Regelwerk, Technische Regeln, TRGS
1 Anwendungsbereich |
2 Begriffsbestimmungen |
Abb. 1: Beispiel für Befüll- und Entnahmeeinrichtungen sowie eine Entleerstelle für Flüssigkeiten |
Abb. 2: Beispiel für Befüll- und Entnahmeeinrichtungen sowie eine Füllstelle für Flüssigkeiten |
Abb. 3: Beispiel für Befüll- und Entnahmeeinrichtungen sowie eine Füll- und eine Entleerstelle für Feststoffe |
3 Gefährdungsbeurteilung |
4 Maßnahmen für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz |
4.1 Grundsätze |
4.2 Lagerorte und -räume |
4.3 Kennzeichnung |
4.4 Lagerorganisation |
4.5 Füll- und Entleerstellen |
4.6 Unterbrechung der Gefahrstoffströme |
4.7 Unterweisung der Beschäftigten |
4.8 Maßnahmen für Notfälle |
4.9 Persönliche Schutzausrüstung |
4.10 Hygienische Maßnahmen |
4.11 Außerbetriebsetzen und Stilllegen |
4.12 Zugangsbeschränkungen |
4.13 Beseitigung von Leckagen und Stofffreisetzungen |
4.14 Überprüfungen |
4.15 Aktive Lagerung |
4.16 Instandhaltung |
5 Bauliche Anforderungen an Läger, Füll- und Entleerstellen |
5.1 Einbau und Aufstellung |
5.1.1 Lager für ortsfeste Behälter |
5.1.2 Füll- und Entleerstellen |
5.2 Brandschutz und Notfallmaßnahmen |
5.3 Rückhalteeinrichtungen für Flüssigkeiten |
5.4 Besondere Anforderungen an das unterirdische Lagern |
5.5 Zusätzliche Anforderungen an ortsfeste Behälter mit innerem Überdruck |
5.6 Lagerräume für das Zusammenlagern von Gefahrstoffen in ortsfesten Behältern und ortsbeweglichen Behältern |
6 Abstandsregelungen |
6.1 Abstand zu Gebäuden und benachbarten Anlagen |
6.2 Behälter- und Behältergruppenabstände |
7 Notwendigkeit von Ausrüstungsteilen und Anforderungen |
7.1 Lagern von Flüssigkeiten |
7.1.1 Ableitung von Dampf-/Luft-Gemischen |
7.1.2 Flüssigkeitsstandanzeige und Überfüllschutz |
7.1.3 Absperreinrichtungen |
7.1.4 Befüll- und Entnahmeeinrichtungen |
7.1.5 Zugangs- und Besichtigungsöffnungen |
7.1.6 Heiz- und Kühleinrichtungen in und an Behältern |
7.2 Lagern von Feststoffen |
7.2.1 Ableitung von Staub/Luft-Gemischen |
7.2.2 Füllstandsanzeige und Überfüllschutz |
7.2.3 Absperreinrichtungen, Besichtigungsöffnungen, Verbindungsteile zwischen ortsfesten Behältern |
7.2.4 Befüll- und Entnahmeeinrichtungen für Feststoffe |
7.3 Füll- und Entleerstellen für Flüssigkeiten |
7.3.1 Ableitung von Dampf-/Luft-Gemischen |
7.3.3 Rohr- und Schlauchleitungsanschlüsse an Füll- und Entleerstellen |
7.4 Füll- und Entleerstellen für Feststoffe |
7.4.1 Einrichtungen zum Befüllen oder Entleeren der ortsbeweglichen Behälter |
8 Zusätzliche Anforderungen an Schutzmaßnahmen für bestimmte Flüssigkeiten und Feststoffe mit Brandgefahr |
8.1 Anwendungsbereich |
8.2 Brandschutz |
8.3 Bauausführung von Lagerräumen mit ortsfesten Behältern und Räumen mit Füll- oder Entleerstellen |
8.4 Anforderungen an Auffangräume für brennbare Flüssigkeiten mit einem Flammpunkt< 100 °C |
8.4.1 Begrenzung auslaufender Flüssigkeiten |
8.4.2 Notwendigkeit von Auffangräumen |
8.4.3 Fassungsvermögen von Auffangräumen |
8.4.4 Überfüllsicherungen |
9 Zusätzliche Anforderungen bei dem Lagern und Abfüllen entzündbarer Flüssigkeiten mit einem Flammpunkt 55 °C |
9.1 Anwendungsbereich |
9.2 Abstände und Schutzstreifen |
Abb. 4: Geeignete Gebäudewand nach Nummer 9.2 (Seitenansicht) |
Abb. 5: Geeignete Gebäudewand nach Nummer 9.2 (Draufsicht) |
Abb. 6: Gebäude mit zusätzlicher feuerbeständiger Schutzwand (Seitenansicht) |
Abb. 7: Gebäude mit zusätzlicher feuerbeständiger Schutzwand (Draufsicht) |
Abb. 8: Notwendigkeit von Schutzstreifen nach Absatz 9 Nr.1 für entzündbare Flüssigkeiten mit Flammpunkt 55 °C |
Abb. 9: Breite des Schutzstreifens in Abhängigkeit vom Lagervolumen für entzündbare Flüssigkeiten mit Flammpunkt< 55°C |
Abb. 10: Beispiel für eine Wand ausreichender Breite und Höhe zur Einschränkung eines Schutzstreifens nach Absatz 18 |
9.3 Tank- und Tankgruppenabstände |
Tabelle 1: Tankabstände bei dem Lagern von brennbaren Flüssigkeiten mit einem Flammpunkt 55 °C, ausgenommen Rohöl und Schwefelkohlenstoff |
Tabelle 2: Tankabstände bei dem Lagern von Rohöl und Schwefelkohlenstoff |
Abb. 11: Beispiele für Tank und Tankgruppenabstände |
9.4 Brandschutz |
9.4.1 Allgemeines |
9.4.2 Brandschutzeinrichtungen |
9.4.3 Brandschutztechnische Ausstattung von Lagerräumen |
9.5 Anforderungen an Auffangräume |
9.5.1 Notwendigkeit von Auffangräumen |
9.5.2 Bauliche Anforderungen an Auffangräume in Räumen und im Freien |
9.6 Wirkbereiche an Füll- und Entleerstellen |
Abb. 12: Wirkbereich in Füll- und Entleerstellen für Eisenbahnkesselwagen |
Abb. 13: Einschränkung des Wirkbereichs durch Wand und Ableitblech |
Abb. 14: Wirkbereich an Füllstellen |
9.7 Bauausführung von Lagerräumen mit Tanks und Räumen mit Füllstellen |
9.7.1 Anforderungen an Lagerräume mit einem Lagervolumen bis 3.000 l oder Räume mit Füllstellen mit Volumenströmen bis 200 l/h |
9.7.2 Zusätzliche Anforderungen an Lagerräume mit einem Lagervolumen bis 10.000 l oder Räume mit Füllstellen mit Volumenströmen bis 1.000 l/h |
9.7.3 Zusätzliche Anforderungen an Lagerräume mit einem Lagervolumen über 10.000 l oder Räume mit Füllstellen mit Volumenströmen über 1.000l/h |
9.8 Ausrüstung von Füll- und Entleerstellen |
9.9 Überfüllschutz an Füllstellen |
10 Zusätzliche Maßnahmen zum Explosionsschutz für bestimmte Flüssigkeiten und Feststoffe |
10.1 Anwendungsbereich |
10.2 Festlegung von explosionsgefährdeten Bereichen |
10.3 Allgemeine Schutzmaßnahmen |
10.4 Vermeiden von Zündquellen |
10.4.1 Allgemeines |
10.4.2 Besondere Anforderungen beim Lagern und Fördern von brennbaren staubförmigen oder staubbildenden Feststoffen |
10.5 Maßnahmen des konstruktiven Explosionsschutzes |
10.6 Fahrzeugverkehr und Einsatz von Flurförderzeugen |
11 Zusätzliche Anforderungen beim Lagern und Abfüllen von bestimmten Stoffen mit erhöhter Gefährdung |
11.1 Akut toxische Flüssigkeiten und Feststoffe |
11.1.1 Anwendungsbereich und allgemeine Anforderungen |
11.1.2 Bau und Ausrüstung der Lagerbehälter |
11.1.3 Aufstellung in Räumen |
11.1.4 Aufstellung im Freien |
11.1.5 Bauliche Anforderungen und Brandschutz |
11.2 Oxidierende Flüssigkeiten und Feststoffe |
11.2.1 Allgemeines |
11.2.2 Bauliche Anforderungen und Brandschutz |
11.3 Gefahrstoffe, die zu gefährlicher Reaktion neigen |
12 Zusammenlagerung |
Anhang 1 Ergänzende Anforderungen an die Ausrüstung von Tanks sowie Füll- und Entleerstellen für brennbare Flüssigkeiten |
1 Ausrüstung von Tanks |
1.1 Ableitung von Dampf/Luft-Gemischen |
1.1.1 Be- und Entlüftungseinrichtungen |
1.1.2 Bemessung der Be- und Entlüftungseinrichtungen |
Abb. A1-1: Maximale witterungsbedingte Volumenströme Va(Abkühlung) und VE(Erwärmung) zur Bemessung von Be- und Entlüftungsarmaturen in Abhängigkeit vom Tankvolumen VB |
1.1.3 Ableitung der Dampf/Luft-Gemische brennbarer Flüssigkeiten ins Freie |
1.1.4 Gaspendeln |
1.2 Flammendurchschlagsicherungen |
1.2.1 Allgemeines |
1.2.2 Notwendigkeit von Flammendurchschlagsicherungen |
1.2.3 Auswahl der geeigneten Flammendurchschlagsicherung |
1.2.4 Flammendurchschlag bei kurzzeitigem Brennen |
1.2.5 Einsatzbedingungen von Flammendurchschlagsicherungen |
1.2.6 Druckfestigkeit von Rohrleitungen an Flammendurchschlagsicherungen |
Abb. A1-2: Zulässige Abweichungen und Formstücke nach Nummer 1.2.9 |
1.2.7 Anordnung von Flammendurchschlagsicherungen an Abzweigungen |
Abb. A1-3: Anordnung der Flammendurchschlagsicherung an senkrechten scharfkantigen Rohrabzweigungen |
Abb. A1-4: Anordnung der Flammendurchschlagsicherungen an anderen Rohrabzweigungen |
2 Ausrüstung von Füll- und Entleerstellen |
2.1 Ableitung von Dampf/Luft-Gemischen an Füllstellen |
2.2 Flammendurchschlagsicherungen in Füll- und Entleerstellen für entzündbare Flüssigkeiten mit einem Flammpunkt< 55 °C |
3 Vermeidung gefährlicher elektrischer Ausgleichsströme |
4 Vermeidung gefährlicher elektrostatischer Aufladung |
5 Blitzschutz |
6 Dämpfespeicher |
Abb. A1-5: Breite der Schutzstreifen um Dämpfespeicher für entzündbare Flüssigkeiten mit einem Flammpunkt< 55 °C |
Abb. A1-6: Dämpfespeicher mit offenem Ausdehnungsraum (Typ I) |
Abb. A1-7: Dämpfespeicher mit geschlossenem Ausdehnungsraum (Typ II) |
Anhang 2 Festlegung von explosionsgefährdeten Bereichen bei der Lagerung und Abfüllung entzündbarer Flüssigkeiten mit einem Flammpunkt< 55°C |
1 Explosionsgefährdete Bereiche in Tanks |
1.1 Explosionsgefährdete Bereiche in Tanks ohne Inertisierung |
1.2 Explosionsgefährdete Bereiche in inertisierten Tanks |
1.2.1 Inertisierte nicht einatmende Tanks |
1.2.2 Inertisierte Tanks mit Belüftungsarmaturen |
Abb. A2-1: Mindestwerte des in einer Inertgasanlage vorzuhaltenden Volumens VI |
Abb. A2-2: Mindestwerte des für extreme witterungsbedingte Abkühlung vorzuhaltenden Inertgasvolumenstromes (VI - VP) |
1.3 Explosionsgefährdete Bereiche in ortsbeweglichen Behältern innerhalb von Füll- oder Entleerstellen. |
2 Explosionsgefährdete Bereiche in und um Rohr- und Schlauchleitungen, Armaturen und Anlagenteilen |
Abb. A2-3: zur Festlegung der Abstände Ra und Ri |
3 Explosionsgefährdete Bereiche in und um Pumpen |
Abb. A2-4: Beispiel für explosionsgefährdete Bereiche um Pumpen |
4 Explosionsgefährdete Bereiche in Räumen |
4.1 Explosionsgefährdete Bereiche in Lagerräumen für Tanks |
4.2 Explosionsgefährdete Bereiche in und an Kammern, Schächten und anderen Räumen unter Erdgleiche |
4.3 Explosionsgefährdete Bereiche an Füllstellen in Räumen |
4.3.1 Allgemeines |
4.3.2 Offene Befüllung der ortsbeweglichen Behälter ohne gezielte Abführung der Dampf/Luft-Gemische |
4.3.3 Befüllen von ortsbeweglichen Behältern mit Objektabsaugung |
4.3.4 Befüllen von ortsbeweglichen Behältern mit formschlüssigen Lüftungseinrichtungen |
4.3.5 Befüllen von ortsbeweglichen Behältern in Füllkabinen |
4.3.6 Befüllen von ortsbeweglichen Behältern über angeschlossene Rohr- bzw. Schlauchleitungen und mit angeschlossener Lüftungseinrichtung |
4.3.7 Explosionsgefährdete Bereiche in und um Auffangwannen |
Tabelle 1: Explosionsgefährdete Bereiche um Auffangwannen bei der Befüllung zerbrechlicher Behälter |
Tabelle 2: Explosionsgefährdete Bereiche um Auffangwannen beim Befüllen von sonstigen Behältern |
5 Explosionsgefährdete Bereiche um Tanks im Freien |
5.1 Lageranlagen bis 3.000 l im Freien |
5.2 Lageranlagen mit mehr als 3.000 l im Freien |
5.2.1 Tanks mit betriebsmäßig wirkenden Lüftungseinrichtungen und Schwimmdachtanks |
Tabelle 3: Explosionsgefährdete Bereiche |
5.2.2 Inertisierte Tanks |
5.2.3 Tanks mit Schwimmdecken, Tanks mit Gaspendelung |
5.2.4 Schwimmdachtanks |
5.2.5 Witterungsschutz von Lageranlagen |
5.2.6 Beispiele |
Abb. A2-5: Explosionsgefährdete Bereiche an Festdachtanks mit einer Lüftungsöffnung |
Abb. A2-6: Explosionsgefährdete Bereiche an Festdachtanks mit mehreren Lüftungsöffnungen |
Abb. A2-7: Explosionsgefährdete Bereiche bei liegenden zylindrischen Tank |
Abb. A2-8: Explosionsgefährdete Bereiche an Schwimmdachtanks |
Abb. A2-9: Explosionsgefährdete Bereiche an separat angeordneter Lüftungsleitung |
6 Explosionsgefährdete Bereiche bei dem Lagern in unterirdischen Tanks |
Abb. A2-10: Explosionsgefährdete Bereiche unterirdischer Tanks mit mehr als 0,8 m Erddeckung |
7 Explosionsgefährdete Bereiche an Füllstellen im Freien |
7.1 Allgemeines und Witterungsschutz |
7.2 Befüllen von ortsbeweglichen Behältern über offenen Dom ohne Ableitung der Dampf/Luft-Gemische sowie Befüllen von ortsbewegliche Behältern, die über Entlüftungseinrichtungen ausatmen |
7.3 Befüllen von ortsbeweglichen Behältern mit Ableitung der Dampf/Luft-Gemische über dichtschließende Einrichtungen |
8 Explosionsgefährdete Bereiche an Entleerstellen im Freien und in Räumen |
9 Explosionsgefährdete Bereiche bei Ableitflächen und Rückhalteeinrichtungen an Füllstellen im Freien |
10 Zonen an Dämpfespeichern zur Zwischenspeicherung von Dämpfen entzündbarer Flüssigkeiten im Zuge von Gaspendelsystemen im Lager |
Abb. A2-11: Explosionsgefährdete Bereiche um die Notentlüftung von Dämpfespeichern |
Abb. A2-12: Explosionsgefährdete Bereiche um die Atmungsöffnungen des Ausdehnungsraums von Dämpfespeichern am Beispiel des Typ-II-Speichers |
Anhang 3 Aktive Lagerung entzündbarer Flüssigkeiten mit einem Flammpunkt< 55 °C in ortsbeweglichen Behältern |
1 Geltungsbereich |
2 Allgemeines |
3 Aktive Lagerung in ortsbeweglichen Behältern aus Kunststoff |
4 Anforderungen an den Betrieb von ortsbeweglichen Behältern bei der aktiven Lagerung |
5 Explosionsgefährdete Bereiche |
Anhang 4 zu TRGS 509 Abfüllen von Natriumhypochlorit- und Natriumchloritlösungen |
1 Anwendungsbereich |
2 Schutzmaßnahmen |