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0015/1/05
0626/05
0870/05
0730/05
0665/1/05
0566/05
0790/05
0630/05
0194/05
0592/05B
0252/05
0094/05
0593/05
0248/05
0331/05
0703/05B
0212/05
0313/05
0286/1/05
0819/05
0763/05
0665/05B
0780/05
0813/05
0053/05
0288/05
0817/1/05
0356/05
0426/05
0591/1/05
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0591/3/05
0331/1/05
0194/05B
0456/05
0456/1/05
0286/05B
0811/1/05
0301/05B
0806/05
0243/05
0819/05B
0089/05
0271/05
0456/05B
0588/05
0834/05
0811/05B
0102/05
0449/05
0015/05B
0014/1/05
0762/05
0422/05
0014/05
0193/05
0819/1/05
0591/05B
0569/05
0498/05
0914/05
0817/05
0726/05
0591/05
0336/05
0137/05
0193/05B
0731/05
0913/05
0173/05
0703/1/05
0301/05
0357/05
0694/05
0052/05B
0219/05
0052/05
0883/05
0210/1/05
0703/05
0331/05B
0597/05
0237/05
0817/05B
0399/05
0846/05
0672/05
0014/05B
0524/05
0665/05
0301/1/05
0275/05
0943/05
0016/05
0014/2/05
0571/04B
0618/04
0666/04B
0500/04B
0104/04B
0919/04
0710/04B
0929/04
0666/2/04
0664/2/04
0983/04
0789/04
0466/04
0707/1/04
0985/04B
0985/04
0270/04
0871/04
0710/04
0408/04
0466/04B
0428/04B
0450/04
0919/1/04
0734/04
0429/04
0128/04B
0939/04
0664/04
0507/04B
0664/04B
0985/1/04
0709/04
0666/04
0613/04
0707/04
0967/04
0915/04
0428/04
0244/03
0574/03B
0708/03B
0736/03
0485/1/03
0849/03
0485/2/03
0954/03B
0485/03B
Drucksache 665/1/13

Verordnung zur Fortentwicklung der abfallrechtlichen Überwachung

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 665/1/13




1. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 2 Satz 2 - neu - AbfAEV

2. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 2 Nummer 1 AbfAEV

Zu Artikel 1

Zur Folgeänderung:

Zu Artikel 2 Nummer 1

Zu Artikel 2 Nummer 2

3. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 2 AbfAEV

4. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 1 Satz 4 - neu - AbfAEV

5. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 3 Satz 1, 2 - neu -, 3 - neu - AbfAEV

6. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 9 - neu - AbfAEV

7. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 9 - neu - AbfAEV

8. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 1 Satz 2 - neu - AbfAEV

9. Zu Artikel 1 § 8 Absatz 1 Satz 1, § 11 Absatz 1 Satz 1 AbfAEV

10. Zu Artikel 1 § 8 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe a und b AbfAEV

11. Zu Artikel 1 § 9 Absatz 3 Satz 1 Nummer 4 AbfAEV

12. Zu Artikel 1 § 10 Absatz 3 Satz 1, 2 - neu - AbfAEV

13. Zu Artikel 1 § 12 Absatz 1 Nummer 5 AbfAEV

14. Zu Artikel 1 § 12 Absatz 1 Nummer 4, 5, 6 AbfAEV

15. Zu Artikel 1 § 13 Absatz 4 - neu - AbfAEV

16. Zu Artikel 1 § 13a - neu - AbfAEV

§ 13a
Ausnahmen von der Kennzeichnungspflicht

17. Zu Artikel 1 Anlage 3 Formblatt Antrag Erlaubnis nach § 54 KrWG Nummer 1.5 - neu - AbfAEV

18. Zu Artikel 1 Anlage 3 Formblatt Antrag Erlaubnis nach § 54 KrWG Nummer 7.1 AbfAEV

19. Zu Artikel 4 Nummer 4 § 10 Absatz 2 Satz 4 NachwV

20. Zu Artikel 4 Nummer 7 § 16b NachwV

§ 16b
Mitführungspflicht

21. Zu Artikel 4 Nummer 9 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 19 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 NachwV

22. Zu Artikel 4 Nummer 9 Buchstabe c § 19 Absatz 3 Satz 4 Nummer 2 NachwV

23. Zu Artikel 4 Nummer 13 § 23 NachwV

24. Zu Artikel 4 Nummer 14 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa0 - neu - § 24 Absatz 4 Satz 1 Nummer 2 NachwV

25. Zu Artikel 4 Nummer 16 § 25a Absatz 1 NachwV

27. Zur Verordnung allgemein

28. Zu Artikel 1 §§ 13, 15 AbfAEV


 
 
 


Drucksache 140/13

... 4. Der Bundesrat betont, dass bei der Mittelausstattung der Europäischen Struktur- und Investitionsfonds mit dem Verhandlungsergebnis des Europäischen Rates schwerwiegende Einschnitte für die Fördermöglichkeiten der Länder erfolgen. Der unverhältnismäßig starke, nicht durch ein Sicherheitsnetz begrenzte Mittelabfall in den deutschen Phasingout-Regionen auf unter ein Drittel der aktuellen Fördermittelausstattung gefährdet die Stabilisierung der dort in den vergangenen Jahren erzielten Entwicklungserfolge. Die Europäischen Struktur- und Investitionsfonds (EFRE, ESF, ELER, EMFF und Kohäsionsfonds) leisten einen wesentlichen Beitrag zur Reduzierung wirtschaftlicher, sozialer, territorialer und ökologischer Ungleichgewichte in der EU und zur Umsetzung der Strategie Europa 2020 für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum und Beschäftigung.



Drucksache 589/13 (Beschluss)

... 7. Der Bundesrat begrüßt, dass die Kommission den Schwerpunkt auf die Umwandlung nicht essbarer Reststoffe aus land- und forstwirtschaftlichen Abfällen oder aus organischen Abfallstoffen legen will.



Drucksache 439/13 (Beschluss)

... /EG stehen im Widerspruch zu einem freien Marktzugang für alle Anbieter von Entsorgungsdienstleistungen. Die genannte Richtlinie sieht vor, dass die Schiffe, unabhängig von der tatsächlichen Inanspruchnahme der Auffangeinrichtungen, Gebühren für die Abfallentsorgung zu entrichten haben. Die erforderliche Transparenz der Gebührenfestsetzung ist ebenfalls bereits in dieser Richtlinie geregelt. Sofern der Hafenbetreiber einzelne Hafenauffangeinrichtungen auswählt und diese in das von der genannten Richtlinie geforderte Gebührensystem einbezieht, sind die Ausschreibungsregelungen der Richtlinie



Drucksache 581/13 (Beschluss)

... 1. Der Bundesrat begrüßt nachdrücklich die mit dem Vorschlag geplanten Verbesserungen der Kontrollen von Abfallverbringungen. Die Verhinderung illegaler Verbringungen von Abfällen ist wesentliche Voraussetzung für die Vermeidung von Umwelt- und Gesundheitsproblemen in den Empfängerstaaten und für eine Rohstoffrückgewinnung aus Abfällen auf hohem Niveau.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 581/13 (Beschluss)




Zur Vorlage insgesamt

Zu einzelnen Vorschriften

Aktualisierung von Bezügen auf die Abfallrahmenrichtlinie

Zu Artikel 50

Zu Artikel 50

Zu Artikel 50

Zu Artikel 50

3 Weiteres


 
 
 


Drucksache 535/13

... "Kommission Lagerung hochradioaktiver Abfallstoffe".

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 535/13




Kapitel 4
Kosten

§ 21
Umlage

§ 22
Umlagepflichtige und Umlagebetrag

§ 23
Jahresrechnung für die Umsetzung der Standortsuche und Ermittlung der umlagefähigen Kosten

§ 24
Ermittlung des Umlagebetrages

§ 25
Umlageforderung, Festsetzung und Fälligkeit

§ 26
Umlagevorauszahlungen

§ 27
Differenz zwischen Umlagebetrag und Vorauszahlung

§ 28
Säumniszuschlag

Kapitel 6
Kosten

§ 30
Übergangsvorschriften

§ 4
Übergangsvorschriften


 
 
 


Drucksache 325/13

... Zu diesen Tätigkeiten gehören beispielsweise Reinigungs- und Sanierungsarbeiten, Tätigkeiten in der Veterinärmedizin, der Land-, Forst-, Abwasser- und Abfallwirtschaft sowie in

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 325/13




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Abschnitt 1
Anwendungsbereich, Begriffsbestimmungen und Risikogruppeneinstufung

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Begriffsbestimmungen

§ 3
Einstufung von Biostoffen in Risikogruppen

Abschnitt 2
Gefährdungsbeurteilung, Schutzstufenzuordnung, Dokumentations- und Aufzeichnungspflichten

§ 4
Gefährdungsbeurteilung

§ 5
Tätigkeiten mit Schutzstufenzuordnung

§ 6
Tätigkeiten ohne Schutzstufenzuordnung

§ 7
Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung und Aufzeichnungspflichten

Abschnitt 3
Grundpflichten und Schutzmaßnahmen

§ 8
Grundpflichten

§ 9
Allgemeine Schutzmaßnahmen

§ 10
Zusätzliche Schutzmaßnahmen und Anforderungen bei Tätigkeiten der Schutzstufen 2, 3 oder 4 in Laboratorien, in der Versuchstierhaltung sowie in der Biotechnologie

§ 11
Zusätzliche Schutzmaßnahmen und Anforderungen bei Tätigkeiten der Schutzstufen 2, 3 oder 4 in Einrichtungen des Gesundheitsdienstes

§ 12
Arbeitsmedizinische Vorsorge

§ 13
Betriebsstörungen, Unfälle

§ 14
Betriebsanweisung und Unterweisung der Beschäftigten

Abschnitt 4
Erlaubnis- und Anzeigepflichten

§ 15
Erlaubnispflicht

§ 16
Anzeigepflicht

Abschnitt 5
Vollzugsregelungen und Ausschuss für Biologische

§ 17
Unterrichtung der Behörde

§ 18
Behördliche Ausnahmen

§ 19
Ausschuss für Biologische Arbeitsstoffe

Abschnitt 6
Ordnungswidrigkeiten, Straftaten und Übergangsvorschriften

§ 20
Ordnungswidrigkeiten

§ 21
Straftaten

§ 22
Übergangsvorschrift

Anhang I
Symbol für Biogefährdung

Anhang II
Zusätzliche Schutzmaßnahmen, insbesondere Containmentanforderungen, bei Tätigkeiten in Laboratorien und vergleichbaren Einrichtungen sowie in der Versuchstierhaltung

Anhang III
Zusätzliche Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten in der Biotechnologie

Artikel 2
Änderung der Gefahrstoffverordnung

Anhang III
(zu § 11 Absatz 4) Spezielle Anforderungen an Tätigkeiten mit Explosivstoffen und pyrotechnischen Gegenständen sowie mit organischen Peroxiden

§ 25
Sprengstoffgesetz - Tätigkeiten mit Explosivstoffen und pyrotechnischen Gegenständen

Anhang III
(zu § 11 Absatz 4) Spezielle Anforderungen an Tätigkeiten mit Explosivstoffen und pyrotechnischen Gegenständen sowie mit organischen Peroxiden

Nummer 1

1.1 Anwendungsbereich

1.2 Begriffsbestimmungen

Nummer 2

2.1 Anwendungsbereich

2.2 Begriffsbestimmungen

2.3 Gefährdungsbeurteilung

2.4 Gefahrgruppenzuordnung und Bereichseinteilung

2.5 Festlegung der Schutzmaßnahmen

2.5.1 Betriebliche Organisation

2.5.2 Schutz- und Sicherheitsabstände

2.5.3 Bauliche Schutzmaßnahmen

2.5.4 Organisatorische Maßnahmen

2.5.5 Maßnahmen gegen unbeabsichtigtes Auslösen

2.5.6 Tätigkeiten unter Sicherheit

2.6 Zusätzliche Anforderungen an bestimmte Tätigkeiten und Einrichtungen

2.6.1 Sammlung, Vernichtung und Entsorgung explosivstoffhaltiger Abfälle

2.6.3 Instandsetzungsarbeiten

2.6.4 Laboratorien

2.6.5 Prüfstände

2.6.6 Schießstände

3.1 Anwendungsbereich

3.2 Begriffsbestimmungen

3.3 Zuordnung organischer Peroxide zu Gefahrgruppen

3.4 Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung

3.5 Schutz- und Sicherheitsabstände

3.6 Bauliche Anforderungen

3.7 Zündquellen

3.8 Innerbetrieblicher Transport

3.9 Anforderungen an das Aufbewahren organischer Peroxide

3.10 Anforderungen an Betriebsanlagen und -einrichtungen

Artikel 3
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und wesentliche Inhalt des Entwurfs

II. Gesetzesfolgen

1. Nachhaltigkeitsaspekte

2. Aspekte der Gleichstellung

3. Kosten und Erfüllungsaufwand

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Abschnitt 1 Anwendungsbereich, Begriffsbestimmungen und Risikogruppeneinstufung

Zu § 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 2

Zu Absatz 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Absatz 8

Zu Absatz 9

Zu Absatz 10

Zu Absatz 11

Zu Absatz 12

Zu Absatz 13

Zu Absatz 14

Zu Absatz 15

Zu § 3

Zu Abschnitt 2 Gefährdungsbeurteilung, Schutzstufenzuordnung, Dokumentationsund Aufzeichnungspflichten

Zu § 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu § 6

Zu § 7

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Abschnitt 3 Grundpflichten und Schutzmaßnahmen

Zu § 8

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu § 9

Zu Absatz 1

Zu Absatz 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 7

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 10

Zu Absatz 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Absatz 2

Zu § 11

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

4. Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu § 12

Zu § 13

Zu Absatz 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 14

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Abschnitt 4 Erlaubnis- und Anzeigepflichten

Zu § 15

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 16

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Abschnitt 5 Vollzugsregelungen und Ausschuss für Biologische Arbeitsstoffe

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu Abschnitt 6 Ordnungswidrigkeiten, Straftaten und Übergangsvorschriften

Zu § 20

Zu § 22

Zu Anhang I Symbol für Biogefährdung

Nummer 3

Nummer 15

Nummer 17

Nummer 18

Zu Anhang III Zusätzliche Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten in der Biotechnologie

Nummer 3

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 2282: Entwurf einer Verordnung zur Neufassung der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen und zur Änderung anderer Verordnungen

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1 Wirtschaft

II.2 Verwaltung

II.3 Sonstige Kosten


 
 
 


Drucksache 527/13

... /Euratom vom 17. Juli 2007 zur Einsetzung der Europäischen hochrangigen Gruppe für nukleare Sicherheit und Abfallentsorgung9 die Gruppe der europäischen Regulierungsbehörden für nukleare Sicherheit (ENSREG) eingesetzt, die einen Beitrag zu den Zielen der Gemeinschaft im Bereich der nuklearen Sicherheit leisten sollte.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 527/13




Vorschlag

Begründung

1. Hintergrund des Vorschlags

1.1. Allgemeiner Kontext

1.2. Begründung und Zielsetzung

1.3. Bestehende Rechtsvorschriften der EU im Bereich der nuklearen Sicherheit

1.4. Kohärenz mit anderen Politikbereichen

2. Ergebnisse der Konsultation der interessierten Kreise und der Folgenabschätzungen

2.1. Konsultation der interessierten Kreise

2.2. Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

3.1. Rechtsgrundlage

3.2. Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

3.3. Rechtliche Aspekte

3 Ziele

3 Begriffsbestimmungen

Gesetzes -, Vollzugs- und Organisationsrahmen

3 Transparenz

Ziele im Bereich der nuklearen Sicherheit

Anlage ninterne
Notfallvorsorge und -bekämpfung

Peer Reviews

Angemessene Durchführung der geänderten Richtlinie

Bericht

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. ERLÄUTERNDE Dokumente

Komplexität der Umsetzung der geänderten Richtlinie über nukleare Sicherheit auf nationaler Ebene

Bereits bestehende einzelstaatliche Rechtsvorschriften

Rahmenrichtlinie

Grundsatz der Verhältnismässigkeit

Entwurf

Vorlage eines Entwurfs nach Artikel 31 Euratom-Vertrag zur Stellungnahme durch den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss

Artikel 1

Abschnitt 1
Allgemeine Verpflichtungen.

Artikel 7
Kenntnisse und Fähigkeiten auf dem Gebiet der nuklearen Sicherheit

Artikel 8
Transparenz

Abschnitt 2
Besondere Verpflichtungen

Artikel 8a
Sicherheitsziel für kerntechnische Anlagen

Artikel 8b
Umsetzung des Sicherheitsziels für kerntechnische Anlagen

Artikel 8c
Methodik für Standortwahl, Auslegung, Bau, Inbetriebnahme, Betrieb und Stilllegung kerntechnischer Anlagen

Artikel 8d
Anlageninterne Notfallvorsorge und -bekämpfung

Kapitel 2a
PEER REVIEWS und Leitlinien

Artikel 8e
Peer Reviews

Artikel 8f
Leitlinien für die Verbesserung der nuklearen Sicherheit

Kapitel 2b
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 9a
Sanktionen

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4


 
 
 


Drucksache 755/13

... Aus Schätzungen geht außerdem hervor, dass 2010 in der EU über 8 Mrd. Kunststofftüten weggeworfen wurden. Auf diese Weise werden sie nicht der Abfallbewirtschaftung zugeführt und häufen sich in der Umwelt an, insbesondere in den Meeren, was zunehmend als bedeutendes globales Problem erkannt wird. Es gibt bereits Nachweise für große Ansammlungen von solchem Treibgut in europäischen Meeren. Das Problem von Abfall aus Kunststofftüten in Wasser-Ökosystemen betrifft nicht nur Länder in Küstenlage, da bedeutende Abfallmengen vom Land auch über Flüsse ins Meer gelangen. Weggeworfene Kunststofftüten können noch Hunderte von Jahren überdauern, meistens in Fragmentform. Der nach wie vor sehr hohe und immer noch steigende Verbrauch an solchen Tüten ist auch vom Standpunkt der Ressourceneffizienz nicht optimal.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 755/13




Begründung

1. Kontext des Vorschlags

1.1. Allgemeiner Kontext

1.2. Gründe und Ziele des Vorschlags

2. Ergebnisse der Konsultationen der interessierten Kreise und der Folgenabschätzungen

2.1. Konsultation und Hinzuziehung von Fachwissen

2.1.1. Untersuchungen

2.1.2. Interne Konsultation

2.1.3. Externe Konsultation

2.2. Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte

3.1. Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

3.2. Rechtsgrundlage und Grundlage für das Tätigwerden der EU

3.3. Subsidiaritätsprinzip und Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

4. Auswirkungen auf den Haushalt

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4


 
 
 


Drucksache 107/13 (Beschluss)

... Auf dem Gebiet des Abfallrecht

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 107/13 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 1b Absatz 3 Satz 3 BinSchAbfÜbkAG

2. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 1c Absatz 1 und 2 BinSchAbfÜbkAG

3. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe b Doppelbuchstabe ee § 3 Absatz 2 Nummer 10 BinSchAbfÜbkAG

4. Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 755/13 (Beschluss)

... Zu berücksichtigen ist auch, inwieweit ein Verzicht auf dünne Kunststofftüten in der Verkaufsstelle den Erwerb individueller Mengen durch die Verbraucherinnen und Verbraucher beeinflusst und diese dann auf vorverpackte Gebinde zurückgreifen, die gegebenenfalls aufwändiger verpackt sind oder dazu beitragen, dass mehr Lebensmittel weggeworfen werden. In diesem Zusammenhang sind derzeit bereits Trends zu beobachten, Produkte wie Obst, Gemüse, Wurst- und Fleischwaren in materialintensiveren Verpackungen anzubieten. Dieses läuft den Zielen der Abfallvermeidung und der Ressourcenschonung zuwider. Auch bietet ein Ausweichen auf andere Verpackungsmaterialien nicht in jedem Fall Umweltvorteile. Der Bundesrat hält daher Maßnahmen für problematisch, die an spezifischen Produkten ansetzen, zumal die dünnen Kunststofftüten mengenmäßig nur einen eher geringen Teil des gesamten Kunststoffabfalls ausmachen. Aus diesem Grunde und weil der Anteil der leichten Kunststofftüten an der Gesamtmasse eingesammelter Verpackungsabfälle nur gering ist, werden die Auswirkungen von Maßnahmen im Rahmen der Berichterstattung gemäß Artikel 17 der Richtlinie über Verpackungen und Verpackungsabfälle vermutlich in Deutschland kaum messbar sein.



Drucksache 515/13

... Die Steigerung des Anteils von wiederverwertetem Schrott in Europa erfordert zunächst ein besseres Funktionieren der Märkte für Sekundärmetalle. Dies hängt von den Kosten, die bei der Wiedergewinnung von Metallen aus stillgelegten Strukturen, entsorgten Produkten und anderen Abfallströmen entstehen, und von deren Relation zu den Preisen für Primärmetalle ab .27 Um die Wiederverwendung und -verwertung zu erleichtern, sollte bei einer ökologisch optimierten Produktkonzipierung berücksichtigt werden, wie einfach die Demontage und die Trennung aller Stahlkomponenten ist. Durch die Maximierung der Wiederverwertung kann mehr Stahl im Umlauf bleiben. 28 Die Ökodesign-Richtlinie 29sieht die Möglichkeit vor, Anforderungen hinsichtlich der Recyclingfähgikeit und kostenwirksamen Zerlegung von Produkten festzulegen, was dazu beitragen könnte, den Zugang zu hochwertigem Metallschrott zu verbessern.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 515/13




1. Die Stahlindustrie in Europa

2. Globaler Markt für Stahl und technologische Entwicklungen

2.1. Maßgebliche Trends auf dem Weltmarkt

2.2. Wichtige technologische Antriebskräfte und Herausforderungen

3. Die Herausforderungen annehmen - Aktionsplan für die Stahlindustrie

3.1. Der richtige Regulierungsrahmen

3.2. Die Stahlnachfrage ankurbeln

3.3. Gleiche Wettbewerbsbedingungen auf internationaler Ebene

Zugang zu Rohstoffen

5 Handel

3.4 Energie-, Klima-, Ressourcen- und Energieeffizienzpolitik zur Förderung der Wettbewerbsfähigkeit

Eine weitere Herausforderung sind die emissionshandelsbedingten

5 Klimaschutzpolitik

Gewährleistung einer weltweiten Vergleichbarkeit

zur Förderung von Innovationen

mittel - bis langfristig

zur Diversifizierung der Versorgung

3.5 Innovation

3.6 Die soziale Dimension: Restrukturierung und Qualifikationsbedarf

4. Fazit


 
 
 


Drucksache 247/13

... -Bilanz und der Energieeffizienz von Fahrzeugen, Wohngebäuden und Geräten, die Energie verbrauchen, bis hin zu speziellen Maßnahmen im Bereich der Abfall-, Umwelt-, Landwirtschafts- und Landnutzungspolitik (siehe Anhang). Die Umsetzung von politischen Maßnahmen zur Verwirklichung der Ziele im Bereich der erneuerbaren Energien und der Energieeffizienz trägt auch zur Emissionsminderung bei. Die nationalen Zielvorgaben werden auf der Grundlage der Wirtschaftsleistung jedes Mitgliedstaats festgelegt. Einige Mitgliedstaaten müssen ihre Emissionen gegenüber dem Stand von 2005 senken, während anderen ein begrenzter Anstieg der Emissionen zugestanden wird. Insgesamt ist die EU auf gutem Wege, das 10 %-Reduktionsziel zu erreichen, wenngleich erhebliche Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten bestehen. Die Hälfte von ihnen muss noch zusätzliche Maßnahmen ergreifen. Außerdem haben die Mitgliedstaaten im Rahmen der Entscheidung über die Lastenteilung die Möglichkeit, ihre Ziele flexibel zu erreichen, sei es durch den Erwerb internationaler Gutschriften, sei es durch den Handel mit Mitgliedstaaten, die ihre Ziele übererfüllen.

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Drucksache 247/13




1. Einleitung

2. Der derzeitige EU-Politikrahmen und das Bisher Erreichte

2.1. Das 20 %-THG-Minderungsziel und die einschlägigen Maßnahmen

2.2. Das EU-Ziel für erneuerbare Energien und die einschlägigen Maßnahmen

2.3. Das Energieeinsparziel und die einschlägigen Maßnahmen

2.4. Versorgungssicherheit und Erschwinglichkeit von Energie im Energiebinnenmarkt

3. die wichtigsten Themen für diese Konsultation

3.1. Zielvorgaben

3.2. Kohärenz der politischen Instrumente

3.3. Förderung der Wettbewerbsfähigkeit der EU-Wirtschaft

3.4. Berücksichtigung der unterschiedlichen Kapazitäten der Mitgliedstaaten

4. Fragen

4.1. Allgemeine Fragen

4.2. Zielvorgaben

4.3. Instrumente

4.4. Wettbewerbsfähigkeit und Versorgungssicherheit

4.5. Kapazitäten und Lastenteilung

5. Übermittlung der Antworten IM Rahmen der Konsultation

Anhang
Hintergrundinformationen zu Energie- und Klimapolitik

1. Rechtsinstrumente zur Umsetzung der Kernziele des Klima- und Energiepakets und maßgebliche Strategien für ihre Umsetzung

2. Weiterführende Informationen


 
 
 


Drucksache 187/13

... /EG über den Schutz personenbezogener Daten. Auch wenn unterschiedliche Einzellegislativmaßnahmen angeführt wurden, verwiesen beide Kategorien von Befragten in diesem Zusammenhang auf das Abfallrecht

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 187/13




Mitteilung

1. Einleitung

2. Befreiung der Kleinstunternehmen von EU-Rechtsvorschriften

3. Weniger strenge Vorschriften für KMU

4. Der KMU-Anzeiger

5. Unterstützung und Konsultierung von KMU

5.1 Konsultation von KMU - Allgemeine Aspekte

5.2 Die TOP 10-Konsultation

6. Reaktion auf die KMU-Konsultationen

7. Die nächsten Schritte


 
 
 


Drucksache 576/1/13

... Phosphor ist ein Mineral, das jedes Lebewesen benötigt. Es kann nicht substituiert werden. Die Gewinnung von Rohphosphaten und ihre Verarbeitung zu Mineraldüngern sind mit erheblichen und immer weiter zunehmenden Umweltbelastungen verbunden. Zur Vermeidung von Umweltbelastungen und aus Gründen des Ressourcenschutzes ist es deshalb künftig geboten, neben der Phosphorrückgewinnung aus Abwasser, Phosphor verstärkt aus Abfällen und anderen Stoffen zu gewinnen. Dies wird insbesondere durch den Bericht der Bund-Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA



Drucksache 262/13

... -arme" und "ökologische" Güter und Dienstleistungen (ein Teil des Gesamtmarkts für grüne Produkte) wird auf 4,2 Billionen EUR geschätzt mit einem EU-Anteil von 21 %6. Dieser Markt verzeichnet - selbst während der wirtschaftlichen Rezession - ein jährliches Wachstum von 4 %7, was dazu beiträgt, dass die "grüne Wirtschaft" zu den Sektoren mit dem höchsten Beschäftigungswachstumspotential zählt8. Der Wettbewerb zwischen Unternehmen um die Gewinnung von Anteilen an diesem Markt nimmt zu. Grüne Produkte können dazu beitragen, die Kosten für die Hersteller bei der Produktion (weniger verbrauchte Ressourcen bedeuten niedrigere Produktionskosten) und für die Verbraucher während der Nutzung (Elektrohaushaltsgeräte der höchsten Klasse gemäß der Richtlinie über die Angabe des Energieverbrauchs9) zu senken. Grüne Produkte lassen sich in der Regel auch leichter recyceln oder wiederverwenden, was für die Gesellschaft als Ganzer den Vorteil einer besseren und weniger kostenaufwändigen Abfallbewirtschaftung hat.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 262/13




Mitteilung

1. Einleitung

2. Kontext des Vorschlags

2.1. Die Herausforderungen der Umwelt- und Ressourceneffizienz

2.2. Die Umweltvorteile grüner Produkte und grüner Organisationen

2.3. Die wirtschaftlichen Vorteile grüner Produkte und grüner Organisationen

3. die Probleme, die mit Diesem Vorschlag in Angriff Genommen werden Sollen

3.1. Fehlen einer gemeinsamen Definition für grünes Produkt und grüne Organisation

3.2. Unnötige Kosten für die Unternehmen

3.3. Hindernisse für den freien Verkehr von als grün vermarkteten Produkten

Kasten 1 - Konkrete Hindernisse für den Handel mit als grün vermarkteten Produkten im Binnenmarkt

3.4. Mangelndes Vertrauen der Verbraucher gegenüber Umweltaussagen

4. die politische Antwort der EU

4.1. Handlungsziel der EU

4.2. Methodische Arbeiten zur Messung der Umweltwirkung von Produkten und Organisationen

4.3. Das Vorschlagspaket als erste Phase einer neuen Politik

4.3.1. Die Empfehlung der Kommission

4.3.2. Pilotphase: Testen der Anwendung der Umweltfußabdruckmethoden

4.3.3. Umweltaussagen und bessere Leitlinien für die Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken

4.3.4. Offenlegung der Umweltleistung von Produkten und Organisationen

4.4. Die zweite Phase: Evaluierung und künftige Politik

5. Globaler Kontext und internationale Zusammenarbeit


 
 
 


Drucksache 188/1/13

... - sowie des Weiteren auch für eine deutliche Reduzierung der schiffseitigen Abfalleinträge ins Meer durch ein effektives Abfallmanagement in Schifffahrt und Fischerei, wie Mülltrennung an Bord, Kontrollen auf See und der Bereitstellung effektiver und standardisierter Hafenauffangeinrichtungen, Sorge zu tragen.



Drucksache 589/1/13

... 7. Der Bundesrat begrüßt, dass die Kommission den Schwerpunkt auf die Umwandlung nicht essbarer Reststoffe aus land- und forstwirtschaftlichen Abfällen oder aus organischen Abfallstoffen legen will.



Drucksache 755/1/13

... 9. In diesem Zusammenhang sind derzeit bereits Trends zu beobachten, Produkte wie Obst, Gemüse, Wurst- und Fleischwaren in materialintensiveren Verpackungen anzubieten. Dieses läuft den Zielen der Abfallvermeidung und der Ressourcenschonung zuwider.



Drucksache 60/13

... 32. Das Einzelhandelsabkommen über Abfälle (http://ec.europa.eu/environment/industry/retail/event_2012/pdf/retailagreementonwaste.pdf) wurde im Oktober 2012 im Rahmen der jährlichen Zusammenkunft des Einzelhandelsforums von 19 Einzelhändlern und Einzelhandelsverbänden unterzeichnet, die sich verpflichtet haben, bis Mitte 2014 mindestens zwei Sensibilisierungsinitiativen zur Abfallverringerung umzusetzen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 60/13




Mitteilung

1. Einleitung

2. Den Binnenmarkt im Einzelhandel verwirklichen

2.1 Der Einzelhandel im Wandel

2.2 Der Einzelhandel steht vielfältigen Herausforderungen gegenüber

2.3 Ein Binnenmarkt im Einzelhandel zum Nutzen aller Beteiligten

3. Fünf Triebfedern für wettbewerbsfähigere und nachhaltigere Einzelhandelsdienstleistungen

3.1 Stärkung der Verbraucher

3.1.1 Verbraucherinformation

3.1.2 Nachhaltigeres Verbraucherverhalten

3.2 Zugang zu wettbewerbsfähigeren Dienstleistungen des Einzelhandels

3.2.1 Einrichtung von Niederlassungen

3.2.2 Elektronischer Handel

3.3 Entwicklung einer ausgewogeneren B2B-Lieferkette für Lebensmittel und Nicht-Lebensmittel

3.3.1 Bekämpfung unlauterer Handelspraktiken

3.4 Aufbau einer nachhaltigeren Lieferkette im Einzelhandel

3.4.1 Mehr Nachhaltigkeit in Produktion und Verbrauch

3.4.2 Verringerung von Lebensmittelverschwendung

3.5 Entwicklung innovativerer Lösungen

3.5.1 Produktkennzeichnung

3.5.2 Elektronische Zahlungen

3.6 Schaffung eines besseren Arbeitsumfelds

3.6.1 Missverhältnis zwischen vorhandenen und geforderten Qualifikationen

3.6.2 Informelle Wirtschaft

3.7 Internationale Dimension

4. Fazit: Ständiger Dialog mit dem Einzelhandelssektor


 
 
 


Drucksache 92/1/13

... 15. Auch in Bezug auf die nichtkommerzielle Forschungsverwaltung, die Steuerverwaltung, Teile der Sozialverwaltung (z.B. Sozialfürsorge und Jugendhilfe), die Justizverwaltung und die Verwaltungen des Bundestages, des Bundesrates und der Landtage sowie die Rechnungshöfe des Bundes und der Länder können die geplanten Harmonisierungsmaßnahmen nicht auf Artikel 114 Absatz 1 AEUV gestützt werden. Zweifelhaft ist die Binnenmarktkompetenz wegen mangelnden Binnenmarktbezugs bzw. speziellerer unionsrechtlicher Regelungen aber auch in weiten Teilen der Inneren Verwaltung z.B. beim Vollzugs des Versammlungsrechts, des Ausländerrechts und des Zivildienstrechts, des Raumordnungs- und Landesplanungsrechts sowie des Straßenverkehrsrechts, bei Teilen des Umwelt- und Abfallrecht



Drucksache 324/13 (Beschluss)

... 3. Der Bundesrat begrüßt, dass die Regelungen dieses Gesetzes von einer Bund-Länder-Kommission bis zum 31. Dezember 2015 evaluiert werden sollen. Der Bundesrat sieht darüber hinaus die Aufgaben dieser Bund-Länder-Kommission darin, unter Einbindung verschiedener gesellschaftlicher Gruppen sowie einer breiten Öffentlichkeitsbeteiligung einen Vorschlag für Sicherheitsanforderungen und Ausschlusskriterien für die Endlagerung von insbesondere hochradioaktivem Abfall zu erarbeiten, Grundsatzfragen zu klären und dabei auch Erfahrungen aus anderen Staaten zu berücksichtigen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 324/13 (Beschluss)




Zum Gesetzentwurf allgemein

Zu den einzelnen Vorschriften

11. Zu Artikel 1 § 8 Satz 2 StandAG

12. Zu Artikel 1 § 12 Absatz 2 Satz 1 StandAG

13. Zu Artikel 2 Nummer 5 § 23d Satz 2 AtG


 
 
 


Drucksache 68/13

... 1. des § 24 Nummer 1 und 2 und des § 65 Absatz 1 jeweils in Verbindung mit § 67 des Kreislaufwirtschaftsgesetz

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 68/13




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Begriffsbestimmungen

§ 3
Voraussetzungen für das Inverkehrbringen

§ 4
Allgemeine Pflichten des Herstellers

§ 5
Besondere Kennzeichnungs- und Informationspflichten des Herstellers

§ 6
Ermächtigung eines Bevollmächtigten

§ 7
Verpflichtungen des Importeurs

§ 8
Verpflichtungen des Vertreibers

§ 9
Umstände, unter denen die Verpflichtungen des Herstellers auch für den Importeur und den Vertreiber gelten

§ 10
Benennung der Wirtschaftsakteure

§ 11
EU-Konformitätserklärung

§ 12
CE-Kennzeichnung

§ 13
Konformitätsvermutung

§ 14
Bußgeldvorschriften

§ 15
Übergangsvorschriften

§ 16
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

1. Ausgangslage, Zielsetzung und Ermächtigungsgrundlage

2. Alternativen

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

4.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

4.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

Darstellung der Fallzahlen

Kategorie 8:

Kategorie 9:

Kategorie 9b:

Überwachungs - und Kontrollgeräte in der Industrie - 1933

Darstellung des Erfüllungsaufwandes

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

4 Bürokratiekosten

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe f

4.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Nachhaltig Entwicklung

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Absatz 3

Zu § 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu Nummer 25

Zu Nummer 26

Zu § 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 6

Zu § 7

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu § 8

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 15

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 16

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2376: Verordnung zur Beschränkung der Verwendung gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten (Elektro- und Elektronikgeräte-Stoff-Verordnung - ElektroStoffV)

1. Zusammenfassung

2. Im Einzelnen

2.1 Regelungsinhalte

2.2 Erfüllungsaufwand der Wirtschaft

2.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung / Vollzugsaufwand

2.4 Bewertung


 
 
 


Drucksache 444/13

... c) Grundlagen der Lebensmittel- und Tabakverarbeitung, der Lebensmitteltechnologie sowie der Herstellung und Warenkunde von Lebensmitteln, Bedarfsgegenständen, kosmetischen Mitteln, Tätowiermitteln und von Tabak einschließlich der biologischen Grundlagen: von Ausgangsstoffen, Zutaten, Behandlungsstoffen und anderen Erzeugnissen, die bei der Zubereitung und Herstellung verwendet werden; von unverarbeiteten Erzeugnissen; von Bedarfsgegenständen; umweltbezogene Aspekte der Erzeugung von Lebensmitteln, Bedarfsgegenständen, kosmetischen Mitteln, Tätowiermitteln und Tabakprodukten einschließlich Abfallbeseitigung;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 444/13




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

1. Haushaltsausgaben Bund

2. Haushaltsausgaben Länder und Kommunen

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

1. Erfüllungsaufwand für den Bund

2. Erfüllungsaufwand für die Länder und Kommunen

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

§ 1
Anwendungsbereich, Anforderungen an die Befähigung der Lebensmittelkontrollpersonen

§ 2
Nachweis der Befähigung der Lebensmittelkontrollpersonen

§ 3
Fachliche Zusatzausbildung der Lebensmittelkontrollpersonen

§ 4
Lebensmittelkontrollassistenten, Anforderungen an die Befähigung

§ 5
Nachweis der Befähigung für Lebensmittelkontrollassistenten

§ 6
Fachliche Zusatzausbildung der Lebensmittelkontrollassistenten

§ 7
Gleichstellung von im Ausland erworbenen Prüfungszeugnissen und Befähigungsnachweisen

§ 8
Fortbildung der Lebensmittelkontrollpersonen und Lebensmittelkontrollassistenten

§ 9
Fortbildung der in amtlichen Prüflaboratorien tätigen Personen

§ 10
Ausnahmen für die Bundeswehr

§ 11
Übergangsvorschriften

§ 12
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Anlage 1
(zu § 1 Absatz 2 Nummer 3) Tätigkeitsbeschreibung der Lebensmittelkontrollpersonen

Anlage 2
(zu § 3 Absatz 2) Inhalte der fachlichen Zusatzausbildung für Lebensmittelkontrollpersonen

Abschnitt I

Abschnitt II

Anlage 3
(zu § 3 Absatz 5) Prüfungsordnung für die Zusatzausbildung der Lebensmittelkontrollpersonen

1. Zweck der Prüfung

2. Durchführung der Prüfung

3. Prüfungsausschuss

4. Antrag auf Zulassung zur Prüfung

5. Entscheidung über die Zulassung

6. Durchführung der Prüfung

7. Schriftliche Prüfung

8. Praktische Prüfung

9. Mündliche Prüfung

10. Rücktritt, Nichtteilnahme

11. Bewertungsschlüssel

12. Feststellung des Prüfungsergebnisses

13. Prüfungszeugnis, Befähigungsnachweis

14. Nicht bestandene Prüfung, Wiederholungsprüfung

15. Rücknahme der Prüfungsentscheidung

Anlage 4
(zu § 4 Absatz 1) Tätigkeitsbeschreibung für Lebensmittelkontrollassistenten

Anlage 5
(zu § 6 Absatz 2) Inhalte der fachlichen Zusatzausbildung der Lebensmittelkontrollassistenten

Abschnitt I

Abschnitt II

Anlage 6
(zu § 6 Absatz 5) Prüfungsordnung für die Zusatzausbildung der Lebensmittelkontrollassistenten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Problem und Ziel

II. Wesentlicher Inhalt

1. Qualifikationsanforderungen an Lebensmittelkontrollpersonen

2. Einbeziehung der Tabakkontrolleure

3. Vollständige Regelung der fachlichen Zusatzausbildung einschließlich Prüfung

4. Lebensmittelkontrollassistenten als neue Gruppe des Kontrollpersonals

5. Einbeziehung des Laborpersonals in die Fortbildungspflicht

6. Verhältnis zum Landesbeamtenrecht

III. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

1. Haushaltsausgaben Bund

2. Haushaltsausgaben Länder und Kommunen

IV. Erfüllungsaufwand

1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

3. Erfüllungsaufwand der Verwaltung

V. Weitere Kosten

VI. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

VII. Nachhaltigkeit

Zu § 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 5

Zu § 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu § 7

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 12

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 2095: Entwurf einer Verordnung über die Anforderungen an die Befähigung des in der Lebensmittel- und Tabaküberwachung tätigen Kontrollpersonals

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

1. Darstellung des Erfüllungsaufwands:

2. Bewertung:


 
 
 


Drucksache 818/13 (Beschluss)

... aus Rauch- und Abgasen) nicht einzuhalten. Ohne kapitalintensive Investitionen wird die energetische Nutzung von Rest- und Abfallstoffen (z.B. Waldrestholz mit Rindenanteilen) in kleinen dezentralen Anlagen zukünftig nicht mehr möglich sein. Es ist zu befürchten, dass bei Einführung der verschärften Grenzwerte das erreichte Niveau der



Drucksache 188/13

... Mit diesem Grünbuch sollen umfassende Überlegungen darüber angestoßen werden, wie auf die politischen Herausforderungen im Zusammenhang mit Kunststoffabfällen, die derzeit nicht Gegenstand des EU-Abfallrechts sind, reagiert werden könnte. Die Folgemaßnahmen zum Grünbuch werden einen festen Bestandteil der umfassenden Überprüfung des Abfallrecht

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 188/13




Grünbuch zu einer europäischen Strategie für Kunststoffabfälle in der Umwelt

1. KUNSTSTOFFABFÄLLE - BESCHREIBUNG eines zunehmenden Problems

Herstellung von Kunststoff

4 Kunststoffabfälle

Die Kunststoffindustrie

Verbleib in der Umwelt

2. RECHTSVORSCHRIFTEN zu Kunststoffabfällen in Europa

4 Abfallrecht

Rechtsvorschriften zu chemischen Stoffen

Umsetzung des Abfallrechts

3. Bewirtschaftung von Kunststoffabfall und Ressourceneffizienz

4. die internationale Dimension

5. politische Optionen zur Verbesserung der Bewirtschaftung von Kunststoffabfällen in Europa

5.1. Anwendung der Abfallhierarchie auf die Bewirtschaftung von Kunststoffabfall

5 Fragen:

5.2. Verwirklichung von Zielen, Recycling von Kunststoff und freiwillige Initiativen

Ziele und Ausfuhren von Kunststoffabfällen

Freiwillige Maßnahmen

5.3. Beeinflussung des Verbraucherverhaltens

Kunststoff einen Wert verleihen

5 Fragen:

Unterstützung informierter Kaufentscheidungen der Verbraucher

5 Frage:

5.4. Auf dem Weg zu nachhaltigeren Kunststoffen

Produktdesign von Kunststoffen für ein leichtes und wirtschaftliches ökoeffektives Recycling56

5 Fragen:

Neue Herausforderungen durch innovative Materialien

5 Frage:

5.5. Langlebigkeit von Kunststoffen und Kunststofferzeugnissen

Produktdesign für eine längere Lebensdauer, Wiederverwendung und Reparatur

Einweg - und kurzlebige Kunststofferzeugnisse

5 Fragen:

5.6. Förderung von biologisch abbaubaren Kunststoffen und Biokunststoffen

Biologisch abbaubare Kunststoffe

Biobasierte Kunststoffe

5 Frage:

5.7. Initiativen der EU zu Abfällen im Meer, einschließlich Kunststoffabfälle

5 Fragen:

5.8. Internationale Maßnahmen

5 Fragen:


 
 
 


Drucksache 173/13

... Fahrplan für Energieeffizienz und EU Abfallvorschriften, Umsetzung von

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 173/13




1. Einleitung

2. neue Globale Rahmenbedingungen, neue Herausforderungen, neue Chancen

3. auf den Fortschritten IM Rahmen der MDG und der RIO+20-KONFERENZ aufbauen

3.1. Bestandsaufnahme der Fortschritte bei den MDG

3.2. Wichtigste Ergebnisse und Zusagen der Rio+20-Konferenz

3.3. Umsetzung: Maßnahmen auf EU- und internationaler Ebene

3.4. Institutioneller Rahmen für nachhaltige Entwicklung und Umsetzungsmodalitäten

3.5. Öffentliche Konsultation

4. Integration von Nachhaltiger Entwicklung und Armutsbeseitigung in einen Übergreifenden Handlungsrahmen für die Zeit nach 2015

4.1. Die wichtigsten Elemente eines übergreifenden Handlungsrahmens

4.1.1. Mindestlebensstandard

4.1.2. Triebkräfte für inklusives und nachhaltiges Wachstum

4.1.3. Nachhaltige Bewirtschaftung natürlicher Ressourcen

4.1.4. Gleichheit, Fairness und Gerechtigkeit

4.1.5. Frieden und Sicherheit

5. auf dem Weg zu einem Übergreifenden Handlungsrahmen für die ZEIT NACH 2015

5.1. Zusammenführung der Aktionsstränge als Antwort auf künftige Herausforderungen

5.2. Grundsätze für einen übergreifenden Handlungsrahmen für die Zeit nach 2015

5.2.1. Geltungsbereich

5.2.2. Art und Zahl der Ziele

5.2.3. Transparenz, Umsetzung und Rechenschaftspflicht

5.2.4. Kohärenz

5.3. Umsetzung des Handlungsrahmens: Eigenverantwortung und Rechenschaftspflicht der einzelnen Länder

6. die nächsten Schritte

Anhang I

Anhang II
Öffentliche Konsultation


 
 
 


Drucksache 439/1/13

... /EG stehen im Widerspruch zu einem freien Marktzugang für alle Anbieter von Entsorgungsdienstleistungen. Die genannte Richtlinie sieht vor, dass die Schiffe, unabhängig von der tatsächlichen Inanspruchnahme der Auffangeinrichtungen, Gebühren für die Abfallentsorgung zu entrichten haben. Die erforderliche Transparenz der Gebührenfestsetzung ist ebenfalls bereits in dieser Richtlinie geregelt. Sofern der Hafenbetreiber einzelne Hafenauffangeinrichtungen auswählt und diese in das von der genannten Richtlinie geforderte Gebührensystem einbezieht, sind die Ausschreibungsregelungen der Richtlinie



Drucksache 188/13 (Beschluss)

... - sowie des Weiteren auch für eine deutliche Reduzierung der schiffseitigen Abfalleinträge ins Meer durch ein effektives Abfallmanagement in Schifffahrt und Fischerei, wie Mülltrennung an Bord, Kontrollen auf See und der Bereitstellung effektiver und standardisierter Hafenauffangeinrichtungen, Sorge zu tragen. 3. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung zusätzlich darum, zeitnah weitere Maßnahmen zu ergreifen, insbesondere



Drucksache 818/1/13

... vorgeschlagenen Grenzwerte sind für NOx und Feinstaub ohne aufwändige Sekundärmaßnahmen (z.B. Gewebefilter oder Apparaturen zur Entfernung von NOx aus Rauch- und Abgasen) nicht einzuhalten. Ohne kapitalintensive Investitionen wird die energetische Nutzung von Rest- und Abfallstoffen (z.B. Waldrestholz mit Rindenanteilen) in kleinen dezentralen Anlagen zukünftig nicht mehr möglich sein. Es ist zu befürchten, dass bei Einführung der verschärften Grenzwerte das erreichte Niveau der



Drucksache 665/13 (Beschluss)

Verordnung zur Fortentwicklung der abfallrechtlichen Überwachung

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 665/13 (Beschluss)




Anlage
Änderungen und Entschließung zur Verordnung zur Fortentwicklung der abfallrechtlichen Überwachung

1. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 2 Satz 2 - neu - AbfAEV

2. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 2 Nummer 1 AbfAEV

Zu Artikel 1

Zur Folgeänderung:

Zu Artikel 2 Nummer 1

Zu Artikel 2 Nummer 2

3. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 2 AbfAEV

4. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 1 Satz 4 - neu - AbfAEV

5. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 3 Satz 1, 2 - neu -, 3 - neu - AbfAEV

6. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 9 - neu - AbfAEV

7. Zu Artikel 1 § 8 Absatz 1 Satz 1, § 11 Absatz 1 Satz 1 AbfAEV

8. Zu Artikel 1 § 8 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe a und b AbfAEV

9. Zu Artikel 1 § 9 Absatz 3 Satz 1 Nummer 4 AbfAEV

10. Zu Artikel 1 § 10 Absatz 3 Satz 1, 2 - neu - AbfAEV

11. Zu Artikel 1 § 12 Absatz 1 Nummer 5 AbfAEV

12. Zu Artikel 1 § 13 Absatz 4 - neu - AbfAEV

13. Zu Artikel 1 § 13a - neu - AbfAEV

§ 13a
Ausnahmen von der Kennzeichnungspflicht

14. Zu Artikel 1 Anlage 3 Formblatt Antrag Erlaubnis nach § 54 KrWG Nummer 1.5 - neu - AbfAEV

15. Zu Artikel 1 Anlage 3 Formblatt Antrag Erlaubnis nach § 54 KrWG Nummer 7.1 AbfAEV

16. Zu Artikel 4 Nummer 4 § 10 Absatz 2 Satz 4 NachwV

17. Zu Artikel 4 Nummer 7 § 16b NachwV

§ 16b
Mitführungspflicht

18. Zu Artikel 4 Nummer 9 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 19 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 NachwV

19. Zu Artikel 4 Nummer 9 Buchstabe c § 19 Absatz 3 Satz 4 Nummer 2 NachwV

20. Zu Artikel 4 Nummer 13 § 23 NachwV

21. Zu Artikel 4 Nummer 14 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa0 - neu - § 24 Absatz 4 Satz 1 Nummer 2 NachwV

22. Zu Artikel 4 Nummer 16 § 25a Absatz 1 NachwV

1. Zur Verordnung allgemein

2. Zu Artikel 1 §§ 13, 15 AbfAEV


 
 
 


Drucksache 474/1/12

... Mit der durch Artikel 5 Absatz 13 des Gesetzes zur Neuordnung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallrecht

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 474/1/12




1. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe a § 1 Absatz 5 Satz 3 BauGB

2. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa0 § 1a Absatz 2 Satz 2 - neu - BauGB

3. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 1a Absatz 2 Satz 4, Satz 5 - neu BauGB

4. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 4b Satz 2 BauGB

5. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe b - neu - § 5 Absatz 6 - neu - BauGB

6. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 5 Absatz 7 - neu - BauGB

7. Zu Artikel 1 Nummer 11 § 13a Absatz 1 Satz 2 BauGB

8. Zu Artikel 1 Nummer 11a - neu - § 15 Absatz 3 Satz 4 - neu - BauGB

9. Zu Artikel 1 Nummer 12a - neu - § 24 Absatz 2 BauGB

10. Zu Artikel 1 Nummer 14 Buchstabe a1 - neu - § 34 Absatz 4 Satz 1 Nummer 3 BauGB

11. Zu Artikel 1 Nummer 15 Buchstabe a § 35 Absatz 1 Nummer 4 BauGB

12. Zu Artikel 1 Nummer 15 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb - neu - § 35 Absatz 1 Nummer 6 Buchstabe d BauGB

13. Zu Artikel 1 Nummer 15 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb - neu - § 35 Absatz 1 Nummer 7 BauGB

14. Zu Artikel 1 Nummer 15 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb - neu - § 35 Absatz 1 Nummer 8 BauGB

15. Zu Artikel 1 Nummer 15 Buchstabe a § 35 Absatz 1 Satz 2 - neu - BauGB

16. Zu Artikel 1 Nummer 15 Buchstabe b § 35 Absatz 4 Satz 2 und 3 BauGB

17. Zu Artikel 1 Nummer 19 § 136 Absatz 2 Satz 2 Nummer 1, Absatz 3 Nummer 2 Buchstabe c und d - neu -, Absatz 4 Satz 2 Nummer 1 BauGB

18. Zu Artikel 1 Nummer 22 Buchstabe a und b § 179 Absatz 1 Satz 1 und Satz 2 bis 4 - neu -, Absatz 3 Satz 1 und Satz 1a - neu - BauGB

19. Zu Artikel 1 Nummer 23 § 192 Absatz 2 und Absatz 3 Satz 2 BauGB

20. Zu Artikel 1 Nummer 23 Buchstabe a § 192 Absatz 2 BauGB

21. Zu Artikel 1 Nummer 23a - neu - § 193 Absatz 5 Satz 3 und Absatz 6 - neu - BauGB und Nummer 24a - neu - § 196 Absatz 3 BauGB

22. Zu Artikel 1 Nummer 24 § 195 Absatz 1 Satz 1 BauGB

23. Zu Artikel 1 Nummer 24 § 195 Absatz 1 Satz 1 und 2 BauGB

24. Zu Artikel 1 Nummer 25 § 197 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 BauGB

25. Zu Artikel 1 Nummer 25 § 197 Absatz 2 Satz 3 BauGB

26. Zu Artikel 1 Nummer 25a - neu - § 198 Absatz 2 Satz 1 und 1a - neu - BauGB

27. Zu Artikel 1 Nummer 28 § 245a Absatz 1 Satz 1 BauGB ,

28. Zu Artikel 1 Nummer 28 § 245a Absatz 2 Satz 1 BauGB

29. Zu Artikel 1 Nummer 28 § 245a Absatz 3 BauGB

30. Zu Artikel 1 Nummer 28a - neu - § 245b Absatz 1 - neu - BauGB

31. Zu Artikel 1 Nummer 28a - neu - § 249 Absatz 1 Satz 1a - neu - und Absatz 3 - neu - BauGB

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

32. Zu Artikel 1 Änderung des Baugesetzbuchs

33. Zu Artikel 2 Nummer 3 Buchstabe a § 3 Absatz 2 Nummer 2 BauNVO

34. Zu Artikel 2 Nummer 3a - neu - § 11 Absatz 3 BauNVO

35. Zu Artikel 2 §§ 4a und 7 BauNVO

36. Zu Artikel 2 Nummer 4 Buchstabe b § 14 Absatz 1 Satz 2 BauNVO


 
 
 


Drucksache 363/12

... Bei grenzüberschreitenden spezialisierten Dienstleistungen können aufgrund der Umsetzung sektorspezifischer EU-Bestimmungen, die für Experten, deren Tätigkeit in Zusammenhang mit fluoriertem Treibhausgas (F-Gas) in Kühlsystemen, der Energieeffizienz von Gebäuden oder der Abfallentsorgung und -beförderung steht, eine Genehmigung vorschreiben, bestimmte Anforderungen gelten. Fallen solche Experten unter ein Akkreditierungssystem gemäß der Verordnung Nr. (EG) Nr. 765/2008, so wird die gegenseitige Anerkennung der Akkreditierungsurkunden erleichtert. Sie sollte ihre Wirkung in vollem Umfang entfalten können.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 363/12




Mitteilung

I. Einleitung: Wachstum Arbeitsplätze durch Dienstleistungen

II. in vollem Umfang von der Dienstleistungsrichtlinie profitieren

1. Nulltoleranz bei Nichteinhaltung

2. Die ökonomischen Auswirkungen der Dienstleistungsrichtlinie maximieren

3. Freiberufliche Dienstleistungen: Überarbeitung des Rechtsrahmens

4. Sicherstellen, dass die Dienstleistungsrichtlinie den Verbrauchern nützt

5. Funktionierende Binnenmarktvorschriften in der Praxis

6. Sektorspezifischer Bedarf

6.1 Spezialisierte Dienstleistungen: Die gegenseitige Anerkennung Wirklichkeit werden lassen

6.2 Verbraucherschutzrecht

6.3 Dienstleistungen für den Handel und für Unternehmen: Besondere Initiativen

7. Einheitliche Ansprechpartner der zweiten Generation

III. Schlussfolgerung

Anhang 1
für Dienstleistungssektoren Geltende EU-Rechtsvorschriften

Anhang II
Verzeichnis der Initiativen mit Zeitplan


 
 
 


Drucksache 319/12 (Begründung)

... Die Richtlinie erfasst etwa 52.000 industrielle Anlagen in Europa (davon ca. 9.000 Anlagen in Deutschland), die in erheblichem Maße zur Umweltverschmutzung, zur Abfallerzeugung sowie zum Energieverbrauch beitragen. Ihr Ziel ist es, einheitlichere Umweltschutzstandards und damit gleichartige Wettbewerbsbedingungen in Europa zu schaffen. Neben der Luftverschmutzung haben industrielle Aktivitäten auch Auswirkungen auf das Wasser, den Boden und Abfall. Die Richtlinie verfolgt deshalb den Integrationsansatz, wonach nicht nur der Schutz der einzelnen Medien Luft, Wasser und Boden bezweckt ist, sondern die Belastung der Umwelt in ihrer Gesamtheit in den Blick genommen wird. Ziel der Richtlinie ist die Erreichung eines hohen Schutzniveaus für die Umwelt insgesamt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 319/12 (Begründung)




Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Umsetzung der Richtlinie über Industrieemissionen 2010/75/EU

1. Europarechtliche Vorgaben

a Allgemein

b Wesentlicher Inhalt der IVU-Richtlinie und der sektoralen Richtlinien

c Zielsetzung und wesentlicher Inhalt der Richtlinie über Industrieemissionen

aa Horizontale Regelungen der Richtlinie über Industrieemissionen Kapitel I, II und VII der Richtlinie

bb Grundsätzliche Aussagen zum Umsetzungsbedarf im deutschen Recht

2. Darstellung der Regelungsschwerpunkte der Richtlinie über Industrieemissionen und deren Umsetzungsbedarf

a Stärkung europäischer Vorgaben bei der Festlegung von Emissionsgrenzwerten

b Auflagenüberwachung und Umweltinspektionen

c Bericht über den Ausgangszustand; Rückführungspflicht in den Ausgangszustand bei Betriebsstilllegungen

d Weitere umsetzungsbedürftige Regelungen in Kapitel I und II der Richtlinie

II. Wesentlicher Inhalt des Verordnungsentwurfs

1. Umsetzung der Richtlinie 2010/75/EG durch Mantelgesetz und Mantelverordnung

2. Immissionsschutzrecht

a Umsetzung der Richtlinie über Industrieemissionen - Konzeption der Umsetzung

aa. Umsetzung der Stärkung der BVT-Merkblätter bei der Festlegung von Emissionsgrenzwerten

bb. Auflagenüberwachung und Umweltinspektionen

cc. Rückführungspflicht bei Betriebsstilllegungen

dd. Sonstige Regelungen der Kapitel I und II

b Neufassung der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen

c Änderung der Verordnung über Immissionsschutz- und Störfallbeauftragte

d Erlass der Bekanntgabeverordnung

3. Umsetzung der Richtlinie 2010/75/EG im Wasserrecht

4. Umsetzung der Richtlinie 2010/75/EG im Abfallrecht

a Kreislaufwirtschaftsgesetz

b Deponieverordnung

III. Alternativen/Nachhaltige Entwicklung

IV. Richtliniengetreue Umsetzung von Europarecht

V. Gleichstellung von Frauen und Männern

VI. Befristung

VII. Haushaltausgaben ohne Erfüllungsaufwand

VIII. Erfüllungsaufwand

1. Gesamtergebnis = Angaben des Vorblattes

2. Vorgaben/Prozesse des Verordnungsentwurfs

a Vorgaben

b Prozesse

3. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

a Anpassung der 4. BImSchV

4. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

a Anpassung der 4. BImSchV

b Anhang I der 5. BImSchV Anlagenkatalog

c § 4a Absatz 4 Satz 1 der 9. BImSchV Bericht über den Ausgangszustand: Neugenehmigung

d § 4a Absatz 4 Satz 5 der 9. BImSchV Bericht über den Ausgangszustand: Änderungsgenehmigung

Im Einzelnen

e § 21 Absatz 2a Satz 2 9. BImSchV Überwachungsfrist für Grundwasser und Boden

f Neuerlass 41. BImSchV

g § 3 IZÜV Antragsunterlagen

h § 7 Absatz 1 bis 3 IZÜV Besondere Pflichten des Inhabers der Erlaubnis oder Genehmigung

i § 8 Absatz 3 IZÜV Überwachung und Überprüfung der Erlaubnis oder Genehmigung

j § 9 IZÜV Überwachungspläne und Überwachungsprogramme Inhalt, Überprüfung und Aktualisierung sowie Zeitrahmen

k Dritter Abschnitt §§ 11 bis 14 Sonderregelungen für Abwasser aus Abfallverbrennungsanlagen

l Vierter Abschnitt § 16 Ordnungswidrigkeiten

m §§ 1 und 6 AbwV Änderung der Abwasserverordnung

n § 12 Absatz 6 Satz 1 DepV Folgenbegrenzungspflicht

o § 12 Absatz 6 Satz 2 DepV Folgenbegrenzungspflicht für weitere Ereignisse

p § 13 Absatz 7 DepV Pflicht zur Informationsübermittlung

q § 13 Absatz 8 DepV Anzeigepflicht bei Verstoß gegen Zulassung

r § 22a Absatz 2 und 3 DepV Überwachungsprogramme: Inhalt sowie Zeitrahmen

s § 22a Absatz 4 DepV Anlassüberwachung

t § 22a Absatz 5 DepV Überwachungsbericht

5. Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

a Anpassung der 4. BImSchV

b § 11a Absatz 6 Satz 1 der 9. BImSchV Bezeichnung BVT-Merkblatt

c § 21 Absatz 1 Nummer 3 der 9. BImSchV Inhalt des Genehmigungsbescheids: Bericht über den Ausgangszustand

d § 21 Absatz 1 Nummer 3a der 9. BImSchV Inhalt des Genehmigungsbescheids: Emissionsbegrenzung; Begründung der Abweichung

e § 21 Absatz 2a der 9. BImSchV Inhalt des Genehmigungsbescheids: Angaben der IED

f § 21 Absatz 2a Satz 2 9. BImSchV Überwachungsfrist für Grundwasser und Boden

g Neuerlass 41. BImSchV

h § 2 Absatz 2 IZÜV Koordinierung der Verfahren

i § 3 IZÜV Antragsunterlagen und Entscheidungsfristen

j § 4 IZÜV Öffentlichkeitsbeteiligung und Zugang zu Informationen

k § 5 IZÜV Grenzüberschreitende Beteiligung von Behörden und Öffentlichkeit

l § 6 IZÜV Inhalt der Erlaubnis und der Genehmigung

m § 7 Absatz 3 IZÜV Jährliche Berichtspflicht

n § 8 Absatz 3 IZÜV Überwachung und Überprüfung der Genehmigung oder Erlaubnis

o § 8 Absatz 4 IZÜV Untersagung

p § 8 Absatz 5 IZÜV Aufstellpflicht Überwachungspläne und Überwachungsprogramme

q § 10 IZÜV Unterrichtung durch die Länder

r Dritter Abschnitt, §§ 11 bis 14 Sonderregelungen für Abwasser aus Abfallverbrennungsanlagen

s Vierter Abschnitt § 16 Ordnungswidrigkeiten

t §§ 1 und 6 AbwV Änderung der Abwasserverordnung

u § 12 Absatz 6 DepV Folgenbegrenzungspflicht für weitere Ereignisse

v § 13 Absatz 7 DepV Informationsübermittlung auf Anfrage der Behörde

w § 13 Absatz 8 DepV Anzeigepflicht des Betreibers bei Verstoß gegen Zulassung

x § 21a Absatz 1 und 2 DepV Bekanntmachung der Entscheidungen und Anordnungen im Internet

y § 22 DepV Anlassbezogene Überprüfung behördlicher Entscheidungen

z § 22a Absatz 1 DepV Überwachungspläne: Inhalt sowie Überprüfung und Aktualisierung

za § 22a Absatz 4 DepV Anlassüberwachung

zb § 22a Absatz 5 DepV Überwachungsbericht

IX. Weitere Kosten

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu Anhang 1 Zur Mischungsregel

1. Wärmeerzeugung, Bergbau und Energie

Zu Nr. 1

Zu Nr. 1

Zu Nr. 1

2. Steine und Erden, Glas, Keramik, Baustoffe

Zu Nr. 2

Zu Nr. 2

Zu Nr. 2

Zu Nr. 2

Zu Nr. 2

3. Stahl, Eisen und sonstige Metalle einschließlich Verarbeitung

Zu Nr. 3

Zu Nr. 3

Zu Nr. 3

Zu Nr. 3

Zu Nr. 3

4. Chemische Erzeugnisse, Arzneimittel, Mineralölraffination und Weiterverarbeitung

Zu Nr. 4

Zu Nr. 4

5. Oberflächenbehandlung mit organischen Stoffen, Herstellung von bahnenförmigen Materialien aus Kunststoffen, sonstige Verarbeitung von Harzen und Kunststoffen

Zu Nr. 5

6. Holz, Zellstoff

Zu Nr. 6

7. Nahrungs-, Genuss- und Futtermittel, landwirtschaftliche Erzeugnisse

Zu Nr. 7

Zu Nr. 7

Zu Nr. 7

Zu Nr. 7

Zu Nr. 7

Zu Nr. 7

8. Verwertung und Beseitigung von Abfällen und sonstigen Stoffen

Zu Nr. 8

Zu Nr. 8

Zu Nr. 8

Zu Nr. 8

Zu Nr. 8

9. Lagerung, Be- und Entladen von Stoffen, Gemischen

Zu Nr. 9

Zu Nr. 9

Zu Nr. 9

Zu Nr. 9

10. Sonstige Anlagen

Zu Nr. 10

Zu Nr. 10

Zu Nr. 10

Zu Nr. 10

Zu Nr. 10

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Artikel 4

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu § 20

Zu § 21

Zu Anlage 1 Prüfbereiche für Stellen :

Zu Anlage 2 Prüfungsbereiche für Sachverständige :

Anlage 2
basiert auf dem Anhang 1 der LAI-Richtlinie über die Bekanntgabe von Sachverständigen nach § 29a des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (vgl. unter A. II.2 e) und wird zur Definition der Prüfungsbereiche übernommen. Die Anlagenarten nach der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) werden zur Vermeidung des Erfordernisses von ständiger Aktualisierungen der vorliegenden Anlage 2 nicht explizit genannt.

Zu Artikel 5

Zu Abschnitt 1

Zu § 1

Zu Abschnitt 2

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu Abschnitt 3

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Abschnitt 4

Zu § 16

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 7

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Im Einzelnen

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2062 - Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie über Industrieemissionen


 
 
 


Drucksache 579/12

... Abfall

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 579/12




Vorschlag

Begründung

1. Rechtfertigung Zielsetzung

2. Rechtsgrundlage

3. Subsidiarität Verhältnismässigkeit

4. Auswirkungen auf den Haushalt

Vorschlag

Artikel 1
Gegenstand und Geltungsbereich

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 4
Elektronisches System für die Registrierung von Beförderern - Electronic System for Carrier Registration (ESCReg)

Artikel 5
Registrierungsverfahren

Artikel 6
Änderung von Daten

Artikel 7
Erfüllung der Anforderungen

Artikel 8
Zuständige Behörden und nationale Kontaktstelle

Artikel 9
Zusammenarbeit der zuständigen Behörden

Artikel 10
Durchführung

Artikel 11
Beratender Ausschuss

Artikel 12
Inkrafttreten

Anhang

Anhang I
Antragsformular zur Registrierung als Beförderer im Gemeinschaftssystem

1. Angaben zum Antragsteller:

2. Art der Beförderung:

3. Geografisches Anwendungsgebiet

4. Art der Sendungen

5. Strahlenschutzprogramm

6. Qualitätssicherungsprogramm

7. Erklärung

Anhang II
elektronische Bescheinigung über die Registrierung des Beförderers für die Beförderung von radioaktivem Material


 
 
 


Drucksache 745/12

... (4) Die Schlussprüfung des 6. UAP ergab, dass das Programm sowohl Umweltvorteile erbrachte als auch einen übergeordneten Rahmen für die strategische Ausrichtung der Umweltpolitik schuf. Trotz dieser Erfolge gibt in allen vier Schwerpunktbereichen des 6. UAP (Klimawandel, Biodiversität, Umwelt und Gesundheit sowie nachhaltige Nutzung natürlicher Ressourcen und Abfallbewirtschaftung) noch immer Entwicklungen, die nicht nachhaltig sind.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 745/12




Vorschlag

Begründung

1. Inhalt des Vorschlags

2. Ergebnisse der Konsultation von Interessenträgern und Folgenabschätzungen

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

4. finanzielle Auswirkungen

Vorschlag

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Anhang
Gut leben innerhalb der Belastbarkeitsgrenzen unseres Planeten: EIN Aktionsprogramm für die ZEIT BIS 2020

3 THEMENBEREICHE

Prioritäres Ziel 1: Schutz, Erhaltung und Verbesserung des Naturkapitals der EU

Prioritäres Ziel 2: Übergang der EU zu einem ressourceneffizienten, umweltschonenden und wettbewerbsfähigen CO2-armen Wirtschaftssystem

Prioritäres Ziel 3: Schutz der europäischen Bürger vor umweltbedingten Belastungen, Gesundheitsrisiken und Beeinträchtigungen ihrer Lebensqualität

GEEIGNETE Rahmenbedingungen

Prioritäres Ziel 4: Maximierung der Vorteile aus dem Umweltrecht der EU

Prioritäres Ziel 5: Verbesserung der Faktengrundlage für die Umweltpolitik

Prioritäres Ziel 6: Sicherung von Investitionen für Umwelt- und Klimapolitik und angemessene Preisgestaltung

Prioritäres Ziel 7: Verbesserung der Einbeziehung von Umweltbelangen und der Politikkohärenz

Bewältigung lokaler, REGIONALER und Globaler Herausforderungen

Prioritäres Ziel 8: Förderung der Nachhaltigkeit der Städte in der EU

Prioritäres Ziel 9: Verbesserung der Fähigkeit der EU, wirksam auf regionale und globale Umwelt- und Klimaprobleme einzugehen

3 überwachung


 
 
 


Drucksache 676/12

... (1) Diese Verordnung gilt für die Errichtung, die Beschaffenheit und den Betrieb von Abfallverbrennungs- und Abfallmitverbrennungsanlagen, die nach § 4 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes in Verbindung mit der in Nummer 2 genannten Verordnung genehmigungsbedürftig sind und in denen folgende Abfälle und Stoffe eingesetzt werden:

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 676/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

3. Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Änderung der Verordnung zur Emissionsbegrenzung von leichtflüchtigen halogenierten organischen Verbindungen

§ 15
An- und Abfahren von Anlagen

Artikel 2
Dreizehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über Großfeuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen -13. BImSchV)

Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Begriffsbestimmungen

§ 3
Aggregationsregeln

Abschnitt 2
Anforderungen an die Errichtung und den Betrieb

§ 4
Emissionsgrenzwerte für Großfeuerungsanlagen bei Einsatz fester Brennstoffe, ausgenommen Biobrennstoffe

§ 5
Emissionsgrenzwerte für Großfeuerungsanlagen bei Einsatz von Biobrennstoffen

§ 6
Emissionsgrenzwerte für Großfeuerungsanlagen bei Einsatz flüssiger Brennstoffe

§ 7
Emissionsgrenzwerte für Großfeuerungsanlagen bei Einsatz gasförmiger Brennstoffe

§ 8
Emissionsgrenzwerte für Gasturbinenanlagen

§ 9
Emissionsgrenzwerte für Gasmotoranlagen

§ 10
Emissionsgrenzwerte bei Betrieb mit mehreren Brennstoffen

§ 11
Im Jahresmittel einzuhaltende Emissionsgrenzwerte

§ 12
Kraft-Wärme-Kopplung

§ 13
Wesentliche Änderung von Anlagen

§ 14
Anlagen zur Abscheidung und Kompression von Kohlendioxid

§ 15
Begrenzung von Emissionen bei Lagerungs- und Transportvorgängen

§ 16
Ableitbedingungen für Abgase

§ 17
Abgasreinigungseinrichtungen

Abschnitt 3
Messung und Überwachung

§ 18
Messplätze

§ 19
Messverfahren und Messeinrichtungen

§ 20
Kontinuierliche Messungen

§ 21
Ausnahmen vom Erfordernis kontinuierlicher Messungen

§ 22
Auswertung und Beurteilung von kontinuierlichen Messungen

§ 23
Einzelmessungen

§ 24
Berichte und Beurteilung von Einzelmessungen

§ 25
Jährliche Berichte über Emissionen

Abschnitt 4
Gemeinsame Vorschriften

§ 26
Zulassung von Ausnahmen

§ 27
Weitergehende Anforderungen

Abschnitt 5
Schlussvorschriften

§ 28
Zugänglichkeit und Gleichwertigkeit von Normen und Arbeitsblättern

§ 29
Ordnungswidrigkeiten

§ 30
Übergangsregelungen

Anlage 1
(zu § 4 Absatz 1 und 2, § 5 Absatz 1, § 6 Absatz 1 und § 23 Absatz 4) Emissionsgrenzwerte für krebserzeugende Stoffe

Anlage 2
(zu Anlage 1 Buchstabe d) Äquivalenzfaktoren

Anlage 3
(zu § 19 Absatz 1 und § 22 Absatz 4) Anforderungen an die kontinuierlichen Messeinrichtungen und die Validierung der Messergebnisse

Anlage 4
(zu § 2 Absatz 5) Umrechnungsformel

Artikel 3
Siebzehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über die Verbrennung und die Mitverbrennung von Abfällen -17. BImSchV)

Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Begriffsbestimmungen

Abschnitt 2
Anforderungen an die Errichtung, die Beschaffenheit und den Betrieb

§ 3
Anforderungen an die Anlieferung, die Annahme und die Zwischenlagerung der Einsatzstoffe

§ 4
Errichtung und Beschaffenheit der Anlagen

§ 5
Betriebsbedingungen

§ 6
Verbrennungsbedingungen für Abfallverbrennungsanlagen

§ 7
Verbrennungsbedingungen für Abfallmitverbrennungsanlagen

§ 8
Emissionsgrenzwerte für Abfallverbrennungsanlagen

§ 9
Emissionsgrenzwerte für Abfallmitverbrennungsanlagen

§ 10
Im Jahresmittel einzuhaltende Emissionsgrenzwerte

§ 11
Ableitungsbedingungen für Abgase

§ 12
Behandlung der bei der Abfallverbrennung und Abfallmitverbrennung entstehenden Rückstände

§ 13
Wärmenutzung

Abschnitt 3
Messung und Überwachung

§ 14
Messplätze

§ 15
Messverfahren und Messeinrichtungen

§ 16
Kontinuierliche Messungen

§ 17
Auswertung und Beurteilung von kontinuierlichen Messungen

§ 18
Einzelmessungen

§ 19
Berichte und Beurteilung von Einzelmessungen

§ 20
Besondere Überwachung der Emissionen an Schwermetallen

§ 21
Störungen des Betriebs

§ 22
Jährliche Berichte über Emissionen

Abschnitt 4
Gemeinsame Vorschriften

§ 23
Veröffentlichungspflichten

§ 24
Zulassung von Ausnahmen

§ 25
Weitergehende Anforderungen und wesentliche Änderungen

Abschnitt 5
Schlussvorschriften

§ 26
Zugänglichkeit und Gleichwertigkeit von Normen und Arbeitsblättern

§ 27
Ordnungswidrigkeiten

§ 28
Übergangsregelungen

Anlage 1
(zu § 8 Absatz 1, § 18 Absatz 5 und § 20 Absatz 1) Emissionsgrenzwerte für krebserzeugende Stoffe

Anlage 2
(zu Anlage 1 Buchstabe d) Äquivalenzfaktoren

Anlage 3
(zu § 9, § 10 Absatz 2, § 16 Absatz 1 und 4, § 17 Absatz 1 und 5, § 18 Absatz 2, § 19 Absatz 2, § 21 Absatz 3, § 22 Absatz 1 und § 28 Absatz 5 und 6) Emissionsgrenzwerte für die Mitverbrennung von Abfällen

1. Rechnerische Festlegung der Emissionsgrenzwerte für die Mitverbrennung von Abfällen

2. Anlagen zur Herstellung von Zementklinker oder Zementen sowie Anlagen zum Brennen von Kalk, in denen Abfälle oder Stoffe nach § 1 Absatz 1 mitverbrannt werden

2.1 Feste Emissionsgrenzwerte Tagesmittelwerte in mg/m3

2.2 Feste Emissionsgrenzwerte Halbstundenmittelwerte in mg/m3

2.3 Feste Emissionsgrenzwerte Jahresmittelwerte in mg/m3

2.4 Emissionsgrenzwert für Kohlenmonoxid

3. Feuerungsanlagen, in denen Abfälle oder Stoffe gemäß § 1 Absatz 1 mitverbrannt werden

3.1 Emissionswerte CVerfahren bei Verwendung von festen fossilen Brennstoffen Tagesmittelwerte in mg/m3 bei unterschiedlichen Feuerungswärmeleistungen in MW

3.2 Emissionswerte CVerfahren bei Verwendung von Biobrennstoffen Tagesmittelwerte in mg/m3 bei unterschiedlichen Feuerungswärmeleistungen in MW

3.3 Emissionswerte CVerfahren bei Verwendung von flüssigen Brennstoffen Tagesmittelwerte in mg/m3 bei unterschiedlichen Feuerungswärmeleistungen in MW

3.4 Feuerungsanlagen für gasförmige Brennstoffe

3.5 Feste Emissionsgrenzwerte für alle Brennstoffe Tagesmittelwert in mg/m3

3.6 Feste Emissionsgrenzwerte für alle Brennstoffe Halbstundenmittelwerte in mg/m3

3.7 Feste Emissionsgrenzwerte bei Einsatz von festen Brennstoffen, Biobrennstoffen und flüssigen Brennstoffen in Anlagen mit einer Feuerwärmeleistung von 50 MW oder mehr Jahresmittelwerte in mg/m3

4. Sonstige Anlagen, d.h. Anlagen, die nicht in Nummer 2 oder 3 aufgeführt sind und in denen Abfälle oder Stoffe nach § 1 Absatz 1 mitverbrannt werden

4.1 Feste Emissionsgrenzwerte Tagesmittelwert in mg/m3

4.2 Feste Emissionsgrenzwerte Halbstundenmittelwerte in mg/m3

4.3 Feste Emissionsgrenzwerte für feste ausgenommen bei ausschließlichem Einsatz von Biobrennstoffen und flüssige Brennstoffe für Anlagen mit einer Feuerungswärmeleistung von mehr als 50 MW Jahresmittelwerte in mg/m3

Anlage 4
(zu § 15 Absatz 1, § 16 Absatz 1 und § 17 Absatz 5) Anforderungen an die kontinuierlichen Messeinrichtungen und die Validierung der Messergebnisse

Anlage 5
(zu § 2 Absatz 10) Umrechnungsformel

Artikel 4
Änderung der Verordnung zur Begrenzung der Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen beim Umfüllen oder Lagern von Ottokraftstoffen, Kraftstoffgemischen oder Rohbenzin

Artikel 5
Änderung der Verordnung zur Begrenzung der Kohlenwasserstoffemissionen bei der Betankung von Kraftfahrzeugen

Artikel 6
Änderung der Verordnung zur Begrenzung von Emissionen aus der Titandioxid-Industrie

§ 1
Anwendungsbereich

§ 6
Andere oder weitergehende Anforderungen

Artikel 7
Änderung der Verordnung zur Begrenzung der Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen bei der Verwendung organischer Lösemittel in bestimmten Anlagen

Artikel 8
Folgeänderungen

§ 5
Wiederkehrende Messungen, Funktionsprüfungen

Artikel 9
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 10
Inkrafttreten; Außerkrafttreten

A. Allgemeiner Teil

1. Umsetzung der Richtlinie über Industrieemissionen 2010/75/EU

1.1. Europarechtliche Vorgaben

1.1.1. Wesentlicher Inhalt der IVU-Richtlinie und der sektoralen Richtlinien 1.1.1.1. Die IVU-Richtlinie

1.1.1.2. Die sektoralen Richtlinien

1.1.2. Darstellung der anlagenbezogenen Regelungsschwerpunkte der Richtlinie über Industrieemissionen

2. Wesentlicher Inhalt der Verordnung

2.1. Umsetzung der Richtlinie 2010/75/EG durch Mantelgesetz und Mantelverordnungen

2.2. Konzeption der Umsetzung der Richtlinie über Industrieemissionen

2.3. Änderung der Verordnung zur Emissionsbegrenzung von leichtflüchtigen halogenierten organischen Verbindungen 2. BImSchV

2.4. Neufassung der Verordnung über Großfeuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen 13. BImSchV

2.5. Neufassung der Verordnung über die Verbrennung und die Mitverbrennung von Abfällen 17. BImSchV

2.6. Änderung der Verordnung zur Begrenzung der Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen beim Umfüllen und Lagern von Ottokraftstoffen, Kraftstoffgemischen oder Rohbenzin 20. BImSchV

2.7. Änderung der Verordnung zur Begrenzung von Kohlenwasserstoffemissionen bei der Betankung von Kraftfahrzeugen 21. BImSchV

2.8. Neufassung der Verordnung zur Begrenzung von Emissionen aus der Titandioxid-Industrie 25. BImSchV

2.9. Neufassung der Verordnung zur Begrenzung der Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen bei der Verwendung organischer Lösemittel in bestimmten Anlagen 31. BImSchV

2.10. Folgeänderungen

2.11. Verfahrensregelung

3. Alternativen/Nachhaltige Entwicklung

4. Richtliniengetreue Umsetzung von Europarecht

5. Gleichstellung von Frauen und Männern

6. Befristung

7. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

8. Erfüllungsaufwand

8.1. Gesamtergebnis = Angaben des Vorblattes

8.2. Vorgaben der Verordnung

8.3. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürgen 8.3.1. Änderung der 2. BImSchV

8.3.2. Neufassung der 13. BImSchV

8.3.3. Neufassung der 17. BImSchV

8.3.4. Änderung der 20. BImSchV

8.3.5. Änderung der 21. BImSchV

8.3.6. Änderung der 25. BImSchV

8.3.7. Änderung der 31. BImSchV

8.4. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

8.4.1. Änderung der 2. BImSchV

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

8.4.2. Neufassung der 13. BImSchV

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu Nummer 25

Zu Nummer 26

Zu Nummer 27

Zu Nummer 28

Zu Nummer 29

Zu Nummer 30

Zu Nummer 31

Zu Nummer 32

Zu Nummer 33

Zu Nummer 34

Zu Nummer 35

Zu Nummer 36

Zu Nummer 37

Zu Nummer 38

Zu Nummer 39

Zu Nummer 40

Zu Nummer 41

Zu Nummer 42

Zu Nummer 43

Zu Nummer 44

Zu Nummer 45

Zu Nummer 47

Zu Nummer 49

Zu Nummer 50

Zu Nummer 51

Zu Nummer 52

Zu Nummer 53

Zu Nummer 54

Zu Nummer 55

8.4.3. Neufassung der 17. BImSchV

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

8.4.4. Änderung der 20. BImSchV

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

8.4.5. Änderung der 21. BImSchV

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

8.4.6. Änderung der 25. BImSchV

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

8.4.7. Änderung der 31. BImSchV

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu Nummer 25

Zu Nummer 26

Zu Nummer 27

Zu Nummer 28

Zu Nummer 29

Zu Nummer 30

8.5. Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

8.5.1. Änderung der 2. BImSchV

8.5.3. Neufassung der 17. BImSchV

8.5.5. Änderung der 21. BImSchV

8.5.6. Änderung der 25. BImSchV

Zu Nummer 1

8.5.7. Änderung der 31. BImSchV

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

9. Weitere Kosten

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nr. 1

Zu Nr. 2

Zu Nr. 6

Zu Nr. 7

Zu Nr. 8

Zu Nr. 13

Zu Artikel 2

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu § 20

Zu § 20

Zu § 21

Zu § 22

Zu § 23

Zu § 24

Zu § 25

Zu § 26

Zu § 27

Zu § 28

Zu § 29

Zu § 30

Zu Anlage 1

Zu Anlage 2

Zu Anlage 3

Zu Anlage 4

Zu Artikel 3

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 21

Zu § 22

Zu § 23

Zu § 24

Zu § 25

Zu § 26

Zu § 27

Zu § 28

Zu Anlage 1

Zu Anlage 2

Zu Anlage 3

Zu Anlage 4

Zu Anlage 5

Zu Artikel 4

Zu Nr. 1

Zu Nr. 2

Zu Nr. 3

Zu Nr. 4

Zu Nr. 5

Zu Nr. 6

Zu Artikel 5

Zu Nr. 1

Zu Nr. 2

Zu Nr. 3

Zu Nr. 4

Zu Artikel 6

Zu Nr. 1

Zu Nr. 2

Zu Nr. 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Nr. 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nr. 5

Zu Nr. 6

Zu Artikel 7

Zu Nr. 1

Zu Nr. 2

Zu Nr. 3a

Zu Nr. 3b

Zu Nr. 4

Zu Nr. 5

Zu Nr. 6

Zu Nr. 9

Zu Nr. 10

Zu Nr. 11

Zu Nr. 12

Zu Nr. 13

Zu Nr. 14

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2123: Zweite Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie über Industrieemissionen

Im Einzelnen


 
 
 


Drucksache 557/12

... ): Artikel 73 Absatz 1 Nummer 1, 6, 6a und 14 (Verteidigung, Luftverkehr, Eisenbahnen und Kernenergie) und Artikel 74 Absatz 1 Nummer 11, 17, 18, 21, 22, 23, 24, 29, 31 und 32 (Recht der Wirtschaft, Land- und Forstwirtschaft, Fischerei, Küstenschutz, Bodenrecht, Seewasserstraßen und die dem allgemeinen Verkehr dienenden Binnenwasserstraßen, Bau und Unterhaltung von Landstraßen für den Fernverkehr, Schienenbahnen, Abfallwirtschaft, Luftreinhaltung, Naturschutz, Raumordnung und Wasserhaushalt);

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 557/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung (E-Government-Gesetz - EGovG)

4 Inhaltsübersicht

§ 1
Geltungsbereich

§ 2
Elektronischer Zugang zur Verwaltung

§ 3
Information zu Behörden und über ihre Verfahren in öffentlich zugänglichen Netzen

§ 4
Elektronische Bezahlmöglichkeiten

§ 5
Nachweise

§ 6
Elektronische Aktenführung

§ 7
Übertragen und Vernichten des Papieroriginals

§ 8
Akteneinsicht

§ 9
Optimierung von Verwaltungsabläufen und Information zum Verfahrensstand

§ 10
Umsetzung von Standardisierungsbeschlüssen des IT-Planungsrates

§ 11
Gemeinsame Verfahren

§ 12
Anforderungen an das Bereitstellen von Daten, Verordnungsermächtigung

§ 13
Elektronische Formulare

§ 14
Georeferenzierung

§ 15
Amtliche Mitteilungs- und Verkündungsblätter

Artikel 2
Änderung des De-Mail-Gesetzes

Artikel 3
Änderung des Verwaltungsverfahrensgesetzes

§ 27a
Öffentliche Bekanntmachung im Internet

Artikel 4
Änderung des Ersten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 5
Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 6
Änderung des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 7
Änderung der Abgabenordnung

Artikel 8
Änderung des Passgesetzes

Artikel 9
Änderung des Personalausweisgesetzes

Artikel 10
Änderung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung

Artikel 11
Änderung des Umweltschutzprotokoll-Ausführungsgesetzes

Artikel 12
Änderung des Aufenthaltsgesetzes

Artikel 13
Änderung des Bundesstatistikgesetzes

§ 11a
Elektronische Datenübermittlung

Artikel 14
Änderung des Rechtsdienstleistungsgesetzes

Artikel 15
Änderung der Rechtsdienstleistungsverordnung

Artikel 16
Änderung des Satellitendatensicherheitsgesetzes

Artikel 17
Änderung des Gesetzes zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern

Artikel 18
Änderung der Gewerbeordnung

Artikel 19
Änderung der Handwerksordnung

Artikel 20
Änderung der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz

Artikel 21
Änderung des Berufsbildungsgesetzes

Artikel 22
Änderung des Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes

Artikel 23
Änderung des Straßenverkehrsgesetzes

Artikel 24
Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung

Artikel 25
Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes

Artikel 26
Änderung des Luftverkehrsgesetzes

§ 32d
Elektronische Veröffentlichungen, Veröffentlichungen der Europäischen Union

Artikel 27
Änderung der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung

Artikel 28
Änderung schifffahrtsrechtlicher Vorschriften

Artikel 29
Evaluierung

Artikel 30
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

Ziel und Gegenstand des Gesetzentwurfs

Die wesentlichen Änderungen im Überblick

1. E-Government-Gesetz des Bundes

2. Regelungen betreffend die Ersetzung der Schriftform durch andere technische Verfahren als die qualifizierte elektronische Signatur qeS Artikel 2 - Artikel 4 sowie Artikel 7

3. Weitere Regelungen des Entwurfs

4. Zuletzt enthält der Entwurf in Artikel 29 Vorschriften zur Evaluierung und Weiterentwicklung.

Gesetzgebungskompetenz des Bundes

Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union

4 Barrierefreiheit

Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4 Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

4 Bund

Weitere Einzelvorgaben

5 Entlastungen

Länder inklusive Kommunen

Weitere Kosten

Gesetzesfolgen und Nachhaltigkeit

Gleichstellungspolitische Auswirkungen

Befristung, Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu § 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 4

Zu § 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 6

Zu § 7

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 8

Zu § 9

Zu Absatz 1

Zu Satz 1

Zu Satz 2

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 10

Zu § 11

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu § 12

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 13

Zu § 14

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 15

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 7

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Artikel 14

Zu Artikel 15

Zu Artikel 16

Zu Artikel 17

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 18

Zu Artikel 19

Zu Artikel 20

Zu Artikel 21

Zu Artikel 22

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 23

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 24

Zu Artikel 25

Zu Artikel 26

Zu Artikel 27

Zu Artikel 28

Zu Artikel 29

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 30

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2030: Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der elektronischen Verwaltung sowie zur Änderung weiterer Vorschriften

1. Gesamtbewertung

2. Im Einzelnen

2.1. Abbau rechtlicher Hindernisse

a Streichung von Schriftformerfordernissen

b Gefühlte Schriftform

c Alternativen zur qualifizierten elektronischen Signatur

2.2. Verbesserung der IT-Infrastrukturen und Optimierung von Verwaltungsabläufen

a Mindeststandards über Zugang zur und Kommunikation mit der Verwaltung

b Elektronische Aktenführung

c Optimierung von Verwaltungsabläufen

2.3. Auswirkungen auf den Erfüllungsaufwand

a Auswirkungen auf die Verwaltung

b Auswirkungen für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen

c Zeitliche Perspektive

3. Schlussfolgerungen

Anlage 2
Stellungnahme der Bundesregierung zu der Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates vom 28. August 2012 zu dem Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der elektronischen Verwaltung sowie zur Änderung weiterer Vorschriften


 
 
 


Drucksache 314/12 (Beschluss)

... fallen. Zum anderen werden daneben auch für die vorhandenen Anlagen vor allem durch folgende neuen Regelungen die Anforderungen deutlich erhöht (nachfolgend werden vor allem die Immissionsschutz-Regelungen zitiert, die Anforderungen gelten gleichermaßen für die Bereiche Wasser und Abfall, sie werden dort allerdings schwerpunktmäßig auf dem Verordnungswege umgesetzt (vgl. BR-Drs. 319/12 vom 25. Mai 2012).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 314/12 (Beschluss)




2. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe a § 3 Absatz 6c1 - neu - BImSchG *

3. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b § 3 Absatz 10 BImSchG

4. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 7 Absatz 1a BImSchG *

5. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 10 Absatz 7 Satz 2, 3 - neu - bis 5 - neu - und Absatz 8a BImSchG

6. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 12 Absatz 1 Satz 3 - neu - BImSchG *

7. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 12 Absatz 1b Satz 1 BImSchG

8. Zu Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe c - neu - § 17 Absatz 4a1 - neu - BImSchG *

9. Zu Artikel 1 Nummer 12a - neu - § 28 Satz 3 - neu - BImSchG

10. Zu Artikel 1 Nummer 15 § 31 Absatz 1 Satz 1 BImSchG

11. Zu Artikel 1 Nummer 15 § 31 Absatz 1 Satz 2 - neu - BImSchG

12. Zu Artikel 1 Nummer 17 Buchstabe b § 48 Absatz 1a Satz 2 - neu - und 3 - neu - BImSchG *

13. Zu Artikel 1 Nummer 19 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa - neu - § 52 Absatz 1 Satz 1 BImSchG

14. Zu Artikel 1 Nummer 19 Buchstabe a § 52 Absatz 1 Satz 4 BImSchG *

15. Zu Artikel 1 Nummer 19 Buchstabe b § 52 Absatz 1b Satz 2 BImSchG

16. Zu Artikel 1 Nummer 20 § 52a Absatz 5 Satz 1 BImSchG

17. Zu Artikel 1 Nummer 20 § 52a Absatz 5 Satz 3 BImSchG

18. Zu Artikel 1 Nummer 25 § 67 Absatz 5 Satz 3 - neu - BImSchG

19. Zu Artikel 2 Nummer 2 Buchstabe b § 54 Absatz 5 Satz 2 - neu -WHG * In Artikel 2 Nummer 2 Buchstabe b ist dem § 54 Absatz 5 folgender Satz anzufügen:

20. Zu Artikel 2 Nummer 3 Buchstabe a § 57 Absatz 2 Satz 3 WHG

21. Zu Artikel 2 Nummer 3 Buchstabe b § 57 Absatz 3 Satz 1 und 2 - neu - WHG *

22. Zu Artikel 2 Nummer 3 Buchstabe b § 57 Absatz 3 Satz 3 WHG

23. Zu Artikel 2 Nummer 3 Buchstabe c § 57 Absatz 4 Satz 1 WHG *

24. Zu Artikel 2 Nummer 3 Buchstabe c § 57 Absatz 4 Satz 1 Nummer 2 WHG

25. Zu Artikel 2 Nummer 3 Buchstabe c § 57 Absatz 5 WHG

Zu Satz 1 zweiter Halbsatz:

26. Zu Artikel 2 Nummer 4 Buchstabe a, b, c § 60 Absatz 1 Satz 3, Absatz 2 Satz 2, Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe b WHG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

27. Zu Artikel 2 Nummer 4 Buchstabe c § 60 Absatz 3 Satz 4 WHG

28. Zu Artikel 3 Nummer 2 § 47 Absatz 7 Satz 2 - neu - KrWG

29. Zu Artikel 3 Nummer 2 § 47 Absatz 7 Satz 2 KrWG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

30. Zu Artikel 3 Nummer 2a - neu - § 49 Absatz 2 KrWG

31. Zu Artikel 3 Nummer 2a - neu - § 49 Absatz 7 - neu - KrWG

32. Zu Artikel 3 Nummer 2b - neu - § 56 Absatz 6 Satz 2 KrWG

33. Zu Artikel 3 Nummer 2b - neu - § 56 Absatz 8 Satz 3 - neu - KrWG

34. Zu Artikel 6 Nummern 22, 26, 28, 30, 32 und 34 Anlage 1 Nummern 7.17.1 und 7.17.2, 7.22.1 und 7.22.2, 7.23.1 und 7.23.2, 7.24.1 und 7.24.2, 7.26.1 und 7.26.2 sowie 7.28.1 UVPG

35. Zu Artikel 6 Nummer 35 Anlage 1 Nummer 7.29 UVPG

36. Zu Artikel 6 Nummer 37, 39, 40, 41 und 43 Anlage 1 Nummer 8.3, 8.4.1, 8.5, 8.6 und 8.9 UVPG

37. Zu Artikel 6 Nummer 39 Anlage 1 Nummer 8.4.2.1 und 8.4.2.2 Spalte Vorhaben UVPG

38. Zu Artikel 6 Nummer 43 Anlage 1 Nummer 8.7.2 Spalte Vorhaben UVPG

39. Zu Artikel 6 Nummer 44 Anlage 1 Nummer 9.2 Spalte Vorhaben UVPG

40. Zu Artikel 6 Nummer 44 Anlage 1 Nummer 9.3 UVPG

41. Zu Artikel 6 Nummer 44 Anlage 1 Nummer 9.4 Spalte Vorhaben UVPG

42. Zum Gesetzentwurf insgesamt


 
 
 


Drucksache 517/1/12

... Gestützt auf das Ergebnis der vom Bundesministerium der Justiz in Auftrag gegebenen Marktanalyse der Hommerich Forschung soll die Honorargruppe für das Sachgebiet Abfallstoffe von fünf auf elf angehoben werden. Der Stundensatz würde hierdurch von bislang 70 Euro auf künftig 115 Euro steigen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 517/1/12




Zum Gesetzentwurf allgemein

5. Zu Artikel 1 Überschrift Kapitel 1 Abschnitt 3 GNotKG

Abschnitt 3
Vorauszahlung und Sicherstellung der Kosten

6. Zu Artikel 1 Überschrift Kapitel 1 Abschnitt 4 GNotKG

Abschnitt 4
Kostenansatz

7. Zu Artikel 1 § 18 Absatz 2 GNotKG

8. Zu Artikel 1 § 19 Absatz 2 Nummer 1, 6 - neu - bis 9 -neu-, Absatz 3, 4, 5 GNotKG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

9. Zu Artikel 1 § 22 Absatz 1a - neu - GNotKG

10. Zu Artikel 1 Überschrift zu § 23 GNotKG

11. Zu Artikel 1 § 24 Satz 1 Nummer 3, Satz 2 - neu - GNotKG

12. Zu Artikel 1 § 27 Nummer 5 - neu - GNotKG

13. Zu Artikel 1 § 34 Absatz 2 Satz 2 GNotKG

14. Zu Artikel 1 § 39 Absatz 2 Satz 2 GNotKG

15. Zu Artikel 1 § 40 Absatz 1 Satz 2, Absatz 5 Halbsatz 1, Absatz 6 -neu - GNotKG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

16. Zu Artikel 1 § 52 Absatz 2 Satz 2, Absatz 3 Satz 1 und Absatz 5 GNotKG

17. Zu Artikel 1 § 55 GNotKG

18. Zu Artikel 1 § 58a - neu - GNotKG

§ 58a
Rechnungsgebühren

19. Zu Artikel 1 § 67 GNotKG

20. Zu Artikel 1 § 69 Absatz 1 Satz 1 GNotKG

21. Zu Artikel 1 § 77 GNotKG

§ 77
Mitwirkung der Beteiligten, Angabe des Werts

22. Zu Artikel 1 § 79 Absatz 1, 1a - neu - GNotKG

Zu Artikel 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

25. Zu Artikel 1 Nummern 11101, 11102, 11104, 12311 KV GNot KG

26. Zu Artikel 1 Nummer 11102a - neu - KV GNotKG

27. Zu Artikel 1 Nummer 11105 KV GNotKG

28. Zu Artikel 1 Nummer 12100 KV GNotKG

29. Zu Artikel 1 Nummer 12101 KV GNotKG

30. Zu Artikel 1 Nummer 12215 KV GNotKG

31. Zu Artikel 1 Nummer 12410 KV GNotKG

32. Zu Artikel 1 Nummer 12420,12420a - neu - KV GNot KG

33. Zu Artikel 1 Nummern 13100, 13101 KV GNotKG

34. Zu Artikel 1 Nummer 13200 und 13201 KV GNotKG

35. Zu Artikel 1 Nummer 13400 KV GNotKG

36. Zu Artikel 1 Nummer 14110 KV GNotKG

37. Zu Artikel 1 Nummer 14122 KV GNotKG

38. Zu Artikel 1 Nummer 14125 KV GNotKG

39. Zu Artikel 1 Nummern 14142a -neu-, 14143 KV GNotKG

40. Zu Artikel 1 Nummer 14150 KV GNotKG

41. Zu Artikel 1 Nummer 14160 KV GNotKG

42. Zu Artikel 1 Nummern 14260 und 14261 KV GNotKG

43. Zu Artikel 1 Nummer 14331 KV GNotKG

44. Zu Artikel 1 Nummer 14400 KV GNotKG

45. Zu Artikel 1 Nummer 14401 KV GNotKG

46. Zu Artikel 1 Vorbemerkung 1.4.5 KV GNotKG

47. Zu Artikel 1 Teil 1 Hauptabschnitt 7 KV GNotKG

48. Zu Artikel 1 Nummern 19112 bis 19114 und 19123 bis 19125 KV GNotKG

49. Zu Artikel 1 Nummer 22114 KV GNotKG

50. Zu Artikel 1 Nummer 22125 KV GNotKG

51. Zu Artikel 1 Nummer 23100 KV GNotKG

52. Zu Artikel 1 Nummer 25300 Anmerkung Satz 2 - neu - KV GNotKG

53. Zu Artikel 1 Nummer 26002 Anmerkung Absatz 2a - neu - GNotKG

54. Zu Artikel 1 Nummer 31000 Nummer 1 und 3 - neu - KV GNotKG

55. Zu Artikel 1 Nummer 31000 Nummer 2 und Nummer 32002 KV GNotKG , Artikel 2 Nummer 2000 Nummer 2 KV JVKostG ,

56. Zu Artikel 1 Nummer 31002 KV GNotKG

57. Zu Artikel 1 Nummer 31003 KV GNotKG

58. Zu Artikel 1 Nummer 31004 KV GNotKG

59. Zu Artikel 2 § 1 Absatz 4 Satz 2 - neu - JVKostG

60. Zu Artikel 2 § 12 Absatz 2 - neu - JVKostG

61. Zu Artikel 2 Nummern 1110 und 1112 KV JVKostG

62. Zu Artikel 2 Nummer 1401 KV JVKostG

63. Zu Artikel 3 Absatz 1 Nummer 8 § 12 Absatz 1 Satz 3 -neu-, Absatz 2 Nummer 1 GKG

'Artikel 3a Änderung der Zivilprozessordnung

64. Zu Artikel 3 Absatz 1 Nummer 15 Buchstabe a § 34 Absatz 1 Satz 2 GKG ,

Zu Artikel 3

67. Zu Artikel 3 Absatz 1 Nummer 18 Buchstabe a § 52 Absatz 3 GKG

68. Zu Artikel 3 Absatz 1 Nummer 20 § 70 Absatz 1 Satz 2, 3 GKG

69. Zu Artikel 3 Absatz 2 Nummer 2 Nummer 1100 KV GKG

70. Zu Artikel 3 Absatz 2 Nummer 3a - neu - Nummer 1220 KV GKG , Nummer 3b - neu - Nummer 1222 KV GKG , Nummer 3c - neu - Nummer 1223 KV GKG , Nummer 88a - neu - Nummer 5122 KV GKG , Nummer 88b - neu - Nummer 5124 KV GKG , Nummer 93a - neu - Nummer 7120 KV GKG , Nummer 93b - neu - Nummer 7122 KV GKG

71. Zu Artikel 3 Absatz 2 Nummer 30, 30a - neu - Nummern 2210, 2220 KV GKG

72. Zu Artikel 3 Absatz 2 Nummer 51 Nummer 3117 KV GKG Nummer 76 Nummer 4110 KV GKG

Zu Artikel 3

74. Zu Artikel 3 Absatz 2 Nummer 106 Buchstabe a Nummer 9000 Nummer 1 und 3 - neu - KV GKG

75. Zu Artikel 3 Absatz 2 Nummer 108 Nummer 9003 KV GKG

76. Zu Artikel 3 Absatz 2 Nummer 109 Nummer 9004 KV GKG

77. Zu Artikel 5 Absatz 1 Nummer 20 § 43 Absatz 1 Satz 2 FamGKG

78. Zu Artikel 5 Absatz 1 Nummer 25 § 62 Absatz 1 Satz 2, 3 FamGKG

79. Zu Artikel 5 Absatz 2 Nummer 4a - neu - Nummer 1312a - neu - KV FamGKG

80. Zu Artikel 5 Absatz 2 Nummer 35 Buchstabe a Nummer 2000 Nummer 1, 3 - neu - KV FamGKG In Artikel 5 Absatz 2 Nummer 35 Buchstabe a ist in Anlage 1 Kostenverzeichnis Nummer 2000 wie folgt zu ändern:

81. Zu Artikel 5 Absatz 2 Nummer 37 Nummer 2003 KV FamGKG

82. Zu Artikel 5 Absatz 2 Nummer 38 Nummer 2004 KV FamGKG

3. Zu Artikel 5 Absatz 2 Nummer 39a - neu - Nummer 2006a KV FamGKG

84. Zu Artikel 6 Absatz 1 Nummer 4 Buchstabe c § 10 Absatz 3 GVKostG

85. Zu Artikel 6 Absatz 1 Nummer 6 § 12a GvKostG ,

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

86. Zu Artikel 6 Absatz 1 Nummer 8a - neu - § 14 Satz 2 GvKostG ,

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 430

Zu Nummer 431

Zu Nummer 432

Zu Nummer 433

87. Zu Artikel 6 Absatz 2 Nummer 4 Vorbemerkung 1 Absatz 3 - neu - KV GvKostG

88. Zu Artikel 6 Absatz 2 Nummer 6 Nummer 101 KV GvKostG Nummer 38 Nummer 600 KV GvKostG Nummer 42 Buchstabe a Nummer 604 KV GvKostG

89. Zu Artikel 6 Absatz 2 Nummer 13 Nummer 240 KV GvKostG

90. Zu Artikel 6 Absatz 2 Nummer 45 Nummer 702 KV GvKostG

Zu Artikel 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

93. Zu Artikel 6 Absatz 2 Nummer 51 Nummer 713 KV GvKostG

94. Zu Artikel 7 Nummer 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe cc § 2 Absatz 1 Satz 3 JVEG

95. Zu Artikel 7 Nummer 5a - neu - § 8 Absatz 2 Satz 1a - neu - JVEG

96. Zu Artikel 7 Nummer 7 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 9 Absatz 1 Satz 1 JVEG

97. Zu Artikel 7 Nummer 7 Buchstabe c Doppelbuchstabe aa § 9 Absatz 3 Satz 1 JVEG

98. Zu Artikel 7 Nummer 9 § 11 Absatz 1 Satz 2 JVEG

99. Zu Artikel 7 Nummer 9 § 11 Absatz 1 Satz 3 JVEG

100. Zu Artikel 7 Nummer 10 Buchstabe a § 12 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 JVEG

101. Zu Artikel 7 Nummer 11 Buchstabe b § 13 Absatz 2 Satz 1 und 2 JVEG

102. Zu Artikel 7 Nummer 1 1a - neu - § 15 Absatz 2 Satz 2 JVEG

103. Zu Artikel 7 Nummer 13 Buchstabe b - neu - § 17 Satz 1a - neu - JVEG

104. Zu Artikel 7 Nummer 17 Buchstabe b - neu - § 21 Satz 1a - neu - JVEG

105. Zu Artikel 7 Nummer 19 Nummern 1, 3a -neu-, 11, 26, 32, 42 - neu - der Tabelle 1 und Tabelle 2 der Anlage 1 JVEG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

106. Zu Artikel 7 Nummer 19 Nummer 40 der Tabelle 1 der Anlage 1 JVEG

107. Zu Artikel 7 Nummer 19 Nummern 39a -neu-, 40 der Tabelle 1 der Anlage 1 JVEG

108. Zu Artikel 7 Nummer 19 Nummern 39a -neu-, 40 der Tabelle 1 der Anlage 1 JVEG

109. Zu Artikel 7 Nummer 20 Buchstabe d Nummer 102 KV JVEG Buchstabe e Nummer 103 KV JVEG Buchstabe f Nummer 104 KV JVEG Buchstabe h1 - neu - Nummer 107 - neu - KV JVEG

Zu Buchstabe d

110. Zu Artikel 8 Absatz 1 Nummer 25 Buchstabe b § 48 Absatz 3 Satz 1 RVG

111. Zu Artikel 8 Absatz 1 Nummer 27 § 50 Absatz 1 Satz 1a - neu - RVG Artikel 8 Absatz 1 Nummer 27 ist wie folgt zu fassen:

112. Zu Artikel 8 Absatz 1 Nummer 29 § 58 Absatz 3 Satz 5 - neu - RVG

113. Zu Artikel 8 Absatz 2 Nummer 60 Vorbemerkung 4 Absatz 1 VV RVG


 
 
 


Drucksache 560/12

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Elektro

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 560/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

1. Bürgerinnen und Bürger

2. Wirtschaft

3. Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ausgangslage und Zielsetzung

II. Gesetzgebungskompetenz

III. Alternativen

IV. Gesetzesfolgen

1. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

2. Erfüllungsaufwand

a Bürgerinnen und Bürger

b Wirtschaft

c Verwaltung

3. Sonstige Kosten

4. Nachhaltige Entwicklung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Nr. 2140: Gesetz zur Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes


 
 
 


Drucksache 71/12

Gesetz zur Neuordnung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallrecht

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 71/12




Anlage
Gesetz zur Neuordnung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallrechts

Zu Artikel 1


 
 
 


Drucksache 316/12

... Die vorgenommene Änderung stellt eine Präzisierung des bestehenden Berichtskreises und keine Ausweitung dar. Sie berücksichtigt die besonderen Gegebenheiten der Erhebungen der Energie- und, Wasserversorgung, Abwasserund Abfallentsorgung sowie der Beseitigung von Umweltverschmutzungen. In diesen

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 316/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Gesetzes über die Statistik im Produzierenden Gewerbe

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Inhalt

II. Gesetzgebungskompetenz

III. Gesetzesfolgen

1. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1.1 Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

1.2 Vollzugsaufwand

2. Erfüllungsaufwand, Kosten und Preiswirkungen

IV. Gleichstellungsspezifische Auswirkungen

V. Nachhaltigkeit

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Artikel 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1945: Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Statistik im Produzierenden Gewerbe


 
 
 


Drucksache 346/1/12

... ressourcen wie Reststoffe und Abfallbiomasse sowie Biomasse möglichst als Kaskade (stoffliche und anschließende energetische Nutzung) genutzt werden und dass zusätzliche Potenziale der Biomassenutzung nicht einseitig über einen verstärkten Energiepflanzenanbau ausgeschöpft werden sollten.



Drucksache 80/12 (Beschluss)

Verordnung zur Änderung der Bioabfallverordnung



Drucksache 346/12 (Beschluss)

... ressourcen wie Reststoffe und Abfallbiomasse sowie Biomasse möglichst als Kaskade (stoffliche und anschließende energetische Nutzung) genutzt werden und dass zusätzliche Potenziale der Biomassenutzung nicht einseitig über einen verstärkten Energiepflanzenanbau ausgeschöpft werden sollten.



Drucksache 687/12

... Es werden keine ausführlichen Bestimmungen in Bereichen vorgeschlagen, in denen die Ziele durch Maßnahmen in anderen Politikbereichen besser erreicht werden können, beispielsweise durch Rechtsvorschriften über Abfall oder umweltgerechte Gestaltung. Dadurch sollen Überlappungen vermieden werden, die zu einer uneindeutigen Zuordnung von Verantwortlichkeiten führen könnten, wodurch sich zusätzlicher Aufwand für öffentliche Behörden und Unternehmen ergäbe.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 687/12




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

Problembeschreibung und Ziele

4 Hintergrund

2. Ergebnisse der Konsultation interessierter Kreise und der Folgenabschätzungen

Konsultation interessierter Kreise sowie Einholung und Nutzung von Expertenwissen

4 Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

4 Rechtsgrundlage

4 Subsidiaritätsprinzip

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Wahl der Instrumente

4. Auswirkungen auf den Haushalt

Vorschlag

Kapitel I
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1
Begriffsbestimmungen

Kapitel II
Reduzierung

Artikel 2
Vermeidung von Emissionen

Artikel 3
Kontrolle auf Dichtheit

Artikel 4
Leckage-Erkennungssysteme

Artikel 5
Führung von Aufzeichnungen

Artikel 6
Emissionen bei der Herstellung

Artikel 7
Rückgewinnung

Artikel 8
Ausbildung und Zertifizierung

Kapitel III
Inverkehrbringen und überwachung der Verwendung

Artikel 9
Beschränkungen des Inverkehrbringens

Artikel 10
Kennzeichnung und Produktinformation

Artikel 11
Beschränkung der Verwendung

Artikel 12
Vorbefüllung von Einrichtungen

Kapitel IV
Verringerung des Inverkehrbringens von teilfluorierten Kohlenwasserstoffen

Artikel 13
Verringerung des Inverkehrbringens von teilfluorierten Kohlenwasserstoffen

Artikel 14
Zuweisung von Quoten für das Inverkehrbringen von teilfluorierten Kohlenwasserstoffen

Artikel 15
Quotenregister

Artikel 16
Übertragung von Quoten

Kapitel V
Berichterstattung

Artikel 17
Berichterstattung über Herstellung, Einfuhr, Ausfuhr und Zerstörung

Artikel 18
Erhebung von Emissionsdaten

Kapitel VI
Schlussbestimmungen

Artikel 19
Überprüfung

Artikel 20
Ausführung der Befugnisübertragung

Artikel 21
Ausschussverfahren

Artikel 22
Sanktionen

Artikel 23
Aufhebung

Artikel 24
Inkrafttreten

Anhang I
In Artikel 1 Ziffer 1 genannte fluorierte Treibhausgase

Anhang II

Anhang III
Verbote des Inverkehrbringens gemäß Artikel 9 Absatz 1

Anhang IV
In Artikel 9 Absatz 1 und Artikel 11 Absatz 3 genannte Methode zur Berechnung des Gesamttreibhauspotenzials eines Gemischs

Anhang V
Berechnung der Höchstmenge, Referenzwerte und Quoten für das Inverkehrbringen von teilfluorierten Kohlenwasserstoffen

Anhang VI
Zuweisungsmechanismus gemäß Artikel 14

1. Festlegung der Menge, die den Unternehmen zugewiesen wird, für die gemäß Artikel 14 Absätze 1 und 3 ein Referenzwert bestimmt wurde

2. Festlegung der Menge, die den Unternehmen zugewiesen wird, die eine Anmeldung gemäß Artikel 14 Absatz 2 übermittelt haben

2.1. Schritt 1 der Berechnung

2.2. Schritt 2 der Berechnung

2.3. Schritt 3 der Berechnung

3. Festlegung der Menge, die den Unternehmen zugewiesen wird, die eine Anmeldung gemäß Artikel 13 Absatz 4 übermittelt haben

Anhang VII
Angaben, die gemäß Artikel 17 gemeldet werden müssen

Anhang VIII
Entsprechungstabelle


 
 
 


Drucksache 110/1/12

... 2. Der Bundesrat vertritt die Auffassung, dass in der EU die Gewinnung von Sekundärrohstoffen bei einer konsequenten EU-weiten Umsetzung der europäischen "Abfallhierarchie" (Vermeidung, Vorbereitung zur Wiederverwendung sowie Recycling) deutlich gesteigert werden kann und somit die Abhängigkeit von Rohstoffeinfuhren sowie von der Exploration von Primärrohstoffen signifikant zu reduzieren ist.



Drucksache 618/12

... e zurückgehenden Treibhausgasemissionen aufgenommen werden. Biokraftstoffen aus Rohstoffen (zum Beispiel aus Abfall-Rohstoffen), die nicht zu einem zusätzlichen Flächenbedarf führen, sollte im Rahmen einer solchen Methodik ein Emissionsfaktor von Null zugewiesen werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 618/12




Vorschlag

Begründung

1. Hintergrund

2. Ziel des Vorschlags

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

3.1. Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahmen

3.2. Rechtsgrundlage

3.3. Subsidiaritätsprinzip

3.4. Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. weitere Bemerkungen

Vorschlag

Artikel 1
Änderung der Richtlinie 98/70/EG

Artikel 10a
Ausübung der Befugnisübertragung

Artikel 2
Änderung der Richtlinie 2009/28/EG

Artikel 25b
Ausübung der Befugnisübertragung

Artikel 3
Überprüfung

Artikel 4
Umsetzung

Artikel 5
Inkrafttreten

Artikel 6

Anhang V
:

Teil
A Geschätzte Emissionen infolge der mit Biokraftstoffen verbundenen indirekten Landnutzungsänderungen

Teil
B Biokraftstoffe, bei denen die Emissionen infolge indirekter Landnutzungsänderungen mit Null angesetzt werden

Anhang II

Anhang VIII

Teil
A Geschätzte Emissionen infolge der mit Rohstoffen für Biokraftstoffe und flüssige Biobrennstoffe verbundenen indirekten Landnutzungsänderungen

Teil
B Biokraftstoffe und flüssige Biobrennstoffe, bei denen die Emissionen infolge indirekter Landnutzungsänderungen mit Null angesetzt werden

Anhang IX

Teil
A Rohstoffe, deren Beitrag zu dem in Artikel 3 Absatz 4 genannten Ziel mit dem Vierfachen ihres Energiegehalts angesetzt wird

Teil
B Rohstoffe, deren Beitrag zu dem in Artikel 3 Absatz 4 genannten Ziel mit dem Zweifachen ihres Energiegehalts angesetzt wird


 
 
 


Drucksache 190/12

... 4 Der Ausdruck "Haushaltsabfälle" bezeichnet alle nicht unter andere Anlagen fallenden Arten von Abfall, die in den Unterkunftsräumen an Bord des Schiffes anfallen. Die Haushaltsabfälle schließen Grauwasser nicht ein.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 190/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

F. Weitere Kosten

Verordnung

Zweiundzwanzigste Verordnung

Artikel 1

Artikel 2

Änderungen der Anlage des Protokolls von 1978 zu dem Internationalen Übereinkommen von 1973 zur Verhütung der Meeresverschmutzung durch Schiffe Bestimmungen in Bezug auf Sondergebiete und Festlegung der Ostsee als Sondergebiet nach Anlage IV von MARPOL

Anlage
Änderungen der Anlage IV von MARPOL

Änderungen des Musters des Internationalen Zeugnisses über die Verhütung der Verschmutzung durch Abwasser

Änderungen der Anlage des Protokolls von 1978 zu dem Internationalen Übereinkommen von 1973 zur Verhütung der Meeresverschmutzung durch Schiffe Revidierte Anlage V von MARPOL

Anlage
Revidierte Anlage V von MARPOL

Regel 1 Begriffsbestimmungen

Regel 2 Anwendung

Regel 3 Allgemeines Verbot des Einbringens oder Einleitens von Müll ins Meer

Regel 4 Einbringen oder Einleiten von Müll außerhalb von Sondergebieten

Regel 5 Besondere Vorschriften für das Einbringen oder Einleiten von Müll von festen oder schwimmenden Plattformen

Regel 6 Einbringen oder Einleiten von Müll innerhalb von Sondergebieten

Regel 7 Ausnahmen

Regel 8 Auffanganlagen

Regel 9 Hafenstaatkontrolle bezüglich betrieblicher Anforderungen

Regel 10 Aushänge, Müllbehandlungspläne und Führen eines Mülltagebuchs

Anhang
Muster eines Mülltagebuchs

1 Einführung

2 Müll und Müllbehandlung

3 Beschreibung des Mülls

4 Eintragungen im Mülltagebuch

Aufzeichnungen über das Einbringen, das Einleiten und die Abgabe von Müll

Begründung

A. Allgemeines

1. Zielsetzung und Notwendigkeit

2. Zustimmungspflicht, Vereinbarkeit mit europäischem Recht

3. Folgenabschätzung

a Weitere Kosten

b Gleichstellungspolitische Belange

c Nachhaltigkeit

d Erfüllungsaufwand

B. Zu den Einzelbestimmungen

1. Zu Artikel 1

2. Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 808/12

Zweite Verordnung zur Änderung der Deponieverordnung

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 808/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsangaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E1. Bürgerinnen und Bürger

E2. Wirtschaft

E3. Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Zweite Verordnung

Artikel 1
Änderung der Deponieverordnung

Anhang 6
Besondere Anforderungen an die zeitweilige Lagerung von metallischen Quecksilberabfällen bei einer Lagerdauer von mehr als einem Jahr in Langzeitlagern (zu § 23 Absatz 2 Satz 1)

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung, Notwendigkeit und wesentlicher Inhalt der Verordnung

II. Alternativen/Nachhaltige Entwicklung

III. Richtliniengetreue Umsetzung von Europarecht

IV. Gleichstellung von Frauen und Männern

V. Befristung

VI. Haushaltausgaben ohne Erfüllungsaufwand

VII. Erfüllungsaufwand

1. Gesamtergebnis = Angaben des Vorblattes

2. Vorgaben/Prozesse des Verordnungsentwurfs

a Vorgaben

b Prozesse

3. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

4. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

a § 23 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 i.V.m. Anhang 6 Nummer 1 Zusätzliche Pflichten bei Errichtung und Betrieb eines Langzeitlagers

b § 23 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 i.V.m. Anhang 6 Nummer 4a , 4b und 4c Pflichten bei Abfallannahme und Kontrolle

c § 23 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 i.V.m. Anhang 6 Nummer 4d Pflicht zur Meldung von freigesetztem Quecksilber

d § 23 Absatz 2 Satz 1 Nummer 3 i.V.m. Anhang 6 Nummer 2 Pflicht zur Einhaltung der Anforderungen an metallische Quecksilberabfälle und Befüllung der Behälter

e § 23 Absatz 2 Satz 1 Nummer 3 i.V.m. Anhang 6 Nummer 3 Pflicht zur Einhaltung der Anforderungen an die Behälter bei der Langzeitlagerung

f § 23 Absatz 2 Satz 2 Pflicht zur Einhaltung der Anforderungen der Störfall-Verordnung bei oberirdischen Langzeitlagern

g § 23 Absatz 3 Satz 1 i.V.m. Anhang 6 Nummer 2 Pflicht zur stichprobenartigen Kontrolle durch Sachverständigen

h § 23 Absatz 3 Satz 2 und 3 zusammen mit § 23 Absatz 4 Satz 2 und 3 Pflicht zur Zuleitung und Aufbewahrung der Bestätigung und Bescheinigung

i § 23 Absatz 4 Satz 1 Pflicht zur Erstellung der Bescheinigung über Einhaltung der Anforderungen an die Quecksilberabfälle und Behälter

j § 23 Absatz 5 Aufbewahrungspflicht der Dokumentation

5. Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

a § 23 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 i.V.m. Anhang 6 Nummer 4d Pflicht zur Meldung von freigesetztem Quecksilber

b § 23 Absatz 2 Satz 2 Pflicht zur Einhaltung der Anforderungen der Störfall-Verordnung bei LK III

c § 23 Absatz 3 Satz 1 i.V.m. Anhang 6 Nummer 2 Pflicht zur stichprobenartigen Kontrolle durch Sachverständigen

VIII. Weitere Kosten

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4a

Zu Nummer 4

Zu Nummer 4

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5a

Zu Nummer 5b

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 7

Zu Nummer 7b

Zu Nummer 8a

Zu Nummer 8b

Zu Nummer 8c

Zu Nummer 8d

Zu Nummer 9a

Zu Nummer 9b

Zu Nummer 9

Zu Nummer 9d

Zu Nummer 9e

Zu Nummer 9f

Zu Nummer 9g

Zu Nummer 9h

Zu Nummer 9i

Zu Nummer 9j

Zu Nummer 9k

Zu Nummer 10

Zu Artikel 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2304: Zweite Verordnung zur Änderung der Deponieverordnung

1. Zusammenfassung

2. Im Einzelnen


 
 
 


Drucksache 575/12

... 11.7. Die Produkte werden so konzipiert und hergestellt, dass eine sichere Entsorgung des Produkts und/oder etwaiger Abfallstoffe durch den Anwender, Patienten oder Dritte möglich ist.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 575/12




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

2. Ergebnisse der Konsultationen der interessierten Kreise der Folgenabschätzungen

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

3.1. Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen Kapitel I

3.2. Bereitstellung von Produkten, Pflichten der Wirtschaftsakteure, Aufbereitung, CE-Kennzeichnung, freier Verkehr Kapitel II

3.3. Identifizierung und Rückverfolgbarkeit von Produkten, Registrierung von Produkten und Wirtschaftsakteuren, Kurzbericht über Sicherheit und klinische Leistung, Eudamed Kapitel III

3.4. Benannte Stellen Kapitel IV

3.5. Einstufung und Konformitätsbewertung Kapitel V

3.6. Klinische Bewertung und klinische Prüfungen Kapitel VI

3.7. Vigilanz und Marktüberwachung Kapitel VII

3.8. Governance Kapitel VIII und IX

3.9. Schlussbestimmungen Kapitel X

3.10. Zuständigkeit der EU, Subsidiarität und Rechtsform

3.11. Grundrechte

4. Auswirkungen auf den Haushalt

Vorschlag

Kapitel I
Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen

Artikel 1
Geltungsbereich

Artikel 2
Definitionen

Artikel 3
Rechtlicher Status eines Produkts

Kapitel II
Bereitstellung von Produkten, Pflichten der Wirtschaftsakteure, Aufbereitung, CE-Kennzeichnung, freier Verkehr

Artikel 4
Inverkehrbringen und Inbetriebnahme

Artikel 5
Fernabsatz

Artikel 6
Harmonisierte Normen

Artikel 7
Gemeinsame technische Spezifikationen

Artikel 8
Allgemeine Pflichten des Herstellers

Artikel 9
Bevollmächtigter Vertreter

Artikel 10
Wechsel des bevollmächtigten Vertreters

Artikel 11
Allgemeine Pflichten der Importeure

Artikel 12
Allgemeine Pflichten der Händler

Artikel 13
Für die Einhaltung der Rechtsvorschriften zuständige Person

Artikel 14
Fälle, in denen die Pflichten des Herstellers auch für Importeure, Händler und andere Personen gelten

Artikel 15
Einmalprodukte und ihre Aufbereitung

Artikel 16
Implantationsausweis

Artikel 17
EU-Konformitätserklärung

Artikel 18
CE-Konformitätskennzeichnung

Artikel 19
Produkte für besondere Zwecke

Artikel 20
Systeme und Behandlungseinheiten

Artikel 21
Teile und Komponenten

Artikel 22
Freier Verkehr

Kapitel III
Identifizierung und Rückverfolgbarkeit von Produkten, Registrierung von Produkten und Wirtschaftsakteuren, Kurzbericht über Sicherheit und klinische Leistung, Europäische Datenbank für Medizinprodukte

Artikel 23
Identifizierung innerhalb der Lieferkette

Artikel 24
System der einmaligen Produktnummer

Artikel 25
Elektronisches System für die Registrierung von Produkten und Wirtschaftsakteuren

Artikel 26
Kurzbericht über Sicherheit und klinische Leistung

Artikel 27
Europäische Datenbank

Kapitel IV
Benannte Stellen

Artikel 28
Für benannte Stellen zuständige nationale Behörden

Artikel 29
Anforderungen an benannte Stellen

Artikel 30
Zweigstellen und Unterauftragnehmer

Artikel 31
Antrag einer Konformitätsbewertungsstelle auf Notifizierung

Artikel 32
Bewertung des Antrags

Artikel 33
Notifizierungsverfahren

Artikel 34
Kennnummern und Verzeichnis benannter Stellen

Artikel 35
Überwachung der benannten Stellen

Artikel 36
Änderungen der Notifizierung

Artikel 37
Anfechtung der Kompetenz benannter Stellen

Artikel 38
Erfahrungsaustausch zwischen für benannte Stellen zuständigen nationalen Behörden

Artikel 39
Koordinierung der benannten Stellen

Artikel 40
Gebühren

Kapitel V
Klassifizierung und Konformitätsbewertung Abschnitt 1 Klassifizierung

Artikel 41
Klassifizierung von Medizinprodukten

Abschnitt 2
Konformitätsbewertung

Artikel 42
Konform itätsbewertungsverfahren

Artikel 43
Beteiligung benannter Stellen

Artikel 44
Mechanismus zur Kontrolle bestimmter Konformitätsbewertungen

Artikel 45
Prüfbescheinigungen

Artikel 46
Freiwilliger Wechsel der benannten Stelle

Artikel 47
Ausnahme von den Konformitätsbewertungsverfahren

Artikel 48
Freiverkaufszertifikate

Kapitel VI
Klinische Bewertung und klinische Prüfungen

Artikel 49
Klinische Bewertung

Artikel 50
Allgemeine Anforderungen an klinische Prüfungen

Artikel 51
Antrag auf Genehmigung einer klinischen Prüfung

Artikel 52
Registrierung klinischer Prüfungen

Artikel 53
Elektronisches System für klinische Prüfungen

Artikel 54
Klinische Prüfungen mit Produkten, die die CE-Kennzeichnung tragen dürfen

Artikel 55
Wesentliche Änderung einer klinischen Prüfung

Artikel 56
Informationsaustausch zwischen den Mitgliedstaaten

Artikel 57
Informationspflichten des Sponsors bei vorübergehender Aussetzung oder Abbruch einer klinischen Prüfung

Artikel 58
In mehreren Mitgliedstaaten durchgeführte klinische Prüfungen

Artikel 59
Aufzeichnung und Meldung der bei der klinischen Prüfung auftretenden Ereignisse

Artikel 60
Durchführungsrechtsakte

Kapitel VII
Vigilanz und Marktüberwachung

Abschnitt 1
Vigilanz

Artikel 61
Meldung von Vorkommnissen und Sicherheitskorrekturmaßnahmen im Feld

Artikel 62
Elektronisches Vigilanz-System

Artikel 63
Analyse schwerwiegender Vorkommnisse und Sicherheitskorrekturmaßnahmen im Feld

Artikel 64
Meldung von Tendenzen

Artikel 65
Aufzeichnung der Vigilanz-Daten

Artikel 66
Durchführungsrechtsakte

Abschnitt 2
Marktüberwachung

Artikel 67
Marktüberwachungstätigkeiten

Artikel 68
Elektronisches System für die Marktüberwachung

Artikel 69
Bewertung von Produkten, die ein Sicherheits- und Gesundheitsrisiko auf nationaler Ebene darstellen

Artikel 70
Verfahren für den Umgang mit nicht konformen Produkten, die ein Gesundheits- und Sicherheitsrisiko darstellen

Artikel 71
Verfahren auf EU-Ebene

Artikel 72
Verfahren für den Umgang mit konformen Produkten, die ein Gesundheits- und Sicherheitsrisiko darstellen

Artikel 73
Amtliche Feststellung der Nichtkonformität

Artikel 74
Präventive Gesundheitsschutzmaßnahmen

Artikel 75
Gute Verwaltungspraxis

Kapitel VIII
Kooperation der Mitgliedstaaten, Koordinierungsgruppe Medizinprodukte, EU-Referenzlaboratorien, Produktverzeichnisse

Artikel 76
Zuständige Behörden

Artikel 77
Kooperation

Artikel 78
Koordinierungsgruppe Medizinprodukte

Artikel 79
Unterstützung durch die Kommission

Artikel 80
Aufgaben der Koordinierungsgruppe Medizinprodukte

Artikel 81
EU-Referenzlaboratorien

Artikel 82
Interessenkonflikte

Artikel 83
Produktverzeichnisse

Kapitel IX
Vertraulichkeit, Datenschutz, Finanzierung, Sanktionen

Artikel 84
Vertraulichkeit

Artikel 85
Datenschutz

Artikel 86
Gebührenerhebung

Artikel 87
Sanktionen

Kapitel X
Schlussbestimmungen

Artikel 88
Ausschussverfahren

Artikel 89
Ausübung der Befugnisübertragung

Artikel 90
Dringlichkeitsverfahren für delegierte Rechtsakte

Artikel 91
Änderung der Richtlinie 2001/83/EG

Artikel 92
Änderung der Verordnung (EG) Nr. 178/2002

Artikel 93
Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009

Artikel 94
Übergangsbestimmungen

Artikel 95
Bewertung

Artikel 96
Aufhebung

Artikel 97
Inkrafttreten und Geltungsbeginn

Anhang I
Allgemeine Sicherheits- und Leistungsanforderungen

I. Allgemeine Anforderungen

II. Anforderungen an die Konzeption und die Konstruktion

7. Chemische, physikalische und biologische Eigenschaften

8. Infektion und mikrobielle Kontamination

9. Produkte, zu deren Bestandteilen ein Stoff gehört, der als Arzneimittel gilt, und Produkte, die aus Stoffen oder Kombinationen von Stoffen bestehen, die zur Einnahme, Einatmung oder zur rektalen oder vaginalen Verabreichung bestimmt sind

10. Produkte, zu deren Bestandteilen Materialien biologischen Ursprungs gehören

11. Wechselwirkungen von Produkten mit ihrer Umgebung

12. Produkte mit Diagnose- oder Messfunktion

13. Schutz vor Strahlung

13.1. Allgemein

13.2. Beabsichtigte Strahlung

13.3. Unbeabsichtigte Strahlung

13.4. Ionisierende Strahlung

14. Software als Bestandteil von Produkten und eigenständige Software

15. Aktive Produkte und mit diesen verbundene Produkte

16. Schutz vor mechanischen und thermischen Risiken

17. Schutz vor Risiken infolge der Abgabe von Energie oder Stoffen an den Patienten oder Anwender

18. Schutz vor den Risiken durch Medizinprodukte, für die der Hersteller die Anwendung durch Laien vorsieht

III. Anforderungen an die mit dem Produkt gelieferten Informationen

19. Etikett und Gebrauchsanweisung

19.1. Allgemeine Anforderungen an die vom Hersteller gelieferten Informationen

19.2. Angaben auf dem Etikett

19.3. Angaben in der Gebrauchsanweisung

Anhang II
Technische Dokumentation

1. Produktbeschreibung Spezifikation, einschliesslich der Varianten Zubehörteile

1.1. Produktbeschreibung und Spezifikation

1.2. Hinweis auf frühere und ähnliche Generationen des Produkts

2. Vom Hersteller Gelieferte Informationen

3. Informationen zur Konzeption Herstellung

4. Allgemeine Sicherheits- und Leistungsanforderungen

5. Risiko-Nutzen-Analyse Risikomanagement

6. überprüfung Validierung des Produkts

6.1. Vorklinische und klinische Daten

6.2. Zusätzliche Informationen in besonderen Fällen

Anhang III
EU-Konformitätserklärung

Anhang IV
CE-Konformitäts-Kennzeichnung

Anhang V
mit der Registrierung von Produkten Wirtschaftsteilnehmern Gemäss Artikel 25 Vorzulegende Informationen Datenelemente der UDI-Produktnummer Gemäss Artikel 24

Teil
A mit der Registrierung von Produkten Gemäss Artikel 25 Vorzulegende Informationen

Teil
B Datenelemente der UDI-Produktnummer Gemäss Artikel 24

Anhang VI
von den Benannten Stellen zu Erfüllende Mindestanforderungen

1. ORGANISATORISCHE Allgemeine Anforderungen

1.1. Rechtsstatus und Organisationsstruktur

1.2. Unabhängigkeit und Unparteilichkeit

1.3. Geheimhaltung

1.4. Haftung

1.5. Finanzvorschriften

1.6. Beteiligung an Koordinierungstätigkeiten

2. Anforderungen an das Qualitätsmanagement

3. Erforderliche Resourcen

3.1. Allgemein

3.2. Qualifikationsanforderungen an das Personal

3.3. Dokumentation der Qualifikation, Schulung und Zulassung des Personals

3.4. Unterauftragnehmer und externe Sachverständige

3.5. Überwachung der Kompetenzen und des Schulungsbedarfs

4. Verfahrensanforderungen

Anhang VII
Klassifizierungskriterien

I. spezifische Definitionen zu den Klassifizierungsregeln

1. Dauer der Verwendung

2. Invasive aktive Produkte

II. Durchführungsbestimmungen für die Klassifizierungsregeln

III. Klassifizierungsregeln

3. nicht Invasive Produkte

3.1. Regel 1

3.2. Regel 2

3.4. Regel 4

4. Invasive Produkte

4.1. Regel 5

4.2. Regel 6

4.3. Regel7

4.4. Regel 8

5. Aktive PRODUKTE

5.1. Regel 9

5.2. Regel 10

5.3. Regel 11

5.4. Regel 12

6. besondere Regeln

6.1. Regel 13

6.2. Regel 14

6.3. Regel 15

6.4. Regel 16

6.5. Regel 17

6.6. Regel 18

6.7. Regel 19

6.8. Regel 20

6.9. Regel 21

Anhang VIII
Konformitätsbewertung auf Grundlage der Vollständigen Qualitätssicherung einer Überprüfung der Konzeption

Kapitel I
Vollständiges Qualitätssicherungssystem

Kapitel II
Prüfung des Konzeptionsdossiers

Kapitel III
Verwaltungsbestimmungen

Anhang IX
Konformitätsbewertung auf der Grundlage einer Baumusterprüfung

Anhang X
Konformitätsbewertung auf der Grundlage einer Produktkonformitätsprüfung

Teil
A Produktionsqualitätssicherung

Teil
B Produktprüfung

Anhang XI
Konformitätsbewertungsverfahren für Sonderanfertigungen

Anhang XII
Mindestangaben auf den von einer Benannten Stelle Ausgestellten Bescheinigungen

Anhang XIII
Klinische Bewertung Klinische Weiterverfolgung NACH dem Inverkehrbringen

Teil
A Klinische Bewertung

Teil
B Klinische Weiterverfolgung nach dem Inverkehrbringen

Anhang XIV
Klinische Prüfungen

I. Allgemeine Anforderungen

1. Ethische Erwägungen

2. Methoden

II. Mit dem Antrag auf Genehmigung einer klinischen Prüfung vorzulegende Unterlagen

1. Antragsformular

2. Prüferinformationen

3. Klinischer Prüfplan

4. Weitere Informationen

III. Weitere Pflichten des Sponsors

Anhang XV
VERZEICHNIS der PRODUKTE, die UNTER den Letzten Unterabsatz der Definition von Medizinprodukt Gemäss Artikel 2 Absatz 1 Punkt 1 Fallen

Anhang XVI
Entsprechungstabelle

Finanzbogen


 
 
 


Drucksache 655/12 (Beschluss)

... 38. Speziell bei den in der Projektliste zu Artikel 4 Absatz 1 und 2 in den Anhängen I und II enthaltenen Tatbeständen zu Abfallanlagen sollte klargestellt werden, dass von der UVP-Pflichtigkeit nicht nur Abfallbeseitigungsanlagen, sondern auch Abfallverwertungsanlagen erfasst sind.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 655/12 (Beschluss)




Zum Vorschlag insgesamt

Zu Artikel 1

Ausnahme für Katastrophenschutzprojekte

Überschneidung mit anderen Richtlinien

Definition und Reichweite der UVP

Screening Vorprüfung

2 Fristen

Zu Artikel 5

Scoping Unterrichtung über beizubringende Unterlagen

Vorlage des Umweltberichts

Festlegung von Verfahrensphasen und -dauer:

2 Alternativenprüfung

2 Akkreditierungsverfahren

Überarbeitung des Umweltberichts

Überwachung der erheblichen Umweltauswirkungen eines Projekts

Abschluss des UVP-Verfahrens

Prüfung der Aktualität des Umweltberichts vor der Entscheidung

Bericht

2 Delegationsverfahren

Zu den Anhängen I und II der Richtlinie 2011/92/EU

Auswahlkriterien für Einzelfallprüfungen oder Schwellenwerte

Zum Standort Dauerweiden

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 655/1/12

... 64. Speziell bei den in der Projektliste zu Artikel 4 Absatz 1 und 2 in den Anhängen I und II enthaltenen Tatbeständen zu Abfallanlagen sollte klargestellt werden, dass von der UVP-Pflichtigkeit nicht nur Abfallbeseitigungsanlagen, sondern auch Abfallverwertungsanlagen erfasst sind.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 655/1/12




Zum Vorschlag insgesamt

Zu Artikel 1

Ausnahme für Katastrophenschutzprojekte

Überschneidung mit anderen Richtlinien

Definition und Reichweite der UVP

Reichweite der UVP

Screening Vorprüfung

2 Fristen

Zu Artikel 5

Scoping Unterrichtung über beizubringende Unterlagen

Vorlage des Umweltberichts

Festlegung von Verfahrensphasen und -dauer:

2 Alternativenprüfung

2 Akkreditierungsverfahren

Überarbeitung des Umweltberichts

Überwachung der erheblichen Umweltauswirkungen eines Projekts

Abschluss des UVP-Verfahrens

Prüfung der Aktualität des Umweltberichts vor der Entscheidung

Bericht

2 Delegationsverfahren

Zu den Anhängen I und II der Richtlinie 2011/92/EU

Auswahlkriterien für Einzelfallprüfungen oder Schwellenwerte

Zum Standort Dauerweiden

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 434/12

... und Holz) und die entstehenden großen Abfallmengen in den Griff zu bekommen. Des Weiteren entwickelt das Baugewerbe derzeit immer mehr Werkstoffe, die einfacher zu sammeln und wiederzuverwenden sind, sowie Systeme oder "Baulösungen", die den "Rückbau" von Bauwerken und die Wiederverwendung von Werkstoffen erleichtern. Diese Anstrengungen stehen im Einklang sowohl mit der neuen grundlegenden Anforderung der Bauprodukteverordnung in Bezug auf die nachhaltige Nutzung der natürlichen Ressourcen als auch mit der Rohstoffinitiative durch die mögliche Entwicklung bewährter Verfahren der Abfallsammlung und -behandlung (vor allem hinsichtlich der Wiedergewinnung/Wiederverwendung von Wertstoffen aus Abfällen) und durch die Förderung der Untersuchung wirtschaftlicher Anreize für das Recycling/die Wiedergewinnung. Jedoch sollte die Marktakzeptanz innovativer Lösungen und bewährter Verfahren durch EU- und nationale Initiativen beschleunigt werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 434/12




Mitteilung

1. Einleitung

2. Stand der Dinge die wichtigsten Herausforderungen

2.1 Der allgemeine makroökonomische Kontext

2.2 Die Leistung entlang der Wertschöpfungskette

2.3 Die kohlenstoffarme Wirtschaft

2.4 Wettbewerb in der Bauwirtschaft in der EU und auf internationalen Märkten

3. Europäische Strategie für die Nachhaltige Wettbewerbsfähigkeit des Baugewerbes

3.1 Schaffung günstiger Bedingungen für Investitionen

3.1.1 Kurzfristige Maßnahmen

3.1.2 Mittel- bis langfristige Maßnahmen

3.2. Verbesserung des grundlegenden Faktors Humankapital in der Baubranche

3.2.1 Kurzfristige Maßnahmen

3.2.2 Mittel- bis langfristige Maßnahmen

3.3 Verbesserung der Ressourceneffizienz, der Umweltverträglichkeit und der Geschäftschancen

3.4 Stärkung des Binnenmarktes im Bereich der Bauwirtschaft

3.5 Stärkung der Position der EU-Baufirmen im weltweiten Wettbewerb

4. Steuerung Umsetzung der Strategie

5. Schlussfolgerungen


 
 
 


Drucksache 313/12

... Der neue Satz 2 der Vorschrift stellt klar, dass bewegliche Sachen, an deren Aufbewahrung offensichtlich kein Interesse besteht, unverzüglich vernichtet werden sollen. Hierbei ist vom offensichtlichen Fehlen eines Interesses an der Aufbewahrung nur unter engen Voraussetzungen auszugehen. Ein offensichtliches Fehlen eines Interesses an der Aufbewahrung kann bei gewöhnlichem Abfall und Unrat angenommen werden; sie sollen nicht in die Verwahrung gebracht, sondern der Verwertung oder der Beseitigung unter Beachtung der einschlägigen abfallrechtlichen Bestimmungen zugeführt werden. Die Entsorgung von Müll oder Unrat ist in der Praxis vielfach üblich und gilt schon bisher als ordnungsgemäßes Vorgehen bei dem Verfahren zur Sonderung und Verwahrung der in der unbeweglichen Sache befindlichen Gegenstände (OLG Karlsruhe, DGVZ 1974, 114, 115; LG Berlin, DGVZ 1980, 154; LG Bochum, DGVZ 1968, 86; Zöller-Stöber,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 313/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs

§ 555a
Erhaltungsmaßnahmen

§ 555b
Modernisierungsmaßnahmen

§ 555c
Ankündigung von Modernisierungsmaßnahmen

§ 555d
Duldung von Modernisierungsmaßnahmen, Ausschlussfrist

§ 555e
Sonderkündigungsrecht des Mieters bei Modernisierungsmaßnahmen

§ 555f
Vereinbarungen über Erhaltungs- oder Modernisierungsmaßnahmen

§ 556c
Kosten der Wärmelieferung als Betriebskosten, Verordnungsermächtigung

§ 559
Mieterhöhung nach Modernisierungsmaßnahmen

Artikel 2
Änderung des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche

Artikel 3
Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes

Artikel 4
Änderung der Zivilprozessordnung

§ 283a
Sicherungsanordnung

§ 885a
Beschränkter Vollstreckungsauftrag

§ 940a
Räumung von Wohnraum

Artikel 5
Änderung des Gesetzes betreffend die Einführung der Zivilprozessordnung

Artikel 6
Änderung des Gerichtskostengesetzes

Artikel 7
Änderung des Gerichtsvollzieherkostengesetzes

Artikel 8
Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes

Artikel 9
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Rahmenbedingungen der Reform

1. Wohnungswirtschaftliche Hintergründe

2. Energieeinsparung und Klimaschutz

3. Die Aufgabe des Mietrechts

II. Die Schwerpunkte der Reform

1. Energetische Modernisierung

2. Einheitlicher Rechtsrahmen für die Umstellung auf Contracting gewerbliche Wärmelieferung durch Dritte

3. Vereinfachte Durchsetzung von Räumungsansprüchen

4. Kündigungsschutz bei Umwandlung in Eigentumswohnung nach dem Münchener Modell

III. Gesetzgebungskompetenz

IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

V. Gleichstellungspolitische Auswirkungen; Nachhaltigkeit

VI. Finanzielle Auswirkungen

1. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

2. Erfüllungsaufwand

a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

c Erfüllungsaufwand der Verwaltung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu § 555a

Zu § 555b

Zu § 555c

Zu § 555d

Zu § 555e

Zu § 555f

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu § 885

Zu § 885

Zu § 885

Zu Nummer 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Nummer 7

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1754: Gesetz über die energetische Modernisierung von vermietetem Wohnraum und über die vereinfachte Durchsetzung von Räumungstiteln (BMJ)


 
 
 


Drucksache 808/1/12

Zweite Verordnung zur Änderung der Deponieverordnung

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 808/1/12




1. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 7 Absatz 2 Nummer 3 Buchstabe a

2. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe c - neu - § 8 Absatz 8

3. Zu Artikel 1 Nummer 4a - neu - § 14 Absatz 2 Nummer 3

4. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe a § 23 Absatz 2 Satz 1

5. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe a § 23 Absatz 2 Satz 3

6. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe a § 23 Absatz 2 Satz 4

7. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe b § 23 Absatz 4 Satz 1 Nummer 4

8. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe b § 23 Absatz 4 Satz 2

9. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe b § 23 Absatz 6

10. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe a Doppelbuchstabe cc - neu - Anhang 1 Nummer 2.1 Satz 16

§ 28
Übergangsvorschriften

11. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe b Anhang 1 Nummer 2.3.2 Satz 3 Ziffer 3

12. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe d Anhang 3 Tabelle 2 Fußnote 6

13. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe d Anhang 3 Tabelle 2 Fußnote 4 Satz 3

14. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe e Anhang 3 Tabelle 2 Fußnote 12

15. Zu Artikel 1 Nummer 9 Buchstabe a0 - neu - Anhang 4 Nummer 3. 1.1 Satz 3 , Buchstabe j 1 - neu - Anhang 4 Nummer 3.2.24 - neu -

16. Zu Artikel 1 Nummer 9 Buchstabe j2 - neu - Anhang 4 Nummer 3.3.1 Satz 1 - neu -

17. Zu Artikel 1 Nummer 9 Buchstabe k Anhang 4 Nummer 4 Satz 1 Nummer 1

18. Zu Artikel 1 Nummer 10 Anhang 6 Nummer 2 Buchstabe a Satz 3 Doppelbuchstabe aa

19. Zu Artikel 1 Nummer 10 Anhang 6 Nummer 2 Buchstabe a Satz 3 Doppelbuchstabe bb

20. Zu Artikel 1 Nummer 10 Anhang 6 Nummer 2 Buchstabe a Satz 4 - neu -

21. Zu Artikel 1 Nummer 10 Anhang 6 Nummer 3 Buchstabe a

22. Zu Artikel 1 Nummer 10 Anhang 6 Nummer 4 Buchstabe c Satz 1


 
 
 


Drucksache 435/1/12

... "1) gilt nicht für Wirtschaftsdünger tierischer Herkunft und Gärresten ohne Bioabfallanteil"



Drucksache 605/12

... ) ist eine Partnerschaft, die die Bereiche Energie, Verkehr und Informations- und Kommunikationstechnologien umspannt und als Katalysator für Fortschritte in Bereichen dienen soll, in denen Energieerzeugung, -verteilung und -nutzung, Mobilität und Verkehr sowie Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) eng miteinander verzahnt sind und neue interdisziplinäre Möglichkeiten bieten, um das Dienstleistungsangebot bei gleichzeitiger Reduzierung des Energie- und Ressourcenverbrauchs sowie der Treibhausgas-und sonstigen Schadstoffemissionen zu optimieren (Abb. 1). Die EIP ist der logische nächste Schritt, um in umfassender und integrierter Form die Anstrengungen zu verstärken, die 2011 im Rahmen der verwandten Komponente "städtische Energieeffizienz" des Strategieplans für Energietechnologie3 unternommen wurden. Die SCC-Partnerschaft setzt auf industriegetriebene Innovation als Hauptmotor des wirtschaftlichen und sozialen Wandels in städtischen Gebieten und fördert Maßnahmen entlang des gesamten Innovationszyklus und in verschiedenen Sektoren. Sie wird bestehende und künftige auf städtische Gebiete abzielende EU-Initiativen im Umweltbereich (Ressourceneffizienz, Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Umweltverschmutzung, umweltgerechte Infrastrukturen) und in der Klimapolitik untermauern.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 605/12




1. Einleitung

2. Konvergenz der Massnahmen in den Bereichen Energie, Verkehr IKT IM Städtischen Kontext

3. Umsetzung der EIP Intelligente Städte-Gemeinschaften

3.1. Leuchtturmprojekte

3.2. Horizontale Maßnahmen für die Zusammenarbeit bei zentralen Herausforderungen

3.3. Indikatoren und Folgenabschätzung

3.4. Internationale Zusammenarbeit

3.5. Bezug zur EU-Unterstützung für Stadtentwicklung und Energieeffizienz insgesamt

3.6. Anerkennung von Erfolgen

4. Lenkung und Governance

4.1. Hochrangige Gruppe

5. Fazit

Anhang I
Voraussetzungen für SCC-Leuchtturmprojekte

Anhang II
Bereichsübergreifende Themen der EIP SCC

Intelligente Gebäude und Stadtviertel

Intelligente Versorgungs- und Nachfragesysteme und -dienste sowie bessere Information der Bürger

Nachhaltige städtische Mobilität

Intelligente und nachhaltige digitale Infrastrukturen

Strategische Planung zur Ermittlung, Integration und Optimierung von Flüssen Energie, Emissionen, Menschen, Güter und Dienstleistungen


 
 
 


Drucksache 109/12

... -Bilanzen, Lebenszyklusanalysen (mit Schwerpunkt auf Abfallbewirtschaftung) und Zertifizierungssysteme. Lösungen könnten Innovationen im Bereich der landwirtschaftlichen Betriebsführung umfassen, durch die die Rolle der Landwirte in den Versorgungsketten gestärkt werden könnte, z.B. durch Zusammenschlüsse von Erzeugern oder kurzen Nahrungsketten. Neue Diagnoseinstrumente würden dazu beitragen, die Umweltleistung und den gesellschaftlichen Beitrag von landwirtschaftlichen Betrieben zu messen. Die Lösungen würden auch die gesamte Vielfalt unserer genetischen Basis ausschöpfen und neue und nachhaltigere Möglichkeiten sowie institutionelle Innovationen (z.B. Kohlenstoffmärkte) schaffen. Wirksame Kontrollsysteme könnten darauf ausgerichtet werden, Rückstände in Lebensmitteln (z.B. Schädlingsbekämpfungsmittel) zu erkennen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 109/12




1. Einleitung

2. Die gesellschaftlichen Herausforderungen

3. Förderung einer wettbewerbsfähigen nachhaltigen EU-Landwirtschaft

4. Vorteile Chancen

5. Ausschöpfung des Potenzials

6. Umsetzung von Innovationen in die landwirtschaftliche Praxis

7. Organisationsstruktur

8. Bereiche für Innovative Massnahmen

Höhere landwirtschaftliche Produktivität, höhere Erträge und mehr Ressourceneffizienz

Innovation zur Unterstützung einer biobasierten Wirtschaft

Biodiversität, Ökosystemleistungen und Bodenfunktionalität

Innovative Produkte und Dienstleistungen für eine integrierte Versorgungskette

Lebensmittelqualität, -sicherheit und gesunde Lebensweisen

9. die nächsten Schritte


 
 
 


>> Weitere Fundstellen >>

Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.