Regelwerk, Naturschutz, Tierschutz
Teil 1
Allgemeine Bestimmungen
§ 1 Geltungsbereich
§ 2 Begriffsbestimmungen
Teil 2
Spezifische Anforderungen für Küchen- und Speiseabfälle und an Betriebe mit Nutztierhaltung
§ 3 Küchen- und Speiseabfälle aus privaten Haushaltungen
§ 4 Sonstige Küchen- und Speiseabfälle
§ 5 Betriebe mit Nutztierhaltung
Teil 3
Transport- und Nachweisverpflichtungen
§ 6 Lagerung, Beförderung und Inverkehrbringen von Gülle
§ 7 Anzeige und Betriebsregistrierung
§ 8 Reinigung und Desinfektion
§ 9 Handelspapiere, Aufzeichnungspflichten
§ 9a Kennzeichnung von Verpackungen, Behältern oder Fahrzeugen
Teil 4
Anforderungen an die Verarbeitung, Behandlung und Entsorgung tierischer Nebenprodukte
Abschnitt 1
Verarbeitungsmethoden
§ 10 Verarbeitungsmethoden
Abschnitt 2
Pasteurisierung von tierischen Nebenprodukten
§ 11 Anlagen zur Pasteurisierung
Abschnitt 3
Vergärung und Kompostierung von tierischen Nebenprodukten
Unterabschnitt 1
Anforderungen an Biogasanlagen
§ 12 Verarbeitung von tierischen Nebenprodukten in einer Biogasanlage
§ 13 Biogasanlagen, in denen ausschließlich Küchen- und Speiseabfälle eingesetzt werden
§ 14 Biogasanlagen, in denen ausschließlich Küchen- und Speiseabfälle zusammen mit Gülle, Magen- und Darminhalt, Milch und Kolostrum eingesetzt werden
§ 15 Biogasanlagen, in denen ausschließlich Gülle, Magen- und Darminhalt, Milch und Kolostrum eingesetzt werden
Unterabschnitt 2
Anforderungen an Kompostierungsanlagen
§ 16 Verarbeitung von tierischen Nebenprodukten in einer Kompostierungsanlage
§ 17 Kompostierungsanlagen, in denen ausschließlich Küchen- und Speiseabfälle eingesetzt werden
§ 18 Kompostierungsanlagen, in denen ausschließlich Küchen- und Speiseabfälle zusammen mit Gülle, Magen- und Darminhalt, Milch und Kolostrum eingesetzt werden
§ 19 Kompostierungsanlagen, in denen ausschließlich Gülle,Magen- und Darminhalt, Milch und Kolostrum eingesetzt werden
Unterabschnitt 3
Anforderungen an Biogas- und Kompostierungsanlagen, Untersuchungen und Probenahme bei zugelassenen Anlagen
§ 20 Gemeinsame Anforderungen an Biogas- und Kompostierungsanlagen
§ 21 Untersuchungen und Probenahme in Biogas- und Kompostierungsanlagen
§ 22 Untersuchungen und Probenahme in Anlagen zur Pasteurisierung
Unterabschnitt 4
Verwertung von Fermentationsrückständen und Komposten
§ 23 Verwertung von Fermentationsrückständen und Komposten
Abschnitt 4
Anlagen zur Entsorgung tierischer Nebenprodukte als Abfall
§ 24 Verbrennungsanlagen
§ 25 Ablagerung auf Deponien
Teil 5
Registrierung und Zulassung
§ 26 Registrierung und Bekanntmachung der Zulassungen
Teil 6
Ausnahmen
§ 27 Ausnahmen
Teil 7
Schlussvorschriften
§ 28 Ordnungswidrigkeiten
§ 29 Inkrafttreten
Anlage 1 Handelspapiere
Anlage 2 Muster für Aufzeichnungen
Anlage 3 Probenahme
1. Begriffsbestimmungen
2. Probenahmegeräte
3. Anzahl und Umfang der erforderlichen Einzelproben
4. Anzahl der erforderlichen Sammelproben
5. Anzahl und Umfang der erforderlichen Endproben
6. Entnahme und Bildung der Proben
7. Verwendung der Endproben
Anlage 4 Liste der zur Verarbeitung in Biogas- und Kompostierungsanlagen zugelassenen tierischen Nebenprodukte, soweit die Fermentationsrückstände und Komposte aus den Anlagen zur Verwertung auf Böden bestimmt sind
Anlage 5 Nummernschlüssel für die Betriebsart
1. Zugelassene Betriebe