Regelwerk, Technische Regeln, TRGS, Chemikalien

TRGS 520
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1 Anwendungsbereich

2 Begriffsbestimmungen

2.1 Abfälle

2.2 Gefährliche Abfälle

2.3 Kleinmengen gefährlicher Abfälle

2.4 Anlieferungsgefäße

2.5 Verpackungen

2.6 Stationäre und mobile Sammelstellen

2.7 Zwischenlager

2.8 Abfallgruppe

2.9 Lagerabschnitt

3 Gefährdungsbeurteilung

3.1 Hinweise zur Gefährdungsbeurteilung nach Gefahrstoffverordnung

3.3 Expositionsermittlung

3.4 Betriebsanweisung

3.5 Unterweisung

4 Errichtung und Ausstattung von Sammelstellen und Zwischenlagern

4.1 Standorte

4.2. Bauliche Ausführung

4.3 Betriebliche Ausstattung

4.3.1 Grundausstattung von Sammelstellen und Zwischenlagern

4.3.2 Ausstattung für Sammelstellen

4.3.3 Ausstattung von Zwischenlagern

4.4 Brand- und Explosionsschutz

4.4.1 Bauliche Anforderungen

4.4.2 Betriebliche Anforderungen

5 Personal

5.1 Grundsatz

5.2 Fachkräfte

5.3 Hilfskräfte

5.4 Fortbildung

6 Schutzmaßnahmen

6.1 Grundsätze

6.2 Technische Schutzmaßnahmen

6.3 Organisatorische Schutzmaßnahmen und Arbeitsverfahren

6.3.1 Annahme von Abfällen

6.3.2 Sortierkriterien

6.3.3 Befüllung der Verpackungen

6.3.4 Aufbewahrung und Lagerung von gefährlichen Abfällen

6.3.5 Wartung und Prüfung der Sicherheitseinrichtungen

6.3.6 Zugangsregelungen

6.3.7 Beschäftigungsbeschränkungen

6.3.8 Unterrichtung und Anhörung der Beschäftigten

6.3.9 Betriebstagebuch

6.3.10 Alarmplan

6.3.11 Notfallinformationen für Einsatzkräfte

6.4 Persönliche Schutzausrüstung

6.5 Hygienische Maßnahmen

Anlage 1 Abfallgruppen/Sortiergruppen und ihre Zuordnung bei der Lagerung

Anlage 2 Weitere Regelungen

Anlage 3 Grundlehrgang zum Erwerb der erforderlichen Fachkunde zum Umgang mit gefährlichen Abfällen

Anlage 4