Regelwerk, Strahlenschutz

REI
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1 Zielsetzung

2 Emissionsüberwachung

2.1 Grundsätze

2.2 Bestimmungsgemäßer Betrieb

2.3 Störfall/Unfall

2.4 Stilllegung und sicherer Einschluss von Anlagen

2.5 Kontrolle der Eigenüberwachung des Genehmigungsinhabers

3 Erfassung der Ausbreitungsverhältnisse

4 Immissionsüberwachung

4.1 Grundsätze

4.2 Messungen vor Inbetriebnahme

4.3 Messungen im bestimmungsgemäßen Betrieb

4.4 Messungen im Störfall/Unfall

4.5 Messungen in der Phase der Stilllegung und des sicheren Einschlussesvon Anlagen

4.6 Abgrenzung der Messprogramme für Genehmigungsinhaber undunabhängige Messstellen

4.7 Zu überwachende Expositionspfade

4.8 Zu überwachende Umweltbereiche

4.9 Zu überwachende Radionuklide

4.10 Probenentnahme- und Messverfahren

4.11 Probenentnahme- und Messorte

4.12 Mess- und Probenentnahmefrequenz

4.13 Nachweisgrenzen und Messbereiche

5

5.1 Ergebnisse aus der Emissionsüberwachung

5.2 Ergebnisse aus der Immissionsüberwachung

5.3 Einsatz der Datenverarbeitung bei der Erfassung von Messergebnissen

Anlage 1 Vorgaben für die Berichte über Ergebnisse aus der Emissionsüberwachung 

1 Quartalsberichte

2 Jahresbericht

3 Hinweise für Quartals- und Jahresberichtes

Anlage 2 Vorgaben für die Berichte über Ergebnisse aus der Immissionsüberwachung

1 Quartalsberichte

2 Jahresberichte

Anlage 3 Erfassung und Übertragung der Ergebnisse der Emissions- und Immissionsüberwachung

Anhang A Kernkraftwerke

A.1 Emissionsüberwachung von Kernkraftwerken

A.1.1 Überwachung der Ableitung radioaktiver Stoffe mit Luft

A.1.2 Überwachung der Ableitung radioaktiver Stoffe mit Wasser

A.1.3 Überwachung der Ableitung radioaktiver Stoffe in der Phase der Stilllegung und des sicheren Einschlusses

A.1.4 Kontrolle der Eigenüberwachung des Genehmigungsinhabers

A.2 Erfassung der Ausbreitungsverhältnisse von radioaktiven Stoffen am Standort von Kernkraftwerken

A.2.1 Ausbreitung radioaktiver Stoffe in der Atmosphäre

A.2.2 Ausbreitung radioaktiver Stoffe im Vorfluter

A.2.3 Beendigung des Erfassungszeitraums

A.3 Immissionsüberwachung von Kernkraftwerken

A.3.1 Überwachung der Umgebung von Kernkraftwerken vor Inbetriebnahme und im bestimmungsgemäßen Betrieb

A.3.2 Überwachung der Umgebung von Kernkraftwerken im Störfall/Unfall

A.3.3 Maßnahmen zur Überwachung der Umgebung von Kernkraftwerken in der Phase der Stilllegung und des sicheren Einschlusses

A.3.4 Vorgehen bei der Festlegung erforderlicher Nachweisgrenzen

A.3.5 Qualitätskontrolle durch Vergleichsanalysen

Tabelle A.1: Maßnahmen des Genehmigungsinhabers zur Überwachung der Umgebung vor Inbetriebnahme und im bestimmungsgemäßen Betrieb eines Kernkraftwerkes

Tabelle A.2: Maßnahmen der unabhängigen Messstellen zur Überwachung der Umgebung vor Inbetriebnahme und im bestimmungsgemäßen Betrieb eines Kernkraftwerkes

Tabelle A.3: Maßnahmen des Genehmigungsinhabers zur Überwachung der Umgebung eines Kernkraftwerkes im Störfall//Unfall

Tabelle A.4: Maßnahmen der Unabhängigen Messstellen zur Überwachung der Umgebung eines Kernkraftwerkes im Störfall/Unfall

Abbildung A.1 Abgrenzung der Gebiete für Maßnahmen des Genehmigungsinhabers und der unabhängigen Messstellen zur Überwachung der Umgebung von Kernkraftwerken im Störfall/Unfall

Anhang B Brennelementfabriken

B.1 Emissionsüberwachung von Brennelementfabriken

B.1.1 Überwachung der Ableitung radioaktiver Stoffe mit Luft

B.1.2 Überwachung der Ableitung radioaktiver Stoffe mit Wasser

B.1.3 Überwachung der Ableitung radioaktiver Stoffe in der Phase der Stilllegung und des sicheren Einschlusses

B.1.4 Kontrolle der Eigenüberwachung des Genehmigungsinhabers

B.2 Erfassung der Ausbreitungsverhältnisse von radioaktiven Stoffen am Standort von Brennelementfabriken

B.2.1 Ausbreitung radioaktiver Stoffe in der Atmosphäre

B.2.2 Ausbreitung radioaktiver Stoffe im Vorfluter

B.2.3 Beendigung des Erfassungszeitraums

B.3 Immissionsüberwachung von Brennelementfabriken

B.3.1 Überwachung der Umgebung von Brennelementfabriken vor Inbetriebnahme und im bestimmungsgemäßen Betrieb

B.3.2 Überwachung der Umgebung von Brennelementfabriken im Störfall/Unfall

B.3.3 Maßnahmen zur Überwachung der Umgebung von Brennelementfabriken in der Phase der Stilllegung und des sicheren Einschlusses

B.3.4 Festlegung der erforderlichen Nachweisgrenzen

B.3.5 Qualitätskontrolle durch Vergleichsanalyse

B.4 Dokumentation und Berichterstattung

Tabelle B.1: Maßnahmen des Genehmigungsinhabers zur Überwachung der Umgebung vor Inbetriebnahme und im bestimmungsgemäßen Betrieb einer Brennelementfabrik

Tabelle B.2: Maßnahmen der unabhängigen Messstellen zur Überwachung der Umgebung vor Inbetriebnahme und im bestimmungsgemäßen Betrieb einer Brennelementfabrik

Tabelle B.3: Maßnahmen des Genehmigungsinhabers zur Überwachung der Umgebung einer Brennelementfabrik im Störfall/Unfall

Tabelle B.4: Maßnahmen der unabhängigen Messstellen zur Überwachung der Umgebung einer Brennelementfabrik im Störfall/Unfall

Tabelle B.5: Bei der Bilanzierung zu berücksichtigende Alphastrahler

Tabelle B.6: Bei der Bilanzierung zu berücksichtigende Betastrahler

Tabelle B.7: Bei der Bilanzierung zu berücksichtigende Gammastrahler

Tabelle B.8: Nachweisgrenzen der Messanordnungen (Fortluft)

Tabelle B.9: Nachweisgrenzen der Messanordnungen (Abwasser)

Tabelle B.10: Nachweisgrenzen bei Immissionsmessungen (Alphastrahler)

Tabelle B.11: Berichtsbogen über die Ableitung radinaktiver Stoffe mit Luft

Tabelle B.12: Berichtsbogen über die Ableitung radioaktiver Stoffe mit Wasser

Abbildung B.1: Abgrenzung der Gebiete für Maßnahmen des Genehmigungsinhabers und der unabhängigen Messstellen zur Überwachung der Umgebung von Brennelementfabriken im Störfall/Unfall

Anhang C Brennelementzwischenlager, Endlager für radioaktive Abfälle

Teil C.1:
Brennelementzwischenlager mit Luftkühlung (Trockenlager)

C.1 Brennelementzwischenlager mit Luftkühlung (Trockenlager)

C.1.1 Emissionsüberwachung von Trockenlagern

C.1.2 Erfassung der Ausbreitungsverhältnisse von radioaktiven Stoffen am Standort von Trockenlagern

C.1.3 Immissionsüberwachung von Trockenlagern

Tabelle C.1.1: Maßnahmen des Genehmigungsinhabers zur Überwachung der Umgebung eines Brennelementzwischenlagers (Trockenlager) in bestimmungsgemäßen Aufbewahrungsbetrieb

Tabelle C.1.2: Maßnahmen der unabhängigen Messstellen zur Überwachung der Umgebung eines Brennelementzwischenlagers (Trockenlager) im bestimmungsgemäßen Aufbewahrungsbetrieb

Tabelle C.1.3: Maßnahmen des Genehmigungsinhabers zur Überwachung eines Brennelementzwischenlagers (Trockenlager) vor der Inbetriebnahme und im Störfall/Unfall

Tabelle C.1.4: Maßnahmen der unabhängigen Messstellen zur Überwachung eines Brennelementzwischenlagers (Trockenlager) vor der Inbetriebnahme und im Störfall/Unfall

Abbildung C.1.1: Abgrenzung der Gebiete für Maßnahmen des Genehmigungsinhabers und der unabhängigen Messstellen zur Überwachung der Umgebung von Trockenlagern im Störfall/Unfall

Teil C.2:
Endlager für radioaktive Abfälle

C.2 Endlager für radioaktive Abfälle (Endlager-Bergwerke)

C.2.1 Emissionsüberwachung von Endlagern

C.2.2 Erfassung der Ausbreitungsverhältnisse von radioaktiven Stoffen am Standort von Endlagern

C.2.3 Immissionsüberwachung von Endlagern

C.2.4 Dokumentation

Tabelle C.2.1: Maßnahmen des Genehmigungsinhabers zur Überwachung der Umgebung vor Inbetriebnahme und im bestimmungsgemäßen Betrieb eines Endlaeers

Tabelle C.2.2: Maßnahmen der unabhängigen Messstellen zur Überwachung der Umgebung vor Inbetriebnahme und im bestimmungsgemäßen Betrieb eines Endlagers

Tabelle C.2.3: Maßnahmen des Genehmigungsinhabers zur Überwachung der Umgebung eines Endlagers im Störfall/Unfall

Tabelle C.2.4: Maßnahmen der unabhängigen Messstellen zur Überwachung der Umgebung eines Endlagers im Störfall/Unfall

Tabelle C.2.5 : Bei der Bilanzierung zu berücksichtigende Alpha-, Beta- und Gammastrahler (T1/2> 200 d) aus der Ableitung radioaktiver Aerosole mit der Fortluft/den Abwettern und aus der Ableitung radioaktiver Stoffe mit dem Abwasser

Tabelle C.2.6: Nachweisgrenzen der Messanordnungen (Abwetter/Fortluft)

Tabelle C.2.7: Nachweisgrenzen der Messanordnungen (Abwasser)

Tabelle C.2.8: Berichtsbogen über die Ableitung radioaktiver Stoffe mit Luft

Tabelle C.2.9: Berichtsbogen über die Ableitung radioaktiver Stoffe mit Wasser

Abbildung C.2.1: Abgrenzung der Gebiete für Maßnahmen des Genehmigungsinhabers und der unabhängigen Messstellen zur Überwachung der Umgebung von Endlagern im Störfall/Unfall

Anhang D Sonderfälle

D.1 Definition der Sonderfälle

D.2