VVAwS - Saarland
- Inhalt-
A. Allgemeines
B. Gleichwertigkeitsklausel
C. EG-Öko-Audit und Substitution
D. Aufhebung bestehender Vorschriften
E. Zuständigkeiten
F. Zitierweise
2. Begriffsbestimmungen ( § 2)
2.1 Anlage ( § 2 Abs. 1 und 8)
2.2 Unterirdisch ( § 2 Abs. 3)
2.3 Rohrleitungen ( § 2 Abs. 7)
2.4 Umschlagen ( § 2 Abs. 4 und 8)
2.5 Feste wassergefährdende Stoffe
3. Grundsatzanforderungen (§ 3)
4. Anforderungen an bestimmte Anlagen ( § 4)
4.1 Allgemeines
4.2 Anforderungen an die Befestigung und Abdichtung von Bodenflächen
4.3 Anforderungen an das Rückhaltevermögen
4.4 Anforderungen an die infrastrukturellen Maßnahmen organisatorischer oder technischer Art
5. Allgemein anerkannte Regeln der Technik ( § 5)
5.1 Allgemeines
5.2 DIN-Normen und technische Regeln für Bauprodukte
5.3 Technische Regeln
5.4 Besondere Einzelregelungen
5.4.1 Behälter und Rohrleitungen Allgemeines
5.4.1.2 Standsicherheit
5.4.1.3 Brandschutz
5.4.1.4. Korrosionsbeständigkeit, Korrosionsschutz
5.4.1.5 Besichtigungsöffnung
5.4.1.6 Anforderungen an Rohrleitungen
5.4.1.7 Anforderungen an doppelwandige Behälter und Rohrleitungen
5.4.1.8 Abstände
5.4.2 Domschächte, sonstige Schächte, Schutzkanäle
5.4.3 Leitungen zur Verbindung kommunizierender Behälter
5.4.4 Auffangräume, Auffangwannen, Auffangtassen
5.4.4.1 Größe und Anordnung
5.4.4.2 Standsicherheit
5.4.4.3 Dichtigkeit
5.4.4.4 Abdichtungen
5.4.4.5 Untersuchungen
5.4.4.6 Niederschlagswasser
5.4.4.7 Auffangwannen aus Stahl bis 1000 Liter Rauminhalt
5.4.5 Behälter und Verpackungen mit einem Rauminhalt bis zu 450 Litern
5.4.6 Ausrüstungsteile, Sicherheitseinrichtungen, Schutzvorkehrungen
5.4.7 Abfüll- und Umschlaganlagen
5.4.7.1 Abfüll- und Umschlagplätze
5.4.7.2 Abfüll- und Umschlagvorgänge in Häfen, Laden und Löschen von Schiffen
5.4.8 Kühl- und Heizeinrichtungen
5.4.9 Ausrüstung und Betrieb der Sicherungseinrichtungen für Brand- und Störfälle
6. Gefährdungspotential ( § 6)
6.1 Maßgebendes Volumen oder Masse der Anlage
6.2 Wassergefährdende Stoffe
6.3 Hydrogeologische Beschaffenheit und Schutzbedürftigkeit des Aufstellungsortes
7. Weitergehende Anforderungen ( § 7)
7.1 Voraussetzungen
7.2 Anforderungen
7.3 Anlagen im Bereich oberirdischer Gewässer
8. Allgemeine Betriebs- und Verhaltensvorschriften ( § 8)
9. Kennzeichnungspflicht; Merkblatt ( § 9)
10. Anlagen in Schutzgebieten ( § 10)
10.1 Wasser- und Quellenschutzgebiete
10.2 Überschwemmungsgebiete
11.1 Forderung von Anlagenkatastern im Einzelfall
11.2 Inhalt des Anlagenkatasters
11.3 Fortschreibung
11.4 Überwachung des Anlagenkatasters
11.5 Datenverarbeitung
11.6 Genehmigungen oder Zulassungen nach anderen Rechtsvorschriften ( § 11 Abs. 6), Öko-Audit
12.1 Sicherheitsgründe bei oberirdischen Rohrleitungen
12.2 Zulässige unterirdische Rohrleitungen
12.3 Oberirdische Rohrleitungen als Anlagenteile
13. Anlagen einfacher oder herkömmlicher Art
13.1 Anlagen der Gefährdungsstufe a zum Lagern, Abfüllen und Umschlagen flüssiger wassergefährdender Stoffe
13.2 Lageranlagen einfacher oder herkömmlicher Art
13.3 Gefahrgutrechtlich zulässige Behälter und Verpackungen
13.4 Rohrleitungen einfacher oder herkömmlicher Art
14. Anlagen zum Lagern fester Stoffe ( § 14)
14.1 Feste Stoffe, allgemeine Anforderungen
14.2 Bodenfläche
15. Eignungsfeststellung und Bauartzulassung, Antrag ( § 15)
15.1 Allgemeines
15.2 Antragsunterlagen
15.2.1 Eignungsfeststellung
15.2.2 Bauartzulassung
15.2.3. Hinweise zu den Unterlagen, erforderlicher Inhalt
15.2.3.1 Antrag
15.2.3.2 Lage
15.2.3.3 Anlagenbeschreibung
15.2.3.4 Wassergefährdende Stoffe
15.2.3.5 Abmessungen, Volumen
15.2.3.6 Gefährdungsstufe, Bewertung
15.2.3.7 Standsicherheit, Festigkeit
15.2.3.8 Dichtigkeit und Beständigkeit der Anlage
15.2.3.9 Sicherheitseinrichtungen
15.2.3.10 Auffangvorrichtungen
15.2.3.11 Maßnahmen im Schadensfall
15.2.3.12 Errichtung und Betrieb
15.2.3.13 Überwachung
15.2.3.14 Gleichwertigkeitsnachweis
16. Voraussetzungen für die Eignungsfeststellung und Bauartzulassung ( § 16)
17. Eignungsfeststellung und andere behördliche Entscheidungen ( § 17)
18. Vorzeitiger Einbau ( § 18)
18.1 Zulassungsbedingungen
18.2 Außerbetriebnahme der Anlage
19. Anwendung der Verordnung über brennbare Flüssigkeiten ( § 19)
21. Abwasseranlagen als Auffangvorrichtungen ( § 21)
21.1 Allgemeines
21.2 Zuordnung zur Gefährdungsstufe A, B oder C
21.3 Grundsatzanforderungen 3 bis 5
21.4 Unvermeidbarer Anfall der wassergefährdenden Stoffe nach 2 Fallgruppen
21.5 Betriebsanweisung
22.1 Anerkennungsvoraussetzungen und -verfahren
22.1.1 Organisationen
22.1.2 Bestellung von Sachverständigen
22.1.3 Nachweise nach § 22 Abs. 3 Nr. 1
22.1.3.1 Allgemeines, Bestellungsakte
22.1.3.2 Ausbildung der Sachverständigen
22.1.3.3 Kenntnisse der Sachverständigen
22.1.3.4 Unabhängigkeit des Sachverständigen
22.1.3.5 Prüfgrundsätze
22.1.4 Nachweise nach § 22 Abs. 3 Nr. 3
22.1.5 Nachweise nach § 22 Abs. 3 Nr. 4
22.1.6 Abschluß von Überwachungsverträgen nach § 19l Abs. 2 Nr. 2 WHG
22.1.7 Überwachung der Sachverständigenorganisationen, Information
22.1.8 Aufhebung der Anerkennung von Organisationen und der Bestellung von Sachverständigen
23. Überprüfung von Anlagen ( § 23)
23.1 Prüfung durch Sachverständige nach § 22
23.1.1 Prüfung vor der erstmaligen Inbetriebnahme, nach einer wesentlichen Änderung und vor Wiederinbetriebnahme einer länger als 1 Jahr stillgelegten Anlage
23.1.2 Wiederkehrende Prüfungen
23.1.3 Prüfung bei Stillegung der Anlage
23.1.4 Änderung der Prüffristen ( § 23 Abs. 2)
23.1.5 Prüfauftrag, Prüftermine, Prüfbericht, wasserbehördliche Maßnahmen
23.2 Überwachungsdatei
23.3 Prüfungen nach anderen Rechtsvorschriften, Öko-Audit
23.3.1 Öko-Audit
24. Ausnahmen von der Fachbetriebspflicht ( § 24)
25. Technische Überwachungsorganisationen ( § 25)
26. Nachweis der Fachbetriebseigenschaft ( § 26)
27. Anzeigen von Anlagen ( § 27)
27.1 Zweck der Anzeige
27.2 Beteiligung des Landesamtes für Umweltschutz in Verfahren nach anderen Rechtsbereichen
27.3 Anzeigepflichtige Änderungen
27.4 Anzeigeunterlagen
28. Ordnungswidrigkeiten (§ 28)
29. Bestehende Anlagen (§ 29)
29.1 Allgemeines
29.2 Anlagen in Schutzgebieten
29.3 Eignungsfeststellung, Bauartzulassung
29.4 Abwasseranlagen als Auffangvorrichtungen
29.5 Maßnahmen der Löschwasserrückhaltung
29.6 Allgemein anerkannte Regeln der Technik
29.7 Anlagen im Bereich oberirdischer Gewässer
30. Inkrafttreten (§ 30)
Anhang 1 MERKBLATT Betriebs- und Verhaltensvorschriften beim Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
Anhang 2 Merkblatt für Heizöllageranlagen
Anhang 3 Anzeige einer Anlage zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen nach § 27