[ Info ] [Aktuell ] [News ] [Bestellung/Preise (PDF)] [BR] [Kataster ] [Support ] [Kontakt ] [Beratersuche ]
Neu

3093 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Analyse"


⇒ Schnellwahl ⇒

0116/1/20
0223/20
0102/1/20
0295/20
0095/1/20
0166/20
0439/20B
0181/20
0511/20
0083/20
0095/20B
0206/20
0061/20
0135/20B
0087/1/20
0013/20
0075/20B
0144/20
0286/20
0176/20
0048/20
0242/20
0164/1/20
0368/20
0091/20
0355/20
0051/20B
0009/20
0164/20
0452/20B
0196/20
0494/20B
0136/1/20
0490/20
0160/1/20
0085/20
0266/1/20
0091/1/20
0029/20
0028/20
0173/20
0075/1/20
0360/20
0056/1/20
0185/20
0361/20
0395/20B
0306/1/20
0255/20
0051/1/20
0452/1/20
0439/1/20
0139/20
0213/20
0494/20
0160/20B
0270/20
0013/1/20
0279/20B
0279/1/20
0188/20
0098/20
0055/20
0135/1/20
0395/1/20
0002/20
0136/20B
0434/1/20
0392/20
0361/20B
0075/20
0360/20B
0325/20
0091/20B
0434/20B
0087/20B
0445/19
0063/19B
0625/19
0360/19B
0283/19
0598/19
0661/19
0352/19B
0100/19B
0416/19
0007/19B
0230/19B
0257/19
0504/19
0201/19
0121/19
0445/19B
0517/19
0570/19B
0191/19
0053/19B
0629/19
0053/1/19
0358/1/19
0121/1/19
0630/19
0359/19B
0096/19
0436/1/19
0570/19
0359/1/19
0397/19
0663/19
0412/19
0339/19
0585/19
0655/1/19
0063/1/19
0307/19
0463/19
0532/19
0581/19
0489/19B
0593/19
0517/19B
0489/1/19
0004/19
0631/19
0631/19B
0557/19
0523/19
0670/19B
0415/19
0442/19
0636/19
0230/1/19
0630/1/19
0353/1/19
0104/19
0670/19
0532/1/19
0556/19
0246/19
0358/19B
0605/19
0084/19
0584/19
0554/19
0352/1/19
0066/19
0398/19
0517/1/19
0115/19
0220/18
0427/18
0339/18
0555/18
0144/18
0158/18
0444/18
0169/18
0219/18
0097/18
0077/18B
0347/18
0467/18B
0430/18B
0251/18
0423/18
0499/18
0519/18
0402/1/18
0445/18
0170/18
0617/18
0116/18
0184/18
0182/18
0153/18B
0134/18
0127/18
0366/1/18
0223/18
0020/18
0495/18
0495/18B
0146/18
0077/18
0300/18
0216/18
0067/18
0367/18
0264/18B
0582/18
0075/18
0387/18
0156/18
0252/18
0032/1/18
0157/18
0032/18B
0469/1/18
0630/18
0193/18B
0563/18
0444/18B
0072/18
0153/1/18
0178/18
0094/18
0469/18B
0260/18
0614/18
0299/18
0224/18
0015/18
0206/18
0467/1/18
0563/18B
0015/1/18
0073/18
0443/18
0173/18
0551/18
0217/18
0631/2/18
0193/1/18
0213/18
0070/18
0469/18
0020/1/18
0554/18
0402/18B
0096/18
0442/18
0393/18
0020/18B
0103/18
0547/18
0536/18
0005/18
0214/18
0444/1/18
0185/18
0264/1/18
0015/18B
0222/18
0504/1/18
0430/1/18
0519/18B
0639/18
0435/18
0298/18
0667/17
0777/17
0025/17
0045/17
0333/17
0310/17
0731/1/17
0757/17
0006/17
0315/1/17
0144/1/17
0183/1/17
0182/17B
0008/1/17
0557/3/17
0678/17
0414/17
0771/17B
0709/17
0215/17
0130/17
0429/17
0680/1/17
0660/17
0732/17
0721/17
0074/17B
0751/1/17
0557/2/17
0288/1/17
0708/17
0690/17
0090/17
0419/1/17
0285/17B
0521/17
0152/17
0144/17
0314/17B
0148/1/17
0004/17B
0494/17
0777/1/17
0654/17
0004/17
0537/17
0213/1/17
0117/17
0749/17
0680/17B
0144/17B
0085/1/17
0285/1/17
0329/17
0131/17
0404/17
0242/17B
0700/1/17
0757/1/17
0182/1/17
0731/17B
0596/17
0361/17
0700/17B
0419/17
0072/17
0187/17B
0314/1/17
0231/17
0713/1/17
0017/1/17
0488/17
0130/17B
0252/17
0726/17
0138/17
0004/1/17
0751/17B
0428/17
0184/17
0014/17
0688/17
0757/17B
0074/1/17
0072/1/17
0700/2/17
0329/17B
0045/2/17
0360/17
0117/1/17
0731/17
0119/17
0213/17B
0565/17B
0696/17
0183/17B
0573/17
0565/1/17
0187/1/17
0145/1/17
0661/17
0315/17B
0120/17
0355/17
0128/17
0352/17
0387/17
0725/17
0557/17B
0130/1/17
0692/17
0375/17
0629/1/17
0713/17B
0606/16B
0315/16
0082/16
0193/16
0196/16
0011/16
0603/16
0409/16
0533/16
0072/16
0364/16
0333/16
0491/1/16
0116/16
0491/16B
0408/16
0369/16
0577/1/16
0310/2/16
0290/16
0289/1/16
0436/1/16
0186/16B
0180/16
0142/16
0673/1/16
0316/16
0546/16B
0811/16
0300/16
0296/1/16
0796/16B
0176/16
0546/1/16
0244/16
0432/16
0430/1/16
0678/16
0734/16B
0349/16B
0569/16
0031/16
0279/16B
0481/16
0373/16
0080/16
0815/16B
0565/16
0673/16B
0079/16
0169/16B
0521/16
0534/16
0249/16B
0449/16B
0436/16B
0565/16B
0172/16
0278/16
0494/16
0507/16
0287/16
0449/1/16
0211/16
0546/16
0544/16B
0748/16
0310/16B
0704/16
0649/16
0748/16B
0138/16
0066/16B
0482/16
0063/16
0522/16
0433/16
0311/16
0768/16
0544/1/16
0030/16
0796/1/16
0162/16
0046/16
0317/16
0279/1/16
0334/16
0748/1/16
0195/16
0389/16
0566/16
0612/1/16
0295/16
0301/16
0758/16
0677/16
0720/1/16
0279/16
0475/1/16
0169/16
0191/16
0734/1/16
0048/16
0015/16
0538/16
0642/16
0606/1/16
0338/16B
0577/16B
0612/16B
0701/16
0256/16
0029/16
0338/16
0173/16B
0249/1/16
0475/16B
0465/16
0565/1/16
0114/16
0339/16
0186/16
0335/16
0289/16
0207/16
0289/16B
0173/1/16
0249/16
0299/1/16
0299/16B
0349/1/16
0310/16
0052/16
0543/1/15
0019/15
0364/15
0135/15
0379/15
0317/15B
0051/15
0414/15
0143/15
0317/15
0277/15B
0503/1/15
0465/1/15
0373/15
0088/15
0465/15B
0296/15B
0319/15
0123/1/15
0542/15B
0511/15B
0242/15B
0543/15B
0122/1/15
0234/15
0553/15
0510/1/15
0453/1/15
0416/15
0243/1/15
0015/15
0629/15B
0340/15
0268/15
0601/15B
0242/1/15
0022/15
0598/15B
0401/1/15
0296/1/15
0510/15B
0183/15B
0108/15
0481/15
0196/15
0123/15B
0093/15
0496/15
0509/15
0567/1/15
0503/15
0283/15
0311/15B
0419/15
0354/15B
0629/1/15
0063/15
0503/15B
0191/15
0500/15
0047/15
0601/1/15
0097/15
0598/1/15
0144/15
0235/15
0290/15B
0075/1/15
0502/1/15
0489/15
0518/15
0312/15
0502/15
0058/15
0632/15B
0142/15
0046/15
0257/15B
0511/15
0278/15
0499/15
0594/15
0438/1/15
0401/15B
0441/1/15
0075/15B
0063/1/15
0183/1/15
0456/15
0387/15
0071/15
0386/1/15
0632/1/15
0386/15
0600/15
0502/15B
0567/15B
0063/15B
0386/15B
0243/15B
0323/14B
0298/14
0641/14B
0583/14
0147/14B
0309/14
0432/14
0068/14
0618/14
0583/1/14
0147/1/14
0112/14
0303/14
0420/14B
0022/1/14
0308/14
0630/14B
0550/14
0323/1/14
0583/14B
0534/14
0036/14
0319/1/14
0357/1/14
0270/14
0588/14
0544/14
0406/1/14
0312/14
0283/14
0421/14
0249/14
0357/14B
0331/1/14
0417/14B
0233/14
0417/1/14
0630/1/14
0111/14
0022/14B
0420/1/14
0608/14
0454/13
0017/13B
0088/13
0333/13
0207/13
0560/13B
0193/13
0709/13
0326/13B
0719/13
0247/1/13
0764/13
0470/13
0113/13
0453/13
0754/13
0053/13
0768/13B
0186/1/13
0212/13
0087/13
0758/13
0778/1/13
0589/13
0677/13
0418/13
0519/13
0479/13
0368/13
0539/13
0513/13
0768/1/13
0175/13
0455/13
0692/13
0315/13
0524/13
0030/1/13
0247/13B
0098/13
0717/13
0182/13
0002/13B
0183/13
0038/13
0128/2/13
0327/1/13
0318/13
0059/13
0684/13
0184/13
0721/13B
0315/13B
0002/13
0412/13B
0017/13
0325/13
0527/13
0291/13
0089/13B
0056/13
0230/13
0522/13
0004/1/13
0094/13
0141/13
0030/13
0030/13B
0433/13
0412/1/13
0092/13
0515/13
0721/1/13
0290/13
0247/13
0187/13
0811/13B
0699/13
0262/13
0326/1/13
0815/13
0060/13
0811/13
0348/13
0706/13
0091/13B
0778/13B
0663/13
0185/13
0289/13
0471/13
0089/1/13
0430/13
0474/13
0068/13
0814/13
0444/13
0345/1/13
0818/13B
0327/13B
0188/13
0017/1/13
0721/13
0520/13
0048/13
0128/13
0173/13
0345/13B
0186/13B
0114/13
0002/1/13
0757/13
0347/13
0330/13
0521/13
0818/1/13
0668/13
0560/1/13
0091/13
0180/13
0063/13
0112/13
0707/1/12
0724/12
0092/12
0820/1/12
0001/12
0474/1/12
0091/12
0399/12
0597/12
0061/1/12
0161/1/12
0278/12
0672/12
0363/12
0223/1/12
0319/12X
0446/12
0566/12
0158/12
0346/12
0429/12
0070/12
0621/12
0390/12
0144/12
0383/12
0760/12
0417/12
0751/12
0356/12
0113/12
0409/12B
0756/12
0676/12
0557/12
0414/12
0413/12
0517/1/12
0508/12
0546/12
0725/12
0369/12
0051/1/12
0056/1/12
0799/12
0727/12
0061/12B
0223/12
0372/12
0525/12
0339/12B
0653/12
0032/12
0316/12
0388/12
0013/12B
0129/12
0249/1/12
0623/12
0415/12
0180/12
0031/12
0581/12
0473/12B
0330/12
0547/12
0511/12
0323/12
0166/12
0476/12
0687/12
0013/12
0720/12
0161/12B
0668/12
0661/1/12
0548/12
0671/12
0651/12
0370/12
0620/12
0578/12
0016/12
0618/12
0758/12
0808/12
0107/12
0610/12B
0575/12
0380/12B
0194/12
0434/12
0612/12
0692/12
0300/1/12
0339/1/12
0563/12
0788/1/12
0367/12
0808/1/12
0722/12
0820/12B
0031/1/12
0316/12B
0416/12
0605/12
0610/1/12
0573/12
0334/12
0249/12B
0130/12
0409/1/12
0114/1/12
0788/12B
0032/12B
0109/12
0036/12
0395/12
0005/1/12
0159/12
0615/12
0345/12
0253/12
0661/12
0397/12
0300/12B
0114/12B
0611/12
0110/12
0635/1/12
0128/12
0165/12
0469/12
0806/12
0230/12
0032/1/12
0031/12B
0316/1/12
0652/12
0467/12
0808/12B
0074/12
0214/12
0607/12
0725/12B
0721/12
0249/12
0242/12
0137/12
0610/12
0820/12
0077/12
0656/12
0223/12B
0474/12B
0487/12
0655/12
0725/1/12
0339/12
0296/12
0292/12
0582/12
0661/12B
0517/12B
0021/12
0662/12
0437/12
0387/12
0248/12
0624/12
0298/12
0396/12
0049/12
0338/12
0555/12
0134/12
0038/12
0136/12
0577/12
0535/12
0135/12
0745/1/12
0746/12
0544/12
0161/12
0380/1/12
0473/1/12
0549/12
0757/12
0222/12
0562/12
0819/12
0056/12B
0657/11
0629/11B
0564/11
0629/1/11
0184/11
0072/11
0052/11
0343/11B
0377/11
0407/11
0646/11
0825/1/11
0518/11
0400/11
0827/11
0713/11
0472/1/11
0357/11
0836/11
0820/11
0129/11
0035/11
0825/11B
0631/11
0334/1/11
0112/11
0085/1/11
0872/11
0086/11
0664/11
0739/11
0378/11
0552/11
0114/11
0653/1/11
0176/1/11
0876/11
0694/11B
0822/11
0191/11
0214/11
0398/11
0050/11
0765/11B
0189/11
0230/11
0387/11
0873/11
0740/11
0280/11
0201/1/11
0799/11
0712/11
0638/11
0575/11
0090/11
0352/11
0214/11B
0182/11
0143/11B
0182/11B
0805/11
0370/11
0653/11B
0831/1/11
0640/11
0665/11
0182/1/11
0328/11
0177/11
0366/11
0578/11B
0705/11
0121/11
0650/11
0201/11B
0056/11
0809/11
0216/11
0153/11B
0216/11X
0877/11
0237/11
0038/1/11
0070/11
0661/11
0555/11
0309/11
0806/11B
0214/1/11
0028/11
0402/11
0043/11
0772/11
0143/11
0050/2/11
0310/11
0639/11
0153/2/11
0800/11
0142/11B
0780/11
0831/11B
0050/11B
0472/11B
0150/11
0088/11
0785/11
0625/11
0142/11
0818/11
0399/11B
0089/11
0765/11
0805/11B
0720/11
0521/11
0578/1/11
0838/11
0343/1/11
0038/11
0722/11
0335/11
0833/11
0806/1/11
0367/11
0867/11
0814/11
0232/11
0143/1/11
0784/11
0256/11
0340/1/11
0831/11
0662/11
0810/11
0179/11
0306/11
0636/11
0817/1/11
0345/11
0808/11
0582/1/11
0045/11
0181/11
0087/11
0043/11B
0580/11
0113/11
0821/11
0723/11
0050/1/11
0231/11
0230/11B
0347/11
0153/1/11
0590/11
0085/11B
0334/11
0027/11
0733/11
0401/11
0348/11
0635/11
0093/11
0302/11
0825/11
0037/11
0073/11
0613/11B
0805/1/11
0763/11
0176/11
0804/11
0190/11
0874/11
0334/11B
0878/11
0340/11B
0317/11
0532/11
0774/11
0043/1/11
0323/11
0819/11
0667/11
0340/11
0305/11
0582/11B
0096/11
0379/11
0176/11B
0582/11
0588/11
0832/11
0661/10
0879/10
0616/10
0502/10
0267/10
0694/1/10
0666/10
0692/10
0706/10
0151/1/10
0089/10B
0432/10B
0193/10
0663/10
0222/10
0196/10
0175/10
0029/10
0870/10
0033/10
0306/10
0303/10B
0701/10B
0151/10
0432/10
0183/10
0874/10
0565/10
0432/1/10
0337/10
0506/10
0872/10
0104/10
0667/10
0413/1/10
0126/10
0737/10
0341/10
0482/10
0738/10
0029/10B
0188/1/10
0738/10B
0389/10
0509/10
0774/10
0299/10
0089/10
0188/10B
0629/10
0815/1/10
0643/10B
0294/10
0701/10
0214/10
0312/10
0445/10
0226/10
0303/1/10
0662/10
0873/1/10
0839/10
0152/10
0132/10
0336/10
0671/10
0530/3/10
0418/10
0581/11/10
0249/10
0438/10
0782/10
0414/10
0815/10B
0427/10
0530/1/10
0188/10
0223/10
0141/10
0061/10
0181/10
0278/10
0329/10
0879/10B
0726/10
0694/10
0493/10
0743/1/10
0462/10
0732/10
0873/10
0698/10
0208/10
0746/10
0843/10
0830/10
0611/10
0751/10
0573/10
0797/2/10
0231/10
0100/10
0549/10
0180/10
0225/10
0174/10
0643/1/10
0477/10
0183/10B
0850/10
0312/10B
0669/10
0155/10
0335/10
0665/10
0675/10
0379/10
0460/10
0313/10
0146/10
0029/1/10
0631/10B
0799/10
0664/10
0395/10
0581/12/10
0443/10
0711/10
0130/10
0292/10B
0693/10
0436/10
0312/1/10
0581/10/10
0413/10B
0643/10
0840/10
0281/10
0118/10
0230/10
0561/10
0740/10
0530/10
0264/10
0657/10
0439/10
0811/10
0701/1/10
0292/1/10
0772/10
0781/10
0258/10
0421/10
0694/10B
0738/1/10
0829/10
0834/10
0087/10
0084/10
0134/10
0182/10
0265/10
0735/10
0040/10
0845/10
0632/10
0873/10B
0813/10
0303/10
0422/10
0786/10
0117/10
0115/10
0518/10
0530/10B
0307/10
0440/10
0812/10
0151/10B
0748/10
0631/1/10
0867/10
0424/10
0113/10
0631/10
0805/10
0219/10
0177/10
0508/10
0747/10
0545/10
0119/10
0442/10
0282/1/09
0482/09
0304/09
0712/09
0374/09B
0747/09
0014/09
0026/09
0116/1/09
0793/1/09
0442/09
0221/09
0875/09
0070/09
0157/09
0701/09
0658/09
0617/1/09
0730/09
0673/09
0441/09
0095/09
0084/09B
0242/09
0824/1/09
0116/09B
0280/1/09
0263/09
0252/09
0194/09
0020/09
0298/09
0107/09
0683/1/09
0280/09
0228/09
0240/09
0866/09
0124/09
0616/09B
0675/09
0553/09
0488/09
0805/09
0429/09
0826/09
0084/1/09
0094/09
0081/09B
0225/09
0788/1/09
0823/09
0496/09
0277/1/09
0626/09
0877/09
0306/09
0795/09B
0280/09B
0793/09B
0846/09
0026/09B
0232/09
0431/09
0617/09B
0820/09
0282/09
0828/09
0019/09
0648/09B
0054/09
0795/1/09
0413/09
0311/09
0408/09
0130/1/09
0182/09
0237/09
0737/09
0793/09
0400/09
0312/09
0572/09
0081/1/09
0674/09
0656/09
0872/09
0192/09B
0795/09
0192/09
0894/09
0616/1/09
0664/09
0426/09
0339/09
0287/09
0141/09
0018/09
0758/1/09
0226/09
0285/09
0915/09
0313/09
0049/09
0616/09
0910/09
0261/09
0176/09
0272/09
0841/09
0740/09
0021/09
0418/09
0739/09
0415/09
0003/09
0540/2/09
0648/09
0102/09
0769/09
0411/09
0386/09
0706/09
0745/09
0804/09
0338/09
0397/09
0309/09
0684/09
0171/09
0416/09
0603/09
0374/09
0171/4/09
0791/09
0139/09
0334/09
0822/09
0525/09
0386/09B
0730/1/09
0386/1/09
0743/1/09
0004/09
0282/09B
0374/1/09
0172/09
0755/09
0683/09
0116/09
0906/09
0024/09
0434/09
0297/09
0130/09
0827/09
0474/09
0620/09
0891/09
0773/09
0683/09B
0654/09
0258/09
0392/09
0743/09
0137/09
0044/09
0758/09
0138/09
0788/09B
0506/09
0257/09
0469/09
0184/09
0289/09
0099/09
0081/09
0783/09
0183/09
0192/1/09
0855/09
0522/09
0277/09B
0738/09
0825/09
0202/09
0736/09
0130/09B
0235/09
0727/09
0489/09
0824/09B
0262/09
0023/09
0114/09
0135/09
0215/09
0615/09
0724/09
0002/09
0236/09
0026/1/09
0549/09
0159/09
0217/09
0310/09
0420/09
0758/09B
0428/09
0389/09
0331/09
0491/09
0648/1/09
0625/09
0062/09
0187/09
0743/09B
0824/09
0084/09
0754/09
0255/09
0707/09
0499/08
0123/08
0471/08
0013/08
0389/08
0650/08
0525/08
0348/08
0570/08
0361/08
0633/08B
0226/08
0772/08
0973/1/08
0841/08
0998/1/08
0200/08
0035/1/08
0936/08
0680/08
0400/08
0487/08
0004/08B
0442/2/08
0768/08A
0498/1/08
0521/08
0692/08
0917/08
0887/08B
0799/08
0857/08B
0433/08
0143/08
0496/08
0536/08
0248/08
0379/08
0157/08
0684/08
0541/08
0165/08
0554/08
0464/08
0755/08
0775/08
0524/08
0045/08
0756/08
0266/08
0394/08
0756/1/08
0401/08
0196/08
0766/08
0497/08
0104/08
0522/08
0185/08
0878/08
0474/08
0391/08
0668/08
0295/08
0633/1/08
0305/08
0935/08
0133/08
0185/1/08
0703/08
0553/08
0964/08B
0185/08B
0643/08
0249/08
0145/08
0979/08
0467/08
0004/08
0520/08
0691/08
0914/08
0515/08
0113/08
0847/08B
0004/1/08
0668/08B
0427/08
0746/08
0101/08
0010/08A
0555/08
0334/08
0168/08
0083/08
0687/08
0801/08
0560/08B
0505/08
0199/08
0982/08
0996/08
0112/1/08
0877/08
0097/08
0537/08
0858/08
0084/08
0806/08
0999/08
0659/08
0367/08
0716/08
0319/08
0760/08
0294/08
0367/08D
0933/08
0309/08
0990/08B
0110/08B
0488/08
0052/08
0402/08
0820/08
0210/08
0035/08
0542/08
0655/08
0964/1/08
0166/08
0486/08
0111/08
0963/08
1006/08
0681/08
0990/1/08
0142/08
0031/08
0503/08
0965/08
0110/08
0952/08
0668/1/08
0696/1/08
0168/1/08
0030/08
0352/08
0502/08
0808/08
0398/08
0228/08
0465/08
0857/1/08
0563/08B
0483/08
0102/08
0850/08
0694/1/08
0110/2/08
0756/08B
0236/08
0337/08
0036/08
0076/08
0922/08
0165/1/08
0959/08
0168/08B
0768/08
0492/08
0883/08
0588/08
0717/08
0260/08
0870/08
0232/08
0383/08
0626/08
0099/08
0973/08B
0293/08
0667/08
0498/08
0431/08
0495/08
0452/08
0403/08
0339/08
0026/08
0951/08B
0520/08B
0180/08
0779/08
0951/1/08
0035/08B
0367/1/08
0048/08
0158/08
0827/08
0498/08B
0165/08B
0065/08
0437/08
0491/08
0773/08
0699/08
0689/08
0964/08
0571/08
0395/08
0745/08
0163/08
0749/08
0915/08
0160/08
0008/08
0532/08
0372/08
0105/08
0570/1/08
0349/08
0770/08
0194/08
0575/1/08
0798/08
0748/08
0292/08
0819/08
0563/1/08
0983/08
0928/08
0526/08
0142/08B
0376/08
0913/08
0581/08
0172/08
0802/08
0694/08B
0539/08
0338/08
0364/08
0998/08B
0560/1/08
0112/08B
0957/08
0814/08
0231/08
0873/08
0795/08
0110/1/08
0783/08
1004/08
0138/08
0694/08
0978/08
0997/08
0715/08
0451/08
0397/08
0813/08
0633/08
0949/08
0135/08
0520/1/08
0929/08
0570/08B
0879/08
0112/08
0142/1/08
0847/08
0253/08
0977/08
0807/08
0494/08
0010/08
0887/1/08
0367/08B
0847/1/08
0794/08
0482/08
0018/08
0549/07B
0938/07
0426/07
0493/07
0384/3/07
0109/07
0714/07
0917/07
0923/07
0952/07
0431/07
0277/07
0615/07
0222/07
0655/07B
0490/07
0516/07
0210/07
0715/07
0268/07B
0443/3/07
0951/07
0695/07
0861/07
0469/1/07
0697/07
0796/07
0938/1/07
0655/07
0699/07
0558/07
0796/1/07
0621/07
0145/07
0206/07
0718/07
0674/07
0375/07
0138/07
0082/07
0260/07
0680/07
0544/07B
0390/07
0717/07
0432/07
0171/07
0378/07
0446/07
0621/1/07
0704/07
0442/07
0789/07
0803/07
0273/07B
0752/07
0950/07
0675/07
0271/07
0268/07
0641/07
0040/07
0069/07B
0417/2/07
0259/07
0193/07B
0722/07B
0475/07
0213/07
0417/1/07
0146/07
0377/07
0666/07
0722/1/07
0211/07
0861/1/07
0069/07
0488/07
0066/07
0681/07
0494/07
0603/07
0075/07
0599/07
0549/07
0453/07
0824/07
0196/07
0452/07
0165/07
0938/07B
0247/07
0762/07
0335/1/07
0694/07
0775/07
0461/07
0273/1/07
0504/07
0613/07
0512/07
0263/07
0678/07
0075/07B
0521/07
0776/07
0417/07B
0697/07B
0205/1/07
0657/07
0075/1/07
0384/07B
0436/07
0830/07
0655/1/07
0529/07
0546/07
0275/07B
0861/07B
0244/07
0361/07
0305/07
0204/07
0736/07
0646/07
0068/07
0306/07
0483/07
0470/07
0600/07B
0601/07B
0463/07
0565/1/07
0251/07
0783/07
0865/1/07
0889/07
0072/07
0147/07
0271/07B
0415/07
0686/07
0497/07
0864/1/07
0272/07
0471/07
0931/07
0688/07
0419/07
0788/07
0108/07
0197/07
0673/1/07
0252/07
0384/07
0673/07B
0148/07
0915/07
0088/07
0865/07
0735/07
0549/1/07
0863/07
0797/07
0309/2/07
0135/07
0932/07
0898/07
0419/1/07
0612/07
0511/07
0150/07B
0241/07
0862/07
0090/07
0275/1/07
0778/07
0809/07
0273/07
0150/07
0124/07
0729/07B
0601/1/07
0729/07
0440/07
0874/07
0023/07
0595/07
0333/07
0355/07
0534/07
0340/07
0825/07
0865/07B
0566/07
0566/07B
0408/07
0489/07
0682/07
0454/07
0826/07
0447/07
0716/07
0796/07B
0414/07
0136/07
0268/1/07
0604/07
0311/07
0729/1/07
0722/07
0597/07
0380/07
0502/07
0782/07
0069/1/07
0802/07
0690/07
0469/07B
0679/07
0325/07
0484/07
0916/07
0417/07
0469/07
0065/07
0209/07
0080/07
0444/07
0081/07
0792/07
0271/1/07
0383/07
0697/1/07
0600/1/07
0166/07
0029/07
0555/07
0229/07
0728/07
0665/07
0522/07
0837/07
0231/07
0275/07
0141/07
0673/07
0240/07
0486/07
0022/07
0312/07
0172/07
0423/07
0611/07
0864/07B
0859/07
0591/07
0021/07
0924/07
0331/06
0365/06
0833/06B
0152/06
0390/06
0414/06
0865/06B
0621/06
0910/1/06
0499/06
0572/06
0658/06
0247/06
0591/06
0696/2/06
0376/06
0495/06
0505/06
0096/06
0533/06
0359/06B
0753/06
0187/1/06
0779/06
0590/06
0207/1/06
0010/06
0008/06
0223/06
0214/06
0597/06
0032/06
0246/1/06
0813/06
0321/06
0206/06
0041/06B
0149/06
0111/1/06
0175/1/06
0324/06
0510/06
0929/06
0294/1/06
0522/06
0175/06B
0783/06
0907/06
0675/06
0484/06
0598/06
0802/06
0187/06
0359/06
0886/1/06
0394/06
0454/06
0004/06
0672/06
0173/06
0294/06
0393/06
0300/06
0917/06
0863/06
0717/06
0449/06
0499/1/06
0172/06
0145/06
0058/06
0041/1/06
0065/06B
0085/06
0833/1/06
0511/06
0246/06
0041/06
0901/06
0537/06
0350/06
0866/06
0750/06
0795/06
0102/06B
0723/06
0868/06
0285/06
0549/06
0865/06
0814/06
0682/06
0434/06
0145/06B
0377/06
0474/06
0588/06
0111/06B
0688/06
0505/06B
0013/06
0033/06
0507/06
0920/06
0225/06
0830/06
0827/06
0005/06
0290/06
0017/06
0187/06B
0686/06
0261/06
0509/06
0081/06
0207/06B
0804/06
0170/06
0245/06B
0910/06
0065/1/06
0512/06
0801/06
0326/06
0127/06
0103/06
0104/06
0102/1/06
0065/06
0065/2/06
0392/06
0756/06B
0101/06
0909/06
0448/06
0015/06
0090/06
0246/06B
0413/06
0021/06
0264/06
0387/06
0331/06B
0299/06
0796/06
0359/1/06
0226/06
0685/06
0011/06
0499/06B
0102/06
0756/1/06
0477/06
0190/06
0398/06
0177/06
0252/1/06
0207/06
0871/1/06
0252/06B
0486/06
0141/06
0176/06
0020/06
0294/06B
0724/06
0245/06
0359/3/06
0143/06
0153/06
0745/06
0052/06
0873/1/06
0865/1/06
0589/06
0755/06
0743/06
0145/1/06
0696/06
0871/06
0873/06
0527/06
0219/06
0331/1/06
0303/06
0395/06
0496/06
0948/05
0852/05
0194/1/05
0099/1/05
0653/05
0352/1/05
0655/05
0431/05
0312/05B
0900/05
0351/05
0380/1/05
0521/05
0286/05
0745/05
0730/05
0583/05
0463/05
0949/1/05
0093/05
0396/05
0912/05
0323/05B
0764/1/05
0081/05B
0601/05
0790/05
0004/05B
0851/1/05
0142/05
0093/05B
0605/05
0157/05B
0213/05B
0807/05
0194/05
0252/05
0094/05
0509/05B
0669/05B
0407/05B
0849/05
0540/05
0629/05
0829/05
0006/05
0184/05
0621/05
0248/05
0331/05
0589/05
0224/05B
0909/05
0898/05B
0851/05B
0471/05
0518/05
0285/05
0263/05
0212/05
0313/05
0286/1/05
0763/05
0280/05
0290/05
0897/05
0580/05
0372/05
0667/05
0596/05
0911/1/05
0896/05
0283/05
0881/05
0584/05
0073/05
0616/05B
0081/1/05
0244/05B
0004/1/05
0706/05
0795/05
0053/05
0312/05
0932/05
0246/05
0898/1/05
0871/05
0003/05
0947/05
0191/05
0319/05
0023/05
0733/05
0085/05
0004/05
0364/05
0712/05
0911/05B
0872/05
0521/05B
0732/05
0343/05
0331/1/05
0820/05B
0851/05
0019/05
0616/05
0784/05
0902/05
0911/05
0194/05B
0272/05
0783/05
0018/05
0746/05B
0477/05
0286/05B
0074/05
0148/05
0210/05
0406/05
0785/05
0249/05
0241/05
0511/05
0729/05
0727/05
0721/05
0746/05
0521/1/05
0875/05
0243/05
0063/05
0536/05
0725/05
0213/05
0555/05
0896/05B
0509/1/05
0244/05
0788/1/05
0670/05
0188/05
0728/05
0262/05
0744/1/05
0271/05
0746/1/05
0380/05B
0218/05
0244/1/05
0407/1/05
0323/05
0231/05
0289/05
0224/05
0054/05
0403/05
0588/05
0354/05
0572/05
0834/05
0744/05B
0723/05
0896/1/05
0352/05
0699/05
0949/05B
0287/05
0102/05
0168/05
0246/1/05
0449/05
0766/05
0788/05
0099/05B
0595/05
0509/05
0014/1/05
0769/05
0699/1/05
0884/05
0040/05
0014/05
0917/05
0814/05
0894/05
0296/05
0820/05
0492/05
0312/1/05
0498/05
0914/05
0157/1/05
0744/05
0817/05
0037/05
0623/05
0099/05
0683/05
0726/05
0093/2/05
0586/05
0653/05B
0093/1/05
0336/05
0097/05
0304/05
0575/05
0567/05
0136/05
0674/05
0853/05
0898/05
0080/05
0788/05B
0764/05B
0830/05
0913/05
0577/05
0714/05
0622/05
0357/05
0369/05
0323/1/05
0390/05
0694/05
0183/05
0132/05
0699/05B
0233/05
0219/05
0669/05
0760/05
0883/05
0246/05B
0574/05
0330/05
0616/2/05
0331/05B
0597/05
0934/05
0576/05
0237/05
0809/05
0107/05
0846/05
0672/05
0014/05B
0770/05
0653/1/05
0348/05
0485/05
0848/05
0275/05
0771/05
0320/05
0581/05
0508/05
0820/1/05
0917/04B
1010/04
0901/04
0569/04
0969/04
0618/04
0525/04
0729/04B
0994/04
0620/1/04
0565/04B
0365/04B
0789/04B
0799/04
0807/04
0878/04B
0413/04B
0883/04
0917/04
0176/04
0361/04
0728/04B
0166/04
0929/04
0565/04
0336/04
0664/2/04
0983/04
0737/04
0610/04
0789/04
0466/04
0622/04
0457/04
0985/04B
0852/04
0985/04
0576/04
0871/04
0891/04
0012/04
0280/04
0586/04
0565/1/04
0408/04
0232/04
0907/04
0729/1/04
0578/04
0907/1/04
0636/04
0878/04
0905/04
0571/04
0734/04
0429/04
0380/04
0904/04
0525/04B
0664/04
0728/1/04
0566/04
0259/04
0995/04
0105/04
0606/04B
0525/1/04
0732/04
0664/04B
0917/1/04
0817/1/04
0365/04
0693/04
0985/1/04
0821/04
0804/04
0283/04
0613/04
0441/04
0591/04
0915/04
0907/04B
0847/03
0774/03
0774/03B
0771/03
0901/03B
0901/03
0649/03
0485/1/03
0715/03
0849/03
0715/03B
0485/03B
0856/03
Drucksache 146/18

... Die Hauptaufgabe des EFI liegt in der Aufbereitung des umfangreichen Forschungswissens in Europa im Bereich Wald und Umwelt für die Politikberatung der Mitgliedstaaten und der europäischen Entscheidungsträger, um den Erhalt und die nachhaltige Bewirtschaftung der Wälder in Europa zu fördern. So hat auch die Bundesregierung in den vergangenen Jahren Projekte mit EFI als internationale Organisation mit forstwissenschaftlichem Sach - verstand zunehmend genutzt, um die europaweite Diskussion um die Erhaltung und nachhaltige Bewirtschaftung der Wälder zu versachlichen. Aus diesen Projekten sind wichtige Analysen und Empfehlungen hervorgegangen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 146/18




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Gesetzentwurf

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Schlussbemerkung

Artikel 1
Begriffsbestimmungen

Artikel 2
Rechtspersönlichkeit und Rechtsfähigkeit

Artikel 3
Akademische Freiheit

Artikel 4
Immunität von der Gerichtsbarkeit; Vermögenswerte, Gelder und Guthaben

Artikel 5
Räumlichkeiten

Artikel 6
Unverletzlichkeit der Archive

Artikel 7
Öffentliche Dienstleistungen

Artikel 8
Nachrichtenverkehr und Veröffentlichungen

Artikel 9
Finanzielle Erleichterungen

Artikel 10
Steuerbefreiung

Artikel 11
Sozialversicherung

Artikel 12
Einreise, Durchreise und Wohnsitz

Artikel 13
Mitglieder des Rates und des Vorstands, Personal und Sachverständige im Auftrag

Artikel 14
Beilegung von Streitigkeiten

Artikel 15
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 16
Schlussbestimmungen

Denkschrift

I. Allgemeines

II. Besonderes


 
 
 


Drucksache 300/18

... In der Regel sind dies die wohnwertrelevanten Merkmale, Untermerkmale oder Gruppen von Merkmalen, die in § 558 Absatz 2 BGB genannt sind. Daneben können aber auch andere Merkmale wie etwa die Wohndauer eine Rolle spielen, falls diese Daten zum Beispiel für die Verbesserung einer Regressionsanalyse verwendet werden sollen.



Drucksache 216/18

... Die mit dem Richtlinienvorschlag der Europäischen Kommission vom Dezember 2013 vorgelegte Folgenabschätzung enthielt umfassende Kostenanalysen für mehrere Emissi-onsszenarien der Generaldirektion Umwelt. Allerdings basiert der letztliche Vorschlag der Europäischen Kommission vom Dezember 2013 auf einem Szenario mit schwächeren Zielwerten, die zudem erst 2030 und nicht wie ursprünglich vorgesehen 2025 zu erreichen waren. Schließlich wurden nach Eingaben der Mitgliedstaaten im Jahr 2014 nochmals neue Szenarien berechnet und der ursprüngliche Vorschlag der Europäischen Kommission revidiert, was die Gesamtkosten nochmals verringerte. Für zusätzliche Maßnahmen zum Erreichen der vorgeschlagenen Verpflichtungen zur Emissionsreduktion weist dieses revidierte Szenario für Deutschland jährliche Kosten in Höhe von 316 Mio. Euro aus. Diese Abschätzung dürfte eine deutliche Überschätzung der tatsächlichen Kosten zusätzlicher Maßnahmen sein, weil

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 216/18




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Dreiundvierzigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über nationale Verpflichtungen zur Reduktion der Emissionen bestimmter Luftschadstoffe - 43. BImSchV)

§ 1
Begriffsbestimmungen

§ 2
Verpflichtungen zur Emissionsreduktion

§ 3
Indikative Emissionsmengen

§ 4
Nationales Luftreinhalteprogramm

§ 5
Aktualisierung des nationalen Luftreinhalteprogramms

§ 6
Beteiligung der Öffentlichkeit

§ 7
Nationales Emissionsinventar

§ 8
Nationale Emissionsprognose

§ 9
Informativer Inventarbericht

§ 10
Anpassung des nationalen Emissionsinventars im Hinblick auf die Einhaltung der Verpflichtungen zur Emissionsreduktion

§ 11
Mittelung von Emissionen im Fall außergewöhnlicher meteorologischer Bedingungen

§ 12
Kompensation der Verpflichtungen zur Emissionsreduktion für SO2, NOx und Feinstaub PM2,5 ab dem Jahr 2030

§ 13
Einhaltung der Verpflichtungen zur Emissionsreduktion bei unvorhersehbaren Entwicklungen im Energiesektor

§ 14
Inanspruchnahme der Flexibilisierungsregelungen im Hinblick auf die Einhaltung der Verpflichtungen zur Emissionsreduktion

§ 15
Monitoring der Auswirkungen der Luftverschmutzung

§ 16
Übermittlung des nationalen Luftreinhalteprogramms

§ 17
Übermittlung des nationalen Emissionsinventars und der nationalen Emissionsprognose sowie des informativen Inventarberichts

§ 18
Übermittlung von Informationen zum Monitoring der Auswirkungen der Luftverschmutzung an die Europäische Kommission

§ 19
Veröffentlichung des nationalen Luftreinhalteprogramms

§ 20
Veröffentlichung des nationalen Emissionsinventars und der nationalen Emissionsprognose sowie des informativen Inventarberichts

Anlage 1
Überwachung von und Berichterstattung über Emissionen

Tabelle

Tabelle

Tabelle

Anlage 2
Methoden für die Erstellung und Aktualisierung des nationalen Emissionsinventars und der nationalen Emissionsprognose

I. Nationales Emissionsinventar

II. Nationale Emissionsprognose

Artikel 2
Änderung der Neununddreißigsten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen - 39. BImSchV)

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Verordnungsermächtigung

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Verordnungsfolgen

1. Nachhaltigkeitsaspekte

2. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

3. Erfüllungsaufwand

a Für Bürgerinnen und Bürger

b Für die Wirtschaft

c Für die Verwaltung

4. Weitere Kosten

5. Weitere Verordnungsfolgen

6. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 6

Zu Absatz 4

Zu § 7

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 8

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 9

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 10

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 15

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 19

Zu § 20

Zu Anlage 1 Überwachung von und Berichterstattung über Emissionen Anlage 1 setzt Anhang I der Richtlinie EU Nr. 2016/2284 in nationales Recht um.

Zu Anlage 2 Methoden für die Erstellung und Aktualisierung des nationalen Emissionsinventars und der nationalen Emissionsprognose

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 4324, BMUB: Entwurf einer Verordnung zum Erlass der Verordnung über nationale Verpflichtungen zur Emissionsreduktion bestimmter Luftschadstoffe

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1 Erfüllungsaufwand

Bürgerinnen und Bürger

5 Wirtschaft

5 Verwaltung

II.2 Weitere Kosten

II.3 Alternativen

II.4 Evaluation

III. Ergebnis


 
 
 


Drucksache 67/18

... 3.1 Nachhaltigkeit bei Marktanalysen und Ratings

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 67/18




2 Hintergrund

1. Ein Finanzwesen für eine nachhaltigere Welt

1.1 Neuausrichtung der Kapitalflüsse hin zu einer nachhaltigeren Wirtschaft

1.2 Einbettung der Nachhaltigkeit in das Risikomanagement

1.3 Förderung von Transparenz und Langfristigkeit

2. Neuausrichtung der Kapitalflüsse hin zu einer nachhaltigeren Wirtschaft

2.1 Einheitliches Klassifikationssystem für nachhaltige Tätigkeiten

Maßnahme 1: Einführung eines EU-Klassifikationssystems für nachhaltige Tätigkeiten

2.2 Normen und Kennzeichen für nachhaltige Finanzprodukte

Maßnahme 2: Normen und Kennzeichen für umweltfreundliche Finanzprodukte

2.3 Förderung von Investitionen in nachhaltige Projekte

Maßnahme 3: Förderung von Investitionen in nachhaltige Projekte

2.4 Nachhaltigkeitserwägungen in der Finanzberatung

Maßnahme 4: Berücksichtigung der Nachhaltigkeit in der Finanzberatung

2.5 Nachhaltigkeitsbenchmarks

Maßnahme 5: Entwicklung von Nachhaltigkeitsbenchmarks

3. Einbettung der Nachhaltigkeit in das Risikomanagement

3.1 Nachhaltigkeit bei Marktanalysen und Ratings

Maßnahme 6: Bessere Berücksichtigung der Nachhaltigkeit in Ratings und Marktanalysen

3.2 Nachhaltigkeitspflichten institutioneller Anleger und Vermögensverwalter

Maßnahme 7: Klärung der Pflichten institutioneller Anleger und Vermögensverwalter

3.3 Aufsichtsvorschriften für Banken und Versicherungsgesellschaften

Maßnahme 8: Berücksichtigung der Nachhaltigkeit in den Aufsichtsvorschriften

4. Förderung von Transparenz und Langfristigkeit

4.1 Offenlegung und Rechnungslegung

Maßnahme 9: Stärkung der Vorschriften zur Offenlegung von Nachhaltigkeitsinformationen und zur Rechnungslegung

4.2 Unternehmensführung und unangemessenes kurzfristiges Denken auf den Kapitalmärkten

Maßnahme 10: Förderung einer nachhaltigen Unternehmensführung und Abbau von kurzfristigem Denken auf den Kapitalmärkten

5. Umsetzung des Aktionsplans

6. Nächste Schritte

Anhang I
- Rolle der EU-Taxonomie im Aktionsplan

Anhang II
- Zeitplan für die Umsetzung

Anhang III
- Arbeitsplan für die in diesem Aktionsplan dargelegten Initiativen

Anhang IV
- Visualisierung der Maßnahmen


 
 
 


Drucksache 367/18

... Das Ressort geht auf der Grundlage der Folgenabschätzung der EU-Kommission (SWD (2017)455/ 456) davon aus, dass die zusätzlichen Kosten, die durch die Generierung und Ausgabe des Erkennungsmerkmals durchschnittlich pro Packung entstehen, 0,0011 Euro betragen. Die Folgenabschätzung der EU-Kommission beruht wiederum auf einer Studie aus dem Jahr 2015, die die Eurogroup Consulting im Auftrag der EU-Kommission erstellt hat ("Analysis and Feasibility Assessment regarding EU systems for Tracking and Tracing of Tobacco Products and for Security Features"). Die Grundannahmen und Berechnungen der Machbarkeitsstudie beruhen auf extensiven Datenerhebungen und Interviews bei den potentiell Betroffenen sowie auf der Analyse vorhandener Studien. Die Folgenabschät-zung enthält detaillierte Kostenkalkulationen zu den verschiedenen Kostenaspekten der geprüften Optionen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 367/18




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Tabakerzeugnisgesetzes

§ 7a
Ausgabestelle; unabhängiger Anbieter

§ 7b
Verordnungsermächtigungen

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Dreifachbuchstabe aaa

Zu Dreifachbuchstabe bbb

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Doppelbuchstabe dd

Zu Doppelbuchstabe ee

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Artikel 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nr. 4457, BMEL: Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Tabakerzeugnisgesetzes

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1. Erfüllungsaufwand

5 Wirtschaft

Verwaltung Bund, Länder

II.2. Umsetzung von EU-Recht

II.3. Evaluierung

II.4. KMU-Test

III. Ergebnis


 
 
 


Drucksache 264/18 (Beschluss)

... 2. Soweit für die im Verordnungsvorschlag genannten Unionspolitiken quantitative Ziele formuliert werden (vergleiche Anhang II des Verordnungsvorschlags), sollten diese nach Auffassung des Bundesrates jedoch auch durch unabhängige Strukturanalysen mithilfe europaweit konsistenter und verlässlicher Datenquellen verfolgt und kontrolliert werden können. Es ist sicherzustellen, dass die Daten in hinreichender regionaler Tiefe, mindestens auf der NUTS-1-Ebene, produziert werden.



Drucksache 75/18

... Daraufhin hat die EBA im Dezember 2016 einen Bericht über gedeckte Schuldverschreibungen: Empfehlungen zur Harmonisierung der Rahmenbedingungen für gedeckte Schuldverschreibungen in der EU ("Report on covered bonds - recommendations on harmonisation of covered bond frameworks in the EU") veröffentlicht. Dieser enthält eine umfassende Analyse der regulatorischen Entwicklungen bei gedeckten Schuldverschreibungen in einzelnen Mitgliedstaaten mit besonderem Schwerpunkt auf dem Grad der Angleichung an die bewährten Verfahren, die im vorangegangenen Bericht beschrieben worden waren. Nach Auswertung dieser Analyse forderte die EBA legislative Maßnahmen zur Harmonisierung gedeckter Schuldverschreibungen auf Unionsebene.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 75/18




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags

- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit

- Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

- Ex-post-Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften

Konsultation der Interessenträger

- Einholung und Nutzung von Expertenwissen

- Folgenabschätzung

- Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung

- Grundrechte

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten

- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags

Strukturelle Merkmale von gedeckten Schuldverschreibungen

5 Gütesiegel

Bezug zum Abwicklungsrahmen

5 Drittlandsregelung

Änderung anderer Richtlinien

Vorschlag

Titel I
Gegenstand, Anwendungsbereich und Definitionen

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Anwendungsbereich

Artikel 3
Begriffsbestimmungen

Titel II
STRUKTURELLE Merkmale GEDECKTER SCHULDVERSCHREIBUNGEN

Kapitel 1
Doppelbesicherung und Insolvenzferne

Artikel 4
Doppelbesicherung

Artikel 5
Insolvenzferne gedeckter Schuldverschreibungen

Kapitel 2
Deckungspool und Deckung

Abschnitt I
ANERKENNUNGSFÄHIGE VERMÖGENSWERTE

Artikel 6
Anerkennungsfähige Vermögenswerte

Artikel 7
Außerhalb der Union belegene Vermögenswerte

Artikel 8
Gruppeninterne Strukturen gepoolter gedeckter Schuldverschreibungen

Artikel 9
Gemeinsame Finanzierungen

Artikel 10
Zusammensetzung des Deckungspools

Artikel 11
Derivatekontrakte im Deckungspool

Artikel 12
Trennung von Vermögenswerten im Deckungspool

Artikel 13
Treuhänder zur Überwachung des Deckungspools

Artikel 14
Anlegerinformationen

Abschnitt II
DECKUNGS-UND LIQUIDITÄTSANFORDERUNGEN

Artikel 15
Deckungsanforderungen

Artikel 16
Anforderung eines Liquiditätspuffers für den Deckungspool

Artikel 17
Bedingungen für verlängerbare Fälligkeitsstrukturen

Titel III
öffentliche Aufsicht über GEDECKTE SCHULDVERSCHREIBUNGEN

Artikel 18
Öffentliche Aufsicht über gedeckte Schuldverschreibungen

Artikel 19
Erlaubnis für Programme gedeckter Schuldverschreibungen

Artikel 20
Öffentliche Aufsicht über gedeckte Schuldverschreibungen im Falle von Insolvenz oder Abwicklung

Artikel 21
Berichterstattung an die zuständigen Behörden

Artikel 22
Befugnisse der zuständigen Behörden für die Zwecke der öffentlichen Aufsicht über gedeckte Schuldverschreibungen

Artikel 23
Verwaltungsrechtliche Sanktionen und Abhilfemaßnahmen

Artikel 24
Öffentliche Bekanntmachung verwaltungsrechtlicher Sanktionen und Abhilfemaßnahmen

Artikel 25
Verpflichtung zur Zusammenarbeit

Artikel 26
Offenlegungspflichten

Titel IV
GÜTESIEGEL

Artikel 27
Gütesiegel

Titel V
änderung ANDERER Richtlinien

Artikel 28
Änderung der Richtlinie 2009/65/EG /EG

Artikel 29
Änderung der Richtlinie 2014/59/EU /EU

Titel VI
Schlussbestimmungen

Artikel 30
Übergangsmaßnahmen

Artikel 31
Überprüfungen und Berichte

Artikel 32
Umsetzung

Artikel 33
Inkrafttreten

Artikel 34
Adressaten Diese Richtlinie ist an die Mitgliedstaaten gerichtet. Geschehen zu Brüssel am [...]


 
 
 


Drucksache 387/18

... S. 170-185). Insgesamt zeigt die Analyse der EU-Kommission, dass für die in den EU-Emissionshandel einbezogenen Industrie-Branchen überwiegend - unter Berücksichtigung des Abdeckungsgrades durch die kostenlose Zuteilung und der durchschnittlichen Mindest-Einpreisungsrate - kein hohes Risiko nichtabwälzbarer Zusatzkosten besteht (s. dazu im Einzelnen unten Gesetzesbegründung Teil A Nr. VII.6).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 387/18




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes

§ 11
Zuteilung von kostenlosen Berechtigungen an LuFtFahrzeugbetreiber

§ 16
Anerkennung von Emissionsberechtigungen Emissionsberechtigungen, die von Drittländern ausgegeben werden, mit denen Abkommen über die gegenseitige Anerkennung von Berechtigungen gemäß Artikel 25 Absatz 1 der Richtlinie 2003/87/EG /EG geschlossen wurden, stehen nach Maßgabe der Vorgaben einer nach Artikel 19 Absatz 3 und 4 der Richtlinie 2003/87/EG /EG erlassenen Verordnung der Kommission Berechtigungen gleich.

Abschnitt 4
Globaler marktbasierter Mechanismus für den internationalen Luftverkehr

§ 18
Überwachung, Berichterstattung und Prüfung

§ 27
Kleinemittenten, Verordnungsermächtigung

§ 33
Übergangsregelung zur Gebührenerhebung

§ 34
Übergangsregelung für Anlagenbetreiber

§ 35
Übergangsregelung für Luftfahrzeugbetreiber

Artikel 2
Änderung des Kreditwesengesetzes

Artikel 3
Änderung des Wertpapierhandelsgesetzes

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Vereinbarkeit mit nationalem Verfassungsrecht

VII. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

aa Vorhandene Messwerte zum TEHG 2011

cc Abschätzung des Erfüllungsaufwandes durch die Änderung des TEHG

Vorgabe Nr. 1: Emissionsberichterstattung

1 Aufwand

2 Fallzahl

3 Veränderung des Erfüllungsaufwands

Vorgabe Nr. 2: Erstellung und Anpassung des Überwachungsplans

i Erstellung des Überwachungsplans

1 Aufwand

2 Fallzahl

ii Änderung Anpassung des Überwachungsplans im Verlauf der Handelsperiode

1 Aufwand

2 Fallzahl

iii Veränderung des Erfüllungsaufwands für den Überwachungsplan

Vorgabe Nr. 3: Kostenlose Zuteilung von Emissionszertifikaten

1 Aufwand

2 Fallzahl

3 Veränderung des Erfüllungsaufwands für die kostenlose Zuteilung

Vorgabe Nr. 4: Mitteilung zum Betrieb

1 Aufwand

2 Fallzahl

3 Veränderung des Erfüllungsaufwands für die Mitteilung zum Betrieb

dd Ergebnis

c Erfüllungsaufwand der Verwaltung

aa Einbezogene Geschäftsprozesse

bb Nicht einbezogene Geschäftsprozesse

cc Veränderung des Erfüllungsaufwands bei den einbezogenen Geschäftsprozessen

dd Ergebnis: Erfüllungsaufwand der Verwaltung

5. Weitere Gesetzesfolgen

6. Weitere Kosten

7. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 16

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Nummer 25

Zu Nummer 26

Zu Nummer 28

Zu § 33

Zu § 34

Zu § 35

Zu Nummer 29

Zu Nummer 30

Zu Nummer 31

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 4522, BMU: Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Rechtsgrundlagen für die Fortentwicklung des Europäischen Emissionshandels

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1 Erfüllungsaufwand

II.2 Weitere Kosten

III. Ergebnis


 
 
 


Drucksache 156/18

... In der Landwirtschaft kann beispielsweise eine Analyse der aktuellen Wetter- oder Bodenfeuchtedaten dazu beitragen, den Pflanzenanbau zu optimieren. In der Fertigung ermöglichen Echtzeit-Sensordaten eine vorausschauende Wartung.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 156/18




Mitteilung

1 Einführung

2 Erschließung des sozioökonomischen Nutzens der datengesteuerten Innovation

3 Öffentliche und öffentlich finanzierte Daten im Dienste der datengesteuerten Innovation

a Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors

b Zugang zu wissenschaftlichen Informationen und deren Bewahrung

4 Daten des Privatsektors als wichtige Triebkraft für Innovation und Wettbewerbsfähigkeit in Europa

a Gemeinsame Datennutzung zwischen Unternehmen B2B

b Zugang zu Daten des Privatsektors im öffentlichen Interesse - gemeinsame Datennutzung zwischen Unternehmen und Behörden B2G

5 Schlussfolgerung


 
 
 


Drucksache 252/18

... Eine beträchtliche Zahl von nationalen und regionalen Regierungen äußerte bezüglich einer zentralen Anlaufstelle Bedenken. Bei individuellen qualitativen Analysen ihrer Kommentare wurde jedoch feststellt, dass diese scheinbare Ablehnung in einigen Fällen darauf zurückzuführen ist, dass einige Länder bestimmte Verfahren bereits unter einem Dach zusammengeführt haben (einschließlich beschleunigter Verfahren). Diese bereits bestehenden nationalen Koordinierungsstellen können als Beispiele für zentrale Anlaufstellen angesehen werden, die sich in der Praxis bewährt haben.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 252/18




Vorschlag

Begründung

1. Hintergrund des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags

- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit

- Verhältnismäßigkeit

3. Ergebnisse der Konsultationen interessierter Kreise und der Folgenabschätzungen

- Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung

- Konsultationen, Datensammlung und Nutzung von Expertenwissen

Zusammenfassung der Beiträge und der Nutzung der Ergebnisse

- Folgenabschätzung

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten

- Minimierung des Risikos von Verzögerungen bei einzelnen TEN-V-Vorhaben:

- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags

Artikel 1
Gegenstand und Anwendungsbereich

Artikel 3
Vorrangstatus von Vorhaben von gemeinsamem Interesse

Artikel 4 bis 6
Zusammenfassung der Genehmigungsverfahren

Artikel 7
Koordinierung grenzüberschreitender Genehmigungsverfahren

Artikel 8
Vergabe öffentlicher Aufträge bei grenzüberschreitenden Vorhaben von gemeinsamem Interesse

Artikel 9
Technische Hilfe

Vorschlag

Kapitel I
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1
Gegenstand und Anwendungsbereich

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Kapitel II
Erteilung der GENEHMIGUNG

Artikel 3
Vorrangstatus von Vorhaben von gemeinsamem Interesse

Artikel 4
Zusammenfassung von Genehmigungsverfahren

Artikel 5
Einzige zuständige Genehmigungsbehörde

Artikel 6
Dauer und Durchführung des Genehmigungsverfahrens

Artikel 7
Koordinierung grenzüberschreitender Genehmigungsverfahren

Kapitel III
VERGABE öffentlicher Aufträge

Artikel 8
Vergabe öffentlicher Aufträge bei grenzüberschreitenden Vorhaben von gemeinsamem

Artikel 9
Technische Hilfe

Kapitel V
Schlussbestimmungen

Artikel 10
Übergangsbestimmungen

Artikel 11
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 32/1/18

... Der Begriff "Risikoanalyse" in Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe b des Richtlinienvorschlags ist aus redaktionellen Gründen durch den Begriff "Risikobewertung" zu ersetzen. Der risikobasierte Ansatz besteht aus Gefahren- und Risikobewertungen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 32/1/18




Zur Vorlage insgesamt

Zu einzelnen Vorschriften

19. Zu Artikel 2

20. Zu Artikel 3

21. Zu Artikel 5, Anhang I

Anhang I
Teil A Mikrobiologische Parameter:

- Somatische Coliphagen:

Anhang I
Teil B Chemische Parameter:

[ - Blei:

- Chlorat, Chlorit, Halogenessigsäuren:

- Microcystin-LR:

- Pestizide:

- PFAS, PFAS insgesamt:

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

30. Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

34. Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

37. Zu Artikel 10 alt

38. Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

43. Zu Artikel 13

Zu Artikel 14

46. Zu Artikel 15

Zu Artikel 16

49. Zu Artikel 18

Direktzuleitung der Stellungnahme


 
 
 


Drucksache 157/18

... Die EU konzipiert derzeit ein entschlossenes Vorgehen in den Bereichen Hochleistungsrechnen, Datenanalyse und künstliche Intelligenz, die dazu beitragen können, neue Gesundheitsprodukte9 zu entwickeln und zu testen‚ Diagnosen schneller zu erstellen und bessere Behandlungsmethoden anzuwenden. Doch der Erfolg dieser Bemühungen wird davon abhängen, ob riesige Mengen hochwertiger Daten zur Verfügung stehen und ob geeignete rechtliche Rahmenbedingungen geschaffen werden, die die Rechte des Einzelnen und der Gesellschaft schützen und gleichzeitig die Innovation fördern. Wie im Bericht über den Gesundheitszustand in der EU festgestellt wurde, ist die Verwendung patientenorientierter Gesundheitsdaten in der EU nach wie vor unzureichend entwickelt10.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 157/18




Mitteilung

1. Politischer Kontext: Gesundheit und PFLEGE in einer SICH DIGITALISIERENDEN WELT

2. WEITERER Handlungsbedarf auf Ebene

3. Sicherer Zugang der Bürger zu GESUNDHEITSDATEN und sicherer Austausch dieser Daten

4. Bessere Daten für die Förderung der Forschung, die PRÄVENTION von KRANKHEITEN und eine PERSONALISIERTE GESUNDHEITSVERSORGUNG und PFLEGE

5. DIGITALE HILFSMITTEL für eine AUFGEKLÄRTE MITWIRKUNG der Bürger und eine PATIENTENORIENTIERTE PFLEGE

6. NÄCHSTE Schritte


 
 
 


Drucksache 32/18 (Beschluss)

... Der Begriff "Risikoanalyse" in Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe b des Richtlinienvorschlags ist aus redaktionellen Gründen durch den Begriff "Risikobewertung" zu ersetzen. Der risikobasierte Ansatz besteht aus Gefahren- und Risikobewertungen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 32/18 (Beschluss)




Zur Vorlage insgesamt

Zu einzelnen Vorschriften

15. Zu Artikel 2

16. Zu Artikel 3

17. Zu Artikel 5, Anhang I

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

24. Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

28. Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

31. Zu Artikel 10 alt

32. Zu Artikel 11

33. Zu Artikel 12

34. Zu Artikel 14

35. Zu Artikel 15

36. Zu Artikel 18

Direktzuleitung der Stellungnahme


 
 
 


Drucksache 469/1/18

... (1) Die Länder analysieren eigenständig ihre individuelle Ausgangslage im Hinblick auf Handlungsfelder und Maßnahmen nach § 2."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 469/1/18




1. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 2 Satz 1 KiQuTG

2. Zu Artikel 1 § 2 Satz 1 Nummer 1 und Nummer 5 und Satz 2 KiQuTG

4. Zu Artikel 1 § 2 Satz 3, § 3 Absatz 1 und Absatz 2, § 4 Satz 2 Nummer 5, § 6 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 3 Satz 3 - neu - und Satz 4 - neu - KiQuTG und Artikel 4 § 1 Absatz 5 Satz 01 - neu - und Satz 1 FAG

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Doppelbuchstabe dd

Zu Buchstabe b

5. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 3 KiQuTG

6. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 4 Nummer 1 KiQuTG

7. Zu Artikel 1 § 4 Satz 2 Nummer 4 KiQuTG

8. Zu Artikel 1 § 4 Satz 2 Nummer 5 KiQuTG

9. Zu Artikel 2 Nummer 2 Buchstabe a § 90 Absatz 1 Satz 2 bis 4 und Absatz 2 Satz 3 und Satz 4 SGB VIII und Buchstabe b § 90 Absatz 3 und Absatz 4 SGB VIII

Zur Folgeänderung:

10. Hilfsempfehlung zu Ziffer 9

Zu Artikel 2 Nummer 2

11. Hilfsempfehlung zu Ziffer 9*

Zu Artikel 2 Nummer 2

12. Zu Artikel 4 FAG

15. Zu Artikel 5 Absatz 2 Inkrafttreten

16. Zu Artikel 5 Absatz 1, Absatz 3 und Absatz 4 Inkrafttreten

Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 630/18

... Die Gefahr von Desinformationskampagnen im Internet erkannte der Europäische Rat erstmals im Jahr 2015 an, als er die Hohe Vertreterin bat, sich mit den Desinformationskampagnen Russlands zu befassen. Um dieses Thema anzugehen und dafür zu sensibilisieren, wurde die East StratCom Task Force eingerichtet. Darüber hinaus wurde in der Gemeinsamen Mitteilung "Gemeinsamer Rahmen für die Abwehr hybrider Bedrohungen"11 innerhalb des Europäischen Auswärtigen Dienstes die Analyseeinheit für hybride Bedrohungen als zentrale Anlaufstelle für die Analyse hybrider Bedrohungen eingerichtet. Außerdem führte sie zur Einrichtung des Europäischen Kompetenzzentrums für die Abwehr hybrider Bedrohungen, das bewährte Verfahren austauscht und die Tätigkeiten der Union und der Nordatlantikvertrags-Organisation in diesem Bereich unterstützt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 630/18




1. Einleitung

2. DESINFORMATION: BEDROHUNGEN verstehen und VERSTÄRKT auf Ebene ABWEHREN

3. MAẞNAHMEN für EIN KOORDINIERTES Vorgehen der Union GEGENDESINFORMATION

SÄULE 1: Ausbau der FÄHIGKEITEN der Organe der Union, DESINFORMATION zu ERKENNEN, zu UNTERSUCHEN und zu ENTHÜLLEN

Maßnahme 1:

Maßnahme 2:

SÄULE 2: MEHR KOORDINIERTE und Gemeinsame MAẞNAHMEN gegen DESINFORMATION

Maßnahme 3:

Maßnahme 4:

Maßnahme 5:

SÄULE 3: MOBILISIERUNG des Privatsektors BEI der Bekämpfung von DESINFORMATION

Maßnahme 6:

SÄULE 4: SENSIBILISIERUNG der Gesellschaft und Ausbau ihrer WIDERSTANDSFÄHIGKEIT

Maßnahme 7:

Maßnahme 8:

Maßnahme 9:

Maßnahme 10:

4. Schlussfolgerungen


 
 
 


Drucksache 193/18 (Beschluss)

... 6. Der Bundesrat begrüßt, dass die Kommission konkrete Herausforderungen bei der freien Entfaltung von Kunst und Kultur erkannt hat, etwa die Problematiken von Teilzeitarbeitsverhältnissen oder der Doppelbesteuerung von Künstlerinnen und Künstlern, welche sich vor allem bei Stipendien stellt. Diese Probleme weiterhin zu analysieren und gemeinsam mögliche Lösungsvorschläge zu erarbeiten, hält der Bundesrat für sinnvoll.



Drucksache 563/18

... 250 kW besteht (veröffentlichter Endbericht: https://www.erneuerbareenergien.de/EE/Redaktion/DE/Downloads/bmwi_de/berichteeg-4\-solar.html ). Eine Korrektur der Fördersätze erfolgt über den atmenden Deckel nach § 49. Die monatliche Degression beträgt seit dem 1. August 2018 1 Prozent. Eine erneute Preiserhebung im Oktober 2018 und Wirtschaftlichkeitsanalysen haben allerdings gezeigt, dass die Preise stärker als die Förderung gesunken sind. Eine Überförderung liegt jetzt bereits bei Anlagen ab 60 kW vor. Die Bundesregierung ist beihilferechtlich verpflichtet, eine Überförderung der EU-Kommission anzuzeigen und diese zu korrigieren. Diese Anzeige ist erfolgt und in der Folge soll die Überförderung zum 1. Januar 2019 durch eine Anpassung des anzulegenden Wertes für Solaranlage bis einschließlich einer installierten Leistung von 750 kW korrigiert werden. Dieser Wert betrug im Oktober 2018 10,68 Cent pro Kilowattstunde. Der Wert wird auf das Niveau der Freiflächenanlagen abgesenkt. Dieser Wert wird zum 1. Januar 2019 auf 8,33 Cent pro Kilowattstunde festgelegt.



Drucksache 444/18 (Beschluss)

... - Die Kommission hat in der Mitteilung auf bestehende ineffiziente parallele Ermittlungen und Strafverfolgungsmaßnahmen hingewiesen. Allerdings bleiben die zugrundeliegenden empirischen Befunde vage und unkonkret. Es ist nicht ersichtlich, woher die Kommission ihre Erkenntnisse gewinnt und wo im Einzelnen die grenzüberschreitende Terrorismusbekämpfung Defizite aufweist. Eine genaue Analyse des Standes der grenzüberschreitenden Terrorismusbekämpfung ist aber unabdingbare Voraussetzung dafür, im Rahmen einer Neuverhandlung des Mandats der EUStA überzeugende Antworten auf mögliche Verfolgungsdefizite zu geben.



Drucksache 72/18

... 20. Morningstar ist ein Finanzinformations- und Analyseunternehmen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 72/18




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags

- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit

- Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

- Ex-post-Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften

- Konsultation der Interessenträger

- Einholung und Nutzung von Expertenwissen

- Folgenabschätzung

- Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung

- Grundrechte

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

- Bewertung

- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags

1 Änderung der Richtlinie 2009/65/EG /EG Artikel 1

2 Änderung der AIFM-Richtlinie Artikel 2

Vorschlag

Artikel 1
Änderung der Richtlinie 2009/65/EG /EG

Artikel 2
Änderung der Richtlinie 2011/61/EU /EU

Artikel 30a
Voraussetzungen für das Pre-Marketing in der Union durch einen EU-AIFM

Artikel 32a
Einstellung des Vertriebs von Anteilen von EU-AIF in anderen Mitgliedstaaten als dem Herkunftsmitgliedstaat des AIFM

Artikel 43a
Einrichtungen für Kleinanleger

Artikel 3
Umsetzung

Artikel 4
Bewertung

Artikel 5
Inkrafttreten

Artikel 6


 
 
 


Drucksache 153/1/18

... 31. - Der Bundesrat hält die hierzu von der Kommission angeführte Bedarfsanalyse für unzureichend. Die Kommission stellt hierzu in Erwägungsgrund 14 lediglich fest, dass die nationalen Vorschriften über individuelle Rechtsbehelfe für Verbraucherinnen und Verbraucher, die durch unlautere Geschäftspraktiken geschädigt wurden, voneinander abweichen, ohne darauf einzugehen, worin die Abweichungen konkret bestehen sollen. Auch der von der Kommission aus dem Umstand des Fehlens signifikanter Zahlen eingelegter Rechtsbehelfe gezogene Schluss, die bestehenden Rechtsbe-helfsmöglichkeiten gewährleisteten keine hinreichenden individuellen Rechtsdurchsetzungsmöglichkeiten für die Verbraucherinnen und Verbraucher, die Opfer unlauterer Geschäftspraktiken geworden seien (Erwägungsgrund 14), ist nicht zwingend. Der Bundesrat bittet die Kommission daher darzulegen, inwieweit im vertraglichen und außervertraglichen Bereich in den jeweiligen Mitgliedstaaten konkrete Defizite hinsichtlich der Rechtsschutzmöglichkeiten für die Verbraucherinnen und Verbraucher bestehen.



Drucksache 178/18

... bestehen, ist die amtliche Untersuchung nach Analysemethoden durchzuführen, die vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit nach § 64 Absatz 2 Satz 1 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbu-ches veröffentlicht worden sind."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 178/18




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Erste Verordnung

Artikel 1
Änderung der Futtermittelverordnung

§ 49a
Übergangsregelungen

Artikel 2
Weitere Änderung der Futtermittelverordnung

Artikel 3
Änderung der BVL-Aufgabenübertragungsverordnung

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt der Verordnung

III. Alternativen

IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

V. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

5. Weitere Kosten

VI. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4


 
 
 


Drucksache 94/18

... Die damit verbundenen Herausforderungen wurden in der am 21. September 2017 angenommenen Mitteilung der Kommission mit dem Titel "Ein faires und effizientes Steuersystem in der Europäischen Union für den digitalen Binnenmarkt" ermittelt. In dieser Mitteilung präsentierte die Kommission ihre Analyse der steuerlichen Herausforderungen im Zusammenhang mit der Digitalisierung der globalen Wirtschaft. In den anschließenden Schlussfolgerungen des Europäischen Rates2 vom 19. Oktober 2017 wurde "die Notwendigkeit eines wirksamen und fairen Steuersystems, das an das digitale Zeitalter angepasst ist", unterstrichen und mitgeteilt, "dass der Europäische Rat entsprechenden Vorschlägen der Kommission bis Anfang 2018 erwartungsvoll entgegensieht". Der Rat "Wirtschaft und Finanzen" ging in seinen Schlussfolgerungen vom 5. Dezember 20173 ebenfalls davon aus, dass die Kommission Anfang 2018 geeignete Vorschläge vorlegen wird, "in denen die relevanten Entwicklungen bei der laufenden Arbeit der OECD berücksichtigt werden und die auf einer Bewertung der rechtlichen und technischen Durchführbarkeit ebenso wie der wirtschaftlichen Auswirkungen möglicher Maßnahmen zur Bewältigung der Problematik der Besteuerung der Gewinne der digitalen Wirtschaft basieren".

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 94/18




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags

- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit

- Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

- Konsultation der Interessenträger

- Folgenabschätzung

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten

- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags

Geltungsbereich Artikel 2

Begriffsbestimmungen Artikel 3

Signifikante digitale Präsenz Artikel 4

Der signifikanten digitalen Präsenz zuzuordnende Gewinne Artikel 5

Vorschlag

Kapitel I
Gegenstand, Begriffsbestimmungen und Geltungsbereich

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Geltungsbereich

Artikel 3
Begriffsbestimmungen

Kapitel II
SIGNIFIKANTE DIGITALE Präsenz

Artikel 4
Signifikante digitale Präsenz

Artikel 5
Gewinne, die einer signifikanten digitalen Präsenz zuzuordnen sind oder im Zusammenhang mit ihr stehen

Kapitel III
Schlussbestimmungen

Artikel 6
Überprüfung

Artikel 7
Ausschuss für die Besteuerung der digitalen Wirtschaft

Artikel 8
Begrenzung der bei den Nutzern erhobenen Daten

Artikel 9
Umsetzung

Artikel 10
Inkrafttreten

Artikel 11
Adressaten

Anhang I
Liste der Steuern gemäß Artikel 3 Absatz 1:

Anhang II
Liste der Dienstleistungen gemäß Artikel 3 Absatz 5 Buchstabe f:

Anhang III
Liste der Dienstleistungen, die gemäß Artikel 3 Absatz 5 letzter Satz nicht als digitale Dienstleistungen gelten:


 
 
 


Drucksache 469/18 (Beschluss)

... (1) Die Länder analysieren eigenständig ihre individuelle Ausgangslage im Hinblick auf Handlungsfelder und Maßnahmen nach § 2."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 469/18 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 § 2 Satz 3, § 3 Absatz 1 und Absatz 2, § 4 Satz 2 Nummer 5, § 6 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 3 Satz 3 - neu - und Satz 4 - neu - KiQuTG und Artikel 4 § 1 Absatz 5 Satz 01 - neu - und Satz 1 FAG

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Doppelbuchstabe dd

Zu Buchstabe b

2. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 3 KiQuTG

3. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 4 Nummer 1 KiQuTG

4. Zu Artikel 1 § 4 Satz 2 Nummer 4 KiQuTG

5. Zu Artikel 1 § 4 Satz 2 Nummer 5 KiQuTG

6. Zu Artikel 2 Nummer 2 Buchstabe a § 90 Absatz 1 Satz 2 bis 4 und Absatz 2 Satz 3 und Satz 4 SGB VIII und Buchstabe b § 90 Absatz 3 und Absatz 4 SGB VIII

Zu Artikel 4

10. Zu Artikel 5 Absatz 2 Inkrafttreten

11. Zu Artikel 5 Absatz 1, Absatz 3 und Absatz 4 Inkrafttreten

Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 260/18

... Die Annahme des Vorschlags würde in der Tat Zugang zu neuen Daten eröffnen und neue Formen des Austauschs vorhandener Mehrwertsteuerdaten (z.B. Transaction Network Analysis) ermöglichen, worunter auch sensible Daten fallen könnten. Daher wird die Erfassung der Daten streng auf Wirtschaftsbeteiligte abgestellt und beschränkt, die mutmaßlich an betrügerischen Transaktionen beteiligt sind. Die Daten werden nur so lange aufbewahrt, wie für die Analyse und die Ermittlungen durch die nationalen zur Durchsetzung des Mehrwertsteuerrechts befugten Steuerbehörden notwendig ist. Die Daten werden ausschließlich genutzt, um potenzielle Betrüger in einem frühen Stadium zu identifizieren und betrügerische Netze zu zerschlagen, die das Mehrwertsteuersystem auf betrügerische Weise missbrauchen. Nur befugtes Personal darf auf sie zugreifen und sie nutzen.



Drucksache 614/18

... bb) In Satz 1 Nummer 1 werden die Wörter "Risikoanalyse gemäß Artikel 9" durch die Wörter "Risikobewertung gemäß Artikel 7" ersetzt.



Drucksache 299/18

... Die umfassende Analyse der Europäischen Kommission zur Reformbilanz, die dem strikten Prinzip der Beurteilung ausschließlich nach eigenen Leistungen folgt, entspricht der Einschätzung der Bundesregierung.



Drucksache 224/18

... Für die Arbeiten in Bezug auf Einwegkunststoffartikel und Fanggeräte hat die Europäische Kommission auch externe Berater herangezogen. Was Einwegkunststoffartikel angeht, analysierten sie die Ursachen für die Entstehung der Meeresabfälle und deren Eintragspfade sowie mögliche zentrale Maßnahmen, die im Rahmen dieses neuen Legislativvorschlags ergriffen werden könnten, um das Problem der Einwegkunststoffartikel anzugehen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 224/18




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags

- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit

- Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

- Ex-post-Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften

- Konsultation der Interessenträger

- Einholung und Nutzung von Expertenwissen

- Folgenabschätzung

5 Einwegkunststoffartikel

Szenario 2a - Geringere Auswirkungen auf die Verringerung der Meeresabfälle

Szenario 2b - Mittlere Auswirkungen auf die Verringerung der Meeresabfälle

Szenario 2c - Mittlere bis starke Auswirkungen auf die Verringerung der Meeresabfälle gewählte Option

Szenario 2d - Stärkste Auswirkungen auf die Verringerung der Meeresabfälle

5 Fanggerät

- Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung

- Grundrechte

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten

- Erläuternde Dokumente bei Richtlinien

- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags

Artikel 1
Ziele

Artikel 2
Geltungsbereich

Artikel 3
Begriffsbestimmungen

Artikel 4
Verbrauchsminderung

Artikel 5
Beschränkung des Inverkehrbringens

Artikel 6
Produktanforderungen

Artikel 7
Kennzeichnungsvorschriften

Artikel 8
Erweiterte Herstellerverantwortung

Artikel 9
Getrenntsammlung

Artikel 10
Sensibilisierungsmaßnahmen

Artikel 11
Maßnahmenkoordinierung

Artikel 12
Zugang zu Gerichten

Artikel 13
Angaben zur Durchführungsüberwachung

Artikel 14
Sanktionen

Artikel 15
Evaluierung und Überprüfung

Artikel 16
Ausschussverfahren

Artikel 17
Umsetzung

Artikel 18
Inkrafttreten

Artikel 19
Adressaten

ANNEX Anhang zum Vorschlag der Kommission für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Verringerung der Auswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte auf die Umwelt

Anhang

Teil
A Einwegkunststoffartikel im Sinne von Artikel 4 (Verminderung des Verbrauchs)

Teil
B Einwegkunststoffartikel im Sinne von Artikel 5 (Beschränkung des Inverkehrbringens)

Teil
C Einwegkunststoffartikel im Sinne von Artikel 6 (Produktanforderungen)

Teil
D Einwegkunststoffartikel im Sinne von Artikel 7 (Kennzeichnungsvorschriften)

Teil
E Einwegkunststoffartikel im Sinne von Artikel 8 (Erweiterte Herstellerverantwortung)

Teil
F Einwegkunststoffartikel im Sinne von Artikel 9 (Getrenntsammlung)

Teil
G Einwegkunststoffartikel im Sinne von Artikel 10 (Sensibilisierung)


 
 
 


Drucksache 15/18

... Diese Mitteilung analysiert die vier kritischsten Probleme, die an der Schnittstelle zwischen Chemikalien-, Produkt- und

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 15/18




Mitteilung

1. Einleitung

2. WAS WIRD ANGESTREBT?

3. VIER Probleme

3.1. Informationen über besorgniserregende Stoffe stehen Unternehmen, die Abfälle behandeln und für die Verwertung vorbereiten, nicht ohne Weiteres zur Verfügung.

3.1.1. Ziel

3.1.2. Geplante Maßnahmen

3.2. Abfälle können Stoffe enthalten, die in neuen Produkten nicht mehr zulässig sind.

3.2.1. Ziel

3.2.2. Geplante Maßnahmen

3.3. Die EU-Vorschriften über das Ende der Abfalleigenschaft sind nicht vollständig harmonisiert, weshalb Unsicherheit darüber besteht, wie Abfall zu einem neuen Material und einem neuen Produkt wird.

3.3.1. Ziel

3.3.2. Geplante Maßnahmen

3.4. Die Vorschriften, auf deren Grundlage über die Gefährlichkeit von Abfällen und Chemikalien zu entscheiden ist, sind nicht gut abgestimmt und dies beeinflusst die Verwendung von Sekundärrohstoffen.

3.4.1. Ziel

3.4.2. Geplante Maßnahmen

4. Schlussfolgerungen und NÄCHSTE Schritte


 
 
 


Drucksache 206/18

... - die statistischen Ämter der Länder den Zugriff auf die Daten behalten, um das Statistische Bundesamt bei den Auswertungen zu unterstützen und eigene Analysen zu den genannten Zwecken durchführen zu können,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 206/18




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Zensusvorbereitungsgesetzes 2021

§ 9a
Datenübermittlung, Qualitätsprüfung und Programmentwicklung

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

3. Erfüllungsaufwand der Verwaltung

5. Weitere Kosten

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Absatz 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 563/18 (Beschluss)

... Der Bundesrat bedauert, dass der von der Bundesregierung gewählte Wert für Photovoltaikanlagen an Gebäuden nicht nachvollziehbar ist. Der Bundesrat bittet zur besseren Nachvollziehbarkeit, die aktuelle Marktanalyse aus dem Oktober 2018 vorzulegen, um die Senkung des anzulegenden Wertes von 11,09 Cent pro Kilowattstunde auf 8,33 Cent pro Kilowattstunde für Photovoltaikanlagen an Gebäuden mit einer installierten Leistung bis einschließlich 750 kW überprüfen zu können.



Drucksache 15/1/18

... grundsätzlich besser aufeinander abgestimmt sein sollten. Dies soll insbesondere unnötige Barrieren bei der Vermarktung von Sekundärrohstoffen beseitigen. Gleichzeitig wird darauf hingewiesen, dass eine Bewertung der Gefährlichkeit von Abfällen auf der Basis chemischer Analysen im Vergleich zu einer Bewertung der Gefährlichkeit von Produkten auf der Basis von Rezepturen im Einzelfall ungleich komplexer sein kann. In Deutschland werden bei der Bewertung der Gefährlichkeit von Abfällen schon bestimmte vereinfachende Konventionen angewendet, da ein sehr eng an das



Drucksache 73/18

... Spätestens am 30. Juni jedes Jahres legt die ESMA der Kommission einen Bericht vor, in dem die Auswirkungen der für Marketing-Anzeigen geltenden nationalen Rechts- und Verwaltungsvorschriften analysiert werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 73/18




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags

- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit

- Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

- Ex-post-Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften

- Konsultation der Interessenträger

- Einholung und Nutzung von Expertenwissen

- Folgenabschätzung

- Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung

- Grundrechte

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

- Bewertung

- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags

Vorschlag

Artikel 1
Begriffsbestimmungen

Artikel 2
Anforderungen an Marketing-Anzeigen

Artikel 3
Veröffentlichung nationaler Bestimmungen zu Vertriebsanforderungen

Artikel 4
Zentrale Datenbank der ESMA mit nationalen Bestimmungen zu Vertriebsanforderungen

Artikel 5
Prüfung der Marketing-Anzeigen

Artikel 6
Gemeinsame Grundsätze für Gebühren bzw. Entgelte

Artikel 7
Veröffentlichung nationaler Bestimmungen über Gebühren und Entgelte

Artikel 8
Interaktive Datenbank der ESMA für Gebühren und Entgelte

Artikel 9
Interaktives Tool der ESMA zu Gebühren und Entgelten

Artikel 10
Zentrale Datenbank der ESMA für AIFM, OGAW-Verwaltungsgesellschaften, AIF und OGAW

Artikel 11
Standardisierung der Anzeigen an die ESMA

Artikel 12
Änderung der Verordnung (EU) Nr. 345/2013 über Europäische Risikokapitalfonds

1 Dem Artikel 3 wird folgender Buchstabe o angefügt:

2 Folgender Artikel 4a wird eingefügt:

Artikel 4a

Artikel 13
Änderung der Verordnung (EU) Nr. 346/2013 über Europäische Fonds für soziales Unternehmertum

1 Dem Artikel 3 wird folgender Buchstabe o angefügt:

2 Folgender Artikel 4a wird eingefügt:

Artikel 4a

Artikel 14
Bewertung

Artikel 15
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 173/18

... Es wurde eine externe Studie28 in Auftrag gegeben, um die quantitativen und qualitativen Auswirkungen und Vorteile der Umsetzung eines Hinweisgeberschutzes in verschiedenen Bereichen des Unionsrecht und des nationalen Rechts zu bewerten. Die im Rahmen dieser Studie analysierten Informationen und die daraus gewonnenen Erkenntnisse sind in die Definition des Problems und in die Bewertung der von der Kommission in Betracht gezogenen Optionen eingeflossen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 173/18




Begründung

1. Kontext des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags

- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität

- Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG25, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

- Konsultation der Interessenträger

- Einholung und Nutzung von Expertenwissen

- Folgenabschätzung

- Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung

- Grundrechte

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

- Umsetzungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten

- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags

Vorschlag

Kapitel I
Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen

Artikel 1
Sachlicher Anwendungsbereich

Artikel 2
Persönlicher Anwendungsbereich

Artikel 3
Begriffsbestimmungen

Kapitel II
INTERNE MELDUNGEN und Folgemassnahmen

Artikel 4
Pflicht zur Einrichtung interner Kanäle und Verfahren für Meldungen und Folgemaßnahmen

Artikel 5
Verfahren für interne Meldungen und Folgemaßnahmen

Kapitel III
EXTERNE MELDUNGEN und Folgemassnahmen

Artikel 6
Pflicht zur Einrichtung externer Meldekanäle und Ergreifung geeigneter Folgemaßnahmen

Artikel 7
Gestaltung geeigneter externer Meldekanäle

Artikel 8
Zuständige Mitarbeiter

Artikel 9
Verfahrensvorschriften für externe Meldungen

Artikel 10
Informationen über die Entgegennahme von Meldungen und deren Weiterverfolgung

Artikel 11
Dokumentation eingehender Meldungen

Artikel 12
Überprüfung der Verfahren durch die zuständigen Behörden

Kapitel IV
Schutz von HINWEISGEBERN und Betroffenen Personen

Artikel 13
Bedingungen für den Schutz von Hinweisgebern

Artikel 14
Verbot von Repressalien gegen Hinweisgeber

Artikel 15
Maßnahmen zum Schutz von Hinweisgebern vor Repressalien

Artikel 16
Maßnahmen zum Schutz betroffener Personen

Artikel 17
Sanktionen

Artikel 18
Verarbeitung personenbezogener Daten

Kapitel V
Schlussbestimmungen

Artikel 19
Günstigere Behandlung

Artikel 20
Umsetzung

Artikel 21
Berichterstattung, Bewertung und Überprüfung

Artikel 22
Inkrafttreten

Artikel 23
Adressaten

ANNEX 1 Anhang des Vorschlags für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden

Anhang

Teil I

A. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer i - Öffentliches Auftragswesen:

B. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer ii - Finanzdienstleistungen sowie Verhütung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung:

C. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer iii - Produktsicherheit:

D. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer iv - Verkehrssicherheit:

E. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer v - Umweltschutz:

F. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer vi - Kerntechnische Sicherheit:

G. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer vii - Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit, Tiergesundheit und Tierschutz:

H. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer viii - Öffentliche Gesundheit:

I. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer ix - Verbraucherschutz: Verbraucherrechte und Verbraucherschutzvorschriften nach Maßgabe der

J. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer x - Schutz der Privatsphäre und personenbezogener Daten sowie Sicherheit von Netz- und Informationssystemen:

Teil II
Artikel 1 Absatz 2 der Richtlinie bezieht sich auf folgende Rechtsvorschriften der Union:

A. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer ii - Finanzdienstleistungen sowie Verhütung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung:

1. Finanzdienstleistungen:

2. Verhütung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung:

B. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer iv - Verkehrssicherheit:

C. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer v - Umweltschutz:


 
 
 


Drucksache 551/18

... Anlage 2 (zu § 28) Anforderungen an die Probenahme und Analyse, an die kontinuierlichen Messeinrichtungen und an die Validierung der Messergebnisse

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 551/18




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Vierundvierzigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über mittelgroße Feuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen - 44. BlmSchV) *

Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Begriffsbestimmungen

§ 3
Bezugssauerstoffgehalt

§ 4
Aggregationsregeln

§ 5
Emissionsrelevante Änderung in einer Feuerungsanlage

§ 6
Registrierung von Feuerungsanlagen

§ 7
Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten des Betreibers

§ 8
An- und Abfahrzeiten

Abschnitt 2
Anforderungen a n die Errichtung und den Betrieb

§ 9
Emissionsgrenzwerte für Ammoniak

§ 10
Emissionsgrenzwerte für Feuerungsanlagen bei Einsatz von festen Brennstoffen

§ 11
Emissionsgrenzwerte bei Einsatz von flüssigen Brennstoffen in nicht genehmigungsbedürftigen mittelgroßen Feuerungsanlagen mit einer Feuerungswärmeleistung von 10 Megawatt oder mehr oder in genehmigungsbedürftigen mittelgroßen Feuerungsanlagen

§ 12
Emissionsgrenzwerte bei Einsatz von flüssigen Brennstoffen in nicht genehmigungsbedürftigen mittelgroßen Feuerungsanlagen mit einer Feuerungswärmeleistung von weniger als 10 Megawatt

§ 13
Emissionsgrenzwerte bei Einsatz von gasförmigen Brennstoffen in nicht genehmigungsbedürftigen mittelgroßen Feuerungsanlagen mit einer Feuerungswärmeleistung von mindestens 10 Megawatt oder in genehmigungsbedürftigen mittelgroßen Feuerungsanlagen

§ 14
Emissionsgrenzwerte bei Einsatz von gasförmigen Brennstoffen in nicht genehmigungsbedürftigen mittelgroßen Feuerungsanlagen mit einer Feuerungswärmeleistung von weniger als 10 Megawatt

§ 15
Emissionsgrenzwerte für Gasturbinenanlagen

§ 16
Emissionsgrenzwerte für Verbrennungsmotoranlagen

§ 17
Anforderungen an die Abgasverluste von nicht genehmigungsbedürftigen mittelgroßen Öl- und Gasfeuerungsanlagen

§ 18
Anforderungen an Mischfeuerungen und Mehrstofffeuerungen

§ 1g
Ableitbedingungen

§ 20
Abgasreinigungseinrichtungen

Abschnitt 3
Messung und Überwachung

§ 21
Messungen an mittelgroßen Feuerungsanlagen bei Einsatz von festen Brennstoffen

§ 22
Messungen an mittelgroßen Feuerungsanlagen bei Einsatz von gasförmigen Brennstoffen

§ 23
Messungen an mittelgroßen Feuerungsanlagen bei Einsatz von flüssigen Brennstoffen

§ 24
Messungen an Verbrennungsmotoranlagen

§ 25
Messungen an Gasturbinenanlagen

§ 26
Messungen an Feuerungsanlagen mit Abgasreinigungseinrichtung für Stickstoffoxide

§ 27
Messplätze

§ 28
Messverfahren und Messeinrichtungen

§ 29
Kontinuierliche Messungen

§ 30
Auswertung und Beurteilung von kontinuierlichen Messungen, Messbericht

§ 31
Einzelmessungen

Abschnitt 4
Gemeinsame Vorschriften

§ 32
Zulassung von Ausnahmen

§ 33
Weitergehende Anforderungen

§ 34
Verhältnis zu anderen Vorschriften

§ 35
Ordnungswidrigkeiten

Abschnitt 5
Anlagenregister und Berichterstattung

§ 36
Anlagenregister

Abschnitt 6
Schlussvorschriften

§ 37
Zugänglichkeit und Gleichwertigkeit von Normen

§ 38
Übergangsregelungen

Anlage 1
(zu § 6) Informationen, die der Betreiber der zuständigen Behörde vorzulegen hat

Anlage 2
(zu § 28) Anforderungen an die Probenahme und Analyse, an die kontinuierlichen Messeinrichtungen und an die Validierung der Messergebnisse

Anlage 3
(zu § 30) Umrechnungsformel

Artikel 2
Änderung der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zweck der Verordnung

II. Regelungsnotwendigkeit, Alternativen

III. Gender Mainstreaming

IV. Befristung

V. Erfüllungsaufwand

1. Gesamtergebnis

2. Vorgaben

3. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

4. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

Feste Brennstoffe:

Gasförmige Brennstoffe:

Flüssige Brennstoffe:

5 Verbrennungsmotoren:

Dazu im Einzelnen:

5 Gasturbinen:

5 Informationsdefizit:

5 Wirtschaftlichkeit:

5 Veränderungswillen:

5. Erfüllungsaufwand der Verwaltung

VI. Evaluation

VII. Nachhaltige Entwicklung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften

Zu § 1

Zu Absatz 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Absatz 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 9

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu § 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Absatz 9

Zu Absatz 10

Zu Absatz 11

Zu Absatz 12

Zu Absatz 13

Zu Absatz 14

Zu Absatz 15

Zu Absatz 16

Zu Absatz 17

Zu Absatz 18

Zu Absatz 19

Zu Absatz 20

Zu Absatz 21

Zu Absatz 22

Zu Absatz 23

Zu Absatz 24

Zu Absatz 25

Zu Absatz 26

Zu § 3

Zu § 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu § 7

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 8

Zu Abschnitt 2 Anforderungen an die Errichtung und den Betrieb

Zu § 9

Zu § 10

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Absatz 9

Zu Absatz 10

Zu Absatz 11

Zu Absatz 12

Zu Absatz 13

Zu Absatz 14

Zu Absatz 15

Zu Absatz 16

Zu Absatz 17

Zu Absatz 18

Zu Absatz 19

Zu § 11

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Absatz 9

Zu § 12

Zu Absatz 1

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Absatz 2

Zu § 13

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu § 14

Zu Absatz 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Absatz 2

Zu § 15

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Absatz 9

Zu Absatz 10

Zu § 16

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Absatz 7

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Absatz 8

Zu Absatz 9

Zu Absatz 10

Zu Absatz 11

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Absatz 12

Zu Absatz 13

Zu Absatz 14

Zu Absatz 15

Zu Absatz 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu § 20

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Abschnitt 3 Messung und Überwachung

Zu § 21

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Absatz 9

Zu § 22

Zu Absatz 1

Zu Absatz 6

Zu § 23

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 6

Zu Absatz 10

Zu § 24

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Absatz 9

Zu Absatz 10

Zu Absatz 11

Zu Absatz 12

Zu Absatz 13

Zu Absatz 14

Zu § 25

Zu Absatz 3

Zu § 26

Zu § 27

Zu § 28

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 29

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu § 30

Zu Absatz 2

Zu § 31

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Absatz 9

Zu Abschnitt 4 Gemeinsame Vorschriften

Zu § 32

Zu § 33

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 34

Zu § 35

Zu Absatz 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Absatz 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Abschnitt 5 Anlagenregister und Berichterstattung

Zu § 36

Zu Abschnitt 6 Schlussvorschriften

Zu § 37

Zu § 38

Zu Absatz 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Anlage 1 Informationen, die der Betreiber der zuständigen Behörde vorzulegen hat

Zu Anlage 2 Anforderungen an die Probenahme und Analyse, an die kontinuierlichen Messeinrichtungen und an die Validierung der Messergebnisse

Zu Anlage 3 Umrechnungsformel

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 4468, BMU: Entwurf einer Verordnung zur Einführung der Verordnung über mittelgroße Feuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen sowie zur Änderung der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

- Registrierungspflicht für alle betroffenen Anlagen und Schaffung eines Anlagenregisters

- Festlegung von Emissionsgrenzwerten für

- Messungs- und Überwachungspflichten:

II.1 Erfüllungsaufwand

5 Wirtschaft

5 Registrierung

5 Grenzwerte

5 Messung

5 Verwaltung

II.2 1:1- Umsetzung

II.3 ‚One in one out‘-Regel

II.4 KMU-Betroffenheit

II.5 Evaluation

III. Ergebnis


 
 
 


Drucksache 217/18

... Auch wird die dem Vorschlag beiliegende Analyse von den Ergebnissen gestützt, die aus der breit angelegten Konsultation von Interessenträgern im Rahmen der Evaluierung der Anwendung der Verordnung Nr. 883/2013 hervorgegangen sind.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 217/18




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

Gründe und Ziele des Vorschlags

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

4 Rechtsgrundlage

4 Subsidiarität

4 Verhältnismäßigkeit

Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

Evaluierung der Verordnung Nr. 883/2013

Konsultation der Interessenträger

4 Folgenabschätzung

4 Grundrechte

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten

Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags

I. Beziehungen zur EUStA

Allgemeine Grundsätze

Bericht

Vermeidung von Doppeluntersuchungen, Unterstützung für die EUStA und Durchführung ergänzender Untersuchungen

Sonstige Bestimmungen

II. Verbesserung der Wirksamkeit der Untersuchungstätigkeit des OLAF

Kontrollen und Überprüfungen vor Ort und Unterstützung durch nationale Behörden

4 Bankkontoinformationen

4 Mehrwertsteuer

Zulässigkeit der vom OLAF zusammengetragenen Beweise

Koordinierungsstellen für die Betrugsbekämpfung

4 Koordinierungstätigkeiten

III. Präzisierungen und Vereinfachungen

Vorschlag

Artikel 1

Artikel 3
Externe Untersuchungen

Artikel 12a
Koordinierungsstellen für die Betrugsbekämpfung in den Mitgliedstaaten

Artikel 12b
Koordinierungstätigkeiten

Artikel 12c
Meldung von Straftaten, bezüglich der die EUStA ihre Befugnisse ausüben könnte, an die EUStA

Artikel 12d
Vermeidung von Doppeluntersuchungen

Artikel 12e
Unterstützung der EUStA durch das Amt

Artikel 12f
Ergänzende Untersuchungen

Artikel 12g
Arbeitsvereinbarungen und Informationsaustausch mit der EUStA

Artikel 2


 
 
 


Drucksache 631/2/18

... 4. Zwischen der erwünschten Unterstützung bei der Analyse und Entscheidung rechtlicher Fragen durch "intelligente" Software auf der einen und möglichen Fehlentwicklungen der autonomen Behandlung solcher Sachverhalte durch Maschinen auf der anderen Seite liegen viele - bislang ungeklärte - spezifische rechtliche und ethische Fragen, die der besonderen Aufmerksamkeit der politischen Verantwortlichen bedürfen. Dies gilt umso mehr, als die zu schaffenden Ethikleitlinien ausweislich der Mitteilungen der Kommission und des koordinierten Plans "globale Ethik-Standards setzen und eine weltweit führende Rolle im Bereich der ethischen und vertrauenswürdigen KI übernehmen" sollen. Es liegt auf der Hand, dass zu den in den Vorlagen erwähnten "Bereichen öffentlichen Interesses" Gesundheit, Verkehr und Mobilität, Sicherheit und Energie, Fertigung und Finanzdienstleistungen ebenso eine technologisch sinnvoll unterstützte, ethisch einwandfreie, unabhängige und von wirtschaftlichen oder sonstigen sachfremden Erwägungen unbeeinflusste Justiz gehört.



Drucksache 193/1/18

... 6. Der Bundesrat begrüßt, dass die Kommission konkrete Herausforderungen bei der freien Entfaltung von Kunst und Kultur erkannt hat, etwa die Problematiken von Teilzeitarbeitsverhältnissen oder der Doppelbesteuerung von Künstlerinnen und Künstlern, welche sich vor allem bei Stipendien stellt. Diese Probleme weiterhin zu analysieren und gemeinsam mögliche Lösungsvorschläge zu erarbeiten, hält der Bundesrat für sinnvoll.



Drucksache 213/18

... Die Folgenabschätzung analysiert verschiedene politische Optionen, um das Doppelziel zu erreichen, einerseits den administrativen Aufwand für Emittenten am KMU-Wachstumsmarkt zu verringern und die Liquidität für Eigenkapitalinstrumente zu stärken, die an diesen Handelsplätzen notiert sind, und andererseits ein hohes Maß an Anlegerschutz und Marktintegrität zu wahren.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 213/18




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags

Umfang der Initiative: KMU-Wachstumsmärkte

Aktueller Regulierungskontext

- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

- Übereinstimmung mit anderen Bereichen der Unionspolitik

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit

- Verhältnismäßigkeit

- Preis des Instruments

3. Ergebnisse Der EX-POST-Bewertung, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

- Konsultation der Interessenträger

a Öffentliche Konsultation zur Einrichtung eines verhältnismäßigen Regulierungsrahmens zur Vereinfachung von KMU-Notierungen

b Kapitalmarktunion-Halbzeitbilanz

c Konsultation Call for Evidence EU-Rechtsvorschriften für Finanzdienstleistungen

- Heranziehen von Fachwissen

- Folgenabschätzung

- Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung

- Grundrechte

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Andere Elemente

- Umsetzungspläne und Überwachungs-, Bewertungs- und Berichterstattungsmaßnahmen

- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags

a Änderungen der Marktmissbrauchsverordnung

Liquiditätszufuhr -Vertrag für Emittenten an KMU-Wachstumsmärkten

Rechtfertigung der Aufschiebung der Veröffentlichung von Insiderinformationen

Insiderlisten für KMU-Wachstumsmärkte

Managertransaktionen von Emittenten an KMU-Wachstumsmärkten

b Änderung der Prospektverordnung

5 Transferprospekt

Vorschlag

Artikel 1
Änderung der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

Artikel 2
Änderung der Verordnung (EU) Nr. 2017/1129

Artikel 3
Inkrafttreten und Anwendung


 
 
 


Drucksache 70/18

... Auch wenn Innovationen im Finanzbereich nichts Neues sind, haben sich die Investitionen in Technologie und das Tempo der Innovationen doch erheblich beschleunigt. FinTech-Lösungen, bei denen digitale Identifizierung, mobile Anwendungen, Cloud-Computing, Big-Data-Analysen, künstliche Intelligenz, Blockchain-Technologie und Distributed-Ledger-Technologie zum Einsatz kommen, werden zur Marktwirklichkeit. Neue Technologien verändern die Finanzbranche und die Art und Weise, wie Verbraucher und Unternehmen Dienstleistungen in Anspruch nehmen, und eröffnen so die Möglichkeit, dass FinTech-Lösungen den Finanzierungszugang und die finanzielle Inklusion digital vernetzter Bürger verbessern. Sie geben dem Kunden das Heft in die Hand, fördern die operative Effizienz und machen die EU-Wirtschaft noch wettbewerbsfähiger. Auch für die Kapitalmarktunion spielen FinTech eine wichtige Rolle. Sie können dazu beitragen, die EU-Kapitalmärkte zu vertiefen und zu verbreitern, indem sie die Digitalisierung nutzen, um Geschäftsmodelle durch datengetriebene Lösungen zu verändern, etwa in der Vermögensverwaltung, der Investitionsvermittlung und dem Produktvertrieb.7

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 70/18




2 Einführung

1. Innovativen GESCHÄFTSMODELLEN eine EU-WEITE EXPANSION ERMÖGLICHEN

1.1. Innovativen Geschäftsmodellen durch klare und konsistente Zulassungsregeln eine EU-weite Expansion ermöglichen

Kasten 1

1.2. Den Wettbewerb und die Zusammenarbeit zwischen den Marktteilnehmern durch gemeinsame Normen und interoperable Lösungen verstärken

Kasten 2

1.3. Die EU-weite Entstehung innovativer Geschäftsmodelle durch Innovationsmoderatoren erleichtern

Kasten 3

2. Die Einführung TECHNOLOGISCHER Innovationen IM Finanzsektor FÖRDERN

2.1. Die Geeignetheit unserer Regeln überprüfen und Garantien für neue Technologien im Finanzsektor vorsehen

Kasten 4

2.2. Hemmnisse für Cloud-Dienste beseitigen

Kasten 5

2.3. FinTech-Anwendungen mit der EU-Blockchain-Initiative ermöglichen

Kasten 6

2.4. Aufbau von Kompetenzen und Wissen bei allen Regulierungs- und Aufsichtsbehörden in einem EU-FinTech-Lab

Kasten 7

2.5. Technologien als Hebel nutzen, um den binnenmarktweiten Vertrieb von Kleinanlegerprodukten voranzubringen

3. Die Sicherheit und INTEGRITÄT des Finanzsektors STÄRKEN

Kasten 8

Schlussfolgerungen

ANNEX 1 Anhang der Mitteilung der Europäischen Kommission an Das Europäische Parlament, den Rat, die Europäische Zentralbank, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: FinTech-Aktionsplan: Für einen wettbewerbsfähigeren und innovativeren EU-Finanzsektor

Anhang
Arbeitsplan für die im FinTech-Aktionsplan enthaltenen Initiativen

INNOVATIVEN GESCHÄFTSMODELLEN eine EU-WEITE EXPANSION ERMÖGLICHEN

DIE Einführung TECHNOLOGISCHER Innovationen IM Finanzsektor FÖRDERN

DIE Sicherheit und ABWEHRKRAFT des Finanzsektors STÄRKEN


 
 
 


Drucksache 469/18

... (1) Die Länder analysieren anhand möglichst vergleichbarer Kriterien und Verfahren ihre jeweilige Ausgangslage in Handlungsfeldern nach § 2 Satz 1 und Maßnahmen nach § 2 Satz 2.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 469/18




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Verbesserung der Teilhabe in Tageseinrichtungen und in der Kindertagespflege (KiTa-Qualitäts- und -Teilhabeverbesserungsgesetz - KiQuTG)

§ 1
Weiterentwicklung der Qualität und Verbesserung der Teilhabe in der Kindertagesbetreuung

§ 2
Maßnahmen zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Verbesserung der Teilhabe in der Kindertagesbetreuung

§ 3
Handlungskonzepte und Finanzierungskonzepte der Länder

§ 4
Verträge zwischen Bund und Ländern

§ 5
Geschäftsstelle des Bundes

§ 6
Monitoring und Evaluation

Artikel 2
Änderung des Achten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 3
Änderung des Finanzausgleichsgesetzes

Artikel 4
Weitere Änderung des Finanzausgleichsgesetzes

Artikel 5
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Gesetzgebungskompetenz

1. Öffentliche Fürsorge

2. Erforderlichkeit

a. Gleichwertige Lebensverhältnisse

b. Wahrung der Wirtschaftseinheit

III. Alternativen

IV. Gesetzesfolgen

1. Nachhaltigkeitsaspekte

2. Demografische Auswirkungen

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

Erfüllungsaufwand für die Bürgerinnen und Bürger

Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

V. Evaluierung und Monitoring

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu § 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nr. 4514, BMFSFJ: Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Qualität in der Kindertagesbetreuung

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1. Erfüllungsaufwand

4 Bund

II.2 Weitere Kosten

II.3 Evaluierung

III. Ergebnis


 
 
 


Drucksache 20/1/18

... 6. Bezüglich der Pläne der Kommission, die Relevanz und Machbarkeit eines Vorschlags zu neuen Benchmarks für digitale Kompetenzen und Unternehmertum prüfen zu wollen, erinnert der Bundesrat daran, dass alle Vorschläge für Durchschnittsbezugswerte einer äußerst sorgfältigen Prüfung im Hinblick auf den jeweils zu erwartenden europäischen Mehrwert und einer damit einhergehenden Kosten-Nutzen-Analyse unter besonderer Berücksichtigung des damit verbundenen Verwaltungsaufwands zu unterziehen sind (vergleiche bereits BR-Drucksache 386/15(B), Ziffer 15, BR-Drucksache 26/09(B), Ziffer 12 und BR-Drucksache 713/17(B), Ziffer 8) und somit nicht nach einem Top-Down-Ansatz ohne fachliche Prüfung festgelegt werden dürfen. Zudem dürfen keine Indikatoren und Durchschnittsbezugswerte definiert werden, die dem Harmonisierungsverbot im Bildungsbereich zuwiderlaufen (vergleiche BR-Drucksache 386/15(B), Ziffer 15, BR-Drucksache 786/10(B), Ziffer 3 und BR-Drucksache 713/17(B), Ziffer 8). Darüber hinaus sind Veränderungen im Bereich der Durchschnittsbezugswerte zwingend mit den für Bildung zuständigen Gremien des Rates abzustimmen (vergleiche BR-Drucksache 386/15(B), Ziffer 15 und BR-Drucksache 713/17(B), Ziffer 8).



Drucksache 554/18

... - Es wurde ein neuer Ausschuss für Regulierungskontrolle12 eingerichtet, in dem drei Mitglieder von außerhalb der EU-Organe rekrutiert wurden. Dieser unabhängige Ausschuss überprüft die Qualität von Folgenabschätzungen und ausgewählten Evaluierungen bestehender Rechtsvorschriften; alle seine Stellungnahmen werden veröffentlicht. Grundsätzlich ist eine positive Stellungnahme des Ausschusses zur Folgenabschätzung erforderlich. Andernfalls muss die Kommission die Gründe für ihre Fortsetzung des jeweiligen Vorhabens öffentlich erläutern. Bei der Analyse der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit festgestellte Schwächen zählen zu den häufigsten Ursachen für negative Stellungnahmen.13 - Die Experten der REFIT-Plattform14 unterstützen die Kommission bei der Suche nach Lösungen für die Vereinfachung bestehender Rechtsvorschriften. Die Plattform hat mithilfe eines Vertreters des Ausschusses der Regionen mehr als 80 Stellungnahmen angenommen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 554/18




1. Einleitung

2. Die Bedeutung von Subsidiarität und VERHÄLTNISMÄßIGKEIT

3. Subsidiarität und VERHÄLTNISMÄßIGKEIT: SCHLÜSSELELEMENTE einer besseren Rechtsetzung

4. Maßnahmen zur STÄRKUNG der Rolle von Subsidiarität und VERHÄLTNISMÄßIGKEIT

4.1. Förderung eines gemeinsamen Verständnisses von Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit

4.2. Ermöglichung einer wirksameren Prüfung durch die nationalen Parlamente

4.3. Aktivere Einbindung lokaler und regionaler Behörden

4.4. Bessere Bewertung und Darstellung relevanter Auswirkungen

4.5. Bewertung bestehender Rechtsvorschriften unter dem Gesichtspunkt der Subsidiarität

5. Schlussfolgerungen und NÄCHSTE Schritte: die KONFERENZ in BREGENZ

Themen der Konferenz in Bregenz

ANNEXES 1 to 2 ANHÄNGE der Mitteilung der Kommission an Das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Die Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit: Stärkung ihrer Rolle bei der Politikgestaltung der EU

Anhang I
Die neun Empfehlungen der Taskforce

Empfehlung 1 der Taskforce

Empfehlung 2 der Taskforce

Empfehlung 3 der Taskforce

Empfehlung 4 der Taskforce

Empfehlung 5 der Taskforce

Empfehlung 6 der Taskforce

Empfehlung 7 der Taskforce

Empfehlung 8 der Taskforce

Empfehlung 9 der Taskforce

Anhang II
Modellraster zur Bewertung der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit während des gesamten Politikzyklus (dem Bericht der Taskforce über Subsidiarität, Verhältnismäßigkeit und Weniger, aber effizienteres Handeln entnommen)

Zweck und Erläuterung des Bewertungsrasters


 
 
 


Drucksache 402/18 (Beschluss)

... 9. Der Bundesrat stellt fest, dass die Mieterstromförderung nur zu einem unzureichenden Ausbau der Photovoltaik beigetragen hat. Wesentliche Hemmnisse sind hohe bürokratische und messtechnische Anforderungen sowie steuerrechtliche Fragen. Der Bundesrat bittet daher die Bundesregierung, die Erkenntnisse aus der Marktanalyse für den Mieterstrombericht nach § 99 des



Drucksache 96/18

... Bei dieser Analyse wird berücksichtigt werden, dass das Volumen der Forderungsübertragungen, die Transaktionskosten und die Art der verborgenen Risiken bei grenzüberschreitenden Übertragungen von einer Reihe unterschiedlicher wirtschaftlicher, rechtlicher oder regulatorischer Faktoren beeinflusst werden, die nicht mit der Rechtssicherheit hinsichtlich des auf die Drittwirkung solcher Übertragungen anzuwendenden Rechts zusammenhängen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 96/18




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags

Beispiel für Verbriefung

Warum ist Rechtssicherheit wichtig?

Rechtliches Risiko

Zusätzlicher Nutzen einheitlicher Vorschriften

Was ist eine Forderung?

Was ist die Übertragung einer Forderung?

Entwicklung der Kollisionsnormen für Forderungsübertragungen

- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität

- Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

- Konsultation der Interessenträger und Einholung und Nutzung von Expertenwissen

- Folgenabschätzung

Option 1: Recht des Übertragungsvertrags

Option 2: Recht des gewöhnlichen Aufenthalts des Zedenten

Option 3: Recht der übertragenen Forderung

Option 4: Gemischter Ansatz: Kombination von Recht des gewöhnlichen Aufenthalts des Zedenten und Recht der übertragenen Forderung

Option 5: Gemischter Ansatz: Kombination von Recht der übertragenen Forderung und Recht des gewöhnlichen Aufenthalts des Zedenten

- Grundrechte

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten

- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags

Artikel 1
: Anwendungsbereich

Artikel 2
: Begriffsbestimmungen

Artikel 3
: Universelle Anwendung

Artikel 4
: Anzuwendendes Recht

Artikel 6
: Eingriffsnormen/Artikel 7: Öffentliche Ordnung (ordre public)

Artikel 8 bis 12
: Allgemeine Aspekte der Anwendung von Kollisionsnormen

Artikel 10
: Verhältnis zu anderen Vorschriften des Unionsrechts

Vorschlag

Kapitel I
Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen

Artikel 1
Anwendungsbereich

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Kapitel II
EINHEITLICHE KOLLISIONSNORMEN

Artikel 3
Universelle Anwendung

Artikel 4
Anzuwendendes Recht

Artikel 5
Regelungsbereich des anzuwendenden Rechts

Artikel 6
Eingriffsnormen

Kapitel III
Sonstige Vorschriften

Artikel 7
Öffentliche Ordnung (ordre public)

Artikel 8
Ausschluss der Rück- und Weiterverweisung

Artikel 9
Staaten ohne einheitliche Rechtsordnung

Artikel 10
Verhältnis zu anderen Vorschriften des Unionsrechts

Artikel 11
Verhältnis zu bestehenden internationalen Übereinkünften

Artikel 12
Verzeichnis der Übereinkünfte

Artikel 13
Überprüfungsklausel

Artikel 14
Zeitliche Geltung

Artikel 15
Inkrafttreten und Geltungsbeginn


 
 
 


Drucksache 442/18

... Darüber hinaus veranstaltete die Kommission gezielte Konsultationen zu dieser Initiative, darunter Workshops, Sitzungen und gezielte Aufforderungen zur Einreichung von Beiträgen (von ENISA und der Europäischen Verteidigungsagentur). Der Konsultationszeitraum erstreckte sich über sechs Monate von November 2017 bis März 2018. Darüber hinaus hat die Kommission eine Bestandsaufnahme der Fachzentren vorgenommen, die es ermöglichte, Beiträge von 665 Fachzentren für Cybersicherheit zu ihrem Know-how, ihren Tätigkeiten, ihren Arbeitsbereichen und der internationalen Zusammenarbeit zu sammeln. Die Erhebung wurde im Januar eingeleitet; die bis zum 8. März 2018 eingereichten Beiträge wurden im Analysebericht berücksichtigt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 442/18




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags

- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

- Rechtsgrundlage

- Begründung des Vorschlags im Hinblick auf die Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

3. Konsultation der Interessenträger und Folgenabschätzung

- Konsultation der Interessenträger

- Folgenabschätzung

- Grundrechte

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

- Durchführungspläne sowie Überwachungs-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten

Vorschlag

Kapitel I
Allgemeine Bestimmungen und Grundsätze des KOMPETENZZENTRUMS und des NETZES

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Auftrag des Zentrums und des Netzes

Artikel 4
Ziele und Aufgaben des Zentrums

Artikel 5
Investitionen in Infrastrukturen, Kapazitäten, Produkte oder Lösungen und deren Nutzung

Artikel 6
Benennung der nationalen Koordinierungszentren

Artikel 7
Aufgaben der nationalen Koordinierungszentren

Artikel 8

Artikel 9
Aufgaben der Mitglieder der Kompetenzgemeinschaft für Cybersicherheit

Artikel 10
Zusammenarbeit des Kompetenzzentrums mit den Organen, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union

Kapitel II
ORGANISATION des KOMPETENZZENTRUMS

Artikel 11
Zusammensetzung und Struktur

Abschnitt I
VERWALTUNGSRAT

Artikel 12
Zusammensetzung des Verwaltungsrats

Artikel 13
Aufgaben des Verwaltungsrats

Artikel 14
Vorsitz und Sitzungen des Verwaltungsrates

Artikel 15
Abstimmungsregeln des Verwaltungsrates

Abschnitt II
EXEKUTIVDIREKTOR

Artikel 16
Ernennung und Abberufung des Exekutivdirektors, Verlängerung seiner Amtszeit

Artikel 17
Aufgaben des Exekutivdirektors

Artikel 18
Zusammensetzung des wissenschaftlich-technischen Beirats

Artikel 19
Arbeitsweise des wissenschaftlich-technischen Beirats

Artikel 20
Aufgaben des wissenschaftlich-technischen Beirats

Kapitel III
FINANZVORSCHRIFTEN

Artikel 21
Finanzbeitrag der Union

Artikel 22
Beiträge der beteiligten Mitgliedstaaten

Artikel 23
Kosten und Mittelausstattung des Kompetenzzentrums

Artikel 24
Finanzielle Verpflichtungen

Artikel 25
Haushaltsjahr

Artikel 26
Aufstellung des Haushaltsplans

Artikel 27
Rechnungslegung des Kompetenzzentrums und Entlastung

Artikel 28
Tätigkeitsberichte und Finanzberichterstattung

Artikel 29
Finanzordnung

Artikel 30
Schutz der finanziellen Interessen

Kapitel IV
PERSONAL des KOMPETENZZENTRUMS

Artikel 31
PERSONAL

Artikel 32
Abgeordnete nationale Sachverständige und sonstige Bedienstete

Artikel 33
Vorrechte und Befreiungen

Kapitel V
Gemeinsame Bestimmungen

Artikel 34
Sicherheitsvorschriften

Artikel 35
Transparenz

Artikel 36
Sicherheitsvorschriften für den Schutz von Verschlusssachen und nicht als Verschlusssache eingestuften vertraulichen Informationen

Artikel 37
Zugang zu Unterlagen

Artikel 38
Überwachung, Bewertung und Überprüfung

Artikel 39
Haftung des Kompetenzzentrums

Artikel 40
Zuständigkeit des Gerichtshofs der Europäischen Union und anwendbares Recht

Artikel 41
Haftung der Mitglieder und Versicherung

Artikel 42
Interessenkonflikt

Artikel 43
Schutz personenbezogener Daten

Artikel 44
Unterstützung seitens des Sitzmitgliedstaats

Kapitel VII
Schlussbestimmungen

Artikel 45
Erste Maßnahmen

Artikel 46
Bestehensdauer

Artikel 47
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 393/18

... 18 Eine Analyse der geplanten Tätigkeit des Absetzens ist vor dem Hintergrund einer Bewertung der folgenden Aspekte durchzuführen: Risiken für die menschliche Gesundheit, Umweltkosten, Gefahren (einschließlich Unfälle), Wirtschaftlichkeit sowie Ausschluss künftiger Nutzungen. Die kumulativen Auswirkungen wiederholter Tätigkeiten oder anderer Tätigkeiten können ebenfalls eine maßgebliche Erwägung darstellen. Wenn sich aus einer solchen Bewertung ergibt, dass für die Bestimmung der möglichen Auswirkungen der geplanten Tätigkeit des Absetzens keine ausreichenden Informationen vorliegen, so darf diese Tätigkeit nicht weiter erwogen werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 393/18




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternative

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Gesetzentwurf

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Schlussbemerkung

Entschließung

Artikel 1
Begriffsbestimmungen

Artikel 6bis
Tätigkeiten des marinen Geo-Engineerings

Anlage 4
Tätigkeiten des marinen Geo-Engineerings

Anlage 5
Bewertungsrahmen für Stoffe, die für das Absetzen nach Anlage 4 in Frage kommen

Denkschrift

A. Allgemeines

B. Besonderes

Zur Anlage

Zu Artikel 1

Zu Artikel 6bis

Zu Anlage 4

Zu Anlage 5


 
 
 


Drucksache 20/18 (Beschluss)

... 6. Bezüglich der Pläne der Kommission, die Relevanz und Machbarkeit eines Vorschlags zu neuen Benchmarks für digitale Kompetenzen und Unternehmertum prüfen zu wollen, erinnert der Bundesrat daran, dass alle Vorschläge für Durchschnittsbezugswerte einer äußerst sorgfältigen Prüfung im Hinblick auf den jeweils zu erwartenden europäischen Mehrwert und einer damit einhergehenden Kosten-Nutzen-Analyse unter besonderer Berücksichtigung des damit verbundenen Verwaltungsaufwands zu unterziehen sind (vergleiche bereits BR-Drucksache 386/15(B), Ziffer 15, BR-Drucksache 26/09(B), Ziffer 12 und BR-Drucksache 713/17(B), Ziffer 8) und somit nicht nach einem Top-Down-Ansatz ohne fachliche Prüfung festgelegt werden dürfen. Zudem dürfen keine Indikatoren und Durchschnittsbezugswerte definiert werden, die dem Harmonisierungsverbot im Bildungsbereich zuwiderlaufen (vergleiche BR-Drucksache 386/15(B), Ziffer 15, BR-Drucksache 786/10(B), Ziffer 3 und BR-Drucksache 713/17(B), Ziffer 8). Darüber hinaus sind Veränderungen im Bereich der Durchschnittsbezugswerte zwingend mit den für Bildung zuständigen Gremien des Rates abzustimmen (vergleiche BR-Drucksache 386/15(B), Ziffer 15 und BR-Drucksache 713/17(B), Ziffer 8).



Drucksache 103/18

... Der Aspekt der Verhältnismäßigkeit war integraler Bestandteil der Folgenabschätzung zu diesem Vorschlag. Nicht nur wurden alle vorgeschlagenen Optionen am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gemessen, sondern es wurde auch die mangelnde Verhältnismäßigkeit der bestehenden Vorschriften analysiert, um die Verwaltungs- und Befolgungskosten möglichst gering zu halten und gleichzeitig eine unionsweit einheitliche Verfahrensweise zu gewährleisten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 103/18




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags

- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit

- Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

- Konsultation der Interessenträger

- Einholung und Nutzung von Expertenwissen

- Folgenabschätzung

- Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung

- Grundrechte

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

Artikel 1
Änderung der Verordnung (EU) Nr. 575/2013

Artikel 47a
Notleidende Risikopositionen

Artikel 47b
Stundungsmaßnahmen

Artikel 47c
Abzug für notleidende Risikopositionen

Artikel 159
Behandlung erwarteter Verlustbeträge

Artikel 469a
Ausnahme von den Abzügen von Posten des harten Kernkapitals für notleidende Risikopositionen

Artikel 2
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 547/18

... Mit dem Gesetzentwurf wird der Grundstein für den Aufbau eines Qualitätssicherungssystems gelegt, mit dem in den Entnahmekrankenhäusern eine retrospektive Analyse aller

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 547/18




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

§ 9c
Neurochirurgischer und neurologischer konsiliarärztlicher Rufbereitschaftsdienst, Verordnungsermächtigung

§ 12a
Angehörigenbetreuung

Artikel 2

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

1. Verbindliche Freistellung der Transplantationsbeauftragten und deren Finanzierung

2. Höhere Vergütung der Entnahmekrankenhäuser

3. Weitere Maßnahmen zur Verbesserung des Prozessablaufs in der Organspende

3.1. Stärkung der allgemeinen Stellung des Transplantationsbeauftragten im Entnahmekrankenhaus

3.2. Maßnahmen zur Verbesserung des Organspendeprozesses in den Kliniken

3.3. Flächendeckende Bereitstellung eines neurochirurgischen und neurologischen konsiliarärztlichen Rufbereitschaftsdienstes

3.4. Stärkung des Unterstützungsangebots für die Entnahmekrankenhäuser und für die Transplantationsbeauftragten

3.5. Einrichtung einer Qualitätssicherung in den Entnahmekrankenhäusern

4. Rechtliche Grundlage für die Angehörigenbetreuung

5. Datenübermittlung an das Transplantationsregister

6. Verfahrensvereinfachungen

II. Alternativen

III. Gesetzgebungskompetenz

IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

V. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

3.1 Bund, Länder und Gemeinden

3.2 Gesetzliche Krankenversicherung

Freistellung Transplantationsbeauftragte

Neurochirurgischer und neurologischer konsiliarärztlicher Rufbereitschaftsdienst

Vergütung der Entnahmekrankenhäuser

4. Erfüllungsaufwand

4.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

4.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

4.2.1 Vorgaben

4.2.2 Informationspflichten

4.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

4.3.1 Bund

4.3.2 TPG-Auftraggeber

4.3.3 Koordinierungsstelle nach § 11 TPG

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

7. Demografie

VI. Befristung; Evaluation

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Doppelbuchstabe dd

Zu Doppelbuchstabe ee

Zu Doppelbuchstabe ff

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Dreifachbuchstabe aaa

Zu Dreifachbuchstabe bbb

Zu Dreifachbuchstabe ccc

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 13

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Nummer 14

Zu Artikel 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nr. 4592, BMG: Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Transplantationsgesetzes - Verbesserung der Zusammenarbeit und der Strukturen bei der Organspende

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1 Erfüllungsaufwand

5 Wirtschaft

5 Bund

Einmaliger Erfüllungsaufwand:

Jährlicher Erfüllungsaufwand:

II.2 ‚One in one out‘-Regelung

III. Ergebnis


 
 
 


Drucksache 5/18

... Mit der umfassenden Zwischenbewertung wurde vor allem der Zweck verfolgt, aus der Analyse der Stärken und Schwächen Erkenntnisse für die Zukunft zu gewinnen und in den letzten drei Jahren seiner Laufzeit (2018-2020) die Durchführung von Horizont 2020 zu verbessern und die Umsetzung des EIT und der Initiativen nach den Artikeln 185 und 187 zu stärken.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 5/18




1. Einleitung

2. Die wichtigsten Ergebnisse der ZWISCHENBEWERTUNG von Horizont 2020

3. ERKENNTNISSE IM Hinblick auf die MAXIMIERUNG der Wirkung KÜNFTIGER RAHMENPROGRAMME

3.1. Ambitioniertere Investitionen

3.2. Weitere Vereinfachung

3.3. Unterstützung bahnbrechender Innovation

3.4. Größere Wirkung durch Auftragsorientierung und Bürgerbeteiligung

3.5. Stärkung der Synergien mit anderen EU-Förderprogrammen und EU-Strategien

3.6. Stärkung der internationalen Zusammenarbeit

3.7. Mehr Offenheit

3.8. Rationalisierung der Finanzierungslandschaft

4. AUSBLICK


 
 
 


Drucksache 444/1/18

... - Die Kommission hat in der Mitteilung auf bestehende ineffiziente parallele Ermittlungen und Strafverfolgungsmaßnahmen hingewiesen. Allerdings bleiben die zugrundeliegenden empirischen Befunde vage und unkonkret. Es ist nicht ersichtlich, woher die Kommission ihre Erkenntnisse gewinnt und wo im Einzelnen die grenzüberschreitende Terrorismusbekämpfung Defizite aufweist. Eine genaue Analyse des Standes der grenzüberschreitenden Terrorismusbekämpfung ist aber unabdingbare Voraussetzung dafür, im Rahmen einer Neuverhandlung des Mandats der EUStA überzeugende Antworten auf mögliche Verfolgungsdefizite zu geben.



Drucksache 185/18

... Um die langfristigen Auswirkungen des automatisierten und vernetzten Fahrens im Voraus zu erfassen, sind noch weitere Untersuchungen erforderlich. So wird beispielsweise erwartet, dass die fahrerlose Mobilität zu niedrigeren Transportkosten und zu mehr freier Zeit für den Fahrer führt, gleichzeitig Car-Sharing fördert und damit eine Verbesserung der Luftqualität und der Stadtplanung bedeutet. Doch niedrigere Transportkosten und die Befreiung des Fahrers von Fahraufgaben könnten auch dazu führen, dass mehr und längere Fahrten unternommen werden, der Gesamtverkehr stärker ansteigt und sich infolgedessen die Gesamtemissionen und die Straßenüberlastung erhöhen. Ein weiteres Problem ist, dass über die Interaktion zwischen automatisierten Fahrzeugen und anderen Verkehrsteilnehmern in gemischten Verkehrssituationen nur wenig bekannt ist. Das verkehrsbezogene Arbeitsprogramm 2018-2020 von Horizont 2020 umfasst Projekte zur eingehenden Analyse der Verhaltensweisen der Nutzer und der öffentlichen Akzeptanz sowie Projekte zur Bewertung der mittel- und langfristigen Auswirkungen des automatisierten und vernetzten Fahrens.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 185/18




Mitteilung

1. VERNETZTE und AUTOMATISIERTE Mobilität als neue CHANCE für Europa

2. Die EU-VISION für eine VERNETZTE und AUTOMATISIERTE Mobilität

Abbildung: Verschiedene Stufen der Automatisierung Quelle: Verband der Automobilingenieure Society of Automotive Engineers, SAE 11

3. AKTUELLER STAND

Strategien in den Vereinigten Staaten und Asien

4. STÄRKUNG der EU Hinsichtlich Technologien und Infrastrukturen für die AUTOMATISIERTE Mobilität

Automatisierte Autos

LKW -Platooning

5. Schaffung eines Binnenmarktes für die sichere Einführung AUTOMATISIERTER Mobilität

Ermöglichung von Innovation

Gewährleistung der Sicherheit automatisierter Mobilität

Behandlung von Haftungsfragen

Förderung der Fahrzeugkonnektivität zur Unterstützung der Automatisierung

Sicherstellung der Cybersicherheit, des Datenschutzes und des Datenzugangs

6. Auswirkungen AUTOMATISIERTER Mobilität auf die Gesellschaft und die Wirtschaft ANTIZIPIEREN

7. Schlussfolgerung


 
 
 


>> Weitere Fundstellen >>

Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.