(Anf.Gewässerschutz-Erdwärmesonden)
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1 Anwendungsbereich und Übergangsregelung
2 Rechtsgrundlagen
2.1 Wasserrecht2.2 Bergrecht
2.3 Standortauswahlgesetz (StandAG)
2.4 Geologiedatengesetz (GeolDG)
2.5 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)
3 Verwaltungsverfahren
3.1 Standortkriterien für die Nutzung oberflächennaher Erdwärme3.1.1 Hydrogeologisch und wasserwirtschaftlich günstige Standorte3.1.2 Hydrogeologisch oder wasserwirtschaftlich sensible Standorte
3.1.3 Wasserwirtschaftlich unzulässige Gebiete
3.1.5 Naturschutz
4 Anforderungen an die Errichtung von Erdwärmesondenanlagen
4.1 Bohr- und Ausbauarbeiten zur Erdwärmesondeanlage4.2 Verwendung von Wärmeträgermedien/Betrieb der Erdwärmesondenanlage
4.2.1 Wärmeträgermedien4.2.2 Temperaturen und Wärmemengen
4.2.3 Thermische Bewirtschaftung des Grundwassers
4.2.4 Zusätzliche Anforderungen an Anlagen über 30 kW
5 Gewerbliche Wirtschaft oder öffentliche Einrichtungen
6 Private Erdwärmesondenanlagen
7 Wiedererteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis nach Ablauf 7.1 Wiedererteilung
7.2 Stilllegung von Erdwärmesondenanlagen8 Zusätzliche Prüfschritte bei Bohrungen von mehr als 100 m 8.1 Beteiligung der Bergbehörde
8.2 Beteiligung des Bundesamtes für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (base)Anlage 1
Antragsunterlagen für Erdwärmesondenanlagen1. Antragsteller, Anschrift
2. Lage der Erdwärmesonde
3. Angaben zur Erdwärmesonde und zur Wärmepumpe
4. Angaben zum Wärmeträgermedium
5. Angaben zur Bohrung
6. Bestätigung der Antragstellerin oder des Antragstellers, dass die "Anforderungen des Gewässerschutzes an Erdwärmesonden" eingehalten werden und sich die Lage in einem günstigen Gebiet befindet (s. Nr. 3.1.1)
7. Altlastenauskunft vom Regierungspräsidium (Obere Bodenschutzbehörde)
8. Ort, Datum, Unterschrift
9. Hydrogeologische Stellungnahme eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen oder hydrogeologische Stellungnahme des Hessischen Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG)