Technische Regeln Druckgase

gültig bis 31.12.2012


Reihe 000 Allgemeines
TRG 001 Aufbau und Anwendung der TRG
Übersicht
Reihe 100 Druckgase
TRG 100 Allgemeine Bestimmungen für Druckgase
TRG 101 Gase
Anlage 1 Liste 1: Gase mit tk < -10 °C -Gruppen: 1.1, 1.2
Anlage 2 Liste 2: Gase mit -10 °C< tk < +70 °C -Gruppen: 2.1, 2.2, 2.3
Anlage 3 Liste 3: Gase mit tk> +70 °C Gruppen: 3.1, 3.2, 3.3
Anlage 4 Liste 4: Unter Druck gelöste Gase Gruppe: 4
TRG 102 Gasgemische
Anlage 1 Technische Gasgemische
Gruppen 1.1, 1.2; 2.1, 2.3; 3.1, 3.2, 3.3
Anlage 2 Gasgemische-Diagramm
TRG 103 Flüssige tiefkalte Druckgase
TRG 104 Wahlweise Verwendung von Druckgasbehältern
Anlage 1 Gruppen
 
Reihe 200 Allgemeine Anforderungen an Druckgasbehälter
TRG 200 Werkstoffe
TRG 201 Bleche aus Stahl für geschweißte Behälter
Anlage 1 -Zulässige Stähle nach Normen
TRG 202 Hohlkörper aus Stahl für nahtlose Behälter
Anlage 1 - Zulässige Stähle nach Normen
TRG 203 Stähle für tiefe Temperaturen
Anlage 1 - Zulässige Stähle nach Normen
TRG 220 Berechnen der Druckgasbehälter
TRG 240 Herstellen und betriebsfertiges Herrichten
Anlage 1 - Zeichnungen und dazugehörige Unterlagen
TRG 241 Schweißen und andere Fügeverfahren
Anlage 1 Herstellen geschweißter oder nach einem anderen Verfahren gefügter Behälter / Verfahrensprüfung für Schweißverbindungen
TRG 242 Wärmebehandlung
TRG 250 Ausrüstung der Druckgasbehälter
TRG 252 Verschlüsse; Besichtigungs-, Befahr- und Reinigungsöffnungen
TRG 253 Absperreinrichtungen
TRG 254 Sicherheitsventile und Berstscheiben-Einrichtungen
TRG 256 Sonstige Ausrüstung
TRG 270 Kennzeichnung der Druckgasbehälter
Anlage 1 - Erläuterungen und Maßgaben zur Tafel 1
TRG 280 Betreiben von Druckgasbehältern
 
Reihe 300 Besondere Anforderungen an Druckgasbehälter
TRG 300 Druckgaspackungen
TRG 301 Druckgaskartuschen, Halterungen und Entnahmeeinrichtungen
TRG 303 Einwegflaschen
TRG 310 Flaschen aus Stahl
TRG 311 Acetylenflaschen
TRG 330 Fässer aus Stahl
TRG 360 Druckgasbehälter für flüssige, tiefkalte Druckgase
TRG 370 Flaschenbündel
TRG 380 Treibgastanks
 
Reihe  400 Füllanlagen
TRG 400 Allgemeine Bestimmungen für Füllanlagen
TRG 401 Errichten von Füllanlagen
TRG 402 Betreiben von Füllanlagen
TRG 403 Anlagen zum Füllen von Druckgaspackungen und Druckgaskartuschen
TRG 404 Anlagen zum Füllen von Treibgastanks Treibgastankstellen
TRG 405 Füllen ausländischer, für das Ausland bestimmter und sonstiger in § 20 DruckbehV genannter Druckgasbehälter
 
Reihe  500 Sonstige Regeln
TRG 500 Druckgasbehälter ortsbeweglicher Feuerlöscher (Prüfüberdruck< 40 bar und Fassungsraum< 20l)
TRG 510 Maßnahmen zur Vermeidung von Schäden durch Rißbildung bei Druckgasbehältern für Wasserstoff
 
Reihe  600 Sonstige Regelungen
TRG 601 Verzinkte Druckgasbehälter
TRG 602 Campingflaschen
TRG 603 Erstmalige Prüfung von Druckgasbehältern
 
Reihe  700 Richtlinien
TRG 700 Richtlinie für das Verfahren der Bauartzulassung von Druckgasbehältern
TRG 701 Richtlinie für das Verfahren der Bauartzulassung von Druckgaskartuschen und ihrer Ausrüstung
TRG 702 Richtlinie für das Verfahren der Bauartzulassung von porösen Massen und von Lösungsmitteln für Acetylen-Flaschen
TRG 710 Richtlinie für das Verfahren der Bauartzulassung von Ausrüstungsteilen der Druckgasbehälter
TRG 730 Richtlinie für das Verfahren der Erlaubnis zum Errichten und zum Betreiben von Füllanlagen
TRG 760 Richtlinie für das Prüfen von Druckgasbehältern durch den Sachverständigen -Prüfen im Bauartzulassungsverfahren, erstmaliges Prüfen und Prüfen nach Änderung und Instandsetzung
TRG 761 Richtlinie für die Prüfung von Druckgaskartuschen, ihrer Halterungen und ihrer Entnahmeeinrichtungen durch den Sachverständigen im Bauartzulassungsverfahren
TRG 762 Richtlinie für das Prüfen von porösen Massen und von Lösungsmitteln für Acetylen-Flaschen durch die Bundesanstalt für Materialprüfung
TRG 763 Richtlinie für das Prüfen von Acetylen-Flaschen durch den Sachverständigen
TRG 765 Richtlinie für wiederkehrende Prüfungen von Druckgasbehältern durch den Sachverständigen
TRG 770 Richtlinie für das Prüfen von Ausrüstungsteilen der Druckgasbehälter durch den Sachverständigen
TRG 790 Richtlinie für das Prüfen von Füllanlagen durch den Sachverständigen
Reihe  800 Umsetzung von EG-Einzelrichtlinien
TRG 801 Nahtlose Gasflaschen aus Stahl
TRG 802 Nahtlose Gasflaschen aus unlegiertem Aluminium und Aluminiumlegierungen
TRG 803 Geschweißte Gasflaschen aus unlegiertem Stahl