Regelwerk, Wasser EU, By

VAwS
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VV = Verwaltungsvorschrift VAwS

Erster Teil
Allgemeine Vorschriften

§ 1 Anwendungsbereich VV

§ 2 Begriffsbestimmungen VV

§ 3 Grundsatzanforderungen VV

§ 4 Allgemeine Anforderungen an Anlagen, Anforderungen an bestimmte Anlagen VV

§ 5 Allgemein anerkannte Regeln der Technik VV

§ 6 Gefährdungspotential Gefährdungsstufen VV

Tabelle

§ 7 Weitergehende Anforderungen, Ausnahmen VV

§ 8 Allgemeine Betriebs- und Verhaltensvorschriften - Anzeigepflicht VV

§ 9 Kennzeichnungspflicht, Merkblattv VV

§ 10 Anlagen in Schutzgebieten und Überschwemmungsgebieten VV

§ 11 Anlagenkataster VV

§ 12 Rohrleitungen

Zweiter Teil
Anlagen zum Lagern, Abfüllen und Umschlagen wassergefährdender Stoffe

Abschnitt I
Anlagen einfacher oder herkömmlicher Art

§ 13 Anlagen zum Lagern, Ab füllen und Umschlagen wassergefährdender flüssiger und gasförmiger Stoffe VV

§ 14 Anlagen zum Lagern, Abfüllen und Umschlagen wassergefährdender fester Stoffe VV

Abschnitt II
Eignungsfeststellung und Bauartzulassung

§ 15 Verfahren VV

§ 16 Voraussetzungen für Eignungsfeststellung und Bauartzulassung VV

§ 17 Eignungsfeststellung und andere behördliche Entscheidungen VV

§ 18 Vorzeitiger Einbau VV

§ 19 Anwendung der Verordnung über brennbare Flüssigkeiten VV

Abschnitt III
Betrieb der Anlagen

§ 20 Befüllen und Entleeren VV

Dritter Teil
Anlagen zum Herstellen und Behandeln wassergefährdender Stoffe sowie Anlagen zum Verwenden dieser Stoffe im Bereich der gewerblichen Wirtschaft und im Bereich öffentlicher Einrichtungen

§ 21 Abwasseranlagen als Auffangvorrichtungen VV

Vierter Teil
Überwachung

§ 22 Sachverständige

§ 23 Überprüfung von Anlagen

§ 24 Anlagenkartei, Befreiung von der Anzeigepflicht

Fuenfter Teil
Fachbetriebe

§ 25 Ausnahmen von der Fachbetriebspflicht VV

§ 26 Technische Überwachungsorganisationen

§ 27 Nachweis der Fachbetriebseigenschaft

Sechster Teil
Bußgeldvorschrift

§ 28 Ordnungswidrigkeiten

Siebter Teil
Übergangs- und Schlußvorschriften

§ 29 Bestehende Anlagen

§ 30 Inkrafttreten

A nhang 1 VV
Anhang 2 VV
Anhang 3 VV
Anhang 4
Anhang 5 VV
Anhang 6