Regelwerk, Naturschutz, Tierschutz
ThürSachkundePrüfVO
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§ 1 Zur Abnahme der Sachkundeprüfung bei gefährlichen Hunden berechtigte Personen
§ 2 Durchführung der Sachkundeprüfung für Halter gefährlicher Hunde
§ 3 Theoretische Prüfung
§ 4 Praktische Prüfung
§ 5 Gehorsamkeitsübungen
§ 6 Handlungsübungen
§ 7 Führen des Hundes
§ 8 Ergebnis der praktischen Prüfung
§ 9 Prüfungsstandards für die Durchführung der Sachkundeprüfung bei Haltern gefährlicher Tiere
§ 10 Durchführung der Sachkundeprüfung
§ 11 Übergangsbestimmungen
§ 12 Gleichstellungsbestimmung
§ 13 Inkrafttreten
Anlage 1 (zu § 2 Absatz 3 und § 4) Prüfungsformular zum Sachkundenachweis für Halter von gefährlichen Hunden
A Theoretische Prüfung
B Praktische Prüfung (§ 4)
I. Vorabprüfung (4 Absatz 2)
II. Abschnitt 1: Gehorsamkeitsübung im abgeschlossenen Gelände
III. Abschnitt 2: Handlungsübungen im abgeschlossenen Gelände
IV. Abschnitt 3: Spaziergang im Innenstadtbereich oder in einem Einkaufszentrum