Regelwerk, Naturschutz

Saarländisches FischereiG
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Erster Abschnitt
Allgemeine Vorschriften

§ 1 Anwendungs- und Geltungsbereich

§ 2 Geschlossene und offene Gewässer

§ 3 Erklärung offener Gewässer zu geschlossenen

Zweiter Abschnitt
Fischereiberechtigung

§ 4 Inhalt des Fischereirechts

§ 5 Inhaber des Fischereirechts

§ 6 Selbstständige Fischereirechte

Dritter Abschnitt
Übertragung und Aufhebung von Fischereirechten

§ 7 Übertragung selbstständiger Fischereirechte

§ 8 (aufgehoben)

Vierter Abschnitt
Ausübung des Fischereirechts

§ 9 Hegepflicht

§ 9a Hegepläne

§ 10 Übertragung der Ausübung

§ 11 Nutzung der Fischereirechte durch juristische Personen

§ 12 Fischereipachtvertrag

§ 13 Anzeige von Fischereipachtverträgen

§ 14 Fischereierlaubnisvertrag

§ 15 Fischereiausübung in Seitenarmen

§ 16 Fischereiausübung in blind endenden Gewässern

§ 16a Fischereiausübung in den Kernzonen der Biosphäre Bliesgau

§ 17 Fischereiberechtigung bei Ausübung eines fremden Fischereirechts

§ 18 Fischfang auf überfluteten Grundstücken

§ 19 Betretungsrecht

§ 20 Ausgleichspflicht

Fuenfter Abschnitt
Fischereibezirke, Fischereigenossenschaften

§ 21 Fischereibezirke

§ 22 Eigenfischereibezirk

§ 23 Gemeinschaftlicher Fischereibezirk

§ 24 Abrundung von Fischereibezirken

§ 25 Fischereigenossenschaft

§ 25a Satzung der Fischereigenossenschaft

§ 26 Konstituierung der Fischereigenossenschaft

Sechster Abschnitt
Fischereischein, Fischerprüfung, Fischereiabgabe, Erlaubnisschein

§ 27 Fischereischein

§ 28 Jugendfischereischein

§ 29 Gültigkeitsdauer

§ 30 Zuständigkeit

§ 31 Versagung des Fischereischeines

§ 31a Einziehung des Fischereischeines

§ 32 Fischerprüfung

§ 33 Gebühren und Abgaben

§ 34 Erlaubnisschein

§ 35 Inhalt des Erlaubnisscheines

Siebenter Abschnitt
Fischartenschutz und Schutz dir Fischbestände

§ 36 Verbot schädigender Mittel

§ 37 Schadenverhütende Maßnahmen an Anlagen zur Wasserentnahmeund an Triebwerken

§ 38 Ablassen von Gewässern

§ 39 Schutz der Fischerei

§ 40 Sicherung des Fischwechsels

§ 41 Schonbezirke

§ 42 Fischwege

§ 43 Fischwege bei bestehenden Anlagen

§ 44 Fischfang an Fischwegen

§ 45 Mitführen von Fischereigerät

Achter Abschnitt
Entschädigung

§ 46 Entschädigung

Neunter Abschnitt
Fischereibehörden, Fischereiaufsicht, Fischereibeirat

§ 47 Fischereibehörde

§ 48 Fischereiaufsicht

§ 49 Anzeige von Fischsterben

§ 50 Befugnisse des Landesamtes für Umwelt- und Arbeitsschutz sowie des Fischereiverbandes Saar

§ 51 (aufgehoben)

Zehnter Abschnitt
Bußgeldbestimmungen

§ 52 Ordnungswidrigkeiten

Elfter Abschnitt
Übergangs- und Schlussvorschriften

§ 53 Übergangsvorschriften

§ 54 (aufgehoben)

§ 55