Regelwerk, Naturschutz

5.DVOThürWaldG
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Erster Abschnitt
Förderung der Privat- und Körperschaftswaldeigentümer sowie Kostenbeiträge für die Wahrnehmung der forsttechnischen Leitung und des forsttechnischen Betriebs

§ 1 Allgemeine Förderung der Privat- und Körperschaftswaldeigentümer

§ 2 Besondere Förderung der Privatwaldeigentümer

§ 3 Kostenbeiträge für die besondere Förderung der Privatwaldeigentümer

§ 4 Besondere Förderung der Körperschaftswaldeigentümer und Regelungen zu den Kostenbeiträgen für die Durchführung des forsttechnischen Betriebs durch die Landesforstanstalt

§ 5 Berechnung der Kostenbeiträge für Körperschaftswaldeigentümer und Zahlungsregelung

Zweiter Abschnitt
Gewährung von Zuschüssen für die Erstellung von Betriebsplänen für Privatwaldeigentümer

§ 6 Zuschüsse für Betriebspläne

Dritter Abschnitt
Schlussbestimmungen

§ 7 Gleichstellungsbestimmung

§ 8 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Anlage 1 zu § 2 Abs. 5 Muster Vertrag über die forsttechnische Leitung/den forsttechnischen Betrieb*) auf den Waldgrundstücken des Privatwaldeigentümers nach § 28 des Thüringer Waldgesetzes (Beförsterungsvertrag)

Anlage zum Beförsterungsvertrag für die Waldgrundstücke des Privatwaldeigentümers

Anlage 2