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TRGS 910-37. Peche, Teere, Teeröle in Bitumen

(BArbBl. 11/83 S. 35)


Krebserzeugender
Stoff

Gruppen

I
(sehr stark gefährdend)
II
(stark gefährdend)
III
(gefährdend)

Massengehalte im Gefahrstoff in v. H.

Peche, Teere, Teeröle in Bitumen     > 5

Begründung

Peche, Teere und Teeröle in Bitumen haben schon allein aufgrund ihres nachgewiesenen Gehalts an kanzerogenen polycyclischen aromatischen Kohlenwasserstoffen ein kanzerogenes Potential. Für Steinkohlenteer ist dieses auch für den Menschen zweifelsfrei erwiesen, und zwar kann sich Hautkrebs nach langer und intensiver Exposition entwickeln. Auch im Tierversuch bedarf es relativ großer Teermengen und auch relativ langer Expositionszeiten, bis lokale Tumoren entstehen.

Zweifellos aber enthält Teer auch andere Kanzerogene als nur polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe, weshalb auch mit anderen als nur lokalen Geschwülsten der Haut gerechnet werden muß. Doch auch die kanzerogenen Polyaromaten selbst können - wie aus Tierversuchen hervorgeht - nach Einbringung in den Respirationstrakt ihre vornehmlich lokal kanzerogene Wirkung in der Lunge entfallen. Im Tierversuch haben die kanzerogenen polycyclischen aromatischen Kohlenwasserstoffe übrigens zwar hauptsächlich eine lokal kanzerogene Wirkung, aber nicht ausschließlich.

Die kanzerogene Potenz von Teeren, Pechen und Teerölen in Bitumen hängt von ihrem Gehalt an Kanzerogenen ab, unter denen die polycyclischen aromatischen Kohlenwasserstoffe anscheinend die wesentlichste Bedeutung haben. Unter den Teerölen scheint es z.B. auch solche mit nicht nennenswertem krebserzeugenden Potential oder sogar völlig fehlender kanzerogener Wirkung zu geben. Einfache Tierversuche könnten hier Aufschluß geben.

Für die Wirkung auf die Lunge und evtl. andere Organe ist es wichtig, wie weit die kanzerogenen Stoffe z.B. aus dem Teer auch in Teerdämpfe übergehen können.

Die Peche, Teere und Teeröle in Bitumen, deren krebserzeugende Wirkung auf wechselnden Mengen der in ihnen enthaltenen verschiedenen Kanzerogene beruht, wurden in die Gruppe der gefährdenden krebserzeugenden Arbeitsstoffe eingestuft (Gruppe III), und zwar in der Konzentration> 5 %.

Literatur

IARC Monographs Bd. 3, S. 25-42, 1973

Luftqualitätskriterien für ausgewählte, polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe, Umweltbundesamt, Berichte 1/79, Erich Schmidt Verlag Berlin, 1979

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