Regelwerk, Wasser EU, Srl

VVAwS - Saarland
- Inhalt-

A. Allgemeines

B. Gleichwertigkeitsklausel

C. EG-Öko-Audit und Substitution

D. Aufhebung bestehender Vorschriften

E. Zuständigkeiten

F. Zitierweise

1. Anwendungsbereich ( § 1)

2. Begriffsbestimmungen ( § 2)

2.1 Anlage ( § 2 Abs. 1 und 8)

2.2 Unterirdisch ( § 2 Abs. 3)

2.3 Rohrleitungen ( § 2 Abs. 7)

2.4 Umschlagen ( § 2 Abs. 4 und 8)

2.5 Feste wassergefährdende Stoffe

3. Grundsatzanforderungen (§ 3)

4. Anforderungen an bestimmte Anlagen ( § 4)

4.1 Allgemeines

4.2 Anforderungen an die Befestigung und Abdichtung von Bodenflächen

4.3 Anforderungen an das Rückhaltevermögen

4.4 Anforderungen an die infrastrukturellen Maßnahmen organisatorischer oder technischer Art

5. Allgemein anerkannte Regeln der Technik ( § 5)

5.1 Allgemeines

5.2 DIN-Normen und technische Regeln für Bauprodukte

5.3 Technische Regeln

5.4 Besondere Einzelregelungen

5.4.1 Behälter und Rohrleitungen Allgemeines

5.4.1.2 Standsicherheit

5.4.1.3 Brandschutz

5.4.1.4. Korrosionsbeständigkeit, Korrosionsschutz

5.4.1.5 Besichtigungsöffnung

5.4.1.6 Anforderungen an Rohrleitungen

5.4.1.7 Anforderungen an doppelwandige Behälter und Rohrleitungen

5.4.1.8 Abstände

5.4.2 Domschächte, sonstige Schächte, Schutzkanäle

5.4.3 Leitungen zur Verbindung kommunizierender Behälter

5.4.4 Auffangräume, Auffangwannen, Auffangtassen

5.4.4.1 Größe und Anordnung

5.4.4.2 Standsicherheit

5.4.4.3 Dichtigkeit

5.4.4.4 Abdichtungen

5.4.4.5 Untersuchungen

5.4.4.6 Niederschlagswasser

5.4.4.7 Auffangwannen aus Stahl bis 1000 Liter Rauminhalt

5.4.5 Behälter und Verpackungen mit einem Rauminhalt bis zu 450 Litern

5.4.6 Ausrüstungsteile, Sicherheitseinrichtungen, Schutzvorkehrungen

5.4.7 Abfüll- und Umschlaganlagen

5.4.7.1 Abfüll- und Umschlagplätze

5.4.7.2 Abfüll- und Umschlagvorgänge in Häfen, Laden und Löschen von Schiffen

5.4.8 Kühl- und Heizeinrichtungen

5.4.9 Ausrüstung und Betrieb der Sicherungseinrichtungen für Brand- und Störfälle

6. Gefährdungspotential ( § 6)

6.1 Maßgebendes Volumen oder Masse der Anlage

6.2 Wassergefährdende Stoffe

6.3 Hydrogeologische Beschaffenheit und Schutzbedürftigkeit des Aufstellungsortes

7. Weitergehende Anforderungen ( § 7)

7.1 Voraussetzungen

7.2 Anforderungen

7.3 Anlagen im Bereich oberirdischer Gewässer

8. Allgemeine Betriebs- und Verhaltensvorschriften ( § 8)

9. Kennzeichnungspflicht; Merkblatt ( § 9)

10. Anlagen in Schutzgebieten ( § 10)

10.1 Wasser- und Quellenschutzgebiete

10.2 Überschwemmungsgebiete

11. Anlagenkataster ( § 11)

11.1 Forderung von Anlagenkatastern im Einzelfall

11.2 Inhalt des Anlagenkatasters

11.3 Fortschreibung

11.4 Überwachung des Anlagenkatasters

11.5 Datenverarbeitung

11.6 Genehmigungen oder Zulassungen nach anderen Rechtsvorschriften ( § 11 Abs. 6), Öko-Audit

12. Rohrleitungen ( § 12)

12.1 Sicherheitsgründe bei oberirdischen Rohrleitungen

12.2 Zulässige unterirdische Rohrleitungen

12.3 Oberirdische Rohrleitungen als Anlagenteile

13. Anlagen einfacher oder herkömmlicher Art

13.1 Anlagen der Gefährdungsstufe a zum Lagern, Abfüllen und Umschlagen flüssiger wassergefährdender Stoffe

13.2 Lageranlagen einfacher oder herkömmlicher Art

13.3 Gefahrgutrechtlich zulässige Behälter und Verpackungen

13.4 Rohrleitungen einfacher oder herkömmlicher Art

14. Anlagen zum Lagern fester Stoffe ( § 14)

14.1 Feste Stoffe, allgemeine Anforderungen

14.2 Bodenfläche

15. Eignungsfeststellung und Bauartzulassung, Antrag ( § 15)

15.1 Allgemeines

15.2 Antragsunterlagen

15.2.1 Eignungsfeststellung

15.2.2 Bauartzulassung

15.2.3. Hinweise zu den Unterlagen, erforderlicher Inhalt

15.2.3.1 Antrag

15.2.3.2 Lage

15.2.3.3 Anlagenbeschreibung

15.2.3.4 Wassergefährdende Stoffe

15.2.3.5 Abmessungen, Volumen

15.2.3.6 Gefährdungsstufe, Bewertung

15.2.3.7 Standsicherheit, Festigkeit

15.2.3.8 Dichtigkeit und Beständigkeit der Anlage

15.2.3.9 Sicherheitseinrichtungen

15.2.3.10 Auffangvorrichtungen

15.2.3.11 Maßnahmen im Schadensfall

15.2.3.12 Errichtung und Betrieb

15.2.3.13 Überwachung

15.2.3.14 Gleichwertigkeitsnachweis

16. Voraussetzungen für die Eignungsfeststellung und Bauartzulassung ( § 16)

17. Eignungsfeststellung und andere behördliche Entscheidungen ( § 17)

18. Vorzeitiger Einbau ( § 18)

18.1 Zulassungsbedingungen

18.2 Außerbetriebnahme der Anlage

19. Anwendung der Verordnung über brennbare Flüssigkeiten ( § 19)

20. Befüllen ( § 20)

21. Abwasseranlagen als Auffangvorrichtungen ( § 21)

21.1 Allgemeines

21.2 Zuordnung zur Gefährdungsstufe A, B oder C

21.3 Grundsatzanforderungen 3 bis 5

21.4 Unvermeidbarer Anfall der wassergefährdenden Stoffe nach 2 Fallgruppen

21.5 Betriebsanweisung

22. Sachverständige ( § 22)

22.1 Anerkennungsvoraussetzungen und -verfahren

22.1.1 Organisationen

22.1.2 Bestellung von Sachverständigen

22.1.3 Nachweise nach § 22 Abs. 3 Nr. 1

22.1.3.1 Allgemeines, Bestellungsakte

22.1.3.2 Ausbildung der Sachverständigen

22.1.3.3 Kenntnisse der Sachverständigen

22.1.3.4 Unabhängigkeit des Sachverständigen

22.1.3.5 Prüfgrundsätze

22.1.4 Nachweise nach § 22 Abs. 3 Nr. 3

22.1.5 Nachweise nach § 22 Abs. 3 Nr. 4

22.1.6 Abschluß von Überwachungsverträgen nach § 19l Abs. 2 Nr. 2 WHG

22.1.7 Überwachung der Sachverständigenorganisationen, Information

22.1.8 Aufhebung der Anerkennung von Organisationen und der Bestellung von Sachverständigen

23. Überprüfung von Anlagen ( § 23)

23.1 Prüfung durch Sachverständige nach § 22

23.1.1 Prüfung vor der erstmaligen Inbetriebnahme, nach einer wesentlichen Änderung und vor Wiederinbetriebnahme einer länger als 1 Jahr stillgelegten Anlage

23.1.2 Wiederkehrende Prüfungen

23.1.3 Prüfung bei Stillegung der Anlage

23.1.4 Änderung der Prüffristen ( § 23 Abs. 2)

23.1.5 Prüfauftrag, Prüftermine, Prüfbericht, wasserbehördliche Maßnahmen

23.2 Überwachungsdatei

23.3 Prüfungen nach anderen Rechtsvorschriften, Öko-Audit

23.3.1 Öko-Audit

24. Ausnahmen von der Fachbetriebspflicht ( § 24)

25. Technische Überwachungsorganisationen ( § 25)

26. Nachweis der Fachbetriebseigenschaft ( § 26)

27. Anzeigen von Anlagen ( § 27)

27.1 Zweck der Anzeige

27.2 Beteiligung des Landesamtes für Umweltschutz in Verfahren nach anderen Rechtsbereichen

27.3 Anzeigepflichtige Änderungen

27.4 Anzeigeunterlagen

28. Ordnungswidrigkeiten (§ 28)

29. Bestehende Anlagen (§ 29)

29.1 Allgemeines

29.2 Anlagen in Schutzgebieten

29.3 Eignungsfeststellung, Bauartzulassung

29.4 Abwasseranlagen als Auffangvorrichtungen

29.5 Maßnahmen der Löschwasserrückhaltung

29.6 Allgemein anerkannte Regeln der Technik

29.7 Anlagen im Bereich oberirdischer Gewässer

30. Inkrafttreten (§ 30)

Anhang 1 MERKBLATT Betriebs- und Verhaltensvorschriften beim Umgang mit wassergefährdenden Stoffen

Anhang 2 Merkblatt für Heizöllageranlagen

Anhang 3 Anzeige einer Anlage zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen nach § 27