ThürFischVO
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Erster Abschnitt
Schonzeiten, Mindestmaße, Fangverbote
§ 1 Ganzjährige Schonzeit
§ 2 Befristete Schonzeiten
§ 3 Mindestmaße
§ 4 Ausnahmen
§ 5 Besondere Fangverbote
Zweiter Abschnitt
Zurücksetzen, Verwertung und Inverkehrbringen von Fischen
§ 6 Zurücksetzen und Verwertung von Fischen
§ 7 In Verkehr bringen von Fischen
Dritter Abschnitt
Besondere Schutzbestimmungen für die Fischerei
§ 8 Besatzmaßnahmen
§ 9 Entnahme von Wasserpflanzen, Sand, Kies, Erde
§ 10 Fischnährtiere, Fischlaich
§ 11 Betreten und Befahren der Gelegezone
§ 12 Besondere Schutzbestimmungen
Vierter Abschnitt
Köderfische, Fanggeräte, Fangmethoden
§ 13 Köderfische
§ 14 Fischereigeräte, Fischereivorrichtungen
§ 15 Unzulässige Fangmittel und Fangarten
§ 16 Maschenweiten, Gitterstababstände
Fuenfter Abschnitt
Elektrofischerei
§ 17 Genehmigungspflicht
§ 18 Antragstellung, Genehmigungsvoraussetzungen
§ 19 Berechtigte Personen
§ 20 Ausweisungspflichten
§ 21 Elektrofischereiaufzeichnungen
Sechster Abschnitt
Besonderer Schutz der Fische - Beachtung des Tierschutzes
§ 22 Hältern gefangener Fische
§ 23 Transport lebender Fische
§ 24 Töten gefangener Fische
§ 25 Behandlung toter Fische
§ 26 Einlassen zahmen Wassergeflügels
Siebter Abschnitt
Erlaubnisschein zum Fischfang, Vierteljahresfischereischein, Fischereischeingebühr, Fischereiabgabe
§ 27 Erlaubnisschein zum Fischfang
Achter Abschnitt
Ordnungswidrigkeiten, Inkrafttreten und Außerkrafttreten
§ 28 Vierteljahresfischereischein
§ 29 Fischereischeingebühr und Fischereiabgabe
§ 30 Ordnungswidrigkeiten
§ 31 Gleichstellungsbestimmung
§ 32 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Anlage 1 zu § 17 Abs. 4
Anlage 2 zu § 17 Abs. 4
Anlage 3 zu § 27 Abs. 1