Regelwerk, Wasser EU, He

OberflächenwasserqualitätsVO

§ 1 Zweck der Verordnung

§ 2 Anwendungsbereich

§ 3 Zulässigkeit von Wasserentnahmen

§ 4 Überwachung; Probenahme und Analyseverfahren

§ 5 Ausnahmen

§ 6 Zuständige Behörde

§ 7 Inkrafttreten

Anlage 1

Anlage 2 Qualitäten von zur Trinkwassergewinnung bestimmtem Oberflächenwasser

Anlage 3 Referenzmethoden zur Bestimmung der Parameter-Werte I und / oder G gemäß Anlage 2

Anlage 4 Jährliche Mindesthäufigkeit der Probenahmen und der Analysen in bezug auf die einzelnen Parameter der Anlage 2