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90. Luftgrenzwert für n-Butylacrylat

Ausgabe: September 1999
(BArbBl. 9/1999 S. 59)



11 mg/m3, Spitzenbegrenzung: Überschreitungsfaktor =2=

Toxikologisch-arbeitsmedizinische Anmerkungen

Grundlage der Bewertung ist die MAK-Begründung von 1996 [1].

Ausschlaggebend für die Senkung des MAK-Wertes für n-Butylacrylat von 10 auf 2 ml/m3 (entsprechend 11 mg/m3) sind die Befunde einer 2-Jahres-Inhalationsstudie an Ratten. Dabei kam es bei der niedrigsten getesteten n-Butylacrylat-Konzentration von 15 ppm (82,5 mg/m3) nach 24-monatiger Expositionszeit zu einer .Reservezell-Hyperplasie mit Verlust von Riech- oder Flimmerzellen in der am weitesten anterior gelegenen Region des olfaktorischen Epithels (Dach des dorsalen Nasenganges). Bei der Zwischensektion nach 12- oder 1 8-monatiger Exposition sowie bei den Tieren der Recovery-Gruppe (24-monatige Exposition und 6-monatige Erholungsphase) war dieser Effekt nicht vorhanden. Da in der chronischen Inhalationsstudie somit kein NOAEL erreicht wurde, wurde für die histologischen Veränderungen eine "Benchmark"-Konzentration berechnet (untere Grenze des Konfidenz-Intervalls einer n-Butylacrylat-Konzentration, die zu einer 5 %igen Erhöhung des Befundes im Vergleich zur Kontrolle führt). Diese Benchmark-Konzentration lag im Bereich zwischen 2,6 und 2,9 ml/m3 (14,3-16,0 mg/m3).

Damit ist davon auszugehen, daß bei der Einhaltung eines Grenzwertes von 11 mg/m3 (2 ml/m3) mit keinen gesundheitlichen Beeinträchtigungen bei beruflich exponierten Personen zu rechnen ist. Auch bei Ausschöpfung des Überschreitungsfaktors =2= für die Spitzenbegrenzung ist noch nicht mit Reizeffekten an der Nase zu rechnen.

Ergebnisse von Arbeitsbereichsmessungen

Verwendung

n-Butylacrylat wird als Monomer zur Herstellung verschiedener Polymere verwendet. Es wird sowohl zur Synthese von Polyester als auch als Comonomer zur Herstellung verschiedener Copolymere eingesetzt. Eine Exposition ist bei der Verwendung der aus polymerisierten Kunststoffe nicht mehr zu befürchten.

Herstellung

Die Herstellung von n-Butylacrylat erfolgt in vollständig geschlossenen Systemen durch Veresterung von Acrylsäure mit Butanol. Eine Exposition der Mitarbeiter ist lediglich bei der Probenahme, bei Abfüllvorgängen sowie bei Reparatur und Wartung zu befürchten. Die Schichtmittelwerte liegen bei der Produktion typischerweise unter 2 mg/m3. Aufgrund der niedrigen Geruchsschwelle werden erhöhte Expositionen sofort erkannt, eine dauerhafte Überschreitung des Schichtmittelwertes ist daher nicht zu befürchten.

Bei Abfüllung und Probenahme muß verfahrensbedingt das geschlossene Anlagenkonzept teilweise durchbrochen werden; erhöhte Expositionen sind hierbei nicht auszuschließen.

Expositionen von 20 mg/m3 sind hierbei nicht zu unterschreiten, mobile Absaugungen können nicht bei allen Betankungseinrichtungen von Bahn- und Straßenkesselwagen installiert werden. Bei regelmäßig durchgeführten Kontrollmessungen werden Konzentrationen bis zu 25 mg/m3 ermittelt.

Polymerisation

Bei der Herstellung von Polyester und Copolymeren kann der Schichtmittelwert bei folgenden Tätigkeiten kurzfristig ebenfalls nicht eingehalten werden:

Entleerung von Bahn- und Straßenkesselwagen

Einfüllung in die Polymersationskessel

Probenahme

Bei den vorgenannten Tätigkeiten sind ebenfalls Konzentrationen von bis zu 25 mg/m3 für die Dauer von ca. 15 Minuten nicht zu unterschreiten.

Darüber hinaus wurden dem Ua V keine Meßergebnisse bekannt, die einer Absenkung des Schichtmittelwertes entgegenstehen.

Literatur

[1] Greim, H. (Hrsg.): Gesundheitsschädliche Arbeitsstoffe - Toxikologisch-arbeitsmedizinische Begründungen von MAK-Werten. n-Butylacrylat. Weinheim: WILEY-VCH, 22. Lfg. (1996)

(Stand: Mai 1999)

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