Regelwerk; Wasser; Anforderungen an Anlagen

AwSV-Zust Nds
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1. Allgemeines

2. Zuständigkeiten im Bereich Aufbereitungs- und Abwasserbehandlungsanlagen

3. Zuständigkeiten im Schadensfall

4. Umweltstatistikgesetz

5. Vollzug

6. Schlussbestimmungen

Anlage 1
Schema: Zuständigkeiten bei Schadensfällen an Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen in Betrieben, die der immissionsschutzrechtlichen Überwachung durch die GAÄ unterliegen

Anlage 2
Hinweise zur Abgrenzung der Zuständigkeiten im Bereich der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) gemäß § 4 ZustVO-Wasser

1. Anlass

2. Allgemeines

3. Typische Einzelfallkonstellationen

3.1 Heizölverbraucheranlagen

3.2 Ein Unternehmen besteht aus mehreren Betrieben

3.3 Abscheideranlagen

3.4 GAA-überwachte Anlagen in kommunal überwachten Betrieben

Grafik 1: AwSV-Prüfung und Generalinspektion fallen zeitlich auseinander.

Grafik 2