Saarländisches FischereiG
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Erster Abschnitt
Allgemeine Vorschriften
§ 1 Anwendungs- und Geltungsbereich
§ 2 Geschlossene und offene Gewässer
§ 3 Erklärung offener Gewässer zu geschlossenen
Zweiter Abschnitt
Fischereiberechtigung
§ 4 Inhalt des Fischereirechts
§ 5 Inhaber des Fischereirechts
§ 6 Selbstständige Fischereirechte
Dritter Abschnitt
Übertragung und Aufhebung von Fischereirechten
§ 7 Übertragung selbstständiger Fischereirechte
§ 8 (aufgehoben)
Vierter Abschnitt
Ausübung des Fischereirechts
§ 9 Hegepflicht
§ 9a Hegepläne
§ 10 Übertragung der Ausübung
§ 11 Nutzung der Fischereirechte durch juristische Personen
§ 12 Fischereipachtvertrag
§ 13 Anzeige von Fischereipachtverträgen
§ 14 Fischereierlaubnisvertrag
§ 15 Fischereiausübung in Seitenarmen
§ 16 Fischereiausübung in blind endenden Gewässern
§ 16a Fischereiausübung in den Kernzonen der Biosphäre Bliesgau
§ 17 Fischereiberechtigung bei Ausübung eines fremden Fischereirechts
§ 18 Fischfang auf überfluteten Grundstücken
§ 19 Betretungsrecht
§ 20 Ausgleichspflicht
Fuenfter Abschnitt
Fischereibezirke, Fischereigenossenschaften
§ 21 Fischereibezirke
§ 22 Eigenfischereibezirk
§ 23 Gemeinschaftlicher Fischereibezirk
§ 24 Abrundung von Fischereibezirken
§ 25 Fischereigenossenschaft
§ 25a Satzung der Fischereigenossenschaft
§ 26 Konstituierung der Fischereigenossenschaft
Sechster Abschnitt
Fischereischein, Fischerprüfung, Fischereiabgabe, Erlaubnisschein
§ 27 Fischereischein
§ 28 Jugendfischereischein
§ 29 Gültigkeitsdauer
§ 30 Zuständigkeit
§ 31 Versagung des Fischereischeines
§ 31a Einziehung des Fischereischeines
§ 32 Fischerprüfung
§ 33 Gebühren und Abgaben
§ 34 Erlaubnisschein
§ 35 Inhalt des Erlaubnisscheines
Siebenter Abschnitt
Fischartenschutz und Schutz dir Fischbestände
§ 36 Verbot schädigender Mittel
§ 37 Schadenverhütende Maßnahmen an Anlagen zur Wasserentnahmeund an Triebwerken
§ 38 Ablassen von Gewässern
§ 39 Schutz der Fischerei
§ 40 Sicherung des Fischwechsels
§ 41 Schonbezirke
§ 42 Fischwege
§ 43 Fischwege bei bestehenden Anlagen
§ 44 Fischfang an Fischwegen
§ 45 Mitführen von Fischereigerät
Achter Abschnitt
Entschädigung
§ 46 Entschädigung
Neunter Abschnitt
Fischereibehörden, Fischereiaufsicht, Fischereibeirat
§ 47 Fischereibehörde
§ 48 Fischereiaufsicht
§ 49 Anzeige von Fischsterben
§ 50 Befugnisse des Landesamtes für Umwelt- und Arbeitsschutz sowie des Fischereiverbandes Saar
§ 51 (aufgehoben)
Zehnter Abschnitt
Bußgeldbestimmungen
§ 52 Ordnungswidrigkeiten
Elfter Abschnitt
Übergangs- und Schlussvorschriften
§ 53 Übergangsvorschriften
§ 54 (aufgehoben)