Regelwerk, Wasser

Helsinki-Konvention
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Artikel 1 Geltungsbereich des Übereinkommens

Artikel 2 Begriffsbestimmungen

Artikel 3 Wesentliche Grundsätze und Pflichten

Artikel 4 Anwendung

Artikel 5 Schadstoffe

Artikel 6 Grundsätze und Pflichten bezüglich der Verschmutzung vom Lande aus

Artikel 7 Umweltverträglichkeitsprüfung

Artikel 8 Verhütung der Verschmutzung durch Schiffe

Artikel 9 Vergnügungsschiffe

Artikel 10 Verbot der Verbrennung

Artikel 11 Verhütung des Einbringen (dumping)

Artikel 12 Erforschung und Ausbeutung des Meeresbodens und seines Untergrunds

Artikel 13 Unterrichtung und Konsultation bei Verschmutzungsereignissen

Artikel 14 Zusammenarbeit bei der Bekämpfung der Meeresverschmutzung

Artikel 15 Naturschutz und biologische Vielfalt

Artikel 16 Berichterstattung und Informationsaustausch

Artikel 17 Unterrichtung der Öffentlichkeit

Artikel 18 Schutz von Informationen

Artikel 19 Kommission

Artikel 20 Aufgaben der Kommission

Artikel 21 Verwaltungsbestimmungen für die Kommission

Artikel 22 Finanzielle Bestimmungen für die Kommission

Artikel 23 Stimmrecht

Artikel 24 Wissenschaftliche und technische Zusammenarbeit

Artikel 25 Verantwortlichkeit für Schäden

Artikel 26 Beilegung von Streitigkeiten

Artikel 27 Sicherung bestimmter Freiheiten

Artikel 28 Status der Anlagen

Artikel 29 Verhältnis zu anderen Übereinkünften

Artikel 30 Konferenz zur Revision oder Änderung des Übereinkommens

Artikel 31 Änderungen der Artikel des Übereinkommens

Artikel 32 Änderungen der Anlagen und Annahme von Anlagen

Artikel 33 Vorbehalte

Artikel 34 Unterzeichnung

Artikel 35 Ratifikation, Genehmigung und Beitritt

Artikel 36 Inkrafttreten

Artikel 37 Rücktritt

Artikel 38 Verwahrer

Anlage 1 Schadstoffe

Teil 1 Allgemeine Grundsätze

1.0 Einleitung

1.1 Kriterien für die Zuordnung von Stoffen

1.2 Vorrangige Schadstoffgruppen

Teil 2 Verbotene Stoffe

Teil 3 Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmittel

Anlage II Kriterien für die Anwendung der besten Umweltpraxis und der besten verfügbaren Technologie

Regel 1: Allgemeine Bestimmungen

Regel 2: Beste Umweltpraxis

Regel 3: Beste verfügbare Technologie

Regel 4: Künftige Entwicklungen

Anlage III Kriterien und Maßnahmen bezüglich der Verhütung der Verschmutzung vom Lande aus

Teil I Verhütung der Verschmutzung durch die Industrie und die Kommunen

Regel 1: Allgemeine Bestimmungen

Regel 2: Besondere Vorschritten

Regel 3: Grundsätze für die Erteilung von Erlaubnissen bei Industrieanlagen

Teil II Verhütung der Verschmutzung durch die Landwirtschaft

Regel 1: Allgemeine Bestimmungen

Regel 2: Pflanzennährstoffe

Regel 3: Pflanzenschutzmittel

Regel 4: Umweltgenehmigungen

Regel 5: Umweltüberwachung

Regel 6: Ausbildungs-, Informations- und Beratungsdienst

Anlage IV Verhütung der Verschmutzung durch Schiffe

Regel 1: Zusammenarbeit

Regel 2: Unterstützung bei Untersuchungen

Regel 3: Begriffsbestimmungen

Regel 4: Anwendung der Anlagen zu MARPOL 73/78

Regel 5: Einleiten von Abwasser durch andere Schiffe A. Einhaltung der Bestimmungen

Regel 6: Pflicht zum Einleiten aller Abfälle in eine Hafenauffanganlage

Regel 7: Verbrennung von Schiffsabfällen an Bord von Schiffen

Regel 8: Verbesserte hydrographische Dienste und Förderung der Verwendung von Datensätzen für elektronische Seekarten (ENC)

Regel 9: Verwendung automatischer Schiffsidentifizierungssysteme (AIS)

Regel 10: Hafenstaatkontrolle

Regel 11: Förderung eines Sicherheits- und Umweltbewusstseins durch die Schaffung eines gemeinsamen Verfahrens für die Seeunfalluntersuchung

Regel 12: Schutzhäfen/geschützte Liegeplätze

Regel 13: (aufgehoben)

Anlage V
Ausnahmen von dem allgemeinen Verbot des Einbringens von Abfällen und sonstigen Stoffen im Ostseegebiet

Regel 1

Regel 2

Regel 3

Regel 4

Anlage VI Verhütung der Verschmutzung durch Offshore-Tätigkeiten

Regel 1: Begriffsbestimmungen

Regel 2: Anwendung der besten verfügbaren Technologie und der besten Umweltpraxis

Regel 3: Umweltverträglichkeitsprüfüng und Überwachung

Regel 4: Einleiten während der Aufsuchungsphase

Regel 5: Einleiten während der Gewinnungsphase

Regel 6: Meldeverfahren

Regel 7: Notfallplanung

Regel 8: Stillgelegte Offshore-Anlagen

Regel 9: Informationsaustausch

Anlage VII Bekämpfung von Verschmutzungsereignissen

Regel 1: Allgemeine Bestimmungen

Regel 2: Notfallplanung

Regel 3: Überwachung

Regel 4: Zuständigkeitsbereiche für die Bekämpfung

Regel 5: Meldeverfahren

Regel 6: Sofortmaßnahmen an Bord von Schiffen

Regel 7: Bekämpfungsmaßnahmen

Regel 8: Hilfeleistung

Regel 9: Erstattung der Kosten für die Hilfeleistung

Regel 10: Regelmäßige Zusammenarbeit

Regel 11: Das Handbuch der Helsinkikommission (HELCOM) für Bekämpfungsmaßnahmen