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91. Luftgrenzwert für 1,4-Dioxan
Ausgabe: September 1999
(BArbBl. 9/1999 S. 60)
73 mglm3, Spitzenbegrenzung: Überschreitungsfaktor =3=
Bemerkung 35: | Der Überschreitungsfaktor wird zum 1.9.2001 auf =2= abgesenkt, sofern nicht bis zum 31. Dezember 2000 beim Ua V des AGS (Sekretariat: Berufsgenossenschaftliches Institut für Arbeitssicherheit - BIA, 53754 Sankt Augustin) Meßergebnisse eingegangen sind, die einer Absenkung entgegenstehen. |
Toxikologisch-arbeitsmedizinische Anmerkungen
Grundlage der Bewertung sind die MAK-Begründungen von 1996 [1] und 1998 [2].
Die Absenkung des MAK-Wertes auf 20 ppm (72 mg/m3) mit MAK-Spitzenbegrenzung Kat. I durch die MAK-Kommission erfolgte aufgrund von Befunden an Probanden, wonach während der gesamten 6-stündigen Expositionszeit gegenüber 50 ppm 1,4-Dioxan häufig deutliche Augenreizungen auftraten. Angaben über eine beim Menschen nicht mehr augenreizend wirkende Konzentration liegen bisher nicht vor; eine experimentelle Abklärung dieser Fragestellung wurde von der MAK-Kommission empfohlen.
Die im Tierversuch gezeigte kanzerogene Wirkung von 1,4-Dioxan tritt erst in einem Dosisbereich auf, in dem es zu einer Sättigung des normalen Stoffwechsels des 1,4-Dioxans kommt (ca. zwischen 10 und 100 mg/kg KGW/Tag). Die inhalative Resorptionsrate beim Menschen ist recht niedrig: Nach 6-stündiger Exposition gegenüber 50 ppm (180 mg/m3) 1,4-Dioxan betrug die aufgenommene Dosis nur 5,4 mg/kg KGW. Daher ist bei Einhaltung des MAK-Wertes nicht mit einer kanzerogenen Wirkung zu rechnen.
Ergebnisse von Arbeitsbereichsmessungen
Verwendung
Dioxan wird in vielen Bereichen als Lösemittel eingesetzt. Bei vielen Spezialanwendungen kann auf dieses Lösemittel nicht verzichtet werden. Als Lösemittel wird es eingesetzt für Naturstoffe, Harze, Wachse, Fette, Farbstoffe und Lacke. Ebenfalls werden größere Mengen bei der Magnetbandproduktion im Gießverfahren eingesetzt.
Herstellung
In geschlossenem System aus Diethylenglykol durch Ringschluß unter Wasserabspaltung unter saurer Katalyse. Bei der Produktion kann der Schichtmittelwert eingehalten werden. Außer bei Abfüllung in Fässer wird auch die Spitzenwertbelastung eingehalten. Bei Abfüllvorgängen werden kurzfristig, 15 Minuten, bis zu 150 mg/m3, erreicht.
Einsatz als Lösemittel
Bei der Einfüllung in Lösebehälter und in Zerkleinerungsaggregate (zum Mahlen von z.B. Pigmenten) werden kurzfristig typischerweise Konzentrationen von 150 mg/m3 erreicht. Die Dauer der erhöhten Exposition beträgt 5 - 10 Minuten.
Einsatz zur Beschichtung
Zur Herstellung von Magnetbändern werden Dioxan und Tetrahydrofuran als wesentliche Löse- und Reinigungsmittel bei der Beschichtung eingesetzt. Bei häufiger vorkommenden Produktionsstörungen werden Konzentrationen bis 150 mg/m3 erreicht, die teilweise auch darüber liegen.
Reinigung: Expositionen von typischerweise 200 mg/m3 für die Dauer von 15 - 20 Minuten werden erreicht, bei längerer Dauer wird Atemschutz getragen.
Trotz einer jahrzehntelangen Herstellung und Verwendung von Dioxan sind bislang keine Auffälligkeiten von Augenreizungen bekannt geworden.
Darüber hinaus wurden dem Ua V keine weiteren Meßergebnisse bekannt, die einer Absenkung des Schichtmittelwertes entgegenstehen.
Fazit
Bei Ausschöpfung einer Spitzenbegrenzung mit dem Überschreitungsfaktor =3= ist insbesondere angesichts der maximal zulässigen Überschreitungsdauer von 1 Std. pro Schicht ohne Unterbrechung eine Augenreizung bei exponierten Personen nicht auszuschließen. Diesem Umstand sollte mit entsprechenden Arbeitsschutzmaßnahmen oder durch eine sehr restriktive Begrenzung der maximalen ununterbrochenen Überschreitungsdauer (z.B. 5 Minuten-Intervalle mit ausreichendem Zeitabstand) Rechnung getragen werden.
Ein Überschreitungsfaktor von =2= wäre noch akzeptabel, sofern die ununterbrochene Überschreitungsdauer ebenfalls deutlich kürzer als 1 Stunde wäre (z.B. 15 Minuten).
Sofern nicht bis zum 31. Dezember 2000 Arbeitsplatzdaten nach dem Stand der Technik vorgelegt werden, die einer Absenkung entgegenstehen, wird der Überschreitungsfaktor auf =2= abgesenkt. Eine weitergehende Absenkung auf den Überschreitungsfaktor =1= ist anzustreben.
Literatur
[1] Greim, H. (Hrsg.): Gesundheitsschädliche Arbeitsstoffe. Toxikologisch-arbeitsmedizinische Begründung von MAK-Werten: 1,4-Dioxan. Nachtrag 1996. WILEY-VCH, Weinheim (1996)
[2] Greim, H. (Hrsg.): Gesundheitsschädliche Arbeitsstoffe. Toxikologisch-arbeitsmedizinische Begründung von MAK-Werten: 1,4-Dioxan. Nachtrag 1998. WILEY-VCH, Weinheim (1998).
(Stand: Mai 1999)
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(Stand: 20.08.2018)
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