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Zusammenfassung relevanter Fragen zur Informationsbeschaffung | Anlage 1 |
zu § 5 (1) Nr. |
Ermittlung | Anmerkungen |
1 | Welche biologischen Arbeitsstoffe kommen vor? | |
1 | Welches Mikroorganismenspektrum ist bei einer vorliegenden Mischexpositionen arbeitschutzrelevant? | Hinweise finden sich z.B. in TRBA, in branchenspezifischen Hilfestellungen oder in sonstiger Literatur. |
1 | Welcher Risikogruppe sind die biologischen Arbeitsstoffe zuzuordnen? | Anhang III der RL 2000/54/EG und deren Änderungsrichtlinien, TRBa 460, TRBa 462, TRBa 464, TRBa 466, BGI 631 bis BGI 636 |
1 | Welcher Übertragungsweg besteht? | Werden die biologischen Arbeitsstoffe z.B. durch die Luft, durch Körperflüssigkeiten oder durch Schmierinfektion übertragen? |
1 | Gibt es bei biolog. Arbeitsstoffen der Risikogruppe 1 Gefährdungen für besondere Personengruppen? | Merkblätter "Sichere Biotechnologie - Eingruppierung biologischer Agenzien" |
1 | Sind sensibilisierende oder toxische Wirkungen bekannt? | Anhang III der RL 2000/54/EG und deren Änderungsrichtlinien, TRGS 907 |
2 | Wie ist der Betriebsablauf und das Arbeitsverfahren? | Diese Informationen wurden i.a. bereits in der Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG ermittelt. |
2 | Wo treten biologische Arbeitsstoffe auf? | Vollziehen sich die Arbeitsschritte in Apparaten (geschlossen, offen, Luftführung, ...)? |
2 | Welche typischen Arbeitsschritte werden ausgeführt? | |
3 | Welche Tätigkeit wird ausgeführt? | Werden manuelle Tätigkeiten durchgerührt? (Verletzungsgefahr, direkter Kontakt, treten Stäube/Aerosole auf?) |
3 | Werden Jugendliche, Schwangere oder stillende Mütter beschäftigt? | Diese Personengruppen können im besonderen Maße gefährdet sein. ( JArbSchG, MSchG) |
3 | Bei welchen Tätigkeiten/Verfahrensabschnitten kann Kontakt auftreten? | |
3 | Wie ist die Dauer und der zeitliche Verlauf der Tätigkeit? | |
3 | Wie lange und wie häufig ist die Exposition? | Besteht beispielsweise nur selten beim kurzzeitigen Offnen eines Behälters Kontakt zu Aerosolen? |
3 | Ergeben sich aus der Tätigkeit spezielle Übertragungswege? | Besteht z.B. über zusätzl. Verletzungsgefahr die Möglichkeit eines Blutkontakts? Einatmen von Aerosolen/Stäuben? |
3 | Liegen Expositionsdaten der Beschäftigten vor? | Dies können z.B. sein: branchenspezifische oder sogar auf die betrachtete Tätigkeit bezogene Untersuchungen (Abschätzungen, Messungen,...) |
4 | Wie sind die Erfahrungen aus vergleichbaren Tätigkeiten? | Wurden schon bei vergleichbaren Tätigkeiten Gefährdungsermittlungen durchgeführt?
Stehen für den Tätigkeitsbereich branchenspezifische Hilfestellungen von Fachgremien zur Verfügung? |
4 | Sind bei der betrachteten Tätigkeit bereits Erkrankungen aufgetreten? | |
4 | Sind den Unfallversicherungsträgern tätigkeitsbezogene Erkrankungsfälle bekannt? | Nachfrage bei dem zuständigen Träger der gesetzlichen Unfallversicherung |
4 | Liegen Ergebnisse arbeitsmedizinischer Vorsorgeuntersuchungen vor? | Einbeziehung des Betriebsarztes |
Beispiel zur Dokumentation einer Gefährdungsbeurteilung für nicht gezielte Tätigkeit in einer Käserei | Anlage 2 |
1. Erfassung des Arbeitsbereiches
Firma: Käserei
Abteilung: Labkäsereifung |
Arbeitsplatz/Bereich: Aufgabe und Abnahme der Käselaibe auf die bzw. von der Bürstenmaschine
Anzahl der Arbeitnehmer mit dem gleichen Arbeitsplatz: 3 |
Kurzbeschreibung der Tätigkeit:
Während der Reifung des Labkäses bildet sich auf den Käselaiben ein Schimmelrasen, der aus technologischen Gründen während der mehrwöchigen Reifung wiederholt entfernt werden muss. Hierzu werden die Käselaibe manuell aus den Lagerregalen entnommen und auf Bürstenmaschinen aufgegeben bzw. nach erfolgter Reinigung abgenommen und in die Regale zurückgelegt. |
Ermittlung/Beurteilung durch: Betriebsleiter Datum: xx.xx.20xx
Beigezogene Personen: |
2. Informationsbeschattung
2.1 Informationen zum biologischen Arbeitstoff
Welche biologische Arbeitsstoffe liegen vor? | Pilze der Gattungen: Aspergillus, Mucor und Penicillium Quelle: Fachliteratur zur Käseherstellung, eigenes mikrobiologisches Betriebslabor. |
||||
Lfd. Nr. | B=Bakterien Pi= Pilze V= Viren Pa= Parasiten |
Biologischer Arbeitsstoff | Risikogruppe | Übertragungsweg | Bemerkungen (z.B. toxische, sensibilisierende Wirkung, usw.) |
1 | Pi | Aspergillus sp. | 1 | Atemwege, Hautkontakt | Sensibilisierend gem. TRGS 907 Abs. 3.1. |
2 | Pi | Penicillium sp. | 1 | Atemwege, Hautkontakt | Sensibilisierend gem. TRGS 907 Abs. 3.1. |
3 | Pi | Mucor sp. | 1 | Atemwege, Hautkontakt | Sensibilisierend gern, TRGS 907 Abs. 3.1. |
Können bei Mischexpositionen Leitkeime benannt werden? | Nicht zutreffend |
2.2 Informationen zu Betriebsablauf, Arbeitsverfahren und Tätigkeit
Wie ist der Betriebsablauf und das Arbeitsverfahren? | Die Käselaibe werden von Hand aus den Lagerregalen entnommen und auf die Bürstenmaschine aufgegeben. Nach der Reinigung erfolgt die Abnahme ebenfalls von Hand. |
Wo treten biologische Arbeitsstoffe auf? | An der Oberfläche der Käselaibe. Im inneren der Bürstenmaschine wobei ein Austreten in die Umgebungsluft durch eine Absauganlage weitestgehend verhindert ist. |
Welche typischen Arbeitsschritte werden ausgeführt? | Händisches Heben der Käselaibe. Hierbei Handkontakt mit dem Pilzrasen, sowie Aerosolbildung |
Wie ist die Dauer und der zeitliche Verlauf der Tätigkeit? | Die Tätigkeit wird über eine 8 h Schicht durchgeführt. |
Wie lange und wie häufig ist die Exposition? | Die Exposition gegenüber dem Aerosol erstreckt sich auf die ganze Schicht. Der Hautkontakt unmittelbar beim Heben der Laibe beträgt ca. 4s pro Hebevorgang, pro Schicht ca. 20 min. |
Ergeben sich aus der Tätigkeit spezielle Übertragungswege? | Hautkontakt beim Hebevorgang, sowie Einatmen von Aerosolen. |
Liegen Expositionsdaten der Beschäftigten vor? |
2.3 Informationen über branchenspezifische Erfahrungen oder Hilfestellungen
Wie sind die Erfahrungen aus vergleichbaren Tätigkeiten? | Keine Erkenntnisse vorhanden |
Sind bei der betrachteten Tätigkeit bereits Erkrankungen aufgetreten, wenn ja welche? | Ja, Käsewäscherlunge |
Sind dem zuständigen Unfallversicherungsträger tätigkeitsbezogene Erkrankungsfälle bekannt? | Ja |
3. Entscheidung über die Art der Tätigkeit
Es handelt sich um eine nicht gezielte Tätigkeit, da bei der Entfernung des Bewuchses auf den Käselaiben die mechanische Reinigung des Käses, ungeachtet der Art der anhaftenden Mikroorganismen im Vordergrund steht
4. Beurteilung der nicht gezielten Tätigkeit
Entsprechend der Einstufung der biologischen Arbeitsstoffe in die Risikogruppe 1 erfolgt die Zuordnung zur entsprechenden Schutzstufe 1 der BioStoffV. Die erforderlichen Maßnahmen finden sich im Anhang III Abs. 1 der BiostoffV (TRBa 500).
Maßnahmen aus sonstigen, besonderen TRBa sind nicht zu berücksichtigen. Branchenbezogene Hilfestellungen durch BG, GAA/StAfA, usw. existieren nicht.
Toxische und sensibilisierende Wirkungen der biologischen Arbeitsstoffe (BA) sind bei den zu treffenden Schutzmaßnahmen gesondert zu berücksichtigen.
5. Festlegung der Schutzmaßnahmen
Durchzuführende Maßnahmen | |||||
Maßnahme | Bemerkung | Umsetzen bis | Erledigt | Anforderung aus | |
TRBa 500 | TRGS 540 | ||||
Leichte Reinigbarkeit der Betriebseinrichtungen und -räumlichkeiten im Arbeitsbereich | Umgesetzt | X | X | ||
Maßnahmen zur Aerosolvermeidung/ -verminderung Wirksame Absaugung an Auf- und Abgabestellen, die über das übliche Maß der Raumlüftung hinausgeht | 08/20XX | X | X | ||
Bereitstellung von Waschgelegenheiten | Umgesetzt | X | X | ||
Trennung von Umkleidemöglichkeiten und Arbeitsplätzen | Umgesetzt | X | X | ||
Handreinigung bei Unterbrechung/ Beendigung der Tätigkeit | Umgesetzt | X | |||
Erstellung eines Hautschutzplanes einschließlich der zur Verfügungstellung der entsprechenden Hautschutz und -pflegemittel | Umgesetzt | X | X | ||
Trennung der Pausenräume von Arbeitsbereichen und Aufbewahrung von Speisen und Getränken außerhalb der Arbeitsbereiche | Umgesetzt | X | |||
Regelmäßige bzw. bedarfsabhängige Reinigung von Arbeitskleidung und PSA | Umgesetzt | X | X | ||
Getrennte Aufbewahrung von Straßenkleidung und Arbeitskleidung/PSA | Nicht umgesetzt | 05/20XX | X | X | |
Reinigung der Arbeitsräume/Arbeitsplätze, regelmäßig, arbeitstägig, ggf. öfter | Umgesetzt | X | X | ||
Reinigung unter Vermeidung einer Exposition gegenüber den BA | X | ||||
Betreten von Pausen-, Bereitschafts- u.ä. Räumen nicht in Arbeitskleidung | Nicht umgesetzt Aushang erstellen, Unterweisung durchführen | Sofort | X | ||
Geeignete Abfallbehälter für Ba bereitstellen | Umgesetzt | X | |||
Geeignetes Erste-Hilfe-Material bereitstellen | Umgesetzt | X | |||
Verwendung geschlossener Anlagen | Nicht durchführbar | X | |||
PSa zur Verfügung stellen | Wird geprüft | X | X | ||
Bauliche Trennung der Arbeitsplätze | 08/20XX | X | |||
Keine Rückführung der Abluft aus den Absauganlagen | Umgesetzt | X | |||
Begrenzung der Anzahl der mit den Ba in Berührung kommenden Beschäftigten | Umgesetzt | X | |||
Vermeidung der Verschleppung von Ba durch Einwegausrüstung bzw. gründliche Reinigung vor dem Gebrauch in anderen Betriebsbereichen | Umgesetzt | X | |||
Erstellen einer Betriebsanweisung | 05/20XX | X | X | ||
Unterweisung der Fremdarbeiter im Betrieb | Umgesetzt | X | |||
Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen | Wird geprüft |
6. Überprüfung der Schutzmaßnahmen auf Wirksamkeit
Ist die Umsetzung der Schutzmaßnahmen erfolgt? | |||
Ja | Nein | Wenn nein, Begründung | |
TRBa 500 | X | ||
TRGS 540 | X | ||
Beschluss 606 | |||
Sind erneut Erkrankungen/Beeinträchtigungen bei der Arbeit aufgetreten ? | |||
X | Wenn ja, zurück zu Punkt 5.0 |
Beispiel zur Dokumentation einer Gefährdungsbeurteilung für gezielte Tätigkeiten in einem mikrobiologischen Laboratorium | Anlage 3 |
1 Allgemeine Angaben (Grundinformationen)
1.1 Name und Anschrift des Arbeitgebers
Die Gefährdungsbeurteilung wurde durchgeführt/Datum:
1.2 Allgemeine Bezeichnung der Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen (b.A./Projekttitel:
Kultivierung von etablierten humanen Zehlinien der Risikogruppe 2
1.3 Labors/Projektleiter
Titel, Name, Vorname: | Dr. | *** | |
Labor-/Projektleiter | von: | bis: | |
Bemerkungen: |
1.4 Bezeichnung, Lage und räumlicher Umfang des Laboratoriums
Gebäude: | Räume: | ||
Bezeichnung: | Forschungsgebäude Zellkulturlabor/Analytische Labors |
1.5 Zulassungs-/Genehmigungslage zur Durchführung der Arbeiten mit biologischen Arbeitsstoffen
Werden im Labor zulassungspflichtige Arbeiten durchgerührt: ja X nein [ ]
Wenn, ja:
Rechtsgrundlage | Aktenzeichen des Bescheides/Anzeige | Datum |
§ 11/ 12 GenTG | *** | *** |
§ 49 IfSG | *** | *** |
§ 2 Tierseuchenerreger-VO | *** | *** |
§ 13 BioStoffV |
2 Informationen gemäß § 5 BioStoffV
2.1 Biologische Arbeitsstoffe Identität der Mikroorganismen
Organismus | Risikogruppe/Quelle1 | Pathogenität Risikogruppe | Übertragungsweg2 |
Mensch Tier | |||
/ | |||
/ | |||
/ | |||
1) EU-Liste = EH, B-Merkblätter = BM, ZBKS-Liste = ZB, ZKBS-Stellungnahme= ZS, Eigene Einstufung = EE 2) Stich- und Schnittverletzungen = 1, aerogen = 2, Ingestion = 3, unbekannt = 4 (Hinweis: Weitere Organismen auf gesondertem Beiblatt auflisten). |
Humanmaterial
Bezeichnung | Infektionsstatus bekannt | Kontaminanten | Risikogruppe/ Quelle1 | |||
ja | nein | |||||
positiv | negativ | |||||
Vollblut | ||||||
Serum/Plasma | ||||||
Gewebe | ||||||
Zellen, primär | ||||||
etablierte Zelllinien* | X | EBV | 2/ZKBS | |||
Sonstiges | ||||||
1) EU-Liste = EU, B-Merkblätter = BM, ZBKS-Liste = ZB, ZKBS-Stellungnahme= ZS, Eigene Einstufung = EE *) Bemerkung: Mensch/Maus Hybridzellen |
Tiere/tierisches Material - pflanzliches Material
Bezeichnung | Infektionsstatus bekannt | Kontaminanten | Risikogruppe/ Quelle1 | ||
ja | nein | ||||
positiv | negativ | ||||
1) EU-Liste = EU, B-Merkblätter = BM, ZBKS-Liste = ZB, ZKBS-Stellungnahme= ZS, Eigene Einstufung = EE |
Weitere Gefährdungen/Erfahrungen z.B. über sensibilisierende/toxische Wirkung der b.A. bzw. tätigkeitsbezogene Erkrankungen?
[ ] ja X nein [ ] nicht bekannt
wenn ja, welche?
2.2 Tätigkeiten
Lfd. Nr. |
Arbeits- bereiche Räume |
Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen | Max. Arbeits- volumen |
||
Art | Dauer | Arbeitsweise | |||
1 | Siehe Seite 1 | Auftauen | täglich ca. 1-2 Std. | geschlossen | 500 ml |
2 | Siehe Seite 1 | Kultivieren | täglich ca. 4 Std | Flowbox | 4000 ml |
3 | Siehe Seite 1 | Einfrieren | täglich ca. 2 Std | geschlossen | 1000 ml |
4 | Siehe Seite 1 | Lagern | täglich ca. 1 Std | geschlossen | 500 ml |
Art der Tätigkeit nach § 2 (5) BioStoffV: X gezielt [ ] nicht gezielt
3 Gefährdungsbeurteilung
3.1 Gefährdungsbeurteilung nach § 6 BioStoffV/TRBa 100 für gezielte Tätigkeiten mit b.A.
3.2 Einstufung der b.A. in Risikogruppen gemäß §§ 3 und 4 BioStoffV
Risikogruppe 2
Zuordnung zu einer Schutzstufe gemäß § 6 (2) BioStoffV
[ ] 1 X 2 [ ] 3 [ ] 4
Tätigkeitsbezogene Gefährdungen
Tätigkeiten lfd. Nr. |
Expositions-/Infektionsgefahr |
1 | Körperkontakt inkl. Schnittverletzungen |
2 | Einatmen bei Aerosolbildung |
3 | Platzen der Kryoröhrchen |
Hinweis: Falls sensibilisierende oder toxische Wirkung der b.A. vorliegt, ist hierfür eine ergänzende Gefährdungsbeurteilung durchzuführen.
Ändert sich die Gefährdung durch die toxische oder sensibilisierende Wirkung der biologische Arbeitsstoffe z.B. durch Aerosolbildung oder bestimmte Arbeitsschritte?
[ ] ja X nein O nicht relevant
wenn ja, welche?
3.3 Gefährdungsbeurteilung nach § 7 BioStoffV (hier nicht dargestellt)
4 Festlegung/Nachprüfung der Schutzmaßnahmen
4.1 Schutzmaßnahmen nach § 10 i. V m. Anhang II BioStoffV/TRBA
4.1.1 Technische Schutzmaßnahmen
Tätigkeiten lfd. Nr. | Technische Schutzmaßnahmen |
1 | sichere Aufbewahrung des biologischen Arbeitsstoffes, Sicherheitswerkbank, Abgeschlossenes System: Inaktivierungsverfahren spezifische Desinfektionsverfahren Verwendung von Einmalplastikartikeln |
2 |
4.1.2 Organisatorische Schutzmaßnahmen
Zugangsbeschränkung | X ja | [ ] nein |
Betriebsanweisung gemäß § 12 (1) BioStoffV | X ja | [ ] nein |
Unterweisung gemäß § 12 (2) BioStoffV | X ja | [ ] nein |
Hygieneplan | X ja | [ ] nein |
Arbeitsanweisungen gemäß § 12 (3) BioStoffV | X ja | [ ] nein |
Welche? Richtlinien des Handbuches für Arbeitssicherheit und Umwelt
Arbeitsmedizinische Vorsorge | ||
Angebot | X ja | [ ] nein |
Immunisierungsangebot | [ ] ja | X nein |
Pflicht | [ ] ja | X nein |
4.1.3 Persönliche Schutzausrüstung
( § 11 BioStoftV beachten !)
Nur für diesen Raum verwendete Schutzkittel, Laborschuhe, Schutzbrille und Arbeitshandschuhe, ggf. Atemschutz
Werden die Vorgaben der TRBa eingehalten?
ja | nein | Nicht relevant | Wenn nein, Begründung | |
TRBa 100 | X | |||
TRBa 105 | X | |||
TRBa 120 | X | |||
TRBa 500 | X |
4.2 Ergänzende Schutzmaßnahmen bei sensibilisierender oder toxischer Wirkung der biologischen Arbeitsstoffe:
keine
Beteiligte Personen gemäß § 8 BioStoffV:
Fachkraft für Arbeitssicherheit: | Betriebsarzt: | ||
Sonstige Fachkundige: | Betriebsrat: | ||
Name | Ort, Datum | Unterschrift | |
Arbeitgeber | |||
Labor-/Projektleiter |
ENDE |
(Stand: 20.08.2018)
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