OberflächenwasserqualitätsVO
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§ 1 Zweck der Verordnung
§ 2 Anwendungsbereich
§ 3 Zulässigkeit von Wasserentnahmen
§ 4 Überwachung; Probenahme und Analyseverfahren
§ 5 Ausnahmen
§ 6 Zuständige Behörde
§ 7 Inkrafttreten
Anlage 2 Qualitäten von zur Trinkwassergewinnung bestimmtem Oberflächenwasser
Anlage 3 Referenzmethoden zur Bestimmung der Parameter-Werte I und / oder G gemäß Anlage 2
Anlage 4 Jährliche Mindesthäufigkeit der Probenahmen und der Analysen in bezug auf die einzelnen Parameter der Anlage 2