Regelwerk, Naturschutz, Tierschutz
VOAujeszkischeKrankheit
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I. Begriffsbestimmungen
§ 1Ia. Freiheit von Aujeszkyscher Krankheit
II. Schutzmaßregeln gegen die Aujeszkysche Krankheit bei Schweinen
1. Allgemeine Schutzmaßregeln
§ 3
§ 3a
§ 3b
§ 4
§ 4a (weggefallen)2. Besondere Schutzmaßregeln
A. Vor amtlicher Feststellung der Aujeszkyschen Krankheit oder des Seuchenverdachts
B. Nach amtlicher Feststellung oder Aujeszkyschen Krankheit oder des Seuchenverdachts
§ 5a
§ 6
§ 7
§§ 8 und 9 (weggefallen)
§ 10
§ 10a (weggefallen)C. Bei Ansteckungsverdacht
D. Desinfektion
3. Schutzmaßregeln auf Schweineausstellungen
4. Aufhebung der Schutzmaßregeln
III. Schutzmaßregeln gegen die Aujeszkysche Krankheit bei anderen Tieren
§ 15
IV. Ordnungswidrigkeiten
§ 16
V. Schlussvorschriften
§ 17 (Inkrafttreten)
Anlage 1 Voraussetzungen,
unter denen ein Schweinebestand als frei von Aujeszkyscher Krankheit gilt
Abschnitt I
Von Aujeszkyscher Krankheit freier Schweinebestand (Basisuntersuchung)
Abschnitt II
Aufrechterhaltung des Status eines von Aujeszkyscher Krankheit freien Schweinebestandes (Kontrolluntersuchungen)