Regelwerk, Bau und Planung

EAG Bau-Hinweise - MV

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1 Überblick

1.1 Allgemeines

1.2 Überblick über das EAG Bau

2 Umweltprüfung

2.1 Allgemeines

2.2 Überblick über die wesentlichen gesetzlichen Änderungen zur Prüfung von Umweltbelangen

2.3 Anwendungsbereich (Umweltprüfung als Regelverfahren)

2.4 Verfahren der Umweltprüfung

2.4.1 Vorbemerkung

2.4.2 Ermittlung der erheblichen Umweltauswirkungen

2.4.2.1 Allgemeines

2.4.2.2 Festlegung von Umfang und Detaillierungsgrad

2.4.2.3 Gegenstand der Ermittlung

2.4.2.4 Vorgehensweise bei der Ermittlung

2.4.2.5 Umfang der Ermittlung

a) Erheblichkeit der Umweltauswirkungen

b) Voraussehbarkeit der Umweltauswirkungen

c) Abwägungsbeachtlichkeit der Umweltauswirkungen

d) Angemessenheit

e) Abschichtung

f) Umweltfachplanungen

2.4.3 Bewertung im Rahmen der Umweltprüfung

2.4.4 Beschreibung im Rahmen des Umweltberichts

2.4.5 Berücksichtigung bei der Entscheidung

2.4.6 Zusammenfassende Erklärung

2.5 Verhältnis der Umweltprüfung zu anderen umweltbezogenen Verfahren (Naturschutzrechtliche Eingriffsregelung, FFH-Prüfung, Projekt-UVP)

2.6 Monitoring

2.6.1 Allgemeines

2.6.2 Abhilfemaßnahmen

2.6.3 Rechtliche Konsequenzen

2.6.4 Besonderheiten des Monitoring für Flächennutzungspläne

2.7 Vereinfachtes Verfahren

2.7.1 Allgemeines

2.7.2 Anwendungsfälle

2.7.3 Weitere Voraussetzungen

2.7.4 Merkmale des vereinfachten Verfahrens

2.8 Satzungen nach §§ 34, 35

2.9 Verhältnis der bauleitplanerischen Umweltprüfung zu den Vorschriften des UVPG

2.10 Folgeänderungen

2.10.1 Zulässigkeit von Vorhaben während der Planaufstellung

2.10.2 Vorhaben- und Erschließungsplan

3 Weitere Änderungen in der Bauleitplanung

3.1 Wesentliche Änderungen im Überblick

3.2 Katalog der Belange in der Bauleitplanung

3.2.1 Generelle Planungsziele (§ 1 Abs. 5)

3.2.2 Katalog der Belange (§ 1 Abs. 6)

3.3 Stellung der Nachbargemeinden

3.4 Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange

3.4.1 Überblick

3.4.2 Öffentlichkeitsbeteiligung

3.4.2.1 Frühzeitige Beteiligung

3.4.2.2 Öffentliche Auslegung

3.4.2.3 Bekanntmachung der Auslegung

3.4.3 Behördenbeteiligung

3.4.3.1 Frühzeitige Behördenbeteiligung

3.4.3.2 Normale Behördenbeteiligung

3.4.3.3 Informationspflicht nach Abschluss des Verfahrens

3.4.4 Gemeinsame Vorschriften zur Beteiligung

3.4.4.1 Überblick

3.4.4.2 Indizwirkung der Beteiligungen

3.4.4.3 Gleichzeitigkeit der Beteiligungen

3.4.4.4 Beteiligung nach Änderung des Entwurfs eines Bauleitplans

3.4.4.5 Nutzung elektronischer Informationstechnologien

3.4.4.6 Grenzüberschreitende Beteiligung

3.4.4.7 Präklusion verspäteter Stellungnahmen

3.5 Inhalt von Bauleitplänen

3.5.1 Flächennutzungsplan

3.5.1.1 Teilflächennutzungsplan

3.5.1.2 Pflicht zur Überprüfung nach 15 Jahren

3.5.2 Bebauungsplan

3.5.2.1 Verkehrsflächen

3.5.2.2 Führung von oberirdischen und unterirdischen Versorgungsanlagen

3.5.2.3 Bauliche Maßnahmen für den Einsatz erneuerbarer Energien

3.5.2.4 Berücksichtigung der Störanfälligkeit von Anlagen

3.5.2.5 Festsetzung befristeter oder bedingter Nutzungen

3.5.3 Städtebaulicher Vertrag

3.6 Sicherung der Bauleitplanung

3.6.1 Zurückstellung von Baugesuchen (§ 15 Abs. 3)

3.6.2 Veränderungssperre (§ 14 Abs. 3, § 17)

3.6.3 Wegfall der Teilungsgenehmigung (§§ 19, 20)

3.6.4 Sicherung von Gebieten mit Fremdenverkehrsfunktionen (§ 22)

4. Zulässigkeit von Vorhaben

4.1 Zulässigkeit während der Planaufstellung (§ 33)

4.2 Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile

4.2.1 Schutz zentraler Versorgungsbereiche (§ 34 Abs. 3)

4.2.2 Erleichterungen für die Änderung von Gewerbe- oder Handwerksbetrieben (§ 34 Abs. 3a)

4.3 Zulässigkeit im Außenbereich (§ 35)

4.3.1 Privilegierte Vorhaben (§ 35 Abs. 1)

4.3.1.1 Landwirtschaft

4.3.1.2 Windenergieanlagen

4.3.1.3 Biomasseanlagen

4.3.1.4 Planvorbehalt

4.3.1.5 Rückbauverpflichtung

4.3.2 Begünstigte Vorhaben (§ 35 Abs. 4)

4.3.3 Funktionsfähigkeit von Funkstellen und Radaranlagen als öffentlicher Belang

4.4 Außenbereichssatzung [vgl. Nummer 2.8]

5. Recht der Bodenordnung

5.1 Allgemeines

5.2 Umlegung (§§ 45 - 79)

5.2.1 Zweck der Umlegung (§ 45)

5.2.2 Zuständigkeit und Voraussetzung (§ 46)

5.2.3 Umlegungsbeschluss (§ 47)

5.2.4 Bekanntmachung des Umlegungsbeschlusses (§ 50 Abs. 1)

5.2.5 Verfügungs- und Veränderungssperre (§ 51 Abs. 2 und 3)

5.2.6 Umlegungsgebiet (§ 52 Abs. 3 )

5.2.7 Bestandskarte und Bestandsverzeichnis (§ 53 Abs. 2)

5.2.8 Benachrichtigungen und Umlegungsvermerk (§ 54 Abs. 2)

5.2.9 Umlegungsmasse und Verteilungsmasse (§ 55 Abs. 2 Satz 1)

5.2.10 Verteilung nach Flächen (§ 58 Abs. 1 Satz 4)

5.2.11 Zuteilung und Abfindung (§ 59)

5.2.12 Aufhebung, Änderung und Begründung von Rechten (§ 61 Abs. 1 Satz 2)

5.2.13 Vorzeitige Besitzeinweisung (§ 77 Abs. 1 Satz 1)

5.3 Vereinfachte Umlegung (§§ 80 - 84)

5.3.1 Zweck, Anwendungsbereich, Zuständigkeiten (§ 80)

Abb.: Ausgangslage

Abb.: nach der Neuordnung

5.3.2 Geldleistungen (§ 81)

5.3.3 Beschluss über die vereinfachte Umlegung (§ 82)

5.3.4 Bekanntmachung und Rechtswirkungen der vereinfachten Umlegung (§ 83)

6 Besonderes Städtebaurecht

6.1 Änderung der Zuständigkeit für sanierungsrechtliche Genehmigungen geänderte Vorschriften: § 145 Abs. 1 und 6

6.1.1 Änderung der Zuständigkeit

6.1.2 Auswirkungen auf das grundbuchrechtliche Verfahren (§ 145 Abs. 6)

6.2 Wegfall der Bestätigungspflicht für Sanierungs- und Entwicklungsträger

6.3 Änderungen im Bereich des Entwicklungsmaßnahmerechts (§§ 165 bis 171); Wegfall der Genehmigungspflicht für Entwicklungssatzungen

6.4 Verankerung des Stadtumbaus und der sozialen Stadt im Baugesetzbuch (§§ 171a bis 171e)

6.4.1 Verhältnis zu anderen städtebaurechtlichen Instrumenten

6.4.2 Überblick über die Neuregelungen

6.4.3 Die einzelnen Vorschriften zum Stadtumbau

6.4.3.1 Stadtumbaumaßnahmen (§ 171a)

6.4.3.2 Stadtumbaugebiet, städtebauliches Entwicklungskonzept (§ 171b)

6.4.3.3 Stadtumbauvertrag (§ 171c)

6.4.3.4 Sicherung von Durchführungsmaßnahmen (§ 171d)

6.4.4 Die Vorschriften zur sozialen Stadt (§ 171e)

6.5 Sonstige und redaktionelle Änderungen

6.5.1 Beteiligung und Mitwirkung öffentlicher Aufgabenträger

6.5.2 Genehmigungspflichtige Vorhaben und Rechtsvorgänge

6.5.3 Bemessung von Ausgleichsbeträgen

6.5.4 Erfüllung der Aufgaben als Sanierungsträger

6.5.5 Erhaltungssatzung

6.5.6 Verkehrswert

6.5.7 Kaufpreissammlung

7 Planerhaltung

7.1 Beachtlichkeit der Verletzung von Vorschriften über die Aufstellung des Flächennutzungsplans und der Satzungen (§ 214 Abs. 1 bis 3)

7.2 Ergänzendes Verfahren (§ 214 Abs. 4)

7.3 Frist für die Geltendmachung der Verletzung von Vorschriften (§ 215)

8 Überleitungsrecht

8.1 Überleitungsvorschrift zur Planerhaltung (§ 233 Abs. 2)

8.2 Überleitungsvorschrift für die Grenzregelung (§ 239)

8.3 Überleitungsvorschriften für das EAG Bau (§ 244)

8.3.1 Überleitungsvorschriften für das Bauleitplanverfahren

8.3.2 Überleitungsvorschriften für die Überwachung von Bauleitplänen nach § 4c

8.3.3 Überleitungsvorschriften für die Überprüfung von Flächennutzungsplänen nach § 5 Abs. 1 Satz 3

8.3.4 Überleitungsvorschriften für den Wegfall der Genehmigung von Grundstücksteilungen

8.3.5 Überleitungsvorschriften zur Sicherung von Gebieten mit Fremdenverkehrsfunktionen nach § 22

8.3.6 Überleitungsvorschriften zur Rückbauverpflichtung nach § 35 Abs. 5

8.4 Überleitungsvorschriften für den Stadtumbau und die soziale Stadt (§ 245)

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