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TRGS 910-36. Hydrazin

(BArbBl. 11/83 S. 35)


Krebserzeugender
Stoff

Gruppen

I
(sehr stark gefährdend)
II
(stark gefährdend)
III
(gefährdend)

Massengehalte im Gefahrstoff in v. H.

Hydrazin     > 5

Begründung

ln-vitro-Versuche (Ames-Test, Zelltransformations-Test) geben bereits Hinweise, daß Hydrazin eine andere Wirkungsweise hat als 1,2-Dimethylhydrazin.

Mit Hydrazin sind bis heute 16 Kanzerogenese-Versuche an Mäusen (oral, intraperitoneal, inhalativ), 3 an Goldhamstern (oral, inhalativ) und 3 an Ratten (oral, intraperitoneal, inhalativ) durchgeführt worden. Die Qualität dieser Versuche war aber in den meisten Fällen unbefriedigend.

Von den 16 Mäuseversuchen gaben 13 Hinweise auf eine kanzerogene Wirkung von Hydrazin. Sie wurden bestätigt durch alle 3 Rattenversuche und einen von den 3 Goldhamsterversuchen.

Obwohl in allen Versuchen toxische oder subtoxische, zumindest aber maximal verträgliche Dosen gegeben wurden, zeigte sich in den meisten Fällen keine stark ausgeprägte kanzerogene Wirkung. Lediglich in einem Versuch (Ratte p.o.) ergab sich ein deutlicher kanzerogener Effekt auf Leber und Lunge, gerade dieser Versuch aber wies besonders große Unzuläng lichkeiten auf. Offene Fragen bedürfen noch der Abklärung.

Von ausgezeichneter Qualität war hingegen ein großer Inhalationsversuch mit Hydrazin an Ratten, Mäusen und Goldhamstern (insgesamt 3 900 Tiere)1). In diesem Versuch lag die höchstverträgliche Konzentration bei Ratten und Goldhamstern bei 5 ppm, bei Mäusen bei 1 ppm (6 Std./Tag; 5 x/Woche über 1 Jahr; Nachbeobachtung bis zum Lebensende).

Bei der Maus ergab sich in diesem Versuch kein Hinweis auf die kanzerogene Wirkung. Bei der Ratte und beim Goldhamster aber traten in den oberen Konzentrationen deutlich vermehrt Tumoren der Nasenhöhle auf.

1 ppm

5 ppm

gutartig bösartig gutartig bösartig
Goldhamster - - 12 % -
Ratte 7 % - 50 % 6 %

Wegen des bei Nagern hochentwickelten Nasenfilters sind Tumoren des Nasenhöhlenepithels nach Einwirkung lokal reizender Gase und Dämpfe kritisch zu bewerten. Die bisherige Erfahrung deutet darauf hin, daß die Ratte diesbezüglich besonders empfindlich reagiert, d.h. daß das Risiko wahrscheinlich überbetont wird.

Aufgrund der vorliegenden Befunde der zahlreichen - in vielen Fällen allerdings mangelhaften - Tierversuche wurde Hydrazin in die Gruppe der gefährdenden krebserzeugenden Arbeitsstoffe eingestuft (Gruppe III), und zwar in der Konzentration> 5 %.

Fußnote

1) Mac Ewen, J. D. et al., Air Force Aerospace Medical Research Laboratiory, Wright-Petterson Air Force base, Ohio 45433, Tr-81-56, 1981.

Literatur

"Gesundheitsschädigende Arbeitsstoffe" (Toxikologisch-arbeitsmedizinische Begründung von MAK-Werten) der Arbeitsstoff-Kommission der Deutschen Forschungsgemeinschaft Verlag Chemie

IARC Monographs Bd. 4, S. 127-136, 1974

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