Helsinki-Konvention
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Artikel 1 Geltungsbereich des Übereinkommens
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Artikel 3 Wesentliche Grundsätze und Pflichten
Artikel 4 Anwendung
Artikel 5 Schadstoffe
Artikel 6 Grundsätze und Pflichten bezüglich der Verschmutzung vom Lande aus
Artikel 7 Umweltverträglichkeitsprüfung
Artikel 8 Verhütung der Verschmutzung durch Schiffe
Artikel 9 Vergnügungsschiffe
Artikel 10 Verbot der Verbrennung
Artikel 11 Verhütung des Einbringen (dumping)
Artikel 12 Erforschung und Ausbeutung des Meeresbodens und seines Untergrunds
Artikel 13 Unterrichtung und Konsultation bei Verschmutzungsereignissen
Artikel 14 Zusammenarbeit bei der Bekämpfung der Meeresverschmutzung
Artikel 15 Naturschutz und biologische Vielfalt
Artikel 16 Berichterstattung und Informationsaustausch
Artikel 17 Unterrichtung der Öffentlichkeit
Artikel 18 Schutz von Informationen
Artikel 19 Kommission
Artikel 20 Aufgaben der Kommission
Artikel 21 Verwaltungsbestimmungen für die Kommission
Artikel 22 Finanzielle Bestimmungen für die Kommission
Artikel 23 Stimmrecht
Artikel 24 Wissenschaftliche und technische Zusammenarbeit
Artikel 25 Verantwortlichkeit für Schäden
Artikel 26 Beilegung von Streitigkeiten
Artikel 27 Sicherung bestimmter Freiheiten
Artikel 28 Status der Anlagen
Artikel 29 Verhältnis zu anderen Übereinkünften
Artikel 30 Konferenz zur Revision oder Änderung des Übereinkommens
Artikel 31 Änderungen der Artikel des Übereinkommens
Artikel 32 Änderungen der Anlagen und Annahme von Anlagen
Artikel 33 Vorbehalte
Artikel 34 Unterzeichnung
Artikel 35 Ratifikation, Genehmigung und Beitritt
Artikel 36 Inkrafttreten
Artikel 37 Rücktritt
Artikel 38 Verwahrer
Anlage 1 Schadstoffe
Teil 1 Allgemeine Grundsätze
1.0 Einleitung1.1 Kriterien für die Zuordnung von Stoffen
1.2 Vorrangige Schadstoffgruppen
Teil 2 Verbotene Stoffe
Teil 3 Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmittel
Anlage II Kriterien für die Anwendung der besten Umweltpraxis und der besten verfügbaren Technologie
Regel 1: Allgemeine BestimmungenRegel 2: Beste Umweltpraxis
Regel 3: Beste verfügbare Technologie
Regel 4: Künftige Entwicklungen
Anlage III Kriterien und Maßnahmen bezüglich der Verhütung der Verschmutzung vom Lande aus
Teil I Verhütung der Verschmutzung durch die Industrie und die Kommunen
Regel 1: Allgemeine BestimmungenRegel 2: Besondere Vorschritten
Regel 3: Grundsätze für die Erteilung von Erlaubnissen bei Industrieanlagen
Teil II Verhütung der Verschmutzung durch die Landwirtschaft
Regel 1: Allgemeine BestimmungenRegel 2: Pflanzennährstoffe
Regel 3: Pflanzenschutzmittel
Regel 4: Umweltgenehmigungen
Regel 5: Umweltüberwachung
Regel 6: Ausbildungs-, Informations- und Beratungsdienst
Anlage IV Verhütung der Verschmutzung durch Schiffe
Regel 1: ZusammenarbeitRegel 2: Unterstützung bei Untersuchungen
Regel 3: Begriffsbestimmungen
Regel 4: Anwendung der Anlagen zu MARPOL 73/78
Regel 5: Einleiten von Abwasser durch andere Schiffe A. Einhaltung der Bestimmungen
Regel 6: Pflicht zum Einleiten aller Abfälle in eine Hafenauffanganlage
Regel 7: Verbrennung von Schiffsabfällen an Bord von Schiffen
Regel 8: Verbesserte hydrographische Dienste und Förderung der Verwendung von Datensätzen für elektronische Seekarten (ENC)
Regel 9: Verwendung automatischer Schiffsidentifizierungssysteme (AIS)
Regel 10: Hafenstaatkontrolle
Regel 11: Förderung eines Sicherheits- und Umweltbewusstseins durch die Schaffung eines gemeinsamen Verfahrens für die Seeunfalluntersuchung
Regel 12: Schutzhäfen/geschützte Liegeplätze
Regel 13: (aufgehoben)
Anlage V
Ausnahmen von dem allgemeinen Verbot des Einbringens von Abfällen und sonstigen Stoffen im Ostseegebiet
Regel 1
Anlage VI Verhütung der Verschmutzung durch Offshore-Tätigkeiten
Regel 1: BegriffsbestimmungenRegel 2: Anwendung der besten verfügbaren Technologie und der besten Umweltpraxis
Regel 3: Umweltverträglichkeitsprüfüng und Überwachung
Regel 4: Einleiten während der Aufsuchungsphase
Regel 5: Einleiten während der Gewinnungsphase
Regel 6: Meldeverfahren
Regel 7: Notfallplanung
Regel 8: Stillgelegte Offshore-Anlagen
Regel 9: Informationsaustausch
Anlage VII Bekämpfung von Verschmutzungsereignissen
Regel 1: Allgemeine BestimmungenRegel 2: Notfallplanung
Regel 3: Überwachung
Regel 4: Zuständigkeitsbereiche für die Bekämpfung
Regel 5: Meldeverfahren
Regel 6: Sofortmaßnahmen an Bord von Schiffen
Regel 7: Bekämpfungsmaßnahmen
Regel 8: Hilfeleistung
Regel 9: Erstattung der Kosten für die Hilfeleistung
Regel 10: Regelmäßige Zusammenarbeit
Regel 11: Das Handbuch der Helsinkikommission (HELCOM) für Bekämpfungsmaßnahmen