Regelwerk, Technische Regeln, TRGS, Chemikalien
1 Das Sicherheitsdatenblatt (SDB) als zentrales Instrument der Informationsübermittlung unter REACH
Frage 1.1: Was hat sich beim Sicherheitsdatenblatt geändert?Frage 1.2: Darf ein Arbeitgeber für die Gefährdungsbeurteilung ein Sicherheitsdatenblatt verwenden, das formal nicht der REACH-VO entspricht?
Frage 1.3: Welche Bedeutung hat die Registrierungsnummer im Sicherheitsdatenblatt?
Frage 1.4: Warum hat mein Sicherheitsdatenblatt keinen Anhang?
Frage 1.5: Welche Angaben muss das Expositionsszenario (ES) im Anhang des Sicherheitsdatenblatts enthalten?
Frage 1.6: Welche Bedeutung haben die Begriffe "Verwendung" und "identifizierte Verwendung"?
2 Informationen des (erweiterten) Sicherheitsdatenblatts für den Arbeitsschutz: Gefährdungsbeurteilung und Ableitung von Schutzmaßnahmen
Frage 2.1: Welche Informationen liefert das SDB bzw. eSDB für die Erfüllung der Pflichten nach Gefahrstoffverordnung?Frage 2.2: Wie ist zu prüfen, ob die eigene Verwendung durch ein Expositionsszenario abgedeckt wird?
Frage 2.3: Ist eine Verwendung eines Stoffes oder Gemisches zulässig, von der der Lieferant im eSDB abrät?
Frage 2.4: Wie ist zu prüfen, ob die Verwendungsbedingungen des Expositionsszenarios eingehalten werden?
Frage 2.5: Machen die im eSDB bzw. ES beschriebenen Schutzmaßnahmen eine eigene Gefährdungsbeurteilung überflüssig?
Frage 2.6: Wird die Informationsermittlung nach § 6 der GefStoffV vollständig durch die Informationen des Lieferanten nach der REACH-VO abgedeckt?
Frage 2.7: Ist das Expositionsszenario des eSDB bereits eine Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung (§ 6 Absatz 8 GefStoffV)?
Frage 2.8: Wird die Verpflichtung erfüllt, das technische Regelwerk zu beachten (§ 7 Absatz 2 GefStoffV), wenn die im eSDB angegebenen Risikomanagementmaßnahmen umgesetzt sind?
Frage 2.9: Sind die Gefährdungen für die Beschäftigten auf ein Minimum reduziert (§ 7 Absatz 4 GefStoffV), wenn alle im eSDB angegebenen Risikomanagementmaßnahmen umgesetzt sind?
Frage 2.10: Muss der Arbeitgeber eine Substitutionsprüfung gemäß § 6 Absatz 1 GefStoffV durchführen oder hat der Inverkehrbringer im Rahmen der REACH-Registrierung dies bereits erledigt?
Frage 2.11: Enthält das SDB alle erforderlichen Informationen zur Verwendung persönlicher Schutzausrüstungen (PSA)?
Frage 2.12: Muss eine Expositionsermittlung zur Überprüfung der Einhaltung der Arbeitsplatzgrenzwerte (AGW) durchgeführt werden, wenn die Risikomanagementmaßnahmen gemäß eSDB umgesetzt sind?
Frage 2.13: Wenn die RMM gemäß den eSDB angewendet werden, kann dann von der Einhaltung des DNEL ausgegangen werden?
Frage 2.14: Kann im Rahmen der Wirksamkeitskontrolle gemäß § 7 Absatz 9 GefStoffV der DNEL als Beurteilungsmaßstab herangezogen werden?
Frage 2.15: Sind im SDB zu einem Gemisch in Abschnitt 8 stets alle DNEL für die gefährlichen Inhaltstoffe genannt?
Frage 2.16: Sind auch die erforderlichen Schutzmaßnahmen gegen Brand- und Explosionsgefahren durch die Umsetzung der Angaben im eSDB erfüllt?
3 Das Verhältnis zwischen DNEL/DMEL und den Beurteilungsmaßstäben aus der GefStoffV
Frage 3.1: Welche rechtliche Verbindlichkeit haben AGW bzw. DNEL für den Arbeitgeber?Frage 3.2: Was ist zu tun, wenn sich AGW und DNEL unterscheiden oder wenn es keinen AGW gibt?
Frage 3.3: Was besagt der DMEL?
Frage 3.4: Welche rechtliche Verbindlichkeit hat ein DMEL für den Arbeitgeber?
Frage 3.5: Gibt es dem DMEL vergleichbare Werte im deutschen Gefahrstoffrecht?
Frage 3.6: Wie kann der DMEL samt damit verknüpftem Risikowert bei der Gefährdungsbeurteilung genutzt werden?
Frage 3.7: Sind die im SDB mitgeteilten RMM, mit denen die Einhaltung eines DMEL gewährleistet werden sollen, ausreichend?
4 Risikomanagementmaßnahmen gemäß Sicherheitsdatenblatt und Schutzmaßnahmen gemäß Gefährdungsbeurteilung
Frage 4.1: Muss eine bestehende Gefährdungsbeurteilung nach Erhalt eines eSDB überprüft werden?Frage 4.2: Was hat der Arbeitgeber zu tun, wenn die RMM aus dem eSDB nicht mit den Schutzmaßnahmen einer bestehenden Gefährdungsbeurteilung übereinstimmen?
Frage 4.3: Dürfen Schutzmaßnahmen getroffen werden, die von den im eSDB übermittelten Risikomanagementmaßnahmen abweichen?
Frage 4.4: Ist bei den RMM im eSDB die Rangfolge der Schutzmaßnahmen berücksichtigt?
5 Sonstige Informationen unter REACH
Frage 5.1: Für welche Gefahrstoffe werden dem Arbeitgeber "sonstige verfügbare und sachdienliche Informationen" nach Artikel 32 REACH-VO übermittelt?Frage 5.2: Welche Informationen nach Artikel 32 REACH-VO sind für die Gefährdungsbeurteilung verwendbar, welche nicht?
Frage 5.3: Was bedeutet "Waiving"?
Frage 5.4: Was bedeutet es für den Arbeitgeber, wenn im eSDB oder in Informationen nach Artikel 32 der REACH-VO auf Waiving hingewiesen wurde?
Frage 5.5: Welche Informationen erhält der Arbeitgeber zu Erzeugnissen?
6 Zulassung, Substitution, Beschränkung
Frage 6.1: Erübrigt sich bei Vorliegen einer Zulassung unter der REACH-VO die Substitutionsprüfung nach Gefahrstoffverordnung?Frage 6.2: Hat der Arbeitgeber für Stoffe, die sich auf der Kandidatenliste befinden, zusätzliche Maßnahmen nach GefStoffV zu treffen?
Frage 6.3: Sind Verwendungen eines Stoffes zulässig, der in Anhang XIV REACH-VO aufgeführt ist (Verzeichnis der zulassungspflichtigen Stoffe)?
Frage 6.4: Welche Aufgaben hat der Arbeitgeber in seiner Rolle als nachgeschalteter Anwender bei Verwendung eines zugelassenen Stoffes?
Frage 6.5: Sind Verwendungen eines Stoffes zulässig, der in Anhang XVII REACH-VO aufgeführt ist (Beschränkungen)?
Frage 6.6: Wie erhält der Arbeitgeber Informationen über Zulassungen und Beschränkungen?
Anlage 1 Abkürzungen und Begriffe