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Änderungstext
Berücksichtigung der Teilnahme eines Standortes an der EG-Umwelt-Audit-Verordnung
(EWG) Nr. 1836/93 des Rates vom 29.07.1993 beim Verwaltungsvollzug
- Nordrhein-Westfalen -
Vom 28.2.2006
(MBl. NRW. Nr. 12 vom 05.04.2006 S. 222)
Gl.-Nr.: 283
Gem. RdErl.
d. Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz - VII-6 - 63.02.03 - u.
d. Ministeriums für Wirtschaft, Mittelstand und Energie - 214 - 61-31 -
Der Gem. RdErl. d. Ministeriums für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft u.d. Ministeriums für Wirtschaft und Mittelstand, Technologie und Verkehr v. 15.6.2000 (SMBl. NRW. 283) wird wie folgt geändert:
In Nummer 2 wird nach Satz 3 eingefügt:
"Eine Verlängerung der Zeitabstände kommt in der Regel durch eine Halbierung der Überwachungsfrequenz in Betracht."
Der bisherige Satz 4 wird Satz 5.
Dieser Gem. RdErl. tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft.
Berücksichtigung eines nach DIN EN ISO 14001 zertifizierten Umweltmanagementsystems beim Verwaltungsvollzug
Vom 28.2.2006
(MBl. NRW. 2006 S. 222)
Gl.-Nr.: 283
Gem. RdErl.
d. Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz - VII-6 - 63.02.03 - u.
d. Ministeriums für Wirtschaft, Mittelstand und Energie - 214 - 61-31 -
Der Gem. RdErl. d. Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz u. d. Ministeriums für Wirtschaft und Mittelstand, Energie und Verkehr v. 13.11.2001 (SMBl. 283) wird wie folgt geändert:
In Nummer 3 wird nach Satz 3 eingefügt:
"Eine Verlängerung der Zeitabstände kommt in der Regel durch eine Halbierung der Überwachungsfrequenz in Betracht."
Der bisherige Satz 4 wird Satz 5.
Dieser Gem. RdErl. tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft.
(Stand: 24.11.2018)
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