B
0366/04B
0726/04
0238/04
0450/04
0458/04B
0939/04
0876/04
0361/04B
0870/04
0429/04B
0821/04
0725/04
0441/04
0667/04
0915/04
0818/04
0546/03
0325/03B
Drucksache 524/17 (Beschluss)

... 9. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, sich gegenüber der Kommission für Änderungen am Richtlinienvorschlag einzusetzen, um die Praktikabilität und die Anwendbarkeit der Richtlinie in Deutschland zu verbessern.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 524/17 (Beschluss)




Zur Vorlage allgemein

Vorlagenbezogene Vertreterbenennung

Direktzuleitung an die Kommission


 
 
 


Drucksache 380/17

... Der Bundesgerichtshof (BGH) hat im Beschluss vom 24. April 2008 - 4 StR 126/08 ausgeführt, dass ausgehend von der Auslegung des § 123 StGB der Begriff der Wohnung grundsätzlich alle abgeschlossenen und überdachten Räume umfasst, die Menschen zumindest vorübergehend als Unterkunft dienen. Mit Blick auf die Motive des Gesetzgebers, neben dem Schutz des Eigentums den verstärkten Schutz der häuslichen Privat- und Intimsphäre zu verstärken, scheidet nach dem BGH die Anwendbarkeit aus, wenn der Täter in Räumlichkeiten einsteigt oder einbricht, die nicht diesem besonderen Schutzbereich zuzuordnen sind. Der BGH zählt zu dem Begriff der Wohnung auch die Kellerräume eines Einfamilienhauses (BGH, Beschluss vom 8. Juni 2016 - 4 StR 112/16), also Räumlichkeiten, die nicht vom Wohnbereich getrennt sind, Hotelzimmer (BGH, Beschluss vom 3. Mai 2001 - 4 StR 59/01) und Wohnmobile und Wohnwagen jedenfalls dann, wenn sie Menschen vorübergehend zur Unterkunft dienen (BGH, Beschluss vom 11. Oktober 2016 - 1 StR 462/16).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 380/17




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Strafgesetzbuches

Artikel 2
Änderung der Strafprozessordnung

Artikel 3
Einschränkung eines Grundrechts

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

1. Diebstahl mit Waffen; Bandendiebstahl; Wohnungseinbruchdiebstahl § 244 StGB

2. Erhebung von Verkehrsdaten

3. Anschluss als Nebenkläger § 395 StPO

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4


 
 
 


Drucksache 228/17

... Satz 1 normiert den verdeckten technischen Zugriff auf ein informationstechnisches System als Vorbereitungsmaßnahme einer Telekommunikationsüberwachung. In materieller Hinsicht müssen zunächst die Voraussetzungen des Artikel 10-Gesetzes (G 10) zur Überwachung der Telekommunikation vorliegen. Nach § 1 Absatz 1 Nummer 1 G 10 muss die Maßnahme zur Abwehr von drohenden Gefahren für die freiheitliche demokratische Grundordnung oder den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes einschließlich der Sicherheit der in der Bundesrepublik Deutschland stationierten Truppen der nichtdeutschen Vertragsstaaten des Nordatlantikvertrages dienen. Außerdem müssen tatsächliche Anhaltspunkte für den Verdacht einer der in § 3 Absatz 1 Satz 1 G 10 enumerativ aufgezählten schweren Straftaten oder nach § 3 Absatz 1 Satz 2 G 10 für die Mitgliedschaft in einer Vereinigung bestehen, die auf Straftaten gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung, den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes gerichtet ist. Die Maßnahme ist nach § 3 Absatz 2 Satz 1 G 10 streng subsidiär gegenüber weniger eingriffsintensiven Maßnahmen und darf sich nach § 3 Absatz 2 Satz 2 G 10 nur gegen den Verdächtigen oder dessen Informationsmittler richten. Darüber hinaus ist der Zugriff von den einschränkenden Voraussetzungen der Nummern 1 und 2 abhängig: Satz 1 Nummer 1 erklärt den Eingriff in ein informationstechnisches System zur Durchführung der Maßnahme nur dann für zulässig, wenn sichergestellt ist, dass ausschließlich laufende Telekommunikation erfasst wird. Andernfalls würde die Maßnahme eine Online-Datenerhebung darstellen, die am Maßstab des sogenannten Grundrechts auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme zu messen wäre und damit höheren Anforderungen unterliegen würde (BverfGE 120, 274/314 f.). Das Erfordernis, dass die Anordnung der QuellenTelekommunikationsüberwachung eine möglichst genaue Bezeichnung des informationstechnischen Systems, in das zur Datenerhebung eingegriffen werden soll, enthalten muss, wird über die entsprechende Anwendbarkeit des § 10 Absatz 3 Satz 2 G 10 sichergestellt (Satz 6).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 228/17




A. Problem

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Bundesverfassungsschutzgesetzes

Artikel 2
Einschränkung von Grundrechten

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 3

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 59/1/17

... kann auch eine im Ausland transparent besteuerte Personengesellschaft oder eine z.B. nach dem Check-the-box-Verfahren transparent besteuerte Kapitalgesellschaft sein. Die Änderungen dienen der Klarstellung, um in Fällen, in denen der Gläubiger eine rechtsfähige, aber nach dem Steuerrecht ihres Sitzstaates transparent besteuerte Einheit ist, die Anwendbarkeit sicherzustellen.

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Drucksache 59/1/17




Zum Gesetzentwurf allgemein

8. Zu Artikel 1 Änderung des Einkommensteuergesetzes

9. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 4j Absatz 1 EStG

10. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 4j Absatz 1 Satz 4 bis 6 EStG

11. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 4j Absatz 2 Satz 1 EStG

12. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 4j Absatz 2 Satz 3 EStG

13. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 52 Absatz 8a und 16a EStG

14. Zu Artikel 1 Änderung des Einkommensteuergesetzes

15. Zu Artikel 1 neu - und 5 EStG Artikel 1b - neu - § 3a - neu -, § 7, § 36 Absatz 2 und 2a GewStG Artikel 3 Inkrafttreten

Artikel 1a
Weitere Änderung des Einkommensteuergesetzes

§ 3a
Steuerbegünstigung von Sanierungsgewinnen

Artikel 1b
Änderung des Gewerbesteuergesetzes

§ 3a
Steuerbefreiung von Sanierungsgewinnen

Artikel 3
Inkrafttreten

Zu Artikel 1a

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 1b

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 777/1/17

... 18. Der Bundesrat begrüßt deshalb, dass die Ausnahmen von der Anwendbarkeit der Richtlinie eingeschränkt werden sollen. Es ist ein Schritt in die richtige Richtung, dass Mitgliedstaaten nur dann entscheiden dürfen, Arbeitsverhältnisse von den Verpflichtungen aus der Richtlinie auszunehmen, wenn diese eine angemessen zu bestimmende Mindestdauer unterschreiten. Die bisherige Grenze - entweder acht Stunden pro Woche oder insgesamt nicht mehr als ein Beschäftigungsmonat - lässt zu viele Beschäftigungsverhältnisse unberücksichtigt. Neben der vorgeschlagenen Grenze von acht Stunden im Monat wäre gegebenenfalls zu prüfen, ob auch kurzfristige entlohnte Hilfstätigkeiten zum Beispiel im privaten Bereich allen formalen Anforderungen unterworfen werden sollen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 777/1/17




Konzept des EU-Ausschusses

Konzept der Ausschüsse AIS und Wi

Konzept des AIS-Ausschusses


 
 
 


Drucksache 340/17

... § 22 Eingeschränkte Anwendbarkeit des § 56b und der §§ 269a bis 269i der Insolvenzordnung

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 340/17




Artikel 1
Änderung des Rechtspflegergesetzes

Artikel 2
Änderung der Insolvenzordnung

Artikel 3
Änderung des Einführungsgesetzes zur Insolvenzordnung

Artikel 102c
Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 2015/848 über Insolvenzverfahren

Teil 1
Allgemeine Bestimmungen

§ 1
Örtliche Zuständigkeit; Verordnungsermächtigung

§ 2
Vermeidung von Kompetenzkonflikten

§ 3
Einstellung des Insolvenzverfahrens zugunsten eines anderen Mitgliedstaats

§ 4
Rechtsmittel nach Artikel 5 der Verordnung (EU) Nr. 2015/848

§ 5
Zusätzliche Angaben im Eröffnungsantrag des Schuldners

§ 6
Örtliche Zuständigkeit für Annexklagen

§ 7
Öffentliche Bekanntmachung

§ 8
Eintragung in öffentliche Bücher und Register

§ 9
Rechtsmittel gegen eine Entscheidung nach § 7 oder § 8

§ 10
Vollstreckung aus der Eröffnungsentscheidung

Teil 2
Sekundärinsolvenzverfahren

Abschnitt 1
Hauptinsolvenzverfahren in der Bundesrepublik Deutschland

§ 11
Voraussetzungen für die Abgabe der Zusicherung

§ 12
Öffentliche Bekanntmachung der Zusicherung

§ 13
Benachrichtigung über die beabsichtigte Verteilung

§ 14
Haftung des Insolvenzverwalters bei einer Zusicherung

Abschnitt 2
Hauptinsolvenzverfahren in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union

§ 15
Insolvenzplan

§ 16
Aussetzung der Verwertung

§ 17
Abstimmung über die Zusicherung

§ 18
Stimmrecht bei der Abstimmung über die Zusicherung

§ 19
Unterrichtung über das Ergebnis der Abstimmung

§ 20
Rechtsbehelfe gegen Entscheidungen über die Eröffnung eines Sekundärinsolvenzverfahrens

Abschnitt 3
Maßnahmen zur Einhaltung einer Zusicherung

§ 21
Rechtsbehelfe und Anträge nach Artikel 36 der Verordnung (EU) Nr. 2015/848

Teil 3
Insolvenzverfahren über das Vermögen von Mitgliedern einer Unternehmensgruppe

§ 22
Eingeschränkte Anwendbarkeit des § 56b und der §§ 269a bis 269i der Insolvenzordnung

§ 23
Beteiligung der Gläubiger

§ 24
Aussetzung der Verwertung

§ 25
Rechtsbehelf gegen die Entscheidung nach Artikel 69 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 2015/848

§ 26
Rechtsmittel gegen die Kostenentscheidung nach Artikel 77 Absatz 4 der Verordnung (EU) Nr. 2015/848

Artikel 4
Änderung des Gerichtskostengesetzes

Artikel 5
Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes

Artikel 6
Weitere Änderung des Gerichtskostengesetzes

Artikel 7
Änderung des SCE-Ausführungsgesetzes

Artikel 8
Änderung des Gesetzes zur Erleichterung der Bewältigung von Konzerninsolvenzen

Artikel 9
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 347/17 (Beschluss)

... In der Annahme, dass das Ziel verfolgt wird, die Bagatellgrenze für PVFreiflächenanlagen gemäß § 22 Absatz 3 Satz 2 EEG über eine Anwendbarkeit des § 24 Absatz 2 EEG zu beschränken, wonach mehrere Freiflächenanlagen unabhängig von den Eigentumsverhältnissen zusammengefasst werden, wenn sie (1.) innerhalb derselben Gemeinde, die für den Erlass eines Bebauungsplans zuständig ist oder gewesen wäre, errichtet worden sind und (2.) innerhalb von 24 aufeinanderfolgenden Kalendermonaten in einem Abstand von bis zu 2 Kilometern Luftlinie, gemessen vom äußeren Rand der jeweiligen Anlage, in Betrieb genommen worden sind, und daher der Gesetzgeber den Gesetzesverweis entsprechend korrigieren wird, erscheint es wichtig, das Vertrauen derjenigen potentiellen Anlagenbetreiber zu schützen, die bereits einen Baugenehmigungsantrag gestellt haben und billigerweise nicht mit einer solchen Gesetzesänderung rechnen mussten. Ihr Antrag und die dem Antrag zugrundeliegende wirtschaftliche Kalkulation erfolgten im Vertrauen darauf, unter die Bagatellgrenze zu fallen und damit von der Ausschreibungspflicht ausgenommen zu sein. Daher muss durch eine Übergangsregelung, am besten eine Stichtagsregelung, sichergestellt werden, dass für die Bestimmung der Bagatellgrenze für diese Anlagen § 24 Absatz 2 EEG(neu) keine Anwendung finden wird. Damit würde auch die mögliche Nichtrealisierung dieser Anlagen verhindert, was im Hinblick auf den ohnehin erheblich hinter dem Ausbaupfad zurückbleibenden Zubau von PV-Anlagen nicht unerheblich ist.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 347/17 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

Zu Buchstabe n

2. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe b § 21 Absatz 3 Satz 1 EEG 2017

3. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe b § 21 Absatz 3 Satz 1 EEG 2017 und Nummer 19 Buchstabe b § 79 Absatz 8 EEG 2017

4. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 23b Absatz 3 und 4 EEG 2017

5. Zu Artikel 1 Nummer 9 Buchstabe b § 24 Absatz 2 EEG

6. Zu Artikel 1 Nummer 14 Buchstabe b und Buchstaben c und d - neu - EEG 2017

7. Zu Artikel 2 Nummer 4 § 42a Absatz 2 Satz 1 EnWG

8. Zu Artikel 2 Nummer 4 § 42a Absatz 2 Satz 1 EnWG

9. Zu Artikel 2 Nummer 4 § 42a Absatz 2 Satz 2 EnWG

10. Zu Artikel 2 Nummer 4 § 42a Absatz 3 Satz 1 EnWG

11. Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 373/17

... - fortgesetzte Anwendbarkeit von Unionsrecht, - Bürgerrechte,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 373/17




1. Kontext des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags

- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen

- Grundrechte

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

- Rechtsgrundlage

- Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

3. Auswirkungen auf den Haushalt

4. Weitere Angaben

- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags

- Veröffentlichung des Beschlusses und der im Anhang enthaltenen Verhandlungsrichtlinien

Empfehlung für einen Beschluss des Rates zur Ermächtigung der Kommission zur Aufnahme von Verhandlungen über ein Abkommen mit dem Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland, in dem die Einzelheiten seines Austritts aus der Europäischen Union festgelegt werden

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Anhang
Richtlinien für die Verhandlungen über ein Abkommen mit dem Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland, in dem die Einzelheiten seines Austritts aus der Europäischen Union festgelegt werden

I. Ziel des AUSTRITTSABKOMMENS

II. ART und Geltungsbereich des ABKOMMENS

III. ZWECK und Geltungsbereich dieser Verhandlungsrichtlinien

III.1 Bürgerrechte

III.2 Finanzielle Abrechnung

III.3 Regelungen für in Verkehr gebrachte Waren und laufende Verfahren nach Unionsrecht

A. Waren, die vor dem Austrittstermin nach Unionsrecht in Verkehr gebracht werden

B. Laufende justizielle Zusammenarbeit zwischen Mitgliedstaaten nach Unionsrecht

C. Laufende Zusammenarbeit zwischen Verwaltungs- und Strafverfolgungsbehörden nach Unionsrecht

D. Laufende Gerichts- und Verwaltungsverfahren der Union

III.4 Andere administrative Fragen im Zusammenhang mit der Arbeitsweise der Union

III.5 Handhabung des Abkommens

IV. VERFAHRENSTECHNISCHE REGELUNGEN für die VERHANDLUNGSFÜHRUNG


 
 
 


Drucksache 249/17

... Die Anwendbarkeit auf Vereinigungen ist aus Artikel 156 Absatz 1 Unterabsatz 2 der GMO abzuleiten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 249/17




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

4 Bund

Länder und Kommunen

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Änderung der Agrarmarktstrukturverordnung

§ 10a
Übertragung von Tätigkeiten an Dritte

Abschnitt 4
Vertragsverhandlungen

§ 14
Einhaltung der Voraussetzungen bei Vertragsverhandlungen

§ 14a
Mitteilungen der Kartellbehörden und Länder über Vertragsverhandlungen

Abschnitt 4a
Sonderbestimmungen für den Erzeugnisbereich Zucker

§ 14b
Branchenvereinbarungen; anerkannte Organisationen

§ 15
Doppelmitgliedschaft in Erzeugerorganisationen bei Verhandlungen über Rohmilchverträge.

§ 24
Anwendungsbestimmungen

Artikel 2
Verordnung über die Aufhebung der Milch-Sachkunde-Verordnung

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

V. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

4.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

4.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

4.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

4 Bund

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VI. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Abschnitt 4

Zu § 14

Zu § 14a

Zu Abschnitt 4a

Zu § 14b

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Artikel 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 770/1/17

... 2. Allerdings gibt der Bundesrat zu bedenken, dass eine Konsolidierung des im Bereich der gegenseitigen Anerkennung bestehenden Rechtsrahmens auf der Grundlage des vorliegenden Vorschlags im Interesse einer Vereinfachung und besseren Anwendbarkeit nicht erreicht wird.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 770/1/17




Zur Vorlage insgesamt

Zum gesundheitlichen Verbraucherschutz

Zu Straßenbahnfahrzeugen und Straßenbahnsystemen

Zu den Bauprodukten

Zu einzelnen Vorschriften

2 Weiteres


 
 
 


Drucksache 101/17 (Beschluss)

... Zu bedenken ist in diesem Zusammenhang auch, dass die vorprogrammierten Fristenverstöße wiederum Informations- und Konsultationspflichten auslösen und somit der bürokratische Aufwand potenziert wird. Flexiblere Fristenregelungen könnten ein Ansatz sein; allerdings ist dann zu beachten, dass die wesentlichen Grundlagen im Text des Verordnungsvorschlags geregelt werden müssen, um die unmittelbare Anwendbarkeit zu gewährleisten. Auch die insofern bislang verwendete, uneinheitliche Terminologie ("unverzüglich", "umgehend", "so bald wie möglich") muss im Fall einer Verordnung überdacht werden, soll damit nicht Unterschiedliches geregelt werden. Schließlich weist der Bundesrat darauf hin, dass bislang jegliche Regelungen zu den Rechtsfolgen von Fristverstößen im Verordnungsvorschlag fehlen. Schon zur Eingrenzung etwaiger Amtshaftungsrisiken, beispielsweise in Fällen, in denen durch die Nichteinhaltung von Fristen eine Rückgewinnungshilfe unmöglich wird, sollten die Rechtsfolgen von Fristverstößen geregelt werden.



Drucksache 770/17 (Beschluss)

... 2. Allerdings gibt er zu bedenken, dass eine Konsolidierung des im Bereich der gegenseitigen Anerkennung bestehenden Rechtsrahmens auf der Grundlage des vorliegenden Vorschlags im Interesse einer Vereinfachung und besseren Anwendbarkeit nicht erreicht wird.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 770/17 (Beschluss)




Zur Vorlage insgesamt

Zum gesundheitlichen Verbraucherschutz

Zu Straßenbahnfahrzeugen und Straßenbahnsystemen

Zu den Bauprodukten

Zu einzelnen Vorschriften

2 Weiteres


 
 
 


Drucksache 125/17

... Für die Ausweitung des Katalogs tauglicher Taten für die Weisung zur elektronische Aufenthaltsüberwachung in § 68b Absatz 1 Satz 3 und Satz 5 StGB-E in Verbindung mit § 66 Absatz 3 Satz 1 StGB-E und die Absenkung des Mindestmaßes der erforderlichen Freiheitsstrafe von drei Jahren auf zwei Jahre in § 68b Absatz 1 Satz 5 StGB-E (siehe Artikel 1 Nummer 2) verbleibt es hingegen bei der Anwendbarkeit von § 2 Absatz 6 StGB. Diese Regelung gilt also auch für "Altfälle", in denen die Führungsaufsicht bereits zum Zeitpunkt des Inkrafttretens eingetreten ist oder nach diesem Zeitpunkt eintritt, aber die Tat, die zur Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe oder zur Anordnung einer Maßregel im Sinne des § 68b Absatz 1 Satz 3 Nummer 1 und 2 und Satz 5 StGB-E geführt hat, bereits vor Inkrafttreten der Neuregelung begangen wurde.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 125/17




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Strafgesetzbuches

Artikel 2
Änderung des Einführungsgesetzes zum Strafgesetzbuch

Artikel 3
Änderung der Strafprozessordnung

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nr. 4045, BMJV: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches -Ausweitung des Maßregelrechts bei extremistischen Straftätern

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1. Erfüllungsaufwand

II.2 Evaluierung

III. Votum

Anlage 2
Stellungnahme der Bundesregierung zu der Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates zum Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches - Ausweitung des Maßregelrechts bei extremistischen Straftätern: NKR-Nr. 4045


 
 
 


Drucksache 127/17

... Auf den Hinterbliebenengeldanspruch nach § 7 Absatz 1 StVG oder § 18 StVG in Verbindung mit § 10 Absatz 3 StVG-E sind alle Vorschriften anwendbar, die für Schadensersatzansprüche bei Tötung nach dem Straßenverkehrsgesetz gelten. Dies betrifft insbesondere die Haftungsbefreiungen, Haftungsausschlüsse und Haftungsbegrenzungen nach § 7 Absatz 2 und 3, den §§ 8 und 8a sowie den §§ 12 bis 12b StVG. Anwendbar sind auch die Regelungen zum Mitverschulden nach § 9 StVG und zur Verursachung durch mehrere Fahrzeuge (§ 17 StVG) sowie die Regelungen über Verjährung (§ 14 StVG), Verwirkung (§ 15 StVG) und über die Anwendbarkeit des allgemeinen Deliktsrechts (§ 16 StVG). Es gelten außerdem die Vorschriften anderer Gesetze, soweit sie Schadensersatzansprüche bei Tötung nach dem Straßenverkehrsgesetz betreffen. Dies sind insbesondere Regelungen des

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 127/17




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs

Artikel 2
Änderung des Arzneimittelgesetzes

Artikel 3
Änderung des Gentechnikgesetzes

Artikel 4
Änderung des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche

Artikel 5
Änderung des Produkthaftungsgesetzes

Artikel 6
Änderung des Umwelthaftungsgesetzes

Artikel 7
Änderung des Atomgesetzes

Artikel 8
Änderung des Straßenverkehrsgesetzes

Artikel 9
Änderung des Haftpflichtgesetzes

Artikel 10
Änderung des Luftverkehrsgesetzes

Artikel 11
Änderung des Gesetzes zur Durchführung des Ersten Abkommens zur Vereinheitlichung des Luftprivatrechts

Artikel 12
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Anwendungsbereich

III. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

IV. Alternativen

V. Gesetzgebungskompetenz

VI. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen

VII. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VIII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Satz 1

Zu Satz 2

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nr. 4007, BMJV: Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines Anspruchs auf Hinterbliebenengeld

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1. Erfüllungsaufwand

II.2 Weitere Kosten

II.3 Evaluierung

III. Votum


 
 
 


Drucksache 59/17 (Beschluss)

... kann auch eine im Ausland transparent besteuerte Personengesellschaft oder eine z.B. nach dem Check-the-box-Verfahren transparent besteuerte Kapitalgesellschaft sein. Die Änderungen dienen der Klarstellung, um in Fällen, in denen der Gläubiger eine rechtsfähige, aber nach dem Steuerrecht ihres Sitzstaates transparent besteuerte Einheit ist, die Anwendbarkeit sicherzustellen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 59/17 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zu Artikel 1 Änderung des Einkommensteuergesetzes

3. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 4j Absatz 1 EStG

4. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 4j Absatz 1 Satz 4 bis 6 EStG

5. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 4j Absatz 2 Satz 1 EStG

6. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 4j Absatz 2 Satz 3 EStG

7. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 52 Absatz 8a und 16a EStG

8. Zu Artikel 1 Änderung des Einkommensteuergesetzes

9. Zu Artikel 1 Artikel 1b - neu - § 3a - neu -, § 7, § 36 Absatz 2 und 2a GewStG Artikel 3 Inkrafttreten

Artikel 1a
Weitere Änderung des Einkommensteuergesetzes

§ 3a
Steuerbegünstigung von Sanierungsgewinnen

Artikel 1b
Änderung des Gewerbesteuergesetzes

Artikel 3
Inkrafttreten

Zu Artikel 1a

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 1b

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 726/17

... /EU einheitliche Mindestvorschriften für die Vergabe öffentlicher Aufträge festgelegt. Diese Schwellenwerte sind die Voraussetzung für die Anwendbarkeit der Bestimmungen der Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge. Die Ziele dieser Überarbeitung stehen im Einklang mit der Charta der Grundrechte der Europäischen Union10, insbesondere was die Anwendung eines diskriminierungsfreien Ansatzes für einzelne öffentliche Auftraggeber, Unternehmen und Betreiber anbetrifft. Sie stimmen mit den wesentlichen Zielen anderer legislativer und nichtlegislativer Initiativen überein, die auf die Verringerung der Emissionen von Treibhausgasen und Luftschadstoffen und die Förderung der Nutzung sauberer, emissionsarmer und emissionsfreier Fahrzeuge ausgerichtet sind. Die Ziele dieser Initiative und die vorgeschlagenen Maßnahmen stehen im Einklang mit der vorgeschlagenen Verordnung zur Festsetzung von CO

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 726/17




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags

- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit

- Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

- Ex-post-Evaluierung der geltenden Rechtsvorschriften

- Folgenabschätzung

4 Politikoptionen

Option 1: Aufhebung der Richtlinie

Option 2: Einführung einer Definition des Ausdrucks saubere Fahrzeuge und Verpflichtung der Mitgliedstaaten zur Aufstellung nationaler Strategiepläne oder zur Anwendung der Methode der Monetisierung

Option 3: Einführung einer Definition des Ausdrucks sauberes Fahrzeug auf der Grundlage von Schwellenwerten für die Emissionen und Festlegung von Mindestzielen für die öffentliche Auftragsvergabe in Bezug auf leichte Nutzfahrzeuge bei gleichzeitiger Ausweitung des Anwendungsbereichs.

Option 4: Einführung einer Definition auf der Grundlage alternativer Kraftstoffe und Festlegung entsprechender Mindestziele für die öffentliche Auftragsvergabe in Bezug auf alle Fahrzeuge, bei gleichzeitiger Ausweitung des Anwendungsbereichs.

Option 5: Annahme einer Verordnung, mit der allein die Methodik der Monetisierung bei der öffentlichen Auftragsvergabe für Fahrzeuge zugrunde gelegt wird, bei gleichzeitiger Ausweitung des Anwendungsbereichs

Option 6: Einführung einer Definition des Ausdrucks sauberes Fahrzeug anhand von Schwellenwerten für die Emissionen und eines Mindestziels für die öffentliche Auftragsvergabe in Bezug auf leichte Nutzfahrzeuge sowie Einführung einer Definition auf der Grundlage alternativer Kraftstoffe und von Mindestzielen für die öffentliche Auftragsvergabe in Bezug auf schwere Nutzfahrzeuge.

- Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten

- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags

Vorschlag

Artikel 1

Artikel 3
Anwendungsbereich

Artikel 4
Definitionen

Artikel 4a
Befugnisübertragung

Artikel 5
Mindestziele für die öffentliche Auftragsvergabe

Artikel 8a
Ausübung der Befugnisübertragung

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

ANNEX 1 Anhang des Vorschlags für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2009/33/EG über die Förderung sauberer und energieeffizienter Straßenfahrzeuge

Anhang Informationen
für die Verwirklichung der Mindestziele für die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge zur Förderung der emissionsarmen Mobilität in den Mitgliedstaaten

Tabelle

Tabelle

Tabelle

Tabelle

Tabelle


 
 
 


Drucksache 183/17

... § 21a Satz 2 in der Fassung vom 20. November 2015 ist nach der Übergangsvorschrift des § 69 Absatz 5 bis zum 29. April 2018 anwendbar. Ab dem 30. April 2018 ist sodann die ab dem 26. November 2015 geltende Fassung anzuwenden. Die Änderung dient der Klarstellung, dass durch die Umbenennung von § 21a in § 21 keine inhaltlichen Änderungen vorgenommen werden. Die Änderung der Anwendbarkeit von § 21 Satz 2 auf den 1. Mai 2018 ist eine redaktionelle Klarstellung, um Überschneidungen zu vermeiden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 183/17




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Bundeszentralregistergesetzes

§ 7
Aussetzung zur Bewährung; Vorbehalt der Entscheidung über die Aussetzung.

§ 20a
Änderung von Personendaten.

§ 21a
Protokollierungen

§ 48
Anordnung der Tilgung wegen Gesetzesänderung

Artikel 2
Änderung des Justizverwaltungskostengesetzes

Artikel 3
Änderung der Gewerbeordnung

Artikel 4
Änderung des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes

Artikel 5
Änderung der Zweiten Bundesmeldedatenübermittlungsverordnung

Artikel 6
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe dd

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Nummer 24

Zu Nummer 25

Zu Nummer 26

Zu Nummer 27

Zu Nummer 28

Zu Nummer 29

Zu Nummer 30

Zu Nummer 31

Zu Nummer 32

Zu Nummer 33

Zu Nummer 34

Zu Nummer 35

Zu Nummer 36

Zu Nummer 37

Zu Nummer 38

Zu Nummer 40

Zu Nummer 41

Zu Nummer 43

Zu Nummer 44

Zu Nummer 45

Zu Nummer 47

Zu Nummer 48

Zu Nummer 49

Zu Nummer 50

Zu Nummer 54

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 4

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3933, BMJV: Entwurf eines Siebten Gesetzes zur Änderung des Bundeszentralregistergesetzes (7. BZRGÄndG)

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1 Erfüllungsaufwand

II.2 Weitere Kosten

II.3 Evaluierung

II.4 1:1 Umsetzung gold plating

III. Votum


 
 
 


Drucksache 158/1/17

... Die Regelungen zur Anwendbarkeit der Vorschriften, welche der Umsetzung der Zweiten Zahlungsdiensterichtlinie dienen, auf Drittstaatensachverhalte sind auf eine Vielzahl von Normen verteilt, nämlich auf § 675d Absatz 6, § 675e Absatz 2, § 675q Absatz 4, § 675s Absatz 3, § 675t Absatz 5, § 675x Absatz 6, § 675y Absatz 8 und § 675z Satz 6 BGB-E. Aus Gründen der Übersichtlichkeit und Verständlichkeit sollte erwogen werden, die Regelungen hinsichtlich Drittstaatensachverhalten in einer Norm zu konzentrieren.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 158/1/17




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 1 Nummer 10 ZAG

3. Zu Artikel 1 §§ 48 und 49 ZAG

4. Zu Artikel 3 Nummer 2 § 270a BGB

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

6. Zu Artikel 3 Nummer 2 § 270a Satz 2 BGB

7. Zu Artikel 3 Nummer 2 § 270a Satz 3 -neu BGB

8. Zu Artikel 3 Nummer 4 § 675f BGB

9. Zu Artikel 3 Nummer 10 Buchstabe b Doppelbuchstabe cc § 675 Absatz 1 Satz 3 BGB

10. Zu Artikel 3 § 675n Absatz 1 Satz 3 BGB

11. Zu Artikel 3 Nummer 17 Buchstabe a § 675t Überschrift BGB ,

12. Zu Artikel 3 Nummer 20 Buchstabe c § 675w Satz 4 BGB

13. Zu Artikel 4 Nummer 1 Artikel 229 § ... Absatz 6 - neu - EGBGB

14. Zu Artikel 4 Nummer 3 Buchstabe p Artikel 248 § 17a EGBGB

15. Zu Artikel 4 Nummer 3 Buchstabe p Artikel 248 § 17a EGBGB


 
 
 


Drucksache 164/17 (Beschluss)

... um eine eigenständige, städtebauliche Regelung für gewerbliche Intensivtierhaltung im Außenbereich. Dementsprechend seien die Regelungen des UVPG sowie die seitens der Rechtsprechung und Literatur entwickelten Grundsätze und Kriterien zum UVPG nicht unmittelbar anwendbar. Konsequenzen hätte diese Auslegung insbesondere für die Annahme kumulierender Vorhaben sowie für die Anwendbarkeit von Bestandsschutzregelungen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 164/17 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 1 Absatz 2 UVPG , Artikel 2 Absatz 22 UVP-V Verteidigung

2. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 2 Absatz 1 Nummer 3, 4 UVPG

3. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 2 Absatz 5 Satz 1, 2 UVPG

4. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 7 Absatz 5 Satz 2 UVPG

5. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 9 Absatz 1 Satz 2 - neu - UVPG

6. Zu Artikel 1 § 9 Absatz 5,

7. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 12 Absatz 3 Satz 3 UVPG

8. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 12 Absatz 5 UVPG

9. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 15 Absatz 3 Satz 1 UVPG

10. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 16 Absatz 7 Satz 2 UVPG

11. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 18 Absatz 1 Satz 5 - neu - UVPG

12. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 18 Absatz 1 Satz 4, § 21 Absatz 2 UVPG

13. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 18 Absatz 2 Satz 1 - neu - UVPG

14. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 18 Absatz 2 UVPG

15. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 19 Absatz 2 einleitender Satzteil UVPG

16. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 19 Absatz 3 UVPG

17. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 20 Absatz 5 - neu - UVPG

18. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 23 Überschrift, Absatz 1 Satz 1 UVPG

19. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 24 Absatz 2 UVPG

20. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 24 Absatz 3 Satz 2 - neu - UVPG

21. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 26 Absatz 1 Nummer 1 UVPG

22. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 28 Absatz 1 Satz 3 - neu -UVPG

23. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 31 Absatz 2 Satz 4 - neu - UVPG

24. Zu Artikel 1 Nummer 25 § 51a UVPG

§ 51a
Flurbereinigungsverfahren

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

25. Zu Artikel 1 Nummer 33 § 68 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 UVPG

26. Zu Artikel 1 Nummer 35 § 70 Nummer 6 UVPG

27. Zu Artikel 1 Nummer 36 Buchstabe a § 74 Absatz 1 UVPG

28. Zu Artikel 1 Nummer 40 Anlage 4 Nummer 3 UVPG

29. Zu Artikel 1 Nummer 40 Anlage 4 Nummer 4 Buchstabe b Tabelle Zeile Klima Spalte mögliche Art der Betroffenheit UVPG

30. Zu Artikel 2 Absatz 2 Nummer 1 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 2a Absatz 1 Satz 2 AtG

31. Zu Artikel 2 Absatz 2 Nummer 3 § 46 Absatz 1 Nummer 2f AtG Artikel 2 Absatz 2 Nummer 3 ist zu streichen.

32. Zu Artikel 2 Absatz 3 Nummer 1 - neu - § 35 Absatz 1 Nummer 4 und Anlage 2 Nummer 1.1 BauGB

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

33. Zu Artikel 2 Absatz 5 Nummer 1 § 13 Absatz 6 Satz 2 BBodSchG

34. Zu Artikel 2 Absatz 20 Nummer 1 § 1a Satz 1 Nummer 1 AtVfV

35. Zu Artikel 2 Absatz 20 Nummer 2 Buchstabe a § 1b Absatz 4 Satz 3 AtVfV

36. Zu Artikel 2 Absatz 20 Nummer 3 Buchstabe a § 3 Absatz 2 AtVfV

37. Zu Artikel 2 Absatz 20 Nummer 3 Buchstabe b § 3 Absatz 4 Satz 2 AtVfV

38. Zu Artikel 2 Absatz 20 Nummer 6 § 6 Absatz 5 - neu - AtVfV

39. Zu Artikel 2 Absatz 20 Nummer 8 Buchstabe b § 14a Absatz 1 Satz 4 AtVfV

40. Zu Artikel 2 Absatz 20 Nummer 8 Buchstabe c Doppelbuchstabe dd § 14a Absatz 2 Satz 6 AtVfV

41. Zu Artikel 2 Absatz 20 Nummer 9 § 16 Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 AtVfV

42. Zu Artikel 2 Absatz 20 Nummer 9 § 16 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 AtVfV


 
 
 


Drucksache 524/1/17

... 11. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, sich gegenüber der Kommission für Änderungen am Richtlinienvorschlag einzusetzen, um die Praktikabilität und die Anwendbarkeit der Richtlinie in Deutschland zu verbessern.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 524/1/17




Zur Vorlage allgemein

a Katalog meldepflichtiger Gestaltungen

b Meldepflichtige und Meldefrist

Vorlagenbezogene Vertreterbenennung

Direktzuleitung an die Kommission


 
 
 


Drucksache 101/1/17

... 5. Der Bundesrat gibt zu bedenken, dass durch die in dem Verordnungsvorschlag vorgesehenen zahlreichen und vor allem strikten Fristen sowie die zahlreichen Informations- und Konsultationspflichten für die Praxis ein ganz erheblicher bürokratischer Aufwand entstehen wird, der zur Erreichung des Ziels einer effektiveren grenzüberschreitenden Vermögensabschöpfung in der vorliegenden Form nicht erforderlich ist und die Zielerreichung vielmehr konterkarieren wird. Der Bundesrat unterstützt zwar im Grundsatz die Vorgabe von Fristen sowie auch Vorgaben zu einem engen Informationsaustausch und gebotener Konsultation zwischen den Behörden des Entscheidungs- wie des Vollstreckungsstaats im Sinne einer zügigen und effektiven Durchführung der jeweiligen Maßnahmen. Der Bundesrat erkennt auch die besondere Dringlichkeit, die für die Durchführung von Sicherstellungen bestehen kann. Jedoch sind die konkret vorgesehenen starren Fristen von 24 Stunden oder 30 Tagen oder sogar die Vorgabe der Berücksichtigung des Erfordernisses sofortigen Tätigwerdens (vergleiche Artikel 10 und Artikel 19) - abgesehen davon, dass im Fall einer wie hier unmittelbar anwendbaren Verordnung die Grundlagen für die Berechnung von Fristbeginn und -ende klargestellt sein müssen - deutlich zu kurz bemessen und mit den Abläufen in der polizeilichen, der staatsanwaltschaftlichen und der gerichtlichen Praxis nicht vereinbar. Dies wird insbesondere an dem Fall deutlich, dass eine Entscheidung etwa am Freitagnachmittag bei der Vollstreckungsbehörde eingeht oder Feiertage in Rede stehen. Die zum Teil fehlende Verlängerbarkeit (vergleiche Artikel 10 Absatz 5) ist nicht hinnehmbar. Im Fall entsprechender Abstimmung zwischen Entscheidungs- und Vollstreckungsstaat dürfte nichts gegen eine unbefristete Verlängerbarkeit sprechen. Zu bedenken ist in diesem Zusammenhang auch, dass die vorprogrammierten Fristenverstöße wiederum Informations- und Konsultationspflichten auslösen und somit der bürokratische Aufwand potenziert wird. Flexiblere Fristenregelungen könnten ein Ansatz sein; allerdings ist dann zu beachten, dass die wesentlichen Grundlagen im Text des Verordnungsvorschlags geregelt werden müssen, um die unmittelbare Anwendbarkeit zu gewährleisten. Auch die insofern bislang verwendete, uneinheitliche Terminologie ("unverzüglich", "umgehend", "so bald wie möglich") muss im Fall einer Verordnung überdacht werden, soll damit nicht Unterschiedliches geregelt werden. Schließlich weist der Bundesrat darauf hin, dass bislang jegliche Regelungen zu den Rechtsfolgen von Fristverstößen im Verordnungsvorschlag fehlen. Schon zur Eingrenzung etwaiger Amtshaftungsrisiken, beispielsweise in Fällen, in denen durch die Nichteinhaltung von Fristen eine Rückgewinnungshilfe unmöglich wird, sollten die Rechtsfolgen von Fristverstößen geregelt werden.



Drucksache 569/17

... und die Anwendbarkeit der Vorschriften auf Änderungen an Fahrzeugen nach § 19 Absatz 2 und Absatz 3

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 569/17




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Erste Verordnung

Artikel 1

§ 47f
Kraftstoffe und emissionsbedeutsame Betriebsstoffe

Artikel 2

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Wesentlicher Inhalt der Verordnung

II. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

III. Erfüllungsaufwand

1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

3. Erfüllungsaufwand der Verwaltung

V. Weitere Kosten

VI. Gleichstellungspolitische Auswirkungen

VII. Nachhaltigkeit

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

1. Zu Artikel 1 Nr. 1

2. Zu Artikel 1 Nr. 2 § 47

3. Zu Artikel 1 Nr.3 § 47f

4. Zu Artikel 1 Nr. 4 § 69a

5. Zu Artikel 1 Nr. 5 § 72

6. Zu Artikel 1 Nr. 6 Anlage VIIIa zu § 29 StVZO

7. Zu Artikel 1 Nr. 7 Anhang zur StVZO

7.1 Zu Buchstabe a

7.2 Zu Buchstabe b

7.3 Zu Buchstabe c

7.4 Zu Buchstabe d

7.5 Zu Buchstabe e


 
 
 


Drucksache 145/1/17

... Der Bundesrat begrüßt die Regelung in Artikel 9 Absatz 1 des Verordnungsvorschlags, welche eine Anwendbarkeit der strengen Einwilligungsvoraussetzungen der Datenschutz-Grundverordnung vorschreibt. Dies gilt insbesondere für die Regelung in Artikel 7 Absatz 4 der Datenschutz-Grundverordnung, welche die Möglichkeiten von Unternehmen zur Koppelung eines Vertragsangebotes an die Einwilligung zur Datennutzung allgemein begrenzen wird.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 145/1/17




2 Grundsätzliches

Rechtssichere Abgrenzung zum Anwendungsbereich der Datenschutz-Grundverordnung

Ausgleich zwischen dem Schutz der Kommunikation und Sicherheitsbelangen

Ausgestaltung des Aufsichtsregimes

Prüfvorbehalte für das weitere Verfahren

Zu Einzelfragen

Zum Verhältnis zur Datenschutz-Grundverordnung

2 Anwendungsbereich

Vertraulichkeit von Telekommunikationsdaten, Schutz von Endeinrichtungen

Verpflichtungen zur Anpassung von Kommunikationsnetze-Software

2 Beschränkungsbefugnisse

Anwendung auf öffentliche Stellen und Gerichte

Unerbetene Kommunikation

Informationspflichten bei Störungen

Zuständigkeit der Aufsichtsbehörden

Beschwerde und Rechtsschutz

2 Sanktionen

2 Sonstiges

Direktzuleitung der Stellungnahme


 
 
 


Drucksache 347/17

... § 21b Absatz 4 Nummer 2 EEG 2017 in seiner bisherigen Fassung geht auf § 33a Absatz 2 EEG 2012 zurück und stellt klar, dass die Wechselfristen nicht für Veräußerungen von Strom außerhalb des Netzes an Abnehmer in unmittelbarer räumlicher Nähe zur Anlage gelten (BT-Drucks. 18/8860, S. 196). Diese Veräußerungen waren bislang für die Zuordnung nach § 21b Absatz 1 EEG 2017 unerheblich, da sie für eine Zahlung nach dem EEG nicht relevant waren. Das ändert sich durch die Einführung des Mieterstromzuschlags nach § 21b Absatz 3 EEG 2017. Soweit daher § 21b Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 EEG 2017 Anwendung findet, ist die Anwendbarkeit des § 21b Absatz 4 Nummer 2 EEG 2017 ausgeschlossen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 347/17




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes

§ 21
Einspeisevergütung und Mieterstromzuschlag.

§ 23b
Besondere Bestimmung zum Mieterstromzuschlag

Artikel 2
Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes

§ 42a
Mieterstromverträge

Artikel 3
Änderung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes

Artikel 4
Änderung der Marktstammdatenregisterverordnung

Artikel 5
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 19

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 20

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 4133, BMWi: Entwurf eines Gesetzes zur Förderung von Mieterstrom

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1 Erfüllungsaufwand

II.2 One in one out‘-Regel

II.3 Evaluierung

III. Votum


 
 
 


Drucksache 350/17

... Derzeit besteht teilweise Rechtsunsicherheit bzgl. der im Rahmen der technischen Selbstverwaltung der Wirtschaft als allgemein anerkannte Regeln der Technik geforderten Nachweispflichten für alle Erzeugungsanlagen. Des Weiteren ist die Anwendbarkeit der

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 350/17




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Nachweis der Einhaltung der allgemeinen technischen Mindestanforderungen von Erzeugungsanlagen

§ 3
Allgemein anerkannte Regeln der Technik

§ 4
Rechtsfolgen bei Nichterfüllung

§ 5
Übergangsregelungen

§ 6
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Verordnungsermächtigung

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

Erfüllungsaufwand für Anlagen des Typs B:

Tabelle

Erfüllungsaufwand für Anlagen des Typs D:

Tabelle

c Erfüllungsaufwand der Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3911, BMWi: Entwurf einer Verordnung zum Nachweis von elektrotechnischen Eigenschaften von Energieanlagen

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1 Erfüllungsaufwand

5 Wirtschaft

5 Verwaltung

II.2 Umsetzung von EU-Recht

II.3 ‚One in one out‘-Regel


 
 
 


Drucksache 6/17 (Beschluss)

... ) nur nach Maßgabe der Artikel 15 Absatz 7 und Artikel 39 Absatz 5 Unterabsatz 2 notifizieren. Insbesondere hindert das geltende Notifizierungsverfahren die Mitgliedstaaten nicht daran, die betroffene Vorschrift sofort zu verabschieden und in Kraft zu setzen. Der Richtlinienvorschlag sieht indes vor, dass nationale Regelungsentwürfe erst nach Ablauf einer Stillhaltefrist von grundsätzlich drei Monaten erlassen werden können (Artikel 3 Absatz 3 und Artikel 5 Absatz 2 des Richtlinienvorschlags). Ausnahmen, zum Beispiel für dringliche Fälle, Gesetzentwürfe aus der Mitte des Parlaments oder Änderungsanträge von Abgeordneten, fehlen. Die Mitgliedstaaten müssen die zu notifizierenden Regelungsentwürfe nunmehr zwingend im Rahmen einer Vorabkontrolle umfassend begründen und konkrete Belege für die Verhältnismäßigkeit einer Regelung vorlegen (Artikel 3 Absatz 5 des Richtlinienvorschlags). Verstöße gegen die Notifizierungspflicht stellen einen wesentlichen und für den Einzelnen schwerwiegenden Verfahrensfehler dar (Artikel 3 Absatz 4 des Richtlinienvorschlags), der zur Unanwendbarkeit der betroffenen Regelung führt. Hält die Kommission den Entwurf für nicht vereinbar mit der



Drucksache 403/17

... Satz 2 ordnet die entsprechende Anwendung von § 1 Absatz 2 und 3 an. Die entsprechende Anwendbarkeit von § 1 Absatz 2 dient dazu, dass auch Bekanntmachungen aus dem Vereinsregister übermittelt werden. Die entsprechende Anwendbarkeit von § 1 Absatz 3 hat den Zweck, dass auch weitere Indexdaten zu Bekanntmachungen aus den Handels-, Partnerschafts-, und Genossenschaftsregistern als sie in Absatz 1 genannt sind an das Transparenzregister übermittelt werden, so sie im gemeinsamen Registerportal der Länder vorhanden sind.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 403/17




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

§ 1
Übermittlung von Indexdaten zu Eintragungen Im Handels-, Partnerschafts-, Genossenschafts-, und Vereinsregister

§ 2
Übermittlung von Indexdaten zu Bekanntmachungen aus dem Handels-, Partnerschafts-, Genossenschafts-, und Vereinsregister

§ 3
Art der Datenübermittlung

§ 4
Form der Indexdaten

§ 5
Änderung und Aktualisierung der Daten

§ 6
Sicherheit

§ 7
Übergangsregelung

§ 8
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Wesentlicher Inhalt der Verordnung

II. Alternativen

III. Gesetzesfolgen

1. Haushaltsausgaben Ohne Erfüllungsaufwand

2. Erfüllungsaufwand

3. Weitere Kosten

4. Weitere Gesetzesfolgen

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8


 
 
 


Drucksache 232/17 (Beschluss)

... Die beiden älteren Abkommen bieten keinen zeitgemäßen Privilegienrahmen mehr. Die (unmittelbare) Anwendung des VN-Abkommens von 1995, das den modernsten Privilegienrahmen enthält, ist auf den Anwendungsbereich für das Freiwilligenprogramm der Vereinten Nationen beschränkt. Die in dem Abkommen vorgesehene, entsprechende Anwendung auf andere Einrichtungen ist nur in engen Grenzen möglich, nämlich soweit es sich um Büros der Vereinten Nationen oder zwischenstaatliche Einrichtungen handelt, die mit den Vereinten Nationen institutionell verbunden sind. Für diese entsprechende Anwendung bedarf es zudem einer Vereinbarung zwischen der zwischenstaatlichen Einrichtung, der Regierung und den Vereinten Nationen. Hier haben sich in der Vergangenheit, beispielsweise bei der erfolglosen Bewerbung um die Ansiedlung des Grünen Klimafonds, Abgrenzungsfragen nach der völkerrechtlichen Einordnung ansiedlungswilliger internationaler Einrichtungen und der Anwendbarkeit des Abkommens gestellt, deren Klärung wertvolle Zeit im Bewerbungsverfahren für die Ansiedlung gekostet hat.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 232/17 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Anlage
Entwurf eines Gesetzes über Vorrechte, Immunitäten, Befreiungen und Erleichterungen in der Bundesrepublik Deutschland als Gaststaat internationaler Einrichtungen (Gaststaatgesetz)

Artikel 1
Gaststaatgesetz

Teil 1
Allgemeine Bestimmungen

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Begriffsbestimmungen

Teil 2
Internationale Organisationen

Kapitel 1
Allgemeine Bestimmungen

§ 3
Internationale Organisationen

§ 4
Rechtspersönlichkeit und Rechtsfähigkeit

§ 5
Verordnungsermächtigung für Sitzabkommen

Kapitel 2
Unmittelbar geltende Vorrechte, Immunitäten, Befreiungen und Erleichterungen

§ 6
Unverletzlichkeit des Sitzgeländes

§ 7
Auf dem Sitzgelände anwendbare Bestimmungen

§ 8
Unverletzlichkeit der Archive und aller Unterlagen der internationalen Organisation

§ 9
Schutz des Sitzgeländes und seiner Umgebung

§ 10
Immunität der internationalen Organisation, Gelder, Guthaben und sonstige Vermögenswerte

§ 11
Befreiung von direkten Steuern

§ 12
Befreiungen und Vergütungen von der Umsatzsteuer

§ 13
Befreiungen und Vergütungen bei den besonderen Verbrauchsteuern

§ 14
Befreiungen von Zöllen, Verboten, Beschränkungen

§ 15
Erleichterungen im Nachrichtenverkehr

§ 16
Einreise, Aufenthaltstitel

§ 17
Passierschein und Bescheinigung der Vereinten Nationen, Reisedokumente anderer internationaler Organisationen

§ 18
Mitteilung zum Personal, Ausstellung von Ausweisen

§ 19
Soziale Sicherheit

§ 20
Zugang zum Arbeitsmarkt für unmittelbare Angehörige sowie Ausstellung von Visa und Aufenthaltserlaubnissen an Hausangestellte

§ 21
Personen, die aus dem Dienst bei der internationalen Organisation ausscheiden

§ 22
Vorrechte, Immunitäten, Befreiungen und Erleichterungen der Vertreter der Mitglieder

§ 23
Vorrechte, Immunitäten, Befreiungen und Erleichterungen für Bedienstete der internationalen Organisation

Kapitel 3
Weitere Vorrechte, Immunitäten, Befreiungen und Erleichterungen

§ 24
Bedienstete der internationalen Organisation vergleichbar der Stufe P-4 der Vereinten Nationen

§ 25
Sachverständige im Auftrag

§ 26
Kongresse, Seminare, ähnliche Veranstaltungen

Teil 3
Weitere internationale Einrichtungen

Kapitel 1
Internationale Institutionen

§ 27
Internationale Institutionen; Verordnungsermächtigung

§ 28
Vorrechte, Immunitäten, Befreiungen und Erleichterungen

Kapitel 2
Quasizwischenstaatliche Organisationen

§ 29
Quasizwischenstaatliche Organisationen, Verordnungsermächtigung

§ 30
Vorrechte, Immunitäten, Befreiungen und Erleichterungen

Kapitel 3
Sonstige internationale Einrichtungen

§ 31
Sonstige internationale Einrichtungen; Verordnungsermächtigung

§ 32
Vorrechte, Immunitäten, Befreiungen und Erleichterungen

Teil 4
Internationale Nichtregierungsorganisationen

§ 33
Internationale Nichtregierungsorganisation

§ 34
Steuerliche Vergünstigungen; Anerkennung der Gemeinnützigkeit

§ 35
Aufenthaltsrechtliche Begünstigung

§ 36
Sozialversicherungsbeiträge

§ 37
Zugang zum Arbeitsmarkt für Bedienstete und unmittelbare Angehörige

Teil 5
Schlussbestimmungen

§ 38
Beachtung der Gesetze, Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden

§ 39
Beilegung von Streitigkeiten

§ 40
Einhaltung der Vorrechte, Immunitäten, Befreiungen und Erleichterungen, Maßnahmen bei Missbrauch

§ 41
Verhältnis zu bestehenden Abkommen

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ziele und Handlungsbedarf

B. Lösung

II. Alternativen

III. Gesetzgebungszuständigkeit

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger, Wirtschaft und Verwaltung

B. Besonderer Teil

Teil 1
- Allgemeine Bestimmungen

Zu § 1

Zu § 2

Teil 2
- Internationale Organisationen

Kapitel 1
Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Kapitel 2

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu § 20

Zu § 21

Zu § 22

Zu § 23

Zu § 24

Zu § 25

Zu § 26

Teil 3
- Weitere internationale Einrichtungen

Erstes Kapitel

Zu § 27

Zu § 28

Kapitel 2
Zu § 29

Zu § 30

Zu § 31

Zu § 32

Teil 4
- Internationale Nichtregierungsorganisationen

Zu § 33

Zu § 34

Zu § 35

Zu § 36

Zu § 37

Teil 5
- Schlussbestimmungen

Zu § 38

Zu § 39

Zu § 40

Zu § 41

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 254/17

... bestimmt lediglich, dass Ton- und Fernseh-Rundfunkaufnahmen sowie Ton- und Filmaufnahmen zum Zwecke der öffentlichen Vorführung oder Veröffentlichung ihres Inhalts unzulässig sind (zur Anwendbarkeit außerhalb des Bereichs der ordentlichen Gerichtsbarkeit vgl. § 52 Satz 4

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 254/17




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsaufgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Strafgesetzbuchs

§ 353e
Verbotene Aufnahmen in Gerichtsverhandlungen

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung des Entwurfs und Notwendigkeit der Regelungen

1. Aktuelle Gesetzeslage

a Strafrechtliche Verbote

aa Anfertigung von Aufnahmen

bb Veröffentlichung von Aufnahmen

cc Besitz von Aufnahmegeräten

dd Fazit

b Nicht-strafrechtliche Maßnahmen gegen Aufnahmen im Rahmen von Gerichtsverhandlungen

aa Maßnahmen nach dem Gerichtsverfahrensgesetz GVG

bb Maßnahmen nach Polizeirecht

cc Fazit

2. Schutzzwecke und Schutzgüter

a Schutz der Persönlichkeitsrechte der Verfahrensbeteiligten

b Schutz von Interessen der Rechtspflege

c Rechtssicherheit

3. Folgerungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Gesetzgebungskompetenz; Vereinbarkeit mit EU-Recht

IV. Auswirkungen

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Absatz 1

Zu dem Merkmal Verhandlungen vor dem erkennenden Gericht

Zu den Tathandlungen

Zum Merkmal Ohne Wissen des Vorsitzenden

Zum Vorsatz

Zur Rechtswidrigkeit

Zur Strafdrohung

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 408/16 (Beschluss)

... Eine darüber hinausgehende Geltung des Haushaltsrechts wäre weder geboten noch angemessen. Denn die Kernaufgabe der Abwicklungsanstalten besteht darin, Portfolioverwaltungsentscheidungen zu treffen. Es handelt sich dabei um unternehmerische Entscheidungen, die zahlreichen Vorgaben des Haushaltsrechts nicht zugänglich sind. Insbesondere würde eine Anwendbarkeit der §§ 6 und 7 BHO auf die Portfolioverwaltungstätigkeit der Abwicklungsanstalten einen unklaren Pflichtenmaßstab schaffen und somit eine erhebliche Rechtsunsicherheit für die jeweils zur Entscheidung berufenen Gremien verursachen. Dies gilt umso mehr, als die Statute der Abwicklungsanstalten in jahrelanger Praxis vorsehen, dass für Entscheidungen der Organe der Abwicklungsanstalten die aktienrechtlichen Maßstäbe aus § 93

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 408/16 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 11 Buchstabe a Doppelbuchstabe 0

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

2. Zu Artikel 1 Nummer 12 § 8b Absatz 2 FMStFG

3. Zu Artikel 2 Nummer 2 § 4 Absatz 1 FinDAG


 
 
 


Drucksache 7/16

... In dem Beschluss wird die Bundesregierung gebeten, im Rahmen der Ratsverhandlungen, die zur Erteilung des Verhandlungsmandats an die Kommission führen sollten, auf folgende Punkte hinzuwirken, die insgesamt auf eine effektive Gewährleistung des Schutzes personenbezogener Daten durch ein völkerrechtlich verbindliches Abkommen abzielen. Dies soll insbesondere durch eine strenge Zweckbindungsklausel erfolgen, sodass übermittelte Daten nur zu Zwecken der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen verarbeitet werden dürfen. Ferner soll sichergestellt werden, dass eine Übermittlung unterbleibt, wenn das Risiko besteht, dass die Verwendung der Daten zur Verhängung der Todesstrafe führt. Schließlich soll die Nicht-Anwendbarkeit des Abkommens unter Bezugnahme auf Sicherheitsinteressen sowie die Weiterleitung übermittelter Daten an Drittstaaten ausgeschlossen werden.



Drucksache 413/16

... Ebenfalls nicht mehr erforderlich ist § 19 Absatz 2 Satz 3 BPolG, wonach die Kosten im Verwaltungsvollstreckungsverfahren beigetrieben werden können. Die Anwendbarkeit des Verwaltungs-Vollstreckungsgesetzes (VwVG) ergibt sich bereits aus § 1 Absatz 1 VwVG.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 413/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Bundesgebührengesetzes

Artikel 2
Änderung des Bundespolizeigesetzes

Artikel 3
Änderung des Verwaltungs-Vollstreckungsgesetzes

Artikel 4
Änderung der Allgemeinen Gebührenverordnung

Teil
A Allgemeine pauschale Stundensätze (Pauschalsätze der Kosten eines Standardarbeitsplatzes in der Bundesverwaltung)

Artikel 5
Änderung des Hohe-See-Zusammenarbeitsgesetzes

Artikel 6
Änderung des Zollfahndungsdienstgesetzes

Artikel 7
Inkrafttreten

2 Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gleichstellungspolitische Relevanzprüfung

V. Gesetzgebungskompetenz

VI. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VII. Gesetzes- und Verordnungsfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

5. Weitere Kosten

VIII. Befristung; Evaluation

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Artikel 7

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2


 
 
 


Drucksache 72/16

... /EG in den Anhang I zum Landverkehrsabkommen EU-Schweiz (vgl. Amtsblatt der EU aus 2002, Reihe L Nr. 114) auch auf dem Gebiet der Schweiz anwendbar. Der Anwendungsbereich dieses Gesetzes erstreckt sich bisher jedoch nicht auf Fahrer mit schweizerischer Staatsangehörigkeit sowie auf Fahrer aus einem Drittstaat, die in einem Unternehmen mit Sitz in der Schweiz angestellt sind. Eine Ahndung von Verstößen durch die vorgenannten Personengruppen nach § 9 ist nicht möglich, da auch die Bußgeldvorschriften des § 9 mangels grundsätzlicher Anwendbarkeit des Gesetzes auf die vorgenannte Personengruppe nicht zur Anwendung kommen können. Diese Lücke wird mit der Änderung geschlossen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 72/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Bürgerinnen und Bürger

E.2 Wirtschaft

E.3 Verwaltung

4 Bund:

Länder und Kommunen:

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

§ 7a
Untersagung der Tätigkeit, Widerruf der Anerkennung

§ 7b
Überwachung von Ausbildungsstätten

§ 9
Bußgeldvorschriften

§ 10
Verkündung von Rechtsverordnungen

§ 11
Übergangsvorschriften

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Problem und Ziel der Regelung

II. Lösung und Inhalt der Regelungen

III. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Alternativen

VI. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

VII. Erfüllungsaufwand

1. Bürgerinnen und Bürger:

2. Wirtschaft:

3. Verwaltung:

5 Bund:

Länder und Kommunen:

VIII. Weitere Kosten

IX. Nachhaltigkeit § 44 Absatz 2 Satz 4 GGO

X. Gleichstellungspolitische Auswirkungen

B. Besonderer Teil

Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

§ 11
:

Zu Artikel 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3376: Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Berufskraftfahrer-QualifikationsGesetzes

I. Zusammenfassung

Im Einzelnen

1. Erfüllungsaufwand


 
 
 


Drucksache 302/16

... Des Weiteren hat die Eignungsprüfung ergeben, dass mehrere Mitgliedstaaten nach dieser Richtlinie Schiffe aus Aluminium zulassen, während einige andere das nicht tun. Dies führt zu einer unausgewogenen Situation, in der das Ziel, ein gemeinsames, hohes Sicherheitsniveau für Fahrgäste im Inlandverkehr in den Mitgliedstaaten der EU zu gewährleisten, gefährdet ist. Diese Situation ergibt sich aus der unterschiedlichen Auslegung des Geltungsbereichs der Richtlinie im Zusammenhang mit der Bestimmung des Begriffs "gleichwertiger Werkstoff" und der Anwendbarkeit der entsprechenden Brandschutznormen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 302/16




Begründung

1. Kontext des Vorschlags

1.1 Gründe und Ziele des Vorschlags

1.2 Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

1.3 Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

2.1 Rechtsgrundlage

2.2 Subsidiarität

2.3 Verhältnismäßigkeit

2.4 Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

3.1 Ex-post-Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften

3.2 Konsultation der Interessenträger

3.3 Einholung und Nutzung von Expertenwissen

3.4 Folgenabschätzung

3.5 Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung

3.6 Grundrechte

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

5.1 Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten

5.2 Erläuternde Dokumente

5.3 Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags

Begriffsbestimmungen und Geltungsbereich

Fahrgastschiffsklassen und Anwendung

5 Sicherheitsanforderungen

Zusätzliche Sicherheitsanforderungen, gleichwertiger Ersatz, Befreiungen und Schutzmaßnahmen

Ausschuss und Änderungsverfahren

5 Zeugnisse

Internationale Dimension

5 Bewertungsbestimmungen

Artikel 1
Änderung der Richtlinie 2009/45/EG

Artikel 3
Geltungsbereich

Artikel 10a
Ausübung der Befugnisübertragung

Artikel 14
Regeln des SOLAS-Übereinkommens von 1974

Artikel 16a
Bewertung

Artikel 2
Umsetzung

Artikel 3
Inkrafttreten

Artikel 4
Adressaten


 
 
 


Drucksache 769/16

... Artikel 143g enthält eine Übergangsregelung, mit der die Anwendbarkeit von Artikel 107 in der bisher geltenden Fassung für die Steuerertragsverteilung, den Länderfinanzausgleich und die Bundesergänzungszuweisungen bis zum 31. Dezember 2019 sichergestellt wird.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 769/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

1. Teil A des Beschlusses vom 14. Oktober 2016

2. Teil B des Beschlusses vom 14. Oktober 2016

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Grundgesetzes

Artikel 104c

Artikel 143e

Artikel 143f

Artikel 143g

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

1. Teil A des Beschlusses vom 14. Oktober 2016 Neuregelung des bundesstaatlichen Finanzausgleichs

Finanzhilfen Seehäfen/ Gemeindeverkehrsfinanzierung

4 Sanierungshilfen

Stärkung des Stabilitätsrates

2. Teil B des Beschlusses vom 14. Oktober 2016 Digitalisierung

Infrastrukturgesellschaft Verkehr

Bessere Förderung von Investitionen

Kontrollrechte bei Mitfinanzierung von Länderaufgaben

4 Steuerverwaltung

Geltungsdauer/ Übergangsregelung

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Gleichstellungspolitische Gesetzesfolgenabschätzung

VIII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Unterziffer aa

Zu Unterziffer bb

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Artikel 143e

Zu Artikel 143f

Zu Artikel 143g

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 274/16 (Beschluss)

... Doppelungen und Wiederholungen sollten aus Gründen der Rechtsklarheit und für die praktische Anwendbarkeit der Verordnung vermieden werden. So sind beispielsweise die sich aus § 22 Absatz 6 Nummer 1 ergebenden Anforderungen bereits wortgleich in der Allgemeinen Bundesbergverordnung (Anhang 3 Nummer 4.5 Satz 1) enthalten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 274/16 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 13 OffshoreBergV

2. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 1 OffshoreBergV

3. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 2 Satz 3, 4 - neu - OffshoreBergV

4. Zu Artikel 1 § 40 Absatz 2 Satz 2 OffshoreBergV

5. Zu Artikel 1 § 69 Absatz 2 Nummer 2 OffshoreBergV

6. Zu Artikel 1 § 71 Absatz 2 Nummer 10 OffshoreBergV

7. Zu Artikel 1 § 72 Satz 3 - neu - OffshoreBergV

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e


 
 
 


Drucksache 27/16 (Beschluss)

... ) soll die Anwendbarkeit des deutschen Strafrechts auf entsprechende Auslandstaten ausgeweitet und eine strafrechtliche Verfolgung ermöglicht werden. In den §§ 86 und 86a

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 27/16 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

F. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Anlage
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches - Strafbarkeit des Verbreitens und Verwendens von Propagandamitteln und Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen bei Handlungen im Ausland

Artikel 1
Änderung des Strafgesetzbuches

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu den Nummer n

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 235/16

... in der Entwurfsfassung (StGB-E)) Manipulationsabsprachen bei Wettbewerben erfasst, auf die eine Sportwette gesetzt werden soll, gilt der Straftatbestand der Manipulation von berufssportlichen Wettbewerben (§ 265d StGB-E) für Manipulationsabsprachen bei hochklassigen Wettbewerben mit berufssportlichem Charakter. Darüber hinaus sieht der Gesetzentwurf für beide Straftatbestände die Einführung von Regelbeispielen für besonders schwere Fälle (§ 265e StGB-E) und die Anwendbarkeit des erweiterten Verfalls (§ 73d

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 235/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Strafgesetzbuches

§ 265c
Sportwettbetrug

§ 265d
Manipulation von berufssportlichen Wettbewerben

§ 265e
Besonders schwere Fälle des Sportwettbetrugs und der Manipulation von berufssportlichen Wettbewerben

§ 265f
Erweiterter Verfall

Artikel 2
Änderung der Strafprozessordnung

Artikel 3
Einschränkung eines Grundrechts

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

a Bürgerinnen und Bürger

b Wirtschaft

c Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu § 265c

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu § 265d

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu § 265e

Zu § 265f

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3470: Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches - Strafbarkeit von Sportwettbetrug und der Manipulation von berufssportlichen Wettbewerben

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

4 II.1

4 II.2

4 II.3

Anlage 2
Stellungnahme der Bundesregierung zu der Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates zum Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches - Strafbarkeit von Sportwettbetrug und der Manipulation von berufssportlichen Wettbewerben (NKR-Nr. 3470)


 
 
 


Drucksache 408/16

... (RStruktFG) und im Gesetz über das Kreditwesen (KWG) vorgenommen. Diese betreffen u.a. die Übernahme der Aufsicht über die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder VBL durch die BaFin, die Anwendbarkeit der Bundeshaushaltsordnung auf Abwicklungsanstalten nach § 8a

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 408/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Finanzmarktstabilisierungsfondsgesetzes

Artikel 2
Änderung des Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetzes

§ 16k
Aufgabenbereich Abwicklung

§ 18a
Teilintegration der Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung; Rechtsnachfolge; Verordnungsermächtigung

Artikel 3
Änderung des Sanierungs- und Abwicklungsgesetzes

§ 79
Unterstützende Maßnahmen.

§ 137a
Bekanntgabe von Allgemeinverfügungen

§ 160
Informationsaustausch mit Behörden und Ministerien anderer Mitgliedstaaten.

§ 174
Vorübergehendes Tätigkeitsverbot; Bekanntmachung von Maßnahmen.

Artikel 4
Änderung des Restrukturierungsfondsgesetzes

§ 14
Informations- und Verschwiegenheitspflichten

Artikel 5
Änderung des Kreditwesengesetzes

Artikel 6
Änderung des Finanzstabilitätsgesetzes

Artikel 7
Änderung der Finanzmarktstabilisierungsfonds-Verordnung

Artikel 8
Änderung der Verordnung über die Satzung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

§ 1a
Geschäftsbereich Abwicklung

Artikel 9
Änderung der Restrukturierungsfonds-Verordnung

Artikel 10
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

4.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

4.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

4.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Buchstabe g

Zu Buchstabe h

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 11

Zu Buchstabe n

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe n

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu Nummer 25

Zu Nummer 26

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe f

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Doppelbuchstabe n

Zu Doppelbuchstabe n

Zu Doppelbuchstabe ee

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3723: Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung der Aufgaben der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

Inhalt des Regelungsvorhabens

4 Erfüllungsaufwand

Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger und die Wirtschaft

Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

Weitere Kosten


 
 
 


Drucksache 806/1/16

... nicht unmittelbar anwendbar. Konsequenzen hätte diese Auslegung insbesondere für die Annahme nachträglicher kumulierender Vorhaben sowie für die Anwendbarkeit von Bestandsschutzregelungen. Leitargument dieser Auffassung ist dabei, dass in § 35 Absatz 1 Nummer 4 BauGB Ausführungen zu kumulierenden Vorhaben gemacht werden, anstatt nur auf die entsprechenden Regelungen des UVPG zu verweisen. Auftrieb dürfte diese Auffassung erhalten, wenn sich die Kriterien für die Annahme kumulierender Vorhaben im UVPG ändern sollten, wie es im aktuellen Referentenentwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Rechts der

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 806/1/16




1. Zu Artikel 1 Nummer 2

2. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 4 Absatz 2 Satz 2a - neu - BauGB

3. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 4a Absatz 4 Satz 1 BauGB , Nummer 8 § 6a Absatz 2 BauGB und Nummer 11 § 10a Absatz 2 BauGB

4. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 4a Absatz 4 Satz 1 BauGB

5. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 4a Absatz 4 Satz 1 BauGB

6. Zu Artikel 1 Nummer 9 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb - neu - § 9 Absatz 1 Nummer 24 BauGB

7. Zu Artikel 1 Nummer 9 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb - neu - § 9 Absatz 1 Nummer 24 BauGB

8. Zu Artikel 1 passive Schallschutzmaßnahmen gegen Gewerbelärm

9. Zu Artikel 1 Nummer 14 § 13b BauGB *

10. Hilfsempfehlung zu Ziffer 9

Zu Artikel 1 Nummer 14

11. Zu Artikel 1 Nummer 15 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 22 Absatz 1 Satz 2 BauGB

12. Zu Artikel 1 Nummer 15 § 22 BauGB

13. Zu Artikel 1 Nummer 15a - neu - § 29a - neu - BauGB

§ 29a
Zulässigkeit von störfallrelevanten Vorhaben

14. Zu Artikel 1 Nummer 17 § 35 Absatz 1 Nummer 4 BauGB

15. Zu Artikel 1 Nummer 17 § 35 Absatz 4 Satz 2 - neu - und Absatz 6 Satz 4 Nummer 3 BauGB

16. Zu Artikel 1 Nummer 17a - neu - § 172 Absatz 4 Satz 3 Nummer 6, Satz 4 und Satz 5 BauGB

17. Hilfsempfehlung zu Ziffer 16

Zu Artikel 1 Nummer 17a

18. Zu Artikel 1 Nummer 17a* - neu - § 173 Absatz 3 Satz 3 - neu - BauGB

19. Zu Artikel 1 Nummer 18 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 213 Absatz 1 Nummer 4 BauGB

20. Zu Artikel 1 Nummer 18 Buchstabe b § 213 Absatz 2 BauGB

21. Zu Artikel 1 Nummer 20 § 245c Absatz 3 BauGB

22. Zu Artikel 2 Nummer 3 § 6a Absatz 1 Satz 3 - neu -, Satz 4 - neu - BauNVO

23. Zu Artikel 2 Nummer 3 § 6a Absatz 1 Satz 3* - neu - BauNVO

24. Zu Artikel 2 Nummer 3 § 6a Absatz 4 Nummer 1 BauNVO

25. Zu Artikel 2 Nummer 5 § 17 Absatz 1 Satz 2 - neu - und Satz 3 - neu - BauNVO


 
 
 


Drucksache 407/1/16

... Auf diese Weise wird zudem sichergestellt, dass zum Zeitpunkt der Anwendbarkeit des Gesetzes zumindest ein geeignetes Sicherungsverfahren am Markt erhältlich ist. Ein solches Verfahren ist nämlich bereits seit vier Jahren in Hamburg (Taxenprojekt) und anderen Ländern erfolgreich im Einsatz. Es ist ein vollständig spezifiziertes, fertig entwickeltes, dokumentiertes und erprobtes Verfahren, für das konkrete technische Implementierungen vorliegen. Es kann wirtschaftsfreundlich preiswert ohne Patente und Lizenzkosten unverzüglich von jedem Kassenhersteller genutzt werden.

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Drucksache 407/1/16




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zum Gesetzentwurf allgemein

3. Zu Artikel 1 Nummer 1, Nummer 3 und Nummer 5 §§ 146a, 146a1, 146a2 und 146a3 AO Artikel 2 § 30 EG AO

§ 146a
Ordnungsvorschrift für die Buchführung und für Aufzeichnungen mittels elektronischer Aufzeichnungssysteme

§ 146a1
Schutz durch zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung

§ 146a2
Schutz durch standardisierte Signaturerstellungseinheit als Sicherheitseinrichtung

§ 146a3
Verordnungsermächtigung

§ 146b
Kassen-Nachschau

§ 30
Ordnungsvorschrift für die Buchführung und für Aufzeichnungen mittels elektronischer Aufzeichnungssysteme

1. Zielsetzung und Notwendigkeit des Änderungsvorschlags

2. Wesentlicher Inhalt des Änderungsvorschlags

Zu a Struktur des Gesetzentwurfs

Zu bb

Zu cc

Zu b

4. Zu Artikel 2 § 30 EG AO

5. Zu Artikel 2 § 30 EG AO


 
 
 


Drucksache 222/16 (Beschluss)

... Die vorliegende Verordnung soll zum einen die erforderlichen Verfahrensvorschriften für die Anordnung der Allgemeinverbindlichkeit schaffen sowie deren Anwendbarkeit auf den Sektor Milch und Milcherzeugnisse eröffnen. Zum anderen soll sie das Verfahren zur Umsetzung der beiden Kommissionsverordnungen, insbesondere die Zuständigkeit der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (Bundesanstalt) sowie das Verfahren in Bezug auf die Mitteilungspflichten der Organisationen, regeln.

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Drucksache 222/16 (Beschluss)




Anlage

Zur Verordnung insgesamt

Artikel 1
Änderung der Agrarmarktstrukturverordnung

Abschnitt 3a
Allgemeinverbindlichkeit

Abschnitt 3a
Allgemeinverbindlichkeit

§ 13a
Antragsberechtigung

§ 13b
Antragsverfahren und Anhörung

§ 13c
Vorzeitige Aufhebung

§ 15a
Vereinbarungen und Beschlüsse über die Planung der Erzeugung

§ 15b
Allgemeinverbindlichkeit

§ 21a
Nicht anerkannte Erzeugerorganisationen

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt der Verordnung

III. Alternativen

IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

V. Verordnungsfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

Erfüllungsaufwand für die Bürgerinnen und Bürger

Erfüllungsaufwand für die Verwaltung Bund

Länder und Kommunen

Weitere Kosten

5. Weitere Gesetzesfolgen

VI. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Einfügung des § 13a:

Einfügung des § 13b:

Einfügung des § 13c:

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Einfügung des § 15b:

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9


 
 
 


Drucksache 280/16

... Einige dieser Vorschriften werden zur Anwendung gebracht, um klarzustellen, dass der spätere Eintritt der einheitlichen Wirkung eines europäischen Patents auf die Anwendbarkeit der entsprechenden Vorschriften keinen Einfluss hat (Artikel II §§ 1 bis 5, 10 und 14 IntPatÜbkG). Da das Übereinkommen ergänzende Schutzzertifikate für europäische Patente mit einheitlicher Wirkung vorsieht, das neue europäische Patentsystem aber keine gesonderten Regelungen zur Erteilung oder zum Widerruf enthält, wird das bestehende Erteilungs- und Widerrufsverfahren durch das DPMA auf europäische Patente mit einheitlicher Wirkung zur Anwendung gebracht. Außerdem sollen deutsche Gerichte nach Eintragung der einheitlichen Wirkung weiterhin im Rahmen ihrer Zuständigkeit Ersuchen um Erstattung technischer Gutachten beim EPA stellen können (Artikel II § 13 IntPatÜbkG). Umgekehrt soll auch das EPA trotz Eintritts der einheitlichen Wirkung weiterhin Rechtshilfeersuchen nach Maßgabe des Artikels II § 11 IntPatÜbkG stellen können.

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Drucksache 280/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Gesetzes über internationale Patentübereinkommen

§ 15
Europäisches Patent mit einheitlicher Wirkung

§ 16
Zwangslizenz an einem europäischen Patent mit einheitlicher Wirkung

§ 17
Verzicht auf das europäische Patent mit einheitlicher Wirkung

§ 18
Doppelschutz und Einrer doppelten Inanspruchnahme

§ 19
Anwendung der Zivilprozessordnung für die Zwangsvollstreckung aus Entscheidungen und Anordnungen des Einheitlichen Patentgerichts

§ 20
Anwendung der Justizbeitreibungsordnung für die Beitreibung von Ansprüchen des Einheitlichen Patentgerichts

§ 5

Artikel 2
Änderung des Patentgesetzes

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

1. Gesetz über internationale Patentübereinkommen

2. Patentgesetz

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Dreifachbuchstabe aaa

Zu Dreifachbuchstabe bbb

Zu Dreifachbuchstabe ccc

Zu Dreifachbuchstabe ddd

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe d

Zu § 1

Zu § 3

Zu § 5

Zu § 6a

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3623: Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung patentrechtlicher Vorschriften auf Grund der europäischen Patentreform

I Zusammenfassung

II Im Einzelnen


 
 
 


Drucksache 88/1/16

... "In Abhängigkeit von der technischen Ausgestaltung des Messengerdienstes ist die Anwendbarkeit des TKG umstritten. Die Datenschutzregeln des TMG und des TKG unterscheiden sich etwa bezüglich der Verkehrsdaten und der Inhalte der Kommunikation. Für Nutzer ist oft nicht unterscheidbar, welche technische Lösung bei welchem Messengerdienst greift."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 88/1/16




Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c


 
 
 


Drucksache 492/1/16

... nicht erforderlich (vgl. Harks in Roos/Wahrendorf, SGG, 2014, § 132 Rn. 16; Hauck in Hennig, SGG, § 132 Rn. 52, Stand Oktober 2015; Humpert in Jansen, SGG, 4. Aufl. 2012, § 132 Rn. 7; Keller in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 11. Aufl. 2014, § 132 Rn. 4a; Peters/ Sautter/Wolff, SGG, § 132 Rn. 47, Stand 4/2003; Rohwer-Kahlmann, SGG, § 132 Rn. 9, Stand VIII/2007; Wolff-Dellen in Breitkreuz/Fichte, SGG, 2. Aufl. 2014, § 132 Rn. 6; Zeihe, SGG, § 132 Rn. 7, Stand 9/93). Mangels einer Regelung zur Besetzung des Gerichts im SGG, gelte § 202 Satz 1 SGG. Dieser regelt eine generelle Anwendbarkeit der Vorschriften von

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 492/1/16




1. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe a § 169 Absatz 1 Satz 3 GVG

2. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe a § 169 Absatz 1 Satz 4 GVG , Buchstabe b § 169 Absatz 2 Satz 2, Absatz 3 Satz 2 GVG , Artikel 2 § 17a Absatz 3 Satz 2 BVerfGG

3. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe b § 169 Absatz 2 Satz 4 und 5 GVG

4. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe b § 169 Absatz 3 GVG

5. Zu Artikel 1 Nummer 4 - neu - § 191a Absatz 1 Satz 5 GVG ,

'Artikel 4a Änderung des Gerichtskostengesetzes

Artikel 4b
Änderung des Gesetzes über Gerichtkosten in Familiensachen

Artikel 4c
Änderung des Gerichts- und Notarkostengesetzes


 
 
 


Drucksache 541/16 (Beschluss)

... Das als Leistung des Bildungs- und Teilhabepakets eingeführte sogenannte "Schulbedarfspaket" trat an die Stelle der zum 1. Januar 2009 eingeführten "Zusätzlichen Leistung für die Schule". Bereits diese belief sich auf einen Betrag von 100 Euro jährlich. Es ist anhand des Gesetzentwurfes nicht erkennbar, dass der Gesetzgeber sich mit der Frage auseinandergesetzt hat, inwieweit der Betrag von 100 Euro noch bedarfsdeckend ist. Dasselbe gilt für die Höhe der Teilhabeleistung, die seit Einführung des Bildungs- und Teilhabepakets unverändert 10 Euro im Monat beträgt. Das BVerfG hat bereits in seinem Beschluss vom 23. Juli 2014 festgestellt, dass dieser Betrag knapp bemessen sei. Insbesondere aufgrund der Ausweitung der Anwendbarkeit der Vorschrift auf Fahrtkosten durch den Beschluss des BVerfG vom 23. Juli 2014 bestehen erhebliche Zweifel an der Auskömmlichkeit der Leistung.

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Drucksache 541/16 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 §§ 5 und 6 RBEG

2. Zu Artikel 1 § 9 Absatz 1 RBEG Artikel 3 Nummer 5 Buchstabe § 6b Absatz 2 Satz 5 BKGG

Artikel 6a
Änderung weiterer Gesetze und Rechtsverordnungen

3. Zu Artikel 2 Nummer 1 § 8 Absatz 1 Satz 2 RBEG Artikel 2 Nummer 1 ist zu streichen.

4. Zu Artikel 3 Nummer 3a - neu - § 31 Absatz 1 Nummer 3 SGB XII Artikel 6 Nummer 2a - neu - § 24 Absatz 3 Satz 1 Nummer 3 SGB II

5. Zu Artikel 3 Nummer 4 § 33 Absatz 1 Satz 1 SGB XII

6. Zu Artikel 3 Nummer 5 Buchstabe a1- neu - § 34 Absatz 3 SGB XII Artikel 6 Nummer 3 Buchstabe a - neu - § 28 Absatz 3 Satz 1, 2 SGB II

7. Zu Artikel 3 Nummer 6 § 35 Absatz 6 - neu - SGB XII

8. Zu Artikel 3 Nummer 6a - neu - § 38 Absatz 1, Absatz 2 - neu - SGB XII Nummer 9 § 42 Nummer 4, 5 und 6 - neu - SGB XII Nummer 17a - neu - § 82 Absatz 4 SGB XII

9. Zu Artikel 3 Nummer 6a - neu - bis 6c - neu - Überschrift Sechster Abschnitt des Dritten Kapitels, § 39b - neu - und § 39c - neu -SGB XII Nummer 13 § 44 Absatz 3 Satz 1, Absatz 5 - neu - SGB XII Nummer 14, 15 und 16 § 44a, 44b, 44c SGB XII

§ 39b
Vorläufige Entscheidung

§ 39c
Aufrechnung, Verrechnung

10. Zu Artikel 3 Nummer 10 § 42a Absatz 3 Satz 1 und 2 SGB XII

11. Zu Artikel 3 Nummer 17a - neu - § 48 Satz 2 SGB XII

12. Zu Artikel 4 § 32 Absatz 1 SGB XII

13. Zu Artikel 6 Nummer 01 - neu - § 7 Absatz 4b - neu - SGB II

14. Zu Artikel 6 Nummer 4 § 65 Absatz 1 Satz 1 SGB II

15. Zur Anrechnung betrieblicher und privater Vorsorge

16. Zu den Regelbedarfen für Kinder und Jugendliche

17. Zum Barbetrag für Bezieherinnen und Bezieher von Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, die in stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe wohnen

18. Zum Gesetzentwurf insgesamt

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Buchstabe g

Zu Buchstabe h

Zu Buchstabe i


 
 
 


Drucksache 27/16

... ) soll die Anwendbarkeit des deutschen Strafrechts auf entsprechende Auslandstaten ausgeweitet und eine strafrechtliche Verfolgung ermöglicht werden. In den §§ 86 und 86a

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 27/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Erfüllungskosten

F. Sonstige Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Strafgesetzbuches

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer n

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 618/16

... (17) Damit die gewonnenen Erfahrungen berücksichtigt werden und eine Weiterentwicklung des EFSD ermöglicht wird, sollten das Funktionieren des EFSD und die Verwendung des EFSD-Garantiefonds von der Kommission bewertet werden. Die Anwendung dieser Verordnung sollte von unabhängigen Dritten bewertet werden, um zu beurteilen, inwieweit die Durchführung der Rechtsgrundlage entspricht, jedoch auch, um die Anwendbarkeit der Verordnung in der Praxis mit Blick auf die Erreichung ihrer Ziele zu prüfen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 618/16




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags

- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit und Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

3. Konsultation der Interessenträger und Einholung von FACHWISSEN

- Konsultation der Interessenträger

- Einholung und Nutzung von Fachwissen

- Grundrechte

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

- Durchführungspläne sowie Überwachungs-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten

- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags

Vorschlag

Kapitel I
EINLEITENDE Bestimmungen

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Kapitel II
Europäischer FONDS für Nachhaltige Entwicklung

Artikel 3
Zweck

Artikel 4
Struktur des EFSD

Artikel 5
Strategieausschuss des EFSD

Kapitel III
EFSD-GARANTIE und EFSD-GARANTIEFONDS

Artikel 6
EFSD-Garantie

Artikel 7
Voraussetzungen für den Einsatz der EFSD-Garantie

Artikel 8
Förderkriterien für den Einsatz der EFSD-Garantie

Artikel 9
Förderfähige Instrumente im Rahmen der EFSD-Garantie

Artikel 10
Förderfähigkeit und Auswahl der Partnereinrichtungen

Artikel 11
Deckung und Bedingungen der EFSD-Garantievereinbarungen

Artikel 12
Umsetzung der EFSD-Garantievereinbarungen

Artikel 13
EFSD-Garantiefonds

Artikel 14
Finanzierung des EFSD-Garantiefonds aus dem Gesamthaushalt der Union

Kapitel IV
Berichterstattung, Rechenschaftspflicht und Evaluierung

Artikel 15
Berichterstattung und Rechnungslegung

Artikel 16
Bewertung und Überprüfung

Kapitel V
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 17
Transparenz und Offenlegung von Informationen

Artikel 18
Prüfung durch den Rechnungshof

Artikel 19
Betrugsbekämpfungsmaßnahmen

Artikel 20
Ausgeschlossene Tätigkeiten und kooperationsunwillige Staaten

Kapitel VI
Schlussbestimmungen

Artikel 21
Inkrafttreten

Finanzbogen


 
 
 


Drucksache 493/1/16

... Im Sinne der Klarheit der Regelung sollte die Anwendbarkeit der Neuregelung des Scheinvaterregresses auf andere übergegangene Unterhaltsansprüche geprüft werden und im Bedarfsfall eine Klarstellung im Gesetz erfolgen. Dabei müsste sowohl die Rückabwicklung des staatlichen Rückgriffs beim Scheinvater als auch der künftige Rückgriff beim tatsächlichen Vater bedacht werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 493/1/16




1. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 1584 Satz 3 BGB , Nummer 2 § 1607 Überschrift und Absatz 4 BGB und Nummer 3 Buchstabe b § 1608 Satz 3 BGB

2. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe a § 1613 Absatz 3 BGB

3. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe a § 1613 Absatz 3 BGB

4. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe a § 1613 Absatz 3 Satz 1 BGB

5. Zu Artikel 4 § 45 Absatz 1 Satz 1 Nummer 8 PStG


 
 
 


Drucksache 408/1/16

... Eine darüber hinausgehende Geltung des Haushaltsrechts wäre weder geboten noch angemessen. Denn die Kernaufgabe der Abwicklungsanstalten besteht darin, Portfolioverwaltungsentscheidungen zu treffen. Es handelt sich dabei um unternehmerische Entscheidungen, die zahlreichen Vorgaben des Haushaltsrechts nicht zugänglich sind. Insbesondere würde eine Anwendbarkeit der §§ 6 und 7 BHO auf die Portfolioverwaltungstätigkeit der Abwicklungsanstalten einen unklaren Pflichtenmaßstab schaffen und somit eine erhebliche Rechtsunsicherheit für die jeweils zur Entscheidung berufenen Gremien verursachen. Dies gilt umso mehr, als die Statute der Abwicklungsanstalten in jahrelanger Praxis vorsehen, dass für Entscheidungen der Organe der Abwicklungsanstalten die aktienrechtlichen Maßstäbe aus § 93

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 408/1/16




1. Zu Artikel 1 Nummer 11 Buchstabe a Doppelbuchstabe 0

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

2. Zu Artikel 1 Nummer 12 § 8b Absatz 2 FMStFG

3. Zu Artikel 2 Nummer 2 § 4 Absatz 1 FinDAG


 
 
 


Drucksache 126/16

... Die Vorschriften über inländische Fahrerlaubnisse sind auf ausländische Fahrerlaubnisse nicht direkt anwendbar, da ausländische Fahrerlaubnisse nicht originär erteilt oder entzogen werden können. Es besteht lediglich die Befugnis, das Recht, von solchen Fahrerlaubnissen im Inland Gebrauch zu machen, zu regeln. Vor diesem Hintergrund ist eine generelle Klarstellung für die Entziehung der Fahrerlaubnis bereits in § 3 Abs. 1 erfolgt, damit nicht in jeder einzelnen Vorschrift über die Entziehung deren Anwendbarkeit für ausländische Fahrerlaubnisse erneut geregelt werden muss. Dies dient der Stringenz und Lesbarkeit des Gesetzes. Eine solche entsprechende Anwendbarkeit soll in § 3 Abs. 6 nun auch für die Erteilung des Rechts, von einer ausländischen Fahrerlaubnis nach Entziehung oder Verzicht wieder Gebrauch machen zu dürfen, geregelt werden. Dies ist lediglich eine rechtstechnische Klarstellung und enthält keine materielle Änderung.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 126/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für die Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Straßenverkehrsgesetzes

Artikel 2
Änderung des Gesetzes über die Errichtung eines Kraftfahrt-Bundesamtes

Artikel 3
Änderung des Fahrlehrergesetzes

Artikel 4
Änderung des Kraftfahrsachverständigengesetzes

Artikel 5
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

B. Kosten/Einnahmen

1. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

2. Erfüllungsaufwand

a Bürgerinnen und Bürger

b Wirtschaft

c Verwaltung

aa KBA

bb Überwachungsinstitutionen

cc Anerkannte Kraftfahrzeugwerkstätten

3. Weitere Kosten

4. Evaluierung

C. Sonstige Auswirkungen

D. Nachhaltigkeit

E. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1 Nummer 1

Zu Artikel 1 Nummer 2

Zu Artikel 1 Nummer 3

Zu Artikel 1 Nummer 4

Zu Artikel 1 Nummer 5

Zu Artikel 1 Nummer 6

Zu Artikel 1 Nummer 6

Zu Artikel 1 Nummer 7

Zu Artikel 1 Nummer 8

Im Einzelnen

Zu Artikel 1 Nummer 8

Zu Artikel 1 Nummer 8

Zu Artikel 1 Nummer 9

Zu Artikel 1 Nummer 10

Zu Artikel 1 Nummer 14

Zu Artikel 1 Nummer 17

Zu Artikel 1 Nummer 18

Zu Artikel 1 Nummer 19

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 5

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3486: Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und anderer Gesetze

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen


 
 
 


Drucksache 123/16 (Beschluss)

... § 439 Absatz 3 BGB-E erfasst die Fälle, in denen ein Einbau oder Ausbau einer Sache vorgenommen wird und nimmt dabei ersichtlich körperliche Gegenstände in den Blick, wie sie üblicherweise im Rahmen von Werkleistungen verbaut werden. Sachgerecht erscheint eine Anwendung allerdings auf alle Kaufsachen, die der Käufer in irgendeiner Form mit anderen Sachen verbindet oder installiert. Begrifflich sollte daher darauf geachtet werden, dass von den Pflichten des § 439 Absatz 3 BGB-E - entsprechend der gesetzessystematischen Position der Vorschrift in den allgemeinen Vorschriften über den Kauf - sämtliche Sachen im kaufrechtlichen Sinn erfasst werden, auf die der Käufer Verwendungen macht, welche im Falle einer Nachbesserung oder Nachlieferung erneut vorgenommen werden müssten. Der Begriff des Ein- und Ausbaus könnte für Kaufsachen zu eng gefasst sein, die nicht dem Wortsinn gemäß aus- und eingebaut werden. Mangelbehaftete Flüssigkeiten (etwa Brennstoffe wie Öl) müssten z.B. abgepumpt und neu eingefüllt, schadhafte Lacke müssten abgeschliffen und erneut aufgetragen werden. Auch die Anwendbarkeit auf immaterielle Güter wie Software über § 453 BGB sollte erfasst werden. So kann etwa im Fall schadhafter Softwarelösungen eine aufwändige De- oder Reinstallation oder eine Neukonfiguration des Systems erforderlich werden, was den Begriff des Ein- und Ausbauens auch in entsprechender Anwendung überspannen dürfte.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 123/16 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a § 309 Nummer 8 Buchstabe b Doppelbuchstabe cc BGB

2. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a § 309 Nummer 8 Buchstabe b Doppelbuchstabe cc BGB

3. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe c § 309 Nummer 15 Buchstabe a BGB

4. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe a § 439 Absatz 3 Satz 1 BGB

5. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe a § 439 Absatz 3 BGB

6. Zu Artikel 1 Nummer 9 § 445a BGB , Nummer 10 § 475 Absatz 4 BGB

7. Zu Artikel 1 Nummer 17 Buchstabe a § 632a Absatz 1 BGB

8. Zu Artikel 1 Nummer 22 § 648a Absatz 5 Satz 2 - neu - BGB

9. Zu Artikel 1 Nummer 22 § 648a Absatz 5 BGB

10. Zu Artikel 1 Nummer 25 § 650a Absatz 2 BGB

11. Zu Artikel 1 Nummer 25 § 650b Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 BGB

12. Zu Artikel 1 Nummer 25 § 650b Absatz 1 Satz 5 - neu - BGB

13. Zu Artikel 1 Nummer 25 § 650b Absatz 2 Satz 1

14. Zu Artikel 1 Nummer 25 § 650b Absatz 2 Satz 4 -neu BGB

15. Zu Artikel 1 Nummer 25 § 650b Absatz 2a - neu - BGB

16. Zu Artikel 1 Nummer 25 § 650b Absatz 3 Satz 1a -neu-, § 650c Absatz 5 Satz 1a - neu - BGB

17. Zu Artikel 1 Nummer 25 § 650b Absatz 3 Satz 2, 3 - neu - und 4 -neu-, § 650c Absatz 5 Satz 2, 3 - neu - und 4 - neu - BGB

18. Zu Artikel 1 Nummer 25 § 650b Absatz 3 Satz 3 -neuBGB

19. Zu Artikel 1 Nummer 25 § 650c Absatz 1 Satz 2 -neuBGB

20. Zu Artikel 1 Nummer 25 § 650c Absatz 3 Satz 1 BGB

21. Zu Artikel 1 Nummer 25 § 650c Absatz 4 Satz 1 und 2 BGB

22. Zu Artikel 1 Nummer 25 §§ 650b, 650c BGB

23. Zu Artikel 1 Nummer 25 § 650h BGB

24. Zu Artikel 1 Nummer 25 § 650h Absatz 1 BGB , Artikel 2 Nummer 3 Artikel 249 § 2 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 EGBGB

25. Zu Artikel 1 Nummer 25 § 650i BGB , Artikel 2 Nummer 3 Artikel 249 § 1, § 2a - neu - EGBGB

§ 650i
Baubeschreibung und Vergütungsgrundlagen

§ 2a
Darstellung der Vergütungsgrundlagen

26. Zu Artikel 1 Nummer 25 § 650m1-neu- BGB

§ 650m1
Schlussrechnung

27. Zu Artikel 1 Nummer 25 § 650n BGB

28. Zu Artikel 1 Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs

29. Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 274/1/16

... Doppelungen und Wiederholungen sollten aus Gründen der Rechtsklarheit und für die praktische Anwendbarkeit der Verordnung vermieden werden. So sind beispielsweise die sich aus § 22 Absatz 6 Nummer 1 ergebenden Anforderungen bereits wortgleich in der Allgemeinen Bundesbergverordnung (Anhang 3 Nummer 4.5 Satz 1) enthalten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 274/1/16




1. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 13 OffshoreBergV

Zu Artikel 1

4. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 2 Satz 3, 4 - neu - OffshoreBergV

5. Zu Artikel 1 § 40 Absatz 2 Satz 2 OffshoreBergV

6. Zu Artikel 1 § 67 Absatz 5 Satz 3 - neu - OffshoreBergV

7. Zu Artikel 1 § 69 Absatz 2 Nummer 2 OffshoreBergV

8. Zu Artikel 1 § 71 Absatz 2 Nummer 10 OffshoreBergV

9. Zu Artikel 1 § 72 Satz 3 - neu - OffshoreBergV

10. Zu Artikel 1 § 73 - neu - OffshoreBergV Dem Artikel 1 ist folgender § 73 anzufügen:

§ 73
Gegenstandslose landesrechtliche Vorschriften

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e


 
 
 


Drucksache 570/16

... 2) Diese Vereinbarung tritt an die Stelle der Vereinbarung zwischen dem Europäischen Parlament und der Europäischen Kommission vom 16. April 2014, die mit dem Zeitpunkt der Anwendbarkeit dieser Vereinbarung ihre Gültigkeit verliert.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 570/16




Vorschlag

Artikel 1
Zweck und Geltungsbereich der interinstitutionellen Vereinbarung

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Von der interinstitutionellen Vereinbarung erfasste und nicht erfasste Tätigkeiten

Artikel 4
Von der interinstitutionellen Vereinbarung nicht erfasste Einrichtungen

Artikel 5
An die vorherige Registrierung geknüpfte Formen der Zusammenarbeit

Beim Europäischen Parlament

Beim Rat der Europäischen Union

Artikel 6
Registrierungsvoraussetzungen und Registrierung von Antragstellern

Artikel 7
Verbänden, NRO, Gewerkschaften, Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Anwaltskanzleien und Beratungsunternehmen (Mitglieder des Typs C) im Sinne des Kommissionsbeschlusses C(2016) 3301 vom 30.5.2016.

Verhaltenskodex für registrierte Interessenvertreter und Sanktionen

Artikel 8
Verwaltungsrat des Registers

Artikel 9
Das Sekretariat des Registers

Artikel 10
Gründungsrechtsakt

Artikel 11
Ressourcen

Artikel 12
Freiwillige Beteiligung anderer Organe, Einrichtungen, Ämter und Agenturen der EU

Artikel 13
Freiwillige Beteiligung der Ständigen Vertretungen von Mitgliedstaaten der EU

Artikel 14
Schluss- und Übergangsbestimmungen

ANHÄNGE zum Vorschlag für eine Interinstitutionelle Vereinbarung über ein verbindliches Transparenzregister

Anhang I
Klassifizierung der REGISTRIERTEN INTERESSENVERTRETER

Kategorien REGISTRIERTER INTERESSENVERTRETER

Anhang II
von den SICH REGISTRIERENDEN Organisationen und EINZELPERSONEN BEREITZUSTELLENDE Informationen

I. Allgemeine Angaben

II. spezifische Angaben

A. Vom Register erfasste Tätigkeiten

B. Verbindungen zu EU-Organen

C. Finanzielle Auskünfte in Bezug auf die vom Register erfassten Tätigkeiten

3 Kosten

3 Einnahmen

Spezifische Informationspflichten

3 Durchführung

Anhang III
VERHALTENSKODEX

Anhang IV
UNTERSUCHUNGEN und Massnahmen

1. Allgemeines

2. Beschwerden und die Einleitung von Untersuchungen

3. Ersuchen um Klarstellung

4. Untersuchungsbefugnisse

5. Untersuchungen

6. Bemühen um eine Lösung

7. Ausbleiben einer loyalen und konstruktiven Zusammenarbeit mit dem Sekretariat

8. Recht auf Anhörung

9. Beschluss

10. Maßnahmen

11. Überprüfung

12. Rechtsbehelfe


 
 
 


Drucksache 418/1/16

... Eine Erstreckung dieser Vorschriften auf Finanzermittlungen auch noch nach Rechtskraft der Einziehungsentscheidung würde der im Erkenntnisverfahren geltenden Rechtslage entsprechen. Dort ist die entsprechende Anwendbarkeit der §§ 102 bis 110 StPO für die einziehungssichernde Beschlagnahme in § 111b Absatz 2 StPO-E und für den wertersatzsichernden Vermögensarrest in § 111e Absatz 4 StPO-E vorgesehen.

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Drucksache 418/1/16




1. Zu Artikel 1 Nummer 13 §§ 73a, 76a Absatz 4 StGB , Artikel 2 Nummer 12 § 437 StPO

2. Zu Artikel 1 Nummer 13 § 73d Absatz 1 Satz 2 StGB

3. Zu Artikel 1 Nummer 13 § 75 Absatz 1 Satz 2 StGB

4. Zu Artikel 1 Nummer 13 § 76a Absatz 1 Satz 2 StGB

5. Zu Artikel 2 Nummer 3 § 111i Absatz 2 Satz 2 StPO

6. Zu Artikel 2 Nummer 3 §§ 111d, 111h und 111i StPO

7. Zu Artikel 2 Nummer 3 § 111e Absatz 4 Satz 2 StPO

8. Zu Artikel 2 Nummer 3 § 111p Absatz 1 Satz 1a - neu - und Satz 2 StPO

9. Zu Artikel 2 Nummer 15 § 459g Absatz 2a - neu - StPO

10. Zu Artikel 2 Nummer 15 § 459g Absatz 3 Satz 2 -neuStPO

11. Zu Artikel 2 Nummer 15 § 459h Absatz 2 StPO

12. Zu Artikel 2 Nummer 15 § 459j Absatz 1 Satz 4 -neu-, Satz 5 - neu - StPO, § 459k Absatz 1 Satz 4 -neu-, Satz 5 - neu - StPO

13. Zu Artikel 2 Nummer 15 § 459k Absatz 4 Satz 1a - neu - StPO

14. Zu Artikel 4 Absatz 29 Nummer 5 Buchstabe c § 29a Absatz 3 OWiG

15. Zu Artikel 4 Absatz 32 Nummer 01 - neu - § 324 Absatz 1a - neu - und Absatz 1b -neu AO

16. Zu Artikel 6 Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 21/16

... Die Ausnahmeregelung in § 5m Satz 2 BinSchG erscheint nicht mehr erforderlich und sollte daher gestrichen werden. Die Vorschrift regelt - als Ausnahme von dem in Satz 1 normierten Grundsatz der Anwendbarkeit der §§ 4 bis 5l BinSchG auch bei Schadensfällen auf ausländischen, der CLNI 1988 unterliegenden Gewässern -, dass sich bei Schadensfällen auf einer der CLNI 1988 unterfallenden ausländischen Wasserstraße die Bemessung des Haftungshöchstbetrags für Ansprüche wegen Passagierschäden nach dem nach Internationalem Privatrecht anzuwendenden Recht, d.h. grundsätzlich nach dem Ortsrecht, richtet.

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Drucksache 21/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Binnenschifffahrtsgesetzes

§ 5n

Artikel 2
Änderung der Zivilprozessordnung

Artikel 3
Änderung der Schifffahrtsrechtlichen Verteilungsordnung

Artikel 4
Änderung des Umweltschadensgesetzes

Artikel 5
Änderung des Handelsgesetzbuchs

Artikel 6
Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes

Artikel 7
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 10

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 11

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2


 
 
 


Drucksache 815/16 (Beschluss)

... Der Bundesrat bittet, im weiteren Gesetzgebungsverfahren zu prüfen, wie für die im vorliegenden Gesetzentwurf als "Immobilienverzehrkreditverträge" bezeichneten Darlehensverträge ein sachgerechtes Verbraucherschutzniveau gewahrt werden kann. Insbesondere sollte erwogen werden, die Anwendbarkeit der Vorschriften über Allgemein-Verbraucherdarlehen zumindest teilweise zu eröffnen bzw. zu erhalten oder ein eigenes Regelungssystem für diesen Vertragstypus zu schaffen. Eine gänzliche Herausnahme solcher Verträge aus dem Anwendungsbereich des Verbraucherdarlehensrechts sollte in jedem Fall nicht ohne gleichzeitige Schaffung spezieller Regelungen erfolgen.

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Drucksache 815/16 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe 0

3. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe b § 18a Absatz 10a KWG , Artikel 6 Nummer 3 § 505e Satz 1 BGB

4. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 18a Absatz 10a KWG

5. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 18a Absatz 12 - neu - KWG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

6. Zu Artikel 1 Nummer 12 § 48u Absatz 1 Satz 3 Nummer 2 KWG

7. Zu Artikel 1 Nummer 12 § 48u Absatz 1 Satz 3 KWG

8. Zu Artikel 1 Nummer 12 § 48u Absatz 1 Satz 3 Nummer 4 und 5 - neu - KWG

9. Zu Artikel 1 Nummer 12 § 48u Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 KWG

10. Zu Artikel 1 Nummer 12 § 48u Absatz 2 KWG

11. Zu Artikel 1 Nummer 12 § 48u Absatz 2 KWG

12. Zu Artikel 1 Nummer 12 § 48u Absatz 5 Satz 1 KWG

13. Zu Artikel 1 Nummer 12 § 48u Absatz 5 KWG

14. Zu Artikel 1 Nummer 12 § 48u Absatz 6 Satz 1 KWG

15. Zum Gesetzentwurf allgemein und zu Artikel 1 Nummer 12

16. Zu Artikel 6 Nummer 1 § 491 Absatz 2 Satz 2 Nummer 6, Absatz 3 Satz 2 und 3 - neu - sowie Absatz 4 BGB

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

17. Zu Artikel 6 Nummer 1 § 491 Absatz 3 Satz 4 BGB

18. Zu Artikel 6 Nummer 1a - neu - § 491a Absatz 4 Satz 1 BGB

19. Zu Artikel 6 Nummer 10a - neu - § 492b Absatz 3 BGB

20. Zu Artikel 6 Nummer 10b - neu - § 502 Absatz 4 - neu - BGB

21. Zu Artikel 6 § 505d BGB

22. Zu Artikel 6 Nummer 3 § 505e BGB

23. Zu Artikel 6 Nummer 3 § 505e Satz 3 - neu - BGB

24. Zu Artikel 6 Nummer 6 Buchstabe a und Buchstabe b - neu § 514 Absatz 1 Satz 1 und Satz 2 und Absatz 3 - neu - BGB

25. Zu Artikel 6 Nummer 6 § 514 Absatz 3 - neu - BGB

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

26. Zu Artikel 6 § 314 Absatz 3 BGB


 
 
 


Drucksache 492/16 (Beschluss)

... nicht erforderlich (vgl. Harks in Roos/Wahrendorf, SGG, 2014, § 132 Rn. 16; Hauck in Hennig, SGG, § 132 Rn. 52, Stand Oktober 2015; Humpert in Jansen, SGG, 4. Aufl. 2012, § 132 Rn. 7; Keller in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 11. Aufl. 2014, § 132 Rn. 4a; Peters/ Sautter/Wolff, SGG, § 132 Rn. 47, Stand 4/2003; Rohwer-Kahlmann, SGG, § 132 Rn. 9, Stand VIII/2007; Wolff-Dellen in Breitkreuz/Fichte, SGG, 2. Aufl. 2014, § 132 Rn. 6; Zeihe, SGG, § 132 Rn. 7, Stand 9/93). Mangels einer Regelung zur Besetzung des Gerichts im SGG, gelte § 202 Satz 1 SGG. Dieser regelt eine generelle Anwendbarkeit der Vorschriften von

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Drucksache 492/16 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe a § 169 Absatz 1 Satz 3 GVG

2. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe a § 169 Absatz 1 Satz 4 GVG , Buchstabe b § 169 Absatz 2 Satz 2, Absatz 3 Satz 2 GVG , Artikel 2 § 17a Absatz 3 Satz 2 BVerfGG

3. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe b § 169 Absatz 2 Satz 4 und 5 GVG

4. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe b § 169 Absatz 3 GVG

5. Zu Artikel 1 Nummer 4 - neu - § 191a Absatz 1 Satz 5 GVG , Artikel 4a - neu - Nummer 9005 Absatz 3 der Anlage 1 zu § 3 Absatz 2 GKG , Artikel 4b - neu - Nummer 2005 Absatz 2 der Anlage 1 zu § 3 Absatz 2 FamGKG , Artikel 4c - neu - Nummer 31005 Absatz 2 der Anlage 1 zu § 3 Absatz 2 GNotKG

'Artikel 4a Änderung des Gerichtskostengesetzes

Artikel 4b
Änderung des Gesetzes über Gerichtkosten in Familiensachen

Artikel 4c
Änderung des Gerichts- und Notarkostengesetzes


 
 
 


Drucksache 123/1/16

... § 439 Absatz 3 BGB-E erfasst die Fälle, in denen ein Einbau oder Ausbau einer Sache vorgenommen wird und nimmt dabei ersichtlich körperliche Gegenstände in den Blick, wie sie üblicherweise im Rahmen von Werkleistungen verbaut werden. Sachgerecht erscheint eine Anwendung allerdings auf alle Kaufsachen, die der Käufer in irgendeiner Form mit anderen Sachen verbindet oder installiert. Begrifflich sollte daher darauf geachtet werden, dass von den Pflichten des § 439 Absatz 3 BGB-E - entsprechend der gesetzessystematischen Position der Vorschrift in den allgemeinen Vorschriften über den Kauf - sämtliche Sachen im kaufrechtlichen Sinn erfasst werden, auf die der Käufer Verwendungen macht, welche im Falle einer Nachbesserung oder Nachlieferung erneut vorgenommen werden müssten. Der Begriff des Ein- und Ausbaus könnte für Kaufsachen zu eng gefasst sein, die nicht dem Wortsinn gemäß aus- und eingebaut werden. Mangelbehaftete Flüssigkeiten (etwa Brennstoffe wie Öl) müssten z.B. abgepumpt und neu eingefüllt, schadhafte Lacke müssten abgeschliffen und erneut aufgetragen werden. Auch die Anwendbarkeit auf immaterielle Güter wie Software über § 453 BGB sollte erfasst werden. So kann etwa im Fall schadhafter Softwarelösungen eine aufwändige De- oder Reinstallation oder eine Neukonfiguration des Systems erforderlich werden, was den Begriff des Ein- und Ausbauens auch in entsprechender Anwendung überspannen dürfte.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 123/1/16




1. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a § 309 Nummer 8 Buchstabe b Doppelbuchstabe cc BGB

2. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a § 309 Nummer 8 Buchstabe b Doppelbuchstabe cc BGB

3. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe c § 309 Nummer 15 Buchstabe a BGB

4. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 356d Satz 2 BGB

5. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe a § 439 Absatz 3 Satz 1 BGB

6. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe a § 439 Absatz 3 BGB

7. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe a § 439 Absatz 3 BGB

8. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe a § 439 Absatz 3 BGB

9. Zu Artikel 1 Nummer 9 § 445a BGB ,

10. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 475 Absatz 4 BGB

11. Zu Artikel 1 Nummer 17 Buchstabe a § 632a Absatz 1 BGB

12. Zu Artikel 1 Nummer 22 § 648a Absatz 5 Satz 2 - neu - BGB

13. Zu Artikel 1 Nummer 22 § 648a Absatz 5 BGB

14. Zu Artikel 1 Nummer 25 § 650a Absatz 2 BGB

15. Zu Artikel 1 Nummer 25 § 650b Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 BGB

16. Zu Artikel 1 Nummer 25 § 650b Absatz 2 und § 650c

17. Zu Artikel 1 Nummer 25 § 650b Absatz 1 Satz 2, Absatz 2 Satz 2 BGB

18. Zu Artikel 1 Nummer 25 § 650b Absatz 1 Satz 2 BGB

19. Zu Artikel 1 Nummer 25 § 650b Absatz 1 Satz 5 -neu BGB

20. Hilfsempfehlung zu Ziffer 16:

Zu Artikel 1 Nummer 25

Zu Artikel 1 Nummer 25

22. Hilfsempfehlung zu Ziffer 16:

Zu Artikel 1 Nummer 25

23. Zu Artikel 1 Nummer 25 § 650b Absatz 2 Satz 4 -neuBGB

24. Zu Artikel 1 Nummer 25 § 650b Absatz 2a - neu - BGB

25. Zu Artikel 1 Nummer 25 § 650b Absatz 3 Satz 1a -neu-, § 650c Absatz 5 Satz 1a - neu - BGB *

26. Zu Artikel 1 Nummer 25 § 650b Absatz 3 Satz 2, 3 - neu - und 4 -neu-, § 650c Absatz 5 Satz 2, 3 - neu - und 4 - neu - BGB **

27. Zu Artikel 1 Nummer 25 § 650b Absatz 3 Satz 3 - neu - BGB

28. Zu Artikel 1 Nummer 25 § 650c Absatz 1 Satz 2 -neuBGB

29. Zu Artikel 1 Nummer 25 § 650c Absatz 3 Satz 1 BGB

30. Hilfsempfehlung zu Ziffer 16

Zu Artikel 1 Nummer 25

31. Zu Artikel 1 Nummer 25 § 650c Absatz 4 Satz 1 und 2 BGB

32. Zu Artikel 1 Nummer 25 §§ 650b, 650c BGB

33. Zu Artikel 1 Nummer 25 § 650h BGB

34. Zu Artikel 1 Nummer 25 § 650h Absatz 1 BGB ,

35. Zu Artikel 1 Nummer 25 § 650i BGB , Artikel 2 Nummer 3 Artikel 249 § 1, § 2a - neu - EGBGB

§ 650i
Baubeschreibung und Vergütungsgrundlagen

§ 2a
Darstellung der Vergütungsgrundlagen

36. Zu Artikel 1 Nummer 25 § 650l Absatz 2 Satz 1 BGB

37. Zu Artikel 1 Nummer 25 § 650m1-neu- BGB

§ 650m1
Schlussrechnung

38. Zu Artikel 1 Nummer 25 § 650n BGB

39. Zu Artikel 1 Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches

40. Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 419/16

... Durch die vorgeschlagene Ergänzung des § 163a Absatz 4 StPO-E um den Verweis auf die entsprechende Anwendbarkeit des § 168c Absatz 1 und Absatz 5 StPO für den Verteidiger soll daher ein Anwesenheits- und Mitwirkungsrecht des Verteidigers auch für polizeiliche Beschuldigtenvernehmungen begründet werden. Für die Staatsanwaltschaft bedarf es einer solchen Verweisung nicht. Ihr steht das Recht, an einer polizeilichen Beschuldigtenvernehmung teilzunehmen und sich dazu zu erklären oder Fragen an den Beschuldigten zu stellen, bereits nach geltender Rechtslage aufgrund ihrer Sachleitungsbefugnis zu.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 419/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung der Strafprozessordnung

Artikel 2
Änderung des Einführungsgesetzes zum Gerichtsverfassungsgesetz

Artikel 3
Änderung des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen

§ 83c
Verfahren und Fristen.

Artikel 4
Änderung des Jugendgerichtsgesetzes

§ 67a
Unterrichtung bei Freiheitsentzug

Artikel 5
Änderung des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten

Artikel 6
Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen

Artikel 7
Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes

Artikel 8
Änderung des Gesetzes über das gerichtliche Verfahren in Landwirtschaftssachen

Artikel 9
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 7

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 3

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Artikel 8

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 9


 
 
 


>> Weitere Fundstellen >>

Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.