Hessisches Wassergesetz (7)

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Verzeichnis der Gewässer zweiter Ordnung, bei denen das Land sich an der Finanzierung der Unterhaltung beteiligt Anlage 3
zu § 9 Abs. 4

FörderungRL Hochwasserschutzmaßnahmen / Beseitigung von Hochwasserschäden an Gewässern II. Ordnung

Nr. Gewässer von bis
1 Diemel a) Im Gebiet der Gemeinde Diemelstadt  
b) Landesgrenze bei Diemelmühle nordwestlich Liebenau/Stadtteil Griemelsheim Mündung in Weser
2 Dill Einmündung des Aubaches Mündung in Lahn
3 Eder a) Landesgrenze westlich Hatzfeld (Eder) Mündung in Edersee bei Vöhl/Ortsteil Herzhausen
b) Ablauf Edertalsperre bei Edertal/Ortsteil Affoldern Mündung in Fulda
4 Elbbach Landesgrenze westlich Dornburg/Ortsteil Langendernbach Mündung in Lahn
5 Emsbach Einmündung des Dombaches Mündung in Lahn
6 Frieda Landesgrenze nördlich Meinhard/Ortsteil Frieda Mündung in Werra
7 Fulda Einmündung der Lüder Gemeindegrenze Ludwigsau/Bebra
8 Gersprenz Brücke Bundesstraße 38 oberhalb Groß-Bieberau Landesgrenze östlich Babenhausen/Stadtteil Harreshausen
9 Haune Einmündung der Bieber Mündung in Fulda
10 Horloff Brücke Bundesstraße 455 bei Echzell/Ortsteil Grund-Schwalheim Mündung in Nidda
11 Horloff-Flutbach Horloffwehr bei Echzell/Ortsteil Echzell Mündung in Horloff
12 Kinzig Einmündung des Steinebaches Mündung in Main
13 Lahn Landesgrenze bei Biedenkopf/Stadtteil Wallau Wehr Badenburg oberhalb Gießen
14 Modau Modau-Sandbachwehr östlich Pfungstadt Mündung in Stockstadt-Erfelder Althrein
15 Mümling Einmündung des Erdbaches Landesgrenze nordöstlich Breuberg/Stadtteil Hainstadt
16 Nidda Einmündung des Laisbaches Stadtgrenze Frankfurt (Main)
17 Nidder Einmündung des Seemenbaches Mündung in Nidda
18 Ohm Brücke Landstraße Homberg (Ohm)/Stadtteil Ober-Ofleiden - Homberg (Ohm) Mündung in Lahn
19 Orke Einmündung der Aar Mündung in Eder
20 Sandbach Modau-Sandbachwehr östlich Pfungstadt Mündung in Stockstadt-Erfelder Altrhein
21 Schlitz Kreisgrenze Vogelsbergkreis - Fulda Mündung in Fulda
22 Schwalm Brücke Hersfelder Straße in Alsfeld Mündung in Eder
23 Schwarzbach Brücke Bundesstraße 42 Groß-Gerau - Mainz Mündung in Ginsheimer Altrhein
24 Schwarzbach Zusammenfluss von Daisbach und Dattenbach Mündung in Main
25 Twiste Brücke Bundesstraße 450 unterhalb Arolsen/ Landesgrenze nördlich Volkmarsen
26 Ulster Stadtteil Braunsen  
a) 100 m oberhalb der Landesgrenze in Tann Landesgrenze
b) Linker Teil der Gewässerstrecke in Hohenoda (Landesgrenze verläuft in Gewässermitte)
c) Landesgrenze südlich Philippsthal (Werra)/Ortsteil Philippsthal Mündung in Werra
27 Wehre Einmündung der Sontra Mündung in Werra
28 Werra Landesgrenze südöstlich Philippsthal (Werra)/Ortsteil Landesgrenze in Gemarkung Herleshausen
29 Weschnitz Philippsthal

a) Absperrdamm des Rückhaltebeckens oberhalb Fürth

Landesgrenze westlich Birkenau
b) Landesgrenze südlich Heppenheim Mündung in Rhein
30 Wetter Bundesbahnbrücke bei Rockenberg Mündung in Nidda
31 Winkelbach Bundesbahnbrücke bei Bensheim Mündung in Rhein
32 Wohra Einmündung des Mühlgrabens der Hardtmühle Mündung in Ohm

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Nachstehende Vorhaben bedürfen der Umweltverträglichkeitsprüfung nach Maßgabe des § 78 dieses Gesetzes  Anlage 4
zu § 78

Legende:

X = Vorhaben ist UVP-pflichtig nach §§ 3b, 3d des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung
A = allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls nach § 3c Abs. 1 Satz 1, § 3d des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung
S = standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls nach § 3c Abs. 1 Satz 2, § 3d des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung
Nr. Wasserwirtschaftliche Vorhaben mit Benutzung oder Ausbau eines Gewässers Feststellung der UVP-Pflicht
1. Errichtung und Betrieb einer Abwasserbehandlungsanlage, die für organisch belastetes Abwasser von weniger als 9.000 kg BSB5/d (roh) oder für anorganisch belastetes Abwasser von weniger als 4.500 m3 in zwei Stunden (ausgenommen Kühlwasser) ausgelegt ist, bei  
1.1 organisch belastetem Abwasser:  
1.1 (1) 600 bis < 9.00 kg BSB5/d (entspr. 10.000 bis < 150.000 EW), A
1.1 (2) 120 bis < 600 kg BSB5/d (entspr. 2.000 bis < 10.000 EW), S
1.2 anorganisch belastetem Abwasser (ausgenommen Kühlwasser):  
1.2 (1) 900 m3 bis 4.500 m3 in zwei Stunden, A
1.2 (2) 10 m3 bis < 900 m3 in zwei Stunden; S
2. Intensive Fischzucht mit Einbringen oder Einleiten von Stoffen in oberirdische Gewässer  
2.1 bei einem Fischertrag von mehr als 1.000 t pro Jahr, X
2.2 bei einem Fischertrag von 100 t bis 1.000 t pro Jahr; A
3. Entnehmen, Zutagefördern oder Zutageleiten von Grundwasser oder Einleiten von Oberflächenwasser zum Zwecke der Grundwasseranreicherung, jeweils mit einem jährlichen Volumen von  
3.1 100.000 m3 bis weniger als 10 Mio. m3 Wasser; A
3.2 50.000 m3 bis weniger als 100.000 m3 Wasser; S
4. Tiefbohrungen zum Zwecke der Wasserversorgung; S
5. Wasserwirtschaftliches Projekt in der Landwirtschaft, einschließlich Bodenbewässerung oder Bodenentwässerung, jeweils mit einem jährlichen Volumen von  
5.1 100.000 m3 und mehr Wasser; A
5.2 50.000 m3 bis weniger als 100.000 m3 Wasser; S
6. Bau eines Stauwerkes oder einer sonstigen Anlage zur Zurückhaltung oder dauerhaften Speicherung von Wasser, wobei weniger als 10 Mio. m3 Wasser zurückgehalten oder gespeichert werden; A
7. Umleitung von Wasser von einem Flusseinzugsgebiet in ein anderes, ausgenommen der Transport von Trinkwasser in Rohrleitungen, mit einem Volumen von weniger als 100 Mio. m3 Wasser pro Jahr; A
8. Flusskanalisierung und Stromkorrekturarbeiten; A
9. Bau eines Hafens für die Binnenschifffahrt, wenn der Hafen für Schiffe mit 1.350 t oder weniger zugänglich ist; A
10. Bau eines sonstigen Hafens, einschließlich Fischerei- oder Yachthafens, oder einer infrastrukturellen Hafenanlage; A
11. Bau eines Deiches oder Dammes, der den Hochwasserabfluss beeinflusst; A
12. Bau einer Wasserkraftanlage; A
13. Baggerung in Flüssen und Seen zur Gewinnung von Mineralien; A
14. Sonstige Ausbaumaßnahmen A


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(Stand: 27.06.2018)

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