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Regelwerk
Änderungstext

Technische Regeln für Dampfkessel (TRD)

Vom 21. September 1998
(BArbBl. 12/1998 S. 72)



Bek. des BMa vom 21. September 1998- IIIb 5-35422

Im Anschluß an die Bekanntmachung des BMa vom 2. März 1998 (BArbBl. 6/1998 S. 79) werden nachstehend Änderungen von Technischen Regeln für Dampfkessel (TRD)*) bekanntgegeben, die der Deutsche Dampfkesselausschuß beschlossen hat.

I.

TRD 300, Ausgabe April 1975 (ArbSch. 7-8/1975 S. 288), zuletzt geändert BArbBl. 3/1996 S. 95 wird wie folgt geändert:

Tafel 4 (Spalte Beheizung überwiegend durch Strahlung) erhält folgende Fassung:

Alt neu
50 °C bei
Sammlern***
(30 + 3 se) °C,
mindestens
50 °C
"50 °C,
bei Sammlern ***)
(30 + 3 se) °C
mindestens
50 °C".

II.

TRD 421, Ausgabe Mai 1982 (BArbBl. 5/1982S. 76), zuletzt geändert BArbBl. 10/1997 S. 87 wird wie folgt geändert:**)

Bild 4 erhält folgende Fassung: "Der zweite Kurvenzug von oben erhält den k-Wert = 1,6 anstelle von 1,8."

III.

TRD 505, Ausgabe Mai 1980 (BArbBl. 6/1980 S. 87), zuletzt geändert BArbBl. 10/1997 S. 86 wird wie folgt geändert:**)

In Abschnitt 4.4.8, Satz 1 sind hinter dem Wort "Durchlaufkesseln" die Wörter "mit einer Dampferzeugung > 10 t./h" einzufügen.

IV.

TRD 601 Blatt 2, Ausgabe September 1986 (BArbBl. 9/1986 S. 78), zuletzt geändert BArbBl. 7-8/1997 S. 76 wird wie folgt geändert:**)

1. Abschnitt 3.3.1 erhält folgende Fassung: " wie eingefügt"

2. Die bisherigen Abschnitte 3.3.1 bis 3.3.4 werden die Abschnitte 3.3.2 bis 3.3.5.

V.

TRD 604 Blatt 1, Ausgabe September 1986 (BArbBl. 9/1986 S. 82), zuletzt geändert BArbBl. 7-8/1997 S. 77 wird wie folgt geändert:**)

Abschnitt 2.1.1, letzter Satz erhält folgende Fassung:

alt neu
Bei Ansprechen des Detektors muß ein Alarm und ein selbsttätiges Abschalten der Speisewasserpumpen erfolgen. "Beim Ansprechen des Ölüberwachungsgerätes ist ein Alarm auszulösen. Die Speisung des Dampfkessels mit ölhaltigem Kondensat ist selbsttätig zu unterbinden."

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