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Änderungstext
Landesverordnung zur Änderung der Badegewässerlandesverordnung und der Arbeitsschutzzuständigkeitslandesverordnung
- Mecklenburg-Vorpommern -
Vom 23. September 2015
(GVOBl. M-V. vom 09.10.2015 S. 295)
Aufgrund
verordnet die Landesregierung und aufgrund
verordnet das Ministerium für Arbeit, Gleichstellung und Soziales:
Artikel 1
Änderung der Badegewässerlandesverordnung l
Die Badegewässerlandesverordnung vom 6. Juni 2008 (GVOBl. M-V S. 172), die zuletzt durch die Verordnung vom 20. Juni 2013 (GV0B1 M-V S. 429) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1. Dem § 9 wird folgender Absatz 3 angefügt:
"(3) Absatz 2 Satz 2 gilt auch für die Feststellung sonstige Organismen und Stoffe, die eine Gefährdung der Gesundheit besorgen lassen."
2. In § 13 Absatz 3 Satz 2 wird das Wort "oberste" durch da Wort "obere" ersetzt.
3. In Anlage 4 wird Nummer 1 Satz 1 wie folgt gefasst:
alt | neu |
Zwischen dem 12. Mai und dem Beginn der Badesaison ist eine Probenahme vorzunehmen. | "Innerhalb von 30 Tagen vor dem Beginn der Badesaison is eine Probenahme vorzunehmen." |
Artikel 2
Änderung der Arbeitsschutzzuständigkeitslandesverordnung 2
Die Arbeitsschutzzuständigkeitslandesverordnung vom 13. Mär 2015 (GVOBl.M-V S. 104) wird wie folgt geändert:
1. § 1 wird wie folgt geändert:
a) In Absatz 2 wird nach den Wörtern "des Produktsicherheitsgesetzes und der" das Wort "ausschließlich" eingefügt.
b) Absatz 3 wird wie folgt geändert:
aa) In Nummer 1 wird das Komma durch das Wort "und" ersetzt.
bb) In Nummer 2 wird das Wort "und" durch einen Punkt ersetzt.
cc) Die Nummer 3
3. die Anerkennung von befähigten Personen nach § 14 Absatz 6 der Betriebssicherheitsverordnung.
wird aufgehoben.
2. In § 2 werden vor den Wörtern "benannten Rechtsvorschriften" die Wörter "und 2" eingefügt.
Artikel 3
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
__________
1) Ändert LVO vom 6. Juni 2008, GS Meckl. VOrp. Gl.Nr. 212-4-9
2) Ändert LVO vom 13. März 2015, GS Meckl.-Vorp. Gl. Nr. 200-6-79
ID 15/1343
ENDE |
(Stand: 26.04.2021)
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