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umwelt-online: Richtlinie für naturnahe Unterhaltung und naturnahen Ausbau der Fließgewässer (4)
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3.4 Fließgewässer in der freien Landschaft
Fließgewässer müssen in bezug auf Naturhaushalt und Landschaftsbild im Zusammenhang mit dem angrenzenden Landschaftsraum betrachtet werden. Sie sind wesentlicher Bestandteil von Natur und Landschaft.
Bedeutung für das Umland
Bäche und Flüsse stellen mit ihren unterschiedlich bewachsenen Uferstreifen bandförmige Landschaftselemente dar, die zumeist einer weit weniger intensiven Einflußnahme durch den Menschen unterliegen als die angrenzenden Nutzflächen. Das läßt sie insbesondere in einer ausgeräumten Agrarlandschaft für viele Wildpflanzen und Tiere zum bevorzugten Lebensraum werden.
Sofern die Ufer von Gehölzen gesäumt sind, erlangt der Bewuchs an Wasserläufen eine ähnliche Bedeutung, wie sie Hecken und Gebüschen im allgemeinen zukommt. Wie andere Gehölzbänder auch besitzen Ufergehölze ein eigenes Kleinklima. Sie gleichen Temperatur- und Feuchtigkeitsschwankungen von Boden und Luft aus und fördern damit die benachbarten Kulturpflanzen. Darüber hinaus reduzieren sie die Windgeschwindigkeit und können bei entsprechender Lage im Gelände zu Ertragssteigerungen führen. Durch die Einschränkung von Bodenverwehungen helfen sie, die nachhaltige Nutzungsfähigkeit der landwirtschaftlichen Flächen und die natürliche Bodenfruchtbarkeit zu sichern.
Je breiter und länger Ufergehölzbestände sind, umso mehr kann von ihnen ein Beitrag zur biologischen Schädlingsbekämpfung ausgehen. Hier halten sich nicht nur Vögel und kleine Säugetiere (z.B. Wiesel, Iltis, Igel, Spitzmäuse) auf, sondern es lebt hier auch eine artenreiche wirbellose Fauna, die sich selbst reguliert. Gemeinsam breiten sie sich von hierauf die Feldflur aus und treten einer Massenvermehrung bestimmter Schädlinge entgegen.
Naturnahe Wasserläufe mit ihrem Uferbewuchs sind eine wesentliche Komponente, gebietsweise sogar das Grundgerüst eines Netzes mehr oder weniger ungestörter Biotope, das über der Agrarlandschaft liegt. Ihre verbindende Funktion läßt sich noch verstärken, wenn es zu einer Verknüpfung der Ufergehölze mit in der Nähe vorhandenen Gehölzbeständen (Hecken, Gebüschen, Baumgruppen, Feldgehölzen und Waldstücken) kommt. Außerdem bieten sich Flächen an Altarmen, auf Terrassenhängen, an Innenbögen sowie angrenzende Öd- und Dreiecksflächen bei aneinanderstoßenden Grenzen als Gehölzstandorte an.
Bedeutung für das Landschaftsbild
Wasserläufe bereichern mit ihrem Bewuchs das Landschaftsbild. Bei breiten Gewässern kommt schon allein die Wasserfläche zur Geltung. Doch je schmaler die Wasserläufe, umso größer wird die Bedeutung der Ufergehölze. Sind Bäume und Sträucher vorhanden, so markieren sie weithin sichtbar den Verlauf und zeichnen Schleifen und Windungen nach. Fehlen sie aber, fallen die Gewässer leicht ganz aus dem Blickfeld und büßen ihre Rolle als landschaftsgliederndes Element ein. Insbesondere in ausgeräumten Landschaften läßt sich der Bewuchs als Gestaltungselement einsetzen.
Die meisten Möglichkeiten dazu bieten Bäume und Sträucher durch:
Herausgehobene Ansatzpunkte für Gehölze bieten sich an Bauwerken wie Brücken, Wehre und Sohlgleiten, ohne daß der Bewuchs architektonisch gelungene Bauwerke verdecken sollte.
Eine alleeartige Aufreihung hochstämmiger Bäume (z.B. Pappel-Alleen) entlang der Gewässer widerspricht dem natürlichen Bewuchs und sollte daher in der freien Landschaft vermieden werden.
Auch Röhrichte und Uferstauden sind Gestaltungselemente. Sie entwickeln sich vor allem an breiten Gewässern.
Rasenflächen bieten sich dort an, wo der freie Blick auf ein breites Gewässer oder wo eine weite Aussicht erwünscht sind. Bei einer in ihrer Intensität abgestuften Pflege können diese gehölzfreien Flächen
eine erhebliche Artenvielfalt erlangen und vor allem während der Blütezeit der Stauden positiv hervortreten. Schließlich trägt selbst die Wasservegetation zur Belebung des Gewässerbildes bei. Wasserpflanzen werden kaum eigens eingebracht.
Bei einer geeigneten Kombination der aufgeführten Gestaltungselemente entsteht eine ästhetisch befriedigende Gewässerlandschaft.
3.5 Fließgewässer im Siedlungsbereich
Die naturnahe Entwicklung der Fließgewässer in Siedlungsbereichen ist häufig nur sehr eingeschränkt möglich. Dort unterliegen die Gewässer einem besonders hohen Nutzungsdruck. Dicht an die Ufer heranreichende Bebauungen sowie Maßnahmen des Hochwasserschutzes engen den Raum für naturnahe Entwicklungen stark ein.
Hier können die naturräumlichen Verhältnisse durch anthropogene Überformungen und irreversible Prozesse wie Bergsenkungen, so stark verändert worden sein, daß eine Orientierung insbesondere an historischen Gewässerzuständen fehl geht. In solchen Fällen kann es sinnvoll sein, als Leitbild (vgl. 4., Leitbild) nur allgemeine fließgewässerökologische Merkmale zu formulieren.
In Siedlungsbereichen sind neben der ökologischen Funktionsfähigkeit auch unverzichtbare Nutzungen wie der Bestand an kulturellem Erbe, die Einbindung in das Stadtbild, die Naherholung und die Freizeitnutzung zu berücksichtigen. Dem hat das Entwicklungsziel (vgl. 4., Entwicklungsziel) Rechnung zu tragen. In jedem Fall ist die Durchgängigkeit des Fließgewässers und eine Sohle mit natürlichem Sohlsubstrat anzustreben.
Da Fließgewässer das Ortsbild stark prägen und den Erlebniswert der Stadt erhöhen können, sollte dort den Gewässern soviel Freiraum wie möglich zurückgegeben und nicht umgekehrt das Gewässer verdrängt oder gar verrohrt werden. Selbst Gewerbegebiete können durch entsprechende Gewässergestaltung aufgewertet und negative Auswirkungen auf die Umgebung gemildert werden.
Bei der Grünflächengestaltung ist auf eine möglichst naturnahe Einbindung von Wasserläufen zu achten, wenn auch hierbei - anders als in der freien Landschaft - neben heimischen fremdländische Pflanzenarten eingesetzt werden. Dabei können selbst mitten in der Stadt Zonen an Gewässern geschaffen werden, die durch geschickte Wegeführung so ruhiggestellt sind, daß sich sogar störungsempfindliche Tiere ansiedeln und vom erholungssuchenden Menschen aus der Distanz beobachtet werden können.
Möglichkeiten, die sowohl den Erlebniswert von Bächen und Flüssen verstärken als auch ihre Besiedlung mit Pflanzen und Tieren fördern, sind selbst bei beschränkten Platzverhältnissen gegeben:
3.6 Forderungen an die Unterhaltung und den Ausbau aus ökologischer Sicht
Bei allen Maßnahmen der Gewässerunterhaltung und des Gewässerausbaus ist die Bedeutung der Fließgewässer im Naturhaushalt zu berücksichtigen. Hieraus ergibt sich die Aufgabe, den ökologischen Zustand der Wasserläufe zu verbessern und schließlich - als weitgestecktes Ziel - einen naturnahen Zustand herbeizuführen. Dies ist am besten durch das Zulassen einer naturnahen Entwicklung zu erreichen. Hierfür muß dem Gewässer ausreichend Raum für die eigendynamische Entwicklung (Entfesselung) zur Verfügung stehen. Dazu können oft Nutzungsänderungen in der Talaue notwendig sein. Darüber hinaus können Maßnahmen zur Verbesserung der Wasserbeschaffenheit und zur Wiederherstellung naturnaher Abflüsse erforderlich sein.
Im Rahmen der Gewässerunterhaltung ist die Verbesserung der ökologischen Verhältnisse in der Regel in kleine d Schritten ohne kostenträchtige Maßnahmen möglich. Sie ist auch dort zu erreichen, wo das Gewässer intensivem Nutzungsdruck unterliegt. Es kann jedoch in Einzelfällen nötig sein, über Ausbaumaßnahmen eine naturnahe Entwicklung einzuleiten.
3.6.1 Unterhaltung
Die Unterhaltung muß entsprechend den wasserrechtlichen Bestimmungen den in Kapitel 2. dargestellten Mehrfachfunktionen der Gewässer Rechnung tragen. In diesem Rahmen gibt es viele Möglichkeiten, die Gewässer ökologisch zu entwickeln. Im einzelnen sind folgende Punkte zu beachten:
3.6.2 Ausbau
Der Gewässerausbau soll vorrangig den Ausgangszustand für die anschließende naturnahe Entwicklung schaffen. Dabei sind folgende Punkte zu beachten:
3.7 Planungsgrundlagen
Jede Planung zur Gestaltung und Entwicklung von Fließgewässern sollte sich an den Charakterzügen natürlicher Fließgewässer orientieren.
Zu diesen Charakterzügen gehören je nach Gewässertyp:
Durch Baumaßnahmen läßt sich zunächst nur die Ausgangssituation für die weitere Entwicklung zu einem naturnahen Gewässer schaffen. Erst nach einer längeren Entwicklungszeit, während der sich die charakteristische Gewässerbettgestalt im Detail herausbildet und sich das gewässertypische Arteninventar ,an Pflanzen und Tieren einfindet, kann ein naturnaher Zustand des Gewässers erreicht werden.
3.7.1 Trassierung
Von der Quelle bis zur Mündung sind Gewässer landschaftsbestimmende Elemente. Ihr naturgegebener Charakter darf nicht unnötig verändert werden. Der Verlauf der Gewässer steht mit der Längsentwicklung und der Form der Querschnitte in enger Wechselbeziehung.
Bei der Trassierung muß von den natürlichen Gegebenheiten ausgegangen werden. Ziel ist, eine Linienführung zu finden, die dem gewässertypischen Verlauf möglichst nahe kommt. Die Ausformung detaillierter Strukturelemente bleibt der gestaltenden Kraft des Wassers überlassen. Deshalb kann auf eine Feingestaltung verzichtet werden.
Bei der Ermittlung der neuen Trasse sind die Oberflächengestalt der Landschaft, die Bodenverhältnisse und die Zwangspunkte (wie schutzwürdige Biotope, wertvolle Gewässerabschnitte, schützenswerte Bauwerke und Anlagen) zu berücksichtigen.
Historische Karten können wertvolle Aufschlüsse über einen weitgehend vom Menschen unbeeinflußten Verlauf geben. Häufig ist der ursprüngliche Zustand jedoch aus alten Karten nicht mehr zu ermitteln. Auch können die heutigen Bedingungen gegenüber historischen ganz andere sein. Hier kann die Betrachtung vergleichbarer Gewässer, bei denen sich der ursprüngliche Zustand noch rekonstruieren läßt, hilfreich sein. In der Literatur beschriebene Leitbilder (vgl. 4., Leitbild) können ebenfalls einen Anhalt für die regionaltypische Ausbildung des Gewässers geben.
Bei jeder Planung muß versucht werden, ökologisch wertvolle Gewässerabschnitte unverändert einzubeziehen, wobei auch erhaltenswerte Landschaftsbestandteile die Lage des Gewässers mitbestimmen.
Eine gute Trassenführung verlangt, daß in den nachfolgenden Entwicklungsphasen nicht umfangreiche Umlagerungen die Folge sind, sondern eine für das Gewässer typische Ausbildung der Strukturelemente einsetzt. Für seine dynamische Entwicklung benötigt das Gewässer Raum, der nur bei ausreichend breiten Uferstreifen gegeben ist (vgl. 3.3).
Zwangspunkte können ausnahmsweise eine stabile Sicherung der Trasse bedingen. Die Trassenwahl erfolgt in sorgfältiger Abwägung zwischen freier Entfaltung und Einhaltung der Zwangspunkte, die durch entsprechend ausgewählte lebende und tote Baustoffe gesichert werden. Dabei ist darauf zu achten, daß als Folge einer abschnittsweisen Befestigung keine Tiefenerosion entsteht oder auftretende Tiefenerosion durch eine entsprechende Sicherung der Sohle begrenzt wird. Es muß sichergestellt werden, daß eine künstliche Befestigung nicht das gesamte Wirkungsgefüge nachteilig verändert.
Entwurfsgrundlage ist eine Karte mit Höhenangaben, die den Talverlauf erkennen läßt. Die Trassen der möglichen Lösungen und auch die Einzelheiten der gewählten Lösung sind im Feldvergleich zu überprüfen. Sie müssen daher im erforderlichen Umfang in die Örtlichkeit übertragen werden.
3.7.2 Längsentwicklung
Die Längsentwicklung der Fließgewässer ist abhängig vom Talgefälle. Das Sohlgefälle nimmt im allgemeinen vom Obenauf zum Unterlauf hin ab. Normalerweise fließt ein Gewässer nicht im stärksten Talgefälle. Durch die beim natürlichen Lauf Vorhandenen Unregelmäßigkeiten und Windungen ist der Fließweg länger als die Tallinie. Die Gefälleverhältnisse der Gewässer sind in der Natur so komplex, daß sie nicht durch eine einfache mathematische Funktion nachvollzogen werden können. Für die Festlegung des Sohlgefälles ist die Orientierung an vergleichbaren naturnahen Strecken sinnvoll.
An naturnahen Fließgewässern findet eine Breiten- und Krümmungserosion in unterschiedlich starker Ausprägung statt. Dadurch entstehen Kolke und Uferabbrüche. An anderen Stellen bilden sich durch die angelandeten Sedimente Gleitufer und Bänke. Wechselnde Abflüsse sorgen für Umgestaltungen auch an der Sohle, wobei sich jedoch die Sohllage im Mittel nicht verändert. Der ständige Gefällewechsel und das unstete Fließen von natürlichen Gewässern müssen auch nach einer Umgestaltung gegeben sein. Nur bei ständigem Wechsel der Wassertiefen und Fließgeschwindigkeiten kann sich die für das Gewässer typische Pflanzen- und Tierwelt entwickeln.
Durch nicht naturnahe Baumaßnahmen, durch Abflußverschärfungen (z.B. infolge von Flächenversiegelungen im Einzugsgebiet) oder durch die Unterbrechung des Geschiebetriebs kann es zur verstärkten Erosion im Gewässerbett kommen. Die Veränderung des Gewässerbettes kann untypisch große Ausmaße erreichen. Die Vielfalt des Lebensraumes geht verloren, wenn die Ufer nur noch überwiegend durch Abbrüche geprägt sind. Hier müssen die Ursachen behoben werden, um eine gewässertypgerechte Entwicklung wieder zulassen zu können. Sind die Beeinträchtigungen eher gering, kann sich ein neuer Gleichgewichtszustand zwischen dem erhöhten Wasserangriff und den beharrenden Kräften des Bodens einstellen. Häufig ist bei Fließgewässern die Möglichkeit zur Selbstregulierung stark eingeschränkt. Wenn aufgrund massiver Befestigungen im Böschungsbereich die Erhöhung des Wasserangriffs nicht durch Breiten- und Krümmungserosion kompensiert werden kann, kommt es zu einer Vertiefung der Gewässersohle mit all den negativen Folgewirkungen wie beispielsweise Absenkung des Grundwasserspiegels und Erhöhung des Durchflußvermögens.
Das gewässertypische Fließverhalten wird hauptsächlich durch die Form des Gewässerbettes bestimmt. Zusätzlich wird das Fließverhalten bei naturnahen Fließgewässern durch besondere andere Strukturelemente beeinflußt. Zu nennen sind:
Solche Strukturelemente können eingebracht werden, um ein vielfältiges Fließverhalten zu fordern. Ihr Einbau empfiehlt sich jedoch vorwiegend in Gewässern, bei denen die natürliche Entstehung der gewässertypischen Strukturelemente nicht möglich ist.
Totholz
Natürliche Fließgewässer werden überwiegend von Wäldern begleitet. Ins Gewässer gestürzte Äste und umgefallene Bäume sind demnach bedeutende Strukturelemente natürlicher Fließgewässer. Sie erzeugen Querschnittsveränderungen und Zonen unterschiedlichen Fließens. Bei der Umgestaltung kann daher Totholz eingebracht werden. Auch Baumstubben können hier ähnliche Funktionen übernehmen.
Störsteine
Störsteine können ins Gewässer eingebracht werden, um den gleichmäßigen Fließzustand an der Sohle und den Böschungen so abzuändern, daß strömungsschwache Bereiche als Ruhezonen für Fische und andere Wasserorganismen entstehen. Dabei sollten sie über eine geringe Erhöhung der Profilrauhigkeit hinaus keine besondere hydraulische Auswirkung haben. Ihre Kantenlänge sollte jedoch 25 - 30 cm
nicht unterschreiten, damit die Fische ausreichenden Strömungsschatten vorfinden. Störsteine sollten aber nur dort eingebaut werden, wo sie dem Charakter des Gewässers nach typisch sind. In Flachlandbächen läßt sich eine entsprechende Wirkung auch mit Baumstubben erzielen.
Grundschwellen
Grundschwellen beeinflussen das Fließverhalten im Gewässer derart, daß durch eine lokale Anhebung des Wasserspiegels Bereiche geringerer Fließbewegungen mit solchen schnellerer Strömung abwechseln. So können sich unterschiedliche Kleinbiotope entwickeln. Unterhalb der Schwellen angeordnete oder sich bildende Kolke bieten Unterschlupf und Ruhezonen für Fische.
Grundschwellen werden zweckmäßig zwischen zwei Krümmungen angeordnet, weil sich dort natürlicherweise eine Furt bilden würde. Sie können hilfreich sein, die Folgen von Tiefenerosion einzugrenzen, wenn sie eine sohlstützende Wirkung haben. Bei ihrem Einbau ist darauf zu achten, daß vorhandener erhaltenswerter Uferbewuchs nicht geschädigt wird.
Sohlgleiten
Mit Sohlgleiten werden Höhenunterschiede in der Sohle überwunden, die durch Laufverkürzungen entstanden sind. Sie sichern die Gewässersohle durch ihre sohlstützende Wirkung.
Sohlgleiten überwinden Höhendifferenzen in der Sohle mit einer Neigung von 1: 20 und flacher. Ein Fließwechsel soll möglichst nicht auftreten. Durch eine rauhe Oberfläche entsteht ein kleinflächig wechselndes Strömungsmuster, das den Aufstieg von Fischen und anderen Tieren ermöglicht. Dies läßt sich durch eine Schüttung von Steinen unterschiedlicher Größe erreichen. Die Abmessung der größten Steine wird von` der Neigung und dem Abfluß mit den stärksten Schleppspannungen bestimmt. Die Gleite soll in loser Schüttung ähnlich dem Sohlaufbau von Bergbächen erstellt werden. Unter Umständen ist der Untergrund durch einen Bodenfilter entsprechend den Filterregeln abgestuft zu sichern. Das zum Bau der Sohlgleite verwendete Material soll möglichst gewässertypisch sein. Durch geeignete Maßnahmen ist dafür zu sorgen, daß auch bei Niedrigwasser ein gebündelter Abfluß auf der Oberfläche der Sohlgleite für die Wanderung der Wasserorganismen bleibt.
Gleiten mit steilerer Neigung als 1 : 20 behindern den Fischaufstieg. Sohlgleiten dürfen nur so hoch und so lang sein, daß der Charakter des Gewässers gewahrt bleibt. Bei größeren Höhenunterschieden sind mehrere Bauwerke anzulegen.
Wo immer möglich, sollen Gleiten beispielsweise durch Laufverlängerungen überflüssig gemacht werden.
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(Stand: 18.09.2024)
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