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"Aktiengesellschaft"


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0438/1/04
0850/04
0736/03
Drucksache 248/20

... Artikel 53 der SE-Verordnung sieht ferner vor, dass für die Organisation und den Ablauf der Hauptversammlung sowie für die Abstimmungsverfahren die im Sitzstaat der SE für Aktiengesellschaften maßgeblichen Rechtsvorschriften gelten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 248/20




Artikel 1a
Gesetz zum Vorschlag für eine Verordnung des Rates über befristete Maßnahmen in Bezug auf die Hauptversammlungen Europäischer Gesellschaften (SE) und die Generalversammlungen Europäischer Genossenschaften (SCE)

Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und VERHÄLTNISMÄẞIGKEIT

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität

- Verhältnismäßigkeit

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

- Expost-Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften

4. Auswirkungen auf den Haushalt

Vorschlag

Artikel 1
Befristete Maßnahme in Bezug auf die Hauptversammlungen Europäischer Gesellschaften (SE)

Artikel 2
Befristete Maßnahme in Bezug auf die Generalversammlungen Europäischer

Artikel 3
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 74/20

... "(3) Auf Investmentaktiengesellschaften mit fixem Kapital sind § 93 Absatz 7, § 96 Absatz 1, § 117 Absatz 1, 2, 4 und 6 bis 9 sowie § 118 Absatz 1 Satz 2 und Absatz 2 entsprechend anwendbar. Für jedes Teilgesellschaftsvermögen sind Anlagebedingungen zu erstellen. Bei Publikumsteilgesellschaftsvermögen müssen diese Anlagebedingungen mindestens die Angaben nach § 266 Absatz 2 enthalten. Die Anlagebedingungen sowie deren Änderungen sind gemäß § 267 von der Bundesanstalt zu genehmigen. Bei Spezialteilgesellschaftsvermögen sind die Anlagebedingungen sowie wesentliche Änderungen der Anlagebedingungen gemäß § 273 der Bundesanstalt vorzulegen."



Drucksache 150/20

... (2) Soweit dieses Gesetz Vorgaben für als Aktiengesellschaft und in weiteren Rechtsformen verfasste Unternehmen vorsieht, denen Stabilisierungsmaßnahmen nach den §§ 6 bis 8, 21, 22 des Stabilisierungsfondsgesetzes gewährt werden, gelten diese Vorgaben für durch andere inländische Gebietskörperschaften errichtete, mit dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds vergleichbare Einrichtungen und deren Stabilisierungsmaßnahmen entsprechend. Soweit dieses Gesetz auf den oder die Fonds, den Bund, ihre jeweiligen Tochtergesellschaften und die von ihnen errichteten Körperschaften, Anstalten und Sondervermögen sowie die ihnen nahestehenden Personen oder sonstige von ihnen mittelbar oder unmittelbar abhängigen Unternehmen Bezug nimmt, gelten die Bestimmungen entsprechend auch für durch andere inländische Gebietskörperschaften errichtete, mit dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds vergleichbare Einrichtungen, die Bundesländer, ihre jeweiligen Tochtergesellschaften und die von ihnen errichteten Körperschaften, Anstalten, Sondervermögen sowie die ihnen nahestehenden Personen oder sonstige von ihnen mittelbar oder unmittelbar abhängigen Unternehmen."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 150/20




‚Artikel 3 Änderung des Kreditwesengesetzes

‚Artikel 4 Änderung des Wertpapierhandelsgesetzes


 
 
 


Drucksache 244/19

... Bloße kapitalzinswirtschaftliche Zwecke sind, anders als bei Aktiengesellschaften oder GmbHs, kein zulässiger Förderzweck von Genossenschaften. Eine Genossenschaft ist nach den Regelungen des

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 244/19




1. Zu Artikel 1 Nummer 01 - neu - § 1 Absatz 1 Satz 2 - neu - GenG

2. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 62 Absatz 3 Satz 2 GenG

3. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 64 Absatz 4 Satz 2 GenG

Zu Nummer 2


 
 
 


Drucksache 611/19

... Nach Art. 13g Abs. 1 UAbs. 2 der Richtlinie können andere als die in Anhang IIA genannten Gesellschaftsrechtsformen vom Anwendungsbereich der Online-Gründung ausgenommen werden. In Anhang IIA der Richtlinie ist für Deutschland lediglich die GmbH genannt. Daher beschränkt sich der Gesetzentwurf auch auf die Online-Gründung von GmbHs. Die Online-Gründung von anderen juristischen Personen, insbesondere Aktiengesellschaften oder Kommanditgesellschaften auf Aktien, ist nicht ratsam, da diese Gesellschaften eine weitaus höhere Komplexität und einen höheren Grad an Regelungsbedürftigkeit aufweisen, wie auch Erwägungsgrund 15 der Richtlinie herausstellt. Dies gilt ganz besonders für die Kommanditgesellschaft auf Aktien wegen der eigentümlichen Haftungsspezifika (Kommanditaktionäre und Komplementär) und wegen der ganz speziellen Anforderungen an die Gesellschaftsstruktur (Komplementär als Vertretungsorgan, verpflichtender Aufsichtsrat, Kommanditaktionäre). Insoweit ist es angezeigt, als Errichtungsform auch weiterhin einzig die Präsenzbeurkundung zuzulassen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 611/19




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Bund

a Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

b Vollzugsaufwand

2. Länder

a Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

b Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung

Artikel 2
Änderung des Handelsgesetzbuchs

Artikel 3
Änderung des Beurkundungsgesetzes

§ 35a
Beurkundung mittels Fernkommunikation

§ 40a
Elektronische Beglaubigungen in Handelsregistersachen

Artikel 4
Änderung der Bundesnotarordnung

§ 10b
Urkundstätigkeit nach § 35a und § 40a des Beurkundungsgesetzes

§ 78p
Videokommunikationssystem für Verfahren nach § 35a und § 40a des Beurkundungsgesetzes

Artikel 5
Änderung des Personalausweisgesetzes

Artikel 6
Änderung des Aufenthaltsgesetzes

Artikel 7
Änderung des eID-Karte-Gesetzes

Artikel 8
Änderung des Gerichts- und Notarkostengesetzes

Artikel 9
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

1. Online-Eintragung bei der Gründung von Gesellschaften

2. Online-Einreichung durch Gesellschaften

3. Eintragung von Zweigniederlassungen von Gesellschaften aus anderen Mitgliedstaaten

4. Anerkennung von Identifizierungsmitteln für die Zwecke von Onlineverfahren

II. Ziele und wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs

III. Auswirkungen des Gesetzentwurfs

1. Finanzielle Auswirkungen

2. Gesellschaftspolitischer Art

3. Gleichstellungspolitischer Art

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Zustimmungsbedürftigkeit

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 9


 
 
 


Drucksache 244/19 (Beschluss)

... Bloße kapitalzinswirtschaftliche Zwecke sind, anders als bei Aktiengesellschaften oder GmbHs, kein zulässiger Förderzweck von Genossenschaften. Eine Genossenschaft ist nach den Regelungen des Genossenschaftsgesetzes nicht zur Vermögensanlage geeignet, da keine Beteiligung ausscheidender Mitglieder an einem Wertzuwachs vorgesehen und die Genossenschaft auf eine offene Mitgliederanzahl ausgelegt ist. Durch die Klarstellung soll sowohl den Genossenschaftlichen Prüfungsverbänden als auch den Registergerichten die Möglichkeit der Feststellung des zulässigen Förderzwecks (§ 11, § 11a, § 58 Absatz 1

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 244/19 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

3. Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Anlage
Entwurf eines Gesetzes zum Schutz von Genossenschaften

Artikel 1
Änderung des Genossenschaftsgesetzes

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzungen und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 374/18

... Die Ergänzung in Absatz 3 Satz 1 stellt sicher, dass der Abschlussprüfer bei der Prüfung des Jahresabschlusses prüft, ob die Investmentaktiengesellschaft mit veränderlichem Kapital ihren zentralen Verpflichtungen nach der Verordnung (EU) Nr.



Drucksache 312/18

... "Im Fall jeder weiteren Verschmelzung eines Rechtsnachfolgers der Aktiengesellschaft sind die Vorschriften des § 7 Absatz 2 bis 6 und der §§ 8 bis 10 und 13 auf den jeweiligen übernehmenden Rechtsträger entsprechend anzuwenden."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 312/18




Gesetz

Artikel 1
Änderung des Wertpapierprospektgesetzes

§ 3a
Wertpapier-Informationsblatt; Verordnungsermächtigung

§ 3b
Übermittlung des Wertpapier-Informationsblatts an die Bundesanstalt; Frist und Form der Veröffentlichung

§ 3c
Einzelanlageschwellen für nicht qualifizierte Anleger

§ 22a
Haftung bei fehlerhaftem Wertpapier-Informationsblatt

§ 23a
Haftungsausschluss bei fehlerhaftem Wertpapier-Informationsblatt

§ 24a
Haftung bei fehlendem Wertpapier-Informationsblatt

Artikel 2
Änderung der Wertpapierprospektgebührenverordnung

Artikel 3
Änderung des Handelsgesetzbuches

Artikel 4
Änderung des Wertpapierhandelsgesetzes

Artikel 5
Weitere Änderungen des Wertpapierhandelsgesetzes

§ 65a
Selbstauskunft bei der Vermittlung des Vertragsschlusses über Wertpapiere im Sinne des § 3c des Wertpapierprospektgesetzes

Artikel 6
Änderung des Vermögensanlagengesetzes

Artikel 7
Änderung des Finanzmarktstabilisierungsfondsgesetzes

Artikel 8
Änderung des Kreditwesengesetzes

Artikel 9
Änderung des Kapitalanlagegesetzbuchs

§ 338b
Geldmarktfonds

Artikel 10
Änderung des Geldwäschegesetzes

Artikel 11
Änderung des DSL Bank-Umwandlungsgesetzes

Artikel 12
Änderung des Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie über die Vergleichbarkeit von Zahlungskon-toentgelten, den Wechsel von Zahlungskonten sowie den Zugang zu Zahlungskonten mit grundlegenden Funktionen

Artikel 13
Folgeänderungen

Artikel 14
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 163/18 (Beschluss)

... - Der Bundesrat ist der Auffassung, dass die für Deutschland vorgesehene Ausnahmemöglichkeit von Online-Eintragungsverfahren nicht nur auf die Aktiengesellschaft (AG), sondern auch auf die Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) erstreckt werden sollte, welche der AG in wesentlichen Bereichen strukturell gleichsteht. Er bittet die Kommission außerdem um die Klarstellung, dass für die großen Kapitalgesellschaften (AG und KGaA) kein Online-Eintragungsverfahren zur Verfügung gestellt werden muss. Die Formulierung in Artikel 13f Absatz 1 des Richtlinienvorschlags lässt Rechtsunsicherheiten besorgen, da sie den Mitgliedstaaten die Möglichkeit einräumt, "keine vollständigen Online-Verfahren" anzubieten, was e contrario auch bedeuten könnte, dass "teilweise" Online-Verfahren eingerichtet werden müssen. Dies lehnt der Bundesrat jedoch ab.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 163/18 (Beschluss)




Zur Vorlage allgemein

Zum Richtlinienvorschlag im Einzelnen

Zur Online-Eintragung von Gesellschaften und Bereitstellung von Mustern für die Eintragung von Gesellschaften Artikel 13f und Artikel 13g des Richtlinienvorschlags

Zur Flexibilität der Mitgliedstaaten bei der Ausgestaltung der Online-Verfahren zur Eintragung einer Gesellschaft oder Zweigniederlassung und zur Online-Einreichung von Urkunden oder Angaben

Zur Online-Eintragung von Zweigniederlassungen

Zur Online-Einreichung durch Gesellschaften und Zweigniederlassungen

Zu den weiteren vorgeschlagenen Regelungen

2 Weiteres

Direktzuleitung der Stellungnahme


 
 
 


Drucksache 163/1/18

... 7. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass die für Deutschland vorgesehene Ausnahmemöglichkeit von Online-Eintragungsverfahren nicht nur auf die Aktiengesellschaft (AG), sondern auch auf die Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) erstreckt werden sollte, welche der AG in wesentlichen Bereichen strukturell gleichsteht.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 163/1/18




Zur Vorlage allgemein

Zum Richtlinienvorschlag im Einzelnen

Zur Online-Eintragung von Gesellschaften und Bereitstellung von Mustern für die Eintragung von Gesellschaften Artikel 13f und Artikel 13g des Richtlinienvorschlags

Zur Flexibilität der Mitgliedstaaten bei der Ausgestaltung der Online-Verfahren zur Eintragung einer Gesellschaft oder Zweigniederlassung und zur Online-Einreichung von Urkunden oder Angaben

Zur Online-Eintragung von Zweigniederlassungen

Zur Online-Einreichung durch Gesellschaften und Zweigniederlassungen

Zu den weiteren vorgeschlagenen Regelungen

2 Weiteres

Direktzuleitung der Stellungnahme


 
 
 


Drucksache 504/1/18

... Für MVZ wurden bereits Rechtsformen wie die Aktiengesellschaft und rein kommerzielle Gründergesellschaften ohne Beteiligung von Leistungserbringern ausgeschlossen, um einem Überhandnehmen von reinen Kapitalinteressen in der Versorgung durch MVZ zu begegnen. Einem vergleichbaren Ziel dient auch die im vorliegenden Gesetzentwurf enthaltene Regelung zur Beschränkung der Gründungsberechtigung von Erbringern nichtärztlicher Dialyseleistungen auf fachbezogene MVZ.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 504/1/18




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zum Gesetzentwurf allgemein

3. Zu Artikel 1 Nummer 9 § 20j Absatz 1 Satz 2 - neu -, Absatz 2 und Absatz 5 SGB V

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

4. Zu Artikel 1 Nummer 9a - neu - § 24a Absatz 2 Satz 1 SGB V

5. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 27a Absatz 4 SGB V

6. Zu Artikel 1 Nummer 12a - neu - § 31 Absatz 1a Satz 2 SGB V

7. Zu Artikel 1 Nummer 16 Buchstabe a § 37b Absatz 4 Satz 1 SGB V und Buchstabe b - neu - § 37b Absatz 4 Satz 3 - neu - SGB V

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

8. Zu Artikel 1 Nummer 27 § 53 Absatz 5 und Absatz 8 Satz 1 SGB V

9. Zu Artikel 1 Nummer 31 Buchstabe a § 65c Absatz 5 Satz 4 SGB V

10. Zu Artikel 1 Nummer 36 Buchstabe a § 75 Absatz 1a SGB V

11. Zu Artikel 1 Nummer 43 Buchstabe d § 87 Absatz 2b Satz 3 Nummer 2 SGB V

12. Zu Artikel 1 Nummer 44 Buchstabe a0 - neu - § 87a Absatz 2 Satz 3 und Satz 4 SGB V

13. Zu Artikel 1 Nummer 44 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa - neu - § 87a Absatz 4 Satz 1a - neu - und Satz 1b - neu - SGB V , Doppelbuchstabe bb § 87a Absatz 4 Satz 5 SGB V und Buchstabe c Doppelbuchstabe cc § 87a Absatz 5 Satz 13 - neu - SGB V

14. Zu Artikel 1 Nummer 49 § 90 Absatz 3 Satz 4 SGB V

15. Zu Artikel 1 Nummer 49 § 90 Absatz 4 Satz 3 SGB V

16. Zu Artikel 1 Nummer 51 Buchstabe b § 92 Absatz 6a Satz 4 SGB V Artikel 1 Nummer 51 Buchstabe b ist zu streichen.

17. Zu Artikel 1 Nummer 51 Buchstabe c - neu - § 92 Absatz 7e und Absatz 7f SGB V

18. Zu Artikel 1 Nummer 52 Buchstabe b Doppelbuchstabe cc - neu - § 95 Absatz 2 Satz 9a - neu - bis Satz 9c - neu - SGB V

19. Hilfsempfehlung zu Ziffer 18

Zu Artikel 1 Nummer 52

20. Hilfsempfehlung zu Ziffer 18 und Ziffer 19

Zu Artikel 1 Nummer 52

21. Zu Artikel 1 Nummer 52 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 95 Absatz 1a Satz 1a - neu - SGB V Doppelbuchstabe cc § 95 Absatz 1a bisheriger Satz 2 SGB V Buchstabe c Doppelbuchstabe aa § 95 Absatz 3 Satz 1 SGB V

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe c

22. Hilfsempfehlung zu Ziffer 21

Zu Artikel 1 Nummer 52

23. Zu Artikel 1 Nummer 52 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 95 Absatz 1a Satz 1 SGB V und Nummer 56 Buchstabe f - neu - § 105 Absatz 5 Satz 1 SGB V

24. Zu Artikel 1 Nummer 52 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa § 95 Absatz 2 Satz 6 SGB V

25. Zu Artikel 1 Nummer 52 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa § 95 Absatz 2 Satz 6 SGB V

26. Zu Artikel 1 Nummer 52 § 95 SGB V

27. Zu Artikel 1 Nummer 53 § 96 Absatz 2a Satz 3 - neu - SGB V

28. Zu Artikel 1 Nummer 53a - neu - § 100 Absatz 2 SGB V

29. Zu Artikel 1 Nummer 55 Buchstabe a § 103 Absatz 1 Satz 2 SGB V

30. Zu Artikel 1 Nummer 55 Buchstabe a § 103 Absatz 1 Satz 2 SGB V

31. Zu Artikel 1 Nummer 55 Buchstabe a1 - neu - § 103 Absatz 1a - neu - SGB V

32. Zu Artikel 1 Nummer 55 Buchstabe b § 103 Absatz 2 Satz 4, Satz 6 und Satz 7 SGB V

33. Zu Artikel 1 Nummer 55 Buchstabe b § 103 Absatz 2 Satz 9 - neu - SGB V

34. Zu Artikel 1 Nummer 56 Buchstabe b Doppelbuchstabe cc § 105 Absatz 1a Satz 3, Satz 4, Satz 4a - neu -, Satz 4b - neu - und Satz 4c - neu - SGB V

35. Zu Artikel 1 Nummer 56 Buchstabe b Doppelbuchstabe cc § 105 Absatz 1a Satz 3 Nummer 7 - neu - SGB V Buchstabe c § 105 Absatz 1d - neu - SGB V

36. Zu Artikel 1 Nummer 56 Buchstabe c § 105 Absatz 1b Satz 2a - neu - und Satz 2b - neu - SGB V

37. Zu Artikel 1 Nummer 56 Buchstabe c § 105 Absatz 1b Satz 3 SGB V

38. Zu Artikel 1 Nummer 56 Buchstabe c § 105 Absatz 1b Satz 3 SGB V

39. Zu Artikel 1 Nummer 56 Buchstabe e § 105 Absatz 4 Satz 1 und Satz 2 SGB V

40. Zu Artikel 1 Nummer 56 Buchstabe e § 105 Absatz 4 Satz 3 - neu - SGB V

41. Zu Artikel 1 Nummer 70 § 130a Absatz 2 SGB V

42. Zu Artikel 1 Nummer 73 Buchstabe a § 132d Absatz 1 Satz 9 - neu - SGB V

43. Zu Artikel 1 Nummer 76a - neu - § 135b Absatz 4 Satz 2 SGB V

44. Zu Artikel 1 Nummer 76a - neu - § 135d - neu - SGB V

§ 135d
Förderung der Qualität durch die Krankenkassen

45. Zu Artikel 1 Nummer 80 Buchstabe a0 - neu - § 140a Absatz 1 Satz 1 SGB V

46. Zu Artikel 1 Nummer 80 a - neu - § 140f Absatz 7 SGB V

47. Hilfsempfehlung zu Ziffer 46

Zu Artikel 1 Nummer 80a

48. Zu Artikel 1 Nummer 91 § 274 Absatz 1 Satz 7 und Satz 8 SGB V

49. Zu Artikel 1 Nummer 95a - neu - § 287a - neu - SGB V

§ 287a
Übermittlungspflicht der Finanzbehörden

50. Zu Artikel 1 Nummer 99 Buchstabe d § 295 Absatz 4 Satz 3 SGB V

51. Zu Artikel 10 Nummer 6 § 47a Absatz 3 Satz 1 Nummer 1, 2, 3 und Satz 5 - neu - SGB XI

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

52. Zu Artikel 10 Nummer 6 § 47a Absatz 3 Satz 1 Nummer 3a - neu - SGB XI

53. Zu Artikel 15 Nummer 6 - neu - § 32b Absatz 1 Satz 3 - neu - Ärzte-ZV und Artikel 15a - neu - § 32b Absatz 1 Satz 3 - neu - Zahnärzte-ZV

‚Artikel 15a Änderung der Zulassungsverordnung für Vertragszahnärzte


 
 
 


Drucksache 58/17

... In § 3 Absatz 4 Satz 1 werden die Wörter "der Aktiengesellschaft" durch die Wörter "dem Postnachfolgeunternehmen" ersetzt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 58/17




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Gesetzes zur Verbesserung der personellen Struktur beim Bundeseisenbahnvermögen und in den Postnachfolgeunternehmen

Artikel 2
Änderung des Postpersonalrechtsgesetzes

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

c Erfüllungsaufwand der Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Demografische Auswirkungen

7. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe dd

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 119/16 (Beschluss)

... "b) Einkünfte der Investmentaktiengesellschaft oder ihrer Teilgesellschaftsvermögen, die auf ihr Investmentbetriebsvermögen entfallen."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 119/16 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zum Gesetzentwurf allgemein

3. Zu Artikel 1 § 4 InvStG

4. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 2 Nummer 2 InvStG

5. Zu Artikel 1 §§ 5a - neu -, 53 Absatz 5 InvStG

§ 5a
Übertragung von Wirtschaftsgütern in einen Investmentfonds

6. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 5 InvStG

7. Zu Artikel 1 § 18 Absatz 1 Satz 3 InvStG

8. Zu Artikel 1 § 20 InvStG

9. Zu Artikel 1 § 20 Absatz 1 Satz 4 InvStG

10. Zu Artikel 1 § 26 Nummer 4 Buchstabe j InvStG

11. Zu Artikel 1 § 36 Absatz 5 InvStG

12. Zu Artikel 1 §§ 36, 38 InvStG

13. Zu Artikel 1 § 38 Absatz 3 Nummer 2 InvStG

14. Zu Artikel 1 § 42 Absatz 2 Satz 3 InvStG

15. Zu Artikel 1 §§ 48, 49 InvStG

16. Zu Artikel 1 § 49 Absatz 1 Satz 1 InvStG

17. Zu Artikel 1 § 49 Absatz 1 Satz 3 InvStG

18. Zu Artikel 1 § 53 Absatz 3 Satz 2 - neu - InvStG

19. Zu Artikel 2 Nummer 1

20. Zu Artikel 2 Nummer 4 Buchstabe b § 6 Absatz 2 InvStG

21. Zu Artikel 3 Nummer 01 - neu - § 10b Absatz 1 Satz 2 EStG Artikel 3a - neu - § 9 Absatz 1 KStG Artikel 4a - neu - § 9 Nummer 5 GewStG

Artikel 3a
Änderung des Körperschaftsteuergesetzes

Artikel 4a
Änderung des Gewerbesteuergesetzes

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe n

22. Zu Artikel 3 Nummer 2 § 36 Absatz 2a EStG

23. Zu Artikel 3 Nummer 2 § 36 Absatz 2a EStG

24. Zu Artikel 3 Nummer 2 § 36 Absatz 2a EStG

25. Zu Artikel 3 Nummer 8 § 49 Absatz 1 EStG Artikel 8 Absatz 2 Inkrafttreten

Zu Artikel 3 Nummer 8

Zu Artikel 8

26. Zu Artikel 3 Änderung des Einkommensteuergesetzes

27. Zu Artikel 4a - neu - § 9 Nummer 1, § 36 Absatz 6a GewStG * Nach dem Artikel 4 ist folgender Artikel 4a einzufügen:

Artikel 4a
Änderung des Gewerbesteuergesetzes

28. Zu Artikel 5 § 5 FVG

29. Zu Artikel 5 § 5 Absatz 1 Nummer 4 und 39 FVG

Artikel 5
Änderung des Finanzverwaltungsgesetzes

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

30. Nach Artikel 7 §§ 6, 7, 10 AStG


 
 
 


Drucksache 408/16

... "(5) In der Satzung eines Instituts in der Rechtsform der Aktiengesellschaft kann vorgesehen werden, dass eine Hauptversammlung, deren Tagesordnung allein oder neben anderen Gegenständen die Beschlussfassung über eine Kapitalerhöhung enthält, abweichend von § 123 Absatz 1 Satz 1 des

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 408/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Finanzmarktstabilisierungsfondsgesetzes

Artikel 2
Änderung des Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetzes

§ 16k
Aufgabenbereich Abwicklung

§ 18a
Teilintegration der Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung; Rechtsnachfolge; Verordnungsermächtigung

Artikel 3
Änderung des Sanierungs- und Abwicklungsgesetzes

§ 79
Unterstützende Maßnahmen.

§ 137a
Bekanntgabe von Allgemeinverfügungen

§ 160
Informationsaustausch mit Behörden und Ministerien anderer Mitgliedstaaten.

§ 174
Vorübergehendes Tätigkeitsverbot; Bekanntmachung von Maßnahmen.

Artikel 4
Änderung des Restrukturierungsfondsgesetzes

§ 14
Informations- und Verschwiegenheitspflichten

Artikel 5
Änderung des Kreditwesengesetzes

Artikel 6
Änderung des Finanzstabilitätsgesetzes

Artikel 7
Änderung der Finanzmarktstabilisierungsfonds-Verordnung

Artikel 8
Änderung der Verordnung über die Satzung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

§ 1a
Geschäftsbereich Abwicklung

Artikel 9
Änderung der Restrukturierungsfonds-Verordnung

Artikel 10
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

4.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

4.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

4.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Buchstabe g

Zu Buchstabe h

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 11

Zu Buchstabe n

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe n

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu Nummer 25

Zu Nummer 26

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe f

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Doppelbuchstabe n

Zu Doppelbuchstabe n

Zu Doppelbuchstabe ee

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3723: Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung der Aufgaben der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

Inhalt des Regelungsvorhabens

4 Erfüllungsaufwand

Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger und die Wirtschaft

Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

Weitere Kosten


 
 
 


Drucksache 320/16

... 5. REIT-Aktiengesellschaften nach § 1 Absatz 1 des REIT-Gesetzes und andere REIT-Körperschaften, -Personenvereinigungen oder -Vermögensmassen nach § 19 Absatz 5 des REIT-Gesetzes.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 320/16




Gesetz

Kapitel 1
Allgemeine Regelungen

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Begriffsbestimmungen

§ 3
Gesetzlicher Vertreter

§ 4
Zuständige Finanzbehörden, Verordnungsermächtigung

§ 5
Prüfung der steuerlichen Verhältnisse

§ 5a
Übertragung von Wirtschaftsgütern in einen Investmentfonds

Kapitel 2
Investmentfonds

Abschnitt 1
Besteuerung des Investmentfonds

§ 6
Körperschaftsteuerpflicht eines Investmentfonds

§ 7
Erhebung der Kapitalertragsteuer gegenüber Investmentfonds

§ 8
Steuerbefreiung aufgrund steuerbegünstigter Anleger

§ 9
Nachweis der Steuerbefreiung

§ 10
Investmentfonds oder Anteilklassen für steuerbegünstigte Anleger; Nachweis der Steuerbefreiung

§ 11
Erstattung von Kapitalertragsteuer an Investmentfonds durch die Finanzbehörden

§ 12
Leistungspflicht gegenüber steuerbegünstigten Anlegern

§ 13
Wegfall der Steuerbefreiung eines Anlegers

§ 14
Haftung bei unberechtigter Steuerbefreiung oder -erstattung

§ 15
Gewerbesteuer

Abschnitt 2
Besteuerung des Anlegers eines Investmentfonds

§ 16
Investmenterträge

§ 17
Erträge bei Abwicklung eines Investmentfonds

§ 18
Vorabpauschale

§ 19
Gewinne aus der Veräußerung von Investmentanteilen

§ 20
Teilfreistellung

§ 21
Anteilige Abzüge aufgrund einer Teilfreistellung

§ 22
Änderung des anwendbaren Teilfreistellungssatzes

Abschnitt 3
Verschmelzung von Investmentfonds

§ 23
Verschmelzung von Investmentfonds

Abschnitt 4
Verhältnis z u den Besteuerungsregelungen für Spezial-Investmentfonds

§ 24
Kein Wechsel zu den Besteuerungsregelungen für Spezial-Investmentfonds

Kapitel 3
Spezial-Investmentfonds

Abschnitt 1
Voraussetzungen und Besteuerung eines Spezial-Investmentfonds

§ 25
Getrennte Besteuerungsregelungen

§ 26
Anlagebestimmungen

§ 27
Rechtsformen von inländischen Spezial-Investmentfonds Inländische Spezial-Investmentfonds können gebildet werden

§ 28
Beteiligung von Personengesellschaften

§ 29
Steuerpflicht des Spezial-Investmentfonds

§ 30
Inländische Beteiligungseinnahmen und sonstige inländische Einkünfte mit Steuerabzug

§ 31
Steuerabzug und Steueranrechnung bei Ausübung der Transparenzoption

§ 32
Haftung bei ausgeübter Transparenzoption

§ 33
Inländische Immobilienerträge und sonstige inländische Einkünfte ohne Steuerabzug

Abschnitt 2
Besteuerung des Anlegers eines Spezial-Investmentfonds

§ 34
Spezial-Investmenterträge

§ 35
Ausgeschüttete Erträge und Ausschüttungsreihenfolge

§ 36
Ausschüttungsgleiche Erträge

§ 37
Ermittlung der Einkünfte

§ 38
Vereinnahmung und Verausgabung

§ 39
Werbungskosten, Abzug der Direktkosten

§ 40
Abzug der Allgemeinkosten

§ 41
Verlustverrechnung

§ 42
Steuerbefreiung von Beteiligungseinkünften und inländischen Immobilienerträgen

§ 43
Steuerbefreiung aufgrund von Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung, der Hinzurechnungsbesteuerung und der Teilfreistellung

§ 44
Anteilige Abzüge aufgrund einer Steuerbefreiung

§ 45
Gewerbesteuer bei Spezial-Investmenterträgen

§ 46
Zinsschranke

§ 47
Anrechnung und Abzug von ausländischer Steuer

§ 48
Fonds-Aktiengewinn, Fonds-Abkommensgewinn, Fonds-Teilfreistellungsgewinn

§ 49
Veräußerung von Spezial-Investmentanteilen, Teilwertansatz

§ 50
Kapitalertragsteuer

§ 51
Feststellung der Besteuerungsgrundlagen

Abschnitt 3
Wegfall der Voraussetzungen eines Spezial-Investmentfonds

§ 52
Wegfall der Voraussetzungen eines Spezial-Investmentfonds

Kapitel 4
Altersvorsorgevermögenfonds

§ 53
Altersvorsorgevermögenfonds

Kapitel 5
Verschmelzung von Spezial-Investmentfonds und von Altersvorsorgevermögenfonds

§ 54
Verschmelzung von Spezial-Investmentfonds und Altersvorsorgevermögenfonds

Kapitel 6
Bußgeldvorschriften, Anwendungs- und Übergangsvorschriften

§ 55
Bußgeldvorschriften

§ 56
Anwendungs- und Übergangsvorschriften

Artikel 2
Änderung des Investmentsteuergesetzes

§ 22a
Anwendungsvorschriften zum Investmentsteuerreformgesetz

§ 24
Bußgeldvorschriften

Artikel 3
Änderung des Einkommensteuergesetzes

§ 36a
Beschränkung der Anrechenbarkeit der Kapitalertragsteuer

Artikel 4
Änderung des Körperschaftsteuergesetzes

Artikel 5
Änderung des Umsatzsteuergesetzes

Artikel 6
Änderung des Außensteuergesetzes

Artikel 7
Änderung des Finanzverwaltungsgesetzes

Artikel 8
Änderung des Solidaritätszuschlaggesetzes 1995

Artikel 9
Änderung des Gemeindefinanzreformgesetzes

Artikel 10
Änderung des Zerlegungsgesetzes

Artikel 11
Inkrafttreten, Außerkrafttreten


 
 
 


Drucksache 180/16

... Andere Personen als Wertpapierdienstleistungsunternehmen, Kapitalverwaltungsgesellschaften oder Investmentaktiengesellschaften, die in Ausübung ihres Berufes oder im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit für die Erstellung von Anlagestrategieempfehlungen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Nummer 34 der Verordnung (EU) Nr.



Drucksache 119/1/16

... "b) Einkünfte der Investmentaktiengesellschaft oder ihrer Teilgesellschaftsvermögen, die auf ihr Investmentbetriebsvermögen entfallen."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 119/1/16




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zum Gesetzentwurf allgemein*

3. Zum Gesetzentwurf allgemein

4. Zu Artikel 1 § 4 InvStG

5. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 2 Nummer 2 InvStG

6. Zu Artikel 1 §§ 5a - neu -, 53 Absatz 5 InvStG

§ 5a
Übertragung von Wirtschaftsgütern in einen Investmentfonds

7. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 5 InvStG

8. Zu Artikel 1 § 6 InvStG

9. Zu Artikel 1 § 8 Absatz 1 Nummer 2, § 9 Absatz 3, § 12 Absatz 2 Satz 1 und 2, § 14 Absatz 3 Satz 1 und 3 sowie Absatz 6 Satz 5 InvStG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe n

10. Zu Artikel 1 § 18 Absatz 1 Satz 3 InvStG

11. Zu Artikel 1 § 18 Absatz 3 InvStG

12. Zu Artikel 1 § 19 Absatz 1 Satz 3 und 3

Zu Artikel 1

14. Zu Artikel 1 § 20 Absatz 1 Satz 4 InvStG

15. Zu Artikel 1 § 26 Nummer 4 Buchstabe j InvStG

16. Zu Artikel 1 § 36 Absatz 5 InvStG

17. Zu Artikel 1 §§ 36, 38 InvStG

18. Zu Artikel 1 § 38 Absatz 3 Nummer 2 InvStG

19. Zu Artikel 1 § 42 Absatz 2 Satz 3 InvStG

20. Zu Artikel 1 §§ 48, 49 InvStG

21. Zu Artikel 1 § 49 Absatz 1 Satz 1 InvStG

22. Zu Artikel 1 § 49 Absatz 1 Satz 3 InvStG

23. Zu Artikel 1 § 53 Absatz 3 Satz 2 - neu - InvStG

24. Zu Artikel 2 Nummer 1a - neu - § 1 Absatz 2a InvStG

25. Zu Artikel 2 Nummer 4 Buchstabe b § 6 Absatz 2 InvStG

26. Zu Artikel 3 Nummer 01 - neu - § 10b Absatz 1 Satz 2 EStG Artikel 3a - neu - § 9 Absatz 1 KStG Artikel 4a - neu - § 9 Nummer 5 GewStG

Artikel 3a
Änderung des Körperschaftsteuergesetzes

Artikel 4a
Änderung des Gewerbesteuergesetzes

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe n

27. Zu Artikel 3 Nummer 2 § 36 Absatz 2a EStG

28. Zu Artikel 3 Nummer 2 § 36 Absatz 2a EStG

29. Zu Artikel 3 Nummer 2 § 36 Absatz 2a EStG

30. Zu Artikel 3 Nummer 8 § 49 Absatz 1 EStG

Zu Artikel 3 Nummer 8

Zu Artikel 8

31. Zu Artikel 3 Änderung des Einkommensteuergesetzes

32. Zu Artikel 4a - neu - § 9 Nummer 1, § 36 Absatz 6a GewStG * Nach dem Artikel 4 ist folgender Artikel 4a einzufügen:

Artikel 4a
Änderung des Gewerbesteuergesetzes

33. Zu Artikel 5 § 5 FVG

34. Zu Artikel 5 § 5 Absatz 1 Nummer 4 und 39 FVG

Artikel 5
Änderung des Finanzverwaltungsgesetzes

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

35. Nach Artikel 7 §§ 6, 7, 10 AStG


 
 
 


Drucksache 278/16

... § 72 Absatz 2 - aufgehoben - Die Sonderzuständigkeit der Deutschen Post AG, der Deutschen Postbank AG und der Deutschen Telekom AG wird beendet. Nach der Privatisierung der früheren Deutschen Bundespost durch die Errichtung der Post-Aktiengesellschaften wurren Zuständigkeit für die Festsetzung und Auszahlung des Kindergeldes für die bei ihnen beschäftigten Beamten und Versorgungsempfänger neu begründet. Für die Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen der genannten Post-Nachfolgeunternehmen sind hingegen seit deren Errichtung bereits nach geltendem Recht die Familienkassen der Bundesagentur für Arbeit zuständig. Die Zuständigkeit soll für beide Beschäftigtengruppen angeglichen werden. Die vorgesehene Zuständigkeitsänderung bei den Beamten ist unproblematisch, da die Bearbeitung des Kindergeldes ohnehin organisatorisch von der Besoldungsbearbeitung zu trennen ist. Die Post-Nachfolgeunternehmen sind zur Ausübung dieser Aufgabe nicht weiter heranzuziehen. Gleichzeitig werden die genannten Unternehmen von der Aufgabe entlastet.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 278/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

3 Inhaltsübersicht

Artikel 1
Änderung des Einkommensteuergesetzes

Artikel 2
Weitere Änderung des Einkommensteuergesetzes

Artikel 3
Weitere Änderung des Einkommensteuergesetzes

Artikel 4
Änderung des Finanzverwaltungsgesetzes

Artikel 5
Weitere Änderung des Finanzverwaltungsgesetzes

Artikel 6
Änderung des Gesetzes über Steuerstatistiken

Artikel 7
Aufhebung der Familienkassenzuständigkeitsverordnung

Artikel 8
Aufhebung der Bundesfamilienkassenverordnung

Artikel 9
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

4.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

4.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

4.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluation

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

3. Zu Artikel 7 Aufhebung der Familienkassenzuständigkeitsverordnung

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3311: Entwurf eines Gesetzes zur Beendigung der Sonderzuständigkeit der Familienkassen des öffentlichen Dienstes im Bereich des Bundes

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II. 1 Inhalt des Regelungsvorhabens

II.2 Erfüllungsaufwand

Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

Konzentration der Familienkassen

Einführung des Familienkassenschlüssels

Änderung des Steuerstatistikgesetzes

Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft sowie die Bürgerinnen und Bürger

II. 3 Alternativen

II.4 Evaluation

II.6 E-Government

Anlage 2
Stellungnahme der Bundesregierung zur Stellungnahme des Nationalen


 
 
 


Drucksache 195/16

... Für den vorliegenden Bericht (7. Bericht) wurde die Entwicklung der Kostendeckung und der Finanzleistungen für den Betrachtungszeitraum von 2005 bis 2012 aktualisiert. Dazu hat das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur die WIBERA Wirtschaftsberatung Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (unter Mitarbeit von Intraplan Consult GmbH) mit der Erstellung eines entsprechenden Gutachtens beauftragt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 195/16




Bericht

3 Auftrag

Begriffsdefinition, Unternehmensgruppen und Bezugsjahre

3 Finanzierungsgrundlagen

3 Definitionen

Übersicht: Kostendeckungsgrade im 7. Kostendeckungsbericht.

Angebots - und Nachfrageentwicklung zwischen 2005 und 2012

Übersicht: Angebots- und Nachfrageentwicklung 2005 bis 2012.

Kostenentwicklung zwischen 2005 und 2012

Übersicht: Kostenentwicklung 2005 bis 2012.

Ertragsentwicklung zwischen 2005 und 2012

Übersicht: Ertragsentwicklung 2005 bis 2012.

Entwicklung der Kostendeckung zwischen 2005 und 2012

Übersicht: Entwicklung Kostendeckungsgrade 2005 bis 2012.

Vergleich mit den Ergebnissen für die Jahre 1998 und 1993

Finanzleistungen der öffentlichen Hand im ÖPNW

4 Konzeption

Ergebnis für das Jahr 2012

Übersicht: Öffentliche Finanzleistungen im Jahr 2012.

Ergebnisse für die Entwicklung zwischen 2005 und 2012

Übersicht: Entwicklung der öffentlichen Finanzleistungen 2005 bis 2012.

Vergleich mit den Ergebnissen für die Jahre 1998 und 1993


 
 
 


Drucksache 22/15 (Beschluss)

... Beide Aspekte gefährden im Ergebnis eine sachgerechte Ausübung der Stimmrechte in der Hauptversammlung. Die Einführung eines frühen Bestandsstichtages könnte zu einer weiteren Präsenzminderung in Hauptversammlungen von Namensaktiengesellschaften führen und damit die Gefahr von Zufallsmehrheiten erhöhen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 22/15 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe b § 123 Absatz 6 AktG

2. Zu Artikel 1 Nummer 16 Buchstabe a § 139 Absatz 1 Satz 1 , Nummer 17 Buchstabe a § 140 Absatz 2 Satz 2 AktG

3. Zu Artikel 1 Nummer 28 § 394 Satz 4 - neu - AktG

4. Zu Artikel 5a - neu - § 94 Absatz 1 und Absatz 2 -neu-, § 96 Absatz 1 GVG

'Artikel 5a Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes

§ 1
94

5. Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 22/1/15

... Beide Aspekte gefährden im Ergebnis eine sachgerechte Ausübung der Stimmrechte in der Hauptversammlung. Die Einführung eines frühen Bestandsstichtages könnte zu einer weiteren Präsenzminderung in Hauptversammlungen von Namensaktiengesellschaften führen und damit die Gefahr von Zufallsmehrheiten erhöhen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 22/1/15




1. Zu Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe b § 123 Absatz 6 AktG

2. Zu Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe b § 123 Absatz 6 AktG

3. Zu Artikel 1 Nummer 16 Buchstabe a § 139 Absatz 1 Satz 1 , Nummer 17 Buchstabe a § 140 Absatz 2 Satz 2 AktG *

5. Zu Artikel 1 Nummer 28 § 394 Satz 4 - neu - AktG

6. Zu Artikel 5a - neu - § 94 Absatz 1 und Absatz 2 -neu-, § 96 Absatz 1 GVG

'Artikel 5a Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes

§ 94

7. Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 15/15

... Artikel 4 begründet eine erste EU-Garantie für EIB-Finanzierungen und -Investitionen in Höhe von 16 Mrd. EUR. Nach Artikel 5 müssen die betreffenden Maßnahmen der EIB folgender Zweckbestimmung entsprechen: Förderung des Ausbaus der Infrastruktur, Investitionen in Bildung, Gesundheit, Forschung, Entwicklung, Informations- und Kommunikationstechnologie und Innovation, in den Ausbau erneuerbarer Energien und Verbesserung der Energieeffizienz, in Infrastrukturvorhaben in den Bereichen Umwelt, natürliche Ressourcen, Stadtentwicklung und Soziales oder in KMU und mittelgroße Aktiengesellschaften (Mid Cap) einschließlich der Risikokapitalfinanzierung. Die Förderung kann direkt von der EIB oder über den Europäischen Investitionsfonds gewährt werden. Die auf diesem Wege bereitgestellten Finanzmittel zeichnen sich durch eine hohe Risikoabsorption aus (Eigenkapital, Quasi-Eigenkapital usw.). Parallel dazu sind Investitionen des Privatsektors möglich.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 15/15




2 Begründung

1. Kontext des Vorschlags

2. Ergebnisse der Konsultationen und Folgenabschätzungen

3. RECHTLICHE Elemente des Vorschlags

3.1 Einrichtung eines Europäischen Fonds für strategische Investitionen und einer europäischen Plattform für Investitionsberatung European Investment Advisory Hub Artikel 1-3

3.2 Gewährung einer EU-Garantie und Einrichtung eines EU-Garantiefonds Artikel 4-8

3.3 Einrichtung eines Verzeichnisses für europäische Investitionsprojekte Artikel 9

3.4 Berichterstattung, Rechenschaftspflicht, Bewertung und Überprüfung der EFSIFinanzierungen Artikel 10-12

3.5 Allgemeine Bestimmungen Artikel 13-17

3.6 Änderungen Artikel 18-19

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Zusätzliche Informationen

Kapitel I
Europäischer Fonds für strategische Investitionen

Artikel 1
Europäischer Fondsfür strategische Investitionen

Artikel 2
Inhalt der EFSI-Vereinbarung

Artikel 3
Leitungsstruktur des EFSI

Kapitel II
EU-Garantie und EU-Garantiefonds

Artikel 4
EU-Garantie

Artikel 5
Bestimmungen zum Einsatz der EU-Garantie

Artikel 6
Zulässige Instrumente

Artikel 7
Deckung und Bedingungen der EU-Garantie

Artikel 8
EU-Garantiefonds

Kapitel III
Europäisches Investitionsprojekteverzeichnis

Artikel 9
Europäisches Investitionsprojekteverzeichnis

Kapitel IV
Berichterstattung, Rechenschaftspflicht und Bewertung

Artikel 10
Berichterstattung und Rechenschaftspflicht

Artikel 11
Rechenschaftspflicht

Artikel 12
Bewertung und Überprüfung

Kapitel V
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 13
Transparenz und Veröffentlichung von Informationen

Artikel 14
Prüfung durch den Rechnungshof

Artikel 15
Betrugsbekämpfungsmaßnahmen

Artikel 16
Ausgeschlossene Tätigkeiten und kooperationsunwillige Staaten

Artikel 17
Ausübung der Befugnisübertragung

Kapitel VI
Änderungen

Artikel 18
Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1291/2013

Artikel 19
Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1316/2013

Kapitel VII
Übergangs- und Schlussbestimmungen

Artikel 20
Übergangsbestimmung

Artikel 21
Inkrafttreten

Finanzbogen


 
 
 


Drucksache 22/15

... Die Finanzierung der Aktiengesellschaft soll in zweierlei Hinsicht flexibilisiert werden. Erstens kann nach jetziger Rechtslage aufsichtsrechtlich kein regulatorisches Kernkapital gebildet werden, indem die Gesellschaft stimmrechtslose Vorzugsaktien ausgibt. Denn der Vorzug wird seit jeher als zwingend nachzahlbare Vorabdividende verstanden, und das verhindert die Anerkennung als Kernkapital. Den Gesellschaften soll deswegen aktienrechtlich eine angemessene Gestaltungsmöglichkeit eröffnet werden, mit der sie Kernkapital auch durch die Ausgabe stimmrechtsloser Vorzugsaktien bilden können. Zweitens sehen die aktienrechtlichen Bestimmungen bei Wandelschuldverschreibungen bisher nur ein Umtauschrecht des Gläubigers vor, nicht aber auch ein solches der Gesellschaft als Schuldnerin. Ein Umtauschrecht der Gesellschaft, mit dem diese die Anleihen gegen Gewährung von Anteilen in Grundkapital umwandelt, kann jedoch ein sinnvolles Instrument sein, um eine Unternehmenskrise zu verhindern oder zu bewältigen. Dafür sollen geeignete rechtliche Rahmenbedingungen geschaffen werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 22/15




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Aktiengesetzes

Artikel 2
Änderung des Einführungsgesetzes zum Aktiengesetz

§ 26
... [einsetzen: bei der Verkündung nächster freier Buchstabenzusatz] Übergangsvorschrift zur Aktienrechtsnovelle 2014 vom ... [einsetzen: Tag der Ausfertigung]

Artikel 3
Änderung des Handelsgesetzbuchs

Artikel 4
Änderung des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung

Artikel 5
Änderung des Partnerschaftsgesellschaftsgesetzes

Artikel 6
Änderung des Finanzmarkstabilisierungsbeschleunigungsgesetzes

Artikel 7
Änderung des Kreditinstitute-Reorganisationsgesetzes

Artikel 8
Inkrafttreten

2 Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Inhalt des Gesetzentwurfs

II. Alternativen

III. Gesetzgebungskompetenz

IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

V. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VI. Befristung; Evaluation

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 9

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 10

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu Nummer 25

Zu Nummer 26

Zu Nummer 27

Zu Nummer 28

Zu Nummer 29

Zu Artikel 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 2894: Gesetz zur Änderung des Aktiengesetzes

1 Zusammenfassung

2 Im Einzelnen

a. Regelungsinhalt

b. Erfüllungsaufwand


 
 
 


Drucksache 226/15

... b) In Absatz 3 werden die Wörter "Kapitalanlage- und Investmentaktiengesellschaften" durch die Wörter "Kapitalverwaltungsgesellschaften und extern verwaltete OGAW-Investmentaktiengesellschaften" ersetzt.



Drucksache 63/15

... Das europäische und nationale Gesellschaftsrecht hat mit der technologischen Entwicklung nicht Schritt gehalten und beispielsweise die Vorteile der Digitalisierung nicht hinreichend integriert. Der Informationsaustausch zwischen Unternehmen, Aktionären und Behörden findet oft noch in Papierform statt. Bei vielen Gesellschaften können Aktionäre ihr Stimmrecht beispielsweise immer noch nicht elektronisch ausüben, und es gibt keine europaweite Online-Plattform für die Eintragung von Aktiengesellschaften. Der Einsatz moderner Technologien in diesen Bereichen könnte nicht nur Kosten und Belastungen verringern helfen, sondern auch für eine effizientere Kommunikation, insbesondere im grenzüberschreitenden Kontext, sorgen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 63/15




2 Grünbuch

2 Vorwort

Abschnitt 1
Schaffung einer Kapitalmarktunion

1.1 Erreichung einer Kapitalmarktunion

Abschnitt 2
Derzeitige Herausforderungen an den europäischen Kapitalmärkten

2.1 Aktueller Zustand der europäischen Kapitalmärkte

Abbildung 1: Schematischer Überblick über die Kapitalmärkte im Finanzsystem

Abbildung 2: Börsenkapitalisierung und Schuldverschreibungen in % des BIP

Abbildung 3: Finanzierungsmuster der Unternehmen in % der Gesamtverbindlichkeiten

2.2 Herausforderungen und Chancen einer Kapitalmarktunion

Abschnitt 3
Prioritäten für frühzeitige Maßnahmen

3.1 Abbau der Schranken für den Zugang zu den Kapitalmärkten

3.2 Verbreiterung der Anlegerbasis für KMU

3.3 Nachhaltige Verbriefung

3.4 Förderung langfristiger Investitionen

3.5 Entwicklung europäischer Märkte für Privatplatzierungen

Abschnitt 4
Entwicklung und Integration der Kapitalmärkte

4.1 Verbesserung des Zugangs zu Finanzmitteln

Schließung von Informationslücken

Standardisierung als Anstoß für Märkte

4.2 Entwicklung und Diversifizierung des Finanzierungsangebots

Anstoß für Investitionen institutioneller Anleger

Anstöße für Kleinanleger

Attraktivität für internationale Investitionen

4.3 Die Funktionsweise der Märkte verbessern - Intermediäre, Infrastruktur und allgemeiner Rechtsrahmen

Einheitliches Regelwerk, Durchsetzung und Wettbewerb

5 Aufsichtskonvergenz

Daten und Meldewesen

Marktinfrastruktur und Wertpapierrecht

Gesellschaftsrecht, Corporate Governance, Insolvenzrecht und Besteuerung

5 Technologie

Abschnitt 5
die nächsten Schritte


 
 
 


Drucksache 46/15

... (2) Die Erlaubnis darf nur Aktiengesellschaften einschließlich der Europäischen Gesellschaft, Versicherungsvereinen auf Gegenseitigkeit sowie Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts erteilt werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 46/15




Gesetz

Artikel 1
Gesetz über die Beaufsichtigung der Versicherungsunternehmen (Versicherungsaufsichtsgesetz - VAG)

Teil 1
Allgemeine Vorschriften

§ 1
Geltungsbereich

§ 2
Öffentlichrechtliche Versorgungseinrichtungen

§ 3
Ausnahmen von der Aufsichtspflicht, Verordnungsermächtigung

§ 4
Feststellung der Aufsichtspflicht

§ 5
Freistellung von der Aufsicht

§ 6
Bezeichnungsschutz

§ 7
Begriffsbestimmungen

Teil 2
Vorschriften für die Erstversicherung und die Rückversicherung

Kapitel 1
Geschäftstätigkeit

Abschnitt 1
Zulassung und Ausübung der Geschäftstätigkeit

§ 8
Erlaubnis; Spartentrennung

§ 9
Antrag

§ 10
Umfang der Erlaubnis

§ 11
Versagung und Beschränkung der Erlaubnis

§ 12
Änderungen des Geschäftsplans und von Unternehmensverträgen

§ 13
Bestandsübertragungen

§ 14
Umwandlungen

§ 15
Versicherungsfremde Geschäfte

Abschnitt 2
Bedeutende Beteiligungen

§ 16
Inhaber bedeutender Beteiligungen

§ 17
Anzeige bedeutender Beteiligungen

§ 18
Untersagung oder Beschränkung einer bedeutenden Beteiligung

§ 19
Untersagung der Ausübung der Stimmrechte

§ 20
Prüfung des Inhabers

§ 21
Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden in anderen Mitglied- oder Vertragsstaaten

§ 22
Verordnungsermächtigung

Abschnitt 3
Geschäftsorganisation

§ 23
Allgemeine Anforderungen an die Geschäftsorganisation

§ 24
Anforderungen an Personen, die das Unternehmen tatsächlich leiten oder andere Schlüsselaufgaben wahrnehmen

§ 25
Vergütung

§ 26
Risikomanagement

§ 27
Risiko- und Solvabilitätsbeurteilung

§ 28
Externe Ratings

§ 29
Internes Kontrollsystem

§ 30
Interne Revision

§ 31
Versicherungsmathematische Funktion

§ 32
Ausgliederung

§ 33
Entsprechende Anwendung gesellschaftsrechtlicher Vorschriften

§ 34
Verordnungsermächtigung

Abschnitt 4
Allgemeine Berichtspflichten

Unterabschnitt 1
Abschlussprüfung

§ 35
Pflichten des Abschlussprüfers

§ 36
Anzeige des Abschlussprüfers gegenüber der Aufsichtsbehörde; Prüfungsauftrag

§ 37
Vorlage bei der Aufsichtsbehörde

§ 38
Rechnungslegung und Prüfung öffentlichrechtlicher Versicherungsunternehmen

§ 39
Verordnungsermächtigung

Unterabschnitt 2
Bericht über Solvabilität und Finanzlage

§ 40
Solvabilitäts- und Finanzbericht

§ 41
Nichtveröffentlichung von Informationen

§ 42
Aktualisierung des Solvabilitäts- und Finanzberichts

Unterabschnitt 3
Für Aufsichtszwecke beizubringende Informationen

§ 43
Informationspflichten; Berechnungen

§ 44
Prognoserechnungen

§ 45
Befreiung von Berichtspflichten

§ 46
Informationspflichten gegenüber der Bundesanstalt

§ 47
Anzeigepflichten

Abschnitt 5
Zusammenarbeit mit Versicherungsvermittlern

§ 48
Qualifikation der Versicherungsvermittler

§ 49
Stornohaftung

§ 50
Entgelt bei der Vermittlung substitutiver Krankenversicherungsverträge

§ 51
Beschwerden über Versicherungsvermittler

Abschnitt 6
Verhinderung von Geldwäsche und von Terrorismusfinanzierung

§ 52
Verpflichtete Unternehmen

§ 53
Interne Sicherungsmaßnahmen

§ 54
Vereinfachte Sorgfaltspflichten

§ 55
Vereinfachungen bei der Durchführung der Identifizierung

§ 56
Verstärkte Sorgfaltspflichten

Abschnitt 7
Grenzüberschreitende Geschäftstätigkeit

Unterabschnitt 1
Dienstleistungsverkehr, Niederlassungen

§ 57
Versicherungsgeschäfte über Niederlassungen oder im Dienstleistungsverkehr

§ 58
Errichtung einer Niederlassung

§ 59
Aufnahme des Dienstleistungsverkehrs

§ 60
Statistische Angaben über grenzüberschreitende Tätigkeiten

Unterabschnitt 2
Unternehmen mit Sitz in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum

§ 61
Geschäftstätigkeit durch eine Niederlassung oder im Dienstleistungsverkehr

§ 62
Beaufsichtigung der Geschäftstätigkeit

§ 63
Bestandsübertragungen

§ 64
Bei Lloyd's vereinigte Einzelversicherer

§ 65
Niederlassung

§ 66
Dienstleistungsverkehr; Mitversicherung

Unterabschnitt 3
Unternehmen mit Sitz außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums

§ 67
Erlaubnis; Spartentrennung

§ 68
Niederlassung; Hauptbevollmächtigter

§ 69
Antrag; Verfahren

§ 70
Erleichterungen für Unternehmen, die bereits in einem anderen Mitglied- oder Vertragsstaat zugelassen sind

§ 71
Widerruf der Erlaubnis

§ 72
Versicherung inländischer Risiken

§ 73
Bestandsübertragung

Kapitel 2
Finanzielle Ausstattung

Abschnitt 1
Solvabilitätsübersicht

§ 74
Bewertung der Vermögenswerte und Verbindlichkeiten

§ 75
Allgemeine Vorschriften für die Bildung versicherungstechnischer Rückstellungen

§ 76
Wert der versicherungstechnischen Rückstellungen

§ 77
Bester Schätzwert

§ 78
Risikomarge

§ 79
Allgemeine Grundsätze für die Berechnung der versicherungstechnischen Rückstellungen

§ 80
Matching-Anpassung an die maßgebliche risikofreie Zinskurve

§ 81
Berechnung der Matching-Anpassung

§ 82
Volatilitätsanpassung

§ 83
Zu berücksichtigende technische Informationen

§ 84
Weitere Sachverhalte, die bei der Berechnung der versicherungstechnischen Rückstellungen zu berücksichtigen sind

§ 85
Finanzgarantien und vertragliche Optionen in den Versicherungsverträgen

§ 86
Einforderbare Beträge aus Rückversicherungsverträgen und gegenüber Zweckgesellschaften

§ 87
Vergleich mit Erfahrungsdaten

§ 88
Befugnisse der Aufsichtsbehörde in Bezug auf versicherungstechnische Rückstellungen; Verordnungsermächtigung

Abschnitt 2
Solvabilitätsanforderungen

Unterabschnitt 1
Bestimmung der Eigenmittel

§ 89
Eigenmittel

§ 90
Genehmigung ergänzender Eigenmittel

§ 91
Einstufung der Eigenmittelbestandteile

§ 92
Kriterien der Einstufung

§ 93
Einstufung bestimmter Eigenmittelbestandteile

§ 94
Eigenmittel zur Einhaltung der Solvabilitätskapitalanforderung

§ 95
Eigenmittel zur Einhaltung der Mindestkapitalanforderung

Unterabschnitt 2
Solvabilitätskapitalanforderung

§ 96
Ermittlung der Solvabilitätskapitalanforderung

§ 97
Berechnung der Solvabilitätskapitalanforderung

§ 98
Häufigkeit der Berechnung

§ 99
Struktur der Standardformel

§ 100
Aufbau der Basissolvabilitätskapitalanforderung

§ 101
Nichtlebensversicherungstechnisches Risikomodul

§ 102
Lebensversicherungstechnisches Risikomodul

§ 103
Krankenversicherungstechnisches Risikomodul

§ 104
Marktrisikomodul

§ 105
Gegenparteiausfallrisikomodul

§ 106
Aktienrisikountermodul

§ 107
Kapitalanforderung für das operationelle Risiko

§ 108
Anpassung für die Verlustausgleichsfähigkeit der versicherungstechnischen Rückstellungen und latenten

§ 109
Abweichungen von der Standardformel

§ 110
Wesentliche Abweichungen von den Annahmen, die der Berechnung mit der Standardformel zugrunde liegen

Unterabschnitt 3
Interne Modelle

§ 111
Verwendung interner Modelle

§ 112
Interne Modelle in Form von Partialmodellen

§ 113
Verantwortung des Vorstands; Mitwirkung Dritter

§ 114
Nichterfüllung der Anforderungen an das interne Modell

§ 115
Verwendungstest

§ 116
Statistische Qualitätsstandards für Wahrscheinlichkeitsverteilungsprognosen

§ 117
Sonstige statistische Qualitätsstandards

§ 118
Kalibrierungsstandards

§ 119
Zuordnung von Gewinnen und Verlusten

§ 120
Validierungsstandards

§ 121
Dokumentationsstandards

Unterabschnitt 4
Mindestkapitalanforderung

§ 122
Bestimmung der Mindestkapitalanforderung; Verordnungsermächtigung

§ 123
Berechnungsturnus; Meldepflichten

Abschnitt 3
Anlagen; Sicherungsvermögen

§ 124
Anlagegrundsätze

§ 125
Sicherungsvermögen

§ 126
Vermögensverzeichnis

§ 127
Zuführungen zum Sicherungsvermögen

§ 128
Treuhänder für das Sicherungsvermögen

§ 129
Sicherstellung des Sicherungsvermögens

§ 130
Entnahme aus dem Sicherungsvermögen

§ 131
Verordnungsermächtigung

Abschnitt 4
Versicherungsunternehmen i n besonderen Situationen

§ 132
Feststellung und Anzeige einer sich verschlechternden finanziellen Lage

§ 133
Unzureichende Höhe versicherungstechnischer Rückstellungen

§ 134
Nichtbedeckung der Solvabilitätskapitalanforderung

§ 135
Nichtbedeckung der Mindestkapitalanforderung

§ 136
Sanierungs- und Finanzierungsplan

§ 137
Fortschreitende Verschlechterung der Solvabilität

Kapitel 3
Besondere Vorschriften für einzelne Zweige

Abschnitt 1
Lebensversicherung

§ 138
Prämienkalkulation in der Lebensversicherung; Gleichbehandlung

§ 139
Überschussbeteiligung

§ 140
Rückstellung für Beitragsrückerstattung

§ 141
Verantwortlicher Aktuar in der Lebensversicherung

§ 142
Treuhänder in der Lebensversicherung

§ 143
Besondere Anzeigepflichten in der Lebensversicherung

§ 144
Information bei betrieblicher Altersversorgung

§ 145
Verordnungsermächtigung

Abschnitt 2
Krankenversicherung

§ 146
Substitutive Krankenversicherung

§ 147
Sonstige Krankenversicherung

§ 148
Pflegeversicherung

§ 149
Prämienzuschlag in der substitutiven Krankenversicherung

§ 150
Gutschrift zur Alterungsrückstellung; Direktgutschrift

§ 151
Überschussbeteiligung der Versicherten

§ 152
Basistarif

§ 153
Notlagentarif

§ 154
Risikoausgleich

§ 155
Prämienänderungen

§ 156
Verantwortlicher Aktuar in der Krankenversicherung

§ 157
Treuhänder in der Krankenversicherung

§ 158
Besondere Anzeigepflichten in der Krankenversicherung; Leistungen im Basis- und Notlagentarif

§ 159
Statistische Daten

§ 160
Verordnungsermächtigung

Abschnitt 3
Sonstige Nichtlebensversicherung

§ 161
Unfallversicherung mit Prämienrückgewähr

§ 162
Deckungsrückstellung für Haftpflicht- und Unfall-Renten

§ 163
Schadenregulierungsbeauftragte in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung

§ 164
Schadenabwicklung in der Rechtsschutzversicherung

Abschnitt 4
Rückversicherung

§ 165
Rückversicherungsunternehmen in Abwicklung

§ 166
Bestandsübertragungen; Umwandlungen

§ 167
Finanzrückversicherung

§ 168
Versicherungs-Zweckgesellschaften

§ 169
Rückversicherungsunternehmen mit Sitz in einem anderen Mitglied- oder Vertragsstaat

§ 170
Verordnungsermächtigung

Kapitel 4
Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit

§ 171
Rechtsfähigkeit

§ 172
Anwendung handelsrechtlicher Vorschriften

§ 173
Satzung

§ 174
Firma

§ 175
Haftung für Verbindlichkeiten

§ 176
Mitgliedschaft

§ 177
Gleichbehandlung

§ 178
Gründungsstock

§ 179
Beiträge

§ 180
Beitragspflicht ausgeschiedener oder eingetretener Mitglieder

§ 181
Aufrechnungsverbot

§ 182
Ausschreibung von Umlagen und Nachschüssen

§ 183
Bekanntmachungen

§ 184
Organe

§ 185
Anmeldung zum Handelsregister

§ 186
Unterlagen zur Anmeldung

§ 187
Eintragung

§ 188
Vorstand

§ 189
Aufsichtsrat

§ 190
Schadenersatzpflicht

§ 191
Oberste Vertretung

§ 192
Rechte von Minderheiten

§ 193
Verlustrücklage

§ 194
Überschussverwendung

§ 195
Änderung der Satzung

§ 196
Eintragung der Satzungsänderung

§ 197
Änderung der allgemeinen Versicherungsbedingungen

§ 198
Auflösung des Vereins

§ 199
Auflösungsbeschluss

§ 200
Bestandsübertragung

§ 201
Verlust der Mitgliedschaft

§ 202
Anmeldung der Auflösung

§ 203
Abwicklung

§ 204
Abwicklungsverfahren

§ 205
Tilgung des Gründungsstocks; Vermögensverteilung

§ 206
Fortsetzung des Vereins

§ 207
Beitragspflicht im Insolvenzverfahren

§ 208
Rang der Insolvenzforderungen

§ 209
Nachschüsse und Umlagen im Insolvenzverfahren

§ 210
Kleinere Vereine

Kapitel 5
Kleine Versicherungsunternehmen und Sterbekassen

Abschnitt 1
Kleine Versicherungsunternehmen

§ 211
Kleine Versicherungsunternehmen

§ 212
Anzuwendende Vorschriften

§ 213
Solvabilitäts- und Mindestkapitalanforderung

§ 214
Eigenmittel

§ 215
Anlagegrundsätze für das Sicherungsvermögen

§ 216
Anzeigepflichten

§ 217
Verordnungsermächtigung

Abschnitt 2
Sterbekassen

§ 218
Sterbekassen

§ 219
Anzuwendende Vorschriften

§ 220
Verordnungsermächtigung

Teil 3
Sicherungsfonds

§ 221
Pflichtmitgliedschaft

§ 222
Aufrechterhaltung der Versicherungsverträge

§ 223
Sicherungsfonds

§ 224
Beleihung Privater

§ 225
Aufsicht

§ 226
Finanzierung

§ 227
Rechnungslegung des Sicherungsfonds

§ 228
Mitwirkungspflichten

§ 229
Ausschluss

§ 230
Verschwiegenheitspflicht

§ 231
Zwangsmittel

Teil 4
Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung

Kapitel 1
Pensionskassen

§ 232
Pensionskassen

§ 233
Regulierte Pensionskassen

§ 234
Anzuwendende Vorschriften

§ 235
Verordnungsermächtigung

Kapitel 2
Pensionsfonds

§ 236
Pensionsfonds

§ 237
Anzuwendende Vorschriften

§ 238
Finanzielle Ausstattung

§ 239
Vermögensanlage

§ 240
Verordnungsermächtigung

Kapitel 3
Grenzüberschreitende Geschäftstätigkeit von Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung

§ 241
Grenzüberschreitende Tätigkeit von Pensionskassen

§ 242
Grenzüberschreitende Tätigkeit von Pensionsfonds

§ 243
Einrichtungen mit Sitz in einem anderen Mitglied- oder Vertragsstaat

§ 244
Einrichtungen mit Sitz in Drittstaaten

Teil 5
Gruppen

Kapitel 1
Beaufsichtigung von Versicherungsunternehmen in einer Gruppe

§ 245
Anwendungsbereich der Gruppenaufsicht

§ 246
Umfang der Gruppenaufsicht

§ 247
Oberstes Mutterunternehmen auf Ebene der Mitglied- oder Vertragsstaaten

§ 248
Oberstes Mutterunternehmen auf nationaler Ebene

§ 249
Mutterunternehmen, die mehrere Mitglied- oder Vertragsstaaten umfassen

Kapitel 2
Finanzlage

Abschnitt 1
Solvabilität der Gruppe

§ 250
Überwachung der Gruppensolvabilität

§ 251
Häufigkeit der Berechnung

§ 252
Bestimmung der Methode

§ 253
Berücksichtigung des verhältnismäßigen Anteils

§ 254
Ausschluss der Mehrfachberücksichtigung anrechnungsfähiger Eigenmittel

§ 255
Ausschluss der gruppeninternen Kapitalschöpfung

§ 256
Verbundene Versicherungsunternehmen

§ 257
Zwischengeschaltete Versicherungs-Holdinggesellschaften

§ 258
Verbundene Versicherungsunternehmen eines Drittstaats

§ 259
Verbundene Kreditinstitute, Wertpapierfirmen und Finanzinstitute

§ 260
Nichtverfügbarkeit der notwendigen Informationen

§ 261
Konsolidierungsmethode

§ 262
Internes Modell für die Gruppe

§ 263
Kapitalaufschlag für ein Gruppenunternehmen

§ 264
Kapitalaufschlag für die Gruppe

§ 265
Abzugs- und Aggregationsmethode

§ 266
Gruppensolvabilität bei einer Versicherungs-Holdinggesellschaft oder einer gemischten Finanzholding-Gesellschaft

§ 267
Bedingungen für Tochterunternehmen eines Versicherungsunternehmens

§ 268
Beaufsichtigung bei zentralisiertem Risikomanagement

§ 269
Bestimmung der Solvabilitätskapitalanforderung des Tochterunternehmens

§ 270
Nichtbedeckung der Kapitalanforderungen des Tochterunternehmens

§ 271
Ende der Ausnahmeregelung für ein Tochterunternehmen

§ 272
Tochterunternehmen einer Versicherungs-Holdinggesellschaft oder gemischten Finanzholding-Gesellschaft

Abschnitt 2
Risikokonzentration und gruppeninterne Transaktionen

§ 273
Überwachung der Risikokonzentration

§ 274
Überwachung gruppeninterner Transaktionen

Abschnitt 3
Geschäftsorganisation, Berichtspflichten

§ 275
Überwachung des Governance-Systems

§ 276
Gegenseitiger Informationsaustausch

§ 277
Bericht über Solvabilität und Finanzlage der Gruppe

§ 278
Gruppenstruktur

Kapitel 3
Maßnahmen zur Erleichterung der Gruppenaufsicht

§ 279
Zuständigkeit für die Gruppenaufsicht

§ 280
Bestimmung der Gruppenaufsichtsbehörde

§ 281
Aufgaben und Befugnisse der Gruppenaufsichtsbehörde

§ 282
Befreiung von der Berichterstattung auf Gruppenebene

§ 283
Aufsichtskollegium

§ 284
Zusammenarbeit bei der Gruppenaufsicht

§ 285
Gegenseitige Konsultation der Aufsichtsbehörden

§ 286
Zusammenarbeit bei verbundenen Unternehmen

§ 287
Zwangsmaßnahmen

Kapitel 4
Drittstaaten

§ 288
Mutterunternehmen mit Sitz in einem Drittstaat

§ 289
Gleichwertigkeit

§ 290
Fehlende Gleichwertigkeit

§ 291
Ebene der Beaufsichtigung

Kapitel 5
Versicherungs-Holdinggesellschaften und gemischte Finanzholding-Gesellschaften

§ 292
Gruppeninterne Transaktionen

§ 293
Aufsicht

Teil 6
Aufsicht: Aufgaben und allgemeine Befugnisse, Organisation

Kapitel 1
Aufgaben und allgemeine Vorschriften

§ 294
Aufgaben

§ 295
Verwenden von Ratings

§ 296
Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

§ 297
Ermessen

§ 298
Allgemeine Aufsichtsbefugnisse

§ 299
Erweiterung der Aufsichtsbefugnisse

§ 300
Änderung des Geschäftsplans

§ 301
Kapitalaufschlag

§ 302
Untersagung einer Beteiligung

§ 303
Abberufung von Personen mit Schlüsselaufgaben, Verwarnung

§ 304
Widerruf der Erlaubnis

§ 305
Befragung, Auskunftspflicht

§ 306
Betreten und Durchsuchen von Räumen; Beschlagnahme

§ 307
Sonderbeauftragter

§ 308
Unerlaubte Versicherungsgeschäfte

§ 309
Verschwiegenheitspflicht

§ 310
Nebenbestimmungen; Ausschluss der aufschiebenden Wirkung

Kapitel 2
Sichernde Maßnahmen

§ 311
Anzeige der Zahlungsunfähigkeit

§ 312
Eröffnung des Insolvenzverfahrens

§ 313
Unterrichtung der Gläubiger

§ 314
Zahlungsverbot; Herabsetzung von Leistungen

§ 315
Behandlung von Versicherungsforderungen

§ 316
Erlöschen bestimmter Versicherungsverträge Durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens erlöschen

§ 317
Pfleger im Insolvenzfall

Kapitel 3
Veröffentlichungen

§ 318
Veröffentlichungen

§ 319
Bekanntmachung von Maßnahmen

Kapitel 4
Zuständigkeit

Abschnitt 1
Bundesaufsicht

§ 320
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

§ 321
Übertragung der Aufsicht auf eine Landesaufsichtsbehörde

§ 322
Übertragung der Aufsicht auf die Bundesanstalt

§ 323
Verfahren

§ 324
Zusammenarbeit der Aufsichtsbehörden

§ 325
Versicherungsbeirat

Abschnitt 2
Aufsicht i m Europäischen Wirtschaftsraum

§ 326
Allgemeine Grundsätze für die Zusammenarbeit der Aufsichtsbehörden

§ 327
Zusammenarbeit bei örtlichen Prüfungen

§ 328
Zustellungen

§ 329
Zusammenarbeit mit der Europäischen Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung

§ 330
Meldungen an die Europäische Kommission

Teil 7
Straf- und Bußgeldvorschriften

§ 331
Strafvorschriften

§ 332
Bußgeldvorschriften

§ 333
Zuständige Verwaltungsbehörde

§ 334
Beteiligung der Aufsichtsbehörde und Mitteilungen in Strafsachen

Teil 8
Übergangs- und Schlussbestimmungen

§ 335
Fortsetzung des Geschäftsbetriebs

§ 336
Weitergeltung genehmigter Geschäftspläne in der Lebensversicherung

§ 337
Treuhänder in der Krankenversicherung

§ 338
Zuschlag in der Krankenversicherung

§ 339
Teilbestandsvorschriften in der Unfallversicherung

§ 340
Bestandsschutz für Rückversicherungsunternehmen

§ 341
Bericht über die Solvabilität und die Finanzlage

§ 342
Einhaltung der Mindestkapitalanforderung

§ 343
Einstellung des Geschäftsbetriebs

§ 344
Fristen für Berichts- und Offenlegungspflichten

§ 345
Eigenmittel

§ 346
Anlagen in Kreditverbriefungen

§ 347
Standardparameter

§ 348
Solvabilitätskapitalanforderung

§ 349
Internes Teilgruppenmodell

§ 350
Gruppenvorschriften

§ 351
Risikofreie Zinssätze

§ 352
Versicherungstechnische Rückstellungen

§ 353
Plan betreffend die schrittweise Einführung von Übergangsmaßnahmen für risikofreie Zinssätze und versicherungstechnische Rückstellungen

§ 354
Überprüfung der langfristigen Garantien und der Maßnahmen gegen Aktienrisiken

§ 355
Entscheidungen der Aufsichtsbehörde aus Anlass des Inkrafttretens dieses Gesetzes

Anlage 1
Einteilung der Risiken nach Sparten

Anlage 2
Bezeichnung der Zulassung, die gleichzeitig für mehrere Sparten erteilt wird

Anlage 3
Standardformel zur Berechnung der Solvabilitätskapitalanforderung (SCR)

Artikel 2
Folgeänderungen

§ 6
Anwendungszeitraum

Artikel 3
Inkrafttreten, Außerkrafttreten


 
 
 


Drucksache 489/14 (Beschluss)

... Die Regelungen des § 39 PostPersRG enthalten weitreichende Abwägungs-, Informations- und Schadensersatzpflichten, die Unternehmensumstrukturierungen erheblich einschränken können. Die Berücksichtigungspflicht der in Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 und 2 genannten Interessen erscheint zu unbestimmt, es bleibt unklar, welche Belange der Beamten und Interessen des Bundes im konkreten Fall abzuwägen sind. Die Anzeigepflicht in Absatz 1 Satz 2 erscheint sehr weitgehend, da sie unabhängig davon besteht, ob sie Belange der Beamten oder das Interesse des Bundes berührt. Anzeigepflicht und Informationsrecht (Absatz 1 Satz 2 und 3) bergen für die börsennotierten Aktiengesellschaften die Gefahr, mit wertpapierhandelsrechtlichen Vorschriften, z.B. Verbot der Weitergabe von Insiderinformationen, zu kollidieren. Die Anordnung einer Sicherheitsleistung (Absatz 2 Satz 1) kann entsprechende Maßnahmen wirtschaftlich unattraktiv machen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 489/14 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 21 § 39 PostPersRG

2. Zu Artikel 3 BAPostG


 
 
 


Drucksache 430/14 (Beschluss)

... § 137 VAG sichert hingegen Interessen der Versicherungsunternehmen und ihrer Vertragspartner, indem sichergestellt wird, dass alle für ein Versicherungsunternehmen zum Beispiel als Abschluss- oder Sonderprüfer bestellten Personen unabhängig von der Rechtsform des Unternehmens derselben Strafdrohung unterliegen. Die Norm erweitert damit den für Aktiengesellschaften durch § 403

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 430/14 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zum Gesetzentwurf allgemein

3. Zum Gesetzentwurf allgemein

4. Zu Artikel 1 § 13 Absatz 7 Satz 3 VAG

5. Zu Artikel 1 § 13 Absatz 7 Satz 4 VAG

6. Zu Artikel 1 § 24 Absatz 1 VAG

7. Zu Artikel 1 § 30 Absatz 2 VAG

8. Zu Artikel 1 § 161 VAG

9. Zu Artikel 1 § 215 VAG

10. Zu Artikel 1 Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes

Zu a

Zu b

11. Zu Artikel 1 § 311 VAG

12. Zu Artikel 1 § 331 VAG


 
 
 


Drucksache 290/1/14

... 6. Der Bundesrat befürchtet, dass die geplante Ausschüttungssperre bei Versicherungs-Aktiengesellschaften durch Gewinnabführungsverträge innerhalb von Konzernstrukturen unterlaufen werden kann. Der Bundesrat bittet aus diesem Grund die Bundesregierung, unverzüglich Maßnahmen zu ergreifen, um diese Regelungslücke zu schließen.



Drucksache 166/1/14

... Die vorgeschlagene Änderungsrichtlinie greift auch in diesem Punkt nachhaltig in das aktienrechtliche Kompetenzgefüge ein, indem sie die auf das Unternehmensinteresse ausgerichtete Leitungsautonomie des Vorstands zu Gunsten der Aktionäre einschränkt. Die vorgesehen Regelung könnte den Abschluss von M&A-Transaktionen unter Beteiligung von Aktiengesellschaften künftig weitreichend erschweren oder faktisch sogar völlig unterbinden. Gerade bei Fusionen und Übernahmen, bei denen oftmals schnelles Handeln erforderlich ist, dürfte die vorherige Entscheidung der Hauptversammlung der beteiligten Unternehmen mindestens hemmend wirken.



Drucksache 430/1/14

... § 137 VAG sichert hingegen Interessen der Versicherungsunternehmen und ihrer Vertragspartner, indem sichergestellt wird, dass alle für ein Versicherungsunternehmen zum Beispiel als Abschluss- oder Sonderprüfer bestellten Personen unabhängig von der Rechtsform des Unternehmens derselben Strafdrohung unterliegen. Die Norm erweitert damit den für Aktiengesellschaften durch § 403

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Drucksache 430/1/14




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zum Gesetzentwurf allgemein

3. Zum Gesetzentwurf allgemein

4. Zum Gesetzentwurf allgemein

5. Zu Artikel 1 § 13 Absatz 7 Satz 3 VAG

6. Zu Artikel 1 § 13 Absatz 7 Satz 4 VAG

7. Zu Artikel 1 § 24 Absatz 1 VAG

8. Zu Artikel 1 § 30 Absatz 2 VAG

9. Zu Artikel 1 § 51 Satz 2 VAG

10. Zu Artikel 1 § 161 VAG

11. Zu Artikel 1 § 215 VAG

12. Zu Artikel 1 Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes

Zu a

Zu b

13. Zu Artikel 1 § 235 VAG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

14. Zu Artikel 1 § 311 VAG

15. Zu Artikel 1 § 331 VAG


 
 
 


Drucksache 489/1/14

... Die Regelungen des § 39 PostPersRG enthalten weitreichende Abwägungs-, Informations- und Schadensersatzpflichten, die Unternehmensumstrukturierungen erheblich einschränken können. Die Berücksichtigungspflicht der in Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 und 2 genannten Interessen erscheint zu unbestimmt, es bleibt unklar, welche Belange der Beamten und Interessen des Bundes im konkreten Fall abzuwägen sind. Die Anzeigepflicht in Absatz 1 Satz 2 erscheint sehr weitgehend, da sie unabhängig davon besteht, ob sie Belange der Beamten oder das Interesse des Bundes berührt. Anzeigepflicht und Informationsrecht (Absatz 1 Satz 2 und 3) bergen für die börsennotierten Aktiengesellschaften die Gefahr, mit wertpapierhandelsrechtlichen Vorschriften, z.B. Verbot der Weitergabe von Insiderinformationen, zu kollidieren. Die Anordnung einer Sicherheitsleistung (Absatz 2 Satz 1) kann entsprechende Maßnahmen wirtschaftlich unattraktiv machen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 489/1/14




1. Zu Artikel 1 Nummer 21 § 39 PostPersRG

2. Zu Artikel 3 BAPostG


 
 
 


Drucksache 166/14 (Beschluss)

... Die vorgeschlagene Änderungsrichtlinie greift auch in diesem Punkt nachhaltig in das aktienrechtliche Kompetenzgefüge ein, indem sie die auf das Unternehmensinteresse ausgerichtete Leitungsautonomie des Vorstands zu Gunsten der Aktionäre einschränkt. Die vorgesehen Regelung könnte den Abschluss von M&A-Transaktionen unter Beteiligung von Aktiengesellschaften künftig weitreichend erschweren oder faktisch sogar völlig unterbinden. Gerade bei Fusionen und Übernahmen, bei denen oftmals schnelles Handeln erforderlich ist, dürfte die vorherige Entscheidung der Hauptversammlung der beteiligten Unternehmen mindestens hemmend wirken.



Drucksache 637/13 (Beschluss)

... Das vom Deutschen Bundestag beschlossene Gesetz zur Verbesserung der Kontrolle der Vorstandsvergütung und zur Änderung weiterer aktienrechtlicher Vorschriften führt zu einer unguten Gewichtsverlagerung im sorgfältig austarierten System der Befugnisse der drei Organe der Aktiengesellschaft. Der Aufsichtsrat wird durch die Übertragung der Letztentscheidungsbefugnis über die Vorstandsvergütung auf die Hauptversammlung aufgrund der damit verbundenen Einschränkung seiner Personalhoheit erheblich geschwächt. Das gilt insbesondere auch gegenüber dem Vorstand, da dem Aufsichtsrat ein wichtiges Druckmittel zur Durchsetzung seiner Überwachungsaufgabe entzogen wird, wenn er in Fragen der Vorstandsvergütung nur noch eingeschränkt entscheidungsfähig ist. Darüber hinaus wird dem Aufsichtsrat die Verwirklichung einer langfristigen und nachhaltigen Vergütungspolitik erschwert, wenn er von einem jährlichen Aktionärsvotum abhängig ist, das kurzfristigen Erwägungen und wechselnden Mehrheiten unterliegen kann. Ferner bewirkt der mit der Gesetzesänderung beabsichtigte Kompetenzzuwachs der Hauptversammlung eine einseitige Stärkung der Kapitalinteressen zu Lasten der Beschäftigteninteressen. Anders als die Hauptversammlung hat der dem Unternehmensinteresse verpflichtete Aufsichtsrat neben den Interessen der Aktionäre auch die Interessen der Unternehmensbeschäftigten und das Allgemeinwohlinteresse zu berücksichtigen. Das kommt unter anderem dadurch zum Ausdruck, dass der Aufsichtsrat in mitbestimmten Aktiengesellschaften mit Vertreterinnen und Vertretern der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer besetzt ist, deren Einfluss auf die Unternehmenspolitik durch die beabsichtigte Kompetenzverlagerung stark eingeschränkt werden würde.

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Drucksache 637/13 (Beschluss)




Zu Artikel 1 Nummer 6


 
 
 


Drucksache 94/1/13

... Nach Artikel 2 Nummer 4 § 25f Absatz 1 Satz 1 KWG soll das Finanzhandelsinstitut ein wirtschaftlich, organisatorisch und rechtlich eigenständiges Unternehmen sein. Ziel soll dabei die wirksame Abschirmung von Risiken aus Eigengeschäften vom Einlagengeschäft sein. Der Gesetzentwurf enthält aber keine ausdrücklichen Vorgaben dazu, wie eine Übertragung der verbotenen Geschäfte vom Kreditinstitut auf das Finanzhandelsinstitut rechtssicher erfolgen soll. Auch offen ist die Frage einer Nachhaftung des Kreditinstituts für die ausgelagerten Geschäfte. Zudem sind das Verhältnis der in Artikel 2 Nummer 4 § 25f Absatz 5 KWG vorgeschlagenen Pflicht, nach der sich das Verwaltungs- oder Aufsichtsorgan des Kreditinstituts regelmäßig und anlassbezogen über die Geschäfte des Finanzhandelsinstituts sowie die damit verbundenen Risiken informieren soll, zu den allgemeinen gesellschaftsrechtlichen Rechten und Pflichten etwa von Vorständen einer Aktiengesellschaft (beispielsweise Weisungsunabhängigkeit und Vertraulichkeitspflichten) sowie ihre Einordnung in das Konzernrecht unklar. Ferner ist unklar, ob im Auslagerungsfall innerhalb von Konzernstrukturen personenidentische Organe möglich sind.

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Drucksache 94/1/13




Zum Gesetzentwurf allgemein

Zu Artikel 1

13. Zu Nummer 8a - neu - § 48r Absatz 1 Satz 1 KWG

Zu Artikel 2

Zum Gesetzentwurf im Übrigen


 
 
 


Drucksache 663/13

... Die Probleme der "Konzerninsolvenz", d.h. der simultanen oder sukzessiven Insolvenz einer Mehrzahl von Unternehmen, die demselben Konzern angehören, mochten in früheren Jahren noch als "fern liegende Ausnahmeerscheinung" abgetan (vgl. Brünkmans, Die Koordinierung von Insolvenzverfahren konzernverbundener Unternehmen nach deutschem und europäischem Insolvenzrecht, 2009, S. 18) und insoweit vom Gesetzgeber zurückgestellt werden. Inzwischen verdeutlichen jedoch nicht nur die mit den Namen Kirch Media, Babcock-Borsig, BenQ und Arcandor/Quelle verbundenen und teilweise spektakulären Konzerninsolvenzen der letzten Jahre, sondern vor allem die zunehmende Verbreitung und Bedeutung von konzernförmig organisierten Unternehmen in der Wirtschaftspraxis, dass Bedarf für die Schaffung von besonderen konzerninsolvenzrechtlichen Regelungen besteht. Empirische Untersuchungen weisen darauf hin, dass bereits in den 90er Jahren des letzten Jahrhunderts die überwiegende Mehrheit der in der Rechtsform der Aktiengesellschaft oder der Gesellschaft mit beschränkter Haftung verfassten Unternehmen konzernverbunden war (Görling, AG 1993, S. 538 ff.). Zudem entfielen ausweislich des XVIII. Hauptgutachtens der Monopolkommission im Jahr 2007 rund 70 Prozent des Umsatzes und 53 Prozent der Beschäftigten aller Unternehmen in Deutschland auf konzernverbundene Unternehmen (Bundestagsdrucksache

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Drucksache 663/13




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung der Insolvenzordnung

§ 3a
Gruppen-Gerichtsstand

§ 3b
Fortbestehen des Gruppen-Gerichtsstands

§ 3c
Zuständigkeit für Gruppen-Folgeverfahren

§ 3d
Verweisung an den Gruppen-Gerichtsstand

§ 3e
Unternehmensgruppe

§ 13a
Antrag zur Begründung eines Gruppen-Gerichtsstands

§ 56b
Verwalterbestellung bei Schuldnern derselben Unternehmensgruppe

Siebter Teil

Erster Abschnitt

§ 269a
Zusammenarbeit der Insolvenzverwalter

§ 269b
Zusammenarbeit der Gerichte

§ 269c
Zusammenarbeit der Gläubigerausschüsse

Zweiter Abschnitt

§ 269d
Koordinationsgericht

§ 269e
Koordinationsverwalter

§ 269f
Aufgaben und Rechtsstellung des Koordinationsverwalters

§ 269g
Vergütung des Koordinationsverwalters

§ 269h
Koordinationsplan

§ 269i
Abweichungen vom Koordinationsplan

§ 270d
Eigenverwaltung bei gruppenangehörigen Schuldnern

Artikel 2
Änderung des Rechtspflegergesetzes

Artikel 3
Änderung des Gerichtskostengesetzes

Artikel 4
Änderung des Handelsgesetzbuches

Artikel 5
Änderung des Kreditwesengesetzes

Artikel 6
Änderung des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes

Artikel 7
Änderung des Kapitalanlagegesetzbuches

Artikel 8
Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes

Artikel 9
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Flexible Koordinierungsmechanismen statt Konsolidierungslösungen

III. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

1. Eröffnung der Möglichkeit, mehrere oder sämtliche Verfahren bei einem Gericht zu führen

2. Bestellung eines Insolvenzverwalters

3. Allgemeine Bestimmungen zur Zusammenarbeit von Gerichten, Verwaltern und Gläubigerausschüssen

a Zusammenarbeit der Insolvenzverwalter

b Zusammenarbeit der Gerichte

c Zusammenarbeit der Gläubigerorgane

4. Das Koordinationsverfahren als besonderes Koordinationsinstrument

5. Anwendungsbereich

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

c Erfüllungsaufwand der Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu § 3a

Zu § 3b

Zu § 3c

Zu § 3d

Zu § 3e

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu § 269a

Zu § 269b

Zu § 269c

Zu § 269d

Zu § 269e

Zu § 269f

Zu § 269g

Zu § 269h

Zu § 269i

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2489: Gesetz zur Erleichterung der Bewältigung von Konzerninsolvenzen

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

1. Regelungsinhalt

2. Erfüllungsaufwand

2.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

2.2 Erfüllungsaufwand der Wirtschaft

2.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

4. Bewertung durch den NKR


 
 
 


Drucksache 376/13

... 2. in Form einer Investmentaktiengesellschaft mit veränderlichem Kapital im Sinne des Kapitels 1 Abschnitt 4 Unterabschnitt 3 des Kapitalanlagegesetzbuchs oder



Drucksache 50/13 (Begründung)

... Mit Blick auf die Besonderheiten bei den Postnachfolgeunternehmen einerseits und der Deutschen Bahn Aktiengesellschaft sowie den nach § 2 Absatz 1 und § 3 Absatz 3 des Deutsche Bahn Gründungsgesetzes vom 27. Dezember 1993 (BGBl. I S. 2378, 2386) ausgegliederten Gesellschaften andererseits wird dem Bundesministerium der Finanzen und dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung jeweils die Möglichkeit eröffnet, im Einvernehmen mit dem Bundesministerium des Innern (und dem Bundesministerium der Finanzen), abweichende Regelungen für die Zulage für Dienst zu wechselnden Zeiten zu erlassen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 50/13 (Begründung)




Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

a Erhöhung des Grundgehaltes

b Einführung von Erfahrungsstufen

c Anrechnung bislang gewährter Leistungsbezüge

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluation

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 9

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu § 32a

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu § 32b

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 19

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu Nummer 25

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 26

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 27

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 28

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Nummer 29

Zu Nummer 30

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 31

Zu Nummer 32

Zu Nummer 33

Zu Nummer 34

Zu Nummer 35

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 36

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 37

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Nummer 38

Zu Nummer 39

Zu Nummer 40

Zu Nummer 41

Zu Nummer 42

Zu Nummer 43

Zu Anlage I

Zu Anlage II

Zu Anlage III

Zu Anlage IV Zur Überschrift

Zu Nummer 44

Zu Nummer 45

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 46

Zu Nummer 47

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 48

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 7

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Absatz 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

C. Stellungnahmen der Spitzenorganisationen der Gewerkschaften

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 2391: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Professorenbesoldung und weiterer dienstrechtlicher Vorschriften

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen


 
 
 


Drucksache 637/1/13

... Das vom Deutschen Bundestag beschlossene Gesetz zur Verbesserung der Kontrolle der Vorstandsvergütung und zur Änderung weiterer aktienrechtlicher Vorschriften führt zu einer unguten Gewichtsverlagerung im sorgfältig austarierten System der Befugnisse der drei Organe der Aktiengesellschaft. Der Aufsichtsrat wird durch die Übertragung der Letztentscheidungsbefugnis über die Vorstandsvergütung auf die Hauptversammlung aufgrund der damit verbundenen Einschränkung seiner Personalhoheit erheblich geschwächt. Das gilt insbesondere auch gegenüber dem Vorstand, da dem Aufsichtsrat ein wichtiges Druckmittel zur Durchsetzung seiner Überwachungsaufgabe entzogen wird, wenn er in Fragen der Vorstandsvergütung nur noch eingeschränkt entscheidungsfähig ist. Darüber hinaus wird dem Aufsichtsrat die Verwirklichung einer langfristigen und nachhaltigen Vergütungspolitik erschwert, wenn er von einem jährlichen Aktionärsvotum abhängig ist, das kurzfristigen Erwägungen und wechselnden Mehrheiten unterliegen kann. Ferner bewirkt der mit der Gesetzesänderung beabsichtigte Kompetenzzuwachs der Hauptversammlung eine einseitige Stärkung der Kapitalinteressen zu Lasten der Beschäftigteninteressen. Anders als die Hauptversammlung hat der dem Unternehmensinteresse verpflichtete Aufsichtsrat neben den Interessen der Aktionäre auch die Interessen der Unternehmensbeschäftigten und das Allgemeinwohlinteresse zu berücksichtigen. Das kommt unter anderem dadurch zum Ausdruck, dass der Aufsichtsrat in mitbestimmten Aktiengesellschaften mit Vertreterinnen und Vertretern der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer besetzt ist, deren Einfluss auf die Unternehmenspolitik durch die beabsichtigte Kompetenzverlagerung stark eingeschränkt werden würde.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 637/1/13




Zu Artikel 1 Nummer 6


 
 
 


Drucksache 90/1/12

... Die unterbleibende Übernahme der genannten Tatbestände geht über eine bloße Straffung jedenfalls deutlich hinaus: So soll mit § 134 VAG ein Tatbestand wegfallen, der die Wirksamkeit der staatlichen Aufsicht über das Versicherungswesen schützt, indem er falsche Angaben gegenüber den Aufsichtsbehörden zur Erlangung einer Erlaubnis oder Genehmigung pönalisiert. § 137 VAG sichert hingegen Interessen der Versicherungsunternehmen und ihrer Vertragspartner, indem sichergestellt wird, dass alle für ein Versicherungsunternehmen zum Beispiel als Abschluss- oder Sonderprüfer bestellten Personen unabhängig von der Rechtsform des Unternehmens derselben Strafdrohung unterliegen. Die Nom erweitert damit den für Aktiengesellschaften durch § 403

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 90/1/12




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zum Gesetzentwurf allgemein

3. Zu Artikel 1 Nummer 28 §§ 24 bis 33 VAG

4. Zu Artikel 1 Nummer 28 § 28 Absatz 3 Satz 1 VAG

5. Zu Artikel 1 Nummer 28 § 32 VAG

6. Zu Artikel 1 Nummer 28 § 32 VAG

7. Zu Artikel 1 Nummer 35 § 45 Absatz 2 VAG

8. Zu Artikel 1 Nummer 35 § 45 Absatz 2 VAG

9. Zu Artikel 1 Nummer 70,112 und 114 §§ 84,131 und 135 Absatz 2 VAG

Zu a :

Zu b :

10. Zu Artikel 1 Nummer 70 § 84 Absatz 1 VAG *

11. Zu Artikel 1 Nummer 103 § 121 Absatz 2 Satz 2 VAG

12. Zu Artikel 1 Nummer 122 § 151 Absatz 1 Satz 1 VAG

13. Zu Artikel 1 Nummer 130 §§ 205 und 207 VAG

14. Zu Artikel 1 Nummer 131 § 221 VAG

Zu a :

Zu b :

15. Zu Artikel 1 Nummer 133 § 276 Absatz 4 VAG

16. Zu Artikel 1 Nummer 141 § 292 Absatz 3 VAG-E § 81 Absatz 3 VAG geltende Fassung

17. Zu Artikel 1 Nummer 144 § 326 VAG


 
 
 


Drucksache 632/12

... aa) In Satz 1 werden die Wörter "§ 43 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1, soweit es sich um Erträge aus Anteilen an Gesellschaften mit beschränkter Haftung und Namensaktien nicht börsennotierter Aktiengesellschaften handelt, sowie von Erträgen aus Genussrechten im Sinne des § 43 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 und Kapitalerträgen im Sinne des § 43 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 und 3 unter der Voraussetzung, dass diese Wirtschaftsgüter nicht sammelverwahrt werden, und bei Kapitalerträgen im Sinne des § 43 Absatz 1 Satz 1 Nummer 7a" durch die Wörter "§ 43 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1, 2, 3 und 7a" ersetzt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 632/12




Jahressteuergesetz 2013*

Abschnitt 1
Allgemeine Bestimmungen

§ 1
Anwendungsbereich und anzuwendendes Recht

§ 2
Begriffsbestimmungen

§ 3
Zuständigkeit und Prüfungsbefugnisse

Abschnitt 2
Übermittlung von Informationen auf Ersuchen

§ 4
Ersuchen von anderen Mitgliedstaaten

§ 5
Fristen

§ 6
Ersuchen an andere Mitgliedstaaten

Abschnitt 3
Weitere Übermittlung von Informationen

§ 7
Automatische Übermittlung von Informationen

§ 8
Spontane Übermittlung von Informationen an andere Mitgliedstaaten

§ 9
Spontane Übermittlung von Informationen durch andere Mitgliedstaaten

Abschnitt 4
Sonstige Formen der Verwaltungszusammenarbeit

§ 10
Anwesenheit von Bediensteten anderer Mitgliedstaaten im Inland

§ 11
Anwesenheit von inländischen Bediensteten in anderen Mitgliedstaaten

§ 12
Gleichzeitige Prüfung

§ 13
Zustellungsersuchen an andere Mitgliedstaaten

§ 14
Zustellungsersuchen von anderen Mitgliedstaaten

Abschnitt 5
Weitere Vorschriften

§ 15
Verwendung von Informationen und Dokumenten

§ 16
Rückmeldungen

§ 17
Standardformblätter und Kommunikationsmittel

§ 18
Informationsübermittlung an Drittstaaten

§ 19
Datenschutz und Zweckbestimmung

§ 20
Anwendungsbestimmung

Artikel 2
Änderung des Einkommensteuergesetzes

§ 42g
Lohnsteuer-Nachschau

§ 52b
Übergangsregelungen bis zur Anwendung der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale

Artikel 3
Änderung des Körperschaftsteuergesetzes

Artikel 4
Änderung des Gewerbesteuergesetzes

Artikel 5
Änderung der Gewerbesteuer-Durchführungsverordnung

Artikel 6
Änderung des Außensteuergesetzes

Artikel 7
Änderung der Gewinnabgrenzungsaufzeichnungsverordnung

§ 7
Entsprechende Anwendung für Betriebsstätten, Personengesellschaften und Mitunternehmerschaften Die §§ 1 bis 6 gelten entsprechend

Artikel 8
Änderung des Investmentsteuergesetzes

Artikel 9
Änderung des Umwandlungssteuergesetzes

Artikel 10
Änderung des Umsatzsteuergesetzes

§ 26
Durchführung, Erstattung in Sonderfällen.

Artikel 11
Änderung der Abgabenordnung

Artikel 12
Änderung des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung

Artikel 13
Änderung des Steuerberatungsgesetzes

§ 164c
Laufbahngruppenregelungen der Länder

Artikel 14
Änderung des Feuerschutzsteuergesetzes

Artikel 15
Änderung des Bundeskindergeldgesetzes

Artikel 16
Änderung des Gesetzes über Steuerstatistiken

Artikel 17
Änderung des Finanzverwaltungsgesetzes

§ 18
Verwaltung der Umsatzsteuer

Artikel 18
Änderung des Fünften Vermögensbildungsgesetzes

§ 15
Elektronische Vermögensbildungsbescheinigung, Verordnungsermächtigungen, Haftung, Anrufungsauskunft, Außenprüfung.

Artikel 19
Änderung der Verordnung zur Durchführung des Fünften Vermögensbildungsgesetzes

§ 5
Elektronische Vermögensbildungsbescheinigung.

Artikel 20
Änderung des Bewertungsgesetzes

Artikel 21
Änderung des EU-Beitreibungsgesetzes

Artikel 22
Änderung der Zivilprozessordnung

Artikel 23
Änderung der Finanzgerichtsordnung

Artikel 24
Änderung der Funktionsverlagerungsverordnung

Artikel 25
Änderung des Zerlegungsgesetzes

Artikel 26
Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes

Artikel 27
Änderung des Handelsgesetzbuches

Artikel 28
Änderung des Einführungsgesetzes zum Handelsgesetzbuch

Artikel 47

Artikel 29
Änderung der Altersvorsorge-Durchführungsverordnung

§ 24
Mitteilungspflichten der übermittelnden Stellen gegenüber der zentralen Stelle

Artikel 30
Änderung des Börsengesetzes

Artikel 31
Änderung des Luftverkehrsgesetzes

Artikel 32
Änderungen zur weiteren Verkürzung der Aufbewahrungsfristen nach dem Handelsgesetzbuch, der Abgabenordnung und dem Umsatzsteuergesetz

Artikel 47

Artikel 33
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Anlage 2
(zu § 43b) Gesellschaften im Sinne der Richtlinie Nr. 2011/96/EU


 
 
 


Drucksache 356/12

... Die Zweite Gesellschaftsrechtsrichtlinie sieht vor, dass eine Kapitalerhöhung bei einer Aktiengesellschaft von der Hauptversammlung zu genehmigen ist, wobei die Richtlinie 2007/36/EG (Aktionärsrechte-Richtlinie) eine Einberufungsfrist von 21 Tagen für die Hauptversammlung vorsieht. Eine rasche finanzielle Wiederherstellung des Kreditinstituts mittels Kapitalerhöhung ist folglich nicht möglich. Aus diesem Grund sieht der Vorschlag eine Änderung der Aktionärsrechte-Richtlinie dahingehend vor, dass die Hauptversammlung schon im Vorfeld eine verkürzte Einberufungsfrist für Hauptversammlungen beschließen kann, auf denen im Notfall eine Kapitalerhöhung beschlossen würde. Eine entsprechende Genehmigung wird Bestandteil des Sanierungsplans sein. Dies wird ein rasches Eingreifen unter Wahrung der Entscheidungsbefugnisse der Anteilsinhaber ermöglichen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 356/12




Vorschlag

Begründung

1. Hintergrund des vorgeschlagenen Rechtsakts

2. Ergebnisse der Anhörungen interessierter Kreise der Folgenabschätzungen

3. Allgemeine Erläuterung: EIN Rahmen für Sanierung Abwicklung

Die Notwendigkeit eines wirksamen Sanierungs- und Abwicklungsrahmens

Vorbereitung und Prävention, frühzeitiges Eingreifen und Abwicklung

Abwicklung - eine spezielle Insolvenzregelung für Institute

Der Binnenmarkt - Behandlung grenzübergreifender Gruppen

4. Rechtliche Aspekte

4.1 Rechtsgrundlage

4.2 Subsidiarität

4.3 Verhältnismäßigkeit

4.4 Einzelerläuterung zum Vorschlag

4.4.1 Gegenstand und Anwendungsbereich Artikel 1

4.4.2 Abwicklungsbehörden Artikel 3

4.4.3 Sanierungs- und Abwicklungspläne Artikel 5 bis 13

4.4.4 Befugnisse zum Abbau bzw. zur Beseitigung von Hindernissen für die Abwicklungsfähigkeit Artikel 14 bis 16

4.4.5 Gruppeninterne finanzielle Unterstützung Artikel 17-23

4.4.6 Frühzeitiges Eingreifen - Sonderverwalter Artikel 23-26

4.4.7 Abwicklungsvoraussetzungen Artikel 27

4.4.8 Allgemeine Grundsätze - Insbesondere keine Schlechterstellung von Gläubigern Artikel 29

4.4.9 Bewertung Artikel 30

4.4.10 Abwicklungsinstrumente und -befugnisse Artikel 31-64

4.4.11 Kündigungsbeschränkungen und Schutzbestimmungen für Gegenparteien Artikel 68-73 und 77

4.4.12 Einschränkungen in Bezug auf Gerichtsverfahren Artikel 78 und 77

4.4.13 Grenzübergreifende Abwicklung Artikel 80-83

4.4.14 Beziehungen zu Drittländern Artikel 84-89

4.4.15 Abwicklungsfinanzierung Artikel 90-99

4.4.16 Einhaltung der Artikel 290 und 291 AEUV

4.4.17 Änderung der Liquidationsrichtlinie, der Gesellschaftsrechtsrichtlinien und der EBA-Verordnung Artikel 104-111

4.4.18 Inkrafttreten

5. Auswirkungen auf den Haushalt

Titel I
Anwendungsbereich, Begriffsbestimmungen Zuständige Behörden

Artikel 1
Gegenstand und Anwendungsbereich

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Benennung der für die Abwicklung zuständigen Behörden

Titel II
Vorbereitung

Kapitel I
Sanierungs- und Abwicklungsplan

Abschnitt 1
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 4
Vereinfachte Anforderungen für bestimmte Institute

Abschnitt 2
Sanierungsplanung

Artikel 5
Sanierungspläne

Artikel 6
Bewertung von Sanierungsplänen

Artikel 7
Gruppensanierungspläne

Artikel 8
Bewertung von Gruppensanierungsplänen

Abschnitt 3
Abwicklungsplanung

Artikel 9
Abwicklungspläne

Artikel 10
Für die Erstellung von Abwicklungsplänen erforderliche Informationen

Artikel 11
Gruppenabwicklungspläne

Artikel 12
Anforderungen und Verfahren für Gruppenabwicklungspläne

Kapitel II
Bewertung der Abwicklungsfähigkeit präventive Befugnisse

Artikel 13
Bewertung der Abwicklungsfähigkeit

Artikel 14
Befugnisse zum Abbau bzw. zur Beseitigung von Hindernissen für die Abwicklungsfähigkeit

Artikel 15
Befugnisse zum Abbau bzw. zur Beseitigung von Hindernissen für die Abwicklungsfähigkeit: Verfahren bei Gruppen

Kapitel III
Gruppeninterne finanzielle Unterstützung

Artikel 16
Vereinbarung über gruppeninterne finanzielle Unterstützung

Artikel 17
Prüfung der geplanten Vereinbarung durch die Aufsichtsbehörden und Schlichtung

Artikel 18
Zustimmung der Anteilsinhaber zur geplanten Vereinbarung

Artikel 19
Bedingungen für die Gewährung gruppeninterner finanzieller Unterstützung

Artikel 20
Beschluss über die Gewährung einer finanziellen Unterstützung

Artikel 21
Ablehnungsbefugnis der zuständigen Behörden

Artikel 22
Offenlegungspflichten

Titel III
Frühzeitiges Eingreifen

Artikel 23
Frühzeitiges Eingreifen

Artikel 24
Sonderverwaltung

Artikel 25
Koordinierung der Frühinterventionsbefugnisse und Bestellung eines Sonderverwalters im Falle von Gruppen

Titel IV
Abwicklung

Kapitel I
Ziele, Voraussetzungen Allgemeine Grundsätze

Artikel 26
Abwicklungsziele

Artikel 27
Voraussetzungen für eine Abwicklung

Artikel 28
Abwicklungsvoraussetzungen in Bezug auf Finanzinstitute und Holdinggesellschaften

Artikel 29
Allgemeine Grundsätze für eine Abwicklung

Kapitel II
Bewertung

Artikel 30
Vorläufige Bewertung

Kapitel III
Abwicklungsinstrumente

Abschnitt I
Allgemeine Grundsätze

Artikel 31
Die Abwicklungsinstrumente betreffende allgemeine Grundsätze

Abschnitt 2
Instrument der Unternehmensveräusserung

Artikel 32
Instrument der Unternehmensveräußerung

Artikel 33
Instrument der Unternehmensveräußerung: formale Anforderungen

Abschnitt 3
Instrument des Brückeninstituts

Artikel 34
Instrument des Brückeninstituts

Artikel 35
Betrieb eines Brückeninstituts

Abschnitt 4
Instrument der Ausgliederung von Vermögenswerten

Artikel 36
Instrument der Ausgliederung von Vermögenswerten

Abschnitt 5
Instrument des BAIL-IN

Artikel 37
Instrument des Bail-in

Artikel 38
Anwendungsbereich des Bail-in-Instruments

Unterabschnitt 2
Mindestanforderungen an Abschreibungsfähige Verbindlichkeiten

Artikel 39
Mindestanforderungen an Verbindlichkeiten, in Bezug auf die Abschreibungs- und Umwandlungsbefugnisse ausgeübt werden

Artikel 40
Anwendung von Mindestanforderungen in Bezug auf Gruppen

Unterabschnitt 3
Anwendung des BAIL-IN-Instruments

Artikel 41
Bewertung des Bail-in-Betrags

Artikel 42
Behandlung der Anteilsinhaber

Artikel 43
Rangfolge der Forderungen

Artikel 44
Derivate

Artikel 45
Satz für die Umwandlung von Schulden in Eigenkapital

Artikel 46
Bail-in-begleitende Sanierungs- und Reorganisationsmaßnahmen

Artikel 47
Reorganisationsplan

Unterabschnitt 4
BAIL-IN-Instrument: zusätzliche Bestimmungen

Artikel 48
Wirksamwerden des Bail-in

Artikel 49
Beseitigung der verfahrenstechnischen Hindernisse für einen Bail-in

Artikel 50
Vertragliche Anerkennung des Bail-in

Kapitel IV
Abschreibung von Kapitalinstrumenten

Artikel 51
Verpflichtung zur Abschreibung von Kapitalinstrumenten

Artikel 52
Bestimmungen für die Abschreibung von Kapitalinstrumenten

Artikel 53
Vertragliche Abschreibung oder Umwandlung von Kapitalinstrumenten

Artikel 54
Für die Feststellung zuständige Behörden

Artikel 55
Konsolidierte Anwendung: Feststellungsverfahren

Kapitel V
Abwicklungsbefugnisse

Artikel 56
Allgemeine Befugnisse

Artikel 57
Zusätzliche Befugnisse zur Übertragungsbefugnis

Artikel 58
Befugnis, die Bereitstellung von Diensten und Einrichtungen zu verlangen

Artikel 59
Befugnis zur Durchsetzung von Abwicklungsmaßnahmen anderer Mitgliedstaaten

Artikel 60
Befugnis, die Übertragung von in Drittländern belegenem Eigentum zu verlangen

Artikel 61
Befugnis zur Aussetzung bestimmter Pflichten

Artikel 62
Befugnis zur Beschränkung von Sicherungsrechten

Artikel 63
Befugnis zur vorübergehenden Aussetzung von Kündigungsrechten

Artikel 64
Wahrnehmung der Abwicklungsbefugnisse

Kapitel VI
Schutzbestimmungen

Artikel 65
Behandlung der Anteilsinhaber und Gläubiger bei partiellen Übertragungen und Anwendung des Bail-in -Instruments

Artikel 66
Bewertung

Artikel 67
Schutzbestimmungen für Anteilsinhaber und Gläubiger

Artikel 68
Schutzbestimmungen für Gegenparteien bei partiellen Vermögensübertragungen

Artikel 69
Schutz von Vereinbarungen über Finanzsicherheiten, Aufrechnungs- und Nettingvereinbarungen

Artikel 70
Schutz von Sicherheitenvereinbarungen

Artikel 71
Schutz strukturierter Finanzierungsmechanismen

Artikel 72
Partielle Übertragungen: Schutz von Handels-, Clearing- und Abwicklungssystemen

Artikel 73
Unter das Recht von Drittländern fallende Eigentumsrechte, Rechte und Verbindlichkeiten

Kapitel VII
Verfahrenspflichten

Artikel 74
Mitteilungspflichten

Artikel 75
Verfahrenspflichten der Abwicklungsbehörden

Artikel 76
Vertraulichkeit

Kapitel VIII
Rechtsbehelf und Ausschluss anderer Maßnahmen

Artikel 77
Ausschluss von Kündigungs- und Aufrechnungsrechten im Abwicklungsprozess

Artikel 78
Anfechtungsrechte

Artikel 79
Beschränkungen sonstiger gerichtlicher Verfahren

Titel V
Gruppenabwicklung

Artikel 80
Abwicklungskollegien

Artikel 81
Europäische Abwicklungskollegien

Artikel 82
Informationsaustausch

Artikel 83
Gruppenabwicklung

Titel VI
BEZIEHUNGEN zu Drittländern

Artikel 84
Vereinbarungen mit Drittländern

Artikel 85
Anerkennung der Abwicklungsverfahren von Drittländern

Artikel 86
Recht auf Verweigerung der Anerkennung der Abwicklungsverfahren von Drittländern

Artikel 87
Abwicklung von in der Union niedergelassenen Zweigstellen von Drittlandsinstituten

Artikel 88
Zusammenarbeit mit Drittlandsbehörden

Artikel 89
Vertraulichkeit

Titel VII
Europäisches System von Finanzierungsmechanismen

Artikel 90
Europäisches System von Finanzierungsmechanismen

Artikel 91
Verpflichtung zur Einrichtung von Abwicklungsfinanzierungsmechanismen

Artikel 92
Inanspruchnahme des Abwicklungsfinanzierungsmechanismus

Artikel 93
Zielausstattung

Artikel 94
Exante-Beiträge

Artikel 95
Außerordentliche Expost-Beiträge

Artikel 96
Alternative Finanzierungsmöglichkeiten

Artikel 97
Kreditaufnahme unter Finanzierungsmechanismen

Artikel 98
Gegenseitige Unterstützung der nationalen Finanzierungsmechanismen bei einer Gruppenabwicklung

Artikel 99
Inanspruchnahme von Einlagensicherungssystemen im Rahmen einer Abwicklung

Titel VIII
Sanktionen

Artikel 100
Verwaltungssanktionen und -maßnahmen

Artikel 101
Besondere Bestimmungen

Artikel 102
Wirksame Anwendung von Sanktionen und Ausübung der Sanktionsbefugnisse durch die zuständigen Behörden

Artikel 103
Ausübung der Befugnisübertragung

Titel X
ÄNDERUNG der Richtlinien 77/91/EWG, 82/891/EWG, 2001/24/EG, 2002/47/EG, 2004/25/EG, 2005/56/EG, 2007/36/EG, 2011/35/EU der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010

Artikel 104
Änderung der Richtlinie 77/91/EWG

Artikel 105
Änderung der Richtlinie 82/891/EWG

Artikel 106
Änderungen der Richtlinie 2001/24/EG

Artikel 107
Änderung der Richtlinie 2002/47/EG

Artikel 108
Änderung der Richtlinie 2004/25/EG

Artikel 109
Änderung der Richtlinie 2005/56/EG

Artikel 110
Änderungen der Richtlinie 2007/36/EG

Artikel 111
Änderung der Richtlinie 2011/35/EU

Titel XI
Schlussbestimmungen

Artikel 113
EBA -Abwicklungsausschuss

Artikel 114
Überprüfung

Artikel 115
Umsetzung

Artikel 116
Inkrafttreten

Artikel 117
Adressaten Diese Richtlinie ist an die Mitgliedstaaten gerichtet. Geschehen zu Brüssel am [...]

Anhang

Abschnitt
A Informationen, die im Sanierungsplan enthalten sein müssen

Abschnitt
B Informationen, die die Abwicklungsbehörden für die Erstellung Fortschreibung von Abwicklungsplänen bei den Instituten Anfordern können

Abschnitt
C Aspekte, die die Abwicklungsbehörde bei der Bewertung der Abwicklungsfähigkeit eines Instituts zu prüfen hat

Finanzbogen


 
 
 


Drucksache 303/12

... "(4) Dem Beamten kann mit seiner Zustimmung vorübergehend eine Tätigkeit bei einem Unternehmen zugewiesen werden, wenn die Aktiengesellschaft, bei der er beschäftigt ist, hieran ein dringendes betriebliches oder personalwirtschaftliches Interesse hat. Eine dauerhafte Zuweisung einer dem Amt entsprechenden Tätigkeit ist zulässig, wenn die Zuweisung nach allgemeinen beamtenrechtlichen Grundsätzen zumutbar ist und die Zuweisung der Tätigkeit bei einem Unternehmen erfolgt,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 303/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Postpersonalrechtsgesetzes

Artikel 2
Änderung des Bundesanstalt Post-Gesetzes

Vierter Abschnitt

§ 9
Grundsätze

§ 10
Wirtschaftsführung, Rechnungslegung

§ 11
Rechtsnachfolge des Bundes-Pensions-Service für Post und Telekommunikation e.V

§ 12
Überleitung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des Bundes-Pensions-Service für Post und Telekommunikation e.V

§ 13
Überleitung der Beamtinnen und Beamten

Artikel 3
Änderung des Gesetzes zur Verbesserung der personellen Struktur beim Bundeseisenbahnvermögen und in den Postnachfolgeunternehmen

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Problem und Ziel

II. Alternativen

III. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

IV. Erfüllungsaufwand

IV.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

IV.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

4 Bürokratiekosten

IV.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

V. Weitere Kosten

VI. Gesetzgebungskompetenz

VII. Gleichstellungspolitische Relevanzprüfung

VIII. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

IX. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union

X. Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

XI. Evaluation

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 9

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

C. Stellungnahmen der Spitzenorganisationen der Gewerkschaften

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Nr. 2132: Gesetz zur Neuordnung der Postbeamtenversorgungskasse (PVKNeuG)


 
 
 


Drucksache 814/12

... Durch den neuen § 34h wird ein eigenständiger Erlaubnistatbestand für den Honorar-Finanzanlagenberater eingeführt. Dieser berät über diejenigen Finanzanlagen, die auch Gegenstand der Finanzanlagenvermittlung nach § 34f sind. Dies sind Anteile an Kapitalanlagegesellschaften oder Investmentaktiengesellschaften oder von ausländischen Investmentanteilen, die im Geltungsbereich des



Drucksache 635/12

... Soweit die Kosten der Bundesanstalt nicht durch Gebühren, gesonderte Erstattungen nach § 15 oder sonstige Einnahmen gedeckt werden, sind sie unter Berücksichtigung von Fehlbeträgen, nicht eingegangenen Beträgen und Überschüssen der Vorjahre anteilig auf die Kreditinstitute, Finanzdienstleistungs-, Zahlungs- und E-Geld-Institute, Kapitalanlage- und Investmentaktiengesellschaften, Wagniskapitalbeteiligungsgesellschaften, Versicherungsunternehmen, Wertpapierdienstleistungsunternehmen und Emittenten mit Sitz im Inland, deren Wertpapiere an einer inländischen Börse zum Handel zugelassen oder in den Freiverkehr einbezogen sind, sowie die bundesrechtlichen Abwicklungsanstalten nach Maßgabe der §§ 16a bis 16q umzulegen."



Drucksache 291/12

... "Die Mitteilungspflicht besteht ferner nicht für Kapitalanlagegesellschaften, Investmentaktiengesellschaften sowie ausländische Verwaltungsgesellschaften und Investmentgesellschaften im Sinne der Richtlinie



Drucksache 330/12

... In Norwegen ist die Umsetzungsphase bereits abgeschlossen. Statistiken belegen, dass innerhalb der vierjährigen Übergangsphase der Frauenanteil in den Verwaltungsräten norwegischer Aktiengesellschaften von 9% (2004) auf 36% (2008) gesteigert werden konnte. Auch für Spanien und Frankreich wurde schon statistisch belegt, dass - obwohl die Einführungsphase noch nicht abgeschlossen ist - bereits erste Erfolge zu verzeichnen sind. Insbesondere in Frankreich ist der Frauenanteil in jüngster Zeit von 10 % auf 15 % gestiegen.

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Drucksache 330/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Aktiengesetzes

Artikel 2
Weitere Änderung des Aktiengesetzes

Artikel 3
Änderung des Mitbestimmungsgesetzes

Artikel 4
Änderung des Drittelbeteiligungsgesetzes

Artikel 5
Änderung des Gesetzes über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer in den Aufsichtsräten und Vorständen der Unternehmen des Bergbaus und der Eisen und Stahl erzeugenden Industrie

Artikel 6
Änderung des Gesetzes zur Ergänzung des Gesetzes über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer in den Aufsichtsräten und Vorständen der Unternehmen des Bergbaus und der Eisen und Stahl erzeugenden Industrie

Artikel 7
Änderung des Gesetzes über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer bei einer grenzüberschreitenden Verschmelzung

Artikel 8
Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes

Artikel 9
Änderung des SE-Ausführungsgesetzes

Artikel 10
Änderung des SE-Beteiligungsgesetzes

Artikel 11
Änderung des Handelsgesetzbuchs

§ 289b
Erklärung zur Teilhabe von Frauen und Männern in Führungsgremien

Artikel 12
Änderung des Einführungsgesetzes zum Handelsgesetzbuch

Artikel 70

Artikel 13
Änderung des Körperschaftsteuergesetzes

Artikel 14
Gesetz über die Statistik zur Förderung gleichberechtigter Teilhabe von Frauen und Männern in Führungsgremien (Teilhabestatistikgesetz - TeilhStatG)

§ 1

§ 2

§ 3

§ 4

Artikel 15
Änderung des Teilhabestatistikgesetzes

Artikel 16
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Gegenwärtige Situation, Ursachen und wirtschaftliche Bedeutung

1. Tatsächliche und rechtliche Situation in Deutschland

2. Tatsächliche und rechtliche Situation in Europa

3. Ursachen geringer Frauenrepräsentanz

4. Bedeutung für die Unternehmen und die Volkswirtschaft

II. Verfassungsrechtliche Zulässigkeit

1. Vereinbarkeit mit Artikel 14 Absatz 1 GG

a Legitimer Zweck der Mindestquote

b Eignung und Erforderlichkeit der Regelungen zur Zweckerreichung

aa Keine milderen, gleich effektiven Mittel zur Zweckerreichung ersichtlich

bb Keine mildere, gleich effektive Sanktionierung möglich

c Verhältnismäßigkeit der Mindestquote

aa Keine unangemessene Einschränkung der Wahlfreiheit

bb Quotenhöhe nicht unzumutbar

cc Härtefallregelung und Ausnahmetatbestand

dd Großzügige Übergangsfristen

2. Artikel 3 Absatz 3 GG

3. Weitere Grundrechte

III. Europarechtliche Zulässigkeit

1. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

2. Primärrecht

3. Sekundärrecht

4. Empfehlungen der Unionsorgane

IV. Zielsetzung der gesetzlichen Regelung

V. Ausgestaltung der gesetzlichen Regelung

1. Anwendungsbereich

a Börsennotierung

b Mitbestimmung

c Rechtsformen

d Gremium

2. Konkrete Ausgestaltung der Mindestquote

a Quotenhöhe

b Getrennte Betrachtung von Teilgremien in mitbestimmten Unternehmen

c Regelung für mitbestimmte Unternehmen

d Übergangsvorschriften

3. Ausnahmetatbestände

a Arbeitnehmerstruktur

b Kein Ausnahmetatbestand für Familienunternehmen

c Härtefallklausel

4. Sanktion

a Vertreter der Anteilseigner

b Vertreter der Arbeitnehmer

c Verfahren

d Keine alternativen Sanktionsmöglichkeiten

5. Berichtspflicht

B. Besonderer Teil

Zu Art. 1 Änderung des Aktiengesetzes

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Art. 2 Weitere Änderung des § 96 Absatz 3 Satz 4 Aktiengesetz

Zu Art. 3 Änderung des Mitbestimmungsgesetzes

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Art. 4 Änderung des Drittelbeteiligungsgesetzes

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Art. 5 Änderung des Montan-Mitbestimmungsgesetzes

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Art. 6 § 17 Satz 2 Montan-Mitbestimmungsergänzungsgesetzes - neu -

Zu Art. 7 Änderung des Mitbestimmungsgesetzes bei einer grenzüberschreitenden Verschmelzung

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Art. 8 Änderung des § 35 Satz 3 Satz 1 Versicherungsaufsichtsgesetz

Zu Art. 9 Änderung des SE-Ausführungsgesetzes

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Art. 10 Änderung des SE-Beteiligungsgesetzes

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Art. 11 Änderung des Handelsgesetzbuches

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Art. 13 Änderung des Körperschaftsteuergesetzes

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Art. 14 Teilhabestatistikgesetz - neu -

Zu Art. 15 § 2 Absatz 1 Teilhabestatistikgesetz - neu -

Zu Art. 16 Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 702/12

... (2) Bei Versicherungsaktiengesellschaften bestimmt der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats die Beträge, die für die Überschussbeteiligung der Versicherten zurückzustellen sind. Jedoch dürfen Beträge, die nicht auf Grund eines Rechtsanspruchs der Versicherten zurückzustellen sind, für die Überschussbeteiligung nur bestimmt werden, soweit aus dem verbleibenden Bilanzgewinn noch ein Gewinn in Höhe von mindestens 4 Prozent des Grundkapitals verteilt werden kann.



Drucksache 478/12

... a) in der Bundesrepublik Deutschland die Investmentaktiengesellschaft,



Drucksache 722/1/12

... 5. Der Bundesrat teilt die Auffassung der Kommission, dass die Anstrengungen für eine gleichberechtigte Beteiligung von Frauen in den Führungspositionen der Wirtschaft und speziell für eine messbare Erhöhung der Frauenquote in den Aufsichtsräten großer Aktiengesellschaften nicht nur der Initiative der Mitgliedstaaten überlassen bleiben, sondern auf die europäische Ebene ausgedehnt werden sollten.



Drucksache 167/12 (Beschluss)

... passt nach Einschätzung des Bundesrates nicht zu der gerichtlichen Ermächtigung einer Gläubigerversammlung. Die Sach- und Interessenlage nach § 4e BSchuWG-E ähnelt vielmehr der Konstellation, die im Fall der Einberufung der Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft nach § 122

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 167/12 (Beschluss)




Zu Artikel 1 Nummer 1


 
 
 


Drucksache 334/12

... Gemäß Basel III dürfen Kapitalinstrumente des harten Kernkapitals bei Unternehmen, die Stammaktien ausgeben können - sogenannten Aktiengesellschaften -, nur Stammaktien umfassen, die 14 strenge Kriterien erfüllen. Der Kommissionsvorschlag beschränkt die höchste Klasse eines Kapitalinstruments nicht auf "Stammaktien", sondern verlangt, dass Investitionen die 14 strengen Kriterien erfüllen, um in die höchste Klasse eines Kapitalinstrumentes eingestuft zu werden. Um den von anderen Unternehmen als Aktiengesellschaften wie Versicherungsvereinen auf Gegenseitigkeit, Genossenschaften und Sparkassen ausgegebenen Finanzinstrumenten Rechnung zu tragen, wurden angemessene .Änderungen vorgenommen. Dieses Vorgehen richtet sich eher nach der Qualität eines Kernkapitalinstruments als nach der Rechtsform. Angesichts von 27 unterschiedlichen Gesellschaftsrechtssystemen in der EU würde die Bezugnahme auf "Stammaktien" nicht für eine Einheitlichkeit der Instrumente sorgen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 334/12




Parallele Umsetzung von Basel III

2 Eigenkapitaldefinition

Stille Einlagen

2 Sanktionen

Delegierte Rechtsakte Artikel 443

Verbindliche technische Standards

2 Liquidität

2 Verschuldungsquote

Finanzierung von KMU


 
 
 


Drucksache 559/2/12

... Änderung des Gesetzes über die Gründung einer Deutsche Bahn Aktiengesellschaft

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 559/2/12




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 1 Satz 1 ERegG

3. Zu Artikel 1 Inhaltsverzeichnis ERegG § 2 Absatz 2 ERegG § 52 Absatz 2 Satz 1 und 3 ERegG § 61 ERegG § 71 Absatz 1 Nummer 5 ERegG

§ 61
Missbräuchliches Verhalten von marktmächtigen Unternehmen beim Vertrieb von Fahrausweisen und Bahnstrom

4. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 2 Satz 2 ERegG

5. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 3 Nummer 10 ERegG § 15 Absatz 1 Nummer 1 ERegG § 16 Absatz 4 Satz 1 Nummer 1 Absatz 6 ERegG § 22 Absatz 5 ERegG

6. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 10 - neu - ERegG

7. Zu Artikel 1 § 28 Absatz 2 Satz 4 Nummer 2 ERegG

8. Zu Artikel 1 § 31 Satz 2 ERegG

9. Zu Artikel 1 § 35 Absatz 1 Satz 3 - neu - und § 38 Satz 2 - neu - ERegG , zu Artikel 2 Nummer 5a - neu - § 9 Absatz 2 AEG

10. Zu Artikel 1 § 37 ERegG

§ 37
Kapitalverzinsung

11. Zu Artikel 1 § 38 ERegG

12. Zu Artikel 1 § 39 Absatz 1 Satz 4 - neu - ERegG

13. Zu Artikel 1 § 41 Absatz 2 Satz 2 ERegG

14. Zu Artikel 1 § 41 Absatz 2 Satz 3 und 4 - neu - ERegG

15. Zu Artikel 1 § 41 Absatz 5 ERegG

16. Zu Artikel 1 § 43 Absatz 1 ERegG

17. Zu Artikel 1 § 44 Absatz 5 - neu - ERegG

18. Zu Artikel 1 § 45 Absatz 3 ERegG

19. Zu Artikel 1 § 45a - neu -, § 70 Absatz 2a - neu -, § 71 Absatz 1a - neu - ERegb

§ 45a
Betrieb auf Schienenwegen im Bereich von empfindlichen Gebieten

20. Zu Artikel 1 § 52 Absatz 2 Satz 1 und 3 ERegG

21. Zu Artikel 1 § 54 Absatz 2 ERegG

22. Zu Artikel 1 § 66 Absatz 4 ERegG

23. Zu Artikel 1 § 67 Absatz 1 ERegG

24. Zu Artikel 2 Nummer 4 Buchstabe 0a - neu - 5a Absatz 2a - neu - AEG , Nummer 12 Buchstabe 0a - neu -, 26 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 AEG

25. Zu Artikel 2 Nummer 6 § 9c AEG

§ 9c
Überwachung der Entflechtungsvorschriften

26. Zu Artikel 2 Nummer 8 § 12 Absatz 3 Satz 2 AEG

27. Zu Artikel 2 Nummer 10 § 14 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 AEG

28. Zu Artikel 2 Nummer 10 § 14 Absatz 3 Satz 1 Nummer 4, 5 und 6 - neu - AEG

29. Zu Artikel 2 Nummer 10a - neu - § 14a AEG

§ 14a
Lärmmonitoring

30. Zu Artikel 2a - neu - § 25 DBGrG

'Artikel 2a Änderung des Gesetzes über die Gründung einer Deutsche Bahn Aktiengesellschaft

Zu § 25

Zu § 25

31. Zu Artikel 3a - neu - Inhaltsübersicht § 7a - neu -,§§ 8a und b - neu - BSWAG

'Artikel 3a Änderung des Bundesschienenwegeausbaugesetzes

§ 7a
Infrastruktur- und Zustandsbericht

§ 8a
Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung

§ 8b
Übertragung regionaler Netze und neue Betreibermodelle

Zu § 7a

Zu § 7a

Zu § 8a

Zu § 8a

Zu § 8b

32. Zu Artikel 3b - neu - § 43 Absatz 1 Satz 2 BImSchG *

'Artikel 3b Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes

33. Zu Artikel 3b - neu - § 47e Absatz 4 - neu - BImSchG

'Artikel 3b Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes

34. Zu Artikel 4a - neu - § 26 BEZNG

'Artikel 4a Änderung des Gesetzes zur Zusammenführung und Neugliederung der Bundeseisenbahnen

Zu § 26

Zu § 26

Zu § 26

Zu § 26


 
 
 


Drucksache 167/1/12

... passt nach Einschätzung des Bundesrates nicht zu der gerichtlichen Ermächtigung einer Gläubigerversammlung. Die Sach- und Interessenlage nach § 4e BSchuWG-E ähnelt vielmehr der Konstellation, die im Fall der Einberufung der Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft nach § 122

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Drucksache 167/1/12




Zu Artikel 1 Nummer 1


 
 
 


Drucksache 309/12

... orientierte, einheitliche Mindestversicherungssumme erscheint auch für die neue PartG mbB angemessen. Soweit Wirtschaftsprüferinnen und Wirtschaftsprüfer oder Wirtschaftsprüfungsgesellschaften kapitalmarktorientierte Aktiengesellschaften prüfen und die höhere Haftungsgrenze von vier Millionen Euro nach § 323 Absatz 2 Satz 2 HGB greift, ist davon auszugehen, dass sich die Gesellschaften - schon aus Selbstschutz - entsprechend höher versichern. Dies dürfte auch die Regelung des § 54a Absatz 1 Nummer 2 WPO nahe legen, wonach die vertragliche Haftung durch vorformulierte Vertragsbedingungen auf das Vierfache der Deckungssumme begrenzt werden kann, wenn insoweit Versicherungsschutz besteht.

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Drucksache 309/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Partnerschaftsgesellschaftsgesetzes

Artikel 2
Änderung der Bundesrechtsanwaltsordnung

§ 51a
Berufshaftpflichtversicherung einer Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung

Artikel 3
Änderung der Patentanwaltsordnung

§ 45a
Berufshaftpflichtversicherung einer Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung

Artikel 4
Änderung des Gesetzes über die Eignungsprüfung für die Zulassung zur Patentanwaltschaft

Artikel 5
Änderung der Patentanwaltsausbildungs- und -prüfungsverordnung

Artikel 6
Änderung des Steuerberatungsgesetzes

Artikel 7
Änderung der Verordnung zur Durchführung der Vorschriften über Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften

Artikel 8
Änderung der Wirtschaftsprüferordnung

Artikel 9
Änderung des Rechtsdienstleistungsgesetzes

Artikel 10
Änderung des Gesetzes zu dem Vertrag vom 18. Mai 1990 über die Schaffung einer Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik

Artikel 11
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Inhalt, Zielsetzung und Notwendigkeit des Entwurfs

II. Gesetzgebungskompetenz

III. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

IV. Gesetzesfolgen

1. Nachhaltigkeitsaspekte

2. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

3. Erfüllungsaufwand

a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

c Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

3. Weitere Kosten

4. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 7

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 8

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2053: Gesetz zur Einführung einer Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung (PartGmbB) und zur Änderung des Berufsrechts der Rechtsanwälte, Patentanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer


 
 
 


Drucksache 722/12 (Beschluss)

... 5. Der Bundesrat teilt die Auffassung der Kommission, dass die Anstrengungen für eine gleichberechtigte Beteiligung von Frauen in den Führungspositionen der Wirtschaft und speziell für eine messbare Erhöhung der Frauenquote in den Aufsichtsräten großer Aktiengesellschaften nicht nur der Initiative der Mitgliedstaaten überlassen bleiben, sondern auf die europäische Ebene ausgedehnt werden sollten.



Drucksache 510/2/12

... Der zugrundeliegende Artikel 86 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie sieht nur die Unvereinbarkeit der gleichzeitigen Wahrnehmung des Vorsitzes im Aufsichts-/Verwaltungsrat mit der Funktion des Vorstandsvorsitzenden (chief executive officer) vor. Die von der Bundesregierung vorgeschlagene, über diese EU-Vorgabe hinausgehende Unvereinbarkeitsbestimmung kollidiert sowohl mit dem sogenannten monistischen System der Europäischen Aktiengesellschaft (§§ 20 ff.

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Drucksache 510/2/12




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

3. Zu Artikel 1 Nummer 25 §§ 10d und 10e KWG

4. Zu Artikel 1 Nummer 25 § 10d Absatz 1 Satz 3 und § 10e KWG

5. Zu Artikel 1 Nummer 25 § 10e KWG

6. Zu Artikel 1 Nummer 29 § 13 Absatz 5 - neu - KWG

7. Zu Artikel 1 Nummer 37 § 20 Absatz 2 Nummer 8 KWG

8. Zu Artikel 1 Nummer 48 § 25d Absatz 3 Satz 1 Nummer 1, Satz 4 - neu - KWG

9. Zu Artikel 1 Nummer 48 § 25d Absatz 3 Satz 1 Nummer 3 und 4, Satz 2 und 3 KWG

10. Zu Artikel 1 Nummer 48 § 25d Absatz 7 bis 12 KWG

11. Zu Artikel 1 Nummer 48 § 25d Absatz 7 bis 12 KWG

12. Zu Artikel 1 Nummer 48 § 25d Absatz 9 Satz 3* KWG

13. Zu Artikel 1 Nummer 64 Buchstabe c § 36 Absatz 3 Satz 2 KWG

14. Zu Artikel 1 Nummer 102 § 64o Absatz 8 KWG

15. Zu Artikel 2 Nummer 15 Buchstabe f § 30 Absatz 6a Satz 1, 1a -neu-, 1b -neu-, 2,4 PfandBG

Zu Buchstabe b

16. Zu Artikel 2 Nummer 16 Buchstabe i § 31 Absatz 11 Satz 4 PfandBG


 
 
 


Drucksache 467/12

... Gesetzbuchs (BGB) wird damit ausdrücklich in der Insolvenzordnung verankert. Damit soll auf das Verhalten von Staatsanwaltschaften reagiert werden, die nach Berichten aus der Praxis nunmehr auch Vereins- und Stiftungsvorstände nach § 15a Absatz 4 und 5 InsO verfolgen. Diese staatsanwaltschaftliche Praxis mag zwar vom Wortlaut des § 15a InsO gedeckt sein, sie widerspricht aber den Vorstellungen, von denen sich der Gesetzgeber bei der Schaffung des § 15a InsO im Rahmen des Gesetzes zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) hat leiten lassen. Nach dem Wortlaut des § 15a Absatz 1 InsO gilt die Insolvenzantragspflicht für alle juristischen Personen. Bezweckt wurde, die zum damaligen Zeitpunkt auf verschiedene gesellschaftsrechtliche Kodifikationen verteilten Bestimmungen zur Insolvenzverschleppung in der Insolvenzordnung zu konzentrieren (vgl. den Gesetzentwurf der Bundesregierung (MoMiG), Bundestagsdrucksache 16/6140, S. 55). Betroffen waren insoweit vor allem die Regelungen zur GmbH (§§ 64 Absatz 1, 71 Absatz 4, 84 des GmbH-Gesetzes a. F.), zur Aktiengesellschaft (§§ 92 Absatz 2, 264, 401 des

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Drucksache 467/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung der Insolvenzordnung

§ 65
Verordnungsermächtigung

§ 287a
Entscheidung des Insolvenzgerichts

§ 288
Bestimmung des Treuhänders

§ 289
Einstellung des Insolvenzverfahrens

§ 297
Insolvenzstraftaten

§ 297a
Nachträglich bekannt gewordene Versagungsgründe

§ 300
Entscheidung über die Restschuldbefreiung

§ 300a
Neuerwerb im laufenden Insolvenzverfahren

§ 303a
Eintragung in das Schuldnerverzeichnis

Neunter Teil

§ 306
Eröffnungsantrag eines Gläubigers

Artikel 2
Änderung des Rechtspflegergesetzes

Artikel 3
Änderung des Beratungshilfegesetzes

Artikel 4
Änderung der Zivilprozessordnung

Artikel 5
Änderung der Verordnung über die Führung des Schuldnerverzeichnisses

Artikel 6
Änderung der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung

§ 13
Vergütung des Insolvenzverwalters im Verbraucherinsolvenzverfahren

Artikel 7
Änderung des Einführungsgesetzes zur Insolvenzordnung

Artikel 103
[einsetzen: bei der Verkündung nächster freier Buchstabenzusatz] Überleitungsvorschrift zum Gesetz zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Stärkung der Gläubigerrechte

Artikel 8
Änderung des Insolvenzstatistikgesetzes

Artikel 9
Änderung des Gerichtskostengesetzes

Artikel 10
Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes

Artikel 11
Änderung der Abgabenordnung

Artikel 12
Änderung des Genossenschaftsgesetzes

§ 66a
Kündigung im Insolvenzverfahren

§ 67c
Kündigungsausschluss bei Wohnungsgenossenschaften

Artikel 13
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Verkürzung der Dauer des Restschuldbefreiungsverfahrens

II. Stärkung der Gläubigerrechte

III. Wesentliche Änderungen im Restschuldbefreiungsverfahren und im Verbraucherinsolvenzverfahren

1. Umgestaltung des Restschuldbefreiungsverfahrens

2. Änderungen im Verbraucherinsolvenzverfahren

a Umgestaltung des Einigungsversuchs

b Schutz von Mitgliedern von Wohnungsgenossenschaften

c Sonstige Änderungen im Verbraucherinsolvenzverfahren und bei der Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Nachhaltigkeitsaspekte

2. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

3. Erfüllungsaufwand

a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

c Erfüllungsaufwand der Verwaltung

4. Weitere Kosten

5. Weitere Gesetzesfolgen

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer n

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 20

Zur Änderung von § 288

Zur Änderung von § 289

Zu Nummer 21

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 25

Zu Nummer 26

Zu Nummer 27

Zur Änderung von § 297

Zur Einfügung von § 297a

Zu Nummer 28

Zu Nummer 29

Zur Änderung von § 300

Zur Einfügung von § 300a

Zu Nummer 30

Zu Nummer 31

Zu Nummer 32

Zu Nummer 33

Zu Nummer 34

Zu Nummer 35

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 36

Zu Nummer 37

Zu Nummer 38

Zu Nummer 41

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 7

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 10

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 13

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1990: Gesetz zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Stärkung der Gläubigerrechte

3 Zusammenfassung

Im Einzelnen

3 Fazit


 
 
 


Drucksache 74/12

... Artikel 352 ist die Rechtsgrundlage für die bereits bestehenden Formen europäischer Gesellschaften, d.h. für die Europäische Aktiengesellschaft, die Europäische wirtschaftliche Interessenvereinigung (EWIV) und die Europäische Genossenschaft. In seinem Urteil zur Europäischen Genossenschaft 12 hatte der Gerichtshof Artikel 352 als Rechtsgrundlage bestätigt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 74/12




Vorschlag

Begründung

1. Hintergrund des vorgeschlagenen Rechtsakts

1.1. Allgemeiner Kontext

1.2. Gründe und Zielsetzung

2. ERGEBNIS der Anhörungen der Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

3.1. Rechtsgrundlage

3.2. Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit

3.3. Wahl des Rechtsinstruments

4. der Vorschlag IM einzelnen

5. Auswirkungen auf den Haushalt

6. weitere Informationen

Vorschlag

Kapitel 1
Allgemeine Bestimmungen

Abschnitt 1
Gegenstand, anwendbares Recht Begriffsbestimmungen

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Für die FE maßgebendes Recht

Artikel 4
Offenlegung

Abschnitt 2
Allgemeine Anforderungen an die FE

Artikel 5
Gemeinnützigkeit

Artikel 6
Grenzübergreifender Bezug

Artikel 7
Vermögen

Artikel 8
Haftung

Abschnitt 3
Rechtspersönlichkeit Handlungsfähigkeit

Artikel 9
Rechtspersönlichkeit

Artikel 10
Handlungsfähigkeit

Artikel 11
Wirtschaftstätigkeiten

Kapitel II
Gründung

Abschnitt 1
Gründungsweise

Artikel 12
Gründungsweise

Artikel 13
Gründung durch Verfügung von Todes wegen, notarielle Urkunde oder schriftliche Erklärung

Artikel 14
Gründung durch Verschmelzung

Artikel 15
Antrag auf grenzübergreifende Verschmelzung

Artikel 16
Folgen der Verschmelzung

Artikel 17
Gründung durch Umwandlung

Artikel 18
Antrag auf Umwandlung

Abschnitt 2
Satzung

Artikel 19
Mindestinhalt der Satzung

Artikel 20
Änderung der Satzung

Abschnitt 3
Eintragung

Artikel 21
Eintragung

Artikel 22
Register

Artikel 23
Eintragungsformalitäten

Artikel 24
Änderung der für die Eintragung vorgelegten Dokumente und Angaben

Artikel 25
Name der FE

Artikel 26
Haftung für Handlungen vor Eintragung einer FE

Kapitel III
Aufbau der FE

Artikel 27
Vorstand

Artikel 28
Mitglieder des Vorstands

Artikel 29
Aufgaben des Vorstands und seiner Mitglieder

Artikel 30
Geschäftsführende Direktoren

Artikel 31
Andere Organe der FE

Artikel 32
Interessenkonflikte

Artikel 33
Vertretung der FE gegenüber Dritten

Artikel 34
Transparenz und Rechenschaftspflicht

Kapitel IV
Satzungssitz und Sitzverlegung

Artikel 35
Sitz der FE

Artikel 36
Sitzverlegung

Artikel 37
Verlegungsverfahren

Kapitel V
Beteiligung der Arbeitnehmer und ehrenamtlich Beschäftigten

Artikel 38
Vertretung der Arbeitnehmer und ehrenamtlich Beschäftigten

Artikel 39
Information und Konsultation der Arbeitnehmer und ehrenamtlich Beschäftigten

Kapitel VI
Beendigung der FE

Artikel 40
Beendigungsmöglichkeiten

Artikel 41
Beendigung durch Umwandlung

Artikel 42
Antrag auf Beendigung durch Umwandlung

Artikel 43
Abwicklungsbeschluss

Artikel 44
Abwicklung

Kapitel VII
Mitgliedstaatliche Aufsicht

Artikel 45
Aufsichtsbehörde

Artikel 46
Befugnisse und Aufgaben der Aufsichtsbehörde

Artikel 47
Zusammenarbeit der Aufsichtsbehörden untereinander

Artikel 48
Zusammenarbeit mit den Steuerbehörden

Kapitel VIII
Steuerliche Behandlung

Artikel 49
Steuerliche Behandlung der FE

Artikel 50
Steuerliche Behandlung der Spender der FE

Artikel 51
Steuerliche Behandlung der Begünstigten der FE

Kapitel IX
Schlussbestimmungen

Artikel 52
Anwendung

Artikel 53
Sanktionen

Artikel 54
Überprüfung der Verordnung

Artikel 55
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 607/12

... Zudem werden strengere Anforderungen an den algorithmischen Handel gestellt. Wertpapierdienstleistungsunternehmen, Kapitalanlagegesellschaften und selbstverwaltende Investmentaktiengesellschaften, die den algorithmischen Handel betreiben, müssen künftig organisatorisch sicherstellen, dass ihre Handelssysteme derart ausgestaltet sind, dass Störungen des Marktes unterbleiben.



>> Weitere Fundstellen >>

Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.