Regelwerk, Naturschutz, EU, Bund
VwV Natura 2000
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1 Allgemeine Grundlagen
2 Rechtsgrundlagen
3 Begriffe
3.1 Erhaltungsziele, günstiger Erhaltungszustand
3.2 Erhebliche Beeinträchtigung
4 Grundschutz nach § 33 Abs. 1 BNatSchG
5 Spezielle Schutzmaßnahmen
6 Gebietsmanagement
7 Zulässigkeit von Projekten
7.1 Projektbegriff
7.2 Vorprüfung
7.2.1 Projekte, die unmittelbar der Verwaltung eines Natura 2000-Gebiets dienen
7.2.2 Erheblichkeitseinschätzung
7.3 FFH-Verträglichkeitsprüfung
7.3.1 Erarbeitung einer FFH-Verträglichkeitsstudie
7.3.2 Durchführung der eigentlichen FFH-Verträglichkeitsprüfung durch die verfahrensführende Behörde
7.3.2.1 Zuständigkeiten und Verfahren
7.3.2.2 Verhältnis der FFH-Verträglichkeitsprüfung zur Umweltverträglichkeitsprüfung
7.3.2.3 Beurteilung der erheblichen Beeinträchtigung
7.3.2.4 Umgebungsschutz (Beeinträchtigungen eines Gebiets von außen)
7.4 Ausnahmen vom Verbot erheblicher Beeinträchtigungen
7.4.1 Alternativenprüfung
7.4.2 Ausnahmeprüfung im engeren Sinn
7.4.3 Prioritäre Lebensraumtypen/Arten
7.4.4 Maßnahmen zur Kohärenzsicherung (Sicherung des Zusammenhangs des Europäischen ökologischen Netzes "Natura 2000")
7.5 FFH-Verträglichkeitsprüfungskataster (FFH-VP-Kataster)
8 FFH-Verträglichkeitsprüfung von Plänen (§ 36 BNatSchG)
8.1 Pläne
8.2 Bauleitplanung
8.3 Plangewährleistung
8.4 Planungen verschiedener Ebenen
9 Verhältnis zu anderen naturschutzrechtlichen Vorschriften
9.1 Ausnahmen und Befreiungen von Schutzgebietsbestimmungen
9.2 Verhältnis zur Eingriffsregelung/zum Artenschutz
9.3 Verhältnis zur Landschaftsplanung
10 Inkrafttreten/Außerkrafttreten