Umweltbelange bei Vergabe von Aufträgen
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I Definition des Auftragsgegenstandes
II Unter die Vergaberichtlinien fallende Aufträge
1. Technische Spezifikationen des Auftragsgegenstandes und die Möglichkeit, Umweltschutzkriterien zu bestimmen
1.1 Die Möglichkeit, die zu verwendenden Grundstoffe oder Ausgangsmaterialien vorzuschreiben
1.2 Die Möglichkeit, ein bestimmtes Produktionsverfahren vorzuschreiben
1.3 Die Möglichkeit, auf Umweltzeichen Bezug zu nehmen
1.4 Die Möglichkeit, Varianten vorzusehen
2. Auswahl der Bieter
2.1 Gründe, die einen Ausschluss vom Vergabeverfahren rechtfertigen
2.2 Anforderungen an die technische Leistungsfähigkeit der Bieter
3. Zuschlagserteilung
3.1 Das wirtschaftlich günstigste Angebot
3.2 Die Möglichkeit, alle Kosten zu berücksichtigen, die während des Lebenszyklus eines Produktes anfallen
3.3 Die Möglichkeit, externe Kosten eines Angebotes zu internalisieren
3.4 Zusätzliche Kriterien
4. Vertragsausführung
III Aufträge, die nicht unter die Vergaberichtlinien fallen
Anhang I: Gemeinsame technische Vorschriften
Artikel 14 RL 92/50/EWG
Artikel 18 RL 93/38/EWG