Regelwerk, Naturschutz, Tierschutz

ThürSachkundePrüfVO
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§ 1 Zur Abnahme der Sachkundeprüfung bei gefährlichen Hunden berechtigte Personen

§ 2 Durchführung der Sachkundeprüfung für Halter gefährlicher Hunde

§ 3 Theoretische Prüfung

§ 4 Praktische Prüfung

§ 5 Gehorsamkeitsübungen

§ 6 Handlungsübungen

§ 7 Führen des Hundes

§ 8 Ergebnis der praktischen Prüfung

§ 9 Prüfungsstandards für die Durchführung der Sachkundeprüfung bei Haltern gefährlicher Tiere

§ 10 Durchführung der Sachkundeprüfung

§ 11 Übergangsbestimmungen

§ 12 Gleichstellungsbestimmung

§ 13 Inkrafttreten

Anlage 1 (zu § 2 Absatz 3 und § 4) Prüfungsformular zum Sachkundenachweis für Halter von gefährlichen Hunden

A Theoretische Prüfung

B Praktische Prüfung (§ 4)

I. Vorabprüfung (4 Absatz 2)

II. Abschnitt 1: Gehorsamkeitsübung im abgeschlossenen Gelände

III. Abschnitt 2: Handlungsübungen im abgeschlossenen Gelände

IV. Abschnitt 3: Spaziergang im Innenstadtbereich oder in einem Einkaufszentrum

Anlage 2