BadeGewVO - NRW -
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§ 1 Zweck und Anwendungsbereich
§ 2 Begriffsbestimmungen
§ 3 Bestimmung der Badegewässer, Überwachung
§ 4 Bewertung der Badegewässerqualität
§ 5 Einstufung und qualitativer Zustand der Badegewässer
§ 6 Badegewässerprofile
§ 7 Bewirtschaftungsmaßnahmen in Ausnahmesituationen, Maßnahmen bei hohen Einzelwerten
§ 8 Gefährdung durch Cyanobakterien
§ 9 Andere Parameter
§ 10 Zusammenarbeit bei grenzüberschreitenden Gewässern
§ 11 Beteiligung der Öffentlichkeit
§ 12 Information der Öffentlichkeit
§ 13 Berichterstattung
§ 14 Inkrafttreten
Anlage 2 Bewertung und Einstufung von Badegewässern
1. Mangelhafte Qualität
2. Ausreichende Qualität
3. Gute Qualität
4. Ausgezeichnete Qualität
Anlage 3 Badegewässerprofil
Anlage 4 Überwachung der Badegewässer
Anlage 5 Regeln für den Umgang mit Proben für mikrobiologische Analysen
1. Entnahmestelle
2. Sterilisierung der Probenbehältnisse
3. Probenahme
4. Lagerung und Transport der Proben vor der Analyse
Teil 1
Symbole zur Information über die Einstufung des Badegewässers